Amtsblatt und Interessantes für alle Bürger und Gäste der Gemeinde

02/2015
BürgerInfo
17. Jahrgang | 25.04.2015
www.hellenthal.de
Amtsblatt und Interessantes für alle Bürger
und Gäste der Gemeinde Hellenthal
Portrait:
Huftherapie- und Trainingszentrum für Pferde
in Losheim
Seiten 4 – 5
Kyllradweg:
Eröffnung mit großem
Aktionstag
Foto: Nordeifel Tourismus GmbH
Seite 6
Jubiläum:
125 Jahre Brandschutz
im Ländchen
Seite 7
Weißer Stein:
Einweihung des neuen
Aussichtsturmes
Seite 19
Notrufnummern | Kontakte und Öffnungszeiten
Notrufnummern
Institution
Kontakt
Rettungsdienst - Notarzt Tel.: 112
Notruf-Fax für Hörgeschädigte
Tel.: 02251 / 97 05 47
Feuerwehr
Tel.: 112
Polizei
Tel.: 110
Notruf-Fax für Hörgeschädigte
Tel. 02251 / 79 92 58
Ambulanter ärztlicher Notfalldienst
Tel.: 116 117
Mo, Di, Do: 18.00 – 08.00 Uhr
Mi12.00 – Do 08.00 Uhr
Fr 12.00 – Mo08.00 Uhr
Feiertags: 24 Std.
Notfalldienstpraxis der Tel.: 02443 / 1 70
niedergelassenen Ärzte Sa, So, Feiertags: 07.30 – 22.00 Uhr
Kreis-KH Mechernich
Elisabeth-Str. 2-6
Giftnotrufzentrale für Kinder und Erwachsene
Tel.: 0228 / 1 92 40
Zentrale der Uniklinik Bonn
Apotheken-Notdienst
Tel.: 0800 / 00 22 8 33
Handy ohne Vorwahl Tel. 22 8 33
Zahnärztlicher Notdienst Tel.: 0180 / 5 98 67 00
Krankenwagen
Tel.: 02251 / 50 36
Polizeiwache Schleiden
Tel.: 02445 / 85 80
Kontakte & Öffnungszeiten
Institution
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hellenthal
Rathausstr. 2 · 53940 Hellenthal
Tel.: 02482 / 85 0 · Fax: 85 114
[email protected]
www.hellenthal.de
Mo – Fr: 08.30 – 12.30 Uhr
Do: 14.00 –17.00 Uhr
Tourist-Info und
Rathausstr. 2 · 53940 Hellenthal
Nationalpark-Infopunkt Tel.: 02482 / 85 115 · Fax: 85 114
Hellenthal
[email protected]
Mo – Fr:08.30 – 12.30 Uhr,
14.00 – 17.00 Uhr
Sa, So, Feiertags: 10.00 – 12.00 Uhr
Grundschulverbund
Hellenthal
Burgstr. 20 · 53940 Hellenthal
Tel.: 02482 / 15 21 · Fax: 23 66
[email protected]
Gemeinschaftshaupt-
schule Hellenthal
Kalberbenden 14 · 53940 Hellenthal
Tel.: 02482 / 22 24 · Fax 16 33
[email protected]
GdG Pfarrbüro
Hellenthal
Kölner Str. 27 · 53940 Hellenthal
Tel.: 02482 / 9 50 40 · Fax: 9 50 48
[email protected]
Ev. Trinitatis Kirchengemeinde
Pfarramt Bezirk Hellenthal
Im Kirschseiffen 26 · 53940 Hellenthal
Tel.: 02482 / 13 37
[email protected]
Schonen Sie Ihre Füße!
sch
Mit KFZ-Technik Burs!
immer gut unterweg
Bild: adam121 - Fotolia.com
2
Wer uns kennt, weiß was wir leisten.
BürgerInfo | 25. April 2015
3
Inhalt
PINNWAND
Infos und Interessantes in Kürze
Ein herzliches Dankeschön
!
Alle Einwohnerinnen und Einwohn
er
der Gemeinde Hellenthal sind kün
ftig berechtigt, zu Beginn einer
jeden öffentlichen Ratssitzung Frag
en
zu allgemeinen Gemeindeangele
genheiten an den Bürgermeister
zu
richten (30 minütige Fragestunde
).
Pater Anselm Grünr die Veranstaltung
kauf fü
Karten im Vorver
15 in
Grün am 27.08.20
mit Pater Anselm
n 12,– €
vo
s
ei
n Sie zum Pr
Hellenthal erhalte
n:
le
el
sst
rverkauf
bei folgenden Vo
l
einde Hellentha
m
Ge
fo
-In
• Tourist
n
de
ei
hl
Sc
,
es
Re
• Buchhandlung
d
Wachtel, Gemün
ng
lu
nd
ha
ch
Bu
•
en
ng
nde Bülli
• Rathaus Gemei
Impressum
Schwarzstorch
Bei einem Außentermin ist es
einer Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung gelungen, einen
Schwarzstorch aus nächster
Nähe abzulichten. Ohne Scheu
war dieser auf der Ortsstraße
Manscheid unterwegs.
Inhalt
Die BürgerInfo wird
herausgegeben von der
Gemeinde Hellenthal,
Rathausstr. 2 · 53940 Hellenthal
Tel.: 02482 / 85 0 · Fax 85 114
www.hellenthal.de
[email protected]
Verantwortlich für den Inhalt:
Der Bürgermeister der
Gemeinde Hellenthal
Amtlicher Teil:
Gemeinde Hellenthal
Redaktion:
Gemeinde Hellenthal Foto: A. Gehlen
Einwohnerfragestunde
An alle Helferin
nen und Helfer,
die
sich in den letzte
n zwei Jahren an
der
Narzissenpflanza
ktion beteiligt ha
ben.
Dank Ihnen wur
den unsere Gäste
mit
tausenden Narz
issenblüten am W
egesrand zur Narziss
ensaison begrüß
t.
SIMAG
mediakontakt
Mit Namen oder Abkürzungen gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdrucke verboten.
Für unverlangt eingereichte Manuskripte, Fotos etc. übernehmen
wir keine Haftung. Gestaltete und
veröffentlichte Texte und Anzeigen dürfen nur mit ausdrücklicher
Zustimmung reproduziert oder
nachgedruckt werden.
Produktion & Anzeigenverwaltung:
SIMAG mediakontakt
Hubert Förster
Zum Markt 6 · 53894 Mechernich
Tel.: 02443 / 9 03 86-17 | Fax -19
[email protected]
www.blauestelefonbuch.de
BürgerInfo | 25. April 2015
Huftherapie- und Trainingszentrum für Pferde· · · · · · · · · · · · · · · · · · 4 – 5
Frühjahrs-„Sau“se in Hellenthal· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 5
Kyllradweg· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 6
125 Jahre Brandschutz im Ländchen· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 7
Amtlicher Teil – Bekanntmachungen · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 8 – 15
Gemeinderat in Kürze· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 16 – 17
Sitzungsplan· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 17
Geburtstage· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 18
Grandiose Fernsicht vom Aussichtsturm Weißer Stein · · · · · · · · · · · · · · 19
Veranstaltungskalender · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 20 – 24
Hellenthal aktuell · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 25 – 30
Schleiden aktuell · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 31
Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen
Das Amtsblatt erscheint alle zwei Monate und wird an alle
erreichbaren Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Auf
Anforderung werden auch einzelne Exemplare des Amtsblatt bzw. der BürgerInfo auf dem Postweg versendet.
Die nächste Ausgabe
der BürgerInfo Hellenthal erscheint
am 27.06.2015
Anzeigen- und Redaktionsschluss:
12.06.2015.
4
Hellenthal aktuell
Huftherapie- und Trainingszentrum für Pferde
In der Eifel daheim, in ganz Europa zu Hause
In möglichst natürlicher Umgebung werden den Pferden möglichst schonend die Schmerzen
genommen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.
Seine Patienten kommen aus
ganz Deutschland, während
er Vorträge in halb Europa
hält. Und doch sind Christoph Gehrmann und seine
„Hufklinik“ aus Losheim in
der Eifel nahezu unbekannt.
„Wir haben uns mit großer
Fachkenntnis einen Namen
gemacht“, stellt der Hufheilpraktiker voller Stolz fest. Sein
großer Erfolg bei der Therapie von Pferden, die bereits
dem Tod geweiht waren, gibt
Gehrmann Recht.
Eigentlich ist Christoph Gehrmann technischer Industriekaufmann und war jahrelang
als Marketingberater erfolgreich. Doch seine Leidenschaft gehörte dem heute
50-Jährigen schon damals den
Pferden. Als er 1995 das erste
Pferd, ein Paso-Peruano aus
den USA, mit Hufproblemen
kaufte, war es um Gehrmann
geschehen. Der Durst nach
Wissen um das Pferd lässt ihn
seither nicht mehr los. Zum
Hufheilpraktiker ausgebildet
wurde er recht schnell von
seinem Lehrinstitut dazu berufen, das Know-how an Dritte weiter zu vermitteln.
Eher zufällig verschlägt es Familie Gehrmann 2003 in die Eifel. Auf dem Weg zu Bekannten im belgischen Malmedy
fällt den Pferdefreunden der
alte Hof im Hüllscheider Weg
in Losheim auf. „Wir haben
uns spontan in das Gebäude,
vor allem aber die Landschaft
ringsherum verliebt und unser Leben von heute auf morgen auf den Kopf gestellt“,
erinnert sich Gehrmann, der
mit seiner Frau zuvor in Overath lebte.
Eine wirkliche Kommunikation kann nur stattfinden,
wenn ich auf jedes Pferd individuell eingehe und es zu
verstehen versuche“, erklärt
Gundula Heckers, Tierarzthelferin, Homöopathin und Hufheilpraktikerin.
übrigens ganz gleich, ob sie
dem Reiten als Hobby oder
professionell
nachgehen,
knüpfen ihre letzte Hoffnung
an die „Hufklinik Eifel“. Und
tatsächlich: Über 90 Prozent
der Patienten verlassen als
gesunde Pferde den Hof.
Aus dem ehemaligen Reiterhof mit konventioneller Pferdehaltung entstand ein Therapie- und Trainingszentrum
für bis zu 15 Pferde der besonderen Art. Alle angenommenen Pferde werden dort
auf das so genannte „Barhufgehen“ umgestellt. „Fast alle
Pferde, die zu uns gebracht
werden, gelten als austherapiert – sie sollen eigentlich
von ihren vermeintlichen Leiden durch Einschläfern erlöst
werden“, so Gehrmann. Doch
immer mehr Pferdefreunde,
Dabei ist Gehrmann wichtig,
dass konventionelle Therapie und alternative Heilmethoden gleichsam ihren Platz
finden. „Wir arbeiten erfolgreich mit Tierärzten aus der
Umgebung zusammen, erstellen Röntgenbilder, prüfen die
Vitalfunktion und den Stoffwechsel-Haushalt der Pferde,
dokumentieren den Behandlungsverlauf und können nach
vier bis sechs Monaten Erfolge vorweisen.“ In möglichst
natürlicher Umgebung werden den Pferden schonend
Während Gehrmanns Ehefrau
die Zahlen im Auge behält,
kümmert er sich gemeinsam
mit Gundula Heckers um die
„Patienten“. „Mit einem Pferd
methodisch umzugehen, ist
wie ein höfliches Befehlen.
Christoph Gehrmann lebt seit 2003
mit seiner Familie in Losheim und ist
ausgebildeter Hufheilpraktiker.
BürgerInfo | 25. April 2015
Hellenthal aktuell
die Schmerzen genommen.
„Unsere Patienten leben in
einem Offenstall mit Paddock
und großräumigem Trail“, erklärt Gehrmann. Durch unterschiedliche Bodenbeläge, von
Gummimatten über Schotter
bis hin zu Rasengittersteinen
und Naturrasen, werden die
Hufe an den normalen Alltag
gewöhnt. Hufmechanismus sei
die wichtigste Voraussetzung
für Blutumtrieb und damit ei-
ner natürlichen Unterstützung
der Organe, weiß Gehrmann.
Zudem werde auf den unterschiedlichen Belägen der nötige Abrieb gewährleistet, der
den Hufen die Impulse zum
Nachschieben von gesundem
Horn biete. So seien Hufrehe
und Hufrollenerkrankungen
nur eine Frage der Zeit und gar
ein Hufbein-Durchbruch nicht
gleichbedeutend mit dem Lebensende eines Pferdes. Eine
in Europa einzigartige therapeutische Bewegungsanlage
fördere Stoffwechsel und den
natürlichen Heilungsprozess.
Vor drei Jahren gelang es dem
zweifachen
Familienvater,
das angrenzende ehemalige
Schulgebäude des Grenzortes
zu erwerben. Dorthin wurden die Büroräume verlagert
und im Obergeschoss Appartements für Schüler, Praktikanten und andere Hofgäste
eingerichtet. Schließlich bildet Christoph Gehrmann aus.
Zudem bietet er Hufseminare für Pferdehalter, Tierärzte und andere Fachleute an.
„Barhufig zu laufen ist für ein
Pferd eigentlich die normalste Sache der Welt. Doch, wer
jahrelang beschlagen wurde,
muss sich eine gute Hornqualität und Laufkomfort erst
wieder erarbeiten“, erklärt
Gehrmann. Etwa ein Dutzend
Freiberufler sind als Dozenten
für das „Europäische Institut
für Pferdephysiologie“ in der
Eifel sowie am französischen
Standort nahe Paris tätig.
Fünf Mitarbeiter widmen sich
vornehmlich dem Onlineshop.
Dort werden natürliche Produkte für Pferd, Reiter und
Hund angeboten. „Wir verzichten auf den Einsatz von
Eisen“, führt Christoph Gehrmann aus. Hufschuhe, Vielfältiges für eine Offenstallhaltung, gebisslose Zäumung,
Werkzeug für Barhufpflege
oder patentierte Heunetze
sind dort zu finden.
Schauen Sie vorbei unter
www.heunetz.de oder besuchen Sie die „Hufklinik Eifel“
ganz einfach in Losheim, Hüllscheider Weg 2.
n
Frühjahrs-„Sau“se
in Hellenthal
Am 09.05.2015 veranstaltet
der Verkehrs- und Gewerbeverein Hellenthal e.V. (VGV)
die 2. Hellenthaler Frühjahrs„Sau“se auf dem Bahnhofsvorplatz in der Kölner Straße.
www.hellenthal.de
BürgerInfo | 25. April 2015
Anlass für das Fest, das um
18:00 Uhr startet, ist die Unterhaltung und Pflege des
Blumenschmucks an der Straßenbeleuchtung in der Kölner Straße. Diese wird wieder
in den Tagen vor der Veranstaltung angebracht und da
man ja bekanntlich die Feste
feiern soll, wie sie fallen, will
der VGV in gemütlicher Runde die Verschönerung des
Kernortes mit Ihnen zusammen feiern. Für das leibliche
Wohl ist bestens gesorgt. Es
gibt Spanferkel und andere
Leckereien,
Unterhaltungsmusik und natürlich das ein
oder andere Bier vom Fass!
Der Erlös der Veranstaltung
fließt in die Finanzierung des
Blumenschmucks. n
5
6
Hellenthal aktuell
Kyllradweg
Reichlich Bewegung an der
frischen Luft, reizvolle Landschaften und ein kurzweiliges
Rahmenprogramm erwartet
Sie bei der Eröffnung des Kyllradwegs am 03. Mai 2015 auf
dem neuen Radweg zwischen
Jünkerath und Büllingen. An
diesem Tag wird der Radweg
offiziell freigegeben.
sechs Aktionspunkte eingerichtet. Hier erwartet die Radfahrer und Besucher ein vielfältiges Programm für Groß
und Klein.
gionstypischen Spezialitäten.
Für das leibliche Wohl ist an
allen Aktionspunkten bestens
gesorgt.
Nutzen Sie auch die Gelegenheit, an der Verlosung teilzunehmen. Lassen Sie dazu Ihre
Startkarte an mindestens vier
Aktionspunkten abstempeln.
Es warten attraktive Preise
auf die Gewinner, die per Post
benachrichtigt werden.
In Glaadt findet beispielsweise um 10:30 Uhr die offizielle Eröffnungsfeier statt. In
Stadtkyll sorgt der Bär „Bollo“ für Unterhaltung. Am
Kronenburger See präsentieren sich der Ruderverein, die
Segelschule, die Wasserwacht
und der Angelverein. In Hallschlag können Sie sich beim
Segway-Fahren
erproben.
Losheim bietet neben dem
ArdennerCulturBoulevard
einen Trödelmarkt und um
13:30 Uhr steht eine Flugshow
der Greifvögel des Wildfreigeheges Hellenthal auf dem
Programm. Die Bürgerinnen
und Bürger von Büllingen
begrüßen Sie am Ziel mit einem belgischen Tag und re-
Mit dem Ausbau der stillgelegten Strecke der „Vennquerbahn“ zwischen Losheim
und Jünkerath-Glaadt zum
Radweg, wurde nicht nur
eine parallele Radwegeverbindung zur Bundestraße 421
geschaffen, sondern auch ein
nahezu steigungsfreier Anschluss an das belgische Radroutennetz hergestellt.
Am Eröffnungstag sind entlang der Strecke zwischen
Glaadt und Büllingen in der
Zeit von 10:30 bis 18:00 Uhr
Zukunftssicher heizen mit
Holzpellets!
Jetzt garantiert 3 Jahre 25% günstiger
als mit Öl heizen oder 500 €
Pellet-Tankgutschein sichern!
ÖkoFEN Regionalvertretung Neue Wärme Eifel
Tel. +49 (0) 2448 / 71 25-76, Fax -77
e-Mail: [email protected]
Europas Spezialist für Pelletheizungen www.oekofen.de
03.Mai
2015
Kyllradweg
10.30 - 18.00 Uhr
P
6
An den Aktionspunkten
zwischen Glaadt und
Büllingen (B) erwartet
die Besucher ein vielfältiges Programm für
Groß und Klein.
Die Gastgeber freuen
sich auf Ihren Besuch.
10.30
Uhr
OFFIZIELLE ERÖFFNUNG
ab
 Infostände  Musik
 Kinderbelustigung
 Essen & Getränke
 Ausstellungen
 Elektrofahrradverleih
 Vorführungen  Segway
Losheim
+ zusätzlich
Attraktive
Förderung
vom Staat
Wir beraten Sie gerne:
Eröffnung
Büllingen
(Belgien)
Hinweis für Losheim: Die parallel verlaufende Bundesstraße 421 ist zwischen Losheim und Hallschlag für den
PKW-Verkehr gesperrt. Der
Randstreifen kann in diesem
Bereich als Parkmöglichkeit
genutzt werden.
n
des KYLLRADWEGES im Kirmeszelt in Glaadt
durch Die Minister Roger Lewentz,Michael
Groschek und Ministerin Isabelle Weykmans
Kronenburg
5
P
P
4
3
Hallschlag
P
2
P
Stadtkyll 1
Glaadt
P
Jünkerath
P
w w.radroutenplaner.n w.de
Detaillierte Programminformationen finden Sie auf unserem Flyer
kreative köpfe: anke kaufmann I anja schneider I [email protected]
BürgerInfo | 25. April 2015
Hellenthal aktuell
125 Jahre Brandschutz im Ländchen
kraftspritzenfahrzeug
(TSF)
angeschafft. Nach dem Zusammenschluss beider Löschgruppen erweiterten überdies
ein Tragkraftspritzenfahrzeug
(TSF) und ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25), das in diesem
Jahr wegen Ersatzbeschaffung
durch ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) ersetzt
wird, den heute hochmodernen Fuhrpark.
Das Festprogramm
Stolz blickt die Löschgruppe
Kreuzberg-Hecken in diesem
Jahr auf 125 Jahre Brandschutz
im Ländchen zurück. Dies soll
am zweiten Mai-Wochenende
gebührend mit einem Festprogramm gefeiert werden.
Die genaue Geburtsstunde
der Brandbekämpfung im
Ländchen ist leider in keinen
Aufzeichnungen genau festgehalten. Sicher ist jedoch, so
die Löschgruppenführer Michael Hermes und sein Stellvertreter Norbert Joepen,
dass die formelle Bildung der
Einsatzmannschaft zwischen
1933 und 1938 erfolgte. Jedoch wurden den Aufzeichnungen zufolge, bereits im
Jahre 1890 von der Heckener Dorfbevölkerung eine
Handdruckspritze sowie acht
Ledereimer angeschafft, die
seither bei zahlreichen Brän-
Was mit einer Handdruckspritze und acht Ledereimern Ende des
19. Jahrhunderts begann, ist in den vergangenen 125 Jahren
zu einer technisch gut ausgestatteten Löschgruppe mit 28 aktiven
Mitglidern herangewachsen.
den zum Einsatz kamen und
vorzügliche Dienste leisteten.
Hecken galt seinerzeit als
wohlhabend, der Ort besaß
zahlreiche Ländereien und
betrieb Forstwirtschaft. Man
konnte sich also diese damals technisch hochmoderne
Handdruckspritze leisten.
Noch heute befindet sich das
gute alte und aus Expertensicht kostbare Stück im Originalzustand. „Darauf sind wir
sehr stolz“, räumen Hermes
und Joepen ein. Da das offizielle Gründungsdatum der
Ländchen-Wehr nicht definitiv belegt ist, wurde vor Jahren als Gründungsdatum die
Anschaffung der Handdruckspritze festgelegt.
Die 1890 angeschaffte Handdruckspritze wird noch heute
von den Feuerwehrmitgliedern gehegt und gepflegt und
zu besonderen Anlässen präsentiert.
BürgerInfo | 25. April 2015
Die zunächst selbständigen
Wehren Kreuzberg und Hecken fusionierten Anfang der
1980er Jahre zur Löschgruppe Kreuzberg-Hecken und
zählen heute 28 Aktive und
sieben Mitglieder der Altersund Ehrenabteilung. Auch für
Nachwuchs ist gesorgt. Die
Jugendfeuerwehr ist mit sieben Kräften gut aufgestellt.
Die Urausstattung kann aus
heutiger Sicht als spartanisch
bezeichnet werden. Doch inzwischen hielt auch im Ländchen die Technik bei der Löschgruppe
Kreuzberg-Hecken
ihren Einzug. Im Laufe der Jahre wurden in Hecken ein Tragkraftspritzenanhänger (TSA)
und in Kreuzberg ein Trag-
Den Auftakt des Festprogramms am 09. und 10. Mai
2015 bildet Samstagabend
ein Festball mit „De Schlingele“. Sonntag Früh findet um
9:45 Uhr ein Gottesdienst mit
anschließender Kranzniederlegung für die Lebenden und
Verstorbenen der Löschgruppe statt. Der sich anschließende Festzug von der Kirche bis
zum
Feuerwehrgerätehaus
in Kreuzberg, wird von den
Musikvereinen Hecken und
„Harmonie“ Manscheid mit
fröhlichen Klängen umrahmt.
Die Feierlichkeiten sind mit
einem Tag der offenen Tür
unter dem Motto „125 Jahre
Brandschutz im Ländchen“
verbunden. Dazu werden
mehrere benachbarte Wehren ihre Aufwartung machen.
Im Rahmen einer stilechten
Kulisse wird der Einsatz von
schwerem Gerät vorgeführt
und für die Kinder werden
kreative Spielgeräte für Spaß
und Laune sorgen. n
Der Nachwuchs der Jugendfeuerwehr ist gut aufgestellt.
7
8
Bekanntmachungen
gen und/oder an die dort vorhandene öffentliche Abwasseranlage
angeschlossen sind:
Bekanntmachung
Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß
§ 53 Abs. 1e Satz 1 LWG NRW - durchgeführte Sanierungsmaßnahmen - vom 27.03.2015
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV.
NRW. 1994, S. 666) -in der jeweils geltenden Fassung- der §§ 60, 61
des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff) -in der jeweils
geltenden Fassung-, des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926) -in der
jeweils geltenden Fassung- sowie der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser vom 17.10.2013 (SüwVOAbw GV NRW 2013, S. 602 ff. –hier
bezeichnet als SüwVOAbw NRW 2013)
hat der Rat der Gemeinde Hellenthal am 26.03.2015 folgende Satzung
beschlossen:
§1
(Regelungsgegenstand):
(1)Für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVOAbw
NRW 2013). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61
WHG, § 61 Abs. 1 LWG NRW sowie § 8 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013
so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die
Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Hierzu gehört auch die
ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach
§ 53 Abs. 1 c LWG NRW gegenüber der Gemeinde.
(2)Nach § 7 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 sind im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder
Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der
Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehörige Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen
zu prüfen. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind nach § 7 Satz 2
SüwVOAbw NRW Abwasserleitungen, die zur alleinigen Ableitung
von Niederschlagswasser dienen und Leitungen, die in dichten
Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Prüfpflichtige sind nach § 8 SüwVOAbw NRW
2013 der Grundstückseigentümer (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013)
bzw. der Erbbauberechtigte (§ 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW 2013).
(3)Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW ist die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht berechtigt, durch Satzung
Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlussleitungen festzulegen, wenn die Verordnung nach § 61 Abs. 2 LWG
NRW (SüwVOAbw NRW 2013) keine Fristen für die erstmalige Prüfung vorsieht oder wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen
Abwasseranlagen zu planen, durchzuführen sind, durchgeführt hat
oder wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die
öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach
§ 61 LWG NRW überprüft.
(4)Mit dieser Satzung macht die Gemeinde von ihrer Befugnis in § 53
Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW für die in § 2 dieser Satzung bezeichneten Grundstücke Gebrauch.
Die Gemeinde Hellenthal hat die öffentliche Abwasseranlage in den
in § 2 genannten Teilgebieten saniert bzw. erneuert. Nach § 53 Abs.
1 e Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 LWG NRW wird mit dieser Satzung eine
Frist für die erstmalige Prüfung von bestehenden, privaten Abwasserleitungen für die in § 2 genannten Teilgebiete festgelegt.
§2
(Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich):
(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke, die in den folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten lie-
Hollerath
Hellenthal
Luxemburger Straße Nrn. 5, 13, 14/16, 31a, 59, 60,
60a und 61
Hohlweg Nrn. 3, 9, 11, 19/21, 23, 29, 33 und 35
Prethtalstraße Nr. 4
Schulstraße Nr. 4
Volpertstraße Nrn. 5, 6, 8, 9, 10, 42, 50 und 79
Oleftalstraße Nrn. 13, 18, 24, 25,
Grundstück, Flur 65, Flurst. 27 (Tennisplatz)
Am Pastorsgarten Nr. 2
Trierer Straße Nr. 3/3a
Kölner Straße Nrn. 2, 4/6, 32, 34, 36, 45, 49/51/53,
60, 64, 72/74 und 91/91a
Im Flachsland Nrn. 1 bis 37
Blumenthal Büchelsgasse Nrn. 1, 2/4 und 5
Auf dem Büchel Nr. 6
Schleidener Straße 19
Reifferscheid Im Tal Nrn. 5 und 7
Burgstraße Nrn. 2 und 3
Blumenthaler Straße Nr. 3
(2)Der Grundstückseigentümer hat die Abwasserleitungen seines
Grundstücks auf ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu
prüfen (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 NRW). Welche Leitungsbestandteile zu prüfen sind, ergibt sich aus § 7 SüwVOAbw NRW 2013.
Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt nach § 8
Abs. 6 SüwVOAbw NRW an die Stelle des Grundstückseigentümers
der Erbbauberechtigte.
(3) Führen zu prüfende Abwasserleitungen auch über fremde Grundstücke, so ist derjenige zur Zustands- und Funktionsprüfung auf
dem fremden Grundstück verpflichtet, dessen Abwasser durchgeleitet wird. Eigentümer anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu dulden (§ 8
Abs. 5 SüwVOAbw NRW 2013).
§3
(Durchführung und Frist für die Zustands- und Funktionsprüfung)
(1)Die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung bei bestehenden
privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist
spätestens bis zum
31.12.2015
durchzuführen.
(2)Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen
dürfen nur durch anerkannte Sachkundige gemäß § 12 SüwVOAbw
NRW 2013 durchgeführt werden.
(3)Zustands- und Funktionsprüfungen müssen nach § 9 Abs. 1 SüwVOAbw
NRW 2013 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
durchgeführt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 4 SüwVOAbw NRW 2013
gelten die DIN 1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 als allgemein anerkannte Regeln der Technik, soweit die SüwVOAbw NRW 2013 keine
abweichenden Regelungen trifft. In § 9 SüwVOAbw NRW wird für
die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung auf diese
allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen. Die Stadt/Gemeinde bietet durch Unterrichtung und Beratung Hilfestellung an.
§4
(Prüfbescheinigung)
(1) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 ist das Ergebnis der
Zustands- und Funktionsprüfung in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVOAbw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind
der Bescheinigung die in § 9 Abs. 2 Satz 2 SüwVOAbw NRW 2013
genannten Anlagen beizufügen.
BürgerInfo | 25. April 2015
Bekanntmachungen
(2) Diese Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt bzw. Gemeinde
durch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (§ 8
Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVOAbw NRW 2013) unverzüglich nach Erhalt
vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung
durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgen kann.
(3) E
rfüllen Personen, welche die Zustands- und Funktionsprüfung
durchführen, nicht die Anforderungen an die Sachkunde in den
§§ 12, 13 SüwVOAbw NRW 2
013 oder entspricht die Prüfbescheinigung nicht den Anforderungen in § 9 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013
wird die Bescheinigung über die Zustands- und Funktionsprüfung
von der Gemeinde nicht anerkannt.
(4) Private Abwasserleitungen, die nach dem 01.01.1996 auf Zustand
und Funktionstüchtigkeit geprüft worden sind, bedürfen nach § 11
SüwVOAbw NRW 2013 keiner erneuten Prüfung, sofern Prüfung
und Prüfbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden
Anforderungen entsprochen haben.
§5
(Sanierungserfordernis)
Die Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungszeitpunkt ergeben
sich grundsätzlich aus § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW. Über mögliche
Abweichungen von den Sanierungsfristen in § 10 Abs. 1 SüwVOAbw
NRW 2013 kann die Gemeinde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw
NRW 2013 nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden.
§6
(Ordnungswidrigkeit)
Ordnungswidrig handelt, wer die Bescheinigung über die Zustandsund Funktionsprüfung nach § 4 Abs. 2 nicht der Gemeinde vorlegt.
§7
(Außerkrafttreten der bisherigen Satzung zur Abänderung der Fristen
der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a,
Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011)
Die Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom
20.07.2011, wird hiermit aufgehoben.
§8
(Inkrafttreten der Satzung)
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hellenthal, den 27.03.2015
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
BürgerInfo | 25. April 2015
Jagdgenossenschaft
Reifferscheid – Zengelsberg
53940 Hellenthal - Der Vorstand An alle Jagdgenossen
Haus Eichen, den 25.04.2015
EINLADUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 5. Juni 2015, 20:00 Uhr, findet in Reifferscheid, Im Tal 2 Gaststätte „Haus zum Wappen“, die diesjährige – ordentliche – Genossenschaftsversammlung statt, zu der wir alle Jagdgenossen herzlich einladen.
Die Versammlung ist öffentlich, jedoch mitwirkungs- bzw. stimmberechtigt
sind nur die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, gemäß § 7 unserer
Satzung.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die Versammlung
vom 12.06.2014
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2014 / 2015
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Geschäftsjahr
2014 / 2015
7. Wahl der Kassenprüfer/in
8. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015 / 2016
und Beschlussfassung über Höhe und Termin einer Abschlagszahlung,
auf die zu erwartende Auskehrung aus dem Reinertrag des laufenden
Geschäftsjahres
9. Satzungsänderungen
10. Verschiedenes
• Die Basis für die Berechnung der Abschlagszahlung aus dem Reinertrag
sind die am Tage der Auskehrung im Jagdkataster verzeichneten und bejagbaren Grundflächen.
• Die Jagdgenossen werden an ihre Mitpflicht zur Erhaltung eines aktuellen
Standes des Jagdkatasters erinnert. (§ 4 Abs. 2 der Satzung)
Öffentliche Auslegung
Nach Durchführung der Versammlung liegen die nachfolgenden Unterlagen in
der Zeit vom 15. bis einschließlich 30. Juni 2015 im Rathaus der Gemeinde
Hellenthal, zur Einsicht aus:
Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2014 / 2015, Reinertragsberechnung
2014/2015; Haushaltsplan für das Geschäftsjahres 2015 / 2016 sowie die
festgestellten Beschlüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Jagdgenossenschaft Reifferscheid-Zengelsberg
gez. Jakob Bissels
(Jagdvorsteher)
9
10
Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß
§ 53 Abs. 1e Satz 1 LWG NRW - Sanierungsmaßnahmen Eifelsonderförderung Phase 2.3 - vom 27.03.2015
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV.
NRW. 1994, S. 666) -in der jeweils geltenden Fassung- der §§ 60, 61
des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff) -in der jeweils
geltenden Fassung-, des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926) -in der
jeweils geltenden Fassung-, sowie der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser vom 17.10.2013 (SüwVOAbw GV NRW 2013, S. 602 ff. –hier
bezeichnet als SüwVOAbw NRW 2013)
hat der Rat der Gemeinde Hellenthal am 26.03.2015 folgende Satzung
beschlossen:
§1
(Regelungsgegenstand):
(1)Für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVOAbw
NRW 2013). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61
WHG, § 61 Abs. 1 LWG NRW sowie § 8 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013
so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die
Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Hierzu gehört auch die
ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach
§ 53 Abs. 1 c LWG NRW gegenüber der Gemeinde.
(2)Nach § 7 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 sind im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder
Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der
Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehörige Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen
zu prüfen. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind nach § 7 Satz 2
SüwVOAbw NRW Abwasserleitungen, die zur alleinigen Ableitung
von Niederschlagswasser dienen und Leitungen, die in dichten
Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Prüfpflichtige sind nach § 8 SüwVOAbw NRW
2013 der Grundstückseigentümer (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013)
bzw. der Erbbauberechtigte (§ 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW 2013).
(3)Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW ist die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht berechtigt, durch Satzung
Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlussleitungen festzulegen, wenn die Verordnung nach § 61 Abs. 2 LWG
NRW (SüwVOAbw NRW 2013) keine Fristen für die erstmalige Prüfung vorsieht oder wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen
Abwasseranlagen zu planen, durchzuführen sind, durchgeführt hat
oder wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die
öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach
§ 61 LWG NRW überprüft.
(4)Mit dieser Satzung macht die Gemeinde von ihrer Befugnis in § 53
Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW für die in § 2 dieser Satzung bezeichneten Grundstücke Gebrauch.
Die Gemeinde Hellenthal wird die öffentliche Abwasseranlage in den
in § 2 genannten Teilgebieten sanieren bzw. erneuern. Nach § 53 Abs.
1 e Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 LWG NRW wird mit dieser Satzung eine
Frist für die erstmalige Prüfung von bestehenden, privaten Abwasserleitungen für die in § 2 genenannten Teilgebiete festgelegt.
§2
(Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich):
(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke, die in den folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten liegen und/oder an die dort vorhandene öffentliche Abwasseranlage
angeschlossen sind:
Hönningen
Büschem
Reifferscheid, Reidtmeisterstraße
Felser
Losheim, Prümer Straße Nrn. 2 bis 18, Hüllscheider Weg und
Hergersberger Weg
Hellenthal, Brachfeld
(2)Der Grundstückseigentümer hat die Abwasserleitungen seines
Grundstücks auf ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu
prüfen (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 NRW). Welche Leitungsbestandteile zu prüfen sind, ergibt sich aus § 7 SüwVOAbw NRW 2013.
Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt nach § 8
Abs. 6 SüwVOAbw NRW an die Stelle des Grundstückseigentümers
der Erbbauberechtigte.
(3) Führen zu prüfende Abwasserleitungen auch über fremde Grundstücke, so ist derjenige zur Zustands- und Funktionsprüfung auf
dem fremden Grundstück verpflichtet, dessen Abwasser durchgeleitet wird. Eigentümer anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu dulden (§ 8
Abs. 5 SüwVOAbw NRW 2013).
§3
(Durchführung und Frist für die Zustands- und Funktionsprüfung)
(1)Die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung bei bestehenden
privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist
spätestens bis zum
31.12.2018
durchzuführen.
(2)Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen
dürfen nur durch anerkannte Sachkundige gemäß § 12 SüwVOAbw
NRW 2013 durchgeführt werden.
(3)Zustands- und Funktionsprüfungen müssen nach § 9 Abs. 1 SüwVOAbw
NRW 2013 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
durchgeführt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 4 SüwVOAbw NRW 2013
gelten die DIN 1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 als allgemein anerkannte Regeln der Technik, soweit die SüwVOAbw NRW 2013 keine
abweichenden Regelungen trifft. In § 9 SüwVOAbw NRW wird für
die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung auf diese
allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen. Die Stadt/Gemeinde bietet durch Unterrichtung und Beratung Hilfestellung an.
§4
(Prüfbescheinigung)
(1) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 ist das Ergebnis der
Zustands- und Funktionsprüfung in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVOAbw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind
der Bescheinigung die in § 9 Abs. 2 Satz 2 SüwVOAbw NRW 2013
genannten Anlagen beizufügen.
(2) Diese Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt bzw. Gemeinde
durch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (§ 8
Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVOAbw NRW 2013) unverzüglich nach Erhalt
vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung
durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgen kann.
(3) Erfüllen Personen, welche die Zustands- und Funktionsprüfung
durchführen, nicht die Anforderungen an die Sachkunde in den
§§ 12, 13 SüwVOAbw NRW 2013 oder entspricht die Prüfbescheinigung nicht den Anforderungen in § 9 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013
wird die Bescheinigung über die Zustands- und Funktionsprüfung
von der Gemeinde nicht anerkannt.
BürgerInfo | 25. April 2015
Bekanntmachungen
(4) Private Abwasserleitungen, die nach dem 01.01.1996 auf Zustand
und Funktionstüchtigkeit geprüft worden sind, bedürfen nach § 11
SüwVOAbw NRW 2013 keiner erneuten Prüfung, sofern Prüfung
und Prüfbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden
Anforderungen entsprochen haben.
Bekanntmachung
Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1e Satz 1 LWG NRW - Kammerwald - vom
27.03.2015
§5
(Sanierungserfordernis)
Die Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungszeitpunkt ergeben
sich grundsätzlich aus § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW. Über mögliche
Abweichungen von den Sanierungsfristen in § 10 Abs. 1 SüwVOAbw
NRW 2013 kann die Gemeinde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw
NRW 2013 nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden.
§6
(Ordnungswidrigkeit)
Ordnungswidrig handelt, wer die Bescheinigung über die Zustandsund Funktionsprüfung nach § 4 Abs. 2 nicht der Gemeinde vorlegt.
§7
(Außerkrafttreten der bisherigen Satzung zur Abänderung der Fristen
der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß
§ 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011)
Die Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom
20.07.2011, wird hiermit aufgehoben.
§8
(Inkrafttreten der Satzung)
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hellenthal, den 27.03.2015
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
Bestattungen
P
ützer
Wir begleiten Sie im Trauerfall
und beraten Sie gerne.
Tag und Nacht
immer für Sie erreichbar:
Tel. 0 24 48 / 9113 50
53940 Hellenthal · Udenbreth 7
Mail: [email protected]
BürgerInfo | 25. April 2015
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV.
NRW. 1994, S. 666) -in der jeweils geltenden Fassung- der §§ 60, 61
des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff) -in der jeweils
geltenden Fassung-, des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926) -in der
jeweils geltenden Fassung-, sowie der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser vom 17.10.2013 (SüwVOAbw GV NRW 2013, S. 602 ff. –hier
bezeichnet als SüwVOAbw NRW 2013)
hat der Rat der Gemeinde Hellenthal am 26.03.2015 folgende Satzung
beschlossen:
§1
(Regelungsgegenstand):
(1)Für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVOAbw
NRW 2013). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61
WHG, § 61 Abs. 1 LWG NRW sowie § 8 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013
so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die
Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Hierzu gehört auch die
ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach
§ 53 Abs. 1 c LWG NRW gegenüber der Gemeinde.
(2)Nach § 7 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 sind im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder
Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der
Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehörige Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen
zu prüfen. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind nach § 7 Satz 2
SüwVOAbw NRW Abwasserleitungen, die zur alleinigen Ableitung
von Niederschlagswasser dienen und Leitungen, die in dichten
Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Prüfpflichtige sind nach § 8 SüwVOAbw NRW
2013 der Grundstückseigentümer (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013)
bzw. der Erbbauberechtigte (§ 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW 2013).
(3)Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW ist die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht berechtigt, durch Satzung
Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlussleitungen festzulegen, wenn die Verordnung nach § 61 Abs. 2 LWG
NRW (SüwVOAbw NRW 2013) keine Fristen für die erstmalige Prüfung vorsieht oder wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen
Abwasseranlagen zu planen, durchzuführen sind, durchgeführt hat
oder wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die
öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach
§ 61 LWG NRW überprüft.
(4)Mit dieser Satzung macht die Gemeinde von ihrer Befugnis in § 53
Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW für die in § 2 dieser Satzung bezeichneten Grundstücke Gebrauch.
Die Gemeinde Hellenthal wird die öffentliche Abwasseranlage in
dem in § 2 genannten Teilgebiet sanieren bzw. erneuern. Nach § 53
Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 LWG NRW wird mit dieser Satzung
eine Frist für die erstmalige Prüfung von bestehenden, privaten Abwasserleitungen für das in § 2 genenannte Teilgebiet festgelegt.
§2
(Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich):
(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke, die in den folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten liegen und/oder an die dort vorhandene öffentliche Abwasseranlage
angeschlossen sind:
11
12
Hellenthal aktuell
Kammerwald Nrn. 1 bis 13 und 25 bis 74
(alte Mischwasserkanalisation)
(2) Der Grundstückseigentümer hat die Abwasserleitungen seines
Grundstücks auf ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu
prüfen (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 NRW). Welche Leitungsbestandteile zu prüfen sind, ergibt sich aus § 7 SüwVOAbw NRW 2013.
Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt nach § 8
Abs. 6 SüwVOAbw NRW an die Stelle des Grundstückseigentümers
der Erbbauberechtigte.
Abweichungen von den Sanierungsfristen in § 10 Abs. 1 SüwVOAbw
NRW 2013 kann die Gemeinde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw
NRW 2013 nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden.
§6
(Ordnungswidrigkeit)
Ordnungswidrig handelt, wer die Bescheinigung über die Zustandsund Funktionsprüfung nach § 4 Abs. 2 nicht der Gemeinde vorlegt.
§7
(Außerkrafttreten der bisherigen Satzung zur Abänderung der Fristen
der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a,
Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011)
(3) Führen zu prüfende Abwasserleitungen auch über fremde Grundstücke, so ist derjenige zur Zustands- und Funktionsprüfung auf
dem fremden Grundstück verpflichtet, dessen Abwasser durchgeleitet wird. Eigentümer anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu dulden (§ 8
Abs. 5 SüwVOAbw NRW 2013).
Die Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom
20.07.2011, wird hiermit aufgehoben.
§3
(Durchführung und Frist für die Zustands- und Funktionsprüfung)
§8
(Inkrafttreten der Satzung)
(1)Die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung bei bestehenden
privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist
spätestens bis zum
30.06.2017
durchzuführen.
(2)Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen
dürfen nur durch anerkannte Sachkundige gemäß § 12 SüwVOAbw
NRW 2013 durchgeführt werden.
(3)Zustands- und Funktionsprüfungen müssen nach § 9 Abs. 1 SüwVOAbw
NRW 2013 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
durchgeführt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 4 SüwVOAbw NRW 2013
gelten die DIN 1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 als allgemein anerkannte Regeln der Technik, soweit die SüwVOAbw NRW 2013 keine
abweichenden Regelungen trifft. In § 9 SüwVOAbw NRW wird für
die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung auf diese
allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen. Die Stadt/Gemeinde bietet durch Unterrichtung und Beratung Hilfestellung an.
§4
(Prüfbescheinigung)
(1) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 ist das Ergebnis der
Zustands- und Funktionsprüfung in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVOAbw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind
der Bescheinigung die in § 9 Abs. 2 Satz 2 SüwVOAbw NRW 2013
genannten Anlagen beizufügen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hellenthal, den 27.03.2015
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
KFZ Reparaturen
Arno Heinen
(2) Diese Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt bzw. Gemeinde
durch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (§ 8
Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVOAbw NRW 2013) unverzüglich nach Erhalt
vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung
durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgen kann.
(3) Erfüllen Personen, welche die Zustands- und Funktionsprüfung
durchführen, nicht die Anforderungen an die Sachkunde in den
§§ 12, 13 SüwVOAbw NRW 2
013 oder entspricht die Prüfbescheinigung nicht den Anforderungen in § 9 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013
wird die Bescheinigung über die Zustands- und Funktionsprüfung
von der Gemeinde nicht anerkannt.
(4) Private Abwasserleitungen, die nach dem 01.01.1996 auf Zustand
und Funktionstüchtigkeit geprüft worden sind, bedürfen nach § 11
SüwVOAbw NRW 2013 keiner erneuten Prüfung, sofern Prüfung
und Prüfbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden
Anforderungen entsprochen haben.
§5
(Sanierungserfordernis)
Die Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungszeitpunkt ergeben
sich grundsätzlich aus § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW. Über mögliche
Wartung notwendig?
Die regelmäßige Inspektion erhält die Funktionsfähigkeit und den Wert
Ihres Fahrzeuges. Wir verwenden ausschließlich Ersatzteile in
Erstausrüster-Qualität und arbeiten strikt nach Herstellervorgaben.
Dank der MOTOO Mobilitätsgarantie sind Sie auf der sicheren Seite.
Testen Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.
KFZ Reparaturen Arno Heinen • Oberstr. 77 • 53937 Schleiden-Dreiborn
Tel. 02485/436 • Fax 02485/8257
[email protected] • www.kfz-heinen.de
BürgerInfo | 25. April 2015
Hellenthal aktuell
Bekanntmachung
Bekanntmachung
1. Satzung vom 27.03.2015 zur Änderung der Örtlichen
Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen
(Bebauungsplan Nr. 54 oberhalb „Auf dem Büchel) vom
15.02.2006
Satzung der Gemeinde Hellenthal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Hellenthal-Zentralort vom
27.03.2015
Aufgrund des § 86 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) In der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000
(GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der
Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 26.03.2015 die
1. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen vom 15.02.2006 beschlossen:
Auf Grund § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S.666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen
Fassung hat der Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am
26.03.2015 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Festsetzungen
§ 2, 1.1 bis 1.3, erhält folgende Fassung
1.0 Anforderungen an die Gestaltung der Dachform
1.1 Es sind nur geneigte Dächer (Walm- und Satteldach) zulässig. Pultdächer sind zulässig, wenn sie als gegeneinander gesetzte Pultdächer, mit Traufen zu beiden Gebäudelängsseiten, ausgeführt
werden.
Die Dachneigung für das Hauptgebäude beträgt für Walm- und
Satteldächer 20° bis 42°. Bei Pultdächern ist eine Dachneigung ab
20° zulässig.
Die Dächer von Doppelhäusern sind hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung (Material und Farbe) einheitlich zu
gestalten.
1.2 Entfällt
1.3 Garagen müssen, sofern sie nicht bergseitig voll im Erdreich liegen, ein Dach mit einer Dachneigung von 0° bis 42° erhalten. Bei
direktem Anbau an das Wohnhaus sind Pultdächer zulässig.
Artikel II
Inkrafttreten
§ 4 erhält folgende Fassung
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hellenthal, den 27.03.2015
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
BürgerInfo | 25. April 2015
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche
Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert oder umgestaltet werden. Das
insgesamt 10,73 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Sanierungsgebiet Hellenthal - Zentralort“.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile
innerhalb der im Plan vom 9.2.2015 abgegrenzten Fläche. Dieser Plan
ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
Das Sanierungsgebiet erstreckt sich von der Rathausstraße und dem
Omnibusbahnhof im Osten bis zur Trierer- und Aachener Straße im
Westen. Im Norden wird das Gebiet durch den Fluss Olef und die
Hardtstraße einschließlich einiger nördlich angrenzender Grundstücke
begrenzt, im Süden gehören die Kölner Straße einschließlich der angrenzenden Grundstücke sowie die Straße Kalberbenden zum Untersuchungsgebiet. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind im
Bereich von Grundstücken nördlich der Hardtstraße, die ursprünglich
außerhalb des Untersuchungsgebiets lagen, erhebliche städtebauliche Missstände erfasst worden, so dass das künftige Sanierungsgebiet
diese Grundstücke einschließen soll.
Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder
entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese
insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§2
Festlegung des Vereinfachten Verfahrens nach § 142 Abs. 4 BauGB
Ein umfassendes Sanierungsverfahren mit den “Besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“ (§§ 152-156a des BauGB) ist nicht erforderlich. Bei den künftigen städtebaulichen Maßnahmen stehen
die Erhaltung und Verbesserung des Bestandes im Vordergrund und
eine flächenhafte Gebietsumgestaltung ist nicht vorgesehen. Eine Sanierung im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB reicht
daher voraussichtlich aus, um die Ziele und Zwecke der Sanierung zu
erreichen. Für die Durchführung der Sanierung ist eine Erhebung von
Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung nicht erforderlich und die Durchführung wird dadurch auch nicht erschwert.
§3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Hinweise:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
13
14
Hellenthal aktuell
Unbeachtlich werden demnach
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen
der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen
Dienstzeit von jedermann im Rathaus eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal:
Mission: PARTY
bewerb r
t
t
e
w
o
t
ro fü
im Fo
Jetzt be en und 250 Eu ewinnen!
h
mitmac schlussparty g
b
deine A
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hellenthal, den 27.03.2015
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
Ab 17. April geht’s los: Teilnehmen unter
kloska.abi-fotowettbewerb.de,
Foto hochladen und gewinnen!
Teilnahmebedingungen unter: kloska.abi-fotowettbewerb.de
Karl-Heinz Kloska Autoteile eK
[email protected] · Tel.: 0 24 44-9 52 10
Die nächste Ausgabe der BürgerInfo
Hellenthal erscheint am 27. Juni 2015.
HMI8385_Anz_Abschlussparty_2sp_KLOSKA.indd 1
02.04.15 15:35
Karte zur Satzung der Gemeinde
Hellenthal über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets
Hellenthal-Zentralort vom 27.03.2015
BürgerInfo | 25. April 2015
Hellenthal aktuell
Jagdgenossenschaft Rescheid
Jagdgenossenschaft Wolfert
53940 Hellenthal - Der Vorstand -
53940 Hellenthal - Der Vorstand -
An alle Jagdgenossen
Rescheid, den 25.04.2015
An alle Jagdgenossen
Haus Eichen, den 25.04.2015
EINLADUNG
EINLADUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Donnerstag, den 21. Mai 2015, findet um 20.00 Uhr in Rescheid –
Gaststätte „Zum Bergmannstreff“, die diesjährige – ordentliche – Genossenschaftsversammlung statt, zu der wir alle Jagdgenossen herzlich einladen.
am Donnerstag, den 11. Juni, 20:00 Uhr, findet in Rescheid – Gaststätte
„Zum Bergmannstreff“, die diesjährige – ordentliche – Genossenschaftsversammlung statt, zu der wir alle Jagdgenossen herzlich einladen.
Die Versammlung ist öffentlich, jedoch mitwirkungs- bzw. stimmberechtigt
sind nur die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, gemäß § 7 unserer
Satzung.
Die Versammlung ist öffentlich, jedoch mitwirkungs- bzw. stimmberechtigt
sind nur die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, gemäß §7 unserer
Satzung.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die a. o. Versammlung vom 22. Januar 2015
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2014 / 2015
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Geschäftsjahr
2014 / 2015
7. Neuwahl von Jagdvorstand, Kassenführer/in und Schriftführer/in
8. Wahl der Kassenprüfer/in
9. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015 / 2016
und Beschlussfassung über Höhe und Termin einer Abschlagszahlung,
auf die zu erwartende Auskehrung aus dem Reinertrag des laufenden
Geschäftsjahres
10. Verschiedenes
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der
Versammlung
2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die a. o.
Versammlung vom 27.06.2014
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2014 / 2015
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Geschäftsjahr
2014 / 2015
7. Wahl der Kassenprüfer/in
8. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015 / 2016
und Beschlussfassung über Höhe und Termin einer Abschlagszahlung,
auf die zu erwartende Auskehrung aus dem Reinertrag des laufenden
Geschäftsjahres
9. Verschiedenes
• Die Basis für die Berechnung der Abschlagszahlung aus dem Reinertrag
sind die am Tage der Auskehrung im Jagdkataster verzeichneten und bejagbaren Grundflächen.
• Die Basis für die Berechnung der Abschlagszahlung aus dem Reinertrag
sind die am Tage der Auskehrung im Jagdkataster verzeichneten und bejagbaren Grundflächen.
• Die Jagdgenossen werden an ihre Mitpflicht zur Erhaltung eines aktuellen
Standes des Jagdkatasters erinnert. (§ 4 Abs. 2 der Satzung)
• Die Jagdgenossen werden an ihre Mitpflicht zur Erhaltung eines aktuellen
Standes des Jagdkatasters erinnert. (§ 4 Abs. 2 der Satzung)
Öffentliche Auslegung
Nach Durchführung der Versammlung liegen die nachfolgenden Unterlagen
in der Zeit vom 01. bis einschließlich 15. Juni 2015 im Rathaus der
Gemeinde Hellenthal zur Einsicht aus:
Öffentliche Auslegung
Nach Durchführung der Versammlung liegen die nachfolgenden Unterlagen
in der Zeit vom 15. bis einschließlich 30. Juni 2015 – im Rathaus der
Gemeinde Hellenthal – zur Einsicht aus:
Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2014 / 2015, Reinertragsberechnung
2014/2015; Haushaltsplan für das Geschäftsjahres 2015 / 2016 sowie die
festgestellten Beschlüsse.
Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2014 / 2015, Reinertragsberechnung
2014/2015; Haushaltsplan für das Geschäftsjahres 2015 / 2016 sowie die
festgestellten Beschlüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Jagdgenossenschaft Rescheid
gez. Robert Jütten
(Jagdvorsteher)
Mit freundlichen Grüßen
Jagdgenossenschaft Wolfert
gez. Jakob Bissels
(Jagdvorsteher)
Ihr Einstieg in die Urlaubswelt
seit 1970
BürgerInfo | 25. April 2015
el
immer flexib
MURK REISEN GmbH
Im Tal 48-50 · 53940 Hellenthal-Reifferscheid
Tel.: 0 24 82 / 21 84 · Fax 17 81
www.murk-reisen.de · [email protected]
15
16
Gemeinderat in Kürze
Gemeinderat in Kürze
Ausschuss für Gemeindeentwicklung – Tourismus und Freizeit
10.03.2015 / 17:00 Uhr
Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Einführung einer Tourismusabgabe
Im Rahmen einer Vorlage wurden von der Verwaltung noch angeforderte Ergänzungsunterlagen zur Verfügung gestellt und
im Ausschuss besprochen.
Die Ausschussmitglieder stimmten mehrheitlich gegen eine
Empfehlung an den Rat zur Einführung der geplanten Tourismusabgabe.
Ausschuss für Bauen und Planen
12.03.2015 / 17:00 Uhr
Folgende Satzungsangelegenheiten wurden mit einer positiven Beschlussempfehlung an den Rat weitergeleitet:
• Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß
§ 53 LWG NRW für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen
• Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß
§ 53 LWG NRW für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der
Eifelsonderförderung Phase 2.3
• Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß
§ 53 LWG NRW bezogen auf die Ortschaft Kammerwald
• Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hellenthal-Zentralort gemäß § 142 Baugesetzbuch
• Änderungssatzung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen (Bebauungsplan Nr. 54 oberhalb
„Auf dem Büchel“) in Blumenthal
Auftragsvergaben:
Die Ausschussmitglieder sprachen eine Beschlussempfehlung
an den Haupt- und Finanzausschuss aus, einem Grundsatzbeschluss für die Auftragsvergabe zum Verfahrens-, Quartiersund Leerstandsmanagement bezüglich der Ortskernsanierung
in der Gemeinde zuzustimmen
www.hellenthal.de
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
19.03.2015 / 17:00 Uhr
Von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurden folgende Beschlussempfehlungen befürwortet, über welche die Mitglieder des Rates in der am 26.03.2015 anberaumten Ratssitzung endgültig entscheiden mussten:
• Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
• Änderung des § 18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hellenthal, wonach zukünftig alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hellenthal zu Beginn einer jeden öffentlichen Ratssitzung berechtigt werden, Fragen zu allgemeinen
Gemeindeangelegenheiten zu stellen (Fragestunde). Die
Dauer der Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.
• Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hellenthal sowie der Stadt Schleiden zur
gemeinsamen Unterbringung von Flüchtlingen.
Weiterhin wurde folgenden Auftragsvergaben zugestimmt:
• Nachtrag zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Hellenthal, Teilflächennutzungsplan Windkraft
• Instandsetzung der Zufahrten Wollenberg und Felser und Zufahrt Oberpreth
• Sanierung der Stützwand Hardtstraße
• Ingenieurvertrag zum Umbau der Grundschule Udenbreth in
einen Kindergarten
• Freilegung der ehemaligen Lohgerberei im Innenbereich
Bestätigung Beschlussempfehlung
Die an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses adressierte Beschlussempfehlung zur Auftragsvergabe zum Verfahrens-, Quartiers- und Leerstandsmanagement bezüglich der
Ortskernsanierung Hellenthal wurde bestätigt.
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellenthal
26.03.2015 / 17:00 Uhr
Beschlussempfehlungen
Die vom Ausschuss für Bauen und Planen sowie vom Hauptund Finanzausschuss an den Rat herangetragenen Beschlussempfehlungen wurden von den Mitgliedern des Rates nochmals beraten und im Ergebnis bestätigt.
BürgerInfo | 25. April 2015
Gemeinderat in Kürze
Die Thematik „Einführung einer Tourismusabgabe“ wurde im
Rat nicht abschließend behandelt, da der Tagesordnungspunkt
formell nicht fristgerecht in die Tagesordnung aufgenommen
werden konnte. Somit wird diese Thematik in der nächsten
Ratssitzung als Tagesordnungspunkt behandelt.
Die Resolution wird an die Nahverkehr Rheinland GmbH, die
hauptsächlich für die Organisation des Nahverkehrs zuständig
ist sowie auch an die Deutsche Bundesbahn weitergeleitet.
Interkommunale Zusammenarbeit – Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hellenthal sowie der Stadt
Schleiden zur gemeinsamen Unterbringung von Flüchtlingen
Da die Bemühungen der Gemeindeverwaltung, auf dem Wohnungsmarkt angemessene Wohnungen für die Unterbringung
von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, nur teilweise Erfolg hatten, haben die Mitglieder des Rates dem Vorschlag der
Verwaltung zugestimmt, in einer Gemeinschaftsunterkunft in
Schleiden 20 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten.
Sitzungstermine Rat und Ausschüsse
Mai 2015 – Juni 2015
Unterstützung der „Interessenvertretung für Bahn-Pendler aus
der oder in die Eifel“
Die Interessenvertretung bat in einem Schreiben die Fraktionen
im Rat der Gemeinden des Kreises Euskirchen sowie der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Gerolstein um Unterstützung
bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Dabei macht die Interessenvertretung auf die vorhandenen Missstände im Bahnverkehr aufmerksam, welche sich insbesondere durch häufige
Verspätungen und organisatorisch bedingte Reisezeitverzögerungen auszeichnen. Die Mitglieder des Rates beschlossen eine
mit konkreten Forderungen zur Verbesserung der unhaltbaren
Zustände versehene Resolution, welche von den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Bürgermeister unterschrieben wurden.
Sitzungsort: Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstr. 2,
53940 Hellenthal (Sitzungssaal, 1. OG, Zimmer 13)
Datum
Tag
Uhrzeit
Rat/Ausschuss
07.05.2015 Donnerstag 17:00 Uhr Ausschuss für Bauen
und Planen
21.05.2015 Donnerstag 17.00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss
28.05.2015 Donnerstag 17:00 Uhr Sitzung Rat
09.06.2015 Dienstag
17:00 Uhr Ausschuss für Gemeinde
entwicklung – Tourismus
und Freizeit
11.06.2015 Donnerstag 17:00 Uhr Ausschuss für Forst
und Umwelt
18.06.2015 Donnerstag 17:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss
23.06.2015 Dienstag
17:00 Uhr Sitzung Rat
- Änderungen und Ergänzungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. -
Schäden an Straßenlaternen aufgrund von Maibäumen
In den vergangen Jahren wurde vermehrt beobachtet, dass
Maibäume an Straßenlaternen befestigt wurden. Dies
hat bereits häufiger zu erheblichen Schäden geführt.
Für die Bemessung von Lichtmasten sind die Leuchte, die
Eigenlast und die Windlast
maßgebend.
Ein an einem Straßenlampenmast befestigter Mai-
baum wirkt wie ein Segel
und erhöht die auf den Mast
wirkende Windlast um ein
Vielfaches. Dies kann zu Schäden am Mast, Schäden im
Mastfundamentbereich oder
zum kompletten Abbruch des
Mastes führen.
darauf hingewiesen, dass
Maibäume nicht an den Straßenlampenmasten befestigt
werden dürfen. Maibäume,
die dennoch an Lampen- oder
Schildermasten befestigt werden, werden kostenpflichtig
beseitigt.
n
Da es in den vergangen Jahren zu einigen solcher Schäden gekommen ist, wird
www.hellenthal.de
53937 SchleidenHarperscheid
Telefon 02485-435
[email protected]
www.autohaus-koeth.de
BürgerInfo | 25. April 2015
17
18
Geburtstage
Herzliche Glückwünsche an...
Herrn Ludwig Sievering, Giescheid 75,
zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 05.05.2015
Frau Martha Steffens, Rescheid 87,
zur Vollendung ihres 71. Lebensjahres am 24.05.2015
Herrn Helmut Jenniches, Kölner Straße 70, Wohnung 14,
Hellenthal,
zur Vollendung seines 74. Lebensjahres am 05.05.2015
Herrn Rudolf Engel, Hohenbergringstraße 70, Hellenthal,
zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 31.05.2015
Frau Maria Jütten, Rescheid 41,
zur Vollendung ihres 82. Lebensjahres am 05.05.2015
Herrn Herbert Nietert, Schnorrenberg 19,
zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 06.05.2015
Herrn Dieter Horst, Hohenbergringstraße 104, Hellenthal,
zur Vollendung seines 76. Lebensjahres am 31.05.2015
Herrn Karl Peters, Oberschömbach 24,
zur Vollendung seines 76. Lebensjahres am 31.05.2015
Herrn Willi Scory, Kreuzberg 37,
zur Vollendung seines 76. Lebensjahres am 07.05.2015
Frau Elisabeth Filchner, Kölner Straße 70, Wohnung 2,
Hellenthal,
zur Vollendung ihres 94. Lebensjahres am 31.05.2015
Herrn Edmund Butz, Kammerwald 66,
zur Vollendung seines 80. Lebensjahres am 10.05.2015
Frau Christel Hupp, Forstweg 10, Hollerath,
zur Vollendung ihres 72. Lebensjahres am 04.06.2015
Herrn Roland Türk, Blumenthaler Straße 7,
Reifferscheid,
zur Vollendung seines 74. Lebensjahres am 12.05.2015
Frau Elfriede Kirfel, Kölner Straße 70, Wohnung 10,
Hellenthal,
zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres am 05.06.2015
Herrn Ferdinand Thormann, Im Tal 22, Reifferscheid,
zur Vollendung seines 81. Lebensjahres am 13.05.2015
Herrn Peter Jansen, Wittscheid 32,
zur Vollendung seines 85. Lebensjahres am 06.06.2015
Herrn Hans-Josef Schmahl, Oberreifferscheid 46,
zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 13.05.2015
Herrn Christian Josef Schmahl, Oberreifferscheid 54,
zur Vollendung seines 74. Lebensjahres am 08.06.2015
Herrn Michael Hoff, Oberschömbach 20,
zur Vollendung seines 71. Lebensjahres am 14.05.2015
Herrn Theobald Gerhards, Trierer Straße 38, Hellenthal,
zur Vollendung seines 87. Lebensjahres am 08.06.2015
Frau Rosemarie Kiebel, Winten 5,
zur Vollendung ihres 78. Lebensjahres am 15.05.2015
Herrn Franz Lenzen, Sieberath 7,
zur Vollendung seines 83. Lebensjahres am 10.06.2015
Herrn Albert Schmahl, Oberreifferscheid 51,
zur Vollendung seines 76. Lebensjahres am 15.05.2015
Herrn Peter Wirtz, Kölner Straße 71, Hellenthal,
zur Vollendung seines 73. Lebensjahres am 13.06.2015
Frau Gisela Pützer, Hohlweg 37, Hollerath,
zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres am 17.05.2015
Herrn Paul Klinkhammer, Wolferter Weg 61, Wolfert,
zur Vollendung seines 83. Lebensjahres am 13.06.2015
Frau Marianne Heintges, Prümer Straße 27, Losheim,
zur Vollendung ihres 73. Lebensjahres am 18.05.2015
Frau Maria Dümmer, Pützbachweg 6, Wolfert,
zur Vollendung ihres 75. Lebensjahres am 16.06.2015
Herrn Hubert Hahn, Kalberbenden 33, Hellenthal,
zur Vollendung seines 84. Lebensjahres am 19.05.2015
Herrn Matthias Hermes, Heiden 39,
zur Vollendung seines 74. Lebensjahres am 21.06.2015
Frau Edith Pützer, Giescheid 56,
zur Vollendung ihres 89. Lebensjahres am 20.05.2015
Frau Maria Klein, Am Weisser Stein 25, Udenbreth,
zur Vollendung ihres 90. Lebensjahres am 22.06.2015
Herrn Werner Thönnes, Im Flachsland 23, Hellenthal,
zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 22.05.2015
Herrn Hermann-Josef Kirfel, Luxemburger Straße 50, Hollerath,
zur Vollendung seines 80. Lebensjahres am 27.06.2015
Nutzen Sie die gesamte Bandbreite des Versicherungsmarktes
Steigen die Beiträge Ihrer Versicherung?
Das muß nicht sein. Rufen Sie uns an.
Inhaber: Rolf Hörnchen
Versicherungsfachmann (BWV)
Sievertsstr. 1 · 53937 Schleiden
Tel.: 02485-354
[email protected]
www.loyal-finanz.de
BürgerInfo | 25. April 2015
Hellenthal aktuell
Grandiose Fernsicht vom Aussichtsturm Weißer Stein
Offizielle Einweihung am 31. Mai 2015
die Eifel-Landschaft schweifen lassen. Ein weiterer Aussichtspunkt befindet sich auf
13 Metern Höhe. Auch der
vorher auf dem alten Turm installierte Eifel-Blick informiert
die Besucherinnen und Besucher mit Infotafeln wieder
über die in der Ferne sichtbaren Punkte.
In den nächsten Wochen werden die letzten Arbeiten am
Turm fertiggestellt, so dass am
31. Mai 2015
die offizielle Einweihung
stattfinden kann.
Beginn ist um 11:00 Uhr mit
einem Frühschoppen. Um
12:30 Uhr findet die offizielle Einweihung durch Bürgermeister Rudolf Westerburg,
Landrat Günter Rosenke und
Pfarrer Tümmler statt.
Oben erwartet den Besucher die grandiose Aussicht. Unten beeindruckt die gewaltige Konstruktion aus Stahl und Holz.
Seit Ende letzten Jahres ist er
bereits weit über die Lande
zu sehen, der neue Aussichtsturm am Weißer Stein bei
Udenbreth.
de mit Hilfe von LEADER-Fördermitteln einen neuen Aussichtsturm im Freizeit- und
Wintersportgebiet
Weißer
Stein errichten.
Nachdem im Jahr 2012 der
alte marode Aussichtsturm
am höchsten Punkt im Rheinland nach über 40 Jahren
Bestand abgerissen werden
musste, konnte die Gemein-
Über 147 Stufen erreichen
die schwindelfreien Besucherinnen und Besucher nun die
in 25 Metern Höhe gelegene
höchste
Aussichtsplattform
und könnenden Blick weit in
BürgerInfo | 25. April 2015
Über den Tag verteilt werden viele Aktionen geboten.
Der Musikverein Udenbreth
sorgt für die musikalische Unterhaltung. Die Feuerwehr
Udenbreth bietet Rundfahr-
ten mit dem Feuerwehrauto an und der Alpenverein
Schleiden zeigt über den Tag
verteilt Abseilübungen vom
Aussichtsturm. Auch für die
kleinen Gäste wird einiges
geboten. So wird der Verein
„Anno Pief Udenbreth“ mit
Stockbrot-Backen und Norbert Trösch mit seiner „Kunstschmiede“ für die Kleinen vor
Ort sein.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Vereine aus
Udenbreth versorgen Sie am
Grill und in der Cafeteria.
Die Gemeinde Hellenthal, der
Naturpark Nordeifel und die
Vereine aus Udenbreth laden
Sie recht herzlich zur Einweihung des neuen Aussichtsturmes ein.
Programm
11:00 Uhr Frühschoppen
11:30 Uhr MV Udenbreth
12:30 Uhr offizielle
Einweihung des Turmes
13:00 Uhr MV Udenbreth
ab 14:00 Uhr Kaffee und
Kuchen
19
20
Veranstaltungstipps
Mai
ab Freitag, 01.05.2015
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
An jedem Wochenende und an Feiertagen ab dem 01.05. wird
der Kasperle Kinder und natürlich auch Erwachsene wieder in
die Welt der Feen und Zauberer entführen.
Eintritt Wildfreigehege: Erwachsene 10,00 €,
Kinder bis 14 Jahre 7,00 €, ab 15 Jahre 8,00 €
Info-Tel.: 02482 / 72 40
www.greifvogelstation-hellenthal.de
und arbeitet. Gezeigt wird eine Auswahl von Engelbildern in
Ölfarbe.
Veranstaltungsort: Hellenthal-Losheim,
ArdennerCultur Boulevard
Öffnungszeiten: täglich außer montags von 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr
Info-Tel.: 06557 / 92 06 40
Samstag, 02.05.2015
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Freitag, 01.05.2015
Samstag, 02.05. bis Sonntag, 03.05.2015
Wanderung der kath. Pfarrgemeinde St. Anna zur Waldkapelle
Treffpunkt: Kath. Kirche St. Anna, Hellenthal, und Parkplatz „Hollerather Knie“, jeweils um 09:30 Uhr
Es ist wieder ein Fahrdienst zur Waldkapelle eingerichtet. Treffpunkt für den Fahrdienst: Kath. Kirche in Hellenthal,
10:00 Uhr
Nach dem Gottesdienst wird von der Frauengemeinschaft ein
Eintopf angeboten.
Streckenlänge: ca. 10 km
Info-Tel.: 02482 / 26 51
Freitag, 01.05. bis Sonntag, 03.05.2015
Eifel-Expeditionen: Zur Narzissenblüte im Oleftal
Führung entlang der Narzissenwiesen im oberen Oleftal;
festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung erforderlich.
Treffpunkt: Hellenthal-Hollerath, Parkplatz Hollerather Knie
Uhrzeit: 10:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Veranstalter: Naturpark Hohes Venn - Eifel
Kosten: Erwachsene 5,00 €, Kinder 3,00 €
Info-Tel.: 02486 / 91 11 17
NRW-Offroad-Cup
Auf dem Gelände der M.A.C. RC-“Rennspaß für Groß und
Klein“, in der Nähe der Oleftalsperre, findet der erste NRWOffroad-Cup des Jahres statt. Es werden je nach Witterung 79100 Fahrer, darunter sowohl Anfänger wie auch hochkarätige
DM- und EM-Teilnehmer erwartet. Gestartet wird in 6 Klassen,
samstags mit einem freien Training, sonntags dann mit den
diversen Rennläufen. In der Fun-Klasse ist auch für den ambitionierten Einsteiger und Jugendliche ein günstiger Start ins Hobby möglich. Wer ein geeignetes Modellauto besitzt und
beim Rennen starten möchte, kann sich auf folgender Homepage anmelden: www.eifel-elos.de
Veranstaltungsort: Hellenthal, Gelände neben dem Tennisplatz an der Olefstraße
Uhrzeit: 09:00-17:00 Uhr
Kosten: Teilnehmer Erwachsene 15,00 €, Kinder 9,00 €,
Zuschauer frei
Info-Tel.: 06551 / 98 56 46
Email: [email protected]
Sonntag, 03.05.2015
Freitag, 01.05. bis Sonntag, 31.05.2015
Das kleine Format – Arbeiten verschiedener Eifeler Künstler
Ausstellungsort: fLuxus 13, Blumenthal, Schleidener Straße 13
Öffnungszeiten: Di. -Fr. 10:00 - 19:00 Uhr, Sa. 10:00 - 16:00 Uhr
Info-Tel.: 02482 / 1 25 67 73
Eröffnung Kyllradweg
Offizielle Eröffnung des erweiterten Kyllradweges in Glaadt,
10:30 Uhr Streckenverlauf von Glaadt bis Büllingen,
Aktionspunkt Losheim: Parkplatz gegenüber ArdennerCultur
Boulevard
(s. Beitrag Seite 6)
Sonderausstellung in der ArsKrippana:
Engel – Himmliche Boten
Die ArsKRIPPANA zeigt Werke der niederländischen Künstlerin Wivica Fürstner, die seit Jahren im Schwarzwald lebt
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
BürgerInfo | 25. April 2015
Veranstaltungstipps
„Bauernregeln: Nützlich oder Nonsens?“
Treffpunkt: Wetterpark in Udenbreth, Am Weißer Stein 29,
15:00 Uhr
Welche Bauernregeln haben auch heute noch Gültigkeit?
Eintritt: 9,00 €, Kinder 5,00 €
Info-Tel.: 0228 / 97 67 97 1
www.wetterpark-weisser-stein.de
Mittwoch, 06.05.2015
„Komm-mit-Wanderung“
Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof,
13:30 Uhr
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal
Wanderführer: Werner Söns
Info-Tel.: 02445 / 16 69
Donnerstag, 07.05.2015
„Nachts im dunklen Stollen“ – jeden 1. Donnerstag im Monat
Veranstaltungsort: Besucherbergwerk Grube Wohlfahrt,
19:30 Uhr
Erlebnis-Bergwerksführung im Schein alter Grubenlampen
Anmeldung erforderlich!
Info-Tel.: 02448 / 91 11 40
„Komm-mit-Wanderung“
Wanderung über den Moorpfad bei Dahlem
Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 14:00 Uhr
Streckenlänge: 6 km
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal
Wanderführer: Marga Trösch und Maria Klein
Info-Tel.: 02482 / 26 51
Samstag, 09.05.2015
Sonntag, 10.05.2015
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Wanderung Stromberg-Salchenbusch (Ripsdorfer Wald)
Treffpunkt: Hellenthal-Udenbreth, Gaststätte Breuer,
13:30 Uhr
Wanderstrecke: 10 km
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Udenbreth
Info-Tel.: 0174 / 74 86 776
Donnerstag, 14.05.2015 (Christi Himmelfahrt)
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Vatertagstour zur Nohner Mühle
mit Besuch beim Eifelcowboy
Treffpunkt: Hellenthal, Nahkauf Parkplatz, 09:30 Uhr
Veranstalter: Wanderclub Hellenthal
Kosten: Selbstversorger
Info-Tel.: 02482 / 74 95
Donnerstag, 14.05. bis Sonntag, 17.05.2015
Burgbelebung
Auf dem Burghof in Reifferscheid präsentiert das Lagerleben
„Die Landsleut“ ganztägig mittelalterliches Handwerk.
Veranstaltungsort: Hellenthal-Reifferscheid, Burggelände
Kosten: frei
Info-Tel.: 02482 / 85 115
Email: [email protected]
Samstag, 16.05. und Sonntag, 17.05.20015
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Eifel-Expeditionen: Der Wasseramselpfad im
Manscheider Bachtal
Treffpunkt: Hellenthal-Wildenburg, Parkplatz vor dem
Burgeingang, 13:30 Uhr
Naturkundliche Führung entlang eines naturnahen Gewässerlaufs; festes Schuhwerk erforderlich!
Kosten: Erwachsene 5,00 €, Kinder 3,00 €
Veranstalter: Naturpark Nordeifel
Info-Tel.: 02486 / 91 11 17
Lauf des Markenpokals LRP-Challenge
Es wird auch ein Freundschaftslauf ausgerichtet. Hier findet
sich für jeden Fahrer mit Rennambitionen, der ein 1:10er
Modellauto mit Elektromotor besitzt, eine geeignete Startklasse. Ob Boxengasse oder Fahrerlager, hier kann man sich
umschauen, fragen und vielleicht ein neues interessantes
Hobby finden. Zuschauer sind herzlich willkommen.
Treffpunkt: Hellenthal, Gelände neben dem Tennisplatz,
Oleftalstraße
Uhrzeit: Sa. 09:00-17:00 Uhr Training,
So. 09:00-17:00 Uhr Rennen
Kosten: frei
Info-Tel.: 06551 / 98 56 46
Email: [email protected]
Grundkurs intuitives Bogenschießen
Einführung in den traditionellen Bogensport (ca. 2 Stunden), Bogenschießen auf einem ca. 3 ha großen Bogenparcours, Testschießen auf Zielscheiben, Schießen auf 20 dreidimensionale Ziele, Einweisung in Theorie und Praxis des Bogenschießens durch einen professionellen Fachtrainer, Pfeil und Bogen
sowie Schutzausrüstung für die Dauer des Aufenthaltes
Anmeldung erforderlich!
Treffpunkt: Hellenthal, In der Dreesbach (Gästehaus Abrahm), Bogenschießplatz, 14:00 Uhr
Kosten: 49,00 € pro Person
Info-Tel.: 02485 / 7 85
www.die-bogenwerkstatt.de
BürgerInfo | 25. April 2015
Sonntag, 17.05.2015
Tageswanderung „Im Heckenland“
Imgenbroich-Belgenbacher Mühle, Westwall-Imgenbroich
Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof, 10:00 Uhr
Streckenlänge: ca. 12,5 km
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal
Wanderführer: Hartmut Klewe
Info-Tel.: 02445 / 82 93
21
22
Veranstaltungstipps
Sonntag, 17.05.2015
Führung durch die Wetterstation
Woraus besteht eine professionelle Wetterstation? Was wird gemessen? Und vor allem auch: Wie wird das Wetter gemessen?
Veranstaltungsort:Hellenthal-Udenbreth, DonnerwetterWetterpark, 15:00 Uhr
Kosten: Erwachsene 9,00 €, Kinder 5,00 €
Info-Tel.: 0228 / 97 67 971
Samstag, 23.05. bis Montag, 25.05.2015 (Pfingsten)
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Sonntag, 24.05.2015
Wanderung auf der zehnten Etappe des Eifelsteigs
Gerolstein – Daun
Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 08:30 Uhr
Streckenlänge: Ca. 25 km lange, schwere Wanderung, Rucksackverpflegung
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal
Kosten: ggfls. Mitfahrerpauschale
Anmeldung erforderlich!
Wanderführer: Michël Pölz
Info-Tel.: 02482 / 17 63
Samstag, 30.05. und Sonntag, 31.05.2015
Honigschleudern im Wildfreigehege Hellenthal
Am Bienenstand wird der erste Honig geerntet. Groß und
Klein wird live erleben, wie der Honig aus dem Bienenstock in
die Honiggläser gelangt.
Veranstaltungsort: Wildfreigehege Hellenthal
Eintritt Wildfreigehege: Erwachsene 10,00 €,
Kinder bis 14 Jahre 7,00 €, ab 15 Jahre 8,00 €
Info-Tel.: 02482 / 72 40
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Kapellenfest in Felser
Samstag Festmesse im Zelt mit anschließendem gemütlichen
Beisammensein. Sonntag Frühschoppen sowie Kinderbetreuung.
An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt!
Veranstaltungsort: Hellenthal-Felser, Zelt hinter der Kapelle
Uhrzeit: Sa. 18:00 Uhr , So. 10:00 Uhr
Kosten: frei
Veranstalter: Kapellenverein Felser e.V.
Info-Tel.: 02482 / 73 84
Sonntag, 31.05.2015 Einweihung Aussichtsturm Udenbreth
Offizielle Einweihung des Aussichtsturms HellenthalUdenbreth, Am Weißer Stein (s. Beitrag Seite 19)
Radwanderung
Treffpunkt: Hellenthal-Reifferscheid, Parkplatz Ortsmitte
Reifferscheid, 09:30 Uhr
Mit Privat-Pkws zum Ausgangspunkt, Kalterherberg-Küchelscheid, über den Venn-Radweg. Der Rückweg führt durch das
Hohe Venn über Mützenich, Rucksackverpflegung, mittelschwere Radtour mit Schlusseinkehr.
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Reifferscheid
Führer: Rita und Hartmut Murk
Info-Tel.: 02482 / 75 47
Tageswanderung nach Schevenhütte
Treffpunkt: Hellenthal-Losheim, Kirchenvorplatz, 09:30 Uhr
Mit privaten PKWs
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Losheim
Wanderführer: Rüdiger Baur
Info-Tel.: 06557 / 71 52
„Sommerbeginn und Wettervorhersagen“
Eine Führung durch den Klimapark und eine Erklärung zum meteorologischen Sommerbeginn (01.06.).
Treffpunkt: Hellenthal-Udenbreth, Wetterpark, Am Weißer
Stein 29, 15:00 Uhr
Eintritt: 9,00 €, Kinder 5,00 €
Info-Tel.: 0228 / 97 67 97 1
www.wetterpark-weisser-stein.de
Wanderung nach Blumenthal zum Reidtmeisterhaus
Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz am Nahkauf, 16:00 Uhr
Veranstalter: Wanderclub Hellenthal
Wanderführer: Johannes Klinkhammer
Info-Tel.: 02482 / 74 95
Die nächste Ausgabe der BürgerInfo
Hellenthal erscheint am 27. Juni 2015.
Geländer – Treppen – Zäune – Toranlagen
Schmiedeeisen oder Edelstahl
HEIN GbR – Schlosserei & Kunstschmiede
An der Lichtenhardt 15
53940 Hellenthal
Tel. 0 24 82 / 22 99
Fax 0 24 82 / 18 48
Mobil 01 73 / 99 18 167
Email [email protected]
BürgerInfo | 25. April 2015
Hellenthal aktuell
Juni
Montag, 01.06. bis Dienstag, 30.06.2015
Das kleine Format – Arbeiten verschiedener Eifeler Künstler
Ausstellungsort: fLuxus 13, Blumenthal, Schleidener Straße 13
Öffnungszeiten: Di. -Fr. 10:00 - 19:00 Uhr, Sa. 10:00 - 16:00 Uhr
Info-Tel.: 02482/ 1 25 67 73
Sonderausstellung in der ArsKRIPPANA:
Engel – Himmliche Boten
Die ArsKRIPPANA zeigt Werke der niederländischen Künstlerin, Wivica Fürstner, die seit Jahren im Schwarzwald lebt
und arbeitet. Gezeigt wird eine Auswahl von Engelbildern in
Ölfarbe.
Veranstaltungsort: Hellenthal-Losheim, ArdennerCultur
Boulevard
Öffnungszeiten: täglich außer montags von 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr
Info-Tel.: 06557 / 92 06 40
Mittwoch, 03.06.2015
„Komm-mit-Wanderung“
Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof, 13:30 Uhr
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal
Wanderführer: Werner Söns
Info-Tel.: 02445 / 16 69
Donnerstag, 04.06., Samstag, 06.06. und Sonntag, 07.06.2015
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Donnerstag, 04.06.2015 (Fronleichnam)
„Nachts im dunklen Stollen“ – jeden 1. Donnerstag im Monat
Veranstaltungsort: Besucherbergwerk Grube Wohlfahrt,
19:30 Uhr
Erlebnis-Bergwerksführung im Schein alter Grubenlampen
Anmeldung erforderlich!
Info-Tel.: 02448 / 91 11 40
nale Ziele, Einweisung in Theorie und Praxis des Bogenschießens durch einen professionellen Fachtrainer, Pfeil und Bogen
sowie Schutzausrüstung für die Dauer des Aufenthaltes
Anmeldung erforderlich!
Treffpunkt: Hellenthal, In der Dreesbach (Gästehaus Abrahm), Bogenschießplatz, 14:00 Uhr
Kosten: 49,00 € pro Person
Info-Tel.: 02485 / 7 85
www.die-bogenwerkstatt.de
Sonntag, 14.06.2015
Wanderung auf dem Römerkanal-Wanderweg
Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 09:30 Uhr
Streckenlänge: 13 km, leichte Wanderung von Mechernich
nach Euskirchen
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal
Wanderführer: Michel Pölz
Kosten: ggfls. Mitfahrpauschale
Info-Tel.: 02482 / 17 63
Halbtagswanderung um Nettersheim
Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof, 13:30 Uhr
Streckenlänge: 10 km
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal
Wanderführer: Hartmut Klewe
Info-Tel.: 02445 / 82 93
Eifel-Expeditionen: Raubritter und Hexenprozesse
Treffpunkt: Hellenthal-Reifferscheid, Parkplatz vor der Burg,
14:00 Uhr
Kulturhistorische Führung von Reifferscheid ins
„Wildenburger Ländchen“.
Kosten: Erwachsene 5,00 €, Kinder 3,00 €
Info-Tel.: 02486 / 91 11 17
Führung durch die Wetterstation
Woraus besteht eine professionelle Wetterstation? Was wird gemessen? Und vor allem auch: Wie wird das Wetter gemessen?
Veranstaltungsort: Udenbreth, Donnerwetter-Wetterpark,
15:00 Uhr
Kosten: Erwachsene 9,00 €, Kinder 5,00 €
Info-Tel.: 0228 / 97 67 971
Donnerstag, 11.06.2015
Montag, 15.06.2015
Kombinierte Schiffs- und Wandertour
Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 13:00 Uhr
Einruhr-Urftstaumauer
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal
Wanderführer: A. Hörnchen
Info-Tel.: 02482 / 73 86
Puppenbühne im Wildfreigehege
Siehe 01.05.2015
Freitag, 19.06. bis Dienstag, 23.06.2014
Kirmes in Rescheid
Samstag, 13.06. und Sonntag, 14.06.2015
Samstag, 20.06.2015
Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal
Siehe 01.05.2015
Kirmes in Losheim
Samstag, 13.06.2015
Grundkurs intuitives Bogenschießen
Einführung in den traditionellen Bogensport (ca. 2 Stunden), Bogenschießen auf einem ca. 3 ha großen Bogenparcours, Testschießen auf Zielscheiben, Schießen auf 20 dreidimensioBürgerInfo | 25. April 2015
Wanderung durch die Altstadt von Bernkastel-Kues
Treffpunkt: Bahnhof Kall, Zugfahrt nach Bernkastel-Kues,
08:00 Uhr
Anmeldung erforderlich bis 13.06.2015
Kosten: Zugfahrt und Selbstverpflegung
Veranstalter: Wanderclub Hellenthal
Wanderführer: Michael Steen
Info-Tel.: 0162 / 33 79 339
23
24
Hellenthal aktuell
Samstag, 20.06.2015
Sonnwendfest an der Vorburg Reifferscheid
Der Eifelverein Reifferscheid lädt nicht nur die Mitglieder des Eifelvereins, sondern alle, die die längste Nacht im Jahr feiern möchten, herzlich ein. Kurzwanderung ab Parkplatz vor der
Schule.
Treffpunkt: Reifferscheid, Parkplatz vor der Grundschule,
15:00 Uhr
Kosten: frei
Info-Tel.: 02482 / 2995
Sonntag, 21.06.2015
„Siebenschläfertag und andere Bauernregeln“
Eine Führung durch den Klimapark und Erklärung einiger
Bauernregeln.
Treffpunkt: Wetterpark in Udenbreth, Am Weißer Stein 29,
15:00 Uhr
Eintritt: 9,00 €, Kinder 5,00 €
Info-Tel.: 0228 / 97 67 97 1
www.wetterpark-weisser-stein.de
Tageswanderung Rockeskyll
Treffpunkt: Hellenthal-Udenbreth, Gaststätte Breuer,
Zum Wilsamtal 30, 09:30 Uhr
Streckenlänge: 15 km, Rundweg mit Mittagsrast an einer
Grillhütte
Kosten: frei
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Udenbreth
Info-Tel.: 0174 / 7 48 67 76
115. Wandertag in Paderborn
Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof
Nähere Informationen über den Eifelverein Ortsgruppe
Blumenthal
Info-Tel.: 02482 / 91 14 37
Freitag, 26.06. bis Sonntag, 28.06.2015
Offroad-Camp 2015
Zu der 3-Tage-Aktion mit Teamrennen, Geschicklichkeitsfahren und einem Lauf der West-German-Offroad-Series (WOS)
lockt der M.A.C Eifel Elos e. V. Interessierte in die Eifel. Ob
zuschauen oder mitfahren, jeder ist gerne gesehen. Egal ob
als Tagesbesucher oder als Offroad-Camper mit dem „All-InnPaket“. Anmeldung auf der Homepage www.eifel-elos.de
Treffpunkt: Hellenthal, Gelände am Tennisplatz an der
Oleftalstraße
Uhrzeit: Freitag ab 15:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr
Kosten: Teilnehmer beim WOS-Rennen: Erwachsene 18,00 €,
Kinder 10,50 €, Zuschauer frei; ganzes Wochenende: Erwachsene 50,00 €, Kinder 42,00 € (einschl. umfangreichem Verpflegungspaket)
Info-Tel.: 06551 / 98 56 46
Email: [email protected]
Samstag, 27.06. bis Montag, 29.06.2015
Kirmes in Reifferscheid
Samstag, 27.06. bis Sonntag, 28.06.2015
Anno Pief Spectaculum
Veranstaltungsort: Hellenthal-Udenbreth, Weißer Stein
Mittelaltermarkt und Spectaculum
Sa.: mit Abendprogramm und Feuershow
So.: ganztägiges Familienprogramm
Uhrzeit: Sa. 11:00-24:00 Uhr, So. 11:00-19:00 Uhr
Kosten: Erwachsene 5 Taler, Kinder 2 Taler, Gewandete 3 Taler
Info-Tel.: 02448 / 12 09
www.anno-pief-spectaculum-udenbreth.de
Sonntag, 28.06.2015
Tageswanderung um Einruhr
Treffpunkt: Hellenthal-Losheim, Kirchenvorplatz Losheim,
09:00 Uhr
Mit Privat-Pkw
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Losheim
Wanderführer: Paul Rupp
Kosten: frei
Info-Tel.: 06557 / 71 52
Wanderung um Bad Münstereifel
Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 09:30 Uhr
Ca. 14,5 km lange, mittelschwere Wanderung auf dem Pingenwanderpfad um Kall. Bitte Rucksackverpflegung mitbringen.
Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal
Wanderführer: D. Ackermann
Kosten: ggfls. Mitfahrpauschale
Info-Tel.: 02482 / 26 51
BürgerInfo | 25. April 2015
Hellenthal aktuell
BWL-Studium am Fachhochschulstandort Schleiden
Infoveranstaltungen zum Wintersemester 2015/2016 beginnen
Die Rheinische Fachhochschule Köln hat 2014 eine Außenstelle in Schleiden eingerichtet, an der im September
2014 die ersten 22 Studenten
ihre Lehrtätigkeit aufgenommen haben.
In den Räumlichkeiten des
Städtischen Gymnasiums kann
der staatlich und international
anerkannte Abschluss „Bachelor of Arts, Business Administration (B.A.)“ erlangt werden
und richtet sich an diejenigen,
die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder bereits berufstätig sind. Wäh-
rend der Vorlesungszeit finden
die Vorlesungen dienstags und
donnerstags von 18:00 bis
21:10 Uhr sowie samstags von
8:00 bis 14:30 Uhr statt.
Das 7-semestrige Studium
hat das Ziel, neben fundiertem betriebswirtschaftlichem
Fachwissen die Fähigkeit zu
vermitteln, praxisbezogene
Problemstellungen zu analysieren und zu lösen.
Rheinischen Fachhochschule
im Städtischen Gymnasium
Schleiden, Selbstlernzentrum,
Blumenthaler Straße 7.
Die Info-Veranstaltungen finden an vier Terminen statt:
Do, 21. Mai 2015
Do, 18. Juni 2015
Do, 16. Juli 2015
Di, 11. August 2015
jeweils um 18:00 Uhr
Für das kommende Wintersemester ab September 2015
beginnen nun wieder die
Info-Veranstaltungen
der
Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Hellenthal
Die Beratungen finden im Hauptgebäude, Rathausstr. 2,
53940 Hellenthal, Zimmer 11, 1. Obergeschoß, in der Zeit
von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich!
Termine im Mai/Juni: 06.05.2015 und 03.06.2015.
Ohne gültigen Personalausweis bzw. Reisepass sind aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte möglich. Sollen
Auskünfte für einen Dritten gewünscht werden, ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig (dies gilt auch für Ehegatten).
Bringen Sie bitte auch Ihre Rentenunterlagen zum Termin mit.
Ansprechpartner für die Terminvereinbarung:
Buchstabe A – K:
Buchstabe L – Z:
Frau A. Dümmer,
Kölner Str. 80, 53940 Hellenthal,
(Rathausnebengebäude) Zimmer 26,
Tel.: 02482 / 85-139
erreichbar Di. – Fr.
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Herr Hoffmann,
Kölner Str. 80, 53940 Hellenthal
(Rathausnebengebäude) Zimmer 29, Tel.: 02482 / 85-136
erreichbar Mo. – Fr.
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und
zusätzlich Do. 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Rentenanträge, Anträge für Kontenklärungen, Kindererziehungszeiten etc. werden jedoch auch weiterhin durch
das Versicherungsamt der Gemeinde Hellenthal nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen.
BürgerInfo | 25. April 2015
flege!
... mehr als gute P
Stationäre Pflege, Betreutes Wohnen,
Tagespflege und Ambulanter Pflegedienst
im Senioren-Park carpe diem in Hellenthal
• 76 Pflegeplätze (inkl. Kurzzeitpflege) • 20 Betreute Wohnungen
• Tagespflege • Ambulanter Pflegedienst • eigene Küche • Wäscherei
• öffentliches Café-Restaurant „Vier-Jahreszeiten“
Für weitere Informationen und Beratung stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung
Senioren-Parl carpe diem Hellenthal
Kölner Straße 70 · 53940 Hellenthal
Tel.: 024 82 / 12 66 -0 Fax: -555 · [email protected]
www.carpe-diem.eu · www.senioren-park.de
n Steildach
n Flachdach
n Außenwandbekleidung
n Dachreparaturen
aller Art
n Bauwerksabdichtungen
Im Äuelchen 35 n 53940 Hellenthal-Wolfert
Tel. 0 24 48 / 91 94 27 n Mobil 01 77 / 4 62 30 42
25
Hellenthal aktuell
Viele Gründe sprechen für das Wohnen in der Eifel
Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
26
Machen sich gemeinsam für das Wohnen im Grünen in Hellenthal stark: Winfried Kaiser (v.l.) und
Dirk Weber von der Gemeindeverwaltung Hellenthal mit Rudolf Westerburg, Bürgermeister Hellenthal,
sowie Siegfried Schmitz, Petra Walterscheid, Stephan Reinders und Günter Weber von der Kreissparkassen-Tochter S-Finanz.
Im Blumenthaler Baugebiet
„Auf dem Büchel“ steht das
erste Haus - Bürgermeister
Rudolf Westerburg lobt die
Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit Kreisbaubehörde und S-Finanz der Kreissparkasse Euskirchen.
Den Traum vom Eigenheim im
Grünen träumen viele – für
den ersten „Häuslebauer“ ist
er im voll erschlossenen Baugebiet „Auf dem Büchel“ in
Blumenthal jetzt Wirklichkeit
geworden. Hellenthals Bürgermeister Rudolf Westerburg:
„Zwei weitere Grundstücke
sind bereits verkauft. Seit wir
vor gut einem Jahr zusammen
mit der S-Finanz der Kreissparkasse Euskirchen den Startschuss gegeben haben, mehren sich die Anfragen.“
Dazu tragen nicht nur die offenkundigen Vorzüge des Baugebietes wie der Blick auf ausgedehnte Waldgebiete oder
die vollständige Erschließung
mit Erdgasanschluss bei, sondern auch die günstigen Zinsen für Baukredite, wie Günter
Weber, Geschäftsführer der SFinanz, berichtet: „Wenn man
etwas Eigenkapital besitzt,
kommt man schnell auf eine
monatliche Rate, die unter einer vergleichbaren Kaltmiete
liegt – und das bei sehr seriöser Rechnung mit allem Drum
und Dran bis zu Garage und
Außenanlage.“
Dazu tragen auch die günstigen Grundstückspreise bei,
wie Westerburg betont. „Obwohl das Baugebiet in ruhiger,
schöner Lage mitten im Nationalpark Eifel liegt, besteht hier
nicht die Gefahr einer Immobilienblase wie in Ballungsräumen.“ Denn obschon es nur
eine gute Autostunde von Köln
oder Bonn entfernt sei, müsse
man das Leben im ländlichen
Raum schon mögen. Vermehrt
zögen aber auch junge Familien nach Hellenthal, um dort
in der Nationalparkkommune
nicht nur zu wohnen, sondern auch zu arbeiten, wie der
Bürgermeister berichtete: „Es
gibt durch ansässige Betriebe
und mehrere produzierende
Großunternehmen rund 2500
Arbeitsplätze allein in der Gemeinde Hellenthal.“
Damit bei Grundstückskauf
und Hausbau kein böses Erwachen auf den Traum vom Eigenheim erfolge, seien jedoch
gute Planung und Beratung
erforderlich, so Rudolf Westerburg. Dazu brauche es vor
allem „einen verlässlichen Partner“, er wies dabei auf die gute
Zusammenarbeit mit der S-Finanz hin: „Seriöse Beratung ist
sehr wichtig für eine langfristige Baufinanzierung, die die
Familien auch tragen können
– keiner will, dass die Familien
nach ein paar Jahren wieder
verkaufen müssen“, betonte
das Gemeindeoberhaupt.
Die S-Finanz arbeite dabei
bodenständig und „professionell von A bis Z“, findet
Westerburg. Sie sei stets in
Kontakt mit den Kunden, um
sie durchgängig zu beraten.
Dabei arbeite die S-Finanz
hervorragend mit der Gemeindeverwaltung Hellenthal zusammen. Durch „offene und
schnelle
Kommunikation“
könne man sich stets austauschen und selbst schwierige
Dinge zusammen meistern, so
Westerburg. Außerdem sei es
ein sehr großer Vorteil für die
Gemeinde, dass die Mitarbeiter der S-Finanz persönliche
Bezüge zu den Menschen und
Kunden vor Ort hätten.
„Gemeinde und Kreisbaubehörde verstehen sich als
Dienstleister für den Bürger“,
so Winfried Kaiser, stellvertretender Fachbereichsleiter Bauen und Planen der Gemeinde.
Dass im Sinne der Bürger umfassend Beratung und Service
angeboten würden, bestätigten in der Gemeinde eine ganze Reihe Bauwilliger. „Auch
die Zusammenarbeit mit der
zuständigen Kreisbaubehörde
verläuft reibungslos, wodurch
man häufig sehr zeitnah Baugenehmigungen erreicht“, so
Kaiser weiter.
Durch die anhaltend niedrigen Zinsen und die anstehende Bausaison rechne man
in der kommenden Zeit mit
einem weiteren Anstieg der
Anfragen. Es stünden noch 25
Grundstücke zwischen gut 400
bis über 1000 Quadratmeter
zum Verkauf. „Viele Gründe
sprechen für das Wohnen hier,
es gibt so viel Positives an der
Eifel“, betonte Bürgermeister
Westerburg.
Die S-Finanz kümmere sich
nicht nur um Grundstücksverkauf und Baufinanzierung,
wie Günter Weber sagte. Vielmehr verstehe sich das Team
als kompetenter Partner bei
allen Fragen rund um die erfolgreiche Verwirklichung des
Eigenheim-Traumes: „Wir können Tipps zur Bauplanung geben, haben im eigenen Haus
die richtigen Ansprechpartner
für Gebäudeversicherungen
und können durch eine Kooperation auch den Hausbau
zum Festpreis vermitteln, damit es nachher keine bösen
Überraschungen gibt.“
Durch Hellenthals Nähe zu
den Nachbarländern Belgien und Niederlande gebe es
auch von dort Interessenten,
so Bürgermeister Westerburg.
Mancher Urlauber, der die
touristischen Vorzüge vom
Wintersport in Udenbreth bis
Sommerurlaub im Nationalpark in der Eifel-Gemeinde
erlebe, überlege eben, ob der
Urlaubsort nicht zum Heimatort werden könne.
n
BürgerInfo | 25. April 2015
Anzeige
Baugrundstücke
ideal für Familien
Freuen Sie sich auf herrliche Baugrundstücke
in Blumenthal in Südhanglage, voll erschlossen,
preiswert und mit Familienrabatt!
Unser Haus
Unser Grundstück
Ihr Grundstück können Sie mit einem freistehenden Einfamilienhaus, einem Bungalow oder
einem Doppelhaus bebauen. Es sind bis zu zwei
Vollgeschosse möglich.
Infos aUf einen Blick:
Grundstücksgröße: ab 407 m² bis 1.188 m²
Grundstücke:
28 Parzellen
Ausrichtung:
unterschiedlich
Erschließung:
voll erschlossen inkl. Bürgersteig,
Beleuchtung, Strom, Gas, Kanal,
Wasser
Preisbeispiel:
407 qm für 17.094,00 €
mit Familienrabatt: 14.530,00 €
Alle Grundstücke sind provisionsfrei zu erwerben.
Haben Sie Ihr passendes Traumhaus noch nicht
gefunden? Unser Kooperationspartner bietet Ihnen
eine Vielzahl attraktiver Häuser – ganz nach Ihrem
Geschmack! Wir beraten Sie gern!
S Finanz
Euskirchen GmbH
Tochtergesellschaft der Kreissparkasse Euskirchen
Alleestraße 1 · D-53879 Euskirchen
Telefon: 02251 / 175231
Fax: 02251 / 175239
[email protected]
www.s-finanz-euskirchen.de
SFI_135124_AZ_Baugebiet_Buechel_fin.indd
BürgerInfo
| 25. April 2015
1
28.11.13 10:36
27
28
Hellenthal aktuell
Schnelles Internet für neun weitere Orte
Die Telekom hat den Zuschlag
für den Ausbau des Internets
in Reifferscheid, Wiesen, Zingscheid, Felser, Wollenberg,
Bungenberg,
Manscheid,
Wildenburg und Winten erhalten. In einer Pressekonferenz am 13. März konnten die
Vertreter der Telekom und
Bürgermeister Rudolf Westerburg berichten, dass ab Januar 2016 über 500 Haushalte
in den besagten Ortschaften
Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50
MBit/s (Megabit pro Sekunde)
bekommen.
„Wir haben mit der Telekom
einen starken Partner an unserer Seite. So können wir
unseren Bürgern und Unternehmen in weiteren Ortsteilen den begehrten Zugang
zum schnellen Internet ermöglichen“, so Bürgermeister Rudolf Westerburg im
Pressegespräch. „Auch für
Arbeitnehmer mit Home Office und Selbständige ist eine
schnellere Anbindung an das
Netz entscheidend und ein
Mehrwert für ihre Immobilie. Breitband ist ein wichtiger Standortfaktor, auch im
Bezug auf weitere Firmenansiedlungen.“
In der Gemeinde Hellenthal
sind mit den aktuellen Maßnahmen 40 - 50 % des Gemeindegebietes mit Breitband-Anschlüssen versorgt.
Für die weiteren Ortschaften
läuft zurzeit die Markterkundung.
So geht der Ausbau weiter
Die Telekom steigt nun in die
Feinplanung für den Ausbau
der neuen Ortschaften ein.
Gleichzeitig wird eine Firma
für die notwendigen Tiefbaumaßnahmen ausgesucht
und das notwendige Material bestellt. Sobald alle Kabel
verlegt und Multifunktionsgehäuse aufgestellt sind, erfolgt der Anschluss ans Netz
der Telekom. „In der Regel
vergehen
zwischen
dem
Vertragsabschluss und der
Buchbarkeit der Anschlüsse
BM Westerburg und Anja Oppermann zeigen das unscheinbare
Glasfaserkabel, das für Surfgeschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s
in Hellenthal sorgt.
gerade einmal zwölf Monate“, sagt Anja Oppermann,
kommunale
Ansprechpartnerin für den VDSL Ausbau
der Deutschen Telekom. „Wir
versorgen Hellenthal mit der
neuesten Breitbandtechno-
logie. Glasfaserkabel ist das
zukunftssicherste und störungsfreiste Material, was es
zurzeit auf dem Markt gibt.“
so Gerd Wolter, Ingenieur für
die technische Umsetzung bei
der Telekom.
n
Oktober-Straßenfest am 20. September 2015
Am 20.09.2015 veranstaltet
der Verkehrs- und Gewerbeverein Hellenthal bereits zum
dritten Mal das Oktober-Straßenfest in der Kölner Straße
in Hellenthal. Ursprünglich
wurde das Fest ins Leben ge-
rufen, damit sich die von der
Baumaßnahme betroffenen
Gewerbetreibenden bei ihren treuen Kunden bedanken
konnten. Da die Veranstaltung ein voller Erfolg war, hat
sich der Verkehrs- und Ge-
werbeverein entschieden, in
zweijährigem Rhythmus das
Fest zu wiederholen.
Hierzu möchte der Verkehrsund Gewerbeverein alle interessierten Gewerbetreibenden und Aussteller einladen,
sich mit ihren Produkten und
Dienstleistungen zu präsentieren. Auch Vereine sind
herzlich eingeladen, ihre Vereinsaktivitäten vorzustellen
und Nachwuchs anzuwerben.
Erstmalig werden die Standgebühren nach der Größe des
Standes bemessen und betragen 15,00 €/lfdm Frontlänge.
werden regelmäßig auf der
Seite des VGV Hellenthal
www.verkehrs-und-gewerbeverein-hellenthal.de veröffentlicht.
Damit ungestört gefeiert
werden kann, wird anlässlich
des Festes an diesem Tag die
Kölner Straße zwischen den
bestehenden
Kreisverkehren voll gesperrt. Der Durchgangsverkehr wird über Hönningen umgeleitet.
n
Anmeldungen werden ab
sofort entgegengenommen
unter [email protected]
oder telefonisch unter 01 51 /
27 55 36 82. Weitere Infos
BürgerInfo | 25. April 2015
Hellenthal aktuell
„Eifel-Expeditionen“ 2015 erschienen
Der beliebte VeranstaltungsKatalog des Naturparks Hohes Venn-Eifel ist wieder erschienen. Zusammen mit 11
Partnerorganisationen
aus
der deutschen und belgischen
Eifel lädt der Naturpark zu
über 1.200 spannenden „Expeditionen“ in der Eifel ein.
Das Angebot reicht von Führungen über die einmaligen
Narzissenwiesen im April
über Fledermauswanderungen in Sommernächten bis
zur Sternenbeobachtung am
Novembernachthimmel.
Besonders
empfehlenswert
sind in diesem Jahr die Veranstaltungen zum diesjährigen Motto „Generationen
unterwegs“ wie z.B. die Aktion „Kunst im Busch“ im
Juni/Juli in Heimbach, wo Sie
über mehrere Wochen sechs
Künstlern beim Schaffen
ihrer Kunstwerke in freier Natur über die Schulter schauen
können oder die Sommertour
mit dem Oldtimerbus am
21.06. und 26.07. ab Nettersheim für Großeltern und Enkeln zu interessanten Zielen
in der Nordeifel.
Von der Schönecker Schweiz
bei Prüm bis ins Hohe Venn
in Belgien erstreckt sich die
Region der Angebote für interessierte Eifeler und Gäste.
Neben Umfang und Vielfalt
ist auch dieser grenzüberschreitende Charakter des
Veranstaltungskataloges mit
den beiden Staaten Deutschland und Belgien und den
beiden Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einmalig unter den
104 deutschen Naturparken.
Die 48 Seiten umfassende
Broschüre mit allen Terminen
erhalten Sie über die örtlichen Tourist-Informationen,
die Naturzentren in der Eifel
und über die Geschäftsstellen
des Naturparks. Darüber hin-
Infos & Kontakt
Naturpark Nordeifel e.V.
im Deutsch-belgischen Naturpark
Hohes Venn – Eifel
www.naturpark-eifel.de
Geschäftsstelle NRW
Lothar Gerhards
Bahnhofstraße 16
D-53947 Nettersheim Tel. 02486 / 91 11 17
Fax 02486 / 91 11 16
[email protected]
Geschäftsstelle RLP
Anne Stollenwerk
Tiergartenstraße 70
D-54595 Prüm
Tel. 0 65 51 / 98 57 55
Fax 0 65 51 / 98 55 19
[email protected]
aus können alle Veranstaltungen des Jahres 2015
im Internet unter www.
naturpark-eifel.de unter
der Rubrik „Veranstaltungen“ nach Datum, Themen und Veranstaltungsort abgerufen werden.
In diesem Jahr werden
die
Eifel-Expeditionen
mit dem Motto „Generationen
unterwegs“
durch das Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft,
Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW
gefördert.
n
Jagdgenossenschaft
Wollenberg-Zingscheid
Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks WollenbergZingscheid werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen auf
Freitag, den 29. Mai 2015 um 20.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Wollenberg
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Annahme der Niederschrift über die Versammlung
vom 16. Mai 2014
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes und des Schriftführers
6. Beschlussfassung über die Auszahlung der Jagdpachtanteile
7. Mitteilungen und Verschiedenes
Wollenberg, den 22. März 2015
Jagdgenossenschaft Wollenberg-Zingscheid
gez. Paul Peters
Jagdvorsteher
„Schwefelarmes“ Heizöl aus der Rheinland
Raffinerie leistet einen Beitrag für die Umwelt.
Heizöl
Diesel
Fachhandel für
Farben Lacke Tapeten
Bodenbeläge Türen
n
Schmierstoffe
n
n
53940 Hellenthal Kammerwald 2 - 4
Tel. 0 24 82 - 21 92 Fax 79 94
email [email protected]
n
n
BürgerInfo | 25. April 2015
Bahnhofstraße 81 · 53949 Dahlem · E-Mail [email protected]
Telefon 0 24 47 - 91 79 79 - 0 · Telefax 0 24 47 - 91 79 79 - 9
29
30
Hellenthal aktuell
Ostzipfel mit Hinweistafel versehen
„Silberberg“ (K76), hinter der
Ortschaft Paulushof.
Der in Hellenthal lebende
Wolfgang Jansen hat schon
einige geografisch markante
Punkte in Deutschland ausfindig gemacht und das Projekt
ins Rollen gebracht. Er trat
2014 mit der Idee an Bürgermeister Rudolf Westerburg
heran, die Zipfel seiner Heimatgemeinde Hellenthal
für Touristen,
aber auch für
Gemeinde
Einheimische
Kall
erlebbar zu
machen.
Gemeinde
Der Südzipfel der Gemeinde
Hellenthal, der zugleich den
südlichsten Punkt des Kreises
Euskirchen, des Regierungsbezirks Köln und des Landes
NRW darstellt, wurde bereits
1986 durch eine bronzene Tafel gekennzeichnet. Er liegt
bei Losheim-Kehr.
n
am Wisselbach
Östlichster Punkt der
Gemeinde Hellenthal
Kall
Wolfgang Jansen (2.v.r.) mit den Bauhofmitarbeitern, Wilfried
Knips von der Verwaltung und Herrn Fischer von der zuständigen
Forstverwaltung bei der Aufstellung der Hinweistafel.
Nettersheim
Hellenthal
Sistig
Marmagen
Reifferscheid
Gemeinde
Nettersheim
Der Bachverlauf bildet dabei gleichzeitig auch den Grenzverlauf der
Gemeinde Hellenthal zur Gemeinde
Benenberg
Hellenthal
Dahlem.
Wildenburg
Hecken
Der Ostzipfel der Gemeinde Hellenthal, an dem sich
die Gemeindegrenzen von
Hellenthal, Nettersheim und
Dahlem treffen, wurde jetzt
mit einer Hinweistafel versehen.
Dieser geographische Punkt
mitten im Bachbett des Wisselbachs kann über die Burgen-Route Richtung Blankenheim erreicht werden.
Einstieg finden die Wanderer
ab dem Wanderparkplatz
Wolfert
Paulushof
Blankenheim-Wald
Oberschömbach
Gemeinde
Blankenheim
Die Flurbezeichnung, auf der der
„Ostzipfel“ zu finden ist, wird eben“
falls mit dem Namen „Wisselbach
benannt. Der Weg entlang des
e“
Wisselbachs ist Teil der „Burgenrout
und erfreut sich insbesondere bei
Wanderern und Radfahrern großer
Beliebtheit. Im Volksmund der
als
Region ist dieses Wegeteilstück
„Franzosenweg“ bekannt.
Gemeinde
Dahlem
O
W
Hinweistafel
am Ortszipfel.
Blankenheim
Wisselbach
Schmidtheim
N
Am „Ostzipfel“ der Gemeinde
Hellenthal treffen sich die Gemeindegrenzen von Hellenthal, Nettersheim
des
und Dahlem mitten im Bachbett
Wisselbachs.
Dahlem
S
Mehr zur Gemeinde Hellenthal unter
141007_Zipfelpunkt_Wisselsbach.indd
www.hellenthal.de
1
Abfall gehört nicht in die Toilette
Hygieneartikel führen zu Problemen in der Kanalisation
Ob
Bodenreinigung,
Babypflege,
Kosmetiktücher
oder
Damenhygieneartikel
– das Hygiene- und Feuchttüchersortiment ist üppig.
Doch der Griff nach den reißfesten Wegwerfartikeln hat
auch Schattenseiten. Viele
Feuchttücher und andere Hygieneartikel sind schwer biologisch abbaubar und extrem
reißfest. Die unsachgemäße
Entsorgung über die Toilette
sorgt in letzter Zeit verstärkt
zu Problemen mit verstopften Pumpwerken und Kanälen: Ein einzelnes Feuchttuch
braucht recht lange, bis es die
Pumpe passiert hat. Kommen
während dieser Zeit weitere Feuchttücher an, „knubbelt“ es sich in der Pumpe;
kommen dann noch weitere
Hygieneartikel dazu, ist eine
Verstopfung der Pumpe sehr
wahrscheinlich.
Die
Instandsetzung
von
Pumpwerken, die Beseitigung von Verstopfungen in
Kanälen und der erhöhte
Verschleiß von technischen
Anlagen führt zu höheren
Instandsetzungskosten, Reinigungskosten und Reparaturkosten.
Weiterhin führen die unsachgemäß entsorgten Abfälle zu
Problemen in der Kläranlage:
Wenn der Klärschlamm aufgrund einer zu hohen Belastung mit Stör- und Schadstoffen nicht landwirtschaftlich
ausgebracht werden kann,
muss der Klärschlamm der
Verbrennung zugeführt werden, wobei erheblich höhere
Entsorgungskosten anfallen.
Helfen Sie mit, dass es gar
nicht erst so weit kommt:
Werfen Sie keinen Abfall in
die Toilette! Das spart Ärger
und Geld – die höheren Kosten, die in die Kalkulation der
Abwasserkosten einfließen,
treffen nämlich jeden Bürger
im Rahmen seiner Abrechnung.
Treten die Probleme bereits im Bereich der eigenen
Grundstücksentwässerungsanlage auf, ist der Grundstückseigentümer natürlich
selber für die Beseitigung der
Verstopfung und die entstandenen Kosten zuständig.
Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, künftig
Hygieneartikel und andere
Abfälle nicht mehr über die
Toilette zu entsorgen, sondern über die Abfalltonne. n
Digitale
Passfotos
für
Reisepass
Personalausweis
Führerschein
Bewerbung
Visa
Pütz Schleiden
Am Markt 4
02445/5314
BürgerInfo | 25. April 2015
07.10.2014 23:30:37
Schleiden aktuell
Nach einjähriger Pause findet
am Samstag, 13. Juni und am
Sonntag, 14. Juni 2015 wieder
das Ginsterblütenfest in Dreiborn statt. Gleichzeitig feiert
die Nationalparkverwaltung
Eifel den diesjährigen Europäischen Tag der Parke und
bringt sich mit zahlreichen
Aktionen ein. Schauplatz des
Familienfestes ist die Dreiborner Hochfläche, wo das
„Eifelgold“ um diese Jahreszeit in voller Blüte steht.
Umgeben von diesem für die
Region typischen Besenginsters haben alle NationalparkBesucher Gelegenheit, sich
dem Goldrausch hinzugeben.
Vereinsbund Dreiborn, Nationalparkverwaltung
und
Stadt Schleiden bieten ein abwechslungsreiches Programm
für Groß und Klein.
In diesem Jahr stimmt sich
Dreiborn bereits am Samstagabend, 13. Juni, mit einem
Frühsommerabend der leisen
Töne auf das Ginsterblütenfest ein. Nachdem das Lagerfeuer nach alter Tradition
durch Holzreibung entzündet
wurde, gibt es Lagerfeuermusik zum Mitsingen und Mär-
chen und Geschichten aus der
Eifel. Zu späterer Stunde bietet die Astronomie-Werkstatt
„Sterne ohne Grenzen“ Himmelsbeobachtung mit großen
astronomischen Fernrohren
der mobilen Sternwarten.
Wenn das Wetter mitspielt, ist
der Saturn mit seinen Ringen
in der Abenddämmerung zu
sehen. Für das leibliche Wohl
sorgt die Burgschänke Dreiborn mit Leckerem vom Grill.
Am Sonntag, 14. Juni starten Frühaufsteher mit einer
Frühwanderung zur Rothirsch-Aussichtsempore und
anschließendem Frühstück in
den Tag. Am Vormittag gibt
es geführte Wanderungen
aus Herhahn, Einruhr und
Wahlerscheid zum Ginsterblütenfest und den ganzen
Tag über Exkursionen mit den
Nationalpark-Waldführern
und Junior-Rangern sowie
einer Kräuterexpertin. Mit
den
Nationalpark-Rangern
geht es auf „GPS-Jagd“ nach
dem Eifelgold, das Mitbringen eines GPS-Geräts oder
Smartphones ist empfehlenswert. Ein buntes MitmachProgramm für Groß und
Infos & Kontakt
Tourist-Info im Nationalpark-Tor Gemünd
Kurhaustraße 6, Schleiden-Gemünd
Telefon 02444 / 20 11
[email protected]
BürgerInfo | 25. April 2015
Klein bietet Abwechslung
auf dem Festgelände: Kinder
können sich im Bogenschießen üben, Jugendliche am
Tomahawk-Werfen und die
ganze Familie kann am Stand
des Nationalparks Eifel und
am Fagabundinus spielerisch
über den Nationalpark Eifel
lernen und sich informieren.
Vormittags kann die Sonne
mit zwei Spezial-Sonnenteleskopen beobachtet werden. Ein Regionalmarkt mit
Produkten und Leckerem aus
der Region sowie die Ausstellung der Nationalpark-Schulen laden zum Verweilen ein.
Für die musikalische Unterhaltung sorgen am Vormittag
der Spielmannszug Dreiborn
und am Nachmittag der Musikverein Concordia Dreiborn.
Die Burgschänke Dreiborn
kümmert sich um die herzhafte Verpflegung, Kaffee und
Kuchen und das Getränkeangebot.
Alle Aktivitäten sind kostenlos und ohne Anmeldung.
Lediglich für die Frühwanderung ist eine Anmeldung im
Nationalpark-Tor
Gemünd,
bei der Gastronomie Vogelsang oder in der Burgschänke
Dreiborn erforderlich – Karten kosten 11,20 € inklusive
Frühstück.
Für die umweltfreundliche
Anreise empfehlen sich Bus
und Bahn. Ein Sonderfahrplan des NationalparkShuttles SB 82 zum Beispiel macht
die Anreise von Köln- und
Bonn-Hauptbahnhof aus in
90 Minuten möglich.
Schauplatz ist das Festgelände in Schleiden-Dreiborn
(Georgstraße, beim Parkplatz
Rothirsch-Aussichtsempore)
am Rande des Nationalparks
Eifel.
n
Bild: Michael Usadel
Bild: Anja Oligschläger (NLP Eifel)
Ginsterblütenfest und Europäischer Tag der Parke
31
Endlich in die eigenen vier Wände!
Wir verwirklichen Ihren Wunsch nach Eigentum.
) 02443/5323
[email protected]
www.vieten-immobilien.de
VR-Bank
Nordeifel eG
) 02445/9502-0
[email protected]
www.vr-banknordeifel.de
Zwei starke Partner
Exklusiv für Sie in der Nordeifel!
BürgerInfo | 25. April 2015