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39 %
32 %
27 %
22 %
13 %
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44 %
32 %
11 %
5%
5%
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Die Auflistung spiegelt die größten Branchen innerhalb der Leserschaft wider.
POSITION
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Ausbildungsleitung:
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Führung anderer Bereiche:
Personalreferent:
Lohnbuchhalter:
Weiterbildungsverantwortlicher:
Andere:
4
GEOGRAFISCHE VERTEILUNG
24,4 %
25,3 %
8,7 %
5,2 %
7,4 %
14,7 %
8,2 %
3,0 %
3,1 %
Postleitzahlengebiet 0xxxx:
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Quelle: interne Auswertung, Stand September 2014
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Themen & Termine 2015
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Kündigungen, Personaldienstleister, Weiterbildungsspezial
16.12.2014
28.11.2014
21.11.2014
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Azubimarketing, Wissensmanagement, Mediation & Mentoring, betriebliche
Alters- & Zukunftsvorsorge, Moderne Lohnabrechnungssysteme Stressmanagement
03.02.2015
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Reisekostenabrechnung, Zutrittskontrolle, gesund & richtig Führen
17.03.2015
27.02.2015
20.02.2015
4/2015 *
Bewerbermanagentsysteme, Employee Lifecycle Management, Age-Management,
Betriebliche Zusatzversicherung, Employee Self Service, Gesundheitsmanagement
21.04.2015
02.04.2015
27.03.2015
5/2015
Hochschulmarketing, Psychische Erkrankungen, Social Media / E-Learning, betriebliche
Vorsorgemodelle, Outsourcing,Berater & Coachs für Führungskräfte
19.05.2015
30.04.2015
24.04.2015
6/2015
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externe Rechtsberatung, Zeiterfassung, HR-Suite & Cloud-Lösungen
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19.06.2015
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Personalmarketing / Employer Branding, Zeitarbeit, Anreiz- & Vergütungsmodelle ,
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08.09.2015
21.08.2015
14.08.2015
8/2015
Direct / Active Sourcing, Mitarbeiterbefragung, Betriebliche Gesundheitsvorsorge &
Arbeitssicherheit, digitale Personalakte, Personaldienstleister
13.10.2015
25.09.2015
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9/2015
HR-Consulting, Betriebliche Gesundheitsprävention, Teamentwicklung, Betriebliche
Sozial- & Zusatzleistungen, Entgeltsysteme, Führungskräfteentwicklung
10.11.2015
30.10.2015
23.10.2015
1/2016
Internationales Recruiting, Personalauswahl, digitale Weiterbildungstrends, Betriebl.
Eingliederungsmanagement, Dokumentenmanagement, Potentialerkennung
15.12.2015
27.11.2015
20.11.2015
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Die Redaktion behält sich vor, aufgrund z. B. von aktuellen Ereignissen, die Themen 2015 anzupassen.
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unserer Sonderausgabe fragen wir: Wer
sind die besten HR-Dienstleister 2015?
Und welche Unterstützung bieten Sie
unseren Lesern?
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rund um die Gesund- und Leistungs-erhaltung der Mitarbeiter. Zentrale Themen sind: BGM, Burn-out-Prävention,
Work-Life-Balance, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Ernährungs-,
Ergonomie- und Sporttipps.
Der Einsatz von Software, OnlineJobbörsen und Co. ist im Personalwesen
kaum wegzudenken. Der Wunsch vieler
Personaler: HR-Prozesse optimieren
und effektiv gestalten. In der Sonderausgabe schauen wir, welche TechnikAnwendungen sich lohnen.
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liegt auf der Coporate Health Convention aus
(19. bis 20.05.2015)
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Die Redaktion behält sich vor, aufgrund z. B. von aktuellen Ereignissen, die Sonderausgaben 2015 anzupassen.
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Anschnitt *:
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Satzspiegel:
174 x 115 mm
1/2 SEITE HOCH
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Anschnitt *:
103 x 280 mm
Satzspiegel:
85 x 236 mm
Anschnitt *:
132 x 205 mm
Satzspiegel:
114 x 180 mm
1/3 SEITE HOCH
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Anschnitt *:
72 x 280 mm
Satzspiegel:
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WEITERE DATENFORMATE
1/4 SEITE HOCH
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DATEI-BENENNUNG
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57 x 280 mm
Satzspiegel:
40 x 234 mm
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z. B. PIF_Anz_MusterGmbH_1409_210x102Anschnitt.pdf
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BEVORZUGTE DATENFORMATE UND ABMESSUNGEN
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hohem Schwarzanteil verwenden
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Das Messe-Journal ist ein Projekt des Fachmagazins PERSONAL IM FOKUS zur Zukunft
Personal (15.- 17.9.) unterstützt durch den Veranstalter spring Messe Management GmbH.
„Zukunft Personal daily“ wird als offizielles Messe-Journal an allen 3 Messetagen kostenlos auf
der Personalmesse bereitgestellt. Die Auslage
erfolgt im Eingangsbereich, in den Messehallen
Mediadaten zum
offiziellen Messe-Journal der Zukunft Personal 2015
sowie an den Ausstellerständen. Zusätzlich
werden die Journale durch Hostessen an die
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Messe-Besucher verteilt. Über Nacht werden
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die Journale produziert und gelangen druckfrisch und in einem attraktiven Zeitungformat
auf die Personalmessen.
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Nachgefragt bei ...
Dr. Ursula Schütz-Kreilkamp
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Das Messe-Journal ist ein Projekt des Fachmagazins
zur Zukunft Personal (15.- 17.9.) unterstützt durch den Veranstalter spring Messe Management
GmbH.
Alle Werbeformate und Konditionen zum offiziellen Messe-Journal „Zukunft Personal daily“
finden Sie online unter: www.personal-imfokus.de/messejournal.pdf
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Dr. Hans Mustermann
Das offizielle Messe-Journal
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Nachgefragt bei ...
Dr. Ursula
Schütz-Kreilkamp
Herzlichen Willkommen auf
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Zukunft Personal
Dr. Ursula Schütz-Kreilkamp
Frau Dr. Usula Schütz-Kreilkamp
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Die „Zukunft Personal daily“ liefert spannende Interviews
mit Keynote-Speakern, tagesaktuelle News und Messeberichte, wertvolle Programm- und Standtipps u.v.m.
Über Nacht werden die Journale produziert und gelangen
druckfrisch und in einem attraktiven Zeitungformat auf
die Personalmessen.
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Bildunterschrift Lam as eatium et eosam eum
Zukunft entwickeln
Herzlichen Willkommen
auf der
Dr. Ursula Schütz-Kreilkamp
Wie KMU neben Großunternehmen im War for Talents bestehen können.
Zukunft Personal
Neu in der Halle 1
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Frau Dr. Usula Schütz-Kreilkamp
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Zukunft entwickeln
Bildunterschrift Lam as eatium et eosam eum
Wie KMU neben Großunternehmen im War for Talents bestehen können.
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Neu in der Halle 1
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Premiumpartner:
„Exklusive Messeberichte und Bilder
warten auf die Besucher der Personalmesse“
Verbreitung
100 % Aufmerksam
„Zukunft Personal daily“ wird als offizielles Messe-Journal an allen 3 Messetagen kostenlos auf der
Personalmesse bereitgestellt. Die Auslage erfolgt im
Eingangsbereich, in den Messehallen sowie an den
Ausstellerständen. Zusätzlich werden die Journale
durch Hostessen an die Messe-Besucher verteilt. An
jedem Messetag werden weitere 1.000 Exemplare in
den Messetaschen beigelegt.
keit:
▶ Auslage an
prominenten Mess
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▶ Verteilung
durch Hostess
▶ Beilage in den
Messetaschen
2
6. Mai 2015
Wir stellen vor: Die ProgrammHighlights der PERSONAL Nord
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dernam ea acernatur rehenda idemporumque
Daten & Fakten
Druckauflage:
11.000
Format:
282 x 400 mm
Anzeigenschluss:
1.9.2015
Druckunterlagenschluss:
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Zukunft entwickeln:
Wie KMU neben Großunternehmen im War for Talents bestehen können
8.9.2015
Es gibt eine Reihe von
Möglichkeiten, sich für den
„War for Talents“ zu rüsten,
um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu
werden. Ob dies am Ende
aufgeht, hängt häufig davon
ab, ob das Unternehmen
hält, was es verspricht. Gerade junge Talente
finden Nachhaltigkeit wichtig und wollen den
Sinn hinter der Sache erkennen, ihre eigenen
Werte leben und Spaß bei der Arbeit haben.
Hier kann der Mittelstand punkten; denn das
größte Pfund gegenüber Großunternehmen
sind der Gestaltungsspielraum und die Indivi-
dualität der KMU. Dieser Vorteil ist gleichzeitig auch die größte Herausforderung. Wenn es
nicht gelingt, sich eindeutig zu positionieren
und eine klare Zukunftsvision zu vermitteln,
dann verschwimmt das Unternehmen im Einheitsbrei der Vielen. In dem Vortrag von Silvia
Ziolkowski geht es deshalb um den entscheidenden Faktor: Die Unternehmensvision und
ihre Ausstrahlung auf das gesamte Team.
Präsentiert von: German Speakers
Association e.V.
10:00 – 10:45 Uhr | Praxisforum 3, Halle 3.2
Silvia Ziolkowski, Zukunftsentwicklerin und Coach
Führen – nicht entmündigen!
Wie man mit partnerschaftlicher Führung mehr aus dem Unternehmen macht
Alle reden von moderner Personalführung. Die
Realität allerdings sieht
anders aus: Viele Führungskräfte agieren wie in grauer
Vorzeit: Per Weisung und
Kontrolle. Führung nach
Gutsherrenart ist noch
immer weit verbreitet. Gerade Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generation Y fühlen
sich dadurch entmündigt. Und wer nichts
entscheiden und beeinflussen kann ist eher
gestresst. Das typische Beifahrer-Syndrom.
Wie erreicht man, dass Führungskräfte tatsächlich Verantwortung delegieren und nicht
nur Aufgaben übertragen? Kann Führung
wirklich partnerschaftlich sein, wenn man
sich in einem Über-/Unterordnungsverhältnis
begegnet? Dieser Vortrag basiert auf eigenen
Erfahrungen. Er zeigt, dass Führungsprobleme
Partnerschaftsprobleme sind.
Wie man Führungskräfte sensibilisiert, diese
wahrzunehmen und zu lösen. Warum sich
Eheberater für Führungstrainings eignen
und wie sie auch die Chefs überzeugen, ihren
Führungsstil zu hinterfragen. Denn wer daran
arbeitet, kann gewaltig ernten.
Präsentiert von: Speakers Excellence
15:45 – 16:30 Uhr | Praxisforum 1, Halle 3.2
Dr. Bernd Buchholz, Ehemals Vorstandsvorsitzender
des Medienkonzerns Gruner + Jahr, Jurist und Compliance-Berater
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6. Mai 2015
3
Innovatives Personalmanagement im
digitalen Zeitalter
New Work – Demokratisierung der
Arbeit
New Work, neue Spielregeln und
Führungskulturen
Human Ressource Management wird im digitalen
Zeitalter durch neue Formen
der Kommunikation und
Zusammenarbeit geprägt.
Die Arbeitswelt erfordert
heute einen höheren Grad
an Flexibilität, Mobilität,
Fach- und Sozialkompetenz, Internationalität und Diversität. Dies spiegelt sich in allen
Bereichen des (Arbeits)lebens – vom Anspruch an zunehmender Individualisierung
im sinnhaften erleben der Tätigkeit über die
Themen Führung und Motivation bis hin zur
Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Die Transformation der
Arbeitswelt erfordert von
Unternehmen ständig neue
Anpassungen. Dieser stetige
Wandel ist jedoch nicht nur
für Betriebe eine Herausforderung – auch die Mitarbeiter müssen sich immer
wieder neu orientieren..
In der Personalarbeit und
in der Personalentwicklung
treffen wir täglich Entscheidungen, welche sich erst
in der Zukunft im Unternehmen auswirken. Trotz
aller Analysen und Studien
entscheiden wir auf Basis
unserer persönlichen Einschätzungen und
Glaubenssätze.
Der Faktor Mensch ist und bleibt der wesentliche Erfolgsfaktor. Professionelles Talentmanagement unterstützt bei der Auswahl und
Zusammenstellung der Projektteams oder
Labs und begleitet die individuellen Karrierewege der Mitarbeiter und Führungskräfte.
In diesem Keynote-Vortrag skizziert Dr.
Ursula Schütze-Kreilkamp diese und weitere
Themen und veranschaulicht sie anhand persönlicher Eindrücke und Erfahrungen aus dem
Silicon Valley.
Präsentiert von: HR Informationssysteme
GmbH & Co. KG
10:15 – 11:00 Uhr | Praxisforum 1, Halle 3.2
Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp | Leiterin Personalentwicklung Konzern und Konzernführungskräfte
der DB Mobility Logistics AG und Vize-Präsidentin
des Bundesverbandes für Personalmanager (BPM)
Präsentiert von: HR Informationssysteme
GmbH & Co. KG
Präsentiert von: Speakers Excellence
15:45 – 16:30 Uhr | Praxisforum 1, Halle 3.2
10:00 – 10:45 Uhr | Praxisforum 2, Halle 3.2
Dieter Scholz, Geschäftsführer Personal, IBM
Deutschland GmbH
Axel Liebetrau, Thought Leader für Innovation &
Corporate Foresight
Arbeit 2.0: Feierabend war gestern
Die immense Beschleunigung aufgrund von digitaler
Vernetzung verändert die
Arbeitswelt massiv. Der
vernetzte Arbeiter arbeitet wann und wo er will,
hat dafür aber nie „Feierabend“. Nicht jeder wird
dieses Tempo mitgehen können. Aufgabe
der Gesellschaft wird es sein, denjenigen zu
helfen, die sich von der digitalen Veränderung
überfordert fühlen. Aufhalten lässt sie sich
aber nicht. Der vernetzte Arbeiter hat niemals
„Feierabend“, er kommuniziert fortgesetzt
mit Freunden und Arbeitskollegen, ohne einen
festgesetzten Zeitrahmen, der die berufliche
strikt von der privaten Kommunikation trennen würde.
Präsentiert von: Speakers Excellence
16:20 – 17:05 Uhr | Praxisforum 3, Halle 3.1
Tim Cole, Journalist, Buchautor und New-Media-Trainer
Halle 3.1, Stand H. 26 A
Rätst Du noch oder validierst
Du schon? Anwendung von Big Data bei
Potenzialanalysen
Standtipp
Erfrischende Cocktails warten auf Sie am
Stand von PraxisCampus
Viele Personalmanager
hoffen darauf, dass ihre
Assessment Center, Tests
oder Interviews Ergebnisse
liefern, die beruflichen Erfolg vorhersagen. Doch fast
niemand weiß es tatsächlich. Validierungsstudien
könnten Antworten liefern, werden jedoch
kaum durchgeführt. So bleibt die Hoffnung…
und ein großes finanzielles Risiko.
Denn viele Instrumente der Potenzialbeurteilung sind schlicht nicht valide und kosten
dennoch viel Geld bei gleichzeitiger Förderung von kostspieligen Personalfehlentscheidungen. Der aktuelle Trend „Big Data“ könnte
ein Umdenken bewirken und evidenzbasierte
Personalentscheidungen ermöglichen.
Der Vortrag zeigt auf Basis einer Trendstudie,
wie es um Big Data im Anwendungsfeld Validierungen von Potenzialanalysen bestellt ist.
Dazu wird diskutiert, welche Maßnahmen
ergriffen werden könnten, um sich die Daten
aus Potenzialeinschätzungen und Leistungsbeurteilungen zu Nutze zu machen und so
Personalentscheidungen zu optimieren und
letztlich Geschäftserfolg zu steigern.
Präsentiert von: spring Messe Management
GmbH
16:30 – 17:15 Uhr | Praxisforum 2, Halle 3.2
Prof. Dr. Jens Nachtwei, Personal- und Organisationspsychologe, Humboldt-Universität zu Berlin,
Hochschule für angewandtes Management und IQP
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Werbeveranstaltungen, die dem bloßen Verkauf von Produkten dienen, hinterlassen beim Teilnehmer eher einen negativen Eindruck.
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allgemeine geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag
und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten
(nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer
Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer
Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen
auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für
Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für
verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine
gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist
der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Durch den Anzeigenauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber zur
Zahlung der vereinbarten Vergütung, der Verlag zur Veröffentlichung
der Anzeige nach Maßgabe der im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen und dieser Geschäftsbedingungen. Bei der Kündigung von Aufträgen durch einen Verbraucher ist die gesamte vereinbarte Vergütung
sofort fällig und zahlbar. Abzuziehen sind jedoch die Kosten, die der
Verlag für die bis zur Veröffentlichung und durch die Veröffentlichung
noch auszuführenden Teilarbeiten erspart hat und durch die Kündigung
dem Verlag eröffnete sonstige tatsächliche Erwerbsmöglichkeiten. Das
freie Kündigungsrecht des Unternehmers ist ausgeschlossen.
4. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber
hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den
seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
5. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,
dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt
vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet
wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts,
der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar
ist Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge
für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Mus-
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ters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder
für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall
der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese
berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die
Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein
der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen
Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße,
insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages
entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn
anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder
zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber
zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der
Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für
den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung
und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der
Anzeige.
10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich
geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige
bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige
bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand
erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und
der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu
dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag
eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen
Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der
Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung
des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen
Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche
Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei
grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen
Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese
Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter
oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typi-
schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
– innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche
aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist
zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
15. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand
der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand
bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten,
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
Sitz des Verlages vereinbart.
16. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in
ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
17. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor
Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein
Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in
Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt
werden.
18. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus
des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen
eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der
Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines
Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes,
bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss
des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht
rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall
der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich
anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch
die Konzernrabattierung.
19. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die
Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der
zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung
gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag
von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber
Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller
Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht
zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche
Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und
zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
20. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff-oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl
im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der
Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag
Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das
Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale
verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag
ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der
Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte
verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten
Auflage steht.
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