02/2015 BürgerInfo 17. Jahrgang | 25.04.2015 www.hellenthal.de Amtsblatt und Interessantes für alle Bürger und Gäste der Gemeinde Hellenthal Portrait: Huftherapie- und Trainingszentrum für Pferde in Losheim Seiten 4 – 5 Kyllradweg: Eröffnung mit großem Aktionstag Foto: Nordeifel Tourismus GmbH Seite 6 Jubiläum: 125 Jahre Brandschutz im Ländchen Seite 7 Weißer Stein: Einweihung des neuen Aussichtsturmes Seite 19 Notrufnummern | Kontakte und Öffnungszeiten Notrufnummern Institution Kontakt Rettungsdienst - Notarzt Tel.: 112 Notruf-Fax für Hörgeschädigte Tel.: 02251 / 97 05 47 Feuerwehr Tel.: 112 Polizei Tel.: 110 Notruf-Fax für Hörgeschädigte Tel. 02251 / 79 92 58 Ambulanter ärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 Mo, Di, Do: 18.00 – 08.00 Uhr Mi12.00 – Do 08.00 Uhr Fr 12.00 – Mo08.00 Uhr Feiertags: 24 Std. Notfalldienstpraxis der Tel.: 02443 / 1 70 niedergelassenen Ärzte Sa, So, Feiertags: 07.30 – 22.00 Uhr Kreis-KH Mechernich Elisabeth-Str. 2-6 Giftnotrufzentrale für Kinder und Erwachsene Tel.: 0228 / 1 92 40 Zentrale der Uniklinik Bonn Apotheken-Notdienst Tel.: 0800 / 00 22 8 33 Handy ohne Vorwahl Tel. 22 8 33 Zahnärztlicher Notdienst Tel.: 0180 / 5 98 67 00 Krankenwagen Tel.: 02251 / 50 36 Polizeiwache Schleiden Tel.: 02445 / 85 80 Kontakte & Öffnungszeiten Institution Kontakt Gemeindeverwaltung Hellenthal Rathausstr. 2 · 53940 Hellenthal Tel.: 02482 / 85 0 · Fax: 85 114 [email protected] www.hellenthal.de Mo – Fr: 08.30 – 12.30 Uhr Do: 14.00 –17.00 Uhr Tourist-Info und Rathausstr. 2 · 53940 Hellenthal Nationalpark-Infopunkt Tel.: 02482 / 85 115 · Fax: 85 114 Hellenthal [email protected] Mo – Fr:08.30 – 12.30 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr Sa, So, Feiertags: 10.00 – 12.00 Uhr Grundschulverbund Hellenthal Burgstr. 20 · 53940 Hellenthal Tel.: 02482 / 15 21 · Fax: 23 66 [email protected] Gemeinschaftshaupt- schule Hellenthal Kalberbenden 14 · 53940 Hellenthal Tel.: 02482 / 22 24 · Fax 16 33 [email protected] GdG Pfarrbüro Hellenthal Kölner Str. 27 · 53940 Hellenthal Tel.: 02482 / 9 50 40 · Fax: 9 50 48 [email protected] Ev. Trinitatis Kirchengemeinde Pfarramt Bezirk Hellenthal Im Kirschseiffen 26 · 53940 Hellenthal Tel.: 02482 / 13 37 [email protected] Schonen Sie Ihre Füße! sch Mit KFZ-Technik Burs! immer gut unterweg Bild: adam121 - Fotolia.com 2 Wer uns kennt, weiß was wir leisten. BürgerInfo | 25. April 2015 3 Inhalt PINNWAND Infos und Interessantes in Kürze Ein herzliches Dankeschön ! Alle Einwohnerinnen und Einwohn er der Gemeinde Hellenthal sind kün ftig berechtigt, zu Beginn einer jeden öffentlichen Ratssitzung Frag en zu allgemeinen Gemeindeangele genheiten an den Bürgermeister zu richten (30 minütige Fragestunde ). Pater Anselm Grünr die Veranstaltung kauf fü Karten im Vorver 15 in Grün am 27.08.20 mit Pater Anselm n 12,– € vo s ei n Sie zum Pr Hellenthal erhalte n: le el sst rverkauf bei folgenden Vo l einde Hellentha m Ge fo -In • Tourist n de ei hl Sc , es Re • Buchhandlung d Wachtel, Gemün ng lu nd ha ch Bu • en ng nde Bülli • Rathaus Gemei Impressum Schwarzstorch Bei einem Außentermin ist es einer Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung gelungen, einen Schwarzstorch aus nächster Nähe abzulichten. Ohne Scheu war dieser auf der Ortsstraße Manscheid unterwegs. Inhalt Die BürgerInfo wird herausgegeben von der Gemeinde Hellenthal, Rathausstr. 2 · 53940 Hellenthal Tel.: 02482 / 85 0 · Fax 85 114 www.hellenthal.de [email protected] Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister der Gemeinde Hellenthal Amtlicher Teil: Gemeinde Hellenthal Redaktion: Gemeinde Hellenthal Foto: A. Gehlen Einwohnerfragestunde An alle Helferin nen und Helfer, die sich in den letzte n zwei Jahren an der Narzissenpflanza ktion beteiligt ha ben. Dank Ihnen wur den unsere Gäste mit tausenden Narz issenblüten am W egesrand zur Narziss ensaison begrüß t. SIMAG mediakontakt Mit Namen oder Abkürzungen gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdrucke verboten. Für unverlangt eingereichte Manuskripte, Fotos etc. übernehmen wir keine Haftung. Gestaltete und veröffentlichte Texte und Anzeigen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung reproduziert oder nachgedruckt werden. Produktion & Anzeigenverwaltung: SIMAG mediakontakt Hubert Förster Zum Markt 6 · 53894 Mechernich Tel.: 02443 / 9 03 86-17 | Fax -19 [email protected] www.blauestelefonbuch.de BürgerInfo | 25. April 2015 Huftherapie- und Trainingszentrum für Pferde· · · · · · · · · · · · · · · · · · 4 – 5 Frühjahrs-„Sau“se in Hellenthal· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 5 Kyllradweg· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 6 125 Jahre Brandschutz im Ländchen· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 7 Amtlicher Teil – Bekanntmachungen · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 8 – 15 Gemeinderat in Kürze· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 16 – 17 Sitzungsplan· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 17 Geburtstage· · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 18 Grandiose Fernsicht vom Aussichtsturm Weißer Stein · · · · · · · · · · · · · · 19 Veranstaltungskalender · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 20 – 24 Hellenthal aktuell · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 25 – 30 Schleiden aktuell · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 31 Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen Das Amtsblatt erscheint alle zwei Monate und wird an alle erreichbaren Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Auf Anforderung werden auch einzelne Exemplare des Amtsblatt bzw. der BürgerInfo auf dem Postweg versendet. Die nächste Ausgabe der BürgerInfo Hellenthal erscheint am 27.06.2015 Anzeigen- und Redaktionsschluss: 12.06.2015. 4 Hellenthal aktuell Huftherapie- und Trainingszentrum für Pferde In der Eifel daheim, in ganz Europa zu Hause In möglichst natürlicher Umgebung werden den Pferden möglichst schonend die Schmerzen genommen. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Seine Patienten kommen aus ganz Deutschland, während er Vorträge in halb Europa hält. Und doch sind Christoph Gehrmann und seine „Hufklinik“ aus Losheim in der Eifel nahezu unbekannt. „Wir haben uns mit großer Fachkenntnis einen Namen gemacht“, stellt der Hufheilpraktiker voller Stolz fest. Sein großer Erfolg bei der Therapie von Pferden, die bereits dem Tod geweiht waren, gibt Gehrmann Recht. Eigentlich ist Christoph Gehrmann technischer Industriekaufmann und war jahrelang als Marketingberater erfolgreich. Doch seine Leidenschaft gehörte dem heute 50-Jährigen schon damals den Pferden. Als er 1995 das erste Pferd, ein Paso-Peruano aus den USA, mit Hufproblemen kaufte, war es um Gehrmann geschehen. Der Durst nach Wissen um das Pferd lässt ihn seither nicht mehr los. Zum Hufheilpraktiker ausgebildet wurde er recht schnell von seinem Lehrinstitut dazu berufen, das Know-how an Dritte weiter zu vermitteln. Eher zufällig verschlägt es Familie Gehrmann 2003 in die Eifel. Auf dem Weg zu Bekannten im belgischen Malmedy fällt den Pferdefreunden der alte Hof im Hüllscheider Weg in Losheim auf. „Wir haben uns spontan in das Gebäude, vor allem aber die Landschaft ringsherum verliebt und unser Leben von heute auf morgen auf den Kopf gestellt“, erinnert sich Gehrmann, der mit seiner Frau zuvor in Overath lebte. Eine wirkliche Kommunikation kann nur stattfinden, wenn ich auf jedes Pferd individuell eingehe und es zu verstehen versuche“, erklärt Gundula Heckers, Tierarzthelferin, Homöopathin und Hufheilpraktikerin. übrigens ganz gleich, ob sie dem Reiten als Hobby oder professionell nachgehen, knüpfen ihre letzte Hoffnung an die „Hufklinik Eifel“. Und tatsächlich: Über 90 Prozent der Patienten verlassen als gesunde Pferde den Hof. Aus dem ehemaligen Reiterhof mit konventioneller Pferdehaltung entstand ein Therapie- und Trainingszentrum für bis zu 15 Pferde der besonderen Art. Alle angenommenen Pferde werden dort auf das so genannte „Barhufgehen“ umgestellt. „Fast alle Pferde, die zu uns gebracht werden, gelten als austherapiert – sie sollen eigentlich von ihren vermeintlichen Leiden durch Einschläfern erlöst werden“, so Gehrmann. Doch immer mehr Pferdefreunde, Dabei ist Gehrmann wichtig, dass konventionelle Therapie und alternative Heilmethoden gleichsam ihren Platz finden. „Wir arbeiten erfolgreich mit Tierärzten aus der Umgebung zusammen, erstellen Röntgenbilder, prüfen die Vitalfunktion und den Stoffwechsel-Haushalt der Pferde, dokumentieren den Behandlungsverlauf und können nach vier bis sechs Monaten Erfolge vorweisen.“ In möglichst natürlicher Umgebung werden den Pferden schonend Während Gehrmanns Ehefrau die Zahlen im Auge behält, kümmert er sich gemeinsam mit Gundula Heckers um die „Patienten“. „Mit einem Pferd methodisch umzugehen, ist wie ein höfliches Befehlen. Christoph Gehrmann lebt seit 2003 mit seiner Familie in Losheim und ist ausgebildeter Hufheilpraktiker. BürgerInfo | 25. April 2015 Hellenthal aktuell die Schmerzen genommen. „Unsere Patienten leben in einem Offenstall mit Paddock und großräumigem Trail“, erklärt Gehrmann. Durch unterschiedliche Bodenbeläge, von Gummimatten über Schotter bis hin zu Rasengittersteinen und Naturrasen, werden die Hufe an den normalen Alltag gewöhnt. Hufmechanismus sei die wichtigste Voraussetzung für Blutumtrieb und damit ei- ner natürlichen Unterstützung der Organe, weiß Gehrmann. Zudem werde auf den unterschiedlichen Belägen der nötige Abrieb gewährleistet, der den Hufen die Impulse zum Nachschieben von gesundem Horn biete. So seien Hufrehe und Hufrollenerkrankungen nur eine Frage der Zeit und gar ein Hufbein-Durchbruch nicht gleichbedeutend mit dem Lebensende eines Pferdes. Eine in Europa einzigartige therapeutische Bewegungsanlage fördere Stoffwechsel und den natürlichen Heilungsprozess. Vor drei Jahren gelang es dem zweifachen Familienvater, das angrenzende ehemalige Schulgebäude des Grenzortes zu erwerben. Dorthin wurden die Büroräume verlagert und im Obergeschoss Appartements für Schüler, Praktikanten und andere Hofgäste eingerichtet. Schließlich bildet Christoph Gehrmann aus. Zudem bietet er Hufseminare für Pferdehalter, Tierärzte und andere Fachleute an. „Barhufig zu laufen ist für ein Pferd eigentlich die normalste Sache der Welt. Doch, wer jahrelang beschlagen wurde, muss sich eine gute Hornqualität und Laufkomfort erst wieder erarbeiten“, erklärt Gehrmann. Etwa ein Dutzend Freiberufler sind als Dozenten für das „Europäische Institut für Pferdephysiologie“ in der Eifel sowie am französischen Standort nahe Paris tätig. Fünf Mitarbeiter widmen sich vornehmlich dem Onlineshop. Dort werden natürliche Produkte für Pferd, Reiter und Hund angeboten. „Wir verzichten auf den Einsatz von Eisen“, führt Christoph Gehrmann aus. Hufschuhe, Vielfältiges für eine Offenstallhaltung, gebisslose Zäumung, Werkzeug für Barhufpflege oder patentierte Heunetze sind dort zu finden. Schauen Sie vorbei unter www.heunetz.de oder besuchen Sie die „Hufklinik Eifel“ ganz einfach in Losheim, Hüllscheider Weg 2. n Frühjahrs-„Sau“se in Hellenthal Am 09.05.2015 veranstaltet der Verkehrs- und Gewerbeverein Hellenthal e.V. (VGV) die 2. Hellenthaler Frühjahrs„Sau“se auf dem Bahnhofsvorplatz in der Kölner Straße. www.hellenthal.de BürgerInfo | 25. April 2015 Anlass für das Fest, das um 18:00 Uhr startet, ist die Unterhaltung und Pflege des Blumenschmucks an der Straßenbeleuchtung in der Kölner Straße. Diese wird wieder in den Tagen vor der Veranstaltung angebracht und da man ja bekanntlich die Feste feiern soll, wie sie fallen, will der VGV in gemütlicher Runde die Verschönerung des Kernortes mit Ihnen zusammen feiern. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Es gibt Spanferkel und andere Leckereien, Unterhaltungsmusik und natürlich das ein oder andere Bier vom Fass! Der Erlös der Veranstaltung fließt in die Finanzierung des Blumenschmucks. n 5 6 Hellenthal aktuell Kyllradweg Reichlich Bewegung an der frischen Luft, reizvolle Landschaften und ein kurzweiliges Rahmenprogramm erwartet Sie bei der Eröffnung des Kyllradwegs am 03. Mai 2015 auf dem neuen Radweg zwischen Jünkerath und Büllingen. An diesem Tag wird der Radweg offiziell freigegeben. sechs Aktionspunkte eingerichtet. Hier erwartet die Radfahrer und Besucher ein vielfältiges Programm für Groß und Klein. gionstypischen Spezialitäten. Für das leibliche Wohl ist an allen Aktionspunkten bestens gesorgt. Nutzen Sie auch die Gelegenheit, an der Verlosung teilzunehmen. Lassen Sie dazu Ihre Startkarte an mindestens vier Aktionspunkten abstempeln. Es warten attraktive Preise auf die Gewinner, die per Post benachrichtigt werden. In Glaadt findet beispielsweise um 10:30 Uhr die offizielle Eröffnungsfeier statt. In Stadtkyll sorgt der Bär „Bollo“ für Unterhaltung. Am Kronenburger See präsentieren sich der Ruderverein, die Segelschule, die Wasserwacht und der Angelverein. In Hallschlag können Sie sich beim Segway-Fahren erproben. Losheim bietet neben dem ArdennerCulturBoulevard einen Trödelmarkt und um 13:30 Uhr steht eine Flugshow der Greifvögel des Wildfreigeheges Hellenthal auf dem Programm. Die Bürgerinnen und Bürger von Büllingen begrüßen Sie am Ziel mit einem belgischen Tag und re- Mit dem Ausbau der stillgelegten Strecke der „Vennquerbahn“ zwischen Losheim und Jünkerath-Glaadt zum Radweg, wurde nicht nur eine parallele Radwegeverbindung zur Bundestraße 421 geschaffen, sondern auch ein nahezu steigungsfreier Anschluss an das belgische Radroutennetz hergestellt. Am Eröffnungstag sind entlang der Strecke zwischen Glaadt und Büllingen in der Zeit von 10:30 bis 18:00 Uhr Zukunftssicher heizen mit Holzpellets! Jetzt garantiert 3 Jahre 25% günstiger als mit Öl heizen oder 500 € Pellet-Tankgutschein sichern! ÖkoFEN Regionalvertretung Neue Wärme Eifel Tel. +49 (0) 2448 / 71 25-76, Fax -77 e-Mail: [email protected] Europas Spezialist für Pelletheizungen www.oekofen.de 03.Mai 2015 Kyllradweg 10.30 - 18.00 Uhr P 6 An den Aktionspunkten zwischen Glaadt und Büllingen (B) erwartet die Besucher ein vielfältiges Programm für Groß und Klein. Die Gastgeber freuen sich auf Ihren Besuch. 10.30 Uhr OFFIZIELLE ERÖFFNUNG ab Infostände Musik Kinderbelustigung Essen & Getränke Ausstellungen Elektrofahrradverleih Vorführungen Segway Losheim + zusätzlich Attraktive Förderung vom Staat Wir beraten Sie gerne: Eröffnung Büllingen (Belgien) Hinweis für Losheim: Die parallel verlaufende Bundesstraße 421 ist zwischen Losheim und Hallschlag für den PKW-Verkehr gesperrt. Der Randstreifen kann in diesem Bereich als Parkmöglichkeit genutzt werden. n des KYLLRADWEGES im Kirmeszelt in Glaadt durch Die Minister Roger Lewentz,Michael Groschek und Ministerin Isabelle Weykmans Kronenburg 5 P P 4 3 Hallschlag P 2 P Stadtkyll 1 Glaadt P Jünkerath P w w.radroutenplaner.n w.de Detaillierte Programminformationen finden Sie auf unserem Flyer kreative köpfe: anke kaufmann I anja schneider I [email protected] BürgerInfo | 25. April 2015 Hellenthal aktuell 125 Jahre Brandschutz im Ländchen kraftspritzenfahrzeug (TSF) angeschafft. Nach dem Zusammenschluss beider Löschgruppen erweiterten überdies ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) und ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25), das in diesem Jahr wegen Ersatzbeschaffung durch ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) ersetzt wird, den heute hochmodernen Fuhrpark. Das Festprogramm Stolz blickt die Löschgruppe Kreuzberg-Hecken in diesem Jahr auf 125 Jahre Brandschutz im Ländchen zurück. Dies soll am zweiten Mai-Wochenende gebührend mit einem Festprogramm gefeiert werden. Die genaue Geburtsstunde der Brandbekämpfung im Ländchen ist leider in keinen Aufzeichnungen genau festgehalten. Sicher ist jedoch, so die Löschgruppenführer Michael Hermes und sein Stellvertreter Norbert Joepen, dass die formelle Bildung der Einsatzmannschaft zwischen 1933 und 1938 erfolgte. Jedoch wurden den Aufzeichnungen zufolge, bereits im Jahre 1890 von der Heckener Dorfbevölkerung eine Handdruckspritze sowie acht Ledereimer angeschafft, die seither bei zahlreichen Brän- Was mit einer Handdruckspritze und acht Ledereimern Ende des 19. Jahrhunderts begann, ist in den vergangenen 125 Jahren zu einer technisch gut ausgestatteten Löschgruppe mit 28 aktiven Mitglidern herangewachsen. den zum Einsatz kamen und vorzügliche Dienste leisteten. Hecken galt seinerzeit als wohlhabend, der Ort besaß zahlreiche Ländereien und betrieb Forstwirtschaft. Man konnte sich also diese damals technisch hochmoderne Handdruckspritze leisten. Noch heute befindet sich das gute alte und aus Expertensicht kostbare Stück im Originalzustand. „Darauf sind wir sehr stolz“, räumen Hermes und Joepen ein. Da das offizielle Gründungsdatum der Ländchen-Wehr nicht definitiv belegt ist, wurde vor Jahren als Gründungsdatum die Anschaffung der Handdruckspritze festgelegt. Die 1890 angeschaffte Handdruckspritze wird noch heute von den Feuerwehrmitgliedern gehegt und gepflegt und zu besonderen Anlässen präsentiert. BürgerInfo | 25. April 2015 Die zunächst selbständigen Wehren Kreuzberg und Hecken fusionierten Anfang der 1980er Jahre zur Löschgruppe Kreuzberg-Hecken und zählen heute 28 Aktive und sieben Mitglieder der Altersund Ehrenabteilung. Auch für Nachwuchs ist gesorgt. Die Jugendfeuerwehr ist mit sieben Kräften gut aufgestellt. Die Urausstattung kann aus heutiger Sicht als spartanisch bezeichnet werden. Doch inzwischen hielt auch im Ländchen die Technik bei der Löschgruppe Kreuzberg-Hecken ihren Einzug. Im Laufe der Jahre wurden in Hecken ein Tragkraftspritzenanhänger (TSA) und in Kreuzberg ein Trag- Den Auftakt des Festprogramms am 09. und 10. Mai 2015 bildet Samstagabend ein Festball mit „De Schlingele“. Sonntag Früh findet um 9:45 Uhr ein Gottesdienst mit anschließender Kranzniederlegung für die Lebenden und Verstorbenen der Löschgruppe statt. Der sich anschließende Festzug von der Kirche bis zum Feuerwehrgerätehaus in Kreuzberg, wird von den Musikvereinen Hecken und „Harmonie“ Manscheid mit fröhlichen Klängen umrahmt. Die Feierlichkeiten sind mit einem Tag der offenen Tür unter dem Motto „125 Jahre Brandschutz im Ländchen“ verbunden. Dazu werden mehrere benachbarte Wehren ihre Aufwartung machen. Im Rahmen einer stilechten Kulisse wird der Einsatz von schwerem Gerät vorgeführt und für die Kinder werden kreative Spielgeräte für Spaß und Laune sorgen. n Der Nachwuchs der Jugendfeuerwehr ist gut aufgestellt. 7 8 Bekanntmachungen gen und/oder an die dort vorhandene öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind: Bekanntmachung Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1e Satz 1 LWG NRW - durchgeführte Sanierungsmaßnahmen - vom 27.03.2015 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666) -in der jeweils geltenden Fassung- der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff) -in der jeweils geltenden Fassung-, des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926) -in der jeweils geltenden Fassung- sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom 17.10.2013 (SüwVOAbw GV NRW 2013, S. 602 ff. –hier bezeichnet als SüwVOAbw NRW 2013) hat der Rat der Gemeinde Hellenthal am 26.03.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 (Regelungsgegenstand): (1)Für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVOAbw NRW 2013). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61 WHG, § 61 Abs. 1 LWG NRW sowie § 8 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 53 Abs. 1 c LWG NRW gegenüber der Gemeinde. (2)Nach § 7 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 sind im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehörige Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen zu prüfen. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind nach § 7 Satz 2 SüwVOAbw NRW Abwasserleitungen, die zur alleinigen Ableitung von Niederschlagswasser dienen und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Prüfpflichtige sind nach § 8 SüwVOAbw NRW 2013 der Grundstückseigentümer (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013) bzw. der Erbbauberechtigte (§ 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW 2013). (3)Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW ist die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht berechtigt, durch Satzung Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlussleitungen festzulegen, wenn die Verordnung nach § 61 Abs. 2 LWG NRW (SüwVOAbw NRW 2013) keine Fristen für die erstmalige Prüfung vorsieht oder wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen zu planen, durchzuführen sind, durchgeführt hat oder wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach § 61 LWG NRW überprüft. (4)Mit dieser Satzung macht die Gemeinde von ihrer Befugnis in § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW für die in § 2 dieser Satzung bezeichneten Grundstücke Gebrauch. Die Gemeinde Hellenthal hat die öffentliche Abwasseranlage in den in § 2 genannten Teilgebieten saniert bzw. erneuert. Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 LWG NRW wird mit dieser Satzung eine Frist für die erstmalige Prüfung von bestehenden, privaten Abwasserleitungen für die in § 2 genannten Teilgebiete festgelegt. §2 (Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich): (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke, die in den folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten lie- Hollerath Hellenthal Luxemburger Straße Nrn. 5, 13, 14/16, 31a, 59, 60, 60a und 61 Hohlweg Nrn. 3, 9, 11, 19/21, 23, 29, 33 und 35 Prethtalstraße Nr. 4 Schulstraße Nr. 4 Volpertstraße Nrn. 5, 6, 8, 9, 10, 42, 50 und 79 Oleftalstraße Nrn. 13, 18, 24, 25, Grundstück, Flur 65, Flurst. 27 (Tennisplatz) Am Pastorsgarten Nr. 2 Trierer Straße Nr. 3/3a Kölner Straße Nrn. 2, 4/6, 32, 34, 36, 45, 49/51/53, 60, 64, 72/74 und 91/91a Im Flachsland Nrn. 1 bis 37 Blumenthal Büchelsgasse Nrn. 1, 2/4 und 5 Auf dem Büchel Nr. 6 Schleidener Straße 19 Reifferscheid Im Tal Nrn. 5 und 7 Burgstraße Nrn. 2 und 3 Blumenthaler Straße Nr. 3 (2)Der Grundstückseigentümer hat die Abwasserleitungen seines Grundstücks auf ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 NRW). Welche Leitungsbestandteile zu prüfen sind, ergibt sich aus § 7 SüwVOAbw NRW 2013. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt nach § 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Führen zu prüfende Abwasserleitungen auch über fremde Grundstücke, so ist derjenige zur Zustands- und Funktionsprüfung auf dem fremden Grundstück verpflichtet, dessen Abwasser durchgeleitet wird. Eigentümer anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu dulden (§ 8 Abs. 5 SüwVOAbw NRW 2013). §3 (Durchführung und Frist für die Zustands- und Funktionsprüfung) (1)Die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist spätestens bis zum 31.12.2015 durchzuführen. (2)Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen dürfen nur durch anerkannte Sachkundige gemäß § 12 SüwVOAbw NRW 2013 durchgeführt werden. (3)Zustands- und Funktionsprüfungen müssen nach § 9 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 4 SüwVOAbw NRW 2013 gelten die DIN 1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 als allgemein anerkannte Regeln der Technik, soweit die SüwVOAbw NRW 2013 keine abweichenden Regelungen trifft. In § 9 SüwVOAbw NRW wird für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung auf diese allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen. Die Stadt/Gemeinde bietet durch Unterrichtung und Beratung Hilfestellung an. §4 (Prüfbescheinigung) (1) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 ist das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVOAbw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind der Bescheinigung die in § 9 Abs. 2 Satz 2 SüwVOAbw NRW 2013 genannten Anlagen beizufügen. BürgerInfo | 25. April 2015 Bekanntmachungen (2) Diese Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt bzw. Gemeinde durch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (§ 8 Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVOAbw NRW 2013) unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgen kann. (3) E rfüllen Personen, welche die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen, nicht die Anforderungen an die Sachkunde in den §§ 12, 13 SüwVOAbw NRW 2 013 oder entspricht die Prüfbescheinigung nicht den Anforderungen in § 9 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 wird die Bescheinigung über die Zustands- und Funktionsprüfung von der Gemeinde nicht anerkannt. (4) Private Abwasserleitungen, die nach dem 01.01.1996 auf Zustand und Funktionstüchtigkeit geprüft worden sind, bedürfen nach § 11 SüwVOAbw NRW 2013 keiner erneuten Prüfung, sofern Prüfung und Prüfbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Anforderungen entsprochen haben. §5 (Sanierungserfordernis) Die Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungszeitpunkt ergeben sich grundsätzlich aus § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW. Über mögliche Abweichungen von den Sanierungsfristen in § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 kann die Gemeinde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden. §6 (Ordnungswidrigkeit) Ordnungswidrig handelt, wer die Bescheinigung über die Zustandsund Funktionsprüfung nach § 4 Abs. 2 nicht der Gemeinde vorlegt. §7 (Außerkrafttreten der bisherigen Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011) Die Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011, wird hiermit aufgehoben. §8 (Inkrafttreten der Satzung) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hellenthal, den 27.03.2015 Rudolf Westerburg, Bürgermeister BürgerInfo | 25. April 2015 Jagdgenossenschaft Reifferscheid – Zengelsberg 53940 Hellenthal - Der Vorstand An alle Jagdgenossen Haus Eichen, den 25.04.2015 EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag, den 5. Juni 2015, 20:00 Uhr, findet in Reifferscheid, Im Tal 2 Gaststätte „Haus zum Wappen“, die diesjährige – ordentliche – Genossenschaftsversammlung statt, zu der wir alle Jagdgenossen herzlich einladen. Die Versammlung ist öffentlich, jedoch mitwirkungs- bzw. stimmberechtigt sind nur die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, gemäß § 7 unserer Satzung. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung 2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die Versammlung vom 12.06.2014 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2014 / 2015 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Geschäftsjahr 2014 / 2015 7. Wahl der Kassenprüfer/in 8. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015 / 2016 und Beschlussfassung über Höhe und Termin einer Abschlagszahlung, auf die zu erwartende Auskehrung aus dem Reinertrag des laufenden Geschäftsjahres 9. Satzungsänderungen 10. Verschiedenes • Die Basis für die Berechnung der Abschlagszahlung aus dem Reinertrag sind die am Tage der Auskehrung im Jagdkataster verzeichneten und bejagbaren Grundflächen. • Die Jagdgenossen werden an ihre Mitpflicht zur Erhaltung eines aktuellen Standes des Jagdkatasters erinnert. (§ 4 Abs. 2 der Satzung) Öffentliche Auslegung Nach Durchführung der Versammlung liegen die nachfolgenden Unterlagen in der Zeit vom 15. bis einschließlich 30. Juni 2015 im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, zur Einsicht aus: Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2014 / 2015, Reinertragsberechnung 2014/2015; Haushaltsplan für das Geschäftsjahres 2015 / 2016 sowie die festgestellten Beschlüsse. Mit freundlichen Grüßen Jagdgenossenschaft Reifferscheid-Zengelsberg gez. Jakob Bissels (Jagdvorsteher) 9 10 Bekanntmachungen Bekanntmachung Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1e Satz 1 LWG NRW - Sanierungsmaßnahmen Eifelsonderförderung Phase 2.3 - vom 27.03.2015 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666) -in der jeweils geltenden Fassung- der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff) -in der jeweils geltenden Fassung-, des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926) -in der jeweils geltenden Fassung-, sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom 17.10.2013 (SüwVOAbw GV NRW 2013, S. 602 ff. –hier bezeichnet als SüwVOAbw NRW 2013) hat der Rat der Gemeinde Hellenthal am 26.03.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 (Regelungsgegenstand): (1)Für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVOAbw NRW 2013). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61 WHG, § 61 Abs. 1 LWG NRW sowie § 8 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 53 Abs. 1 c LWG NRW gegenüber der Gemeinde. (2)Nach § 7 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 sind im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehörige Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen zu prüfen. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind nach § 7 Satz 2 SüwVOAbw NRW Abwasserleitungen, die zur alleinigen Ableitung von Niederschlagswasser dienen und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Prüfpflichtige sind nach § 8 SüwVOAbw NRW 2013 der Grundstückseigentümer (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013) bzw. der Erbbauberechtigte (§ 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW 2013). (3)Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW ist die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht berechtigt, durch Satzung Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlussleitungen festzulegen, wenn die Verordnung nach § 61 Abs. 2 LWG NRW (SüwVOAbw NRW 2013) keine Fristen für die erstmalige Prüfung vorsieht oder wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen zu planen, durchzuführen sind, durchgeführt hat oder wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach § 61 LWG NRW überprüft. (4)Mit dieser Satzung macht die Gemeinde von ihrer Befugnis in § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW für die in § 2 dieser Satzung bezeichneten Grundstücke Gebrauch. Die Gemeinde Hellenthal wird die öffentliche Abwasseranlage in den in § 2 genannten Teilgebieten sanieren bzw. erneuern. Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 LWG NRW wird mit dieser Satzung eine Frist für die erstmalige Prüfung von bestehenden, privaten Abwasserleitungen für die in § 2 genenannten Teilgebiete festgelegt. §2 (Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich): (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke, die in den folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten liegen und/oder an die dort vorhandene öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind: Hönningen Büschem Reifferscheid, Reidtmeisterstraße Felser Losheim, Prümer Straße Nrn. 2 bis 18, Hüllscheider Weg und Hergersberger Weg Hellenthal, Brachfeld (2)Der Grundstückseigentümer hat die Abwasserleitungen seines Grundstücks auf ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 NRW). Welche Leitungsbestandteile zu prüfen sind, ergibt sich aus § 7 SüwVOAbw NRW 2013. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt nach § 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Führen zu prüfende Abwasserleitungen auch über fremde Grundstücke, so ist derjenige zur Zustands- und Funktionsprüfung auf dem fremden Grundstück verpflichtet, dessen Abwasser durchgeleitet wird. Eigentümer anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu dulden (§ 8 Abs. 5 SüwVOAbw NRW 2013). §3 (Durchführung und Frist für die Zustands- und Funktionsprüfung) (1)Die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist spätestens bis zum 31.12.2018 durchzuführen. (2)Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen dürfen nur durch anerkannte Sachkundige gemäß § 12 SüwVOAbw NRW 2013 durchgeführt werden. (3)Zustands- und Funktionsprüfungen müssen nach § 9 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 4 SüwVOAbw NRW 2013 gelten die DIN 1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 als allgemein anerkannte Regeln der Technik, soweit die SüwVOAbw NRW 2013 keine abweichenden Regelungen trifft. In § 9 SüwVOAbw NRW wird für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung auf diese allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen. Die Stadt/Gemeinde bietet durch Unterrichtung und Beratung Hilfestellung an. §4 (Prüfbescheinigung) (1) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 ist das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVOAbw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind der Bescheinigung die in § 9 Abs. 2 Satz 2 SüwVOAbw NRW 2013 genannten Anlagen beizufügen. (2) Diese Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt bzw. Gemeinde durch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (§ 8 Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVOAbw NRW 2013) unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgen kann. (3) Erfüllen Personen, welche die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen, nicht die Anforderungen an die Sachkunde in den §§ 12, 13 SüwVOAbw NRW 2013 oder entspricht die Prüfbescheinigung nicht den Anforderungen in § 9 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 wird die Bescheinigung über die Zustands- und Funktionsprüfung von der Gemeinde nicht anerkannt. BürgerInfo | 25. April 2015 Bekanntmachungen (4) Private Abwasserleitungen, die nach dem 01.01.1996 auf Zustand und Funktionstüchtigkeit geprüft worden sind, bedürfen nach § 11 SüwVOAbw NRW 2013 keiner erneuten Prüfung, sofern Prüfung und Prüfbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Anforderungen entsprochen haben. Bekanntmachung Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1e Satz 1 LWG NRW - Kammerwald - vom 27.03.2015 §5 (Sanierungserfordernis) Die Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungszeitpunkt ergeben sich grundsätzlich aus § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW. Über mögliche Abweichungen von den Sanierungsfristen in § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 kann die Gemeinde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden. §6 (Ordnungswidrigkeit) Ordnungswidrig handelt, wer die Bescheinigung über die Zustandsund Funktionsprüfung nach § 4 Abs. 2 nicht der Gemeinde vorlegt. §7 (Außerkrafttreten der bisherigen Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011) Die Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011, wird hiermit aufgehoben. §8 (Inkrafttreten der Satzung) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hellenthal, den 27.03.2015 Rudolf Westerburg, Bürgermeister Bestattungen P ützer Wir begleiten Sie im Trauerfall und beraten Sie gerne. Tag und Nacht immer für Sie erreichbar: Tel. 0 24 48 / 9113 50 53940 Hellenthal · Udenbreth 7 Mail: [email protected] BürgerInfo | 25. April 2015 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666) -in der jeweils geltenden Fassung- der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff) -in der jeweils geltenden Fassung-, des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926) -in der jeweils geltenden Fassung-, sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom 17.10.2013 (SüwVOAbw GV NRW 2013, S. 602 ff. –hier bezeichnet als SüwVOAbw NRW 2013) hat der Rat der Gemeinde Hellenthal am 26.03.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 (Regelungsgegenstand): (1)Für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVOAbw NRW 2013). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61 WHG, § 61 Abs. 1 LWG NRW sowie § 8 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 53 Abs. 1 c LWG NRW gegenüber der Gemeinde. (2)Nach § 7 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 sind im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehörige Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen zu prüfen. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind nach § 7 Satz 2 SüwVOAbw NRW Abwasserleitungen, die zur alleinigen Ableitung von Niederschlagswasser dienen und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Prüfpflichtige sind nach § 8 SüwVOAbw NRW 2013 der Grundstückseigentümer (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013) bzw. der Erbbauberechtigte (§ 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW 2013). (3)Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW ist die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht berechtigt, durch Satzung Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlussleitungen festzulegen, wenn die Verordnung nach § 61 Abs. 2 LWG NRW (SüwVOAbw NRW 2013) keine Fristen für die erstmalige Prüfung vorsieht oder wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen zu planen, durchzuführen sind, durchgeführt hat oder wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach § 61 LWG NRW überprüft. (4)Mit dieser Satzung macht die Gemeinde von ihrer Befugnis in § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG NRW für die in § 2 dieser Satzung bezeichneten Grundstücke Gebrauch. Die Gemeinde Hellenthal wird die öffentliche Abwasseranlage in dem in § 2 genannten Teilgebiet sanieren bzw. erneuern. Nach § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 LWG NRW wird mit dieser Satzung eine Frist für die erstmalige Prüfung von bestehenden, privaten Abwasserleitungen für das in § 2 genenannte Teilgebiet festgelegt. §2 (Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich): (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke, die in den folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten liegen und/oder an die dort vorhandene öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind: 11 12 Hellenthal aktuell Kammerwald Nrn. 1 bis 13 und 25 bis 74 (alte Mischwasserkanalisation) (2) Der Grundstückseigentümer hat die Abwasserleitungen seines Grundstücks auf ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen (§ 8 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 NRW). Welche Leitungsbestandteile zu prüfen sind, ergibt sich aus § 7 SüwVOAbw NRW 2013. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt nach § 8 Abs. 6 SüwVOAbw NRW an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte. Abweichungen von den Sanierungsfristen in § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 kann die Gemeinde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden. §6 (Ordnungswidrigkeit) Ordnungswidrig handelt, wer die Bescheinigung über die Zustandsund Funktionsprüfung nach § 4 Abs. 2 nicht der Gemeinde vorlegt. §7 (Außerkrafttreten der bisherigen Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011) (3) Führen zu prüfende Abwasserleitungen auch über fremde Grundstücke, so ist derjenige zur Zustands- und Funktionsprüfung auf dem fremden Grundstück verpflichtet, dessen Abwasser durchgeleitet wird. Eigentümer anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu dulden (§ 8 Abs. 5 SüwVOAbw NRW 2013). Die Satzung zur Abänderung der Fristen der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a, Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.07.2011, wird hiermit aufgehoben. §3 (Durchführung und Frist für die Zustands- und Funktionsprüfung) §8 (Inkrafttreten der Satzung) (1)Die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist spätestens bis zum 30.06.2017 durchzuführen. (2)Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen dürfen nur durch anerkannte Sachkundige gemäß § 12 SüwVOAbw NRW 2013 durchgeführt werden. (3)Zustands- und Funktionsprüfungen müssen nach § 9 Abs. 1 SüwVOAbw NRW 2013 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 4 SüwVOAbw NRW 2013 gelten die DIN 1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 als allgemein anerkannte Regeln der Technik, soweit die SüwVOAbw NRW 2013 keine abweichenden Regelungen trifft. In § 9 SüwVOAbw NRW wird für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung auf diese allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen. Die Stadt/Gemeinde bietet durch Unterrichtung und Beratung Hilfestellung an. §4 (Prüfbescheinigung) (1) Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SüwVOAbw NRW 2013 ist das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVOAbw NRW 2013 zu dokumentieren. Dabei sind der Bescheinigung die in § 9 Abs. 2 Satz 2 SüwVOAbw NRW 2013 genannten Anlagen beizufügen. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hellenthal, den 27.03.2015 Rudolf Westerburg, Bürgermeister KFZ Reparaturen Arno Heinen (2) Diese Bescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt bzw. Gemeinde durch den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (§ 8 Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVOAbw NRW 2013) unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgen kann. (3) Erfüllen Personen, welche die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen, nicht die Anforderungen an die Sachkunde in den §§ 12, 13 SüwVOAbw NRW 2 013 oder entspricht die Prüfbescheinigung nicht den Anforderungen in § 9 Abs. 2 SüwVOAbw NRW 2013 wird die Bescheinigung über die Zustands- und Funktionsprüfung von der Gemeinde nicht anerkannt. (4) Private Abwasserleitungen, die nach dem 01.01.1996 auf Zustand und Funktionstüchtigkeit geprüft worden sind, bedürfen nach § 11 SüwVOAbw NRW 2013 keiner erneuten Prüfung, sofern Prüfung und Prüfbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Anforderungen entsprochen haben. §5 (Sanierungserfordernis) Die Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungszeitpunkt ergeben sich grundsätzlich aus § 10 Abs. 1 SüwVOAbw NRW. Über mögliche Wartung notwendig? Die regelmäßige Inspektion erhält die Funktionsfähigkeit und den Wert Ihres Fahrzeuges. Wir verwenden ausschließlich Ersatzteile in Erstausrüster-Qualität und arbeiten strikt nach Herstellervorgaben. Dank der MOTOO Mobilitätsgarantie sind Sie auf der sicheren Seite. Testen Sie uns. Wir freuen uns auf Sie. KFZ Reparaturen Arno Heinen • Oberstr. 77 • 53937 Schleiden-Dreiborn Tel. 02485/436 • Fax 02485/8257 [email protected] • www.kfz-heinen.de BürgerInfo | 25. April 2015 Hellenthal aktuell Bekanntmachung Bekanntmachung 1. Satzung vom 27.03.2015 zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen (Bebauungsplan Nr. 54 oberhalb „Auf dem Büchel) vom 15.02.2006 Satzung der Gemeinde Hellenthal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Hellenthal-Zentralort vom 27.03.2015 Aufgrund des § 86 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) In der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 26.03.2015 die 1. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen vom 15.02.2006 beschlossen: Auf Grund § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 26.03.2015 folgende Satzung erlassen: Artikel I Festsetzungen § 2, 1.1 bis 1.3, erhält folgende Fassung 1.0 Anforderungen an die Gestaltung der Dachform 1.1 Es sind nur geneigte Dächer (Walm- und Satteldach) zulässig. Pultdächer sind zulässig, wenn sie als gegeneinander gesetzte Pultdächer, mit Traufen zu beiden Gebäudelängsseiten, ausgeführt werden. Die Dachneigung für das Hauptgebäude beträgt für Walm- und Satteldächer 20° bis 42°. Bei Pultdächern ist eine Dachneigung ab 20° zulässig. Die Dächer von Doppelhäusern sind hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung (Material und Farbe) einheitlich zu gestalten. 1.2 Entfällt 1.3 Garagen müssen, sofern sie nicht bergseitig voll im Erdreich liegen, ein Dach mit einer Dachneigung von 0° bis 42° erhalten. Bei direktem Anbau an das Wohnhaus sind Pultdächer zulässig. Artikel II Inkrafttreten § 4 erhält folgende Fassung Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hellenthal, den 27.03.2015 Rudolf Westerburg, Bürgermeister BürgerInfo | 25. April 2015 § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 10,73 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Sanierungsgebiet Hellenthal - Zentralort“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Plan vom 9.2.2015 abgegrenzten Fläche. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Das Sanierungsgebiet erstreckt sich von der Rathausstraße und dem Omnibusbahnhof im Osten bis zur Trierer- und Aachener Straße im Westen. Im Norden wird das Gebiet durch den Fluss Olef und die Hardtstraße einschließlich einiger nördlich angrenzender Grundstücke begrenzt, im Süden gehören die Kölner Straße einschließlich der angrenzenden Grundstücke sowie die Straße Kalberbenden zum Untersuchungsgebiet. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind im Bereich von Grundstücken nördlich der Hardtstraße, die ursprünglich außerhalb des Untersuchungsgebiets lagen, erhebliche städtebauliche Missstände erfasst worden, so dass das künftige Sanierungsgebiet diese Grundstücke einschließen soll. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. §2 Festlegung des Vereinfachten Verfahrens nach § 142 Abs. 4 BauGB Ein umfassendes Sanierungsverfahren mit den “Besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“ (§§ 152-156a des BauGB) ist nicht erforderlich. Bei den künftigen städtebaulichen Maßnahmen stehen die Erhaltung und Verbesserung des Bestandes im Vordergrund und eine flächenhafte Gebietsumgestaltung ist nicht vorgesehen. Eine Sanierung im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB reicht daher voraussichtlich aus, um die Ziele und Zwecke der Sanierung zu erreichen. Für die Durchführung der Sanierung ist eine Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung nicht erforderlich und die Durchführung wird dadurch auch nicht erschwert. §3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Hinweise: Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 13 14 Hellenthal aktuell Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus eingesehen werden. Bekanntmachungsanordnung der Gemeindeverwaltung Hellenthal: Mission: PARTY bewerb r t t e w o t ro fü im Fo Jetzt be en und 250 Eu ewinnen! h mitmac schlussparty g b deine A Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) - in der derzeit geltenden Fassung - kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hellenthal, den 27.03.2015 Rudolf Westerburg, Bürgermeister Ab 17. April geht’s los: Teilnehmen unter kloska.abi-fotowettbewerb.de, Foto hochladen und gewinnen! Teilnahmebedingungen unter: kloska.abi-fotowettbewerb.de Karl-Heinz Kloska Autoteile eK [email protected] · Tel.: 0 24 44-9 52 10 Die nächste Ausgabe der BürgerInfo Hellenthal erscheint am 27. Juni 2015. HMI8385_Anz_Abschlussparty_2sp_KLOSKA.indd 1 02.04.15 15:35 Karte zur Satzung der Gemeinde Hellenthal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Hellenthal-Zentralort vom 27.03.2015 BürgerInfo | 25. April 2015 Hellenthal aktuell Jagdgenossenschaft Rescheid Jagdgenossenschaft Wolfert 53940 Hellenthal - Der Vorstand - 53940 Hellenthal - Der Vorstand - An alle Jagdgenossen Rescheid, den 25.04.2015 An alle Jagdgenossen Haus Eichen, den 25.04.2015 EINLADUNG EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den 21. Mai 2015, findet um 20.00 Uhr in Rescheid – Gaststätte „Zum Bergmannstreff“, die diesjährige – ordentliche – Genossenschaftsversammlung statt, zu der wir alle Jagdgenossen herzlich einladen. am Donnerstag, den 11. Juni, 20:00 Uhr, findet in Rescheid – Gaststätte „Zum Bergmannstreff“, die diesjährige – ordentliche – Genossenschaftsversammlung statt, zu der wir alle Jagdgenossen herzlich einladen. Die Versammlung ist öffentlich, jedoch mitwirkungs- bzw. stimmberechtigt sind nur die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, gemäß § 7 unserer Satzung. Die Versammlung ist öffentlich, jedoch mitwirkungs- bzw. stimmberechtigt sind nur die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, gemäß §7 unserer Satzung. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung 2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die a. o. Versammlung vom 22. Januar 2015 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2014 / 2015 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Geschäftsjahr 2014 / 2015 7. Neuwahl von Jagdvorstand, Kassenführer/in und Schriftführer/in 8. Wahl der Kassenprüfer/in 9. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015 / 2016 und Beschlussfassung über Höhe und Termin einer Abschlagszahlung, auf die zu erwartende Auskehrung aus dem Reinertrag des laufenden Geschäftsjahres 10. Verschiedenes Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung 2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die a. o. Versammlung vom 27.06.2014 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2014 / 2015 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Geschäftsjahr 2014 / 2015 7. Wahl der Kassenprüfer/in 8. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2015 / 2016 und Beschlussfassung über Höhe und Termin einer Abschlagszahlung, auf die zu erwartende Auskehrung aus dem Reinertrag des laufenden Geschäftsjahres 9. Verschiedenes • Die Basis für die Berechnung der Abschlagszahlung aus dem Reinertrag sind die am Tage der Auskehrung im Jagdkataster verzeichneten und bejagbaren Grundflächen. • Die Basis für die Berechnung der Abschlagszahlung aus dem Reinertrag sind die am Tage der Auskehrung im Jagdkataster verzeichneten und bejagbaren Grundflächen. • Die Jagdgenossen werden an ihre Mitpflicht zur Erhaltung eines aktuellen Standes des Jagdkatasters erinnert. (§ 4 Abs. 2 der Satzung) • Die Jagdgenossen werden an ihre Mitpflicht zur Erhaltung eines aktuellen Standes des Jagdkatasters erinnert. (§ 4 Abs. 2 der Satzung) Öffentliche Auslegung Nach Durchführung der Versammlung liegen die nachfolgenden Unterlagen in der Zeit vom 01. bis einschließlich 15. Juni 2015 im Rathaus der Gemeinde Hellenthal zur Einsicht aus: Öffentliche Auslegung Nach Durchführung der Versammlung liegen die nachfolgenden Unterlagen in der Zeit vom 15. bis einschließlich 30. Juni 2015 – im Rathaus der Gemeinde Hellenthal – zur Einsicht aus: Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2014 / 2015, Reinertragsberechnung 2014/2015; Haushaltsplan für das Geschäftsjahres 2015 / 2016 sowie die festgestellten Beschlüsse. Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2014 / 2015, Reinertragsberechnung 2014/2015; Haushaltsplan für das Geschäftsjahres 2015 / 2016 sowie die festgestellten Beschlüsse. Mit freundlichen Grüßen Jagdgenossenschaft Rescheid gez. Robert Jütten (Jagdvorsteher) Mit freundlichen Grüßen Jagdgenossenschaft Wolfert gez. Jakob Bissels (Jagdvorsteher) Ihr Einstieg in die Urlaubswelt seit 1970 BürgerInfo | 25. April 2015 el immer flexib MURK REISEN GmbH Im Tal 48-50 · 53940 Hellenthal-Reifferscheid Tel.: 0 24 82 / 21 84 · Fax 17 81 www.murk-reisen.de · [email protected] 15 16 Gemeinderat in Kürze Gemeinderat in Kürze Ausschuss für Gemeindeentwicklung – Tourismus und Freizeit 10.03.2015 / 17:00 Uhr Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Einführung einer Tourismusabgabe Im Rahmen einer Vorlage wurden von der Verwaltung noch angeforderte Ergänzungsunterlagen zur Verfügung gestellt und im Ausschuss besprochen. Die Ausschussmitglieder stimmten mehrheitlich gegen eine Empfehlung an den Rat zur Einführung der geplanten Tourismusabgabe. Ausschuss für Bauen und Planen 12.03.2015 / 17:00 Uhr Folgende Satzungsangelegenheiten wurden mit einer positiven Beschlussempfehlung an den Rat weitergeleitet: • Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 LWG NRW für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen • Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 LWG NRW für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Eifelsonderförderung Phase 2.3 • Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 LWG NRW bezogen auf die Ortschaft Kammerwald • Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hellenthal-Zentralort gemäß § 142 Baugesetzbuch • Änderungssatzung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen (Bebauungsplan Nr. 54 oberhalb „Auf dem Büchel“) in Blumenthal Auftragsvergaben: Die Ausschussmitglieder sprachen eine Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss aus, einem Grundsatzbeschluss für die Auftragsvergabe zum Verfahrens-, Quartiersund Leerstandsmanagement bezüglich der Ortskernsanierung in der Gemeinde zuzustimmen www.hellenthal.de Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2015 / 17:00 Uhr Von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurden folgende Beschlussempfehlungen befürwortet, über welche die Mitglieder des Rates in der am 26.03.2015 anberaumten Ratssitzung endgültig entscheiden mussten: • Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) • Änderung des § 18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hellenthal, wonach zukünftig alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hellenthal zu Beginn einer jeden öffentlichen Ratssitzung berechtigt werden, Fragen zu allgemeinen Gemeindeangelegenheiten zu stellen (Fragestunde). Die Dauer der Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. • Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hellenthal sowie der Stadt Schleiden zur gemeinsamen Unterbringung von Flüchtlingen. Weiterhin wurde folgenden Auftragsvergaben zugestimmt: • Nachtrag zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal, Teilflächennutzungsplan Windkraft • Instandsetzung der Zufahrten Wollenberg und Felser und Zufahrt Oberpreth • Sanierung der Stützwand Hardtstraße • Ingenieurvertrag zum Umbau der Grundschule Udenbreth in einen Kindergarten • Freilegung der ehemaligen Lohgerberei im Innenbereich Bestätigung Beschlussempfehlung Die an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses adressierte Beschlussempfehlung zur Auftragsvergabe zum Verfahrens-, Quartiers- und Leerstandsmanagement bezüglich der Ortskernsanierung Hellenthal wurde bestätigt. Sitzung des Rates der Gemeinde Hellenthal 26.03.2015 / 17:00 Uhr Beschlussempfehlungen Die vom Ausschuss für Bauen und Planen sowie vom Hauptund Finanzausschuss an den Rat herangetragenen Beschlussempfehlungen wurden von den Mitgliedern des Rates nochmals beraten und im Ergebnis bestätigt. BürgerInfo | 25. April 2015 Gemeinderat in Kürze Die Thematik „Einführung einer Tourismusabgabe“ wurde im Rat nicht abschließend behandelt, da der Tagesordnungspunkt formell nicht fristgerecht in die Tagesordnung aufgenommen werden konnte. Somit wird diese Thematik in der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt behandelt. Die Resolution wird an die Nahverkehr Rheinland GmbH, die hauptsächlich für die Organisation des Nahverkehrs zuständig ist sowie auch an die Deutsche Bundesbahn weitergeleitet. Interkommunale Zusammenarbeit – Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hellenthal sowie der Stadt Schleiden zur gemeinsamen Unterbringung von Flüchtlingen Da die Bemühungen der Gemeindeverwaltung, auf dem Wohnungsmarkt angemessene Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, nur teilweise Erfolg hatten, haben die Mitglieder des Rates dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, in einer Gemeinschaftsunterkunft in Schleiden 20 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten. Sitzungstermine Rat und Ausschüsse Mai 2015 – Juni 2015 Unterstützung der „Interessenvertretung für Bahn-Pendler aus der oder in die Eifel“ Die Interessenvertretung bat in einem Schreiben die Fraktionen im Rat der Gemeinden des Kreises Euskirchen sowie der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Gerolstein um Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Dabei macht die Interessenvertretung auf die vorhandenen Missstände im Bahnverkehr aufmerksam, welche sich insbesondere durch häufige Verspätungen und organisatorisch bedingte Reisezeitverzögerungen auszeichnen. Die Mitglieder des Rates beschlossen eine mit konkreten Forderungen zur Verbesserung der unhaltbaren Zustände versehene Resolution, welche von den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Bürgermeister unterschrieben wurden. Sitzungsort: Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstr. 2, 53940 Hellenthal (Sitzungssaal, 1. OG, Zimmer 13) Datum Tag Uhrzeit Rat/Ausschuss 07.05.2015 Donnerstag 17:00 Uhr Ausschuss für Bauen und Planen 21.05.2015 Donnerstag 17.00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss 28.05.2015 Donnerstag 17:00 Uhr Sitzung Rat 09.06.2015 Dienstag 17:00 Uhr Ausschuss für Gemeinde entwicklung – Tourismus und Freizeit 11.06.2015 Donnerstag 17:00 Uhr Ausschuss für Forst und Umwelt 18.06.2015 Donnerstag 17:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss 23.06.2015 Dienstag 17:00 Uhr Sitzung Rat - Änderungen und Ergänzungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. - Schäden an Straßenlaternen aufgrund von Maibäumen In den vergangen Jahren wurde vermehrt beobachtet, dass Maibäume an Straßenlaternen befestigt wurden. Dies hat bereits häufiger zu erheblichen Schäden geführt. Für die Bemessung von Lichtmasten sind die Leuchte, die Eigenlast und die Windlast maßgebend. Ein an einem Straßenlampenmast befestigter Mai- baum wirkt wie ein Segel und erhöht die auf den Mast wirkende Windlast um ein Vielfaches. Dies kann zu Schäden am Mast, Schäden im Mastfundamentbereich oder zum kompletten Abbruch des Mastes führen. darauf hingewiesen, dass Maibäume nicht an den Straßenlampenmasten befestigt werden dürfen. Maibäume, die dennoch an Lampen- oder Schildermasten befestigt werden, werden kostenpflichtig beseitigt. n Da es in den vergangen Jahren zu einigen solcher Schäden gekommen ist, wird www.hellenthal.de 53937 SchleidenHarperscheid Telefon 02485-435 [email protected] www.autohaus-koeth.de BürgerInfo | 25. April 2015 17 18 Geburtstage Herzliche Glückwünsche an... Herrn Ludwig Sievering, Giescheid 75, zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 05.05.2015 Frau Martha Steffens, Rescheid 87, zur Vollendung ihres 71. Lebensjahres am 24.05.2015 Herrn Helmut Jenniches, Kölner Straße 70, Wohnung 14, Hellenthal, zur Vollendung seines 74. Lebensjahres am 05.05.2015 Herrn Rudolf Engel, Hohenbergringstraße 70, Hellenthal, zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 31.05.2015 Frau Maria Jütten, Rescheid 41, zur Vollendung ihres 82. Lebensjahres am 05.05.2015 Herrn Herbert Nietert, Schnorrenberg 19, zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 06.05.2015 Herrn Dieter Horst, Hohenbergringstraße 104, Hellenthal, zur Vollendung seines 76. Lebensjahres am 31.05.2015 Herrn Karl Peters, Oberschömbach 24, zur Vollendung seines 76. Lebensjahres am 31.05.2015 Herrn Willi Scory, Kreuzberg 37, zur Vollendung seines 76. Lebensjahres am 07.05.2015 Frau Elisabeth Filchner, Kölner Straße 70, Wohnung 2, Hellenthal, zur Vollendung ihres 94. Lebensjahres am 31.05.2015 Herrn Edmund Butz, Kammerwald 66, zur Vollendung seines 80. Lebensjahres am 10.05.2015 Frau Christel Hupp, Forstweg 10, Hollerath, zur Vollendung ihres 72. Lebensjahres am 04.06.2015 Herrn Roland Türk, Blumenthaler Straße 7, Reifferscheid, zur Vollendung seines 74. Lebensjahres am 12.05.2015 Frau Elfriede Kirfel, Kölner Straße 70, Wohnung 10, Hellenthal, zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres am 05.06.2015 Herrn Ferdinand Thormann, Im Tal 22, Reifferscheid, zur Vollendung seines 81. Lebensjahres am 13.05.2015 Herrn Peter Jansen, Wittscheid 32, zur Vollendung seines 85. Lebensjahres am 06.06.2015 Herrn Hans-Josef Schmahl, Oberreifferscheid 46, zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 13.05.2015 Herrn Christian Josef Schmahl, Oberreifferscheid 54, zur Vollendung seines 74. Lebensjahres am 08.06.2015 Herrn Michael Hoff, Oberschömbach 20, zur Vollendung seines 71. Lebensjahres am 14.05.2015 Herrn Theobald Gerhards, Trierer Straße 38, Hellenthal, zur Vollendung seines 87. Lebensjahres am 08.06.2015 Frau Rosemarie Kiebel, Winten 5, zur Vollendung ihres 78. Lebensjahres am 15.05.2015 Herrn Franz Lenzen, Sieberath 7, zur Vollendung seines 83. Lebensjahres am 10.06.2015 Herrn Albert Schmahl, Oberreifferscheid 51, zur Vollendung seines 76. Lebensjahres am 15.05.2015 Herrn Peter Wirtz, Kölner Straße 71, Hellenthal, zur Vollendung seines 73. Lebensjahres am 13.06.2015 Frau Gisela Pützer, Hohlweg 37, Hollerath, zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres am 17.05.2015 Herrn Paul Klinkhammer, Wolferter Weg 61, Wolfert, zur Vollendung seines 83. Lebensjahres am 13.06.2015 Frau Marianne Heintges, Prümer Straße 27, Losheim, zur Vollendung ihres 73. Lebensjahres am 18.05.2015 Frau Maria Dümmer, Pützbachweg 6, Wolfert, zur Vollendung ihres 75. Lebensjahres am 16.06.2015 Herrn Hubert Hahn, Kalberbenden 33, Hellenthal, zur Vollendung seines 84. Lebensjahres am 19.05.2015 Herrn Matthias Hermes, Heiden 39, zur Vollendung seines 74. Lebensjahres am 21.06.2015 Frau Edith Pützer, Giescheid 56, zur Vollendung ihres 89. Lebensjahres am 20.05.2015 Frau Maria Klein, Am Weisser Stein 25, Udenbreth, zur Vollendung ihres 90. Lebensjahres am 22.06.2015 Herrn Werner Thönnes, Im Flachsland 23, Hellenthal, zur Vollendung seines 77. Lebensjahres am 22.05.2015 Herrn Hermann-Josef Kirfel, Luxemburger Straße 50, Hollerath, zur Vollendung seines 80. Lebensjahres am 27.06.2015 Nutzen Sie die gesamte Bandbreite des Versicherungsmarktes Steigen die Beiträge Ihrer Versicherung? Das muß nicht sein. Rufen Sie uns an. Inhaber: Rolf Hörnchen Versicherungsfachmann (BWV) Sievertsstr. 1 · 53937 Schleiden Tel.: 02485-354 [email protected] www.loyal-finanz.de BürgerInfo | 25. April 2015 Hellenthal aktuell Grandiose Fernsicht vom Aussichtsturm Weißer Stein Offizielle Einweihung am 31. Mai 2015 die Eifel-Landschaft schweifen lassen. Ein weiterer Aussichtspunkt befindet sich auf 13 Metern Höhe. Auch der vorher auf dem alten Turm installierte Eifel-Blick informiert die Besucherinnen und Besucher mit Infotafeln wieder über die in der Ferne sichtbaren Punkte. In den nächsten Wochen werden die letzten Arbeiten am Turm fertiggestellt, so dass am 31. Mai 2015 die offizielle Einweihung stattfinden kann. Beginn ist um 11:00 Uhr mit einem Frühschoppen. Um 12:30 Uhr findet die offizielle Einweihung durch Bürgermeister Rudolf Westerburg, Landrat Günter Rosenke und Pfarrer Tümmler statt. Oben erwartet den Besucher die grandiose Aussicht. Unten beeindruckt die gewaltige Konstruktion aus Stahl und Holz. Seit Ende letzten Jahres ist er bereits weit über die Lande zu sehen, der neue Aussichtsturm am Weißer Stein bei Udenbreth. de mit Hilfe von LEADER-Fördermitteln einen neuen Aussichtsturm im Freizeit- und Wintersportgebiet Weißer Stein errichten. Nachdem im Jahr 2012 der alte marode Aussichtsturm am höchsten Punkt im Rheinland nach über 40 Jahren Bestand abgerissen werden musste, konnte die Gemein- Über 147 Stufen erreichen die schwindelfreien Besucherinnen und Besucher nun die in 25 Metern Höhe gelegene höchste Aussichtsplattform und könnenden Blick weit in BürgerInfo | 25. April 2015 Über den Tag verteilt werden viele Aktionen geboten. Der Musikverein Udenbreth sorgt für die musikalische Unterhaltung. Die Feuerwehr Udenbreth bietet Rundfahr- ten mit dem Feuerwehrauto an und der Alpenverein Schleiden zeigt über den Tag verteilt Abseilübungen vom Aussichtsturm. Auch für die kleinen Gäste wird einiges geboten. So wird der Verein „Anno Pief Udenbreth“ mit Stockbrot-Backen und Norbert Trösch mit seiner „Kunstschmiede“ für die Kleinen vor Ort sein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Vereine aus Udenbreth versorgen Sie am Grill und in der Cafeteria. Die Gemeinde Hellenthal, der Naturpark Nordeifel und die Vereine aus Udenbreth laden Sie recht herzlich zur Einweihung des neuen Aussichtsturmes ein. Programm 11:00 Uhr Frühschoppen 11:30 Uhr MV Udenbreth 12:30 Uhr offizielle Einweihung des Turmes 13:00 Uhr MV Udenbreth ab 14:00 Uhr Kaffee und Kuchen 19 20 Veranstaltungstipps Mai ab Freitag, 01.05.2015 Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal An jedem Wochenende und an Feiertagen ab dem 01.05. wird der Kasperle Kinder und natürlich auch Erwachsene wieder in die Welt der Feen und Zauberer entführen. Eintritt Wildfreigehege: Erwachsene 10,00 €, Kinder bis 14 Jahre 7,00 €, ab 15 Jahre 8,00 € Info-Tel.: 02482 / 72 40 www.greifvogelstation-hellenthal.de und arbeitet. Gezeigt wird eine Auswahl von Engelbildern in Ölfarbe. Veranstaltungsort: Hellenthal-Losheim, ArdennerCultur Boulevard Öffnungszeiten: täglich außer montags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Info-Tel.: 06557 / 92 06 40 Samstag, 02.05.2015 Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Freitag, 01.05.2015 Samstag, 02.05. bis Sonntag, 03.05.2015 Wanderung der kath. Pfarrgemeinde St. Anna zur Waldkapelle Treffpunkt: Kath. Kirche St. Anna, Hellenthal, und Parkplatz „Hollerather Knie“, jeweils um 09:30 Uhr Es ist wieder ein Fahrdienst zur Waldkapelle eingerichtet. Treffpunkt für den Fahrdienst: Kath. Kirche in Hellenthal, 10:00 Uhr Nach dem Gottesdienst wird von der Frauengemeinschaft ein Eintopf angeboten. Streckenlänge: ca. 10 km Info-Tel.: 02482 / 26 51 Freitag, 01.05. bis Sonntag, 03.05.2015 Eifel-Expeditionen: Zur Narzissenblüte im Oleftal Führung entlang der Narzissenwiesen im oberen Oleftal; festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung erforderlich. Treffpunkt: Hellenthal-Hollerath, Parkplatz Hollerather Knie Uhrzeit: 10:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr Veranstalter: Naturpark Hohes Venn - Eifel Kosten: Erwachsene 5,00 €, Kinder 3,00 € Info-Tel.: 02486 / 91 11 17 NRW-Offroad-Cup Auf dem Gelände der M.A.C. RC-“Rennspaß für Groß und Klein“, in der Nähe der Oleftalsperre, findet der erste NRWOffroad-Cup des Jahres statt. Es werden je nach Witterung 79100 Fahrer, darunter sowohl Anfänger wie auch hochkarätige DM- und EM-Teilnehmer erwartet. Gestartet wird in 6 Klassen, samstags mit einem freien Training, sonntags dann mit den diversen Rennläufen. In der Fun-Klasse ist auch für den ambitionierten Einsteiger und Jugendliche ein günstiger Start ins Hobby möglich. Wer ein geeignetes Modellauto besitzt und beim Rennen starten möchte, kann sich auf folgender Homepage anmelden: www.eifel-elos.de Veranstaltungsort: Hellenthal, Gelände neben dem Tennisplatz an der Olefstraße Uhrzeit: 09:00-17:00 Uhr Kosten: Teilnehmer Erwachsene 15,00 €, Kinder 9,00 €, Zuschauer frei Info-Tel.: 06551 / 98 56 46 Email: [email protected] Sonntag, 03.05.2015 Freitag, 01.05. bis Sonntag, 31.05.2015 Das kleine Format – Arbeiten verschiedener Eifeler Künstler Ausstellungsort: fLuxus 13, Blumenthal, Schleidener Straße 13 Öffnungszeiten: Di. -Fr. 10:00 - 19:00 Uhr, Sa. 10:00 - 16:00 Uhr Info-Tel.: 02482 / 1 25 67 73 Eröffnung Kyllradweg Offizielle Eröffnung des erweiterten Kyllradweges in Glaadt, 10:30 Uhr Streckenverlauf von Glaadt bis Büllingen, Aktionspunkt Losheim: Parkplatz gegenüber ArdennerCultur Boulevard (s. Beitrag Seite 6) Sonderausstellung in der ArsKrippana: Engel – Himmliche Boten Die ArsKRIPPANA zeigt Werke der niederländischen Künstlerin Wivica Fürstner, die seit Jahren im Schwarzwald lebt Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 BürgerInfo | 25. April 2015 Veranstaltungstipps „Bauernregeln: Nützlich oder Nonsens?“ Treffpunkt: Wetterpark in Udenbreth, Am Weißer Stein 29, 15:00 Uhr Welche Bauernregeln haben auch heute noch Gültigkeit? Eintritt: 9,00 €, Kinder 5,00 € Info-Tel.: 0228 / 97 67 97 1 www.wetterpark-weisser-stein.de Mittwoch, 06.05.2015 „Komm-mit-Wanderung“ Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof, 13:30 Uhr Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal Wanderführer: Werner Söns Info-Tel.: 02445 / 16 69 Donnerstag, 07.05.2015 „Nachts im dunklen Stollen“ – jeden 1. Donnerstag im Monat Veranstaltungsort: Besucherbergwerk Grube Wohlfahrt, 19:30 Uhr Erlebnis-Bergwerksführung im Schein alter Grubenlampen Anmeldung erforderlich! Info-Tel.: 02448 / 91 11 40 „Komm-mit-Wanderung“ Wanderung über den Moorpfad bei Dahlem Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 14:00 Uhr Streckenlänge: 6 km Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal Wanderführer: Marga Trösch und Maria Klein Info-Tel.: 02482 / 26 51 Samstag, 09.05.2015 Sonntag, 10.05.2015 Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Wanderung Stromberg-Salchenbusch (Ripsdorfer Wald) Treffpunkt: Hellenthal-Udenbreth, Gaststätte Breuer, 13:30 Uhr Wanderstrecke: 10 km Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Udenbreth Info-Tel.: 0174 / 74 86 776 Donnerstag, 14.05.2015 (Christi Himmelfahrt) Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Vatertagstour zur Nohner Mühle mit Besuch beim Eifelcowboy Treffpunkt: Hellenthal, Nahkauf Parkplatz, 09:30 Uhr Veranstalter: Wanderclub Hellenthal Kosten: Selbstversorger Info-Tel.: 02482 / 74 95 Donnerstag, 14.05. bis Sonntag, 17.05.2015 Burgbelebung Auf dem Burghof in Reifferscheid präsentiert das Lagerleben „Die Landsleut“ ganztägig mittelalterliches Handwerk. Veranstaltungsort: Hellenthal-Reifferscheid, Burggelände Kosten: frei Info-Tel.: 02482 / 85 115 Email: [email protected] Samstag, 16.05. und Sonntag, 17.05.20015 Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Eifel-Expeditionen: Der Wasseramselpfad im Manscheider Bachtal Treffpunkt: Hellenthal-Wildenburg, Parkplatz vor dem Burgeingang, 13:30 Uhr Naturkundliche Führung entlang eines naturnahen Gewässerlaufs; festes Schuhwerk erforderlich! Kosten: Erwachsene 5,00 €, Kinder 3,00 € Veranstalter: Naturpark Nordeifel Info-Tel.: 02486 / 91 11 17 Lauf des Markenpokals LRP-Challenge Es wird auch ein Freundschaftslauf ausgerichtet. Hier findet sich für jeden Fahrer mit Rennambitionen, der ein 1:10er Modellauto mit Elektromotor besitzt, eine geeignete Startklasse. Ob Boxengasse oder Fahrerlager, hier kann man sich umschauen, fragen und vielleicht ein neues interessantes Hobby finden. Zuschauer sind herzlich willkommen. Treffpunkt: Hellenthal, Gelände neben dem Tennisplatz, Oleftalstraße Uhrzeit: Sa. 09:00-17:00 Uhr Training, So. 09:00-17:00 Uhr Rennen Kosten: frei Info-Tel.: 06551 / 98 56 46 Email: [email protected] Grundkurs intuitives Bogenschießen Einführung in den traditionellen Bogensport (ca. 2 Stunden), Bogenschießen auf einem ca. 3 ha großen Bogenparcours, Testschießen auf Zielscheiben, Schießen auf 20 dreidimensionale Ziele, Einweisung in Theorie und Praxis des Bogenschießens durch einen professionellen Fachtrainer, Pfeil und Bogen sowie Schutzausrüstung für die Dauer des Aufenthaltes Anmeldung erforderlich! Treffpunkt: Hellenthal, In der Dreesbach (Gästehaus Abrahm), Bogenschießplatz, 14:00 Uhr Kosten: 49,00 € pro Person Info-Tel.: 02485 / 7 85 www.die-bogenwerkstatt.de BürgerInfo | 25. April 2015 Sonntag, 17.05.2015 Tageswanderung „Im Heckenland“ Imgenbroich-Belgenbacher Mühle, Westwall-Imgenbroich Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof, 10:00 Uhr Streckenlänge: ca. 12,5 km Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal Wanderführer: Hartmut Klewe Info-Tel.: 02445 / 82 93 21 22 Veranstaltungstipps Sonntag, 17.05.2015 Führung durch die Wetterstation Woraus besteht eine professionelle Wetterstation? Was wird gemessen? Und vor allem auch: Wie wird das Wetter gemessen? Veranstaltungsort:Hellenthal-Udenbreth, DonnerwetterWetterpark, 15:00 Uhr Kosten: Erwachsene 9,00 €, Kinder 5,00 € Info-Tel.: 0228 / 97 67 971 Samstag, 23.05. bis Montag, 25.05.2015 (Pfingsten) Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Sonntag, 24.05.2015 Wanderung auf der zehnten Etappe des Eifelsteigs Gerolstein – Daun Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 08:30 Uhr Streckenlänge: Ca. 25 km lange, schwere Wanderung, Rucksackverpflegung Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal Kosten: ggfls. Mitfahrerpauschale Anmeldung erforderlich! Wanderführer: Michël Pölz Info-Tel.: 02482 / 17 63 Samstag, 30.05. und Sonntag, 31.05.2015 Honigschleudern im Wildfreigehege Hellenthal Am Bienenstand wird der erste Honig geerntet. Groß und Klein wird live erleben, wie der Honig aus dem Bienenstock in die Honiggläser gelangt. Veranstaltungsort: Wildfreigehege Hellenthal Eintritt Wildfreigehege: Erwachsene 10,00 €, Kinder bis 14 Jahre 7,00 €, ab 15 Jahre 8,00 € Info-Tel.: 02482 / 72 40 Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Kapellenfest in Felser Samstag Festmesse im Zelt mit anschließendem gemütlichen Beisammensein. Sonntag Frühschoppen sowie Kinderbetreuung. An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt! Veranstaltungsort: Hellenthal-Felser, Zelt hinter der Kapelle Uhrzeit: Sa. 18:00 Uhr , So. 10:00 Uhr Kosten: frei Veranstalter: Kapellenverein Felser e.V. Info-Tel.: 02482 / 73 84 Sonntag, 31.05.2015 Einweihung Aussichtsturm Udenbreth Offizielle Einweihung des Aussichtsturms HellenthalUdenbreth, Am Weißer Stein (s. Beitrag Seite 19) Radwanderung Treffpunkt: Hellenthal-Reifferscheid, Parkplatz Ortsmitte Reifferscheid, 09:30 Uhr Mit Privat-Pkws zum Ausgangspunkt, Kalterherberg-Küchelscheid, über den Venn-Radweg. Der Rückweg führt durch das Hohe Venn über Mützenich, Rucksackverpflegung, mittelschwere Radtour mit Schlusseinkehr. Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Reifferscheid Führer: Rita und Hartmut Murk Info-Tel.: 02482 / 75 47 Tageswanderung nach Schevenhütte Treffpunkt: Hellenthal-Losheim, Kirchenvorplatz, 09:30 Uhr Mit privaten PKWs Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Losheim Wanderführer: Rüdiger Baur Info-Tel.: 06557 / 71 52 „Sommerbeginn und Wettervorhersagen“ Eine Führung durch den Klimapark und eine Erklärung zum meteorologischen Sommerbeginn (01.06.). Treffpunkt: Hellenthal-Udenbreth, Wetterpark, Am Weißer Stein 29, 15:00 Uhr Eintritt: 9,00 €, Kinder 5,00 € Info-Tel.: 0228 / 97 67 97 1 www.wetterpark-weisser-stein.de Wanderung nach Blumenthal zum Reidtmeisterhaus Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz am Nahkauf, 16:00 Uhr Veranstalter: Wanderclub Hellenthal Wanderführer: Johannes Klinkhammer Info-Tel.: 02482 / 74 95 Die nächste Ausgabe der BürgerInfo Hellenthal erscheint am 27. Juni 2015. Geländer – Treppen – Zäune – Toranlagen Schmiedeeisen oder Edelstahl HEIN GbR – Schlosserei & Kunstschmiede An der Lichtenhardt 15 53940 Hellenthal Tel. 0 24 82 / 22 99 Fax 0 24 82 / 18 48 Mobil 01 73 / 99 18 167 Email [email protected] BürgerInfo | 25. April 2015 Hellenthal aktuell Juni Montag, 01.06. bis Dienstag, 30.06.2015 Das kleine Format – Arbeiten verschiedener Eifeler Künstler Ausstellungsort: fLuxus 13, Blumenthal, Schleidener Straße 13 Öffnungszeiten: Di. -Fr. 10:00 - 19:00 Uhr, Sa. 10:00 - 16:00 Uhr Info-Tel.: 02482/ 1 25 67 73 Sonderausstellung in der ArsKRIPPANA: Engel – Himmliche Boten Die ArsKRIPPANA zeigt Werke der niederländischen Künstlerin, Wivica Fürstner, die seit Jahren im Schwarzwald lebt und arbeitet. Gezeigt wird eine Auswahl von Engelbildern in Ölfarbe. Veranstaltungsort: Hellenthal-Losheim, ArdennerCultur Boulevard Öffnungszeiten: täglich außer montags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Info-Tel.: 06557 / 92 06 40 Mittwoch, 03.06.2015 „Komm-mit-Wanderung“ Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof, 13:30 Uhr Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal Wanderführer: Werner Söns Info-Tel.: 02445 / 16 69 Donnerstag, 04.06., Samstag, 06.06. und Sonntag, 07.06.2015 Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Donnerstag, 04.06.2015 (Fronleichnam) „Nachts im dunklen Stollen“ – jeden 1. Donnerstag im Monat Veranstaltungsort: Besucherbergwerk Grube Wohlfahrt, 19:30 Uhr Erlebnis-Bergwerksführung im Schein alter Grubenlampen Anmeldung erforderlich! Info-Tel.: 02448 / 91 11 40 nale Ziele, Einweisung in Theorie und Praxis des Bogenschießens durch einen professionellen Fachtrainer, Pfeil und Bogen sowie Schutzausrüstung für die Dauer des Aufenthaltes Anmeldung erforderlich! Treffpunkt: Hellenthal, In der Dreesbach (Gästehaus Abrahm), Bogenschießplatz, 14:00 Uhr Kosten: 49,00 € pro Person Info-Tel.: 02485 / 7 85 www.die-bogenwerkstatt.de Sonntag, 14.06.2015 Wanderung auf dem Römerkanal-Wanderweg Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 09:30 Uhr Streckenlänge: 13 km, leichte Wanderung von Mechernich nach Euskirchen Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal Wanderführer: Michel Pölz Kosten: ggfls. Mitfahrpauschale Info-Tel.: 02482 / 17 63 Halbtagswanderung um Nettersheim Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof, 13:30 Uhr Streckenlänge: 10 km Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal Wanderführer: Hartmut Klewe Info-Tel.: 02445 / 82 93 Eifel-Expeditionen: Raubritter und Hexenprozesse Treffpunkt: Hellenthal-Reifferscheid, Parkplatz vor der Burg, 14:00 Uhr Kulturhistorische Führung von Reifferscheid ins „Wildenburger Ländchen“. Kosten: Erwachsene 5,00 €, Kinder 3,00 € Info-Tel.: 02486 / 91 11 17 Führung durch die Wetterstation Woraus besteht eine professionelle Wetterstation? Was wird gemessen? Und vor allem auch: Wie wird das Wetter gemessen? Veranstaltungsort: Udenbreth, Donnerwetter-Wetterpark, 15:00 Uhr Kosten: Erwachsene 9,00 €, Kinder 5,00 € Info-Tel.: 0228 / 97 67 971 Donnerstag, 11.06.2015 Montag, 15.06.2015 Kombinierte Schiffs- und Wandertour Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 13:00 Uhr Einruhr-Urftstaumauer Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal Wanderführer: A. Hörnchen Info-Tel.: 02482 / 73 86 Puppenbühne im Wildfreigehege Siehe 01.05.2015 Freitag, 19.06. bis Dienstag, 23.06.2014 Kirmes in Rescheid Samstag, 13.06. und Sonntag, 14.06.2015 Samstag, 20.06.2015 Puppenbühne im Wildfreigehege Hellenthal Siehe 01.05.2015 Kirmes in Losheim Samstag, 13.06.2015 Grundkurs intuitives Bogenschießen Einführung in den traditionellen Bogensport (ca. 2 Stunden), Bogenschießen auf einem ca. 3 ha großen Bogenparcours, Testschießen auf Zielscheiben, Schießen auf 20 dreidimensioBürgerInfo | 25. April 2015 Wanderung durch die Altstadt von Bernkastel-Kues Treffpunkt: Bahnhof Kall, Zugfahrt nach Bernkastel-Kues, 08:00 Uhr Anmeldung erforderlich bis 13.06.2015 Kosten: Zugfahrt und Selbstverpflegung Veranstalter: Wanderclub Hellenthal Wanderführer: Michael Steen Info-Tel.: 0162 / 33 79 339 23 24 Hellenthal aktuell Samstag, 20.06.2015 Sonnwendfest an der Vorburg Reifferscheid Der Eifelverein Reifferscheid lädt nicht nur die Mitglieder des Eifelvereins, sondern alle, die die längste Nacht im Jahr feiern möchten, herzlich ein. Kurzwanderung ab Parkplatz vor der Schule. Treffpunkt: Reifferscheid, Parkplatz vor der Grundschule, 15:00 Uhr Kosten: frei Info-Tel.: 02482 / 2995 Sonntag, 21.06.2015 „Siebenschläfertag und andere Bauernregeln“ Eine Führung durch den Klimapark und Erklärung einiger Bauernregeln. Treffpunkt: Wetterpark in Udenbreth, Am Weißer Stein 29, 15:00 Uhr Eintritt: 9,00 €, Kinder 5,00 € Info-Tel.: 0228 / 97 67 97 1 www.wetterpark-weisser-stein.de Tageswanderung Rockeskyll Treffpunkt: Hellenthal-Udenbreth, Gaststätte Breuer, Zum Wilsamtal 30, 09:30 Uhr Streckenlänge: 15 km, Rundweg mit Mittagsrast an einer Grillhütte Kosten: frei Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Udenbreth Info-Tel.: 0174 / 7 48 67 76 115. Wandertag in Paderborn Treffpunkt: Hellenthal-Blumenthal, Parkplatz Bahnhof Nähere Informationen über den Eifelverein Ortsgruppe Blumenthal Info-Tel.: 02482 / 91 14 37 Freitag, 26.06. bis Sonntag, 28.06.2015 Offroad-Camp 2015 Zu der 3-Tage-Aktion mit Teamrennen, Geschicklichkeitsfahren und einem Lauf der West-German-Offroad-Series (WOS) lockt der M.A.C Eifel Elos e. V. Interessierte in die Eifel. Ob zuschauen oder mitfahren, jeder ist gerne gesehen. Egal ob als Tagesbesucher oder als Offroad-Camper mit dem „All-InnPaket“. Anmeldung auf der Homepage www.eifel-elos.de Treffpunkt: Hellenthal, Gelände am Tennisplatz an der Oleftalstraße Uhrzeit: Freitag ab 15:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr Kosten: Teilnehmer beim WOS-Rennen: Erwachsene 18,00 €, Kinder 10,50 €, Zuschauer frei; ganzes Wochenende: Erwachsene 50,00 €, Kinder 42,00 € (einschl. umfangreichem Verpflegungspaket) Info-Tel.: 06551 / 98 56 46 Email: [email protected] Samstag, 27.06. bis Montag, 29.06.2015 Kirmes in Reifferscheid Samstag, 27.06. bis Sonntag, 28.06.2015 Anno Pief Spectaculum Veranstaltungsort: Hellenthal-Udenbreth, Weißer Stein Mittelaltermarkt und Spectaculum Sa.: mit Abendprogramm und Feuershow So.: ganztägiges Familienprogramm Uhrzeit: Sa. 11:00-24:00 Uhr, So. 11:00-19:00 Uhr Kosten: Erwachsene 5 Taler, Kinder 2 Taler, Gewandete 3 Taler Info-Tel.: 02448 / 12 09 www.anno-pief-spectaculum-udenbreth.de Sonntag, 28.06.2015 Tageswanderung um Einruhr Treffpunkt: Hellenthal-Losheim, Kirchenvorplatz Losheim, 09:00 Uhr Mit Privat-Pkw Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Losheim Wanderführer: Paul Rupp Kosten: frei Info-Tel.: 06557 / 71 52 Wanderung um Bad Münstereifel Treffpunkt: Hellenthal, Parkplatz Grenzlandhalle, 09:30 Uhr Ca. 14,5 km lange, mittelschwere Wanderung auf dem Pingenwanderpfad um Kall. Bitte Rucksackverpflegung mitbringen. Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Hellenthal Wanderführer: D. Ackermann Kosten: ggfls. Mitfahrpauschale Info-Tel.: 02482 / 26 51 BürgerInfo | 25. April 2015 Hellenthal aktuell BWL-Studium am Fachhochschulstandort Schleiden Infoveranstaltungen zum Wintersemester 2015/2016 beginnen Die Rheinische Fachhochschule Köln hat 2014 eine Außenstelle in Schleiden eingerichtet, an der im September 2014 die ersten 22 Studenten ihre Lehrtätigkeit aufgenommen haben. In den Räumlichkeiten des Städtischen Gymnasiums kann der staatlich und international anerkannte Abschluss „Bachelor of Arts, Business Administration (B.A.)“ erlangt werden und richtet sich an diejenigen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder bereits berufstätig sind. Wäh- rend der Vorlesungszeit finden die Vorlesungen dienstags und donnerstags von 18:00 bis 21:10 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 14:30 Uhr statt. Das 7-semestrige Studium hat das Ziel, neben fundiertem betriebswirtschaftlichem Fachwissen die Fähigkeit zu vermitteln, praxisbezogene Problemstellungen zu analysieren und zu lösen. Rheinischen Fachhochschule im Städtischen Gymnasium Schleiden, Selbstlernzentrum, Blumenthaler Straße 7. Die Info-Veranstaltungen finden an vier Terminen statt: Do, 21. Mai 2015 Do, 18. Juni 2015 Do, 16. Juli 2015 Di, 11. August 2015 jeweils um 18:00 Uhr Für das kommende Wintersemester ab September 2015 beginnen nun wieder die Info-Veranstaltungen der Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Hellenthal Die Beratungen finden im Hauptgebäude, Rathausstr. 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 11, 1. Obergeschoß, in der Zeit von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! Termine im Mai/Juni: 06.05.2015 und 03.06.2015. Ohne gültigen Personalausweis bzw. Reisepass sind aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte möglich. Sollen Auskünfte für einen Dritten gewünscht werden, ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig (dies gilt auch für Ehegatten). Bringen Sie bitte auch Ihre Rentenunterlagen zum Termin mit. Ansprechpartner für die Terminvereinbarung: Buchstabe A – K: Buchstabe L – Z: Frau A. Dümmer, Kölner Str. 80, 53940 Hellenthal, (Rathausnebengebäude) Zimmer 26, Tel.: 02482 / 85-139 erreichbar Di. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Herr Hoffmann, Kölner Str. 80, 53940 Hellenthal (Rathausnebengebäude) Zimmer 29, Tel.: 02482 / 85-136 erreichbar Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Do. 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Rentenanträge, Anträge für Kontenklärungen, Kindererziehungszeiten etc. werden jedoch auch weiterhin durch das Versicherungsamt der Gemeinde Hellenthal nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen. BürgerInfo | 25. April 2015 flege! ... mehr als gute P Stationäre Pflege, Betreutes Wohnen, Tagespflege und Ambulanter Pflegedienst im Senioren-Park carpe diem in Hellenthal • 76 Pflegeplätze (inkl. Kurzzeitpflege) • 20 Betreute Wohnungen • Tagespflege • Ambulanter Pflegedienst • eigene Küche • Wäscherei • öffentliches Café-Restaurant „Vier-Jahreszeiten“ Für weitere Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Senioren-Parl carpe diem Hellenthal Kölner Straße 70 · 53940 Hellenthal Tel.: 024 82 / 12 66 -0 Fax: -555 · [email protected] www.carpe-diem.eu · www.senioren-park.de n Steildach n Flachdach n Außenwandbekleidung n Dachreparaturen aller Art n Bauwerksabdichtungen Im Äuelchen 35 n 53940 Hellenthal-Wolfert Tel. 0 24 48 / 91 94 27 n Mobil 01 77 / 4 62 30 42 25 Hellenthal aktuell Viele Gründe sprechen für das Wohnen in der Eifel Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa 26 Machen sich gemeinsam für das Wohnen im Grünen in Hellenthal stark: Winfried Kaiser (v.l.) und Dirk Weber von der Gemeindeverwaltung Hellenthal mit Rudolf Westerburg, Bürgermeister Hellenthal, sowie Siegfried Schmitz, Petra Walterscheid, Stephan Reinders und Günter Weber von der Kreissparkassen-Tochter S-Finanz. Im Blumenthaler Baugebiet „Auf dem Büchel“ steht das erste Haus - Bürgermeister Rudolf Westerburg lobt die Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit Kreisbaubehörde und S-Finanz der Kreissparkasse Euskirchen. Den Traum vom Eigenheim im Grünen träumen viele – für den ersten „Häuslebauer“ ist er im voll erschlossenen Baugebiet „Auf dem Büchel“ in Blumenthal jetzt Wirklichkeit geworden. Hellenthals Bürgermeister Rudolf Westerburg: „Zwei weitere Grundstücke sind bereits verkauft. Seit wir vor gut einem Jahr zusammen mit der S-Finanz der Kreissparkasse Euskirchen den Startschuss gegeben haben, mehren sich die Anfragen.“ Dazu tragen nicht nur die offenkundigen Vorzüge des Baugebietes wie der Blick auf ausgedehnte Waldgebiete oder die vollständige Erschließung mit Erdgasanschluss bei, sondern auch die günstigen Zinsen für Baukredite, wie Günter Weber, Geschäftsführer der SFinanz, berichtet: „Wenn man etwas Eigenkapital besitzt, kommt man schnell auf eine monatliche Rate, die unter einer vergleichbaren Kaltmiete liegt – und das bei sehr seriöser Rechnung mit allem Drum und Dran bis zu Garage und Außenanlage.“ Dazu tragen auch die günstigen Grundstückspreise bei, wie Westerburg betont. „Obwohl das Baugebiet in ruhiger, schöner Lage mitten im Nationalpark Eifel liegt, besteht hier nicht die Gefahr einer Immobilienblase wie in Ballungsräumen.“ Denn obschon es nur eine gute Autostunde von Köln oder Bonn entfernt sei, müsse man das Leben im ländlichen Raum schon mögen. Vermehrt zögen aber auch junge Familien nach Hellenthal, um dort in der Nationalparkkommune nicht nur zu wohnen, sondern auch zu arbeiten, wie der Bürgermeister berichtete: „Es gibt durch ansässige Betriebe und mehrere produzierende Großunternehmen rund 2500 Arbeitsplätze allein in der Gemeinde Hellenthal.“ Damit bei Grundstückskauf und Hausbau kein böses Erwachen auf den Traum vom Eigenheim erfolge, seien jedoch gute Planung und Beratung erforderlich, so Rudolf Westerburg. Dazu brauche es vor allem „einen verlässlichen Partner“, er wies dabei auf die gute Zusammenarbeit mit der S-Finanz hin: „Seriöse Beratung ist sehr wichtig für eine langfristige Baufinanzierung, die die Familien auch tragen können – keiner will, dass die Familien nach ein paar Jahren wieder verkaufen müssen“, betonte das Gemeindeoberhaupt. Die S-Finanz arbeite dabei bodenständig und „professionell von A bis Z“, findet Westerburg. Sie sei stets in Kontakt mit den Kunden, um sie durchgängig zu beraten. Dabei arbeite die S-Finanz hervorragend mit der Gemeindeverwaltung Hellenthal zusammen. Durch „offene und schnelle Kommunikation“ könne man sich stets austauschen und selbst schwierige Dinge zusammen meistern, so Westerburg. Außerdem sei es ein sehr großer Vorteil für die Gemeinde, dass die Mitarbeiter der S-Finanz persönliche Bezüge zu den Menschen und Kunden vor Ort hätten. „Gemeinde und Kreisbaubehörde verstehen sich als Dienstleister für den Bürger“, so Winfried Kaiser, stellvertretender Fachbereichsleiter Bauen und Planen der Gemeinde. Dass im Sinne der Bürger umfassend Beratung und Service angeboten würden, bestätigten in der Gemeinde eine ganze Reihe Bauwilliger. „Auch die Zusammenarbeit mit der zuständigen Kreisbaubehörde verläuft reibungslos, wodurch man häufig sehr zeitnah Baugenehmigungen erreicht“, so Kaiser weiter. Durch die anhaltend niedrigen Zinsen und die anstehende Bausaison rechne man in der kommenden Zeit mit einem weiteren Anstieg der Anfragen. Es stünden noch 25 Grundstücke zwischen gut 400 bis über 1000 Quadratmeter zum Verkauf. „Viele Gründe sprechen für das Wohnen hier, es gibt so viel Positives an der Eifel“, betonte Bürgermeister Westerburg. Die S-Finanz kümmere sich nicht nur um Grundstücksverkauf und Baufinanzierung, wie Günter Weber sagte. Vielmehr verstehe sich das Team als kompetenter Partner bei allen Fragen rund um die erfolgreiche Verwirklichung des Eigenheim-Traumes: „Wir können Tipps zur Bauplanung geben, haben im eigenen Haus die richtigen Ansprechpartner für Gebäudeversicherungen und können durch eine Kooperation auch den Hausbau zum Festpreis vermitteln, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt.“ Durch Hellenthals Nähe zu den Nachbarländern Belgien und Niederlande gebe es auch von dort Interessenten, so Bürgermeister Westerburg. Mancher Urlauber, der die touristischen Vorzüge vom Wintersport in Udenbreth bis Sommerurlaub im Nationalpark in der Eifel-Gemeinde erlebe, überlege eben, ob der Urlaubsort nicht zum Heimatort werden könne. n BürgerInfo | 25. April 2015 Anzeige Baugrundstücke ideal für Familien Freuen Sie sich auf herrliche Baugrundstücke in Blumenthal in Südhanglage, voll erschlossen, preiswert und mit Familienrabatt! Unser Haus Unser Grundstück Ihr Grundstück können Sie mit einem freistehenden Einfamilienhaus, einem Bungalow oder einem Doppelhaus bebauen. Es sind bis zu zwei Vollgeschosse möglich. Infos aUf einen Blick: Grundstücksgröße: ab 407 m² bis 1.188 m² Grundstücke: 28 Parzellen Ausrichtung: unterschiedlich Erschließung: voll erschlossen inkl. Bürgersteig, Beleuchtung, Strom, Gas, Kanal, Wasser Preisbeispiel: 407 qm für 17.094,00 € mit Familienrabatt: 14.530,00 € Alle Grundstücke sind provisionsfrei zu erwerben. Haben Sie Ihr passendes Traumhaus noch nicht gefunden? Unser Kooperationspartner bietet Ihnen eine Vielzahl attraktiver Häuser – ganz nach Ihrem Geschmack! Wir beraten Sie gern! S Finanz Euskirchen GmbH Tochtergesellschaft der Kreissparkasse Euskirchen Alleestraße 1 · D-53879 Euskirchen Telefon: 02251 / 175231 Fax: 02251 / 175239 [email protected] www.s-finanz-euskirchen.de SFI_135124_AZ_Baugebiet_Buechel_fin.indd BürgerInfo | 25. April 2015 1 28.11.13 10:36 27 28 Hellenthal aktuell Schnelles Internet für neun weitere Orte Die Telekom hat den Zuschlag für den Ausbau des Internets in Reifferscheid, Wiesen, Zingscheid, Felser, Wollenberg, Bungenberg, Manscheid, Wildenburg und Winten erhalten. In einer Pressekonferenz am 13. März konnten die Vertreter der Telekom und Bürgermeister Rudolf Westerburg berichten, dass ab Januar 2016 über 500 Haushalte in den besagten Ortschaften Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s (Megabit pro Sekunde) bekommen. „Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer Seite. So können wir unseren Bürgern und Unternehmen in weiteren Ortsteilen den begehrten Zugang zum schnellen Internet ermöglichen“, so Bürgermeister Rudolf Westerburg im Pressegespräch. „Auch für Arbeitnehmer mit Home Office und Selbständige ist eine schnellere Anbindung an das Netz entscheidend und ein Mehrwert für ihre Immobilie. Breitband ist ein wichtiger Standortfaktor, auch im Bezug auf weitere Firmenansiedlungen.“ In der Gemeinde Hellenthal sind mit den aktuellen Maßnahmen 40 - 50 % des Gemeindegebietes mit Breitband-Anschlüssen versorgt. Für die weiteren Ortschaften läuft zurzeit die Markterkundung. So geht der Ausbau weiter Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau der neuen Ortschaften ein. Gleichzeitig wird eine Firma für die notwendigen Tiefbaumaßnahmen ausgesucht und das notwendige Material bestellt. Sobald alle Kabel verlegt und Multifunktionsgehäuse aufgestellt sind, erfolgt der Anschluss ans Netz der Telekom. „In der Regel vergehen zwischen dem Vertragsabschluss und der Buchbarkeit der Anschlüsse BM Westerburg und Anja Oppermann zeigen das unscheinbare Glasfaserkabel, das für Surfgeschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s in Hellenthal sorgt. gerade einmal zwölf Monate“, sagt Anja Oppermann, kommunale Ansprechpartnerin für den VDSL Ausbau der Deutschen Telekom. „Wir versorgen Hellenthal mit der neuesten Breitbandtechno- logie. Glasfaserkabel ist das zukunftssicherste und störungsfreiste Material, was es zurzeit auf dem Markt gibt.“ so Gerd Wolter, Ingenieur für die technische Umsetzung bei der Telekom. n Oktober-Straßenfest am 20. September 2015 Am 20.09.2015 veranstaltet der Verkehrs- und Gewerbeverein Hellenthal bereits zum dritten Mal das Oktober-Straßenfest in der Kölner Straße in Hellenthal. Ursprünglich wurde das Fest ins Leben ge- rufen, damit sich die von der Baumaßnahme betroffenen Gewerbetreibenden bei ihren treuen Kunden bedanken konnten. Da die Veranstaltung ein voller Erfolg war, hat sich der Verkehrs- und Ge- werbeverein entschieden, in zweijährigem Rhythmus das Fest zu wiederholen. Hierzu möchte der Verkehrsund Gewerbeverein alle interessierten Gewerbetreibenden und Aussteller einladen, sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen zu präsentieren. Auch Vereine sind herzlich eingeladen, ihre Vereinsaktivitäten vorzustellen und Nachwuchs anzuwerben. Erstmalig werden die Standgebühren nach der Größe des Standes bemessen und betragen 15,00 €/lfdm Frontlänge. werden regelmäßig auf der Seite des VGV Hellenthal www.verkehrs-und-gewerbeverein-hellenthal.de veröffentlicht. Damit ungestört gefeiert werden kann, wird anlässlich des Festes an diesem Tag die Kölner Straße zwischen den bestehenden Kreisverkehren voll gesperrt. Der Durchgangsverkehr wird über Hönningen umgeleitet. n Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen unter [email protected] oder telefonisch unter 01 51 / 27 55 36 82. Weitere Infos BürgerInfo | 25. April 2015 Hellenthal aktuell „Eifel-Expeditionen“ 2015 erschienen Der beliebte VeranstaltungsKatalog des Naturparks Hohes Venn-Eifel ist wieder erschienen. Zusammen mit 11 Partnerorganisationen aus der deutschen und belgischen Eifel lädt der Naturpark zu über 1.200 spannenden „Expeditionen“ in der Eifel ein. Das Angebot reicht von Führungen über die einmaligen Narzissenwiesen im April über Fledermauswanderungen in Sommernächten bis zur Sternenbeobachtung am Novembernachthimmel. Besonders empfehlenswert sind in diesem Jahr die Veranstaltungen zum diesjährigen Motto „Generationen unterwegs“ wie z.B. die Aktion „Kunst im Busch“ im Juni/Juli in Heimbach, wo Sie über mehrere Wochen sechs Künstlern beim Schaffen ihrer Kunstwerke in freier Natur über die Schulter schauen können oder die Sommertour mit dem Oldtimerbus am 21.06. und 26.07. ab Nettersheim für Großeltern und Enkeln zu interessanten Zielen in der Nordeifel. Von der Schönecker Schweiz bei Prüm bis ins Hohe Venn in Belgien erstreckt sich die Region der Angebote für interessierte Eifeler und Gäste. Neben Umfang und Vielfalt ist auch dieser grenzüberschreitende Charakter des Veranstaltungskataloges mit den beiden Staaten Deutschland und Belgien und den beiden Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einmalig unter den 104 deutschen Naturparken. Die 48 Seiten umfassende Broschüre mit allen Terminen erhalten Sie über die örtlichen Tourist-Informationen, die Naturzentren in der Eifel und über die Geschäftsstellen des Naturparks. Darüber hin- Infos & Kontakt Naturpark Nordeifel e.V. im Deutsch-belgischen Naturpark Hohes Venn – Eifel www.naturpark-eifel.de Geschäftsstelle NRW Lothar Gerhards Bahnhofstraße 16 D-53947 Nettersheim Tel. 02486 / 91 11 17 Fax 02486 / 91 11 16 [email protected] Geschäftsstelle RLP Anne Stollenwerk Tiergartenstraße 70 D-54595 Prüm Tel. 0 65 51 / 98 57 55 Fax 0 65 51 / 98 55 19 [email protected] aus können alle Veranstaltungen des Jahres 2015 im Internet unter www. naturpark-eifel.de unter der Rubrik „Veranstaltungen“ nach Datum, Themen und Veranstaltungsort abgerufen werden. In diesem Jahr werden die Eifel-Expeditionen mit dem Motto „Generationen unterwegs“ durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW gefördert. n Jagdgenossenschaft Wollenberg-Zingscheid Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks WollenbergZingscheid werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen auf Freitag, den 29. Mai 2015 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Wollenberg Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Annahme der Niederschrift über die Versammlung vom 16. Mai 2014 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes und des Schriftführers 6. Beschlussfassung über die Auszahlung der Jagdpachtanteile 7. Mitteilungen und Verschiedenes Wollenberg, den 22. März 2015 Jagdgenossenschaft Wollenberg-Zingscheid gez. Paul Peters Jagdvorsteher „Schwefelarmes“ Heizöl aus der Rheinland Raffinerie leistet einen Beitrag für die Umwelt. Heizöl Diesel Fachhandel für Farben Lacke Tapeten Bodenbeläge Türen n Schmierstoffe n n 53940 Hellenthal Kammerwald 2 - 4 Tel. 0 24 82 - 21 92 Fax 79 94 email [email protected] n n BürgerInfo | 25. April 2015 Bahnhofstraße 81 · 53949 Dahlem · E-Mail [email protected] Telefon 0 24 47 - 91 79 79 - 0 · Telefax 0 24 47 - 91 79 79 - 9 29 30 Hellenthal aktuell Ostzipfel mit Hinweistafel versehen „Silberberg“ (K76), hinter der Ortschaft Paulushof. Der in Hellenthal lebende Wolfgang Jansen hat schon einige geografisch markante Punkte in Deutschland ausfindig gemacht und das Projekt ins Rollen gebracht. Er trat 2014 mit der Idee an Bürgermeister Rudolf Westerburg heran, die Zipfel seiner Heimatgemeinde Hellenthal für Touristen, aber auch für Gemeinde Einheimische Kall erlebbar zu machen. Gemeinde Der Südzipfel der Gemeinde Hellenthal, der zugleich den südlichsten Punkt des Kreises Euskirchen, des Regierungsbezirks Köln und des Landes NRW darstellt, wurde bereits 1986 durch eine bronzene Tafel gekennzeichnet. Er liegt bei Losheim-Kehr. n am Wisselbach Östlichster Punkt der Gemeinde Hellenthal Kall Wolfgang Jansen (2.v.r.) mit den Bauhofmitarbeitern, Wilfried Knips von der Verwaltung und Herrn Fischer von der zuständigen Forstverwaltung bei der Aufstellung der Hinweistafel. Nettersheim Hellenthal Sistig Marmagen Reifferscheid Gemeinde Nettersheim Der Bachverlauf bildet dabei gleichzeitig auch den Grenzverlauf der Gemeinde Hellenthal zur Gemeinde Benenberg Hellenthal Dahlem. Wildenburg Hecken Der Ostzipfel der Gemeinde Hellenthal, an dem sich die Gemeindegrenzen von Hellenthal, Nettersheim und Dahlem treffen, wurde jetzt mit einer Hinweistafel versehen. Dieser geographische Punkt mitten im Bachbett des Wisselbachs kann über die Burgen-Route Richtung Blankenheim erreicht werden. Einstieg finden die Wanderer ab dem Wanderparkplatz Wolfert Paulushof Blankenheim-Wald Oberschömbach Gemeinde Blankenheim Die Flurbezeichnung, auf der der „Ostzipfel“ zu finden ist, wird eben“ falls mit dem Namen „Wisselbach benannt. Der Weg entlang des e“ Wisselbachs ist Teil der „Burgenrout und erfreut sich insbesondere bei Wanderern und Radfahrern großer Beliebtheit. Im Volksmund der als Region ist dieses Wegeteilstück „Franzosenweg“ bekannt. Gemeinde Dahlem O W Hinweistafel am Ortszipfel. Blankenheim Wisselbach Schmidtheim N Am „Ostzipfel“ der Gemeinde Hellenthal treffen sich die Gemeindegrenzen von Hellenthal, Nettersheim des und Dahlem mitten im Bachbett Wisselbachs. Dahlem S Mehr zur Gemeinde Hellenthal unter 141007_Zipfelpunkt_Wisselsbach.indd www.hellenthal.de 1 Abfall gehört nicht in die Toilette Hygieneartikel führen zu Problemen in der Kanalisation Ob Bodenreinigung, Babypflege, Kosmetiktücher oder Damenhygieneartikel – das Hygiene- und Feuchttüchersortiment ist üppig. Doch der Griff nach den reißfesten Wegwerfartikeln hat auch Schattenseiten. Viele Feuchttücher und andere Hygieneartikel sind schwer biologisch abbaubar und extrem reißfest. Die unsachgemäße Entsorgung über die Toilette sorgt in letzter Zeit verstärkt zu Problemen mit verstopften Pumpwerken und Kanälen: Ein einzelnes Feuchttuch braucht recht lange, bis es die Pumpe passiert hat. Kommen während dieser Zeit weitere Feuchttücher an, „knubbelt“ es sich in der Pumpe; kommen dann noch weitere Hygieneartikel dazu, ist eine Verstopfung der Pumpe sehr wahrscheinlich. Die Instandsetzung von Pumpwerken, die Beseitigung von Verstopfungen in Kanälen und der erhöhte Verschleiß von technischen Anlagen führt zu höheren Instandsetzungskosten, Reinigungskosten und Reparaturkosten. Weiterhin führen die unsachgemäß entsorgten Abfälle zu Problemen in der Kläranlage: Wenn der Klärschlamm aufgrund einer zu hohen Belastung mit Stör- und Schadstoffen nicht landwirtschaftlich ausgebracht werden kann, muss der Klärschlamm der Verbrennung zugeführt werden, wobei erheblich höhere Entsorgungskosten anfallen. Helfen Sie mit, dass es gar nicht erst so weit kommt: Werfen Sie keinen Abfall in die Toilette! Das spart Ärger und Geld – die höheren Kosten, die in die Kalkulation der Abwasserkosten einfließen, treffen nämlich jeden Bürger im Rahmen seiner Abrechnung. Treten die Probleme bereits im Bereich der eigenen Grundstücksentwässerungsanlage auf, ist der Grundstückseigentümer natürlich selber für die Beseitigung der Verstopfung und die entstandenen Kosten zuständig. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, künftig Hygieneartikel und andere Abfälle nicht mehr über die Toilette zu entsorgen, sondern über die Abfalltonne. n Digitale Passfotos für Reisepass Personalausweis Führerschein Bewerbung Visa Pütz Schleiden Am Markt 4 02445/5314 BürgerInfo | 25. April 2015 07.10.2014 23:30:37 Schleiden aktuell Nach einjähriger Pause findet am Samstag, 13. Juni und am Sonntag, 14. Juni 2015 wieder das Ginsterblütenfest in Dreiborn statt. Gleichzeitig feiert die Nationalparkverwaltung Eifel den diesjährigen Europäischen Tag der Parke und bringt sich mit zahlreichen Aktionen ein. Schauplatz des Familienfestes ist die Dreiborner Hochfläche, wo das „Eifelgold“ um diese Jahreszeit in voller Blüte steht. Umgeben von diesem für die Region typischen Besenginsters haben alle NationalparkBesucher Gelegenheit, sich dem Goldrausch hinzugeben. Vereinsbund Dreiborn, Nationalparkverwaltung und Stadt Schleiden bieten ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein. In diesem Jahr stimmt sich Dreiborn bereits am Samstagabend, 13. Juni, mit einem Frühsommerabend der leisen Töne auf das Ginsterblütenfest ein. Nachdem das Lagerfeuer nach alter Tradition durch Holzreibung entzündet wurde, gibt es Lagerfeuermusik zum Mitsingen und Mär- chen und Geschichten aus der Eifel. Zu späterer Stunde bietet die Astronomie-Werkstatt „Sterne ohne Grenzen“ Himmelsbeobachtung mit großen astronomischen Fernrohren der mobilen Sternwarten. Wenn das Wetter mitspielt, ist der Saturn mit seinen Ringen in der Abenddämmerung zu sehen. Für das leibliche Wohl sorgt die Burgschänke Dreiborn mit Leckerem vom Grill. Am Sonntag, 14. Juni starten Frühaufsteher mit einer Frühwanderung zur Rothirsch-Aussichtsempore und anschließendem Frühstück in den Tag. Am Vormittag gibt es geführte Wanderungen aus Herhahn, Einruhr und Wahlerscheid zum Ginsterblütenfest und den ganzen Tag über Exkursionen mit den Nationalpark-Waldführern und Junior-Rangern sowie einer Kräuterexpertin. Mit den Nationalpark-Rangern geht es auf „GPS-Jagd“ nach dem Eifelgold, das Mitbringen eines GPS-Geräts oder Smartphones ist empfehlenswert. Ein buntes MitmachProgramm für Groß und Infos & Kontakt Tourist-Info im Nationalpark-Tor Gemünd Kurhaustraße 6, Schleiden-Gemünd Telefon 02444 / 20 11 [email protected] BürgerInfo | 25. April 2015 Klein bietet Abwechslung auf dem Festgelände: Kinder können sich im Bogenschießen üben, Jugendliche am Tomahawk-Werfen und die ganze Familie kann am Stand des Nationalparks Eifel und am Fagabundinus spielerisch über den Nationalpark Eifel lernen und sich informieren. Vormittags kann die Sonne mit zwei Spezial-Sonnenteleskopen beobachtet werden. Ein Regionalmarkt mit Produkten und Leckerem aus der Region sowie die Ausstellung der Nationalpark-Schulen laden zum Verweilen ein. Für die musikalische Unterhaltung sorgen am Vormittag der Spielmannszug Dreiborn und am Nachmittag der Musikverein Concordia Dreiborn. Die Burgschänke Dreiborn kümmert sich um die herzhafte Verpflegung, Kaffee und Kuchen und das Getränkeangebot. Alle Aktivitäten sind kostenlos und ohne Anmeldung. Lediglich für die Frühwanderung ist eine Anmeldung im Nationalpark-Tor Gemünd, bei der Gastronomie Vogelsang oder in der Burgschänke Dreiborn erforderlich – Karten kosten 11,20 € inklusive Frühstück. Für die umweltfreundliche Anreise empfehlen sich Bus und Bahn. Ein Sonderfahrplan des NationalparkShuttles SB 82 zum Beispiel macht die Anreise von Köln- und Bonn-Hauptbahnhof aus in 90 Minuten möglich. Schauplatz ist das Festgelände in Schleiden-Dreiborn (Georgstraße, beim Parkplatz Rothirsch-Aussichtsempore) am Rande des Nationalparks Eifel. n Bild: Michael Usadel Bild: Anja Oligschläger (NLP Eifel) Ginsterblütenfest und Europäischer Tag der Parke 31 Endlich in die eigenen vier Wände! Wir verwirklichen Ihren Wunsch nach Eigentum. ) 02443/5323 [email protected] www.vieten-immobilien.de VR-Bank Nordeifel eG ) 02445/9502-0 [email protected] www.vr-banknordeifel.de Zwei starke Partner Exklusiv für Sie in der Nordeifel! BürgerInfo | 25. April 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc