Auszug aus dem Geschäftsbericht

CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
1.
konzernstruktur und Aktionariat
1.1 konzernstruktur
1.1.1 darstellung der operativen Konzernstruktur
die nachfolgende grafische darstellung zeigt die per Ende des Berichtsjahres gültige operative Gruppenstruktur:
ceo
Felix Sulzberger1)
cAlidA
andreas
lindemann1)
1)
AuBAde
Philippe
Bernaud1)
millet
mountain group
Frédéric ducruet
Furniture
arnaud
du Mesnil
oXBoW
Bruno delaporte
coo & group
group hr
Projects
Manuela Ottiger1)
daniel Gemperle1)
cFo
Thomas Stöcklin1)
Mitglied der Geschäftsleitung
Operative division
Gruppenfunktion
1.1.2 Zum Konsolidierungskreis gehörende kotierte Gesell­
schaften
die Namenaktien der CalIda Holding aG mit Sitz in Ober­
kirch (Schweiz) werden am Hauptsegment der SIX Swiss Ex­
change gehandelt (ISIN CH0126639464, Kürzel CalN). die
Börsenkapitalisierung beträgt per Stichtag 31. dezember
2014 rund CHF 296.8 Millionen.
die Namenaktien der laFUMa Sa mit Sitz in annecy­le­Vi­
eux (Frankreich) werden an der EURONEXT gehandelt (ISIN
FR0000035263, Kürzel laF). die Börsenkapitalisierung be­
trägt per Stichtag 31. dezember 2014 rund Euro 136.2 Mil­
lionen.
1.1.3 Zum Konsolidierungskreis gehörende nicht kotierte
Gesellschaften
die zum Konsolidierungskreis gehörenden nicht kotierten
Gesellschaften sind im Geschäftsberichtsteil «Jahresrechnung
2014 CalIda Gruppe» im anhang unter der Rubrik «Konso­
lidierungskreis» detailliert ersichtlich.
1.2 Bedeutende Aktionäre
die folgenden aktionäre halten per 31. dezember 2014 nach
eigenen angaben eine die 3­Prozent­Quote übersteigende
Beteiligung (direkt und / oder indirekt) an den im Handelsre­
gister eingetragenen aktien der CalIda Holding aG.
Stimmrechtsverbundene aktionärsgruppe
der Familie Kellenberger
Micalux S.a., luxemburg
Vontobel Fonds Services aG 1)
34.7%
16.4%
6.4%
Stimmrechtsverbundene aktionärsgruppe der
Fondation Ethos, Pictet Funds Sa und Vontobel
Fonds Services aG
Balfidor Fondsleitung aG
1)
5.0%
3.1%
Enthält 397’500 Namenaktien der stimmrechtsverbundenen aktionärs­
gruppe der Fondation Ethos, Pictet Funds Sa und Vontobel Fonds Ser­
vices aG
angaben zu bedeutenden aktionären werden von der Ge­
sellschaft gemacht, wenn im Berichtsjahr Offenlegungsmel­
dungen nach art. 20 des Bundesgesetzes über die Börsen
und den Effektenhandel erfolgt sind. Eine Pflicht zur Offen­
legung von Beteiligungen besteht, wenn eine meldepflichtige
Person oder Gruppe 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1⁄3, 50 oder 66
2⁄3 Prozent der Stimmrechte an CalIda Holding aG er­
reicht, über­ oder unterschreitet.
die Meldungen über die Offenlegungen von Beteiligungen
an der CalIda Holding aG sind in der elektronischen Veröf­
fentlichungsplattform der Offenlegungsstelle unter dem fol­
genden link ersichtlich: http://www.six­swiss­exchange.
com/shares/companies/major_shareholders_de.html.
die Beteiligungsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungs­
rates und der Geschäftsleitung sind im Geschäftsberichtsteil
«Jahresrechnung 2014 CalIda Holding aG» unter der ent­
sprechenden Rubrik im anhang detailliert dargestellt. der
Gesellschaft sind keine weiteren bedeutenden aktionäre im
Sinne von art. 20 des BEHG bekannt.
1.3 kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen.
71
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
2.
kapitalstruktur
2.1 kapital per 31. dezember 2014
das ordentliche aktienkapital der Gesellschaft beträgt rund
CHF 16.9 Millionen, eingeteilt in 8’053’437 Namenaktien mit
einem Nennwert von je CHF 2.10. das im Handelsregister
eingetragene ordentliche aktienkapital betrug per 31. de­
zember 2014 rund CHF 16.8 Millionen, was 7’995’380 Na­
menaktien entspricht.
das verfügbare genehmigte Kapital beträgt CHF 6.3 Millio­
nen, was 3’000’000 Namenaktien à CHF 2.10 Nennwert
entspricht.
das verfügbare bedingte Kapital beträgt rund CHF 0.6 Milli­
onen. dies entspricht 306’563 Namenaktien mit einem
Nennwert von je CHF 2.10.
2.2 genehmigtes und bedingtes kapital im Besonderen
das genehmigte Kapital dient zur Übernahme von Unterneh­
men, Unternehmensteilen oder Beteiligungen durch aktien­
tausch, zur Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbes
von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen
oder von neuen Investitionsvorhaben, für eine internationale
Platzierung oder eine Privatplatzierung von aktien. der Ver­
waltungsrat ist bis zum 3. april 2015 ermächtigt, das aktien­
kapital um das verfügbare genehmigte Kapital zu erhöhen. Er
ist berechtigt, das Bezugsrecht der aktionäre einzuschränken
oder auszuschliessen und dritten zuzuweisen. die Erhöhung
kann mittels Festübernahmen und / oder in Teilbeträgen er­
folgen. der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den ausgabepreis
der aktien, die art der Einlage und den Zeitpunkt der divi­
dendenberechtigung festzusetzen. aktien, für welche Be­
zugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, sind
durch den Verwaltungsrat im Interesse der Gesellschaft zu
verwenden.
das bedingte Kapital dient zur Beteiligung von Mitarbeitern
und Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder
von Gruppengesellschaften. das Bezugsrecht der aktionäre
ist ausgeschlossen. die ausgabe von Optionsrechten auf
Namenaktien der CalIda Holding aG erfolgt gemäss einem
vom Verwaltungsrat auszuarbeitenden Plan. der ausübungs­
preis der ausgegebenen Optionsrechte kann unter dem zum
ausgabezeitpunkt gültigen Börsenkurs festgelegt werden.
2.3 kapitalveränderungen
die Kapitalveränderungen der letzten drei Berichtsjahre sind
im Geschäftsberichtsteil «Jahresrechnung 2014 CalIda Hol­
ding aG» unter der Rubrik «Veränderung des Eigenkapitals»
detailliert ersichtlich.
72
2.4 Aktien und Partizipationsscheine
Betreffend aktienzahl sowie Nennwert wird auf Ziffer 2.1
verwiesen. die Gesellschaft verfügt über eine aktienkatego­
rie. Es gilt deshalb ein konstantes Verhältnis von Nennwert zu
Stimmkraft. dabei handelt es sich um Namenaktien mit ei­
nem Nennwert von je CHF 2.10, welche eine uneinge­
schränkte dividendenberechtigung aufweisen. das Kapital ist
vollumfänglich einbezahlt. die Gesellschaft hat keine Partizi­
pationsscheine ausgegeben.
2.5 genussscheine
die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.
2.6
Beschränkungen der Übertragbarkeit und nominee
eintragungen
2.6.1 Beschränkungen der Übertragbarkeit pro aktienkate­
gorie unter Hinweis auf allfällige statutarische Gruppenklau­
seln und auf Regeln zur Gewährung von ausnahmen
die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschränkung der
Übertragbarkeit von Namenaktien vor.
2.6.2 Gründe für die Gewährung von ausnahmen im Be­
richtsjahr
die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschränkung der
Übertragbarkeit von Namenaktien vor.
2.6.3 Zulässigkeit von Nominee­Eintragungen unter Hin­
weis auf allfällige Prozentklauseln und Eintragungsvorausset­
zungen
die Gesellschaft akzeptiert keine Nominee­Eintragungen.
2.6.4 Verfahren und Voraussetzungen zur aufhebung von
statutarischen Privilegien und Beschränkungen der Übertrag­
barkeit
Es bestehen keine statutarischen Privilegien und Beschrän­
kungen der Übertragbarkeit.
2.7 Wandelanleihen und optionen
die Gesellschaft hat keine Wandelanleihen ausgegeben. die
angaben zu den ausgegebenen Mitarbeiteroptionen sind im
Geschäftsberichtsteil «Jahresrechnung 2014
CalIda Gruppe» im anhang unter der Rubrik «aktienba­
sierte Vergütungssysteme» detailliert dargestellt.
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
3.
Verwaltungsrat
3.1 mitglieder des Verwaltungsrates
a) Name, Nationalität, ausbildung und beruflicher Hintergrund
dr. thomas lustenberger,
Präsident des Verwaltungsrates
(nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
Schweiz
1951
16.06.2000
bis zur ordentlichen Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2014
Nomination & Compensation Committee,
Ausschuss:
Präsident
Universität Bern (dr. iur.), Harvard law
Ausbildung:
School (ll.M.)
Beruflicher hintergrund:
seit 1987 Partner Rechtsanwaltskanzlei Meyerlustenberger
lachenal, Zürich
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Präsident des Verwaltungsrates der allreal Holding aG, Baar.
Einsitz in weiteren Verwaltungsräten von nicht kotierten Ge­
sellschaften.
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt in Vr:
Amtsdauer:
marco gadola,
Vizepräsident des Verwaltungsrates
(nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
Schweiz / Frankreich
1963
07.04.2011
bis zur ordentlichen Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2014
Ausschuss:
audit & Risk Committee, Präsident
Ausbildung:
Universität Basel (lic. rer. pol; MBa), lon­
don School of Economics (accelerated
Management development Programme)
Beruflicher hintergrund:
seit März 2013 CEO und Mitglied der Konzernleitung der
Straumann­Gruppe; Juli 2012 bis Februar 2013 CEO asia
Pacific der Panalpina­Gruppe; 2008 bis Juni 2012 CFO und
Mitglied der Konzernleitung der Panalpina­Gruppe; 2005–
2008 CFO / Chief Operations Officer und Mitglied der Kon­
zernleitung der Straumann Gruppe; 2001–2005 Group CFO
und Mitglied der Konzernleitung der HERO­Gruppe; 1992–
2001 verschiedene Funktionen bei der Hilti­Gruppe u. a. in
den USa, Spanien und deutschland;
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
–
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt in Vr:
Amtsdauer:
Beat grüring,
(nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt in Vr:
Amtsdauer:
Schweiz
1961
04.05.2005
bis zur ordentlichen Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2014
Ausschuss:
Nomination & Compensation Committee,
Mitglied
Höhere Wirtschafts­ und Verwaltungs­
Ausbildung:
schule Bern (eidg. dipl. Betriebsökonom
FH)
Beruflicher hintergrund:
seit 1984 Mitinhaber und Geschäftsleiter der Tally­Weijl­
Gruppe, Basel
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
–
christian haas,
(nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
Frankreich
1948
13.05.2014
bis zur ordentlichen Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2014
Ecole Nationale d’administration, Paris;
Ausbildung:
dES droit; IEP
Beruflicher hintergrund:
seit März 2014, Präsident Micalux; seit 2011, CEO M.I.3
luxembourg; seit 1996 Präsident MaTINVEST und Vize­
Präsident Matignon Investissement et Gestion; seit 1996
Generaldirektor Senlisienne de Portefeuille und COMIR;
1985–1996 Banque Worms: stellvertretender Generaldirek­
tor und verantwortlich für das Investmentbanking; 1978–
1985 Institut de developpement Industriel
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
seit 2001 Repräsentant von COMIR im Verwaltungsrat der
laFUMa Sa, annecy­le­Vieux / F, welche mit SOPaRCIF als
aktionärsgruppe agiert.
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt in Vr:
Amtsdauer:
hans-kristian hoejsgaard,
(nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt in Vr:
Amtsdauer:
dänemark
1958
13.05.2014
bis zur ordentlichen Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2014
73
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
Ausschuss:
Ausbildung:
audit & Risk Committee, Mitglied
Southern denmark Business School (Hd,
business graduate); Harvard Business
School (Executive Education), INSEad
(Executive Education) and The Wharton
School of Business, University of Pennsyl­
vania (Executive Education)
Beruflicher hintergrund:
seit 2011 Oettinger davidoff aG, Basel, CEO, Verwaltungsrat
seit 2014; 2008–2009 Timex Group B.V., New York, CEO,
Verwaltungsrat Timex India; 2003–2007 Georg Jensen a/S,
Kopenhagen, Verwaltungsrat; 1998–2002 lancaster Group
(Coty), Paris, CEO; 1993–1998 Guerlain (lVMH) Hong
Kong, Regional Managing director, asia Pacific; 1986–1993
Seagram International, Italy, Hong Kong, Thailand
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
–
erich kellenberger,
(nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
Schweiz
1948
22.09.1986
bis zur ordentlichen Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2014
Ausbildung:
leicester Polytechnic (Textil Ing.)
Beruflicher hintergrund:
zwischen 1970 und 2001 in operativen Funktionen bei der
CalIda Gruppe
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Präsident des Verwaltungsrates der Blue lemon aG, luzern;
Präsident des Verwaltungsrates der dama aG, Oberkirch,
sowie im Verwaltungsrat von weiteren nicht kotierten Gesell­
schaften
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt in Vr:
Amtsdauer:
Felix sulzberger,
(exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
CEO
Schweiz
1951
09.04.2008
bis zur ordentlichen Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2014
Ausbildung:
Universität Graz / a (Mag. rer. soc. oec.)
Beruflicher hintergrund:
1986–2001 General Manager bzw. President Europe bei drei
führenden multinationalen Unternehmen im Sport­ und Be­
kleidungssektor; 1976–1986 internationale Marketing­ und
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt in Vr:
Amtsdauer:
74
Vertriebspositionen im Tabak­ und Foodsektor eines multina­
tional tätigen Unternehmens
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Mitglied des Beirats der Finatem Beteiligungs GmbH, Frank­
furt a. M. / d; Président et directeur Général der laFUMa Sa,
annecy­le­Vieux / F
marianne tesler,
(nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
Frankreich
1946
10.05. 2006
bis zur ordentlichen Generalversammlung
für das Geschäftsjahr 2014
Ausbildung:
Université libre de Bruxelles (diplôme de
Sciences Politiques et administration,
licence en Journalisme); Université de
Paris dauphine (diplôme de l’Institut
d’administration d’Entreprises)
Beruflicher hintergrund:
seit 2008 CEO art Partner Inc.; 2006–2008 CEO damon
dash Enterprises und Rachel Roy, New York; 2004–2006 in­
ternationale Entwicklung des Multimarkenkonzeptes antichi
Pelletieri; 1999–2004 CEO Givenchy Haute Couture and
Ready­to­Wear; 1996–1999 CEO Nike France; 1995–1996
Vizepräsident Supply Chain Whirlpool Europe; 1994–1995
Controller Whirlpool North america; 1990–1994 CFO und
deputy General Manager Whirlpool France; 1985–1990
Philips
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Trustee of the International House, New York
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt in Vr:
Amtsdauer:
b) Operative Führungsaufgaben für den Emittenten oder
eine Konzerngesellschaft des Emittenten
Mit ausnahme von Felix Sulzberger erfüllt keines der Mit­
glieder des Verwaltungsrates operative Führungsaufgaben im
Unternehmen.
c) Vertretung Geschäftsleitung und wesentliche geschäftliche
Beziehungen
Keines der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates
war während der letzten vier Jahre in der Geschäftsleitung
der CalIda Holding aG oder einer ihrer Tochtergesellschaf­
ten vertreten.
die CalIda Gruppe bezieht Beratungsdienstleistungen in
rechtlichen angelegenheiten von mehreren Rechtsanwalts­
kanzleien, unter anderem von Meyerlustenberger lachenal
Rechtsanwälte, Zürich, in der dr. Thomas lustenberger, Prä­
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
sident des Verwaltungsrates der CalIda Holding aG, Partner
ist. Meyerlustenberger lachenal hat der CalIda Gruppe im
Berichtsjahr Honorare in der Höhe von TCHF 222 in Rech­
nung gestellt.
Im Zusammenhang mit der akquisition der laFUMa Gruppe
hat die CalIda Gruppe am 14. Januar 2014 die von Felix
Sulzberger, Mitglied des Verwaltungsrates und CEO, gehalte­
nen 22’000 laFUMa aktien erworben. der Kaufpreis von
EUR 14 pro aktie entspricht dem Preis des öffentlichen
Übernahmeangebots, welches vom 27. dezember 2013 bis
13. Januar 2014 lief.
die stimmrechtsverbundene aktionärsgruppe der Familie
Kellenberger, die 34.7% Prozent des im Handelsregister
eingetragenen aktienkapitals hält, ist mit Erich Kellenberger
im Verwaltungsrat der CalIda Holding aG vertreten. die
CalIda aG hat mit der Blue lemon aG, welche durch Erich
Kellenberger kontrolliert wird, im Berichtsjahr Umsätze in der
Höhe von TCHF 415, basierend auf handelsüblichen Ver­
tragsformen und Konditionen, getätigt.
Weitere wesentliche Geschäftsbeziehungen zwischen der
CalIda Gruppe und den nicht exekutiven Mitgliedern des
Verwaltungsrates bestehen nicht.
3.2 Weitere tätigkeiten und interessenbindungen
die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen der ein­
zelnen Verwaltungsräte sind unter Ziffer 3.1a) aufgeführt.
statutarische regeln in Bezug auf die Anzahl der
zulässigen tätigkeiten gemäss Art. 12 Abs. 1 ziff. 1
VegüV.
die Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nicht mehr als
die folgende anzahl zusätzlicher Tätigkeiten in obersten lei­
tungs­ oder Verwaltungsorganen anderer Rechtseinheiten
innehaben bzw. ausüben, die verpflichtet sind, sich ins Han­
delsregister oder in ein vergleichbares ausländisches Register
eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft
kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren:
– 5 Mandate bei Publikumsgesellschaften, wobei mehrere
Mandate bei verschiedenen Gesellschaften, die der gleichen
Gruppe angehören, als ein Mandat zählen; und
– 10 Mandate bei anderen Rechtseinheiten gegen Entschä­
digung, wobei mehrere Mandate bei verschiedenen Ge­
sellschaften, die der gleichen Gruppe angehören, als ein
Mandat zählen; und
– 10 unentgeltliche Mandate, wobei ein Spesenersatz nicht
als Entgelt gilt und mehrere Mandate bei verschiedenen
Gesellschaften, die der gleichen Gruppe angehören, als ein
Mandat zählen.
3.3
Nicht unter diese Beschränkung fallen Mandate, die ein Mit­
glied des Verwaltungsrates im auftrag der Gesellschaft wahr­
nimmt (z.B. Joint Ventures oder Vorsorgeeinrichtungen dieser
Rechtseinheit oder in Unternehmen, an denen diese Rechts­
einheit eine wesentliche (nicht­konsolidierte) Beteiligung
hält).
3.4 Wahl und Amtszeit
3.4.1 Grundsätze des Wahlverfahrens
die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für die dauer
von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
die Wahl des Verwaltungsrates erfolgt einzeln.
3.4.2 Erstmalige Wahl und verbleibende amtsdauer
die erstmalige Wahl und die verbleibende amtszeit der ein­
zelnen Verwaltungsräte sind unter Ziffer 3.1a) aufgeführt.
3.5 interne organisation
3.5.1 aufgabenteilung im Verwaltungsrat
die angaben zu den einzelnen Personen des Verwaltungsra­
tes und deren Funktion sind unter Ziffer 3.1a) aufgeführt.
der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst, vorbehältlich der
zwingenden Kompetenzen der Generalversammlung. Er be­
stimmt einen Vizepräsidenten sowie einen Sekretär, der nicht
Mitglied des Verwaltungsrates sein muss. die amtsdauer für
die im Rahmen der Konstituierung zugeordneten Chargen ist
in der Regel identisch mit der amtsdauer als Verwaltungsrat,
wobei dem Verwaltungsrat in begründeten Fällen jederzeit
das Recht einer vorzeitigen abberufung aus der Charge zu­
steht, vorbehältlich der zwingenden Kompetenzen der Gene­
ralversammlung.
3.5.2 Personelle Zusammensetzung sämtlicher Verwaltungs­
ratsausschüsse, deren aufgaben und Kompetenzen
die personelle Zusammensetzung der verschiedenen Verwal­
tungsratsausschüsse ist unter Ziffer 3.1a) aufgeführt.
der Verwaltungsrat kann zur Vorbereitung einzelner Be­
schlüsse, zur Wahrung gewisser Kontrollfunktionen sowie für
sonstige Spezialaufgaben ständige oder ad­hoc­ausschüsse
einsetzen. diese ausschüsse verfügen über keine Beschluss­
kompetenzen. das Nomination & Compensation Committee
wird von der Generalversammlung bis zum abschluss der
nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. die
Mitglieder der anderen ausschüsse, insbesondere des audit
& Risk Committees, werden vom Verwaltungsrat ernannt.
den ausschüssen gehören in der Regel zwei bis vier Verwal­
tungsratsmitglieder an. Mitglieder, welche gleichzeitig der
Geschäftsleitung angehören, können nicht und der Präsident
des Verwaltungsrates soll nach Möglichkeit nicht Mitglied
des audit & Risk Committee sein. Hingegen kann letzterer in
75
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
absprache mit dem Vorsitzenden des ausschusses an den
Sitzungen des ausschusses teilnehmen, soweit er nicht per­
sönlich vom Verhandlungsgegenstand betroffen ist. der
Verwaltungsrat wählt die ausschussmitglieder auf antrag des
Nomination & Compensation Committee, ausser die Mit­
glieer des Nomination & Compensation Committee, die von
der Generalversammlung gewählt werden. Wiederwahl ist
möglich. der Verwaltungsrat bestimmt auch den Vorsitzen­
den eines ausschusses.
Gemäss dem durch den Verwaltungsrat verabschiedeten
Organisationsreglement hat das audit & Risk Committee im
Wesentlichen folgende aufgaben:
– Überprüfung der ausgestaltung des Rechnungswesens
(anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften, interne
und externe finanzielle Berichterstattung, liquiditäts und
Finanzierungsmanagement, Beurteilung von Bewertungs­
und Finanzierungsgrundsätzen) in Bezug auf angemessen­
heit, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit und gegebenenfalls
Unterbreitung von Änderungsanträgen zusammen mit
dem CFO und in abstimmung mit dem CEO zuhanden des
Verwaltungsrates;
– Überprüfung des Jahresabschlusses und anderer Finanzin­
formationen, die Eingang in publizierte abschlüsse des
Konzerns finden;
– Überwachung der Einschätzung der Unternehmensrisiken
und Überprüfung der Praktiken des Risk Managements
beziehungsweise der Wirksamkeit und Effizienz des inter­
nen Kontrollsystems (IKS);
– periodische Überprüfung der dem Konzern zur Verfügung
stehenden Versicherungsdeckung (einschliesslich d & O
Versicherung);
– Überwachung der Geschäftstätigkeit hinsichtlich Einhal­
tung von Beschlüssen des Verwaltungsrates, interner Reg­
lemente und Richtlinien, Weisungen und der einschlägigen
Rechtsvorschriften, insbesondere der Börsengesetzgebung
(Compliance);
– Überprüfung der leistung, Unabhängigkeit und Honorie­
rung der externen Revision sowie Wahlempfehlung zuhan­
den des Verwaltungsrates beziehungsweise der General­
versammlung;
– detailberatung der Prüfberichte; Beratung aller bedeuten­
den Feststellungen und Empfehlungen der externen Revi­
sion mit Geschäftsleitung und externer Revision;
– Überwachung der Umsetzung von Empfehlungen der ex­
ternen Revision;
– Überprüfung der leistung und Honorierung von Bera­
tungsmandaten mit Nahestehenden;
– Erledigung von weiteren ihm vom Verwaltungsrat über­
tragenen aufgaben.
76
Gemäss dem durch den Verwaltungsrat verabschiedeten
Organisationsreglement hat das Nomination & Compensation
Committee im Wesentlichen folgende aufgaben:
– leitung des Selektionsprozesses und antragstellung be­
treffend neue Verwaltungsräte;
– leitung des Selektionsprozesses und antragstellung be­
treffend CEO;
– Prüfung des Selektionsprozesses von Mitgliedern der
Geschäftsleitung (inklusive Interviews in Endselektion)
sowie der wesentlichen Bedingungen ihrer anstellungs­
verträge;
– Beantragung der Entschädigung des Verwaltungsrates und
seiner ausschüsse;
– Prüfung, Verhandlung und Beantragung der Entschädigung
des CEO;
– Prüfung und Beantragung (zusammen mit dem CEO) der
Entschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitung sowie
Kenntnisnahme von Nebentätigkeiten der Mitglieder der
Geschäftsleitung;
– Prüfung, Beantragung und Überwachung der Implemen­
tierung von Options­ und Beteiligungsplänen des Verwal­
tungsrates, des CEO, der Geschäftsleitung und der übrigen
Mitarbeiter;
– Nachfolgeplanung auf oberster Führungsebene;
– Erledigung von weiteren ihm vom Verwaltungsrat im Be­
reich Nomination und Entschädigung übertragenen auf­
gaben.
3.5.3 arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner aus­
schüsse
der Verwaltungsrat hält mindestens viermal jährlich ordentli­
che Verwaltungsratssitzungen ab. Eine dieser Sitzungen soll
als Strategiesitzung mit einem grösseren Zeitrahmen ausge­
staltet sein. die Sitzungen dauern in der Regel zwischen ei­
nem halben und eineinhalb Tagen. Im Übrigen trifft sich der
Verwaltungsrat so oft wie notwendig. ausserordentliche Sit­
zungen werden abgehalten, wenn dies vom Präsidenten oder
von einem Verwaltungsratsmitglied verlangt wird. ausseror­
dentliche Sitzungstermine sind so festzulegen, dass eine
Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder teilnehmen kann.
Bei der Organisation der Sitzungen ist auf entsprechendes
Begehren sicherzustellen, dass physisch nicht anwesende
Mitglieder gegebenenfalls telefonisch an den Beratungen
und Beschlüssen teilnehmen können. Im Berichtsjahr haben
vier ordentliche Sitzungen sowie drei ausserordentliche Tele­
fonkonferenzen und eine ausserordentliche Sitzung stattge­
funden.
der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte seiner Mitglieder an der Verwaltungsratssitzung an­
wesend ist. ausgenommen sind Beschlüsse im Zusammen­
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
hang mit Kapitalerhöhungen, bei denen die Quorumsvoraus­
setzung nicht gilt.
Beschlüsse können auch auch mittels Video­ oder Telefon­
konferenz oder über elektronische Medien gefasst werden,
sofern kein Mitglied die Beratung in einer Sitzung verlangt.
Ein derartiges Begehren ist so früh als möglich zu äussern.
Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg per Briefpost,
Telefax, E­Mail oder mit vergleichbaren Systemen gefasst
werden, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung an
einer Video­ oder Telefonkonferenz oder an einer Sitzung
verlangt. die Verfahrensleitung zur Fassung von Zirkulations­
beschlüssen obliegt dem Präsidenten des Verwaltungsrates.
Über nicht gehörig angekündigte Traktanden kann ein Be­
schluss nur gefasst werden, wenn alle Verwaltungsräte – ins­
besondere auch die abwesenden – zustimmen.
Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
haben in allen Fällen in den ausstand zu treten, in denen
über Geschäfte beraten und entschieden wird, die ihre eige­
nen Interessen oder diejenigen von ihnen nahestehenden
Personen, Organisationen oder Unternehmungen berühren.
Sie haben ihre Verhältnisse so zu regeln, dass Interessenkon­
flikte möglichst vermieden werden. Über das Vorliegen eines
Interessenkonflikts entscheidet der Verwaltungsrat. das be­
troffene Geschäftsleitungs­ oder Verwaltungsratsmitglied
nimmt weder an der Beratung noch an der Entscheidung
über das betreffende Traktandum teil und hat die Sitzung zu
verlassen. Eine persönliche Stellungnahme vor der Beratung
ist dem in ausstand getretenen Mitglied gestattet.
das audit & Risk Committee tagt, so oft es die Geschäfte
erfordern, mindestens aber zweimal pro Jahr. der ausschuss
trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung mit
Vertretern der externen Revision, an der keine Mitglieder der
Geschäftsleitung anwesend sind. der CFO nimmt vorbehal­
ten der vorerwähnten Sitzung in der Regel an den Sitzungen
teil. Zu den Sitzungen können andere Mitglieder des Verwal­
tungsrates, der CEO, einzelne Mitglieder der Geschäftslei­
tung oder andere Fachspezialisten beigezogen werden. der
Entscheid obliegt dem Vorsitzenden des ausschusses. Im
Berichtsjahr haben drei Sitzungen stattgefunden.
das Nomination & Compensation Committee trifft sich, so
oft es die Geschäfte erfordern. der Vorsitzende kann zu den
Sitzungen Mitglieder der Geschäftsleitung oder dritte einla­
den. Im Berichtsjahr hat eine Sitzung stattgefunden.
daneben übernimmt der Präsident als ansprechpartner des
CEO und der Geschäftsleitung Sonderaufgaben. Zur Wahr­
nehmung dieser aufgaben wurden im Berichtsjahr zwölf
Sitzungen abgehalten.
die Sitzungen des Verwaltungsrates sowie der ausschüsse
werden in der Regel am Gesellschaftssitz oder am Sitz von
Tochtergesellschaften, in einzelnen Fällen auch an anderen
Standorten abgehalten. die Mitglieder der Geschäftsleitung
nehmen nach Bedarf an den Sitzungen des Verwaltungsrates
sowie der ausschüsse teil.
3.6 kompetenzregelung
die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates bestehen in der
Festlegung und periodischen Überprüfung der Unterneh­
mensstrategie, der Geschäftspolitik und der Organisation des
Konzerns, in der Kontrolle der operativen Geschäftsführung
und des Risk Managements sowie in der periodischen Be­
urteilung seiner eigenen leistungen, der leistungen des CEO
und, zusammen mit diesem, der Mitglieder der Geschäfts­
leitung. die operative Geschäftsführung wird basierend auf
dem durch den Verwaltungsrat erstellten Organisations­
reglement im gesetzlich zulässigen ausmass an den CEO
delegiert. die operative Geschäftsführung umfasst sämtliche
Geschäftsführungsaufgaben, die nicht durch Gesetz, Sta­
tuten, Organisationsreglement und gegebenenfalls spezifi­
sche Verwaltungsratsbeschlüsse dem Verwaltungsrat vor­
behalten sind, und beinhaltet die Geschäftsführung des ge­
samten Konzerns und insbesondere auch die der Tochter­
gesellschaften. die undelegierbaren Pflichten im Sinne von
art. 716a OR verbleiben beim Verwaltungsrat als Gesamt­
gremium.
der CEO ist der Vorsitzende der Geschäftsleitung, der auch
ein CFO sowie weitere zur Erledigung der Geschäftsführung
benötigte oberste Führungspersonen angehören. der CEO
ist verantwortlich für die Organisation (einschliesslich Stell­
vertretungsregelung), Führung und Beaufsichtigung der Ge­
schäftsleitung sowie für alle unterstellten Einheiten innerhalb
der Gruppe. Zu diesem Zweck erarbeitet er ein Organigramm
sowie ein entsprechendes Geschäftsleitungsreglement (ein­
schliesslich Kompetenzregelung innerhalb der Geschäfts­
leitung sowie der nachfolgenden Hierarchiestufen), die beide
vom Verwaltungsrat zu genehmigen sind.
informations- und kontrollinstrumente gegenüber
der geschäftsleitung
der Verwaltungsrat verfügt über verschiedenste Informa­
tions­ und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäfts­
leitung. diese umfassen einerseits die im Organisationsregle­
ment definierten auskunftspflichten des CEO,
die aufgaben sowie die Berichterstattungspflichten der ver­
schiedenen ausschüsse (Ziffer 3.4.2) und andererseits die
durch die Revisionsstelle im Rahmen ihres Mandates ge­
machten Feststellungen. die CalIda Gruppe verfügt über
keine interne Revision.
Im vom Verwaltungsrat verabschiedeten Organisationsregle­
ment sind die Informations­ und auskunftspflichten des CEO
wie folgt definiert:
3.7
77
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
– der CEO informiert den Verwaltungsrat über die wesent­
lichsten Ereignisse der operativen Geschäftsführung, der
Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrates sowie
aller sonstigen für den Verwaltungsrat und seine Entschei­
dungsfindung wesentlichen aspekte;
– Insbesondere informiert der CEO sowie bei dessen Verhin­
derung sein Stellvertreter beziehungsweise das zuständige
Mitglied der Geschäftsleitung den Verwaltungsrat unver­
züglich bei Eintreten von Vorfällen, die den Geschäftsgang
wesentlich beeinträchtigen oder beeinträchtigen können;
– der CEO ist verantwortlich, dass dem Verwaltungsrat die
folgenden Informationen zeitgerecht, das heisst sofort
nach Fertigstellung, geliefert werden: konsolidierte Halb­
jahres­ und Jahresabschlüsse und ­berichte; konsolidierte
Monatsabschlüsse, einschliesslich wesentlicher Kennzah­
len; Zwischenbericht über den Geschäftsgang an jeder
Verwaltungsratssitzung; Information über die Geschäfts­
und Marktentwicklung an jeder Verwaltungsratssitzung;
stufengerecht erforderliche Informationen über Ereignisse,
die das IKS beziehungsweise das Risk Management betref­
fen, bei Bedarf, mindestens aber halbjährlich; gegebenen­
falls zusätzliche vom Verwaltungsrat gewünschte Informa­
tionen.
der Verwaltungsrat führt jährlich eine Beurteilung des Risiko­
managements durch. die Geschäftsleitung erstellt das Risiko­
portfolio mit den für die gesamte CalIda Gruppe relevanten
Risiken. die identifizierten Risiken werden in die Kategorien
Umwelt, absatz, distribution, design & Entwicklung, Be­
schaffung, administration, Finanzen, Organisation und IT
gegliedert und nach Eintrittswahrscheinlichkeit und der Höhe
der auswirkung eingeschätzt. Es wird jährlich eine Risiko­
übersicht erstellt. das audit & Risk Committee überwacht für
den Verwaltungsrat die Einschätzung der Unternehmensrisi­
ken und überprüft die Praktiken des Risk Managements. der
Verwaltungsrat äussert sich in strategischer Hinsicht. detail­
lierte angaben zum Finanzrisikomanagement und zur Risiko­
beurteilung können dem Geschäftsberichtsteil «Jahresrech­
nung 2014 CalIda Gruppe» im anhang unter den Rubriken
«Finanzrisikomanagement» und «durchführung der Risiko­
beurteilung» entnommen werden.
Weiter ist im Organisationsreglement definiert, dass anläss­
lich von Verwaltungsratssitzungen jedes Mitglied von den
anderen Mitgliedern und von der Geschäftsleitung auskunft
über alle angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann.
ausserhalb der Sitzungen kann jedes Verwaltungsratsmit­
glied vom CEO und vom CFO auskunft über den Geschäfts­
gang und wesentliche Geschäfte verlangen.
78
4.
geschäftsleitung
4.1 mitglieder der geschäftsleitung
Name, Nationalität, ausbildung und beruflicher Hintergrund
Felix sulzberger,
Chief Executive Officer CEO
(exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
Schweiz
nationalität:
geburtsjahr:
1951
eintritt gl:
01. 11. 2001
Ausbildung:
Universität Graz / a (Mag. rer. soc. oec.)
Beruflicher hintergrund:
1986–2001 General Manager bzw. President Europe bei drei
führenden multinationalen Unternehmen im Sport­ und Be­
kleidungssektor; 1976–1986 internationale Marketing­ und
Vertriebspositionen im Tabak­ und Foodsektor eines multina­
tional tätigen Unternehmens
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Mitglied des Beirats der Finatem Beteiligungs GmbH, Frank­
furt a. M. / d; Président et directeur Général der laFUMa Sa,
annecy­le­Vieux / F
Philippe Bernaud,
General Manager aUBadE Brand
Frankreich
1969
01.03. 2010
diplôme d’Etudes Comptables et Finan­
ciers
Beruflicher hintergrund:
1995–2010 verschiedene Funktionen im Finanzbereich der
Marke aUBadE, zuletzt Head of Finance und Head of Retail;
1993–1995 leiter Buchhaltung in einem Energieunterneh­
men; 1992–1993 Revisor in einem Marketingunternehmen;
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen:
Mitglied des Verwaltungsrates der laFUMa Sa, annecy­le­
Vieux / F
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt gl:
Ausbildung:
daniel gemperle,
COO & Group Projects
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt gl:
Ausbildung:
Schweiz
1959
01.08. 2011
Fachhochschule Bekleidung & Technik,
Mönchengladbach/d (Ing. FH)
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
Beruflicher hintergrund:
1999–2011 Mitglied der Geschäftsleitung der CalIda aG,
verantwortlich für: Produktion, logistik, Beschaffung, techni­
sche Entwicklung und teilweise IT; Zusätzlich von 2005–2011
verantwortlich für Integrationsprojekte der Marke aUBadE;
1988–1999 Mitglied der Geschäftsleitung (Bereich Operations)
und Verwaltungsrat bei einem schweizerischen Bekleidungs­
unternehmen; 1984–1988 Verantwortlicher Operations bei
einer schweizerischen Bekleidungsgruppe (Retail & Produktion)
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Mitglied des Verwaltungsrates der laFUMa Sa, annecy­le­
Vieux / F
Andreas lindemann,
General Manager CalIda Brand
Schweiz
1962
01. 01. 2003
Fachhochschule luzern (Betriebsökonom
FH), Schweizerische akademie für Wirt­
schaftsprüfung, Zürich (eidg. dipl. Wirt­
schaftsprüfer)
Beruflicher hintergrund:
2003–2010 CFO und Mitglied der Gruppenleitung der
CalIda Gruppe; 1998–2002 Mitglied der Gruppenleitung
(CFO und Geschäftsleiter Segment Management Services)
bei einer schweizerischen Mediengruppe; 1995–1998 leiter
Finanz­ und Rechnungswesen in der duty Free division eines
multinational tätigen Tabakunternehmens; 1989–1995 Wirt­
schaftsprüfer bei einem global tätigen Wirtschaftsprüfungs­
und Beratungsunternehmen
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Mitglied des Verwaltungsrates der auto aG Holding, Ro­
thenburg
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt gl:
Ausbildung:
manuela ottiger,
Head of Group HR
Schweiz
1971
28.03.2014
SIB Schweizerisches Institut für Betriebs­
ökonomie (dipl. Personalleiterin)
Beruflicher hintergrund:
seit 2012 CEO/Inhaberin Ottiger Consulting; 2003–2011
Head of Human Resources und Mitglied der Geschäftsleitung
CalIda aG; 1994–2003 Personalleiterin bei einer schweize­
rischen Mediengruppe; 1991–1993 Buchhalterin in einem
Treuhandbüro
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt gl:
Ausbildung:
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Mitglied des Verwaltungsrates der laFUMa Sa, annecy­le­
Vieux / F (seit 10.09.2014); Stiftungsratsmitglied Stiftung
lebensraum Gebirge
thomas stöcklin,
Chief Financial Officer
Schweiz
1970
01. 02. 2011
Fachhochschule luzern (Betriebsökonom
FH), Schweizerische akademie für Wirt­
schaftsprüfung, Zürich (eidg. dipl. Wirt­
schaftsprüfer)
Beruflicher hintergrund:
2005–2010 Group Controller der CalIda Gruppe und da­
nach Head of Finance der Marke CalIda; 2001–2005 Revi­
sions­ und Mandatsleiter und 2002–2005 assistent leiter
Wirtschaftsprüfung Schweiz bei einem global tätigen Wirt­
schaftsprüfungs­ und Beratungsunternehmen; 1997–2001
Revisionsassistent bei einem global tätigen Wirtschaftsprü­
fungs­ und Beratungsunternehmen; 1985–1997 verschie­
dene Funktionen bei einer schweizerischen Grossbank in
luzern und lausanne
Weitere tätigkeiten und interessenbindungen:
Mitglied des Verwaltungsrates der laFUMa Sa, annecy­le­
Vieux / F
nationalität:
geburtsjahr:
eintritt gl:
Ausbildung:
4.2 Weitere tätigkeiten und interessenbindungen
diese angaben sind unter Ziffer 4.1 aufgeführt.
statutarische regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen tätigkeiten gemäss Art. 12 Abs. 1 ziff. 1
VegüV
die Mitglieder der Geschäftsleitung dürfen nicht mehr als die
folgende anzahl zusätzlicher Tätigkeiten in obersten lei­
tungs­ oder Verwaltungsorganen anderer Rechtseinheiten
innehaben bzw. ausüben, die verpflichtet sind, sich ins Han­
delsregister oder in ein vergleichbares ausländisches Register
eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft
kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren:
– 1 Mandat bei Publikumsgesellschaften, wobei mehrere
Mandate bei verschiedenen Gesellschaften, die der glei­
chen Gruppe angehören, als ein Mandat zählen; und
– 1 Mandat bei anderen Rechtseinheiten gegen Entschädi­
gung, wobei mehrere Mandate bei verschiedenen Gesell­
schaften, die der gleichen Gruppe angehören, als ein
Mandat zählen; und
4.3
79
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
– 2 unentgeltliche Mandate, wobei ein Spesenersatz nicht
als Entgelt gilt und mehrere Mandate bei verschiedenen
Gesellschaften, die der gleichen Gruppe angehören, als ein
Mandat zählen.
Nicht unter diese Beschränkung fallen Mandate, die ein Mit­
glied der Geschäftsleitung im auftrag der Gesellschaft wahr­
nimmt (z.B. Joint Ventures oder Vorsorgeeinrichtungen dieser
Rechtseinheit oder in Unternehmen, an denen diese Rechts­
einheit eine wesentliche (nicht­konsolidierte) Beteiligung hält).
die annahme von Mandaten/anstellungen durch Geschäfts­
leitungsmitglieder ausserhalb der CalIda Gruppe bedarf der
vorgängigen Zustimmung des Verwaltungsrates.
4.4 managementverträge
Im 2014 wurde Manuela Ottiger zur Head of Group HR er­
nannt. Hierzu wurde ein auftragsverhältnis mit der Ottiger
Consulting GmbH, Eich, eingegangen, welche von Manuela
Ottiger kontrolliert wird.
der Vertrag verlangt die persönliche ausführung der Funktion
als Mitglied der Geschäftsleitung durch Manuela Ottiger und
ist somit nicht einem Managementvertrag gleichzusetzen.
5.
entschädigungen, Beteiligungen und
darlehen
5.1
inhalt und Festsetzungsverfahren der entschädigungen
und der Beteiligungsprogramme
Für den Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigun­
gen und der Beteiligungsprogramme wird auf den Vergü­
tungsbericht 2014 der CalIda Holding aG verwiesen (Sei­
ten 65 bis 68 dieses Geschäftsberichts).
5.2 Angaben von emittenten, die der VegüV unterstehen
5.2.1 Statutarische Regeln betreffend Grundsätze über die
erfolgsabhängigen Vergütungen und über die Zuteilung von
Beteiligungspapieren, Wandel­ und Optionsrechten sowie
den Zusatzbetrag für die Vergütungen von Mitgliedern der
Geschäftsleitung, die nach der abstimmung der Generalver­
sammlung über die Vergütungen ernannt werden
Für die Regeln betreffend Grundsätze über die erfolgsabhän­
gigen Vergütungen und über die Zuteilung von Beteiligungs­
papieren, Wandel­ und Optionsrechten wird auf den Vergü­
tungsbericht 2014 der CalIda Holding aG verwiesen
(Seiten 65 bis 68 dieses Geschäftsberichts).
Für Mitglieder der Geschäftsleitung, die nach der Genehmi­
gung des maximalen Gesamtbetrages ernannt werden, be­
steht ein Zusatzbetrag im Sinne von art. 19 VegüV. der Zu­
80
satzbetrag darf im Fall eines neuen CEO und/oder neuen
CFO maximal 30% über dem auf den früheren CEO bzw.
CFO entfallenen Betrag des von der Generalversammlung für
das entsprechende Geschäftsjahr genehmigten maximalen
Gesamtbetrages der Vergütungen der Mitglieder der Ge­
schäftsleitung und im Fall eines anderen neuen Geschäftslei­
tungsmitgliedes je maximal 30% über der durchschnittlichen
Gesamtvergütung eines Geschäftsleitungsmitgliedes für das
entsprechende Geschäftsjahr liegen. die durchschnittliche
Gesamtvergütung eines Geschäftsleitungsmitgliedes ent­
spricht dem genehmigten maximalen Gesamtbetrag für die
Mitglieder der Geschäftsleitung nach abzug des auf den
CEO und auf den CFO entfallenen Betrages, dividiert durch
die anzahl Geschäftsleitungsmitglieder (ohne CEO und CFO)
am Tag der Genehmigung durch die Generalversammlung.
5.2.2 Statutarische Regeln betreffend darlehen, Kredite und
Vorsorgeleistungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und
der Geschäftsleitung
Es werden keine darlehen oder Kredite an die Mitglieder des
Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung gewährt. die Vor­
sorgeleistungen beschränken sich auf die berufliche Vorsorge.
5.2.3 Statutarische Regeln betreffend die abstimmung der
Generalversammlung über die Vergütungen
die Generalversammlung genehmigt jährlich in der Regel an
der ordentlichen Generalversammlung gesondert die Ge­
samtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der
Geschäftsleitung für das auf die Generalversammlung fol­
gende Geschäftsjahr. die abstimmung der Generalversamm­
lung hat bindende Wirkung.
der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung anträge
in Bezug auf die maximalen Gesamtbeträge oder einzelne
Vergütungselemente für andere Zeitperioden sowie zusätzli­
che anträge zur Genehmigung vorlegen. Er kann der Gene­
ralversammlung jährlich den Vergütungsbericht für das letzte
Geschäftsjahr zur konsultativen (nicht bindenden) Zustim­
mung vorlegen.
Verweigert die Generalversammlung die Genehmigung der
maximalen Gesamtvergütung für die Geschäftsleitung und/
oder den Verwaltungsrat, so kann der Verwaltungsrat an der
gleichen Generalversammlung angepasste anträge stellen
oder solche einer nachfolgenden ordentlichen oder ausseror­
dentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorlegen,
wobei die angepassten anträge sich aus einem maximalen
Gesamtbetrag oder mehreren maximalen Teilbeträgen unter
Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zusammensetzen
können.
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
6.
mitwirkungsrechte der Aktionäre
6.1 stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung
6.1.1 Statutarische Regeln betreffend Stimmrechtsbeschrän­
kungen unter Hinweis auf Gruppenklauseln und auf Regeln
zur Gewährung von ausnahmen sowie auf effektiv gewährte
ausnahmen im Berichtsjahr
In den Statuten der Gesellschaft sind keine Stimmrechtsbe­
schränkungen vorgesehen. die Statuten sehen vor, dass sich
ein Namenaktionär, gestützt auf eine schriftliche Vollmacht,
durch einen anderen aktionär vertreten lassen kann. Vorbe­
halten bleibt die gesetzliche Vertretung.
6.1.2 nicht anwendbar
6.1.3 Gründe für die Gewährung von ausnahmen im Be­
richtsjahr
Es bestehen keine statutarischen Stimmrechtsbeschränkun­
gen.
6.1.4 Verfahren und Voraussetzungen zur aufhebung statu­
tarischer Stimmrechtsbeschränkungen
Es bestehen keine statutarischen Stimmrechtsbeschränkun­
gen.
6.1.5 Statutarische Regeln zur Teilnahme an der Generalver­
sammlung
die Statuten der Gesellschaft beinhalten keine von den ge­
setzlichen Regelungen abweichenden Regelungen
6.1.6 angaben betreffend allfällige statutarische Regelungen
zur abgabe von Weisungen an den unabhängigen Stimm­
rechtsvertreter
die Generalversammlung wählt einen unabhängigen Stimm­
rechtsvertreter. Wählbar sind natürliche oder juristische Per­
sonen oder Personengesellschaften. die amtsdauer endet
mit dem abschluss der nächsten ordentlichen Generalver­
sammlung. Wiederwahl ist möglich.
die Generalversammlung kann den unabhängigen Stimm­
rechtsvertreter auf das Ende der Generalversammlung abbe­
rufen. Hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimm­
rechtsvertreter, so ernennt der Verwaltungsrat einen solchen
für die nächste Generalversammlung.
der unabhängige Stimmrechtsvertreter muss die ihm über­
tragenen Stimmrechte weisungsgemäss ausüben. Hat er
weder ausdrückliche noch konkludente Weisungen erhalten,
so enthält er sich der Stimme.
der Verwaltungsrat kann die anforderungen an Vollmachten
und Weisungen bestimmen. Er kann auch bestimmen, unter
welchen Voraussetzungen eine gültige Weisungserteilung an
die unabhängige Stimmrechtsvertretung vorliegt. Zudem
kann er bei elektronischen Vollmachten auf das Erfordernis
einer qualifizierten elektronischen Signatur verzichten.
der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die aktionäre die Mög­
lichkeit haben, dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu
jedem in der Einberufung gestellten antrag Weisungen zu
erteilen. Er stellt überdies sicher, dass aktionäre die Möglich­
keit haben (i) zu neuen anträgen im Rahmen der Verhand­
lungsgegenstände (einschliesslich solche zu abgelehnten
Vergütungen gemäss art. 15 abs. 3 der Statuten) und (ii) zu
anträgen zu nicht angekündigten Verhandlungsgegenstän­
den (antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Gene­
ralversammlung oder auf durchführung einer Sonderprü­
fung) allgemeine Weisungen zu erteilen.
6.2 statutarische Quoren
die Statuten der Gesellschaft beinhalten keine von den ge­
setzlichen Regelungen abweichenden Regelungen. die Ge­
neralversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre
Wahlen, soweit nicht eine zwingende Vorschrift des Gesetzes
oder die Statuten etwas anderes bestimmen, mit der absolu­
ten Mehrheit der vertretenen aktienstimmen. In einem zwei­
ten Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Bei Stimmen­
gleichheit entscheidet bei abstimmungen der Vorsitzende
mit einem Stichentscheid, bei Wahlen das los.
6.3 einberufung der generalversammlung
die Statuten der Gesellschaft beinhalten keine von den ge­
setzlichen Regelungen abweichenden Regelungen. die Einla­
dung an die aktionäre erfolgt mindestens 20 Tage vor der
Versammlung schriftlich an die im aktienbuch eingetragenen
aktionäre sowie durch Publikation im Schweizerischen Han­
delsamtsblatt.
6.4 traktandierung
aktionäre, die aktien im Nennwert von mindestens einer
Million Franken oder 10 Prozent des aktienkapitals vertreten,
können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes
verlangen. Traktanden mit anträgen an die Generalver­
sammlung müssen bei der Gesellschaft zuhanden des Ver­
waltungsrates mindestens 45 Tage vor der Generalversamm­
lung schriftlich eingereicht werden.
81
CalIda Gruppe
Corporate Governance Bericht 2014
6.5 eintragungen im Aktienbuch
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als aktionär, wer im akti­
enbuch eingetragen ist. als aktionär ist an der Generalver­
sammlung stimmberechtigt, wer 30 Tage vor der Generalver­
sammlung im aktienbuch eingetragen ist.
30 Tage vor der Generalversammlung bis zum Tage nach der
Generalversammlung werden keine Eintragungen im aktien­
buch vorgenommen.
7.
kontrollwechsel
7.1 Angebotspflicht
Es bestehen keine statutarischen Regelungen betreffend
Opting­out beziehungsweise Opting­up (art. 22 BEHG).
7.2 kontrollwechselklausel
Optionen, welche dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung
oder Mitarbeitern gewährt worden sind, können im Fall eines
Kontrollwechsels sofort gewandelt werden.
8.
revisionsstelle
dauer des mandats und Amtsdauer
des leitenden revisors
8.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisions­
mandats
die Ernst & Young aG, Zürich, wurde anlässlich der General­
versammlung für das Geschäftsjahr 2006 (2. Mai 2007)
erstmalig als Revisionsstelle für ein Geschäftsjahr gewählt.
anlässlich der Generalversammlung für das Geschäftsjahr
2013 wurde die Revisionsstelle für eine weitere amtsdauer
von einem Jahr bestätigt.
8.3 zusätzliche honorare
Zusätzlich sind im Berichtsjahr aufwendungen enthalten von
Ernst & Young aG für Beratungen im Umfang von TCHF 45.
8.4 informationsinstrumente der externen revision
das audit & Risk Committee beurteilt jährlich die leistung,
Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Es
schlägt dem Verwaltungsrat die der Generalversammlung zur
Wahl zu beantragende Revisionsstelle vor. das audit & Risk
Committee prüft anhand der durch die externe Revision er­
stellten umfassenden Berichte und Revisionsberichte sowie
anhand von mündlichen Beratungen die arbeit und die Ho­
norierung der Revisionsstelle.
das audit & Risk Committee trifft sich mindestens einmal pro
Jahr zu einer Sitzung mit den Vertretern der externen Revi­
sion, an der keine Mitglieder der Geschäftsleitung anwesend
sind. Im Verlauf des Berichtsjahres hat das audit & Risk Com­
mittee eine Sitzung mit Vertretern der Revisionsstelle abge­
halten.
9.
informationspolitik
8.1
8.1.2 amtsantritt des leitenden Revisors, der für das beste­
hende Revisionsmandat verantwortlich ist
der für das Revisionsmandat verantwortliche leitende Revi­
sor hat sein amt als Engagement Partner anlässlich der Ge­
neralversammlung für das Geschäftsjahr 2013 (13. Mai
2014) übernommen. der Rotationsrhythmus des leitenden
Revisors basiert auf der geltenden Maximaldauer von sieben
Jahren und endet mit der Generalversammlung für das Ge­
schäftsjahr 2020.
8.2 revisionshonorar
Insgesamt belaufen sich die periodengerechten aufwendun­
gen der Revisionsstelle Ernst & Young aG für die Prüfung der
Einzelabschlüsse und Konzernrechnung 2014 auf rund TCHF
570. die einmaligen prüfungsnahen aufwendungen betra­
gen TCHF 30.
82
die CalIda Holding aG informiert ihre aktionäre und die
interessierte Öffentlichkeit mittels Halbjahres­ und Jahresbe­
richterstattung über den Geschäftsverlauf. der Geschäftsbe­
richt per 31. dezember 2014 wird den im aktienbuch einge­
tragenen aktionären auf Wunsch zusammen mit der Einla­
dung zur ordentlichen Generalversammlung zugeschickt. In
elektronischer Form ist dieser bereits ab dem 16. März 2015
unter der nachfolgend genannten Internetadresse verfügbar.
der Halbjahresbericht wird den aktionären auf Wunsch nach
Publikation im Sommer 2015 zugestellt.
Geschäftsberichte, Halbjahresberichte, ad­hoc­Mitteilungen,
Pressemitteilungen, Termine usw. sind im Internet unter
www.calidagroup.com im Teilbereich Investoren abrufbar. Im
selben Teilbereich kann auch der elektronische Versand von
ad­hoc­Mitteilungen abonniert werden. Gedruckte Unterla­
gen können über Internet, www.calidagroup.com, per E­
Mail, [email protected], oder bei der Geschäfts­
adresse CalIda Holding aG, Investor Relations, Postfach,
6210 Sursee, +41 41 925 42 42, bestellt werden. die Be­
kanntgabe kursrelevanter Tatsachen erfolgt gemäss den Be­
stimmungen der SIX Swiss Exchange.