Infos aus dem Rathaus 1. Personelles Lehreranstellungen 1. und 5. PS in Visp Für das Schuljahr 2015/16 schlägt der Gemeinderat Visp dem Kanton folgende Ernennungen für die Primarschule vor: 1. Primarklasse ( 80% Pensum) Frau Nathalie Imesch aus Visp 5. Primarklasse (100% Pensum) Frau Pascale Bittel-Braunegger aus Baltschieder 2. Gemeinderatsentscheide allgemein Bewilligung „Tanz auf dem Kaufplatz“ Pro Senectute stellt wie im letzten Jahr das Gesuch um Bewilligung des Projektes „Tanz auf dem Kaufplatz“ für Seniorinnen und Senioren am Samstag, 26. September 2015 von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr, neu jedoch auf dem La Poste-Platz. Pro Senectute lanciert und unterstützt bekanntlich Angebote, die die Lebensqualität der älteren Generation fördert. Dieser Anlass fand im 2014 erstmals statt und war ein voller Erfolg. Der Senioren-Anlass vom Samstag, dem 26. September 2015 auf dem La-Poste-Platz wird am 3. März 2015 bewilligt. Antira Cup Alto Valese 2015 Wie die letzten Jahre hat die Unia Sektion Oberwallis das Gesuch für die Durchführung des Antira Cup Alto Valese vom 20. Juni 2015 eingereicht. Das antirassistische Fussballturnier soll wiederum auf dem Sportplatz Südegg stattfinden und dauert von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Es wird ein Festbetrieb geben. Die Durchführung des Antira Cup Alto des Valese 2015 wird am 3. März 2015 bewilligt. Genossenschaft Regionale Mehrzweckhalle – Geschäftsbericht 2014 und Verabschiedung Mit einem Ertrag von CHF 861‘658.- konnte im Betrieb der Litternahalle ein gutes Ergebnis erzielt werden, das wesentlich von der Vifra mit einem Nettogewinn von CHF 240‘000.- und dem Gemeindebeitrag von CHF 500‘000.- getragen wird. Ausgabenseitig stehen CHF 919‘122.- zu Buche, wovon nach einer langen Eissaison CHF 400‘000.- für die Personalkosten und CHF 214‘000.für den Stromaufwand anfallen. Beim baulichen Unterhalt wird einmalig der Podestanbau Nord mit netto CHF 154‘000.-ausgewiesen. Das führt letztlich zu einem Geschäftsverlust von CHF 57‘463.70 im Jahre 2014, dem der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von rund CHF 46‘000.- gegenübersteht. Das Budget 2015 rechnet mit Erträgen von gesamthaft CHF 859‘000.- und mit Aufwendungen ohne Investitionscharakter von total CHF 824‘000.-; dergestalt würde die Erfolgsrechnung mit einem Plus von CHF 35‘000.- abschliessen und die gegenwärtig bestehende Unterbilanz ausgleichen. Auf die Generalversammlung hin hat der langjährige Verantwortliche der Technik, Herr Fleury JeanPierre hat seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat gegeben. Die Demission von Jean-Pierre Fleury erfolgt damit nach unvollstellbaren 50 Jahren Engagement in der Visper Litternahalle. Als Eigentümerin der Litternahalle bedankt sich die Gemeinde Visp bei Jean-Pierre Fleury recht herzlich für seinen grossartigen Einsatz. 3. Rhonekorrektion – Unterstützung des Referendumskomitees Gegen das Finanzierungsdekret zur R3 ist durch die SVP und die Walliser Landwirtschaftskammer erfolgreich das Referendum erhoben worden. Damit gelangt die Finanzierung des Hochwasserschutzkonzeptes für die Rhone am 14.06.2015 zur Abstimmung. Gemäss Entscheid vom Januar 2015 unterstützt der Gemeinderat das erlassene Finanzierungsdekret zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes R3, wie dieses vom Grossen Rat verabschiedet worden ist, und weist das Referendum einstimmig ab. An der Sitzung vom Februar 2015 in Monthey hat die Vereinigung der Walliser Städte, deren Vertreter vollzählig anwesend waren und aus dem Oberwallis die Gemeinden Brig-Glis, Naters, Seite 1 von 4 Visp, 1. April 2015 Infos aus dem Rathaus Leuk und Visp repräsentiert, ebenfalls einstimmig das Finanzierungsdekret unterstützt und das Referendum abgewiesen. Das Komitee zur Abwendung des Referendums fragte die Gemeinde Visp für eine finanzielle Beteiligung an den Informationsaufwand in der Grössenordnung von CHF 20‘000.- zur Bestreitung der Kampagne an. Die ebenfalls direktbetroffene Gemeinde Nendaz hat bereits eine Unterstützung in dieser Höhe zugesichert. Das Komitee rechnet für die Abstimmungskampagne mit Kosten von rund CHF 120‘000.-; koordiniert wird die Aktion durch die Walliser Handelskammer. Die Gemeinde Visp unterstützt die Abstimmungskampagne gegen das Referendum zum R3Finanzierungsdekret mit CHF 20‘000.- als Kostendach. Für den Beitrag an das Unterstützungskomitee 3. Rhonekorrektion wird ein Nachtragskredit von CHF 20‘000.- gesprochen. Die Gemeinde Visp hat am positiven Ausgang dieses Sachgeschäftes aufgrund der im Raum stehenden Sicherheitsfrage ein elementares Interesse. Das genehmigte und ausführungsreife Hochwasserschutzprojekt dient der Sicherheit der Visper Bevölkerung, schützt die ansonsten gefährdeten Industrieanlagen der Lonza und ermöglicht die Aufhebung der Gefahrenzone für das Baugebiet der Gemeinde in der Talebene. Es liegt folglich im rein sachlich begründeten Informationskampagne professionell erfolgt und Finanzierungsdekret informiert wird. 3. Interesse unserer Gemeinde, dass die die Bevölkerung umfassend über das Vergaben Fussgänger- und Velosteg Südegg – Ersetzen Brückenabdeckung Die Fussgänger- und Velobrücke über die Vispa im Südegg muss aus Sicherheitsgründen dringend ersetzt werden, da die Bretter der Brückenabdeckung mehrheitlich „verfault“ und eingebrochen sind. Die Werner Fercher AG aus Lalden hat eine Abdeckung mit Gitterrosten offeriert. Die Gitterroste können beim Ersatz der alten Brücke vom Werkhofteam anderweitig eingesetzt werden. Der Auftrag für den Ersatz der Bretterabdeckung mit Gitterrosten wird am 3. März 2015 der Werner Fercher AG aus Lalden zum Betrag von Fr. 12‘960.00 inkl. MWST im freihändigen Verfahren vergeben. Der Ersatz wurde bereits im Budget 2014 und 2015 mit Fr. 10‘000.00 angemeldet und wird durch diese Vergabe mit Fr. 2‘960.00 überzogen, weshalb ein Nachtragskredit von Fr. 2‘960.00 ebenfalls am 3. März 2015 gewährt wird. Umbau Rathaussaal – Ausführungsprojekt und Nachtragskredit für Mehrkosten aus Asbestsanierung Im Sommer 2011 hat das Architekturbüro Curcio im Auftrag der Gemeinde ein Vorprojekt zur Sanierung und Neugestaltung des Rathaussaales erarbeitet. Während Unterhaltsarbeiten am Dach hat sich gezeigt, dass bei einer Sanierung des Anbautraktes ebenfalls das Steildach neu eingedeckt werden muss. Bei der Ausarbeitung des Ausführungsprojektes und der damit verbundenen Untersuchung der Bausubstanz sind weiter unter der Deckenschalung aspestfaserhaltige Platten entdeckten worden. Diese Tatsache bedingt die Entfernung der heutigen Holzdecke, eine vollständige Asbestsanierung der Räume durch eine Spezialunternehmung sowie den Einbau einer neuen Decke aus Gipsplatten. Aufgrund der vorliegenden groben Kostenschätzungen für die Neugestaltung des Rathaussaales sowie für die Erneuerung des Steildaches sind im genehmigten Budget 2015 für die Totalsanierung des Rathaussaales CHF 550‘000.- veranschlagt worden. Das mit den beigezogenen Fachplanern erarbeitete Ausführungsprojekt weist nun Umbau- und Einrichtungskosten von insgesamt CHF 747‘917.- aus. Die abschätzbaren Mehrkosten von rund CHF 200‘000.- setzen sich besonders aus der Asbestsanierung aus dem Einbau einer daraus bedingten neuen Rauminnendecke sowie aus diversen Anpassungen für ein zusätzliches zusammen. Der Gemeinderat hat am 17. März 2015 wie folgt beschlossen: Seite 2 von 4 Visp, 1. April 2015 Infos aus dem Rathaus Dem vorgestellten Ausführungsprojekt wird zugestimmt und der Kostenvoranschlag von CHF 747‘917.- genehmigt. Für die aus der notwendigen Asbestsanierung resultierenden Mehrkosten wird zur Realisierung des Umbauprojektes ein Nachtragskredit von CHF 200‘000.- bewilligt. Umbau Rathaussaal – Architektenmandat Das Architekturbüro Curcio aus Visp hat im Sommer 2011 für die Gemeinde das Vorprojekt mit Kostenvoranschlag zur Neugestaltung des Rathaussaales erarbeitet. Für das Ausführungsprojekt liegt nun seitens des Architekturbüros ein Honorarangebot inkl. MwSt von pauschal CHF 89‘000.vor, dass sämtliche Leistungsanteile gemäss SIA ausweist. Der Gemeinderat beschliesst am 17. März 2015 das Architekturmandat für den Umbau und die Neugestaltung des Rathaussaales freihändig an das Architekurbüro Curcio GmbH in Visp zum pauschalen Preis von CHF 89‘000.- zu vergeben. Der für das im Jahre 2011 erarbeitete Vorprojekt bereits bezahlte Honoraranteil von CHF 8‘150.- wird an der Honorarpauschale angerechnet. Turn- und Spielhalle – Ausstattung Zivilschutzanlage Die Zivilschutzanlage in der Turn- und Spielhalle soll als Unterkunft für das Schützenfest im Sommer 2015 bereitgestellt werden. Während rund vier Wochen werden bis zu 130 Schützen pro Nacht in der Zivilschutzanlage übernachten. Die Betten sowie ein Teil der Anlage ist zur Zeit in einem schlechten Zustand, weshalb die Betten vor dem Schützenfest ersetzt und div. Malerarbeiten vorgenommen werden sollten. Die Turn- und Spielhalle soll zu einem späteren Zeitpunkt einer Gesamtsanierung unterzogen werden. Es wurde festgestellt, dass neben den Betten auch die defekten und veralteten Gestelle ausgewechselt und die Belüftungsgeräte schalltechnisch angepasst werden sollten. Im Weiteren müssen aufgrund von Wassereindringungen an der Decke und an den beschädigten Wänden kleinere Reperaturarbeiten vorgenommen werden. Die Betten inkl. der dazu gehörenden Gestelle werden am 17. März 2015 der Mengeu AG in Elgg zum Betrag von Fr. 86‘500.- inkl. MWST im freihändigen Verfahren vergeben. Die erforderlichen Malerarbeiten werden der Ceppi AG in Visp vergeben sowie ein Nachtragskredit in der Grössenordnung von CHF 36‘500.— gesprochen. Budgetiert für 2015 wurden CHF 70‘000.--. Die kant. Dienstelle für Zivilschutz wird im Rahmen der Gesamtsanierung der Zivilschutzanlage zum Zeitpunkt dieser Sanierung die Anschaffung von „Notbetten“ über die geleisteten Ersatzbeiträge zurück erstatten. Somit ist von der Gemeinde lediglich die Differenz der Notbetten zu dem nun ausgewählten Bettentyp zu tragen. Turn- und Spielhalle – Vergabe Planungsmandate Wie in der Finanzplanung 2015 -2020 angemeldet, muss 2016 und 2017 die Turn- und Spielhalle einer Gesamtsanierung unterzogen werden. Es gilt nun, im Rahmen eines Vorprojektes die entsprechenden Grundlagen für eine Gesamtsanierung inkl. des diesbezüglichen Kostenvoranschlags zu erarbeiten. Damit die Sanierungsarbeiten ausgeführt werden können, muss raschmöglichst ein Vorprojekt ausgearbeitet werden. Das Sanierungsprojekt soll der Urversammlung vom Mai 2015 zur Beratung und Genehmigung unterbreitet werden und die erforderlichen Beträge gilt es nach erfolgter Zustimmung in die Budgetierung 2016/17 aufzunehmen. Im Rahmen der vorgenannten Notmassnahmen wurden bereits der Bodenbelag in der Spielhalle, die Feuchteeintritte an der Ostfassade und die Zivilschutzanlage oberflächlich in Stand gestellt. Die Halle ist von Schimmelpilz befallen. Aufgrund fehlender Abdichtungen kommt es sowohl von Innen als auch von Aussen (Fenster, Fassade, Bodenplatte, Dach) zu Wassereindringungen. Es sind somit weitere dringende Massnahmen erforderlich. Das Gebäude wird über das Fernwärmenetz beheizt. Vor kurzem wurde die Steuerung ersetzt. Es sind diesbezüglich keine weiteren Massnahmen erforderlich. Die Lüftung stammt aus dem Jahr 1967 und muss demgegenüber ebenfalls saniert werden. Seite 3 von 4 Visp, 1. April 2015 Infos aus dem Rathaus Aufgrund der Komplexität der Sanierung, muss ein Fachplanerteam mit der Ausarbeitung des Vorprojektes sowie dem Kostenvoranschlag beauftragt werden. Folgende Fachplaner haben der Gemeinde ein Angebot unterbreitet: - Truffer Ingenieurberatung Projektorganisation, Bauphysik Fr. 27‘000.- inkl. MWST - Imboden & Partner Plangrundlagen, arch. Aspekte Fr. 7‘000.- inkl. MWST - Speiser Metallbau Fassade, Fenster Fr. 2‘600.- inkl. MWST - Imwinkelried Lüftung Lüftung Fr. 16‘000.- inkl. MWST Fr. 52‘600.- inkl. MWST Die Planungsarbeiten werden am 17. März 2015 den 4 aufgeführten Fachplanern zu den entsprechenden Angeboten im freihändigen Verfahren vergeben. Da im Budget 2015 kein diesbezüglicher Betrag für die Ausarbeitung des Vorprojektes und des KV aufgenommen wurde, wird ein Nachtragskredit von CHF 52 ‘600.00 gesprochen. OS-Schulhaus Sand Nord – Umbau Küchen und WC Anlagen – Fachplaner Wie im Budget 2015 angemeldet worden ist, müssen in den Schulsommerferien 2015 im Schulhaus Sand Nord die in die Jahre gekommenen Küchen und WC Anlagen umgebaut und instand gestellt werden. Aus zeitlichen Gründen bzw. damit die Arbeiten termingerecht in den Schulsommerferien 2015 ausgeführt werden können, werden die Fachplanerleistungen im freihändigen Verfahren am 17. März 2015 wie folgt vergeben: Sanitär und Lüftung Nasszellen zum Betrag von CHF 27‘340.20 inkl. MWST an die Firma Gattlen Gebäudetechnik AG, Visp. Sanitär und Lüftung Küchen zum Betrag von CHF 11‘894.05 inkl. MWST an die Firma Gattlen Gebäudetechnik AG, Visp. Ingenieurleistungen Küchen zum Betrag von CHF 9‘097.95 inkl. MWST an die Firma Teysseire & Candolfi AG, Visp. Masterplan – Planungsmandat Vertiefung Gemäss dem Planungsauftrag der Gemeinde Visp werden verschiedene Punkte des Masterplans laufend vertieft, weiter geführt und konkret umgesetzt. Aktuell werden primär die Projekte Ausarbeitung „Quartierplan Litterna“ - als wichtiger Bestandteil des Wettbewerbs „Eis- und Eventhalle Sewjini“ - sowie die Entwicklung der privaten Quartierpläne im Bereich Bahnhof Nord vorangetrieben. Ziel ist die definitive Beschlussfassung über mindestens vier Quartierpläne durch die Urversammlung im November 2015. Die weiterführenden Arbeiten zum Masterplan werden aufgrund des vorhandenen Zeitdrucks als Folgeauftrag an KEEAS, Raumkonzepte, Zürich im freihändigen Verfahren zum Betrag von CHF 57‘000.-- inkl. MWST vergeben. 4. Allgemeine Orientierungen 3. Rhonekorrektion – Aufteilung der Realisierungskosten Das DVBU teilte den Walliser Gemeinden mit, dass der Staatsrat infolge mehrerer Beschwerden den Widerruf des Entscheides vom Juni 2013 bezüglich der Aufteilung der Kosten der Realisierung der 3. RK beschlossen hat, da die Gesetzesanwendung vorliegend nicht den formellen Verfahrensvorschriften entspricht. Der Staatsrat legt für die verschiedenen, von den Bauarbeiten der 3. RK betroffenen Parteien einen Kostenverteiler fest, der sich auf den Bericht der Rhone-Kommission vom November 2011, welcher vom Staatsrat im Juni 2012 genehmigt worden ist, stützt. Das DVBU wird beauftragt, die Erhebung der Beteiligungen der Gemeinden und Dritten gemäss den im Entscheid vom Juni 2013 definierten Kriterien und entsprechend dem tatsächlich gewährten Beitrag des Bundes vorzunehmen und alle 4 Jahre die Daten, welche der Berechnung der Beteiligungen dienen, zu aktualisieren. In der Zwischenzeit können demnach die Beitragsleistungsbeiträge 2014 und 2015 den beteiligten Parteien nicht verrechnet werden; diese Vorkehr wird seitens des Kantons zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Seite 4 von 4 Visp, 1. April 2015
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