Flüchtlingspolitische Handlungsbedarfe und Umsetzungsstrategien

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





Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Paritätischer Schleswig-Holstein
Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH.
ZBBS e.V.
Netzwerk Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein - Koordination
IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, Koordinationen HS 1&2; 3
Lifeline – Vormundschaftsverein für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge e.V.
Flüchtlingspolitische Handlungsbedarfe und Umsetzungsstrategien
Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
MIB
Aufnahme und Bleiberecht
Dieses Thema ist in der Arbeitsstruktur integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen und der dort aufgelisteten Reihe von 10 Zielvereinbarungsthemen nicht
vorgesehen. Die Unterzeichnenden sehen es indes, soweit das Land seine künftige Flüchtlingspolitik im Zuge eines „Pakts“ neu aufstellen will, als unbedingt zielführend
an, hier auch die Möglichkeiten eigener Initiativen bei der Flüchtlingsaufnahme, bei der Umsetzung des Bleiberechts und der Abschiebungsverhinderung zu setzen.
Ist



Mit der Beteiligung an Aufnahmekontingenten des Bundes,
Resettlementaktionen, einem Landesprogramm zur
Aufnahme von syrischen Flüchtlingen und dem aktuellen
Winterabschiebestopp soweit der beabsichtigten Fortsetzung
im nächsten Winter, hat das Land Schleswig-Holstein
bewiesen, dass es auch dem Bundesland möglich ist, eigene
Strategien bei der Flüchtlingsaufnahme zu verfolgen.
Die Absicht der Abschaffung der im Bundesrecht angelegten
Abschiebungshaft für Flüchtlinge und die – hoffentlich
nachhaltige – Schließung des Abschiebungsgefängnisses
Rendsburg ergänzen diese auf Aufenthaltsverfestigung
anstatt auf Ausgrenzung und Abschiebung ausgelegte
Strategie.
Bei der Anwendung von zielstaatsbezogenen
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
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




Fortsetzung der Aufnahmeaktionen
für Flüchtlinge aus Syrien und aus
dem Irak bzw. aus
Erstaufnahmestaaten.
Einbeziehung auch von staatenlosen
bzw. palästinensischen Flüchtlingen
sowie von in Libyen lebenden Syrern
in das Landesprogramm.
Landesaufnahmeaktion für
yezidische Frauen aus dem NordIrak.
Unterlassung von DublinRücküberstellungen in Staaten, in
denen die Kettenabschiebung in
Land SH
Bund

Erlass zur Landesaufnahme
von weiteren Flüchtlingen
aus Syrien und Irak aus
sämtlichen
Erstaufnahmeländern –
unter Verzicht von
Kostenübernahmen oder
auf Basis der Abgabe von
Verpflichtungserklärungen
von Initiativen, Vereinen
oder Kirchengemeinden
Ein eigenes bzw. die Pläne
BaWü’s aufstockendes
Aufnahmeprogramm für
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel




Abschiebungsstopps ist das Land Schleswig-Holstein indes
zurückhaltender, als es seinem flüchtlingspolitischen guten
Ruf und dem Sicherheitsbedürfnis der potentiell betroffenen
Flüchtlinge zuträglich ist.
Unter der schleppenden Bearbeitung von Asylanträgen beim
BAMF leiden insbesondere Flüchtlingsgruppen mit hoher
Anerkennungsquote und solche, die mit Blick auf die Lage im
Herkunftsland besonderen Anlass zu Besorgnis um die
Unversehrtheit ihrer zurückgebliebenen Familien haben,
bevor es zu Familienzusammenführungen kommen kann.
Die erwartete Bleiberechtsregelung ist gefährdet, durch
aktuelle Bundesgesetzgebungsverfahren zu „Bleiberecht und
Aufenthaltsbeendigung“ unterlaufen zu werden.
Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien – und
künftig möglicherweise weitere Westbalkanstaaten – als
sichere Herkunftsländer zu klassifizieren, geht an den
vielfältigen Bedrohungslagen in diesen Staaten vorbei.
Immer mehr Flüchtlinge geraten in die Mühlen des
europäischen Asylsystems: In Ländern wie Italien oder
Griechenland leben sie als Obdachlose auf der Straße, in
Parks oder Abbruchhäusern. Sie müssen betteln, um ihr
Überleben zu sichern, und sind schutzlos gegen Gewalt und
rassistische Übergriffe. Andere EU-Staaten – wie Malta,
Bulgarien oder Ungarn – inhaftieren und misshandeln neu
einreisende Flüchtlinge. Solche über diese Länder
eingereisten Dublin-Flüchtlinge werden in SH wegen seiner
Transitlage in großer Zahl aufgegriffen, ihnen wird hier aber
ein Asylverfahren verweigert und die Rücküberstellung
angedroht und durchgeführt. Diese Rückführungen finden
auch statt, wenn sich daran eine Abschiebung in ein Land
anschließt, in welches Deutschland zur Zeit nicht oder nur
wenig abschiebt (z.B. Jemen, Afghanistan, Iran).




Freiheit, Leib und Leben
gefährdende Herkunftsländer droht.
Effektiver Abschiebungsschutz für
Flüchtlinge aus Afghanistan.
Es müssen durch das Land SH
geeignete Maßnahmen eingeleitet
werden, die sicherstellen, dass die
erwartete gesetzliche
Bleiberechtsregelung für langjährig
aufhältige und gut integrierte
Flüchtlinge auch greifen kann.
Das Gesetz zu den Sicheren
Herkunftsländern im Westbalkan
muss abgeschafft werden.
Dublin-Flüchtlinge müssen effektiven
Schutz vor den im DublinVertragsstaat drohenden
systemischen Mängeln,
Freiheitsrisiken und sozialen
Überlebensnöten erhalten.





yezidische Frauen aus dem
Nord-Irak.
Zum Zwecke, der
schleppenden Praxis des
BAMF bei Flüchtlingen mit
sehr hoher
Anerkennungsquote etwas
entgegen zu setzen, soll bei
syrischen, irakischen,
somalischen, eritreischen
und jemenitischen
Flüchtlingen regelmäßig
§23 AufenthG angewendet
werden.
Zugunsten afghanischer
Flüchtlinge soll ein
landeseigener
Abschiebungsstopp
erlassen werden.
Erlass zur gesetzlichen
Bleiberechtsregelung, der
die Möglichkeiten der §§23
und 23b AufenthG im
Interesse einer flüchtlingsfreundlichen
Integrationspolitik und der
Anliegen der Betroffenen
zusammen denkt.
Das Land SH unterstützt
die Verfassungsklage des
ERTF – European Roma
and Travellers Forum gegen das Gesetz über die
Sicheren Drittstaaten.
Das Land SH startet eine
Bundesinitiative mit dem
Ziel, dass das BAMF bei
Einreise von
Asylsuchenden über
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel


Bulgarien, Rumänien,
Ungarn, Malta und Italien
regelmäßig von seinem
Selbsteintrittsrecht
Gebrauch macht.
Das Land SH startet eine
Bundesinitiative mit dem
Ziel, dass das BAMF bei
Einreise von
Asylsuchenden, die bei
Rückschiebung in Länder
wie Jemen oder Iran
abgeschoben werden,
regelmäßig von seinem
Selbsteintrittsrecht
Gebrauch macht.
Verhängung eines
Abschiebungsstopps für
anerkannte GFKFlüchtlinge aus Bulgarien,
Rumänien, Ungarn, Italien
oder Malta.
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Asylbewerberleistungsgesetz
MIB
Dieses Thema ist in der Arbeitsstruktur integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen und der dort aufgelisteten Reihe von 10 Zielvereinbarungsthemen ebenfalls
nicht vorgesehen. Die Unterzeichnenden sehen es indes, soweit das Land seine künftige Flüchtlingspolitik im Zuge eines „Pakts“ neu aufstellen will, als unbedingt
zielführend an, hier auch die Möglichkeiten eigener Initiativen zu setzen.
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Das Asylbewerberleistungsgesetz bedeutet auch nach erfolgter
Novellierung weiterhin einen Ausschluss von sozialen Rechten,
die andere Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in
Deutschland haben. Trotz Erhöhung der Leistungen im AsylbLG,
die als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht
vom 18.07.2012 erfolgten, sind die Leistungen nach wie vor
geringer als nach SGB II und SGB XII. Zudem können die
Leistungen weiterhin gekürzt werden, was verfassungsrechtlich
fragwürdig ist. Auch das Sachleistungsprinzip wurde nicht
abgeschafft. Darüber hinaus erhalten Asylsuchende weiterhin nur
eine eingeschränkte Krankenversorgung und müssen sich die
Notwendigkeit einer Behandlung in einem oft demütigenden
Verfahren behördlich bestätigen lassen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz muss
abgeschafft werden.
Im Zuge der Umsetzungskompetenzen
des Landes müssen die
Gleichbehandlung bei der Qualität des
Leistungsbezuges geschaffen werden.
Einschränkungen des Leistungsbezuges
im Ergebnis von ausländeramtlichen
Sanktionen sind zu unterlassen. Eine an
den Maßgaben des
Bundesverfassungsgerichtes
ausgerichtete gleichwertige
Gesundheitsversorgung auch für
Flüchtlinge ist sicherzustellen.



Land SH
Kommunen

Einführung einer
Krankenvorsorge für alle
nach dem AsylbLG
Leistungsberechtigten über
die gesetzliche
Krankenversicherung
(GKV)
Beendigung der
Anwendung des § 1a
AsylbLG auf dem
Erlasswege.
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
MIB
Steuerung der Erstaufnahme
Ist
Handlungsbedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Die individuell vorsprechenden oder durch Polizei oder Dritte der
EAE in NMS zugeführten Personen verfügen regelmäßig, auch
nach längerem Aufenthalt, nicht über Kenntnisse zum
Asylverfahren, den für ihre Situation relevanten Rechtslagen und
zur Verfügung stehenden Beratungs- und
Rechtsbeistandsmöglichkeiten.
Dies setzt sich bei der zeitnahen Verteilung in die dezentrale
Unterbringung fort.
Dezentrale Beratungsangebote verfügen bis dato weder über
ausreichende Kompetenz noch über ausreichende Ressourcen
noch über die Bewilligung des Zuwendungsgebers bzgl. einer
anerkennungs- und bleibrechtsorientierten Verfahrensberatung
von Flüchtlingen.
Polizisten und Sicherheitsdienstler sind an Kleidungsmerkmalen
erkennbar. Ansonsten ist die Identifizierung der Zuständigkeiten
und Institutionsangehörigkeiten der auf dem Gelände der EAE
beim LfA, beim BAMF oder dem DRK Beschäftigten für die in der
EAE lebenden oder dort von außen vorsprechenden Flüchtlinge
nicht möglich. Dies Problem nimmt mit den derzeit und künftig
wohl eher stabilen sehr kurzen Aufenthaltszeiten in der EAE eher
noch zu. Fehlende Transparenz bzgl. der Akteure auf dem
Gelände der EAE befördert Irritation und Desorientierung bei den
Betroffenen („Wir wissen nie so richtig, mit wem wir es zu tun
haben“).
Die Nichtidentifizierung des Betreuungsverbandes als NichtBehörde wird darüber hinaus erschwert, weil dem DRK laut
Betreuungsvertrag die Vollstreckung von Kontrollen und
Sanktionsfolgen auferlegt ist.
Etablierung eines behörden- und von
anderen Akteuren auf dem Gelände der
EAE unabhängigen und am Standort,
aber extern der EAE verorteten
stationären
Verfahrensberatungsangebotes mit
mobilem dezentrale Teilangebot in
Trägerschaft eines über
Verfahrensberatungsexpertise
verfügenden freien Trägers.
Land SH






Land SH
LfA
BAMF
DRK



Land SH
Betreuungsverba
nd
Erlass zur Umsetzung an das
LfA
Regelmäßig kommt es in Einzelfällen nach erfolgter
Weiterverteilung durch das LfA zur Abhilfebedürftigkeit von
Problemen, die sich im Zusammenhang von besonderen
Die MitarbeiterInnen des LfA, des
BAMF und des DRK müssen
Kleidung oder kleidungsergänzende,
für die Zielgruppe leicht erkennbare
Merkmale bzgl. Ihrer
Institutionsangehörigkeit
identifizierbar sein. Entsprechende
Produkte sind zu entwickeln und die
Verwendung ist jeweils verbindlich
einzufordern.
 Der Betreuungsverband ist im
Interesse seiner Rolle als für die
Willkommenskultur am Standort
besonders zuständiger Verband von
Kontroll- und ggf.
sanktionsfolgenintensiven Aufgaben
zu entlasten.
Die Identifizierung besonderer
personenbezogener Bedarfe (z.B. bei
Alten, Kranken, mental oder physisch



Einstellung eines
Haushaltstitels in den
Landeshaushalt von
500.000€
Ausschreibung der
Förderung einer
Verfahrensberatungsstelle
So rechtzeitige Bewilligung,
dass zum 1.1.2016 die
Beratungsstelle die
Tätigkeit aufnehmen kann
Erlass zur Umsetzung an
das LfA
Änderung des
Betreuungsvertrages durch
Herauslösen der Kontrollund Sanktionsfolgenintensiven Aufgaben.
5
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
personenbezogenen Bedarfen und der erfolgten
Unterbringungsqualität und oder Verortung ergeben.
Nachdem der Flüchtlingsrat SH und seine Partner schon seit
Anfang des Millenniums erfolgreich heterogene Netzwerke und
Projekte zur Förderung von Asylsuchenden und in Folge dessen
auch MigrantInnen ohne Fluchtmigrationshintergrund bei Berufsund Arbeitsmarktzugang und zur interkulturellen Öffnung u.a. der
Arbeitsverwaltungen umsetzen, sind Flüchtlinge inzwischen als
regelmäßige Zielgruppe gezielter
Arbeitsmarktintegrationsförderung auch in den Fokus von Politik
und Arbeitsmarktakteuren gekommen. Immerhin ist das
AsylbewerberInnen geltende sogenannte Arbeitsverbot von 12
auf drei Monate reduziert und die Residenzpflicht weitgehend
abgeschafft worden. Das nicht unumstrittene Programm Early
Intervention von BA und BAMF, das in SH bis dato nicht zu
Anwendung kommt, hat sich im Zuge seiner Pilotphase
vorgenommen, schon im noch laufenden Asylverfahren frühzeitig
qualifizierte AsylbewerberInnen und ihre Möglichkeiten
erfolgreicher Arbeitsmarktintegration zu identifizieren. Dem
Flüchtlingsrat sind darüber hinaus Überlegungen bekannt
geworden, unter anderem in Schleswig-Holstein in EAE(n)
Filiale(n) der BA zu installieren, die den Zugang zu
arbeitsmarktorientierter Beratung für die BewohnerInnen der EAE
Behinderten, alleinreisenden Frauen,
UMF etc.) muss regelmäßig in die
pflichtgemäße Zuständigkeit des
Betreuungsverbandes gelegt werden.
Der Betreuungsverband wird gleichzeitig
verpflichtet, die Informationen über ggf.
festgestellte Bedarfe in die vor einer
Verteilung seitens des LfA der
Zielkommune mitzuteilenden sonstigen
personenbezogenen Informationen
einzuspeisen. Im Sinne eines
Controllings soll der Betreuungsverband
verpflichtet werden, über den bilateralen
Austausch mit dem Migrationsfachdienst
vor Ort die Einhaltung der empfohlenen
Auflagen im Zuge der der vorläufigen und
endgültigen Unterbringung zu überprüfen
und ggf. zu intervenieren.
Wenn die AsylbewerberInnen Zugang zur
Beratung der BA und ggf. zu
Arbeitsförderung haben, sind sie
insbesondere angesichts der kurzen
Verweildauer in der EAE längst dezentral
wohnverpflichtet. Bedarfsgerecht wäre
vor diesem Hintergrund der Hinweis
durch die ABH sich zur Beratung an die
Agenturen für Arbeit zu wenden sowie
die systematische Qualifizierung der
Fallmanager und anderer
MitarbeiterInnen der dezentralen
Agenturen und JobCenter bzgl. der
Ansprüche und Möglichkeiten der
Arbeitsmarktzielgruppe Flüchtlinge. Die
Projekte IKÖ im Netzwerk Land in Sicht!
der Diakonie Norderstedt und diffairenz
im IQ-Netzwerk SH des Flüchtlingsrates
liefern in diesem Zusammenhang
langjährig evaluierte good practise
befristet finanziert aus EU und



LfA
Kommunen
MSB


Land SH
Arbeitsmarktakte
ure
Flüchtlingsorgani
sationen


Selbstverpflichtung zur
Entwicklung und
Umsetzung eines
Landesprogramms
regelmäßiger
Arbeitsmarktförderung als
Regelförderung für (noch)
bleiberechtsungesicherte
Flüchtlinge
6
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
erleichtern soll(en).
Die Unterbringung findet derzeit in der EAE landesfinanziert in
NMS und künftig weiteren Standorten statt. Die Einrichtung von
anerkannten GUs der Kreise und kreisfreien Städte wird durch
das Land finanziell gefördert, die dezentrale Unterbringung in den
Gemeinden und Ämtern wird auf Basis von 30% Eigenleistung
und 70% Erstattung des Landes finanziert. Im Ergebnis kommt es
dadurch zu einem Prozess der Privilegierung von GUs und des
Bemühens von Kommunen, GUs einzurichten, zulasten einer
qualitativen Gleichbehandlung unterschiedlicher
Unterbringungsformen der betroffenen Flüchtlinge.
Die dezentrale Verteilung geschieht i.d.R. insbesondere auf Basis
einer alle Gemeinden gemäß ihrem Bevölkerungsanteil
berücksichtigenden Quote. Bisweilen können verwandtschaftliche
Bezüge berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Möglichkeiten an
einem Standort mit mehr oder weniger guten InfrastrukturVoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration verteilt zu
werden, ist nicht ausdrücklich geregelt und daher weitgehend
dem Zufall überlassen..
Bundesmitteln. die Entwicklung von
Maßnahmen zur Überführung solcher
Fortbildungsangebote über die
bisherigen Förderfristen hinaus in
Regelangebote ist erforderlich
Ebenso wäre ggf. die Aufstockung des
Personals sowie die Finanzierung von
Dolmetscherdiensten erforderllch (s.
Auch unter Punkt Sprache)
Beseitigung der unterschiedlichen
Refinanzierungsmöglichkeiten dezentral
in Kreisen und kreisfreien Städten
wohnverpflichteten Flüchtlinge, indem
künftig jede Form der Unterbringung über
den 30/70-Schlüssel finanziert wird.
Die Verteilung soll nur noch in
amtsangehörige Gemeinden erfolgen, die
über integrationsfördernde
Rahmenbedingungen und Ressourcen
verfügen (ÖPNV, Sprachkurse,
differenziertes Regelschulangebot mit
DAZ, differenziertes ambulantes und
stationäres medizinisches
Versorgungsangebot,
Migrationsberatung, Bildungs- und
Arbeitsmarkzugangsberatung etc.). Eine
Verteilung in umliegende „Dörfer“ soll nur
bei gleichzeitiger Etablierung von
Strukturen erfolgen, die den Zugang auch
für die an diesen Orten
Wohnverpflichteten sicherstellen.
Land SH
Änderung des
Landesaufnahmegesetzes (?)
Land SH
Erlass zur dezentralen
Verteilung unter
Berücksichtigung der Bedarfe
für eine im Ergebnis
integrationsfördernde
Aufnahme
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
MIB
Zuwanderungsbehörden
Ist
Handlungsbedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Dass „ein ordnungsrechtlich geprägter Arbeitseinsatz der
Ausländerbehörden nicht ausreicht“ ist inzwischen eine allseits
anerkannte Einsicht. Dennoch ist vielerorts eine v.a. restriktive
Ausländerverwaltungspraxis noch vorherrschend. Das im Lande
erarbeitete Leitbild für „Zuwanderungsbehörden“ muss auch in
der Praxis mit Leben gefüllt werden, wenn die Ausländerbehörde
(ABH) als erste Anlaufstelle als „Visitenkarte“ der Verwaltung,
oder gar der Gesellschaft wirken soll.






Die Beratungspraxis der ABHn sollte
sich regelmäßig ausgerichtet an den
subjektiven und objektiven Bedarfen
der Zielgruppe Flüchtlinge
transparent orientieren.
Konsequente Information über und
Verweis an die regional zur
Verfügung stehenden
Beratungsangebote sind erforderlich.
Darüber hinaus wäre die Beteiligung
der ABHn an einer vernetzten
heterogenen Beratungsstruktur im
Kreis/der Stadt eine bedarfsgerechte
Umsetzungsmaßnahme des
entwickelten Leitbildes.
Das Leitbild der
Zuwanderungsbehörden ernst
genommen, bedeutet die
konsequente Umsetzung des
Paradigmenwechsels auch im
Bereich ordnungsbehördlicher
Praxis: z.B. gilt es die am positiven
Ermessen ausgerichtete amtliche
Praxis zum Standard zu machen und
mit Blick auf die Flüchtlinge
insbesondere die Praxis zur
Durchsetzung der
aufenthaltsrechtlichen
Mitwirkungspflicht zu versachlichen
und zielführend an
willkommenskulturellen Standards zu
orientieren, im Sinne transparenter
Land SH
ABHn
Migrationsfachdie
nste



Selbstverpflichtung zu
Verweis- und kollegialer
Beratung mit externen
Fachdiensten
Erlass zur regelmäßigen
Anwendung positiven
Ermessens und Endlichkeit
der Mitwirkungspflicht
Positive Ausübung des
Ermessens
Selbstverpflichtung der
ABHn zur Umsetzung einer
der angestrebten
interkulturellen Öffnung
entsprechenden Gestaltung
der Behörden z.B. mit Blick
auf amtsinterne
Beschilderung,
mehrsprachigen Flyern,
web-Informationen, sowie
regelmäßige Bereitstellung
von Informationsmaterialien
Dritter
Rotation des Personals in
ordnungsbehördlichen mit
Amtsbereichen mit anderen
Verwaltungsbereichen
spätestens nach 5 Jahren;
bei Neueinstellungen
systematisch
Berücksichtigung von MA
mit Migrationshintergrund
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel



klar formulierter Anforderungen –
statt sie als regelmäßig
herangezogene Auflage mit der
Folge quasi ständiger Sanktionen
auszulegen.
Beschleunigtes
Personalmanagement mit dem Ziel
stärkerer Rotation und vermehrter
MA mit Migrationshintergrund.
Bereitstellung von
Dolmetscherkompetenz.
Zielgruppengerechte und
interkulturell kompetente Gestaltung
der Information über Zuständigkeiten
und ausgewiesene
Informationsangebote in den
Räumen der ABH
Es bedarf regelmäßig in den ABHn
eines transparenten
Beschwerdemanagements.

Etablierung eines
Beschwerdemanagements
in allen ABHn.
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
MIB
Wohnen
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Die im April 2014 im Kieler Landeshaus durchgeführte Tagung
Unterbringungssituation von Asylsuchenden in SH hatte viele
positive Möglichkeiten von Konzepten und Modellen einer
integrationsfördernden Flüchtlingsunterbringung aufgezeigt. In
aktuellen Strategien wird hingegen einmal mehr auf quantitative
denn auf qualitative Strategien gesetzt.
Die Szenarien in den Hauptherkunftsländern der hierzulande Asyl
Suchenden lassen damit rechnen, dass die Asylzuwanderung von
dort nicht nur vorübergehender Natur sein wird. Darüber hinaus
bringen Flüchtlinge besondere Potenziale und eine hohe
integrationsorientierte Motivationen mit – beste Voraussetzungen
für eine win-win-Situation für Zuwandernde und
Aufnahmegesellschaft. Die Unterzeichnenden sind nach wie vor
davon überzeugt, dass auch bei einer Zunahme der
Asylzuwanderung eine integrationsfördernde Unterbringung in
Mittelzentren (gute Erreichbarkeit von Infrastruktur [ÄrztInnen,
Einkaufs-, Freizeit-, Bildungsmöglichkeiten,
integrationsfördernden Beratungsangeboten] inkl. einer
bedarfsgerechten Anbindung an den ÖPNV) als Alternative zur
quotierten dezentralen Verteilung mit der „Gießkanne“ möglich
und im Interesse mittelfristiger wirtschaftlicher Bedarfe ist. Bis
dato sind die im Eckpunktepapier von Flüchtlingsrat SH und
Anderen veröffentlichten Argumente auch von Niemandem
infrage gestellt worden – allenfalls wird mit Hinweis auf begrenzte
Mittel weiter für überkommene Strategien argumentiert.
Die frühzeitige Information der Kommunen bzw. Ämter und
Gemeinden über anstehende Zuweisungen ist dringend
verbesserungsbedürftig.
Die Unterzeichnen begrüßen die relativ hohe Quote an
Flüchtlingsunterbringung in privaten Wohnungen.
Die seitens der Landesregierung den Kommunen angebotenen
Landesliegenschaften erscheinen den Unterzeichnenden
hingegen nur geeignet, wenn sie der o.g. Verortung in








Die Kommunen, Ämter und
Gemeinden müssen jeweils von der
zuweisenden Stelle frühzeitig über
Neuzugänge informiert werden. Hier
ist es regelmäßig notwendig, Daten
zu übermitteln, die für die Zuweisung
von der/den Person/en
angemessenem Wohnraum,
medizinische und psychologische
Behandlungsbedarfe oder die
Berücksichtigung besonderer
Bedürfnisse relevant sind. (siehe
hierzu Vorschlage unter „Steuerung
der Erstaufnahme“)
Besondere Förderprogramme
müssen zusätzliche Anreize für
Mittelzentren schaffen, mehr
Flüchtlinge aufzunehmen, als über
die Quote bedient werden müssten.
Darüber hinaus muss von der nicht
im Landesaufnahmegesetz
vorgeschriebenen Praxis der
Verteilung auf die Ämter und
Gemeinden abgewichen und die
Übernahme der ProKopf-Erstattung
durch das Land sich an der dann
veränderten tatsächlichen
Aufnahmezahlen je Gemeinde
orientieren.
Der Soziale Wohnungsbau muss
intensiviert und Wohnraum für
Flüchtlinge eingeplant werden.
Dauerhaften Konzepten ist


LfA
Kommunen
Ämter und
Gemeinden
Initiativen
Flüchtlings- und
Antirassismusorg
anisationen





Erlass zur Ankündigung und
personenbezogener
Gestaltung dezentraler
Weiterverteilung nach
infrastrukturellem Bedarf
Selbstverpflichtung der
Kommunen und Ämter:
Zuweisung in
Untervermietung in privaten
Wohnungen nur bei
sichergestellter fachlicher
Begleitung und unter
Einhaltung festzulegender
Standards.
Landeswohnungsbauförder
programm in Mittelzentren
und weitere Anreize zur
Asylansiedlung
Landesausschreibung eines
Wettbewerbs sozial- und
integrationsinnovativer
Konzepte zur
(Asyl)unterbringung
Selbstverpflichtung des
Landes und der
Kommunen, keine
Unterbringung in Gewerbeund Industriegebieten
umzusetzen.
Selbstverpflichtung der
Fachorganisationen,
Beratungs-, Schulungs- und
Vernetzungsangebote für
10
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Mittelzentren entsprechen. Derweil klettern die Kosten für sog.
Modularbauten auf Höchstniveau und sind inzwischen je qm
weitaus teurer, als der soziale Wohnungsbau. .
Höchst problematisch erscheint die Zuweisung von einzelnen
Flüchtlingen in untervermietete Zimmer innerhalb von
Privatwohnungen, ohne dass dies mit einem externen Controlling
einhergeht. Hier sind diverse Fälle von Datenübergriffigkeit,
Willkür und Missbrauch bekannt geworden. Zur best practice
zählen hingegen die von den ASten verschiedener Hochschulen
koordinierten Projekte von Wohngemeinschaften mit Flüchtlingen.
Die Ansiedlung von Flüchtlingen auf den Campi von Hochschulen
könnte – unter der Voraussetzung eines auf heterogene
Vernetzung und nachhaltige Integration angelegten
Betreuungskonzeptes – positive Qualität entfalten, allerdings
nicht im Rahmen einer EAE, aufgrund der dortigen kurzen
Verweildauer. Grundsätzlich wird noch nicht ausreichend – oder
hörbar – über Mischkonzepte z.B. von Asylsuchenden und
Studierenden in Gus nachgedacht.
Schutzkonzepte in der dezentralen Unterbringung fehlen vor Ort
insbesondere mit Blick auf Frauen, Kindeswohlgefährdung,
Kranke und Traumatisierte. Gleiches muss für die ggf. sowohl
Flüchtlingen wie UnterstützerInnen drohende Gefahrenlage durch
Rassisten und Rechtsextreme konstatiert werden – hier sind
Flüchtlingsinitiativen diejenigen, die sich derzeit das Thema
aneignen und sich vernetzen.



gegenüber Not- und vorläufiger
Unterbringung der Vorzug zu geben.
Eine Zuweisung in untervermietet
Privatzimmer ist zu vermeiden und
nur statthaft, wenn die Begleitung der
so untergebrachten durch eine
externe und eng getaktete
Asylbetreuung gewährleistet ist.
Unterbringung von Flüchtlingen darf
keinesfalls in Zelten, in
Obdachlosenunterkünften und auch
nicht in Gewerbe- und
Industriegebieten geschehen.
Schutzkonzepte und entsprechende
Netzwerke sollen öffentlich gefördert
werden.
ehrenamtliche Personen
und Initiativen zu Themen
rassistischer und
rechtsextremer Aktionen
und Gewalt umzusetzen.
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Beratung, Betreuung, Ehrenamt
MIB
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Landesweit besteht ein Defizit an behördenunabhängiger und
dezentral zugänglicher Asylverfahrensberatung. Das ist einmal
mehr problematisch, als die Asylsuchenden allzu oft vor der
formellen Asylantragstellung und regelmäßig lange vor ihrer
mündlichen oder schriftlichen Asylanhörung dezentral verteilt
werden. Migrationsfachdienste und Ehrenamtliche sind i.d.R. mit
den komplexen Themen und bestehenden rechtlichen Fragen
nicht vertraut. Das Mandat der Migrationsfachdienste bei der
Beratung ist noch nicht oder nicht ausreichend auf die
Beratungsbedarfe der Flüchtlinge und die professionelle
Begleitung von Ehrenamtlichen ausgelegt.
Die asylspezifische und auf die besonderen rechtlichen und
sozialen Unterstützungsbedarfe ausgelegte Beratung ist noch
nicht bedarfsgerecht kompetent. Betreuungspersonal ist allzu oft
mit Fragen konfrontiert, die eigentlich seitens von professioneller
Beratung zu bearbeiten wären. Dieser Zustand wird verstärkt
durch den hohen Anteil an vulnerablen Gruppen unter den aktuell
im Bundesland Asyl suchenden Flüchtlingen.
Die faktischen Betreuungsschlüssel dokumentieren regelmäßig
eine Betreuungsunterversorgung der vor Ort wohnverpflichteten
Flüchtlinge.
Ehrenamtliche Initiativen sind in einem hohen Maße engagiert
und benötigen dringend informationelle Zuarbeit und Schulung zu
den beratungsrelevanten Themen. Das diesbezügliche
landesweite Engagement des Flüchtlingsrates und anderer
Verbände ist dringend auszuweiten.
Die Koordination von Ehrenamtlichen seitens öffentlicher Stellen
ist weitgehend anticyclisch interessengeleitet. Maßgeblich
erscheint hier das Interesse, wie Ehrenamtliche behördlicherseits
„eingesetzt“ werden können, anstatt ihnen im Zuge eines in
heterogener Vernetzung umgesetzten Konzeptes koordinierter
kommunaler Aufnahme auf Augenhöhe zu begegnen.
Eine behördenunabhängige
Asylverfahrensberatung wird in jedem
Kreis/kreisfreier Stadt etabliert und damit
für die dezentral Wohnverpflichteten ein
tatsächlich materieller Zugang zum Asylund internationalen Flüchtlingsrecht
geschaffen.
Der Betreuungsschlüssel der über die
Kopfpauschale oder eigenes
Engagement der Kommunen und
Gemeinden finanzierten Asylbetreuung
sollte nicht unter 1/100 sein.
Ehrenamt braucht Hauptamt!
Die MSB muss ein deutliches Mandat für
die sozialen und rechtlich relevanten
Fragen von Flüchtlingen bekommen.
Gleichzeitig sind den MSB in freier
Trägerschaft die Aufgaben der
Gewährleistung „qualifizierten
Ehrenamts“ zu erteilen, will sagen der
Beratung, Begleitung und Koordinierung
der ehrenamtlichen Initiativen und
Personen. Schließlich sollen MSB die
gezielte Förderung der
Flüchtlingsselbstorganisation in ihr
Portfolio aufnehmen. Daraus folgt der
dringende Bedarf einer deutlichen
Verstärkung der MSB-Förderung in den
Kreisen und kreisfreien Städten. .
In Kreisen/Kreisfreien Städten und in
amtsangehörigen Gemeinden sollen
regemäßig Runde Tische zur
Koordinierten kommunalen







Land SH
Kreis- und
Gemeindeverwalt
ungen
Kommunalpolitik
Migrationsfachdie
nste
Initiativen



Förderung und
Ausschreibung je einer
kreisweiten
Asylverfahrensberatungsste
lle.
Kommunaler erlass über
einen Betreuungsschlüssel
von mindestens 1/100 bei
der Asylbetreuung.
Anpassung des MSBRahmenkonzepts und des
diesbezüglichen
Controllingkonzepts und
Aufstockung der MSBFörderung im
Landeshaushalt.
Erarbeitung eines Konzepts
für Runde Tische zur
kommunalen
Flüchtlingsaufnahme und
Betreuung in Abstimmung
von Kommunalen
Spitzenverbänden,
Kommunen,
Flüchtlingsorganisationen
und Migrationsfachdiensten
12
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Flüchtlingsaufnahme und Betreuung
geschaffen werden, zu denen
VertreterInnen aus kommunaler
Verwaltung, Kommunalpolitik,
Migrationsfachdiensten, ehrenamtlichen
Initiativen, Bildungsinstitutionen,
Arbeitsmarktakteuren und die
Integrationsbeauftragten der Kirchen
monatlich von einer gewählten
vierköpfigen Steuerungsgruppe
eingeladen werden. Dieses Gremium
dient ausschließlich des professionellen
und sachorientierten Austausches, der
Verabredung von zielgruppen- oder
öffentlichkeitsorientierten Maßnahmen.
Die Eigenständigkeit und
Weisungsungebundenheit der
Ehrenamtlichen und der
Migrationsfachdienste in freier
Trägerschaft bleibt davon ausdrücklich
unberührt.
13
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Sprache
MIB
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Für Flüchtlinge ist der Erwerb der deutschen Sprache ein
zentrales Anliegen. Ein zügiger Einstieg in den Spracherwerb
liegt auch im Interesse von Ehrenamtlichen, Schulen, Behörden,
ÄrztInnen, NachbarInnen etc. Nicht zuletzt können die deutlichen
Beschleunigungen und Erleichterungen beim Zugang zum
Arbeitsmarkt in der Praxis nur für Personen greifen, die über
ausreichende Deutschkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit
verfügen.
Konzeption eines Sprachförderungsangebotes für Flüchtlinge im
Asylverfahren und in Duldung.
Flächendeckende Angebote in
Kooperation mit den regional relevanten
Sprachkursträgern mit Erfahrung bei der
Flüchtlingsförderung in allen Kreisen und
kreisfreien Städten.
Landesinitiative zur regelmäßigen
Öffnung und Finanzierung der TN von
AsylbewerberInnen vor der
Asylanerkennung und von geduldeten
Flüchtlingen in Integrationskursen.



Korrespondierend zu einer dezentral
zugänglichen landesgeförderten
Sprachförderung müssen in den Kreisen
und kreisfreien Städten Töpfe für
DolmetscherInnen geschaffen werden,
auf die Flüchtlinge oder mit Flüchtlingen
kommunizierende Stellen im Bedarfsfall
auf Basis der Vermittlung von
Migrationsfachdiensten, Initiativen und

Die seit Ende 2013 aus Landesförderung finanzierten, an den
Volkshochschulen durchgeführten „Staff-Kurse“ sind keine
qualifizierten Sprachförderungsangebote. Die Kurse können
allenfalls eine sozialräumliche Erstorientierung und überdies ein
paar erste Vokabeln vermitteln.
Land SH
Sprachkursträger

Förderprogramm für
Alphabetisierungs- und
Brückensprachkurse für
gestattete und geduldete
Flüchtlinge auflegen.
Ausschreibung,
Bewilligung und Aufnahme
der Kurstätigkeit bis
spätestens 3. Quartal 2015
Anstatt diese Staff-Kurse weiterhin zu finanzieren, sollte das Land
Sprachkursangebote fördern, die auf Basis von ca. 400
Unterrichtsstunden flächendeckend angeboten eine Brücke in die
IK-Kurse für Flüchtlinge schlagen können. Beim Kennenlernen
der wesentlichen Strukturen vor Ort und beim Erlernen
alltagssprachlicher Grundkenntnisse können Ehrenamtliche,
FlüchtlingsberaterInnen bzw. -lotsInnen ergänzend unterstützen.
Der Bund muss die IK-Kurse regelmäßig für Flüchtlinge öffnen.
Im Prozess der räumlichen und individuellen Erstorientierung und
Bewältigung akuter Bedarfslagen ergibt sich bei Vorsprache von
Flüchtlingen bei öffentlichen Stellen, bei Gesundheitsdiensten,
AnwältInnen, Migrations- und anderen Beratungseinrichtungen,
Kita, Schulen, Bildungsinstitutionen, Vereinen etc. regelmäßig ein
Bedarf an Dolmetschervermittlung, für den keine Ressourcen zur
Verfügung stehen,.
Kommunen

Selbstverpflichtung zur
Finanzierung von
Dolmetscherpools in den
Kreisen und kreisfreien
Städten.
14
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Flüchtlingsfamilien pflegen nicht selten den Irrglauben, dass es
den Kindern gut tut hier nur Deutsch zu sprechen.
Muttersprachliche Kompetenz geht im Zuge dessen schnell
verloren. Die besondere Lernkompetenz, die sich auf Basis von
Mehrsprachigkeit ergibt, kommt damit nicht zum Tragen.
AsylbetreuerInnen zugreifen können.
Die regelmäßige Förderung von
Mehrsprachigkeit bei Flüchtlingskindern
bzw. ihre
Familiensprachenkompetenzförderung ist
angezeigt.



Land SH
Schulen/Stiftunge
n
BA

Familiensprachenangebote
für Flüchtlingskinder an
Schulen in SH entwickeln
und umsetzen
15
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Frühkindliche Bildung
MSGWG
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Nicht alle Kinder von AsylbewerberInnen haben Zugang zu Kitas.
Davon wiederrum nur ein Teil erhält Hilfen bei
Frühförderungsbedarf.
Das Kita-Personal erhält nur ungenügend Fortbildung zu Themen
rund um Flucht und Asyl und relevante personenbezogenen
Problemfelder.
Es herrscht Mangel an DolmetscherInnen insbesondere mit Blick
auf die Elternarbeit.
Ausnahmslos alle Kindern müssen in
Kitas aufgenommen werden und im
Bedarfsfall Zugang zu Frühförderung
erhalten.
Der unter „Sprache“ geforderte
DolmetscherInnenpool ist hier ebenfalls
sehr bedarfsrelevant.
Land SH



Erlass des Landes zur
regelmäßigen Integration
von Flüchtlingskindern in
Kita.
Entwicklung und
Bereitstellung von
Fortbildungsangeboten für
ErzieherInnen mit Blick auf
Flüchtlingsfamilien und –
kinder.
Siehe „Sprache“:
Selbstverpflichtung zur
Finanzierung von
Dolmetscherpools in den
Kreisen und kreisfreien
Städten.
16
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Bildung
MSB
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Für Jugendliche und jungerwachsene Flüchtlinge mit einer
Herkunftsland-bedingten nichtstringenten Schulvita bestehen
besondere Hürden bei der Aufnahme von Schulbildung nach
Ende der gesetzlichen Schulpflicht.
Gymnasien sind nicht in die DAZ-versorgung einbezogen,
verfügen oftmals aber über spezifisch qualifiziertes Lehrpersonal.
Die Altersgrenze zur Schulpflicht an
berufsbildenden Schulen sollte auf 27,
mindestens 25 J. heraufgesetzt werden.
Land SH

Gesetzesänderung
Land SH

Land SH

Land SH
Schulen/Stiftungen

Stellenpool und Förderung
von DAZ-Kursen an
Gymnasien
Finanzierung eines die
DAZ-Kurse flankierenden
Angebots an
Mathematikunterricht
Familiensprachenangebote
für Flüchtlingskinder an
Schulen in SH entwickeln
und umsetzen
Flüchtlingsfamilien pflegen nicht selten den Irrglauben, dass es
den Kindern gut tut hier nur Deutsch zu sprechen.
Muttersprachliche Kompetenz geht im Zuge dessen schnell
verloren. Die besondere Lernkompetenz, die sich auf Basis von
Mehrsprachigkeit ergibt, kommt damit nicht zum Tragen.
Junge Flüchtlinge benötigen nicht allein
DAZ-Angebote, sondern auch
Brückenangebote zu anderen
Fachthemen: insbesondere Mathematik
Die regelmäßige Förderung von
Mehrsprachigkeit bei Flüchtlingskindern
bzw. ihre
Familiensprachenkompetenzförderung ist
angezeigt.
17
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Arbeit und Ausbildung
MWAVT
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Die Beratung von Flüchtlingen zur Fragen der
Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung von Abschlüssen und
sonstigen Integrationsfördernden Angeboten, ist derzeit in SH
sehr fragmentiert.
Sie wird u.a. von freien Wohlfahrtverbände, kirchlichen
Einrichtungen, Weiterbildungsträgern sowie in eingeschränktem
Maße von Arbeitsverwaltungen wahrgenommen. Vor Ort gibt es
sehr große Unterschiede im Angebot und der Beratungsqualität.
Der Flüchtlingsrat SH zunächst mit dem Projekt access und
derzeit als Koordinator des IQ Netzwerks SH, hat in den letzten
Jahren systematisch und gemeinsam mit Schlüsselakteuren der
Arbeitsmarktpolitischen Beratung für Flüchtlinge und
MigrantInnen, einer flächendeckender dezentral organisierter
Beratungsstruktur aufgebaut, Beratungsangebote vereinheitlicht
und Beratungskompetenzen deutlich gesteigert.
Vorbildlich und innovativ ist auch die enge Verzahnung und
strategische Zusammenarbeit mit den wichtigsten
Arbeitsmarktakteuren.
Das IQ Netzwerk SH wird finanziert aus Bundes- und EU Mitteln,
die voraussichtlich bis 2018 gesichert sind.
Zahlreiche Änderungen in Aufenthaltsrecht,
Beschäftigungsverordnung, AsylbLG etc. haben zu einer formalen
Verbesserung des Zugangs zu Arbeit und Ausbildung für
Flüchtlinge auch schon in einem frühen Stadium ihres Aufenthalts
geführt. Nun ist es dringend erforderlich zum einen, die für die
Arbeitsmarktintegration zuständigen Regeldienste bei der
Umsetzung der veränderten oder umfangreicheren Aufgaben zu
unterstützen sowie Lücken im Zusammenwirken der
unterschiedlichen Gesetzesänderungen zu identifizieren und zu
schließen.
Die gut etablierte und anerkannte
Beratungsstruktur sollte in den geplanten
Flüchtlingspakt integriert werden. Denn
eine kompetente und zielgerechte
Beratung stellt aller Erfahrung nach, eine
wesentliche Voraussetzung für eine
erfolgreiche Arbeitsmarktintegration dar.
Aus diesen Gründen wäre es notwendig
eine dauerhafte Verankerung, der im
Rahmen des IQ Netzwerks aufgebauten
Beratungsstruktur, auch über den
Finanzierungshorizont 2018 hinaus
sicher zu stellen.
Dies wäre auch aus Gründen der
Vermeidung von Doppelstrukturen sehr
sinnvoll.



Land SH,
FRSH,
Beteiligte Partner
der Beratung,
Strategische
Partner/
Arbeitsmarktakte
ure

Aufstockung des Personals und
entsprechende Fortbildungen in den
Regeldiensten des Arbeitsmarktes, da
verstärkt Asylsuchende die ihnen
zustehende Beratung und
Arbeitsförderung in Anspruch nehmen
werden.
Bereitstellung bzw. Finanzierung von
DolmetscherInnen vor dem Hintergrund
des früheren Arbeitsmarktzugangs zur
adäquaten Verständigung mit
Flüchtlingen, die noch nicht länger in
Deutschland ansässig sind.



Land SH
Wirtschaft
Hochschulstiftung
en
BA





Einsetzung einer
konzeptionellen
Arbeitsgruppe
Förderprogramm des
Landes
. Finanzierung
Dolmetscherdienste durch
Land und BA
Landesstipendium für von
BAFög und BAB
vorübergehend oder
vollständige
ausgeschlossene
Flüchtlinge
18
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Der Flüchtlingsrat SH und seine operativen und strategischen
Partner haben seit 2002 auf Basis verschiedener Bundes/EUgeförderter Programme unter dem Label „Land in Sicht!“
professionelle heterogene Netzwerke von Projektangeboten und
Akteuren mit dem Ziel nachhaltiger Integration von
bleiberechtsungesicherten Flüchtlingen in (Berufs)Bildung und
Arbeit geschaffen. Land in Sicht! hat die erheblichen Potenziale
und integrationsorientierten Motivationen der hierzulande Schutz
suchenden Menschen vielfältig unter Bewies gestellt und die
Ergebnisse statistisch dokumentiert.
Leider hat weder die Fachkräfteinitiative noch der Landes-ESF
das Thema der arbeitsmarktorientierten Integrationsförderung von
Flüchtlingen über den Verwies auf die Angebote von Land in
Sicht! hinaus aufgegriffen. Dadurch sind bis dato Chancen, auf
Basis der Erfahrungen des Netzwerks Land in Sicht! aufbauende
eigenständige arbeitsmarktliche Flüchtlingsintegrationsstrategie
des Landes zu materialisieren, versäumt worden. Die ab Sommer
2015 beginnende – wohl letzte – Bundes/ESF-Förderperiode für
Land in Sicht! wird die bisherigen im Netzwerk generierten – zzgl.
eines neuen Projektes in Trägerschaft der Optionskommune NF –
Durch die positiv zu bewertenden
geänderten Fristen im AsylbLG im
Hinblick auf Analogleistungen zum SGB
II und der erst für August 2016 in
Aussicht stehenden Änderungen der
Wartefristen für verschiedene
Personengruppen im Bafög bzw. BAB
fallen insbesondere Geduldete und
Flüchtlinge u.a. mit AE 25,5 aus dem
Leistungsbezug AsylbLG oder SGB II
heraus, wenn sie eine dem Grunde nach
Bafög oder BAG förderfähige Ausbildung
aufnehmen, aber noch keinen Zugang
zur Bafög Förderung haben.
Asylsuchende fallen nun schon nach 15
Monaten aus dem Leistungsbezug bei
Aufnahme einer solchen Ausbildung
ohne jeden Anspruch auf Förderung nach
Bafög.
In der anstehenden Förderphase sollte
ein mit den Angeboten des Netzwerks
Land in Sicht! bei der der
primärzielgruppen und
multiplikatorInnenorientierten Förderung
des Zugangs von Flüchtlingen in den
Arbeitsmarkt entwickelt und etabliert
werden. Ziel ist die Verstetigung eines
künftig flächendeckenden und im
Bundesland regelgeförderten
arbeitsmarktlichen
Integrationsförderangebotes für
Flüchtlinge




Land SH
FRSH
Arbeitsmarktakte
ure
BAMF

Selbstverpflichtung zur
Entwicklung und Umsetzung
eines Landesprogramms
regelmäßiger
Arbeitsmarktförderung als
Regelförderung für (noch)
bleiberechts-ungesicherte
Flüchtlinge
19
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
aber nicht flächendeckenden Angebote zunächst fortsetzen.
In der aktuellen Förderperiode der ESF-BAMF-Sprachkurse, die
sich insbesondere der berufsvorbereitenden Sprachförderung von
ZuwanderInnen widmen, führen erhebliche Kürzungen zu großen
Einschnitten zulasten insbesondere der teilnehmenden
Flüchtlinge, die LeistungsbezieherInnen nach dem AsylbLG sind.
Neben vielen Kursen für Personen im Leistungsbezug wurden
zunehmend auch Kurse für Flüchtlinge entwickelt und höchst
erfolgreich durchgeführt. Das ESF-BAMNF-Programm hat damit
der von Migrations- und Integrationsfachdiensten,
Bleiberechtsnetzwerken und Arbeitsmarktakteuren immer
dringlicher gestellten Forderung nach mehr und
berufsspezifischer Deutschförderung für noch
bleiberechtsungesicherte Flüchtlinge Rechnung getragen. Die
nunmehr beabsichtigten Kürzungen werden – soweit sie
unwidersprochen bleiben – auch in SH Löcher in die
Versorgungsstruktur reißen.
Am 19.12.2014 hat der Bundesrat der Änderung des BAföG
zugestimmt. Die Gesetzesänderungen sollen zum einen
Förderlücken schließen, zum anderen die Leistungssätze
anpassen sowie Freibeträge, die nicht auf das BAföG
angerechnet werden, erhöhen. Für Flüchtlinge ist dabei wichtig,
dass Personen mit einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 oder Absatz 5
Aufenthaltsgesetz bereits nach 15 Monaten (statt bisher vier
Jahren) Aufenthalt in Deutschland BAföG-Förderung erhalten
können. Jedoch werden diese Änderungen erst im Herbst 2016 in
Kraft treten. Dies wird bis dahin zu einer Förderlücke für
Flüchtlinge führen. Denn im Dezember 2014 wurden ebenfalls
durch Bundestag und Bundesrat Änderungen im
Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen (AsylbLG). Die
Änderungen führen dazu, dass Personen, die länger als 15
Monate in Deutschland leben Analogleistungen nach SGB XII
erhalten sollen. Zudem werden Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 ganz aus dem AsylbLG
herausgenommen, wenn die Aussetzung ihrer Abschiebung über
18 Monate zurückliegt. Sie sollen dann Leistungen nach SGB II,
also u.a. ALG II – sofern sie erwerbsfähig sind -, bekommen. Die
Änderungen des AylbLG werden ab dem 01.03.2015 in Kraft
Alternativen für die nicht auskömmlichen
ESF-BAMF-Kursangebote für Flüchtlinge
in SH müssen ggf. in gemeinsamen
Bemühungen von Land und Wirtschaft
generiert werden.


Das BAfö-Gesetz muss nachgebessert
werden, so dass auch Flüchtlinge BAföG
und BAB während Schulbesuch und
Ausbildung beziehen können. Die
Förderlücke für die Geduldeten und
diejenigen mit AE nach § 25.3 muss
überbrückt werden.
Land SH
Wirtschaft
Land SH
Wirtschaft

Selbstverpflichtung zur
Auflage eines
Landesförderungsprogramm
zur Teilnahme von
Flüchtlingen an ESF-BAMFKursen unter finanzieller
Beteiligung der Wirtschaft

Das Land SH startet eine
Bundesinitiative mit dem
Ziel, BAföG und BABRichtlinien so anzupassen,
dass auch Flüchtlinge
gefördert werden können.
Verpflichtung des Landes
SH und der Wirtschaft, zur
Überbrückung ein
Stipendienprogramm
aufzulegen.

20
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
treten. Die eigentlich erfreulichen Veränderungen, können bei
Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5
AufenthG, einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer
Aufenthaltserlaubnis, bei der Leistungen nach AsylbLG gezahlt
werden, zu einer Förderlücke führen, bis die Änderungen im
BAföG im Herbst 2016 in Kraft treten (für Gestattete wird die
Lücke selbst dann noch weiter bestehen).
21
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Gesundheit
MSGWG
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Die Kosten für qualifiziertes Dolmetschen bei einem Arztbesuch
und bei einer Psychotherapie werden nicht von den
Krankenversicherung erstatte. Besonders problematisch ist es,
wenn unqualifiziertes Dolmetschen zu einer Fehldiagnose führt
und somit zu gesundheitlichen Schäden bei
Patientinnen/Patienten. Diese wiederum führen zu
Kostensteigerung bei den Krankenversicherungen.
Dolmetscherkosten als Leistung der
Krankenversicherung im SGB V
Land SH
Das Land setzt das Thema auf
die Tagesordnung der
Gesundheitsministerkonferenz
bzw. wird auf der Bundesebene
initiativ.
Etwa 40 Prozent der Flüchtlinge sind aufgrund von Krieg, Folter,
sexueller Gewalt und Flucht traumatisiert. Die derzeitigen
psychotherapeutischen und psychosozialen Unterstützungs- und
Beratungsangebote können den hohen Bedarf nicht abdecken.
Ausbau des psychotherapeutischen und
psychiatrischen Behandlungsangebotes
– Errichtung eines Behandlungszentrums
Zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge gibt es
aktuell allerhand Ankündigungsmeldungen.
Die Gesundheitskarte soll umgehend
eingeführt werden und – gemäß der
Feststellung des
Bundesverfassungsgerichts, dass die
Menschenwürde unteilbar sei –
bedingungslos in jedwedem
Krankheitsfall oder bei jeder
Behandlungsbedürftigkeit die Kosten für
die ärztliche Behandlung übernehmen.
Bereitstellung auskömmlicher
Mittel für die
psychotherapeutische und
psychosoziale Arbeit mit
traumatisierten Flüchtlingen
Bund
Land SH
Gesundheitskarte für Alle
22
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
MSGWG
UMF
Ist
Handlungs- (und
Unterlassungs)bedarf
Akteur(e)
In den letzten Jahren ist mit ca. 55% ein überproportionaler Anteil
junger Flüchtlinge bis 25 Jahre zu verzeichnen. Dadurch ergeben
sich besondere und neue Herausforderungen an die Politik.
Es muss sichergestellt werden, dass neu eingereiste junge
Flüchtlinge unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglichst schnell
Zugang zum Bildungssystem erhalten. Dies ist in SchleswigHolstein nur im Rahmen der Berufsschulpflicht möglich, aber
gewährleistet. Es gibt aber w.o.g. (vgl. „Bildung“) Defizite,
insbesondere im Bereich der Beschulung und Förderung von
jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren, die weitgehend
ausgeschlossen bleiben.






Im Herbst dieses Jahres soll das "Gesetz zur Sicherstellung der
kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" in Kraft treten, das
eine Verteilung von UMF in die Bundesländer nach dem
Königsteiner Schlüssel vorsieht. Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge sind in erster Linie schutzbedürftige Kinder und
Jugendliche mit eigenen national und international garantierten
Rechten. Nach jetzigen Kenntnissen werden bei den
Verhandlungen zum Inhalt des Gesetzentwurfs nur die Fragen
des Ablaufs des Verteilverfahrens, der Meldefristen der
zuständigen Bundesbehörde und die Zugrundelegung von
Quoten für das Verfahren ausführlich diskutiert. Das geplante
Gesetz in dieser Form wird damit die Rechte der jungen
Flüchtlinge nicht stärken und die bestehenden Probleme nicht
lösen, sondern diese wegen fehlender Standards, unklarer
Regelung der Personensorge sowie drohender mehrfacher




Ermöglichung des Schulbesuchs bis
25 Jahre, Ausbau der
Sprachförderklassen in
Berufsschulen
Flexible Bereitstellung von
Lehrerstunden zur Förderung von
Flüchtlingskindern sowie Einsatz von
SchulsozialarbeiterInnen
Sicherstellung der Fahrtkosten zu
Schule und Ausbildung
Stärkung spezieller
"Kompetenzzentren" in SchleswigHolstein bei der Aufnahme von UMF
Zielvereinbarung/Strateg
ie
Land SH
LfA
Lifeline e.V.
Paritätischer SH
Jugendhilfeträger
Die angedachte nur quotale
Verteilung kann nicht als Lösung für
die im Kontext der Aufnahme von
UMF auftretenden Probleme
gesehen werden. Vielmehr sind in
Kooperation mit den Fachdiensten
für UMF ein bundesweit einheitliches
Aufnahmekonzept (Inobhutnahme,
Clearingverfahren, Unterbringung) zu
erarbeiten, das trotz stark steigender
Flüchtlingszahlen die normsetzenden
Kinder- und Jugendhilfestandards
voll beachtet.

Einsetzung einer
konzeptionellen
Arbeitsgruppe unter
Einbeziehung von
Fachdiensten und NGOs

Ablehnung des geplanten
Gesetzes zur reinen
Quotenverteilung durch das
Land SH / Eintreten für die
Erarbeitung eines
umfassenden, bundesweit
einheitlichen Aufnahmekonzepts für UMF durch
das Land SH.
23
Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel
Ortswechsel eher verschärfen.
Auch fehlen bislang die im geplanten Gesetzesvorhaben zu
verankernde klaren Kriterien, die festlegen, wie die Sicherung und
Bestimmung des Kindeswohls und ihre Dokumentation zu
erfolgen hat.
Viele "kleinere" Jugendämter sind aktuell mit der für sie
ungewohnten Aufgabe, UMF aufzunehmen überfordert.
Verbindliche Standards auf Landesebene könnten die Arbeit der
Ämter erleichtern und das Kindeswohl der Minderjährigen
sicherstellen.
Nach wie vor ist in Schleswig-Holstein ungeklärt, wie eine
fachkundige Vertretung im ausländerrechtlichen Verfahren
sichergestellt werden kann, wenn das Jugendamt als
Amtsvormund nicht mit der erforderlichen Sachkunde
ausgestattet ist.
Es gibt dazu ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes von 2012
(AZ: XII ZB 124/12), nach dem Rechtsberatung und Begleitung in
Asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren für UMF nicht
zwangsläufig von der Jugendhilfe erbracht werden müssen.
Die Bundesregierung hat zwar im Koalitionsvertrag
festgeschrieben, dass das Alter für die Verfahrensfähigkeit in
aufenthaltsrechtlichen Fragen von 16 auf 18 Jahre hochgesetzt
werden soll, es ist jedoch ungewiss, wann die gesetzliche
Novellierung konkret erfolgen wird. Die Jugendlichen selbst sind
ohne gesetzliche Vertretung und qualifizierte Beratung nicht in
der Lage, die rechtlich für sie sinnvollen Entscheidungen zu
fällen.
Da nur ein gesicherter Aufenthaltstitel den jungen Flüchtlingen
eine planbare Lebensperspektive bieten kann und damit die
Voraussetzung für eine gelingende Integration darstellt, sind
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufenthaltsrechtlich
grundsätzlich immer auf eine qualifizierte Beratung und
Verfahrensbegleitung angewiesen.
* Obwohl von der UN-Kinderrechtskonvention gefordert und auch
europarechtlich explizit als Pflicht
vorgegeben (Art. 6 Abs. 2 Dublin- III- VO,
Art. 25 Verfahrensrichtlinie 2013/32 EU,
Art. 24 Abs. 1 Aufnahmerichtlinie
2013/33/EU) ist die sachkundige
Vertretung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen im asyl- und
ausländerrechtlichen Verfahren derzeit in
Schleswig-Holstein nicht gesichert.
In Anbetracht der stark angestiegenen
Zahl von unbegleiteten mehrheitlich 16
bis 18jährigen Flüchtlingen (2014
meldeten die Jugendämter 830
Inobhutnahmen) besteht hier für das
Land Schleswig-Holstein hier dringender
Handlungsbedarf.

Sicherstellung einer
sachkundigen
Rechtsvertretung für UMF
im asyl- und
ausländerrechtlichen
Verfahren durch das Land
SH

Ggf. Einsetzung einer
konzeptionellen
Arbeitsgruppe unter
Einbeziehung von
Fachdiensten und NGOs
durch das Land SH
Kiel, 29.3.2015
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Flüchtlingsrat SH und Andere, Kiel 29.3.2015: Vorlage zur Planung der Flüchtlingskonferenz am 6. Mai 2015 in Kiel