ansehen - CVJM Ulm

Endlich Sommer... Leg doch einfach mal Deine geplagten Beine nach oben und gönn dem vor Entscheidungen
pochenden Herz eine Pause. Steckt da zwischen Schul- und Arbeitsalltag irgendwo tief in Dir
drin der fast schon eingestaubte Gedanke an ein schönes Sommererlebnis? Freunde, Gesichter, Begegnungen. Ein Gefühl nach Freiheit und mehr?
Vielleicht verbindest Du genau diese Gedanken mit der Erinnerung an ein Freizeiterlebnis im
vergangenen Jahr oder bist genau auf der Suche nach solch einem Lebenseindruck?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt den Sommer 2015 auf ganz besondere Weise zu
entdecken. Unsere Freizeitangebote wollen Raum schaffen
für außerschulische Erlebnisse.
Echt, greifbar und unvergesslich. Darauf bereiten sich jedes
Jahr ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen aus der
Evangelischen Jugendarbeit bei Vorbereitungstreffen und
Schulungsangeboten vor. Unentgeltlich, ehrenamtlich und
als Jugendleiter ausgebildet. Auf diese Weise wollen wir
Freiräume bieten, um gemeinsam ein Stück Leben zu teilen.
Eine bewusste Pause vom Alltag, die einlädt über das eigene Leben nachzudenken, christliche Werte neu zu entdecken
und Gemeinschaft zu erleben.
Wer mit uns reist, erlebt den Sommer in der Gruppe, denn
Gemeinschaft macht stark. So kann auch der Freizeitalltag
zum Erlebnis werden und Salat putzen oder Küchenabwasch
nicht zur Herausforderung, sondern neuem Lebensgefühl.
Gleichzeitig schaffen unsere Freizeitgemeinschaften Raum,
um über eigene Lebens- und Glaubensfragen miteinander
ins Gespräch zu kommen, Traditionen neu zu entdecken und
Lebensperspektiven zu entwickeln.
Ob Spielaktionen, Musik am Lagerfeuer, sportliche Herausforderungen oder kreative Workshop-Angebote - wir stellen
uns der Herausforderung und bieten greifbare Programmalternativen zu virtuellen Welten.
Du stehst mit Deiner Person bei uns im Mittelpunkt, denn wir
wollen mit Dir den Sommer gemeinsam entdecken und
erleben.
Bist Du dabei ?
Also, auf in den Sommer 2015 und bis wir uns wieder sehn
behüt Dich Gott.
2 Markus Strauß Ev. Jugendwerk Bezirk Ulm/CVJM Ulm Georg Fuhrmann Ev. Jugendwerk Bezirk Blaubeuren Inhaltsverzeichnis Alter Freizeit Datum Seite Freizeiten für Kinder / Jugendliche 6 ‐ 13 6 ‐ 13 7 ‐ 12 7 ‐ 12 7 ‐ 13 7 ‐ 14 7 ‐ 14 7 ‐ 14 7 ‐ 14 8 ‐ 12 8 ‐ 12 8 ‐ 13 9 ‐ 13 12 ‐ 15 13 ‐ 17 14 ‐ 17 Waldheim Kinderspielstadt 1 (Bezirk Blaubeuren) 03.08.‐ 14.08.15 Waldheim Kinderspielstadt 2 (Bezirk Blaubeuren) 17.08. ‐ 28.09.15 Spielwoche Lonsee (Bezirk Ulm) 03.08. ‐ 07.08.15 Herbstfreizeit Radelstetten (Bezirk Ulm) 01.11. ‐ 06.11.15 Sommerfreizeit im Allgäu (CVJM Blaustein) 02.08. ‐ 16.08.15 Waldheim Ruhetal Pfingsten (Ev. Gesamtkirchengemeinde Ulm) 26.05. ‐ 05.06.15 Waldheim Ruhetal 1 (Ev. Gesamtkirchengemeinde Ulm) 03.08. ‐ 15.08.15 Waldheim Ruhetal 2 (Ev. Gesamtkirchengemeinde Ulm) 17.08. ‐ 29.08.15 Waldheim Ruhetal 3 (Ev. Gesamtkirchengemeinde Ulm) 31.08. ‐ 12.09.15 Kinderspielstadt JuHu (Ev. Christuskirche Ulm) 02.08. ‐ 07.08.15 Kinderfreizeit Erbstetten (Ev. Christuskirche Ulm) 09.08. ‐ 18.08.15 Kinderfreizeit Petersthal (Bezirk Ulm) 22.08. ‐ 01.09.15 Zeltlager Irndorf (Bezirk Blaubeuren) 17.08. ‐ 26.08.15 Zeltlager Hopfensee (Bezirk Ulm) 19.08. ‐ 29.08.15 Katrineholm / Schweden (Bezirk Ulm) 09.08. ‐ 22.08.15 Czaplinek / Polen (Bezirk Blaubeuren) 01.08. ‐ 14.08.15 6/7 6/7 8 9 10 11 12 12 12 13 14 15 16 17 18 19 Kurse / Seminare ab 14 ab 14 ab 15 ab 16 Jugendleiter/innen‐Lehrgang (Bezirk Ulm) Jugendleiterausbildung (Bezirk Blaubeuren) Hygieneschulung (Bezirk Ulm) Präventionsschulung gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch (Bezirk Ulm) 28.03. ‐ 01.04.15 08.04. ‐ 12.04.15 21.06.15 20 21 22 14.06.15 23 03.06. ‐ 07.06.15 24 Kirchentag ab 16 Kirchentag Stuttgart (Bezirke Ulm und Blaubeuren) Termine Jugendwerk Bezirk Ulm Jugendwerk Bezirk Blaubeuren / Café Vier 26 27 Sonstiges Elterninformation / Qualitätsleitfaden Vorwort Informationen CVJM‐Freizeitheim in Radelstetten Informationen zum Freizeitheim Himmelreich Reisesegen Informationen zu Zuschüssen 4/5 2 36 37 25 28/29 Reisebedingungen / Anmeldung Anmeldeformular Wichtige Hinweise/Reisebedingungen siehe Mittelteil ab Seite 30 Impressum 39 3 Elterninformation Qualitätsleitfaden EJW LIEBE ELTERN, die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine positive Erfahrung werden. Vielleicht fragen Sie sich: • Ist unsere Tochter oder unser Sohn alt genug, um allein auf eine Freizeit zu gehen? • Geht es ihr/ihm auf der Freizeit gut? • Wer sorgt für eine gute und umfassende Betreuung auf der Freizeit? Dazu möchten wir Ihnen einige Informationen geben. Selbstverständlich beantworten wir wei‐
tere Rückfragen gerne auch telefonisch oder persönlich. Die Jugendarbeit im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehört zu den erfahrens‐
ten und größten Anbietern von Kinder‐ und Jugendfreizeiten in Deutschland. Insgesamt engagieren sich im Bereich des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (EJW) über 42.000 Menschen, zumeist ehrenamtlich. Wir gestalten Freizeiten, weil wir aus eigener Erfahrung wissen, wie wertvoll das Erlebnis von Gemein‐
schaft, Spaß und gelebtem Glauben während der Ferienzeiten ist. Die Sicherheit, die hochwertige Betreuung und das erstklassige Programmangebot unserer Freizeiten gehören zu unseren Markenzei‐
chen. Was uns besonders macht? Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerksamkeit, Respekt und wertschät‐
zende Begleitung Einzelner verstehen unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns kein Wirtschaftszweig (häufig steuern wir für unsere Freizeitangebote noch eigene Mittel bei), sondern entspringen unserer Leidenschaft für gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensi‐
tät (Zahlenverhältnis von Teilnehmenden und Mitarbeitenden) bei Freizeiten des EJW zu den besten in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn. Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders wichtig ist uns daher die Begeg‐
nung untereinander und auch die Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle Ange‐
bote. Ganz nebenbei kann man bei unseren Freizeiten auch Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und sozialer Kompetenzen. Qualität bei unseren Freizeiten Freizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum Besten, was die evangelische Ju‐
gendarbeit zu bieten hat. Intensive Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht „gemacht“ werden. Damit Sie sich auf dieses Versprechen verlassen können, wurden im „Qualitätsleitfaden für Freizeiten im Evangeli‐
schen Jugendwerk in Württemberg“ wichtige Mindeststandards und Qualitätsziele schriftlich festgehal‐
ten: Elterninformation Hervorragendes Betreuungskonzept Unsere Freizeiten haben klare Leitungsstrukturen. Ein qualifiziertes Freizeit‐Team gewährleistet die Betreuung Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes und ist jederzeit ansprechbar. Unsere Betreuungsintensi‐
tät ist höher als der im Landesjugendplan vermerkte Betreuungsschlüssel von 1 Mitarbeiter auf 11 Teilnehmende. Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für geplante Aktionen bieten. Faires Preis‐Leistungs‐Verhältnis Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir dabei auf die kompromisslose Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat. Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere durch den Landesjugendplan und kirchliche Mittel, finanziell gefördert. Immer gut informiert Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster Stelle. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Gut begleitete An‐ und Abreise Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der An‐ und Abreise hat oberste Priorität. Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig Bei unseren Freizeiten wird auf eine leckere, ausgewogene und vollwertige Verpflegung geachtet. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke bei den Mahlzeiten werden bereitgestellt. Ihre Meinung ist uns wichtig Ihre Meinung und die Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes, sowie die Meinung unserer Freizeit‐
Mitarbeitenden nehmen wir ernst. Bei unseren Freizeiten werden Rückmeldungen eingeholt und kontinuierlich ausgewertet. Sicherheit geht vor Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Für die Erste Hilfe steht bei jeder Freizeit ein Ansprechpartner zur Verfügung. Durch Prävention und Krisenmanagement sind wir auf jeden Fall vorbereitet. Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden im Internet unter www.ejw‐reisen.de/
qualitaet Ihre Evang. Jugendwerke Bezirk Ulm und Blaubeuren Freizeit für Kinder / Jugendliche Spielwoche Lonsee Und wieder heißt es: „Auf zur Spielwoche nach Lonsee“! Spielwoche Lonsee ist… ...wenn viele Kinder von morgens bis zum späten Nachmittag das Gemeindehaus in Lonsee unsicher machen, aus voller Kehle das Spielwochenlied singen, mucksmäuschenstill bei der biblischen Geschichte die Ohren spitzen und beim Mittagessen mit dem Geschirr klappern. Wenn viele Kinder tolle Sachen basteln, in der Mittagspause den Mitarbeiterinnen und Mitarbei‐
tern lachend am Hals hängen, mit verschmiertem Gesicht Nutellabrote und Kaba in Rekordzeit vernich‐
ten, beim Geländespiel blitzschnell um die Ecken flitzen, beim „Lonebaden“ die Mitarbeiter/innen bespritzen, beim Ausflug aufgeregt am Bahnhof stehen... Das und vieles mehr ist in Lonsee los, wenn Spielwo‐
che ist. Wenn Du mit dabei sein möchtest, melde Dich schnell an. Die wichtigsten Daten: Ort: Evang. Gemeindehaus Lonsee Zeit: 03.08. ‐ 07.08.15 Alter: 7 ‐ 12 TN‐Plätze: 45 bis zum 30.06. zu erreichende Mindest‐ teilnehmerzahl: 30 Kosten: 87,00 € Mitglieder des CVJM Ulm erhalten eine Ermäßigung von 10 % (max. 15,00 €) Leistung: Mittagessen, Imbiss, Bastelmaterial, Ausflug, ohne ÜN Leitung: Markus Strauß mit Team Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm 8 Anschrift siehe Impressum Herbstfreizeit Gibt es eine schönere Jahreszeit als den Herbst? Plötz‐
lich wird der Wald bunt, überall kann man Früchte ernten und der Nebel verwandelt die sonst bekannte Welt in etwas Geheimnisvolles. Die beste Zeit also, um sich warm anzuziehen um Feld und Wald zu entdecken und Abenteuer zu erleben! Die wichtigsten Daten: Ort: Otto‐Groß‐Haus, Radelstetten Zeit: Alter: 01.11. ‐ 06.11.15 7 ‐ 12 TN‐Plätze: 30 Bis zum 10.10. zu erreichende Mindest‐ teilnehmerzahl: 20 Kosten: Frühbucher bis 11.09. :140,00 €, ab 12.09.:152,50 €
Mitglieder des CVJM Ulm erhalten eine Ermäßigung von 10 % (max. 15,00 €) Leistung: ÜN in MBZ, VP, Programm, ohne An‐/Abreise Leitung: Andrea Losch und Team Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anschrift siehe Impressum Von Sonntag, 1. November bis Freitag, 6. November wollen wir uns gemeinsam auf Abenteuerreise in und um Radelstetten begeben. Unsere Basis wird das Otto
‐Groß Haus in Radelstetten sein. Von dort aus werden wir unsere kleinen und großen Exkursionen starten. Natürlich bleibt auch genügend Zeit, sich im hauseige‐
nen kleinen Hallenbad auszutoben und die große Spielwiese hinterm Haus zu nutzen. Ein kleines aber feines Küchenteam wird uns mit leckerem Essen versorgen, damit wir genügend Kraft für das Entdecken der Schöpfung haben. Na? Lust bekommen die Herbstferien mal mit vielen kleinen Abenteuern zu erleben? Dann überzeug Deine Eltern, dass sie die Zeit auch gut ohne Dich klarkommen und Du unbedingt nach Radelstetten musst  Freizeit für Kinder / Jugendliche Herbstlich bunt – Abenteuer erleben 9 Petersthal Ort: Karl‐Kässbohrer‐Haus, Petersthal / Allgäu Zeit: Alter: 22.08. ‐ 01.09.15 8 ‐ 13 TN‐Plätze: 34 Kosten: Frühbucher bis 30.04.: 252,00 € ab 01.05.: 271,00 € Mitglieder des CVJM Ulm erhalten eine Ermäßigung von 10%, max.15,00 € Freizeit für Kinder / Jugendliche Die wichtigsten Daten: Du hast Langeweile in den Sommerferien? Du willst mal ohne Deine Eltern in den Urlaub fahren? Oder hast Du einfach nur Lust auf Action und tolle Erlebnisse? Dann ist die Sommerfreizeit in Petersthal genau das Richtige für Dich! Wie jedes Jahr verbringen wir auch im August 2015 zehn Tage im Karl‐
Kässbohrer‐Haus in Petersthal und möchten Dich dabei haben. Dort gibt es alles, was Dein Herz begehrt: eine riesige Grünfläche, die perfekt für Fußball, Volleyball, Gruppenspiele und Wasser‐
schlachten geeignet ist, auf der man aber auch ganz gemütlich mit einem Buch in der Hand die Allgäuer Sonne genießen kann. Außerdem bietet das Haus einen Keller mit Tischtennisplatten und Tischkicker sowie das Allerbeste: ein eigenes Hallenbad. Aber nicht nur das Schwimmbad ist der absolute Wahnsinn; nein, auch der Rottachsee mit seinem im Sommer eiskalten Wasser ist gleich in der Nähe, so dass wir uns nach all der Action ganz schnell abkühlen können. Wir haben für Dich ein tolles Programm vorbereitet, das viele Abenteuer verspricht. Lass Dich einfach überraschen! Also, wenn Du Lust auf zehn Tage in einer tollen Gruppe im Allgäu hast, dann melde Dich einfach an. Wir sind sehr gespannt und freuen uns auf Dich! Leistung: ÜN in MBZ, VP, Fahrt im Reisebus Leitung: Linda Wachter, Alexandre Bischofberger und Team Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anschrift siehe Impressum 15 Zeltlager Hopfensee Ort: Hopfensee Ostallgäu, Zeit: Alter: 19.08. ‐ 29.08.15 12 ‐ 15 TN‐Plätze: 35 bis zum 30.06. zu erreichende Mindest‐ teilnehmerzahl: 25 Kosten: Frühbucher bis 30.04.: 317,00 € ab 01.05.: 336,50 € Mitglieder des CVJM Ulm erhalten eine Ermäßigung von 10%, max. 15,00 € Leistung: ÜN in Zelten, VP, Fahrt in Reisebussen Leitung: Andrea Losch, Sofia Klemm, Christian Wirths, Johannes Grimm und Team Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anschrift siehe Impressum „Und am Ende der Straße steht ein Zelt am See …“ Direkt am Hopfensee werden die Zelte für uns bereit stehen, die 10 Tage lang das Basiscamp für unsere Aktionen, Ausflüge und Relax‐Zeiten sein werden. Getoppt wird diese tolle Lage noch von dem fantasti‐
schen Blick auf die gesamte Bergwelt des Königswin‐
kels! Gemeinsam wollen wir die Zeit am See nutzen, um diesen mit unseren Kajaks zu erkunden, zu baden und evtl. Floße zu bauen. Die Bergwelt rund um den Hop‐
fensee lädt uns ein, die eine oder andere Bergtour zu unternehmen. Vielleicht schaffen wir es ja, einen Sonnenaufgang auf einem Gipfel zu erleben? Neben all den Aktivitäten bleibt uns noch genügend Zeit um zu relaxen und die Sonne, die hoffentlich scheinen wird, zu genießen. Untergebracht sind wir in großen Zelten mit Holzbo‐
den und Feldbetten. Im komplett ausgestatteten Küchenzelt werden wir unsere Mahlzeiten gemeinsam zubereiten. Ein Sanitärwagen mit zwei Abteilungen, je fünf Waschbecken und 1 Dusche mit Warmwasserver‐
sorgung ist vorhanden. Außerdem stehen uns für die ganze Zeit 15 Kajaks und 2 Kanadier zur Verfügung. Freizeit für Kinder / Jugendliche Die wichtigsten Daten: Also, beziehst Du mit uns Dein Zelt am See? 17 Freizeit für Kinder / Jugendliche Katrineholm/Schweden 18 Ta semester och följ med till Sverige! – Mach Urlaub und komm mit uns nach Schweden! Unser Domizil „Sjövik“ liegt in der Nähe von Katrine‐
holm in einer Provinz südlich von Stockholm. Die Provinz Södermanland besteht aus schönen Felsenküsten, üppigen Wäldern, maleri‐
schen Seen, lebendigen kleinen Städten und idyllischen Dörfern ‐ ideal um hier die Seele baumeln zu lassen und viele Aktionen und Unternehmungen zu machen. Wir bewohnen dort zwei typische schwedische Holzhäuser, direkt am herrlichen See Gålsjön mit eigenem Boots‐ und Badesteg! Wir haben jederzeit ein Ruderboot und zwei Kanus zur Verfügung. Dem Bade‐
spaß und Angeln steht hier nichts im Wege.  Darüber hinaus gehört zu unserem Urlaubsgelände ein großes Grundstück, das für viele, unterschiedliche spaßige wunderbar Aktivitäten geeignet ist. Dich erwartet also eine aktive, bunt ge‐
mischte Freizeit mit kreativen, kulinarischen, spirituellen, sportlichen und relaxten Angeboten, um die sich ein enga‐
giertes und erfahrenes Freizeitteam kümmert. Deine Wünsche und Ideen für die Freizeit nehmen wir in Schweden vor Ort gerne mit auf. Mögliche Ausflüge sind Kanufahrten auf dem 80km langen Wassersystem, ein Safaripark, ein Abenteuerhaus mit vielen Herausforderungen und Aufgaben, Elch‐ und Bibersafaris, die wir direkt von unserer Haustür aus unternehmen können, Städtetouren zum Shoppen und Sightseeing und vieles andere mehr. Am letzten Tag machen wir uns natürlich auf den Weg nach Stockholm, um die reizvolle Hauptstadt Schwedens bei einem 9‐stündigen Aufent‐
halt kennenzulernen und zu erleben. Von dort brechen wir dann zu unsere Rückreise nach Ulm auf. Also: Häng med oss – Komm mit uns! Die wichtigsten Daten: Ort: Sjövik / Katrineholm, Schweden Zeit: Alter: 09.08. ‐ 22.08.15 13 ‐ 17 TN‐Plätze: 35 Kosten: Frühbucher bis 30.04.: 645,00 € ab 01.05.: 670,00 €
Mitglieder des CVJM Ulm erhalten eine Ermäßigung von 10%, max. 15,00 € Leistung: ÜN in MBZ, VP, Fahrt im Reisebus, ohne Ausflüge Leitung: Arvo Koha, Mathias Oppermann, Jonas Fröscher, Leander Machlitt, Amelie Sander, Manuela Reinisch und Team Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anschrift siehe Impressum Kurse / Seminare Jugendleiter/innen‐Lehrgang Der Grundkurs in der evan‐
gelischen Kinder‐ und Jugendarbeit dient allen, die als Mitarbeiter/innen einsteigen wollen oder es bereits sind, als Experimen‐
tier‐,Forschungs‐ und Erlebnisfeld. Es gilt fit zu werden für die verantwortungsvolle und anspruchsvolle Leitung von Kinder und Jugendgruppen in den Gemeinden, in den Distrikten oder auf Freizeiten. Um an späteren Aufbaukursen teilnehmen zu können, müssen die Mitarbeiter/innen einen Grundkurs besucht haben. Wenn Du in einer regelmäßig stattfindenden Gruppe tätig sein möchtest, z.B. in einer Kirchengemeinde, eine unserer Freizeiten mit leiten oder ein Projekt in diesem Bereich anleiten möchtest, bist Du hier genau richtig! Diese Mitarbei‐
ter/innen‐Schulung ist eine Starthilfe für die freiwillige Mitarbeit in der Kinder‐ und Jugendarbeit bzw. eine Bereicherung Deiner bisherigen Erfahrungen. Der Grundkurs findet in diesem Jahr gleich zu Beginn der Osterferien statt! Von Samstag Nachmittag bis Mittwoch um die Mittagszeit werden wir uns den unterschiedlichen wichtigen Themen rund um die Gruppenleitung durch Spiele und Übungen, praktische Methoden und vor allem durch eigenes Ausprobieren und Erleben in angenehmer Atmosphäre widmen. Ein Teilnahmezertifikat wird dabei allen zum Abschluss überreicht, mit dem die Jugendleiter/innen‐Card beantragt werden kann. Für die Teilnahme an dieser Schulung kann ggf. beim zuständigen Pfarramt ein Zuschuss beantragt werden (bitte dort nachfragen!). Die wichtigsten Daten: Ort: Otto‐Groß‐Haus, Radelstetten Zeit: Sa., 28.03. bis Mi., 01.04.15 Alter: ab 14 TN‐Plätze: 25 Bis zum 28.02. zu erreichende Mindest‐ teilnehmerzahl: 12 Kosten: Frühbucher bis 28.02.: 85,00 € ab 01.03.: 95,00 €
Mitglieder des CVJM Ulm erhalten eine Ermäßigung von 10%, max. 15,00 € Leistung: ÜN in MBZ, VP, ohne Fahrt, Seminarmaterial Leitung: Arvo Koha, Eberhard C. Müller, Andrea Losch und Team Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm 20 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anschrift siehe Impressum Freizeiten
mit uns!
Die Anmeldung ist direkt
an den jeweiligen Veranstalter
zu senden!
Anmeldung
Ich melde mich/meine(n) Tochter/Sohn
zur Freizeit / zum Angebot
_____________________________________________ zum Preis von:
Bezeichnung der Freizeit / des Angebotes
vom ______________________ bis ______________________ verbindlich an.
___________________________________________________
Vor- und Zuname des/der Teilnehmers/in
___________________________________________________
Straße
O w
O m
Geschlecht
Religionszugehörigkeit
(für statistische Zwecke)
___________________________________________________
Postleitzahl, Ort
___________________________________________________
Telefon privat
dienstlich
Geburtstag
___________________________________________________
Emailadresse
O
O
O
Reiserücktrittskosten-Versicherung: Bitte um Zusendung der Informationsunterlagen
Mitglied beim CVJM Ulm e.V.
Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der
Abbildung in Veröffentlichungen der Evang. Jugendwerke Bezirk Blaubeuren bzw. Ulm
und dem CVJM Ulm e.V. gefertigt werden,
stimme ich zu.
O
stimme ich nicht zu.
Ich habe die Reisebedingungen gelesen und erkenne sie an. Ich bin bereit, mich in die
Freizeitgemeinschaft einzuordnen und den Anordnungen der verantwortlichen Mitarbeiter
nachzukommen.
_____________________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift des/der Teilnehmers/in
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
bei Jugendlichen unter 18 Jahren
_____________________________________________________________________________
Bemerkungen
Informationen zu den Zuschussmöglichkeiten finden Sie auf Seite 28/29 oder
rufen Sie bitte den jeweiligen Veranstalter an.
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und dem CVJM Ulm e.V. gefertigt werden,
stimme ich zu.
O
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Freizeitgemeinschaft einzuordnen und den Anordnungen der verantwortlichen Mitarbeiter
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Kurse / Seminare Hygieneschulung Für Jugendleiter/innen und solche die es werden wollen bieten wir eine Schulung an, in der die gesundheitsrelevanten Kenntnisse zum Infektions‐
schutzgesetz vermittelt werden. Gesundheitliche Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln und Einhaltung der Infektionshygiene werden die wichtigen Themen dieser Schulung sein. Alle Mitarbeitenden bei Kinder‐ und Jugendfreizeiten, in Jugendcafés und Jugendtreffs im Bereich des Evang. Jugendwerks / CVJM Ulm müssen einmal im Jahr eine solche Schulung besuchen. Vor allem für die Teams, die Kinder und Jugendfreizeiten mit leiten, ist diese Schulung ein Muss. Die Hygieneschulung ist gleichzeitig Bestandteil für die Aus‐ und Fortbildung im Rahmen der Juleica‐Qualifikation. Wir wollen einen hohen Standard für die verantwortungsvolle Leitung unserer Angebote für Kinder und Jugendliche auf Freizeiten und in Gemeinden gewährleisten. Diese Hygieneschulung ist allerdings nicht vergleichbar mit der Erstschulung des Gesundheitsamtes, die ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder‐ und Jugendarbeit aber auch nicht benötigen. Für die Mitarbeitenden aus dem Bereich des Evang. Jugend‐
werk / CVJM Ulm bieten wir diese Schulung kostenfrei an. Für andere wird eine geringe Teilnahmegebühr erhoben. Auskunft hierzu gibt Arvo Koha unter 0731/151893 ‐26 oder arvo.koha@cvjm‐ulm.de Wir bitten um Anmeldung! Die wichtigsten Daten: Ort: JAM, Münsterplatz 21 Zeit: Alter: Sonntag, 21.06.15, 15:00 Uhr ab 15 TN: Mitarbeitende bei Kinder‐ und Jugendfreizeiten, in Jugendcafés und Jugend‐
treffs im Evang. Kirchenbe‐
zirk Ulm. Damit eine Teilnahmebestä‐
tigung ausgestellt werden kann, bitten wir um Anmel‐
dung in unserer Geschäfts‐
stelle Kosten: Für Mitarbeitende in der evang. Jugendarbeit im Kirchenbezirk Ulm ist die Schulung kostenlos, andere Personen bezahlen 10,00 € Leitung: Julia Uchmann, und Christoph Kirchner Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm 22 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anschrift siehe Impressum Präventionsschulung Ort: Café JAM, Münsterplatz 21 Zeit: Alter: Sonntag, 14.06.15, 11:00 ‐ 17:00 Uhr ab 16 TN: Mitarbeitende bei Kinder‐ und Jugendfreizeiten oder bei Kinder‐ und Jugendgrup‐
pen im Evang. Kirchenbezirk Ulm. Seminare / Kurse Die wichtigsten Daten: Gemeinsam Kinder stark machen! Die Kinder‐ und Jugendarbeit des Evang. Jugendwerkes in Ulm, des CVJM Ulm und in den einzelnen Kirchengemein‐
den hat sehr viel Potenzial um Kinder stark und selbstbe‐
wusst zu machen. Kinder, die stark und selbstbewusst sind, werden seltener Opfer von Gewalt und / oder sexuellen Übergriffen. Themen, die uns auch in der Kinder und Jugendarbeit angehen. Wie gehen wir in der Evang. Kinder‐ und Jugendarbeit mit dem Thema sexuelle Gewalt um? Ist uns bewusst, wie schnell wir mit dem Thema auch persönlich konfrontiert werden können? An diesem Tag wollen wir Euch gesetzliche Grundlagen zu diesem Thema vermitteln, Euch sensibilisieren für Opfer und Täter und Euch Verhaltensweisen in Verdachtsfällen aufzeigen. Inhalte: ‐ Eigene Körperwahrnehmung Wahrnehmung von eigenen Grenzen und den Grenzen des Gegenübers ‐ Definition von Gewalt und sexueller Gewalt ‐ Fallbesprechungen und Diskussionen ‐ Gesetzliche Grundlagen, Informationen zum Erweiterten Führungszeugnis ‐ Mögliche Verhaltensweisen, wenn ein Verdacht auf Gewalt / sex. Gewalt vorhanden ist. Auskunft zu dieser Schulung geben: Arvo Koha unter 0731/151893‐26 oder arvo.koha@cvjm‐ulm.de Andrea Losch unter 0731/151893‐24 oder andrea.losch@cvjm‐ulm.de Kosten: Für Mitarbeitende der evang. Jugendarbeit ist die Schulung kostenlos. Leitung: Arvo Koha und Andrea Losch Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Anschrift siehe Impressum 23 Evang. Kirchentag in Stuttgart Kirchentag 2015 ist wieder ein Evangelisches Kirchentags‐Jahr: Ein 5‐Tage ‐ Fest der Begegnung, ein Forum des Dialogs über Glaube und Welt und zum Zustand unserer Gesellschaft, ein geistliches Ereignis mit einer unglaublich guten und schönen Atmosphäre wie es selten Ereignis‐
se zustande bekommen. Kirchentag das ist • ein großes Fest mit Impulsen für Geist und Seele • eine Stadt im Ausnahmezustand • ein Forum für deine Zeit‐ und Lebensfragen • eine Werkstatt • Kirche des Volkes • Aufbruch • Überraschendes Bitte Sonderprospekt mit speziellem Anmeldeformular anfordern!! Eine Anmeldung ist nur über den Sonder‐
prospekt möglich. 24 Anmeldeschluss: 9. März 2015 (danach noch auf Anfrage) Vorbereitungstreffen: Ausgabe der Programmhefte mit Dauerkar‐
te und Informationen zur Fahrt am Donners‐
tag, den 7. Mai 2015 um 19:00 Uhr im Café JAM (Münsterplatz 21, Ulm). Die wichtigsten Daten: Ort: Stuttgart Zeit: Mi., 03.06. bis So., 07.06.15 Alter: ab 16 TN‐Plätze: 60 Kosten: 155,00 €, 105,00 € ermäßigt (für Schüler/innen, Student/innen, Azubis, FSJ, Erwerbslose, Rentner/innen…), 69,00€ für Grundsicherungs‐ empfänger/innen Preis für Familien ( mind. 1 Elternteil mit Kindern) auf Anfrage Bei Teilbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00€ erhoben. Leistung: Bahnfahrt, ÜN in Gemeinschaftsquartieren wie Schulen, Gemeinde‐ häusern o. ä., Frühstück, Dauerkarte (für 5 Tage) inkl. öffentlicher Nahverkehr Leitung: Arvo Koha und Micha Schradi Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Evang. Jugendwerk Bezirk Blaubeuren Anschrift siehe Impressum Reisesegen Ich wünsche dir Mut zum Beginn deiner Reise in die Welt oder auch in dich selber hinein, damit du auf deine Weise dich einmal ganz groß fühlst statt klein. Ich wünsche dir Mut dich vom Stuhl zu erheben, nur Stückchen, nicht viel. Du wirst sehn: Nimmst du Anteil am Leben, bist du wieder im Spiel. Ich wünsche dir Mut, so zu sein, wie du bist und dich magst, und immer nur so zu denken, wie du es sagst, Mut, um dein Glück selbst zu lenken. Ich wünsche dir Mut, für den Tag, für die Stunde, für all dein Beginnen. Ich wünsche dir Mut, für jede Sekunde, in der du dich mühst, ihn neu zu gewinnen. Elli Michler Bild: FotoHiero / PIXELIO 25 Jugendwerk Ulm / CVJM Ulm Café JAM, das ist … Öffnungszeiten: Mo. ‐ Do.: 09‐15 Uhr Fr.: Pizzamobil, 11‐14 Uhr Veranstaltungen: Aktuelle Infos findest Du auf unserer Homepage www.ejw‐ulm.de … Mittagstisch mit leckerem Essen Montag bis Donnerstag von 11:00 bis 14:30 Uhr Freitag: Pizzamobil der Gustav‐Werner‐Schule … eine coole Location gleich neben dem Münster um sich mit seinen Freunden zu treffen kickern, Billard spielen, reden, Musik hören, ... … Partys und Konzerte die auch Dich begeistern werden … Super faire Preise für Cola, Fanta, Latte Macchiato, … Mittagessen: Schülerpreis 3,00 € www.facebook.com/ejw.cvjm.Ulm Wichtige Termine auf einen Blick So. 11.01.2015 So. 18.01.2015 Offener Sonntag im Otto‐Groß‐Haus in Radelstetten Sonntagsfrühstück im JAM von 10:30 Uhr bis 14:00 Uhr So. 02.02.2015 Sa. 14. ‐ Fr. 20.02.2015 Sa. 14. ‐ Sa. 21.02.2015 Sonntagsfrüstück im JAM von 10:30 Uhr bis 14:00 Uhr Ski‐ und Snowboardfun / Winteraction in Petersthal Ski‐ und Snowboardfreizeit in Andermatt/Hospental Sa. 01.03.2015 So. 15.03.2015 Mi. 25.03.2015 Sa. 28.03. ‐ Mi. 01.04 2015 Sa. 18.04.2015 Do. 30.04.2015 Offener Sonntag im Otto‐Groß‐Haus in Radelstetten Sonntagsfrühstück im JAM von 10:30 Uhr bis 14:00 Uhr Disco der Gustav‐Werner‐Schule im JAM QR Code für alle Termine auf Jugendleiter/innen Lehrgang unserer Homepage Freundeskreis‐Treffen des CVJM im Ruhetal Konzert des Albert‐Einstein‐Gymnasiums im JAM Sa. 02./So. 03.05 2015 So. 03.05.2015 Mo.11.05.2015 Sa. 16.05.2015 Di. 19.05.2015 Play Live Popbastion im JAM Offener Sonntag im Otto‐Groß‐Haus in Radelstetten CVJM Mitgliederversammlung im JAM Jahreskonzert des Posaunenchores Delegiertenversammlung des Evang. Jugendwerks Mi. 03. ‐ So. 07.06.2015 So. 14.06.2015 So. 21.06.2015 Kirchentag in Stuttgart Präventionsschulung gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch Hygieneschulung So. 05.07.2015 26 Sonntagsfrühstück im Otto‐Groß‐Haus in Radelstetten Zuschüsse Evang. Jugendwerk Blaubeuren: Sie bezahlen was recht ist! Unsere Freizeiten stehen allen jungen Menschen offen und wir wissen, dass die finanziellen Möglichkei‐
ten oft sehr unterschiedlich sind. Durch Spenden und die großzügige Unterstützung von Firmen und Organisationen in unseren Freizeitsozialfonds bieten wir drei unterschiedliche Preise an, die Sie nach Ihren Möglichkeiten auswählen. Dabei entspricht der Normalpreis dem kalkulierten Preis bzw. den tatsächlichen Kosten. Der Förderpreis unterstützt unseren Freizeitsozialfonds mit 20,00 €. Der Mindestpreis soll von all denjenigen bezahlt werden, die finanziell benachteiligt sind, d h. sie erhalten eine Unterstützung aus dem Freizeitensozial‐
fonds von bis zu 60,00 € ohne Aufwand und Erklärungen. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei entsprechenden Voraussetzungen und auf Antrag ein Zu‐
schuss von z.Zt. 7,50 € pro Tag über den Landesjugendplan gewährt werden kann. Wenn Sie weitere finanzielle Unterstützung benötigen um ihren Kindern die Teilnahme an einer Freizeit zu ermöglichen, sprechen Sie uns bitte an. Wir meinen das wirklich ernst. Sie bezahlen was recht ist! Evangelisches Jugendwerk Bezirk Blaubeuren Klosterstraße 12 89143 Blaubeuren Anja Schlumpberger 1. Vorsitzende des ejw Finden Sie unsere Freizeitenarbeit mit Kindern und Jugendlichen toll? Möch‐
ten Sie es Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien ermöglichen, an unseren Angeboten teilzunehmen? Dann spenden Sie für unseren Freizeiten‐“Zuschusstopf“. Die Gelder aus diesem Fonds werden von dem jeweiligen Vorstand bewilligt. Sparkasse Blaubeuren Sparkasse Ulm BIC: SOLADES1ULM BIC: SOLADES1ULM IBAN: DE49 6305 0000 0001 6362 53 IBAN: DE24 6305 0000 0006 5738 09 „Sozialfonds“ „CVJM/EJW‐Sozialfonds“ 28 Auch die anderen Veranstalter bieten finanzielle Unterstützung an! Die genaue Höhe des Zuschusses zu einzelnen Freizeiten können Sie beim jeweiligen Veranstalter erfragen. Selbstverständlich werden alle Anfragen und Anträge vertraulich behandelt. Zuschüsse Zuschüsse für Freizeiten mit dem Evangelischen Jugendwerk Ulm: Momentan gibt es vier Arten von Zuschüssen, die beantragt werden können: 1. Der Landesjugendplan Bei Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplan‐mitteln beantragt werden. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. 2. Der SJR Ulm Sozialfonds Für Kinder und Jugendliche aus der Stadt Ulm gewährt der Stadtjugendring Ulm einen Zu‐
schuss. Der Zuschuss ist für finanziell schwache Familien und richtet sich nach den Kosten pro Tag der Freizeit und beträgt zwischen 10 und 30%. 3. Bildungspaket: Bildung und Teilhabe Für Berechtigte gibt es die Möglichkeit, über das Programm Bildung und Teilhabe einen Zu‐
schuss zu beantragen. Nähere Infos gibt es beim Jobcenter. 4. Der EJW / CVJM Ulm ‐ Freizeitzuschuss Aus eigenen Spendenmitteln besteht ein Zuschusstopf, aus dem wir es Kindern und Jugendli‐
chen ermöglichen wollen, trotz finanzieller Härte, an unseren Freizeiten teilzunehmen. Hier werden nach individueller sozialer und finanzieller Situation Zuschüsse bewilligt. Wir freuen uns über jede Spende in diesen Zuschusstopf. Für alle Zuschussmöglichkeiten gilt: Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fragen Sie nach. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wichtige Hinweise Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehme, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) 1.1 Reiseveranstalter sind die Evangelischen Jugendwerke Bezirk Ulm, (Münsterplatz 21, 89073 Ulm) und Blaubeuren, (Klosterstr. 12, 89143 Blau‐
beuren) als rechtlich unselbstständige Einrichtungen und Teil der öffentlich‐rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangeli‐
sche Landeskirche in Württemberg, oder die in den Ausschreibungen angegebenen Evangelischen Kirchengemeinden, handelnd durch deren Jugendwerk als recht‐
lich unselbständige Einrichtung der in den Ausschreibungen angegebenen Evangelischen Kirchengemeinden. Die in den Ausschreibungen angegebenen Evangelischen Kirchengemeinden sind selbstständige Gliederungen der Evange‐
lischen Landeskirche in Württemberg und, wie diese selbst, eine juristische Person des öffentlichen Rechts. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebe‐
schränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei‐ oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/
Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltun‐
gen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 6. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Ulm/Blaubeuren durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeit‐
preis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweis Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenz‐
übertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 30 Reisebedingungen 8. Zuschüsse a) Landesjugendplan: Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden‐Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. b) Freizeitfonds SJR Ulm (nur für TN aus Ulm): Hier werden in Anlehnung an die Richtlinien siehe unter a) Zuschüsse ge‐
währt. Der Zuschuss richtet sich nach den Kosten der Freizeit pro Tag und beträgt zwischen 10 und 30 %. c) EJW/CVJM Ulm ‐ Freizeitzuschuss, EJW Blaubeuren Sozialfond: Aus eigenen Spendenmitteln besteht ein Zuschusstopf, aus dem wir es Kindern und Jugendlichen ermöglichen wollen, trotz finanzieller Härtefälle, an unseren Freizeiten teilzu‐
nehmen. Hier werden nach individueller sozialer und finanzieller Situation Zuschüsse bewilligt. Wir freuen uns über jede Spende in diesen Zuschusstopf. Für alle Zuschussmöglichkeiten gilt: Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fragen Sie nach. Ihre Angaben werden Vertraulich behandelt. 9. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelisches Jugend‐
werk Bezirk Ulm wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württem‐
berg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ulm. Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergän‐
zenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Pauschalreisever‐
trägen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, online, per Fax oder per E‐Mail) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts‐ und Kündigungsrechte, insbesondere das Rück‐
trittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E‐Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefo‐
nischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfer‐
tigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online‐Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entspre‐
31 Reisebedingungen chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebu‐
chungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver‐
tragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "Zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektroni‐
schem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist viel‐
mehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtli‐
cher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Rei‐
sebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getrof‐
fen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts‐, Hotel‐ oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Teilnahmebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Teil‐
nahmepreises zu leisten. 3.2. Die Restzahlung ist bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilneh‐
merbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.4. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. be‐
lasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reise‐leistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.‐35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus‐ und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.‐45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.‐22. Tag vor Reiseantritt 30 % 32 Reisebedingungen vom 21.‐15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.‐7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefalle‐
nen Kosten verpflichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, so‐
weit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berück‐
sichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilneh‐
mer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeit‐
leiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von die‐
sem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertrag‐
lich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körper‐
schäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN un‐
verschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsät‐
ze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Frei‐
zeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Beson‐
derheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An‐ und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 33 Reisebedingungen 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Be‐
träge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Anga‐
ben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass‐, Visa‐ und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass‐, Visa‐ und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Aus‐
kunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll‐ und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor‐, neben‐ oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen‐ und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beför‐
derungsleistungen von und zum aus‐geschriebenen Ausgangs‐ und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei‐
bung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistun‐
gen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis‐, Aufklärungs‐ oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil‐
fen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder 34 Reisebedingungen einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begrün‐
denden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verwei‐
gert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts‐ und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öf‐
fentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000‐2015 Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ulm, welches zum Evangelischen Ju‐
gendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskir‐
che in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Die Evangelischen Jugendwerke Bezirk Ulm und Bezirk Blaubeuren werden vertreten durch den Vorsitzenden Michael Schatz (Bezirk Ulm) und Anja Schlumpberger (Bezirk Blau‐
beuren) und der CVJM Blaustein durch die 1. Vorsitzende Petra Späth. Sie sind erreichbar über die unten stehenden Kor‐
respondenz‐Adressen. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ulm Münsterplatz 21 89073 Ulm Tel.: (0731) 1518930 Fax: (0731) 15189322 info@ejw‐ulm.de Evangelisches Jugendwerk Bezirk Blaubeuren Klosterstr. 12 89143 Blaubeuren Tel.: (07344) 960820 Fax: (07344) 960810 [email protected] CVJM Blaustein Höhenweg 11 89134 Blaustein Tel.: (07304) 4343428 Fax: (07304) 430753 info@cvjm‐blaustein.de oder Reiseveranstalter sind die in den Ausschreibungen angegebenen Evangelischen Kirchengemeinden, handelnd durch deren Jugendwerk als rechtlich unselbständige Einrichtung der in den Ausschreibungen angegebenen Evangelischen Kirchengemeinden. Die Evangelischen Jugendwerke Bezirk Ulm und Bezirk Blaubeuren werden vertreten durch die oben genannten Vorsitzenden und sind erreichbar über die oben stehenden Korrespondenz‐Adressen. Preisänderungen Die in diesem Freizeitprospekt angegebenen Preise entsprechend ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertrags‐
schluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich infor‐
mieren: ‐ Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförde‐
rungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen‐ oder Flug‐
hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentli‐
chung des Prospektes zulässig. ‐ Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Freizeitprospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. 35 36 Impressum Freizeitprospekt „Sommer 2015“ Herausgeber: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm Evang. Jugendwerk Bezirk Blaubeuren CVJM Ulm e.V. Klosterstr. 12, Münsterplatz 21, 89073 Ulm 89143 Blaubeuren Tel: 0731 / 15 18 93 ‐0, Fax: ‐22 Tel: 07344 / 96 08 ‐20, Fax: ‐10 www.ejw‐ulm.de info@ejw‐ulm.de www.ejwbezirkblaubeuren.de www.cvjm‐ulm.de info@cvjm‐ulm.de [email protected] Auflage: 4000 Anja Kutter, Georg Fuhrmann Redaktion: Georg Fuhrmann Layout: Anja Kutter, Stefanie Raidt, Druck: Wort im Bild Verlags und Vertriebsgesellschaft mbH, Altenstadt‐Waldsiedlung Liste der Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Ulm CVJM Ulm e.V. Münsterplatz 21, 89073 Ulm Tel: 0731 / 15 18 93 ‐0, Fax: ‐22 www.ejw‐ulm.de info@ejw‐ulm.de www.cvjm‐ulm.de info@cvjm‐ulm.de Evang. Jugendwerk Bezirk Blaubeuren Klosterstr. 12, 89143 Blaubeuren Tel: 07344 / 96 08‐20, Fax: ‐10 www.ejwbezirkblaubeuren.de [email protected] Evang. Christusgemeinde Söflingen Grüner Hof 1, 89073 Ulm Tel: 0731 / 38 12 38 www.christuskirche‐ulm.de Evang. Gesamtkirchengemeinde Ruhetalgeschäftsführung Bezirksjugendreferentin Anja Kutter Münsterplatz 21, 89073 Ulm Tel: 0731 / 15 18 93 ‐29 Fax: 0731 / 15 18 93 ‐22 anja.kutter@ejw‐ulm.de CVJM Blaustein e.V. Höhenweg 11, 89134 Blaustein Tel: 07304 / 4 34 34 28 Fax: 07304 / 43 07 53 info@cvjm‐blaustein.de www.cvjm‐blaustein.de 39