Geschäftsbericht 2015

Geschäftsbericht
2010 – 2015
Impressum:
Herausgeber:
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Schmidtstedter Str. 9, 99084 Erfurt
Tel: 0361/ 6 54 75 21 [email protected]
Vertreten durch den Vorsitzenden Helmut Liebermann
Chefredakteure:
Helmut Liebermann, Vorsitzender tbb
Maria Jäkel, tbb Geschäftsstelle
13. April 2015
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Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum 6. Gewerkschaftstag des tbb beamtenbund und tarifunion
thüringen in Weimar heiße ich Sie herzlich willkommen.
Die Feststellung, dass auch die letzten fünf Jahre vor diesem Gewerkschaftstag reich an Veränderung waren, kann ganz sicher
jedem Vorwort eines Geschäftsberichts vorangestellt werden.
Parteipolitische Unabhängigkeit ist eine der tragenden Säulen des
Selbstverständnisses des tbb sowie seiner Mitgliedsverbände und
–gewerkschaften. Die Umsetzung dieses Grundsatzes ist gerade
heute von besonderer Bedeutung, nachdem im Ergebnis der letzten Landtagswahlen entsprechend demokratischer Prinzipien ein
wesentlicher Wechsel der Landesregierung stattgefunden hat. Während der Koalitionsgespräche und
der Bildung der neuen Landesregierung haben wir uns bewusst zurückgehalten mit Meinungsäußerungen oder Kommentaren zu den verschiedenen Möglichkeiten der Bildung einer Regierung. „Der
tbb steht vorbehaltlos zum freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat“, so steht es in unserer Satzung. Das beinhaltet die Akzeptanz jeder möglichen Koalitionsentscheidung im Ergebnis der
Wahl. Der tbb wird für die neue Landesregierung sein, was er für alle bisherigen Regierungen war:
ein sehr unbequemer Partner, wann immer es nötig sein wird.
Vielleicht erinnert Sie dieser Geschäftsbericht an Vorgänge, die im Laufe der Zeit schon fast vergessen sein könnten, die aber deutlich machen, wie wichtig unsere „kollektive Vertretung und Förderung der berufsbedingten rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Belange der Einzelmitglieder der Mitgliedsgewerkschaften, sowie Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben“ (§ 3
unserer Satzung) ist. Die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für Thüringer Beamtinnen und Beamte,
Anhebung der Wegstreckenentschädigungssätze, Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Angleichung der Besoldung von Grundschullehrerinnen mit „Alt-Ausbildung“ an die mit „Neu-Ausbildung“,
das sind Schlaglichter für erfolgreiche tbb-Arbeit der letzten fünf Jahre.
Die tbb- Landesleitung dankt auf diesem Wege allen Kolleginnen und Kollegen, die ehrenamtlich mit
großem persönlichem Engagement auf den verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien
für die gemeinsame Interessenvertretung unserer Mitglieder gewirkt haben und weiter wirken.
Ein herzliches Wort des Dankes auch an die Mitarbeiterinnen der Landesgeschäftsstelle. MariaAlexandra Jäkel, die als Leiterin der Geschäftsstelle "den Laden zusammenhält" und der Landesleitung eine loyale und kompetente Unterstützung bot, sowie Marena Schmalisch, die als "guter Geist"
von Beginn an hochmotiviert den tbb begleitet.
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Ein herzlicher Dank auch an die Vertreter aus Politik, Verwaltung und Medien, die aufgeschlossene
und unvoreingenommene Gesprächspartner waren und in fairer und angenehmer Zusammenarbeit
unsere Argumente entgegengenommen haben, auch wenn das nicht immer zu dem von uns angestrebten Ziel geführt hat.
Dank auch an die Mitglieder der Landesleitung, des Landesvorstands und des Landeshauptvorstands
des tbb. Sie waren kompetente Berater, zuverlässige Partner, aber auch kritische Begleiter. Ohne ihre
aktive Unterstützung wäre die Bilanz der letzten fünf Jahre so nicht darstellbar. Ich schließe in diesen
Dank die Kolleginnen und Kollegen ein, die während der Berichtsperiode aus ihren Funktionen ausgeschieden sind.
Die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre werden nicht geringer werden, soviel kann schon
heute gesagt werden. Der Zusammenhalt innerhalb unserer Gemeinschaft wird dabei auch künftig
der entscheidende Faktor für den Erfolg unserer Arbeit sein: „Für Thüringen – konkret - vielschichtig unverzichtbar.“
Mit den besten Grüßen
Ihr
Helmut Liebermann
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Über uns
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) ist
einer der jüngeren Landesverbände im Deutschen Beamtenbund (dbb). Dieser ist mit über 1,26 Millionen Mitgliedern die große deutsche Interessenvertretung für Beamte
und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungssektor und ist damit eine der beiden Spitzenorganisationen für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Mit dem tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
ist sie seit 1991 im „grünen Herzen Deutschlands“ vertreten.
Der tbb ist aufgrund landesgesetzlicher (§ 98 ThürBG) Festlegung bei der Vorbereitung aller allgemeinen Regelungen
der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt. Die Partner
dabei sind die Landesregierung und der Landtag.
Kommunikativ
Im ständigen und intensiven Kontakt mit der Thüringer Landesregierung, dem Landtag und der Öffentlichkeit setzen wir uns für die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt einer leistungsstarken Verwaltung ein.
Offen
Der tbb organisiert über seine Fachgewerkschaften Mitglieder in allen Bereichen des öffentlichen
Dienstes sowie des privaten Dienstleistungssektors.
Nah dran
Die ehrenamtlich für Ihren Fachverband Tätigen vor Ort sind nah dran an Entscheidungsprozessen,
als Personalräte, Auszubildendenvertreter, Gleichstellungsbeauftragte u.ä. und als Mitarbeiter in den
Dienstabläufen Ihrer Behörde.
Kompetent
Während unsere 34 Fachgewerkschaften die fachspezifischen Interessen ihrer Mitglieder vertreten,
wird die fachübergreifende Interessenvertretung beim tbb gebündelt. So wird Kompetenz und Stärke
erreicht, um Ziele zu verwirklichen.
Durch Stellungnahmen und Gespräche mit Entscheidungsträgern nehmen wir Einfluss auf Gesetze
und Verordnungen, die allgemeine oder spezielle Beamtenbelange regeln.
Rechtsschutz
Jedes Mitglied unserer Mitgliedsverbände/-gewerkschaften erhält im Rahmen seiner Mitgliedschaft
Rechtsberatung und professionellen Rechtsschutz für Fragen des Beamtenrechts, des Arbeitsrechts
und des unmittelbaren berufsbezogenen Sozialversicherungsrechts einschließlich der Fragen des
Grades der Behinderung und der Erwerbsminderung.
Ehrenamtlich
Der tbb und seine Mitgliedsverbände beschäftigen keine Berufsfunktionäre. Die Gremien sind besetzt
mit ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die hierfür einen großen Teil ihrer Freizeit einsetzen.
Sie werden unterstützt von einer leistungsstarken Geschäftsstelle.
Tarifpartner
Über den Bundesdachverband sitzen wir an den Verhandlungstischen bei den Tarifrunden u.a. zum
TVöD und TV-Länder.
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Unser Team 2010-2015
Landesleitung
Die Landesleitung wird vom Gewerkschaftstag gewählt und ist im Rahmen der vom Gewerkschaftstag
und der vom Landeshauptvorstand gefassten Beschlüsse für die laufende gewerkschaftspolitische
Arbeit des Landesbundes verantwortlich. Das Gremium führt die von den anderen Organen gefassten
Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. Die Landesleitung führt Verhandlungen mit der Landesregierung oder obersten Landesbehörden und den politischen Parteien
des Landtages. In ihrer Tagesarbeit wird sie von der Landesgeschäftsstelle unterstützt.
Helmut Liebermann
Helmut Liebermann ist seit 2005 Landesvorsitzender des tbb. Der am 14.
August 1948 geborene Sonneberger begann 1967 an der Universität
Leipzig sein Lehrerstudium und war seit 1973 als Lehrer in der Staatlichen
berufsbildenden Schule in Sonneberg tätig. Seit 1990 Mitglied im
thüringer lehrerverband (tlv) übernahm er seit 1995 auch Aufgaben in
der Bundestarifkommission der dbb tarifunion und war dort ab 1999
Mitglied im geschäftsführenden Vorstand bis 2012. Auf Landesebene war
er seit April 2000 Stellvertretender Landesvorsitzender im tbb
beamtenbund und tarifunion thüringen mit dem Aufgabenbereich
Tariffragen und Personalvertretung. Zum tbb Gewerkschaftstag 2005
wurde er schließlich zum Landesvorsitzenden des tbb gewählt.
Burkhard Zamboni
Burkhard Zamboni ist stellvertretender Vorsitzender des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen sowie Landesvorsitzender der komba –
Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst Thüringen. Der 1953
geborene Dipl. Verwaltungswirt war von 1971 bis 1993 in der Kommunalverwaltung in Köln und Weimar tätig. 1993 wechselte er in die Landesverwaltung Thüringen. Der Oberregierungsrat ist Leiter der Landesaufnahmestelle Eisenberg und vertritt die Interessen des tbb im Landespersonalausschuss.
Birgit Drischmann
Birgit Drischmann ist stellvertretende Vorsitzende des tbb beamtenbund
und tarifunion thüringen sowie Mitglied im tlv thüringer lehrerverband.
Die engagierte Fachlehrerin für Mathematik und Chemie ist im Hauptberuf stellvertretende Schulleiterin im Veit-Ludwig-von-SeckendorffGymnasium in Meuselwitz. Darüber hinaus ist Kreisvorsitzende im Altenburger Lehrerverein auch engagiertes Mitglied im Hauptpersonalrat des
Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK).
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Andreas Schiene
Andreas Schiene ist stellvertretender Vorsitzender des tbb beamtenbund
und tarifunion thüringen sowie Landesvorsitzender vom Bund Deutscher
Forstleute (BDF). Der 1963 geborene Diplom Forstingenieur arbeitet als
Referent Forsteinrichtung in der seit 2012 in Thüringen bestehenden AöR
ThüringenForst. Nach seinem Abschluss des Studiums an der TU Dresden,
Sektion Forstwirtschaft, folgten mehrere Stationen in der Forstwirtschaft
Thüringens. Nach langen Jahren im Außendienst ist er seit Gründung der
AöR „sesshaft“ im Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha
geworden.
Mareike Klostermann (Vorsitzende der dbb Jugend Thüringen)
Mareike Klostermann ist das jüngste Mitglied der Landesleitung und
gleichzeitig Vorsitzende der dbb Jugend Thüringen. Darüber hinaus ist sie
bei der komba Gewerkschaft stellvertretende Bundesvorsitzende seit Mai
2011. Die Diplom-Verwaltungswirtin bei der Stadtverwaltung Weimar
leitet beim tbb seit 2010 die Kommission Tarifrecht und berät Mitglieder
der Fachgewerkschaften zu Eingruppierungsfragen.
Uwe Köhler
Uwe Köhler ist Schatzmeister des tbb beamtenbund und tarifunion
thüringen sowie seit 1990 aktives Mitglied im Thüringer Lehrerverband
(tlv). Der 1958 geborene ist derzeit stellvertretende Schulleiter einer
Integrierten Gesamtschule in Ostthüringen . Nach seinem Abitur, dem
Wehrdienst und dem Studium zum Diplomlehrer für Mathematik und
Geografie an der Pädagogischen Hochschule Dresden nahm er die
Lehrertätigkeit 1984 in Rudolstadt auf. Seit 1990 nimmt er die Aufgaben
eines Schulleiters bzw. stellvertretenden Schulleiters war.
Christiane Scheler (Vorsitzende der tbb Frauen)
Am 1. Oktober 2010 wurde Christiane Scheler zur neuen Vorsitzenden
der tbb frauenvertretung gewählt. Christiane Scheler ist seit 1993
Mitglied im tlv thüringer lehrerverband. Sie möchte sich dafür stark
machen, dass die vom Grundgesetz vorgegebene Gleichbehandlung und
Gleichberechtigung von Frauen und Männern vorangetrieben und mehr
und mehr realisiert wird, was die Wiedereingliederung in den Beruf nach
Eltern- und Pflegezeiten sowie Teilzeit betrifft, aber auch in Bezug auf
Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen. „Es kann auch nicht
hingenommen werden, dass es Einkommensunterschiede bei gleichen
Tätigkeiten bis zu acht Prozent gibt. Auch die soziale Absicherung
Alleinstehender, vor allem älterer Frauen, ist nach wie vor ein
brennendes Thema“, sagt Scheler, die dafür auch die dbb
Bundesfrauenvertretung unter der Leitung von Helene Wildfeuer und die
Frauenvertreterinnen aller Mitgliedsverbände des tbb ins Boot holen
will.
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Landesvorstand
Der Landesvorstand hat über Organisationsfragen und Öffentlichkeitsarbeit zu bestimmen. Ihm obliegt die thematische Vorbereitung der Sitzungen des Landeshauptvorstandes. Er tagt mindestens
viermal jährlich. Im Landesvorstand sind neben den Mitgliedern der Landesleitung acht weitere Mitglieder der Fachgewerkschaften vertreten, die vom Landeshauptvorstand gewählt werden.
Landeshauptvorstand
Der Landeshauptvorstand besteht aus den
Vorsitzenden der Fachgewerkschaften im
tbb. Er tritt mindestens zweimal im Jahr
zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen. Er befasst sich mit den Belangen
der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet
über die Aufnahme oder den Ausschluss
von Mitgliedsgewerkschaften.
Kassenprüfer
Die Kassenprüfer sind kein Organ des tbb. Sie werden jedoch vom Gewerkschaftstag gewählt und
prüfen zweimal jährlich, davon einmal unvermutet, die Kassenführung auf ihre Richtigkeit und die
Beachtung der Haushaltsgrundsätze. Über das Ergebnis der Prüfung haben sie mindestens einmal
jährlich dem Landeshauptvorstand zu berichten. Für den Berichtszeitraum nahmen diese Funktion
Thomas Jehnes (GDL), Dr. Helmut Annen (vhdt) und Elisabeth Wollschläger (DStG) wahr.
Übergeordnete Gremien
Darüber hinaus ist der tbb im Thüringer Landesfrauenrat durch Elke Heydrich (DPolG) vertreten. Der
tbb ist Mitglied im Landespersonalausschuss (vertreten durch Burkhard Zamboni (komba), Birgit Drischmann (tlv)). Der tbb Vorsitzende teilte sich mit dem DGB Vertreter in dieser Amtszeit einen Sitz in
der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt sowie im Rundfunkrat des MDR.
tbb Landesgeschäftsstelle
Der tbb unterhält in Erfurt eine Landesgeschäftsstelle, mit zentraler Lage am Erfurter Hauptbahnhof.
Neben der Vorbereitung und Organisation von Sitzungen der Organe und Gremien des tbb sowie
sonstiger Veranstaltungen obliegt der Geschäftsstellenleiterin die Organisation von Schulungen, die
Außendarstellung des tbb u.a. über die Homepage
und die Erstellung von Stellungnahmen zu Gesetzund Verordnungsentwürfen, sowie die Realisierung
eines optimalen Informationsflusses zwischen den
Mitgliedsgewerkschaften und der Landesleitung
und ihren Gremien. Seit Januar 2011 leitet Maria
Jäkel die Geschicke der Landesgeschäftsstelle des
tbb. Mit Hilfe der Mitarbeiterin Marena Schmalisch entwickelte sie sich zu einem Servicecenter für
die Fachgewerkschaften des tbb beamtenbund und tarifunion sowie deren Mitglieder.
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tbb frauen
Die Frauenvertretung des tbb wählte im Oktober 2010 für die nächsten 5 Jahre einen neuen
Vorstand. Christiane Scheler (tlv) übernahm
den Vorsitz, Regina Biertümpfel (DStG) und
Claudia Friese (BDR) wurden zu den beiden
Stellvertretern gewählt. Frau Scheler löste
damit Birgit Drischmann (tlv) im Amt der Vorsitzenden ab, die über 10 Jahre die frauenpolitische Arbeit im tbb maßgeblich beeinflusst
und geprägt hat. Scheler, die seit 1993 Mitglied im tlv thüringer lehrerverband ist, vertrat
über diesen bereits seit zwei Jahren die Interessen tlv Frauen im tbb.
Den tbb frauen war auch in dieser Legislatur
die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie ein besonderes Anliegen. Daneben wollte man sich in dieser Legislatur vor
allem der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes widmen.
Frauenseminar 2011
Am 17. und 18.06.2011 lud die Vorsitzende
der tbb Frauenvertretung, Christiane Scheler,
die Vertreterinnen der gewerkschaftlich organisierten Frauen in Thüringen zu einem Seminar in die Goethe-Stadt Weimar ein. Die Frauen erwartete ein straffes Tagesprogramm,
jeweils von 9.00 – 18.30 Uhr.
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Über Grundsätze und Neuregelungen im Arbeits- und Dienstrecht informierte am Freitag
Rechtsanwalt Thomas Schwemmer vom dbb
Dienstleistungszentrum in Berlin und am
Samstag Herr Axel Freyer als Vertreter des
tbb.
Herr Schwemmer konzentrierte sich in seinem
Vortrag auf tarifrechtliche und Herr Freyer
auf beamtenrechtliche Belange. Belebt wurden die beiden Vorträge durch praxisnahe
Fragen der Frauen an die Referenten. Dabei
stellte sich die Vielfältigkeit der Gesetzesauslegungen in den recht unterschiedlichen Bereichen des Öffentlichen Dienstes in Thüringen heraus. Diese differenzierten Handlungsweisen geben natürlich Ansporn zur weiteren
Verfestigung und Fortsetzung des gewerkschaftlichen Engagements der Frauen und
insbesondere der stellvertretenden Vorsitzenden des tbb, Birgit Drischmann. Frau Drischmann nahm die besonderen Probleme
bezüglich u.a. im Umgang mit der täglichen
Arbeitszeit, der Dienstreiseregelungen in Thüringen oder die Probleme bei Fortbildungen zu
den anstehenden politischen Gesprächen mit.
Ansatzpunkte für eine bessere Vereinbarkeit
von Beruf und Familien eröffnete Frau Ute
Wiegand-Fleischhacker, stellvertretende Landesvorsitzende des dbb Hessen und Beisitzerin
in der dbb bundesfrauenvertetung.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Frauenseminar 2012
(v.l.n.r.: Claudia Friese, Christiane Scheler, Regina Biertümpfel)
Nicht nur die Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung der Beschäftigten und Beamten
wurde erläutert, sondern essentiell auch die
stärker werdenden Probleme mit der Pflege
von älteren Personen in den Familien. Flexibilität durch bessere Rahmenbedingungen ist
gefragt. Schnelles Handeln erfordern plötzlich
eintretende Familiensituationen. Durch Verbesserungen der Freistellungsverfahren oder
Wegfall der Kernzeiten können die Vorgesetzten den betreffenden Arbeitnehmern entgegenkommen.
Dies bedeutet jedoch noch das Ausstehen
vieler Kämpfe auf personalrechtlicher, arbeitsrechtlicher und letztlich politischer Ebene.
Speziell für Frauen wurde die Veranstaltung
umrahmte von dem Vortrag der Vertreterinnen der Nürnberger Versicherung sowie von
der Diskussion über die psychische Gesundheit
von Frauen in Funktionen mit Christina Walther (Dipl.-Pädagogin).
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Die Frauenvertreterinnen der tbb- Mitgliedsgewerkschaften trafen sich am 4.und 5. Mai in
Eisenach.
Zu Beginn gab die Vorsitzende der tbbFrauenvertretung einen zusammenfassenden
Bericht über die letzte Hauptversammlung der
Bundesfrauenvertretung des dbb. Im Zusammenhang mit den dringlichen Forderungen
nach neuen flexiblen, familienfreundlichen
Arbeitszeitmodellen ergab sich gleich eine
lebhafte Diskussion, bei der die Frauen über
ihre guten Erfahrungen mit häuslichen Telearbeitsplätzen, individueller Gestaltung der Arbeitszeiten und der Betreuung erkrankter
Kinder während ihrer Dienstzeit berichteten.
Es wurde immer wieder deutlich, dass in vielen Institutionen, Behörden und anderen Einrichtungen die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten auf große Widerstände stößt. Das Verständnis für die Probleme der Beschäftigten
ist diesbezüglich in manchen Chefetagen arg
unterentwickelt. Ob das wohl an der geschlechterdifferenzierten Betrachtungs-weise
oder der Unterrepräsentanz von Frauen in den
Führungsebenen liegt?
Das mangelnde Vertrauen von Dienstvorgesetzten in die Einhaltung der Dienst- und Arbeitszeiten der Beschäftigten stellt eine weitere Hemmschwelle bei der Durchsetzung von
Arbeitszeitmodellen ohne Kernzeiten dar,
obwohl es für solche Modell bereits einige
positive Erfahrungen gibt.
Eine Teilnehmerin der Frauenpolitischen Fachtagung der dbb frauen in Berlin berichtete
über diese Veranstaltung zum Thema „Karrierek(n)ick Kind? Beruflicher Wiedereinstieg –
aber wie?“.
Sie wertete diese Tagung als besonders interessant und wertvoll und bedauerte, dass von
unseren Thüringer Frauen so wenige Vertreterinnen anwesend sein konnten.
Als Gast wurde die Gleichstellungsbeauftragte
der Thüringer Landesregierung Frau Johanna
Arenhövel begrüßt. Sie gab einen Bericht zum
neuen Thüringer Gleichstellungsgesetz und
zum Stand der Verhandlungen. Ein wichtiger
Eckpunkt in dem neuen Gesetz wird sein, dass
die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in
Betrieben und Kommunen gestärkt und getbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
setzlich untermauert wird. Das wurde von
allen Teilnehmerinnen ausdrücklich begrüßt
und unterstützt.
Zum Thema des Seminars „Arbeits- und Lebenskraft erhalten - Burnout vermeiden!“
konnten wir nach dem Mittagessen Frau Dr.
Gleichmann begrüßen.
Sie stellte sehr schnell ihre große Kompetenz
zum Thema Burnout unter Beweis, womit sie
die anwesenden Frauen fesselte. Viele persönliche Berichte der Teilnehmerinnen konnte sie
fachlich und menschlich analysieren, erklären
oder Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Deshalb
war es kein Wunder, dass die Zeit wie im Fluge
verging und alle Frauen schon gespannt den
nächsten Tag erwarteten, wo das Thema noch
weiter vertieft werden konnte. Am Ende des
Seminars waren sich alle Frauen einig, dass
nun eine Folgeveranstaltung zum gleichen
Thema stattfinden muss, denn in der Kürze
der Zeit konnten natürlich nicht alle Fragen
und Probleme erörtert werden.
Zum kleinen kulturellen Teil der Veranstaltung
trafen sich die Teilnehmerinnen am Abend des
ersten Tages mit der Magd Johanna, die uns
zu einer interessanten und abwechslungsreichen historischen Führung durch Eisenachs
Altstadt einlud. Obwohl alle teilnehmenden
Frauen Thüringerinnen sind, konnte jede noch
einiges Neues über Martin Luther, sein Leben
und Wirken in der Stadt und andere interessante Dinge über Gebäude in Eisenach erfahren.
Frauenseminare 2013
Je höher die Karriereleiter, desto dünner wird
die Luft für Frauen: Nicht einmal 10% aller
Führungspositionen in Deutschland sind mit
weiblichen Führungskräften besetzt. Untersuchungen zeigen, dass die meisten Frauen ihre
Erfolgschancen niedriger einschätzen und mit
weniger Selbstvertrauen an Aufgaben herangehen als Männer.
Das nahm sich unsere tbb Frauenvertretung zu
Herzen und organisierte das diesjährige Frauenseminar unter dem Motto: „Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen, Selbstmotivation…“
Das bereits zur Tradition gewordene Frauenseminar anlässlich der Frauenversammlung
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fand in diesem Jahr vom 24. bis 25. Mai in Suhl
statt. Wiederum konnte Fr. Dr. Gleichmann als
Dozentin gewonnen werden. Ziel war es, sich
den Sinn, die Ziele und die Beweggründe unseres Handelns im Berufsalltag und in der gewerkschaftlichen Tätigkeit bewusst zu machen. Frau Dr. Gleichmann zeigte dabei Möglichkeiten und Wege auf, wie die Teilnehmerinnen ihr Selbstbewusstsein und ihr Selbstvertrauen weiterentwickeln können. Außerdem konnten wir erfahren, wie mit der Kraft
des Unterbewusstseins und der Gedanken das
eigene Leben aktiv, zufrieden, freudvoll und
erfolgreich gestaltet werden kann.
Diese Themen, mit entsprechendem theoretischem Grundlagenwissen untersetzt, boten
jede Menge Platz für anregende Diskussionen
und zum Erfahrungsaustausch. Alle Seminarteilnehmerinnen konnten nicht nur für ihre
Arbeit in Beruf und Ehrenamt viele Anregungen mitnehmen, sondern für ihr alltägliches
Leben neue Anreize und Motivation erfahren.
Bei einer abendlichen Stadtführung unter dem
Motto „Waffenschmied und vom Weiberleut“
wurde in humorvoller und unterhaltender
Weise viel Wissenswertes über die Historie
der Stadt Suhl berichtet.
Die tbb Frauenvertretung hat in Fortsetzung
des Seminars in Suhl die Frauen der Gewerkschaften des tbb Beamtenbundes und der
Tarifunion Thüringen zur Fortsetzung des Seminars „Motivation“ eingeladen. 19 Frauen
aus unterschiedlichen Verbänden Thüringens
waren der Einladung gefolgt.
Frau Dr. Gleichmann konnte wieder als Dozentin gewonnen werden.
Wie wichtig die Thematik „Motivation“ besonders für uns Frauen ist, wurde im Laufe des
Tages jeder Teilnehmerin deutlich. Selbstmotivationen und Ziele, die wir uns setzen, Betbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
wältigung der Probleme in der täglichen Arbeit, beim Umgang mit Bürgern, Kollegen,
Mitarbeitern und Vorgesetzten sind besonders
für uns Frauen elementar. Denn für jede der
Teilnehmerinnen stellen Arbeit, Familie und
gesellschaftliche Arbeit immer neue Herausforderungen und Ansprüche. Umso wichtiger
ist es seine „Antreiber“ (Motivationen) genau
zu kennen und mit den eigenen Ressourcen
pfleglich umzugehen.
Frauenseminar 2014
Das zur Tradition gewordene Frühjahrsseminar im Rahmen der Versammlung der tbb
frauenvertretung fand vom 16. bis 17. Mai in
Bad Sulza statt. Zu Beginn des Treffens berichteten die Frauenvertreterinnen über die Frauenarbeit in ihren Verbänden. Birgit Drischmann berichtete als stellvertretende Landesvorsitzende des tbb über die wichtigsten
Aktivitäten und Erfolge, die im letzten Jahr
durch den Verband erzielt wurden. Von der
Jugendvertreterin des tbb, Mareike Klostermann, konnten wir über viele Aktivitäten in
ihrem Bereich hören. Elke Heydrich, die die
tbb Frauen seit mehr als zwei Jahren im Landesfrauenrat (LFR) vertritt, informierte über
die dortigen Aktivitäten. Seit einem Jahr arbeitet sie in der Leitung des LFR mit und möchte
diese Aufgabe auch weiterhin erfüllen.
Das Wochenendseminar „Berufsalltag meistern“ wurde erneut von Dr. Regina Gleichmann durchgeführt. Die behandelten Themen
reichten von Fragen über die Zufriedenheit am
Arbeitsplatz über Prioritäten von Aufgabenerledigung bis hin zu Problemen des Selbst- und
Zeitmanagements. Am nächsten Vormittag
standen einige individuelle Übungen auf dem
Plan, bei denen es um Fragen zur eigenen
Gesundheit, zur Lust, Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz, zum persönlichen
Zeitmanagement in Beruf, Ehrenamt, Familie
und Freizeit sowie um die Vermeidung von
Überbelastungen ging. Dabei konnten schon
einige individuelle Schwachstellen und Fehler
aufgedeckt werden, die in Zukunft vermieden
werden können, um die eigene Gesundheit zu
schonen oder zu verbessern.
dbb jugend thüringen
Kompetent und stark - die dbb jugend ist die
Jugendorganisation von dbb beamtenbund
und tarifunion und mit mehr als 150.000 Mitgliedern einer der größten Jugendgewerkschaftsverbände in Deutschland. Sie vertritt
die Interessen der jugendlichen Beschäftigten
im öffentlichen Dienst und bei den privatisierten Dienstleistern wie Bahn und Post. Ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte – die dbb
Jugend ist Anlaufstelle für alle im Alter zwischen 16 und 27 Jahre.
Auf ihrem Landesjugendausschuss 2011 wählten die Delegieren der dbb jugend thüringen
ihre vorläufige neue Landesjugendleitung bis
zum nächsten Landesjugendtag, nachdem
zwei Landesjugendleitungsmitglieder berufsbedingt ihr Amt vorzeitig niederlegen mussten.
Mareike
Klostermann
(ehemals
Schachtschabel), die das Amt der Landesjugendleiterin 2009 kommissarisch übernommen hatte, bleibt Landesjugendleiterin. An
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ihrer Seite unterstützen sie Fabian Schmidt
(komba) und Marcus Brater (BDZ) als Stellvertreter. Sie ersetzen Michael Fuchs und Alexander Siebert, die aus der Landesjugendleitung ausgeschieden sind.
Landesjugendtag 2012
Zu ihrem Landesjugendtag im Mai 2012 wurde
eine neue Jugendleitung gewählt. Neben Mareike Klostermann, Fabian Schmidt und Marcus Brater komplettierte Ina Amm (tlv thüringer lehrerverband) die Landesjugendleitung.
Zudem stellte die dbb jugend thüringen die
Weichen für ihre zukünftige Arbeit. Nicht nur,
dass das Team seitdem mit vier jungen engagierten Kollegen wieder komplett ist, auch die
Satzung der dbb Jugend wurde durch eine
modernere Fassung ersetzt. Mit den verabschiedeten Anträgen zu Themen wie JAV, Angleichung der Tarife Ost und West, Förderung
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
von Ehrenamt oder Bildungsurlaub wurden
neben den originären Aufgaben, Ausbildung
und Übernahme, die Aufträge für die nächsten
drei Jahre erteilt.
Fabian, Mareike, Ina und Marcus
Die Landesleitung der dbb Jugend Thüringen
erfüllt die Tätigkeit als Funktionsträger ehrenamtlich. Das heißt auch, dass sie in ihrem täglichen Arbeitsleben mit Problemen am Arbeitsplatz konfrontiert werden. Denn nur wer
sie kennt, kann sie auch angehen.
„Deshalb liegen unsere Schwerpunkte auch
bei der aktiven Mitgestaltung der Tarifverhandlungen, was wir eigenen Veranstaltungen
– unter anderem auf dem Theaterplatz in
Weimar 2010 - demonstrieren konnten“, erläutert Klostermann.
JAV Schulung
Die dbb jugend thüringen hat sich seit 2010
auf die Fahne geschrieben, ihre Arbeit mit den
Jugendauszubildendenvertretern im Land
weiter auszubauen. Dazu bot sie eine Reihe an
JAV Seminaren an. „Neben der Theorie liegt
uns besonders der Austausch untereinander
am Herzen.“, sagt Mareike Klostermann in
Vorbereitung auf die Seminare. Die unterschiedlichen Standards in den Ausbildungsberufen und die behördenspezifischen Unterschiede im Umgang mit dem Nachwuchs wurden ebenso ausführlich diskutiert wie die
Themen Übernahme und Perspektiven. Einen
kleinen Einblick in die Gewerkschaftsarbeit,
die auch der Arbeit der Jugendauszubildendenvertreter zu Nutzen kommen kann, gab
das junge Dozententeam aus Klostermann und
Brater ebenfalls.
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Netzwerkbildung
Daneben veranstaltete die dbb Jugend Thüringen im Alleingang oder in Zusammenarbeit
mit anderen Jugendvertretungen zahlreiche
Events in den letzten 5 Jahren.
So lud die dbb jugend thüringen im Winter
2011 zusammen mit der komba jugend thüringen unter dem Motto „Thüringen on ice“
zum gemeinsamen Schlittschuhlaufen in die
Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle
Erfurt.
Zahlreiche Mitglieder folgten dem Aufruf der
beiden Verbände, sodass einem lustigen
Nachmittag nichts mehr im Wege stand. Nach
einem kurzen kennenlernen bei einer heißen
Tasse Glühwein, konnten dann alle ihr Können
und ihre Fertigkeiten auf dem Eis unter Beweis
stellen. Obwohl es bei einigen Anlaufschwierigkeiten gab, ging der Nachmittag, bis auf so
manchen blauen Fleck, ohne größere körperliche Schäden vorüber. Um die vorweihnachtlich geschmückte Landeshauptstadt Thüringens zu bestaunen und sich ein wenig in
Weihnachtsstimmung zu bringen, bummelten
die Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Anschluss an die „Strapazen“ auf dem Eis dann
gemeinsam über den wunderschönen Erfurter
Weihnachtsmarkt. Die Bewegung auf Schlittschuhen und der Duft nach gebrannten Mandeln, Lebkuchen, Punsch und anderen Leckereien machen natürlich hungrig. Genau die
richtige Voraussetzung um den Abend bei
leckerem Essen in einer Pizzeria ausklingen zu
lassen. Und genau das taten wir dann auch.
Im Sommer 2012 lud die dbb jugend thüringen
gemeinsam mit der dbb jugend sachsenanhalt zu einem Workshop Start ein. Als Veranstaltungsort diente die Jugendherberge
Urwaldcamp in Lauterbach/ Thüringen. Mitten
im Nationalpark Hainich nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit die Verbandsarbeit von
der Pike auf zu lernen.
Dazu boten Themen wie Vereins- und Steuerrecht, Finanzen und Haushalt und der Blickpunkt auf Ziele, welche durch die Landesjugendleiter Mareike Klostermann und Dennis
Bauer, sowie deren Stellvertreter Thomas
Löwe und Marcus Brater anschaulich dargestellt wurden, ein großes Austauschpotenzial.
Am Samstagnachmittag bot der HainichDuathlon, eine Kombination aus Kanufahrt
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
über die Werra und einer Schnitzeljagd quer
durch die Wildnis, einen guten Ausgleich für
alle Teilnehmer, neben den fachlichen Themen ihre Teamfähigkeit unter Beweis zu stellen. Nach getaner Arbeit fand man sich an den
beiden Abenden am Lagerfeuer zusammen
um die Tage gemütlich ausklingen zu lassen.
Ina Amm, neues Mitglied der Landesjugendleitung Thüringen sagte im Anschluss: „Der
Workshop war für mich eine super Gelegenheit in der Landesjugendleitung anzukommen
und die Arbeit im Dachverband näher kennenzulernen. Die Kombination aus Lernen und
Natur ist ein toller Ausgleich.“
Sicherheit geht vor
Seit 2012 bietet die Jugend zudem jährlich für
alle Interessierten ein Fahrsicherheitstraining
beim ADAC Fahrsicherheitszentrum in Nohra/Weimar an. Trainiert wird, was zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Insbesondere das Bremsen und Ausweichen auf
nasser Fahrbahn und die Reaktionen der Fahrzeuge überraschten bei diesen Trainings die
Teilnehmer, so dass zwischen den Übungen
auch immer wieder heitere Diskussionen aufkamen. So manch ein Fahrer, oder doch eine
dende ein und engagierte sich gegen altersdiskriminierende Bezahlung im öffentlichen
Dienst. Die dbb Jugend Thüringen trat gegenüber den Vertretern der Landesregierung immer wieder mahnend auf. Sie betonte in zahlreichen Gesprächen, dass Thüringen als Arbeitsgeber nur attraktiv bleibt, wenn die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in ihrem
Einkommen und den Arbeitsbedingungen
nicht weiter abgekoppelt werden. Die ständige Arbeitsverdichtung und Diskussionen über
Personalkosten wirken auf Dauer demotivierend. Dabei ist es doch auch der öffentliche
Dienst in Deutschland, worum uns andere
Länder in Europa und der ganzen Welt beneiden. Damit das so bleibt, ist auch die unbefristete Übernahme der Auszubildenden eine
unerlässliche Forderung, welche weder unrealistisch oder gar maßlos ist.
dbb Jahrestagung 2013
Bei der 54. dbb Jahrestagung vom 6. bis 8.
Januar 2013 in Köln nutzte die Bundesjugendleitung die Gelegenheit, um mit den vielen
Teilnehmern aus der dbb-Familie und den
Gästen aus der Politik über die Anliegen der
jungen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu sprechen. Thema war dabei natürlich
auch das Motto der Jahrestagung: „Der öffentliche Dienst – Vorbild und Vorteil für Deutschland“. Mareike Klostermann vertrat die dbb
Jugend Thüringen in der Diskussion.
Einkommensrunden
Fahrerin, mussten sich ungewollt den Fliehkräften aussetzen. Annabel Brauer, komba
jugend, sagte im Nachhinein: "Es war eine
gute Erfahrung die Grenzen meines Autos
durch Fremdeinwirkung kennengelernt zu
haben. Ich hoffe nur, ich muss diese Erfahrung
nie im Straßenverkehr machen."
Politisch setzte sich die dbb Jugend Thüringen
in dieser Zeit für die unbefristete Übernahme
und bessere Urlaubsansprüche für Auszubil-
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Auch bei allen Einkommensrunden stand die
dbb Jugend Thüringen bei Warnstreiks in Erfurt und Weimar in vorderster Reihe. „Der
Demografische Wandel trifft Thüringen knallhart. Die Jugend wandert immer mehr ab und
in ein paar Jahren sind die Amtsstuben ergraut
oder ganz verwaist. Daher fordern wir die
Übernahme aller Azubis im öffentlichen
Dienst!“ Mit diesen Worten stimmte Mareike
Klostermann, die Landesjugendleiterin der
dbb jugend thüringen, die knapp 300 Teilnehmer des zentralen Warnstreiks in Erfurt
2013 ein. Die Jugendforderungen wurden
meist mit dem Mega T-Shirt der dbb jugend
gut in Szene gesetzt. „Auf unsere Jugend ist
immer Verlass“, sagte Helmut Liebermann am
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Rande der Veranstaltung. „Die Arbeitgeber
müssen endlich erkennen, dass qualifizierter
Nachwuchs
tisch. „Damit würde nicht nur die Lücke zu den
Tarifbeschäftigten im Land immer größer,
sondern die Politik koppelt Thüringen ganz
bewusst weiter vom Bundesdurchschnitt ab.
Die Konsolidierung des Haushalts ginge einseitig zu Lasten einer Berufsgruppe.“
Landtagswahl 2014 – die dbb jugend thüringen fragt nach
nur gewonnen werden kann, wenn er Perspektiven hat. Eine unbefristete Übernahme
bei erfolgreich absolvierter Ausbildung ist ein
gutes Argument, damit sich junge Leute für
eine Ausbildung bei den Kommunen entscheiden. Die Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern
ist zu groß geworden, als dass wir uns ein Zögern in dieser Entscheidung weiter erlauben
können. Damit Deutschland auch weiterhin als
Vorbild fungieren kann, muss gehandelt werden, weil die Zukunft uns braucht.“, so Klostermann am Rande einer Kundgebung.
Besoldungsanpassung
Im Anschluss an die Tarifrunden setzte sich die
Landesjugend für die zeit- und inhaltsgleiche
Übertragung der Tarifergebnisse auf die Anwärter und Beamte im Land ein. Die dbb jugend thüringen warnte vor allem vor einem
weiteren Rückwärtstrend in der thüringer
Besoldung.
Die Vorschläge der jeweiligen Finanzminister,
zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die
Thüringer Beamtinnen und Beamten mit inhaltsgleicher, jedoch zeitlicher Verzögerung,
sah die Landesjugendleiterin der dbb jugend
thüringen, Mareike Klostermann, äußerst kri-
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Politik mal anders: Uwe Barth, Fraktionsvorsitzender der
FDP in Thüringen im jugendlichen Gespräch mit Mareike
Klostermann, der Landesjugendleiterin der dbb jugend
thüringen
Zur Landtagswahl im September 2014 wandte sich die dbb jugend thüringen mit Fragen
zur Zukunft des öffentlichen Dienstes in Thüringen an die Vorsitzenden der Parteien. Mit
Fragen, u.a.: Wie kann unter Vorgabe des
Stellenabbaupfades und Wiederbesetzungssperren der öffentliche Dienst noch Perspektiven für junge Leute bieten? Wie wollen Sie
zukünftig ihre Politik gestalten, dass Thüringen wieder ein attraktives Bundesland zum
Leben und Arbeiten für junge Leute wird? Die
Antworten der Parteien können unter den
Seiten der dbb jugend thüringen nachgelesen
werden.
Personalmangel im öffentlichen Dienst
Das Thema „Personalmangel im öffentlichen
Dienst“ nahm 2014 an Schärfe zu. Vor dem
Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im
öffentlichen Dienst der Länder, unterstützte
die thüringer Jugend die Protestaktion der dbb
Jugend vor dem Brandenburger Tor am 10.
September 2014. Mit dieser Aktion wollte die
dbb Jugend landesweit auf den rapide wachsenden Personalmangel im öffentlichen Dienst
hinweisen. "In den nächsten 20 Jahren treten
fast 60 Prozent der Kolleginnen und Kollegen
in den Ruhestand", erklärte Sandra Kothe, die
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Bundesvorsitzende der dbb jugend am Rande
der Aktion in Berlin. "Die Ausbildungszahlen
decken den entstehenden Bedarf überhaupt
nicht."
„Dieser Trend ist auch in Thüringen spürbar.
Der öffentliche Dienst steht immer mehr in
Konkurrenz zur freien Wirtschaft, wo die Arbeitgeber mit Übernahmegarantien und guter
Bezahlung für die besten Schulabgänger auf
dem Markt aktiv werben. Die Zahl der Bewerbungen um Ausbildungsstellen im öffentlichen
Dienst geht zurück. Am Ende können einige
offene Stellen nicht mehr besetzt werden, da
geeignete Bewerber absagen oder gar nicht
gefunden werden“, betont Mareike Klostermann, Landesjugendleiterin der dbb jugend
thüringen.
tbb Senioren (AG)
Auf Beschluss des Landeshauptvorstandes
errichtete der tbb im Herbst 2013 eine Arbeitsgruppe „Senioren“ unter dem Vorsitz von
Peter Mühlbach (BRH/Komba). Die Arbeitsgruppe hat als Ziel die Interessenbündelung
über ein tbb-internes Seniorennetzwerk formuliert. Sie hat auf Bundesebene mit der
Grundsatzkommission des dbb zur Seniorenpolitik eine Entsprechung.
Zur Arbeitsgruppe gemeldet sind regelmäßig
18 Mitglieder, zumeist die Seniorenvertreter
der tbb-Mitgliedsgewerkschaften und verbände. In den Sitzungen tauschen sie sich
aus über alle Themen aus dem gewerkschaftlichen Spektrum mit Bezug zur älteren Generation.
Die Arbeitsgruppenmitglieder wirken sodann
als Multiplikatoren, um im jeweiligen Organisationsbereich eine optimierte Betreuung
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älterer Einzelmitglieder anbieten zu können,
gleichgültig, ob diese Angehörige eines versorgungs- oder rentennahen Jahrgangs ist
oder ob sie sich bereits im Ruhestand befinden.
Der tbb ist sich der demographischen Entwicklung bewusst und geht davon aus, dass die
Gruppe der versorgungs- und rentennahen
Einzelmitglieder sowie der Ruheständler und
Hinterbliebenen weiter wachsen wird. Daraus
resultiert, dass der Anteil seniorenpolitischer
Fragestellungen und Themen bei der Gewerkschaftsarbeit zunehmen wird. Gleichzeitig
kann das Land als Versorgungsgesetzgeber
agieren. Der Landesbund bietet seinen Mitgliedern hierzu mit dem Arbeitskreis ein Kompetenzforum. Gleichzeitig kann die neu gebildete Struktur auch dazu beitragen, dass ein
Verbleib in den Reihen des tbb auch im Renten- und Ruhestand weiterhin attraktiv ist.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
DBB Bundesseniorenkongress
Am 18./19. November 2013 fand in Berlin der
1.Bundesseniorenkongress des DBB statt. Ziel
des Kongresses war es, eine Bundesseniorenvertretung im DBB zu konstituieren. Die Grün-
Der tbb beamtenbund und tarifunion bzw. die
tbb Senioren entsandten drei Teilnehmer zum
1. Bundesseniorenkongress nach Berlin. Auf
Grund des vom DBB vorgegebenen
Teilnehmerschlüssels stand dem tbb ein
stimmberechtigter Delegierter zu. Der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Senioren“
wurde durch den LaHaVo dafür benannt. Der
Landesvorsitzende Koll. Liebermann und der
Kollege Germer nahmen als Gastdelegierte
teil.
Es wurde auf Bundesebene ein 5 köpfiger Vorstand gewählt. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden Wolfgang Speck (DPolG), der Zweiten
Vorsitzenden Uta Kramer-Schröder (BDZ) sowie den Stellvertretern Anne Schauer (DSTG),
Max Schindelbeck (VBE) und Klaus-Dieter
Schulze (komba).
Im Anschluss an die öffentliche Veranstaltung
wurden die Anträge behandelt. Es waren von
den Gewerkschaften über 70 Anträge eingereicht. Sie befassten sich überwiegend mit
Problemen der Alterssicherung, Renten- und
Pensionsgerechtigkeit, Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie Beihilfebestimmungen, Altersdiskriminierung und Rentenangleichung Ost-West. Die verabschiedeten Anträge
gilt es nun auch in der tbb Seniorenvertretung
mit Leben zu erfüllen.
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dung einer DBB Bundesseniorenvertretung
war im November 2012 auf dem DBB Gewerkschaftstag als eine zeitgemäße Notwendigkeit
beschlossen worden.
tbb Seniorenvertretung
Mit dem Beschluss des Bundesgewerkschaftstages des Deutschen Beamtenbundes im November 2012 folgte auch der tbb den Empfehlungen des dbb und beschloss auf seiner Landeshauptvorstandssitzung am 27. September
2013 die Gründung einer AG Seniorenvertretung und eine Richtlinie als Arbeitsgrundlage.
Peter Heide (geb. Mühlbach) vom BRH wurde
zum Vorsitzenden gewählt. Hubert Germer
(BDZ) wurde Stellvertreter.
Der Vorsitzende vertritt den tbb in den Sitzungen der Bundesseniorenvertretung. Mit Stand
November 2014 arbeiteten Seniorenvertreter
von 15 Mitgliedsgewerkschaften und Organisationen des tbb mit.
Ziel der AG Seniorenvertretung ist es vor allem, die nicht mehr beruflich tätigen Kolleginnen und Kollegen zu betreuen, um möglicherweise auch deren Austrittsbestrebungen aus
ihren Fachgewerkschaften entgegen zu wirken. Dabei sollen alle Mitgliedsgewerkschaften in die seniorenpolitische Arbeit im Freistaat einbezogen werden.
Bis zum Ende des Jahres 2014 fanden 4 Sitzungen der AG Seniorenvertretung statt.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Thüringer Sozialgipfel „Sozial ist kein Sparmodell“
Unter dem Motto "SOZIAL ist kein Sparmodell!
- Sozialwirtschaft fördern. Gerechtigkeit leben.
Teilhabe stärken" fand am 18. Juni 2014 der 6.
Thüringer Sozialgipfel statt. Die Initiatoren des
Sozialgipfels, die thüringer Sozialverbände
unter Ihnen der BRH Thüringen und Vertreter
der AG Seniorenpolitik im tbb, machten auf
den vielfachen und dringenden Handlungsbedarf in der Sozialpolitik und im Bereich der
Sozialwirtschaft aufmerksam.
„Themen, wie Inklusion, Teilhabechancen und
die Zukunft der sozialen Infrastruktur stellen uns alle - Bürger
und Politiker - vor
große
Herausforderungen. Wichtige Entscheidungen müssen
zeitnah getroffen werden“, so Peter Mühlbach, Vorsitzender des
BRH Thüringen im
Thüringer Beamtenbund.
In der Presseinformation des TMSFG zum
Sozialgipfel hieß es,
dass trotz einzelner
Reformschritte
und
Fortschritte im Sozialbereich die Zeichen
auch in Thüringen auf
Schrumpfung der öffentlichen Ausgaben
stehen. Davon besonders betroffen sind die Ausgaben für Sozialpolitik und damit insbesondere die Tätigkeitsfelder der Zivilgesellschaft. Dabei sind es gerade
die Investitionen in den sozialen Kernbereichen wie Inklusion, Bildung und Teilhabe,
Pflege und die Vermeidung von Armut, die
dringend benötigt werden. So war der 6. Thüringer Sozialgipfel auch ein Gang durch die
sozialpolitischen Baustellen in Thüringen und
die sich daraus ergebenden Herausforderungen.
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Auch die Verbände monierten Defizite bei der
Sorge für Ältere. Sie fordern mehr Investitionen in Einrichtungen der Pflege der Seniorenarbeit sowie der Kinder- und Jugendarbeit,
mehr finanzielle Unterstützung für die Arbeit
im Gemeinwesen und eine Verbesserung der
Arbeits- und Einkommensbedingungen in der
Sozialwirtschaft. Sozialministerin Heike Taubert (SPD) erklärte auf der Tagung in Erfurt,
die zuletzt gestiegenen Löhne in Thüringen
und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns würden die Gefahr der Altersarmut reduzieren.
In einer gemeinsamen Erklärung der fünf Verbände, darunter auch unser BRH Thüringen,
und der Landesseniorenvertretung zum Thüringer Sozialgipfel am
18. Juni 2014 wird die
Landesregierung aufgefordert, sich über eine
Angleichung der Rentenwerte in Ost und
West einzusetzen, mit
einer aktiven Arbeitsmarktpolitik gegen Altersarmut vorzugehen
und den Niedriglohnsektor einzudämmen.
Jürgen Pfeffer, Vizevorsitzender des BRH Thüringens mahnte in seiner Rede zum wiederholten Male an, dass der
Freistaat noch immer
kein
BehindertenGleichstellungsgesetz
hat.
Ministerin Taubert weiß
um dieses Problem. Dabei, so Taubert, sei die
Sozialwirtschaft im Freistaat gerade volkswirtschaftlich ein enormer Faktor: 95.000 Beschäftigte, davon 80 Prozent Frauen, erzielen eine
Bruttowertschöpfung von rund vier Milliarden
Euro pro Jahr, mehr als zum Beispiel die Metallindustrie. Ein Euro öffentlicher Gelder in
diesem Bereich generiert 1,11 Euro an regionalem Einkommen. Gerade in den ländlichen
Gebieten gehört das Soziale damit zu den
wichtigsten Wirtschafts- und Einnahmesäulen.
Teils aber geht der Ball auch an die Branche
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
zurück. Denn auch anderthalb Jahre nach dem
Thüringer Pflegepakt werden laut Sozialministerium lediglich sechs Prozent der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt, die
Mehrheit eher knapp. Eine Folge: Thüringen
hat laut einer Studie zwar genug Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte - aber viele wandern nach dem Abschluss lieber in bessere
Lohngegenden ab.
Im Anschluss an die Rede Tauberts erfolgte ein
Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern des
Thüringer Sozialministeriums der in einer abschließenden Podiumsdiskussion mit den Verbänden, den Politikern und den zahlreich erschienen Gästen gipfelte.
„Ich hätte mir sehr gewünscht, dass Frau Taubert hier noch anwesend gewesen wäre“, so
Erika Loepke, Vertreterin der Senioren im Beamtenbund. Sie fand die Diskussionsrunde
durchaus interessant und emotional. Vielseitige Probleme der Sozialpolitik wurden von den
einzelnen Betroffenen angesprochen.
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Marieluis Gräbner, ebenfalls bei den Senioren
im Thüringer Beamtenbund aktiv, zeigte sich
dagegen enttäuscht: „Ich hatte angenommen,
dass vom Sozialministerium einschließlich
seiner Vertreter durchgesetzte Maßnahmen
benannt werden, die zum 5. Sozialgipfel als
Aufgabe gestellt wurden. Aber ich hatte den
Eindruck, dass vom ersten bis zum heutigen
Sozialgipfel immer der gleiche Handlungsbedarf in der Sozialpolitik und im Bereich der
Sozialwirtschaft in den Referaten benannt
wurde, ohne je konkret erzielte Ergebnisse zu
benennen. Es fehlt meiner Meinung nach an
einem Maßnahmeplan mit konkreten Aufgaben, die bis zum nächsten Sozialgipfel abgearbeitet werden müssen. Die Realisierung ist
dann nach 2 Jahren bekanntzugeben bzw.
Rechenschaft abzulegen, warum die entsprechende Zielsetzung nicht erreicht wurde –
aber bitte keine finanziellen Nöte angeben,
denn Sozial ist kein Sparmodell!“
Auch für 2016 ist wieder ein Sozialgipfel geplant.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Kommission Tarifrecht
In der Kommission Tarifrecht vollzieht sich die
tarifpolitische Willensbildung der Mitglieder
auf repräsentativer Basis. Deshalb waren die
einzelnen Fachgewerkschaften im tbb dazu
aufgerufen, entsprechende Vertreter zu benennen.
Ständige Mitglieder der letzten Amtszeit waren neben der Leiterin Mareike Klostermann
Bernd Fröhlich (TLV), Peter Gierke (komba),
Heiko Krüger (TPhV), Fred Siegert (DJG) und
Jeanette Ritter (DSTG).
Als Gäste waren außerdem Helmut Liebermann als Landesbundsvorsitzender und Andreas Schiene als Vorsitzender der Kommission
Aktionen zu den meisten Sitzungen mit anwesend.
Aufgabe der Kommission Tarifrecht in dieser
Legislaturperiode war es zum einen die Forderungsfindung der
Bundestarifkommission auf Landesebene zu unterstützen,
sowie gemeinsam
mit der Kommission Aktionen, die
Planung und Ausgestaltung
der
Tarifaktionen
in
Thüringen.
Insbesondere die Zusammenarbeit mit den
gewerkschaftlichen Mitbewerbern sollte ausgelotet und vorbereitet werden.
Außerdem bildete sich aus der Kommission
eine AG Gesundheit, die ein Forderungspapier
für eine aktive Gesundheitsförderung in den
Thüringer Verwaltungen vorsieht.
Die Einführung eines Gesundheitstarifvertrages hat dabei als oberstes Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft unter der Leitung von Heiko
Krüger (TPhV) gestanden.
Auch wenn dieses Ziel so schnell nicht erreicht
werden konnte, so hat der tbb mit dem Forde-
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rungspapier nun die Argumente zur Hand, um
in der Politik für eine
besseres Gesundheitsmanagement zu werben
oder einzelnen Fragmente als Verhandlungsbasis für eine tarifliche Grundlage zu nutzen.
Arbeitsgruppe „Gesundheitstarifvertrag“
Auf dem letzten Gewerkschaftstag 2010 wurde die Landesleitung des tbb beamtenbund
und tarifunion thüringen beauftragt, sich für
die Einführung eines Gesundheitstarifvertrages für Lehrkräfte einzusetzen. Aus diesem
Grund hat die Tarifkommission beschlossen,
eine Arbeitsgruppe (AG) zum Thema
„Gesundheitstarifvertrag“ zu bilden. Im August 2013 hat diese die Arbeit aufgenommen.
Unter dem Vorsitz Heiko Krügers (TPhV) trafen
sich Mareike Klostermann (Komba), Kerstin
Knauer (TLV) und
Ralf
Gamers
(TPhV)
sowie
Alexander Gaupp
(BTB) insgesamt 5
Mal, um gemeinsam ein Konzeptpapier hierfür zu
erstellen. In seinen ersten beiden
Sitzungen
stellten die Mitglieder der AG fest, dass schon die wenigen
Daten und verschiedene Meinungsäußerungen -auch seitens der Dienstherren und der
Verbände, Personalräten - ein dramatisches
Bild über die Altersstruktur und die Arbeitsumstände im gesamten Öffentlichen Dienst
vermuten lassen. Dies führte zum Beschluss,
ein entsprechendes Konzept nicht nur für Lehrer sondern den gesamten Öffentlichen Dienst
anzustreben.
Darüber hinaus wurde klar, dass es viele Gesetze, Verordnungen, Erlasse und freiwillige
Leistungen in verschiedenen Bereichen des
Öffentlichen Dienstes gibt, die sich mit demotbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
grafischen und gesundheitlichen Problemen
und Maßnahmen beschäftigen (BEM, Gesundheitstage, Gestaltung der Arbeitsplätze,
Gefährdungsbeurteilungen, Therapeutische
Maßnahmen). Diese Maßnahmen sind meistens jedoch nur sporadisch bzw. in Papierform
umgesetzt. Außerdem sind den Mitgliedern
des Arbeitskreises zumeist nur sehr eingeschränkte Daten zu betreffenden Daten zugänglich.
Aus der Sicht des Arbeitskreises ist besonders
unter den Aspekten aus dem ersten Kapitel
die Förderung gesundheitlicher Ressourcen
der Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch
Einführung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) in den Institutionen des
Freistaats (Betrieben, Behörden) notwendig.
Ein diesbezüglicher Gesundheitstarifvertrag
mit dem Freistaat würde die Bedeutung dieses
Instrumentes auf die politische Ebene bringen
und ihr den nötigen Rückenwind sowie Öffentlichkeitswirksamkeit bescheren.
Kommission Dienstrecht
Der tbb stellte in dieser Legislatur mit Befremden fest, dass die seit Jahren geplante und
immer wieder diskutierte Dienstrechtsreform
in Thüringen eine nicht zu vertretende zeitliche Verzögerung erfuhr. Dies hatte den
tbb veranlasst, die
Kommission Dienstrecht zu bitten, ihr
bereits 2011 veröffentlichtes Eckpunktepapier mit Forderungen an eine DienstDienstrechtsreform
noch einmal zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Ausgangspunkt aller Überlegungen der Kommission Dienstrecht war,
dass ein zukünftiges
Dienstrecht nicht nur
wenige Jahre Bestand
haben soll, sondern
vielmehr einen Schritt
in eine moderne Beamtenwelt vollzieht
und auch noch in 15
bis 20 Jahren Gültigkeit hat: Flexibilität,
Mobilität, Personalgewinnung, Gesundheitsmanagement, neue Technologien und familiengerechte Arbeitsplätze waren nur einige
Problemfelder, die noch einmal angesprochen
wurden um darzulegen welchen Stellenwert
Seite 21 von 99
die angestrebten Lösungen in der Beamtenschaft Thüringens haben.
„Arbeitszeiten in einer modernen Arbeitswelt
sind nicht mehr starr. Der Wechsel zu einem
anderen
Dienstherrn oder in die
freie
Wirtschaft
darf nicht zu einer
unüberwindbaren
Hürde werden. Die
Arbeitsplätze müssen attraktiv gestaltet werden, sowohl
inhaltlich, als auch
in ihrer Ausstattung
und die Besoldung
muss angemessen
sein und darf nicht
von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden“,
so kommentiert der
Vorsitzende
der
Kommission Dienstrecht
Burkhard
Zamboni das Papier.
Eine der Kernaussagen des Eckpunktepapiers ist, die Einführung eines Gesundheitsmanagements im öffentlichen Dienst mit
einer entsprechenden gesetzlichen Regelung
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
für die Beamten, die die Dienstherren zwingt
tätig zu werden.
Die Kolleginnen und Kollegen der Kommission
sahen aber auch bei der Ausgestaltung der
Arbeitsplätze mit neuen Technologien Forderungspotential. Hier sei darauf zu achten, dass
die Technik dem Menschen dienen soll und
nicht umgekehrt. Der Beamte soll seine ganze
Kraft dem Wohl des Bürgers widmen können,
die Technologien sollen ihn dabei unterstützen und ihn nicht leiten.
Den Mitgliedern war in der Ausformulierung
des Papieres die Familie besonders wichtig.
Die Familie ist in der Regel der Mittelpunkt im
Leben eines Menschen. Dieses zu berücksichtigen muss zur höchsten Pflicht der Dienstherren werden. Die Beamtengesetze sollten re-
gelmäßig auf ihre Familienkompatibilität
überprüft werden. Hier besteht in Thüringen
großer Nachholbedarf. Ein familienfreundlicher öffentlicher Dienst birgt nach Ansicht der
Kommission Dienstrecht die große Chance, die
Arbeitsplätze so interessant zu gestalten, dass
im Ringen um gute Nachwuchskräfte ein
Gleichgewicht mit der freien Wirtschaft erreicht werden kann, trotz geringerer Bezahlung.
Der tbb wird die weitere Entwicklung mit großem Interesse weiter verfolgen und sich auch
in Zukunft einbringen. Ziel muss es sein, in
Thüringen ein modernes, zukunftsfähiges und
höchsten Ansprüchen gerecht werdendes
Dienstrecht zu installieren.
AG Personalvertretungsrecht
Zum Gewerkschaftstag 2010 stand die Forderung aus den Reihen der Mitgliedsgewerkschaften, das Thüringer Personalvertretungsgesetz dringend zu verbessern. Die bisherigen
Landesregierungen haben systematisch die
vollen Beteiligungsrechte der Personalvertretungen in Mitwirkungsrechte zurückgedrängt
und die Anzahl der Freizustellenden reduziert.
Dringender Handlungsbedarf war gegeben.
Infolge dessen wurde ein Arbeitskreis Personalvertretungsrecht (AK PersVG) gegründet.
Der Arbeitskreis bestand aus den folgenden
Personen: Peter Gierke (komba),Frank Fritze
(tlv), Elke Heydrich (DPolG), Marion Illguth
(komba), Bernd Kurzeknabe (DStG), Roland
Richter (GdV), Bernd Rudloff (DPolG), Andreas
Schiene (BDF), Fred Siegert (DJG) und Barbara
Zwinkau (BDR).
Aus dem Kreis der tbb-Mitgliedsgewerkschaften wurden die zu ändernden Themenfelder und Änderungsvorschläge erfasst und
aufgearbeitet. Nachdem mehrere Fraktionen
des Landtages Gesetzesentwürfe eingebracht
hatten, konnte der AK PersVG im Juni 2011
eine erste Stellungnahme abgeben. Wichtig
waren uns die Regelungen zum Erhalt des
Wahlrechtes bei Abwesenheiten, Erweiterung
des Begriffs „Beschäftigter“ um in der Dienststelle eingesetzte, die Ablehnung der MöglichSeite 22 von 99
keit einer „Einsetzung von Personalräten“ bei
Umstrukturierungen und Regelungen zu Neuwahlen der Strukturmaßnahmen.
Ganz vorn an standen die Forderungen nach
Erhöhung der bisherigen Freistellungsregelungen. Dies ist zumindest für die örtlichen Personalräte gelungen. Offen bleiben die unzureichenden Regelungen für Stufenvertretungen.
Dem gleichgestellt waren unserer Forderungen nach einer Anhebung des Umfanges der
Mitbestimmungstatbestände. Zumindest in
Teilbereichen wurde die Verbesserung von
eingeschränkte Mitbestimmungs- in Mitbestimmungstatbestände erreicht. Den größten
Fortschritt in Sachen Beteiligung von Personalräten konnte der tbb mit der Hebung der
Mitwirkung in die eingeschränkte Mitbestimmung und der kompletten Streichung der
Mitwirkung erreichen.
Eine Erweiterung des Initiativrechtes konnte
nicht erreicht werden. Als Erfolg ist die Beteiligung des Personalrates einer aufnehmenden
Dienststelle zu bewerten. Damit bleibt völlig
unabhängig von anderen Einflüssen der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle in der
Beteiligung. Dass Forderungen nach stärkerer
Sanktionierung bei Nichtbeteiligung von Personalräten wenig Gegenliebe fand, war zu
erwarten, ist jedoch trotz gengenteiligem erstbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
ten Anschein aus Sicht der Personalvertretung
durchaus ein Beschleunigungs- und Effizienzmittel. Gerichtsentscheidungen dauern länger
und werden so vielleicht weniger als Entscheider benutzt.
Im Zuge der Beteiligungsvereinbarung wurden
je nach Stand weitere Stellungnahmen erarbeitet und die Forderungen des tbb mehrfach
geäußert und präzisiert.
Zum 01.01.2012 trat das novellierte ThürPersVG dann in Kraft. Im Zuge dessen wurde
die erste Broschüre des tbb zum ThürPersVG
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in einer Auflage von 2000 Exemplaren veröffentlicht. Die hohe Nachfrage veranlasste uns,
2014 eine zweite, erweiterte Auflage ebenfalls
mit 2000 Exemplaren unseren Mitgliedern zur
Verfügung zu stellen.
Nachdem 2014 eine bundesweit und auch für
Thüringen neue Koalitionskonstellation entstanden ist, sollte hier der tbb die bisher nicht
erfüllten Forderungen wieder aufnehmen.
Dabei sollten dann die bisher als Opposition
aufgestellten Forderungen zur Verbesserungen des ThürPersVG nunmehr von den in der
Regierung befindlichen Fraktionen als Mindestforderung anzusehen sein.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
tbb Tarifbereich
TV-Länder
Einkommensrunde 2011
ringer Beamtenbundes (tbb), Helmut Liebermann, in seiner Rede: „Die Arbeitgeber spielen mit dem Feuer. Wenn sie sich jetzt nicht
bewegen, drohen bundesweit unbefristete
Streiks im Landesdienst. Wir wurden uns nicht
abspeisen lassen mit pauschalem Verweis auf
Haushaltslagen. Wir wehren uns vehement
gegen ein Auseinanderdriften der Bezahlungsund Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen.“
Nach der Eröffnung der Kundgebung bewegte
sich der Demonstrationszug von Trommlern
begleitet über Schlösserstraße und Anger zur
Thüringer Staatskanzlei in der Regierungsstraße.
Der Vorsitzende der TdL Hartmut Möllring mit dem Mitglied des
Vorstands der dbb tarifunion Helmut Liebermann
In der dritten Verhandlungsrunde hatte die
dbb tarifunion mit der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder (TdL) im März 2011 in Potsdam eine Einigung erzielt. Neben Einmalzahlungen und linearen Anhebungen der Entgelte
umfasste die Tarifeinigung Verbesserungen im
Bereich der Aufstiege, Pauschalzahlungen für
die Bereiche Straßenunterhaltung und Küstenschutz sowie eine Absichtserklärung für die
Übernahme von Auszubildenden. Trotz umfangreicher Diskussionen waren die Arbeitgeber nicht bereit, einer Tarifierung der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte zu
akzeptablen Bedingungen zuzustimmen.
Einkommensrunde 2013
Einen Tag vor Beginn der letzten Verhandlungsrunde in der Tarifauseinandersetzung
zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) und den Gewerkschaften am 9.
März 2013, beteiligten sich rund 1 000 Landesbeschäftigte in Erfurt an einer Großkundgebung auf dem Fischmarkt und vor der Thüringer Staatskanzlei.
Mit Blick auf die zu diesem Zeitpunkt noch
bevorstehende entscheidende Runde in Potsdam warnte der Landesvorsitzende des ThüSeite 24 von 99
Vor den Augen des Finanzministers Voß appellierte der Vertreter des Thüringer Lehrerverbandes, Bernd Fröhlich, an die Landesregierung, das anstehende Tarifergebnis auch für
die beamteten Kolleginnen und Kollegen in
Land und Kommunen zu übernehmen. Er
warnte vor Antiwerbung für den öffentlichen
Dienst: „Wenn dauernd gestrichen wurde und
die Bezahlungen von Tarifbeschäftigten und
Beamten immer weiter auseinanderdriften,
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
wurde der öffentliche Dienst den Kampf um
die besten Köpfe auf Dauer verlieren, weil er
einfach nicht mehr attraktiv genug ist!“
TVöD – Bund und Kommunen
Einkommensrunde 2012
Voß, der sich den lautstark mit Trommeln und
Trillerpfeifen Demonstrierenden in sachlichem
Ton stellte, ließ deren Hoffnungen jedoch
nicht in den Himmel wachsen. „6,5 Prozent
mehr, da glauben Sie wahrscheinlich selbst
nicht dran“, sprach er unbeeindruckt der Protestrufe. So ein Ergebnis würde das Land Thüringen, die Übertragung auf die Beamten
schon eingerechnet, dieses Jahr rund 150 Millionen Euro mehr kosten, sagte der Finanzressortchef. Für den im Januar beschlossenen
Doppelhaushalt wären insgesamt mehr als
300 Millionen Euro zu veranschlagen: „Das ist
abseits jeder Möglichkeit.“ Der Minister ließ
keinen Zweifel daran, dass er den Weg, ohne
neue Staatsverschuldung auszukommen, keinesfalls verlassen werde. In Thüringen sind
mehr als 33 600 Beschäftigte von der Tarifrunde der Länder betroffen. Der in der letzten
Tarifauseinandersetzung gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Gehälter der Beschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2013 um
2,65 Prozent sowie zum 1. Januar 2014 um
weitere 2,95 Prozent steigen. Auszubildende
erhalten anstelle der linearen Anhebung zum
1. Januar 2013 einen Sockelbetrag in Höhe von
50 Euro und nehmen wie alle anderen Beschäftigten an der linearen Erhöhung zum 1.
Januar 2014 teil.
Alle Beschäftigten haben künftig Anspruch auf
30 Urlaubstage pro Jahr, Auszubildende bekommen 27 Urlaubstage (alt: 26 Urlaubstage)
pro Jahr.
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Vor dem Hintergrund der Tarifverhandlungen
für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen im März 2012 kamen mehr als 1000
Beschäftigte dem gemeinsamen Aufruf der
dbb tarifunion, ver.di Thüringen, des Thüringer Beamtenbundes und der KombaGewerkschaft Thüringen nach und legten in
Erfurt die Arbeit in der Stadtverwaltung und
anderen Bereichen zu einem befristeten
Warnstreik nieder. Sie verliehen den Gewerkschaftsforderungen nach 6,5 Prozent mehr
Gehalt, mindestens jedoch 200 € mehr, auf
dem Anger Nachdruck. „Unsere Forderungen
sind fair und bezahlbar“ kommentierte der
Landesvorsitzende des tbb beamtenbund und
tarifunion thüringen und stellvertretende
Demonstranten in Weimar: Gute Fachkräfte brauchen
gute Bezahlung! (Foto: Frank Bangert)
Bundesvorsitzende der dbb tarifunion Helmut
Liebermann und erläuterte: „Seit 1991 sind
insgesamt über ein Drittel der Arbeitsplätze
abgebaut worden. Der öffentliche Dienst ist
überaltert. In den nächsten Jahren wurden
zahlreiche Beschäftigte in den Ruhestand treten und damit über 700.000 Neueinstellungen
nötig sein. Die Wahrheit ist, dass im Öffentlichen Dienst akute Nachwuchsprobleme bestehen!“ Gefordert wurden daher auch die
Übernahme aller Auszubildenden, die Erstattung der Fahrtkosten zu den überbetrieblichen
Ausbildungsstätten sowie eine Verbesserung
von deren Bezahlung.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
„Wir wollen, dass unser Staat auch in Zukunft
ein starker Staat bleibt. Und das funktioniert
nur, wenn man der Argumentation von Ursula
von der Leyen folgt: ‚Das Grundversprechen
der sozialen Marktwirtschaft lautet: Wenn alle
fleißig mitarbeiten, wurden alle am Erfolg und
Wohlstand beteiligt! Zum Nulltarif ist das aber
nicht zu haben, und Thüringen trägt im Vergleich der Bundesländer seit Jahren die rote
Laterne beim Einkommensniveau“, sagte Liebermann. „Das ‚Angebot‘ des Bundes und der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist nichts als eine Fortschreibung
der Reallohnverluste der letzten Jahre und
damit eine Mogelpackung, die so nicht hinnehmbar ist. Auf das Ritual von Arbeitskämpfen hätten wir gerne verzichtet, aber das wäre
nur mit Vernunft und Augenmaß der Arbeitgeber möglich gewesen.“
Der Landesvorsitzende der Kommunalgewerkschaft komba, Burkhard Zamboni, stellte klar:
„Die Beschäftigten sind nicht die Spardose der
öffentlichen Arbeitgeber. „Man kann den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst nicht immer mehr Aufgaben zuweisen, ohne die Arbeitsbedingungen anzupassen. Wut und Zorn
bei den Betroffenen sind deren Reaktionen. Es
ist Zeit, die Geschichte vom „faulen überbezahlten Amtsdiener“ dahin zu packen, wo sie
hingehört – ins Antiquariat.“
Einkommensrunde 2014
Nachdem die Auftaktrunde der Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen am 13. März
in Potsdam ohne Arbeitgeberangebot endete,
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hatten die Beschäftigten am 19. März 2014
auch in Weimar ihren Protest gegen diese
Demonstranten bei einer Kundgebung in Erfurt
Verweigerungshaltung auf die Straße getragen. Mit Warnstreiks und einer Kundgebung
machten die Demonstranten klar, dass sie in
der nächsten Runde am 20. März ein faires
Angebot von Bundesinnenminister Thomas de
Maizière und VKA-Präsident Thomas Böhle
erwarten. Die Aktion war Teil seit Tagen anhaltender bundesweiter Proteste, zu denen
der dbb beamtenbund und tarifunion aufgerufen hat.
„Es ist nicht zuletzt das Verdienst der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, dass Deutschland die Finanz- und Staatenkrise so gut meistern konnte“, sagte Jens Weichelt, stellvertretender Vorsitzender der Bundestarifkommission des dbb. „Um diese Verlässlichkeit wurden wir von anderen beneidet. Das verdient
auch Anerkennung – nicht nur mit Worten,
sondern
auch
in
der
Bezahlung.“
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Helmut Liebermann, Landesvorsitzender des
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen,
stellte fest: „Wir könnten schon viel weiter
sein. Die Arbeitgeber müssen ihre Blockadehaltung beenden. Trotz immer mehr Arbeit
und immer weniger Personal machen unsere
Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern
und Kitas, bei der Müllabfuhr, in den Verwaltungen und im Nahverkehr ihren Job zuverlässig und gut. Aber der öffentliche Dienst
braucht auch künftig gute Fachkräfte – und die
sind ohne anständige Bezahlung nicht mehr zu
bekommen.“ Liebermann weiter: „Wenn in-
nerhalb einer einzigen Woche ein Gesetz den
Bundestag passiert, mit dem selbstverständlich die Diäten um zehn Prozent angehoben
wurden, muss die bescheidene Forderung
nach 100 Euro plus 3,5 Prozent noch selbstverständlicher erfüllt wurden.“
Auch Burkhard Zamboni, stellvertretender
tbb-Landesvorsitzender, bekräftigte, mit dem
Sanieren der Haushalte auf dem Rücken der
öffentlich Beschäftigten müsse Schluss sein.
Thüringer Beamtenbesoldung
Anpassung 2011/2012
Zum 1. Oktober 2011 ist das Thüringer Gesetz
zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur
Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
Demnach erhielten Thüringer Beamte eine
Besoldungserhöhung in zwei Stufen, die dem
in der Tarifrunde 2011 gefundenen Ergebnis
nur teilweise inhaltlich entsprach. Das Gesetz
beinhaltete eine Erhöhung um 1,5 % erst ab 1.
Oktober 2011, sowie ab 1. April 2012 um 1,9%
zzgl. Sockelbetragserhöhung
um 17 € (neue Besoldungstabellen stehen auf
der Homepage bereit). Die in der Tarifeinigung
enthaltene Gewährung der Einmalzahlung i. H.
v. 360,00 Euro wurde nicht auf die Beamtinnen und Beamte übertragen.
gleich dafür, dass die Tariferhöhung statt zum
1. Januar erst zum 1. April erfolgte.
Dies hatte der tbb bereits im Gesetzgebungsverfahren auf das Schärfste kritisiert, da es
hinter den Forderungen des tbb hinsichtlich
einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung
der Tarifergebnisse zurückbleibt.
Mit der vorgesehenen linearen Anpassung
stellte der Gesetzgeber den vom tbb geforderten Gleichklang der Statusgruppen zumindest
im Hinblick auf die Höhe der Linearanpassung
her und vermeidet damit sowohl eine einseitige Benachteiligung einer Statusgruppe als
auch ein völliges Auseinanderdriften der Beschäftigungsbedingungen der Beamten und
Angestellten. Eine Begründung für die zeitliche
Verzögerung der Übertragung der Tarifergebnisse in 2011 um 6 Monate sowie in 2012 um
3 Monate erfolgte dabei ebenso wenig wie die
Begründung für den Wegfall der Einmalzahlung.
Stellenzulage für Fachleiter in der Ausbildung
von Lehramtsanwärtern
Finanzminister Voß (CDU) und Helmut Liebermann
Im Tarifvertrag waren für alle Gehaltsgruppen
Einmalzahlungen vereinbart worden, als Aus-
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Als weiteren Punkt beinhaltete das Gesetz die
Einführung einer Stellenzulage für Fachleiter
bei der Ausbildung von Lehramtsanwärtern.
Eine Beförderung für die Lehrer nach A13 bzw.
A14 bei Übernahme der Aufgabe eines Fachleiters wurde mit diesem Gesetz gestrichen.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Die Stellenzulage nach Anlage 8 zum Besoldungsgesetz (zu finden auf der Homepage des
tbb) soll dies ersetzen.
Bisher hatten Fachleiter, die an berufsbildenden Schulen in der Lehrerausbildung tätig
waren, zumindest die theoretische Möglichkeit einer Beförderung nach A 14. Diese Möglichkeit soll durch den Wegfall der Ämter des
Fachleiters in A 14 gestrichen und durch eine
im Umfang deutlich niedrigere Stellenzulage
ersetzt wurden
Wegfall der Stellenzulage bei Wahrnehmung
eines höherwertigen Amtes nun auch für
„Altfälle“ zum 1. Oktober 2011
Anpassung 2013/2014
Das Tauziehen um Beamtenbesoldung ging
auch in 2013 weiter. Zum Auftakt eines kurzfristig angesetzten Gesprächs zwischen dem
Vorsitzenden des Thüringer Beamtenbunds
Helmut Liebermann und dem Thüringer Finanzminister Dr. Wolfgang Voß am frühen
Abend des 19. März übergab Liebermann den
bayerischen Gesetzentwurf mit der Aufforderung, in Thüringen einen gleichartigen Entwurf
in die nächste Beratung des Kabinetts einzubringen.
Mit dem Gesetz wurde nunmehr auch
§ 4 Abs. 4 des Thüringer Besoldungsüberleitungsgesetzes (ThürBesÜG) vom 24. Juni 2008
aufgehoben. Dieser Paragraf regelte, dass für
Beamte, die am Tag vor dem Inkrafttreten des
Thüringer Besoldungsgesetzes eine Zulage
nach den §§ 45 oder 46 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) erhalten, diese Bestimmung auch weiter Anwendung fand.
Für alle anderen Thüringer Beamten gilt seit
dem Inkrafttreten des Thüringer Besoldungsgesetzes, dass sie bei der Wahrnehmung eines
höherwertigen Amtes keine Zulage hierfür
erhalten. § 46 BBesG, der die Stellenzulage bei
Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
auf Bundesebene vorsieht, ist in Thüringen
nicht mehr anwendbar (siehe hierzu auch tbb
konkret vom 15. Juli 2011 zum BVerwG Urteil).
Durch die Regelung in § 4 Abs. 4 des ThürBesÜG blieb es jedoch bei der Stellenzulage zumindest für die sogenannten „Altfälle“, d.h.
für Beamte, die am Tag vor dem ln-KraftTreten des Gesetzes (31.07.2008) eine Zulage
nach den §§ 45 oder 46 des BBesG erhalten
hatten, wurde die Zulage auch weiter gezahlt.
Dies wurde zum 1. Oktober 2011 nunmehr
aufgehoben, mit dem Ergebnis, dass nunmehr
auch für „Altfälle“ die Stellenzulage entfiel.
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Im Entwurf der Bayerischen Staatsregierung
für ein „Gesetz zur Anpassung der Bezüge
2013/2014“ hieß es: „Das Tarifergebnis wurde
zeit- und inhaltsgleich auf die Bezüge der bayerischen Beamten, Beamtinnen, Richter und
Richterinnen sowie der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen übertragen.“
Das forderte der tbb nun auch für die Thüringer Landes- und Kommunalbeamten. Dem
Argument von Finanzminister Voß, dass sich
Thüringen finanziell nicht mit Bayern messen
und eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung
des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung nicht leisten könne, hielt der tbb entgegen, dass es nicht akzeptabel wäre, die Thüringer Sparzwänge zu Lasten einer einzelnen
Statusgruppe zu realisieren. Es wäre auch
schädlich für die Attraktivität Thüringens,
wenn aus dem Billiglohnland auch noch ein
Billigbesoldungsland würde.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Der Finanzminister schloss jedoch bereits im
Vorfeld aus, dass es eine 1:1-Übertragung wie
in Bayern auch in Thüringen geben wurde,
sicherte aber zu, in die erste Kabinettssitzung
nach Ostern einen bis dahin durchgerechneten Lösungsvorschlag einzubringen.
Petition zur Besoldung
Der Thüringer Beamtenbund reichte daraufhin
im Anschluss an eine Unterschriftenaktion
Mitte Juni 2013 beim Petitionsausschuss des
Landtages folgende Petition ein: Der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst ist zeit- und
inhaltsgleich für Beamte, Richter und Staatsanwälte zu übernehmen.
Gerade auch mit Blick auf die damit verbundene zeitversetzte Anhebung der Anwärtergrundbeträge sollte nicht verkannt wurden,
dass die Jahre dauernde Abkopplung des
Nachwuchses der Beamten des öffentlichen
Dienstes von der allgemeinen finanziellen und
wirtschaftlichen Entwicklung inzwischen zu
einem massiven Wettbewerbsnachteil insgesamt führe und die verzögerte Anhebung er-
neut ein politisch falsches Signal setze, mahnte Liebermann.
Erst Ende September 2013 beschloss der Thüringer Landtag die Besoldungserhöhung für
die Thüringer Beamtinnen und Beamten im
Landes- und Kommunaldienst jedoch mit einer
Zeitversetzung von neun Monaten und damit
erst ab dem 1. Oktober 2013 um 2,45 Prozent
sowie in 2014 um sieben Monate verzögert ab
1. August 2014 um 2,75 Prozent beschlossen.
Auch entfiel die Sockelbetragserhöhung für
Anwärter um 50 Euro. Damit wurde auch den
letzten Hoffnungsträgern unter den Thüringer
Beamten eine Absage erteilt, dass die im März
erkämpften Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf diese übertragen wurden könnten.
Der tbb bewertete diese Entscheidung der
Landesregierung zur zeitversetzten Besoldungsanpassung zwiespältig: Zwar wurde die
Systematik gewahrt, dennoch wurden Beamte
und Versorgungsempfänger einseitig belastet.
20 Jahre tbb
Das 20-jährige Bestehen des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen wurde im Kaisersaal der Stadt Erfurt begangen. Der Einladung folgten zahlreiche Gäste aus Politik und
Wirtschaft, darunter die Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Diezel, Innenminister Jörg
Geibert sowie der Bundesvorsitzende des dbb
Peter Heesen.
in seiner Eröffnungsrede das Fehlen der Ministerpräsidentin mit einem Zitat des Thüringer
Generalstaatsanwalts Reibold: „Häuptlinge
sind nicht die, die den Kopf hochhalten, sondern die, die den Kopf hinhalten.“ Und Geibert
musste an diesem Nachmittag für den geballten Frust der Beamten, den die Redner auf ihn
regnen ließen, den Kopf hinhalten.
Innenminister Jörg Geibert gratulierte in Vertretung der Thüringer Ministerpräsidentin und
hatte sich mit seinem Erscheinen den Titel
„Häuptling“ redlich verdient, kommentierte
doch Landesvorsitzender Helmut Liebermann
Andreas Bausewein, Oberbürgermeister der
Stadt Erfurt, überbrachte die Grüße der gastgebenden Stadt und dankte dem tbb für sein
engagiertes Auftreten.
Seite 29 von 99
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Der damalige dbb Chef Peter Heesen würdigte
die in zwanzig Jahren erreichten Erfolge des
tbb.
Dabei erinnerte er daran, dass die gewonnene
Freiheit nicht nur Reise- und Konsumfreiheit
sei, sondern viel wichtiger sei die Freiheit, sein
Leben selbstbestimmt gestalten zu können.
Den Kabinettsbeschluss zur verzögerten Besoldungsanpassung der Thüringer Beamten
kommentierte Peter Heesen mit Unverständnis. „Wie wollen Sie den verbeamteten Mitarbeitern erklären, dass ihre Arbeit weniger
Wert ist als die der Tarifbeschäftigten?“ Man
könne sich auch totsparen und in Thüringen
die Lichter ausschalten, wenn keiner mehr da
sei, die Arbeit zu erledigen.
Andreas Witschel, ehemaliger Landesvorsitzender und Gründungsmitglied des Thüringer
Beamtenbundes, nahm die Gäste in seiner
Festrede mit auf eine Reise durch die Geschichte des Thüringer Beamtenbundes. Mit
der symbolischen Überreichung der ersten
Sitzungsglocke des tbb durch den damaligen
Vorsitzenden und heutigen Ehrenvorsitzenden
des dbb, Werner Hagedorn, begann vor 20
Jahren in Saarbrücken während einer Bundeshauptvorstandssitzung am 3. Mai 1991 die
Mitgliedschaft des am 13. April 1991 gegründeten Thüringer Beamtenbundes im dbb.
tretend nannte er Walter Spieß, Franz- Josef
Bischel und Eberhard Hielscher, für die uneigennützige ideelle und materielle Hilfe bei der
Suche nach dem richtigen Weg: „Wie organisiert man Gewerkschaftsarbeit und vor allem
womit? Wer sind die Ansprechpartner in Politik und Wirtschaft? Büroorganisation fand zu
Hause statt. Aber das Hauptproblem war
Kommunikation. Das heute kaum noch vorstellbare hohe Maß an Improvisation und Enthusiasmus förderte den Zusammenhalt der
Kolleginnen und Kollegen. Ohne die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus den alten
Bundesländern wäre der Prozess des Aufbaus
einer verlässlichen, rechtsstaatlichen und effizienten Verwaltung in Thüringen schlichtweg
nicht möglich gewesen. Daher gebührt auch
ihnen in der Rückschau ein herzliches Wort
des Dankes. Die allermeisten von ihnen haben
in Thüringen dauerhaft Wurzeln geschlagen
und geben ein Beispiel für das Zusammenwachsen in Ost und West“, so Witschel.
Wie schon Helmut Liebermann in der Begrüßungsrede würdigte Andreas Witschel auch
die Arbeit der „guten Seele“, Marena Schmalisch, in der Geschäftsstelle. Sie begleitet seit
nunmehr auch schon fast zwanzig Jahren die
Geschicke des tbb und kennt wie kein anderer
seine Geschichte und ist für alle bis heute eine
wichtige Stütze.
Im Bild: Andreas Witschel (links) und Helmut Liebermann
(rechts) gratulieren der langjährigen Geschäftsstellenmitarbeiterin Marena Schmalisch
Dabei dankte Witschel nochmals den Landesbünden Hessen und Rheinland-Pfalz, stellver-
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Witschel fand in den Worten des ausscheidenden Bundesvorsitzenden der Deutschen
Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, das
Resümee für 20 Jahre erfolgreiche Arbeit des
tbb, dessen Forderungen man so zusammenfassen könnte: „Eine ordentliche Bezahlung,
sichere Versorgung, attraktive Arbeitsplätze,
gutes Vorwärtskommen, Honorierung von
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Leistung und ein praktikables Handwerkszeug
– also Gesetze, die sich mit dem vorhandenen
Personal auch umsetzen und vollziehen lassen.“ Verlangen wir wirklich zu viel? Nach
zwanzig Jahren sind wir in der Realität angekommen. Von unseren Dienstherren wurden
wir allzu oft als lästiger Personalkostenfaktor
wahrgenommen, die dem Ziel der Haushaltskonsolidierung im Wege stehen. „Wir sind
nicht das Sparschwein der Nation“, dieses
Zitat von Werner Hagedorn hat nichts von
seiner Aktualität verloren. Andreas Witschel
schaute aber auch optimistisch in die Zukunft.
Er rief alle Mitgliedsgewerkschaften auf, in
ihrer Vielfalt die Stärke zu erkennen.
Auch wenn sich die Rahmenbedingungen für
unser Handeln nicht günstiger gestalten, lohnt
es sich, für die Interessen unserer Mitglieder
konsequent einzutreten. „Ich wünsche den
heute handelnden Personen alles erdenklich
Gute, den Mut und die Entschlossenheit weitsichtige Beschlüsse zu fassen, die Kraft, diese
auch umzusetzen und dabei den Blick auf die
Argumente des Anderen nicht zu verdrängen.
Dem tbb ein herzliches Glück auf!“
Die anschließende Ehrung für Andreas Witschel und besonders engagierte Mitglieder der
einzelnen Gewerkschaften mit der Ehrenmedaille des tbb beamtenbund und tarifunion
wurden von Helmut Liebermann und den Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften vorgenommen.
Im Bild: Helmut Liebermann (4. V.l.) gratuliert den Geehrten: Andreas Witschel (DSTG), Roland Hiepe (BLV), Rotraut
Süßenbach (GDV), Frank Fielitz (BTB) und Dr. Bernd-Uwe Althaus (CEG)
Vordere Reihe: Andre Blechschmidt (MdL-Linke), Andreas Bausewein (OB Erfurt), Matthias Hey (MdL-SPD), Dr. Holger Poppenhäger (Justizminister), Peter Heesen (dbb-Bundesvorsitzender), Jörg Geibert (Innenminister), Helmut Liebermann, Birgit
Diezel (Landtagspräsidentin), Willi Russ (dbb-Bundesleitung-Tarifbereich), Michael Heym (MdL CDU), Andreas Witschel,
Wolfgang Fiedler (MdL-CDU), Dirk Bergner (MdL-FDP)
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tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Beteiligungsvereinbarung
Im Bild (v.l.n.r.): Stefan Körzell (DGB), Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber (CDU) und Helmut Liebermann unterzeichnen am
28. Oktober 2010 die Beteiligungsvereinbarung
Eine Neue Kultur des Umgangs wurde mit
Abschluss der Beteiligungsvereinbarung im
Oktober 2010 geschaffen. Nach intensiven
zweijährigen Verhandlungen haben tbb, DGB
und das Land Thüringen eine Beteiligungsvereinbarung auf Basis des § 98 Thüringer Beamtengesetz unterzeichnet. Unter anderem erhalten die damit Gewerkschaften das Recht,
Gesetzesinitiativen anzustoßen.
Bisher galt ausschließlich der folgende Gesetzestext: „Die Entwürfe allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen wurden den Spitzenorganisationen nach Absatz 1 mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme zugeleitet.
Auf Verlangen der Spitzenorganisationen führt
ein entsprechender Vertreter des für das Beamtenrecht zuständigen Ministeriums Erörterungsgespräche zu den abgegebenen Stellungnahmen; bei besoldungs- oder versorgungsrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Regelungen finanzieller Natur
führt die Gespräche ein Vertreter des zustänSeite 32 von 99
digen Ministeriums. Die Gespräche wurden
mit dem Ziel der Annäherung geführt. Darüber
hinaus können beide Seiten aus besonderem
Anlass innerhalb einer Frist von einem Monat
ein Gespräch verlangen“ (Absatz 2 des § 98 W
ThürBG).
Diese vorgeschriebene Beteiligung der Spitzenorganisationen tbb und DGB bei Gesetzesentwürfen erfolgte bisher regelmäßig nach
dem Kabinettsdurchlauf. Wollten die Gewerkschaften Änderungen einbringen, musste das
gesamte Verfahren neu begonnen wurden.
Ein geänderter Entwurf musste zunächst erneut die Ressortabstimmung durchlaufen und
anschließend vom Kabinett beschlossen wurden. Darüber hinaus wurden oft unzumutbare
Fristen festgelegt, die auf Grund ihrer Kürze
keine qualifizierte Stellungnahme ermöglichten. Auch blieben den Spitzenorganisationen
Eigeninitiativen verwehrt.
Änderungen der Rechtsverhältnisse, die die
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes betbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
treffen, können sinnvollerweise nur mit den
Betroffenen realisiert wurden, nicht gegen sie.
„Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament
des öffentlichen Dienstes. Die Koalitionspartner sehen es daher als eine der vornehmsten
Aufgaben der jeweiligen Behördenleitungen
an, dass diese mit ihren Mitarbeitern eng und
vertrauensvoll zusammenarbeiten“, heißt es
seitens der Landesregierung. Auf dieser
Grundlage haben sich Landesregierung, tbb
und DGB auf den Text einer Beteiligungsvereinbarung verständigt. Sie sieht neben der
regelmäßigen Führung von Spitzen- und Fachgesprächen vor, dass Gewerkschaften Gesetzesinitiativen einbringen können. In der Folge
muss sich das zuständige Ministerium zwingend mit den Vorschlägen befassen. Darüber
hinaus wurden die Fristen zur Abgabe von
Stellungnahmen auf mindestens sechs Wochen festgelegt.
Die Beteiligung soll vor dem jeweiligen Kabinettsdurchlauf erfolgen. Damit wurde den
Gewerkschaften mehr Kompetenz und Verantwortung eingeräumt.
tbb engagiert
Arbeitszeit
diese Kritik nicht wirkungslos geblieben ist.
Die Verlängerung wurde mit Kabinettsbeschluss vom 29. Juni 2010 auf ein Jahr verkürzt
bis zum 31. Juli 2011.
Insgesamt 4 396 Unterschriften wurden gesammelt. Mit dieser Aktion verdeutlichte der
tbb, dass die Glaubwürdigkeit der Landesregierung erheblichen Schaden nehmen würde,
wenn die im Juli 2010 vom damaligen Thüringer Innenminister Prof. Dr. Huber gegebene
Zusicherung nicht eingehalten würde.
Helmut Liebermann und Innenminister
Prof. Dr. Peter M. Huber (CDU)
Auf dem Gewerkschaftstag im April 2010 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass sich
der tbb „mit all seinen Möglichkeiten für eine
unverzügliche Rückkehr zur 40-StundenWoche im Beamtenbereich einsetzt“. Diese
Rückkehr sei ein längst überfälliger Schritt in
die Realität der Arbeitswelt. Thüringen war zu
diesem Zeitpunkt das einzige Bundesland, in
dem Beamtinnen und Beamte 42 Stunden in
der Woche arbeiten müssen, Tarifbeschäftigte
40 Stunden.
Mit massiver Kritik hatte der tbb daher auch
auf die Ankündigung der Thüringer Landesregierung reagiert, die 42-Stunden-Woche für
Thüringer Beamtinnen und Beamte nach Ende
des Gültigkeitszeitraums der Thüringer Arbeitszeitverordnung um weitere zwei Jahre bis
zum 31. Juli 2012 verlängern zu wollen.
In einem Gespräch am 7. Juli 2010 hatte der
Innenminister Prof. Huber mitgeteilt, dass
Seite 33 von 99
Burkhard Zamboni und Helmut Liebermann übergeben
die Unterschriften an Ministerin Marion Walsmann
Die Landesregierung musste sich positionieren, ob sie ihre Glaubwürdigkeit verspielen
und die nachteiligen Thüringer Besonderheiten aufrecht erhalten wollte oder ob sie
glaubwürdig bleiben und eine Anpassung an
die Bedingungen der überwiegenden Mehrzahl der anderen Bundesländer sowie die Bedingungen der Tarifbeschäftigten vornehmen
will.
Ministerin Walsmann teilte anlässlich der
Übergabe der 4 396 Unterschriften mit, dass
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
die Landesregierung an der Absicht festhalte,
so bald wie möglich zur 40-Stunden-Woche
zurückzukehren und dass sich das Kabinett mit
dieser Thematik umgehend befassen werde.
Zu den knapp 4 400 gesammelten Unterschriften sagte die damalige Staatskanzleiministerin: „Das ist ein deutliches Signal, das wir ernst
nehmen müssen.“
Bildungsfreistellung
Lutz Lange (TMBWK), Bildungsminister Christoph Matschie,
Helmut Liebermann, Birgit Drischmann, Uwe Köhler
In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer offiziell Anspruch auf sogenannten
Bildungsurlaub. Außer derzeit in BadenWürttemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen
ist das in entsprechenden Bildungsurlaubsgesetzen geregelt. Dem wollte der Thüringer
Beamtenbund abhelfen und startete eine Gesetzesinitiative zur Einführung von Bildungsfreistellung in Thüringen.
„Lebenslanges Lernen ist zu einer wichtigen
Grundlage geworden, um sich den ständigen
Änderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen“, begründet Helmut Liebermann, Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes, sein
Anliegen.
Solch eine Freistellung wurde in anderen Bundesländern auch "Bildungsurlaub" genannt
und würde es den Beschäftigten in Thüringen
ermöglichen, außerhalb des normalen Urlaubs
und unter Fortzahlung des Gehalts an politischen und beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. "Wir finden es sehr
positiv, dass sich die neue Regierung in der
Koalitionsvereinbarung dieses Ziel gesetzt
hat", sagt Liebermann, „doch trotz Initiative
Seite 34 von 99
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende 2011 liegt
auch drei Jahre nach Abschluss des Koalitionsvertrages kein Entwurf vor."
Dabei besteht die Notwendigkeit zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes schon sehr
lange. Schließlich hat sich Deutschland bereits
1974 in einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation völkerrechtlich zur
Einführung eines bezahlten Bildungsurlaubs
verpflichtet. Da der Bund jedoch keine Initiative ergriff, haben inzwischen zwölf Bundesländer von ihrer konkurrieren-den Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und Landesgesetze erlassen. Lediglich in BadenWürttemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen
gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze und somit für Arbeitnehmer keinen Bildungsurlaub.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
in den anderen zwölf Bundesländern pro Jahr
grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte
Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, in Berlin und Brandenburg auf
zehn Tage in zwei Jahren.
Das Thüringer Kultusministerium hat dem
Kabinett im Juni 2012 einen Gesetzentwurf zur
Bildungsfreistellung zugeleitet. Er sieht vor,
dass Arbeitnehmern jährlich bis zu fünf Tage
Bildungsurlaub gewährt wurden sollen.
Profitieren von der Regelung sollen dabei gleichermaßen Arbeiter, Angestellte, Beamte und
Auszubildende, die mindestens sechs Monate
beschäftigt sind und deren Arbeitsstätte in
Thüringen liegt oder deren Arbeitgeber seinen
Firmensitz in Thüringen hat. Die Kosten der
Weiterbildung, die laut Referentenentwurf
jeweils durch einen anerkannten Bildungsträger erfolgen muss, wurden dabei zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Dienstherr
aufgeteilt. „Lebenslanges Lernen ist zu einer
wichtigen Grundlage geworden, um sich den
ständigen Änderungen auf dem Arbeitsmarkt
anzupassen”, begründete Helmut Liebermann
die Gesetzesinitiative, die der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen zuletzt Ende
Mai 2012 gestartet hatte, um den Bildungsurlaub auch in Thüringen einzuführen. Gemeinsam mit der dbb jugend thüringen macht sich
der Thüringer Beamtenbund seit mehr als 15
Jahren für die Einführung stark.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Thüringer Pensionsfonds
„Die Lösungen für morgen müssen heute gedacht wurden!“, führte Liebermann dazu aus
und bietet für künftige Debatten über grundEine Aussetzung der Einzahlungen in den Thüsätzliche konzeptionelle Überlegungen die
ringer Pensionsfonds für die Jahre 2011 und
Hilfe des tbb an. „Ein erster Schritt hierfür
2012 hatte der Thüringer Landtag am 24. Febwäre, dass mit jeder Neueinstellung ein proruar 2011 mit den Stimmen von CDU, SPD und
zentualer Anteil der Bruttobezüge in den ThüGrünen gegen die Stimmen der FDP und der
ringer Pensionsfonds eingezahlt wurde, um
Linken mehrheitlich beschlossen.
die Vorsorge zu stärken. Die Fehler der alten
Der tbb hatte bereits in seiner Stellungnahme
Länder aus den 70er-Jahren müssen wir nicht
zum Gesetzentwurf im Oktober 2010 und in
wiederholen.“
In Folge dessen legt der Thüringer
Beamtenbund einen Gesetzentwurf
zur Errichtung eines Vorsorgefonds
am 13. Mai 2013 vor. Mit dieser Gesetzesinitiative im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung wendete sich der
tbb 2013 an den Thüringer Innenminister. Ziel war es, einen Vorsorgefonds für neu angestellte Beamtinnen
und Beamte in Thüringen zu bilden. In
einem Schreiben an Ministerpräsidentin Lieberknecht vom gleichen
Datum wurden die zu Grunde liegenden Überlegungen näher erläutert.
(AL M. Machts, Minister W. Voß, H. Liebermann, A. Freyer)
„Durch Errichtung und Bedienung
mehreren Erörterungen dazu gegen die Auseines solchen Vorsorgefonds sollen die finansetzung der Zuführungen eingewandt, dass die
ziellen Verpflichtungen des Freistaats für die
Ruhestandsversorgung neu angestellter BeZuführungen auf dem Verzicht der Beamten
amter bereits durch Einzahlungen in der aktiauf eine höhere Besoldungsanpassung basieven Phase der Beamtinnen und Beamten erbren und damit eine zumindest moralische
racht wurden“, erläutert Helmut Liebermann,
Verpflichtung gegenüber den Beamtinnen und
Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes
Beamten besteht, einen möglichst gut gefüllseinen Vorschlag. „Gleichzeitig sollen damit
ten Pensionsfonds aufzubauen, um spätere
künftige Generationen entlastet wurden, infinanzielle Verpflichtungen des Freistaats zur
dem die Versorgung der ab einem festzuleAuszahlung von Pensionen leichter schultern
genden Stichtag angestellten Thüringer Lanzu können.
desbeamten
ab deren Eintritt in den RuheDas geringere Ausfallen der Besoldungsanpasstand in vollem Umfang aus diesem Fonds
sungen in den Jahren 1999 bis 2002 um je 0,2
finanziert wurde.“
Prozent bei bislang drei BesoldungsanpassunAls Vorlage für den Entwurf diente die Gesetgen war schließlich der Beitrag, den jeder Bezesformulierung
von
Mecklenburgamte/jede Beamtin dazu geleistet hat und der
Vorpommern, die Anfang 2013 ein gleichlauzu einer dauerhaften Minderung der Werte in
tendes Gesetz verabschiedeten. Die Initiative
der Besoldungstabelle geführt hat. Diese Minsieht vor, für jeden neu eingestellten Beamten
derung diente dem Aufbau des Pensionsfonds,
und Richter während der gesamten Dienstzeit
dient aber nunmehr in Thüringen 2011 und
regelmäßige Zuweisungen an ein auf Dauer
2012 der Sanierung des Landeshaushalts. Dieangelegtes Sondervermögen „Thüringer Vorse Entscheidung ist aus der Sicht des tbb eine
sorgefonds“ zu leisten. Damit würde die FiVerlagerung von Finanzproblemen in die Zunanzierung der Beamtenversorgung für Neukunft.
einstellungen auf vollständige Kapitaldeckung
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tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
verband Thüringen e. V., der DGB Landesverumgestellt und nicht mehr in die Zukunft verband Thüringen, der AWO - Landesverband
schoben. Als monatlicher Zuführungsbetrag
Thüringen e. V. sowie der Volkssolidarität
zum Sondervermögen sollte dabei ein per
Landesverband Thüringen e. V. können als
Verordnung festzulegender Prozentsatz des
Mitglieder des Landeseniorenvertretung ThüBruttogehalts des Beamten aufgewendet
ringen e. V. gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 ThürSenwurden (gegenwärtig wären 20% angemessen
MitwG von diesem als stimmberechtigte Mitund kostendeckend). Wie beim Thüringer Penglieder des Landesseniorenrats benannt wursionsfonds sollen die Gelder in Schuldscheinen
den.
des Freistaates Thüringen angelegt wurden.
Der bereits existierende Pensionsfonds wurde
Weder der Seniorenverband BRH noch der tbb
weitergeführt zur Teilfinanzierung der spätehaben in dem neu gegründeten Landessenioren Pensionsbezüge bereits vor dem Stichtag
renrat einen Sitz. Der BRH hatte als Fachgeernannter Beamter. Um den Vorsorgefonds
werkschaft im tbb beamtenbund und tarifunidem eventuellen Zugriff künftiger Haushaltson thüringen (tbb beamtenbund und tarifunigesetzgeber weitgehend zu entziehen, setzt
on) bislang diesen im Landesseniorenbeirat
sich der tbb
zugleich dafür
ein, die Zweckbindung dieses
Fonds in der
Thüringer Verfassung zu verIm Bild (v.l.n.r.): Helmut Liebermann, Pia Reinhard (BTE) und Jürgen Pfeffer (BRH) im Gespräch mit Sozialmiankern.
nisterin Heike Taubert (SPD)
Die
SPDFraktion hatte
am 16. Mai
2013 unabhängig vom Antrag
des tbb einen
Gesetzentwurf
vertreten. Mit dem Wegfall seiner Position
für die generationengerechte Finanzierung der
trotz gleichbleibender Rechte des DGB LanVersorgungsausgaben öffentlich gemacht.
desverband Thüringen ist die paritätische Besetzung mit Vertretern beider auf Landesebene existierender Spitzenorganisationen dieses
Gremiums nicht mehr gewährleistet.
Seniorenmitwirkung
Seit dem 31. Mai 2012 ist das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz ist in Kraft. In Folge
dessen löste der neu gegründete Landesseniorenrat den bisher existierenden Landesseniorenbeirat in dem der tbb beamtenbund und
tarifunion thüringen durch seine Fachgewerkschaft BRH vertreten war ab. Der Landesseniorenrat allein soll künftig bei "grundsätzlichen
Fragen der Seniorenpolitik" beteiligt wurden
und ist bei Belangen anzuhören, die "Senioren
unmittelbar betreffen" (§ 7 Abs. 1 ThürSenMitwG). Im nunmehr gegründeten Landesseniorenrat sind wesentlich weniger beratende
Mitglieder berufen als bislang im Landesseniorenbeirat vertreten waren. Der LandseniorenSeite 36 von 99
Der tbb führte hierzu zahlreiche Gespräche
mit der Sozialministerin, die trotz Vermittlungsversuchen in dieser Legislatur keine Lösung herbeiführen konnte.
Um den Senioren im tbb weitestgehend Gehör
zu verschaffen, stellte der tbb daraufhin im
September 2014 den Antrag, als Mitglied im
Landesseniorenverband Thüringen e.V. aufgenommen zu wurden und darüber eine beratende Stimme im Landesseniorenrat zu erhalten.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Wegstreckenentschädigung
Die Benzinpreise steigen. Im Jahr 2013 lag der
durchschnittliche Benzinpreis in Deutschland
bisher bei 160,23 Cent. Die jüngste Erhöhung
der Wegstreckenentschädigung erfolgte in
Thüringen 2005 auf 15 Cent beziehungsweise
30 Cent pro Kilometer.
Dies entsprach nicht mehr den Kosten, die bei
der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder bei der Nutzung eines Privatfahrzeuges tatsächlich anfallen.
Im Bild (v.l.n.r.): Finanzminister Dr. Wolfgang Voß (CDU),
Regina Biertümpfel (DStG) und Helmut Liebermann
Seit dem Jahr 2005 ist der Benzinpreis in
Deutschland, abgesehen vom Jahr 2009, jährlich angestiegen, von 121,70 Cent im Jahr
2005 auf rund 160,23 Cent für den Liter Superbenzin im Jahr 2013. Dies bedeutet einen
Preisanstieg von fast 32 Prozent. Seit 2005
sind zudem die Fahrpreise bei der Deutschen
Bahn im öffentlichen Nahverkehr um durchschnittlich 17,8 Prozent gestiegen. Weitaus
mehr wirken sich die versteckten Preiserhöhungen aus: So fielen die Sparpreise 25 und 50
mit dem Fahrplanwechsel 2011 weg, wodurch
es auf einigen Strecken für viele Fahrgäste real
zu wesentlich stärkeren Preisanhebungen
kam. Die Preise für Bahncardnutzer haben sich
seit 2005 um 18,5 Prozent erhöht.
In mehreren Schreiben und Gesprächen vor
Ort wandten sich tbb und DStG mit der Bitte
um Überprüfung und Änderung der derzeitigen Regelung der Wegstreckenentschädigung
an den Finanzminister Dr. Wolfgang Voß.
Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
hatten längst reagiert und ihre Wegstreckenentschädigungen 2008 von jeweils 30 auf 35
Seite 37 von 99
Cent angehoben. Auch das Nachbarland Sachsen hatte im Juli 2012 die Wegstreckenentschädigungen auf 17 Cent beziehungsweise 35
Cent angehoben.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 hat nunmehr
auch Thüringen seine Sätze für die große und
kleine Wegstreckenentschädigung nach oben
korrigiert.
Polizeistrukturreform
Der Thüringer Landtag verabschiedete am
13. Oktober 2011 die Polizeistrukturreform.
Am 14. Oktober wurde die Deutsche Polizeigewerkschaft vom Innenminister Jörg Geibert
über den weiteren Fortgang der Polizeistrukturreform informiert.
Geibert sicherte der Deutschen Polizeigewerkschaft eine intensive Zusammenarbeit bei der
Umstrukturierung zu. Im Gegenzug sicherte
die Deutsche Polizeigewerkschaft ebenfalls zu,
die Polizeistrukturreform konstruktiv und kritisch zu begleiten. „Die Politik habe, so Vertreter der DPolG, den politischen Rahmen für die
Polizeistrukturreform abgesteckt. Nun käme
es darauf an, dass die Berufsvertretungen, der
Hauptpersonalrat sowie die Führungscrew der
Landespolizei Thüringen diesen Rahmen mit
Inhalten füllten. In diesem Zusammenhang
müsse geprüft wurden, ob der Personalbestand ausreichend ist.“
Die DPolG Thüringen wurde weiterhin mit
Argusaugen darüber wachen, dass wirklich
mehr Polizisten auf die Straße kommen.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Forststrukturreform
Am 15. März 2011 hat das Thüringer Kabinett
den Weg zu einer „Anstalt öffentlichen Rechts
(AöR) Thüringen Forst“ eröffnet. Nach dem
ersten Kabinettsdurchgang sind von der Verwaltung die entsprechenden Schritte eingeleitet worden.
2010 war der Versuch der Gründung einer
GmbH ohne Beteiligung der Gewerkschaften
gescheitert. Im anschließenden Verfahren gab
es eine Arbeitsgruppe Forststruktur, in der der
Hauptpersonalrat vertreten war.
Wichtigster Punkt für BDF und tbb war der
Erhalt des Einheitsforstamtes in der Fläche.
Dies ist in Thüringen breiter politischer Konsens. Wesentlicher Gesetzeseckpunkt ist die
Festbetragsfinanzierung bis zum Jahr 2018.
Dabei sollen die Finanzzuweisungen jedoch
von derzeit 42 Millionen Euro um 25 Prozent
gesenkt wurden.
Ab 2018 gibt es
dann keinen Zuschuss mehr für
den reinen Forstbetrieb.
Dies
wurde mit einem
Personalabbau
von rund 15 bis
20 Prozent über
alle Bereiche einhergehen.
Hauptstreitpunkt
war ein allumfassendes Vetorecht des Finanzministeriums.
Geringe Freiheitsgrade in der Bewirtschaftung
der Mittel und des Personals wurden mit den
Finanz- und Personaleinsparungen festgeschrieben.
Der Thüringer Landtag verabschiedete das
Thüringer Gesetz über die Reform der Forstverwaltung am 25. Oktober 2011. Nach zweijähriger Arbeit, während der gegen den Protest des BDF und des tbb zwischenzeitlich
auch andere Rechtsformen und Strukturen
diskutiert wurden. Alle 28 Forstämter wurden
in die neu gegründete rechts- und dienstherrenfähige AöR einbezogen. Das in Thüringen
bisher noch existierende Gemeinschaftsforstamt (Forsthoheit, Privatwaldbetreuung und
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Forstbetrieb in einem Amt und einer einheitlichen Struktur) blieb erhalten. Einbezogen in
die neue Struktur wurde auch die Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei in Gotha.
Der Wald ging ebenfalls in den Besitz der neuen Landesforstanstalt über. Ausgeschlossen
blieb die Verwaltung des Nationalparks Hainich, was nicht von allen Seiten positiv beurteilt wurde. Mit dem Wald wechseln auch 1
565 Bedienstete der Landesforstverwaltung zu
dem „neuen Arbeitgeber“ ThüringenForst
beziehungsweise Landesforstanstalt. Beamte,
Angestellte und Auszubildende gehen per
Gesetz über.
Nach zähem Ringen war es gelungen, ein
Rückkehrrecht für alle Übergeleiteten und alle
Neueinstellungen bei Auflösung oder Privatisierung festzuschreiben. Bei Ausschreibungen
von Dienstposten des Landes sind die Beschäftigten der Anstalt wie interne Bewerber zu
behandeln. Ein Erfolg für die Beschäftigten ist
auch die Weitergeltung der bisherigen
Dienstvereinbarungen, die einst von
den Gewerkschaften durchgesetzt
wurden. Wie in
allen AöR ist die
Möglichkeit
des
Abschlusses
von
Tarifverträgen gegeben. Damit liegt
es an den Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Durch die neue Landesanstalt sollen die Zuschüsse des Freistaats an den ThüringenForst
von derzeit 37 Millionen Euro auf 32 Millionen
im Jahr 2018 sinken. Dann wurde nur noch der
Aufwand für hoheitliche Leistungen, die die
AöR für den Freistaat Thüringen erbringt, erstattet.
Neben diesen bereits im Haushalt vorgesehenen Einsparungen war vor allem das hohe
Durchschnittsalter der 800 Thüringer Waldarbeiter, das bei fast 56 Jahren liegt, ein Beweggrund für die Umstrukturierung.
(BDF)
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Bundeswehrreform
Am 26. Oktober 2011 hat der Bundesminister
der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, die
zentralen Eckpfeiler der Reform der Bundeswehr mit dem neuen Stationierungskonzept
vorgestellt.
Auf knapp 140 Seiten wurde festgeschrieben,
wie die Stationierung der Bundeswehr in der
Zukunft aussehen soll. Hauptaussage war: Die
Bundeswehr wurde kleiner wurden.
Für Thüringen bedeutete dies, dass von den
bisher vorhandenen Standorten drei faktisch
komplett geschlossen wurden: Mühlhausen,
Ohrdruf und Suhl. In Mühlhausen und Suhl
verblieben zwar jeweils sechs Dienstposten,
jedoch wurden Orte mit unter 15 Dienstposten nicht mehr als „Standorte“ im eigentlichen
Sinne bezeichnet.
In Mühlhausen fielen von den 820 Dienstposten 814 weg, die Kaserne wurde komplett
geschlossen – das Ende einer 200 -jährigen
Geschichte als Garnisonsstadt.
Der Truppenübungsplatz Ohrdruf wurde aufgegeben. Die Erfurter Garnison wurde aufgebaut von bisher 1 600 auf künftig 2 050
Dienstposten. Rechnet man die Zahlen gegeneinander auf, so verblieb bezogen auf Thüringen eine Dienstpostenreduzierung um rund 2
800 Dienstposten. (vbb)
Reform Schulaufsicht
Am 7. Dezember 2011 hat die Thüringer Landesregierung abschließend über die Schulämterreform beraten und jährliche Einsparungen
von rund fünf Millionen Euro beschlossen.
Damit stand fest, dass es ab 2012 in Thüringen
nur noch fünf statt bisher elf staatliche Schulämter gibt.
Die neuen Schulämter sind seitdem für Nordthüringen am bisherigen Standort Worbis, für
Westthüringen am neuen Standort Gotha, für
Mittelthüringen am bisherigen Standort Weimar, für Südthüringen am neuen Standort
Suhl und für Ostthüringen am bisherigen
Standort Gera.
Seite 39 von 99
Im Bild (v.l.n.r.): Minister Christoph Matschie (SPD) und
Helmut Liebermann
Alle Einwände und Bedenken, sei es von Seiten des Verbandes der Schulaufsicht des Landes Thüringen (VSLT e.V.), von Seiten des tbb,
von Seiten der Lehrerverbände, von Seiten der
Gewerkschaften und von Seiten der Elternvertretung und schließlich auch von kommunaler
Seite, wurden von der Landesregierung, insbesondere von der Führung des Bildungsministeriums, in beispielloser Ignoranz übergangen
und in den Wind geschlagen. Für 0,05 Prozent
Kostenersparnis am Landeshaushalt setzte die
Landesregierung eine bislang gut funktionierende Schulaufsicht aufs Spiel. Sämtliche bisher gewonnenen Erfahrungen konterkarieren
die Behauptung von Kultusminister Christoph
Matschie, die Schulaufsicht könne nun viel
effektiver arbeiten, den Lehrereinsatz flexibler
handhaben und das Thüringer Schulwesen
insgesamt weiter voranbringen. Das Gegenteil
wurde der Fall sein.
(vslt, tlv)
Schließung JVA´s in Ostthüringen
In dieser Legislaturperiode lag dem Kabinett
ein Entwurf des Justizministeriums vor zum
Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt
der beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen. Parallel zu dieser Entscheidung, soll die
Schließung der Justizvollzugsanstalten in Gera
und Hohenleuben beschlossen wurden. Hiervon wären ca. 250 Beschäftigte betroffen.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Die Justizminister Dr. Jürgen Märtens (FDP)
und Dr. Holger Poppenhäger (SPD), der beiden
Freistaaten Sachsen und Thüringen, unterzeichneten am 14.08.2014 im Landgericht
Zwickau die Verwaltungsvereinbarung zum
Bau einer gemeinsamen JVA in Zwickau Marienthal.
(BSBD)
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und die Fachgewerkschaft BSBD wenden
sich in offenen Briefen an die Ministerpräsidentin und die Kabinettsmitglieder. Darin kritisierten Sie die Folgen für die Beschäftigten in
Thüringen und den mit der Schließung verbundenen Personalabbau.
Darüber hinaus kam der BSBD bei seinen Berechnungen der benötigten Haftplätze auf
andere Zahlen. Gerd Schulz, Vorsitzender des
BSBD, kritisierte: „Die Berechnungen, dies ist
die Empfehlung des BSBD, sollten auf der Basis
belastbarer Fakten angestellt wurden. Folglich
ist vom Prinzip der Einzelunterbringung auszugehen. Daneben ist eine mindestens zehnprozentige Kapazitätsreserve erforderlich, um
auf unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet zu sein. In Thüringen waren am 15. Januar 2013 1.783 Gefangene inhaftiert. An
Einzelhaftplätzen sind gegenwärtig 810 vorhanden. In Mehrfachbelegung waren 882 Gefangene untergebracht. Also sind aktuell mindestens weitere 486 Haftplätze erforderlich.
Um diesen Bedarf abzudecken, sind Baumaßnahmen, in den in Thüringen vorhandenen
JVA und keine endlosen Diskussionen über
Prognosen erforderlich.“
Mit dieser Planung schneide man zudem den
gesamten Ostthüringer Raum vom Justizvollzug ab. Die Transportwege zu den Gerichten in
Thüringen verlängern sich erheblich. Gleiches
gilt für die Polizeidienststellen in Ostthüringen, die dann erheblich längere Fahrzeiten zur
nächsten Justizvollzugsanstalt haben.
Ungeklärt ist aus der Sicht des BSBD nachwievor wie vor der Einsatz von Thüringer Beamten und Tarifbeschäftigten - gegen ihren Willen - im Justizvollzug des Freistaats Sachsen.
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Funktional- und Gebietsreform
Im Bild (v.l.n.r.): Burkhard Zamboni, Ministerpräsidentin
Christine Lieberknecht (CDU) und Helmut Liebermann
„Viel Schatten, etwas Licht!“ Mit dieser Generalaussage übergab der tbb Mitte Juni 2013
offiziell seine Stellungnahme zum Gutachten
zur Funktional- und Gebietsreform an Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht.
In seiner Auseinandersetzung mit dem Gutachten kritisiert der tbb vor allem die Vorschläge zur Kommunalisierung und Privatisierung. „Aus unserer Sicht sind im Gutachten
vorrangig nicht fachliche Überlegungen ausschlaggebend, sondern die Zielrichtung einer
möglichst umfassenden Kommunalisierung
von Aufgaben“, fasste der Beamtenbundsvorsitzende Helmut Liebermann die Kritikpunkte
zusammen. „Aus Sicht des tbb wurden hierbei
nicht nur unrealistische Vorschläge unterbreitet, sondern auch elementare Grundregeln bei
Organisationsänderungen missachtet.“
Von besonderer Wichtigkeit ist auch die Feststellung, dass die Funktional- und Gebietsreform kein Zaubermittel ist, mit dem die finanziellen Herausforderungen des Freistaats Thüringen für die nächsten Jahre bewältigt wurden könnten. Die Kritik ist jedoch nicht pauschal. So finden einige Vorschläge der Expertbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
tenkommission auch Beifall unter den Beschäftigten. Im Papier des tbb ist auch zu lesen: „Eine Zusammenlegung des Thüringer
Liegenschaftsmanagements mit einem noch
zu errichtenden Landesbetrieb für Bau, Verkehr und Liegenschaften wurde vom tbb und
seinen Fachgewerkschaften befürwortet, da
sich dieser Zusammenschluss auch schon in
anderen Bundesländern bewährt hat.“ Auch
ein länderübergreifender Verbund aller statistischen Landesämter lasse sich realisieren.
„Nochmalige Veränderungen in den Bereichen
Forst, Polizei oder Schulämter lehnen wir aber
rigoros ab“, konkretisiert Liebermann.
Die Ministerpräsidentin sicherte eine gründliche Auseinandersetzung mit den Positionen
des tbb zu und bekräftigte, dass die eingesetzte Regierungskommission keinesfalls eine 1:1Umsetzung der Vorschläge der Experten beabsichtige.
Doch „wer erwartet hatte, dass mit der angekündigten Behörden-, Verwaltungs- und Gebietsreform alle entspannt aufatmen könnten,
weil mit der Reduzierung des Thüringer öffentlichen Dienstes auf zypriotisches Niveau
alle Finanzierungsprobleme der Zukunft bewältigt seien, der muss jetzt enttäuscht sein
oder der Ministerpräsidentin mangelndes
Durchsetzungsvermögen unterstellen. Realitätssinn ist keine Schwäche! Besser ein verantwortungsbewusstes Reförmchen als eine
verantwortungslose Zerschlagung von Struktu-
Seite 41 von 99
ren, mit der Thüringen kaputtgespart wurde“,
kommentierte im Nachgang der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbunds Helmut
Liebermann das Ergebnisse der Arbeit der
Regierungskommission Anfang November
2013.
In mittlerweile gewohnter Tradition haben wir
unsere Fachgewerkschaften gebeten, zu den
konkreten Vorstellungen der Regierung im
Regierungsgutachten Stellung zu nehmen.
Das Positive am Regierungskonzept ist die
Erkenntnis, dass etwas getan wurden muss.
Dass die Landesregierung Monate gebraucht
hat, um dieses Ergebnis zu präsentieren, ist
schon sehr bedenklich. Wenn alle Landesbediensteten so arbeiten würden, wäre es um
Thüringen sehr schlecht bestellt.
Das großangekündigte Konzept der Regierungskommission wirft mehr Fragen auf, als es
Antworten gibt. Soweit man es ganz neutral
betrachtet, sind die ursprünglich damit verfolgten Ziele nicht erkennbar. Vielmehr reiht
sich dieses Konzept in die Strukturreformen
der vergangenen Jahre ein. Eine Verwaltungsreform ohne eine Gebietsreform kann nicht
zielführend sein. Die Notwendigkeit einer Gebietsreform wurde mal wieder verschoben.
Zudem beginnt nach Meinung des tbb die
Reform von oben nach unten. An der Anzahl
der Ministerien wurde nicht gerüttelt.
Wie kann sich Thüringen, bezogen auf die
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Haushaltslage noch immer acht Ministerien
leisten? Warum wurde der Landtag nicht
ebenfalls den veränderten demographischen
Verhältnissen angepasst?
Auch hierauf reagierte der tbb gemeinsam mit
den in ihm organisierten Fachgewerkschaften
mit einer kompletten Stellungnahme zum
Regierungsgutachten, dass in Regierungskreisen gute Beachtung fand.
Dienstrechtsreform
Der Thüringer Beamtenbund veröffentlichte
im Juni 2013 sein 2. überarbeitetes Konzeptpapier zum Dienstrecht. Unter dem Vorsitz
Burkhard Zamboni, stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes (tbb)
hat die Kommission Dienstrecht das Konzeptpapier aus dem Jahr 2011 überarbeitet und
neu aufgelegt.
Auslöser für die Überarbeitung war die Verzögerung bei der Umsetzung der von Seiten des
Innenministeriums angekündigten Dienstrechtsreform in Thüringen. Inhalt dieser
Dienstrechtsreform sollten neben einer umfassenden Neugestaltung des Thüringer Beamtengesetzes und einer Anpassung der Thüringer Urlaubsverordnung an die Rechtsprechung
eine Änderung des Laufbahnrechtes sein. Ein
Jahr vor Ende der Legislaturperiode wurde
dem Landtag immer noch kein Entwurf vorgelegt.
Der tbb nahm dies zum Anlass für eine grundlegende Überprüfung des Dienstrechtes. „Wir
sind der Auffassung, dass ein zukünftiges
Dienstrecht nicht nur wenige Jahre Bestand
haben soll, sondern vielmehr einen Schritt in
eine moderne Beamtenwelt vollziehen soll
und auch noch in 15 bis 20 Jahren Gültigkeit
hat“ so führt Burkhard Zamboni zur Motivation aus.
Flexibilität, Mobilität, Personalgewinnung,
Gesundheitsmanagement, neue Technologien
und familiengerechte Arbeitsplätze sind nur
einige Problemfelder, die noch einmal angesprochen wurden um darzulegen welchen
Stellenwert die angestrebten Lösungen in der
Beamtenschaft Thüringens haben.
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Die wichtigsten Forderungen aus dem überarbeiteten Papier sind:
 Errichtung eines kapitalgedeckten Versorgungsfonds für Neuverbeamtungen
 Streichung des Eigenbehalt je Rechnungsbeleg in der Beihilfe
 Einführung von flexiblen Arbeitszeit- und
Arbeitsausstiegsmodellen
 Einführung einer Familienpflegezeit
 Nutzung von Impulsen aus dem Fachkräftegewinnungsgesetz
Ziel müsse es sein, in Thüringen ein modernes,
zukunftsfähiges und den höchsten Ansprüchen
gerecht werdendes Dienstrecht zu installieren.
Burkhard Zamboni meinte dazu abschließend:
„Wenn die Thüringer Beamtinnen und Beamten sagen: Ich bin gerne in Thüringen verbeamtet, dann ist die Landesregierung auf dem
richtigen Weg.“
Drei der insgesamt 5 zentralen Forderungen
fanden Einzug in den Gesetzentwurf. Dieser
hatte nach Angaben des Innenministeriums
das Ziel die Stärkung des Leistungsprinzips, die
Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, die Förderung eines flexiblen Personaleinsatzes und der Mobilität der
Beamten sowie die Stärkung der Verantwortung der personalführenden Stellen in den
Vordergrund gestellt. Für alle Laufbahnen
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
wurden nach dem Gesetzentwurf einheitliche
Probezeiten eingeführt. Die Anzahl der Laufbahnen wurde unter Beibehaltung der Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen und
höheren Dienstes auf 11 Fachrichtungen reduziert. Durch Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen wurde ein Wechsel zwischen der
Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst
erleichtert und gefördert. Die Aufstiegsmöglichkeiten der Beamten sollten verbessert
wurden.
Entlastung für die Verwaltung erwartete der
Innenminister durch verbesserte Anwenderfreundlichkeit der Beamtengesetze, da alle
laufbahnrechtlichen Bestimmungen zukünftig
in einem neugeschaffenen Laufbahngesetz
zusammengefasst wurden.
Die noch für die Legislaturperiode 2009-14
angekündigte Dienstrechtsreform kommt
dem Thüringer Finanzminister, dem Kultusminister und der Ministerpräsidentin. Ein Hinauszögern der Entscheidung, Lehrerinnen und
Lehrer ab sofort wieder als Beamte einzustellen, würde diesem Anspruch entgegenstehen
und wäre nicht vermittelbar. Fast alle Thüringer Nachbarländer boten zum 1. August 2014
Beamtenstellen für Absolventen von Lehrerbildungsgängen an. Wer daran interessiert sei,
die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens in diesem Bereich zu erhalten, wurde nicht daran
vorbei kommen, für Thüringen gleiche Bedingungen zu bieten, ermahnte der tbb die Landesregierung.
Gleichzeitig muss allen im Arbeitnehmerstatus
beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern der
Wechsel ins Beamtenverhältnis ermöglicht
wurden. Nur so kann es gelingen, motivierte
Lehrerkollegien unter Berücksichtigung der
Im Bild die Landesleitung im Gespräch mit der Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU).
doch erst 2015. Die mit der Dienstrechtsreform verbundenen Änderungen des Thüringer
Beamtengesetzes und der Thüringer Laufbahnverordnung treten neben weiteren Gesetzesänderungen wurde erst zum 1. Januar
2015 in Kraft treten. Wir haben für Sie einen
(Kurz)Überblick über die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
Wiederverbeamtung
„Thüringen ist keine Insel. Mauer und Stacheldraht wurden Thüringer Absolventen von
Lehramtsstudiengängen nicht mehr hindern,
ihre Zukunft andernorts als in Thüringen zu
suchen und zu finden. Wir brauchen aber die
besten jungen Lehrerinnen und Lehrer, um die
Zukunft unseres Bildungswesens zu sichern“,
argumentierte der tbb-Vorsitzende Helmut
Liebermann in zahlreichen Gesprächen mit
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finanziellen Möglichkeiten des Thüringer Landeshaushalts zu erhalten und zu entwickeln.
Das Beamtenverhältnis für Lehrer trägt der
Tatsache Rechnung, dass in den Schulen in
großem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schüler prägende Entscheidungen getroffen wurden. Hierzu gehören die Notengebung bis hin zu den Schulabschlüssen, Versetzungen, die Zulassungen zu
weiterführenden Schulen oder Disziplinarmaßnahmen.
Thüringen ist eines von drei Bundesländern, in
denen Lehrer zurzeit nicht verbeamtet wurden. „Thüringen hätte bessere Karten in diesem Wettbewerb, wenn endlich wieder neue
Lehrer im Beamtenstatus eingestellt wurden
würden, zumal die Floating-Teilzeit in einigen
Schularten bereits Vergangenheit und in den
anderen Schularten bald zu Ende ist“, führt
Liebermann weiter aus. „Uns erreichen regeltbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
mäßig Anrufe von Lehramtsanwärtern, aber
auch angestellten Lehrern, dass Sie sich lieber
für die Verbeamtung im Nachbarland entscheiden, als in der Heimat zu bleiben.“
Seit 2006 sind in ganz Deutschland pro Jahr
durchschnittlich 19.100 Lehrer in den Ruhestand gegangen. In Thüringen wie in der gesamten Bundesrepublik sind die Lehrerkollegien überaltert. Vor allem in den ostdeutschen
Bundesländern ist die Situation alarmierend.
Auch in Thüringen wurde über Jahre hinweg
kaum oder nur wenig Nachwuchs eingestellt.
So wurden allein in den letzten 5 Jahren über
1.500 Lehrerstellen nicht wieder besetzt. In
den nächsten 5 Jahren scheiden weitere 4.000
Lehrer altersbedingt aus.
Vor allem in Mathematik und anderen naturwissenschaftlichen Fächern sieht die Situation
beunruhigend aus. Stehen doch gerade in den
sogenannten „Mangelfächern“ nur wenig
Nachwuchslehrer zur Verfügung. Da sich diese
Situation in allen Bundesländern vergleichbar
gestaltet, entbrennt ein Wettbewerb um junge Lehrer.
Die Notlage bekommen vor allem die Schüler
und deren Eltern zu spüren. An vielen Schulen
können beispielsweise nicht die gewünschten
Sprachen angeboten wurden.
„Die Entscheidung für Neuverbeamtung bleibt
in dieser Situation die einzige Chance“, so der
Thüringer Beamtenbund weiter, „muss jedoch
zwangsläufig auch durch Vorsorgemaßnahmen abgesichert sein. Für Arbeitnehmer zahlt
der Freistaat in die Rentenversicherung ein,
für die Beamten existieren derzeit auf Landesebene keine wirksamen Vorsorgesysteme.
Auch hierbei ist Thüringen derzeit noch
schlecht aufgestellt.“
Das Beamtenverhältnis für Lehrer trägt auch
der Tatsache Rechnung, dass in den Schulen in
großem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schüler prägende Entscheidungen getroffen wurden. Hierzu gehören die Notengebung bis hin zu den Schulabschlüssen, Versetzungen, die Zulassungen zu
weiterführenden Schulen oder Disziplinarmaßnahmen.
Trotz der Ankündigung des Bildungsministers
Matschie (SPD) im Juli 2012, ab August 2013
Lehrer wieder zu verbeamten, wurden Lehrer
in Thüringen aktuell immer noch im Angestelltenverhältnis eingestellt. Ein Wahlrecht besteht nicht.
tbb auf Kurs
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen schaut in der vergangenen Periode auf
einige Erfolge zurück. Durch zahlreiche Aktionen, Initiativen und vor allem durch Gespräche mit der Ministerpräsidentin, Ministern
und verschiedenen Abgeordneten und Fraktionsvertretern konnte der tbb in einigen Fällen
massive Einschnitte für die Beschäftigten im
öffentlichen Dienst verhindern.
Der tbb beobachtet in dieser Legislaturperiode
mit Besorgnis, dass es durch zahlreiche Gesetze und Entscheidungen der Landesregierung
seit 2010 zum systematischen Abbau im Besoldungs- und Versorgungsbereich bei den
Thüringer Beamten kam. So kam es nach jeder
Tarifrunde zu Verzögerungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer
Beamtinnen und Beamten.
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Zudem hielt man trotz massiver Kritik an der
pauschalen Wiederbesetzungssperre fest,
entschied sich gegen die Leistungsbesoldung
und versuchte Teile der Landesverwaltung zu
privatisieren. Es kam zu einer befristeten Aussetzung der Zuführungen zum Pensionsfonds.
Die Landesregierung plante mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 eine grundsätzliche
Absenkung der Eingangsbesoldung um eine
Besoldungsgruppe sowie die Streichung der
Jubiläumszuwendung.
Das Gesamtwerk vermittelte den Eindruck,
dass die Besoldung der Beamten letztlich unterhalb des Niveaus der Angestellten angesiedelt wurden soll. Beim tbb verstärkte sich
dadurch der Eindruck, dass sich der Freistaat
Thüringen vom Berufsbeamtentum verabschieden und einen anderen Staatstyp
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
schaffen will, in dem auf die ordnende Funktion des Staates in erheblichem Maße verzichtet wurde.
Privatisierung Thüringer
Liegenschaftsverwaltung
(THÜLIMA) scheitert an Intervention des tbb
Mitte 2012: Seit Wochen legten Verwaltungsexperten, zuletzt der Chef des Landesrechnungshofes, Dr. Hans Walter Sebastian Dette,
Konzepte für eine Verwaltungsreform in Thüringen vor. Statt die Empfehlungen der Expertenkommission abzuwarten, die von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht zur Vorbereitung der Verwaltungsreform ins Leben gerufen wurde, wurde vonseiten des Thüringer
Finanzministeriums (TFM) und von Seiten der
Thüringer Landesregierung seit einigen Monaten an der Privatisierung des Landesbetriebes
Thüringer
Liegenschaftsmanagement
(THÜLIMA) gearbeitet.
Den Beschäftigten des THÜLIMA wurde die
mögliche Privatisierung des Kerngeschäftes
nicht hoheitlicher Aufgaben am 18. Juli 2012
im Rahmen einer außerordentlichen Personalversammlung angekündigt. Das TFM verwies
auf die im Rahmen des Stellenabbaupfades
der Thüringer Landesregierung notwendigen
Personaleinsparungen.
„Hier sollte über Stellenabbau massiv versucht
wurden, kurzfristig Geld auf Kosten der eigenen Mitarbeiter zu sparen“, kommentierte der
Landesvorsitzende des BTB – Gewerkschaft
Technik und Naturwissenschaft, Frank Schönborn, damals das geplante Vorhaben. „Eine
Leistung an ein Privatunternehmen auszugliedern, wie das THÜLIMA es im Kerngeschäft für
die gesamte Landesverwaltung anbietet,
bringt jedoch keine Spareffekte.“ Durch eine
Privatisierung würden nur die bisherigen Personalkosten in Sachkosten der Landesbehörden umgewandelt und mit unternehmerisch
notwendigen Zuschlägen versehen.
Die Gewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst – BTB sprach
sich gemeinsam mit dem tbb gegen eine vorSeite 45 von 99
zeitige Auflösung des THÜLIMA aus. „Eine
sinnvolle Verwaltungsreform kann nur dann
stattfinden, wenn erst das Konzept steht und
dann Maßnahmen ergriffen wurden“, so BTBLandeschef Schönborn.
Nach einem Gespräch zwischen tbb und TFM
Ende Juli 2012 wurde kurze Zeit später vom
Finanzministerium mitgeteilt, dass die Überprüfung ergeben hätte, eine Privatisierung der
THÜLIMA sein „nicht wirtschaftlich“.
Organisatorische Änderungen in diesem Bereich waren zwar damit perspektivisch nicht
ausgeschlossen, die Arbeitsplätze aber bleiben
im öffentlichen Dienst beziehungsweise beim
Freistaat Thüringen. Ein großer Erfolg, der
nicht zuletzt die Initiative und Unterstützung
des tbb und des BTB haben einen großen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze geleistet.
Die Antwort des Staatssekretärs im Finanzministerium des Freistaates Thüringen Dirk Diedrichs zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der
Thüringer Liegenschaftsverwaltung an die
Beschäftigten des Landesbetriebs liegt dem
tbb vor und lautete:
„Bezugnehmend auf das Schreiben meines
Hauses vom 24. Juli dieses Jahres möchte ich
Ihnen ein wichtiges Zwischenergebnis übermitteln. Die Prüfung der möglichen Privatisierung der Aufgaben Ihres Landesbetriebes hat
ergeben, dass dadurch die Liegenschaften
nicht wirtschaftlicher und sparsamer verwaltet würden. In diesem Ergebnis spiegelt sich
der Einsatz jedes Beschäftigten für die gute
Erfüllung der Aufgaben des Landesbetriebes
wieder.“ (BTB)
LMET – geplante Aufgabenbeleihung nicht verwirklicht
Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet des
gesetzlichen Mess- und Eichwesens sollten in
Thüringen nach den Plänen des TMWAT im
Rahmen der Debatten um das Haushaltsbegleitgesetz 2013-2014 durch private Träger im
eigenen Namen wahrgenommen wurden.
Die sogenannte Beleihung sollte im Rahmen
eines eigenen Beleihungsgesetzes im Rahmen
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Der Bundesvorsitzende Ronald Kraus hatte
des Haushaltbegleitgesetzes 2013/2014 gedaraufhin Kontakt zu Dr. Szent-Ivany, der sich
schehen. Angekündigt wurde dies in einer
sofort bereit erklärte, nach Erfurt zu kommen.
Plenarsitzung des Thüringer Landtages am 19.
Aus seiner Sicht wäre ein Alleingang ThürinJuli 2012 unter dem Tagesordnungspunkt „Argens das völlig falsche Signal. Der Gesprächsbeitsfortschritt von Haushaltsstrukturkommistermin war sehr aufschlussreich und hat sehr
sion ... zu Fragen der Verwaltungs- und Gezur Verständnismaximierung zum Thema
bietsreform“, einem Antrag der FDP-Fraktion.
Mess- und Eichwesen beitragen können. Auch
Die Gewerkschaft Mess- und Eichwesen hat
mit der argumentativen Unterstützung des
sich in einer ausführlichen Stellungnahme
tbb konnte erreicht werden, dass die diesbegemeinsam mit dem Thüringer Beamtenbund
züglichen Pläne von Regierungsseite nicht
rigoros gegen diesen Sonderweg Thüringens
weiter verfolgt
ausgesprochen
wurden. Stattund sich dabei
dessen
wurde
zuletzt auch an
das LMET an das
den Leiter der
Landesamt für
Stabsstelle der in
VerbraucherThüringen einschutz angegliegesetzten Experdert. Entlassuntenkommission,
gen hat es nicht
Dr. Michael Angeben.
toni. In der Stellungnahme wurDie
Eingliedede dabei die
rung fand zum
Auffassung ver01.09.2013 statt.
treten, dass die
Bereits
zum
Beleihung von
01.01.2013 fusiPrivaten durch
onierte das Landen
Freistaat
desamt für ArPia Reinhardt (BTE) und Helmut Liebermann im Gespräch mit Dr. Michael Antoni
Thüringen aus
beitsschutz mit
rechts- und wirtschaftspolitischen Gründen
dem Thüringer Landesamt für Technischen
sowie aus Neutralitäts- und UnabhängigkeitsVerbraucherschutz (TLV) zum Landesamt für
gründen strikt abzulehnen ist.
Verbraucherschutz, sodass es im April 2013
eine Personalratswahl gab. Mit der EingliedeDabei hatte gerade das Landesamt für Messrung des LMET im September 2013 wurde die
und Eichwesen (LMET) in den letzten Jahren
Mitarbeiterzahl des TLV nicht soweit erhöht,
durch erhebliche Personaleinsparungen einen
dass es zu einer neuen Personalratswahl hätte
überproportionalen Beitrag im Rahmen des
kommen können. Somit hatte das frühere
vorgezeichneten Personalabbaupfades des
LMET per 01.09.2013 keine PersonalvertreLandes geleistet. Im Jahre 2012 waren 58 Mittung mehr.
arbeiter (1998: 101 Mitarbeiter) mit einem
Durchschnittsalter von 51,3 Jahren für die
Diese negative Situation wurde von dem PerEichung und Überwachung für ganz Thüringen
sonalrat des TLV dahingehend gelöst, als das
im Einsatz (darunter die Eichung von rund
die BTE-TH –Vorsitzende, bzw. ihre Stellvertre24 000 Messgeräten in Verkaufsstellen bezieterin, zu den Sitzungen und Monatsgesprähungsweise bei Betreibern). Neben dem tbb
chen eingeladen werden. Es hat sich im Laufe
wurde der BTE-Bundesvorstand um Unterstütdes Jahres eine angenehme Zusammenarbeit
zung gebeten, da das sog. „Beleihungsgesetz“
entwickelt.
(als Teil des Haushaltsbegleitgesetzes) in ThüBis zur Eingliederung konnten durch altersberingen zu einer nicht zu rechtfertigenden
dingte Personalabgänge die Stellen nicht neu
Schwächung des Mess- und Eichwesens gebesetzt werden, was jetzt aber wieder möglich
führt hätte.
ist. So wurden bis August 2014 fünf Stellen
Seite 46 von 99
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
neu besetzt, zwei davon als „Projektarbeit“.
Ab 2015 werden die ersten Personalstellen,
die momentan mit Ätz-Verträgen gebunden
sind, zur Wiederbesetzung frei gegeben, sodass sich die angespannte Personalsituation
weiter entspannen wird.
Die erhofften Vereinfachungen im Verwaltungsablauf sind bislang jedoch noch nicht zu
erkennen. (BTE)
Verhinderung
der Absenkung der Eingangsbesoldung
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wollte
der Thüringer Gesetzgeber durch die Einführung eines § 21a in das Thüringer Besoldungsgesetz die Eingangsbesoldung zum 1. Januar
2012 für drei Jahre befristet abgesenkt wurden. Die befristete Absenkung sollte die Beamtinnen und Beamten betreffen, die ab dem
1. Januar 2012 neu in ein Eingangsamt A 4
oder einer Besoldungsgruppe mit höherem
Endgrundgehalt eingestellt wurden. Diese
sollten zukünftig nur noch die Grundgehaltssätze der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe erhalten, wobei an der jeweiligen Erfahrungsstufe festgehalten wurde.
Einzig bei einem Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 3 sollte „lediglich“ eine Reduzierung
um 30 € erfolgen, was jedoch dem Umstand
geschuldet ist, dass die Besoldungsgruppe A 2
nicht mehr vergeben wurde.
Bei der geplanten Gesetzesänderung berief
sich der Verfasser des Entwurfs auf den von
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Rahmen der
Besoldung. Die Absenkung sehe insbesondere
keine Neubewertung der Eingangsämter, sondern eine veränderte Einschätzung der möglichen Bandbreite des Besoldungsrahmens für
die Ämter - insbesondere im Hinblick auf die
Angemessenheit der Eingangsbesoldung – vor.
Der tbb lehnt diese vorgesehene Gesetzesänderung in jeder Hinsicht kategorisch ab. Und
begründete dies vor allem damit, dass der
strukturelle Eingriff vorrangig zu Lasten junger
Seite 47 von 99
Beamtinnen und Beamten gehen würde, die
vom Freistaat Thüringen dringend gebraucht
wurden. Er argumentierte, dies sei ein denkbar schlechtes Signal zur Nachwuchsgewinnung, zumal die Gewinnung von qualifiziertem
Nachwuchs oberste Priorität genießen muss,
denn bereits in naher Zukunft wurde sich ein
fundamentaler Umbruch im Personalbestand
wegen der sich anbahnenden Pensionierungswelle abzeichnen.
Der tbb argumentierte: „Damit wurde das seit
Jahrzehnten bewährte Besoldungsgefüge auf
Dauer in Frage gestellt und faktisch eine befristet schlechtere Neubewertung der Ämter
bzw. eine abgesenkte Eingangsstufe für alle
Beamten des Freistaates eingeführt, was auch
rechtlich bedenklich erscheint.
Die beabsichtigte Gesetzesänderung entspricht weder dem Leistungsgedanken noch
der „Anerkennung der Laufbahnbefähigung“
und missachtet die horizontalen Grundsätze
der funktionsgerechten Besoldung und der
Gewährung der Besoldung
nach dem verliehenen Amt.
Nach Auffassung des tbb sind Amt und Besoldung untrennbar miteinander verbunden. Eine
Absenkung der Eingangsbesoldung auf die
nächstniedrigere Besoldungsgruppe führt
damit tatsächlich auch zu einem Laufbahngruppenwechsel. Damit wurde das grundgesetzlich
geschützte
Alimentationsprinzip
durchbrochen und amtsangemessene Besoldung nicht gewährleistet. Was amtsangemessen ist, wurde durch die Festsetzung der Besoldungsgruppen und der Zuordnung zu Ämtern gesetzlich geregelt. Die Besoldungstabellen geben die Besoldung nach den entsprechenden Besoldungsstufen vor. Der Beamte
kann nicht auf Teile seiner Besoldung verzichten, genauso wenig kann der Dienstherr Teile
seiner Besoldung einbehalten. Der Gesetzgeber will nunmehr diesen Grundsatz durchbrechen und offensichtlich Beamte nach Haushaltslage besolden. Dieses wurde dadurch
unterstrichen, dass diese Regelung im Haushaltsbegleitgesetz verankert wurde. Eine Bezahlung der Beamten nach Haushaltslage ist
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
jedoch nach ständiger Rechtsprechung unzulässig.
So hat das BVerfG Grundsätze für die amtsangemessene Alimentation der Beamten aufgestellt. Darin heißt es: „Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat demnach der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der
Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand,
Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge
zu tragen, dass jeder Beamte außer den
Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen
kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ;
BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300).“
Verhinderung Streichung
Jubiläumszuwendung
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wollte
der Thüringer Gesetzgeber die bislang gewährte Jubiläumszulage streichen, da das
Instrument der Jubiläumszulage bei Erreichen
einer bestimmten Dienstzeit nicht mehr als
zeitgemäß angesehen wurde. Die bislang
durch die Jubiläumszulage anerkannte Treue
sei – so die Gesetzesbegründung – bereits im
Grundverhältnis angelegt, so dass es einer
Anerkennung wie in der freien Wirtschaft
nicht bedarf.
Der tbb lehnte die geplante Streichung der
Jubiläumszuwendung vehement ab. Und begründete dies mit Unterstützung des dbb wie
folgt: Die damit zu realisierenden Einsparungen sind unter Berücksichtigung gleichzeitig
daraus resultierender Steuereinnahmen zu
betrachten. Insoweit ist die in der Begründung
angegebene Summe von 400.000 Euro p.a.
erheblich zu hoch angegeben und wurde vom
tbb mit etwa 250.000 Euro p.a. geschätzt. Der
dafür zu zahlende Preis steht dazu in keinem
angemessenen Verhältnis.
Zudem beraube sich der Freistaat eines weiteren Personalinstruments, welches bei den
Beamten ein hohes Ansehen genießt und zur
Motivation und Zufriedenheit beiträgt.
Seite 48 von 99
Die vorgesehene Streichung der Jubiläumszuwendung wäre ein weiterer Schritt, der eine
massive Geringschätzung der Leistungen und
der Erfüllung der Treuepflicht der Beamtinnen
und Beamten durch die Thüringer Landesregierung zum Ausdruck brächte. Lobreden der
Landesregierung sowie von Abgeordneten der
Regierungsfraktionen des Landtages auf diese
Leistungen müssten unter diesen Gegebenheiten als Hohn und Spott empfunden wurden.
Thüringen würde seine Rolle als das beamtenfeindlichste Bundesland deutlich untermauern.
Diese Argumente trug der tbb auch der Ministerpräsidentin im Rahmen eines kurzfristig
angesetzten Termins vor. Die Landesregierung
nahm von ihrem Vorhaben Abstand.
Vorzeitiger Ruhestand für
Lehrer
Lehrer haben seit 2013 die Möglichkeit, mit
61,5 Jahren und zwei Dritteln ihrer Bezüge in
den sofortigen Ruhestand einzutreten.
Um dem Prozess der Überalterung entgegen
zu wirken wurde mit dem Haushaltbegleitgesetz 2013/2014 ein Gesetz zur Verbesserung
der Altersstruktur an Thüringer Schulen beschlossen, das ein Angebot für Lehrer im Beamtenverhältnis beinhaltet.
"Bei Vorliegen eines dienstlichen Grundes
können Lehrer, die vor dem 1. Januar 1954
geboren sind, auf Antrag mit Ablauf des letzten Monats des Schulhalbjahres in den Ruhestand versetzt wurden, wenn sie das 61. Lebensjahr zuzüglich eines halben Lebensjahres
vollendet haben und keine dienstlichen Gründe entgegen stehen."
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten sie zwei Drittel der ruhegehaltsfähigen
Dienstbezüge. Die Zeit zwischen dem Eintritt
in den Ruhestand und der Regelaltersgrenze
wurde zur Hälfte als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet. Ein solcher "dienstlicher
Grund" ist es nach diesem Gesetz, "wenn der
Lehrer eine Lehrbefähigung für Fächer besitzt,
in denen Personalüberhang herrscht."
Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete Regelung, um rechnerisch ermittelte Personalüberhänge abzubauen.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Ausgeschlossen von den bisherigen Regelungen sollen trotz heftigster Kritik aus den Reihen der Lehrerverbände Grundschullehrer
sein. Darüber hinaus gilt das Angebot nicht,
für Lehrer, die sich bereits in einer Altersteilzeit befinden.
(tlv, TPhV, CEG, vslt)
Anhebung der Bezahlung
der Grundschullehrer
Im Juli 2014 hat der Thüringer Landtag die
bessere Bezahlung der Thüringer Grund- und
Förderschullehrer mit DDR-Ausbildung beschlossen. Mit der am 16. Juli 2014 verabschiedeten Änderung des Besoldungsgesetzes
wurde das Gehalt von rund 2.000 Lehrern der
unteren Klassenstufen bis 2017 schrittweise
angehoben. Bisher wurden Grund- und Förderschullehrer mit einer DDR-Ausbildung gegenüber ihren Kollegen mit einem nach 1989
erlangten Abschluss laut Besoldungsgesetz
niedriger eingruppiert und damit auch
schlechter bezahlt. Mit der Gesetzesänderung
wurden sie jetzt schrittweise gleichgestellt.
Die Gesetzesänderung wurde gemeinsam
durch das Thüringer Bildungsministerium, das
Thüringer Finanzministerium, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und den
Thüringer Beamtenbund auf den Weg ge-
Seite 49 von 99
bracht. Die ab 2015 beginnende stufenweise
Anpassung der Besoldung gilt für Beamte und
Angestellte gleichermaßen. Reguläre Beförderungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
(tlv, CEG)
Reisekosten Lehramtsanwärter/ Lernen am anderen
Ort
Nach massiver Kritik von Seiten des tbb und
der Lehrerverbände hat die Thüringer Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt
2013/14 wieder bislang gestrichene Haushaltsmittel für Reisekosten für die Ausbildung
im Vorbereitungsdienst sowie
für Lernen am anderen Ort
eingestellt.
Für Lernen am anderen Ort
(Exkursionen, Studienfahrten,
Wandertage, Schullandheimaufenthalte, etc.) wurden in
Umsetzung der Urteile im
vergangenen Jahr zu Fahrkostenerstattungen bei Lehrern
für Klassenfahren insgesamt
rund 1,5 Mio. im neuverabschiedeten Haushalt bereitgestellt.
Nach
Beschlussempfehlung
des Haushalts- und Finanzausschusses wurden zuletzt auch
150.000 € für Reisekostenerstattungen für Lehramtsanwärter zur Verfügung gestellt. Damit ist gewährleistet, dass die
Lehramtsanwärter ihre verpflichtenden Fahrten zur Ausbildung an die Studienseminare
und zu Hospitationen nicht mehr selbst tragen
müssen.
Der tbb hatte sich in zahlreichen Gesprächen
dafür eingesetzt, dass diese Reisekosten ab
2012 wieder erstattet wurden. Das Thüringer
Bildungsministerium erklärte zuletzt einen
unbefristeten Wegfall der Fahrtkostenerstattung für Lehramtsanwärter.
(tlv, TPhV)
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Weitere Erfolge
Im Bild: Torsten Wolf (GEW), Christoph Matschie (TMBWK), Helmut Liebermann (tbb)
Unterzeichnung „Personalentwicklungskonzept
Schulen“
Mit dem am 3. Juli 2013 unterzeichneten
„Personalentwicklungskonzept Schulen“ haben sich das Thüringer Bildungsministerium
und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen tbb und DGB auf eine langfristige Strategie zur Personalplanung an den Thüringer
Schulen geeinigt.
„Die Zeit, in der man in Thüringen hinsichtlich
Personals im Bildungswesen aus dem Vollen
schöpfen konnte und sich Gedanken um Möglichkeiten zum Abbau des Personalüberhangs
machen musste, sind vorbei. Neue Denkweisen müssen ab jetzt der neuen Situation entsprechen, in der man sich Gedanken um geeignete Bedingungen zur Personalgewinnung
und -entwicklung machen muss. Die Entwicklung des Personalentwicklungskonzepts Schulen durch das zuständige Ministerium in Abstimmung mit den gewerkschaftlichen SpitSeite 50 von 99
zenverbänden ist einer der nötigen Schritte,
um diese neuen Denkweisen zu entwickeln“,
ist Helmut Liebermann, der Vorsitzende des
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
überzeugt.
Die heutige Situation an den Schulen ist durch
nicht länger hinnehmbaren Personalmangel
und daraus resultierenden Unterrichtsausfall
gekennzeichnet, dem im Interesse unserer
Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern
entgegengewirkt wurden muss. Der Aufbau
einer Vertretungsreserve zur Vermeidung von
Unterrichtsausfall ist ein einvernehmlicher
Ansatz der Vereinbarungspartner zur Lösung
des Problems.
Die in den nächsten Jahren leicht steigenden
Schülerzahlen lassen keinerlei Personalabbau
mehr zu. Der Ersatzbedarf für ausscheidende
Pädagoginnen und Pädagogen wurde darüber
hinaus rapide steigen.
Die Untersuchungen zu dem jetzt vorliegenden Konzept haben zweifelsfrei ergeben, dass
die Vorgaben des Berichts der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform ungetbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
eignet sind, eine vernünftige Thüringer Bildungspolitik bis 2020 zu gestalten. Der tbb
erwartet, dass sich die Regierungskommission
dieser Positionierung anschließt. Der tbb handelte als Spitzenverband für seine Lehrerverbände TLV, TPhV, BLV, CEG und TVdL.
Wiedereinzahlungen in den
Pensionsfonds
Mit Verabschiedung des Haushalts wurden in
den Jahren 2013 und 2014 endlich wieder
Einzahlungen in den Pensionsfonds vorgenommen und damit der langjährigen Forderung des Thüringer Beamtenbundes nachgekommen.
Neueinstellungen im Lehrerbereich
Im Haushaltsbegleitgesetz ist unter anderem
die Neueinstellung von jährlich 400 Lehrern
vorgesehen. Vergleicht man jedoch die Stellenpläne für 2012 und 2013 hat dies auf die
Gesamtanzahl der Stellen im Bereich TMBWK
keine Auswirkungen.
Die Zahl der Schulsozialarbeiter wurde im
Haushalt aufgestockt.
Thüringer Beihilfeverordnung
Zum 1. Juli 2013 entfällt der Eigenbehalt von 4
Euro je Rechnungsbeleg. Dieser entsprach in
seiner Wirkungsweise der Praxisgebühr für die
gesetzlich Krankenversicherten, die es seit
Januar 2013 bereits nicht mehr gab. Der tbb
hatte nach dem Wegfall der Praxisgebühr für
gesetzlich Krankenversicherte in zahlreichen
Gesprächen mit dem Finanzminister Voß und
der Ministerpräsidentin sowie zahlreichen
Abgeordneten verschiedener Parteien für eine
baldige Abschaffung des Äquivalentes für Beamte gekämpft.
„Der tbb hat sich immer wieder gegen die
Praxisgebühr und die Übertragung auf die
Seite 51 von 99
Beihilfe ausgesprochen“, so der Landesvorsitzende Helmut Liebermann. „Nach dem Wegfall der Praxisgebühr musste folgerichtig auch
der Eigenbehalt gestrichen wurden. Für uns
unverständlich bleibt es jedoch, dass bei Einführung der Praxisgebühr die Übertragung auf
die Beamten prompt und zeitgleich erfolgte.
Bei der Streichung der Praxisgebühr erfolgte
die Übertragung auf die Beamten erst 6 Monate später.“
Der Thüringer Beamtenbund hatte sich in
zahlreichen Gesprächen mit dem Finanzminister, der Ministerpräsidentin und den Fraktionen im Thüringer Landtag für eine Abschaffung rückwirkend zum 1. Januar 2013 eingesetzt. Bereits im Gespräch am 7. Februar 2013
hatte der Finanzminister Voß dem tbb beamtenbund und tarifunion eine mögliche Streichung des Eigenbehalt je Rechnungsbeleg für
Beamte in der Beihilfe signalisiert.
Die Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung wurde nun den zuständigen Ausschüssen
des Landtags (Innen und Haushalt/Finanzen)
zur Beratung weitergeleitet, um deren Zustimmung einzuholen.
Thüringer Gleichstellungsgesetz
Anfang Herbst 2011 traf sich die Vorsitzende
der tbb Frauenvertretung Christiane Scheler
mit der Gleichstellungsbeauftragten der Thüringer Landesregierung Johanna Arenhövel in
der tbb Geschäftsstelle. Frau Scheler wurde
begleitet von den Mitgliedern der Landesleitung Birgit Drischmann und Helmut Liebermann sowie der Leiterin der Geschäftsstelle
des tbb Maria Jäkel.
Hauptthema des Gesprächs war der Entwurf
eines neuen Thüringer Gleichstellungsgesetzes, der voraussichtlich bis Ende dieses Jahres
dem Thüringer Landtag vorliegen soll.
Dieser Entwurf wurde dem tbb aufgrund der
Beteiligungsvereinbarung gleichzeitig mit der
Zuleitung an die Ressorts zugestellt. So ist es
den Frauenvertreterinnen des tbb möglich,
mit der erarbeiteten Stellungnahme ihre Gedanken dazu einzubringen.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Einigkeit bestand vor allem darin, sich gemeinsam für die Ausweitung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und damit die Stärkung
ihrer Position einzusetzen. Der Gleichstellungspolitik wurde von allen Seiten eine erhebliche Bedeutung bei der Nutzung vorhandener Ressourcen sowie der Gewinnung neuer
hochqualifizierter Fachkräfte zugesprochen.
Birgit Drischmann und Christiane Scheler kämpfen für ein
neues Gleichstellungsgesetz in Thüringen
Im weiteren Gesprächsverlauf ging es auch um
Fragen der Durchsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit der Einführung einer Frauenquote, die
Rolle sowie die Möglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten in der Zusammenarbeit mit
Arbeitgeber/ Dienstherr und Personalrat.
Frau Arenhövel war von 1990 bis 2004 Mitglied des Thüringer Landtages und arbeitete in
dieser Zeit als einzige Frau durchgängig im
Verfassungsausschuss. Die selbsternannte
„Mutter der Thüringer Verfassung“ ist seit
dem 1. August 2004 die Beauftragte für die
Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und
Gesundheit.
Der tbb setzt sich im Rahmen der Gleichstellungspolitik für flexible Arbeitszeitregelungen,
Teilbarkeit von Führungspositionen, aufgabengerechte Freistellungsregelungen für
Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Klagerecht ein. Mit dem Ziel einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem tbb und der Landesgleichstellungsbeauftragten sind für die Zukunft weitere Gespräche geplant.
Am 14. Februar 2012 beschloss das Kabinett
den Entwurf eines neuen Thüringer Gleichstellungsgesetzes.
Mit der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes soll ein wesentlicher Beitrag zur
Gleichstellung von Frauen und Männern, zur
Beseitigung bestehender und zur Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des
Geschlechts und zur Vereinbarkeit von Beruf
und Familie in Thüringen geleistet wurden.
Nach dem neuen Gleichstellungsgesetz sollen
künftig 40 Prozent der Führungspositionen im
öffentlichen Dienst mit Frauen besetzt wurden. Zurzeit sind weniger als zehn Prozent der
Staatssekretärposten, weniger als 15 Prozent
der Referatsleitungen und nur knapp 25 Prozent der Abteilungsleitungen in den obersten
Landesbehörden in Frauenhand. Frau Arenhövel fasste dies knapp zusammen: „Je höher die
Funktionsebene, umso geringer ist der Frauenanteil.“
Gespräch zur Gleichstellungspolitik in unserer Geschäftsstelle:
Maria-Alexandra Jäkel, Helmut Liebermann, Johanna Arenhövel, Birgit Drischmann, Christiane Scheler
Seite 52 von 99
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle Behörden Pläne aufstellen, um mehr Frauen in die
Verwaltungsspitzen zu bringen. Sollten die
Ziele nicht erreicht wurden, drohen Sanktionen. Die Pläne könnten auch eingeklagt wurden. Außerdem soll mit dem neuen Gesetz die
Position der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wurden.
Daneben räumt der Entwurf der Gleichstellungsbeauftragten bessere Beteiligungsrechte
z.B. bei Einstellungen, Beförderungen und
Versetzungen.
Als große Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten sehen wir die Schaffung
von Sanktionsmöglichkeiten sowie die Einführung eines Klagerechtes.
Das derzeit geltende Thüringer Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst wurde
vor fast 14 Jahren durch den Thüringer Landtag verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde ein
wichtiger Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Thüringen geleistet.
Die Regierungsparteien CDU und SPD hatten
sich in ihrem Koalitionsvertrag 2009 auf ein
neues Gleichstellungsgesetz verständigt. Zahlreiche Verbände und damit auch der tbb hatten die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf zu
äußern. Seit Ende März 2013 hat Thüringen
nun ein neues Gleichstellungsgesetz.
tbb aktiv
Helmut Liebermann zum Symposium „Thüringen 2020 – Vorbild oder Pleite“
Symposium 2013 „Thüringen 2020 – Vorbild oder
pleite“
Die Suche nach Strategien zur Bewältigung der
finanziellen Herausforderungen der nächsten
Jahre für den Freistaat Thüringen und die Rolle des öffentlichen Dienstes vor diesem Hintergrund war Hauptthema des Symposiums
„Thüringen 2020 – Vorbild oder pleite“, zu der
der tbb beamtenbund und tarifunion thürin-
Seite 53 von 99
gen (tbb) am 4. Juli 2013 Vertreter der Landesregierung und der Fraktionen im Thüringer
Landtag nach Erfurt eingeladen hatte.
„Thüringen steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Doch allein durch überdimensionierten Personalabbau und eine Behördenstrukturreform wurden wir die finanziellen Herausforderungen nicht bewältigen“,
sagte Helmut Liebermann, Vorsitzender des
tbb, in seiner Eröffnungsrede. Und weiter: „Es
gibt objektive Grenzen für Personalabbau, bei
deren Überschreitung ein anderer Staat die
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Folge ist, ein Staat, den hierzulande keiner
will. Die Erhöhung des vorgesehenen Abbaus
von 8.800 auf 11.000 Stellen ist nicht leistbar
und wurde von uns abgelehnt. Das Anerkenntnis von tbb und ver.di Mitteldeutschland, dass Personalabbau im öffentlichen
Dienst kein Tabu sein darf, darf nicht missbraucht wurden, sondern muss Veranlassung
sein, Konzeptionen mit uns abzustimmen.“
Kritische Äußerungen aus dem Publikum. Hier im Bild Regina
Biertümpfel (DStG).
Finanzminister Voß erläuterte in seinem Impulsreferat seine Zukunftsstrategie in der zukünftigen Haushaltsaufstellung: „Möglichst
wenig Belastung für künftige Generationen
und gleichzeitig viele Investitionen in die Zukunft.“ Ohne die Verwaltungsreform sei der
Personalabbau von 11.000 Stellen bis zum
Jahr 2020 nicht zu erreichen, betonte der Minister. Das Haushaltsvolumen werde binnen
der nächsten Jahre drastisch sinken müssen:
"Wir müssen also mehr als eine Milliarde Euro
einsparen". Die Initiative des tbb, mittels Landesgesetz künftige Generationen finanziell zu
entlasten, indem auch in Thüringen ein Vorsorgefonds gebildet wurde wie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, lehnte er
als verfrüht ab.
„Verwaltungsreform heißt auch zu überlegen,
wie der Freistaat in Zukunft seine Aufgaben
erbringen soll“, fasste Ministerin Taubert in
ihrer Rede die Aufgabenkritik als weiteren
Schwerpunkt der bevorstehenden Reformen
ins Auge. Es sei erkennbar, dass nicht mehr
alle bisherigen Aufgaben im gleichen Umfang
erfüllt wurden können. „Wir müssen die Strukturen so aufstellen, dass wir auch in Zukunft
damit klar kommen“, führte die SozialministeSeite 54 von 99
rin weiter aus. Sie bekannte sich für ihre Fraktion auch zur Notwendigkeit einer Gebietsreform und hielt es durchaus für überlegenswert, die Verwaltungsgröße für Gemeinden
erheblich zu erhöhen und künftig mit 15.000
festzusetzen.
In einer anschließenden Publikumsrunde stellten sich die Redner zahlreichen Fragen. In der
nach einer kurzen Pause folgenden Podiumsdiskussion setzten sich neben den beiden Ministern Abgeordnete der einzelnen Fraktionen
im Thüringer Landtag mit Fragen rund um die
Verwaltungsreform auseinander, wobei Ministerin Taubert gleichzeitig als Repräsentantin
der SPD-Fraktion auftrat. Für die CDU Fraktion
beteiligte sich Annette Lehmann, für die LINKEN Bodo Ramelow, für die FDP Fraktion Dirk
Bergner sowie für B´90/ Die Grünen Carsten
Meyer an der Gesprächsrunde.
Carsten Meyer fand harte Worte für die zeitliche Dauer der notwendigen Verwaltungsreform. Er warf Ministerpräsidentin Lieberknecht „Wortbruch“ vor, da sie zahlreiche angekündigte Termine für eine Vorlage ergebnislos verstreichen ließ. Annette Lehmann sprach
ihr Vertrauen in die Landesregierung aus, die
durch die Etablierung der Expertenkommission und das vorgelegte Expertengutachten zur
Sozialministerin Heike Taubert (SPD) und Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) stellen sich den Fragen aus dem Publikum
Gebiets- und Verwaltungsreform einen großen
Beitrag zur Diskussion eingebracht habe. Mit
der Integration des Arbeitsschutzes in das
neugegründete Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, der Reduzierung der Schulämter und der Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse von Gemeinden hätte man be-
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
reits einige Schritte zur Umsetzung einer Verwaltungs- und Gebietsreform getan.
Daran anknüpfend kritisierte Bodo Ramelow
den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden, sofern daraus Strukturen entstehen,
die die finanzielle Selbständigkeit benachbarter Gemeinden gefährde. Freiwilligkeit allein
führe nicht zu sinnvollen Strukturen. „Überall
sitzt eben irgendeiner, der schreit, dass bei
mir in meiner Region das alles nicht sein darf.
Oder wenn etwas verändert wurde, fordert
man Kompensation, indem der Abbau der
einen mit dem Aufbau einer anderen Behörde
ausgeglichen wurde. So kann man Verwaltungsumbau nicht machen“, kritisierte er den
von den Regierungsparteien bisher beschrittenen Weg. Statt pauschalen Personalabbaus
sollte man auch die Einnahmebasis verbessern. Hier sei das Land gefragt, sich initiativ an
den Gesetzgeber Bund zu wenden. Auch die
Einstellung von mehr Steuerprüfern würde im
Endeffekt die Einnahmen erhöhen.
„Die Frage der Effizienz von Verwaltung lässt
sich nicht zuerst an der Größe von Gemeinden
und Kreisen festmachen, wie die Übersicht der
Pro-Kopf-Kosten von Verwaltungen in Thüringen zeigt“, widersprach Dirk Bergner den Ausführungen Ramelows zu Gebietsänderungen.
Burkhard Zamboni, stellvertretender Vorsitzender des tbb, hielt den pauschal betriebenen Personalabbau anhand von Bevölkerungsentwicklungsprognosen für „höchst spekulativ“. „Gerade auch mit Blick auf die Vielzahl von Aufgaben und finanziellen Verpflichtungen, die von Europa aus auferlegt wurden,
steht mit immer weniger Personal die Aufgabenerfüllung in Frage.“Sozialministerin Taubert führte hierzu abschließend aus „Diese
Herausforderungen müssen wir jetzt Behörde
für Behörde leisten und jede Behörde für
sich.“
Symposium 2014
„Die Zukunft des Berufsbeamtentums“
Seit es Beamte gibt, hinterfragen vorrangig
Medien und Politiker in regelmäßigen Abständen den Sinn des Berufsbeamtentums, bezweifeln deren Vorteile für den Staat und zähSeite 55 von 99
len vermeintliche Beamten-Privilegien auf.
Seit der Beamtenstatus eingeführt wurde, hat
sich dagegen an den Grundlagen des Berufsbeamtentums nichts geändert. In einem Symposium am 18. Juni 2014 fragte der Thüringer
Beamtenbund nach der „Zukunft des Berufsbeamtentums“. Neben Vertretern der Fraktionen konnte als Hauptredner Prof. Dr. Peter
M. Huber, Thüringer Innenminister a.D. und
Richter am Bundesverfassungsgericht, gewonnen wurden.
Gastgeber Helmut Liebermann, Vorsitzender
des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, eröffnete vor den zahlreich erschienen
Gästen die Veranstaltung mit einem Zitat aus
dem 40 Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (39,334), dass auch künftig „der
Staat in seiner freiheitlichen demokratischen
Verfasstheit [...], wenn er sich nicht selbst in
Frage stellen will, eines Beamtenkörpers [bedarf], der für ihn und die geltende verfassungsmäßige Ordnung eintritt, in Krisen und
Loyalitätskonflikten ihn verteidigt, indem er
die ihm übertragenen Aufgaben getreu in
Einklang mit dem Geist der Verfassung, mit
den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und Geboten und den geltenden Gesetzen
erfüllt.“ Liebermann fundierte diese Frage mit
Fakten, dass in den letzten 20 Jahren mehr als
38 Milliarden Euro im Öffentlichen Dienst
eingespart und 1,1 Millionen Stellen abgebaut
wurden. „Es heißt, die Kassen sind leer und
nicht vorhandenes Geld kann nicht verteilt
wurden. Das Beamtentum als solches gerät
zunehmend unter einen öffentlichen Rechtfer-
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
tigungsdruck, dem es nicht gewachsen
scheint. Vor allem die Begrenzung der Pensionsverpflichtungen, die das Budget der jeweiligen Landesregierung auf Jahrzehnte begrenzen, wurde als immer stärkeres Argument
gegen das Beamtentum angeführt. Was erwartet uns am Ende dieses schleichenden
tung verlangt. Dies stärkt die Unabhängigkeit
des öffentlichen Dienstes von der Politik, deren Einfluss vielfach als schädlich angesehen
wurde. Den Staat bzw. den Dienstherrn trifft
im Gegenzug in der Regel eine besondere
Fürsorgepflicht für seine Beamten. Sie können
sich heute zudem, wie andere Beschäftigte,
gegenüber dem Dienstherrn auf ihre Grundrechte berufen und gegen ihn klagen.“ Huber
bediente sich in seinem Vortrag eines wohlbekannten Ausspruchs: „Der Rock des Dienstherren ist eng, aber warm.“
Der tbb stellte sich und seinen Gästen im
Rahmen des Symposiums die Frage, welche
Zukunft das Berufsbeamtentum hat?
Prozesses?“, so Liebermann in seiner Eröffnungsrede. Er verwies auf das Beispiel Griechenlands. Griechische Finanzbeamte trieben
keine Grundsteuer ein, weil es keine funktionierenden Katasterämter gab, die Feuerwehr
war nicht willens oder in der Lage, Waldbrände effektiv zu bekämpfen. Da haben die Lehrer
vor einigen Jahren für eine zwanzigprozentige
Lohnerhöhung acht Monate lang gestreikt. Ein
ganzer Schülerjahrgang bekam keine Abgangszeugnisse, verlor ein Jahr Schulbildung.
„Für mich entscheidet sich die Frage nach dem
Berufsbeamtentum auch ganz pragmatisch da,
wo der Staat und die Bürger Verlässlichkeit
erwarten. Ich glaube, dass das Berufsbeamtentum eine gute Zukunft hat, wenn man Modernisierungen zulässt“, so Liebermann abschließend.
Prof. Dr. Huber verwies zu Anfang seines Vortrages darauf, dass etwa alle 20 Jahre darüber
nachgedacht wurde, ob das Beamtentum noch
eine Zukunft hat. Und wieder seien Stimmen
laut geworden, die ein einheitliches Dienstrecht fordern. Für die Suche nach einer Antwort griff Huber zunächst auf die Fundamente
des Berufsbeamtentums zurück. „Prägend für
die Rechtsverhältnisse der Beamten sind Loyalität, Unparteilichkeit und die Verwirklichung
des Leistungsprinzips, das sowohl bei der Anstellung als auch bei Beförderungen BeachSeite 56 von 99
Prof. Dr. Peter M. Huber (Thüringer Innenminister a.D.
und Richter am BVerfG
Er mahnt, dass das Alimentationsprinzip nur
eine angemessene Alimentation garantiert
und nicht den Schutz einer bestimmten Höhe.
Und dass das Beamtendasein auch heißt, im
Interesse des Dienstherrn einmal seine privaten Interessen zurückzustellen. Dazu merkte
er mit einem Augenzwinkern an: „Dass das
scheinbar auch nicht so funktioniert, sieht
man am Vollzug des Berlin-Bonn-Gesetzes.“
Der nach dem Prinzip von „trial and error“
eingeführte Wettbewerb zwischen den deutschen Bundesländern hat nach seiner Auffassung in der Theorie durchaus funktioniert, und
er sei ein Befürworter der Föderalismusreform
I gewesen, jedoch nach Beobachtung der aktuellen Entwicklungen halte er es für angemessen, diese Position kritisch zu überdenken.
Zentrales Problem für die langfristige Akzeptanz des Berufsbeamtentums ist nach Aussage
von Prof. Huber, dass die Zuordnung der Beschäftigten zum (häufig als privilegiert empfundenen) Beamtenkorps oder zur Gruppe der
Beschäftigten ohne Sonderstatus in den meisten europäischen Verwaltungsrechtsordnungen nicht immer rational erfolgte.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Mit der Verbeamtung wurden mittlerweile
häufig sachfremde Motive verfolgte, wie z. B.
die Versorgung von Wählergruppen oder die
Einsparung von Sozialversicherungsabgaben.
Es fällt auf, dass vor allem bei niedrigeren
Tätigkeiten vielfach auf Angestellte zurückgegriffen wurde. „Das erhöht nicht nur den
Druck auf eine Angleichung der Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen, sondern trägt
auch zu einer nachhaltigen Delegitimierung
des Beamtenstatus bei“, so Huber. In einigen
Verwaltungsrechtsordnungen anderer europä-
ischer Länder hat man daher mittlerweile vollständig auf ein mit einem besonderen Status
versehenes Beamtentum verzichtet. Im Anschluss diskutierten Vertreter der Fraktionen
des Thüringer Landtages unter der Moderation von Martin Debes, Landesredaktionsleiter
der Thüringer Allgemeine, über zahlreiche
Probleme rund um das Thema Berufsbeamtentums. Im Podium saßen Manfred Scherer
(CDU), Dr. Werner Pidde (SPD), Frank Kuschel
(DIE LINKE), Uwe Barth (FDP) sowie Dirk
Adams (B‘90/ Grüne).
Die anschließende Podiumsdiskussion moderierte Martin Debes (Thüringer Allgemeine, im Bild 3. v.l.). Im Podium saßen (v.l.n.r.)
Frank Kuschel (DIE LINKE), Uwe Barth (FDP), Dr. Werner Pidde (SPD), Manfred Scherer (CDU) sowie Dirk Adams (B‘90/ Grüne)
Im Bild: Prof. Dr. Peter M. Huber (Thüringer Innenminister a.D. und Richter am Bundesverfassungsgericht),
Helmut Liebermann (tbb) und Dr. Sebastian Dette (Präsident des Thüringer Rechnungshofes)
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tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Angesprochen auf die Notwendigkeit von Verbeamtungen sprach sich Barth dafür aus, dass
sich Thüringen nicht vollständig verschließen
kann, sofern in anderen Bundesländern in
diesen Bereichen verbeamtet wurde. Erwartungsgemäß sprach sich der Vertreter der
Fraktion Die Linke gegen Verbeamtung aus.
Selten so einig sprachen sich Pidde und Scherer grundsätzlich für den Erhalt des Beamtentums aus und betonten beide dessen Bedeutung und Stellung für den öffentlichen Dienst
in Thüringen.
Im Bild: Dr. Werner Pidde (SPD), Uwe Barth (FDP) und Helmut Liebermann (tbb) im Gespräch
Mit Blick auf die in dieser Legislaturperiode
angedachte Verwaltungsreform fragte der
Moderator Debes, „am Ende standen mehr
oder weniger isolierte Verwaltungsreformen
im Umwelt-, Bau- und Sozialressort. Nur ein
kleiner Teil der 8800 Stellen, die abgebaut
wurden sollen, ist strukturell untersetzt. Wo
soll denn nun abgebaut wurden?“ Scherer sah
es als falschen Ansatz, einen Personalabbau
über eine Verwaltungsreform realisieren zu
wollen. „Wenn man unterstellt, dass man das
vorhandene Personal für die derzeit vorhandenen Aufgaben zur Erfüllung benötigt, dann
muss man zuerst überlegen, welche Aufgaben
wegfallen können“, so Scherers Ruf nach einer
Aufgabenkritik. Er betonte zudem die Notwendigkeit, Normen abzubauen und den Beamten – wie im Grundsatz vorgesehen– wieder mehr Entscheidungskompetenzen zuzubilligen. Kuschel sah den Ansatzpunkt für Einsparungen ebenfalls in der Aufgabenkritik. Er
sprach sich wiederum für eine Abschaffung
der Mittelbehörden unter gleichzeitiger Aufgabenkommunalisierung aus.
Dem widersprach Barth und hielt ein klares
Plädoyer für die Mittelbehörden „Wir fahren
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mit dem dreistufigen Aufbau der Verwaltung
in Thüringen sehr gut.“ Mit einem kleinen
Seitenhieb nach „links“ fragte er sich, wie man
einerseits Aufgabenkritik fordern kann und
andererseits schon weiß, dass man das Landesverwaltungsamt nicht mehr braucht. Barth
räumte jedoch ein, dass man gegebenenfalls
den Umfang reduzieren könnte. Adams fand
abschließend klare Worte, „Wir Grünen wurden nicht versprechen, dass es keinen Personalabbau im öffentlichen Dienst gibt. Bei sinkenden Einwohnerzahlen in Thüringen muss
sich auch der Personalbestand reduzieren.“
In der anschließenden Publikumsrunde stellte
Burkhard Zamboni, stellvertretender Landesvorsitzender des tbb, die Frage, wie die Vertreter zu einer Einführung eines Vorsorgefonds stünden, mit dem langfristig Vorsorge
für die Beamtenpensionen betrieben wurden
könne. Sowohl der Vertreter der Linken als
auch der FDP sahen aufgrund der derzeitigen
Haushaltslage dafür keinen Spielraum. Andreas Schiene, Vorsitzender des Bundes Deutscher Forstleute, sprach allen Beamten aus
dem Herzen, in dem er betonte, dass er nach
30-40 jähriger Dienstzeit nicht als Pensions“last“ bezeichnet wurden wolle. Gefragt
nach Einsparmöglichkeiten durch Reduzierung
der Abgeordnetenzahl zeigte sich nur die Linke
für diesen Vorschlag offen.
Rolf Busch (tlv), Helmut Liebermann (tbb), Prof. Peter M.
Huber und Dirk Adams (B 90/ Die Grünen)
Das Symposium endete mit einem klaren
Statements von Pidde „Es geht nicht ohne die
Beamten“ und einer Aufforderung eines Gastes an die Politiker, sich bei Wissenslücken
auch mal an den kleinen Bürger für Nachfragen zu wenden. Im Anschluss lud Lieberann
alle Teilnehmer zu einer Gesprächsrunde im
Foyer.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Die Landesleitung des tbb im Gespräch mit der Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU, im Bild 3. v.l.). Im Bild (v.l.n.r.): Uwe
Köhler, Andreas Schiene, Helmut Liebermann (tbb), Burkhard Zamboni, Birgit Drischmann, Mareike Klostermann.
tbb im Gespräch
Ministerpräsidentin
Die Landesleitung des tbb beamtenbund und
tarifunion thüringen führte am 28. Juni 2012
ein mehr als einstündiges Gespräch mit Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht über
verschiedene Themen des öffentlichen Dienstes im Freistaat.
Der tbb wiederholte seine Forderung, die der
Vorsitzende bereits zur Feierstunde anlässlich
des 20-jährigen Bestehens des tbb erhoben
hatte: „Thüringen muss Zeichen setzen, um
der Abwanderung entgegen zu treten. Auch
die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
brauchen
Motivation
und Perspektiven. Nur so
kann es gelingen, die
Zukunft des Freistaats zu
gestalten. Sparen einseitig zu Lasten der Beamtinnen und Beamten ist
sidentin fest, über die Wege dahin könne es
aber durchaus verschiedene Vorstellungen
geben.
Die Landesleitung des tbb traf sich mit Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht in der
Erfurter Staatskanzlei zum zweiten Halbjahresgespräch am 1. Dezember 2011.
Gleich zu Beginn betonten der tbb Landesvorsitzende Helmut Liebermann und die Ministerpräsidentin einvernehmlich die Wichtigkeit
dieser regelmäßigen Gespräche für die Meinungsbildung. Die Ministerpräsidentin hob
hervor, dass das zuletzt geführte Gespräch
ausschlaggebend dafür war, das die Landesregierung von den diskutierten Vorhaben der
Absenkung der Eingangsbesoldung sowie
der Streichung der Jubiläumszuwendung
für
Thüringer Beamtinnen
und Beamte Abstand
Die Landesleitung des tbb mit der Ministerpräsidentin
genommen hat.
dazu kontraproduktiv.“
Christine Lieberknecht (CDU)
„Das Ziel, der AbwandeDer tbb forderte, die im
rung entgegen zu wirken, hat auch die ThürinMinistergesetz enthaltene Regelung, wonach
ger Landesregierung“, stellte die Ministerpräauf Antrag ein Zuschuss zum Vollbeitrag zur
Seite 59 von 99
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
gesetzlichen Krankenversicherung gewährt
wurde, auf alle Beamtinnen und Beamten
anzuwenden. Der tbb kritisierte damit die
gegenwärtig unterschiedlichen Regelungen im
Thüringer Minister- und im Thüringer Beamtengesetz für den Fall, dass aus gesundheitlichen Gründen ein Wechsel in die private
Krankenversicherung nicht vertretbar ist. Die
im Ministergesetz bereits vorgesehene Regelung wurde vom tbb ausdrücklich befürwortet,
müsse aber auf alle vergleichbaren Fälle ausgedehnt wurden.
Darüber hinaus machte sich der tbb für eine
Regelung stark, die bei dauernder Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten dem Beamten eine Zulage gewährt. Für den tbb ist es
nicht länger hinnehmbar, dass über viele Jahre
höherwertige Tätigkeiten ohne angemessene
Besoldung übertragen wurden.
In beiden Fällen sagte die Ministerpräsidentin
eine wohlwollende Prüfung der Anliegen zu.
Einigkeit bestand darin, dass der tbb hierzu die
zur Schaffung neuer Altersteilzeitregelungen
für Beamte und Tarifbeschäftigte nach dem
Vorbild von Sachsen-Anhalt sowie die Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit hinsichtlich der Verwaltungsreform.
Die Landesleitung des tbb traf sich auch im
November 2012 mit der Ministerpräsidentin
Christine Lieberknecht in der Erfurter Staatskanzlei zum traditionellen Jahresabschlussgespräch.
Der tbb eröffnete das Gespräch mit seiner
aktuellsten Forderung an die Ministerpräsidentin nach Abschaffung der 4 Euro Zuzahlung
je Rechnungsbeleg in der Beihilfe. Nach der
von der CDU/FDP-Koalition auf Bundesebene
geplanten Abschaffung der Praxisgebühr forderte der tbb auch den Wegfall der entsprechenden Gebühr von 4 Euro pro Rechnung für
die privatversicherten Beamtinnen und Beamten, deren Ehepartnern und Kindern. Und
hierfür sei nicht der Bund zuständig, sondern
der Freistaat Thüringen. Die Ministerpräsiden-
Im Bild: Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU), Helmut Liebermann (tbb)
Möglichkeit des Initiativrechts der Beteiligungsvereinbarung nutzt. Weitere Themen
waren der Entwurf eines neuen Thüringer
Gleichstellungsgesetzes, Sicherstellung der
Finanzierung der Thüringer Kommunen, Probleme bei der Bildung der Landesforstanstalt,
bei künftigen Tarifrunden ein Übertragungsautomatismus auf die Besoldung ähnlich der
Hamburger Garantieerklärung, Möglichkeiten
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tin sagte hier eine „wohlwollende Prüfung“ zu.
Man möchte aber zuerst den Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene
abwarten. Sollte die Praxisgebühr abgeschafft
wurden, versprach Sie, dass die notwendigen
Anpassungen im Beihilferecht schnellstmöglich vorgenommen wurden würden: „Gleiches
Recht für gleiche Umstände, im Positiven wie
Negativen.“
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Als äußerst bedenklich bezeichnete der Vorsitzende des Thüringer Beamtenbundes auch die
Regelung im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2012/ 2013, die eine Beleihung der
Aufgaben des Landesamtes für Mess- und
Eichwesen (LMET) vorsah. Der tbb sprach sich
entschieden gegen diese Regelung aus, denn:
„ein Beleihungsgesetz im Bereich des gesetzlichen Mess- und Eichwesens und die mit diesem Gesetz beabsichtigte Übertragung von
Zuständigkeiten des LMET im Freistaat Thüringen auf Private auf dem Wege der Beleihung
ist aus Sicht des tbb entbehrlich und wurde
aus rechtlichen, fiskalischen und sachlichen
Gründen abgelehnt, zumal es sich hierbei um
einen Thüringer Alleingang handeln würde“,
präzisierte Liebermann. Die Ministerpräsidentin sicherte zu, sich erneut mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung auseinanderzusetzen.
Der tbb und die Ministerpräsidentin waren
sich einig, dass die geplante Verwaltungs- und
Gebietsreform kein Wundermittel sein kann
und sein wurde, mit dessen alleiniger Hilfe die
Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt wurden
können. Sehr konstruktive Ansätze zur Lösung
der Schuldenproblematik finden sich nach
Auffassung des tbb im Konzept von Prof.
Kirchhoff in seinem Buch: „Deutschland im
Schuldensog“, das der dbb-Bundesvorsitzende
Peter Heesen auch der Thüringer Ministerpräsidentin zugestellt hatte. Einigkeit bestand
auch in der Feststellung, dass Thüringen allein
das Schuldenproblem nicht lösen kann und
dass es notwendig ist, auf Bundes- und europäischer Ebene neben Sparsamkeit bei den
Ausgaben auch für eine angemessene Erhöhung öffentlicher Einnahmen zu sorgen.
Der tbb trug den Gedanken vor, im Interesse
einer nachhaltigen Personalpolitik des Freistaats die Personalkosten im Landeshaushalt
für Beamte und vergleichbare Tarifbeschäftigte künftig in grundsätzlich gleicher Höhe einzuplanen und die für die aktiven Beamten
eingesparten Mittel mündelsicher für spätere
Versorgungsverpflichtungen für Beamte im
Ruhestand zurückzustellen. Diesen Gedanken
schätzte die Ministerpräsidentin als sympathisch ein, verwies aber auf einen sehr hohen
Aufwand, ein solches Ziel noch in der laufenden Legislaturperiode zu erreichen.
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Zu einem konstruktiven Gedankenaustausch
zwischen Ministerpräsidentin Lieberknecht
und tbb-Landesleitung kam es auch beim
Thema Lehrerverbeamtung. Der tbb teilte
seine Unterstützung der Aussagen des Prüfberichts des TMBWK zu diesem Thema mit.
„Niemand kann heute vorausplanen, wie hoch
die Lebenszeitausgaben eines Beamten mit 40
aktiven und 20 Versorgungsjahren im Vergleich zu einem vergleichbaren Tarifbeschäftigten mit ebenfalls 40 aktiven Jahren sein
wurden“, erläuterte der tbb-Vorsitzende die
Position des Beamtenbunds. „Finanzielle
Überlegungen können keine Grundlage für
eine Entscheidung sein, ob sich Thüringen für
oder gegen den Beamtenstatus für Thüringer
Lehrer entscheidet.“ Die Ministerpräsidentin
und der tbb wurden sich einig, dass es noch
einer Reihe von klärenden Gesprächen bedarf,
um eine Positionierung der Landesregierung
zu erarbeiten.
Weitere Themen waren das neue Seniorenmitwirkungsgesetz sowie die Kritik des tbb an
den derzeitigen Regelungen zur Wegstreckenentschädigung in Thüringen. Diese sind mit 15
ct bzw. 30 ct. pro gefahrenem Kilometer nicht
mehr zeitgemäß. Liebermann argumentierte:
„Ein pauschaler Verweis auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel führt dazu, dass nur
noch ein Bruchteil des Aufgabenumfanges
innerhalb des vorgegebener Zeitrahmens erfüllt wurden kann. Eine Korrektur wie z.B. in
Bayern ist längst überfällig.“
Treffen mit Bildungsminister
Der Landesvorsitzende Helmut Liebermann
des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und der Landesvorsitzende des tlv thüringer lehrerverband trafen sich am 5. März 2013
im TMBWK zum erneuten Gespräch mit Bildungsminister Matschie.
Dabei wurde auf Arbeitsebene diskutiert über
die Wiederverbeamtung Thüringer Lehrer in
2013 und die Einzahlungen in den Thüringer
Pensionsfonds sowie Absicherung des Pensionsfonds durch Verfassungsrang.
An dem konstruktiven Gespräch nahmen neben Herrn Liebermann sowie Rolf Busch (tlv)
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
und Minister Matschie - Referatsleiter Kai
Ziesenis und Maria Jäkel vom tbb teil. Beide
Seiten stellten klar, dass die Themen weiterhin
Priorität haben. Helmut Liebermann kündigte
eine Gesetzesinitiative des tbb für ein Pensionsfondgesetz vergleichbar MecklenburgVorpommerns an.
Im Bild: Helmut Liebermann, Landesvorsitzender, Christoph Matschie, Bildungsminister (SPD), Rolf Busch, tlv
Gespräch mit Justizminister
und überführt wurden. Folgefragen wurden
im Einvernehmen geklärt. Diese Aufwertung
wurde vom Vorsitzenden des tbb Herrn Liebermann ausdrücklich befürwortet.
Der Thüringer Justizminister und der Vorsitzende des tbb begrüßen ebenfalls übereinstimmend, dass die aktuellen Tarifergebnisse
im Rahmen der anstehenden Besoldungserhöhung im Wesentlichen übernommen wurden, wenn auch die vorgesehenen erheblichen
Verzögerungen bei den Anpassungsschritten
nach Auffassung des tbb einer Korrektur bedürfen. Außerdem begrüßt der Vorsitzende
des Beamtenbundes, dass im Thüringer Strafvollzug in den niedrigen Einkommensgruppen
bis zum Jahresende bis zu zehn Prozent und
damit etwa doppelt so viele Beamte wie ursprünglich vorgesehen mit einer Beförderung
rechnen können. Dieses erfreuliche Ergebnis
hatte der Justizminister im Kabinett erzielen
können.
Die von der Thüringer Landesregierung beabsichtigte Dienstrechtsreform soll stabile und
langfristige Perspektiven für die Bediensteten
schaffen. Die noch offenen Fragen sollen einvernehmlich geklärt wurden. Es wurde ein
breiter Konsens angestrebt.
Am 18. Juli 2013 fand im Thüringer Justizministerium ein vertrauensvoller Meinungsaustausch zwischen dem Thüringer Justizminister
Holger Poppenhäger und dem Vorsitzenden
des Beamtenbundes Thüringen Helmut Liebermann sowie Gerd Schulz
(BSBD) und Fred Siegert (DJG) statt.
Dabei wurden verschiedene Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse erörtert.
Auf Nachfragen von Seite der Gewerkschaftsvertreter konnte der Thüringer
Justizminister Holger Poppenhäger
mitteilen, dass die Gemeinsame Justizvollzugsanstalt von Thüringen und
Sachsen in Zwickau in einem absehbaren Zeitraum errichtet wurden soll. Bei
der noch zu schließenden VerwalIm Bild: Fred Siegert (DJG), Gerd Schulz (BSBD LV Thüringen) Dr. Holger Poppenhäger (Justizminister) und Helmut Liebermann, Landesvorsitzender (v.l.n.r.)
tungsvereinbarung wurden die Interessen der Thüringer Bediensteten einen wesentlichen Bestandteil bilden. Die Personalvertretungen und die Spitzenverbände wurden
frühzeitig und umfassend einbezogen.
Treffen mit CDU Fraktion
Der Thüringer Justizminister Holger PoppenDie Landesleitung des tbb führte im Laufe der
häger strebt gemeinsam mit dem InnenminisLegislatur zahlreiche Gespräche mit der CDU
terium die Aufwertung des einfachen JustizFraktion, um auf diesem Wege die vielfältigen
wachtmeisterdienstes an. Diese Laufbahngruppe soll in den mittleren Dienst angehoben
Fraktionen
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tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Themen in den Fokus der Parlamentarier zu
bringen.
Thematisiert wurden auf Arbeitsebene u.a. die
Themen Dienstrechtsreform, Beleihung von
Aufgaben im Bereich Eichwesen, Verbeamtungspolitik der Landesregierung und Einzahlungen in den Thüringer Pensionsfonds.
Im Bild: Landesleitung zum Thüringen-Frühstück mit der CDUFraktion
Die in dieser Legislaturperiode ebenfalls brisante Themen der Verbeamtung im Speziellen
von Thüringer Lehrerinnen und Lehrern, die
Bildung eines Vorsorgefonds für Thüringer
Beamtinnen und Beamte ab 1. Januar 2014,
Positionen zur geplanten Behörden-Struktursowie zur Dienstrechtsreform waren die wesentlichen Gesprächsthemen während des
fast zwei Stunden andauernden Gesprächs,
das durch konstruktiv kritischen Meinungsaustausch geprägt war.
„CDU lehnt Verbeamtung von Lehrern ab“, das
war die Überschrift über einem Artikel in der
Thüringer Landeszeitung vom 23. August
2013, und das war die Aussage des Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring im SommerInterview des MDR. Helmut Liebermann äußerte vehemente Kritik an der Verhaltens- und
Vorgehensweise des Fraktionsvorsitzenden in
dieser Angelegenheit. Unverständnis gibt es
seitens des tbb auch deswegen, weil sich der
gleiche Abgeordnete in gleicher Funktion im
Jahre 2006 unter Ministerpräsident Dieter
Althaus vehement für die Verbeamtung von
Lehrern eingesetzt hatte, heute aber genau so
vehement die Positionen von Finanzminister
Wolfgang Voß vertritt. Volker Emde hielt dem
entgegen, dass die Bedingungen 2006 und
heute grundlegend andere sind. Er verdeutlichte weiterhin, dass die Aussage: „CDU lehnt
Verbeamtung von Lehrern ab“, so nicht
stimmt und so auch nicht von Mike Mohring
vertreten wurde. Die CDU könne sich sehr
wohl eine Verbeamtung von Lehrern vorstellen, aber die Rahmenbedingungen müssten
stimmen. Es gehe vor allen Dingen darum, die
damit zu erwartenden Pensionsverpflichtungen nicht den kommenden Generationen aufzubürden.
Genau in dieser Position aber
sind sich die CDU-Fraktion und
der Thüringer Beamtenbund
einig. Auch der tbb verfolgte die
Absicht, durch die Schaffung
eines neuen Versorgungsfonds
die finanziellen Verpflichtungen
für die Altersvorsorge neu zu
ernennender Beamter bereits
während ihrer aktiven Dienstzeit, nicht erst nach ihrer Pensionierung aufzubringen.
Im Bild: Birgit Drischmann, Mareike Klostermann, Volker Emde (CDU), Burkhard Zamboni,
Helmut Liebermann
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Die Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums, die dem
tbb vorliegen, machen deutlich,
dass der gesamte finanzielle
Aufwand auf Lebenszeit unabhängig vom Status nahezu gleich
hoch ist. Da macht es Sinn, die
durch Minderausgaben für die
aktiven Beamten gegenüber
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
aktiven Tarifbeschäftigten eingesparten Finanzen nicht anderweitig auszugeben, sondern in
einen neuen Fonds einzuzahlen, aus dem später die Pensionsverpflichtungen für diese Beamten bestritten wurden. So jedenfalls wurde
das in verschiedenen anderen Bundesländern
bereits praktiziert, und ein fast gleichlautender Antrag wurde auch von der SPD, dem Koalitionspartner der CDU im Mai dieses Jahres
veröffentlicht. Der tbb brachte zum Ausdruck,
dass er in dieser Frage mit dem Koalitionspartner am gleichen Strang zieht.
Beispielgebend ist für den tbb in dieser Frage
die Regelung aus Mecklenburg-Vorpommern
oder auch die aus Sachsen. Einig waren sich
tbb und CDU-Fraktion darin, dass es nicht zugelassen wurden darf, dass irgendwelche
Nachfolgeregierungen auf einen auf dieser
Grundlage angesparten Pensionsfonds zugreifen und diesen, wie kürzlich in Niedersachsen,
zweckentfremdet verwenden. Insoweit halten
es beide Seiten für wichtig, eine verfassungsrechtliche Absicherung vorzunehmen. Dazu
wäre eine Zweidrittelmehrheit im Landtag
nötig.
Eine längere Diskussion gab es auch zum Thema Behörden-Strukturreform. An dieser Stelle
gab es in vielen Punkten Einvernehmen. Burkhard Zamboni verdeutlichte für den tbb, dass
es uns wichtig ist, nur solche Änderungen der
Thüringer Verwaltungsstrukturen vorzusehen,
die bis zu Ende gedacht sind und die einen
deutlichen Nutzeffekt für den Steuerzahler
erkennen lassen unter Berücksichtigung auch
der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes in Thüringen. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, darin bestand Einigkeit.
Der tbb setzte sich aber auch dafür ein, dass
die bevorstehende Reform des Dienstrechts
noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wurde. Es wäre nicht hinnehmbar, dieses
Vorhaben auf die lange Bank zu schieben und
in die nächste Legislaturperiode zu übertragen.
einzelnen Fraktionen im Thüringer Landtag
SPD und DIE LINKE statt.
Im Bild: Bodo Ramelow (Die Linke), Heike Taubert (SPD)
Helmut Liebermann, Landesvorsitzender,
thematisierte u.a. auf Arbeitsebene die Themen Dienstrechtsreform, Beleihung von Aufgaben im Bereich Eichwesen, Verbeamtungspolitik der Landesregierung und Einzahlungen
in den Thüringer Pensionsfonds.
Die Fraktionen SPD, FDP und DIE LINKE zeigten
sich sehr interessiert an den Informationen
rund um die im Haushaltsbegleitgesetz 2013
vorgesehene Beleihung von Aufgaben des
Mess- und Eichwesens. Der Landesvorsitzende
Liebermann übergab den Vertretern der Fraktionen ein Gutachten, welches im Auftrag des
Freistaates Sachsen 2011 gefertigt wurde. Aus
diesem Gutachten geht hervor, dass die Beleihungslösung für Sachsen nicht wirtschaftlich
sei. Nach Auffassung des BTE und des tbb lässt
sich dieses Ergebnis auch auf Thüringen übertragen.
Die SPD Fraktion veröffentlichte im Anschluss
des Gespräches eine Pressemitteilung mit
Inhalt: „SPD-Finanzpolitiker Pidde: SPDLandtagsfraktion lehnt Beleihungsgesetz für
das Mess- und Eichwesen ab“.
Treffen mit Fraktionen von SPD, FDP,
Die Linke, B´90 Grüne
In der laufenden Legislaturperiode fanden
auch zahlreiche Gespräche mit Vertretern der
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Im Bild: Helmut Liebermann im Gespräch mit Carsten
Meyer (B´90/Die Grünen)
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Die Fraktionen FDP und DIE LINKE teilten die
Besorgnis des tbb im Hinblick auf die bislang
nicht vorgelegte Dienstrechtsreform. SPD und
CDU hatte eine Reform des Laufbahnrechtes
sowie der Urlaubsverordnung noch für diese
Legislaturperiode angekündigt. 2014 finden
neue Wahlen statt und ein Entwurf liegt dem
Landtag bisher nicht vor.
Ebenfalls thematisierte Liebermann das Thema Wiederverbeamtung mit dem derzeitigen
Schwerpunkt Wiederverbeamtung Thüringer
Lehrer. Mit Ausnahme der CDU Fraktion teilten alle Fraktionen die Sorge um die Nachwuchsgewinnung und Wettbewerbsfähigkeit
Thüringens mit Blick auf die Verbeamtungspolitik in den Nachbarländern.
An den informativen Gesprächen nahmen
neben dem Landesvorsitzenden Helmut Liebermann von Seiten des tbb Burkhard Zamboni und Maria Jäkel teil und von Seiten der CDU
Fraktion der Fraktionsvorsitzende Mike Mohring sowie die Abgeordnete Annette Lehmann,
von Seiten der FPD Fraktion der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth, der Parlamentarische
Geschäftsführer Dirk Bergner, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Franka Hitzing
sowie die Referenten Achim Kertscher und
Niko Waldner teil, von Seiten der Fraktion DIE
LINKE der Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow
und Frank Kuschel, Kommunalpolitischer
Sprecher und von Seiten der SPD Fraktion der
Fraktionschef Uwe Höhn, die Abgeordneten
Matthias Hey und Dr. Werner Pidde sowie
Stefan Schambach teil.
Im Gegensatz zur CDU-Fraktion hat der tbb in
Gesprächen mit mehreren Oppositionsfraktionen Aufgeschlossenheit gegenüber einer solchen Lösung festgestellt. Belastbare Gründe,
Uwe Höhn (SPD), Helmut Liebermann, Matthias Hey (SPD),
Dr. Werner Pidde (SPD)
die der Schaffung eines neuen Versorgungsfonds entgegenstehen, sind für uns nicht erkennbar. Einigkeit wurde schließlich in dem
Vorhaben erzielt, in weiteren Gesprächen
unter Beteiligung des Koalitionspartners eine
Klärung herbeizuführen.
tbb im Recht
Neues Personalvertretungsgesetz
Der Thüringer Landtag verabschiedete im Dezember 2011 ein neues Gesetz zur Änderung
des Thüringer Personalvertretungsgesetzes.
Dieses trat zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Folgende Änderungen ergaben sich durch den
Gesetzentwurf:
Beschäftigtenbegriff
Der Beschäftigtenbegriff in § 5 Abs. 1 wurde
erweitert um die Beschäftigten, die in der
Dienststelle weisungsgebunden tätig sind,
unabhängig davon, ob ein Arbeits- oder
Dienstverhältnis zur Dienststelle besteht. Hier
handelt es sich beispielsweise um Leiharbeitnehmer/innen. Damit wurde eine langjährige
Forderung des tbb erfüllt.
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Mitbestimmung verbessert
Im neuen Personalvertretungsgesetz ist die
Mitbestimmung in kleineren Dienststellen
verbessert. Zukünftig besteht der Personalrat
bereits in Dienststellen mit 16 Beschäftigten
(bisher 20) aus drei Mitgliedern.
Wahlrecht
Die Mitarbeiter sogenannter Jobcenter haben
nun eine doppelte Wahlberechtigung, nämlich
in der Stammdienststelle und im Jobcenter.
Fristen Wahlvorstand angehoben
Die Fristen bei der Bestellung des Wahlvorstandes sowie den Aufgaben desselben wurden wieder von 6 auf 8 Wochen angehoben.
Rechtsverordnungsermächtigung oder Neubildung von Behörden
Das für das Personalvertretungsrecht zuständige Ministerium kann nunmehr bei Umorgatbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
nisationen und Neubildungen von Dienststellen oder die in § 1 genannten Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen, die die Neuwahl,
Mitgliedschaft oder vorübergehende Aufgabenwahrnehmung der Personalvertretung
regeln. Der tbb beamtenbund und tarifunion
hatte sich bis zuletzt gegen diese Regelung
ausgesprochen, da die Gefahr gesehen wurde,
dass die Stellung einer gewählten Personalvertretung durch die Regelungen in der Rechtsverordnung geschwächt wurden könnten.
Neuregelung des Gruppenprinzips bei gemeinsamer Beratung
Abweichend vom bisherigen Rechtsgedanken
des Gruppenprinzips muss nunmehr in Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen
einer Gruppe betreffen, erst nach gemeinsamer Beratung im Personalrat ein Beschluss
herbeigeführt wurden, dass nur die Vertreter
dieser Gruppe zur Beschlussfassung berufen
sind.
Weil die Gruppenvertreter in ihren Angelegenheiten über eine besondere Sachkunde
verfügen, wurde in der Praxis eine Entscheidung durch die betroffene Gruppe als sachgerecht und erforderlich angesehen. Um sich
ggf. einer Majorisierung durch die andere
Gruppe zu entziehen, müsste nach dem Gesetzentwurf nunmehr erst ein Beschluss der
Gruppe herbeigeführt wurden. Der tbb hatte
sich gegen diese Änderung ausgesprochen.
Freistellungsregelungen optimiert
Im Gesetzentwurf findet sich ferner die Absenkung der Beschäftigtenzahl für die erstmalige Freistellung für Mitglieder des Personalrats. Entgegen der bisherigen Regelung, wonach eine Freistellung erst ab 300 Beschäftigten erfolgte, soll dies zukünftig bereits bei 250
Beschäftigten möglich sein.
In dem Gesetzentwurf ist auch eine verbesserte Freistellungsmöglichkeit für Hauptpersonalräte enthalten. Von der dienstlichen Tätigkeit
sind ein oder mehrere Mitglieder der Stufenvertretung bei der jeweils obersten Landesbehörde im Gesamtumfang einer Vollzeitstelle
freizustellen. Unabhängig davon sind bei Bedarf weitere Freistellungen möglich.
Für den tbb stellen diese Änderungen nur
teilweise einen Erfolg dar, da u.a. für die Per-
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sonalvertretungen bei den obersten Behörden
mit mehreren landesweiten Dienststellen
auch diese Freistellungsregelungen unzureichend sind.
Personalräteversammlung
Ebenfalls zu nennen ist die Einführung der
Möglichkeit einer Personalräteversammlung.
Zukünftig soll es einmal jährlich möglich sein,
eine Personalräteversammlung durchzuführen, bei der die Hauptpersonalräte bzw. die
Bezirkspersonalräte die Personalräte im Geschäftsbereich einladen. Diese Treffen sollen
den Austausch untereinander fördern und so
die Effizienz der Personalratsarbeit vor allem
in kleineren Einheiten, in denen der Personalrat nur wenige Mitglieder hat, steigern. Der
tbb begrüßt diese Regelung ausdrücklich.
Monatsgespräch
Die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte
kann künftig an den Monatsgesprächen teilnehmen.
Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs
Im Gesetzentwurf wurde auch einer weiteren
langjährigen Forderung des tbb Rechnung
getragen, indem das im Jahr 2001 in das Personalvertretungsrecht eingeführte Verfahren
der Mitwirkung aufgehoben und die Mitwirkungstatbestände in die Mitbestimmung überführt wurden. Dies vereinfacht das Beteiligungsverfahren, da nunmehr nur noch das
Mitbestimmungsverfahren durchzuführen und
keine Unterscheidung nach Mitwirkung und
Mitbestimmung mehr vorzunehmen ist. Die
bisherigen Mitwirkungstatbestände sind jetzt
in die eingeschränkte Mitbestimmung eingegliedert.
Einschränkend sei hierzu jedoch gesagt: Zwar
wurden durch die Neufassung im Personalvertretungsgesetz die §§ 69 a und 75 a gestrichen, durch die Neufassung des § 69 Abs. 4
erstehen das Verfahren der Mitwirkung und
die entsprechenden Beteiligungstatbestände
jedoch quasi wieder auf.
Rechtsfolge des Fehlens der Beteiligung
Es wurde auch im neuen Personalvertretungsgesetz klargestellt, dass soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, nur mit seiner Zustimmung getroffen
wurden kann, soweit dieses Gesetz nichts
anderes bestimmt.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Unterrichtung bei Organisationsänderungen
Bei Maßnahmen der Organisationsänderung
ist nach neuer Gesetzeslage die Personalvertretung umfassend und rechtzeitig zu unterrichten. Sie kann jetzt auch sogar externe Beratung in Anspruch nehmen.
Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene statt
GHPR
Der Gemeinsame Ausschuss der Hauptpersonalräte wurde entgegen der Forderungen des
tbb durch eine Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene ersetzt. Die Arbeitsgemeinschaft
kann die Angelegenheiten abstimmen, die von
allgemeiner Bedeutung sind und über den
Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehen.
Anhebung der Anzahl der Bezirkspersonalräte
im Schulamtsbereich
Die bisherige Begrenzung auf höchstens 17
Mitglieder in einem Bezirkspersonalrat eines
Schulamtsbereichs wurde auf 19 Mitglieder
erhöht. Dies trägt zu mindestens teilweise den
Bedingungen von nur noch fünf statt bisher elf
bestehender Schulamtsbereiche Rechnung.
Der tbb hatte sich im Rahmen der Umstrukturierungen in diesem Bereich für eine Anhebung stark gemacht.
Fazit
Der tbb konnte abschließend feststellen, dass
die Novelle des Personalvertretungsgesetzes
teilweise Verbesserungen mit sich bringt und
in einigen Bereichen langjährige Forderungen
des tbb sowie der in ihm vertretenen Fachgewerkschaften aufgreift.
Thüringer Dienstrecht
Die bereits für die letzte Legislaturperiode
(2005-2009) angekündigte Dienstrechtsreform
kam doch erst zum 1. Januar 2015. Der tbb
hatte sich mit Unterstützung der Kommission
Dienstrecht mehrfach durch Stellungnahmen
in den Prozess eingebracht und dabei einige
Änderungen des ursprünglichen Entwurfes
erwirken können. Darunter:
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Thüringer Beamtengesetz
Im Interesse der Anwenderfreundlichkeit
wurden die laufbahnrechtlichen Bestimmungen aus dem Beamtengesetz gestrichen und in
einem eigenen Gesetz zusammengefasst.
Kosten Untersuchung Amtsarzt
Es wurde ein Hinweis aufgenommen, dass die
Kosten einer vom Dienstherrn angeordneten
amtsärztlichen Untersuchung nicht den Beamten auferlegt werden dürfen. Damit wurde
Rechtsklarheit in einigen Bereichen geschaffen.
Verjährung Schadensersatzansprüche
Das neue ThürBG verzichtete auf die bisher in
§ 60 ThürBG a.F. enthaltenen eigenständigen
Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet
sich nunmehr nach den zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen der §§ 195 und 199
Abs. 1 bis 3 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen des
Dienstherrn beträgt demnach drei Jahre.
Arbeitszeit
Es wurde im Beamtengesetz nunmehr die
regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt
auf 40 Stunden in der Woche festgesetzt. Soweit der Dienst Bereitschaftszeiten einschließt, kann die regelmäßige Arbeitszeit
entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen
auf durchschnittlich bis zu 48 Stunden in der
Woche verlängert wurden. Unter Beachtung
der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes kann die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt auf bis zu
56 Stunden in der Woche verlängert wurden,
wenn die Beamten schriftlich eingewilligt haben.
Familienpflegezeit
Die bereits bestehenden Möglichkeiten einer
Teilzeitbeschäftigung wurden um die „Familienpflegezeit“ erweitert. Auf Antrag für die
Dauer von längstens 48 Monaten Teilzeitbeschäftigung als Familienpflegezeit zur Pflege
eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen
zu genehmigen. Verbleibender Kritikpunkt des
tbb: Es gibt keinen finanziellen Ausgleich bzw.
Aufstockung hierfür.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Landespersonalausschuss
Der Landespersonalausschuss (LPA) besteht
nunmehr aus neun (anstatt bisher acht) ordentlichen und neun (anstatt acht) stellvertretenden Mitgliedern. Der Staatssekretär des für
das Beamtenrecht zuständigen Ministeriums
bleibt ständiges Mitglied. Es wurde seine Stellung als Vorsitzender festgeschrieben. Er wurde im Verhinderungsfalle weiterhin durch den
Leiter der für das allgemeine Dienstrecht zuständigen Abteilung dieses Ministeriums vertreten.
Die Landesregierung beruft je vier ordentliche
und je vier stellvertretende Mitglieder aus den
obersten Landesbehörden. Von den übrigen
vier ordentlichen Mitgliedern und ihren Stellvertretern sind je zwei ordentliche und je zwei
stellvertretende Mitglieder auf Vorschlag der
kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und
Berufsverbände zu berufen.
Künftig wurde der LPA zur Durchführung seiner Aufgaben durch eine in dem für das Beamtenrecht zuständigen Ministerium einzurichtende Geschäftsstelle unterstützt.
Es wurde auf Anregung des tbb zudem ein
klarstellender Hinweis aufgenommen, dass
Beschlüsse des Landespersonalausschusses
unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen bekannt gemacht wurden
können, soweit sie allgemeine Bedeutung
haben.
Thüringer Laufbahngesetz
Die bisher im Thüringer Beamtengesetz und in
der Thüringer Laufbahnverordnung enthaltenen laufbahnrechtlichen Bestimmungen wurden im neuen Thüringer Laufbahngesetz und
damit in einem Regelwerk zusammengefasst.
Die bisherige Laufbahnverordnung entfällt.
Stellenausschreibung
In das Gesetz wurde die Verpflichtung zur
Stellenausschreibung (bei Neueinstellungen
und Beförderungsdienstposten) festgeschrieben. So ist es erforderlich, Bewerber für Neueinstellungen, das heißt Ernennungen unter
Begründung eines Beamtenverhältnisses (vergleiche § 28), durch eine öffentliche Stellenausschreibung (zum Beispiel im Internet, in
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einem Amtsblatt oder einer Zeitung) zu ermitteln. Ausschreibungen, die lediglich in den
Diensträumen einer Behörde aushängen, genügen diesen Anforderungen nicht. Auch wurden Festlegungen für Ausnahmen (z.B. Stellen
politischer Beamter) der generellen Stellenausschreibungsverpflichtung festgelegt.
Berechnung Dienstzeiten
Bei der Berechnung der Dienstzeiten sind –
außer, wenn im Einzelfall Gründe für eine
Abweichung vorliegen – Zeiten einer Voll- und
Teilzeitbeschäftigung im gleichen Umfang zu
berücksichtigen. Auf die bisherige pauschale
Kürzung bei Teilzeitbeschäftigten (bei unterhälftiger Teilzeit) wurde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung verzichtet.
Höchstaltersgrenzen
Auf die Festsetzung einer allgemein verbindlichen „zahlenmäßigen“ Höchstaltersgrenze
wurde zukünftig verzichtet. Nach der Neuregelung dürfen Bewerber zum Zeitpunkt der
Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe
das Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
das 20 Jahre vor dem Zeitpunkt des jeweiligen
Ruhestandseintritts liegt. Ausnahmen sind
bspw. dann zulässig, wenn Spezialkräfte gewonnen wurden sollen. Das heißt, dass Beamte, die zukünftig mit dem Ablauf des Monats
in den Ruhestand treten, in dem sie das 67.
Lebensjahr vollenden, bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 47. Lebensjahr vollenden,
in ein Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt
wurden können. Die Einstellungshöchstgrenzen für Vollzugsbeamte liegen – je nach Laufbahn – beim vollendeten 40. Lebensjahr (mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst), beim vollendeten 42. Lebensjahr (mittlere und gehobene Polizei und Justizvollzugsdienste und gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) und beim
vollendeten 44. Lebensjahr (alle höheren Vollzugsdienste).
Laufbahnen
Das Laufbahnsystem wurde neu gestaltet. Ziel
der Neuordnung ist es, die Zahl der bestehenden Laufbahnen zu reduzieren, die Zuordnung
der Bildungsabschlüsse und Qualifikationen zu
den Laufbahnen zu erleichtern, den Verwaltungsaufwand bei einem
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Wechsel von Tätigkeiten zu verringern und die
Attraktivität für Bewerber mit Berufserfahrung
zu erhöhen. Zudem gibt es nur noch 11 Fachrichtungen.
In den einzelnen Fachrichtungen können für
Ämter, die eine gleiche Qualifikation erfordern, Fachrichtungszweige eingerichtet wurden.
Anerkennung der Laufbahnbefähigung.
Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine
Anerkennung gegeben sind, obliegt aufgrund
der Sachnähe zukünftig der für die jeweilige
Fachrichtung zuständigen obersten Landesbehörde.
Einstellung im Eingangsamt
Der bereits jetzt geltende Grundsatz, dass
Neueinstellungen im jeweiligen Eingangsamt
der Laufbahn vorzunehmen sind, wurde festgeschrieben.
Einstellung in höherer Laufbahn
Neu ist eine Regelung, die Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes, die privat eine
Hochschulausbildung absolviert haben erlaubt, die Möglichkeit, in der höheren Laufbahn eingestellt zu wurden.
Personalentwicklung
Es wurden Maßnahmen zur Personalentwicklung (bspw. Personaleinsatz, Fortbildung und
Qualifizierung, Beurteilung, Zielvereinbarungen) im Gesetz benannt. Grundlage für deren
gezielten Einsatz bilden die zu erstellenden
Personalentwicklungskonzepte. Es wurde eine
Verpflichtung des Dienstherrn aufgenommen,
Qualifikation zu fördern, und für den Beamten, sich selbst fachlich und methodisch fortzubilden.
Fazit:
Auch diese „Reform“ ist nach Ansicht des tbb
in großen Teilen verbesserungswürdig. So
fehlt es neben einer finanziellen Ausgestaltung
der Familienpflegezeit für Beamte an einer
neuen Altersteilzeitregelung.
Thüringer Besoldungsrecht
Thüringen muss seit der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011
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zur sogenannten Bündelung von Dienstposten
steht Thüringen vor der Aufgabe, rund 16.000
Dienstposten von Landesbeamten zu bewerten. Damit sollen Unklarheiten beseitigt und
gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden
wurden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte anlässlich eines Urteils vom 30. Juni 2011 zu der
Einreihung in eine Beförderungsrangliste die
Aussage getroffen, dass „die Zuordnung von
Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten) […] der
sachlichen Rechtfertigung bedarf, die sich nur
aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben kann“.
Dieser Rechtsprechung, die sich sowohl auf
Artikel 33 GG als auch auf bundesgesetzliche
Regelungen im Bundesbesoldungsgesetz
stützt, soll nunmehr durch eine Änderung des
Thüringer Besoldungsgesetzes entsprochen
wurden.
Verbeamtete Lehrer im Schulbereich und Professoren an Hochschulen waren von der Neuregelung zur Stellenbewertung nicht betroffen.
Als Reaktion auch auf diese geänderte Rechtsprechung wurde eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Diese
enthielt u.a. folgende Änderungen:
Erleichterungen beim Familienzuschlag
Beamten und Richtern in eingetragenen Lebensgemeinschaften bekommen rückwirkend
den Familienzuschlag für Beamte.
Darüber hinaus soll es zu einer Vereinfachung
der Auszahlungsregelung des Familienzuschlages kommen. Die komplizierten Anrechnungsmodalitäten hinsichtlich der bestehenden Unterhaltsverpflichtung sollen damit entfallen.
Stellenobergrenzen
Geplant ist, die Stellenobergrenzenverordnung aufzuheben und eine Regelung zu Stellenobergrenzen künftig in das Besoldungsgesetz aufzunehmen.
Grundschullehrerbesoldung
Der Thüringer Landtag hat die bessere Bezahlung der Thüringer Grund- und Förderschullehrer mit DDR-Ausbildung beschlossen. Mit
der am 16. Juli 2014 verabschiedeten Ände-
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
rung des Besoldungsgesetzes wird das Gehalt
von rund 2.000 Lehrern der unteren Klassenstufen bis 2017 schrittweise angehoben. Bisher wurden Grund- und Förderschullehrer mit
einer DDR-Ausbildung gegenüber ihren Kollegen mit einem nach 1989 erlangten Abschluss
laut Besoldungsgesetz niedriger eingruppiert
und damit auch schlechter bezahlt. Mit der
Gesetzesänderung werden sie jetzt schrittweise gleichgestellt.
Die Gesetzesänderung wurde gemeinsam
durch das Thüringer Bildungsministerium, das
Thüringer Finanzministerium, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und den
Thüringer Beamtenbund auf den Weg gebracht. Die ab 2015 beginnende stufenweise
Anpassung der Besoldung gilt für Beamte und
Angestellte gleichermaßen. Reguläre Beförderungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
Thüringer Beamtenversorgungsgesetz
Am 16. Juni 2011 wurde vom Thüringer Landtag das „Gesetz zur Regelung der Versorgung
und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (ThürGVersA)“ beschlossen und führte zu folgenden Änderungen auf
Landesebene für die Beamten:
schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze
Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf
erfolgte ein Anstieg des Pensionseintrittsalters zeitlich parallel zur Anhebung der Altersgrenzen für die Regelaltersrente schrittweise
von 65 auf 67 Jahre. Die ohne Änderung des
ThürBG ab 2012 drohende Versorgungslücke
zwischen Pensionseintritt und frühest möglichem Rentenbezug für Beamte mit einer
Misch-Altersversorgung aus Pensions- und
Rentenanteil (typische Erwerbsbiografie für
Beamte mit Beschäftigungsanteil im Angestelltenverhältnis) wurde mit der Verabschiedung des ThürGVersA geschlossen und damit
der zweiten Forderung des tbb im Rahmen
unseres „Dreierpakets“ entsprochen, wenn
auch auf verbindlicher und nicht auf freiwilliger Basis, wie von uns immer wieder gefordert.
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Ausnahmeregelungen für Polizei, Feuerwehr
und Strafvollzug zu den Regelaltersgrenzen
gibt es auch zukünftig, sie sind aber größtenteils ebenso mit einer schrittweisen Anhebung verbunden. Dies wurde im Vorfeld stark
von Seiten des tbb kritisiert, ebenso wie das
Fehlen von Sonderregelungen für Beamte in
Wechselschicht.
Der Ausgleich für die besonderen Altersgrenzen für Beamte des Vollzugsdienstes und
des Einsatzdienstes der Feuerwehr (§ 48 BeamtVG-a.F.) findet nur noch bis zum 31. Dezember 2016 Anwendung und wurde bis dahin stufenweise abgeschmolzen (2012: 4 091
€, 2016: 891 €). Der tbb hatte sich leider vergeblich für die Beibehaltung der bisherigen
Regelung stark gemacht. Eine derartige Kürzung des Höchstbetrages des Ausgleichs erscheint uns als nicht akzeptabler Alleingang
Thüringens mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Thüringer Beamtinnen und Beamten. Weder das Bundesversorgungsrecht, noch die Versorgungsgesetze
anderer Bundesländer sehen eine solch starke Abschmelzung vor.
Senkung der Antragsaltersgrenze
Die voraussetzungslose Antragsaltersgrenze,
also das Alter, ab dem die Beamtinnen und
Beamten selbstbestimmt und früher in den
Ruhestand treten können, wurde von 63 auf
62 Jahre gesenkt.
Als Novum wurde bei den besonderen Altersgrenzen der Polizei-, Justizvollzugsbeamten
sowie Beamten im feuertechnischen Dienst
der Antragsruhestand mit 60 Jahren eingeführt.
Versorgungsabschlag
Wer unter Inanspruchnahme dieser Antragsaltersgrenze in den Ruhestand tritt, muss
einen Versorgungsabschlag hinnehmen. Dieser Versorgungsabschlag wurde lebenslang
erhoben. Seine Höhe ist abhängig von dem
Zeitraum, der bei der Zurruhesetzung noch
an dem Ende des Monats fehlt, in dem man
das Pensionsalter erreicht. Mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf das
67. Lebensjahr geht auch eine entsprechende
Erhöhung des Abschlags einher. Der Abschlag
beträgt 3,6 % pro Jahr bzw. 0,3 % für jeden
Monat.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Die Abschlagsfreiheit aufgrund besonders
langer Beschäftigungszeiten wurde für Beamtinnen und Beamte analog der entsprechenden Rentenaltersgrenze übernommen,
so dass abschlagsfreie Versorgung bei Eintritt
in den Ruhestand mit Vollendung des 65.
Lebensjahres möglich ist, soweit man mindestens 45 Jahre ruhegehaltsfähiger Dienstzeit nachweisen kann.
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
Eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes kann eine Beamtin bzw. ein Beamter mit zu erwartender Mischversorgung
(Pension und Rente) unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sofern die Eintrittsaltersgrenzen auseinander fallen.
Die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wurde ausschließlich auf Antrag
vorgenommen, der innerhalb von 3 Monaten
nach Eintritt des Beamten in den Ruhestand
gestellt worden sein muss.
Besonderheiten bei der Berücksichtigung
von Dienstzeiten
Zeiten einer Altersteilzeit sind zu neun Zehnteln der Arbeitszeit ruhegehaltfähig, die der
Bemessung der ermäßigten Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde gelegt worden ist. Das bedeutet, dass z.B. bei Vollbeschäftigung und Inanspruchnahme der Altersteilzeit vom 55. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr der Zeitraum von 10 Jahren insgesamt mit 9 Jahren als ruhegehaltfähige
Dienstzeit berücksichtigt wurde.
Zeiten, die im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst abgeleistet
worden sind, wurden bislang nach § 10 BeamtVG-a.F. als ruhegehaltfähig anerkannt,
soweit sie
1. zur Ernennung geführt haben oder ein
wesentlicher Grund für die Übernahme in
das Beamtenverhältnis waren und
2. dem Beamtenverhältnis unmittelbar, also
ohne Unterbrechung,
vorangingen.
Nunmehr wurden nach § 16 BeamtVG Zeiten,
in denen ein Beamter vor der Berufung in das
Beamtenverhältnis hauptberuflich im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines
öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von
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dem Beamten zu vertretende Unterbrechung
tätig war, als bis zu fünf Jahren ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt. Dies gilt nicht,
wenn die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist.
Thüringer Beihilfeverordnung
Zum 1. Juli 2012 wurde in Thüringen das Beihilferecht verändert. Diese Änderungen haben
teilweise finanzielle Auswirkungen zu Lasten
der Beschäftigten.
Wichtigste Änderung war eine Neuregelung
des Eigenbehaltssystems. Bislang galt die in
der gesetzlichen Krankenversicherung übliche
„Praxisgebühr“ von 10 Euro aufbereitet in
entsprechender Form, d. h. vereinzelt nach
Sparten (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten) und unter Ausklammerung von Weiterverweisungen an andere Ärzte.
Nach der im Juli 2012 vorgesehenen Regelung
betrug der Eigenbehalt zukünftig einheitlich
4 Euro und sollte von der zu gewährenden
Beihilfe je Arzneimittel und je Rechnungsbeleg
abgezogen wurden. Zur Vermeidung von sozialen Härten und zur Steuerung der Inanspruchnahme von Leistungen sind Befreiungstatbestände und Belastungsgrenzen
vorgesehen.
Neues Gleichstellungsgesetz
In Thüringens Verwaltung werden seit 2013
40 Prozent der Chefposten für Frauen reserviert. Zudem können auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt wurden. Das
sind die beiden wichtigsten Neuerungen im
Thüringer Gleichstellungsgesetz, das vom Thüringer Landtag am 14. Februar 2013 nach
kontroverser Debatte beschlossen wurde.
Nach dem neuen Gleichstellungsgesetz sollen
künftig 40 Prozent der Führungspositionen im
öffentlichen Dienst mit Frauen besetzt wurden. Zurzeit sind weniger als zehn Prozent der
Staatssekretärposten, weniger als 15 Prozent
der Referatsleitungen und nur knapp 25 Prozent der Abteilungsleitungen in den obersten
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Landesbehörden in Frauenhand. Christiane
Scheler, Vorsitzende der Frauen im Thüringer
Beamtenbund, fasst dies knapp zusammen:
„Je höher die Funktionsebene, umso geringer
ist der Frauenanteil.“
Das Gesetz sieht vor, dass künftig alle Behörden Pläne aufstellen, um mehr Frauen in die
Verwaltungsspitzen zu bringen. Sollten die
Ziele nicht erreicht wurden, drohen Sanktionen. Die Pläne könnten auch eingeklagt wurden. Außerdem soll mit dem neuen Gesetz die
Position der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wurden. Daneben räumt der Entwurf
der Gleichstellungsbeauftragten bessere Beteiligungsrechte z.B. bei Einstellungen, Beförderungen und Versetzungen.
„Als große Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten sehen wir die Schaffung
von Sanktionsmöglichkeiten sowie die Einführung eines Klagerechtes“ führt Scheler weiter
aus.
Mit der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes soll ein wesentlicher Beitrag zur
Gleichstellung von Frauen und Männern, zur
Beseitigung bestehender und zur Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des
Geschlechts und zur Vereinbarkeit von Beruf
und Familie in Thüringen geleistet wurden.
Die tbb frauen hatten sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch mit den vorgelegten
Gesetzentwürfen befasst und sich für eine
Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wiederholt eingesetzt.
Beratung und Rechtsschutz
Der dbb/ tbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsgewerkschaften für deren Einzelmitglied durch. Dazu
gehören Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im
Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren
beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit
im öffentlichen Dienst oder im privaten
Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen
auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer
Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann
für Schwerbehinderte.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst
damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen
Fragen. Er umfasst auch Rechtsprobleme des
Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht
haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung
des Grades der Behinderung oder Fragen im
Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und
ähnliches mehr.
In Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Rechtsschutz gewährende Stelle im Ausnahmefall Rechtsschutz
gewähren. Eine Rechtsschutzdurchführung
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über die dbb Dienstleistungszentren erfolgte
hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sachverhalte nur insoweit, als
ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug
gegeben ist.
Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich,
da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.
Neben der schriftlichen und telefonischen
Beratung für dbb Personalratsmitglieder, bietet der dbb seit etwa einem Jahr persönliche
Rechtsberatungstermine in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin an. Ab Juli wurde dieses
Angebot wegen der großen Nachfrage auch
auf Schwerbehindertenvertreter ausgedehnt.
Gegenstand der Beratungen sollen Fragen
sein, die einen Zusammenhang mit der Personalratstätigkeit bzw. mit der Arbeit als
Schwerbehindertenvertreter haben und einen
Bezug zum Personalvertretungsrecht bzw.
Recht der Schwerbehindertenvertretungen
aufweisen.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (dbb
beamtenbund und tarifunion, GB 5, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon:
030/4081-5701, Telefax: 030/40 81-4759,
[email protected])
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Bildungsarbeit
Eine besonders wichtige Zielgruppe der gewerkschaftspolitischen Bildungsarbeit sind die
Personalräte und der Nachwuchs im öffentlichen Dienst. In Zusammenarbeit mit unseren
Fachgewerkschaften, vor allem tlv und komba,
organisierte der tbb zahlreiche Seminare für
Personalvertretungen. Die dbb Jugend Thüringen ergänzte das Angebot des tbb durch regelmäßige JAV Schulungen und die tbb
frauenvertretung organisierte bis zu 2x jährlich Seminare zu den Themen „Motivation“
und „Burn Out“.
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Gute Zusammenarbeit mit
den Medien
Die Effektivität der Gewerkschaftsarbeit ist in
hohem Maße vom „öffentlichen Profil“ abhängig. Auch die besten Argumente wurden
von Regierung und Verwaltung gerne überhört, wenn es nicht gelingt, die Öffentlichkeit
und die Politik zu überzeugen. Die Durchsetzung berechtigter Forderungen der Beschäftigten, der dienstlichen, besoldungs- und tarifrechtlichen sowie der sozialen Forderungen
des tbb ist nicht nur in Einzelgespräche zu
erreichen. Der Landesvorstand hat im Berichtszeitraum seine gewerkschaftspolitischen
Forderungen und die häufig notwendigen
Veranstaltungen, Tagungen, Demo- und
Streikmaßnahmen mit zahlreichen Presserklärungen, Pressekonferenzen sowie Rundfunkund TV-Interviews begleitet.
Tag der offenen Tür im Thüringer Landtag
Der Tag der offenen Tür des Thüringer Landtages am 25. Juni 2011 war nicht nur eine
Gelegenheit für die Bürger, Einblicke in die
Arbeit der Landesregierung, Fraktionen und
Parteien zu erhalten.
Auch Gewerkschaften präsentierten sich und
ihre Arbeit. Gemeinsam mit dem BDF, der
DVG Thüringen und dem Bund der Rechtspfleger stellte sich der tbb den Fragen der Be-
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schäftigten des öffentlichen Dienstes und natürlich auch der Bevölkerung.
Gerade zu diesem Zeitpunkt wollten Thüringer
Beamte wissen, was wurde jetzt mit meiner
Arbeitszeit, ab wann kann ich zukünftig in
Pension gehen, wie wurden die Tarifergebnisse in Thüringen für die Beamten übernommen.
Neben der Vorstellung der allgemeinen Leistungen der Gewerkschaften konnten auch
erstmals die Interessierten über wirtschaftliche Vorteile der Mitgliedschaft in einer Fachgewerkschaft des tbb informiert wurden.
Natürlich nutzten die Vertreter der Gewerkschaft die Möglichkeit des Gesprächs mit den
Politikern, wie z.B. Mareike Klostermann mit
Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht.
Gemeinsam mit BDF, BRH, DVG, DStG, dbb
jugend thüringen und komba präsentierte sich
der tbb 2012 und 2014 mit einem Stand auf
dem Gelände des Thüringer Landtages und
nutzte so die Möglichkeit, mit den zahlreich
vertretenen Politikern, Abgeordneten und
Mitgliedern ins Gespräch zu kommen.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Der Seniorenverband BRH informierte über
die aktuelle Situation in der Pflege während
die komba nach den Tarifverhandlungen im
Frühjahr im Bereich Bund und Kommunen
(TVöD) Aufklärungsarbeit leistete, um die Unterschiede TV-L und TVöD sowie die Zusammenhänge mit der Übertragung der TarifErgebnisse auf die Thüringer Beamten zu erläutern.
Die dbb jugend klärte über Ausbildungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sowie über
die aktuelle Initiative des tbb zum Bildungsurlaub auf. Die Vertreterinnen der Geschäftsstelle des Beamtenbundes informierten über die
Arbeit des tbb und beantworteten Rückfragen
zur Beihilfe und zu einzelnen Fachgewerkschaften.
Neben den fünf Landtagsfraktionen waren
mehr als 200 Kommunen, Vereine, Verbände
und Institutionen beim Tag der offenen Tür
des Thüringer Landtages vertreten.
Unsere Fachgewerkschaften berichten
Kurzbericht des BTE
Im September 2014 fand in Königswinter die
Bundeshauptvorstandssitzung des BTE statt.
Thüringen wurde durch Frau Evelyn Breitenherdt vertreten.
Es wird derzeit durch eine Arbeitsgruppe des
Bundesvorstandes, unter Mitarbeit der einzelnen Landesverbände an einer Übersicht über
die Tätigkeiten im Mess-, Eich- und Beschusswesen gearbeitet, aus der später eine Empfehlung an die Tarifkommission des dbb gehen
soll. Diese Empfehlung wird zur korrekten
Tätigkeitsbeschreibung und der dazugehörenden Eingruppierung dringend gebraucht.
Die aktuell im TV-L hierzu gültigen Parameter
sind unvollständig und decken nicht die Bandbreite der Tätigkeiten ab, zumal durch die
rasante Entwicklung auf messtechnischem
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Gebiet die Anforderungen an die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
stetig steigen und vor allem umfangreicher
werden.
In diesem Zusammenhang ist es für den BTETH nicht hinnehmbar, dass alle im Mess-, Eichund Beschusswesen arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer umfangreichere
Aufgabenübertragungen hinnehmen mussten,
aber an Eingruppierung und Besoldung sich
nichts geändert hat.
In der verantwortlichen (Personal) Abteilung
des TLV herrscht seit zwei Jahren Bearbeitungsstau. Die Beschäftigten, die einen Antrag
auf Prüfung der Eingruppierung gestellt haben, arbeiten ohne entsprechendes Entgelt,
bzw. entsprechende Besoldung zu bekommen.
Unzufriedene Mitarbeiter und Überlastungsanzeigen sind die Folge, was den BTE-TH auch
weiterhin für die entsprechenden Beschäftigten eintreten lässt.
Kurzbericht des BTB Thüringen
Die Mitgliederzahlen des BTB sind im Berichtszeitraum um mehr als 20 % gestiegen. Es ist
keine Selbstverständlichkeit in Zeiten von Personalabbau und Verwaltungsreformen, sich
der Aufgabe der Personalratsarbeit zu stellen.
Trotz allem ist es dem BTB Thüringen geluntbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
gen, bei der letzen Personalratswahlen sehr
erfolgreich abzuschneiden: Der BTB Thüringen
stellt in 3 Ministerien den stellvertretenden
Vorsitzenden des Hauptpersonalrates und
diese 3 Vertreter sind gleichzeitig Mitglied in
der ARGE HPR. In zahlreichen örtlichen Personalräten der Landes- und Kommunalverwaltung haben Mitglieder des BTB Thüringen den
Im Bild (v.l.n.r.): Bernd Niesen, Arne Goldammer, Burga
Beyer, Andrea Erlebach, Steffen Hornig, Frank Fielitz, Simone
Pabst, Uwe Käppel, Alexander Gaupp, Steffen Steinbrück,
Frank Schönborn, Heiko Naumann
Vorsitz inne oder sind Mitglied der örtlichen
Personalräte (THÜLIMA, LRA Sömmerda;
TLVermGeo; TMBLV; Ämter für Landentwicklung). Erfreulich ist auch, dass bereits zum
wiederholten Male ein BTB Mitglied den Vorsitzend der Haupt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung im Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) stellt. Des Weiteren ist der
Landesvorsitzende zum Vorsitzenden der ARGE HPR gewählt worden.
Der BTB Thüringen hat im Berichtszeitraum
regelmäßig Gespräche mit Staatsekretären aus
den Ministerien des Geschäftsbereiches
TMLFUN, TMBLV und TMFSG geführt. Hervorzuheben ist, dass erstmalig Gespräche mit
dem Sozialministerium über die Bereiche des
Arbeits- und Verbraucherschutzes geführt
werden konnte.
stellt nunmehr in allen Dienststellen den Vorsitzenden der örtlichen Personalräte. Darüber
hinaus haben die Mitglieder des BSBD bei der
Wahl zum Hauptpersonalrat Justizvollzug 6
der insgesamt 7 Sitze errungen. Ein Erfolg auf
der ganzen Linie.
Erstmals ging der Sitz des Beschäftigtenvertreters an die Liste des
BSBD. Die Wahlbeteiligung lag mit
66,63 % wieder bei
der der vergangenen
Jahre. Diese hätte
bei einer besseren
Wahlbeteiligung der
JVA Tonna (51,37%)
und der JSA Ichtershausen
(58,57%)
noch besser ausfalIm Bild: Gerd Schulz (BSBD)
len können. Die
Wahlbeteiligung der
anderen Dienststellen lag zwischen 72,22%
(JVA Goldlauter) und 84,34% (JVA Gera).
In der konstituierenden Sitzung des Hauptpersonalrates Justizvollzug, im Juni 2014 wurde
Uwe Allgäuer zum Vorsitzenden und Uwe
Steinke zum stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt. Weiterhin gehören dem Vorstand
Frau Kirschenpfadt und Bernd Krüger an.
Kurzbericht der DPolG
Für die Polizei stand wie in jeder Wahlperiode
wieder einmal eine Polizeireform an. Die Polizeistrukturreform wurde von der Landesregierung mit einem sehr schnellen Zeitplan umgesetzt und viele Kolleginnen und Kollegen fühlen sich verlassen und
zurückgesetzt.
Kurzbericht des BSBD
Die im Mai 2014 statt gefundenen Personalratswahlen waren ein voller Erfolg für den
BSBD Landesverband Thüringen. Dieser erreichte sein bisher bestes Ergebnis, was je bei
Personalratswahlen erreicht wurde: Der BSBD
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Im Bild: Jürgen Hoffmann (DPolG)
Die DPolG zeigte sehr
kritisch Schwachstellen
auf und fand dabei keinerlei Gehör! In der
Anhörung im Landtag
zum Gesetzesentwurf
für die Polizeistrukturreform wies die Polizeiabteilung und Landesregierung jegliche Kritik
zurück und brachte
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
ihren Entwurf mit der Stimmenmehrheit von
CDU und SPD durch. Ein zwischen beiden Fraktionen geschlossener Vertrag hierzu blieb auf
dem Papier und fand keine weitere Beachtung
in der Umsetzung. Insbesondere zur Planstellen- und Stellenbewirtschaftung und Verwendung der Vollzugsbeamten blieb ein Textbaustein bis heute!
Eine ernüchternde Realität der letzten 5 Jahre:
 so viel Klagen an den VG und OVG unserer
Kolleginnen und Kollegen wie nie zuvor;
 Betriebsklima so tief gesunken wie nie
zuvor;
 Ermittlungen gegen Personalräte und Gewerkschafter in der Polizei wie in den vergangenen Wahlperioden nicht in der Anzahl zusammen unter mehrmaligen Brechens des Rechtes bei TKÜ oder Observationen;
 Beförderungsstopp durch Klagebegehren
so hoch wie in den ganzen Wahlperioden
nicht;
 Personalabbau Polizei von ca. 1000 Planstellen und Stellen 2008 - 2014;
 weiterer geplanter Personalabbau bei
Polizei von nochmals ca. 900 Planstellen
und Stellen.
Die DPolG führte einen erbitternden Kampf
gegen diese sich anzeigenden und herausbildenden Zustände in der Polizei, aber man fand
kein Gehör und hat eine Situation die mit
Stand vom 01.10.2014 ernüchternd ist:
Der Dienstposten Abteilungsleiter Polizei ist
seit fast 12 Monaten unbesetzt aufgrund einer
Konkurrentenklage. Ebenso unbesetzt blieben
bislang der Posten des stellvertretenden Abteilungsleiter Polizei, des Referatsleiters Referat 42 und seines Stellvertreters sowie der
Posten des Referatsleiter des Referat 40 inklusive Stellvertreter. Auch die Stelle der Behördenleiter der Landespolizeiinspektionen Erfurt, Nordhausen und Gotha sind beklagt und
können somit seit über einem Jahr nicht besetzt werden In der Folge auch der Behördenleiter der Landespolizeiinspektion Suhl. Ernüchterndes Ergebnis: von sieben Behördenleiterpositionen in den Landespolizeiinspektionen sind drei Behördenleiterstellen besetzt.
Weitere Dienstposten auf allen Ebenen sind
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beklagt. So eine Situation wie im Jahr 2014
gab es nach keiner Legislaturperiode.
Die DPolG Thüringen ist trotz dieser Widrigkeiten gestärkt aus dieser Situation herausgegangen und hat mehr Sitze im Personalrat
errungen und man konnte auch seine Mitgliederstärke bei mehr als 1.000 weniger Kolleginnen und Kollegen in der Polizei Thüringen
halten.
Unser Hauptziel auch für die nächste Legislaturperiode bleibt: Kein weiterer Stellenabbau
und Verbesserung der Klimas in der Polizei!
Kurzbericht Landesverband beamteter Tierärzte
Am 15. Mai 2013 fand im Hotel „Am Stadion“
in Jena die Jahrestagung und Mitgliederversammlung des LbT statt. Frau Dr. Grimm, Vorsitzende des Landesverbandes, begrüßte alle
Teilnehmer, Referenten und Gäste. Sehr ansprechend und abwechslungsreich waren die
aktuellen Themen. Als erstes stellte Herr Rochus Wallau von der Rechtsanwaltskanzlei
Krell, Weyland, Grube aus Gummersbach
„Neue Formen der Verbraucherinformation im
Lebensmittelbereich“ vor. Herr Dr. Jürgen
Müller von der Thüringer Landesanstalt für
Landwirtschaft aus Jena referierte zu „Aktuellen Herausforderungen für die Schweineproduktion“. Prof. Peter Kunstmann von der Universität Jena debattierte mit uns zu Fragen des
„Tierärztlichen Berufsethos und amtstierärztlicher Dienst“. Frau Dr. Monika Bedrich vom
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie
und Gesundheit informierte die Teilnehmer
zum Sachstand zu vertraglichen Verhandlungen mit einer Firma, die die „Tötung von Tieren im Seuchenfall“ auf Abruf für das Land
Thüringen übernehmen könnten. Zum Ende
der Veranstaltung gab Dr. Udo Moog von der
Thüringer Tierseuchenkasse aus Jena den
Teilnehmern einen Einblick zu „Informationen
zum Q-Fieber-Projekt“.
Im Anschluss an die Mittagspause begrüßte
der LbT als Gast Helmut Liebermann, der zu
aktuellen Entwicklungen im Beamtenrecht
informierte. Er stellte dar, entgegen der weitläufigen Meinung, dass Beamte nicht teurer
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
sind als Tarifangestellte, wenn man Berufsleben und Ruhestand mit in Betracht zieht.
Im Anschluss erfolgte durch Frau Dr. Grimm
die Rechenschaftslegung. Schwerpunkte der
Arbeit lagen dabei z.B. auf Stellungnahmen zur
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Tiergesundheitskontrolleure, bei der 3. Änderung
des Thüringer Tierseuchengesetzes (personelle Grenzen des Landeskrisenzentrums), auf
der neuen Lebensmittelkontrolleursverordnung und auf der 16. ArzneimittelgesetzesNovelle. Frau Dr. Grimm dankte für die angenehme Zusammenarbeit im Vorstand und
erklärte aus privaten Gründen, dass sie für
eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung
steht. Nach dem Kassenbericht durch Dr. Lederbach wurde der Vorstand einstimmig von
seiner Tätigkeit entlastet.
Die anwesenden Mitglieder wählten im Anschluss in geheimer Abstimmung den neuen
Vorstand. Alle 8 Kandidaten wurden in den
Vorstand gewählt. Dieser wählte dann als
Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Sabine Anke.
Als ihr Stellvertreter wurde Herr Stephen
Zschimmer, als Kassenwart Herr Dr. Robert
Lederbach und als Schriftführer Frau Steffi
Thomsen gewählt. Dem Vorstand gehören
weiterhin Frau Dr. Ulrike Bange, Herr Dr. LutzPeter Klendauer, Herr Markus Overhoff und
Herr Michael Schmidt an.
Die neue Vorsitzende Frau Dr. Anke dankte für
das in Sie gesetzte Vertrauen und beendete
die Mitgliederversammlung.
Kurzbericht des Büro Thüringen
der DPVKOM im RV Mitte
Betriebsratswahlen
Es fanden in unserem Organisationsbereich
mehrere Betriebsratswahlen statt. 2010 sowie 2014, sowie im Bereich des Technischen
Services der Deutschen Telekom 2013 aufgrund größerer Umorganisationsmaßnahmen.
Hier wurden mehrere neue Betriebe gebildet
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sowie der Zentrale Service des Technischen
Services komplett umgebaut.
Schwerpunkt bei den Betriebsratswahlen war
das Suchen von Kandidaten, Aufstellen der
Listen sowie die Benennung von Mitgliedern
für die Wahlvorstände und das Erstellen der
Wahlwerbung sowie deren Durchführung.
Vom Büro Thüringen aus wurden alle Mitglieder persönlich angesprochen oder angeschrieben und oftmals nachhaltige persönliche
Gespräche geführt, die die Wichtigkeit einer
Kandidatur und der Arbeit im Betriebsrat
nochmals herausstellten.
Außer bei der DPAG NL Brief Erfurt, gab es
keinen Betrieb in unserem Organisationsbereich der territorial nur in Thüringen bestand.
Die meisten Betriebe erstreckten sich über
mehrere Bundesländer oder sogar bundesweit, so dass es notwendig war mit anderen
Regionalverbänden insbesondere RV Ost und
RV Nord, sowie mit der Bundesgeschäftsstelle
zusammenzuarbeiten.
Als Fazit kann man feststellen, dass wir in allen
Bereichen der Deutschen Telekom die Mandate halten konnten und sogar wie im Bereich
der Deutschen Post Brief Erfurt hinzugewinnen konnten und unsere Freistellung in diesem Bereich nun mehr seit über 8 Jahren verteidigen konnten.
tbb
Mit dem Thüringer Beamtenbund wurde eine
gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit
geführt.
Die Landeshauptversammlungen wurden regelmäßig vom Kollegen und Vertreter im tbb
LaHaVo Markus Schönfeld oder in Vertretung
von Marieluise Gräbner besucht. Die Kollegin
Gräbner arbeitet beim TBB seit vielen Jahren
aktiv im Seniorenbereich in verschiedenen
Gremien.
Über den TBB wurden mehrere Mitglieder für
die Arbeitsgerichte in Thüringen benannt und
sind dort als ehrenamtliche Richter tätig.
Rechtsschutz
Alle beim Dienstleistungszentrum eingereichten Rechtsschutzfälle wurden im Sinne unserer Mitglieder erfolgreich abgeschlossen. Im
Bereich Telekom und Post ging es um Fragen
von Eingruppierungen unserer Mitglieder.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Diese konnten erfolgreich außergerichtlich
geregelt werden.
Unsere Mitglieder erhalten nun wesentlich
mehr Geld. Man konnte in den Verfahren auch
feststellen wie die Telekom einfach nur „
mauert “, nach dem Motto: Wer nicht klagt
hat eben Pech gehabt.
Einen sehr schwierigen Fall konnten wir auch
im Falle eines Kollegen der Kabel Deutschland
GmbH im Sinne unseres Kollegen lösen, wobei
festzuhalten ist das andere Kollegen mit dem
gleichen Problem bei einer anderen Gewerkschaft leer ausgingen.
Desweiteren kümmert sich das Dienstleistungszentrum um die Ansprüche einer Kolleginn die per Betriebsübergang von der Telekom
in einen privaten Callcenter verschoben wurde
und der nun insolvent ist.
Außendienst/ Mitgliederbetreuung
Bei Nachfragen und Problemen unserer Mitglieder und Funktionsträger in den Ortsverbänden wurden diese auch direkt vor Ort betreut. Außendiensteinsätze führten regelmäßig nach Jena, Gera, Stadtroda, Erfurt und
Gotha. Die Sitzungen und Veranstaltungen
Ortsverbände in Thüringen wurden regelmäßig besucht
Betreuung der OV und Umorganisation
Zur besseren und effektiveren Betreuung unserer Mitglieder wurden im Bereich Thüringen
mehrere Umorganisationen der vorhandenen
Ortsverbände durchgeführt. So wurde der OV
Sonneberg aufgelöst und dem Ortsverband
Erfurt zugeordnet. Desweiteren wurde der
Ortsverband Jena/ Stadtroda dem Ortsverband Gera zugeordnet. Um die Mitglieder
noch besser betreuen zu können wurde dann
in 2014 alle Ortsverbände aufgelöst und ein
neuer Bereichsverband Thüringen gegründet.
Hier sind neben dem Vorsitzenden Markus
Schönfeld die Stellvertreter für die Bereiche
Telekom, Post und Callcenter zuständig.
Callcenter D & S Europe
Im Callcenterbereich wurde sehr viel Mühe
und Zeit in den Standort der D&S Europe Gera
investiert um hier Mitglieder zu werben. Es
wurden hier regelmäßig Betriebsversammlungen mit Rederecht besucht und Informationsstände aufgebaut. Der Betriebsrat wurde bei
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seiner Arbeit individuell beraten z. B bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Fazit ist, dass zwar einige BR Mitglieder in der
DPVKOM organisiert sind, sowie auch der
Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung, aber die große Masse der Beschäftigten
sich, trotz vieler Probleme, nicht gewerkschaftlich organisieren lassen.
An einem weiter Callcenter in Gera, der BuW
Gruppe, konnten einige Mitglieder für die
DPVKOM gewonnen werden
Geschäftsbericht tlv thüringer
lehrerverband
2010
Eröffnung der neuen Geschäftsstelle anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des tlv
Mit einem Stehempfang wurde am 13. Februar 2010, am Tag des 20. Verbandsgeburtstages, die neue tlv Geschäftsstelle im Beisein
des Kultusministers Christoph Matschie sowie
weiterer Vertreter der Parteien im Thüringer
Im Bild (v.l.n.r.): Udo Beckmann, Bundesvorsitzender Verband Bildung und Erziehung (VBE), Rolf Busch, tlv Landesvorsitzender, Christoph Matschie
Landtag eröffnet. Unter den zahlreichen Gästen waren auch viele tlv Mitglieder der ersten
Stunde, die im Februar 1990 den tlv thüringer
lehrerverband in Saalfeld gegründet hatten. In
seiner Begrüßung würdigte der tlvLandesvorsitzende Rolf Busch die Gründung
des tlv als der wohl ersten freien Lehrerinteressenvertretung in der damaligen DDR.
Fit For Job – tlv-Sommercamp im Rittergut
Lützensömmern
Vom 24. -26. Juni 2010 fand das tlv Sommercamp im Rittergut Lützensömmern statt.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
tlv Organisatorin Martina Keßler und Stefan
Weniger vom Rittergut hatten an den drei
Tagen alles im Griff, um den ca. 60 Teilnehmern Spaß und Erholung zu bieten. In mehr
oder weniger ernstzunehmenden Disziplinen,
wie Leitergolf, Axtwurf oder Federweitwurf
und Geocatching wurden die Besten gesucht.
Auch der Besuch des Herbsleber Hofladens
mit der Verkostung des erntefrischen Spargels
war ein kulinarischer Höhepunkt.
tlv-Sommercamp im Rittergut Lützensömmern: Auch
geistreiche Getränke wurden im Workshop „Urbanes
Kochen“ hergestellt
Dank an Martina Keßler und ihrem Team für
diesen guten Mix für Körper, Geist und Seele!
Bildungspolitischer Stammtisch erstmals mit
neuem Kultusminister
Der tlv thüringer lehrerverband lud am 20.
Mai 2010 zu seinem traditionellen bildungspolitischen Stammtisch ein. Neben Christoph
Matschie (SPD), der zum ersten Mal in seiner
Funktion als Thüringer Kultusminister der Einladung gefolgt war, nahmen als Parteienvertreter Volker Emde (CDU), Peter Metz (SPD),
Im Bild (v.l.n.r.): Dr. Christina Kindervater, Christoph Matschie, Rolf Busch, Volker Emde
Michaele Sojka (Die Linke) und Astrid RotheBeinlich (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Dr.
Christina Kindervater und Eva Morgenroth als
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Vertreter des TMBWK an dieser Veranstaltung
teil. In seiner Begrüßung wies der Landesvorsitzende Rolf Busch auf die Einrichtung eines
KompetenzNetzwerks Schule, die Verbeamtung des Lehrernachwuchses und die Entwicklung der Thüringer Gemeinschaftsschule
(TGS).
Lehrernachwuchs auf gepackten Koffern
Für den tlv ist schon lange klar, dass wir in den
nächsten Jahren auf ein verhältnismäßig großes Nachwuchsproblem zulaufen. Die politisch
Verantwortlichen haben den Handlungsbedarf
auch endlich erkannt und entsprechende Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Um nur annähernd eine Chance zu
haben, in Thüringen die 2.500 Neueinstellungen in der laufenden Legislatur umsetzen zu
können, muss die Landesregierung jetzt handeln und Signale setzen. Die unverzügliche
Fortsetzung der Verbeamtung im Grundschulbereich wäre ein solches Signal an den jungen
und gut ausgebildeten Lehrernachwuchs.
Wenn die Landesregierung jetzt nicht sofort
reagiert, sind sie bald den Lockrufen aus den
anderen Bundesländern gefolgt und kommen
nicht zurück.
2011
Regionale Schulleiterkonferenzen in Thüringen auf Initiative des tlv thüringer lehrerverband
Welche Aufgabe hat Schulleitung heute? Welche Unterstützung bzw. Veränderung wünschen sich Schulleitungen, um diese erfolgreich zu bewältigen? Diese und andere Fragen
diskutierten 2011 insgesamt fast 200 Schulleitungen mit Vertretern des tlv thüringer lehrerverband auf insgesamt vier Regionalkonferenzen in Erfurt, Gera, Suhl und Worbis. Auch
wenn sich zurzeit viel um die neue Thüringer
Schulordnung dreht, ist die Schulleitung nach
wie vor Dreh- und Angelpunkt für eine gute
Schule und deren Weiterentwicklung. Aufgrund der erhöhten Eigenverantwortung von
Schule sind hier die Erwartungen und Anforderungen in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Was den Schulleitungen thüringenweit unter den Nägeln brennt, fassten sie in
einem Forderungskatalog zusammen.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Ist die Schulordnung noch zu retten?
Der tlv thüringer lehrerverband begleitete den
Entwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung der Thüringer Schulordnung vom ersten
Tag der Veröffentlichung an kritisch. Mit der
hohen Zahl von kritischen Rückmeldungen, die
sich gegen die geplanten Änderungen zur Thüringer Schulordnung richteten, hat wohl niemand gerechnet, am wenigsten wohl das Thüringer Kultusministerium.
Der tlv begrüßte zwar, dass die Äußerungsfrist
bis Ende April verlängert wurde und eine landesweite Lehrerkonferenz angekündigt worden ist. Dies war offensichtlich eine Reaktion
auf die überraschend große öffentliche Diskussion der geplanten Änderungen. Eines
wurde deutlich, dass Schule sich eben nicht
von oben verordnen lässt, auch wenn immer
wieder betont wird, dass es „ein derart transparentes und dialogorientiertes Verfahren
noch nie bei einer Änderung der Schulordnung
gegeben habe“.
KompetenzNetzwerk Schule dringend erforderlich
Die in diesem Schuljahr
in Kraft gesetzte neue
Thüringer Schulordnung
beinhaltet das Recht
jedes einzelnen Schülers
auf individuelle Förderung. Die Praxis zeigt
aber, dass in der Schule die tägliche pädagogische Arbeit mit schwierigen Schülern immer
größeren Raum einnimmt und somit das individuelle Fördern und Fordern anderer Schüler
erschwert wird. Wie hoch der Anteil schwieriger Schüler ist, darüber liegen keine Angaben
vor. Sie kommen aber aus allen gesellschaftlichen Schichten. Es sind vernachlässigte, überbetreute, unterforderte, gemobbte oder straffällige Kinder. Die Schule allein wird mit dem
Problem nicht fertig. Deswegen ist ein KompetenzNetzwerk Schule dringend erforderlich.
Daher fordert der tlv:
1. An jeder Schule muss wenigstens ein
Sonderpädagoge ständig einsetzbar
sein.
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2. Mindestens ein Sozialpädagoge steht
jeder Schule zur Unterstützung zur
Verfügung.
3. Außerschulische Einrichtungen und
Partner unterstützen die Schulen, indem unter anderem folgende konkrete Ansprechpartner zur Verfügung
stehen, die über die entsprechenden
Kenntnisse und Ressourcen verfügen
und bei Bedarf an den Schulen tätig
werden:
a. ein Schulpsychologe,
b. ein Mitarbeiter der Jugendhilfe,
c. ein Präventionsbeauftragter der Polizei,
d. ein Mitarbeiter der Justiz / ein Jugendrichter,
e. ein Schul-/Kinderarzt,
f. ein Ernährungsberater.
Die verbindliche Zusammenarbeit zwischen
den Mitarbeitern an den Schulen und diesem
„zweiten Kollegium“ machen die Erfüllung der
hohen Erwartungen an die Schulen erst möglich.
2012
Stoppt den Lehrerkollaps – der tlv fordert 500
neue Vollzeitstellen pro Jahr
Im Bild: Rolf Busch und Katharina Weber (beide tlv) bei der
Übergabe der Petition
Die Thüringer Lehrerschaft besaß 2012 heute
ein Durchschnittsalter von über 50 Jahren. In
den nächsten zehn Jahren gehen fast 40 % der
jetzigen Lehrerschaft in den Ruhestand. Durch
die ständig steigende Belastung haben viele
Lehrkräfte zudem ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht. Die Gesundheit leidet,
neue Möglichkeiten der Altersteilzeit sind in
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
weite Ferne gerückt. Die Thüringer Schulen
brauchen mehr Lehrpersonal. Und der Nachwuchs kommt nicht zum Zuge. Viele junge
Lehrer stehen trotz des Mangels auf der Straße. Oder sie wandern ab.
Petition "Ich will Lehrer in Thüringen werden
– Für die Übernahme der Lehramtsanwärter
in den Schuldienst"
Knapp 3.500 Menschen haben die tlv Unterschriftenaktion „Ich will Lehrer in Thüringen
werden – Für die Übernahme der Lehramtsanwärter in den Schuldienst“ unterzeichnet.
Mit Katharina Weber an der Spitze wurde die
achtwöchige Unterschriftenaktion am 24.
Januar 2012 gestartet. Knapp 2.000 Menschen
haben online über das Webportal openPetition unterzeichnet, aber auch viele Sammelbögen sind durch die Lehrerzimmer und die Veranstaltungen des tlv gegangen. Die Thüringer
Landesregierung muss sich jetzt bewegen. Die
Ankündigung, mehr Stellen zu schaffen, kann
nur ein Anfang sein.
2013
Treffen mit Bildungsminister
Es ist keinem jungen Absolventen zu verdenken, für eine gut bezahlte Vollzeitstelle mit
anschließender Verbeamtung die Koffer zu
packen. Für die Jahre bis 2020 weisen die Berechnungen in Thüringen einen Bedarf von
8.000 Stellen aus.
tlv vor Ort
Auf einer Tour durch die Thüringer Schulen
Anfang 2012 diskutierte der tlv
thüringer lehrerverband das Thema Lehrermangel
mit allen Betroffenen und Gästen.
Fünf verantwortliche tlv Teams mit Stefan
Machleb (Südthüringen), Ralf Stietz (Mittelthüringen), Karin Werner (Nordthüringen),
Mathias Munkel (Westthüringen) sowie Jörg
Ehrhardt (Ostthüringen) an der Spitze organisieren Diskussionsrunden – thüringenweit an
ausgewählten Schulen. Zu den Veranstaltungen waren alle „Betroffenen“ eingeladen: die
Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern,
Studenten und Lehramtsanwärter sowie die
politischen Entscheidungsträger vor Ort.
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tlv im Gespräch, v.l.n.r.: Helmut Liebermann, tbb Vorsitzender, Christoph Matschie, Rolf Busch, tlv Landesvorsitzender
Der Landesvorsitzende des tlv thüringer lehrerverband und der Landesvorsitzende Helmut
Liebermann des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen trafen sich am 5. März 2013 im
TMBWK zu einem erneuten Gespräch mit Bildungsminister Matschie.
Im Mittelpunkt dieses von beiden Seiten als
konstruktiv eingeschätzten Gespräches standen die Wiederverbeamtung Thüringer Lehrer
im Jahr 2013 sowie die entsprechenden notwendigen Einzahlungen in den Thüringer Pensionsfonds sowie dessen Absicherung durch
Verfassungsrang. Beide Seiten stellten klar,
dass die Themen weiterhin Priorität haben.
Helmut Liebermann kündigte eine Gesetzesinitiative des tbb für ein Pensionsfondgesetz
vergleichbar Mecklenburg-Vorpommerns an.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Weitere Teilnehmer bei diesem Treffen waren
TMBWK Referatsleiter Kai Ziesenis und Maria
Gollnau vom tbb.
Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif
V. l. n. r.: Ilona Taute, Vorsitzende KV Weimar, Frank Voigt,
Landeselternsprecher Förderschulen, Susanne Beutel, tlv,
Rüdiger
„Es gibt viele engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich der Herausforderung Gemeinsamer Unterricht tagtäglich stellen. Ihre Fragen, Hinweise und Sorgen sollten an verantwortlicher Stelle gehört und ernst genommen
werden“, so Ilona Taute, tlv Kreisvorsitzende
Weimar, in der Diskussionsrunde zum Thema
„Inklusive Schule – wie weiter?“, zu der die tlv
Kreisverbände Apolda, Sömmerda und Weimar am 21. März 2013 ins „mon ami“ Weimar
eingeladen hatten. „Wer den Gemeinsamen
Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung in Thüringen möchte, der möge auch
dessen umfassende Finanzierungabsichern.
Ein Baum wächst nicht von oben nach unten“,
so eine Teilnehmerin.
Der Gemeinsame Unterricht in Thüringen –
wo stehen wir?
Thema, zu der auch der tlv Landesvorsitzende
Rolf Busch eingeladen war. Weitere Gäste der
Sendung waren u.a. der Thüringer Bildungsminister Christoph Matschie und Frank Voigt,
Landeselternvertretung Thüringen - Förderschulen.
Minister Matschie betonte mehrfach in dieser
Sendung, dass im Zentrum das Wohl des Kindes steht und dass jedes Kind begutachtet
wird und anschließend eine Förderempfehlung erhält, in der steht, welche besonderen
Fördermaßnahmen notwendig sind und wo
das Kind unterrichtet wird. Zweifel äußerte
der tlv Landesvorsitzende an dieser Aussage,
zumal der tlv Rückmeldungen erhielt, wonach
Eltern gedrängt wurden, den Gemeinsamen
Unterricht als Ziel zu sehen und in diese Richtung würden auch die Gutachten gehen.
Der Landeselternvertreter ergänzte in diesem
Zusammenhang, dass Anträge auf Erstellung
eines sonderpädagogischen Gutachtens in der
Regel abgelehnt wurden. „Man muss Bedingungen schaffen, wo man die Leute mitnimmt,
wo man sie gewinnt. Und das ist das, was
momentan fehlt“, so der tlv Landesvorsitzende. Anscheinend hat das TMBWK nun doch
begriffen, dass das angestrebte Tempo zur
Umsetzung
der
UN-Behindertenrechtskonvention gedrosselt werden muss, denn
anders lässt sich der Slogan des Ministers
„Tempo raus, Qualität rein“ nicht bewerten.
„Es ist richtig, dass man jetzt nicht versucht,
alle Kinder in den Gemeinsamen Unterricht zu
pressen, sondern dass man sich beide Möglichkeiten (Förderschule und Gemeinsamer
Unterricht – Anm. der Redaktion) offenhält“,
so der Minister abschließend.
Nach der Diskussionsrunde im MDR und diversen Medienberichten beschäftigte sich auch
der Thüringer Landtag am Mittwoch (10. Juli
2013) in einer Aktuellen Stunde mit diesem
Thema.
Die gewählten tlv Vertreter in den Bezirkspersonalräten und dem Hauptpersonalrat stellten
einen Fragebogen zusammen, um konkrete
Aussagen zu den gegenwärtigen Problemen in
den Regelschulen Thüringens zu bekommen.
Anfang Juli 2013 diskutierten die Teilnehmer
in der mdr-Sendung „Fakt ist…“ über dieses
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tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
6. LDV des tlv in Zeulenroda
„Für ein neues Miteinander“ wird der tlv dabei an den verschiedenen Stellen eintreten.
Ob bei dem neuen Anlauf für ein KompetenzNetzwerk Schule, bei dem Schulen von anderen Professionen entsprechend unterstützt
werden, damit wir uns endlich wieder auf
unsere Kernaufgaben konzentrieren können.
Oder bei unserem Ziel, für Inklusion und Ge-
meinsamen Unterricht nur
Gewinner und keine Verlierer zuzulassen, oder auch mit
der geplanten tlv akademie,
die frei von den Einflüssen
der Bildungspolitik streng an
unseren tatsächlichen Bedürfnissen orientiert ist.
Immer liegt der Fokus in einem neuen Miteinander.
Landesdelegiertentag des tlv in Zeulenroda
2014
Lehrpersonen schützen Drei-Länder-Projekt
im Netz: Leitfaden Social Media für Lehrpersonen und Schulleitungen
Die drei Berufsverbände der Lehrerschaft in
Deutschland, Österreich und der Schweiz –
Verband Bildung und Erziehung (VBE), Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Österreich
(GÖD) und der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) – haben gemeinsam
den ersten „Leitfaden Social Media“ speziell
für Lehrpersonen und Schulleitungen herausgegeben. Sie fordern, dass die öffentlichen
Arbeitgeber den Schutz von Lehrpersonen bei
Internetattacken gewährleisten. „Lehrerinnen
und Lehrer müssen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag auch im Hinblick auf Facebook
und Co nachkommen können“, betont Rolf
Busch, 1. stellvertretender VBE-Bundesvorsitzender. Das Web 2.0 für Lehrpersonen zu
tabuisieren, sei genauso der falsche Weg wie
Überlegungen, Lehrpersonen zum Auftritt in
sozialen Netzwerken zu verpflichten.
tlv akademie präsentierte den Film „Staudamm“
Zu einer exklusiven Vorabvorführung des
deutschen Kinofilms „Staudamm“ lud die tlv
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akademie in Kooperation mit dem mixtvision
Filmverleih am 24. Januar 2014 nach Erfurt ins
CineStar ein. Rolf Busch, tlv Landesvorsitzender, und Sebastian Zembol, Geschäftsführer
der mixtvision Mediengesellschaft mbH, begrüßten die weit über einhundert Kinogäste zu
dieser Vorabvorführung. Der tlv thüringer
lehrerverband ist übrigens auch Kooperationspartner für die Unterstützung beim Herausbringen und Bekanntmachen dieses Films.
Dieser Film erhielt bereits mehrere Preise, z.
B. den Preis für den besten Jugendfilm beim
Filmfestival Cottbus oder den Preis der Ökumenischen Jury beim „Achtung Berlin” Filmfestival 04/2013.
Premiere des Films Staudamm in Erfurt (v.l.n.r.): Gerlinde
Sommer (TLZ), Sebastian Zembol (mixtvision), Felix Parson
(Produzent), Thomas Sieben (Regisseur), Friedrich Mücke
(Hauptdarsteller), Rolf Busch (tlv Landesvorsitzender)]
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
tlv Info-Veranstaltung an der Uni Erfurt
Am 6. Februar 2014
fand bereits zum
vierten Mal die Informationsveranstaltung des tlv thüringer lehrerverband an
der Universität Erfurt
statt, zu der der
Fachschaftsrat Master Lehramt eingeladen hatte. Die Studenten hatten so die Gelegenheit, das Wichtigste über den Übergang in
den Vorbereitungsdienst zu erfahren.
Geht Lehren und Lernen auch anders?
Kommt es auf den Lehrer an?
Schulfördervereine in Thüringen korrupt?
Was ist los im Freistaat Thüringen?
Seit Wochen geistert ein Begriff durch Thüringen: Korruption. Nein, dieses Mal geht es
nicht um das Fehlverhalten einzelner Politiker,
es geht um Schulfördervereine, „die eine Vertrauensstellung missbräuchlich genutzt haben
sollen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich
begründeter Anspruch besteht.“ (Wikipedia)
Ergänzend sei hier erwähnt, dass die finanziellen Mittel zur Lehrmittelbeschaffung auch für
das Schuljahr 2014/2015 nicht erhöht wurden,
d. h., dass der Pro-Kopf- Betrag für das 1.
Schulbesuchsjahr (nur bei Einschulung) 31,50
€, ab dem 2. Schulbesuchsjahr bis Klassenstufe
4 19,00 € und ab Klassenstufe 5 29,00 € beträgt, und das bei ständig teurer werdenden
Lehrmitteln.
SchulePLUS in Thüringen gestartet
Vierzig Lehrerinnen und Lehrer aus ganz Thüringen hatten sich am 7. und 8. März 2014 im
Rahmen der tlv akademie für ein Seminarwochenende mit dem renommierten Bremer
Hirnforscher Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth (im
Bild rechts während seiner Ausführungen) im
Hotel am Schloss in Apolda angemeldet.
aAuf Initiative und in Kooperation mit dem tlv
lief das in Deutschland bislang einmalige
Netzwerk SchulePLUS nach dem Start in Berlin
nun auch in Thüringen an. Mehr als 100 Teilnehmer folgten am 4.11.2014 der Einladung
zur großen Kick-Off-Veranstaltung in der Walter-Gropius-Schule Erfurt. In seiner Begrüßung verwies der tlv Landesvorsitzende Rolf
Busch auf fehlende flächendeckende Kontakte
zu Kulturstätten, zu sozialen Institutionen, zu
Vereinen oder Wirtschaftspartnern, kurzum:
eine gute Vernetzung. Vor allem außerhalb
der Städte bestehe hier ein enormer Nachholbedarf.
Doch keine unendliche Geschichte
In einem TMBWK-Schreiben vom 20. Juni 2014
wird darauf hingewiesen, dass unter Beachtung eines entsprechenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 455/11) es sich
bei den von den Lehrkräften für den Unterrichtseinsatz benötigten Schulbüchern um
Lehrmittel im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 des
Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der
staatlichen Schulen handelt. Dies bedeute,
dass diese Bücher den Lehrkräften zur Verfügung zu stellen und nicht von diesen selbst zu
erwerben oder gar zu finanzieren sind.
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Im Bild SchulePLUS-Gründer Robert Greve
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Genau diese Lücke vermag SchulePLUS, ein
Internetprojekt aus Berlin, zu schließen.
Kurzbericht BDR
Der BDR veranstaltete am 10. Oktober 2013
den diesjährigen Thüringer Rechtspflegertag in
Erfurt. Neben der Entlastung des alten Vorstandes und der Neuwahl des Vorstandes (s.
Foto) wurden dabei die drängendsten Fragen
der heimischen Justizpolitik angesprochen. So
waren neben der aktuellen Personalentwicklung im Bereich der Thüringer Justiz vor dem
Hintergrund von weiteren Stelleneinsparungen bis 2020, die regelmäßigen Übernahme
aller Anwärter, der Umgang mit der geforderten Dienstpostenbewertung und der immer
noch gegenwärtige Beförderungsstau die
Themen. Diskussionsschwerpunkte lagen darüber hinaus in der weiteren Aufgabenübertragung im Betreuungsrecht, im Nachlass und
ab 2014 im Bereich Prozesskostenhilfe.
Umgang mit Beurteilungen in Kürze mit der
Justizverwaltung näher diskutiert werden
muss.
Der öffentliche Teil unter Beteiligung des Thüringer Justizministeriums und des OLG beschäftigte sich mit aktuellen Fragen in der
Thüringer Justiz. Die Belastungszahlen scheinen nach Pebb§y auf dem Papier noch erträglich, allerdings sehen die Zahlen beim tatsächlichen Personaleinsatz ganz anders aus. Neben
einem hohen Krankenstand hält die Nachwirkung der vor Jahren erfolgten, großzügigen
Bewilligung von Altersteilzeit noch an. Die
kontinuierliche, in der Nähe des Bedarfs orientierte Ausbildung und die Übernahme möglichst aller Thüringer Anwärter, sind die Versprechen, die uns das Thüringer Justizministerium derzeit unter Berücksichtigung des bis
2020 bereits berechneten Stellenabbauplans
geben kann.
Im Bild: Rechtspflegertag 2013
Im Bild: Barbara Zwinkau (BDR) beim Rechtspflegertag 2013
Barbara Zwinkau, die bisherige und wiedergewählte Vorsitzende des BDR, wiederholte in
Anwesenheit des Zentralabteilungsleiters des
Thüringer Justizministeriums Herrn Kunz sowie des Präsidenten des Thüringer OLG Herrn
Kaufmann in ihrer Ansprache die Forderungen
nach der Einführung der Vertrauensarbeitszeit
und Rechtspflegerpräsidien in Thüringen.
Zwei Fortbildungsthemen umrahmten den
Rechtspflegertag. Herr Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig, referierte ausführlich zum Thema
Konkurrentenstreit und Dienstliche Beurteilungen. Dabei wurde deutlich, dass in Thüringen noch nicht alles so läuft, wie es sein soll
und dass das eine oder andere Problem beim
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Gemeinsam mit dem Thüringer Justizministerium ist es uns gelungen, beim gegenwärtigen
Stand des Thüringer Gesetzgebungsverfahrens
zum Dienstrecht die Beibehaltung der Dienstpostenbündelung (A9 -A13) - für Rechtspfleger
mit Aufgaben nach § 9 RpflG – als normative
Regelung im Gesetzestext zu verankern, d. h.
eine Dienstpostenbewertung gäbe es nur für
Verwaltungsaufgaben. Eine seit Jahren geforderte Sonderlaufbahn ist bei Reduzierungen
von Laufbahnen derzeit nicht durchsetzbar.
Thüringer
BRH e. V.
Seniorenverband
Der Thüringer Seniorenverband BRH e. V. besteht bereits seit Oktober 1990 und war im
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Juni 1991 eines der Gründungsmitglieder des
tbb.
Der damalige BRH Landesvorsitzende Günter
Nickol war von Anfang an viele Jahre Mitglied
der Landesleitung des tbb.
Gesellschaft darf nicht weiter absinken - muss
gesteigert werden.
Der Thüringer Seniorenverband hat sich zum
Ziel gesetzt, stärker generationsübergreifend
tätig zu werden.
Der BRH ist auf Landesebene politisch tätig
und über seine Mitglieder in den thüringer
Ortsverbänden der Kommunen organisiert.
Dazu pflegen wir eine enge Zusammenarbeit
mit den BRH Seniorenverbänden einer Reihe
anderer Bundesländer - so besonders die BRH
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin.
Politische Themen
Auch in der letzten Amtszeit des tbb, behandelte der BRH Thüringen vorrangig Themen
der sozialen Gerechtigkeit der älteren Menschen zwischen den neuen und den alten
Bundesländern.
Unter vielen anderen sozialen Themen nahm
und nimmt die Angleichung der Renten „Ost
an West“ einen wesentlichen Anteil in der
politischen Arbeit des BRH ein. Er verwahrte
sich stets dagegen, dass die Menschen aus der
ehemaligen DDR in vielen gesellschaftlichen
Bereichen der neuen Bundesländer als Bürger
2. Klasse behandelt werden. Besonders den
Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens gilt hier von Seiten des Staates ein verantwortungsvolles Handeln zukommen zu
lassen. Dafür stehen wir.
Ein politisch wertvoller Anteil unserer Arbeit
bestand in der Vorbereitung und Durchführung von den sechs Thüringer Sozialgipfeln im
Freistaat. In den Jahren von 2008 bis 2014
wurde der BRH an der Seite von Sozialverbänden in Thüringen und der Landesseniorenvertretung Thüringen e. V. Mitgestalter dieser
wichtigen Dialoge zwischen diesen Sozialverbänden und der Thüringer Landesregierung.
Der BRH führt den Dialog mit den Vertretern
der Thüringer Landesregierung und den Parteien im Thüringer Landtag.
In Verbindung mit dem Landesverband für
Menschen mit Behinderungen ist es dem BRH
ein wichtiges Anliegen, an den Konferenzen
des außerparlamentarischen Bündnisses in
Thüringen teilzuhaben, die zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ein wichtiges Dialogfeld sind.
Verstärkt wird die Notwendigkeit des Handelns vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, um auch der drohenden
Altersarmut entgegen zu wirken. Die Lebensqualität in den betroffenen Schichten unserer
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Auflösung BRH Bund/ Gründung dbb Bundesseniorenvertretung
Die Auflösung der Bundesorganisation des
BRH zum 31 März 2013 hat auch in der Arbeit
des Thüringer BRH landesintern und über die
Landesgrenzen hinaus zu geänderten Arbeitsweisen führen müssen.
Die Bildung der Bundesseniorenvertretung im
November 2013 unter dem Dach dbb bewirkte, dass damit alle Seniorinnen und Senioren
der Mitgliedsgewerkschaften und Organisationen des dbb die inhaltliche Arbeit mitbestimmen können.
Seniorenvertretung tbb
Im September 2013 hat der LaHaVo des tbb
die Bildung AG Seniorenvertretung beschlossen und Peter Heide zum Vorsitzenden gewählt. Der BRH ist in dieser Arbeitsgruppe
vertreten und bringt sich mit seinen inhaltlichen Themen in die Arbeitsgruppe aktiv ein.
Auf seinem 6. Gewerkschaftstag des tbb im
April 2015 kann dann eine Kommission Seniorenvertretung mit einer eigenen Satzung beschlossen werden.
Internes
Im Jahre 2013 gab es eine Reihe von „Turbulenzen“ in unseren Reihen. Einige Vorsitzende
von Ortsverbänden haben ohne politische
Verantwortung und in unsolidarischer Art
versucht, unsere Mitglieder zum Austritt aus
dem tbb zu bewegen. Lokale und eigene egoistische Interessen der Akteure standen hier
vermutlich im Vordergrund.
Der Verlust von 5 Ortsverbänden mit ihren
Mitgliedern hat letztlich dazu geführt, dass
seit Januar 2014 im Thüringer Seniorenverband BRH wieder eine harmonische und gute
politische Arbeit ungestört geleistet wird.
Auf dem BRH Vertretertag am 1. Juli 2013 in
Eisenach gab Günter Nickol seine Funktion ab
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
und Peter Heide (geb. Mühlbach) wurde im
neu gewählten Landesvorstand zum neuen
Landesvorsitzenden des Thüringer Seniorenverbandes BRH gewählt. Unser Kollege Nickol
wurde zum Ehrenvorsitzenden gewählt und
steht dem Landesvorstand stets zuverlässig
mit seinen Erfahrungen zur Seite.
Der Thüringer Seniorenverband BRH steht
stets unterstützend dem tbb und seinen Mitgliedsgewerkschaften auch bei Arbeitskampfmaßnahmen zur Seite. Dafür und zur Erfüllung
unserer politischen Aufgaben wünschen und
benötigen wir das kollegiale und solidarische
Miteinander der Mitglieder des tbb.
Kurzbericht VSLT e.V.
Der Verband der Schulaufsicht des Landes
Thüringen - kurz VSLT e.V. genannt – über
dessen Arbeit in den letzten fünf Jahren an
dieser Stelle berichtet werden soll, ist eine
zahlenmäßig kleine Fachgewerkschaft innerhalb des Thüringer Beamtenbundes.
Dennoch spielt sie im Konzert aller Fachgewerkschaften, die unter dem Dach des Beamtenbundes wirken, ein nicht unwichtiges Instrument. Der VSLT vereint in seinen Reihen
zunächst einmal, zumindest wollten es seine
Gründungsväter vor nunmehr 24 Jahren so,
die pädagogisch qualifizierten Fachbeamten
der Staatlichen Schulämter Thüringens. Später, insbesondere nach Auflösung der Abteilung Schule des Landesverwaltungsamtes
Weimar wurde der potentielle Mitgliederkreis
um Juristen, Verwaltungsmitarbeiter und nicht
zuletzt die Schulpsychologen erweitert. Heute
vertritt der VSLT im Kern alle Mitarbeiter der
staatlichen Schulämter, ungeachtet dessen, ob
sie Beamte oder Angestellte sind. Die Mitglieder des VSLT e.V. sind in Summe diejenigen,
die an einer wichtigen Schaltstelle des Thüringer Schulwesens den Verfassungsauftrag des
Grundgesetzes erfüllen, wonach Schulaufsicht
Angelegenheit des Staates ist und demzufolge
– und hierauf muss später noch einmal zurückgekommen werden – von fachlich qualifizierten, berufserfahrenen und nicht zuletzt
persönlich geeigneten Mitarbeitern wahrgenommen werden muss und in der Praxis gegenwärtig (noch) wahrgenommen wird. In
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diesem Sinne so auch im Thüringer Schulaufsichtsgesetz nachzulesen.
Die Schulaufsicht ist eine Schalt- und Gelenkstelle zwischen dem, was Politik im Bildungsbereich, hier zuvorderst im Schulwesen, für
notwendig umzusetzen bestimmt und der
Praxis vor Ort, also den mehr als 1000 öffentlichen und privaten Schulen im Land. Im Landtag noch so gut formulierte Gesetze und im
Bildungsministerium erdachte und verordnete
Handlungsgerüste verfehlen ihren Zweck,
wenn es nicht die institutionalisierte Schulaufsicht gäbe. Sie vermittelt die politisch als notwendig erachteten und in der Administration
entwickelten Bildungsprogramme in ihren
Intentionen an die Schulpraktiker und berät
diese bei deren Umsetzung. Schließlich beaufsichtigt sie diesen Prozess in seinem Verlauf
und evaluiert seine Ergebnisse. Die Gewährleistung und Verwirklichung des weitgehend
konsensfähigen Grundsatzes der Chancengleichheit für alle an der Schulbildung Beteiligten erfolgt nicht in erster Linie durch den Ministeriumsapparat, sondern durch das praktische Wirken der Schulaufsichtsbeamten vor
Ort. Das wiederum gelingt auch nur, wenn sie
auf hohe Akzeptanz an den Schulen treffen.
Den jahrelang erfolgreichen Weg, der diesem
Prinzip folgt, haben wir in Thüringen als Dialogische Schulaufsicht bezeichnet.
Aus diesem Zusammenhang heraus ist sicher
erst zu verstehen, warum der Verband der
Schulaufsicht in seiner Satzung neben der
Wahrnehmung der beruflichen Interessen
und der sozialen Absicherung seiner Mitglieder sich zugleich die Einflussnahme auf alle
bildungs- und bildungspolitischen Entscheidungen des Landes (Erlasse, Gesetze, Richtlinien u.a.) auf seine Agenda geschrieben hat.
Da unsere Verbandsarbeit schon von Beginn
an sachlogisch verbunden war mit den Strukturen und Arbeitsaufgaben des Thüringer
Schulwesens, verwundert es sicher niemanden, dass sich der Verband nicht nur als
Sprachrohr seiner Mitglieder verstand und
weiterhin versteht, sondern sich auch immer
und in jeder Legislaturperiode artikuliert als
Mitgestalter der demokratischen Erneuerung
des Bildungswesens in Thüringen.
Dabei war die Überzeugung um das gemeinsame Handeln in den Schulämtern für ein detbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
mokratisches Bildungswesen, für gleiche Bildungs– und Lebenschancen für alle Kinder der
Fundus, um in Thüringen das Prinzip der Dialogischen Schulaufsicht nicht nur auf dem
Papier zu haben, sondern es zu leben.
Der leider schon verstorbene, langjährige
Staatssekretär Herman Ströbel hat dieses
Prinzip nachhaltig geprägt, unterstützt und
darauf gedrängt, es stets auf Augenhöhe zu
praktizieren. Ich beschreibe das hier so ausführlich, weil dieses, seit 1993 erfolgreich umgesetzte, und als konstitutiver Bestandteil der
Unterstützungsphilosophie der Schulen verstandene Konzept mit dem Wechsel der Verantwortung für die Bildungspolitik in Thüringen 2009 nahezu vollständig aufgegeben wurde. Stattdessen wurden Bedingungen geschaffen, die das Praktizieren dieses Prinzips nicht
nur erschweren, sondern es im Kern mehr
oder weniger unmöglich machen.
Wir, die wir in einem anfangs langen und
schwierigen Prozess des Akzeptierens und
Respektierens gelernt haben, das Verhältnis
zwischen Schulleitungen und Schulaufsicht
nicht als Anordner, Verwalter, Kontrolleur und
Überwacher, sondern als Berater, Unterstützer, Motivator und Kommunikator zu gestalten, empfinden diese Entwicklung als äußerst
demotivierend und frustrierend. Bei nicht
wenigen der über Jahre hinweg außerordentlich engagierten Mitarbeiter führt dies letztendlich zur „inneren Kündigung“ und im
schlimmeren Fall zum Burnout und bleibenden
gesundheitlichen Schäden. Auch Führungsleute des VSLT blieben davon nicht verschont.
Als Verband haben wir deshalb seit 2010/11,
als sichtbar wurde, dass die neue Führungsriege im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Weichen in eine aus
unserer Sicht falsche Richtung stellen würde,
unsere eigenen Anstrengungen und Aktivitäten vervielfacht. Eins unserer ersten Ziele war
es, sowohl mit dem Bildungsminister als auch
seinem Staatssekretär „Schule“ in einen offenen Dialog zu treten, um die Ziele und Strategien von Schulaufsicht für die Jahre 2010 bis
2014 zu erörtern. Mehr noch, der VSLT war
die erste Organisation im Bildungsbereich, die
der neuen Führungsmannschaft schon kurz
nach deren Amtsantritt im Spätherbst 2009
eine Plattform anbot, ihre eigenen bildungs-
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politischen Absichten und Vorhaben vor allen
Schulaufsichtsmitarbeitern darzulegen. Eigens
zu diesem Zweck organisierten wir bereits im
Januar 2010 eine Veranstaltung in der Aula
des Heinrich-Mann-Gymnasiums in Erfurt, in
der dann auch Staatssekretär Merten die Gelegenheit wahrnahm, seine Vorstellungen von
gemeinsamer Teilhabe an allumfassender
Schulbildung ausführlich darzulegen. Leider
versäumte er es, unser Angebot anzunehmen,
den gelungenen Auftakt zu nutzen, um in den
kommenden Jahren auf Augenhöhe miteinander zu kommunizieren. Stattdessen wurde der
Verband der Schulaufsicht in den folgenden
Jahren durchgehend als Störfaktor bei der
Überwindung der als verfehlt behaupteten
CDU-Schulpolitik betrachtet und als solcher
alsbald mit all seinen Vorschlägen und Stellungnahmen völlig ignoriert.
Trotz gegenteiliger schriftlicher Versicherung
der Ministerpräsidentin gegenüber dem Vorstand des Verbandes ließ die Ministeriumsführung schon im Laufe des Jahres 2010 erkennen, dass sie die Zahl der Schulämter nicht bei
11 belassen werde. Der VSLT nahm diesen
Gedanken unverzüglich auf und erarbeitete
sich dazu eine eigene Position. Kern dieser
war, obwohl wir die damalige Zahl von 11
Ämtern durchaus für optimal hielten, sich
nicht grundsätzlich gegen eine Verringerung
zu sperren. Obwohl wir langjährig gewachsene
und bewährte Zusammenarbeitsstrukturen in
den einzelnen Regionen gefährdet sahen, erschien uns die vom der Hausspitze durchsickernde Absicht, um vier zu reduzieren, als
mittragbar und wir entschieden uns deshalb,
in einer Arbeitsgruppe konstruktiv mitzuarbeiten. Das geschah dann auch. Im Ergebnis gelangte man tatsächlich Anfang September
2010 gemeinsam zu einem Vorschlag, der im
Kern 7 Schulämter mit teilweise veränderter
Struktur und moderater Personalverringerung
vorsah. Gegenüber unseren Mitgliedern haben wir das so auch kommuniziert und vertreten.
Nahezu fassungslos waren wir dann, als nach
fünfmonatiger Nichtreaktion Minister Matschie laut einer Pressemeldung vom 12. Februar 2011 dem Kabinett vorgeschlagen hatte,
die Zahl der Schulämter auf 5 zu reduzieren,
damit einhergehend 54 der 89 Fachreferen-
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
tenstellen einzusparen und zudem die Mehrzahl der Stellen künftig niedriger zu bewerten.
Parallel zur begrüßenswerten personellen
Verstärkung der Schulpsychologie, sollten sich
die Mitarbeiter der unmittelbaren Schulaufsicht seiner Auffassung nach künftig stärker
auf ihre Kontrollfunktion konzentrieren. So die
Verlautbarung, von der wir zunächst glaubten,
sie sei zumindest in Teilen eine Falschmeldung. Schon am 22. März billigt jedoch das
Kabinett den Matschieplan und die TA veröffentlicht die Details, ohne dass der Minister
auch nur im Ansatz die Schulaufsicht bzw. die
Fachgewerkschaft zuvor informiert hat.
Was dann folgte, soll mit zwei Zahlen deutlich
gemacht werden. Während der VSLT-Vorstand
in der Regel alle 6 … 8 Wochen zusammentritt,
also 6 oder 7 Mal im Jahr, tagte das 6-MannGremium 2011 insgesamt 16 Mal.
Während wir „zähneknirschend“ bereit waren,
die Reduzierung um praktisch 8 Standorte
hinzunehmen, beunruhigte uns von Anfang an
die Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Teil
des Schulaufsichtspersonals vom völligen
Wegfall ihrer bisherigen Ämter und damit
auch ihrer bisherigen Aufgabenbereiche betroffen sein würde und de facto z.T. unverändert bleibenden Standorten (Gera, Weimar,
Worbis) zugeordnet werden müsste.
Wir
waren uns sehr bald einig, beim Kultusministerium auf „sozialverträgliche“ Lösungen in
den Fällen zu drängen, wo Versetzungen verbunden mit Dienstortwechsel notwendig werden würden. Wir trafen in dieser Angelegenheit auf wenig bis überhaupt nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft, so dass unser
Hauptinstrument letztlich zahlreiche Schreiben an einzelne Verantwortungsträger waren.
Das Ministerium entschied, sicher auch vor
dem Hintergrund unserer Interventionen,
einschließlich auch einer direkt bei der Ministerpräsidentin, weitgehend jedem von einer
Amtsschließung betroffenen Mitarbeiter seinem individuellen „Versetzungswunsch“ stattzugeben. Das führte in zahlreichen Fällen dazu, dass vorwiegend Verwaltungsmitarbeiter
in wohnortnahe andere Verwaltungsbehörden
wechselten. Aber auch Schulaufsichtsreferenten schieden aus der Schulaufsicht aus und
wechselten in vakante, ortsnahe Schulleiterstellen. Das betraf u.a. Mitarbeiter, die vor
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dem 01.01.2012 (nur) abgeordnet waren. Seit
Beginn des Jahres 2012 erfuhr die Schulaufsicht neben der ohnehin Unruhe und Unsicherheit erzeugenden Versetzungs- und Umstrukturierungsaktion einen noch immer
nachwirkenden Aderlass an erfahrenen Mitarbeitern. Ich will auch nicht verheimlichen,
dass mancher die Frage nach dem Sinn seiner
Mitgliedschaft stellte, hatten wir und der Thüringer Beamtenbund in der Sache doch nichts
Substantielles erreicht.
Während die Mehrzahl der Schulaufsichtsmitarbeiter umfassend damit beschäftigt war,
ihren Platz in den neuen Schulämtern zu finden, ihren Aufsichtsbereich kennenzulernen,
neue Netzwerke und Strukturen aufzubauen,
z.T. die eigene Rolle neu zu definieren, lenkte
der Vorstand des VSLT die Aufmerksamkeit
seiner Mitglieder auf zwei weitere potentielle,
2012 jedoch noch nicht so deutlich erkennbare Konfliktkreise. Was die Ministerpräsidentin
innerhalb einer Zusammenkunft mit einer
Initiativgruppe aus Schulamtsleitern i.R. noch
beschwichtigend als Zukunftsprojektion für
die Zeit nach 2020 bezeichnete, wurde schon
bald als unnachgiebig verfolgtes Konzept des
Kultusministers und seines Staatssekretärs
sichtbar. Die Absicht, die Zahl der schulfachlichen Referenten von 89 auf 35 zu reduzieren,
verankerten sie seit 2012 konsequent in jedem neuen Landeshaushaltsplan durch die
Kennzeichnung immer weiterer A14- und A15Stellen mit einem kw-Vermerk mit der Folge,
dass die Neubesetzung von durch Pensionseintritt oder anderem Ausscheiden vakant
gewordener Stellen nahezu unmöglich wurde.
Im Ergebnis sind am Ende des Jahres 2014
schon nur noch weniger als 40 Fachreferenten
im aktiven Schulaufsichtsdienst tätig und die
angeblich für nach 2020 angepeilte Zielgröße
von 35 könnte schon bald erreicht sein. Dass
ein Fachbereich, der noch dazu einen Verfassungsauftrag erfüllt, keine mehr als 60%ige
Personalreduzierung in weniger als 5 Jahren
vertragen würde, war unserer Fachgewerkschaft von Anfang an klar. Insbesondere die
Vorstandsmitglieder ließen deshalb keine
Möglichkeit aus, den politischen Verantwortlichen die Folgen dieser Fehlentscheidung zu
verdeutlichen. Sie führten unzählige Gesprächen mit leitenden Beamten, mit Abgeordneten der Kreistage und des Landtages, in Biltbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
dungsausschüssen, im Thüringer Beamtenbund, im TLV, im Hauptpersonalrat, in der
Landeselternvertretung, in der KSD und anderen Organisationen. Unseren Standpunkt vertraten wir in Briefen, Vorlagen, Stellungnahmen und im dbb-Magazin und auch auf unserer Homepage. Bisher ohne Erfolg. Die Führungscrew des Ministeriums verweigerte sich
vollständig und war zu keinerlei Kenntnisnahme unserer Bedenken bereit, die von zahlreichen Bildungsexperten deutschlandweit geteilt werden. Die politische Führung des
TMBWK der Jahre 2009 bis 2014 gab sich aber
nicht mit einer drastischen Reduzierung der
Schulaufsichtsreferenten zufrieden. Sie will
darüber hinaus die nachrückenden Fachbeamten in ihrer Mehrzahl nur noch wie Gymnasiallehrer im Eingangsamt besolden.
Der für uns absolut unakzeptable und für
Deutschland einmalige Umbau der Besoldungsstruktur, in deren Folge sowohl verwaltungsfachliche (Juristen) als auch schulfachliche Referenten in der Mehrzahl mit A13 besoldet werden sollen, bedeutet in der Konsequenz zwei bzw. drei Besoldungsstufen niedriger als in den Schulaufsichtsbehörden aller
anderen Bundesländer. Zudem bewirkt dies
eine Besoldung erheblich unter der aller übrigen Führungskräfte im Schulwesen und versperrt damit für geeignete Schulexperten
künftig dauerhaft den Weg in die Schulaufsicht. Welcher erfahrene und erfolgreiche
Schulleiter z.B. eines Gymnasiums, der in aller
Regel mit A16 besoldet wird, wechselt in den
Schulaufsichtsdienst, wenn ihm „nach Bewährung“ eine A14 in Aussicht gestellt wird und
die auch nur dann, wenn eine der wenigen
dieser Stellen frei wird.
Damit diese, von einigen als „letztlich nicht
umsetzbares Wunschdenken“ verkannte Absicht, auch praktisch wirksam wird, haben die
politisch Verantwortlichen noch in der letzten
Landtagssitzung der abgelaufenen Legislaturperiode klammheimlich die Streichung des
Amtes „Schulamtsdirektor“ (A15) für Referenten der weiterführenden Schulen durchgesetzt.
Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich
zu machen: Dem VSLT ging und geht es nicht
um die Vergrößerung der Stellenzahl und um
eine bessere Besoldung – in den meisten Bun-
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desländern ist sie allerdings besser. Um das zu
erkennen, lohnte ein Blick in den Landeshaushaltsplan von Sachsen.
Uns geht es darum, dass die nur als dramatisch zu kennzeichnenden Einschnitte im
Kernbereich der Schulaufsicht abgemildert
werden. Nach Pensionierung der letzten Bestandsbeamten sollen für ganz Thüringen im
Haushalt
5 Schulamtsdirektorenstellen (A15) von 38 im
Jahre 2011
10 Schulrätestellen (A14) von 40 im Jahre
2011 und
20 Schulrätestellen (A13) statt 19 im Jahre
2011
bereitgestellt werden.
63 der 78 überwiegend von ausgewiesenen
Schulexperten besetzten Stellen sollen also
entfallen und ein Teil davon ist es schon.
Es liegt auf der Hand, dass vor diesem Hintergrund die Schulaufsichtsbehörden Thüringens,
ihre im Transformationsprozess über 20 Jahre
hinweg gewonnene hohe Fachkompetenz, ihr
umfangreiches Beratungs-Know-How und die
ausgewiesenen Fähigkeiten im Management
von Schulentwicklungsprozessen mittelfristig
nicht werden aufrecht erhalten können. Ebenso verhält es sich im Bereich der Personalverwaltung und im Bereich Schulrecht.
Der Verband der Schulaufsicht hat dies bereits
sehr frühzeitig prognostiziert und sich deshalb
Expertenrat gesucht. Anlässlich seines 20.
Gründungsjubiläums konnte der führende
Schul- und Verwaltungsrechtler Deutschlands,
Prof. Hermann Avenarius vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung in Frankfurt am Main für den Festvortrag gewonnen werden. Ohne sich in die „Thüringer Angelegenheiten“ einmischen zu wollen, hat Avenarius in seinem Vortrag Vorstellungen zurückgewiesen, Schulaufsicht müsse
in Folge zunehmender Eigenverantwortung
der Einzelschulen in Zukunft nicht mehr so
präsent sein, bräuchte weniger Expertenschaft, könne vielleicht sogar Qualifizierungsstation für künftige Schulleiter sein. Leider
hatte keiner der eingeladenen Führungskräfte
des TMBWK Zeit, die Einladung zur ansonsten
hochrangig besetzten und sehr gut besuchten
Festveranstaltung anzunehmen. Es wundert
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
deshalb auch nicht, dass auch das BattisGutachten – Prof. Ullrich Battis ist der führende Staatsrechtler Deutschlands – nicht zur
Kenntnis genommen wurde, indem u.a. ad
absurdum geführt wird, dass Schulaufsichtsexperten schlechter besoldet werden als jene
Führungskräfte im Schulwesen, die sie beraten
und beaufsichtigen sollen. Auf die gleiche
Nichtbeachtung trafen auch die Bedenken
seitens der Konferenz der Schulaufsicht
Deutschlands (KSD), in der der VSLT langjähriges Mitglied ist. In diesem Gremium hatte
Thüringen immer einen guten Ruf, weil seine
Schulaufsicht als gut aufgestellt galt und eine
fruchtbare Kommunikationskultur zwischen
Verband und Ministerium wahrgenommen
wurde.
Sollte die neue Landesregierung in den o.g.
beiden Punkt nicht noch einen deutlichen
Kurswechsel herbeiführen, wird die Thüringer
Schulaufsicht zu einem stumpfen Instrument,
mit dem Schule vor Ort kaum noch gelenkt
werden kann. Der VSLT wünscht sich, dass sich
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dieser Angelegenheit auch der Landesvorstand des Thüringer Beamtenbundes stärker
annimmt. Zwar geht es hierbei „nur“ um eine
sehr begrenzte Beamtenzahl, in der Besoldungsfrage von nicht mehr als 20 Personen,
doch könnte die Vorgehensweise des Kultusministeriums Hand in Hand mit dem Finanzministerium demnächst Schule machen.
Denkbar wäre, dass die Landespolitik auch
andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung
Thüringens in den Blick nimmt, wo Kosteneinsparung durch Privatisierung nicht greift und
den Politikern nichts Besseres einfällt, als
eben der rigorose Einschnitt in den Personalbestand und die Jahrzehnte gewachsene Besoldungsstruktur.
In den letzten fünf Jahren mussten wir leider
die Erfahrung machen, dass wir mit unseren
70 Mitgliedern nicht stark genug sind, einer,
ausgerechnet durch einen SPD-Minister initiierte Fehlentwicklung Einhalt zu gebieten.
Hier muss die Solidarität des gesamten Thüringer Beamtenbundes greifen.
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Unsere Mitgliedsgewerkschaften
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BDZ Bezirksverband Nürnberg
im BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Peter Krieger
PF 12 04 09
90111 Nürnberg
Fon: 0911/3763290
Fax: 0911/3762950
eMail: [email protected]
Christliche Erziehergemeinschaft CEG
Wilhelmstr. 20
37308 Heilbad Heiligenstadt
Fon: 03606/608798
Fax: 03606/608789
eMail: [email protected]
BLV Verband der Lehrerinnen und
Lehrer an berufsbildenden Schulen in
Thüringen - Berufsschullehrerverband
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Fon: 0361/51150430
Fax: 0361/51150439
eMail: [email protected]
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
(DJG)
Vorsitzender: Fred Siegert
Adresse: LG Meiningen
eMail: [email protected]
BTE Gewerkschaft Mess- und Eichwesen Thüringen (BTE-TH)
Pia Reinhardt
Unterpörlitzer Str. 2
98693 Ilmenau
Fon: 03677/850175
Fax: 03677/850400
eMail: [email protected]
Deutsche Polizeigewerkschaft
(DPolG)
Landesgeschäftsstelle
Schwerborner Str. 33
99086 Erfurt
Fon: 0361/7397251
Fax: 0361/7397255
eMail: [email protected]
Bund der Strafvollzugsbediensteten
Deutschlands
(BSBD LV Thüringen)
Gartenstr. 4
07958 Hohenleuben
Fon: 036622/50103
Fax: 036622/50194
eMail: [email protected]
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
(DSTG)
Landesgeschäftsstelle
Dittelstedter Grenze 3,
99099 Erfurt
Fon: 0361/2653380
Fax: 0361/2653381
eMail: [email protected]
Bund Deutscher Forstleute
(BDF) LV Thüringen
Landesgeschäftsstelle
Heike Becher
Wildenhain Nr. 30a
04565 Regis-Breitingen
Fon: 034492/44642
Fax: 0180-355181412
eMail: [email protected]
Deutscher Amtsanwaltsverein
(DAAV)
Rainer Angermüller
Oberhofstraße 24
35410 Hungen
Fon: 0691/3672892
eMail: [email protected]
Bund Deutscher Rechtspfleger
(BDR)
Barbara Zwinkau
Johannes-Itten-Straße 45
99085 Erfurt
Fon: 0361/2188190 (p)
und 0361/3795022 (d)
Fax: 0361/3795489 (d)
eMail: [email protected]
Deutscher Berufsverband für soziale
Arbeit
(DBSH)
bundespolizeigewerkschaft bgv,
Ortsverband Erfurt
Bernd Rudloff
Kirchgasse 02
37327 Kallmerode
Fon: 03605/502377
Mobil: 0152/05243944
eMail: [email protected]
Deutscher Gerichtsvollzieherbund
(DGVB)
Werneburgstr. 11
99817 Eisenach
Fon: 03691/830031
Fax: 03691/830031
eMail: [email protected]
Benjamin König
Löberwallgraben 14
99096 Erfurt
Fon: 0361/3912454
eMail: [email protected]
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
DPVKOM Kommunikationsgewerkschaft
Markus Schönfeld
Dorfstr. 5
06724 Bröckau
Fon: 034423/29087
eMail: [email protected]
Landesverband Thüringen der
Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen
Gesundheitsdienstes
Dipl.-Med. Ingrid Francke
Landratsamt Nordhausen
FB Gesundheitswesen/
Gesundheitsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Fon: 03631/911170
Gewerkschaft der Sozialversicherung
(GdS)
Steffen Schuchardt
Ernst-Haeckel-Str. 11
99097 Erfurt
Fon: 0361/4821900
eMail: [email protected]
Thüringer Philologenverband (TPhV)
Gewerkschaft der Sozialverwaltung
(GdV)
Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
Fon: 03681/732420
Fax: 03681/732401
eMail: [email protected]
Thüringer Seniorenverband BRH e.V.
Günther Nickol
Rosenallee 4
99826 Mihla
Fon: 036924/42268
Fax: 036924/42268
eMail: [email protected]
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
(GDL)
Thüringer Verband der Lehrer
Windeweg 13
98527 Suhl
Fon: 03681/352312
eMail: [email protected]
Rudolf-Ernst-Weise-Str. 14
06112 Halle/Saale
Fon: 0345/2022242 und
0345/2023355
Fax: 0345/2022248
eMail: [email protected]
Seite 93 von 99
Arnstädter Str.50
99096 Erfurt
Fon: 0361/34949819
Fax: 0361/2625948
eMail: [email protected]
Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft (BTB)
Frank Schönborn
Riedweg 8b
99867 Gotha
Fon: 0163/6866593
eMail: [email protected]
tlv thüringer lehrerverband
Tschaikowskistraße 22
99096 Erfurt
Fon: 0361/6021323
Fax: 0361/6021324
eMail: [email protected]
komba Gewerkschaft für den
Kommunal- und Landesdienst
Postfach 450220
99052 Erfurt
Fon: 036691/44107
Fax: 03669/144144
eMail: [email protected]
VDStra. Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten
Thomas Hirschel
Prellerstraße 72
04155 Leipzig
Fon: 0160/1042543
Fax: 0341/2008057
Email: [email protected]
Landesverband der beamteten
Tierärzte (LVbT)
Dr. Michael Klimas
Am Hügel 4
99084 Erfurt
Fon: 0361/3800907
eMail: [email protected]
Verband der Arbeitnehmer der
Bundeswehr (VAB)
Alla Queißner
Wehrbereichsverwaltung Ost Dez. IV 8
(III)
Prötzeler Chaussee
15344 Strausberg
Fon: 03341/582576
Fax: 030/484982034
eMail: [email protected]
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB)
Klaus-Peter Schubert
Bereich VII
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Fon: 03341/58-2550
Fax: 03341/58-2544
eMail: [email protected]
Verband der Schulaufsicht des
Landes Thüringen
(VSLT)
Dr. Ute Bräutigam
Staatliches Schulamt Rudolstadt
Fritz-Bolland-Straße 7
07407 Rudolstadt
Fon: 03672/315 250
03672/315 101 Sekretariat
Fax: 03672/315 104
eMail: [email protected]
Verband der Beschäftigten der
obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB)
Fachgruppe BBV im VBOB, Bundesvermögensamt Suhl
Tina Tischer
Am Gesetz 1
98528 Suhl
Fon: 03681/8051306
Fax: 03681/8051299
Email: [email protected]
Verband der Verwaltungsbeamten
des höheren Dienstes Thüringen
(VHDT)
c/o Peter Lenz
Heinrich-Mann-Straße 3
99096 Erfurt
Fon: 0361/26691088
eMail: [email protected]
Verband der Lebensmittelchemiker
im öffentlichen Dienst Thüringen
(VLT e.V.)
c/o Katrin Grau
Baumgartenstraße 6
99880 Fröttstädt
Fon: 0361/37743462
Fax: 03661/37743040
eMail: [email protected]
Vereinigung der Prüfbeamten am
Thüringer Rechnungshof
Burgstr. 1
07407 Rudolstadt
Fon: 03672/446222
Fax: 03672/446998
eMail: [email protected]
Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft in einer unserer Fachgewerkschaften erhalten Sie:
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Landesgeschäftsstelle
Schmidtstedter Str. 9
99084 Erfurt
Tel: 0361/6547523
Fax: 0361/6547522
Email: [email protected]
www.tbb-konkret.de
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tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) ist der Dachverband für alle Beschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst in Thüringen. Mit dem Zusatz "tarifunion" soll auch nach außen deutlich werden, dass der dbb nicht nur
Beamte, sondern auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes berufspolitisch vertritt. Der tbb wirkt im Landespersonalausschuss mit, wird als gewerkschaftliche Spitzenorganisation beteiligt an der beamtenrechtlichen Gesetzgebung und wirkt auf Bundesebene über den dbb beamtenbund und tarifunion bei Tarifverhandlungen in den Bereichen
TV-L und TVöD mit.
Auf Landesebene vertritt er ein Drittel der Landesbediensteten. Der tbb vertritt die gemeinsamen Interessen seiner
Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors sowie der dort organisierten Einzelmitglieder gegenüber der Landesregierung, dem Landtag, der kommunalen Ebene sowie weiteren einschlägigen Institutionen und Verbänden.
Die Nähe zum Mitglied sowie Aufgeschlossenheit gegenüber modernen Entwicklungen und Ansprüchen in Gesellschaft
und Arbeitswelt sind unsere Stärke. Hier verbinden sich Ehrenamtlichkeit und Professionalität sowie die Bereitschaft,
eigene Positionen stets zu hinterfragen. Der tbb ist politisch unabhängig.
Der tbb tritt ein für:
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eine leistungsgerechte Bezahlung und Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung,
die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung
eine starke, leistungsfähige Verwaltung
die Erhaltung des Berufsbeamtentums
den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen zugunsten einer stärkeren Einflussnahme auf personelle,
soziale und organisatorische Entscheidungen
eine gleichberechtigte Behandlung und den Einsatz beider Geschlechter im öffentlichen Dienst
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
die Einführung eines behördenübergreifenden Demographie-, Gesundheits- und Personalentwicklungskonzeptes
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tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht
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Öffentlichen Dienst
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Telefon 0911 531-4871, [email protected], www.nuernberger-beamten.de
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Über uns
Unser Team 2010 - 2015
Landesleitung, Gremien
Frauen, Jugend, Senioren
Kommissionen Tarifrecht, Dienstrecht, Personalvertretungsrecht
tbb Tarifbereich
Thüringer Beamtenbesoldung
20 Jahre tbb
Beteiligungsvereinbarung
tbb engagiert
Arbeitszeit
Bildungsfreistellung
Thüringer Pensionsfonds
Seniorenmitwirkung
Wegstreckenentschädigung
Polizeistrukturreform
Forststrukturreform
Bundeswehrreform
Reform Schulaufsicht
Schließung JVA´s in Ostthüringen
Funktional- und Gebietsreform
Dienstrechtsreform
Wiederverbeamtung
tbb auf Kurs
Privatisierung ThüLiMa scheitert an tbb
LMET – geplante Aufgabenbeleihung nicht verwirklicht
Verhinderung der Absenkung der Eingangsbesoldung
Gewährung der Besoldung nach dem verliehenen Amt
Verhinderung Streichung Jubiläumszuwendung
Vorzeitiger Ruhestand für Lehrer
Anhebung der Bezahlung für Grundschullehrer
Reisekosten Lehramtsanwärter/ Lernen am anderen Ort
Weitere Erfolge
Unterzeichnung „Personalentwicklungskonzept Schulen“
Wiedereinzahlung in den Pensionsfonds
Neueinstellungen im Lehrerbereich
Thüringer Beihilfeverordnung
Thüringer Gleichstellungsgesetz
tbb aktiv
Symposium 2013 „Thüringen 2020 - Vorbild oder pleite
Symposium 2014 „Die Zukunft des Berufsbeamtentums“
tbb im Gespräch
Ministerpräsidentin
Bildungsminister
Justizminister
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Fraktionen
tbb im Recht
Neues Personalvertretungsgesetz
Thüringer Dienstrecht
Thüringer Besoldungsrecht
Thüringer Beamtenversorgungsgesetz
Thüringer Beihilfeverordnung
Neues Gleichstellungsgesetz
Beratung und Rechtsschutz
Bildungsarbeit
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Fachgewerkschaften berichten
Kurzbericht des BTE
Kurzbericht des BTB Thüringen
Kurzbericht des BSBD
Kurzbericht der DPolG
Kurzbericht Landesverband beamteter Tierärzte
Kurzbericht des Büro Thüringen der DPVKOM im RV Mitte
Geschäftsbericht tlv thüringer lehrerverband
Kurzbericht BDR
Thüringer Seniorenverband BRH e.V.
Kurzbericht VSLT e.V.
Unsere Mitgliedsgewerkschaften
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Einer für alle!
Ein Dachverband
für
alle im Öffentlichen Dienst.
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lichen Dienst 1921 gegründet, verfolgen wir bis heute erfolgreich nur ein
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