Statistisches Landesamt Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Postfach 20 11 56 06012 Halle (Saale) Allgemeine E-Mailadressen der Kommunalen Gebietskörperschaften im Land Sachsen-Anhalt Landkreise Kreisfreie Städte Einheitsgemeinden, Verbandsgemeinden, verbandsgemeindeangehörige Gemeinden über Verbandsgemeinden Kassenstatistik der Kommunen hier: Berichtszeitraum: 01. Januar bis 30. Juni 2015 Halle (Saale), 05. Juni 2015 1 Nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in Verbindung mit dem Bun- Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom: 2 desstatistikgesetz (BStatG) sind vierteljährlich die Ein- und Auszahlungen nach dem Mein Zeichen/Nachricht vom: 22.11 - 19711 Kontenrahmenplan der Gemeinden und Gemeindeverbände zu erfassen. Auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt (http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/) sind unter Datenerhebungen im Ordner Mein Telefon/E-Mail: 0345 2318-215 [email protected] bearbeitet von: Herr Voigt Formular-Service (links unten) ► Finanzen, Personal, Justiz weitere Ansprechpartner für Rückfragen: ► Kassenstatistik die Berichtsunterlagen lediglich als Muster sowie weiterführende Frau Finne: 0345 2318 213 Informationen zur Statistik im Qualitätsbericht – Finanzen und Steuern: "Vierteljährliche Frau Franke: 0345 2318 231 Frau Kassau: 0345 2318 202 Herr Voigt: 0345 2318 277 Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts" (http://www.statistik.sachsenanhalt.de/Internet/Home/Datenerhebungen/Erhebungsunterlagen/D22/Kassenstatistik/index.html) und unter ► Haushaltssystematik die Empfehlungen, die gesetzlichen Grundlagen und weitere Unterlagen zu den Finanzstatistiken (http://www.statistik.sachsenanhalt.de/Internet/Home/Datenerhebungen/Erhebungsunterlagen/D22/Systematiken/index.html) bereitgestellt. 3 Die Übermittlung der Daten hat gemäß dem E-Government-Gesetz (EGovG) in Verbin- Dienstgebäude: dung mit § 11a BStatG ausschließlich elektronisch, in diesem Fall mittels DeLSA (Da- Merseburger Straße 2 06110 Halle (Saale) tenerhebung im Land Sachsen-Anhalt), zu erfolgen. Die Datenlieferung muss entspre- Tel.: 0345 2318-0 chend der Datensatzbeschreibung übermittelt werden. Fax: 0345 2318-921 www.statistik.sachsen-anhalt.de [email protected] 2 Zugang: https://www.statistik.sachsen-anhalt.de/apps/delsa/ Die erforderlichen Anmelde-Daten wurden im Dezember 2014 per Post versandt. Nach dem Anmelden können Sie bis zu 3 Dateien einstellen, bitte bei der Datei für die Datenlieferung auf den korrekten Ausweis Ihrer Berichtstellennummer achten. Mit dem Link Mehr Dateien können weitere Dateien übermittelt werden. Bei Problemen steht Ihnen Frau Finne unter 0345 2318 213 bzw. Herr Voigt unter 0345 2318 277 zur Verfügung. In der Kassenstatistik besteht bei den Finanzvorgängen zum zwischengemeindlichen Zahlungsverkehr immer noch ein hoher Rückfragenaufwand. Deshalb ist weiterhin eine Abstimmung in der korrespondierenden Veranschlagung in Ein- und Auszahlungen bei den entsprechenden Konten notwendig. Das betrifft die Zahlungsströme innerhalb der Verbandsgemeinde mit den Mitgliedsgemeinden, mit anderen Gemeinden und mit dem Landkreis. Für diese Abstimmungen bitte ich weiterhin im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um Übersichten zu den Finanzvorgängen mit den kommunalen Gebietskörperschaften. Damit würden Sie die Prüfarbeiten im Statistischen Landesamt wesentlich unterstützen. Der Berichtspflicht ist bis spätestens 10. Juli 2015 nachzukommen. Gibt es bei der Absicherung der Termine Schwierigkeiten, ist eine rechtzeitige Abstimmung mit den Ansprechpartnern notwendig. Mit freundlichen Grüßen im Auftrage Dechant 1 Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. l S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1312) 2 Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. l S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. l S. 2749) 3 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG) vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) D:\SG1\Internet\Kasse\2015\II. Quartal\2015_06_05_Anschreiben Kasse_II_2015.docx
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