B Berufskosten 2015 Einzelperson / Ehemann / P1 (Berufskosten Ehefrau / P2 siehe Rückseite) PersID Name Vorname Beschäftigungsgrad / Pensum in Prozent Pauschalabzug für Berufskosten 500 pauschal Kanton CHF 4000 Der Pauschalabzug kann anstelle der nachzuweisenden effektiven Berufskosten wie die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und die übrigen für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten sowie die Auslagen bei Nebenwerb geltend gemacht werden. U-Abo TNW – Jahresabonnement – Monatsabonnement 1 CHF 730 CHF 876 Bei Benützung des Velos oder des Kleinmotorrades kann der Betrag von CHF 730 abgezogen werden. 2 Wegleitung Belege Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 503 effektiv Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel U-Abo TNW 1 bzw. SBB Generalabonnement effektiv 3211 oder 3211 von 13211 13211 km / Tag × Tage= km / Jahr × CHF Der Ansatz pro Fahrkilometer ist der Wegleitung zu entnehmen. 13211 13211 Tage= nach Mehrkosten für auswärtige Verpflegung 504 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr mit Verbilligung höchstens 220 Arbeitstage 111 höchstens 220 Arbeitstage Tage × CHF 7.50 höchstens CHF 1600 3211 3211 höchstens CHF 3200 3211 3211 3211 3211 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung 111 Tage × CHF 15 Schicht- und Nachtarbeit 111 Tage × CHF 7.50 bzw. CHF 15 höchstens CHF 1600 bzw. CHF 3200 Aufstellung / Belege Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten 510 effektiv Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Aufstellung / Belege 512 effektiv Weiterbildungs- und Umschulungskosten 508 pauschal Bund 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens CHF 2000, höchstens CHF 4000 Die Pauschale kann beim Nachweis höherer Kosten für andere Berufskosten nicht zusätzlich abgezogen werden. 514 effektiv Andere Berufskosten Aufwendungen für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers gemäss Wegleitung sowie für Fachliteratur, Berufskleider, Berufswerkzeuge und Berufsinstrumente im hälftigen Umfang Aufstellung / Belege Auslagen bei Nebenerwerb 516 pauschal Bund 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb mindestens CHF 800 / höchstens CHF 2400 519 Total der Berufskosten 13211 13211 13211 13211 3211 oder 13211 13211 3211 13211 13211 Übertrag in die Steuer erklärung S eite 3, Ziffer 519 (Kanton) 15020111150000 3211 km / Jahr × CHF km / Tag × höchstens 220 Arbeitstage Belege Bund CHF Fahrkosten für private Fahrzeuge 2 von nach Belege Kanton CHF Übertrag in die Steuer erklärung Seite 3, Ziffer 519 (Bund) Berufskosten B 15020.a.01.15 Berufskosten 2015 Ehefrau / P2 (Berufskosten Einzelperson / Ehemann / P1 siehe Rückseite) PersID Name Vorname Beschäftigungsgrad / Pensum in Prozent Pauschalabzug für Berufskosten 520 pauschal Kanton CHF 4000 Der Pauschalabzug kann anstelle der nachzuweisenden effektiven Berufskosten wie die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und die übrigen für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten sowie die Auslagen bei Nebenwerb geltend gemacht werden. U-Abo TNW – Jahresabonnement – Monatsabonnement 1 CHF 730 CHF 876 Bei Benützung des Velos oder des Kleinmotorrades kann der Betrag von CHF 730 abgezogen werden. 2 Wegleitung Belege Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 523 effektiv Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel U-Abo TNW 1 bzw. SBB Generalabonnement effektiv 3211 oder 3211 von 13211 13211 km / Tag × Tage= km / Jahr × CHF Der Ansatz pro Fahrkilometer ist der Wegleitung zu entnehmen. 13211 13211 Tage= nach Mehrkosten für auswärtige Verpflegung 524 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr mit Verbilligung höchstens 220 Arbeitstage 111 höchstens 220 Arbeitstage Tage × CHF 7.50 höchstens CHF 1600 3211 3211 höchstens CHF 3200 3211 3211 3211 3211 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung 111 Tage × CHF 15 Schicht- und Nachtarbeit 111 Tage × CHF 7.50 bzw. CHF 15 höchstens CHF 1600 bzw. CHF 3200 Aufstellung / Belege Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten 530 effektiv Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Aufstellung / Belege 532 effektiv Weiterbildungs- und Umschulungskosten 528 pauschal Bund 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens CHF 2000, höchstens CHF 4000 Die Pauschale kann beim Nachweis höherer Kosten für andere Berufskosten nicht zusätzlich abgezogen werden. 534 effektiv Andere Berufskosten Aufwendungen für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers gemäss Wegleitung sowie für Fachliteratur, Berufskleider, Berufswerkzeuge und Berufsinstrumente im hälftigen Umfang Aufstellung / Belege Auslagen bei Nebenerwerb 536 pauschal Bund 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb mindestens CHF 800 / höchstens CHF 2400 539 Total der Berufskosten 13211 13211 13211 13211 3211 oder 13211 13211 3211 13211 13211 Übertrag in die Steuer erklärung S eite 3, Ziffer 539 (Kanton) 15020112150000 3211 km / Jahr × CHF km / Tag × höchstens 220 Arbeitstage Belege Bund CHF Fahrkosten für private Fahrzeuge 2 von nach Belege Kanton CHF Übertrag in die Steuer erklärung Seite 3, Ziffer 539 (Bund) Berufskosten B
© Copyright 2024 ExpyDoc