AUSGABE März / April 2015 UNSER ANGEBOT FÜR SIE: Interessenvertretung Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, erinnern Sie sich vielleicht noch an den Europäischen Protesttag 2006? Damals haben wir mit witzigen und frechen Sketchen sehr öffentlichkeitswirksam auf die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht. Wir jedenfalls denken inzwischen sehr oft an diese Aktion. Der Titel der damaligen Veranstaltung war nämlich „Auch Behinderte haben das Recht verarscht zu werden“, ein Zitat von Harald Schmidt , mit dem er sagen wollte, dass man erst dann gleichberechtigt ist, wenn über einen Witze gemacht werden dürfen, ohne dass das als politisch inkorrekt gilt. Bei den Inhalten der Sketche ging es uns aber darüber hinaus schon vor 9 Jahren darum, klar aufzuzeigen, dass es, auch wenn es auf der Bühne lustig aussieht, eben nicht immer lustig zugeht, wenn Behörden und Ämter zuschlagen. Diese Clubzeitung ist sehr politisch geworden, weil wir allen Grund dazu haben, das, was aktuell geschieht, anzuprangern – unter anderem weil Behörden und Ämter wieder gehäuft zuschlagen. Wir möchten es mal so zusammen fassen: Behinderte haben das Recht verarscht zu werden - aber was gerade passiert, ist Verarsche in Form von schönen Gesetzen und noch schöneren Worten (ach ja, die Inklusion, seufz), bei gleichzeitiger Einschränkung der Ressourcen und der Chancen, diese Rechte auch zu bekommen, von Inklusion ganz zu schweigen. Ute Treinen 1 Inhalt Inhaltsverzeichnis Aktuelles Neujahrsempfang 2015 Geschäftsführer des Club Aktiv stellt das Schwerpunktthema für 2015 vor........................ 3 Rechte haben – heißt noch lange nicht, Rechte auch zu bekommen ........................................... 5 Subsidiaritätsprinzip – Ansprüche und keine Almosen ............................................................ 7 Impressum Service Trotz BSG Urteil immer noch weniger Sozialhilfe für Erwerbsunfähige in Wohngemeinschaften ... 9 Club Aktivitäten Projekt Vertiefte Berufsorientierung ................ 10 Unsere Mitarbeiter/Innen an der Zentrale stellen sich vor ............................................................ 11 5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gelichstellung von Menschen mit Behinderung .............. 12 Herausgeber: Club Aktiv e.V. Schützenstraße 20, 54295 Trier Redaktion: Ute Treinen (verantwortlich), Club Aktiv Tel.: 0651/97859-130, [email protected] Satz und Layout: Susanne Wagner-Tank, Club Aktiv Seite für junge Leute Druck: Druckerei Koster, Trier Ferienfreizeit für Jugendliche mit und ohne Behinderung .................................................... 14 Redaktionsschluss ist der 15. des Vormonats. Termine Geburtstage ..................................................... 15 Rubrik für Mitglieder ........................................ 16 Freiwilliges Soziales Jahr ................................ 16 Sie interessieren sich für eine Mitarbeit im Club Aktiv? ........................... 16 2 Leserbriefe und Zuschriften unter dem Stichwort „Clubzeitung“ an o.g. Adresse schicken. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Vorstandes oder der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen aus Platzgründen vor. Der Bezug der Clubzeitung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Interessenten erhalten 4 Ausgaben kostenlos. Der Bezugspreis beträgt pro Jahr 10,50 Euro incl. Versand. Anzeigenpreise können bei der Redaktion erfragt werden. Bankverbindung: Sparkasse Trier, Kto: 969 352, BLZ: 585 501 30 Aktuelles Aktuelles Neujahrsempfang 2015 Geschäftsführer des Club Aktiv stellt das Schwerpunktthema für 2015 vor Am 23. Januar fand der diesjährige Neujahrsempfang des Club Aktivs im Schammatdorf statt, der, neben Musik, Sekt und „Häppchen“, sehr politisch und engagiert ausgerichtet war. Der erste Vorsitzende, Michael Jörg, begrüßte die Gäste, und mit Hinweis auf den Neujahrsempfang 2014, bei dem die Auszeichnung „Ort der Vielfalt“ an den Club Aktiv verliehen wurde, machte er noch einmal deutlich, dass der Club Aktiv auch in Zeiten von Pegida und Extremismus für Toleranz und Vielfalt steht. Der Geschäftsführer Paul Haubrich stellte in seiner Rede zum Schwerpunktthema des Club Aktivs im Jahr 2015 dar, wie Menschen mit Behinderung trotz unserer Gesetze und der UNKonvention daran gehindert werden, diese Rechte auch zu bekommen. Er begann seine Rede mit dem Zitat: „Noch nie wurden Menschen mit Behinderungen mit so freundlichen Worten ausgegrenzt wie heute“. Dieses Zitat beschreibt sehr treffend die mo- mentane Situation in der Behindertenpolitik. Der Begriff Inklusion wird überall benutzt, aber nach über 40 Jahren Club Aktiv, in denen Inklusion, Teilhabe und gleiche Lebensbedingungen unser Ziel als Selbsthilfeverein waren, sehen wir leider immer noch, wie viel Arbeit vor uns liegt. Wir haben zwar ein umfassendes System von Rechten für Menschen mit Behinderungen, die im Grundgesetz verankert sind, erkämpft. Die UN-Konvention fordert gleichberechtigte Teilhabe in Ausbildung, Beruf, Wohnen und umfassende Barrierefreiheit ein. Im Februar 2014 hatten wir eine große Tagung zum Kommunalen Aktionsplan - Leben in der Gemeinde als Schwerpunkt oder ganz konkret: Was muss sich bis wann ändern, damit Inklusion umgesetzt wird -, die auf große Resonanz stieß. Vordergründig hat man den Eindruck, dass alles auf einem guten Weg ist. Aber schaut man hinter die Kulissen, stellt sich schon die Frage, ob das so stimmt, ob es den Perspektivwechsel gibt? Ist 3 Aktuelles das Thema Inklusion wirklich in Politik und Ver- sehr konsequent auf die Mitwirkungspflicht der waltung angekommen? Wird es endlich umge- Klienten hingewiesen, wenn sie Eingliederungshilfe benötigen. Das fängt damit an, dass, wenn setzt und gelebt? ein Antrag nicht form- und fristgerecht ausgefüllt Speziell Trier und der Landkreis Trier-Saarburg wird oder der Klient einfach nur mit den unzähliwaren über viele Jahre Modellprojekt für Selbst- gen Nachweisen überfordert ist, er damit seine bestimmtes Leben und das Persönliche Budget. Mitwirkungspflicht verletzt. Das geht inzwischen Menschen mit Behinderungen sollten nicht län- so weit, dass in Behörden das Wort „nicht teilger Hilfeempfänger sein, sondern Kunden, die habefähig“ benutzt wird. Eigentlich ein Unwort, sich ihre Hilfen selbst einkaufen. Die Verwaltung denn jeder ist Teil der Gesellschaft, daher kann sollte die Kunden bei der Suche nach passenden es eine solche Zuordnung gar nicht geben. Hilfeangeboten unterstützen, damit sie eine stär- Statt vom Recht auf gleiche Lebensbedingungen kere Position gegenüber den Leistungserbrin- wird inzwischen auch gerne von einem Recht gern haben. Das ändert aber nichts daran, dass auf „annähernd“ gleiche Lebensbedingungen alleine die Verwaltungen - und nicht die Betrof- gesprochen. Das zeigt schon deutlich in welche fenen selbst - über Bedarf und Umfang der Hil- Richtung die Eingliederungshilfe sich entwickelt. fen entscheiden und oft viel zu wenig bewilligen. Ein anderer Begriff, den die Verwaltungen mittlerZwar gab es hier Mitbestimmungsansätze, aber weile gerne verwenden ist der vom „einheitlichen sie wurden nicht konsequent weiter verfolgt. Ei- Teilhabemanagement“. Das ist nichts anderes als nen Perspektivwechsel in der Eingliederungshilfe ein modernes Wort für fremdbestimmter Fürsorge, es wird jetzt nur Selbstbestimmung genannt. gab und gibt es immer noch nicht. Hat sich überhaupt viel verändert in der Gesell- Leistungsvereinbarungen, die von der Kommuschaft? Die Chancen auf dem allgemeinen Ar- ne (Stadt Trier) mit den Erbringern der Eingliebeitsmarkt sind nicht wirklich besser geworden, derungshilfe (nicht mit den Betroffenen selbst!), die schulische Integration wird in unzähligen Gre- getroffen wurden, unterstreichen das noch. Diemien und Initiativen als Dauerthema besprochen se Vereinbarungen sind ein umfassendes Steuerungsinstrument, das alte Strukturen stärkt und es geht nicht spürbar voran. Verändert hat sich allerdings die Praxis der Ein- und die Sachleistung wieder in den Vordergrund gliederungshilfe. Vielen Menschen hilft es schon, rückt. . wenn die Umwelt barrierefreier ist, damit sie an der Gesellschaft teilhaben können, aber ein Teil Was bedeutet diese Kritik konkret für den Club der Menschen mit Behinderungen ist auf weite- Aktiv und damit für die Menschen, die wir verre Eingliederungshilfe angewiesen. Damit Men- treten? Inklusion und Lebensqualität hat viel daschen mit Behinderung selbstständig leben kön- mit zu tun, wie ich an die Hilfen komme, die ich nen, wurde das persönliche Budget eingeführt, brauche. Es wird immer schwerer, berechtigte mit dessen Hilfe Menschen mit Behinderung Ansprüche durchzusetzen. selbst bestimmen können, welche notwendigen Es geht bei unserer Arbeit inzwischen sehr oft Hilfen sie wo einkaufen wollen. Dies entspricht darum, die Verwaltungen dazu zu bewegen, die dem Wunsch nach Selbstbestimmung und per- Ansprüche der Betroffenen zu bearbeiten und sönlicher Verantwortung. Aber im Zuge der stei- zu bewilligen. Hilfesuchende müssen heute gut genden Kosten der Eingliederungshilfe war das vorbereitet zum Amt gehen oder direkt den AnPersönliche Budget auch ein Versuch der Ver- walt mitbringen. Sie müssen damit rechnen, dass waltung, diese Kosten in den Griff zu bekommen. erst einmal Anträge liegen gelassen werden. Vom Persönlichen Budget ist inzwischen nicht Wer heute aus der Reha kommt, muss oft Momehr viel zu hören, aber in der Eingliederungshil- nate warten, bis er eine notwendige Leistung befe ist sehr deutlich erkennbar, dass es den Wan- kommt. Jeder Monat ohne Leistung spart Geld. del hin zu mehr persönlicher Verantwortung des Es interessiert niemanden, dass hier direkt Hilfen notwendig sind, um das in der Reha Erlernte Hilfeempfängers gegeben hat. Von Seiten der Verwaltung wird deshalb auch auch zu festigen. 4 Aktuelles Und auch wenn Hilfesuchende gut informiert sind, wenn sie wissen, wo sie welchen Antrag stellen sollen und dass Behörden an Fristen gebunden sind, erleben sie immer häufiger, dass sie abgewiesen werden mit dem Hinweis: wir sind nicht zuständig. Inklusion leben zu wollen wird nicht einfacher. Unser Anliegen der Interessenvertretung wird dadurch noch wichtiger. Es gab Jahre, da stand sie weniger im Vordergrund, das deuteten wir als Zeichen, dass die Inklusion auf gutem Weg war. Diese Zeit ist vorbei. Jetzt hat die Interessenvertretung für unsere Mitglieder und Klienten höchste Priorität und wird ein Schwerpunkt unserer Arbeit in diesem Jahr sein. Wir werden uns am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, mit diesem Thema beschäftigen und konkrete Beispiele für die nicht funktionierende Zusammenarbeit zwischen Betroffenen und Behörden zusammenstellen. Wir möchten Best Practice Beispiele zusammentragen, die zeigen, dass es auch anders geht. In diesem Sinne wünschen wir uns auch im Jahr 2015 viele Unterstützer und Unterstützerinnen, damit Inklusion nicht nur eine Worthülse bleibt. Rechte haben – heißt noch lange nicht, Rechte auch zu bekommen Es gibt in kaum einem Feld so viele Ratgeber wie im Behindertenbereich. „Ratgeber für Menschen mit Behinderungen“, „Studieren mit Behinderung - Rat und Hilfen“, „Schwerbehinderte und ihre Rechte“, „Schwerbehinderte - Fragen und Antworten“ usw.... Die Liste ließe sich beliebig erweitern. Es gab auch dank dieser Broschüren, Beratungsstellen und des Internets noch nie so viele Menschen, die sich umfassend über ihre Rechte informieren konnten. Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass Menschen mit Behinderungen jetzt eher zu ihrem Recht kommen. Gut informiert zu sein über die Unterstützung, die einem zusteht heißt schon lange nicht mehr, dass es leichter für die Betroffenen geworden ist, diese Hilfen auch bewilligt zu bekommen. Die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen viel mehr, dass die Gewährung von Hilfen immer schwieriger zu erlangen ist. Inzwischen haben viele Behörden und Ämter ihre eigenen Hürden aufgebaut, die dem Bürger bei der Antragstellung im Weg stehen. Die erste Hürde ist die Informationsplattform der Behörden. Dank Internet könnte jede Behörde bürgernah den Weg zum richtigen Ansprechpartner verkürzen. Internet bedeutet in der Regel, mit ein paar Klicks ganz schnell zur richtigen Stelle und dem richtigen Ansprechpartner zu gelangen. Aber man muss sich nur die Seiten der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg ansehen, um zu erkennen, dass dies nicht immer der Fall ist. In Trier führen beim Stichwort „Eingliederungshilfe“ alle Klicks zum Amtsleiter; da hat man als Bürger gar keine Chance, den richtigen Ansprechpartner zu finden. „Besser“ noch: es gibt auch gar keine Telefonnummern, außer der vom Amtsleiter. Wer darüber hinaus auf die Idee kommt, im Sozialatlas der Stadt Trier nach einem Dienstleister zu suchen, erlebt die nächste Überraschung. Von dem harmonischen Farbenspiel der Internetseite der Stadt Trier kommt man ohne jede optische Warnung auf die farbintensive Seite des Sozialatlas. Der Kontrast ist für die Augen erst mal schwer zu verkraften, wer aber mutig auf der Seite bleibt, bekommt nach längerem Suchen Ansprechpartner und Telefonnummern von Vereinen und Verbänden mit Kurzbeschreibung. 5 Aktuelles Dummerweise sind die Informationen nicht mehr aktuell, man findet zum Teil recht veraltete Telefonnummern und Ansprechpartner, die schon eine Weile in den angegebenen Einrichtungen nicht mehr arbeiten. Pflichtgemäß haben wir der Stadt mitgeteilt, dass die angegebenen Nummern und Ansprechpartner nicht mehr aktuell sind. Es hat uns schon sehr überrascht, dass das die Stadt Trier gar nicht interessiert hat. Vielmehr kam der Kommentar, die Stadt habe die Erstellung des Sozialatlas` bezuschusst und diesen deshalb auch verlinkt. Wir wurden aufgefordert, unsere Änderungen an den Betreiber des Sozialatlas` zu schicken. Im Grunde keine schlechte Idee, es muss nicht immer Geld für neue Projekte ausgegeben werden, aber es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, das Projekt weiter zu fördern, damit die Datenbank auch aktuell gehalten werden kann. Da bleibt nur der Eindruck zurück, dass das so gewollt ist. Allerdings erleben wir als Beratungsstelle inzwischen auch oft, dass es nicht nur an mangelnden Informationen liegt, wenn Menschen mit Behinderungen nicht zu ihren Rechten und damit Hilfen kommen. Es macht zum Beispiel einen großen Unterschied, an wen man in einem Amt gerät. Da gibt es in jeder Behörde Mitarbeiter, die weiterhelfen, sich bemühen und den Bürgern das Gefühl geben, dass sie willkommen sind und ihnen hier weitergeholfen wird. Aber es gibt auch die anderen, die zuerst danach fragen, ob auch alle Fragebogen ausgefüllt wurden, die unmissverständlich klar machen, dass sie ohne Termin keine Fragen beantworten werden und denen es egal ist, dass man gar keinen Termin machen kann, weil man ja gar nicht herausfinden kann, wer zuständig ist. Inzwischen ist unsere Beratungsstelle nicht nur damit beschäftigt, Menschen ihre Rechte zu erläutern, sondern mindestens genauso oft auch damit, Menschen zu helfen, an ihre Rechte zu kommen. Dass immer weniger Geld zur Verfügung steht ist allerorts angekommen, aber von Behörden erwarte ich, dass sie wenigstens gesprächsbereit sind und sich nicht im Internetnirvana verstecken sondern im direkten Kontakt wenigstens die einfachsten Regeln der Höflichkeit beachten. Viel besser ergeht es einem bei der Internetseite der Kreisverwaltung auch nicht. Da kann man sage und schreibe an die 8 bis 9 Mitarbeiter in der Eingliederungshilfe ausmachen, dummerweise eben alle nur mit dem Zusatz Eingliederungshilfe. Die Klienten können gut und gerne Stunden damit verbringen, alle angegebenen Mitarbeiter anzurufen, und nicht selten geben sie entnervt nach einigen Versuchen auf. Bei der Kreisverwaltung scheint eher im Geheimen agiert zu werden, da wird zum Beispiel den Leistungserbringern nicht mitgeteilt, wenn Zuständigkeiten sich verändern. Irgendwie hat man seit Monaten das Und wenn wirklich einmal jemand kommt, der tatGefühl, dass sie dort Bäumchen wechsel dich sächlich keinen Anspruch auf Hilfen hat, so kann spielen. man auch das in einem anständigen Gespräch klären. Das Internet nimmt inzwischen bei der Informationsweitergabe und -beschaffung in allen Lebensbereichen einen großen und allgemein akzeptierten Raum ein, deshalb ist nicht nachzuvollziehen, warum gerade Ämter und Behörden, die ja Dienstleister für die Bürger sein sollen so spärlich mit ihren Informationen umgehen. Oder vielleicht doch, aber alle Überlegungen dazu würden mir als Bösartigkeit ausgelegt werden. Jedes ehrenamtlich erstellte Internetportal bringt mehr fundierte Informationen zur Eingliederungshilfe zustande als diese Behördenseiten. 6 Aktuelles Subsidiaritätsprinzip – Ansprüche und keine Almosen Der soziale Rechtsstaat ist gekennzeichnet durch seine klar definierte staatliche Unterstützungspflicht. Damit einher geht das Recht des Einzelnen auf Hilfe in bestimmten Lebenslagen. Der Sozialstaat im Sinne unseres Grundgesetzes beschreibt rechtlich verfasste Solidarität, damit gemeint sind klar definierte Ansprüche und keine Almosen! Ein Grundprinzip der staatlichen Unterstützungspflicht ist das Subsidiaritätsprinzip. Die staatlich garantierten Ansprüche beispielsweise in der Sozialhilfe bekommt nur, wer sich selbst nicht helfen kann. Wer seine Hilfen selbst bezahlen kann, muss erst sein eigenes Geld einsetzen. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Strukturprinzip unserer freiheitlichen und humanitären Staatsund Gesellschaftsordnung. Es verpflichtet den Staat ebenso zur Aktivität wie zur Selbstbeschränkung. Es verpflichtet den Staat zur Hilfe für die kleineren und untergeordneten Gliederungen wie Länder, Kreise und Kommunen, um der einzelnen Bürger und der Familien willen, aber es verbietet ihm auch die Intervention in deren Aufgaben, wenn diese sie aus eigenen Kräften erfüllen können. Können sie sie aus eigenen Kräften nicht erfüllen - z.B. im Bildungs- oder Sozialbereich - dann verpflichtet das Subsidiaritätsprinzip den Staat darüber hinaus, diese Aufgaben nicht gleich an sich zu ziehen, sondern Wege zu suchen, auf denen sich die Selbsthilfekräfte stärken lassen. Soziale Dienste und Hilfeangebote sind historisch aus kirchlichen oder Bürgerinitiativen entstanden. Das Subsidiaritätsprinzip gilt auch besonders für das Verhältnis der Freien Wohlfahrtspflege zum Staat. In vielen Bereichen sind Wohlfahrtsverbände gewichtige Anbieter von Dienstleistungen. Sie sind Träger von Seniorenheimen, Behinderteneinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Diensten. Damit sind die Wohlfahrtsverbände zu einem der größten Arbeitgeber geworden, mit weit mehr Mitarbeitern als etwa große Automobilkonzerne. Die wichtigste Funktion der Wohlfahrtsverbände liegt darin, dass sie die Interessen von zum Beispiel benachteiligten und/oder behinderten Menschen vertreten. Sie agieren als Anwalt der Betroffenen, machen Gesellschaft, Öffentlichkeit und Politik auf soziale Probleme aufmerksam und versuchen, hier Abhilfe zu schaffen. Sie wirken auf die Gesetzgebung ein und organisieren Unterstützung in unterschiedlichster Art und Weise. Ein sehr wesentlicher Aspekt ist die Demokratiefunktion; Wohlfahrtsverbände spielen bei der Organisation von ehrenamtlichem Engagement eine gewichtige Rolle. In ihnen engagieren sich Betroffene und sozialpolitisch interessierte Personen; sie motivieren Bürgerinnen und Bürger, sich für soziale Fragen zu interessieren und konkrete Hilfe anzubieten. Viele Wohlfahrtsverbände sind Träger sozialer Dienste und Einrichtungen, sie handeln dann aufgrund gesetzlicher Leistungsansprüche und teilweise werden diese Aufgaben auch staatlicherseits übertragen, eben subsidiär, denn der Staat schafft erst Angebote, wenn Bedarfe da sind, die nicht von der Wohlfahrtspflege o. ä. gedeckt werden können. Dieser Vorrang vor staatlichen Trägern beinhaltet auch eine Förderungspflicht des Staates gegenüber freien Trägern und 7 Aktuelles Wohlfahrtsverbänden. Dieses Prinzip prägte lange das Verhältnis zwischen Staat und Freien Wohlfahrtsverbänden. Das setzt eine Begegnung auf Augenhöhe voraus, die sich in den letzten Jahren immer mehr verschoben hat. Die Behörden ignorieren angesichts leerer Kassen immer mehr das Subsidiaritätsprinzip und werden zu reinen Prüfbehörden. Diese Schieflage ist auch bei vielen Wohlfahrtsverbänden spürbar, diese enge Wechselwirkung hat mit dazu geführt, dass viele Verbände eher staatliche Denkmuster, Strategien und Strukturen übernommen haben. Denn die Wohlfahrtsverbände tragen die Verantwortung für die Klienten, für sich selbst, für ihre Leistungen und für sehr viele Mitarbeiter. Als Unternehmen dieser Größenordnung müssen sie aber ohne eigene Planungs- und Entwicklungskapazitäten zukunftsorientiert arbeiten und sind darauf angewiesen, dass andere für die Wohlfahrtspflege richtig planen und entwickeln. Aber wie viel Planung ist von Kommunen zu erwarten, die nicht wissen, wie sie die Projekte, Dienste etc. hinterher finanzieren sollen? Dass die vorhandenen sozialen Angebote notwendig sind, steht außer Zweifel. Lange waren viele Einrichtungen und Dienste auf Zuwendungen zur Finanzierung von Daueraufgaben angewiesen. Zuwendungen sind wenig geeignet, weil sie keine Planungssicherheit garantieren. Zudem haben alle Einrichtungen und Dienste unter immer mehr werdenden Zuwendungsbestimmungen gelitten, die die Arbeit enorm verbürokratisiert haben. Die Pflegeversicherung ist ein gutes Beispiel dafür, wie man aus einem klientenbezogenen Dienst ein bürokratisches Monster kreiert, das weniger Zeit für Klienten bringt aber dafür unzählige Jobs in Kontroll- und Prüfbüros. In der Eingliederungshilfe sollen gesetzlich vorgeschriebene Leistungsvereinbarungen das Dilemma der Zuwendungen abwenden. Inzwischen gibt es in der Ambulanten Eingliederungshilfe das neue Finanzierungsinstrument, aber von Planungssicherheit kann nicht wirklich die Rede sein. Geblieben ist die Bürokratie: Was vorher in unzähligen Zuwendungsbestimmungen festgehalten wurde, wird jetzt in den Kontroll- und Prüfbestimmungen weiter betrieben. 8 Das Ziel Planungssicherheit ist damit nicht erreicht, und das Agieren auf Augenhöhe war schon bei den Verhandlungen um die Leistungsvereinbarung nicht gegeben. Wenn Behörden sich inzwischen einen externen, branchenfremden Berater holen, statt mit ihren Akteuren im sozialen Bereich zu reden, dann ist das Subsidiaritätsprinzip im Laufe der Zeit irgendwie in den Akten abgeheftet worden. Eine weitere Verschärfung der finanziellen Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit wird zu gravierenden Qualitätseinbußen führen. Inzwischen stellt sich die Frage, ob der Staat sich an bislang als gesichert geltende Grundsätze gebunden fühlt. Schon beim Persönlichen Budget wurde von einem Markt und den Klienten als Käufern von Dienstleistungen gesprochen. Es gibt diesen Markt nicht, das hätte schon im Vorfeld auch der letzte Kostenträger mitbekommen müssen. Die Stellung der freien Wohlfahrtspflege als eigenständiger Akteur an der sozialen Gestaltung ist unmöglich, wenn für die Entwicklung notwendiger Angebote keine Ressourcen bereit gestellt werden und keine Planungssicherheit geschaffen wird. Die Durchführung der sozialen Dienste und die Erfüllung notwendiger Aufgaben ist seit Jahren gekennzeichnet von einer immer weiter auseinandergehenden Schere zwischen Ertrag und Ausgaben, der fehlenden Planungssicherheit und im Pflegebereich durch eine oft recht unkonventionelle Praxis von privaten Anbietern bis hin zu politisch gewolltem Dumpinglohn für Pflegekräfte aus dem Osten und Arbeitsbedingungen, die bei deutschen Mitarbeitern ungesetzlich sind. Seit Jahren wird eine Sozialpolitik nach Kassenlage etabliert. Dazu gehört auch die systematische Demontage des Stellenwertes der Wohlfahrtspflege. Die freie Wohlfahrtspflege soll immer mehr zum bloßen Sozial-Dienstleister werden, der finanziell und strukturell abhängig ist. Dies untergräbt das sozialstaatliche Subsidiaritätsprinzip und die durch die Verfassung geschützte Stellung der Wohlfahrtspflege als eigenständiger Akteurin der sozialen Gestaltung. Service Service Trotz BSG Urteil immer noch weniger Sozialhilfe für Erwerbsunfähige in Wohngemeinschaften Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 23.07.2014 entschieden, dass erwerbsunfähige volljährige Menschen mit Behinderungen, die keinen eigenen Haushalt führen, den vollen Regelsatz erhalten. Das Gericht urteilte, dass von einer gemeinsamen Haushaltsführung auszugehen ist, wenn eine Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistigseelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit erfolgt. Das Gericht argumentierte, dass bestimmte Lebens- und Wohnformen schlechter gestellt wären als andere, ohne dass hierfür eine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Nur wenn keinerlei Beteiligung einer Person an Haushaltstätigkeiten festzustellen oder möglich wäre, könne Grund für die Annahme bestehen, eine Person führe keinen eigenen Haushalt. Die Beweislast hierfür liege aber beim Sozialhilfeträger. Die Regelbedarfsstufe drei wurde 2011 von der damaligen CDU/CSU-FDP-Koalition in Berlin eingeführt. Sie hat gerade die Personen getroffen, die besonders auf die Unterstützung ihrer Familien und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind. Damit wurden viele Behinderte finanziell schlechter gestellt. Gerade behinderte Menschen sind zumeist nicht in der Lage, aus eigener Kraft ihre Einkommenssituation zu verbessern. Insbesondere Eltern, die ihre behinderten Kinder oft jahrzehntelang zuhause versorgen, wurden mit der Kürzung der Grundsicherung besonders hart getroffen. Deshalb also die Entscheidung des Bundessozialgerichtes Kassel, dass, wenn der behinderte Mensch sich auch nur ein wenig am gemeinsamen Haushalt beteiligt, er damit wie ein Haushaltsvorstand den vollen Regelsatz zu erhalten habe. Normalerweise schafft ein Urteil erst mal Klarheit. Aber das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ignoriert das Urteil des BSG. Das BMAS ist der Auffassung, dass die Betroffenen weiterhin mit nur 80 Prozent der Grundsicherung für Alleinstehende, derzeit 320 Euro, auskommen müssen. In mehreren Rundschreiben hat das BMAS den Sozialbehörden mitgeteilt, dass sie das BSG-Urteil vorläufig nicht umsetzen sollen. Eine eigene Entscheidung will die Behörde unter Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dazu bis Ende März 2015 treffen. Am 23. Dezember 2014 hatte das BSG die Begründung zu seinem sechs Monate zuvor gefällten Beschluss veröffentlicht. Danach steht den Klägern dreier Ausgangsverfahren die Regelbedarfsstufe eins statt der bewilligten Stufe drei und damit der volle Satz für Alleinstehende von 399 Euro pro Monat zu, obwohl sie im Haushalt eines Elternteils oder einer anderen Person leben. Nur wenn jemand in keiner Weise imstande sei, sich an der Führung des Haushalts zu beteiligen, komme der um 79 Euro niedrigere Satz in Betracht. Alles andere verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so das BSG. Das Arbeitsministerium stützt sich in seinem Schreiben darauf, dass es hier keine Diskriminierung erkennen könne. „Welche Leistungen es Behinderten gewährt, knüpfe es schließlich gerade nicht an das Vorliegen einer Behinderung. Maßgeblich sei vielmehr, ob Betroffene einen eigenen Haushalt führen.“ Sei dies nicht der Fall, komme eben nur der geringere Satz in Frage. Die Bedarfsstufe zwei (90 Prozent vom Regelsatz) stehe nur Ehegatten und Paaren zu. Die aktuelle Auslegung des Gerichts würde, »dazu führen, dass die Bedarfsstufe drei entgegen dem erklärten Willen des Gesetzgebers fast nur noch auf Personen in stationären Einrichtungen anwendbar bliebe«. Dies komme einer Normverwerfung gleich, die nur dem Bundesverfassungsgericht zustehe. Solange das Bundesverfassungsgericht die jetzige Praxis nicht für verfassungswidrig erkläre, gelte die bisherige Regelung weiter, war im Schreiben der BMAS zu lesen. 9 Club Aktivitäten Club Aktivitäten Projekt Vertiefte Berufsorientierung Das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung“ 2014 wurde erfolgreich mit einer Weihnachtsfeier für Eltern und TeilnehmerInnen abgeschlossen. Die Teilnehmer/innen stellten anhand von großen Plakaten vor, was sie alles gemacht hatten. Und dann wurden die Teilnahme-Zertifikate an die Jugendlichen verteilt. Im Anschluss konnten sich bei Punsch und Lebkuchen alle miteinander austauschen. Es ist noch nicht zu spät für eine Anmeldung. Wir freuen uns über jede neue Teilnehmerin und jeden neuen Teilnehmer! Bei wem wir Interesse an unserem Projekt oder an der hamet e-Testung geweckt haben, ist herzlich eingeladen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten. Es lohnt sich. Insgesamt 22 Jugendliche haben an den Projekt- Ansprechpartnerinnen: samstagen und in den Projektwochen im Jahr Isabell Kieser, Kristin Brackhahn, Ulrike Bau2014 am Programm teilgenommen. mann Postanschrift: In den Projektwochen erhielten sie Einblicke in Club Aktiv, Schützenstraße 20, 54295 Trier die unterschiedlichsten Berufsfelder zum Beispiel Telefon: 0651/991671-20, Fax: 0651/991671-11 aus den Bereichen Hauswirtschaft und Handwerk E-Mail: [email protected] & Kultur. Dazu gehörten Besuche in der Stadtbücherei, der Jugendherberge, dem Tierheim, der Feuerwehr, und verschiedener Abteilungen des Club Aktivs wie Tagespflege, KiTa und Buchsanierung. Die Projekttage behandelten intensiv die Themen Berufsfindung, Bewerbung und finanzielle Lebensplanung. Dort haben wir uns berufsspezifisches Wissen erarbeitet, aber auch der Spaß kam dabei nicht zu kurz. Die hamet e-Testung, ein Kompetenztestverfahren, das letztes Jahr insgesamt vier Mal stattge- „Buchsanierung“: Vorsicht mit den alten Büchern funden hat, fand großen Anklang bei Eltern sowie bei TeilnehmerInnen und soll auch 2015 wieder durchgeführt werden. Im Jahr 2015 wird das Projekt in die nächste Runde gehen und soll genauso erfolgreich werden. Dafür suchen wir natürlich auch wieder Teilnehmer/innen, die zusammen mit uns ihre besonderen Fähigkeiten finden, viele neue Berufsfelder erkunden und vor allem eine Menge Spaß haben. Auch 2015 findet das Projekt an verschiedenen Samstagen und in den Ferien statt. 10 „Tierheim“: Streicheleinheiten für die Tiere Club Aktivitäten Hamet e-Testung: Das Testen von Routine und „Kochen“: Was man essen will, muss man auch selbst zubereiten können Tempo Unsere Mitarbeiter/Innen an der Zentrale stellen sich vor An unserer Zentrale bedienen Sie abwechselnd Melanie Meyer, Tatjana Dobroshynska oder Jörg Müllers. Die Aufgaben der Mitarbeiter/Innen an der Zentrale sind vielfältig. Alle eingehenden Anrufe werden entgegengenommen und beantwortet bzw. weitergeleitet. Eingehende Post wird sortiert und verteilt. Ausgehende Post wird gesammelt, frankiert und versandt. Von der Zentrale aus werden alle Bestellungen für Bürobedarf u.a. getätigt. Weiterhin gibt es auch noch organisatorische Tätigkeiten in Verbindung mit dem Fahrdienst zu tun. Aber auch noch andere Arbeiten fallen an. Tatjana Dobroshynska Melanie Meyer Jörg Müllers 11 Club Aktivitäten 5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Wie immer wollen wir dieses inzwischen bekannte Datum nutzen, um aufzuzeigen, wo Gleichstellung nicht gegeben ist und um dagegen zu protestieren. In diesem Jahr veranstalten wir zusammen mit einigen anderen Vereinen das 4. Trierer Inklusionsgespräch. Termin: 6. Mai 2015, 18:00 Uhr; Ort: Schammatdorfzentrum in Trier Es steht unter dem Motto „Alles Schikane?“. Dabei geht es uns um all die Menschen mit Behinderung aus Trier und Umgebung, die versucht haben, ihre per Gesetz verbrieften Rechte auch zu bekommen – und das oft vergeblich oder erst nach ganz vielen Mühen. Machen wir es an einem Beispiel konkret: Die Eltern einer jungen Frau mit geistiger Behinderung, Pflegestufe 1 und eingeschränkter Alltagskompetenz stellen für diese, da sie 18 Jahre alt geworden ist, Anfang Januar 2015 einen Antrag auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach dem SGB XII. (Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind und nicht aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Grundsicherung können auch behinderte Menschen erhalten, die im Haushalt der Eltern leben.) Der Vater will den Antrag bei der Stadt Trier abgeben. Er wird zu Herrn A geschickt. Dieser schickt ihn wieder weg und sagt, er solle eine Beratungsstelle aufsuchen, da die Stadt nicht zuständig und der Fall kompliziert sei. Der Vater ist verunsichert und denkt, es gebe dafür eine eigens von der Stadt Trier eingerichtete Beratungsstelle. Da es eine solche städtische Stelle aber nicht gibt, ruft die Mutter wieder bei der Stadt an. Dort sagt man ihr, eigentlich sei Frau B zuständig und außerdem müsse sie den Antrag sowieo beim Jobcenter stellen, da die volle Erwerbsminderung ja noch nicht festgestellt sei. Daraufhin wendet sich die Mutter an die Bera- 12 tungsstelle des Club Aktivs. Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle ruft bei der Stadt Trier an. Frau B ist doch nicht zuständig, sondern Frau C. Diese sagt, dass der Antrag auf jeden Fall beim Jobcenter zu stellen sei, da dieses dann die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit veranlassen müsse. Und, nein, es sei nicht ihre Aufgabe, zu klären, wer für den Antrag zuständig sei und diesen weiter zu leiten (das Sozialgesetzbuch sieht zur Entlastung der Antragsteller vor, dass das Amt, bei dem ein Antrag gestellt wird, diesen Antrag, falls es selbst nicht zuständig ist, an die Stelle weiter leitet, die seiner Meinung nach die richtige ist). Falls der Antrag wieder zu ihr geschickt werde, müsse sie ihn ablehnen. Sie mache den Job schon seit drei Jahren und wisse, was sie zu tun habe. Die Mutter ruft daraufhin beim Jobcenter an. Diese wollen den Antrag auch nicht annehmen und verweisen auf die Rehaabteilung der Arbeitsagentur. Die Mutter ruft bei der Arbeitsagentur an. Die Zentrale dort hört sich das Anliegen an, nimmt Daten auf und sagt, sie gebe alles weiter an die Rehaabteilung, die sich dann wegen eines Termins melden werde. Nach fünf Tagen meldet sich die Rehaberatung bei der Familie. Aber auch sie ist nicht zuständig, da sie ja mit Anträgen auf Grundsicherung gar nichts zu tun hat. Wer zuständig ist, weiß sie nicht. Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle telefoniert daraufhin mit dem Jobcenter. Auch dort ist man unsicher, versichert ihr aber, man werde abklären, wie das Problem zu lösen und wo der Antrag einzureichen sei. Man werde anrufen. Dieser Anruf erfolgte zwei Tage später. Die Mitarbeiterin des Jobcenters sagt, sie seien nicht zuständig, da es hier weder um eine Bedarfsgemeinschaft gehe, noch um einen jungen Menschen, der erwerbsfähig und mindestens 25 Jahre alt sei (dies sind die Voraussetzungen, unter denen das Jobcenter zuständig wäre). Der vorliegende Antrag auf Grundsicherung mache ja nur Sinn im Zusammenhang mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Wäre die junge Frau erwerbsfähig, wäre sie ja gar nicht leistungsberechtigt, es sei Club Aktivitäten denn als Teil einer Bedarfsgemeinschaft. Da ihre Eltern aber keinen Bedarf haben, ist das Jobcenter nicht zuständig. Deshalb müsse der Antrag beim Sozialamt gestellt werden, das dann auch die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit in Auftrag geben könne. Anschließend ruft die Mitarbeiterin der Beratungsstelle wieder bei Frau C vom Amt für Soziales und Wohnen der Stadt an. Sie erläutert ihr den Sachverhalt, macht sie auf einen gerade eben laufenden ähnlichen Fall aufmerksam, bei dem einer ihrer städtischen Kollegen entschieden hat, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die Stadt Trier zuständig ist und mailt ihr gleichzeitig ein Merkblatt zur Grundsicherung für Menschen mit Behinderung zu. Frau C. sagt, der Antrag solle bei ihr eingereicht werden mit allen Unterlagen über Schwerbehinderung und Pflegestufe. Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle teilt dies der Familie mit. Die Mutter geht mit allen Unterlagen zur Stadtverwaltung. Dort teilt man ihr mit, Frau C sei gar nicht mehr zuständig, sondern ab sofort Frau D, die aber leider gar keine Kenntnis der Materie hatte........ Zur Ehrenrettung der Stadtverwaltung muss gesagt werden, dass, nachdem die Mutter sich massiv beschwerte, sowohl Frau C als auch der andere städtische Mitarbeiter hinzu gerufen wurden, damit eine Klärung erfolgen konnte. Die sieht so aus, dass die Stadt Trier die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch den Rentenversicherer in Auftrag gibt, allerdings erst, nachdem die Eltern eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben haben, die die Mutter dann mitnahm und persönlich mit Unterschriften wieder abgegeben hat. Unterstützung einer solchen Verwaltung gegenüberstehen? Deshalb freuen wir uns, wenn möglichst viele Menschen am 6. Mai zum Inklusionsgespräch kommen und dort die Gelegenheit nutzen, ihre Erfahrung bei der (Nicht)-Erlangung ihrer Rechte darzulegen. Eingeladen werden auf jeden Fall auch die Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung, Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungen, Arbeitsagentur und Jobcenter. Wer weiß, vielleicht finden sich ja in dem einen oder anderen Fall doch nachhaltige Lösungen, die uns auch zukünftig den Weg zur Erlangung unserer Rechte erleichtern. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Zu Verkaufen : Ford Transit FT 300 K TDCi VA Trend Behindertengerechter Umbau Erstzulassung: 12/2012 VB: 26000.- Euro Bilder und Informationen unter: http://ww3.autoscout24.de/ classified/262761297 Kontakt : Marcel Sihr Tel : +491772682121 E-Mail : [email protected] Inzwischen ist März, und einen Termin zur Abklärung der Erwerbsunfähigkeit gibt es bis zur Fertigstellung dieser Zeitung noch nicht. Ist es nicht so, dass die Verwaltungen eigentlich Dienstleister für die BürgerInnen sein sollen? Und wie mag es den Bürgern ergehen, die ohne 13 Seite für junge Leute Seite für junge Leute Ferienfreizeit für Jugendliche mit und ohne Behinderung In den Sommerferien bietet der Club Aktiv eine Ferienfreizeit für Jugendliche in Cochem an Wir wohnen in der Jugendherberge.Von dort starten wir Exkursionen. Wir besuchen den Freizeitpark in Klotten, fahren zum Deutschen Eck, schauen uns an, wie man früher auf den Burgen gelebt hat und vieles mehr. Natürlich bleibt noch genug Zeit für Spiele und Spaß in der Jugendherberge. Wann ? 25.07. bis 31.07. 2015 Wo ? Jugendherberge Cochem Wer ? Jugendliche mit und ohne Behinderung (ca.12-18 Jahre) Für Kinder mit Pflegestufe 1,2,3 und/oder zusätzlichem Betreuungsbedarf nach §45 SGBXI setzen wir zusätzliche BetreuerInnen bis 1:1 ein. In einem ausführlichen Gespräch ermitteln wir mit den Eltern und Teilnehmern den Bedarf und die Kosten. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt und können von den Pflegekassen nach Antragstellung übernommen werden. Dabei helfen wir gerne. Formlose Voranmeldung (nur schriftlich): mit Angabe von Name, Adresse, Alter, Telefon, E-Mail an Club Aktiv e.V., Klaudia Klaus-Höhl, Schützenstraße 20, 54295 Trier oder an [email protected] oder an die Faxnummer: 0651/97859-26. Anschließend erhalten Sie von uns ein ausführliches Anmeldeformular. Kosten ? Die Platzzahl ist begrenzt. Es gilt das Datum der 530,- Euro inklusive Fahrt, Eintrittsgeldern, Un- Voranmeldung terbringung, Verpflegung, Animation 14
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