Sehr geehrte Studierende, gemäß Beschluss der

Technische Universität Darmstadt | Zentrum für Lehrerbildung | Alexanderstr. 6 | 64289
Darmstadt
BAföG Formblatt 5
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Zentrum für
Lehrerbildung
Sehr geehrte Studierende,
StR. i.H. Christine
Preuß
Geschäftsführerin
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des Zentrums für Lehrerbildung
vom 10.12.2007 (6. Sitzung, TOP 7) ist die Geschäftsstelle des ZfL zuständig
für die Erteilung der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5), wenn Sie
im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind.
Zur Bearbeitung benötigen wird:
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eine Studienbescheinigung (Studentenausweis)
das Schreiben des BAföG-Amtes, in dem Sie aufgefordert werden, die
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorzulegen
ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN
verbucht wurden
Leistungsspiegel aus TUCaN
Diese Unterlagen geben Sie bitte im Sekretariat des ZfL ab.
Das BaföG-Amt räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, die
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG abzugeben. Setzen Sie sich bitte
Unverzüglich mit uns in Verbindung. Wir benötigen ca. eine Woche, um Ihr
Anliegen bearbeiten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
StR. i.H. Christine Preuß
Hinweis: Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem
Abschluss Bachelor of Education (B. Ed.) oder Master of Education (M. Ed.)
Wenden sich bitte an das zuständige Studienbüro.
Alexanderstr. 6
64289 Darmstadt
Tel. +49 6151 16 - 5915
preuß@zfl.tu-darmstadt.de
Kontakt:
Sekretariat des Zentrums
für Lehrerbildung
Tel. +49 6151 16 - 4105
Fax +49 6151 16 - 4849
[email protected]
Datum
04.05.2015