Interessenvertretung

AUSGABE März / April 2015
UNSER ANGEBOT FÜR SIE:
Interessenvertretung
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
erinnern Sie sich vielleicht noch an den Europäischen Protesttag 2006? Damals haben wir mit
witzigen und frechen Sketchen sehr öffentlichkeitswirksam auf die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht.
Wir jedenfalls denken inzwischen sehr oft an
diese Aktion. Der Titel der damaligen Veranstaltung war nämlich „Auch Behinderte haben das
Recht verarscht zu werden“, ein Zitat von Harald
Schmidt , mit dem er sagen wollte, dass man erst
dann gleichberechtigt ist, wenn über einen Witze
gemacht werden dürfen, ohne dass das als politisch inkorrekt gilt.
Bei den Inhalten der Sketche ging es uns aber
darüber hinaus schon vor 9 Jahren darum, klar
aufzuzeigen, dass es, auch wenn es auf der
Bühne lustig aussieht, eben nicht immer lustig
zugeht, wenn Behörden und Ämter zuschlagen.
Diese Clubzeitung ist sehr politisch geworden,
weil wir allen Grund dazu haben, das, was aktuell
geschieht, anzuprangern – unter anderem weil
Behörden und Ämter wieder gehäuft zuschlagen.
Wir möchten es mal so zusammen fassen: Behinderte haben das Recht verarscht zu werden
- aber was gerade passiert, ist Verarsche in Form
von schönen Gesetzen und noch schöneren
Worten (ach ja, die Inklusion, seufz), bei gleichzeitiger Einschränkung der Ressourcen und der
Chancen, diese Rechte auch zu bekommen, von
Inklusion ganz zu schweigen.
Ute Treinen
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Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Aktuelles
Neujahrsempfang 2015
Geschäftsführer des Club Aktiv stellt das
Schwerpunktthema für 2015 vor........................ 3
Rechte haben – heißt noch lange nicht, Rechte
auch zu bekommen ........................................... 5
Subsidiaritätsprinzip – Ansprüche und keine
Almosen ............................................................ 7
Impressum
Service
Trotz BSG Urteil immer noch weniger Sozialhilfe
für Erwerbsunfähige in Wohngemeinschaften ... 9
Club Aktivitäten
Projekt Vertiefte Berufsorientierung ................ 10
Unsere Mitarbeiter/Innen an der Zentrale stellen
sich vor ............................................................ 11
5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gelichstellung von Menschen mit Behinderung .............. 12
Herausgeber:
Club Aktiv e.V.
Schützenstraße 20, 54295 Trier
Redaktion:
Ute Treinen (verantwortlich), Club Aktiv
Tel.: 0651/97859-130, [email protected]
Satz und Layout:
Susanne Wagner-Tank, Club Aktiv
Seite für junge Leute
Druck:
Druckerei Koster, Trier
Ferienfreizeit für Jugendliche mit und ohne
Behinderung .................................................... 14
Redaktionsschluss ist der 15. des Vormonats.
Termine
Geburtstage ..................................................... 15
Rubrik für Mitglieder ........................................ 16
Freiwilliges Soziales Jahr ................................ 16
Sie interessieren sich für
eine Mitarbeit im Club Aktiv? ........................... 16
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Aktuelles
Aktuelles
Neujahrsempfang 2015
Geschäftsführer des Club Aktiv stellt das
Schwerpunktthema für 2015 vor
Am 23. Januar fand der diesjährige Neujahrsempfang des Club Aktivs im Schammatdorf statt,
der, neben Musik, Sekt und „Häppchen“, sehr politisch und engagiert ausgerichtet war.
Der erste Vorsitzende, Michael Jörg, begrüßte
die Gäste, und mit Hinweis auf den Neujahrsempfang 2014, bei dem die Auszeichnung „Ort
der Vielfalt“ an den Club Aktiv verliehen wurde,
machte er noch einmal deutlich, dass der Club
Aktiv auch in Zeiten von Pegida und Extremismus für Toleranz und Vielfalt steht.
Der Geschäftsführer Paul Haubrich stellte in
seiner Rede zum Schwerpunktthema des Club
Aktivs im Jahr 2015 dar, wie Menschen mit Behinderung trotz unserer Gesetze und der UNKonvention daran gehindert werden, diese Rechte auch zu bekommen.
Er begann seine Rede mit dem Zitat: „Noch nie
wurden Menschen mit Behinderungen mit so
freundlichen Worten ausgegrenzt wie heute“.
Dieses Zitat beschreibt sehr treffend die mo-
mentane Situation in der Behindertenpolitik. Der
Begriff Inklusion wird überall benutzt, aber nach
über 40 Jahren Club Aktiv, in denen Inklusion,
Teilhabe und gleiche Lebensbedingungen unser
Ziel als Selbsthilfeverein waren, sehen wir leider
immer noch, wie viel Arbeit vor uns liegt.
Wir haben zwar ein umfassendes System von
Rechten für Menschen mit Behinderungen, die
im Grundgesetz verankert sind, erkämpft. Die
UN-Konvention fordert gleichberechtigte Teilhabe in Ausbildung, Beruf, Wohnen und umfassende Barrierefreiheit ein.
Im Februar 2014 hatten wir eine große Tagung
zum Kommunalen Aktionsplan - Leben in der
Gemeinde als Schwerpunkt oder ganz konkret:
Was muss sich bis wann ändern, damit Inklusion
umgesetzt wird -, die auf große Resonanz stieß.
Vordergründig hat man den Eindruck, dass alles
auf einem guten Weg ist. Aber schaut man hinter
die Kulissen, stellt sich schon die Frage, ob das
so stimmt, ob es den Perspektivwechsel gibt? Ist
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Aktuelles
das Thema Inklusion wirklich in Politik und Ver- sehr konsequent auf die Mitwirkungspflicht der
waltung angekommen? Wird es endlich umge- Klienten hingewiesen, wenn sie Eingliederungshilfe benötigen. Das fängt damit an, dass, wenn
setzt und gelebt?
ein Antrag nicht form- und fristgerecht ausgefüllt
Speziell Trier und der Landkreis Trier-Saarburg wird oder der Klient einfach nur mit den unzähliwaren über viele Jahre Modellprojekt für Selbst- gen Nachweisen überfordert ist, er damit seine
bestimmtes Leben und das Persönliche Budget. Mitwirkungspflicht verletzt. Das geht inzwischen
Menschen mit Behinderungen sollten nicht län- so weit, dass in Behörden das Wort „nicht teilger Hilfeempfänger sein, sondern Kunden, die habefähig“ benutzt wird. Eigentlich ein Unwort,
sich ihre Hilfen selbst einkaufen. Die Verwaltung denn jeder ist Teil der Gesellschaft, daher kann
sollte die Kunden bei der Suche nach passenden es eine solche Zuordnung gar nicht geben.
Hilfeangeboten unterstützen, damit sie eine stär- Statt vom Recht auf gleiche Lebensbedingungen
kere Position gegenüber den Leistungserbrin- wird inzwischen auch gerne von einem Recht
gern haben. Das ändert aber nichts daran, dass auf „annähernd“ gleiche Lebensbedingungen
alleine die Verwaltungen - und nicht die Betrof- gesprochen. Das zeigt schon deutlich in welche
fenen selbst - über Bedarf und Umfang der Hil- Richtung die Eingliederungshilfe sich entwickelt.
fen entscheiden und oft viel zu wenig bewilligen. Ein anderer Begriff, den die Verwaltungen mittlerZwar gab es hier Mitbestimmungsansätze, aber weile gerne verwenden ist der vom „einheitlichen
sie wurden nicht konsequent weiter verfolgt. Ei- Teilhabemanagement“. Das ist nichts anderes als
nen Perspektivwechsel in der Eingliederungshilfe ein modernes Wort für fremdbestimmter Fürsorge, es wird jetzt nur Selbstbestimmung genannt.
gab und gibt es immer noch nicht.
Hat sich überhaupt viel verändert in der Gesell- Leistungsvereinbarungen, die von der Kommuschaft? Die Chancen auf dem allgemeinen Ar- ne (Stadt Trier) mit den Erbringern der Eingliebeitsmarkt sind nicht wirklich besser geworden, derungshilfe (nicht mit den Betroffenen selbst!),
die schulische Integration wird in unzähligen Gre- getroffen wurden, unterstreichen das noch. Diemien und Initiativen als Dauerthema besprochen se Vereinbarungen sind ein umfassendes Steuerungsinstrument, das alte Strukturen stärkt
und es geht nicht spürbar voran.
Verändert hat sich allerdings die Praxis der Ein- und die Sachleistung wieder in den Vordergrund
gliederungshilfe. Vielen Menschen hilft es schon, rückt. .
wenn die Umwelt barrierefreier ist, damit sie an
der Gesellschaft teilhaben können, aber ein Teil Was bedeutet diese Kritik konkret für den Club
der Menschen mit Behinderungen ist auf weite- Aktiv und damit für die Menschen, die wir verre Eingliederungshilfe angewiesen. Damit Men- treten? Inklusion und Lebensqualität hat viel daschen mit Behinderung selbstständig leben kön- mit zu tun, wie ich an die Hilfen komme, die ich
nen, wurde das persönliche Budget eingeführt, brauche. Es wird immer schwerer, berechtigte
mit dessen Hilfe Menschen mit Behinderung Ansprüche durchzusetzen.
selbst bestimmen können, welche notwendigen Es geht bei unserer Arbeit inzwischen sehr oft
Hilfen sie wo einkaufen wollen. Dies entspricht darum, die Verwaltungen dazu zu bewegen, die
dem Wunsch nach Selbstbestimmung und per- Ansprüche der Betroffenen zu bearbeiten und
sönlicher Verantwortung. Aber im Zuge der stei- zu bewilligen. Hilfesuchende müssen heute gut
genden Kosten der Eingliederungshilfe war das vorbereitet zum Amt gehen oder direkt den AnPersönliche Budget auch ein Versuch der Ver- walt mitbringen. Sie müssen damit rechnen, dass
waltung, diese Kosten in den Griff zu bekommen. erst einmal Anträge liegen gelassen werden.
Vom Persönlichen Budget ist inzwischen nicht Wer heute aus der Reha kommt, muss oft Momehr viel zu hören, aber in der Eingliederungshil- nate warten, bis er eine notwendige Leistung befe ist sehr deutlich erkennbar, dass es den Wan- kommt. Jeder Monat ohne Leistung spart Geld.
del hin zu mehr persönlicher Verantwortung des Es interessiert niemanden, dass hier direkt Hilfen notwendig sind, um das in der Reha Erlernte
Hilfeempfängers gegeben hat.
Von Seiten der Verwaltung wird deshalb auch auch zu festigen.
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Aktuelles
Und auch wenn Hilfesuchende gut informiert sind,
wenn sie wissen, wo sie welchen Antrag stellen
sollen und dass Behörden an Fristen gebunden
sind, erleben sie immer häufiger, dass sie abgewiesen werden mit dem Hinweis: wir sind nicht
zuständig.
Inklusion leben zu wollen wird nicht einfacher.
Unser Anliegen der Interessenvertretung wird
dadurch noch wichtiger. Es gab Jahre, da stand
sie weniger im Vordergrund, das deuteten wir
als Zeichen, dass die Inklusion auf gutem Weg
war. Diese Zeit ist vorbei. Jetzt hat die Interessenvertretung für unsere Mitglieder und Klienten höchste Priorität und wird ein Schwerpunkt
unserer Arbeit in diesem Jahr sein. Wir werden
uns am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung,
mit diesem Thema beschäftigen und konkrete
Beispiele für die nicht funktionierende Zusammenarbeit zwischen Betroffenen und Behörden
zusammenstellen. Wir möchten Best Practice
Beispiele zusammentragen, die zeigen, dass es
auch anders geht.
In diesem Sinne wünschen wir uns auch im Jahr
2015 viele Unterstützer und Unterstützerinnen,
damit Inklusion nicht nur eine Worthülse bleibt.
Rechte haben – heißt noch lange nicht, Rechte auch zu bekommen
Es gibt in kaum einem Feld so viele
Ratgeber wie im Behindertenbereich.
„Ratgeber für Menschen mit Behinderungen“, „Studieren
mit Behinderung - Rat
und Hilfen“, „Schwerbehinderte und ihre
Rechte“, „Schwerbehinderte - Fragen und Antworten“ usw.... Die Liste ließe sich beliebig erweitern.
Es gab auch dank dieser Broschüren, Beratungsstellen und des Internets noch nie so viele Menschen, die sich umfassend über ihre Rechte informieren konnten.
Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass
Menschen mit Behinderungen jetzt eher zu ihrem Recht kommen. Gut informiert zu sein über
die Unterstützung, die einem zusteht heißt schon
lange nicht mehr, dass es leichter für die Betroffenen geworden ist, diese Hilfen auch bewilligt zu
bekommen. Die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen viel mehr, dass die Gewährung von
Hilfen immer schwieriger zu erlangen ist.
Inzwischen haben viele Behörden und Ämter ihre
eigenen Hürden aufgebaut, die dem Bürger bei
der Antragstellung im Weg stehen.
Die erste Hürde ist die Informationsplattform der
Behörden. Dank Internet könnte jede
Behörde bürgernah
den Weg zum richtigen Ansprechpartner verkürzen.
Internet bedeutet in
der Regel, mit ein
paar Klicks ganz
schnell zur richtigen Stelle und dem
richtigen Ansprechpartner zu gelangen. Aber
man muss sich nur die Seiten der Stadt Trier und
des Landkreises Trier-Saarburg ansehen, um zu
erkennen, dass dies nicht immer der Fall ist. In
Trier führen beim Stichwort „Eingliederungshilfe“
alle Klicks zum Amtsleiter; da hat man als Bürger
gar keine Chance, den richtigen Ansprechpartner
zu finden. „Besser“ noch: es gibt auch gar keine
Telefonnummern, außer der vom Amtsleiter.
Wer darüber hinaus auf die Idee kommt, im Sozialatlas der Stadt Trier nach einem Dienstleister zu suchen, erlebt die nächste Überraschung.
Von dem harmonischen Farbenspiel der Internetseite der Stadt Trier kommt man ohne jede optische Warnung auf die farbintensive Seite des
Sozialatlas. Der Kontrast ist für die Augen erst
mal schwer zu verkraften, wer aber mutig auf
der Seite bleibt, bekommt nach längerem Suchen Ansprechpartner und Telefonnummern von
Vereinen und Verbänden mit Kurzbeschreibung.
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Aktuelles
Dummerweise sind die Informationen nicht mehr
aktuell, man findet zum Teil recht veraltete Telefonnummern und Ansprechpartner, die schon
eine Weile in den angegebenen Einrichtungen
nicht mehr arbeiten.
Pflichtgemäß haben wir der Stadt mitgeteilt, dass
die angegebenen Nummern und Ansprechpartner nicht mehr aktuell sind. Es hat uns schon sehr
überrascht, dass das die Stadt Trier gar nicht interessiert hat. Vielmehr kam der Kommentar, die
Stadt habe die Erstellung des Sozialatlas` bezuschusst und diesen deshalb auch verlinkt. Wir
wurden aufgefordert, unsere Änderungen an den
Betreiber des Sozialatlas` zu schicken.
Im Grunde keine schlechte Idee, es muss nicht
immer Geld für neue Projekte ausgegeben werden, aber es wäre vielleicht sinnvoll gewesen,
das Projekt weiter zu fördern, damit die Datenbank auch aktuell gehalten werden kann.
Da bleibt nur der Eindruck zurück, dass das so
gewollt ist.
Allerdings erleben wir als Beratungsstelle inzwischen auch oft, dass es nicht nur an mangelnden Informationen liegt, wenn Menschen mit Behinderungen nicht zu ihren Rechten und damit
Hilfen kommen. Es macht zum Beispiel einen
großen Unterschied, an wen man in einem Amt
gerät. Da gibt es in jeder Behörde Mitarbeiter, die
weiterhelfen, sich bemühen und den Bürgern das
Gefühl geben, dass sie willkommen sind und ihnen hier weitergeholfen wird. Aber es gibt auch
die anderen, die zuerst danach fragen, ob auch
alle Fragebogen ausgefüllt wurden, die unmissverständlich klar machen, dass sie ohne Termin
keine Fragen beantworten werden und denen es
egal ist, dass man gar keinen Termin machen
kann, weil man ja gar nicht herausfinden kann,
wer zuständig ist.
Inzwischen ist unsere Beratungsstelle nicht nur
damit beschäftigt, Menschen ihre Rechte zu erläutern, sondern mindestens genauso oft auch
damit, Menschen zu helfen, an ihre Rechte zu
kommen.
Dass immer weniger Geld zur Verfügung steht ist
allerorts angekommen, aber von Behörden erwarte ich, dass sie wenigstens gesprächsbereit
sind und sich nicht im Internetnirvana verstecken
sondern im direkten Kontakt wenigstens die einfachsten Regeln der Höflichkeit beachten.
Viel besser ergeht es einem bei der Internetseite
der Kreisverwaltung auch nicht. Da kann man sage und schreibe an die 8 bis 9 Mitarbeiter in der
Eingliederungshilfe ausmachen, dummerweise
eben alle nur mit dem Zusatz Eingliederungshilfe. Die Klienten können gut und gerne Stunden
damit verbringen, alle angegebenen Mitarbeiter
anzurufen, und nicht selten geben sie entnervt
nach einigen Versuchen auf. Bei der Kreisverwaltung scheint eher im Geheimen agiert zu werden, da wird zum Beispiel den Leistungserbringern nicht mitgeteilt, wenn Zuständigkeiten sich
verändern. Irgendwie hat man seit Monaten das Und wenn wirklich einmal jemand kommt, der tatGefühl, dass sie dort Bäumchen wechsel dich sächlich keinen Anspruch auf Hilfen hat, so kann
spielen.
man auch das in einem anständigen Gespräch
klären.
Das Internet nimmt inzwischen bei der Informationsweitergabe und -beschaffung in allen
Lebensbereichen einen großen und allgemein
akzeptierten Raum ein, deshalb ist nicht nachzuvollziehen, warum gerade Ämter und Behörden,
die ja Dienstleister für die Bürger sein sollen so
spärlich mit ihren Informationen umgehen. Oder
vielleicht doch, aber alle Überlegungen dazu
würden mir als Bösartigkeit ausgelegt werden.
Jedes ehrenamtlich erstellte Internetportal bringt
mehr fundierte Informationen zur Eingliederungshilfe zustande als diese Behördenseiten.
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Aktuelles
Subsidiaritätsprinzip – Ansprüche und keine Almosen
Der soziale Rechtsstaat ist
gekennzeichnet durch seine klar definierte staatliche
Unterstützungspflicht. Damit einher geht das Recht
des Einzelnen auf Hilfe in
bestimmten Lebenslagen.
Der Sozialstaat im Sinne
unseres Grundgesetzes
beschreibt rechtlich verfasste Solidarität, damit
gemeint sind klar definierte Ansprüche und keine
Almosen!
Ein Grundprinzip der staatlichen
Unterstützungspflicht ist das Subsidiaritätsprinzip. Die staatlich
garantierten
Ansprüche
beispielsweise in der Sozialhilfe bekommt nur, wer
sich selbst nicht helfen
kann. Wer seine Hilfen
selbst bezahlen kann,
muss erst sein eigenes Geld einsetzen.
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Strukturprinzip
unserer freiheitlichen und humanitären Staatsund Gesellschaftsordnung. Es verpflichtet den
Staat ebenso zur Aktivität wie zur Selbstbeschränkung.
Es verpflichtet den Staat zur Hilfe für die kleineren
und untergeordneten Gliederungen wie Länder,
Kreise und Kommunen, um der einzelnen Bürger und der Familien willen, aber es verbietet ihm
auch die Intervention in deren Aufgaben, wenn
diese sie aus eigenen Kräften erfüllen können.
Können sie sie aus eigenen Kräften nicht erfüllen
- z.B. im Bildungs- oder Sozialbereich - dann verpflichtet das Subsidiaritätsprinzip den Staat darüber hinaus, diese Aufgaben nicht gleich an sich
zu ziehen, sondern Wege zu suchen, auf denen
sich die Selbsthilfekräfte stärken lassen. Soziale Dienste und Hilfeangebote sind historisch aus
kirchlichen oder Bürgerinitiativen entstanden.
Das Subsidiaritätsprinzip gilt auch besonders für
das Verhältnis der Freien Wohlfahrtspflege zum
Staat.
In vielen Bereichen sind
Wohlfahrtsverbände gewichtige Anbieter von
Dienstleistungen.
Sie
sind Träger von Seniorenheimen,
Behinderteneinrichtungen,
Jugendhilfeeinrichtungen,
Krankenhäusern
und
ambulanten
Diensten.
Damit sind die Wohlfahrtsverbände zu einem
der größten Arbeitgeber
geworden, mit weit mehr
Mitarbeitern als etwa große Automobilkonzerne.
Die wichtigste Funktion
der Wohlfahrtsverbände
liegt darin, dass sie die Interessen von zum Beispiel
benachteiligten und/oder
behinderten
Menschen
vertreten. Sie agieren als
Anwalt der Betroffenen, machen Gesellschaft, Öffentlichkeit und Politik auf soziale Probleme aufmerksam und versuchen, hier Abhilfe zu schaffen. Sie wirken auf die Gesetzgebung ein und
organisieren Unterstützung in unterschiedlichster Art und Weise. Ein sehr wesentlicher Aspekt
ist die Demokratiefunktion; Wohlfahrtsverbände
spielen bei der Organisation von ehrenamtlichem
Engagement eine gewichtige Rolle. In ihnen engagieren sich Betroffene und sozialpolitisch interessierte Personen; sie motivieren Bürgerinnen
und Bürger, sich für soziale Fragen zu interessieren und konkrete Hilfe anzubieten.
Viele Wohlfahrtsverbände sind Träger sozialer
Dienste und Einrichtungen, sie handeln dann
aufgrund gesetzlicher Leistungsansprüche und
teilweise werden diese Aufgaben auch staatlicherseits übertragen, eben subsidiär, denn der
Staat schafft erst Angebote, wenn Bedarfe da
sind, die nicht von der Wohlfahrtspflege o. ä. gedeckt werden können. Dieser Vorrang vor staatlichen Trägern beinhaltet auch eine Förderungspflicht des Staates gegenüber freien Trägern und
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Aktuelles
Wohlfahrtsverbänden. Dieses Prinzip prägte
lange das Verhältnis zwischen Staat und Freien
Wohlfahrtsverbänden. Das setzt eine Begegnung
auf Augenhöhe voraus, die sich in den letzten
Jahren immer mehr verschoben hat. Die Behörden ignorieren angesichts leerer Kassen immer
mehr das Subsidiaritätsprinzip und werden zu
reinen Prüfbehörden.
Diese Schieflage ist auch bei vielen Wohlfahrtsverbänden spürbar, diese enge Wechselwirkung
hat mit dazu geführt, dass viele Verbände eher
staatliche Denkmuster, Strategien und Strukturen
übernommen haben. Denn die Wohlfahrtsverbände tragen die Verantwortung für die Klienten,
für sich selbst, für ihre Leistungen und für sehr
viele Mitarbeiter. Als Unternehmen dieser Größenordnung müssen sie aber ohne eigene Planungs- und Entwicklungskapazitäten zukunftsorientiert arbeiten und sind darauf angewiesen,
dass andere für die Wohlfahrtspflege richtig planen und entwickeln.
Aber wie viel Planung ist von Kommunen zu erwarten, die nicht wissen, wie sie die Projekte,
Dienste etc. hinterher finanzieren sollen?
Dass die vorhandenen sozialen Angebote notwendig sind, steht außer Zweifel. Lange waren
viele Einrichtungen und Dienste auf Zuwendungen zur Finanzierung von Daueraufgaben angewiesen. Zuwendungen sind wenig geeignet, weil
sie keine Planungssicherheit garantieren. Zudem
haben alle Einrichtungen und Dienste unter immer mehr werdenden Zuwendungsbestimmungen gelitten, die die Arbeit enorm verbürokratisiert haben. Die Pflegeversicherung ist ein gutes
Beispiel dafür, wie man aus einem klientenbezogenen Dienst ein bürokratisches Monster kreiert,
das weniger Zeit für Klienten bringt aber dafür
unzählige Jobs in Kontroll- und Prüfbüros.
In der Eingliederungshilfe sollen gesetzlich vorgeschriebene Leistungsvereinbarungen das Dilemma der Zuwendungen abwenden. Inzwischen
gibt es in der Ambulanten Eingliederungshilfe
das neue Finanzierungsinstrument, aber von
Planungssicherheit kann nicht wirklich die Rede
sein. Geblieben ist die Bürokratie: Was vorher in
unzähligen Zuwendungsbestimmungen festgehalten wurde, wird jetzt in den Kontroll- und Prüfbestimmungen weiter betrieben.
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Das Ziel Planungssicherheit ist damit nicht erreicht, und das Agieren auf Augenhöhe war
schon bei den Verhandlungen um die Leistungsvereinbarung nicht gegeben. Wenn Behörden
sich inzwischen einen externen, branchenfremden Berater holen, statt mit ihren Akteuren im
sozialen Bereich zu reden, dann ist das Subsidiaritätsprinzip im Laufe der Zeit irgendwie in den
Akten abgeheftet worden.
Eine weitere Verschärfung der finanziellen Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit wird zu
gravierenden Qualitätseinbußen führen. Inzwischen stellt sich die Frage, ob der Staat sich an
bislang als gesichert geltende Grundsätze gebunden fühlt.
Schon beim Persönlichen Budget wurde von
einem Markt und den Klienten als Käufern von
Dienstleistungen gesprochen. Es gibt diesen
Markt nicht, das hätte schon im Vorfeld auch der
letzte Kostenträger mitbekommen müssen. Die
Stellung der freien Wohlfahrtspflege als eigenständiger Akteur an der sozialen Gestaltung ist
unmöglich, wenn für die Entwicklung notwendiger Angebote keine Ressourcen bereit gestellt
werden und keine Planungssicherheit geschaffen wird.
Die Durchführung der sozialen Dienste und die
Erfüllung notwendiger Aufgaben ist seit Jahren
gekennzeichnet von einer immer weiter auseinandergehenden Schere zwischen Ertrag und
Ausgaben, der fehlenden Planungssicherheit
und im Pflegebereich durch eine oft recht unkonventionelle Praxis von privaten Anbietern bis hin
zu politisch gewolltem Dumpinglohn für Pflegekräfte aus dem Osten und Arbeitsbedingungen,
die bei deutschen Mitarbeitern ungesetzlich sind.
Seit Jahren wird eine Sozialpolitik nach Kassenlage etabliert. Dazu gehört auch die systematische
Demontage des Stellenwertes der Wohlfahrtspflege. Die freie Wohlfahrtspflege soll immer
mehr zum bloßen Sozial-Dienstleister werden,
der finanziell und strukturell abhängig ist. Dies
untergräbt das sozialstaatliche Subsidiaritätsprinzip und die durch die Verfassung geschützte
Stellung der Wohlfahrtspflege als eigenständiger
Akteurin der sozialen Gestaltung.
Service
Service
Trotz BSG Urteil immer noch weniger Sozialhilfe für Erwerbsunfähige
in Wohngemeinschaften
Das Bundessozialgericht in Kassel hat am
23.07.2014 entschieden, dass erwerbsunfähige
volljährige Menschen mit Behinderungen, die
keinen eigenen Haushalt führen, den vollen Regelsatz erhalten. Das Gericht urteilte, dass von
einer gemeinsamen Haushaltsführung auszugehen ist, wenn eine Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistigseelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit
erfolgt.
Das Gericht argumentierte, dass bestimmte Lebens- und Wohnformen schlechter gestellt wären als andere, ohne dass hierfür eine sachliche
Rechtfertigung erkennbar ist. Nur wenn keinerlei
Beteiligung einer Person an Haushaltstätigkeiten
festzustellen oder möglich wäre, könne Grund für
die Annahme bestehen, eine Person führe keinen eigenen Haushalt. Die Beweislast hierfür liege aber beim Sozialhilfeträger.
Die Regelbedarfsstufe drei wurde 2011 von der
damaligen CDU/CSU-FDP-Koalition in Berlin
eingeführt. Sie hat gerade die Personen getroffen, die besonders auf die Unterstützung ihrer
Familien und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind. Damit wurden viele Behinderte
finanziell schlechter gestellt. Gerade behinderte
Menschen sind zumeist nicht in der Lage, aus eigener Kraft ihre Einkommenssituation zu verbessern. Insbesondere Eltern, die ihre behinderten
Kinder oft jahrzehntelang zuhause versorgen,
wurden mit der Kürzung der Grundsicherung besonders hart getroffen.
Deshalb also die Entscheidung des Bundessozialgerichtes Kassel, dass, wenn der behinderte
Mensch sich auch nur ein wenig am gemeinsamen Haushalt beteiligt, er damit wie ein Haushaltsvorstand den vollen Regelsatz zu erhalten
habe.
Normalerweise schafft ein Urteil erst mal Klarheit.
Aber das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ignoriert das Urteil des BSG. Das
BMAS ist der Auffassung, dass die Betroffenen
weiterhin mit nur 80 Prozent der Grundsicherung
für Alleinstehende, derzeit 320 Euro, auskommen müssen. In mehreren Rundschreiben hat
das BMAS den Sozialbehörden mitgeteilt, dass
sie das BSG-Urteil vorläufig nicht umsetzen sollen. Eine eigene Entscheidung will die Behörde
unter Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dazu bis Ende März 2015 treffen.
Am 23. Dezember 2014 hatte das BSG die Begründung zu seinem sechs Monate zuvor gefällten Beschluss veröffentlicht. Danach steht den
Klägern dreier Ausgangsverfahren die Regelbedarfsstufe eins statt der bewilligten Stufe drei und
damit der volle Satz für Alleinstehende von 399
Euro pro Monat zu, obwohl sie im Haushalt eines
Elternteils oder einer anderen Person leben.
Nur wenn jemand in keiner Weise imstande sei,
sich an der Führung des Haushalts zu beteiligen,
komme der um 79 Euro niedrigere Satz in Betracht. Alles andere verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so das BSG.
Das Arbeitsministerium stützt sich in seinem
Schreiben darauf, dass es hier keine Diskriminierung erkennen könne. „Welche Leistungen es
Behinderten gewährt, knüpfe es schließlich gerade nicht an das Vorliegen einer Behinderung.
Maßgeblich sei vielmehr, ob Betroffene einen eigenen Haushalt führen.“
Sei dies nicht der Fall, komme eben nur der geringere Satz in Frage. Die Bedarfsstufe zwei (90
Prozent vom Regelsatz) stehe nur Ehegatten und
Paaren zu. Die aktuelle Auslegung des Gerichts
würde, »dazu führen, dass die Bedarfsstufe drei
entgegen dem erklärten Willen des Gesetzgebers fast nur noch auf Personen in stationären
Einrichtungen anwendbar bliebe«. Dies komme
einer Normverwerfung gleich, die nur dem Bundesverfassungsgericht zustehe.
Solange das Bundesverfassungsgericht die jetzige Praxis nicht für verfassungswidrig erkläre,
gelte die bisherige Regelung weiter, war im Schreiben der BMAS zu lesen.
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Club Aktivitäten
Club Aktivitäten
Projekt Vertiefte Berufsorientierung
Das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung“ 2014
wurde erfolgreich mit einer Weihnachtsfeier für
Eltern und TeilnehmerInnen abgeschlossen. Die
Teilnehmer/innen stellten anhand von großen
Plakaten vor, was sie alles gemacht hatten. Und
dann wurden die Teilnahme-Zertifikate an die Jugendlichen verteilt. Im Anschluss konnten sich
bei Punsch und Lebkuchen alle miteinander austauschen.
Es ist noch nicht zu spät für eine Anmeldung. Wir
freuen uns über jede neue Teilnehmerin und jeden neuen Teilnehmer!
Bei wem wir Interesse an unserem Projekt oder
an der hamet e-Testung geweckt haben, ist herzlich eingeladen, sich mit uns in Verbindung zu
setzen. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu
beantworten. Es lohnt sich.
Insgesamt 22 Jugendliche haben an den Projekt- Ansprechpartnerinnen:
samstagen und in den Projektwochen im Jahr Isabell Kieser, Kristin Brackhahn, Ulrike Bau2014 am Programm teilgenommen.
mann
Postanschrift:
In den Projektwochen erhielten sie Einblicke in Club Aktiv, Schützenstraße 20, 54295 Trier
die unterschiedlichsten Berufsfelder zum Beispiel Telefon: 0651/991671-20, Fax: 0651/991671-11
aus den Bereichen Hauswirtschaft und Handwerk E-Mail: [email protected]
& Kultur. Dazu gehörten Besuche in der Stadtbücherei, der Jugendherberge, dem Tierheim, der
Feuerwehr, und verschiedener Abteilungen des
Club Aktivs wie Tagespflege, KiTa und Buchsanierung. Die Projekttage behandelten intensiv die
Themen Berufsfindung, Bewerbung und finanzielle Lebensplanung. Dort haben wir uns berufsspezifisches Wissen erarbeitet, aber auch der
Spaß kam dabei nicht zu kurz.
Die hamet e-Testung, ein Kompetenztestverfahren, das letztes Jahr insgesamt vier Mal stattge- „Buchsanierung“: Vorsicht mit den alten Büchern
funden hat, fand großen Anklang bei Eltern sowie
bei TeilnehmerInnen und soll auch 2015 wieder
durchgeführt werden.
Im Jahr 2015 wird das Projekt in die nächste Runde gehen und soll genauso erfolgreich werden.
Dafür suchen wir natürlich auch wieder Teilnehmer/innen, die zusammen mit uns ihre besonderen Fähigkeiten finden, viele neue Berufsfelder
erkunden und vor allem eine Menge Spaß haben. Auch 2015 findet das Projekt an verschiedenen Samstagen und in den Ferien statt.
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„Tierheim“: Streicheleinheiten für die Tiere
Club Aktivitäten
Hamet e-Testung: Das Testen von Routine und „Kochen“: Was man essen will, muss man auch
selbst zubereiten können
Tempo
Unsere Mitarbeiter/Innen an der Zentrale stellen sich vor
An unserer Zentrale bedienen Sie abwechselnd
Melanie Meyer, Tatjana Dobroshynska oder Jörg
Müllers.
Die Aufgaben der Mitarbeiter/Innen an der Zentrale sind vielfältig. Alle eingehenden Anrufe werden entgegengenommen und beantwortet bzw.
weitergeleitet. Eingehende Post wird sortiert und
verteilt. Ausgehende Post wird gesammelt, frankiert und versandt. Von der Zentrale aus werden
alle Bestellungen für Bürobedarf u.a. getätigt.
Weiterhin gibt es auch noch organisatorische
Tätigkeiten in Verbindung mit dem Fahrdienst zu
tun. Aber auch noch andere Arbeiten fallen an.
Tatjana Dobroshynska
Melanie Meyer
Jörg Müllers
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Club Aktivitäten
5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung
Wie immer wollen wir dieses inzwischen bekannte Datum nutzen, um aufzuzeigen, wo Gleichstellung nicht gegeben ist und um dagegen zu
protestieren. In diesem Jahr veranstalten wir zusammen mit einigen anderen Vereinen das
4. Trierer Inklusionsgespräch.
Termin: 6. Mai 2015, 18:00 Uhr;
Ort: Schammatdorfzentrum in Trier
Es steht unter dem Motto „Alles Schikane?“.
Dabei geht es uns um all die Menschen mit Behinderung aus Trier und Umgebung, die versucht
haben, ihre per Gesetz verbrieften Rechte auch
zu bekommen – und das oft vergeblich oder erst
nach ganz vielen Mühen.
Machen wir es an einem Beispiel konkret:
Die Eltern einer jungen Frau mit geistiger Behinderung, Pflegestufe 1 und eingeschränkter Alltagskompetenz stellen für diese, da sie 18 Jahre
alt geworden ist, Anfang Januar 2015 einen Antrag auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
(Behinderte Menschen haben einen Anspruch
auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind und nicht aus eigener Kraft
ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Grundsicherung können auch behinderte Menschen
erhalten, die im Haushalt der Eltern leben.)
Der Vater will den Antrag bei der Stadt Trier abgeben. Er wird zu Herrn A geschickt. Dieser schickt
ihn wieder weg und sagt, er solle eine Beratungsstelle aufsuchen, da die Stadt nicht zuständig
und der Fall kompliziert sei. Der Vater ist verunsichert und denkt, es gebe dafür eine eigens von
der Stadt Trier eingerichtete Beratungsstelle. Da
es eine solche städtische Stelle aber nicht gibt,
ruft die Mutter wieder bei der Stadt an. Dort sagt
man ihr, eigentlich sei Frau B zuständig und außerdem müsse sie den Antrag sowieo beim Jobcenter stellen, da die volle Erwerbsminderung ja
noch nicht festgestellt sei.
Daraufhin wendet sich die Mutter an die Bera-
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tungsstelle des Club Aktivs. Die Mitarbeiterin der
Beratungsstelle ruft bei der Stadt Trier an. Frau B
ist doch nicht zuständig, sondern Frau C. Diese
sagt, dass der Antrag auf jeden Fall beim Jobcenter zu stellen sei, da dieses dann die Feststellung
der Erwerbsunfähigkeit veranlassen müsse. Und,
nein, es sei nicht ihre Aufgabe, zu klären, wer für
den Antrag zuständig sei und diesen weiter zu
leiten (das Sozialgesetzbuch sieht zur Entlastung
der Antragsteller vor, dass das Amt, bei dem ein
Antrag gestellt wird, diesen Antrag, falls es selbst
nicht zuständig ist, an die Stelle weiter leitet, die
seiner Meinung nach die richtige ist). Falls der
Antrag wieder zu ihr geschickt werde, müsse sie
ihn ablehnen. Sie mache den Job schon seit drei
Jahren und wisse, was sie zu tun habe.
Die Mutter ruft daraufhin beim Jobcenter an. Diese wollen den Antrag auch nicht annehmen und
verweisen auf die Rehaabteilung der Arbeitsagentur. Die Mutter ruft bei der Arbeitsagentur
an. Die Zentrale dort hört sich das Anliegen an,
nimmt Daten auf und sagt, sie gebe alles weiter
an die Rehaabteilung, die sich dann wegen eines
Termins melden werde. Nach fünf Tagen meldet
sich die Rehaberatung bei der Familie. Aber auch
sie ist nicht zuständig, da sie ja mit Anträgen auf
Grundsicherung gar nichts zu tun hat. Wer zuständig ist, weiß sie nicht.
Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle telefoniert
daraufhin mit dem Jobcenter. Auch dort ist man
unsicher, versichert ihr aber, man werde abklären, wie das Problem zu lösen und wo der Antrag
einzureichen sei. Man werde anrufen.
Dieser Anruf erfolgte zwei Tage später. Die Mitarbeiterin des Jobcenters sagt, sie seien nicht zuständig, da es hier weder um eine Bedarfsgemeinschaft gehe, noch um einen jungen Menschen,
der erwerbsfähig und mindestens 25 Jahre alt
sei (dies sind die Voraussetzungen, unter denen
das Jobcenter zuständig wäre). Der vorliegende
Antrag auf Grundsicherung mache ja nur Sinn im
Zusammenhang mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Wäre die junge Frau erwerbsfähig,
wäre sie ja gar nicht leistungsberechtigt, es sei
Club Aktivitäten
denn als Teil einer Bedarfsgemeinschaft. Da ihre
Eltern aber keinen Bedarf haben, ist das Jobcenter nicht zuständig. Deshalb müsse der Antrag
beim Sozialamt gestellt werden, das dann auch
die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit in Auftrag
geben könne.
Anschließend ruft die Mitarbeiterin der Beratungsstelle wieder bei Frau C vom Amt für Soziales und Wohnen der Stadt an. Sie erläutert
ihr den Sachverhalt, macht sie auf einen gerade
eben laufenden ähnlichen Fall aufmerksam, bei
dem einer ihrer städtischen Kollegen entschieden hat, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die
Stadt Trier zuständig ist und mailt ihr gleichzeitig
ein Merkblatt zur Grundsicherung für Menschen
mit Behinderung zu. Frau C. sagt, der Antrag solle bei ihr eingereicht werden mit allen Unterlagen
über Schwerbehinderung und Pflegestufe.
Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle teilt dies der
Familie mit.
Die Mutter geht mit allen Unterlagen zur Stadtverwaltung. Dort teilt man ihr mit, Frau C sei gar
nicht mehr zuständig, sondern ab sofort Frau D,
die aber leider gar keine Kenntnis der Materie
hatte........
Zur Ehrenrettung der Stadtverwaltung muss
gesagt werden, dass, nachdem die Mutter sich
massiv beschwerte, sowohl Frau C als auch der
andere städtische Mitarbeiter hinzu gerufen wurden, damit eine Klärung erfolgen konnte.
Die sieht so aus, dass die Stadt Trier die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch den Rentenversicherer in Auftrag gibt, allerdings erst, nachdem die Eltern eine Schweigepflichtsentbindung
unterschrieben haben, die die Mutter dann mitnahm und persönlich mit Unterschriften wieder
abgegeben hat.
Unterstützung einer solchen Verwaltung gegenüberstehen?
Deshalb freuen wir uns, wenn möglichst viele
Menschen am 6. Mai zum Inklusionsgespräch
kommen und dort die Gelegenheit nutzen, ihre Erfahrung bei der (Nicht)-Erlangung ihrer
Rechte darzulegen. Eingeladen werden auf
jeden Fall auch die Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung, Kranken- und Pflegekassen,
Rentenversicherungen, Arbeitsagentur und
Jobcenter.
Wer weiß, vielleicht finden sich ja in dem einen
oder anderen Fall doch nachhaltige Lösungen,
die uns auch zukünftig den Weg zur Erlangung
unserer Rechte erleichtern. Die Hoffnung stirbt ja
bekanntlich zuletzt.
Zu Verkaufen : Ford Transit
FT 300 K TDCi VA Trend
Behindertengerechter Umbau
Erstzulassung: 12/2012
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Inzwischen ist März, und einen Termin zur Abklärung der Erwerbsunfähigkeit gibt es bis zur Fertigstellung dieser Zeitung noch nicht.
Ist es nicht so, dass die Verwaltungen eigentlich
Dienstleister für die BürgerInnen sein sollen?
Und wie mag es den Bürgern ergehen, die ohne
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Seite für junge Leute
Seite für junge Leute
Ferienfreizeit für Jugendliche mit und ohne Behinderung
In den Sommerferien bietet der Club Aktiv eine
Ferienfreizeit für Jugendliche in Cochem an
Wir wohnen in der Jugendherberge.Von dort
starten wir Exkursionen.
Wir besuchen den Freizeitpark in Klotten, fahren
zum Deutschen Eck, schauen uns an, wie man
früher auf den Burgen gelebt hat und vieles mehr.
Natürlich bleibt noch genug Zeit für Spiele und
Spaß in der Jugendherberge.
Wann ?
25.07. bis 31.07. 2015
Wo ?
Jugendherberge Cochem
Wer ?
Jugendliche mit und ohne
Behinderung (ca.12-18 Jahre)
Für Kinder mit Pflegestufe 1,2,3 und/oder zusätzlichem Betreuungsbedarf nach §45 SGBXI setzen wir zusätzliche BetreuerInnen bis 1:1 ein. In
einem ausführlichen Gespräch ermitteln wir mit
den Eltern und Teilnehmern den Bedarf und die
Kosten.
Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt
und können von den Pflegekassen nach Antragstellung übernommen werden. Dabei helfen wir
gerne.
Formlose Voranmeldung (nur schriftlich):
mit Angabe von Name, Adresse, Alter, Telefon,
E-Mail an
Club Aktiv e.V., Klaudia Klaus-Höhl,
Schützenstraße 20, 54295 Trier
oder an [email protected] oder an die
Faxnummer: 0651/97859-26.
Anschließend erhalten Sie von uns ein ausführliches Anmeldeformular.
Kosten ?
Die Platzzahl ist begrenzt. Es gilt das Datum der
530,- Euro inklusive Fahrt, Eintrittsgeldern, Un- Voranmeldung
terbringung, Verpflegung, Animation
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