Technische Universität Darmstadt | Zentrum für Lehrerbildung | Alexanderstr. 6 | 64289 Darmstadt BAföG Formblatt 5 Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG Zentrum für Lehrerbildung Sehr geehrte Studierende, StR. i.H. Christine Preuß Geschäftsführerin gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des Zentrums für Lehrerbildung vom 10.12.2007 (6. Sitzung, TOP 7) ist die Geschäftsstelle des ZfL zuständig für die Erteilung der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5), wenn Sie im Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben sind. Zur Bearbeitung benötigen wird: eine Studienbescheinigung (Studentenausweis) das Schreiben des BAföG-Amtes, in dem Sie aufgefordert werden, die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorzulegen ggf. Kopien von Leistungsnachweisen (Scheinen), die noch nicht in TUCaN verbucht wurden Leistungsspiegel aus TUCaN Diese Unterlagen geben Sie bitte im Sekretariat des ZfL ab. Das BaföG-Amt räumt Ihnen eine angemessene Frist ein, die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG abzugeben. Setzen Sie sich bitte Unverzüglich mit uns in Verbindung. Wir benötigen ca. eine Woche, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen StR. i.H. Christine Preuß Hinweis: Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B. Ed.) oder Master of Education (M. Ed.) Wenden sich bitte an das zuständige Studienbüro. Alexanderstr. 6 64289 Darmstadt Tel. +49 6151 16 - 5915 preuß@zfl.tu-darmstadt.de Kontakt: Sekretariat des Zentrums für Lehrerbildung Tel. +49 6151 16 - 4105 Fax +49 6151 16 - 4849 [email protected] Datum 04.05.2015
© Copyright 2025 ExpyDoc