Gemeinderatsbeschlüsse April 2015

Infos aus dem Rathaus
1.
Personelles
Lehreranstellungen 1. und 5. PS in Visp
Für das Schuljahr 2015/16 schlägt der Gemeinderat Visp dem Kanton folgende Ernennungen für
die Primarschule vor:

1. Primarklasse ( 80% Pensum)
Frau Nathalie Imesch aus Visp

5. Primarklasse (100% Pensum)
Frau Pascale Bittel-Braunegger aus Baltschieder
2.
Gemeinderatsentscheide allgemein
Bewilligung „Tanz auf dem Kaufplatz“
Pro Senectute stellt wie im letzten Jahr das Gesuch um Bewilligung des Projektes „Tanz auf dem
Kaufplatz“ für Seniorinnen und Senioren am Samstag, 26. September 2015 von 11.00 Uhr bis
17.00 Uhr, neu jedoch auf dem La Poste-Platz.
Pro Senectute lanciert und unterstützt bekanntlich Angebote, die die Lebensqualität der älteren
Generation fördert. Dieser Anlass fand im 2014 erstmals statt und war ein voller Erfolg.
Der Senioren-Anlass vom Samstag, dem 26. September 2015 auf dem La-Poste-Platz wird am
3. März 2015 bewilligt.
Antira Cup Alto Valese 2015
Wie die letzten Jahre hat die Unia Sektion Oberwallis das Gesuch für die Durchführung des Antira
Cup Alto Valese vom 20. Juni 2015 eingereicht. Das antirassistische Fussballturnier soll wiederum
auf dem Sportplatz Südegg stattfinden und dauert von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Es wird ein
Festbetrieb geben.
Die Durchführung des Antira Cup Alto des Valese 2015 wird am 3. März 2015 bewilligt.
Genossenschaft Regionale Mehrzweckhalle – Geschäftsbericht 2014 und Verabschiedung
Mit einem Ertrag von CHF 861‘658.- konnte im Betrieb der Litternahalle ein gutes Ergebnis erzielt
werden, das wesentlich von der Vifra mit einem Nettogewinn von CHF 240‘000.- und dem
Gemeindebeitrag von CHF 500‘000.- getragen wird. Ausgabenseitig stehen CHF 919‘122.- zu
Buche, wovon nach einer langen Eissaison CHF 400‘000.- für die Personalkosten und CHF 214‘000.für den Stromaufwand anfallen. Beim baulichen Unterhalt wird einmalig der Podestanbau Nord mit
netto CHF 154‘000.-ausgewiesen. Das führt letztlich zu einem Geschäftsverlust von CHF 57‘463.70
im Jahre 2014, dem der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von rund CHF 46‘000.- gegenübersteht.
Das Budget 2015 rechnet mit Erträgen von gesamthaft CHF 859‘000.- und mit Aufwendungen ohne
Investitionscharakter von total CHF 824‘000.-; dergestalt würde die Erfolgsrechnung mit einem
Plus von CHF 35‘000.- abschliessen und die gegenwärtig bestehende Unterbilanz ausgleichen.
Auf die Generalversammlung hin hat der langjährige Verantwortliche der Technik, Herr Fleury JeanPierre hat seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat gegeben. Die Demission von Jean-Pierre Fleury
erfolgt damit nach unvollstellbaren 50 Jahren Engagement in der Visper Litternahalle. Als
Eigentümerin der Litternahalle bedankt sich die Gemeinde Visp bei Jean-Pierre Fleury recht herzlich
für seinen grossartigen Einsatz.
3. Rhonekorrektion – Unterstützung des Referendumskomitees
Gegen das Finanzierungsdekret zur R3 ist durch die SVP und die Walliser Landwirtschaftskammer
erfolgreich das Referendum erhoben worden. Damit gelangt die Finanzierung des
Hochwasserschutzkonzeptes für die Rhone am 14.06.2015 zur Abstimmung. Gemäss Entscheid
vom Januar 2015 unterstützt der Gemeinderat das erlassene Finanzierungsdekret zur Umsetzung
des Hochwasserschutzkonzeptes R3, wie dieses vom Grossen Rat verabschiedet worden ist, und
weist das Referendum einstimmig ab.
An der Sitzung vom Februar 2015 in Monthey hat die Vereinigung der Walliser Städte, deren
Vertreter vollzählig anwesend waren und aus dem Oberwallis die Gemeinden Brig-Glis, Naters,
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Visp, 1. April 2015
Infos aus dem Rathaus
Leuk und Visp repräsentiert, ebenfalls einstimmig das Finanzierungsdekret unterstützt und das
Referendum abgewiesen.
Das Komitee zur Abwendung des Referendums fragte die Gemeinde Visp für eine finanzielle
Beteiligung an den Informationsaufwand in der Grössenordnung von CHF 20‘000.- zur Bestreitung
der Kampagne an. Die ebenfalls direktbetroffene Gemeinde Nendaz hat bereits eine Unterstützung
in dieser Höhe zugesichert. Das Komitee rechnet für die Abstimmungskampagne mit Kosten von
rund CHF 120‘000.-; koordiniert wird die Aktion durch die Walliser Handelskammer.
Die Gemeinde Visp unterstützt die Abstimmungskampagne gegen das Referendum zum R3Finanzierungsdekret mit CHF 20‘000.- als Kostendach. Für den Beitrag an das
Unterstützungskomitee 3. Rhonekorrektion wird ein Nachtragskredit von CHF 20‘000.- gesprochen.
Die Gemeinde Visp hat am positiven Ausgang dieses Sachgeschäftes aufgrund der im Raum
stehenden Sicherheitsfrage ein elementares Interesse. Das genehmigte und ausführungsreife
Hochwasserschutzprojekt dient der Sicherheit der Visper Bevölkerung, schützt die ansonsten
gefährdeten Industrieanlagen der Lonza und ermöglicht die Aufhebung der Gefahrenzone für das
Baugebiet der Gemeinde in der Talebene.
Es liegt folglich im rein sachlich begründeten
Informationskampagne professionell erfolgt und
Finanzierungsdekret informiert wird.
3.
Interesse unserer Gemeinde, dass die
die Bevölkerung umfassend über das
Vergaben
Fussgänger- und Velosteg Südegg – Ersetzen Brückenabdeckung
Die Fussgänger- und Velobrücke über die Vispa im Südegg muss aus Sicherheitsgründen dringend
ersetzt werden, da die Bretter der Brückenabdeckung mehrheitlich „verfault“ und eingebrochen
sind. Die Werner Fercher AG aus Lalden hat eine Abdeckung mit Gitterrosten offeriert. Die
Gitterroste können beim Ersatz der alten Brücke vom Werkhofteam anderweitig eingesetzt werden.
Der Auftrag für den Ersatz der Bretterabdeckung mit Gitterrosten wird am 3. März 2015 der
Werner Fercher AG aus Lalden zum Betrag von Fr. 12‘960.00 inkl. MWST im freihändigen Verfahren
vergeben. Der Ersatz wurde bereits im Budget 2014 und 2015 mit Fr. 10‘000.00 angemeldet und
wird durch diese Vergabe mit Fr. 2‘960.00 überzogen, weshalb ein Nachtragskredit von
Fr. 2‘960.00 ebenfalls am 3. März 2015 gewährt wird.
Umbau Rathaussaal – Ausführungsprojekt und Nachtragskredit für Mehrkosten aus
Asbestsanierung
Im Sommer 2011 hat das Architekturbüro Curcio im Auftrag der Gemeinde ein Vorprojekt zur
Sanierung und Neugestaltung des Rathaussaales erarbeitet. Während Unterhaltsarbeiten am Dach
hat sich gezeigt, dass bei einer Sanierung des Anbautraktes ebenfalls das Steildach neu eingedeckt
werden muss. Bei der Ausarbeitung des Ausführungsprojektes und der damit verbundenen
Untersuchung der Bausubstanz sind weiter unter der Deckenschalung aspestfaserhaltige Platten
entdeckten worden. Diese Tatsache bedingt die Entfernung der heutigen Holzdecke, eine
vollständige Asbestsanierung der Räume durch eine Spezialunternehmung sowie den Einbau einer
neuen Decke aus Gipsplatten.
Aufgrund der vorliegenden groben Kostenschätzungen für die Neugestaltung des Rathaussaales
sowie für die Erneuerung des Steildaches sind im genehmigten Budget 2015 für die Totalsanierung
des Rathaussaales CHF 550‘000.- veranschlagt worden. Das mit den beigezogenen Fachplanern
erarbeitete Ausführungsprojekt weist nun Umbau- und Einrichtungskosten von insgesamt
CHF 747‘917.- aus. Die abschätzbaren Mehrkosten von rund CHF 200‘000.- setzen sich besonders
aus der Asbestsanierung aus dem Einbau einer daraus bedingten neuen Rauminnendecke sowie
aus diversen Anpassungen für ein zusätzliches zusammen.
Der Gemeinderat hat am 17. März 2015 wie folgt beschlossen:
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Infos aus dem Rathaus

Dem vorgestellten Ausführungsprojekt wird zugestimmt und der Kostenvoranschlag von
CHF 747‘917.- genehmigt.

Für die aus der notwendigen Asbestsanierung resultierenden Mehrkosten wird zur Realisierung
des Umbauprojektes ein Nachtragskredit von CHF 200‘000.- bewilligt.
Umbau Rathaussaal – Architektenmandat
Das Architekturbüro Curcio aus Visp hat im Sommer 2011 für die Gemeinde das Vorprojekt mit
Kostenvoranschlag zur Neugestaltung des Rathaussaales erarbeitet. Für das Ausführungsprojekt
liegt nun seitens des Architekturbüros ein Honorarangebot inkl. MwSt von pauschal CHF 89‘000.vor, dass sämtliche Leistungsanteile gemäss SIA ausweist.
Der Gemeinderat beschliesst am 17. März 2015 das Architekturmandat für den Umbau und die
Neugestaltung des Rathaussaales freihändig an das Architekurbüro Curcio GmbH in Visp zum
pauschalen Preis von CHF 89‘000.- zu vergeben. Der für das im Jahre 2011 erarbeitete Vorprojekt
bereits bezahlte Honoraranteil von CHF 8‘150.- wird an der Honorarpauschale angerechnet.
Turn- und Spielhalle – Ausstattung Zivilschutzanlage
Die Zivilschutzanlage in der Turn- und Spielhalle soll als Unterkunft für das Schützenfest im Sommer
2015 bereitgestellt werden. Während rund vier Wochen werden bis zu 130 Schützen pro Nacht in der
Zivilschutzanlage übernachten. Die Betten sowie ein Teil der Anlage ist zur Zeit in einem schlechten
Zustand, weshalb die Betten vor dem Schützenfest ersetzt und div. Malerarbeiten vorgenommen
werden sollten. Die Turn- und Spielhalle soll zu einem späteren Zeitpunkt einer Gesamtsanierung
unterzogen werden. Es wurde festgestellt, dass neben den Betten auch die defekten und veralteten
Gestelle ausgewechselt und die Belüftungsgeräte schalltechnisch angepasst werden sollten.
Im Weiteren müssen aufgrund von Wassereindringungen an der Decke und an den beschädigten
Wänden kleinere Reperaturarbeiten vorgenommen werden.
Die Betten inkl. der dazu gehörenden Gestelle werden am 17. März 2015 der Mengeu AG in Elgg zum
Betrag von Fr. 86‘500.- inkl. MWST im freihändigen Verfahren vergeben. Die erforderlichen
Malerarbeiten werden der Ceppi AG in Visp vergeben sowie ein Nachtragskredit in der
Grössenordnung von CHF 36‘500.— gesprochen. Budgetiert für 2015 wurden CHF 70‘000.--.
Die kant. Dienstelle für Zivilschutz wird im Rahmen der Gesamtsanierung der Zivilschutzanlage zum
Zeitpunkt dieser Sanierung die Anschaffung von „Notbetten“ über die geleisteten Ersatzbeiträge
zurück erstatten. Somit ist von der Gemeinde lediglich die Differenz der Notbetten zu dem nun
ausgewählten Bettentyp zu tragen.
Turn- und Spielhalle – Vergabe Planungsmandate
Wie in der Finanzplanung 2015 -2020 angemeldet, muss 2016 und 2017 die Turn- und Spielhalle
einer Gesamtsanierung unterzogen werden. Es gilt nun, im Rahmen eines Vorprojektes die
entsprechenden Grundlagen für eine Gesamtsanierung inkl. des diesbezüglichen Kostenvoranschlags
zu erarbeiten.
Damit die Sanierungsarbeiten ausgeführt werden können, muss raschmöglichst ein Vorprojekt
ausgearbeitet werden. Das Sanierungsprojekt soll der Urversammlung vom Mai 2015 zur Beratung
und Genehmigung unterbreitet werden und die erforderlichen Beträge gilt es nach erfolgter
Zustimmung in die Budgetierung 2016/17 aufzunehmen.
Im Rahmen der vorgenannten Notmassnahmen wurden bereits der Bodenbelag in der Spielhalle, die
Feuchteeintritte an der Ostfassade und die Zivilschutzanlage oberflächlich in Stand gestellt. Die Halle
ist von Schimmelpilz befallen. Aufgrund fehlender Abdichtungen kommt es sowohl von Innen als
auch von Aussen (Fenster, Fassade, Bodenplatte, Dach) zu Wassereindringungen. Es sind somit
weitere dringende Massnahmen erforderlich. Das Gebäude wird über das Fernwärmenetz beheizt.
Vor kurzem wurde die Steuerung ersetzt. Es sind diesbezüglich keine weiteren Massnahmen
erforderlich. Die Lüftung stammt aus dem Jahr 1967 und muss demgegenüber ebenfalls saniert
werden.
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Visp, 1. April 2015
Infos aus dem Rathaus
Aufgrund der Komplexität der Sanierung, muss ein Fachplanerteam mit der Ausarbeitung des
Vorprojektes sowie dem Kostenvoranschlag beauftragt werden. Folgende Fachplaner haben der
Gemeinde ein Angebot unterbreitet:
- Truffer Ingenieurberatung
Projektorganisation, Bauphysik
Fr.
27‘000.- inkl. MWST
- Imboden & Partner
Plangrundlagen, arch. Aspekte
Fr.
7‘000.- inkl. MWST
- Speiser Metallbau
Fassade, Fenster
Fr.
2‘600.- inkl. MWST
- Imwinkelried Lüftung
Lüftung
Fr. 16‘000.- inkl. MWST
Fr. 52‘600.- inkl. MWST
Die Planungsarbeiten werden am 17. März 2015 den 4 aufgeführten Fachplanern zu den
entsprechenden Angeboten im freihändigen Verfahren vergeben. Da im Budget 2015 kein
diesbezüglicher Betrag für die Ausarbeitung des Vorprojektes und des KV aufgenommen wurde, wird
ein Nachtragskredit von CHF 52 ‘600.00 gesprochen.
OS-Schulhaus Sand Nord – Umbau Küchen und WC Anlagen – Fachplaner
Wie im Budget 2015 angemeldet worden ist, müssen in den Schulsommerferien 2015 im Schulhaus
Sand Nord die in die Jahre gekommenen Küchen und WC Anlagen umgebaut und instand gestellt
werden.
Aus zeitlichen Gründen bzw. damit die Arbeiten termingerecht in den Schulsommerferien 2015
ausgeführt werden können, werden die Fachplanerleistungen im freihändigen Verfahren am
17. März 2015 wie folgt vergeben:

Sanitär und Lüftung Nasszellen zum Betrag von CHF 27‘340.20 inkl. MWST an die Firma Gattlen
Gebäudetechnik AG, Visp.
Sanitär und Lüftung Küchen zum Betrag von CHF 11‘894.05 inkl. MWST an die Firma Gattlen
Gebäudetechnik AG, Visp.
Ingenieurleistungen Küchen zum Betrag von CHF 9‘097.95 inkl. MWST an die Firma Teysseire &
Candolfi AG, Visp.


Masterplan – Planungsmandat Vertiefung
Gemäss dem Planungsauftrag der Gemeinde Visp werden verschiedene Punkte des Masterplans
laufend vertieft, weiter geführt und konkret umgesetzt. Aktuell werden primär die Projekte
Ausarbeitung „Quartierplan Litterna“ - als wichtiger Bestandteil des Wettbewerbs „Eis- und
Eventhalle Sewjini“ - sowie die Entwicklung der privaten Quartierpläne im Bereich Bahnhof Nord
vorangetrieben. Ziel ist die definitive Beschlussfassung über mindestens vier Quartierpläne durch
die Urversammlung im November 2015.
Die weiterführenden Arbeiten zum Masterplan werden aufgrund des vorhandenen Zeitdrucks als
Folgeauftrag an KEEAS, Raumkonzepte, Zürich im freihändigen Verfahren zum Betrag von
CHF 57‘000.-- inkl. MWST vergeben.
4.
Allgemeine Orientierungen
3. Rhonekorrektion – Aufteilung der Realisierungskosten
Das DVBU teilte den Walliser Gemeinden mit, dass der Staatsrat infolge mehrerer Beschwerden
den Widerruf des Entscheides vom Juni 2013 bezüglich der Aufteilung der Kosten der Realisierung
der 3. RK beschlossen hat, da die Gesetzesanwendung vorliegend nicht den formellen
Verfahrensvorschriften entspricht.
Der Staatsrat legt für die verschiedenen, von den Bauarbeiten der 3. RK betroffenen Parteien einen
Kostenverteiler fest, der sich auf den Bericht der Rhone-Kommission vom November 2011, welcher
vom Staatsrat im Juni 2012 genehmigt worden ist, stützt. Das DVBU wird beauftragt, die Erhebung
der Beteiligungen der Gemeinden und Dritten gemäss den im Entscheid vom Juni 2013 definierten
Kriterien und entsprechend dem tatsächlich gewährten Beitrag des Bundes vorzunehmen und alle 4
Jahre die Daten, welche der Berechnung der Beteiligungen dienen, zu aktualisieren. In der
Zwischenzeit können demnach die Beitragsleistungsbeiträge 2014 und 2015 den beteiligten
Parteien nicht verrechnet werden; diese Vorkehr wird seitens des Kantons zu einem späteren
Zeitpunkt geschehen.
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Visp, 1. April 2015