Geschäftsbericht 2010 – 2015 Impressum: Herausgeber: tbb beamtenbund und tarifunion thüringen Schmidtstedter Str. 9, 99084 Erfurt Tel: 0361/ 6 54 75 21 [email protected] Vertreten durch den Vorsitzenden Helmut Liebermann Chefredakteure: Helmut Liebermann, Vorsitzender tbb Maria Jäkel, tbb Geschäftsstelle 13. April 2015 Immer ein Vorteil mehr! Günstiger versichern. Besser finanzieren. Mehr sparen. Sichern Sie sich jetzt ausgezeichnete Vorsorge- und Vorteilsangebote. Exklusiv für Mitglieder des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und ihre Angehörigen. Informieren Sie sich unter: www.dbb-vorsorgewerk.de Oder rufen Sie uns an: 030 / 4081 6444 Bild: Jana Denzler Nicole W., dbb-Mitglied, empfiehlt die attraktiven Vorteilsangebote des dbb vorsorgewerk. dbb_vorsorgewerk_image_anzeige_A4_tbb_thüringen.indd 1 20.02.15 13:21 w w w . d e b e k a . d e Krankenversicherungsverein a. G. Eine große Gemeinschaft bietet Schutz Sie suchen eine optimale Vorsorge für den Krankheitsfall ? 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Die Umsetzung dieses Grundsatzes ist gerade heute von besonderer Bedeutung, nachdem im Ergebnis der letzten Landtagswahlen entsprechend demokratischer Prinzipien ein wesentlicher Wechsel der Landesregierung stattgefunden hat. Während der Koalitionsgespräche und der Bildung der neuen Landesregierung haben wir uns bewusst zurückgehalten mit Meinungsäußerungen oder Kommentaren zu den verschiedenen Möglichkeiten der Bildung einer Regierung. „Der tbb steht vorbehaltlos zum freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat“, so steht es in unserer Satzung. Das beinhaltet die Akzeptanz jeder möglichen Koalitionsentscheidung im Ergebnis der Wahl. Der tbb wird für die neue Landesregierung sein, was er für alle bisherigen Regierungen war: ein sehr unbequemer Partner, wann immer es nötig sein wird. Vielleicht erinnert Sie dieser Geschäftsbericht an Vorgänge, die im Laufe der Zeit schon fast vergessen sein könnten, die aber deutlich machen, wie wichtig unsere „kollektive Vertretung und Förderung der berufsbedingten rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Belange der Einzelmitglieder der Mitgliedsgewerkschaften, sowie Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben“ (§ 3 unserer Satzung) ist. Die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für Thüringer Beamtinnen und Beamte, Anhebung der Wegstreckenentschädigungssätze, Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Angleichung der Besoldung von Grundschullehrerinnen mit „Alt-Ausbildung“ an die mit „Neu-Ausbildung“, das sind Schlaglichter für erfolgreiche tbb-Arbeit der letzten fünf Jahre. Die tbb- Landesleitung dankt auf diesem Wege allen Kolleginnen und Kollegen, die ehrenamtlich mit großem persönlichem Engagement auf den verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien für die gemeinsame Interessenvertretung unserer Mitglieder gewirkt haben und weiter wirken. Ein herzliches Wort des Dankes auch an die Mitarbeiterinnen der Landesgeschäftsstelle. MariaAlexandra Jäkel, die als Leiterin der Geschäftsstelle "den Laden zusammenhält" und der Landesleitung eine loyale und kompetente Unterstützung bot, sowie Marena Schmalisch, die als "guter Geist" von Beginn an hochmotiviert den tbb begleitet. Seite 3 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Ein herzlicher Dank auch an die Vertreter aus Politik, Verwaltung und Medien, die aufgeschlossene und unvoreingenommene Gesprächspartner waren und in fairer und angenehmer Zusammenarbeit unsere Argumente entgegengenommen haben, auch wenn das nicht immer zu dem von uns angestrebten Ziel geführt hat. Dank auch an die Mitglieder der Landesleitung, des Landesvorstands und des Landeshauptvorstands des tbb. Sie waren kompetente Berater, zuverlässige Partner, aber auch kritische Begleiter. Ohne ihre aktive Unterstützung wäre die Bilanz der letzten fünf Jahre so nicht darstellbar. Ich schließe in diesen Dank die Kolleginnen und Kollegen ein, die während der Berichtsperiode aus ihren Funktionen ausgeschieden sind. Die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre werden nicht geringer werden, soviel kann schon heute gesagt werden. Der Zusammenhalt innerhalb unserer Gemeinschaft wird dabei auch künftig der entscheidende Faktor für den Erfolg unserer Arbeit sein: „Für Thüringen – konkret - vielschichtig unverzichtbar.“ Mit den besten Grüßen Ihr Helmut Liebermann Seite 4 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Über uns Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) ist einer der jüngeren Landesverbände im Deutschen Beamtenbund (dbb). Dieser ist mit über 1,26 Millionen Mitgliedern die große deutsche Interessenvertretung für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungssektor und ist damit eine der beiden Spitzenorganisationen für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Mit dem tbb beamtenbund und tarifunion thüringen ist sie seit 1991 im „grünen Herzen Deutschlands“ vertreten. Der tbb ist aufgrund landesgesetzlicher (§ 98 ThürBG) Festlegung bei der Vorbereitung aller allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt. Die Partner dabei sind die Landesregierung und der Landtag. Kommunikativ Im ständigen und intensiven Kontakt mit der Thüringer Landesregierung, dem Landtag und der Öffentlichkeit setzen wir uns für die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt einer leistungsstarken Verwaltung ein. Offen Der tbb organisiert über seine Fachgewerkschaften Mitglieder in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes sowie des privaten Dienstleistungssektors. Nah dran Die ehrenamtlich für Ihren Fachverband Tätigen vor Ort sind nah dran an Entscheidungsprozessen, als Personalräte, Auszubildendenvertreter, Gleichstellungsbeauftragte u.ä. und als Mitarbeiter in den Dienstabläufen Ihrer Behörde. Kompetent Während unsere 34 Fachgewerkschaften die fachspezifischen Interessen ihrer Mitglieder vertreten, wird die fachübergreifende Interessenvertretung beim tbb gebündelt. So wird Kompetenz und Stärke erreicht, um Ziele zu verwirklichen. Durch Stellungnahmen und Gespräche mit Entscheidungsträgern nehmen wir Einfluss auf Gesetze und Verordnungen, die allgemeine oder spezielle Beamtenbelange regeln. Rechtsschutz Jedes Mitglied unserer Mitgliedsverbände/-gewerkschaften erhält im Rahmen seiner Mitgliedschaft Rechtsberatung und professionellen Rechtsschutz für Fragen des Beamtenrechts, des Arbeitsrechts und des unmittelbaren berufsbezogenen Sozialversicherungsrechts einschließlich der Fragen des Grades der Behinderung und der Erwerbsminderung. Ehrenamtlich Der tbb und seine Mitgliedsverbände beschäftigen keine Berufsfunktionäre. Die Gremien sind besetzt mit ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die hierfür einen großen Teil ihrer Freizeit einsetzen. Sie werden unterstützt von einer leistungsstarken Geschäftsstelle. Tarifpartner Über den Bundesdachverband sitzen wir an den Verhandlungstischen bei den Tarifrunden u.a. zum TVöD und TV-Länder. Seite 5 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Unser Team 2010-2015 Landesleitung Die Landesleitung wird vom Gewerkschaftstag gewählt und ist im Rahmen der vom Gewerkschaftstag und der vom Landeshauptvorstand gefassten Beschlüsse für die laufende gewerkschaftspolitische Arbeit des Landesbundes verantwortlich. Das Gremium führt die von den anderen Organen gefassten Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. Die Landesleitung führt Verhandlungen mit der Landesregierung oder obersten Landesbehörden und den politischen Parteien des Landtages. In ihrer Tagesarbeit wird sie von der Landesgeschäftsstelle unterstützt. Helmut Liebermann Helmut Liebermann ist seit 2005 Landesvorsitzender des tbb. Der am 14. August 1948 geborene Sonneberger begann 1967 an der Universität Leipzig sein Lehrerstudium und war seit 1973 als Lehrer in der Staatlichen berufsbildenden Schule in Sonneberg tätig. Seit 1990 Mitglied im thüringer lehrerverband (tlv) übernahm er seit 1995 auch Aufgaben in der Bundestarifkommission der dbb tarifunion und war dort ab 1999 Mitglied im geschäftsführenden Vorstand bis 2012. Auf Landesebene war er seit April 2000 Stellvertretender Landesvorsitzender im tbb beamtenbund und tarifunion thüringen mit dem Aufgabenbereich Tariffragen und Personalvertretung. Zum tbb Gewerkschaftstag 2005 wurde er schließlich zum Landesvorsitzenden des tbb gewählt. Burkhard Zamboni Burkhard Zamboni ist stellvertretender Vorsitzender des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen sowie Landesvorsitzender der komba – Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst Thüringen. Der 1953 geborene Dipl. Verwaltungswirt war von 1971 bis 1993 in der Kommunalverwaltung in Köln und Weimar tätig. 1993 wechselte er in die Landesverwaltung Thüringen. Der Oberregierungsrat ist Leiter der Landesaufnahmestelle Eisenberg und vertritt die Interessen des tbb im Landespersonalausschuss. Birgit Drischmann Birgit Drischmann ist stellvertretende Vorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen sowie Mitglied im tlv thüringer lehrerverband. Die engagierte Fachlehrerin für Mathematik und Chemie ist im Hauptberuf stellvertretende Schulleiterin im Veit-Ludwig-von-SeckendorffGymnasium in Meuselwitz. Darüber hinaus ist Kreisvorsitzende im Altenburger Lehrerverein auch engagiertes Mitglied im Hauptpersonalrat des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK). Seite 6 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Andreas Schiene Andreas Schiene ist stellvertretender Vorsitzender des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen sowie Landesvorsitzender vom Bund Deutscher Forstleute (BDF). Der 1963 geborene Diplom Forstingenieur arbeitet als Referent Forsteinrichtung in der seit 2012 in Thüringen bestehenden AöR ThüringenForst. Nach seinem Abschluss des Studiums an der TU Dresden, Sektion Forstwirtschaft, folgten mehrere Stationen in der Forstwirtschaft Thüringens. Nach langen Jahren im Außendienst ist er seit Gründung der AöR „sesshaft“ im Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha geworden. Mareike Klostermann (Vorsitzende der dbb Jugend Thüringen) Mareike Klostermann ist das jüngste Mitglied der Landesleitung und gleichzeitig Vorsitzende der dbb Jugend Thüringen. Darüber hinaus ist sie bei der komba Gewerkschaft stellvertretende Bundesvorsitzende seit Mai 2011. Die Diplom-Verwaltungswirtin bei der Stadtverwaltung Weimar leitet beim tbb seit 2010 die Kommission Tarifrecht und berät Mitglieder der Fachgewerkschaften zu Eingruppierungsfragen. Uwe Köhler Uwe Köhler ist Schatzmeister des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen sowie seit 1990 aktives Mitglied im Thüringer Lehrerverband (tlv). Der 1958 geborene ist derzeit stellvertretende Schulleiter einer Integrierten Gesamtschule in Ostthüringen . Nach seinem Abitur, dem Wehrdienst und dem Studium zum Diplomlehrer für Mathematik und Geografie an der Pädagogischen Hochschule Dresden nahm er die Lehrertätigkeit 1984 in Rudolstadt auf. Seit 1990 nimmt er die Aufgaben eines Schulleiters bzw. stellvertretenden Schulleiters war. Christiane Scheler (Vorsitzende der tbb Frauen) Am 1. Oktober 2010 wurde Christiane Scheler zur neuen Vorsitzenden der tbb frauenvertretung gewählt. Christiane Scheler ist seit 1993 Mitglied im tlv thüringer lehrerverband. Sie möchte sich dafür stark machen, dass die vom Grundgesetz vorgegebene Gleichbehandlung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern vorangetrieben und mehr und mehr realisiert wird, was die Wiedereingliederung in den Beruf nach Eltern- und Pflegezeiten sowie Teilzeit betrifft, aber auch in Bezug auf Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen. „Es kann auch nicht hingenommen werden, dass es Einkommensunterschiede bei gleichen Tätigkeiten bis zu acht Prozent gibt. Auch die soziale Absicherung Alleinstehender, vor allem älterer Frauen, ist nach wie vor ein brennendes Thema“, sagt Scheler, die dafür auch die dbb Bundesfrauenvertretung unter der Leitung von Helene Wildfeuer und die Frauenvertreterinnen aller Mitgliedsverbände des tbb ins Boot holen will. Seite 7 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Landesvorstand Der Landesvorstand hat über Organisationsfragen und Öffentlichkeitsarbeit zu bestimmen. Ihm obliegt die thematische Vorbereitung der Sitzungen des Landeshauptvorstandes. Er tagt mindestens viermal jährlich. Im Landesvorstand sind neben den Mitgliedern der Landesleitung acht weitere Mitglieder der Fachgewerkschaften vertreten, die vom Landeshauptvorstand gewählt werden. Landeshauptvorstand Der Landeshauptvorstand besteht aus den Vorsitzenden der Fachgewerkschaften im tbb. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen. Er befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsgewerkschaften. Kassenprüfer Die Kassenprüfer sind kein Organ des tbb. Sie werden jedoch vom Gewerkschaftstag gewählt und prüfen zweimal jährlich, davon einmal unvermutet, die Kassenführung auf ihre Richtigkeit und die Beachtung der Haushaltsgrundsätze. Über das Ergebnis der Prüfung haben sie mindestens einmal jährlich dem Landeshauptvorstand zu berichten. Für den Berichtszeitraum nahmen diese Funktion Thomas Jehnes (GDL), Dr. Helmut Annen (vhdt) und Elisabeth Wollschläger (DStG) wahr. Übergeordnete Gremien Darüber hinaus ist der tbb im Thüringer Landesfrauenrat durch Elke Heydrich (DPolG) vertreten. Der tbb ist Mitglied im Landespersonalausschuss (vertreten durch Burkhard Zamboni (komba), Birgit Drischmann (tlv)). Der tbb Vorsitzende teilte sich mit dem DGB Vertreter in dieser Amtszeit einen Sitz in der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt sowie im Rundfunkrat des MDR. tbb Landesgeschäftsstelle Der tbb unterhält in Erfurt eine Landesgeschäftsstelle, mit zentraler Lage am Erfurter Hauptbahnhof. Neben der Vorbereitung und Organisation von Sitzungen der Organe und Gremien des tbb sowie sonstiger Veranstaltungen obliegt der Geschäftsstellenleiterin die Organisation von Schulungen, die Außendarstellung des tbb u.a. über die Homepage und die Erstellung von Stellungnahmen zu Gesetzund Verordnungsentwürfen, sowie die Realisierung eines optimalen Informationsflusses zwischen den Mitgliedsgewerkschaften und der Landesleitung und ihren Gremien. Seit Januar 2011 leitet Maria Jäkel die Geschicke der Landesgeschäftsstelle des tbb. Mit Hilfe der Mitarbeiterin Marena Schmalisch entwickelte sie sich zu einem Servicecenter für die Fachgewerkschaften des tbb beamtenbund und tarifunion sowie deren Mitglieder. Seite 8 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht tbb frauen Die Frauenvertretung des tbb wählte im Oktober 2010 für die nächsten 5 Jahre einen neuen Vorstand. Christiane Scheler (tlv) übernahm den Vorsitz, Regina Biertümpfel (DStG) und Claudia Friese (BDR) wurden zu den beiden Stellvertretern gewählt. Frau Scheler löste damit Birgit Drischmann (tlv) im Amt der Vorsitzenden ab, die über 10 Jahre die frauenpolitische Arbeit im tbb maßgeblich beeinflusst und geprägt hat. Scheler, die seit 1993 Mitglied im tlv thüringer lehrerverband ist, vertrat über diesen bereits seit zwei Jahren die Interessen tlv Frauen im tbb. Den tbb frauen war auch in dieser Legislatur die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein besonderes Anliegen. Daneben wollte man sich in dieser Legislatur vor allem der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes widmen. Frauenseminar 2011 Am 17. und 18.06.2011 lud die Vorsitzende der tbb Frauenvertretung, Christiane Scheler, die Vertreterinnen der gewerkschaftlich organisierten Frauen in Thüringen zu einem Seminar in die Goethe-Stadt Weimar ein. Die Frauen erwartete ein straffes Tagesprogramm, jeweils von 9.00 – 18.30 Uhr. Seite 9 von 99 Über Grundsätze und Neuregelungen im Arbeits- und Dienstrecht informierte am Freitag Rechtsanwalt Thomas Schwemmer vom dbb Dienstleistungszentrum in Berlin und am Samstag Herr Axel Freyer als Vertreter des tbb. Herr Schwemmer konzentrierte sich in seinem Vortrag auf tarifrechtliche und Herr Freyer auf beamtenrechtliche Belange. Belebt wurden die beiden Vorträge durch praxisnahe Fragen der Frauen an die Referenten. Dabei stellte sich die Vielfältigkeit der Gesetzesauslegungen in den recht unterschiedlichen Bereichen des Öffentlichen Dienstes in Thüringen heraus. Diese differenzierten Handlungsweisen geben natürlich Ansporn zur weiteren Verfestigung und Fortsetzung des gewerkschaftlichen Engagements der Frauen und insbesondere der stellvertretenden Vorsitzenden des tbb, Birgit Drischmann. Frau Drischmann nahm die besonderen Probleme bezüglich u.a. im Umgang mit der täglichen Arbeitszeit, der Dienstreiseregelungen in Thüringen oder die Probleme bei Fortbildungen zu den anstehenden politischen Gesprächen mit. Ansatzpunkte für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familien eröffnete Frau Ute Wiegand-Fleischhacker, stellvertretende Landesvorsitzende des dbb Hessen und Beisitzerin in der dbb bundesfrauenvertetung. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Frauenseminar 2012 (v.l.n.r.: Claudia Friese, Christiane Scheler, Regina Biertümpfel) Nicht nur die Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung der Beschäftigten und Beamten wurde erläutert, sondern essentiell auch die stärker werdenden Probleme mit der Pflege von älteren Personen in den Familien. Flexibilität durch bessere Rahmenbedingungen ist gefragt. Schnelles Handeln erfordern plötzlich eintretende Familiensituationen. Durch Verbesserungen der Freistellungsverfahren oder Wegfall der Kernzeiten können die Vorgesetzten den betreffenden Arbeitnehmern entgegenkommen. Dies bedeutet jedoch noch das Ausstehen vieler Kämpfe auf personalrechtlicher, arbeitsrechtlicher und letztlich politischer Ebene. Speziell für Frauen wurde die Veranstaltung umrahmte von dem Vortrag der Vertreterinnen der Nürnberger Versicherung sowie von der Diskussion über die psychische Gesundheit von Frauen in Funktionen mit Christina Walther (Dipl.-Pädagogin). Seite 10 von 99 Die Frauenvertreterinnen der tbb- Mitgliedsgewerkschaften trafen sich am 4.und 5. Mai in Eisenach. Zu Beginn gab die Vorsitzende der tbbFrauenvertretung einen zusammenfassenden Bericht über die letzte Hauptversammlung der Bundesfrauenvertretung des dbb. Im Zusammenhang mit den dringlichen Forderungen nach neuen flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen ergab sich gleich eine lebhafte Diskussion, bei der die Frauen über ihre guten Erfahrungen mit häuslichen Telearbeitsplätzen, individueller Gestaltung der Arbeitszeiten und der Betreuung erkrankter Kinder während ihrer Dienstzeit berichteten. Es wurde immer wieder deutlich, dass in vielen Institutionen, Behörden und anderen Einrichtungen die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten auf große Widerstände stößt. Das Verständnis für die Probleme der Beschäftigten ist diesbezüglich in manchen Chefetagen arg unterentwickelt. Ob das wohl an der geschlechterdifferenzierten Betrachtungs-weise oder der Unterrepräsentanz von Frauen in den Führungsebenen liegt? Das mangelnde Vertrauen von Dienstvorgesetzten in die Einhaltung der Dienst- und Arbeitszeiten der Beschäftigten stellt eine weitere Hemmschwelle bei der Durchsetzung von Arbeitszeitmodellen ohne Kernzeiten dar, obwohl es für solche Modell bereits einige positive Erfahrungen gibt. Eine Teilnehmerin der Frauenpolitischen Fachtagung der dbb frauen in Berlin berichtete über diese Veranstaltung zum Thema „Karrierek(n)ick Kind? Beruflicher Wiedereinstieg – aber wie?“. Sie wertete diese Tagung als besonders interessant und wertvoll und bedauerte, dass von unseren Thüringer Frauen so wenige Vertreterinnen anwesend sein konnten. Als Gast wurde die Gleichstellungsbeauftragte der Thüringer Landesregierung Frau Johanna Arenhövel begrüßt. Sie gab einen Bericht zum neuen Thüringer Gleichstellungsgesetz und zum Stand der Verhandlungen. Ein wichtiger Eckpunkt in dem neuen Gesetz wird sein, dass die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in Betrieben und Kommunen gestärkt und getbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht setzlich untermauert wird. Das wurde von allen Teilnehmerinnen ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Zum Thema des Seminars „Arbeits- und Lebenskraft erhalten - Burnout vermeiden!“ konnten wir nach dem Mittagessen Frau Dr. Gleichmann begrüßen. Sie stellte sehr schnell ihre große Kompetenz zum Thema Burnout unter Beweis, womit sie die anwesenden Frauen fesselte. Viele persönliche Berichte der Teilnehmerinnen konnte sie fachlich und menschlich analysieren, erklären oder Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Deshalb war es kein Wunder, dass die Zeit wie im Fluge verging und alle Frauen schon gespannt den nächsten Tag erwarteten, wo das Thema noch weiter vertieft werden konnte. Am Ende des Seminars waren sich alle Frauen einig, dass nun eine Folgeveranstaltung zum gleichen Thema stattfinden muss, denn in der Kürze der Zeit konnten natürlich nicht alle Fragen und Probleme erörtert werden. Zum kleinen kulturellen Teil der Veranstaltung trafen sich die Teilnehmerinnen am Abend des ersten Tages mit der Magd Johanna, die uns zu einer interessanten und abwechslungsreichen historischen Führung durch Eisenachs Altstadt einlud. Obwohl alle teilnehmenden Frauen Thüringerinnen sind, konnte jede noch einiges Neues über Martin Luther, sein Leben und Wirken in der Stadt und andere interessante Dinge über Gebäude in Eisenach erfahren. Frauenseminare 2013 Je höher die Karriereleiter, desto dünner wird die Luft für Frauen: Nicht einmal 10% aller Führungspositionen in Deutschland sind mit weiblichen Führungskräften besetzt. Untersuchungen zeigen, dass die meisten Frauen ihre Erfolgschancen niedriger einschätzen und mit weniger Selbstvertrauen an Aufgaben herangehen als Männer. Das nahm sich unsere tbb Frauenvertretung zu Herzen und organisierte das diesjährige Frauenseminar unter dem Motto: „Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen, Selbstmotivation…“ Das bereits zur Tradition gewordene Frauenseminar anlässlich der Frauenversammlung Seite 11 von 99 fand in diesem Jahr vom 24. bis 25. Mai in Suhl statt. Wiederum konnte Fr. Dr. Gleichmann als Dozentin gewonnen werden. Ziel war es, sich den Sinn, die Ziele und die Beweggründe unseres Handelns im Berufsalltag und in der gewerkschaftlichen Tätigkeit bewusst zu machen. Frau Dr. Gleichmann zeigte dabei Möglichkeiten und Wege auf, wie die Teilnehmerinnen ihr Selbstbewusstsein und ihr Selbstvertrauen weiterentwickeln können. Außerdem konnten wir erfahren, wie mit der Kraft des Unterbewusstseins und der Gedanken das eigene Leben aktiv, zufrieden, freudvoll und erfolgreich gestaltet werden kann. Diese Themen, mit entsprechendem theoretischem Grundlagenwissen untersetzt, boten jede Menge Platz für anregende Diskussionen und zum Erfahrungsaustausch. Alle Seminarteilnehmerinnen konnten nicht nur für ihre Arbeit in Beruf und Ehrenamt viele Anregungen mitnehmen, sondern für ihr alltägliches Leben neue Anreize und Motivation erfahren. Bei einer abendlichen Stadtführung unter dem Motto „Waffenschmied und vom Weiberleut“ wurde in humorvoller und unterhaltender Weise viel Wissenswertes über die Historie der Stadt Suhl berichtet. Die tbb Frauenvertretung hat in Fortsetzung des Seminars in Suhl die Frauen der Gewerkschaften des tbb Beamtenbundes und der Tarifunion Thüringen zur Fortsetzung des Seminars „Motivation“ eingeladen. 19 Frauen aus unterschiedlichen Verbänden Thüringens waren der Einladung gefolgt. Frau Dr. Gleichmann konnte wieder als Dozentin gewonnen werden. Wie wichtig die Thematik „Motivation“ besonders für uns Frauen ist, wurde im Laufe des Tages jeder Teilnehmerin deutlich. Selbstmotivationen und Ziele, die wir uns setzen, Betbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht wältigung der Probleme in der täglichen Arbeit, beim Umgang mit Bürgern, Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten sind besonders für uns Frauen elementar. Denn für jede der Teilnehmerinnen stellen Arbeit, Familie und gesellschaftliche Arbeit immer neue Herausforderungen und Ansprüche. Umso wichtiger ist es seine „Antreiber“ (Motivationen) genau zu kennen und mit den eigenen Ressourcen pfleglich umzugehen. Frauenseminar 2014 Das zur Tradition gewordene Frühjahrsseminar im Rahmen der Versammlung der tbb frauenvertretung fand vom 16. bis 17. Mai in Bad Sulza statt. Zu Beginn des Treffens berichteten die Frauenvertreterinnen über die Frauenarbeit in ihren Verbänden. Birgit Drischmann berichtete als stellvertretende Landesvorsitzende des tbb über die wichtigsten Aktivitäten und Erfolge, die im letzten Jahr durch den Verband erzielt wurden. Von der Jugendvertreterin des tbb, Mareike Klostermann, konnten wir über viele Aktivitäten in ihrem Bereich hören. Elke Heydrich, die die tbb Frauen seit mehr als zwei Jahren im Landesfrauenrat (LFR) vertritt, informierte über die dortigen Aktivitäten. Seit einem Jahr arbeitet sie in der Leitung des LFR mit und möchte diese Aufgabe auch weiterhin erfüllen. Das Wochenendseminar „Berufsalltag meistern“ wurde erneut von Dr. Regina Gleichmann durchgeführt. Die behandelten Themen reichten von Fragen über die Zufriedenheit am Arbeitsplatz über Prioritäten von Aufgabenerledigung bis hin zu Problemen des Selbst- und Zeitmanagements. Am nächsten Vormittag standen einige individuelle Übungen auf dem Plan, bei denen es um Fragen zur eigenen Gesundheit, zur Lust, Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz, zum persönlichen Zeitmanagement in Beruf, Ehrenamt, Familie und Freizeit sowie um die Vermeidung von Überbelastungen ging. Dabei konnten schon einige individuelle Schwachstellen und Fehler aufgedeckt werden, die in Zukunft vermieden werden können, um die eigene Gesundheit zu schonen oder zu verbessern. dbb jugend thüringen Kompetent und stark - die dbb jugend ist die Jugendorganisation von dbb beamtenbund und tarifunion und mit mehr als 150.000 Mitgliedern einer der größten Jugendgewerkschaftsverbände in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der jugendlichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und bei den privatisierten Dienstleistern wie Bahn und Post. Ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte – die dbb Jugend ist Anlaufstelle für alle im Alter zwischen 16 und 27 Jahre. Auf ihrem Landesjugendausschuss 2011 wählten die Delegieren der dbb jugend thüringen ihre vorläufige neue Landesjugendleitung bis zum nächsten Landesjugendtag, nachdem zwei Landesjugendleitungsmitglieder berufsbedingt ihr Amt vorzeitig niederlegen mussten. Mareike Klostermann (ehemals Schachtschabel), die das Amt der Landesjugendleiterin 2009 kommissarisch übernommen hatte, bleibt Landesjugendleiterin. An Seite 12 von 99 ihrer Seite unterstützen sie Fabian Schmidt (komba) und Marcus Brater (BDZ) als Stellvertreter. Sie ersetzen Michael Fuchs und Alexander Siebert, die aus der Landesjugendleitung ausgeschieden sind. Landesjugendtag 2012 Zu ihrem Landesjugendtag im Mai 2012 wurde eine neue Jugendleitung gewählt. Neben Mareike Klostermann, Fabian Schmidt und Marcus Brater komplettierte Ina Amm (tlv thüringer lehrerverband) die Landesjugendleitung. Zudem stellte die dbb jugend thüringen die Weichen für ihre zukünftige Arbeit. Nicht nur, dass das Team seitdem mit vier jungen engagierten Kollegen wieder komplett ist, auch die Satzung der dbb Jugend wurde durch eine modernere Fassung ersetzt. Mit den verabschiedeten Anträgen zu Themen wie JAV, Angleichung der Tarife Ost und West, Förderung tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht von Ehrenamt oder Bildungsurlaub wurden neben den originären Aufgaben, Ausbildung und Übernahme, die Aufträge für die nächsten drei Jahre erteilt. Fabian, Mareike, Ina und Marcus Die Landesleitung der dbb Jugend Thüringen erfüllt die Tätigkeit als Funktionsträger ehrenamtlich. Das heißt auch, dass sie in ihrem täglichen Arbeitsleben mit Problemen am Arbeitsplatz konfrontiert werden. Denn nur wer sie kennt, kann sie auch angehen. „Deshalb liegen unsere Schwerpunkte auch bei der aktiven Mitgestaltung der Tarifverhandlungen, was wir eigenen Veranstaltungen – unter anderem auf dem Theaterplatz in Weimar 2010 - demonstrieren konnten“, erläutert Klostermann. JAV Schulung Die dbb jugend thüringen hat sich seit 2010 auf die Fahne geschrieben, ihre Arbeit mit den Jugendauszubildendenvertretern im Land weiter auszubauen. Dazu bot sie eine Reihe an JAV Seminaren an. „Neben der Theorie liegt uns besonders der Austausch untereinander am Herzen.“, sagt Mareike Klostermann in Vorbereitung auf die Seminare. Die unterschiedlichen Standards in den Ausbildungsberufen und die behördenspezifischen Unterschiede im Umgang mit dem Nachwuchs wurden ebenso ausführlich diskutiert wie die Themen Übernahme und Perspektiven. Einen kleinen Einblick in die Gewerkschaftsarbeit, die auch der Arbeit der Jugendauszubildendenvertreter zu Nutzen kommen kann, gab das junge Dozententeam aus Klostermann und Brater ebenfalls. Seite 13 von 99 Netzwerkbildung Daneben veranstaltete die dbb Jugend Thüringen im Alleingang oder in Zusammenarbeit mit anderen Jugendvertretungen zahlreiche Events in den letzten 5 Jahren. So lud die dbb jugend thüringen im Winter 2011 zusammen mit der komba jugend thüringen unter dem Motto „Thüringen on ice“ zum gemeinsamen Schlittschuhlaufen in die Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle Erfurt. Zahlreiche Mitglieder folgten dem Aufruf der beiden Verbände, sodass einem lustigen Nachmittag nichts mehr im Wege stand. Nach einem kurzen kennenlernen bei einer heißen Tasse Glühwein, konnten dann alle ihr Können und ihre Fertigkeiten auf dem Eis unter Beweis stellen. Obwohl es bei einigen Anlaufschwierigkeiten gab, ging der Nachmittag, bis auf so manchen blauen Fleck, ohne größere körperliche Schäden vorüber. Um die vorweihnachtlich geschmückte Landeshauptstadt Thüringens zu bestaunen und sich ein wenig in Weihnachtsstimmung zu bringen, bummelten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Anschluss an die „Strapazen“ auf dem Eis dann gemeinsam über den wunderschönen Erfurter Weihnachtsmarkt. Die Bewegung auf Schlittschuhen und der Duft nach gebrannten Mandeln, Lebkuchen, Punsch und anderen Leckereien machen natürlich hungrig. Genau die richtige Voraussetzung um den Abend bei leckerem Essen in einer Pizzeria ausklingen zu lassen. Und genau das taten wir dann auch. Im Sommer 2012 lud die dbb jugend thüringen gemeinsam mit der dbb jugend sachsenanhalt zu einem Workshop Start ein. Als Veranstaltungsort diente die Jugendherberge Urwaldcamp in Lauterbach/ Thüringen. Mitten im Nationalpark Hainich nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit die Verbandsarbeit von der Pike auf zu lernen. Dazu boten Themen wie Vereins- und Steuerrecht, Finanzen und Haushalt und der Blickpunkt auf Ziele, welche durch die Landesjugendleiter Mareike Klostermann und Dennis Bauer, sowie deren Stellvertreter Thomas Löwe und Marcus Brater anschaulich dargestellt wurden, ein großes Austauschpotenzial. Am Samstagnachmittag bot der HainichDuathlon, eine Kombination aus Kanufahrt tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht über die Werra und einer Schnitzeljagd quer durch die Wildnis, einen guten Ausgleich für alle Teilnehmer, neben den fachlichen Themen ihre Teamfähigkeit unter Beweis zu stellen. Nach getaner Arbeit fand man sich an den beiden Abenden am Lagerfeuer zusammen um die Tage gemütlich ausklingen zu lassen. Ina Amm, neues Mitglied der Landesjugendleitung Thüringen sagte im Anschluss: „Der Workshop war für mich eine super Gelegenheit in der Landesjugendleitung anzukommen und die Arbeit im Dachverband näher kennenzulernen. Die Kombination aus Lernen und Natur ist ein toller Ausgleich.“ Sicherheit geht vor Seit 2012 bietet die Jugend zudem jährlich für alle Interessierten ein Fahrsicherheitstraining beim ADAC Fahrsicherheitszentrum in Nohra/Weimar an. Trainiert wird, was zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Insbesondere das Bremsen und Ausweichen auf nasser Fahrbahn und die Reaktionen der Fahrzeuge überraschten bei diesen Trainings die Teilnehmer, so dass zwischen den Übungen auch immer wieder heitere Diskussionen aufkamen. So manch ein Fahrer, oder doch eine dende ein und engagierte sich gegen altersdiskriminierende Bezahlung im öffentlichen Dienst. Die dbb Jugend Thüringen trat gegenüber den Vertretern der Landesregierung immer wieder mahnend auf. Sie betonte in zahlreichen Gesprächen, dass Thüringen als Arbeitsgeber nur attraktiv bleibt, wenn die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in ihrem Einkommen und den Arbeitsbedingungen nicht weiter abgekoppelt werden. Die ständige Arbeitsverdichtung und Diskussionen über Personalkosten wirken auf Dauer demotivierend. Dabei ist es doch auch der öffentliche Dienst in Deutschland, worum uns andere Länder in Europa und der ganzen Welt beneiden. Damit das so bleibt, ist auch die unbefristete Übernahme der Auszubildenden eine unerlässliche Forderung, welche weder unrealistisch oder gar maßlos ist. dbb Jahrestagung 2013 Bei der 54. dbb Jahrestagung vom 6. bis 8. Januar 2013 in Köln nutzte die Bundesjugendleitung die Gelegenheit, um mit den vielen Teilnehmern aus der dbb-Familie und den Gästen aus der Politik über die Anliegen der jungen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu sprechen. Thema war dabei natürlich auch das Motto der Jahrestagung: „Der öffentliche Dienst – Vorbild und Vorteil für Deutschland“. Mareike Klostermann vertrat die dbb Jugend Thüringen in der Diskussion. Einkommensrunden Fahrerin, mussten sich ungewollt den Fliehkräften aussetzen. Annabel Brauer, komba jugend, sagte im Nachhinein: "Es war eine gute Erfahrung die Grenzen meines Autos durch Fremdeinwirkung kennengelernt zu haben. Ich hoffe nur, ich muss diese Erfahrung nie im Straßenverkehr machen." Politisch setzte sich die dbb Jugend Thüringen in dieser Zeit für die unbefristete Übernahme und bessere Urlaubsansprüche für Auszubil- Seite 14 von 99 Auch bei allen Einkommensrunden stand die dbb Jugend Thüringen bei Warnstreiks in Erfurt und Weimar in vorderster Reihe. „Der Demografische Wandel trifft Thüringen knallhart. Die Jugend wandert immer mehr ab und in ein paar Jahren sind die Amtsstuben ergraut oder ganz verwaist. Daher fordern wir die Übernahme aller Azubis im öffentlichen Dienst!“ Mit diesen Worten stimmte Mareike Klostermann, die Landesjugendleiterin der dbb jugend thüringen, die knapp 300 Teilnehmer des zentralen Warnstreiks in Erfurt 2013 ein. Die Jugendforderungen wurden meist mit dem Mega T-Shirt der dbb jugend gut in Szene gesetzt. „Auf unsere Jugend ist immer Verlass“, sagte Helmut Liebermann am tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Rande der Veranstaltung. „Die Arbeitgeber müssen endlich erkennen, dass qualifizierter Nachwuchs tisch. „Damit würde nicht nur die Lücke zu den Tarifbeschäftigten im Land immer größer, sondern die Politik koppelt Thüringen ganz bewusst weiter vom Bundesdurchschnitt ab. Die Konsolidierung des Haushalts ginge einseitig zu Lasten einer Berufsgruppe.“ Landtagswahl 2014 – die dbb jugend thüringen fragt nach nur gewonnen werden kann, wenn er Perspektiven hat. Eine unbefristete Übernahme bei erfolgreich absolvierter Ausbildung ist ein gutes Argument, damit sich junge Leute für eine Ausbildung bei den Kommunen entscheiden. Die Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern ist zu groß geworden, als dass wir uns ein Zögern in dieser Entscheidung weiter erlauben können. Damit Deutschland auch weiterhin als Vorbild fungieren kann, muss gehandelt werden, weil die Zukunft uns braucht.“, so Klostermann am Rande einer Kundgebung. Besoldungsanpassung Im Anschluss an die Tarifrunden setzte sich die Landesjugend für die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Anwärter und Beamte im Land ein. Die dbb jugend thüringen warnte vor allem vor einem weiteren Rückwärtstrend in der thüringer Besoldung. Die Vorschläge der jeweiligen Finanzminister, zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten mit inhaltsgleicher, jedoch zeitlicher Verzögerung, sah die Landesjugendleiterin der dbb jugend thüringen, Mareike Klostermann, äußerst kri- Seite 15 von 99 Politik mal anders: Uwe Barth, Fraktionsvorsitzender der FDP in Thüringen im jugendlichen Gespräch mit Mareike Klostermann, der Landesjugendleiterin der dbb jugend thüringen Zur Landtagswahl im September 2014 wandte sich die dbb jugend thüringen mit Fragen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes in Thüringen an die Vorsitzenden der Parteien. Mit Fragen, u.a.: Wie kann unter Vorgabe des Stellenabbaupfades und Wiederbesetzungssperren der öffentliche Dienst noch Perspektiven für junge Leute bieten? Wie wollen Sie zukünftig ihre Politik gestalten, dass Thüringen wieder ein attraktives Bundesland zum Leben und Arbeiten für junge Leute wird? Die Antworten der Parteien können unter den Seiten der dbb jugend thüringen nachgelesen werden. Personalmangel im öffentlichen Dienst Das Thema „Personalmangel im öffentlichen Dienst“ nahm 2014 an Schärfe zu. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Dienst der Länder, unterstützte die thüringer Jugend die Protestaktion der dbb Jugend vor dem Brandenburger Tor am 10. September 2014. Mit dieser Aktion wollte die dbb Jugend landesweit auf den rapide wachsenden Personalmangel im öffentlichen Dienst hinweisen. "In den nächsten 20 Jahren treten fast 60 Prozent der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand", erklärte Sandra Kothe, die tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Bundesvorsitzende der dbb jugend am Rande der Aktion in Berlin. "Die Ausbildungszahlen decken den entstehenden Bedarf überhaupt nicht." „Dieser Trend ist auch in Thüringen spürbar. Der öffentliche Dienst steht immer mehr in Konkurrenz zur freien Wirtschaft, wo die Arbeitgeber mit Übernahmegarantien und guter Bezahlung für die besten Schulabgänger auf dem Markt aktiv werben. Die Zahl der Bewerbungen um Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst geht zurück. Am Ende können einige offene Stellen nicht mehr besetzt werden, da geeignete Bewerber absagen oder gar nicht gefunden werden“, betont Mareike Klostermann, Landesjugendleiterin der dbb jugend thüringen. tbb Senioren (AG) Auf Beschluss des Landeshauptvorstandes errichtete der tbb im Herbst 2013 eine Arbeitsgruppe „Senioren“ unter dem Vorsitz von Peter Mühlbach (BRH/Komba). Die Arbeitsgruppe hat als Ziel die Interessenbündelung über ein tbb-internes Seniorennetzwerk formuliert. Sie hat auf Bundesebene mit der Grundsatzkommission des dbb zur Seniorenpolitik eine Entsprechung. Zur Arbeitsgruppe gemeldet sind regelmäßig 18 Mitglieder, zumeist die Seniorenvertreter der tbb-Mitgliedsgewerkschaften und verbände. In den Sitzungen tauschen sie sich aus über alle Themen aus dem gewerkschaftlichen Spektrum mit Bezug zur älteren Generation. Die Arbeitsgruppenmitglieder wirken sodann als Multiplikatoren, um im jeweiligen Organisationsbereich eine optimierte Betreuung Seite 16 von 99 älterer Einzelmitglieder anbieten zu können, gleichgültig, ob diese Angehörige eines versorgungs- oder rentennahen Jahrgangs ist oder ob sie sich bereits im Ruhestand befinden. Der tbb ist sich der demographischen Entwicklung bewusst und geht davon aus, dass die Gruppe der versorgungs- und rentennahen Einzelmitglieder sowie der Ruheständler und Hinterbliebenen weiter wachsen wird. Daraus resultiert, dass der Anteil seniorenpolitischer Fragestellungen und Themen bei der Gewerkschaftsarbeit zunehmen wird. Gleichzeitig kann das Land als Versorgungsgesetzgeber agieren. Der Landesbund bietet seinen Mitgliedern hierzu mit dem Arbeitskreis ein Kompetenzforum. Gleichzeitig kann die neu gebildete Struktur auch dazu beitragen, dass ein Verbleib in den Reihen des tbb auch im Renten- und Ruhestand weiterhin attraktiv ist. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht DBB Bundesseniorenkongress Am 18./19. November 2013 fand in Berlin der 1.Bundesseniorenkongress des DBB statt. Ziel des Kongresses war es, eine Bundesseniorenvertretung im DBB zu konstituieren. Die Grün- Der tbb beamtenbund und tarifunion bzw. die tbb Senioren entsandten drei Teilnehmer zum 1. Bundesseniorenkongress nach Berlin. Auf Grund des vom DBB vorgegebenen Teilnehmerschlüssels stand dem tbb ein stimmberechtigter Delegierter zu. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Senioren“ wurde durch den LaHaVo dafür benannt. Der Landesvorsitzende Koll. Liebermann und der Kollege Germer nahmen als Gastdelegierte teil. Es wurde auf Bundesebene ein 5 köpfiger Vorstand gewählt. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden Wolfgang Speck (DPolG), der Zweiten Vorsitzenden Uta Kramer-Schröder (BDZ) sowie den Stellvertretern Anne Schauer (DSTG), Max Schindelbeck (VBE) und Klaus-Dieter Schulze (komba). Im Anschluss an die öffentliche Veranstaltung wurden die Anträge behandelt. Es waren von den Gewerkschaften über 70 Anträge eingereicht. Sie befassten sich überwiegend mit Problemen der Alterssicherung, Renten- und Pensionsgerechtigkeit, Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie Beihilfebestimmungen, Altersdiskriminierung und Rentenangleichung Ost-West. Die verabschiedeten Anträge gilt es nun auch in der tbb Seniorenvertretung mit Leben zu erfüllen. Seite 17 von 99 dung einer DBB Bundesseniorenvertretung war im November 2012 auf dem DBB Gewerkschaftstag als eine zeitgemäße Notwendigkeit beschlossen worden. tbb Seniorenvertretung Mit dem Beschluss des Bundesgewerkschaftstages des Deutschen Beamtenbundes im November 2012 folgte auch der tbb den Empfehlungen des dbb und beschloss auf seiner Landeshauptvorstandssitzung am 27. September 2013 die Gründung einer AG Seniorenvertretung und eine Richtlinie als Arbeitsgrundlage. Peter Heide (geb. Mühlbach) vom BRH wurde zum Vorsitzenden gewählt. Hubert Germer (BDZ) wurde Stellvertreter. Der Vorsitzende vertritt den tbb in den Sitzungen der Bundesseniorenvertretung. Mit Stand November 2014 arbeiteten Seniorenvertreter von 15 Mitgliedsgewerkschaften und Organisationen des tbb mit. Ziel der AG Seniorenvertretung ist es vor allem, die nicht mehr beruflich tätigen Kolleginnen und Kollegen zu betreuen, um möglicherweise auch deren Austrittsbestrebungen aus ihren Fachgewerkschaften entgegen zu wirken. Dabei sollen alle Mitgliedsgewerkschaften in die seniorenpolitische Arbeit im Freistaat einbezogen werden. Bis zum Ende des Jahres 2014 fanden 4 Sitzungen der AG Seniorenvertretung statt. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Thüringer Sozialgipfel „Sozial ist kein Sparmodell“ Unter dem Motto "SOZIAL ist kein Sparmodell! - Sozialwirtschaft fördern. Gerechtigkeit leben. Teilhabe stärken" fand am 18. Juni 2014 der 6. Thüringer Sozialgipfel statt. Die Initiatoren des Sozialgipfels, die thüringer Sozialverbände unter Ihnen der BRH Thüringen und Vertreter der AG Seniorenpolitik im tbb, machten auf den vielfachen und dringenden Handlungsbedarf in der Sozialpolitik und im Bereich der Sozialwirtschaft aufmerksam. „Themen, wie Inklusion, Teilhabechancen und die Zukunft der sozialen Infrastruktur stellen uns alle - Bürger und Politiker - vor große Herausforderungen. Wichtige Entscheidungen müssen zeitnah getroffen werden“, so Peter Mühlbach, Vorsitzender des BRH Thüringen im Thüringer Beamtenbund. In der Presseinformation des TMSFG zum Sozialgipfel hieß es, dass trotz einzelner Reformschritte und Fortschritte im Sozialbereich die Zeichen auch in Thüringen auf Schrumpfung der öffentlichen Ausgaben stehen. Davon besonders betroffen sind die Ausgaben für Sozialpolitik und damit insbesondere die Tätigkeitsfelder der Zivilgesellschaft. Dabei sind es gerade die Investitionen in den sozialen Kernbereichen wie Inklusion, Bildung und Teilhabe, Pflege und die Vermeidung von Armut, die dringend benötigt werden. So war der 6. Thüringer Sozialgipfel auch ein Gang durch die sozialpolitischen Baustellen in Thüringen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen. Seite 18 von 99 Auch die Verbände monierten Defizite bei der Sorge für Ältere. Sie fordern mehr Investitionen in Einrichtungen der Pflege der Seniorenarbeit sowie der Kinder- und Jugendarbeit, mehr finanzielle Unterstützung für die Arbeit im Gemeinwesen und eine Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen in der Sozialwirtschaft. Sozialministerin Heike Taubert (SPD) erklärte auf der Tagung in Erfurt, die zuletzt gestiegenen Löhne in Thüringen und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns würden die Gefahr der Altersarmut reduzieren. In einer gemeinsamen Erklärung der fünf Verbände, darunter auch unser BRH Thüringen, und der Landesseniorenvertretung zum Thüringer Sozialgipfel am 18. Juni 2014 wird die Landesregierung aufgefordert, sich über eine Angleichung der Rentenwerte in Ost und West einzusetzen, mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik gegen Altersarmut vorzugehen und den Niedriglohnsektor einzudämmen. Jürgen Pfeffer, Vizevorsitzender des BRH Thüringens mahnte in seiner Rede zum wiederholten Male an, dass der Freistaat noch immer kein BehindertenGleichstellungsgesetz hat. Ministerin Taubert weiß um dieses Problem. Dabei, so Taubert, sei die Sozialwirtschaft im Freistaat gerade volkswirtschaftlich ein enormer Faktor: 95.000 Beschäftigte, davon 80 Prozent Frauen, erzielen eine Bruttowertschöpfung von rund vier Milliarden Euro pro Jahr, mehr als zum Beispiel die Metallindustrie. Ein Euro öffentlicher Gelder in diesem Bereich generiert 1,11 Euro an regionalem Einkommen. Gerade in den ländlichen Gebieten gehört das Soziale damit zu den wichtigsten Wirtschafts- und Einnahmesäulen. Teils aber geht der Ball auch an die Branche tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht zurück. Denn auch anderthalb Jahre nach dem Thüringer Pflegepakt werden laut Sozialministerium lediglich sechs Prozent der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt, die Mehrheit eher knapp. Eine Folge: Thüringen hat laut einer Studie zwar genug Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte - aber viele wandern nach dem Abschluss lieber in bessere Lohngegenden ab. Im Anschluss an die Rede Tauberts erfolgte ein Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern des Thüringer Sozialministeriums der in einer abschließenden Podiumsdiskussion mit den Verbänden, den Politikern und den zahlreich erschienen Gästen gipfelte. „Ich hätte mir sehr gewünscht, dass Frau Taubert hier noch anwesend gewesen wäre“, so Erika Loepke, Vertreterin der Senioren im Beamtenbund. Sie fand die Diskussionsrunde durchaus interessant und emotional. Vielseitige Probleme der Sozialpolitik wurden von den einzelnen Betroffenen angesprochen. Seite 19 von 99 Marieluis Gräbner, ebenfalls bei den Senioren im Thüringer Beamtenbund aktiv, zeigte sich dagegen enttäuscht: „Ich hatte angenommen, dass vom Sozialministerium einschließlich seiner Vertreter durchgesetzte Maßnahmen benannt werden, die zum 5. Sozialgipfel als Aufgabe gestellt wurden. Aber ich hatte den Eindruck, dass vom ersten bis zum heutigen Sozialgipfel immer der gleiche Handlungsbedarf in der Sozialpolitik und im Bereich der Sozialwirtschaft in den Referaten benannt wurde, ohne je konkret erzielte Ergebnisse zu benennen. Es fehlt meiner Meinung nach an einem Maßnahmeplan mit konkreten Aufgaben, die bis zum nächsten Sozialgipfel abgearbeitet werden müssen. Die Realisierung ist dann nach 2 Jahren bekanntzugeben bzw. Rechenschaft abzulegen, warum die entsprechende Zielsetzung nicht erreicht wurde – aber bitte keine finanziellen Nöte angeben, denn Sozial ist kein Sparmodell!“ Auch für 2016 ist wieder ein Sozialgipfel geplant. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Kommission Tarifrecht In der Kommission Tarifrecht vollzieht sich die tarifpolitische Willensbildung der Mitglieder auf repräsentativer Basis. Deshalb waren die einzelnen Fachgewerkschaften im tbb dazu aufgerufen, entsprechende Vertreter zu benennen. Ständige Mitglieder der letzten Amtszeit waren neben der Leiterin Mareike Klostermann Bernd Fröhlich (TLV), Peter Gierke (komba), Heiko Krüger (TPhV), Fred Siegert (DJG) und Jeanette Ritter (DSTG). Als Gäste waren außerdem Helmut Liebermann als Landesbundsvorsitzender und Andreas Schiene als Vorsitzender der Kommission Aktionen zu den meisten Sitzungen mit anwesend. Aufgabe der Kommission Tarifrecht in dieser Legislaturperiode war es zum einen die Forderungsfindung der Bundestarifkommission auf Landesebene zu unterstützen, sowie gemeinsam mit der Kommission Aktionen, die Planung und Ausgestaltung der Tarifaktionen in Thüringen. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Mitbewerbern sollte ausgelotet und vorbereitet werden. Außerdem bildete sich aus der Kommission eine AG Gesundheit, die ein Forderungspapier für eine aktive Gesundheitsförderung in den Thüringer Verwaltungen vorsieht. Die Einführung eines Gesundheitstarifvertrages hat dabei als oberstes Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft unter der Leitung von Heiko Krüger (TPhV) gestanden. Auch wenn dieses Ziel so schnell nicht erreicht werden konnte, so hat der tbb mit dem Forde- Seite 20 von 99 rungspapier nun die Argumente zur Hand, um in der Politik für eine besseres Gesundheitsmanagement zu werben oder einzelnen Fragmente als Verhandlungsbasis für eine tarifliche Grundlage zu nutzen. Arbeitsgruppe „Gesundheitstarifvertrag“ Auf dem letzten Gewerkschaftstag 2010 wurde die Landesleitung des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen beauftragt, sich für die Einführung eines Gesundheitstarifvertrages für Lehrkräfte einzusetzen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission beschlossen, eine Arbeitsgruppe (AG) zum Thema „Gesundheitstarifvertrag“ zu bilden. Im August 2013 hat diese die Arbeit aufgenommen. Unter dem Vorsitz Heiko Krügers (TPhV) trafen sich Mareike Klostermann (Komba), Kerstin Knauer (TLV) und Ralf Gamers (TPhV) sowie Alexander Gaupp (BTB) insgesamt 5 Mal, um gemeinsam ein Konzeptpapier hierfür zu erstellen. In seinen ersten beiden Sitzungen stellten die Mitglieder der AG fest, dass schon die wenigen Daten und verschiedene Meinungsäußerungen -auch seitens der Dienstherren und der Verbände, Personalräten - ein dramatisches Bild über die Altersstruktur und die Arbeitsumstände im gesamten Öffentlichen Dienst vermuten lassen. Dies führte zum Beschluss, ein entsprechendes Konzept nicht nur für Lehrer sondern den gesamten Öffentlichen Dienst anzustreben. Darüber hinaus wurde klar, dass es viele Gesetze, Verordnungen, Erlasse und freiwillige Leistungen in verschiedenen Bereichen des Öffentlichen Dienstes gibt, die sich mit demotbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht grafischen und gesundheitlichen Problemen und Maßnahmen beschäftigen (BEM, Gesundheitstage, Gestaltung der Arbeitsplätze, Gefährdungsbeurteilungen, Therapeutische Maßnahmen). Diese Maßnahmen sind meistens jedoch nur sporadisch bzw. in Papierform umgesetzt. Außerdem sind den Mitgliedern des Arbeitskreises zumeist nur sehr eingeschränkte Daten zu betreffenden Daten zugänglich. Aus der Sicht des Arbeitskreises ist besonders unter den Aspekten aus dem ersten Kapitel die Förderung gesundheitlicher Ressourcen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch Einführung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) in den Institutionen des Freistaats (Betrieben, Behörden) notwendig. Ein diesbezüglicher Gesundheitstarifvertrag mit dem Freistaat würde die Bedeutung dieses Instrumentes auf die politische Ebene bringen und ihr den nötigen Rückenwind sowie Öffentlichkeitswirksamkeit bescheren. Kommission Dienstrecht Der tbb stellte in dieser Legislatur mit Befremden fest, dass die seit Jahren geplante und immer wieder diskutierte Dienstrechtsreform in Thüringen eine nicht zu vertretende zeitliche Verzögerung erfuhr. Dies hatte den tbb veranlasst, die Kommission Dienstrecht zu bitten, ihr bereits 2011 veröffentlichtes Eckpunktepapier mit Forderungen an eine DienstDienstrechtsreform noch einmal zu überarbeiten und zu aktualisieren. Ausgangspunkt aller Überlegungen der Kommission Dienstrecht war, dass ein zukünftiges Dienstrecht nicht nur wenige Jahre Bestand haben soll, sondern vielmehr einen Schritt in eine moderne Beamtenwelt vollzieht und auch noch in 15 bis 20 Jahren Gültigkeit hat: Flexibilität, Mobilität, Personalgewinnung, Gesundheitsmanagement, neue Technologien und familiengerechte Arbeitsplätze waren nur einige Problemfelder, die noch einmal angesprochen wurden um darzulegen welchen Stellenwert Seite 21 von 99 die angestrebten Lösungen in der Beamtenschaft Thüringens haben. „Arbeitszeiten in einer modernen Arbeitswelt sind nicht mehr starr. Der Wechsel zu einem anderen Dienstherrn oder in die freie Wirtschaft darf nicht zu einer unüberwindbaren Hürde werden. Die Arbeitsplätze müssen attraktiv gestaltet werden, sowohl inhaltlich, als auch in ihrer Ausstattung und die Besoldung muss angemessen sein und darf nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden“, so kommentiert der Vorsitzende der Kommission Dienstrecht Burkhard Zamboni das Papier. Eine der Kernaussagen des Eckpunktepapiers ist, die Einführung eines Gesundheitsmanagements im öffentlichen Dienst mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht für die Beamten, die die Dienstherren zwingt tätig zu werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Kommission sahen aber auch bei der Ausgestaltung der Arbeitsplätze mit neuen Technologien Forderungspotential. Hier sei darauf zu achten, dass die Technik dem Menschen dienen soll und nicht umgekehrt. Der Beamte soll seine ganze Kraft dem Wohl des Bürgers widmen können, die Technologien sollen ihn dabei unterstützen und ihn nicht leiten. Den Mitgliedern war in der Ausformulierung des Papieres die Familie besonders wichtig. Die Familie ist in der Regel der Mittelpunkt im Leben eines Menschen. Dieses zu berücksichtigen muss zur höchsten Pflicht der Dienstherren werden. Die Beamtengesetze sollten re- gelmäßig auf ihre Familienkompatibilität überprüft werden. Hier besteht in Thüringen großer Nachholbedarf. Ein familienfreundlicher öffentlicher Dienst birgt nach Ansicht der Kommission Dienstrecht die große Chance, die Arbeitsplätze so interessant zu gestalten, dass im Ringen um gute Nachwuchskräfte ein Gleichgewicht mit der freien Wirtschaft erreicht werden kann, trotz geringerer Bezahlung. Der tbb wird die weitere Entwicklung mit großem Interesse weiter verfolgen und sich auch in Zukunft einbringen. Ziel muss es sein, in Thüringen ein modernes, zukunftsfähiges und höchsten Ansprüchen gerecht werdendes Dienstrecht zu installieren. AG Personalvertretungsrecht Zum Gewerkschaftstag 2010 stand die Forderung aus den Reihen der Mitgliedsgewerkschaften, das Thüringer Personalvertretungsgesetz dringend zu verbessern. Die bisherigen Landesregierungen haben systematisch die vollen Beteiligungsrechte der Personalvertretungen in Mitwirkungsrechte zurückgedrängt und die Anzahl der Freizustellenden reduziert. Dringender Handlungsbedarf war gegeben. Infolge dessen wurde ein Arbeitskreis Personalvertretungsrecht (AK PersVG) gegründet. Der Arbeitskreis bestand aus den folgenden Personen: Peter Gierke (komba),Frank Fritze (tlv), Elke Heydrich (DPolG), Marion Illguth (komba), Bernd Kurzeknabe (DStG), Roland Richter (GdV), Bernd Rudloff (DPolG), Andreas Schiene (BDF), Fred Siegert (DJG) und Barbara Zwinkau (BDR). Aus dem Kreis der tbb-Mitgliedsgewerkschaften wurden die zu ändernden Themenfelder und Änderungsvorschläge erfasst und aufgearbeitet. Nachdem mehrere Fraktionen des Landtages Gesetzesentwürfe eingebracht hatten, konnte der AK PersVG im Juni 2011 eine erste Stellungnahme abgeben. Wichtig waren uns die Regelungen zum Erhalt des Wahlrechtes bei Abwesenheiten, Erweiterung des Begriffs „Beschäftigter“ um in der Dienststelle eingesetzte, die Ablehnung der MöglichSeite 22 von 99 keit einer „Einsetzung von Personalräten“ bei Umstrukturierungen und Regelungen zu Neuwahlen der Strukturmaßnahmen. Ganz vorn an standen die Forderungen nach Erhöhung der bisherigen Freistellungsregelungen. Dies ist zumindest für die örtlichen Personalräte gelungen. Offen bleiben die unzureichenden Regelungen für Stufenvertretungen. Dem gleichgestellt waren unserer Forderungen nach einer Anhebung des Umfanges der Mitbestimmungstatbestände. Zumindest in Teilbereichen wurde die Verbesserung von eingeschränkte Mitbestimmungs- in Mitbestimmungstatbestände erreicht. Den größten Fortschritt in Sachen Beteiligung von Personalräten konnte der tbb mit der Hebung der Mitwirkung in die eingeschränkte Mitbestimmung und der kompletten Streichung der Mitwirkung erreichen. Eine Erweiterung des Initiativrechtes konnte nicht erreicht werden. Als Erfolg ist die Beteiligung des Personalrates einer aufnehmenden Dienststelle zu bewerten. Damit bleibt völlig unabhängig von anderen Einflüssen der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle in der Beteiligung. Dass Forderungen nach stärkerer Sanktionierung bei Nichtbeteiligung von Personalräten wenig Gegenliebe fand, war zu erwarten, ist jedoch trotz gengenteiligem erstbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht ten Anschein aus Sicht der Personalvertretung durchaus ein Beschleunigungs- und Effizienzmittel. Gerichtsentscheidungen dauern länger und werden so vielleicht weniger als Entscheider benutzt. Im Zuge der Beteiligungsvereinbarung wurden je nach Stand weitere Stellungnahmen erarbeitet und die Forderungen des tbb mehrfach geäußert und präzisiert. Zum 01.01.2012 trat das novellierte ThürPersVG dann in Kraft. Im Zuge dessen wurde die erste Broschüre des tbb zum ThürPersVG Seite 23 von 99 in einer Auflage von 2000 Exemplaren veröffentlicht. Die hohe Nachfrage veranlasste uns, 2014 eine zweite, erweiterte Auflage ebenfalls mit 2000 Exemplaren unseren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Nachdem 2014 eine bundesweit und auch für Thüringen neue Koalitionskonstellation entstanden ist, sollte hier der tbb die bisher nicht erfüllten Forderungen wieder aufnehmen. Dabei sollten dann die bisher als Opposition aufgestellten Forderungen zur Verbesserungen des ThürPersVG nunmehr von den in der Regierung befindlichen Fraktionen als Mindestforderung anzusehen sein. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht tbb Tarifbereich TV-Länder Einkommensrunde 2011 ringer Beamtenbundes (tbb), Helmut Liebermann, in seiner Rede: „Die Arbeitgeber spielen mit dem Feuer. Wenn sie sich jetzt nicht bewegen, drohen bundesweit unbefristete Streiks im Landesdienst. Wir wurden uns nicht abspeisen lassen mit pauschalem Verweis auf Haushaltslagen. Wir wehren uns vehement gegen ein Auseinanderdriften der Bezahlungsund Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen.“ Nach der Eröffnung der Kundgebung bewegte sich der Demonstrationszug von Trommlern begleitet über Schlösserstraße und Anger zur Thüringer Staatskanzlei in der Regierungsstraße. Der Vorsitzende der TdL Hartmut Möllring mit dem Mitglied des Vorstands der dbb tarifunion Helmut Liebermann In der dritten Verhandlungsrunde hatte die dbb tarifunion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im März 2011 in Potsdam eine Einigung erzielt. Neben Einmalzahlungen und linearen Anhebungen der Entgelte umfasste die Tarifeinigung Verbesserungen im Bereich der Aufstiege, Pauschalzahlungen für die Bereiche Straßenunterhaltung und Küstenschutz sowie eine Absichtserklärung für die Übernahme von Auszubildenden. Trotz umfangreicher Diskussionen waren die Arbeitgeber nicht bereit, einer Tarifierung der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte zu akzeptablen Bedingungen zuzustimmen. Einkommensrunde 2013 Einen Tag vor Beginn der letzten Verhandlungsrunde in der Tarifauseinandersetzung zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften am 9. März 2013, beteiligten sich rund 1 000 Landesbeschäftigte in Erfurt an einer Großkundgebung auf dem Fischmarkt und vor der Thüringer Staatskanzlei. Mit Blick auf die zu diesem Zeitpunkt noch bevorstehende entscheidende Runde in Potsdam warnte der Landesvorsitzende des ThüSeite 24 von 99 Vor den Augen des Finanzministers Voß appellierte der Vertreter des Thüringer Lehrerverbandes, Bernd Fröhlich, an die Landesregierung, das anstehende Tarifergebnis auch für die beamteten Kolleginnen und Kollegen in Land und Kommunen zu übernehmen. Er warnte vor Antiwerbung für den öffentlichen Dienst: „Wenn dauernd gestrichen wurde und die Bezahlungen von Tarifbeschäftigten und Beamten immer weiter auseinanderdriften, tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht wurde der öffentliche Dienst den Kampf um die besten Köpfe auf Dauer verlieren, weil er einfach nicht mehr attraktiv genug ist!“ TVöD – Bund und Kommunen Einkommensrunde 2012 Voß, der sich den lautstark mit Trommeln und Trillerpfeifen Demonstrierenden in sachlichem Ton stellte, ließ deren Hoffnungen jedoch nicht in den Himmel wachsen. „6,5 Prozent mehr, da glauben Sie wahrscheinlich selbst nicht dran“, sprach er unbeeindruckt der Protestrufe. So ein Ergebnis würde das Land Thüringen, die Übertragung auf die Beamten schon eingerechnet, dieses Jahr rund 150 Millionen Euro mehr kosten, sagte der Finanzressortchef. Für den im Januar beschlossenen Doppelhaushalt wären insgesamt mehr als 300 Millionen Euro zu veranschlagen: „Das ist abseits jeder Möglichkeit.“ Der Minister ließ keinen Zweifel daran, dass er den Weg, ohne neue Staatsverschuldung auszukommen, keinesfalls verlassen werde. In Thüringen sind mehr als 33 600 Beschäftigte von der Tarifrunde der Länder betroffen. Der in der letzten Tarifauseinandersetzung gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Gehälter der Beschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent sowie zum 1. Januar 2014 um weitere 2,95 Prozent steigen. Auszubildende erhalten anstelle der linearen Anhebung zum 1. Januar 2013 einen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro und nehmen wie alle anderen Beschäftigten an der linearen Erhöhung zum 1. Januar 2014 teil. Alle Beschäftigten haben künftig Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr, Auszubildende bekommen 27 Urlaubstage (alt: 26 Urlaubstage) pro Jahr. Seite 25 von 99 Vor dem Hintergrund der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen im März 2012 kamen mehr als 1000 Beschäftigte dem gemeinsamen Aufruf der dbb tarifunion, ver.di Thüringen, des Thüringer Beamtenbundes und der KombaGewerkschaft Thüringen nach und legten in Erfurt die Arbeit in der Stadtverwaltung und anderen Bereichen zu einem befristeten Warnstreik nieder. Sie verliehen den Gewerkschaftsforderungen nach 6,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 200 € mehr, auf dem Anger Nachdruck. „Unsere Forderungen sind fair und bezahlbar“ kommentierte der Landesvorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und stellvertretende Demonstranten in Weimar: Gute Fachkräfte brauchen gute Bezahlung! (Foto: Frank Bangert) Bundesvorsitzende der dbb tarifunion Helmut Liebermann und erläuterte: „Seit 1991 sind insgesamt über ein Drittel der Arbeitsplätze abgebaut worden. Der öffentliche Dienst ist überaltert. In den nächsten Jahren wurden zahlreiche Beschäftigte in den Ruhestand treten und damit über 700.000 Neueinstellungen nötig sein. Die Wahrheit ist, dass im Öffentlichen Dienst akute Nachwuchsprobleme bestehen!“ Gefordert wurden daher auch die Übernahme aller Auszubildenden, die Erstattung der Fahrtkosten zu den überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie eine Verbesserung von deren Bezahlung. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht „Wir wollen, dass unser Staat auch in Zukunft ein starker Staat bleibt. Und das funktioniert nur, wenn man der Argumentation von Ursula von der Leyen folgt: ‚Das Grundversprechen der sozialen Marktwirtschaft lautet: Wenn alle fleißig mitarbeiten, wurden alle am Erfolg und Wohlstand beteiligt! Zum Nulltarif ist das aber nicht zu haben, und Thüringen trägt im Vergleich der Bundesländer seit Jahren die rote Laterne beim Einkommensniveau“, sagte Liebermann. „Das ‚Angebot‘ des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist nichts als eine Fortschreibung der Reallohnverluste der letzten Jahre und damit eine Mogelpackung, die so nicht hinnehmbar ist. Auf das Ritual von Arbeitskämpfen hätten wir gerne verzichtet, aber das wäre nur mit Vernunft und Augenmaß der Arbeitgeber möglich gewesen.“ Der Landesvorsitzende der Kommunalgewerkschaft komba, Burkhard Zamboni, stellte klar: „Die Beschäftigten sind nicht die Spardose der öffentlichen Arbeitgeber. „Man kann den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst nicht immer mehr Aufgaben zuweisen, ohne die Arbeitsbedingungen anzupassen. Wut und Zorn bei den Betroffenen sind deren Reaktionen. Es ist Zeit, die Geschichte vom „faulen überbezahlten Amtsdiener“ dahin zu packen, wo sie hingehört – ins Antiquariat.“ Einkommensrunde 2014 Nachdem die Auftaktrunde der Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen am 13. März in Potsdam ohne Arbeitgeberangebot endete, Seite 26 von 99 hatten die Beschäftigten am 19. März 2014 auch in Weimar ihren Protest gegen diese Demonstranten bei einer Kundgebung in Erfurt Verweigerungshaltung auf die Straße getragen. Mit Warnstreiks und einer Kundgebung machten die Demonstranten klar, dass sie in der nächsten Runde am 20. März ein faires Angebot von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und VKA-Präsident Thomas Böhle erwarten. Die Aktion war Teil seit Tagen anhaltender bundesweiter Proteste, zu denen der dbb beamtenbund und tarifunion aufgerufen hat. „Es ist nicht zuletzt das Verdienst der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, dass Deutschland die Finanz- und Staatenkrise so gut meistern konnte“, sagte Jens Weichelt, stellvertretender Vorsitzender der Bundestarifkommission des dbb. „Um diese Verlässlichkeit wurden wir von anderen beneidet. Das verdient auch Anerkennung – nicht nur mit Worten, sondern auch in der Bezahlung.“ tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Helmut Liebermann, Landesvorsitzender des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, stellte fest: „Wir könnten schon viel weiter sein. Die Arbeitgeber müssen ihre Blockadehaltung beenden. Trotz immer mehr Arbeit und immer weniger Personal machen unsere Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern und Kitas, bei der Müllabfuhr, in den Verwaltungen und im Nahverkehr ihren Job zuverlässig und gut. Aber der öffentliche Dienst braucht auch künftig gute Fachkräfte – und die sind ohne anständige Bezahlung nicht mehr zu bekommen.“ Liebermann weiter: „Wenn in- nerhalb einer einzigen Woche ein Gesetz den Bundestag passiert, mit dem selbstverständlich die Diäten um zehn Prozent angehoben wurden, muss die bescheidene Forderung nach 100 Euro plus 3,5 Prozent noch selbstverständlicher erfüllt wurden.“ Auch Burkhard Zamboni, stellvertretender tbb-Landesvorsitzender, bekräftigte, mit dem Sanieren der Haushalte auf dem Rücken der öffentlich Beschäftigten müsse Schluss sein. Thüringer Beamtenbesoldung Anpassung 2011/2012 Zum 1. Oktober 2011 ist das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Demnach erhielten Thüringer Beamte eine Besoldungserhöhung in zwei Stufen, die dem in der Tarifrunde 2011 gefundenen Ergebnis nur teilweise inhaltlich entsprach. Das Gesetz beinhaltete eine Erhöhung um 1,5 % erst ab 1. Oktober 2011, sowie ab 1. April 2012 um 1,9% zzgl. Sockelbetragserhöhung um 17 € (neue Besoldungstabellen stehen auf der Homepage bereit). Die in der Tarifeinigung enthaltene Gewährung der Einmalzahlung i. H. v. 360,00 Euro wurde nicht auf die Beamtinnen und Beamte übertragen. gleich dafür, dass die Tariferhöhung statt zum 1. Januar erst zum 1. April erfolgte. Dies hatte der tbb bereits im Gesetzgebungsverfahren auf das Schärfste kritisiert, da es hinter den Forderungen des tbb hinsichtlich einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse zurückbleibt. Mit der vorgesehenen linearen Anpassung stellte der Gesetzgeber den vom tbb geforderten Gleichklang der Statusgruppen zumindest im Hinblick auf die Höhe der Linearanpassung her und vermeidet damit sowohl eine einseitige Benachteiligung einer Statusgruppe als auch ein völliges Auseinanderdriften der Beschäftigungsbedingungen der Beamten und Angestellten. Eine Begründung für die zeitliche Verzögerung der Übertragung der Tarifergebnisse in 2011 um 6 Monate sowie in 2012 um 3 Monate erfolgte dabei ebenso wenig wie die Begründung für den Wegfall der Einmalzahlung. Stellenzulage für Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern Finanzminister Voß (CDU) und Helmut Liebermann Im Tarifvertrag waren für alle Gehaltsgruppen Einmalzahlungen vereinbart worden, als Aus- Seite 27 von 99 Als weiteren Punkt beinhaltete das Gesetz die Einführung einer Stellenzulage für Fachleiter bei der Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Eine Beförderung für die Lehrer nach A13 bzw. A14 bei Übernahme der Aufgabe eines Fachleiters wurde mit diesem Gesetz gestrichen. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Die Stellenzulage nach Anlage 8 zum Besoldungsgesetz (zu finden auf der Homepage des tbb) soll dies ersetzen. Bisher hatten Fachleiter, die an berufsbildenden Schulen in der Lehrerausbildung tätig waren, zumindest die theoretische Möglichkeit einer Beförderung nach A 14. Diese Möglichkeit soll durch den Wegfall der Ämter des Fachleiters in A 14 gestrichen und durch eine im Umfang deutlich niedrigere Stellenzulage ersetzt wurden Wegfall der Stellenzulage bei Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nun auch für „Altfälle“ zum 1. Oktober 2011 Anpassung 2013/2014 Das Tauziehen um Beamtenbesoldung ging auch in 2013 weiter. Zum Auftakt eines kurzfristig angesetzten Gesprächs zwischen dem Vorsitzenden des Thüringer Beamtenbunds Helmut Liebermann und dem Thüringer Finanzminister Dr. Wolfgang Voß am frühen Abend des 19. März übergab Liebermann den bayerischen Gesetzentwurf mit der Aufforderung, in Thüringen einen gleichartigen Entwurf in die nächste Beratung des Kabinetts einzubringen. Mit dem Gesetz wurde nunmehr auch § 4 Abs. 4 des Thüringer Besoldungsüberleitungsgesetzes (ThürBesÜG) vom 24. Juni 2008 aufgehoben. Dieser Paragraf regelte, dass für Beamte, die am Tag vor dem Inkrafttreten des Thüringer Besoldungsgesetzes eine Zulage nach den §§ 45 oder 46 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) erhalten, diese Bestimmung auch weiter Anwendung fand. Für alle anderen Thüringer Beamten gilt seit dem Inkrafttreten des Thüringer Besoldungsgesetzes, dass sie bei der Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes keine Zulage hierfür erhalten. § 46 BBesG, der die Stellenzulage bei Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes auf Bundesebene vorsieht, ist in Thüringen nicht mehr anwendbar (siehe hierzu auch tbb konkret vom 15. Juli 2011 zum BVerwG Urteil). Durch die Regelung in § 4 Abs. 4 des ThürBesÜG blieb es jedoch bei der Stellenzulage zumindest für die sogenannten „Altfälle“, d.h. für Beamte, die am Tag vor dem ln-KraftTreten des Gesetzes (31.07.2008) eine Zulage nach den §§ 45 oder 46 des BBesG erhalten hatten, wurde die Zulage auch weiter gezahlt. Dies wurde zum 1. Oktober 2011 nunmehr aufgehoben, mit dem Ergebnis, dass nunmehr auch für „Altfälle“ die Stellenzulage entfiel. Seite 28 von 99 Im Entwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein „Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014“ hieß es: „Das Tarifergebnis wurde zeit- und inhaltsgleich auf die Bezüge der bayerischen Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen übertragen.“ Das forderte der tbb nun auch für die Thüringer Landes- und Kommunalbeamten. Dem Argument von Finanzminister Voß, dass sich Thüringen finanziell nicht mit Bayern messen und eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung nicht leisten könne, hielt der tbb entgegen, dass es nicht akzeptabel wäre, die Thüringer Sparzwänge zu Lasten einer einzelnen Statusgruppe zu realisieren. Es wäre auch schädlich für die Attraktivität Thüringens, wenn aus dem Billiglohnland auch noch ein Billigbesoldungsland würde. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Der Finanzminister schloss jedoch bereits im Vorfeld aus, dass es eine 1:1-Übertragung wie in Bayern auch in Thüringen geben wurde, sicherte aber zu, in die erste Kabinettssitzung nach Ostern einen bis dahin durchgerechneten Lösungsvorschlag einzubringen. Petition zur Besoldung Der Thüringer Beamtenbund reichte daraufhin im Anschluss an eine Unterschriftenaktion Mitte Juni 2013 beim Petitionsausschuss des Landtages folgende Petition ein: Der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst ist zeit- und inhaltsgleich für Beamte, Richter und Staatsanwälte zu übernehmen. Gerade auch mit Blick auf die damit verbundene zeitversetzte Anhebung der Anwärtergrundbeträge sollte nicht verkannt wurden, dass die Jahre dauernde Abkopplung des Nachwuchses der Beamten des öffentlichen Dienstes von der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung inzwischen zu einem massiven Wettbewerbsnachteil insgesamt führe und die verzögerte Anhebung er- neut ein politisch falsches Signal setze, mahnte Liebermann. Erst Ende September 2013 beschloss der Thüringer Landtag die Besoldungserhöhung für die Thüringer Beamtinnen und Beamten im Landes- und Kommunaldienst jedoch mit einer Zeitversetzung von neun Monaten und damit erst ab dem 1. Oktober 2013 um 2,45 Prozent sowie in 2014 um sieben Monate verzögert ab 1. August 2014 um 2,75 Prozent beschlossen. Auch entfiel die Sockelbetragserhöhung für Anwärter um 50 Euro. Damit wurde auch den letzten Hoffnungsträgern unter den Thüringer Beamten eine Absage erteilt, dass die im März erkämpften Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf diese übertragen wurden könnten. Der tbb bewertete diese Entscheidung der Landesregierung zur zeitversetzten Besoldungsanpassung zwiespältig: Zwar wurde die Systematik gewahrt, dennoch wurden Beamte und Versorgungsempfänger einseitig belastet. 20 Jahre tbb Das 20-jährige Bestehen des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen wurde im Kaisersaal der Stadt Erfurt begangen. Der Einladung folgten zahlreiche Gäste aus Politik und Wirtschaft, darunter die Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Diezel, Innenminister Jörg Geibert sowie der Bundesvorsitzende des dbb Peter Heesen. in seiner Eröffnungsrede das Fehlen der Ministerpräsidentin mit einem Zitat des Thüringer Generalstaatsanwalts Reibold: „Häuptlinge sind nicht die, die den Kopf hochhalten, sondern die, die den Kopf hinhalten.“ Und Geibert musste an diesem Nachmittag für den geballten Frust der Beamten, den die Redner auf ihn regnen ließen, den Kopf hinhalten. Innenminister Jörg Geibert gratulierte in Vertretung der Thüringer Ministerpräsidentin und hatte sich mit seinem Erscheinen den Titel „Häuptling“ redlich verdient, kommentierte doch Landesvorsitzender Helmut Liebermann Andreas Bausewein, Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, überbrachte die Grüße der gastgebenden Stadt und dankte dem tbb für sein engagiertes Auftreten. Seite 29 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Der damalige dbb Chef Peter Heesen würdigte die in zwanzig Jahren erreichten Erfolge des tbb. Dabei erinnerte er daran, dass die gewonnene Freiheit nicht nur Reise- und Konsumfreiheit sei, sondern viel wichtiger sei die Freiheit, sein Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Den Kabinettsbeschluss zur verzögerten Besoldungsanpassung der Thüringer Beamten kommentierte Peter Heesen mit Unverständnis. „Wie wollen Sie den verbeamteten Mitarbeitern erklären, dass ihre Arbeit weniger Wert ist als die der Tarifbeschäftigten?“ Man könne sich auch totsparen und in Thüringen die Lichter ausschalten, wenn keiner mehr da sei, die Arbeit zu erledigen. Andreas Witschel, ehemaliger Landesvorsitzender und Gründungsmitglied des Thüringer Beamtenbundes, nahm die Gäste in seiner Festrede mit auf eine Reise durch die Geschichte des Thüringer Beamtenbundes. Mit der symbolischen Überreichung der ersten Sitzungsglocke des tbb durch den damaligen Vorsitzenden und heutigen Ehrenvorsitzenden des dbb, Werner Hagedorn, begann vor 20 Jahren in Saarbrücken während einer Bundeshauptvorstandssitzung am 3. Mai 1991 die Mitgliedschaft des am 13. April 1991 gegründeten Thüringer Beamtenbundes im dbb. tretend nannte er Walter Spieß, Franz- Josef Bischel und Eberhard Hielscher, für die uneigennützige ideelle und materielle Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Weg: „Wie organisiert man Gewerkschaftsarbeit und vor allem womit? Wer sind die Ansprechpartner in Politik und Wirtschaft? Büroorganisation fand zu Hause statt. Aber das Hauptproblem war Kommunikation. Das heute kaum noch vorstellbare hohe Maß an Improvisation und Enthusiasmus förderte den Zusammenhalt der Kolleginnen und Kollegen. Ohne die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus den alten Bundesländern wäre der Prozess des Aufbaus einer verlässlichen, rechtsstaatlichen und effizienten Verwaltung in Thüringen schlichtweg nicht möglich gewesen. Daher gebührt auch ihnen in der Rückschau ein herzliches Wort des Dankes. Die allermeisten von ihnen haben in Thüringen dauerhaft Wurzeln geschlagen und geben ein Beispiel für das Zusammenwachsen in Ost und West“, so Witschel. Wie schon Helmut Liebermann in der Begrüßungsrede würdigte Andreas Witschel auch die Arbeit der „guten Seele“, Marena Schmalisch, in der Geschäftsstelle. Sie begleitet seit nunmehr auch schon fast zwanzig Jahren die Geschicke des tbb und kennt wie kein anderer seine Geschichte und ist für alle bis heute eine wichtige Stütze. Im Bild: Andreas Witschel (links) und Helmut Liebermann (rechts) gratulieren der langjährigen Geschäftsstellenmitarbeiterin Marena Schmalisch Dabei dankte Witschel nochmals den Landesbünden Hessen und Rheinland-Pfalz, stellver- Seite 30 von 99 Witschel fand in den Worten des ausscheidenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, das Resümee für 20 Jahre erfolgreiche Arbeit des tbb, dessen Forderungen man so zusammenfassen könnte: „Eine ordentliche Bezahlung, sichere Versorgung, attraktive Arbeitsplätze, gutes Vorwärtskommen, Honorierung von tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Leistung und ein praktikables Handwerkszeug – also Gesetze, die sich mit dem vorhandenen Personal auch umsetzen und vollziehen lassen.“ Verlangen wir wirklich zu viel? Nach zwanzig Jahren sind wir in der Realität angekommen. Von unseren Dienstherren wurden wir allzu oft als lästiger Personalkostenfaktor wahrgenommen, die dem Ziel der Haushaltskonsolidierung im Wege stehen. „Wir sind nicht das Sparschwein der Nation“, dieses Zitat von Werner Hagedorn hat nichts von seiner Aktualität verloren. Andreas Witschel schaute aber auch optimistisch in die Zukunft. Er rief alle Mitgliedsgewerkschaften auf, in ihrer Vielfalt die Stärke zu erkennen. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen für unser Handeln nicht günstiger gestalten, lohnt es sich, für die Interessen unserer Mitglieder konsequent einzutreten. „Ich wünsche den heute handelnden Personen alles erdenklich Gute, den Mut und die Entschlossenheit weitsichtige Beschlüsse zu fassen, die Kraft, diese auch umzusetzen und dabei den Blick auf die Argumente des Anderen nicht zu verdrängen. Dem tbb ein herzliches Glück auf!“ Die anschließende Ehrung für Andreas Witschel und besonders engagierte Mitglieder der einzelnen Gewerkschaften mit der Ehrenmedaille des tbb beamtenbund und tarifunion wurden von Helmut Liebermann und den Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften vorgenommen. Im Bild: Helmut Liebermann (4. V.l.) gratuliert den Geehrten: Andreas Witschel (DSTG), Roland Hiepe (BLV), Rotraut Süßenbach (GDV), Frank Fielitz (BTB) und Dr. Bernd-Uwe Althaus (CEG) Vordere Reihe: Andre Blechschmidt (MdL-Linke), Andreas Bausewein (OB Erfurt), Matthias Hey (MdL-SPD), Dr. Holger Poppenhäger (Justizminister), Peter Heesen (dbb-Bundesvorsitzender), Jörg Geibert (Innenminister), Helmut Liebermann, Birgit Diezel (Landtagspräsidentin), Willi Russ (dbb-Bundesleitung-Tarifbereich), Michael Heym (MdL CDU), Andreas Witschel, Wolfgang Fiedler (MdL-CDU), Dirk Bergner (MdL-FDP) Seite 31 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Beteiligungsvereinbarung Im Bild (v.l.n.r.): Stefan Körzell (DGB), Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber (CDU) und Helmut Liebermann unterzeichnen am 28. Oktober 2010 die Beteiligungsvereinbarung Eine Neue Kultur des Umgangs wurde mit Abschluss der Beteiligungsvereinbarung im Oktober 2010 geschaffen. Nach intensiven zweijährigen Verhandlungen haben tbb, DGB und das Land Thüringen eine Beteiligungsvereinbarung auf Basis des § 98 Thüringer Beamtengesetz unterzeichnet. Unter anderem erhalten die damit Gewerkschaften das Recht, Gesetzesinitiativen anzustoßen. Bisher galt ausschließlich der folgende Gesetzestext: „Die Entwürfe allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen wurden den Spitzenorganisationen nach Absatz 1 mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme zugeleitet. Auf Verlangen der Spitzenorganisationen führt ein entsprechender Vertreter des für das Beamtenrecht zuständigen Ministeriums Erörterungsgespräche zu den abgegebenen Stellungnahmen; bei besoldungs- oder versorgungsrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Regelungen finanzieller Natur führt die Gespräche ein Vertreter des zustänSeite 32 von 99 digen Ministeriums. Die Gespräche wurden mit dem Ziel der Annäherung geführt. Darüber hinaus können beide Seiten aus besonderem Anlass innerhalb einer Frist von einem Monat ein Gespräch verlangen“ (Absatz 2 des § 98 W ThürBG). Diese vorgeschriebene Beteiligung der Spitzenorganisationen tbb und DGB bei Gesetzesentwürfen erfolgte bisher regelmäßig nach dem Kabinettsdurchlauf. Wollten die Gewerkschaften Änderungen einbringen, musste das gesamte Verfahren neu begonnen wurden. Ein geänderter Entwurf musste zunächst erneut die Ressortabstimmung durchlaufen und anschließend vom Kabinett beschlossen wurden. Darüber hinaus wurden oft unzumutbare Fristen festgelegt, die auf Grund ihrer Kürze keine qualifizierte Stellungnahme ermöglichten. Auch blieben den Spitzenorganisationen Eigeninitiativen verwehrt. Änderungen der Rechtsverhältnisse, die die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes betbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht treffen, können sinnvollerweise nur mit den Betroffenen realisiert wurden, nicht gegen sie. „Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament des öffentlichen Dienstes. Die Koalitionspartner sehen es daher als eine der vornehmsten Aufgaben der jeweiligen Behördenleitungen an, dass diese mit ihren Mitarbeitern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten“, heißt es seitens der Landesregierung. Auf dieser Grundlage haben sich Landesregierung, tbb und DGB auf den Text einer Beteiligungsvereinbarung verständigt. Sie sieht neben der regelmäßigen Führung von Spitzen- und Fachgesprächen vor, dass Gewerkschaften Gesetzesinitiativen einbringen können. In der Folge muss sich das zuständige Ministerium zwingend mit den Vorschlägen befassen. Darüber hinaus wurden die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen auf mindestens sechs Wochen festgelegt. Die Beteiligung soll vor dem jeweiligen Kabinettsdurchlauf erfolgen. Damit wurde den Gewerkschaften mehr Kompetenz und Verantwortung eingeräumt. tbb engagiert Arbeitszeit diese Kritik nicht wirkungslos geblieben ist. Die Verlängerung wurde mit Kabinettsbeschluss vom 29. Juni 2010 auf ein Jahr verkürzt bis zum 31. Juli 2011. Insgesamt 4 396 Unterschriften wurden gesammelt. Mit dieser Aktion verdeutlichte der tbb, dass die Glaubwürdigkeit der Landesregierung erheblichen Schaden nehmen würde, wenn die im Juli 2010 vom damaligen Thüringer Innenminister Prof. Dr. Huber gegebene Zusicherung nicht eingehalten würde. Helmut Liebermann und Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber (CDU) Auf dem Gewerkschaftstag im April 2010 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass sich der tbb „mit all seinen Möglichkeiten für eine unverzügliche Rückkehr zur 40-StundenWoche im Beamtenbereich einsetzt“. Diese Rückkehr sei ein längst überfälliger Schritt in die Realität der Arbeitswelt. Thüringen war zu diesem Zeitpunkt das einzige Bundesland, in dem Beamtinnen und Beamte 42 Stunden in der Woche arbeiten müssen, Tarifbeschäftigte 40 Stunden. Mit massiver Kritik hatte der tbb daher auch auf die Ankündigung der Thüringer Landesregierung reagiert, die 42-Stunden-Woche für Thüringer Beamtinnen und Beamte nach Ende des Gültigkeitszeitraums der Thüringer Arbeitszeitverordnung um weitere zwei Jahre bis zum 31. Juli 2012 verlängern zu wollen. In einem Gespräch am 7. Juli 2010 hatte der Innenminister Prof. Huber mitgeteilt, dass Seite 33 von 99 Burkhard Zamboni und Helmut Liebermann übergeben die Unterschriften an Ministerin Marion Walsmann Die Landesregierung musste sich positionieren, ob sie ihre Glaubwürdigkeit verspielen und die nachteiligen Thüringer Besonderheiten aufrecht erhalten wollte oder ob sie glaubwürdig bleiben und eine Anpassung an die Bedingungen der überwiegenden Mehrzahl der anderen Bundesländer sowie die Bedingungen der Tarifbeschäftigten vornehmen will. Ministerin Walsmann teilte anlässlich der Übergabe der 4 396 Unterschriften mit, dass tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht die Landesregierung an der Absicht festhalte, so bald wie möglich zur 40-Stunden-Woche zurückzukehren und dass sich das Kabinett mit dieser Thematik umgehend befassen werde. Zu den knapp 4 400 gesammelten Unterschriften sagte die damalige Staatskanzleiministerin: „Das ist ein deutliches Signal, das wir ernst nehmen müssen.“ Bildungsfreistellung Lutz Lange (TMBWK), Bildungsminister Christoph Matschie, Helmut Liebermann, Birgit Drischmann, Uwe Köhler In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer offiziell Anspruch auf sogenannten Bildungsurlaub. Außer derzeit in BadenWürttemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen ist das in entsprechenden Bildungsurlaubsgesetzen geregelt. Dem wollte der Thüringer Beamtenbund abhelfen und startete eine Gesetzesinitiative zur Einführung von Bildungsfreistellung in Thüringen. „Lebenslanges Lernen ist zu einer wichtigen Grundlage geworden, um sich den ständigen Änderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen“, begründet Helmut Liebermann, Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes, sein Anliegen. Solch eine Freistellung wurde in anderen Bundesländern auch "Bildungsurlaub" genannt und würde es den Beschäftigten in Thüringen ermöglichen, außerhalb des normalen Urlaubs und unter Fortzahlung des Gehalts an politischen und beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. "Wir finden es sehr positiv, dass sich die neue Regierung in der Koalitionsvereinbarung dieses Ziel gesetzt hat", sagt Liebermann, „doch trotz Initiative Seite 34 von 99 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende 2011 liegt auch drei Jahre nach Abschluss des Koalitionsvertrages kein Entwurf vor." Dabei besteht die Notwendigkeit zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes schon sehr lange. Schließlich hat sich Deutschland bereits 1974 in einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation völkerrechtlich zur Einführung eines bezahlten Bildungsurlaubs verpflichtet. Da der Bund jedoch keine Initiative ergriff, haben inzwischen zwölf Bundesländer von ihrer konkurrieren-den Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und Landesgesetze erlassen. Lediglich in BadenWürttemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze und somit für Arbeitnehmer keinen Bildungsurlaub. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den anderen zwölf Bundesländern pro Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, in Berlin und Brandenburg auf zehn Tage in zwei Jahren. Das Thüringer Kultusministerium hat dem Kabinett im Juni 2012 einen Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung zugeleitet. Er sieht vor, dass Arbeitnehmern jährlich bis zu fünf Tage Bildungsurlaub gewährt wurden sollen. Profitieren von der Regelung sollen dabei gleichermaßen Arbeiter, Angestellte, Beamte und Auszubildende, die mindestens sechs Monate beschäftigt sind und deren Arbeitsstätte in Thüringen liegt oder deren Arbeitgeber seinen Firmensitz in Thüringen hat. Die Kosten der Weiterbildung, die laut Referentenentwurf jeweils durch einen anerkannten Bildungsträger erfolgen muss, wurden dabei zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Dienstherr aufgeteilt. „Lebenslanges Lernen ist zu einer wichtigen Grundlage geworden, um sich den ständigen Änderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen”, begründete Helmut Liebermann die Gesetzesinitiative, die der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen zuletzt Ende Mai 2012 gestartet hatte, um den Bildungsurlaub auch in Thüringen einzuführen. Gemeinsam mit der dbb jugend thüringen macht sich der Thüringer Beamtenbund seit mehr als 15 Jahren für die Einführung stark. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Thüringer Pensionsfonds „Die Lösungen für morgen müssen heute gedacht wurden!“, führte Liebermann dazu aus und bietet für künftige Debatten über grundEine Aussetzung der Einzahlungen in den Thüsätzliche konzeptionelle Überlegungen die ringer Pensionsfonds für die Jahre 2011 und Hilfe des tbb an. „Ein erster Schritt hierfür 2012 hatte der Thüringer Landtag am 24. Febwäre, dass mit jeder Neueinstellung ein proruar 2011 mit den Stimmen von CDU, SPD und zentualer Anteil der Bruttobezüge in den ThüGrünen gegen die Stimmen der FDP und der ringer Pensionsfonds eingezahlt wurde, um Linken mehrheitlich beschlossen. die Vorsorge zu stärken. Die Fehler der alten Der tbb hatte bereits in seiner Stellungnahme Länder aus den 70er-Jahren müssen wir nicht zum Gesetzentwurf im Oktober 2010 und in wiederholen.“ In Folge dessen legt der Thüringer Beamtenbund einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Vorsorgefonds am 13. Mai 2013 vor. Mit dieser Gesetzesinitiative im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung wendete sich der tbb 2013 an den Thüringer Innenminister. Ziel war es, einen Vorsorgefonds für neu angestellte Beamtinnen und Beamte in Thüringen zu bilden. In einem Schreiben an Ministerpräsidentin Lieberknecht vom gleichen Datum wurden die zu Grunde liegenden Überlegungen näher erläutert. (AL M. Machts, Minister W. Voß, H. Liebermann, A. Freyer) „Durch Errichtung und Bedienung mehreren Erörterungen dazu gegen die Auseines solchen Vorsorgefonds sollen die finansetzung der Zuführungen eingewandt, dass die ziellen Verpflichtungen des Freistaats für die Ruhestandsversorgung neu angestellter BeZuführungen auf dem Verzicht der Beamten amter bereits durch Einzahlungen in der aktiauf eine höhere Besoldungsanpassung basieven Phase der Beamtinnen und Beamten erbren und damit eine zumindest moralische racht wurden“, erläutert Helmut Liebermann, Verpflichtung gegenüber den Beamtinnen und Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes Beamten besteht, einen möglichst gut gefüllseinen Vorschlag. „Gleichzeitig sollen damit ten Pensionsfonds aufzubauen, um spätere künftige Generationen entlastet wurden, infinanzielle Verpflichtungen des Freistaats zur dem die Versorgung der ab einem festzuleAuszahlung von Pensionen leichter schultern genden Stichtag angestellten Thüringer Lanzu können. desbeamten ab deren Eintritt in den RuheDas geringere Ausfallen der Besoldungsanpasstand in vollem Umfang aus diesem Fonds sungen in den Jahren 1999 bis 2002 um je 0,2 finanziert wurde.“ Prozent bei bislang drei BesoldungsanpassunAls Vorlage für den Entwurf diente die Gesetgen war schließlich der Beitrag, den jeder Bezesformulierung von Mecklenburgamte/jede Beamtin dazu geleistet hat und der Vorpommern, die Anfang 2013 ein gleichlauzu einer dauerhaften Minderung der Werte in tendes Gesetz verabschiedeten. Die Initiative der Besoldungstabelle geführt hat. Diese Minsieht vor, für jeden neu eingestellten Beamten derung diente dem Aufbau des Pensionsfonds, und Richter während der gesamten Dienstzeit dient aber nunmehr in Thüringen 2011 und regelmäßige Zuweisungen an ein auf Dauer 2012 der Sanierung des Landeshaushalts. Dieangelegtes Sondervermögen „Thüringer Vorse Entscheidung ist aus der Sicht des tbb eine sorgefonds“ zu leisten. Damit würde die FiVerlagerung von Finanzproblemen in die Zunanzierung der Beamtenversorgung für Neukunft. einstellungen auf vollständige Kapitaldeckung Seite 35 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht verband Thüringen e. V., der DGB Landesverumgestellt und nicht mehr in die Zukunft verband Thüringen, der AWO - Landesverband schoben. Als monatlicher Zuführungsbetrag Thüringen e. V. sowie der Volkssolidarität zum Sondervermögen sollte dabei ein per Landesverband Thüringen e. V. können als Verordnung festzulegender Prozentsatz des Mitglieder des Landeseniorenvertretung ThüBruttogehalts des Beamten aufgewendet ringen e. V. gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 ThürSenwurden (gegenwärtig wären 20% angemessen MitwG von diesem als stimmberechtigte Mitund kostendeckend). Wie beim Thüringer Penglieder des Landesseniorenrats benannt wursionsfonds sollen die Gelder in Schuldscheinen den. des Freistaates Thüringen angelegt wurden. Der bereits existierende Pensionsfonds wurde Weder der Seniorenverband BRH noch der tbb weitergeführt zur Teilfinanzierung der spätehaben in dem neu gegründeten Landessenioren Pensionsbezüge bereits vor dem Stichtag renrat einen Sitz. Der BRH hatte als Fachgeernannter Beamter. Um den Vorsorgefonds werkschaft im tbb beamtenbund und tarifunidem eventuellen Zugriff künftiger Haushaltson thüringen (tbb beamtenbund und tarifunigesetzgeber weitgehend zu entziehen, setzt on) bislang diesen im Landesseniorenbeirat sich der tbb zugleich dafür ein, die Zweckbindung dieses Fonds in der Thüringer Verfassung zu verIm Bild (v.l.n.r.): Helmut Liebermann, Pia Reinhard (BTE) und Jürgen Pfeffer (BRH) im Gespräch mit Sozialmiankern. nisterin Heike Taubert (SPD) Die SPDFraktion hatte am 16. Mai 2013 unabhängig vom Antrag des tbb einen Gesetzentwurf vertreten. Mit dem Wegfall seiner Position für die generationengerechte Finanzierung der trotz gleichbleibender Rechte des DGB LanVersorgungsausgaben öffentlich gemacht. desverband Thüringen ist die paritätische Besetzung mit Vertretern beider auf Landesebene existierender Spitzenorganisationen dieses Gremiums nicht mehr gewährleistet. Seniorenmitwirkung Seit dem 31. Mai 2012 ist das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz ist in Kraft. In Folge dessen löste der neu gegründete Landesseniorenrat den bisher existierenden Landesseniorenbeirat in dem der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen durch seine Fachgewerkschaft BRH vertreten war ab. Der Landesseniorenrat allein soll künftig bei "grundsätzlichen Fragen der Seniorenpolitik" beteiligt wurden und ist bei Belangen anzuhören, die "Senioren unmittelbar betreffen" (§ 7 Abs. 1 ThürSenMitwG). Im nunmehr gegründeten Landesseniorenrat sind wesentlich weniger beratende Mitglieder berufen als bislang im Landesseniorenbeirat vertreten waren. Der LandseniorenSeite 36 von 99 Der tbb führte hierzu zahlreiche Gespräche mit der Sozialministerin, die trotz Vermittlungsversuchen in dieser Legislatur keine Lösung herbeiführen konnte. Um den Senioren im tbb weitestgehend Gehör zu verschaffen, stellte der tbb daraufhin im September 2014 den Antrag, als Mitglied im Landesseniorenverband Thüringen e.V. aufgenommen zu wurden und darüber eine beratende Stimme im Landesseniorenrat zu erhalten. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Wegstreckenentschädigung Die Benzinpreise steigen. Im Jahr 2013 lag der durchschnittliche Benzinpreis in Deutschland bisher bei 160,23 Cent. Die jüngste Erhöhung der Wegstreckenentschädigung erfolgte in Thüringen 2005 auf 15 Cent beziehungsweise 30 Cent pro Kilometer. Dies entsprach nicht mehr den Kosten, die bei der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder bei der Nutzung eines Privatfahrzeuges tatsächlich anfallen. Im Bild (v.l.n.r.): Finanzminister Dr. Wolfgang Voß (CDU), Regina Biertümpfel (DStG) und Helmut Liebermann Seit dem Jahr 2005 ist der Benzinpreis in Deutschland, abgesehen vom Jahr 2009, jährlich angestiegen, von 121,70 Cent im Jahr 2005 auf rund 160,23 Cent für den Liter Superbenzin im Jahr 2013. Dies bedeutet einen Preisanstieg von fast 32 Prozent. Seit 2005 sind zudem die Fahrpreise bei der Deutschen Bahn im öffentlichen Nahverkehr um durchschnittlich 17,8 Prozent gestiegen. Weitaus mehr wirken sich die versteckten Preiserhöhungen aus: So fielen die Sparpreise 25 und 50 mit dem Fahrplanwechsel 2011 weg, wodurch es auf einigen Strecken für viele Fahrgäste real zu wesentlich stärkeren Preisanhebungen kam. Die Preise für Bahncardnutzer haben sich seit 2005 um 18,5 Prozent erhöht. In mehreren Schreiben und Gesprächen vor Ort wandten sich tbb und DStG mit der Bitte um Überprüfung und Änderung der derzeitigen Regelung der Wegstreckenentschädigung an den Finanzminister Dr. Wolfgang Voß. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz hatten längst reagiert und ihre Wegstreckenentschädigungen 2008 von jeweils 30 auf 35 Seite 37 von 99 Cent angehoben. Auch das Nachbarland Sachsen hatte im Juli 2012 die Wegstreckenentschädigungen auf 17 Cent beziehungsweise 35 Cent angehoben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 hat nunmehr auch Thüringen seine Sätze für die große und kleine Wegstreckenentschädigung nach oben korrigiert. Polizeistrukturreform Der Thüringer Landtag verabschiedete am 13. Oktober 2011 die Polizeistrukturreform. Am 14. Oktober wurde die Deutsche Polizeigewerkschaft vom Innenminister Jörg Geibert über den weiteren Fortgang der Polizeistrukturreform informiert. Geibert sicherte der Deutschen Polizeigewerkschaft eine intensive Zusammenarbeit bei der Umstrukturierung zu. Im Gegenzug sicherte die Deutsche Polizeigewerkschaft ebenfalls zu, die Polizeistrukturreform konstruktiv und kritisch zu begleiten. „Die Politik habe, so Vertreter der DPolG, den politischen Rahmen für die Polizeistrukturreform abgesteckt. Nun käme es darauf an, dass die Berufsvertretungen, der Hauptpersonalrat sowie die Führungscrew der Landespolizei Thüringen diesen Rahmen mit Inhalten füllten. In diesem Zusammenhang müsse geprüft wurden, ob der Personalbestand ausreichend ist.“ Die DPolG Thüringen wurde weiterhin mit Argusaugen darüber wachen, dass wirklich mehr Polizisten auf die Straße kommen. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Forststrukturreform Am 15. März 2011 hat das Thüringer Kabinett den Weg zu einer „Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Thüringen Forst“ eröffnet. Nach dem ersten Kabinettsdurchgang sind von der Verwaltung die entsprechenden Schritte eingeleitet worden. 2010 war der Versuch der Gründung einer GmbH ohne Beteiligung der Gewerkschaften gescheitert. Im anschließenden Verfahren gab es eine Arbeitsgruppe Forststruktur, in der der Hauptpersonalrat vertreten war. Wichtigster Punkt für BDF und tbb war der Erhalt des Einheitsforstamtes in der Fläche. Dies ist in Thüringen breiter politischer Konsens. Wesentlicher Gesetzeseckpunkt ist die Festbetragsfinanzierung bis zum Jahr 2018. Dabei sollen die Finanzzuweisungen jedoch von derzeit 42 Millionen Euro um 25 Prozent gesenkt wurden. Ab 2018 gibt es dann keinen Zuschuss mehr für den reinen Forstbetrieb. Dies wurde mit einem Personalabbau von rund 15 bis 20 Prozent über alle Bereiche einhergehen. Hauptstreitpunkt war ein allumfassendes Vetorecht des Finanzministeriums. Geringe Freiheitsgrade in der Bewirtschaftung der Mittel und des Personals wurden mit den Finanz- und Personaleinsparungen festgeschrieben. Der Thüringer Landtag verabschiedete das Thüringer Gesetz über die Reform der Forstverwaltung am 25. Oktober 2011. Nach zweijähriger Arbeit, während der gegen den Protest des BDF und des tbb zwischenzeitlich auch andere Rechtsformen und Strukturen diskutiert wurden. Alle 28 Forstämter wurden in die neu gegründete rechts- und dienstherrenfähige AöR einbezogen. Das in Thüringen bisher noch existierende Gemeinschaftsforstamt (Forsthoheit, Privatwaldbetreuung und Seite 38 von 99 Forstbetrieb in einem Amt und einer einheitlichen Struktur) blieb erhalten. Einbezogen in die neue Struktur wurde auch die Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei in Gotha. Der Wald ging ebenfalls in den Besitz der neuen Landesforstanstalt über. Ausgeschlossen blieb die Verwaltung des Nationalparks Hainich, was nicht von allen Seiten positiv beurteilt wurde. Mit dem Wald wechseln auch 1 565 Bedienstete der Landesforstverwaltung zu dem „neuen Arbeitgeber“ ThüringenForst beziehungsweise Landesforstanstalt. Beamte, Angestellte und Auszubildende gehen per Gesetz über. Nach zähem Ringen war es gelungen, ein Rückkehrrecht für alle Übergeleiteten und alle Neueinstellungen bei Auflösung oder Privatisierung festzuschreiben. Bei Ausschreibungen von Dienstposten des Landes sind die Beschäftigten der Anstalt wie interne Bewerber zu behandeln. Ein Erfolg für die Beschäftigten ist auch die Weitergeltung der bisherigen Dienstvereinbarungen, die einst von den Gewerkschaften durchgesetzt wurden. Wie in allen AöR ist die Möglichkeit des Abschlusses von Tarifverträgen gegeben. Damit liegt es an den Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um ihre Forderungen durchzusetzen. Durch die neue Landesanstalt sollen die Zuschüsse des Freistaats an den ThüringenForst von derzeit 37 Millionen Euro auf 32 Millionen im Jahr 2018 sinken. Dann wurde nur noch der Aufwand für hoheitliche Leistungen, die die AöR für den Freistaat Thüringen erbringt, erstattet. Neben diesen bereits im Haushalt vorgesehenen Einsparungen war vor allem das hohe Durchschnittsalter der 800 Thüringer Waldarbeiter, das bei fast 56 Jahren liegt, ein Beweggrund für die Umstrukturierung. (BDF) tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Bundeswehrreform Am 26. Oktober 2011 hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, die zentralen Eckpfeiler der Reform der Bundeswehr mit dem neuen Stationierungskonzept vorgestellt. Auf knapp 140 Seiten wurde festgeschrieben, wie die Stationierung der Bundeswehr in der Zukunft aussehen soll. Hauptaussage war: Die Bundeswehr wurde kleiner wurden. Für Thüringen bedeutete dies, dass von den bisher vorhandenen Standorten drei faktisch komplett geschlossen wurden: Mühlhausen, Ohrdruf und Suhl. In Mühlhausen und Suhl verblieben zwar jeweils sechs Dienstposten, jedoch wurden Orte mit unter 15 Dienstposten nicht mehr als „Standorte“ im eigentlichen Sinne bezeichnet. In Mühlhausen fielen von den 820 Dienstposten 814 weg, die Kaserne wurde komplett geschlossen – das Ende einer 200 -jährigen Geschichte als Garnisonsstadt. Der Truppenübungsplatz Ohrdruf wurde aufgegeben. Die Erfurter Garnison wurde aufgebaut von bisher 1 600 auf künftig 2 050 Dienstposten. Rechnet man die Zahlen gegeneinander auf, so verblieb bezogen auf Thüringen eine Dienstpostenreduzierung um rund 2 800 Dienstposten. (vbb) Reform Schulaufsicht Am 7. Dezember 2011 hat die Thüringer Landesregierung abschließend über die Schulämterreform beraten und jährliche Einsparungen von rund fünf Millionen Euro beschlossen. Damit stand fest, dass es ab 2012 in Thüringen nur noch fünf statt bisher elf staatliche Schulämter gibt. Die neuen Schulämter sind seitdem für Nordthüringen am bisherigen Standort Worbis, für Westthüringen am neuen Standort Gotha, für Mittelthüringen am bisherigen Standort Weimar, für Südthüringen am neuen Standort Suhl und für Ostthüringen am bisherigen Standort Gera. Seite 39 von 99 Im Bild (v.l.n.r.): Minister Christoph Matschie (SPD) und Helmut Liebermann Alle Einwände und Bedenken, sei es von Seiten des Verbandes der Schulaufsicht des Landes Thüringen (VSLT e.V.), von Seiten des tbb, von Seiten der Lehrerverbände, von Seiten der Gewerkschaften und von Seiten der Elternvertretung und schließlich auch von kommunaler Seite, wurden von der Landesregierung, insbesondere von der Führung des Bildungsministeriums, in beispielloser Ignoranz übergangen und in den Wind geschlagen. Für 0,05 Prozent Kostenersparnis am Landeshaushalt setzte die Landesregierung eine bislang gut funktionierende Schulaufsicht aufs Spiel. Sämtliche bisher gewonnenen Erfahrungen konterkarieren die Behauptung von Kultusminister Christoph Matschie, die Schulaufsicht könne nun viel effektiver arbeiten, den Lehrereinsatz flexibler handhaben und das Thüringer Schulwesen insgesamt weiter voranbringen. Das Gegenteil wurde der Fall sein. (vslt, tlv) Schließung JVA´s in Ostthüringen In dieser Legislaturperiode lag dem Kabinett ein Entwurf des Justizministeriums vor zum Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen. Parallel zu dieser Entscheidung, soll die Schließung der Justizvollzugsanstalten in Gera und Hohenleuben beschlossen wurden. Hiervon wären ca. 250 Beschäftigte betroffen. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Die Justizminister Dr. Jürgen Märtens (FDP) und Dr. Holger Poppenhäger (SPD), der beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen, unterzeichneten am 14.08.2014 im Landgericht Zwickau die Verwaltungsvereinbarung zum Bau einer gemeinsamen JVA in Zwickau Marienthal. (BSBD) Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und die Fachgewerkschaft BSBD wenden sich in offenen Briefen an die Ministerpräsidentin und die Kabinettsmitglieder. Darin kritisierten Sie die Folgen für die Beschäftigten in Thüringen und den mit der Schließung verbundenen Personalabbau. Darüber hinaus kam der BSBD bei seinen Berechnungen der benötigten Haftplätze auf andere Zahlen. Gerd Schulz, Vorsitzender des BSBD, kritisierte: „Die Berechnungen, dies ist die Empfehlung des BSBD, sollten auf der Basis belastbarer Fakten angestellt wurden. Folglich ist vom Prinzip der Einzelunterbringung auszugehen. Daneben ist eine mindestens zehnprozentige Kapazitätsreserve erforderlich, um auf unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet zu sein. In Thüringen waren am 15. Januar 2013 1.783 Gefangene inhaftiert. An Einzelhaftplätzen sind gegenwärtig 810 vorhanden. In Mehrfachbelegung waren 882 Gefangene untergebracht. Also sind aktuell mindestens weitere 486 Haftplätze erforderlich. Um diesen Bedarf abzudecken, sind Baumaßnahmen, in den in Thüringen vorhandenen JVA und keine endlosen Diskussionen über Prognosen erforderlich.“ Mit dieser Planung schneide man zudem den gesamten Ostthüringer Raum vom Justizvollzug ab. Die Transportwege zu den Gerichten in Thüringen verlängern sich erheblich. Gleiches gilt für die Polizeidienststellen in Ostthüringen, die dann erheblich längere Fahrzeiten zur nächsten Justizvollzugsanstalt haben. Ungeklärt ist aus der Sicht des BSBD nachwievor wie vor der Einsatz von Thüringer Beamten und Tarifbeschäftigten - gegen ihren Willen - im Justizvollzug des Freistaats Sachsen. Seite 40 von 99 Funktional- und Gebietsreform Im Bild (v.l.n.r.): Burkhard Zamboni, Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) und Helmut Liebermann „Viel Schatten, etwas Licht!“ Mit dieser Generalaussage übergab der tbb Mitte Juni 2013 offiziell seine Stellungnahme zum Gutachten zur Funktional- und Gebietsreform an Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht. In seiner Auseinandersetzung mit dem Gutachten kritisiert der tbb vor allem die Vorschläge zur Kommunalisierung und Privatisierung. „Aus unserer Sicht sind im Gutachten vorrangig nicht fachliche Überlegungen ausschlaggebend, sondern die Zielrichtung einer möglichst umfassenden Kommunalisierung von Aufgaben“, fasste der Beamtenbundsvorsitzende Helmut Liebermann die Kritikpunkte zusammen. „Aus Sicht des tbb wurden hierbei nicht nur unrealistische Vorschläge unterbreitet, sondern auch elementare Grundregeln bei Organisationsänderungen missachtet.“ Von besonderer Wichtigkeit ist auch die Feststellung, dass die Funktional- und Gebietsreform kein Zaubermittel ist, mit dem die finanziellen Herausforderungen des Freistaats Thüringen für die nächsten Jahre bewältigt wurden könnten. Die Kritik ist jedoch nicht pauschal. So finden einige Vorschläge der Expertbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht tenkommission auch Beifall unter den Beschäftigten. Im Papier des tbb ist auch zu lesen: „Eine Zusammenlegung des Thüringer Liegenschaftsmanagements mit einem noch zu errichtenden Landesbetrieb für Bau, Verkehr und Liegenschaften wurde vom tbb und seinen Fachgewerkschaften befürwortet, da sich dieser Zusammenschluss auch schon in anderen Bundesländern bewährt hat.“ Auch ein länderübergreifender Verbund aller statistischen Landesämter lasse sich realisieren. „Nochmalige Veränderungen in den Bereichen Forst, Polizei oder Schulämter lehnen wir aber rigoros ab“, konkretisiert Liebermann. Die Ministerpräsidentin sicherte eine gründliche Auseinandersetzung mit den Positionen des tbb zu und bekräftigte, dass die eingesetzte Regierungskommission keinesfalls eine 1:1Umsetzung der Vorschläge der Experten beabsichtige. Doch „wer erwartet hatte, dass mit der angekündigten Behörden-, Verwaltungs- und Gebietsreform alle entspannt aufatmen könnten, weil mit der Reduzierung des Thüringer öffentlichen Dienstes auf zypriotisches Niveau alle Finanzierungsprobleme der Zukunft bewältigt seien, der muss jetzt enttäuscht sein oder der Ministerpräsidentin mangelndes Durchsetzungsvermögen unterstellen. Realitätssinn ist keine Schwäche! Besser ein verantwortungsbewusstes Reförmchen als eine verantwortungslose Zerschlagung von Struktu- Seite 41 von 99 ren, mit der Thüringen kaputtgespart wurde“, kommentierte im Nachgang der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbunds Helmut Liebermann das Ergebnisse der Arbeit der Regierungskommission Anfang November 2013. In mittlerweile gewohnter Tradition haben wir unsere Fachgewerkschaften gebeten, zu den konkreten Vorstellungen der Regierung im Regierungsgutachten Stellung zu nehmen. Das Positive am Regierungskonzept ist die Erkenntnis, dass etwas getan wurden muss. Dass die Landesregierung Monate gebraucht hat, um dieses Ergebnis zu präsentieren, ist schon sehr bedenklich. Wenn alle Landesbediensteten so arbeiten würden, wäre es um Thüringen sehr schlecht bestellt. Das großangekündigte Konzept der Regierungskommission wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Soweit man es ganz neutral betrachtet, sind die ursprünglich damit verfolgten Ziele nicht erkennbar. Vielmehr reiht sich dieses Konzept in die Strukturreformen der vergangenen Jahre ein. Eine Verwaltungsreform ohne eine Gebietsreform kann nicht zielführend sein. Die Notwendigkeit einer Gebietsreform wurde mal wieder verschoben. Zudem beginnt nach Meinung des tbb die Reform von oben nach unten. An der Anzahl der Ministerien wurde nicht gerüttelt. Wie kann sich Thüringen, bezogen auf die tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Haushaltslage noch immer acht Ministerien leisten? Warum wurde der Landtag nicht ebenfalls den veränderten demographischen Verhältnissen angepasst? Auch hierauf reagierte der tbb gemeinsam mit den in ihm organisierten Fachgewerkschaften mit einer kompletten Stellungnahme zum Regierungsgutachten, dass in Regierungskreisen gute Beachtung fand. Dienstrechtsreform Der Thüringer Beamtenbund veröffentlichte im Juni 2013 sein 2. überarbeitetes Konzeptpapier zum Dienstrecht. Unter dem Vorsitz Burkhard Zamboni, stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes (tbb) hat die Kommission Dienstrecht das Konzeptpapier aus dem Jahr 2011 überarbeitet und neu aufgelegt. Auslöser für die Überarbeitung war die Verzögerung bei der Umsetzung der von Seiten des Innenministeriums angekündigten Dienstrechtsreform in Thüringen. Inhalt dieser Dienstrechtsreform sollten neben einer umfassenden Neugestaltung des Thüringer Beamtengesetzes und einer Anpassung der Thüringer Urlaubsverordnung an die Rechtsprechung eine Änderung des Laufbahnrechtes sein. Ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode wurde dem Landtag immer noch kein Entwurf vorgelegt. Der tbb nahm dies zum Anlass für eine grundlegende Überprüfung des Dienstrechtes. „Wir sind der Auffassung, dass ein zukünftiges Dienstrecht nicht nur wenige Jahre Bestand haben soll, sondern vielmehr einen Schritt in eine moderne Beamtenwelt vollziehen soll und auch noch in 15 bis 20 Jahren Gültigkeit hat“ so führt Burkhard Zamboni zur Motivation aus. Flexibilität, Mobilität, Personalgewinnung, Gesundheitsmanagement, neue Technologien und familiengerechte Arbeitsplätze sind nur einige Problemfelder, die noch einmal angesprochen wurden um darzulegen welchen Stellenwert die angestrebten Lösungen in der Beamtenschaft Thüringens haben. Seite 42 von 99 Die wichtigsten Forderungen aus dem überarbeiteten Papier sind: Errichtung eines kapitalgedeckten Versorgungsfonds für Neuverbeamtungen Streichung des Eigenbehalt je Rechnungsbeleg in der Beihilfe Einführung von flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsausstiegsmodellen Einführung einer Familienpflegezeit Nutzung von Impulsen aus dem Fachkräftegewinnungsgesetz Ziel müsse es sein, in Thüringen ein modernes, zukunftsfähiges und den höchsten Ansprüchen gerecht werdendes Dienstrecht zu installieren. Burkhard Zamboni meinte dazu abschließend: „Wenn die Thüringer Beamtinnen und Beamten sagen: Ich bin gerne in Thüringen verbeamtet, dann ist die Landesregierung auf dem richtigen Weg.“ Drei der insgesamt 5 zentralen Forderungen fanden Einzug in den Gesetzentwurf. Dieser hatte nach Angaben des Innenministeriums das Ziel die Stärkung des Leistungsprinzips, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, die Förderung eines flexiblen Personaleinsatzes und der Mobilität der Beamten sowie die Stärkung der Verantwortung der personalführenden Stellen in den Vordergrund gestellt. Für alle Laufbahnen tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht wurden nach dem Gesetzentwurf einheitliche Probezeiten eingeführt. Die Anzahl der Laufbahnen wurde unter Beibehaltung der Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes auf 11 Fachrichtungen reduziert. Durch Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen wurde ein Wechsel zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst erleichtert und gefördert. Die Aufstiegsmöglichkeiten der Beamten sollten verbessert wurden. Entlastung für die Verwaltung erwartete der Innenminister durch verbesserte Anwenderfreundlichkeit der Beamtengesetze, da alle laufbahnrechtlichen Bestimmungen zukünftig in einem neugeschaffenen Laufbahngesetz zusammengefasst wurden. Die noch für die Legislaturperiode 2009-14 angekündigte Dienstrechtsreform kommt dem Thüringer Finanzminister, dem Kultusminister und der Ministerpräsidentin. Ein Hinauszögern der Entscheidung, Lehrerinnen und Lehrer ab sofort wieder als Beamte einzustellen, würde diesem Anspruch entgegenstehen und wäre nicht vermittelbar. Fast alle Thüringer Nachbarländer boten zum 1. August 2014 Beamtenstellen für Absolventen von Lehrerbildungsgängen an. Wer daran interessiert sei, die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens in diesem Bereich zu erhalten, wurde nicht daran vorbei kommen, für Thüringen gleiche Bedingungen zu bieten, ermahnte der tbb die Landesregierung. Gleichzeitig muss allen im Arbeitnehmerstatus beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern der Wechsel ins Beamtenverhältnis ermöglicht wurden. Nur so kann es gelingen, motivierte Lehrerkollegien unter Berücksichtigung der Im Bild die Landesleitung im Gespräch mit der Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). doch erst 2015. Die mit der Dienstrechtsreform verbundenen Änderungen des Thüringer Beamtengesetzes und der Thüringer Laufbahnverordnung treten neben weiteren Gesetzesänderungen wurde erst zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Wir haben für Sie einen (Kurz)Überblick über die wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Wiederverbeamtung „Thüringen ist keine Insel. Mauer und Stacheldraht wurden Thüringer Absolventen von Lehramtsstudiengängen nicht mehr hindern, ihre Zukunft andernorts als in Thüringen zu suchen und zu finden. Wir brauchen aber die besten jungen Lehrerinnen und Lehrer, um die Zukunft unseres Bildungswesens zu sichern“, argumentierte der tbb-Vorsitzende Helmut Liebermann in zahlreichen Gesprächen mit Seite 43 von 99 finanziellen Möglichkeiten des Thüringer Landeshaushalts zu erhalten und zu entwickeln. Das Beamtenverhältnis für Lehrer trägt der Tatsache Rechnung, dass in den Schulen in großem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schüler prägende Entscheidungen getroffen wurden. Hierzu gehören die Notengebung bis hin zu den Schulabschlüssen, Versetzungen, die Zulassungen zu weiterführenden Schulen oder Disziplinarmaßnahmen. Thüringen ist eines von drei Bundesländern, in denen Lehrer zurzeit nicht verbeamtet wurden. „Thüringen hätte bessere Karten in diesem Wettbewerb, wenn endlich wieder neue Lehrer im Beamtenstatus eingestellt wurden würden, zumal die Floating-Teilzeit in einigen Schularten bereits Vergangenheit und in den anderen Schularten bald zu Ende ist“, führt Liebermann weiter aus. „Uns erreichen regeltbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht mäßig Anrufe von Lehramtsanwärtern, aber auch angestellten Lehrern, dass Sie sich lieber für die Verbeamtung im Nachbarland entscheiden, als in der Heimat zu bleiben.“ Seit 2006 sind in ganz Deutschland pro Jahr durchschnittlich 19.100 Lehrer in den Ruhestand gegangen. In Thüringen wie in der gesamten Bundesrepublik sind die Lehrerkollegien überaltert. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern ist die Situation alarmierend. Auch in Thüringen wurde über Jahre hinweg kaum oder nur wenig Nachwuchs eingestellt. So wurden allein in den letzten 5 Jahren über 1.500 Lehrerstellen nicht wieder besetzt. In den nächsten 5 Jahren scheiden weitere 4.000 Lehrer altersbedingt aus. Vor allem in Mathematik und anderen naturwissenschaftlichen Fächern sieht die Situation beunruhigend aus. Stehen doch gerade in den sogenannten „Mangelfächern“ nur wenig Nachwuchslehrer zur Verfügung. Da sich diese Situation in allen Bundesländern vergleichbar gestaltet, entbrennt ein Wettbewerb um junge Lehrer. Die Notlage bekommen vor allem die Schüler und deren Eltern zu spüren. An vielen Schulen können beispielsweise nicht die gewünschten Sprachen angeboten wurden. „Die Entscheidung für Neuverbeamtung bleibt in dieser Situation die einzige Chance“, so der Thüringer Beamtenbund weiter, „muss jedoch zwangsläufig auch durch Vorsorgemaßnahmen abgesichert sein. Für Arbeitnehmer zahlt der Freistaat in die Rentenversicherung ein, für die Beamten existieren derzeit auf Landesebene keine wirksamen Vorsorgesysteme. Auch hierbei ist Thüringen derzeit noch schlecht aufgestellt.“ Das Beamtenverhältnis für Lehrer trägt auch der Tatsache Rechnung, dass in den Schulen in großem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schüler prägende Entscheidungen getroffen wurden. Hierzu gehören die Notengebung bis hin zu den Schulabschlüssen, Versetzungen, die Zulassungen zu weiterführenden Schulen oder Disziplinarmaßnahmen. Trotz der Ankündigung des Bildungsministers Matschie (SPD) im Juli 2012, ab August 2013 Lehrer wieder zu verbeamten, wurden Lehrer in Thüringen aktuell immer noch im Angestelltenverhältnis eingestellt. Ein Wahlrecht besteht nicht. tbb auf Kurs Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen schaut in der vergangenen Periode auf einige Erfolge zurück. Durch zahlreiche Aktionen, Initiativen und vor allem durch Gespräche mit der Ministerpräsidentin, Ministern und verschiedenen Abgeordneten und Fraktionsvertretern konnte der tbb in einigen Fällen massive Einschnitte für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verhindern. Der tbb beobachtet in dieser Legislaturperiode mit Besorgnis, dass es durch zahlreiche Gesetze und Entscheidungen der Landesregierung seit 2010 zum systematischen Abbau im Besoldungs- und Versorgungsbereich bei den Thüringer Beamten kam. So kam es nach jeder Tarifrunde zu Verzögerungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten. Seite 44 von 99 Zudem hielt man trotz massiver Kritik an der pauschalen Wiederbesetzungssperre fest, entschied sich gegen die Leistungsbesoldung und versuchte Teile der Landesverwaltung zu privatisieren. Es kam zu einer befristeten Aussetzung der Zuführungen zum Pensionsfonds. Die Landesregierung plante mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 eine grundsätzliche Absenkung der Eingangsbesoldung um eine Besoldungsgruppe sowie die Streichung der Jubiläumszuwendung. Das Gesamtwerk vermittelte den Eindruck, dass die Besoldung der Beamten letztlich unterhalb des Niveaus der Angestellten angesiedelt wurden soll. Beim tbb verstärkte sich dadurch der Eindruck, dass sich der Freistaat Thüringen vom Berufsbeamtentum verabschieden und einen anderen Staatstyp tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht schaffen will, in dem auf die ordnende Funktion des Staates in erheblichem Maße verzichtet wurde. Privatisierung Thüringer Liegenschaftsverwaltung (THÜLIMA) scheitert an Intervention des tbb Mitte 2012: Seit Wochen legten Verwaltungsexperten, zuletzt der Chef des Landesrechnungshofes, Dr. Hans Walter Sebastian Dette, Konzepte für eine Verwaltungsreform in Thüringen vor. Statt die Empfehlungen der Expertenkommission abzuwarten, die von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht zur Vorbereitung der Verwaltungsreform ins Leben gerufen wurde, wurde vonseiten des Thüringer Finanzministeriums (TFM) und von Seiten der Thüringer Landesregierung seit einigen Monaten an der Privatisierung des Landesbetriebes Thüringer Liegenschaftsmanagement (THÜLIMA) gearbeitet. Den Beschäftigten des THÜLIMA wurde die mögliche Privatisierung des Kerngeschäftes nicht hoheitlicher Aufgaben am 18. Juli 2012 im Rahmen einer außerordentlichen Personalversammlung angekündigt. Das TFM verwies auf die im Rahmen des Stellenabbaupfades der Thüringer Landesregierung notwendigen Personaleinsparungen. „Hier sollte über Stellenabbau massiv versucht wurden, kurzfristig Geld auf Kosten der eigenen Mitarbeiter zu sparen“, kommentierte der Landesvorsitzende des BTB – Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft, Frank Schönborn, damals das geplante Vorhaben. „Eine Leistung an ein Privatunternehmen auszugliedern, wie das THÜLIMA es im Kerngeschäft für die gesamte Landesverwaltung anbietet, bringt jedoch keine Spareffekte.“ Durch eine Privatisierung würden nur die bisherigen Personalkosten in Sachkosten der Landesbehörden umgewandelt und mit unternehmerisch notwendigen Zuschlägen versehen. Die Gewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst – BTB sprach sich gemeinsam mit dem tbb gegen eine vorSeite 45 von 99 zeitige Auflösung des THÜLIMA aus. „Eine sinnvolle Verwaltungsreform kann nur dann stattfinden, wenn erst das Konzept steht und dann Maßnahmen ergriffen wurden“, so BTBLandeschef Schönborn. Nach einem Gespräch zwischen tbb und TFM Ende Juli 2012 wurde kurze Zeit später vom Finanzministerium mitgeteilt, dass die Überprüfung ergeben hätte, eine Privatisierung der THÜLIMA sein „nicht wirtschaftlich“. Organisatorische Änderungen in diesem Bereich waren zwar damit perspektivisch nicht ausgeschlossen, die Arbeitsplätze aber bleiben im öffentlichen Dienst beziehungsweise beim Freistaat Thüringen. Ein großer Erfolg, der nicht zuletzt die Initiative und Unterstützung des tbb und des BTB haben einen großen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze geleistet. Die Antwort des Staatssekretärs im Finanzministerium des Freistaates Thüringen Dirk Diedrichs zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Thüringer Liegenschaftsverwaltung an die Beschäftigten des Landesbetriebs liegt dem tbb vor und lautete: „Bezugnehmend auf das Schreiben meines Hauses vom 24. Juli dieses Jahres möchte ich Ihnen ein wichtiges Zwischenergebnis übermitteln. Die Prüfung der möglichen Privatisierung der Aufgaben Ihres Landesbetriebes hat ergeben, dass dadurch die Liegenschaften nicht wirtschaftlicher und sparsamer verwaltet würden. In diesem Ergebnis spiegelt sich der Einsatz jedes Beschäftigten für die gute Erfüllung der Aufgaben des Landesbetriebes wieder.“ (BTB) LMET – geplante Aufgabenbeleihung nicht verwirklicht Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet des gesetzlichen Mess- und Eichwesens sollten in Thüringen nach den Plänen des TMWAT im Rahmen der Debatten um das Haushaltsbegleitgesetz 2013-2014 durch private Träger im eigenen Namen wahrgenommen wurden. Die sogenannte Beleihung sollte im Rahmen eines eigenen Beleihungsgesetzes im Rahmen tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Der Bundesvorsitzende Ronald Kraus hatte des Haushaltbegleitgesetzes 2013/2014 gedaraufhin Kontakt zu Dr. Szent-Ivany, der sich schehen. Angekündigt wurde dies in einer sofort bereit erklärte, nach Erfurt zu kommen. Plenarsitzung des Thüringer Landtages am 19. Aus seiner Sicht wäre ein Alleingang ThürinJuli 2012 unter dem Tagesordnungspunkt „Argens das völlig falsche Signal. Der Gesprächsbeitsfortschritt von Haushaltsstrukturkommistermin war sehr aufschlussreich und hat sehr sion ... zu Fragen der Verwaltungs- und Gezur Verständnismaximierung zum Thema bietsreform“, einem Antrag der FDP-Fraktion. Mess- und Eichwesen beitragen können. Auch Die Gewerkschaft Mess- und Eichwesen hat mit der argumentativen Unterstützung des sich in einer ausführlichen Stellungnahme tbb konnte erreicht werden, dass die diesbegemeinsam mit dem Thüringer Beamtenbund züglichen Pläne von Regierungsseite nicht rigoros gegen diesen Sonderweg Thüringens weiter verfolgt ausgesprochen wurden. Stattund sich dabei dessen wurde zuletzt auch an das LMET an das den Leiter der Landesamt für Stabsstelle der in VerbraucherThüringen einschutz angegliegesetzten Experdert. Entlassuntenkommission, gen hat es nicht Dr. Michael Angeben. toni. In der Stellungnahme wurDie Eingliedede dabei die rung fand zum Auffassung ver01.09.2013 statt. treten, dass die Bereits zum Beleihung von 01.01.2013 fusiPrivaten durch onierte das Landen Freistaat desamt für ArPia Reinhardt (BTE) und Helmut Liebermann im Gespräch mit Dr. Michael Antoni Thüringen aus beitsschutz mit rechts- und wirtschaftspolitischen Gründen dem Thüringer Landesamt für Technischen sowie aus Neutralitäts- und UnabhängigkeitsVerbraucherschutz (TLV) zum Landesamt für gründen strikt abzulehnen ist. Verbraucherschutz, sodass es im April 2013 eine Personalratswahl gab. Mit der EingliedeDabei hatte gerade das Landesamt für Messrung des LMET im September 2013 wurde die und Eichwesen (LMET) in den letzten Jahren Mitarbeiterzahl des TLV nicht soweit erhöht, durch erhebliche Personaleinsparungen einen dass es zu einer neuen Personalratswahl hätte überproportionalen Beitrag im Rahmen des kommen können. Somit hatte das frühere vorgezeichneten Personalabbaupfades des LMET per 01.09.2013 keine PersonalvertreLandes geleistet. Im Jahre 2012 waren 58 Mittung mehr. arbeiter (1998: 101 Mitarbeiter) mit einem Durchschnittsalter von 51,3 Jahren für die Diese negative Situation wurde von dem PerEichung und Überwachung für ganz Thüringen sonalrat des TLV dahingehend gelöst, als das im Einsatz (darunter die Eichung von rund die BTE-TH –Vorsitzende, bzw. ihre Stellvertre24 000 Messgeräten in Verkaufsstellen bezieterin, zu den Sitzungen und Monatsgesprähungsweise bei Betreibern). Neben dem tbb chen eingeladen werden. Es hat sich im Laufe wurde der BTE-Bundesvorstand um Unterstütdes Jahres eine angenehme Zusammenarbeit zung gebeten, da das sog. „Beleihungsgesetz“ entwickelt. (als Teil des Haushaltsbegleitgesetzes) in ThüBis zur Eingliederung konnten durch altersberingen zu einer nicht zu rechtfertigenden dingte Personalabgänge die Stellen nicht neu Schwächung des Mess- und Eichwesens gebesetzt werden, was jetzt aber wieder möglich führt hätte. ist. So wurden bis August 2014 fünf Stellen Seite 46 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht neu besetzt, zwei davon als „Projektarbeit“. Ab 2015 werden die ersten Personalstellen, die momentan mit Ätz-Verträgen gebunden sind, zur Wiederbesetzung frei gegeben, sodass sich die angespannte Personalsituation weiter entspannen wird. Die erhofften Vereinfachungen im Verwaltungsablauf sind bislang jedoch noch nicht zu erkennen. (BTE) Verhinderung der Absenkung der Eingangsbesoldung Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wollte der Thüringer Gesetzgeber durch die Einführung eines § 21a in das Thüringer Besoldungsgesetz die Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2012 für drei Jahre befristet abgesenkt wurden. Die befristete Absenkung sollte die Beamtinnen und Beamten betreffen, die ab dem 1. Januar 2012 neu in ein Eingangsamt A 4 oder einer Besoldungsgruppe mit höherem Endgrundgehalt eingestellt wurden. Diese sollten zukünftig nur noch die Grundgehaltssätze der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe erhalten, wobei an der jeweiligen Erfahrungsstufe festgehalten wurde. Einzig bei einem Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 3 sollte „lediglich“ eine Reduzierung um 30 € erfolgen, was jedoch dem Umstand geschuldet ist, dass die Besoldungsgruppe A 2 nicht mehr vergeben wurde. Bei der geplanten Gesetzesänderung berief sich der Verfasser des Entwurfs auf den von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Rahmen der Besoldung. Die Absenkung sehe insbesondere keine Neubewertung der Eingangsämter, sondern eine veränderte Einschätzung der möglichen Bandbreite des Besoldungsrahmens für die Ämter - insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Eingangsbesoldung – vor. Der tbb lehnt diese vorgesehene Gesetzesänderung in jeder Hinsicht kategorisch ab. Und begründete dies vor allem damit, dass der strukturelle Eingriff vorrangig zu Lasten junger Seite 47 von 99 Beamtinnen und Beamten gehen würde, die vom Freistaat Thüringen dringend gebraucht wurden. Er argumentierte, dies sei ein denkbar schlechtes Signal zur Nachwuchsgewinnung, zumal die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs oberste Priorität genießen muss, denn bereits in naher Zukunft wurde sich ein fundamentaler Umbruch im Personalbestand wegen der sich anbahnenden Pensionierungswelle abzeichnen. Der tbb argumentierte: „Damit wurde das seit Jahrzehnten bewährte Besoldungsgefüge auf Dauer in Frage gestellt und faktisch eine befristet schlechtere Neubewertung der Ämter bzw. eine abgesenkte Eingangsstufe für alle Beamten des Freistaates eingeführt, was auch rechtlich bedenklich erscheint. Die beabsichtigte Gesetzesänderung entspricht weder dem Leistungsgedanken noch der „Anerkennung der Laufbahnbefähigung“ und missachtet die horizontalen Grundsätze der funktionsgerechten Besoldung und der Gewährung der Besoldung nach dem verliehenen Amt. Nach Auffassung des tbb sind Amt und Besoldung untrennbar miteinander verbunden. Eine Absenkung der Eingangsbesoldung auf die nächstniedrigere Besoldungsgruppe führt damit tatsächlich auch zu einem Laufbahngruppenwechsel. Damit wurde das grundgesetzlich geschützte Alimentationsprinzip durchbrochen und amtsangemessene Besoldung nicht gewährleistet. Was amtsangemessen ist, wurde durch die Festsetzung der Besoldungsgruppen und der Zuordnung zu Ämtern gesetzlich geregelt. Die Besoldungstabellen geben die Besoldung nach den entsprechenden Besoldungsstufen vor. Der Beamte kann nicht auf Teile seiner Besoldung verzichten, genauso wenig kann der Dienstherr Teile seiner Besoldung einbehalten. Der Gesetzgeber will nunmehr diesen Grundsatz durchbrechen und offensichtlich Beamte nach Haushaltslage besolden. Dieses wurde dadurch unterstrichen, dass diese Regelung im Haushaltsbegleitgesetz verankert wurde. Eine Bezahlung der Beamten nach Haushaltslage ist tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht jedoch nach ständiger Rechtsprechung unzulässig. So hat das BVerfG Grundsätze für die amtsangemessene Alimentation der Beamten aufgestellt. Darin heißt es: „Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat demnach der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft zu festigen, Ausbildungsstand, Beanspruchung und Verantwortung des Amtsinhabers zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beamte außer den Grundbedürfnissen ein "Minimum an Lebenskomfort" befriedigen und seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerfGE 81, 363 ; BVerfGE 99, 300).“ Verhinderung Streichung Jubiläumszuwendung Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wollte der Thüringer Gesetzgeber die bislang gewährte Jubiläumszulage streichen, da das Instrument der Jubiläumszulage bei Erreichen einer bestimmten Dienstzeit nicht mehr als zeitgemäß angesehen wurde. Die bislang durch die Jubiläumszulage anerkannte Treue sei – so die Gesetzesbegründung – bereits im Grundverhältnis angelegt, so dass es einer Anerkennung wie in der freien Wirtschaft nicht bedarf. Der tbb lehnte die geplante Streichung der Jubiläumszuwendung vehement ab. Und begründete dies mit Unterstützung des dbb wie folgt: Die damit zu realisierenden Einsparungen sind unter Berücksichtigung gleichzeitig daraus resultierender Steuereinnahmen zu betrachten. Insoweit ist die in der Begründung angegebene Summe von 400.000 Euro p.a. erheblich zu hoch angegeben und wurde vom tbb mit etwa 250.000 Euro p.a. geschätzt. Der dafür zu zahlende Preis steht dazu in keinem angemessenen Verhältnis. Zudem beraube sich der Freistaat eines weiteren Personalinstruments, welches bei den Beamten ein hohes Ansehen genießt und zur Motivation und Zufriedenheit beiträgt. Seite 48 von 99 Die vorgesehene Streichung der Jubiläumszuwendung wäre ein weiterer Schritt, der eine massive Geringschätzung der Leistungen und der Erfüllung der Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten durch die Thüringer Landesregierung zum Ausdruck brächte. Lobreden der Landesregierung sowie von Abgeordneten der Regierungsfraktionen des Landtages auf diese Leistungen müssten unter diesen Gegebenheiten als Hohn und Spott empfunden wurden. Thüringen würde seine Rolle als das beamtenfeindlichste Bundesland deutlich untermauern. Diese Argumente trug der tbb auch der Ministerpräsidentin im Rahmen eines kurzfristig angesetzten Termins vor. Die Landesregierung nahm von ihrem Vorhaben Abstand. Vorzeitiger Ruhestand für Lehrer Lehrer haben seit 2013 die Möglichkeit, mit 61,5 Jahren und zwei Dritteln ihrer Bezüge in den sofortigen Ruhestand einzutreten. Um dem Prozess der Überalterung entgegen zu wirken wurde mit dem Haushaltbegleitgesetz 2013/2014 ein Gesetz zur Verbesserung der Altersstruktur an Thüringer Schulen beschlossen, das ein Angebot für Lehrer im Beamtenverhältnis beinhaltet. "Bei Vorliegen eines dienstlichen Grundes können Lehrer, die vor dem 1. Januar 1954 geboren sind, auf Antrag mit Ablauf des letzten Monats des Schulhalbjahres in den Ruhestand versetzt wurden, wenn sie das 61. Lebensjahr zuzüglich eines halben Lebensjahres vollendet haben und keine dienstlichen Gründe entgegen stehen." Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten sie zwei Drittel der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Die Zeit zwischen dem Eintritt in den Ruhestand und der Regelaltersgrenze wurde zur Hälfte als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet. Ein solcher "dienstlicher Grund" ist es nach diesem Gesetz, "wenn der Lehrer eine Lehrbefähigung für Fächer besitzt, in denen Personalüberhang herrscht." Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete Regelung, um rechnerisch ermittelte Personalüberhänge abzubauen. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Ausgeschlossen von den bisherigen Regelungen sollen trotz heftigster Kritik aus den Reihen der Lehrerverbände Grundschullehrer sein. Darüber hinaus gilt das Angebot nicht, für Lehrer, die sich bereits in einer Altersteilzeit befinden. (tlv, TPhV, CEG, vslt) Anhebung der Bezahlung der Grundschullehrer Im Juli 2014 hat der Thüringer Landtag die bessere Bezahlung der Thüringer Grund- und Förderschullehrer mit DDR-Ausbildung beschlossen. Mit der am 16. Juli 2014 verabschiedeten Änderung des Besoldungsgesetzes wurde das Gehalt von rund 2.000 Lehrern der unteren Klassenstufen bis 2017 schrittweise angehoben. Bisher wurden Grund- und Förderschullehrer mit einer DDR-Ausbildung gegenüber ihren Kollegen mit einem nach 1989 erlangten Abschluss laut Besoldungsgesetz niedriger eingruppiert und damit auch schlechter bezahlt. Mit der Gesetzesänderung wurden sie jetzt schrittweise gleichgestellt. Die Gesetzesänderung wurde gemeinsam durch das Thüringer Bildungsministerium, das Thüringer Finanzministerium, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und den Thüringer Beamtenbund auf den Weg ge- Seite 49 von 99 bracht. Die ab 2015 beginnende stufenweise Anpassung der Besoldung gilt für Beamte und Angestellte gleichermaßen. Reguläre Beförderungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt. (tlv, CEG) Reisekosten Lehramtsanwärter/ Lernen am anderen Ort Nach massiver Kritik von Seiten des tbb und der Lehrerverbände hat die Thüringer Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt 2013/14 wieder bislang gestrichene Haushaltsmittel für Reisekosten für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst sowie für Lernen am anderen Ort eingestellt. Für Lernen am anderen Ort (Exkursionen, Studienfahrten, Wandertage, Schullandheimaufenthalte, etc.) wurden in Umsetzung der Urteile im vergangenen Jahr zu Fahrkostenerstattungen bei Lehrern für Klassenfahren insgesamt rund 1,5 Mio. im neuverabschiedeten Haushalt bereitgestellt. Nach Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses wurden zuletzt auch 150.000 € für Reisekostenerstattungen für Lehramtsanwärter zur Verfügung gestellt. Damit ist gewährleistet, dass die Lehramtsanwärter ihre verpflichtenden Fahrten zur Ausbildung an die Studienseminare und zu Hospitationen nicht mehr selbst tragen müssen. Der tbb hatte sich in zahlreichen Gesprächen dafür eingesetzt, dass diese Reisekosten ab 2012 wieder erstattet wurden. Das Thüringer Bildungsministerium erklärte zuletzt einen unbefristeten Wegfall der Fahrtkostenerstattung für Lehramtsanwärter. (tlv, TPhV) tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Weitere Erfolge Im Bild: Torsten Wolf (GEW), Christoph Matschie (TMBWK), Helmut Liebermann (tbb) Unterzeichnung „Personalentwicklungskonzept Schulen“ Mit dem am 3. Juli 2013 unterzeichneten „Personalentwicklungskonzept Schulen“ haben sich das Thüringer Bildungsministerium und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen tbb und DGB auf eine langfristige Strategie zur Personalplanung an den Thüringer Schulen geeinigt. „Die Zeit, in der man in Thüringen hinsichtlich Personals im Bildungswesen aus dem Vollen schöpfen konnte und sich Gedanken um Möglichkeiten zum Abbau des Personalüberhangs machen musste, sind vorbei. Neue Denkweisen müssen ab jetzt der neuen Situation entsprechen, in der man sich Gedanken um geeignete Bedingungen zur Personalgewinnung und -entwicklung machen muss. Die Entwicklung des Personalentwicklungskonzepts Schulen durch das zuständige Ministerium in Abstimmung mit den gewerkschaftlichen SpitSeite 50 von 99 zenverbänden ist einer der nötigen Schritte, um diese neuen Denkweisen zu entwickeln“, ist Helmut Liebermann, der Vorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen überzeugt. Die heutige Situation an den Schulen ist durch nicht länger hinnehmbaren Personalmangel und daraus resultierenden Unterrichtsausfall gekennzeichnet, dem im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern entgegengewirkt wurden muss. Der Aufbau einer Vertretungsreserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall ist ein einvernehmlicher Ansatz der Vereinbarungspartner zur Lösung des Problems. Die in den nächsten Jahren leicht steigenden Schülerzahlen lassen keinerlei Personalabbau mehr zu. Der Ersatzbedarf für ausscheidende Pädagoginnen und Pädagogen wurde darüber hinaus rapide steigen. Die Untersuchungen zu dem jetzt vorliegenden Konzept haben zweifelsfrei ergeben, dass die Vorgaben des Berichts der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform ungetbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht eignet sind, eine vernünftige Thüringer Bildungspolitik bis 2020 zu gestalten. Der tbb erwartet, dass sich die Regierungskommission dieser Positionierung anschließt. Der tbb handelte als Spitzenverband für seine Lehrerverbände TLV, TPhV, BLV, CEG und TVdL. Wiedereinzahlungen in den Pensionsfonds Mit Verabschiedung des Haushalts wurden in den Jahren 2013 und 2014 endlich wieder Einzahlungen in den Pensionsfonds vorgenommen und damit der langjährigen Forderung des Thüringer Beamtenbundes nachgekommen. Neueinstellungen im Lehrerbereich Im Haushaltsbegleitgesetz ist unter anderem die Neueinstellung von jährlich 400 Lehrern vorgesehen. Vergleicht man jedoch die Stellenpläne für 2012 und 2013 hat dies auf die Gesamtanzahl der Stellen im Bereich TMBWK keine Auswirkungen. Die Zahl der Schulsozialarbeiter wurde im Haushalt aufgestockt. Thüringer Beihilfeverordnung Zum 1. Juli 2013 entfällt der Eigenbehalt von 4 Euro je Rechnungsbeleg. Dieser entsprach in seiner Wirkungsweise der Praxisgebühr für die gesetzlich Krankenversicherten, die es seit Januar 2013 bereits nicht mehr gab. Der tbb hatte nach dem Wegfall der Praxisgebühr für gesetzlich Krankenversicherte in zahlreichen Gesprächen mit dem Finanzminister Voß und der Ministerpräsidentin sowie zahlreichen Abgeordneten verschiedener Parteien für eine baldige Abschaffung des Äquivalentes für Beamte gekämpft. „Der tbb hat sich immer wieder gegen die Praxisgebühr und die Übertragung auf die Seite 51 von 99 Beihilfe ausgesprochen“, so der Landesvorsitzende Helmut Liebermann. „Nach dem Wegfall der Praxisgebühr musste folgerichtig auch der Eigenbehalt gestrichen wurden. Für uns unverständlich bleibt es jedoch, dass bei Einführung der Praxisgebühr die Übertragung auf die Beamten prompt und zeitgleich erfolgte. Bei der Streichung der Praxisgebühr erfolgte die Übertragung auf die Beamten erst 6 Monate später.“ Der Thüringer Beamtenbund hatte sich in zahlreichen Gesprächen mit dem Finanzminister, der Ministerpräsidentin und den Fraktionen im Thüringer Landtag für eine Abschaffung rückwirkend zum 1. Januar 2013 eingesetzt. Bereits im Gespräch am 7. Februar 2013 hatte der Finanzminister Voß dem tbb beamtenbund und tarifunion eine mögliche Streichung des Eigenbehalt je Rechnungsbeleg für Beamte in der Beihilfe signalisiert. Die Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung wurde nun den zuständigen Ausschüssen des Landtags (Innen und Haushalt/Finanzen) zur Beratung weitergeleitet, um deren Zustimmung einzuholen. Thüringer Gleichstellungsgesetz Anfang Herbst 2011 traf sich die Vorsitzende der tbb Frauenvertretung Christiane Scheler mit der Gleichstellungsbeauftragten der Thüringer Landesregierung Johanna Arenhövel in der tbb Geschäftsstelle. Frau Scheler wurde begleitet von den Mitgliedern der Landesleitung Birgit Drischmann und Helmut Liebermann sowie der Leiterin der Geschäftsstelle des tbb Maria Jäkel. Hauptthema des Gesprächs war der Entwurf eines neuen Thüringer Gleichstellungsgesetzes, der voraussichtlich bis Ende dieses Jahres dem Thüringer Landtag vorliegen soll. Dieser Entwurf wurde dem tbb aufgrund der Beteiligungsvereinbarung gleichzeitig mit der Zuleitung an die Ressorts zugestellt. So ist es den Frauenvertreterinnen des tbb möglich, mit der erarbeiteten Stellungnahme ihre Gedanken dazu einzubringen. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Einigkeit bestand vor allem darin, sich gemeinsam für die Ausweitung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und damit die Stärkung ihrer Position einzusetzen. Der Gleichstellungspolitik wurde von allen Seiten eine erhebliche Bedeutung bei der Nutzung vorhandener Ressourcen sowie der Gewinnung neuer hochqualifizierter Fachkräfte zugesprochen. Birgit Drischmann und Christiane Scheler kämpfen für ein neues Gleichstellungsgesetz in Thüringen Im weiteren Gesprächsverlauf ging es auch um Fragen der Durchsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit der Einführung einer Frauenquote, die Rolle sowie die Möglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeber/ Dienstherr und Personalrat. Frau Arenhövel war von 1990 bis 2004 Mitglied des Thüringer Landtages und arbeitete in dieser Zeit als einzige Frau durchgängig im Verfassungsausschuss. Die selbsternannte „Mutter der Thüringer Verfassung“ ist seit dem 1. August 2004 die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Der tbb setzt sich im Rahmen der Gleichstellungspolitik für flexible Arbeitszeitregelungen, Teilbarkeit von Führungspositionen, aufgabengerechte Freistellungsregelungen für Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Klagerecht ein. Mit dem Ziel einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem tbb und der Landesgleichstellungsbeauftragten sind für die Zukunft weitere Gespräche geplant. Am 14. Februar 2012 beschloss das Kabinett den Entwurf eines neuen Thüringer Gleichstellungsgesetzes. Mit der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes soll ein wesentlicher Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Beseitigung bestehender und zur Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Thüringen geleistet wurden. Nach dem neuen Gleichstellungsgesetz sollen künftig 40 Prozent der Führungspositionen im öffentlichen Dienst mit Frauen besetzt wurden. Zurzeit sind weniger als zehn Prozent der Staatssekretärposten, weniger als 15 Prozent der Referatsleitungen und nur knapp 25 Prozent der Abteilungsleitungen in den obersten Landesbehörden in Frauenhand. Frau Arenhövel fasste dies knapp zusammen: „Je höher die Funktionsebene, umso geringer ist der Frauenanteil.“ Gespräch zur Gleichstellungspolitik in unserer Geschäftsstelle: Maria-Alexandra Jäkel, Helmut Liebermann, Johanna Arenhövel, Birgit Drischmann, Christiane Scheler Seite 52 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle Behörden Pläne aufstellen, um mehr Frauen in die Verwaltungsspitzen zu bringen. Sollten die Ziele nicht erreicht wurden, drohen Sanktionen. Die Pläne könnten auch eingeklagt wurden. Außerdem soll mit dem neuen Gesetz die Position der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wurden. Daneben räumt der Entwurf der Gleichstellungsbeauftragten bessere Beteiligungsrechte z.B. bei Einstellungen, Beförderungen und Versetzungen. Als große Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten sehen wir die Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten sowie die Einführung eines Klagerechtes. Das derzeit geltende Thüringer Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst wurde vor fast 14 Jahren durch den Thüringer Landtag verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Thüringen geleistet. Die Regierungsparteien CDU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag 2009 auf ein neues Gleichstellungsgesetz verständigt. Zahlreiche Verbände und damit auch der tbb hatten die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Seit Ende März 2013 hat Thüringen nun ein neues Gleichstellungsgesetz. tbb aktiv Helmut Liebermann zum Symposium „Thüringen 2020 – Vorbild oder Pleite“ Symposium 2013 „Thüringen 2020 – Vorbild oder pleite“ Die Suche nach Strategien zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen der nächsten Jahre für den Freistaat Thüringen und die Rolle des öffentlichen Dienstes vor diesem Hintergrund war Hauptthema des Symposiums „Thüringen 2020 – Vorbild oder pleite“, zu der der tbb beamtenbund und tarifunion thürin- Seite 53 von 99 gen (tbb) am 4. Juli 2013 Vertreter der Landesregierung und der Fraktionen im Thüringer Landtag nach Erfurt eingeladen hatte. „Thüringen steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Doch allein durch überdimensionierten Personalabbau und eine Behördenstrukturreform wurden wir die finanziellen Herausforderungen nicht bewältigen“, sagte Helmut Liebermann, Vorsitzender des tbb, in seiner Eröffnungsrede. Und weiter: „Es gibt objektive Grenzen für Personalabbau, bei deren Überschreitung ein anderer Staat die tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Folge ist, ein Staat, den hierzulande keiner will. Die Erhöhung des vorgesehenen Abbaus von 8.800 auf 11.000 Stellen ist nicht leistbar und wurde von uns abgelehnt. Das Anerkenntnis von tbb und ver.di Mitteldeutschland, dass Personalabbau im öffentlichen Dienst kein Tabu sein darf, darf nicht missbraucht wurden, sondern muss Veranlassung sein, Konzeptionen mit uns abzustimmen.“ Kritische Äußerungen aus dem Publikum. Hier im Bild Regina Biertümpfel (DStG). Finanzminister Voß erläuterte in seinem Impulsreferat seine Zukunftsstrategie in der zukünftigen Haushaltsaufstellung: „Möglichst wenig Belastung für künftige Generationen und gleichzeitig viele Investitionen in die Zukunft.“ Ohne die Verwaltungsreform sei der Personalabbau von 11.000 Stellen bis zum Jahr 2020 nicht zu erreichen, betonte der Minister. Das Haushaltsvolumen werde binnen der nächsten Jahre drastisch sinken müssen: "Wir müssen also mehr als eine Milliarde Euro einsparen". Die Initiative des tbb, mittels Landesgesetz künftige Generationen finanziell zu entlasten, indem auch in Thüringen ein Vorsorgefonds gebildet wurde wie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, lehnte er als verfrüht ab. „Verwaltungsreform heißt auch zu überlegen, wie der Freistaat in Zukunft seine Aufgaben erbringen soll“, fasste Ministerin Taubert in ihrer Rede die Aufgabenkritik als weiteren Schwerpunkt der bevorstehenden Reformen ins Auge. Es sei erkennbar, dass nicht mehr alle bisherigen Aufgaben im gleichen Umfang erfüllt wurden können. „Wir müssen die Strukturen so aufstellen, dass wir auch in Zukunft damit klar kommen“, führte die SozialministeSeite 54 von 99 rin weiter aus. Sie bekannte sich für ihre Fraktion auch zur Notwendigkeit einer Gebietsreform und hielt es durchaus für überlegenswert, die Verwaltungsgröße für Gemeinden erheblich zu erhöhen und künftig mit 15.000 festzusetzen. In einer anschließenden Publikumsrunde stellten sich die Redner zahlreichen Fragen. In der nach einer kurzen Pause folgenden Podiumsdiskussion setzten sich neben den beiden Ministern Abgeordnete der einzelnen Fraktionen im Thüringer Landtag mit Fragen rund um die Verwaltungsreform auseinander, wobei Ministerin Taubert gleichzeitig als Repräsentantin der SPD-Fraktion auftrat. Für die CDU Fraktion beteiligte sich Annette Lehmann, für die LINKEN Bodo Ramelow, für die FDP Fraktion Dirk Bergner sowie für B´90/ Die Grünen Carsten Meyer an der Gesprächsrunde. Carsten Meyer fand harte Worte für die zeitliche Dauer der notwendigen Verwaltungsreform. Er warf Ministerpräsidentin Lieberknecht „Wortbruch“ vor, da sie zahlreiche angekündigte Termine für eine Vorlage ergebnislos verstreichen ließ. Annette Lehmann sprach ihr Vertrauen in die Landesregierung aus, die durch die Etablierung der Expertenkommission und das vorgelegte Expertengutachten zur Sozialministerin Heike Taubert (SPD) und Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) stellen sich den Fragen aus dem Publikum Gebiets- und Verwaltungsreform einen großen Beitrag zur Diskussion eingebracht habe. Mit der Integration des Arbeitsschutzes in das neugegründete Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, der Reduzierung der Schulämter und der Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse von Gemeinden hätte man be- tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht reits einige Schritte zur Umsetzung einer Verwaltungs- und Gebietsreform getan. Daran anknüpfend kritisierte Bodo Ramelow den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden, sofern daraus Strukturen entstehen, die die finanzielle Selbständigkeit benachbarter Gemeinden gefährde. Freiwilligkeit allein führe nicht zu sinnvollen Strukturen. „Überall sitzt eben irgendeiner, der schreit, dass bei mir in meiner Region das alles nicht sein darf. Oder wenn etwas verändert wurde, fordert man Kompensation, indem der Abbau der einen mit dem Aufbau einer anderen Behörde ausgeglichen wurde. So kann man Verwaltungsumbau nicht machen“, kritisierte er den von den Regierungsparteien bisher beschrittenen Weg. Statt pauschalen Personalabbaus sollte man auch die Einnahmebasis verbessern. Hier sei das Land gefragt, sich initiativ an den Gesetzgeber Bund zu wenden. Auch die Einstellung von mehr Steuerprüfern würde im Endeffekt die Einnahmen erhöhen. „Die Frage der Effizienz von Verwaltung lässt sich nicht zuerst an der Größe von Gemeinden und Kreisen festmachen, wie die Übersicht der Pro-Kopf-Kosten von Verwaltungen in Thüringen zeigt“, widersprach Dirk Bergner den Ausführungen Ramelows zu Gebietsänderungen. Burkhard Zamboni, stellvertretender Vorsitzender des tbb, hielt den pauschal betriebenen Personalabbau anhand von Bevölkerungsentwicklungsprognosen für „höchst spekulativ“. „Gerade auch mit Blick auf die Vielzahl von Aufgaben und finanziellen Verpflichtungen, die von Europa aus auferlegt wurden, steht mit immer weniger Personal die Aufgabenerfüllung in Frage.“Sozialministerin Taubert führte hierzu abschließend aus „Diese Herausforderungen müssen wir jetzt Behörde für Behörde leisten und jede Behörde für sich.“ Symposium 2014 „Die Zukunft des Berufsbeamtentums“ Seit es Beamte gibt, hinterfragen vorrangig Medien und Politiker in regelmäßigen Abständen den Sinn des Berufsbeamtentums, bezweifeln deren Vorteile für den Staat und zähSeite 55 von 99 len vermeintliche Beamten-Privilegien auf. Seit der Beamtenstatus eingeführt wurde, hat sich dagegen an den Grundlagen des Berufsbeamtentums nichts geändert. In einem Symposium am 18. Juni 2014 fragte der Thüringer Beamtenbund nach der „Zukunft des Berufsbeamtentums“. Neben Vertretern der Fraktionen konnte als Hauptredner Prof. Dr. Peter M. Huber, Thüringer Innenminister a.D. und Richter am Bundesverfassungsgericht, gewonnen wurden. Gastgeber Helmut Liebermann, Vorsitzender des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, eröffnete vor den zahlreich erschienen Gästen die Veranstaltung mit einem Zitat aus dem 40 Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (39,334), dass auch künftig „der Staat in seiner freiheitlichen demokratischen Verfasstheit [...], wenn er sich nicht selbst in Frage stellen will, eines Beamtenkörpers [bedarf], der für ihn und die geltende verfassungsmäßige Ordnung eintritt, in Krisen und Loyalitätskonflikten ihn verteidigt, indem er die ihm übertragenen Aufgaben getreu in Einklang mit dem Geist der Verfassung, mit den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und Geboten und den geltenden Gesetzen erfüllt.“ Liebermann fundierte diese Frage mit Fakten, dass in den letzten 20 Jahren mehr als 38 Milliarden Euro im Öffentlichen Dienst eingespart und 1,1 Millionen Stellen abgebaut wurden. „Es heißt, die Kassen sind leer und nicht vorhandenes Geld kann nicht verteilt wurden. Das Beamtentum als solches gerät zunehmend unter einen öffentlichen Rechtfer- tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht tigungsdruck, dem es nicht gewachsen scheint. Vor allem die Begrenzung der Pensionsverpflichtungen, die das Budget der jeweiligen Landesregierung auf Jahrzehnte begrenzen, wurde als immer stärkeres Argument gegen das Beamtentum angeführt. Was erwartet uns am Ende dieses schleichenden tung verlangt. Dies stärkt die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes von der Politik, deren Einfluss vielfach als schädlich angesehen wurde. Den Staat bzw. den Dienstherrn trifft im Gegenzug in der Regel eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamten. Sie können sich heute zudem, wie andere Beschäftigte, gegenüber dem Dienstherrn auf ihre Grundrechte berufen und gegen ihn klagen.“ Huber bediente sich in seinem Vortrag eines wohlbekannten Ausspruchs: „Der Rock des Dienstherren ist eng, aber warm.“ Der tbb stellte sich und seinen Gästen im Rahmen des Symposiums die Frage, welche Zukunft das Berufsbeamtentum hat? Prozesses?“, so Liebermann in seiner Eröffnungsrede. Er verwies auf das Beispiel Griechenlands. Griechische Finanzbeamte trieben keine Grundsteuer ein, weil es keine funktionierenden Katasterämter gab, die Feuerwehr war nicht willens oder in der Lage, Waldbrände effektiv zu bekämpfen. Da haben die Lehrer vor einigen Jahren für eine zwanzigprozentige Lohnerhöhung acht Monate lang gestreikt. Ein ganzer Schülerjahrgang bekam keine Abgangszeugnisse, verlor ein Jahr Schulbildung. „Für mich entscheidet sich die Frage nach dem Berufsbeamtentum auch ganz pragmatisch da, wo der Staat und die Bürger Verlässlichkeit erwarten. Ich glaube, dass das Berufsbeamtentum eine gute Zukunft hat, wenn man Modernisierungen zulässt“, so Liebermann abschließend. Prof. Dr. Huber verwies zu Anfang seines Vortrages darauf, dass etwa alle 20 Jahre darüber nachgedacht wurde, ob das Beamtentum noch eine Zukunft hat. Und wieder seien Stimmen laut geworden, die ein einheitliches Dienstrecht fordern. Für die Suche nach einer Antwort griff Huber zunächst auf die Fundamente des Berufsbeamtentums zurück. „Prägend für die Rechtsverhältnisse der Beamten sind Loyalität, Unparteilichkeit und die Verwirklichung des Leistungsprinzips, das sowohl bei der Anstellung als auch bei Beförderungen BeachSeite 56 von 99 Prof. Dr. Peter M. Huber (Thüringer Innenminister a.D. und Richter am BVerfG Er mahnt, dass das Alimentationsprinzip nur eine angemessene Alimentation garantiert und nicht den Schutz einer bestimmten Höhe. Und dass das Beamtendasein auch heißt, im Interesse des Dienstherrn einmal seine privaten Interessen zurückzustellen. Dazu merkte er mit einem Augenzwinkern an: „Dass das scheinbar auch nicht so funktioniert, sieht man am Vollzug des Berlin-Bonn-Gesetzes.“ Der nach dem Prinzip von „trial and error“ eingeführte Wettbewerb zwischen den deutschen Bundesländern hat nach seiner Auffassung in der Theorie durchaus funktioniert, und er sei ein Befürworter der Föderalismusreform I gewesen, jedoch nach Beobachtung der aktuellen Entwicklungen halte er es für angemessen, diese Position kritisch zu überdenken. Zentrales Problem für die langfristige Akzeptanz des Berufsbeamtentums ist nach Aussage von Prof. Huber, dass die Zuordnung der Beschäftigten zum (häufig als privilegiert empfundenen) Beamtenkorps oder zur Gruppe der Beschäftigten ohne Sonderstatus in den meisten europäischen Verwaltungsrechtsordnungen nicht immer rational erfolgte. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Mit der Verbeamtung wurden mittlerweile häufig sachfremde Motive verfolgte, wie z. B. die Versorgung von Wählergruppen oder die Einsparung von Sozialversicherungsabgaben. Es fällt auf, dass vor allem bei niedrigeren Tätigkeiten vielfach auf Angestellte zurückgegriffen wurde. „Das erhöht nicht nur den Druck auf eine Angleichung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, sondern trägt auch zu einer nachhaltigen Delegitimierung des Beamtenstatus bei“, so Huber. In einigen Verwaltungsrechtsordnungen anderer europä- ischer Länder hat man daher mittlerweile vollständig auf ein mit einem besonderen Status versehenes Beamtentum verzichtet. Im Anschluss diskutierten Vertreter der Fraktionen des Thüringer Landtages unter der Moderation von Martin Debes, Landesredaktionsleiter der Thüringer Allgemeine, über zahlreiche Probleme rund um das Thema Berufsbeamtentums. Im Podium saßen Manfred Scherer (CDU), Dr. Werner Pidde (SPD), Frank Kuschel (DIE LINKE), Uwe Barth (FDP) sowie Dirk Adams (B‘90/ Grüne). Die anschließende Podiumsdiskussion moderierte Martin Debes (Thüringer Allgemeine, im Bild 3. v.l.). Im Podium saßen (v.l.n.r.) Frank Kuschel (DIE LINKE), Uwe Barth (FDP), Dr. Werner Pidde (SPD), Manfred Scherer (CDU) sowie Dirk Adams (B‘90/ Grüne) Im Bild: Prof. Dr. Peter M. Huber (Thüringer Innenminister a.D. und Richter am Bundesverfassungsgericht), Helmut Liebermann (tbb) und Dr. Sebastian Dette (Präsident des Thüringer Rechnungshofes) Seite 57 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Angesprochen auf die Notwendigkeit von Verbeamtungen sprach sich Barth dafür aus, dass sich Thüringen nicht vollständig verschließen kann, sofern in anderen Bundesländern in diesen Bereichen verbeamtet wurde. Erwartungsgemäß sprach sich der Vertreter der Fraktion Die Linke gegen Verbeamtung aus. Selten so einig sprachen sich Pidde und Scherer grundsätzlich für den Erhalt des Beamtentums aus und betonten beide dessen Bedeutung und Stellung für den öffentlichen Dienst in Thüringen. Im Bild: Dr. Werner Pidde (SPD), Uwe Barth (FDP) und Helmut Liebermann (tbb) im Gespräch Mit Blick auf die in dieser Legislaturperiode angedachte Verwaltungsreform fragte der Moderator Debes, „am Ende standen mehr oder weniger isolierte Verwaltungsreformen im Umwelt-, Bau- und Sozialressort. Nur ein kleiner Teil der 8800 Stellen, die abgebaut wurden sollen, ist strukturell untersetzt. Wo soll denn nun abgebaut wurden?“ Scherer sah es als falschen Ansatz, einen Personalabbau über eine Verwaltungsreform realisieren zu wollen. „Wenn man unterstellt, dass man das vorhandene Personal für die derzeit vorhandenen Aufgaben zur Erfüllung benötigt, dann muss man zuerst überlegen, welche Aufgaben wegfallen können“, so Scherers Ruf nach einer Aufgabenkritik. Er betonte zudem die Notwendigkeit, Normen abzubauen und den Beamten – wie im Grundsatz vorgesehen– wieder mehr Entscheidungskompetenzen zuzubilligen. Kuschel sah den Ansatzpunkt für Einsparungen ebenfalls in der Aufgabenkritik. Er sprach sich wiederum für eine Abschaffung der Mittelbehörden unter gleichzeitiger Aufgabenkommunalisierung aus. Dem widersprach Barth und hielt ein klares Plädoyer für die Mittelbehörden „Wir fahren Seite 58 von 99 mit dem dreistufigen Aufbau der Verwaltung in Thüringen sehr gut.“ Mit einem kleinen Seitenhieb nach „links“ fragte er sich, wie man einerseits Aufgabenkritik fordern kann und andererseits schon weiß, dass man das Landesverwaltungsamt nicht mehr braucht. Barth räumte jedoch ein, dass man gegebenenfalls den Umfang reduzieren könnte. Adams fand abschließend klare Worte, „Wir Grünen wurden nicht versprechen, dass es keinen Personalabbau im öffentlichen Dienst gibt. Bei sinkenden Einwohnerzahlen in Thüringen muss sich auch der Personalbestand reduzieren.“ In der anschließenden Publikumsrunde stellte Burkhard Zamboni, stellvertretender Landesvorsitzender des tbb, die Frage, wie die Vertreter zu einer Einführung eines Vorsorgefonds stünden, mit dem langfristig Vorsorge für die Beamtenpensionen betrieben wurden könne. Sowohl der Vertreter der Linken als auch der FDP sahen aufgrund der derzeitigen Haushaltslage dafür keinen Spielraum. Andreas Schiene, Vorsitzender des Bundes Deutscher Forstleute, sprach allen Beamten aus dem Herzen, in dem er betonte, dass er nach 30-40 jähriger Dienstzeit nicht als Pensions“last“ bezeichnet wurden wolle. Gefragt nach Einsparmöglichkeiten durch Reduzierung der Abgeordnetenzahl zeigte sich nur die Linke für diesen Vorschlag offen. Rolf Busch (tlv), Helmut Liebermann (tbb), Prof. Peter M. Huber und Dirk Adams (B 90/ Die Grünen) Das Symposium endete mit einem klaren Statements von Pidde „Es geht nicht ohne die Beamten“ und einer Aufforderung eines Gastes an die Politiker, sich bei Wissenslücken auch mal an den kleinen Bürger für Nachfragen zu wenden. Im Anschluss lud Lieberann alle Teilnehmer zu einer Gesprächsrunde im Foyer. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Die Landesleitung des tbb im Gespräch mit der Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU, im Bild 3. v.l.). Im Bild (v.l.n.r.): Uwe Köhler, Andreas Schiene, Helmut Liebermann (tbb), Burkhard Zamboni, Birgit Drischmann, Mareike Klostermann. tbb im Gespräch Ministerpräsidentin Die Landesleitung des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen führte am 28. Juni 2012 ein mehr als einstündiges Gespräch mit Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht über verschiedene Themen des öffentlichen Dienstes im Freistaat. Der tbb wiederholte seine Forderung, die der Vorsitzende bereits zur Feierstunde anlässlich des 20-jährigen Bestehens des tbb erhoben hatte: „Thüringen muss Zeichen setzen, um der Abwanderung entgegen zu treten. Auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes brauchen Motivation und Perspektiven. Nur so kann es gelingen, die Zukunft des Freistaats zu gestalten. Sparen einseitig zu Lasten der Beamtinnen und Beamten ist sidentin fest, über die Wege dahin könne es aber durchaus verschiedene Vorstellungen geben. Die Landesleitung des tbb traf sich mit Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht in der Erfurter Staatskanzlei zum zweiten Halbjahresgespräch am 1. Dezember 2011. Gleich zu Beginn betonten der tbb Landesvorsitzende Helmut Liebermann und die Ministerpräsidentin einvernehmlich die Wichtigkeit dieser regelmäßigen Gespräche für die Meinungsbildung. Die Ministerpräsidentin hob hervor, dass das zuletzt geführte Gespräch ausschlaggebend dafür war, das die Landesregierung von den diskutierten Vorhaben der Absenkung der Eingangsbesoldung sowie der Streichung der Jubiläumszuwendung für Thüringer Beamtinnen und Beamte Abstand Die Landesleitung des tbb mit der Ministerpräsidentin genommen hat. dazu kontraproduktiv.“ Christine Lieberknecht (CDU) „Das Ziel, der AbwandeDer tbb forderte, die im rung entgegen zu wirken, hat auch die ThürinMinistergesetz enthaltene Regelung, wonach ger Landesregierung“, stellte die Ministerpräauf Antrag ein Zuschuss zum Vollbeitrag zur Seite 59 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wurde, auf alle Beamtinnen und Beamten anzuwenden. Der tbb kritisierte damit die gegenwärtig unterschiedlichen Regelungen im Thüringer Minister- und im Thüringer Beamtengesetz für den Fall, dass aus gesundheitlichen Gründen ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht vertretbar ist. Die im Ministergesetz bereits vorgesehene Regelung wurde vom tbb ausdrücklich befürwortet, müsse aber auf alle vergleichbaren Fälle ausgedehnt wurden. Darüber hinaus machte sich der tbb für eine Regelung stark, die bei dauernder Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten dem Beamten eine Zulage gewährt. Für den tbb ist es nicht länger hinnehmbar, dass über viele Jahre höherwertige Tätigkeiten ohne angemessene Besoldung übertragen wurden. In beiden Fällen sagte die Ministerpräsidentin eine wohlwollende Prüfung der Anliegen zu. Einigkeit bestand darin, dass der tbb hierzu die zur Schaffung neuer Altersteilzeitregelungen für Beamte und Tarifbeschäftigte nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt sowie die Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit hinsichtlich der Verwaltungsreform. Die Landesleitung des tbb traf sich auch im November 2012 mit der Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht in der Erfurter Staatskanzlei zum traditionellen Jahresabschlussgespräch. Der tbb eröffnete das Gespräch mit seiner aktuellsten Forderung an die Ministerpräsidentin nach Abschaffung der 4 Euro Zuzahlung je Rechnungsbeleg in der Beihilfe. Nach der von der CDU/FDP-Koalition auf Bundesebene geplanten Abschaffung der Praxisgebühr forderte der tbb auch den Wegfall der entsprechenden Gebühr von 4 Euro pro Rechnung für die privatversicherten Beamtinnen und Beamten, deren Ehepartnern und Kindern. Und hierfür sei nicht der Bund zuständig, sondern der Freistaat Thüringen. Die Ministerpräsiden- Im Bild: Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU), Helmut Liebermann (tbb) Möglichkeit des Initiativrechts der Beteiligungsvereinbarung nutzt. Weitere Themen waren der Entwurf eines neuen Thüringer Gleichstellungsgesetzes, Sicherstellung der Finanzierung der Thüringer Kommunen, Probleme bei der Bildung der Landesforstanstalt, bei künftigen Tarifrunden ein Übertragungsautomatismus auf die Besoldung ähnlich der Hamburger Garantieerklärung, Möglichkeiten Seite 60 von 99 tin sagte hier eine „wohlwollende Prüfung“ zu. Man möchte aber zuerst den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene abwarten. Sollte die Praxisgebühr abgeschafft wurden, versprach Sie, dass die notwendigen Anpassungen im Beihilferecht schnellstmöglich vorgenommen wurden würden: „Gleiches Recht für gleiche Umstände, im Positiven wie Negativen.“ tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Als äußerst bedenklich bezeichnete der Vorsitzende des Thüringer Beamtenbundes auch die Regelung im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2012/ 2013, die eine Beleihung der Aufgaben des Landesamtes für Mess- und Eichwesen (LMET) vorsah. Der tbb sprach sich entschieden gegen diese Regelung aus, denn: „ein Beleihungsgesetz im Bereich des gesetzlichen Mess- und Eichwesens und die mit diesem Gesetz beabsichtigte Übertragung von Zuständigkeiten des LMET im Freistaat Thüringen auf Private auf dem Wege der Beleihung ist aus Sicht des tbb entbehrlich und wurde aus rechtlichen, fiskalischen und sachlichen Gründen abgelehnt, zumal es sich hierbei um einen Thüringer Alleingang handeln würde“, präzisierte Liebermann. Die Ministerpräsidentin sicherte zu, sich erneut mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung auseinanderzusetzen. Der tbb und die Ministerpräsidentin waren sich einig, dass die geplante Verwaltungs- und Gebietsreform kein Wundermittel sein kann und sein wurde, mit dessen alleiniger Hilfe die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt wurden können. Sehr konstruktive Ansätze zur Lösung der Schuldenproblematik finden sich nach Auffassung des tbb im Konzept von Prof. Kirchhoff in seinem Buch: „Deutschland im Schuldensog“, das der dbb-Bundesvorsitzende Peter Heesen auch der Thüringer Ministerpräsidentin zugestellt hatte. Einigkeit bestand auch in der Feststellung, dass Thüringen allein das Schuldenproblem nicht lösen kann und dass es notwendig ist, auf Bundes- und europäischer Ebene neben Sparsamkeit bei den Ausgaben auch für eine angemessene Erhöhung öffentlicher Einnahmen zu sorgen. Der tbb trug den Gedanken vor, im Interesse einer nachhaltigen Personalpolitik des Freistaats die Personalkosten im Landeshaushalt für Beamte und vergleichbare Tarifbeschäftigte künftig in grundsätzlich gleicher Höhe einzuplanen und die für die aktiven Beamten eingesparten Mittel mündelsicher für spätere Versorgungsverpflichtungen für Beamte im Ruhestand zurückzustellen. Diesen Gedanken schätzte die Ministerpräsidentin als sympathisch ein, verwies aber auf einen sehr hohen Aufwand, ein solches Ziel noch in der laufenden Legislaturperiode zu erreichen. Seite 61 von 99 Zu einem konstruktiven Gedankenaustausch zwischen Ministerpräsidentin Lieberknecht und tbb-Landesleitung kam es auch beim Thema Lehrerverbeamtung. Der tbb teilte seine Unterstützung der Aussagen des Prüfberichts des TMBWK zu diesem Thema mit. „Niemand kann heute vorausplanen, wie hoch die Lebenszeitausgaben eines Beamten mit 40 aktiven und 20 Versorgungsjahren im Vergleich zu einem vergleichbaren Tarifbeschäftigten mit ebenfalls 40 aktiven Jahren sein wurden“, erläuterte der tbb-Vorsitzende die Position des Beamtenbunds. „Finanzielle Überlegungen können keine Grundlage für eine Entscheidung sein, ob sich Thüringen für oder gegen den Beamtenstatus für Thüringer Lehrer entscheidet.“ Die Ministerpräsidentin und der tbb wurden sich einig, dass es noch einer Reihe von klärenden Gesprächen bedarf, um eine Positionierung der Landesregierung zu erarbeiten. Weitere Themen waren das neue Seniorenmitwirkungsgesetz sowie die Kritik des tbb an den derzeitigen Regelungen zur Wegstreckenentschädigung in Thüringen. Diese sind mit 15 ct bzw. 30 ct. pro gefahrenem Kilometer nicht mehr zeitgemäß. Liebermann argumentierte: „Ein pauschaler Verweis auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel führt dazu, dass nur noch ein Bruchteil des Aufgabenumfanges innerhalb des vorgegebener Zeitrahmens erfüllt wurden kann. Eine Korrektur wie z.B. in Bayern ist längst überfällig.“ Treffen mit Bildungsminister Der Landesvorsitzende Helmut Liebermann des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und der Landesvorsitzende des tlv thüringer lehrerverband trafen sich am 5. März 2013 im TMBWK zum erneuten Gespräch mit Bildungsminister Matschie. Dabei wurde auf Arbeitsebene diskutiert über die Wiederverbeamtung Thüringer Lehrer in 2013 und die Einzahlungen in den Thüringer Pensionsfonds sowie Absicherung des Pensionsfonds durch Verfassungsrang. An dem konstruktiven Gespräch nahmen neben Herrn Liebermann sowie Rolf Busch (tlv) tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht und Minister Matschie - Referatsleiter Kai Ziesenis und Maria Jäkel vom tbb teil. Beide Seiten stellten klar, dass die Themen weiterhin Priorität haben. Helmut Liebermann kündigte eine Gesetzesinitiative des tbb für ein Pensionsfondgesetz vergleichbar MecklenburgVorpommerns an. Im Bild: Helmut Liebermann, Landesvorsitzender, Christoph Matschie, Bildungsminister (SPD), Rolf Busch, tlv Gespräch mit Justizminister und überführt wurden. Folgefragen wurden im Einvernehmen geklärt. Diese Aufwertung wurde vom Vorsitzenden des tbb Herrn Liebermann ausdrücklich befürwortet. Der Thüringer Justizminister und der Vorsitzende des tbb begrüßen ebenfalls übereinstimmend, dass die aktuellen Tarifergebnisse im Rahmen der anstehenden Besoldungserhöhung im Wesentlichen übernommen wurden, wenn auch die vorgesehenen erheblichen Verzögerungen bei den Anpassungsschritten nach Auffassung des tbb einer Korrektur bedürfen. Außerdem begrüßt der Vorsitzende des Beamtenbundes, dass im Thüringer Strafvollzug in den niedrigen Einkommensgruppen bis zum Jahresende bis zu zehn Prozent und damit etwa doppelt so viele Beamte wie ursprünglich vorgesehen mit einer Beförderung rechnen können. Dieses erfreuliche Ergebnis hatte der Justizminister im Kabinett erzielen können. Die von der Thüringer Landesregierung beabsichtigte Dienstrechtsreform soll stabile und langfristige Perspektiven für die Bediensteten schaffen. Die noch offenen Fragen sollen einvernehmlich geklärt wurden. Es wurde ein breiter Konsens angestrebt. Am 18. Juli 2013 fand im Thüringer Justizministerium ein vertrauensvoller Meinungsaustausch zwischen dem Thüringer Justizminister Holger Poppenhäger und dem Vorsitzenden des Beamtenbundes Thüringen Helmut Liebermann sowie Gerd Schulz (BSBD) und Fred Siegert (DJG) statt. Dabei wurden verschiedene Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse erörtert. Auf Nachfragen von Seite der Gewerkschaftsvertreter konnte der Thüringer Justizminister Holger Poppenhäger mitteilen, dass die Gemeinsame Justizvollzugsanstalt von Thüringen und Sachsen in Zwickau in einem absehbaren Zeitraum errichtet wurden soll. Bei der noch zu schließenden VerwalIm Bild: Fred Siegert (DJG), Gerd Schulz (BSBD LV Thüringen) Dr. Holger Poppenhäger (Justizminister) und Helmut Liebermann, Landesvorsitzender (v.l.n.r.) tungsvereinbarung wurden die Interessen der Thüringer Bediensteten einen wesentlichen Bestandteil bilden. Die Personalvertretungen und die Spitzenverbände wurden frühzeitig und umfassend einbezogen. Treffen mit CDU Fraktion Der Thüringer Justizminister Holger PoppenDie Landesleitung des tbb führte im Laufe der häger strebt gemeinsam mit dem InnenminisLegislatur zahlreiche Gespräche mit der CDU terium die Aufwertung des einfachen JustizFraktion, um auf diesem Wege die vielfältigen wachtmeisterdienstes an. Diese Laufbahngruppe soll in den mittleren Dienst angehoben Fraktionen Seite 62 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Themen in den Fokus der Parlamentarier zu bringen. Thematisiert wurden auf Arbeitsebene u.a. die Themen Dienstrechtsreform, Beleihung von Aufgaben im Bereich Eichwesen, Verbeamtungspolitik der Landesregierung und Einzahlungen in den Thüringer Pensionsfonds. Im Bild: Landesleitung zum Thüringen-Frühstück mit der CDUFraktion Die in dieser Legislaturperiode ebenfalls brisante Themen der Verbeamtung im Speziellen von Thüringer Lehrerinnen und Lehrern, die Bildung eines Vorsorgefonds für Thüringer Beamtinnen und Beamte ab 1. Januar 2014, Positionen zur geplanten Behörden-Struktursowie zur Dienstrechtsreform waren die wesentlichen Gesprächsthemen während des fast zwei Stunden andauernden Gesprächs, das durch konstruktiv kritischen Meinungsaustausch geprägt war. „CDU lehnt Verbeamtung von Lehrern ab“, das war die Überschrift über einem Artikel in der Thüringer Landeszeitung vom 23. August 2013, und das war die Aussage des Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring im SommerInterview des MDR. Helmut Liebermann äußerte vehemente Kritik an der Verhaltens- und Vorgehensweise des Fraktionsvorsitzenden in dieser Angelegenheit. Unverständnis gibt es seitens des tbb auch deswegen, weil sich der gleiche Abgeordnete in gleicher Funktion im Jahre 2006 unter Ministerpräsident Dieter Althaus vehement für die Verbeamtung von Lehrern eingesetzt hatte, heute aber genau so vehement die Positionen von Finanzminister Wolfgang Voß vertritt. Volker Emde hielt dem entgegen, dass die Bedingungen 2006 und heute grundlegend andere sind. Er verdeutlichte weiterhin, dass die Aussage: „CDU lehnt Verbeamtung von Lehrern ab“, so nicht stimmt und so auch nicht von Mike Mohring vertreten wurde. Die CDU könne sich sehr wohl eine Verbeamtung von Lehrern vorstellen, aber die Rahmenbedingungen müssten stimmen. Es gehe vor allen Dingen darum, die damit zu erwartenden Pensionsverpflichtungen nicht den kommenden Generationen aufzubürden. Genau in dieser Position aber sind sich die CDU-Fraktion und der Thüringer Beamtenbund einig. Auch der tbb verfolgte die Absicht, durch die Schaffung eines neuen Versorgungsfonds die finanziellen Verpflichtungen für die Altersvorsorge neu zu ernennender Beamter bereits während ihrer aktiven Dienstzeit, nicht erst nach ihrer Pensionierung aufzubringen. Im Bild: Birgit Drischmann, Mareike Klostermann, Volker Emde (CDU), Burkhard Zamboni, Helmut Liebermann Seite 63 von 99 Die Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums, die dem tbb vorliegen, machen deutlich, dass der gesamte finanzielle Aufwand auf Lebenszeit unabhängig vom Status nahezu gleich hoch ist. Da macht es Sinn, die durch Minderausgaben für die aktiven Beamten gegenüber tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht aktiven Tarifbeschäftigten eingesparten Finanzen nicht anderweitig auszugeben, sondern in einen neuen Fonds einzuzahlen, aus dem später die Pensionsverpflichtungen für diese Beamten bestritten wurden. So jedenfalls wurde das in verschiedenen anderen Bundesländern bereits praktiziert, und ein fast gleichlautender Antrag wurde auch von der SPD, dem Koalitionspartner der CDU im Mai dieses Jahres veröffentlicht. Der tbb brachte zum Ausdruck, dass er in dieser Frage mit dem Koalitionspartner am gleichen Strang zieht. Beispielgebend ist für den tbb in dieser Frage die Regelung aus Mecklenburg-Vorpommern oder auch die aus Sachsen. Einig waren sich tbb und CDU-Fraktion darin, dass es nicht zugelassen wurden darf, dass irgendwelche Nachfolgeregierungen auf einen auf dieser Grundlage angesparten Pensionsfonds zugreifen und diesen, wie kürzlich in Niedersachsen, zweckentfremdet verwenden. Insoweit halten es beide Seiten für wichtig, eine verfassungsrechtliche Absicherung vorzunehmen. Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig. Eine längere Diskussion gab es auch zum Thema Behörden-Strukturreform. An dieser Stelle gab es in vielen Punkten Einvernehmen. Burkhard Zamboni verdeutlichte für den tbb, dass es uns wichtig ist, nur solche Änderungen der Thüringer Verwaltungsstrukturen vorzusehen, die bis zu Ende gedacht sind und die einen deutlichen Nutzeffekt für den Steuerzahler erkennen lassen unter Berücksichtigung auch der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, darin bestand Einigkeit. Der tbb setzte sich aber auch dafür ein, dass die bevorstehende Reform des Dienstrechts noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wurde. Es wäre nicht hinnehmbar, dieses Vorhaben auf die lange Bank zu schieben und in die nächste Legislaturperiode zu übertragen. einzelnen Fraktionen im Thüringer Landtag SPD und DIE LINKE statt. Im Bild: Bodo Ramelow (Die Linke), Heike Taubert (SPD) Helmut Liebermann, Landesvorsitzender, thematisierte u.a. auf Arbeitsebene die Themen Dienstrechtsreform, Beleihung von Aufgaben im Bereich Eichwesen, Verbeamtungspolitik der Landesregierung und Einzahlungen in den Thüringer Pensionsfonds. Die Fraktionen SPD, FDP und DIE LINKE zeigten sich sehr interessiert an den Informationen rund um die im Haushaltsbegleitgesetz 2013 vorgesehene Beleihung von Aufgaben des Mess- und Eichwesens. Der Landesvorsitzende Liebermann übergab den Vertretern der Fraktionen ein Gutachten, welches im Auftrag des Freistaates Sachsen 2011 gefertigt wurde. Aus diesem Gutachten geht hervor, dass die Beleihungslösung für Sachsen nicht wirtschaftlich sei. Nach Auffassung des BTE und des tbb lässt sich dieses Ergebnis auch auf Thüringen übertragen. Die SPD Fraktion veröffentlichte im Anschluss des Gespräches eine Pressemitteilung mit Inhalt: „SPD-Finanzpolitiker Pidde: SPDLandtagsfraktion lehnt Beleihungsgesetz für das Mess- und Eichwesen ab“. Treffen mit Fraktionen von SPD, FDP, Die Linke, B´90 Grüne In der laufenden Legislaturperiode fanden auch zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Seite 64 von 99 Im Bild: Helmut Liebermann im Gespräch mit Carsten Meyer (B´90/Die Grünen) tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Die Fraktionen FDP und DIE LINKE teilten die Besorgnis des tbb im Hinblick auf die bislang nicht vorgelegte Dienstrechtsreform. SPD und CDU hatte eine Reform des Laufbahnrechtes sowie der Urlaubsverordnung noch für diese Legislaturperiode angekündigt. 2014 finden neue Wahlen statt und ein Entwurf liegt dem Landtag bisher nicht vor. Ebenfalls thematisierte Liebermann das Thema Wiederverbeamtung mit dem derzeitigen Schwerpunkt Wiederverbeamtung Thüringer Lehrer. Mit Ausnahme der CDU Fraktion teilten alle Fraktionen die Sorge um die Nachwuchsgewinnung und Wettbewerbsfähigkeit Thüringens mit Blick auf die Verbeamtungspolitik in den Nachbarländern. An den informativen Gesprächen nahmen neben dem Landesvorsitzenden Helmut Liebermann von Seiten des tbb Burkhard Zamboni und Maria Jäkel teil und von Seiten der CDU Fraktion der Fraktionsvorsitzende Mike Mohring sowie die Abgeordnete Annette Lehmann, von Seiten der FPD Fraktion der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth, der Parlamentarische Geschäftsführer Dirk Bergner, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Franka Hitzing sowie die Referenten Achim Kertscher und Niko Waldner teil, von Seiten der Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow und Frank Kuschel, Kommunalpolitischer Sprecher und von Seiten der SPD Fraktion der Fraktionschef Uwe Höhn, die Abgeordneten Matthias Hey und Dr. Werner Pidde sowie Stefan Schambach teil. Im Gegensatz zur CDU-Fraktion hat der tbb in Gesprächen mit mehreren Oppositionsfraktionen Aufgeschlossenheit gegenüber einer solchen Lösung festgestellt. Belastbare Gründe, Uwe Höhn (SPD), Helmut Liebermann, Matthias Hey (SPD), Dr. Werner Pidde (SPD) die der Schaffung eines neuen Versorgungsfonds entgegenstehen, sind für uns nicht erkennbar. Einigkeit wurde schließlich in dem Vorhaben erzielt, in weiteren Gesprächen unter Beteiligung des Koalitionspartners eine Klärung herbeizuführen. tbb im Recht Neues Personalvertretungsgesetz Der Thüringer Landtag verabschiedete im Dezember 2011 ein neues Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Dieses trat zum 1. Januar 2012 in Kraft. Folgende Änderungen ergaben sich durch den Gesetzentwurf: Beschäftigtenbegriff Der Beschäftigtenbegriff in § 5 Abs. 1 wurde erweitert um die Beschäftigten, die in der Dienststelle weisungsgebunden tätig sind, unabhängig davon, ob ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Dienststelle besteht. Hier handelt es sich beispielsweise um Leiharbeitnehmer/innen. Damit wurde eine langjährige Forderung des tbb erfüllt. Seite 65 von 99 Mitbestimmung verbessert Im neuen Personalvertretungsgesetz ist die Mitbestimmung in kleineren Dienststellen verbessert. Zukünftig besteht der Personalrat bereits in Dienststellen mit 16 Beschäftigten (bisher 20) aus drei Mitgliedern. Wahlrecht Die Mitarbeiter sogenannter Jobcenter haben nun eine doppelte Wahlberechtigung, nämlich in der Stammdienststelle und im Jobcenter. Fristen Wahlvorstand angehoben Die Fristen bei der Bestellung des Wahlvorstandes sowie den Aufgaben desselben wurden wieder von 6 auf 8 Wochen angehoben. Rechtsverordnungsermächtigung oder Neubildung von Behörden Das für das Personalvertretungsrecht zuständige Ministerium kann nunmehr bei Umorgatbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht nisationen und Neubildungen von Dienststellen oder die in § 1 genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen, die die Neuwahl, Mitgliedschaft oder vorübergehende Aufgabenwahrnehmung der Personalvertretung regeln. Der tbb beamtenbund und tarifunion hatte sich bis zuletzt gegen diese Regelung ausgesprochen, da die Gefahr gesehen wurde, dass die Stellung einer gewählten Personalvertretung durch die Regelungen in der Rechtsverordnung geschwächt wurden könnten. Neuregelung des Gruppenprinzips bei gemeinsamer Beratung Abweichend vom bisherigen Rechtsgedanken des Gruppenprinzips muss nunmehr in Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer Gruppe betreffen, erst nach gemeinsamer Beratung im Personalrat ein Beschluss herbeigeführt wurden, dass nur die Vertreter dieser Gruppe zur Beschlussfassung berufen sind. Weil die Gruppenvertreter in ihren Angelegenheiten über eine besondere Sachkunde verfügen, wurde in der Praxis eine Entscheidung durch die betroffene Gruppe als sachgerecht und erforderlich angesehen. Um sich ggf. einer Majorisierung durch die andere Gruppe zu entziehen, müsste nach dem Gesetzentwurf nunmehr erst ein Beschluss der Gruppe herbeigeführt wurden. Der tbb hatte sich gegen diese Änderung ausgesprochen. Freistellungsregelungen optimiert Im Gesetzentwurf findet sich ferner die Absenkung der Beschäftigtenzahl für die erstmalige Freistellung für Mitglieder des Personalrats. Entgegen der bisherigen Regelung, wonach eine Freistellung erst ab 300 Beschäftigten erfolgte, soll dies zukünftig bereits bei 250 Beschäftigten möglich sein. In dem Gesetzentwurf ist auch eine verbesserte Freistellungsmöglichkeit für Hauptpersonalräte enthalten. Von der dienstlichen Tätigkeit sind ein oder mehrere Mitglieder der Stufenvertretung bei der jeweils obersten Landesbehörde im Gesamtumfang einer Vollzeitstelle freizustellen. Unabhängig davon sind bei Bedarf weitere Freistellungen möglich. Für den tbb stellen diese Änderungen nur teilweise einen Erfolg dar, da u.a. für die Per- Seite 66 von 99 sonalvertretungen bei den obersten Behörden mit mehreren landesweiten Dienststellen auch diese Freistellungsregelungen unzureichend sind. Personalräteversammlung Ebenfalls zu nennen ist die Einführung der Möglichkeit einer Personalräteversammlung. Zukünftig soll es einmal jährlich möglich sein, eine Personalräteversammlung durchzuführen, bei der die Hauptpersonalräte bzw. die Bezirkspersonalräte die Personalräte im Geschäftsbereich einladen. Diese Treffen sollen den Austausch untereinander fördern und so die Effizienz der Personalratsarbeit vor allem in kleineren Einheiten, in denen der Personalrat nur wenige Mitglieder hat, steigern. Der tbb begrüßt diese Regelung ausdrücklich. Monatsgespräch Die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte kann künftig an den Monatsgesprächen teilnehmen. Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs Im Gesetzentwurf wurde auch einer weiteren langjährigen Forderung des tbb Rechnung getragen, indem das im Jahr 2001 in das Personalvertretungsrecht eingeführte Verfahren der Mitwirkung aufgehoben und die Mitwirkungstatbestände in die Mitbestimmung überführt wurden. Dies vereinfacht das Beteiligungsverfahren, da nunmehr nur noch das Mitbestimmungsverfahren durchzuführen und keine Unterscheidung nach Mitwirkung und Mitbestimmung mehr vorzunehmen ist. Die bisherigen Mitwirkungstatbestände sind jetzt in die eingeschränkte Mitbestimmung eingegliedert. Einschränkend sei hierzu jedoch gesagt: Zwar wurden durch die Neufassung im Personalvertretungsgesetz die §§ 69 a und 75 a gestrichen, durch die Neufassung des § 69 Abs. 4 erstehen das Verfahren der Mitwirkung und die entsprechenden Beteiligungstatbestände jedoch quasi wieder auf. Rechtsfolge des Fehlens der Beteiligung Es wurde auch im neuen Personalvertretungsgesetz klargestellt, dass soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, nur mit seiner Zustimmung getroffen wurden kann, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Unterrichtung bei Organisationsänderungen Bei Maßnahmen der Organisationsänderung ist nach neuer Gesetzeslage die Personalvertretung umfassend und rechtzeitig zu unterrichten. Sie kann jetzt auch sogar externe Beratung in Anspruch nehmen. Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene statt GHPR Der Gemeinsame Ausschuss der Hauptpersonalräte wurde entgegen der Forderungen des tbb durch eine Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene ersetzt. Die Arbeitsgemeinschaft kann die Angelegenheiten abstimmen, die von allgemeiner Bedeutung sind und über den Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehen. Anhebung der Anzahl der Bezirkspersonalräte im Schulamtsbereich Die bisherige Begrenzung auf höchstens 17 Mitglieder in einem Bezirkspersonalrat eines Schulamtsbereichs wurde auf 19 Mitglieder erhöht. Dies trägt zu mindestens teilweise den Bedingungen von nur noch fünf statt bisher elf bestehender Schulamtsbereiche Rechnung. Der tbb hatte sich im Rahmen der Umstrukturierungen in diesem Bereich für eine Anhebung stark gemacht. Fazit Der tbb konnte abschließend feststellen, dass die Novelle des Personalvertretungsgesetzes teilweise Verbesserungen mit sich bringt und in einigen Bereichen langjährige Forderungen des tbb sowie der in ihm vertretenen Fachgewerkschaften aufgreift. Thüringer Dienstrecht Die bereits für die letzte Legislaturperiode (2005-2009) angekündigte Dienstrechtsreform kam doch erst zum 1. Januar 2015. Der tbb hatte sich mit Unterstützung der Kommission Dienstrecht mehrfach durch Stellungnahmen in den Prozess eingebracht und dabei einige Änderungen des ursprünglichen Entwurfes erwirken können. Darunter: Seite 67 von 99 Thüringer Beamtengesetz Im Interesse der Anwenderfreundlichkeit wurden die laufbahnrechtlichen Bestimmungen aus dem Beamtengesetz gestrichen und in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Kosten Untersuchung Amtsarzt Es wurde ein Hinweis aufgenommen, dass die Kosten einer vom Dienstherrn angeordneten amtsärztlichen Untersuchung nicht den Beamten auferlegt werden dürfen. Damit wurde Rechtsklarheit in einigen Bereichen geschaffen. Verjährung Schadensersatzansprüche Das neue ThürBG verzichtete auf die bisher in § 60 ThürBG a.F. enthaltenen eigenständigen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nunmehr nach den zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen der §§ 195 und 199 Abs. 1 bis 3 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen des Dienstherrn beträgt demnach drei Jahre. Arbeitszeit Es wurde im Beamtengesetz nunmehr die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt auf 40 Stunden in der Woche festgesetzt. Soweit der Dienst Bereitschaftszeiten einschließt, kann die regelmäßige Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen auf durchschnittlich bis zu 48 Stunden in der Woche verlängert wurden. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes kann die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt auf bis zu 56 Stunden in der Woche verlängert wurden, wenn die Beamten schriftlich eingewilligt haben. Familienpflegezeit Die bereits bestehenden Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung wurden um die „Familienpflegezeit“ erweitert. Auf Antrag für die Dauer von längstens 48 Monaten Teilzeitbeschäftigung als Familienpflegezeit zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu genehmigen. Verbleibender Kritikpunkt des tbb: Es gibt keinen finanziellen Ausgleich bzw. Aufstockung hierfür. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Landespersonalausschuss Der Landespersonalausschuss (LPA) besteht nunmehr aus neun (anstatt bisher acht) ordentlichen und neun (anstatt acht) stellvertretenden Mitgliedern. Der Staatssekretär des für das Beamtenrecht zuständigen Ministeriums bleibt ständiges Mitglied. Es wurde seine Stellung als Vorsitzender festgeschrieben. Er wurde im Verhinderungsfalle weiterhin durch den Leiter der für das allgemeine Dienstrecht zuständigen Abteilung dieses Ministeriums vertreten. Die Landesregierung beruft je vier ordentliche und je vier stellvertretende Mitglieder aus den obersten Landesbehörden. Von den übrigen vier ordentlichen Mitgliedern und ihren Stellvertretern sind je zwei ordentliche und je zwei stellvertretende Mitglieder auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände zu berufen. Künftig wurde der LPA zur Durchführung seiner Aufgaben durch eine in dem für das Beamtenrecht zuständigen Ministerium einzurichtende Geschäftsstelle unterstützt. Es wurde auf Anregung des tbb zudem ein klarstellender Hinweis aufgenommen, dass Beschlüsse des Landespersonalausschusses unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bekannt gemacht wurden können, soweit sie allgemeine Bedeutung haben. Thüringer Laufbahngesetz Die bisher im Thüringer Beamtengesetz und in der Thüringer Laufbahnverordnung enthaltenen laufbahnrechtlichen Bestimmungen wurden im neuen Thüringer Laufbahngesetz und damit in einem Regelwerk zusammengefasst. Die bisherige Laufbahnverordnung entfällt. Stellenausschreibung In das Gesetz wurde die Verpflichtung zur Stellenausschreibung (bei Neueinstellungen und Beförderungsdienstposten) festgeschrieben. So ist es erforderlich, Bewerber für Neueinstellungen, das heißt Ernennungen unter Begründung eines Beamtenverhältnisses (vergleiche § 28), durch eine öffentliche Stellenausschreibung (zum Beispiel im Internet, in Seite 68 von 99 einem Amtsblatt oder einer Zeitung) zu ermitteln. Ausschreibungen, die lediglich in den Diensträumen einer Behörde aushängen, genügen diesen Anforderungen nicht. Auch wurden Festlegungen für Ausnahmen (z.B. Stellen politischer Beamter) der generellen Stellenausschreibungsverpflichtung festgelegt. Berechnung Dienstzeiten Bei der Berechnung der Dienstzeiten sind – außer, wenn im Einzelfall Gründe für eine Abweichung vorliegen – Zeiten einer Voll- und Teilzeitbeschäftigung im gleichen Umfang zu berücksichtigen. Auf die bisherige pauschale Kürzung bei Teilzeitbeschäftigten (bei unterhälftiger Teilzeit) wurde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung verzichtet. Höchstaltersgrenzen Auf die Festsetzung einer allgemein verbindlichen „zahlenmäßigen“ Höchstaltersgrenze wurde zukünftig verzichtet. Nach der Neuregelung dürfen Bewerber zum Zeitpunkt der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe das Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das 20 Jahre vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Ruhestandseintritts liegt. Ausnahmen sind bspw. dann zulässig, wenn Spezialkräfte gewonnen wurden sollen. Das heißt, dass Beamte, die zukünftig mit dem Ablauf des Monats in den Ruhestand treten, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden, bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 47. Lebensjahr vollenden, in ein Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt wurden können. Die Einstellungshöchstgrenzen für Vollzugsbeamte liegen – je nach Laufbahn – beim vollendeten 40. Lebensjahr (mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst), beim vollendeten 42. Lebensjahr (mittlere und gehobene Polizei und Justizvollzugsdienste und gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) und beim vollendeten 44. Lebensjahr (alle höheren Vollzugsdienste). Laufbahnen Das Laufbahnsystem wurde neu gestaltet. Ziel der Neuordnung ist es, die Zahl der bestehenden Laufbahnen zu reduzieren, die Zuordnung der Bildungsabschlüsse und Qualifikationen zu den Laufbahnen zu erleichtern, den Verwaltungsaufwand bei einem tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Wechsel von Tätigkeiten zu verringern und die Attraktivität für Bewerber mit Berufserfahrung zu erhöhen. Zudem gibt es nur noch 11 Fachrichtungen. In den einzelnen Fachrichtungen können für Ämter, die eine gleiche Qualifikation erfordern, Fachrichtungszweige eingerichtet wurden. Anerkennung der Laufbahnbefähigung. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung gegeben sind, obliegt aufgrund der Sachnähe zukünftig der für die jeweilige Fachrichtung zuständigen obersten Landesbehörde. Einstellung im Eingangsamt Der bereits jetzt geltende Grundsatz, dass Neueinstellungen im jeweiligen Eingangsamt der Laufbahn vorzunehmen sind, wurde festgeschrieben. Einstellung in höherer Laufbahn Neu ist eine Regelung, die Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes, die privat eine Hochschulausbildung absolviert haben erlaubt, die Möglichkeit, in der höheren Laufbahn eingestellt zu wurden. Personalentwicklung Es wurden Maßnahmen zur Personalentwicklung (bspw. Personaleinsatz, Fortbildung und Qualifizierung, Beurteilung, Zielvereinbarungen) im Gesetz benannt. Grundlage für deren gezielten Einsatz bilden die zu erstellenden Personalentwicklungskonzepte. Es wurde eine Verpflichtung des Dienstherrn aufgenommen, Qualifikation zu fördern, und für den Beamten, sich selbst fachlich und methodisch fortzubilden. Fazit: Auch diese „Reform“ ist nach Ansicht des tbb in großen Teilen verbesserungswürdig. So fehlt es neben einer finanziellen Ausgestaltung der Familienpflegezeit für Beamte an einer neuen Altersteilzeitregelung. Thüringer Besoldungsrecht Thüringen muss seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 Seite 69 von 99 zur sogenannten Bündelung von Dienstposten steht Thüringen vor der Aufgabe, rund 16.000 Dienstposten von Landesbeamten zu bewerten. Damit sollen Unklarheiten beseitigt und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte anlässlich eines Urteils vom 30. Juni 2011 zu der Einreihung in eine Beförderungsrangliste die Aussage getroffen, dass „die Zuordnung von Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten) […] der sachlichen Rechtfertigung bedarf, die sich nur aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben kann“. Dieser Rechtsprechung, die sich sowohl auf Artikel 33 GG als auch auf bundesgesetzliche Regelungen im Bundesbesoldungsgesetz stützt, soll nunmehr durch eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes entsprochen wurden. Verbeamtete Lehrer im Schulbereich und Professoren an Hochschulen waren von der Neuregelung zur Stellenbewertung nicht betroffen. Als Reaktion auch auf diese geänderte Rechtsprechung wurde eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Diese enthielt u.a. folgende Änderungen: Erleichterungen beim Familienzuschlag Beamten und Richtern in eingetragenen Lebensgemeinschaften bekommen rückwirkend den Familienzuschlag für Beamte. Darüber hinaus soll es zu einer Vereinfachung der Auszahlungsregelung des Familienzuschlages kommen. Die komplizierten Anrechnungsmodalitäten hinsichtlich der bestehenden Unterhaltsverpflichtung sollen damit entfallen. Stellenobergrenzen Geplant ist, die Stellenobergrenzenverordnung aufzuheben und eine Regelung zu Stellenobergrenzen künftig in das Besoldungsgesetz aufzunehmen. Grundschullehrerbesoldung Der Thüringer Landtag hat die bessere Bezahlung der Thüringer Grund- und Förderschullehrer mit DDR-Ausbildung beschlossen. Mit der am 16. Juli 2014 verabschiedeten Ände- tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht rung des Besoldungsgesetzes wird das Gehalt von rund 2.000 Lehrern der unteren Klassenstufen bis 2017 schrittweise angehoben. Bisher wurden Grund- und Förderschullehrer mit einer DDR-Ausbildung gegenüber ihren Kollegen mit einem nach 1989 erlangten Abschluss laut Besoldungsgesetz niedriger eingruppiert und damit auch schlechter bezahlt. Mit der Gesetzesänderung werden sie jetzt schrittweise gleichgestellt. Die Gesetzesänderung wurde gemeinsam durch das Thüringer Bildungsministerium, das Thüringer Finanzministerium, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und den Thüringer Beamtenbund auf den Weg gebracht. Die ab 2015 beginnende stufenweise Anpassung der Besoldung gilt für Beamte und Angestellte gleichermaßen. Reguläre Beförderungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt. Thüringer Beamtenversorgungsgesetz Am 16. Juni 2011 wurde vom Thüringer Landtag das „Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (ThürGVersA)“ beschlossen und führte zu folgenden Änderungen auf Landesebene für die Beamten: schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf erfolgte ein Anstieg des Pensionseintrittsalters zeitlich parallel zur Anhebung der Altersgrenzen für die Regelaltersrente schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Die ohne Änderung des ThürBG ab 2012 drohende Versorgungslücke zwischen Pensionseintritt und frühest möglichem Rentenbezug für Beamte mit einer Misch-Altersversorgung aus Pensions- und Rentenanteil (typische Erwerbsbiografie für Beamte mit Beschäftigungsanteil im Angestelltenverhältnis) wurde mit der Verabschiedung des ThürGVersA geschlossen und damit der zweiten Forderung des tbb im Rahmen unseres „Dreierpakets“ entsprochen, wenn auch auf verbindlicher und nicht auf freiwilliger Basis, wie von uns immer wieder gefordert. Seite 70 von 99 Ausnahmeregelungen für Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug zu den Regelaltersgrenzen gibt es auch zukünftig, sie sind aber größtenteils ebenso mit einer schrittweisen Anhebung verbunden. Dies wurde im Vorfeld stark von Seiten des tbb kritisiert, ebenso wie das Fehlen von Sonderregelungen für Beamte in Wechselschicht. Der Ausgleich für die besonderen Altersgrenzen für Beamte des Vollzugsdienstes und des Einsatzdienstes der Feuerwehr (§ 48 BeamtVG-a.F.) findet nur noch bis zum 31. Dezember 2016 Anwendung und wurde bis dahin stufenweise abgeschmolzen (2012: 4 091 €, 2016: 891 €). Der tbb hatte sich leider vergeblich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung stark gemacht. Eine derartige Kürzung des Höchstbetrages des Ausgleichs erscheint uns als nicht akzeptabler Alleingang Thüringens mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Thüringer Beamtinnen und Beamten. Weder das Bundesversorgungsrecht, noch die Versorgungsgesetze anderer Bundesländer sehen eine solch starke Abschmelzung vor. Senkung der Antragsaltersgrenze Die voraussetzungslose Antragsaltersgrenze, also das Alter, ab dem die Beamtinnen und Beamten selbstbestimmt und früher in den Ruhestand treten können, wurde von 63 auf 62 Jahre gesenkt. Als Novum wurde bei den besonderen Altersgrenzen der Polizei-, Justizvollzugsbeamten sowie Beamten im feuertechnischen Dienst der Antragsruhestand mit 60 Jahren eingeführt. Versorgungsabschlag Wer unter Inanspruchnahme dieser Antragsaltersgrenze in den Ruhestand tritt, muss einen Versorgungsabschlag hinnehmen. Dieser Versorgungsabschlag wurde lebenslang erhoben. Seine Höhe ist abhängig von dem Zeitraum, der bei der Zurruhesetzung noch an dem Ende des Monats fehlt, in dem man das Pensionsalter erreicht. Mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr geht auch eine entsprechende Erhöhung des Abschlags einher. Der Abschlag beträgt 3,6 % pro Jahr bzw. 0,3 % für jeden Monat. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Die Abschlagsfreiheit aufgrund besonders langer Beschäftigungszeiten wurde für Beamtinnen und Beamte analog der entsprechenden Rentenaltersgrenze übernommen, so dass abschlagsfreie Versorgung bei Eintritt in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich ist, soweit man mindestens 45 Jahre ruhegehaltsfähiger Dienstzeit nachweisen kann. Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes Eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes kann eine Beamtin bzw. ein Beamter mit zu erwartender Mischversorgung (Pension und Rente) unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sofern die Eintrittsaltersgrenzen auseinander fallen. Die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wurde ausschließlich auf Antrag vorgenommen, der innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Beamten in den Ruhestand gestellt worden sein muss. Besonderheiten bei der Berücksichtigung von Dienstzeiten Zeiten einer Altersteilzeit sind zu neun Zehnteln der Arbeitszeit ruhegehaltfähig, die der Bemessung der ermäßigten Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde gelegt worden ist. Das bedeutet, dass z.B. bei Vollbeschäftigung und Inanspruchnahme der Altersteilzeit vom 55. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr der Zeitraum von 10 Jahren insgesamt mit 9 Jahren als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wurde. Zeiten, die im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst abgeleistet worden sind, wurden bislang nach § 10 BeamtVG-a.F. als ruhegehaltfähig anerkannt, soweit sie 1. zur Ernennung geführt haben oder ein wesentlicher Grund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis waren und 2. dem Beamtenverhältnis unmittelbar, also ohne Unterbrechung, vorangingen. Nunmehr wurden nach § 16 BeamtVG Zeiten, in denen ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis hauptberuflich im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von Seite 71 von 99 dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, als bis zu fünf Jahren ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt. Dies gilt nicht, wenn die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist. Thüringer Beihilfeverordnung Zum 1. Juli 2012 wurde in Thüringen das Beihilferecht verändert. Diese Änderungen haben teilweise finanzielle Auswirkungen zu Lasten der Beschäftigten. Wichtigste Änderung war eine Neuregelung des Eigenbehaltssystems. Bislang galt die in der gesetzlichen Krankenversicherung übliche „Praxisgebühr“ von 10 Euro aufbereitet in entsprechender Form, d. h. vereinzelt nach Sparten (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten) und unter Ausklammerung von Weiterverweisungen an andere Ärzte. Nach der im Juli 2012 vorgesehenen Regelung betrug der Eigenbehalt zukünftig einheitlich 4 Euro und sollte von der zu gewährenden Beihilfe je Arzneimittel und je Rechnungsbeleg abgezogen wurden. Zur Vermeidung von sozialen Härten und zur Steuerung der Inanspruchnahme von Leistungen sind Befreiungstatbestände und Belastungsgrenzen vorgesehen. Neues Gleichstellungsgesetz In Thüringens Verwaltung werden seit 2013 40 Prozent der Chefposten für Frauen reserviert. Zudem können auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt wurden. Das sind die beiden wichtigsten Neuerungen im Thüringer Gleichstellungsgesetz, das vom Thüringer Landtag am 14. Februar 2013 nach kontroverser Debatte beschlossen wurde. Nach dem neuen Gleichstellungsgesetz sollen künftig 40 Prozent der Führungspositionen im öffentlichen Dienst mit Frauen besetzt wurden. Zurzeit sind weniger als zehn Prozent der Staatssekretärposten, weniger als 15 Prozent der Referatsleitungen und nur knapp 25 Prozent der Abteilungsleitungen in den obersten tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Landesbehörden in Frauenhand. Christiane Scheler, Vorsitzende der Frauen im Thüringer Beamtenbund, fasst dies knapp zusammen: „Je höher die Funktionsebene, umso geringer ist der Frauenanteil.“ Das Gesetz sieht vor, dass künftig alle Behörden Pläne aufstellen, um mehr Frauen in die Verwaltungsspitzen zu bringen. Sollten die Ziele nicht erreicht wurden, drohen Sanktionen. Die Pläne könnten auch eingeklagt wurden. Außerdem soll mit dem neuen Gesetz die Position der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wurden. Daneben räumt der Entwurf der Gleichstellungsbeauftragten bessere Beteiligungsrechte z.B. bei Einstellungen, Beförderungen und Versetzungen. „Als große Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten sehen wir die Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten sowie die Einführung eines Klagerechtes“ führt Scheler weiter aus. Mit der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes soll ein wesentlicher Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Beseitigung bestehender und zur Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Thüringen geleistet wurden. Die tbb frauen hatten sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch mit den vorgelegten Gesetzentwürfen befasst und sich für eine Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wiederholt eingesetzt. Beratung und Rechtsschutz Der dbb/ tbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsgewerkschaften für deren Einzelmitglied durch. Dazu gehören Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr. In Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Rechtsschutz gewährende Stelle im Ausnahmefall Rechtsschutz gewähren. Eine Rechtsschutzdurchführung Seite 72 von 99 über die dbb Dienstleistungszentren erfolgte hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sachverhalte nur insoweit, als ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist. Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat. Neben der schriftlichen und telefonischen Beratung für dbb Personalratsmitglieder, bietet der dbb seit etwa einem Jahr persönliche Rechtsberatungstermine in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin an. Ab Juli wurde dieses Angebot wegen der großen Nachfrage auch auf Schwerbehindertenvertreter ausgedehnt. Gegenstand der Beratungen sollen Fragen sein, die einen Zusammenhang mit der Personalratstätigkeit bzw. mit der Arbeit als Schwerbehindertenvertreter haben und einen Bezug zum Personalvertretungsrecht bzw. Recht der Schwerbehindertenvertretungen aufweisen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (dbb beamtenbund und tarifunion, GB 5, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Telefon: 030/4081-5701, Telefax: 030/40 81-4759, [email protected]) tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Bildungsarbeit Eine besonders wichtige Zielgruppe der gewerkschaftspolitischen Bildungsarbeit sind die Personalräte und der Nachwuchs im öffentlichen Dienst. In Zusammenarbeit mit unseren Fachgewerkschaften, vor allem tlv und komba, organisierte der tbb zahlreiche Seminare für Personalvertretungen. Die dbb Jugend Thüringen ergänzte das Angebot des tbb durch regelmäßige JAV Schulungen und die tbb frauenvertretung organisierte bis zu 2x jährlich Seminare zu den Themen „Motivation“ und „Burn Out“. Presse und Öffentlichkeitsarbeit Gute Zusammenarbeit mit den Medien Die Effektivität der Gewerkschaftsarbeit ist in hohem Maße vom „öffentlichen Profil“ abhängig. Auch die besten Argumente wurden von Regierung und Verwaltung gerne überhört, wenn es nicht gelingt, die Öffentlichkeit und die Politik zu überzeugen. Die Durchsetzung berechtigter Forderungen der Beschäftigten, der dienstlichen, besoldungs- und tarifrechtlichen sowie der sozialen Forderungen des tbb ist nicht nur in Einzelgespräche zu erreichen. Der Landesvorstand hat im Berichtszeitraum seine gewerkschaftspolitischen Forderungen und die häufig notwendigen Veranstaltungen, Tagungen, Demo- und Streikmaßnahmen mit zahlreichen Presserklärungen, Pressekonferenzen sowie Rundfunkund TV-Interviews begleitet. Tag der offenen Tür im Thüringer Landtag Der Tag der offenen Tür des Thüringer Landtages am 25. Juni 2011 war nicht nur eine Gelegenheit für die Bürger, Einblicke in die Arbeit der Landesregierung, Fraktionen und Parteien zu erhalten. Auch Gewerkschaften präsentierten sich und ihre Arbeit. Gemeinsam mit dem BDF, der DVG Thüringen und dem Bund der Rechtspfleger stellte sich der tbb den Fragen der Be- Seite 73 von 99 schäftigten des öffentlichen Dienstes und natürlich auch der Bevölkerung. Gerade zu diesem Zeitpunkt wollten Thüringer Beamte wissen, was wurde jetzt mit meiner Arbeitszeit, ab wann kann ich zukünftig in Pension gehen, wie wurden die Tarifergebnisse in Thüringen für die Beamten übernommen. Neben der Vorstellung der allgemeinen Leistungen der Gewerkschaften konnten auch erstmals die Interessierten über wirtschaftliche Vorteile der Mitgliedschaft in einer Fachgewerkschaft des tbb informiert wurden. Natürlich nutzten die Vertreter der Gewerkschaft die Möglichkeit des Gesprächs mit den Politikern, wie z.B. Mareike Klostermann mit Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht. Gemeinsam mit BDF, BRH, DVG, DStG, dbb jugend thüringen und komba präsentierte sich der tbb 2012 und 2014 mit einem Stand auf dem Gelände des Thüringer Landtages und nutzte so die Möglichkeit, mit den zahlreich vertretenen Politikern, Abgeordneten und Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Der Seniorenverband BRH informierte über die aktuelle Situation in der Pflege während die komba nach den Tarifverhandlungen im Frühjahr im Bereich Bund und Kommunen (TVöD) Aufklärungsarbeit leistete, um die Unterschiede TV-L und TVöD sowie die Zusammenhänge mit der Übertragung der TarifErgebnisse auf die Thüringer Beamten zu erläutern. Die dbb jugend klärte über Ausbildungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sowie über die aktuelle Initiative des tbb zum Bildungsurlaub auf. Die Vertreterinnen der Geschäftsstelle des Beamtenbundes informierten über die Arbeit des tbb und beantworteten Rückfragen zur Beihilfe und zu einzelnen Fachgewerkschaften. Neben den fünf Landtagsfraktionen waren mehr als 200 Kommunen, Vereine, Verbände und Institutionen beim Tag der offenen Tür des Thüringer Landtages vertreten. Unsere Fachgewerkschaften berichten Kurzbericht des BTE Im September 2014 fand in Königswinter die Bundeshauptvorstandssitzung des BTE statt. Thüringen wurde durch Frau Evelyn Breitenherdt vertreten. Es wird derzeit durch eine Arbeitsgruppe des Bundesvorstandes, unter Mitarbeit der einzelnen Landesverbände an einer Übersicht über die Tätigkeiten im Mess-, Eich- und Beschusswesen gearbeitet, aus der später eine Empfehlung an die Tarifkommission des dbb gehen soll. Diese Empfehlung wird zur korrekten Tätigkeitsbeschreibung und der dazugehörenden Eingruppierung dringend gebraucht. Die aktuell im TV-L hierzu gültigen Parameter sind unvollständig und decken nicht die Bandbreite der Tätigkeiten ab, zumal durch die rasante Entwicklung auf messtechnischem Seite 74 von 99 Gebiet die Anforderungen an die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig steigen und vor allem umfangreicher werden. In diesem Zusammenhang ist es für den BTETH nicht hinnehmbar, dass alle im Mess-, Eichund Beschusswesen arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer umfangreichere Aufgabenübertragungen hinnehmen mussten, aber an Eingruppierung und Besoldung sich nichts geändert hat. In der verantwortlichen (Personal) Abteilung des TLV herrscht seit zwei Jahren Bearbeitungsstau. Die Beschäftigten, die einen Antrag auf Prüfung der Eingruppierung gestellt haben, arbeiten ohne entsprechendes Entgelt, bzw. entsprechende Besoldung zu bekommen. Unzufriedene Mitarbeiter und Überlastungsanzeigen sind die Folge, was den BTE-TH auch weiterhin für die entsprechenden Beschäftigten eintreten lässt. Kurzbericht des BTB Thüringen Die Mitgliederzahlen des BTB sind im Berichtszeitraum um mehr als 20 % gestiegen. Es ist keine Selbstverständlichkeit in Zeiten von Personalabbau und Verwaltungsreformen, sich der Aufgabe der Personalratsarbeit zu stellen. Trotz allem ist es dem BTB Thüringen geluntbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht gen, bei der letzen Personalratswahlen sehr erfolgreich abzuschneiden: Der BTB Thüringen stellt in 3 Ministerien den stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptpersonalrates und diese 3 Vertreter sind gleichzeitig Mitglied in der ARGE HPR. In zahlreichen örtlichen Personalräten der Landes- und Kommunalverwaltung haben Mitglieder des BTB Thüringen den Im Bild (v.l.n.r.): Bernd Niesen, Arne Goldammer, Burga Beyer, Andrea Erlebach, Steffen Hornig, Frank Fielitz, Simone Pabst, Uwe Käppel, Alexander Gaupp, Steffen Steinbrück, Frank Schönborn, Heiko Naumann Vorsitz inne oder sind Mitglied der örtlichen Personalräte (THÜLIMA, LRA Sömmerda; TLVermGeo; TMBLV; Ämter für Landentwicklung). Erfreulich ist auch, dass bereits zum wiederholten Male ein BTB Mitglied den Vorsitzend der Haupt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) stellt. Des Weiteren ist der Landesvorsitzende zum Vorsitzenden der ARGE HPR gewählt worden. Der BTB Thüringen hat im Berichtszeitraum regelmäßig Gespräche mit Staatsekretären aus den Ministerien des Geschäftsbereiches TMLFUN, TMBLV und TMFSG geführt. Hervorzuheben ist, dass erstmalig Gespräche mit dem Sozialministerium über die Bereiche des Arbeits- und Verbraucherschutzes geführt werden konnte. stellt nunmehr in allen Dienststellen den Vorsitzenden der örtlichen Personalräte. Darüber hinaus haben die Mitglieder des BSBD bei der Wahl zum Hauptpersonalrat Justizvollzug 6 der insgesamt 7 Sitze errungen. Ein Erfolg auf der ganzen Linie. Erstmals ging der Sitz des Beschäftigtenvertreters an die Liste des BSBD. Die Wahlbeteiligung lag mit 66,63 % wieder bei der der vergangenen Jahre. Diese hätte bei einer besseren Wahlbeteiligung der JVA Tonna (51,37%) und der JSA Ichtershausen (58,57%) noch besser ausfalIm Bild: Gerd Schulz (BSBD) len können. Die Wahlbeteiligung der anderen Dienststellen lag zwischen 72,22% (JVA Goldlauter) und 84,34% (JVA Gera). In der konstituierenden Sitzung des Hauptpersonalrates Justizvollzug, im Juni 2014 wurde Uwe Allgäuer zum Vorsitzenden und Uwe Steinke zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Weiterhin gehören dem Vorstand Frau Kirschenpfadt und Bernd Krüger an. Kurzbericht der DPolG Für die Polizei stand wie in jeder Wahlperiode wieder einmal eine Polizeireform an. Die Polizeistrukturreform wurde von der Landesregierung mit einem sehr schnellen Zeitplan umgesetzt und viele Kolleginnen und Kollegen fühlen sich verlassen und zurückgesetzt. Kurzbericht des BSBD Die im Mai 2014 statt gefundenen Personalratswahlen waren ein voller Erfolg für den BSBD Landesverband Thüringen. Dieser erreichte sein bisher bestes Ergebnis, was je bei Personalratswahlen erreicht wurde: Der BSBD Seite 75 von 99 Im Bild: Jürgen Hoffmann (DPolG) Die DPolG zeigte sehr kritisch Schwachstellen auf und fand dabei keinerlei Gehör! In der Anhörung im Landtag zum Gesetzesentwurf für die Polizeistrukturreform wies die Polizeiabteilung und Landesregierung jegliche Kritik zurück und brachte tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht ihren Entwurf mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD durch. Ein zwischen beiden Fraktionen geschlossener Vertrag hierzu blieb auf dem Papier und fand keine weitere Beachtung in der Umsetzung. Insbesondere zur Planstellen- und Stellenbewirtschaftung und Verwendung der Vollzugsbeamten blieb ein Textbaustein bis heute! Eine ernüchternde Realität der letzten 5 Jahre: so viel Klagen an den VG und OVG unserer Kolleginnen und Kollegen wie nie zuvor; Betriebsklima so tief gesunken wie nie zuvor; Ermittlungen gegen Personalräte und Gewerkschafter in der Polizei wie in den vergangenen Wahlperioden nicht in der Anzahl zusammen unter mehrmaligen Brechens des Rechtes bei TKÜ oder Observationen; Beförderungsstopp durch Klagebegehren so hoch wie in den ganzen Wahlperioden nicht; Personalabbau Polizei von ca. 1000 Planstellen und Stellen 2008 - 2014; weiterer geplanter Personalabbau bei Polizei von nochmals ca. 900 Planstellen und Stellen. Die DPolG führte einen erbitternden Kampf gegen diese sich anzeigenden und herausbildenden Zustände in der Polizei, aber man fand kein Gehör und hat eine Situation die mit Stand vom 01.10.2014 ernüchternd ist: Der Dienstposten Abteilungsleiter Polizei ist seit fast 12 Monaten unbesetzt aufgrund einer Konkurrentenklage. Ebenso unbesetzt blieben bislang der Posten des stellvertretenden Abteilungsleiter Polizei, des Referatsleiters Referat 42 und seines Stellvertreters sowie der Posten des Referatsleiter des Referat 40 inklusive Stellvertreter. Auch die Stelle der Behördenleiter der Landespolizeiinspektionen Erfurt, Nordhausen und Gotha sind beklagt und können somit seit über einem Jahr nicht besetzt werden In der Folge auch der Behördenleiter der Landespolizeiinspektion Suhl. Ernüchterndes Ergebnis: von sieben Behördenleiterpositionen in den Landespolizeiinspektionen sind drei Behördenleiterstellen besetzt. Weitere Dienstposten auf allen Ebenen sind Seite 76 von 99 beklagt. So eine Situation wie im Jahr 2014 gab es nach keiner Legislaturperiode. Die DPolG Thüringen ist trotz dieser Widrigkeiten gestärkt aus dieser Situation herausgegangen und hat mehr Sitze im Personalrat errungen und man konnte auch seine Mitgliederstärke bei mehr als 1.000 weniger Kolleginnen und Kollegen in der Polizei Thüringen halten. Unser Hauptziel auch für die nächste Legislaturperiode bleibt: Kein weiterer Stellenabbau und Verbesserung der Klimas in der Polizei! Kurzbericht Landesverband beamteter Tierärzte Am 15. Mai 2013 fand im Hotel „Am Stadion“ in Jena die Jahrestagung und Mitgliederversammlung des LbT statt. Frau Dr. Grimm, Vorsitzende des Landesverbandes, begrüßte alle Teilnehmer, Referenten und Gäste. Sehr ansprechend und abwechslungsreich waren die aktuellen Themen. Als erstes stellte Herr Rochus Wallau von der Rechtsanwaltskanzlei Krell, Weyland, Grube aus Gummersbach „Neue Formen der Verbraucherinformation im Lebensmittelbereich“ vor. Herr Dr. Jürgen Müller von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft aus Jena referierte zu „Aktuellen Herausforderungen für die Schweineproduktion“. Prof. Peter Kunstmann von der Universität Jena debattierte mit uns zu Fragen des „Tierärztlichen Berufsethos und amtstierärztlicher Dienst“. Frau Dr. Monika Bedrich vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit informierte die Teilnehmer zum Sachstand zu vertraglichen Verhandlungen mit einer Firma, die die „Tötung von Tieren im Seuchenfall“ auf Abruf für das Land Thüringen übernehmen könnten. Zum Ende der Veranstaltung gab Dr. Udo Moog von der Thüringer Tierseuchenkasse aus Jena den Teilnehmern einen Einblick zu „Informationen zum Q-Fieber-Projekt“. Im Anschluss an die Mittagspause begrüßte der LbT als Gast Helmut Liebermann, der zu aktuellen Entwicklungen im Beamtenrecht informierte. Er stellte dar, entgegen der weitläufigen Meinung, dass Beamte nicht teurer tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht sind als Tarifangestellte, wenn man Berufsleben und Ruhestand mit in Betracht zieht. Im Anschluss erfolgte durch Frau Dr. Grimm die Rechenschaftslegung. Schwerpunkte der Arbeit lagen dabei z.B. auf Stellungnahmen zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Tiergesundheitskontrolleure, bei der 3. Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes (personelle Grenzen des Landeskrisenzentrums), auf der neuen Lebensmittelkontrolleursverordnung und auf der 16. ArzneimittelgesetzesNovelle. Frau Dr. Grimm dankte für die angenehme Zusammenarbeit im Vorstand und erklärte aus privaten Gründen, dass sie für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung steht. Nach dem Kassenbericht durch Dr. Lederbach wurde der Vorstand einstimmig von seiner Tätigkeit entlastet. Die anwesenden Mitglieder wählten im Anschluss in geheimer Abstimmung den neuen Vorstand. Alle 8 Kandidaten wurden in den Vorstand gewählt. Dieser wählte dann als Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Sabine Anke. Als ihr Stellvertreter wurde Herr Stephen Zschimmer, als Kassenwart Herr Dr. Robert Lederbach und als Schriftführer Frau Steffi Thomsen gewählt. Dem Vorstand gehören weiterhin Frau Dr. Ulrike Bange, Herr Dr. LutzPeter Klendauer, Herr Markus Overhoff und Herr Michael Schmidt an. Die neue Vorsitzende Frau Dr. Anke dankte für das in Sie gesetzte Vertrauen und beendete die Mitgliederversammlung. Kurzbericht des Büro Thüringen der DPVKOM im RV Mitte Betriebsratswahlen Es fanden in unserem Organisationsbereich mehrere Betriebsratswahlen statt. 2010 sowie 2014, sowie im Bereich des Technischen Services der Deutschen Telekom 2013 aufgrund größerer Umorganisationsmaßnahmen. Hier wurden mehrere neue Betriebe gebildet Seite 77 von 99 sowie der Zentrale Service des Technischen Services komplett umgebaut. Schwerpunkt bei den Betriebsratswahlen war das Suchen von Kandidaten, Aufstellen der Listen sowie die Benennung von Mitgliedern für die Wahlvorstände und das Erstellen der Wahlwerbung sowie deren Durchführung. Vom Büro Thüringen aus wurden alle Mitglieder persönlich angesprochen oder angeschrieben und oftmals nachhaltige persönliche Gespräche geführt, die die Wichtigkeit einer Kandidatur und der Arbeit im Betriebsrat nochmals herausstellten. Außer bei der DPAG NL Brief Erfurt, gab es keinen Betrieb in unserem Organisationsbereich der territorial nur in Thüringen bestand. Die meisten Betriebe erstreckten sich über mehrere Bundesländer oder sogar bundesweit, so dass es notwendig war mit anderen Regionalverbänden insbesondere RV Ost und RV Nord, sowie mit der Bundesgeschäftsstelle zusammenzuarbeiten. Als Fazit kann man feststellen, dass wir in allen Bereichen der Deutschen Telekom die Mandate halten konnten und sogar wie im Bereich der Deutschen Post Brief Erfurt hinzugewinnen konnten und unsere Freistellung in diesem Bereich nun mehr seit über 8 Jahren verteidigen konnten. tbb Mit dem Thüringer Beamtenbund wurde eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit geführt. Die Landeshauptversammlungen wurden regelmäßig vom Kollegen und Vertreter im tbb LaHaVo Markus Schönfeld oder in Vertretung von Marieluise Gräbner besucht. Die Kollegin Gräbner arbeitet beim TBB seit vielen Jahren aktiv im Seniorenbereich in verschiedenen Gremien. Über den TBB wurden mehrere Mitglieder für die Arbeitsgerichte in Thüringen benannt und sind dort als ehrenamtliche Richter tätig. Rechtsschutz Alle beim Dienstleistungszentrum eingereichten Rechtsschutzfälle wurden im Sinne unserer Mitglieder erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich Telekom und Post ging es um Fragen von Eingruppierungen unserer Mitglieder. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Diese konnten erfolgreich außergerichtlich geregelt werden. Unsere Mitglieder erhalten nun wesentlich mehr Geld. Man konnte in den Verfahren auch feststellen wie die Telekom einfach nur „ mauert “, nach dem Motto: Wer nicht klagt hat eben Pech gehabt. Einen sehr schwierigen Fall konnten wir auch im Falle eines Kollegen der Kabel Deutschland GmbH im Sinne unseres Kollegen lösen, wobei festzuhalten ist das andere Kollegen mit dem gleichen Problem bei einer anderen Gewerkschaft leer ausgingen. Desweiteren kümmert sich das Dienstleistungszentrum um die Ansprüche einer Kolleginn die per Betriebsübergang von der Telekom in einen privaten Callcenter verschoben wurde und der nun insolvent ist. Außendienst/ Mitgliederbetreuung Bei Nachfragen und Problemen unserer Mitglieder und Funktionsträger in den Ortsverbänden wurden diese auch direkt vor Ort betreut. Außendiensteinsätze führten regelmäßig nach Jena, Gera, Stadtroda, Erfurt und Gotha. Die Sitzungen und Veranstaltungen Ortsverbände in Thüringen wurden regelmäßig besucht Betreuung der OV und Umorganisation Zur besseren und effektiveren Betreuung unserer Mitglieder wurden im Bereich Thüringen mehrere Umorganisationen der vorhandenen Ortsverbände durchgeführt. So wurde der OV Sonneberg aufgelöst und dem Ortsverband Erfurt zugeordnet. Desweiteren wurde der Ortsverband Jena/ Stadtroda dem Ortsverband Gera zugeordnet. Um die Mitglieder noch besser betreuen zu können wurde dann in 2014 alle Ortsverbände aufgelöst und ein neuer Bereichsverband Thüringen gegründet. Hier sind neben dem Vorsitzenden Markus Schönfeld die Stellvertreter für die Bereiche Telekom, Post und Callcenter zuständig. Callcenter D & S Europe Im Callcenterbereich wurde sehr viel Mühe und Zeit in den Standort der D&S Europe Gera investiert um hier Mitglieder zu werben. Es wurden hier regelmäßig Betriebsversammlungen mit Rederecht besucht und Informationsstände aufgebaut. Der Betriebsrat wurde bei Seite 78 von 99 seiner Arbeit individuell beraten z. B bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Fazit ist, dass zwar einige BR Mitglieder in der DPVKOM organisiert sind, sowie auch der Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung, aber die große Masse der Beschäftigten sich, trotz vieler Probleme, nicht gewerkschaftlich organisieren lassen. An einem weiter Callcenter in Gera, der BuW Gruppe, konnten einige Mitglieder für die DPVKOM gewonnen werden Geschäftsbericht tlv thüringer lehrerverband 2010 Eröffnung der neuen Geschäftsstelle anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des tlv Mit einem Stehempfang wurde am 13. Februar 2010, am Tag des 20. Verbandsgeburtstages, die neue tlv Geschäftsstelle im Beisein des Kultusministers Christoph Matschie sowie weiterer Vertreter der Parteien im Thüringer Im Bild (v.l.n.r.): Udo Beckmann, Bundesvorsitzender Verband Bildung und Erziehung (VBE), Rolf Busch, tlv Landesvorsitzender, Christoph Matschie Landtag eröffnet. Unter den zahlreichen Gästen waren auch viele tlv Mitglieder der ersten Stunde, die im Februar 1990 den tlv thüringer lehrerverband in Saalfeld gegründet hatten. In seiner Begrüßung würdigte der tlvLandesvorsitzende Rolf Busch die Gründung des tlv als der wohl ersten freien Lehrerinteressenvertretung in der damaligen DDR. Fit For Job – tlv-Sommercamp im Rittergut Lützensömmern Vom 24. -26. Juni 2010 fand das tlv Sommercamp im Rittergut Lützensömmern statt. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht tlv Organisatorin Martina Keßler und Stefan Weniger vom Rittergut hatten an den drei Tagen alles im Griff, um den ca. 60 Teilnehmern Spaß und Erholung zu bieten. In mehr oder weniger ernstzunehmenden Disziplinen, wie Leitergolf, Axtwurf oder Federweitwurf und Geocatching wurden die Besten gesucht. Auch der Besuch des Herbsleber Hofladens mit der Verkostung des erntefrischen Spargels war ein kulinarischer Höhepunkt. tlv-Sommercamp im Rittergut Lützensömmern: Auch geistreiche Getränke wurden im Workshop „Urbanes Kochen“ hergestellt Dank an Martina Keßler und ihrem Team für diesen guten Mix für Körper, Geist und Seele! Bildungspolitischer Stammtisch erstmals mit neuem Kultusminister Der tlv thüringer lehrerverband lud am 20. Mai 2010 zu seinem traditionellen bildungspolitischen Stammtisch ein. Neben Christoph Matschie (SPD), der zum ersten Mal in seiner Funktion als Thüringer Kultusminister der Einladung gefolgt war, nahmen als Parteienvertreter Volker Emde (CDU), Peter Metz (SPD), Im Bild (v.l.n.r.): Dr. Christina Kindervater, Christoph Matschie, Rolf Busch, Volker Emde Michaele Sojka (Die Linke) und Astrid RotheBeinlich (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Dr. Christina Kindervater und Eva Morgenroth als Seite 79 von 99 Vertreter des TMBWK an dieser Veranstaltung teil. In seiner Begrüßung wies der Landesvorsitzende Rolf Busch auf die Einrichtung eines KompetenzNetzwerks Schule, die Verbeamtung des Lehrernachwuchses und die Entwicklung der Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS). Lehrernachwuchs auf gepackten Koffern Für den tlv ist schon lange klar, dass wir in den nächsten Jahren auf ein verhältnismäßig großes Nachwuchsproblem zulaufen. Die politisch Verantwortlichen haben den Handlungsbedarf auch endlich erkannt und entsprechende Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Um nur annähernd eine Chance zu haben, in Thüringen die 2.500 Neueinstellungen in der laufenden Legislatur umsetzen zu können, muss die Landesregierung jetzt handeln und Signale setzen. Die unverzügliche Fortsetzung der Verbeamtung im Grundschulbereich wäre ein solches Signal an den jungen und gut ausgebildeten Lehrernachwuchs. Wenn die Landesregierung jetzt nicht sofort reagiert, sind sie bald den Lockrufen aus den anderen Bundesländern gefolgt und kommen nicht zurück. 2011 Regionale Schulleiterkonferenzen in Thüringen auf Initiative des tlv thüringer lehrerverband Welche Aufgabe hat Schulleitung heute? Welche Unterstützung bzw. Veränderung wünschen sich Schulleitungen, um diese erfolgreich zu bewältigen? Diese und andere Fragen diskutierten 2011 insgesamt fast 200 Schulleitungen mit Vertretern des tlv thüringer lehrerverband auf insgesamt vier Regionalkonferenzen in Erfurt, Gera, Suhl und Worbis. Auch wenn sich zurzeit viel um die neue Thüringer Schulordnung dreht, ist die Schulleitung nach wie vor Dreh- und Angelpunkt für eine gute Schule und deren Weiterentwicklung. Aufgrund der erhöhten Eigenverantwortung von Schule sind hier die Erwartungen und Anforderungen in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Was den Schulleitungen thüringenweit unter den Nägeln brennt, fassten sie in einem Forderungskatalog zusammen. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Ist die Schulordnung noch zu retten? Der tlv thüringer lehrerverband begleitete den Entwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung der Thüringer Schulordnung vom ersten Tag der Veröffentlichung an kritisch. Mit der hohen Zahl von kritischen Rückmeldungen, die sich gegen die geplanten Änderungen zur Thüringer Schulordnung richteten, hat wohl niemand gerechnet, am wenigsten wohl das Thüringer Kultusministerium. Der tlv begrüßte zwar, dass die Äußerungsfrist bis Ende April verlängert wurde und eine landesweite Lehrerkonferenz angekündigt worden ist. Dies war offensichtlich eine Reaktion auf die überraschend große öffentliche Diskussion der geplanten Änderungen. Eines wurde deutlich, dass Schule sich eben nicht von oben verordnen lässt, auch wenn immer wieder betont wird, dass es „ein derart transparentes und dialogorientiertes Verfahren noch nie bei einer Änderung der Schulordnung gegeben habe“. KompetenzNetzwerk Schule dringend erforderlich Die in diesem Schuljahr in Kraft gesetzte neue Thüringer Schulordnung beinhaltet das Recht jedes einzelnen Schülers auf individuelle Förderung. Die Praxis zeigt aber, dass in der Schule die tägliche pädagogische Arbeit mit schwierigen Schülern immer größeren Raum einnimmt und somit das individuelle Fördern und Fordern anderer Schüler erschwert wird. Wie hoch der Anteil schwieriger Schüler ist, darüber liegen keine Angaben vor. Sie kommen aber aus allen gesellschaftlichen Schichten. Es sind vernachlässigte, überbetreute, unterforderte, gemobbte oder straffällige Kinder. Die Schule allein wird mit dem Problem nicht fertig. Deswegen ist ein KompetenzNetzwerk Schule dringend erforderlich. Daher fordert der tlv: 1. An jeder Schule muss wenigstens ein Sonderpädagoge ständig einsetzbar sein. Seite 80 von 99 2. Mindestens ein Sozialpädagoge steht jeder Schule zur Unterstützung zur Verfügung. 3. Außerschulische Einrichtungen und Partner unterstützen die Schulen, indem unter anderem folgende konkrete Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die über die entsprechenden Kenntnisse und Ressourcen verfügen und bei Bedarf an den Schulen tätig werden: a. ein Schulpsychologe, b. ein Mitarbeiter der Jugendhilfe, c. ein Präventionsbeauftragter der Polizei, d. ein Mitarbeiter der Justiz / ein Jugendrichter, e. ein Schul-/Kinderarzt, f. ein Ernährungsberater. Die verbindliche Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern an den Schulen und diesem „zweiten Kollegium“ machen die Erfüllung der hohen Erwartungen an die Schulen erst möglich. 2012 Stoppt den Lehrerkollaps – der tlv fordert 500 neue Vollzeitstellen pro Jahr Im Bild: Rolf Busch und Katharina Weber (beide tlv) bei der Übergabe der Petition Die Thüringer Lehrerschaft besaß 2012 heute ein Durchschnittsalter von über 50 Jahren. In den nächsten zehn Jahren gehen fast 40 % der jetzigen Lehrerschaft in den Ruhestand. Durch die ständig steigende Belastung haben viele Lehrkräfte zudem ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht. Die Gesundheit leidet, neue Möglichkeiten der Altersteilzeit sind in tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht weite Ferne gerückt. Die Thüringer Schulen brauchen mehr Lehrpersonal. Und der Nachwuchs kommt nicht zum Zuge. Viele junge Lehrer stehen trotz des Mangels auf der Straße. Oder sie wandern ab. Petition "Ich will Lehrer in Thüringen werden – Für die Übernahme der Lehramtsanwärter in den Schuldienst" Knapp 3.500 Menschen haben die tlv Unterschriftenaktion „Ich will Lehrer in Thüringen werden – Für die Übernahme der Lehramtsanwärter in den Schuldienst“ unterzeichnet. Mit Katharina Weber an der Spitze wurde die achtwöchige Unterschriftenaktion am 24. Januar 2012 gestartet. Knapp 2.000 Menschen haben online über das Webportal openPetition unterzeichnet, aber auch viele Sammelbögen sind durch die Lehrerzimmer und die Veranstaltungen des tlv gegangen. Die Thüringer Landesregierung muss sich jetzt bewegen. Die Ankündigung, mehr Stellen zu schaffen, kann nur ein Anfang sein. 2013 Treffen mit Bildungsminister Es ist keinem jungen Absolventen zu verdenken, für eine gut bezahlte Vollzeitstelle mit anschließender Verbeamtung die Koffer zu packen. Für die Jahre bis 2020 weisen die Berechnungen in Thüringen einen Bedarf von 8.000 Stellen aus. tlv vor Ort Auf einer Tour durch die Thüringer Schulen Anfang 2012 diskutierte der tlv thüringer lehrerverband das Thema Lehrermangel mit allen Betroffenen und Gästen. Fünf verantwortliche tlv Teams mit Stefan Machleb (Südthüringen), Ralf Stietz (Mittelthüringen), Karin Werner (Nordthüringen), Mathias Munkel (Westthüringen) sowie Jörg Ehrhardt (Ostthüringen) an der Spitze organisieren Diskussionsrunden – thüringenweit an ausgewählten Schulen. Zu den Veranstaltungen waren alle „Betroffenen“ eingeladen: die Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Studenten und Lehramtsanwärter sowie die politischen Entscheidungsträger vor Ort. Seite 81 von 99 tlv im Gespräch, v.l.n.r.: Helmut Liebermann, tbb Vorsitzender, Christoph Matschie, Rolf Busch, tlv Landesvorsitzender Der Landesvorsitzende des tlv thüringer lehrerverband und der Landesvorsitzende Helmut Liebermann des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen trafen sich am 5. März 2013 im TMBWK zu einem erneuten Gespräch mit Bildungsminister Matschie. Im Mittelpunkt dieses von beiden Seiten als konstruktiv eingeschätzten Gespräches standen die Wiederverbeamtung Thüringer Lehrer im Jahr 2013 sowie die entsprechenden notwendigen Einzahlungen in den Thüringer Pensionsfonds sowie dessen Absicherung durch Verfassungsrang. Beide Seiten stellten klar, dass die Themen weiterhin Priorität haben. Helmut Liebermann kündigte eine Gesetzesinitiative des tbb für ein Pensionsfondgesetz vergleichbar Mecklenburg-Vorpommerns an. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Weitere Teilnehmer bei diesem Treffen waren TMBWK Referatsleiter Kai Ziesenis und Maria Gollnau vom tbb. Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif V. l. n. r.: Ilona Taute, Vorsitzende KV Weimar, Frank Voigt, Landeselternsprecher Förderschulen, Susanne Beutel, tlv, Rüdiger „Es gibt viele engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich der Herausforderung Gemeinsamer Unterricht tagtäglich stellen. Ihre Fragen, Hinweise und Sorgen sollten an verantwortlicher Stelle gehört und ernst genommen werden“, so Ilona Taute, tlv Kreisvorsitzende Weimar, in der Diskussionsrunde zum Thema „Inklusive Schule – wie weiter?“, zu der die tlv Kreisverbände Apolda, Sömmerda und Weimar am 21. März 2013 ins „mon ami“ Weimar eingeladen hatten. „Wer den Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung in Thüringen möchte, der möge auch dessen umfassende Finanzierungabsichern. Ein Baum wächst nicht von oben nach unten“, so eine Teilnehmerin. Der Gemeinsame Unterricht in Thüringen – wo stehen wir? Thema, zu der auch der tlv Landesvorsitzende Rolf Busch eingeladen war. Weitere Gäste der Sendung waren u.a. der Thüringer Bildungsminister Christoph Matschie und Frank Voigt, Landeselternvertretung Thüringen - Förderschulen. Minister Matschie betonte mehrfach in dieser Sendung, dass im Zentrum das Wohl des Kindes steht und dass jedes Kind begutachtet wird und anschließend eine Förderempfehlung erhält, in der steht, welche besonderen Fördermaßnahmen notwendig sind und wo das Kind unterrichtet wird. Zweifel äußerte der tlv Landesvorsitzende an dieser Aussage, zumal der tlv Rückmeldungen erhielt, wonach Eltern gedrängt wurden, den Gemeinsamen Unterricht als Ziel zu sehen und in diese Richtung würden auch die Gutachten gehen. Der Landeselternvertreter ergänzte in diesem Zusammenhang, dass Anträge auf Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens in der Regel abgelehnt wurden. „Man muss Bedingungen schaffen, wo man die Leute mitnimmt, wo man sie gewinnt. Und das ist das, was momentan fehlt“, so der tlv Landesvorsitzende. Anscheinend hat das TMBWK nun doch begriffen, dass das angestrebte Tempo zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gedrosselt werden muss, denn anders lässt sich der Slogan des Ministers „Tempo raus, Qualität rein“ nicht bewerten. „Es ist richtig, dass man jetzt nicht versucht, alle Kinder in den Gemeinsamen Unterricht zu pressen, sondern dass man sich beide Möglichkeiten (Förderschule und Gemeinsamer Unterricht – Anm. der Redaktion) offenhält“, so der Minister abschließend. Nach der Diskussionsrunde im MDR und diversen Medienberichten beschäftigte sich auch der Thüringer Landtag am Mittwoch (10. Juli 2013) in einer Aktuellen Stunde mit diesem Thema. Die gewählten tlv Vertreter in den Bezirkspersonalräten und dem Hauptpersonalrat stellten einen Fragebogen zusammen, um konkrete Aussagen zu den gegenwärtigen Problemen in den Regelschulen Thüringens zu bekommen. Anfang Juli 2013 diskutierten die Teilnehmer in der mdr-Sendung „Fakt ist…“ über dieses Seite 82 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht 6. LDV des tlv in Zeulenroda „Für ein neues Miteinander“ wird der tlv dabei an den verschiedenen Stellen eintreten. Ob bei dem neuen Anlauf für ein KompetenzNetzwerk Schule, bei dem Schulen von anderen Professionen entsprechend unterstützt werden, damit wir uns endlich wieder auf unsere Kernaufgaben konzentrieren können. Oder bei unserem Ziel, für Inklusion und Ge- meinsamen Unterricht nur Gewinner und keine Verlierer zuzulassen, oder auch mit der geplanten tlv akademie, die frei von den Einflüssen der Bildungspolitik streng an unseren tatsächlichen Bedürfnissen orientiert ist. Immer liegt der Fokus in einem neuen Miteinander. Landesdelegiertentag des tlv in Zeulenroda 2014 Lehrpersonen schützen Drei-Länder-Projekt im Netz: Leitfaden Social Media für Lehrpersonen und Schulleitungen Die drei Berufsverbände der Lehrerschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Verband Bildung und Erziehung (VBE), Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Österreich (GÖD) und der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) – haben gemeinsam den ersten „Leitfaden Social Media“ speziell für Lehrpersonen und Schulleitungen herausgegeben. Sie fordern, dass die öffentlichen Arbeitgeber den Schutz von Lehrpersonen bei Internetattacken gewährleisten. „Lehrerinnen und Lehrer müssen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag auch im Hinblick auf Facebook und Co nachkommen können“, betont Rolf Busch, 1. stellvertretender VBE-Bundesvorsitzender. Das Web 2.0 für Lehrpersonen zu tabuisieren, sei genauso der falsche Weg wie Überlegungen, Lehrpersonen zum Auftritt in sozialen Netzwerken zu verpflichten. tlv akademie präsentierte den Film „Staudamm“ Zu einer exklusiven Vorabvorführung des deutschen Kinofilms „Staudamm“ lud die tlv Seite 83 von 99 akademie in Kooperation mit dem mixtvision Filmverleih am 24. Januar 2014 nach Erfurt ins CineStar ein. Rolf Busch, tlv Landesvorsitzender, und Sebastian Zembol, Geschäftsführer der mixtvision Mediengesellschaft mbH, begrüßten die weit über einhundert Kinogäste zu dieser Vorabvorführung. Der tlv thüringer lehrerverband ist übrigens auch Kooperationspartner für die Unterstützung beim Herausbringen und Bekanntmachen dieses Films. Dieser Film erhielt bereits mehrere Preise, z. B. den Preis für den besten Jugendfilm beim Filmfestival Cottbus oder den Preis der Ökumenischen Jury beim „Achtung Berlin” Filmfestival 04/2013. Premiere des Films Staudamm in Erfurt (v.l.n.r.): Gerlinde Sommer (TLZ), Sebastian Zembol (mixtvision), Felix Parson (Produzent), Thomas Sieben (Regisseur), Friedrich Mücke (Hauptdarsteller), Rolf Busch (tlv Landesvorsitzender)] tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht tlv Info-Veranstaltung an der Uni Erfurt Am 6. Februar 2014 fand bereits zum vierten Mal die Informationsveranstaltung des tlv thüringer lehrerverband an der Universität Erfurt statt, zu der der Fachschaftsrat Master Lehramt eingeladen hatte. Die Studenten hatten so die Gelegenheit, das Wichtigste über den Übergang in den Vorbereitungsdienst zu erfahren. Geht Lehren und Lernen auch anders? Kommt es auf den Lehrer an? Schulfördervereine in Thüringen korrupt? Was ist los im Freistaat Thüringen? Seit Wochen geistert ein Begriff durch Thüringen: Korruption. Nein, dieses Mal geht es nicht um das Fehlverhalten einzelner Politiker, es geht um Schulfördervereine, „die eine Vertrauensstellung missbräuchlich genutzt haben sollen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.“ (Wikipedia) Ergänzend sei hier erwähnt, dass die finanziellen Mittel zur Lehrmittelbeschaffung auch für das Schuljahr 2014/2015 nicht erhöht wurden, d. h., dass der Pro-Kopf- Betrag für das 1. Schulbesuchsjahr (nur bei Einschulung) 31,50 €, ab dem 2. Schulbesuchsjahr bis Klassenstufe 4 19,00 € und ab Klassenstufe 5 29,00 € beträgt, und das bei ständig teurer werdenden Lehrmitteln. SchulePLUS in Thüringen gestartet Vierzig Lehrerinnen und Lehrer aus ganz Thüringen hatten sich am 7. und 8. März 2014 im Rahmen der tlv akademie für ein Seminarwochenende mit dem renommierten Bremer Hirnforscher Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth (im Bild rechts während seiner Ausführungen) im Hotel am Schloss in Apolda angemeldet. aAuf Initiative und in Kooperation mit dem tlv lief das in Deutschland bislang einmalige Netzwerk SchulePLUS nach dem Start in Berlin nun auch in Thüringen an. Mehr als 100 Teilnehmer folgten am 4.11.2014 der Einladung zur großen Kick-Off-Veranstaltung in der Walter-Gropius-Schule Erfurt. In seiner Begrüßung verwies der tlv Landesvorsitzende Rolf Busch auf fehlende flächendeckende Kontakte zu Kulturstätten, zu sozialen Institutionen, zu Vereinen oder Wirtschaftspartnern, kurzum: eine gute Vernetzung. Vor allem außerhalb der Städte bestehe hier ein enormer Nachholbedarf. Doch keine unendliche Geschichte In einem TMBWK-Schreiben vom 20. Juni 2014 wird darauf hingewiesen, dass unter Beachtung eines entsprechenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 455/11) es sich bei den von den Lehrkräften für den Unterrichtseinsatz benötigten Schulbüchern um Lehrmittel im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen handelt. Dies bedeute, dass diese Bücher den Lehrkräften zur Verfügung zu stellen und nicht von diesen selbst zu erwerben oder gar zu finanzieren sind. Seite 84 von 99 Im Bild SchulePLUS-Gründer Robert Greve tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Genau diese Lücke vermag SchulePLUS, ein Internetprojekt aus Berlin, zu schließen. Kurzbericht BDR Der BDR veranstaltete am 10. Oktober 2013 den diesjährigen Thüringer Rechtspflegertag in Erfurt. Neben der Entlastung des alten Vorstandes und der Neuwahl des Vorstandes (s. Foto) wurden dabei die drängendsten Fragen der heimischen Justizpolitik angesprochen. So waren neben der aktuellen Personalentwicklung im Bereich der Thüringer Justiz vor dem Hintergrund von weiteren Stelleneinsparungen bis 2020, die regelmäßigen Übernahme aller Anwärter, der Umgang mit der geforderten Dienstpostenbewertung und der immer noch gegenwärtige Beförderungsstau die Themen. Diskussionsschwerpunkte lagen darüber hinaus in der weiteren Aufgabenübertragung im Betreuungsrecht, im Nachlass und ab 2014 im Bereich Prozesskostenhilfe. Umgang mit Beurteilungen in Kürze mit der Justizverwaltung näher diskutiert werden muss. Der öffentliche Teil unter Beteiligung des Thüringer Justizministeriums und des OLG beschäftigte sich mit aktuellen Fragen in der Thüringer Justiz. Die Belastungszahlen scheinen nach Pebb§y auf dem Papier noch erträglich, allerdings sehen die Zahlen beim tatsächlichen Personaleinsatz ganz anders aus. Neben einem hohen Krankenstand hält die Nachwirkung der vor Jahren erfolgten, großzügigen Bewilligung von Altersteilzeit noch an. Die kontinuierliche, in der Nähe des Bedarfs orientierte Ausbildung und die Übernahme möglichst aller Thüringer Anwärter, sind die Versprechen, die uns das Thüringer Justizministerium derzeit unter Berücksichtigung des bis 2020 bereits berechneten Stellenabbauplans geben kann. Im Bild: Rechtspflegertag 2013 Im Bild: Barbara Zwinkau (BDR) beim Rechtspflegertag 2013 Barbara Zwinkau, die bisherige und wiedergewählte Vorsitzende des BDR, wiederholte in Anwesenheit des Zentralabteilungsleiters des Thüringer Justizministeriums Herrn Kunz sowie des Präsidenten des Thüringer OLG Herrn Kaufmann in ihrer Ansprache die Forderungen nach der Einführung der Vertrauensarbeitszeit und Rechtspflegerpräsidien in Thüringen. Zwei Fortbildungsthemen umrahmten den Rechtspflegertag. Herr Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, referierte ausführlich zum Thema Konkurrentenstreit und Dienstliche Beurteilungen. Dabei wurde deutlich, dass in Thüringen noch nicht alles so läuft, wie es sein soll und dass das eine oder andere Problem beim Seite 85 von 99 Gemeinsam mit dem Thüringer Justizministerium ist es uns gelungen, beim gegenwärtigen Stand des Thüringer Gesetzgebungsverfahrens zum Dienstrecht die Beibehaltung der Dienstpostenbündelung (A9 -A13) - für Rechtspfleger mit Aufgaben nach § 9 RpflG – als normative Regelung im Gesetzestext zu verankern, d. h. eine Dienstpostenbewertung gäbe es nur für Verwaltungsaufgaben. Eine seit Jahren geforderte Sonderlaufbahn ist bei Reduzierungen von Laufbahnen derzeit nicht durchsetzbar. Thüringer BRH e. V. Seniorenverband Der Thüringer Seniorenverband BRH e. V. besteht bereits seit Oktober 1990 und war im tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Juni 1991 eines der Gründungsmitglieder des tbb. Der damalige BRH Landesvorsitzende Günter Nickol war von Anfang an viele Jahre Mitglied der Landesleitung des tbb. Gesellschaft darf nicht weiter absinken - muss gesteigert werden. Der Thüringer Seniorenverband hat sich zum Ziel gesetzt, stärker generationsübergreifend tätig zu werden. Der BRH ist auf Landesebene politisch tätig und über seine Mitglieder in den thüringer Ortsverbänden der Kommunen organisiert. Dazu pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den BRH Seniorenverbänden einer Reihe anderer Bundesländer - so besonders die BRH Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Politische Themen Auch in der letzten Amtszeit des tbb, behandelte der BRH Thüringen vorrangig Themen der sozialen Gerechtigkeit der älteren Menschen zwischen den neuen und den alten Bundesländern. Unter vielen anderen sozialen Themen nahm und nimmt die Angleichung der Renten „Ost an West“ einen wesentlichen Anteil in der politischen Arbeit des BRH ein. Er verwahrte sich stets dagegen, dass die Menschen aus der ehemaligen DDR in vielen gesellschaftlichen Bereichen der neuen Bundesländer als Bürger 2. Klasse behandelt werden. Besonders den Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens gilt hier von Seiten des Staates ein verantwortungsvolles Handeln zukommen zu lassen. Dafür stehen wir. Ein politisch wertvoller Anteil unserer Arbeit bestand in der Vorbereitung und Durchführung von den sechs Thüringer Sozialgipfeln im Freistaat. In den Jahren von 2008 bis 2014 wurde der BRH an der Seite von Sozialverbänden in Thüringen und der Landesseniorenvertretung Thüringen e. V. Mitgestalter dieser wichtigen Dialoge zwischen diesen Sozialverbänden und der Thüringer Landesregierung. Der BRH führt den Dialog mit den Vertretern der Thüringer Landesregierung und den Parteien im Thüringer Landtag. In Verbindung mit dem Landesverband für Menschen mit Behinderungen ist es dem BRH ein wichtiges Anliegen, an den Konferenzen des außerparlamentarischen Bündnisses in Thüringen teilzuhaben, die zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ein wichtiges Dialogfeld sind. Verstärkt wird die Notwendigkeit des Handelns vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, um auch der drohenden Altersarmut entgegen zu wirken. Die Lebensqualität in den betroffenen Schichten unserer Seite 86 von 99 Auflösung BRH Bund/ Gründung dbb Bundesseniorenvertretung Die Auflösung der Bundesorganisation des BRH zum 31 März 2013 hat auch in der Arbeit des Thüringer BRH landesintern und über die Landesgrenzen hinaus zu geänderten Arbeitsweisen führen müssen. Die Bildung der Bundesseniorenvertretung im November 2013 unter dem Dach dbb bewirkte, dass damit alle Seniorinnen und Senioren der Mitgliedsgewerkschaften und Organisationen des dbb die inhaltliche Arbeit mitbestimmen können. Seniorenvertretung tbb Im September 2013 hat der LaHaVo des tbb die Bildung AG Seniorenvertretung beschlossen und Peter Heide zum Vorsitzenden gewählt. Der BRH ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten und bringt sich mit seinen inhaltlichen Themen in die Arbeitsgruppe aktiv ein. Auf seinem 6. Gewerkschaftstag des tbb im April 2015 kann dann eine Kommission Seniorenvertretung mit einer eigenen Satzung beschlossen werden. Internes Im Jahre 2013 gab es eine Reihe von „Turbulenzen“ in unseren Reihen. Einige Vorsitzende von Ortsverbänden haben ohne politische Verantwortung und in unsolidarischer Art versucht, unsere Mitglieder zum Austritt aus dem tbb zu bewegen. Lokale und eigene egoistische Interessen der Akteure standen hier vermutlich im Vordergrund. Der Verlust von 5 Ortsverbänden mit ihren Mitgliedern hat letztlich dazu geführt, dass seit Januar 2014 im Thüringer Seniorenverband BRH wieder eine harmonische und gute politische Arbeit ungestört geleistet wird. Auf dem BRH Vertretertag am 1. Juli 2013 in Eisenach gab Günter Nickol seine Funktion ab tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht und Peter Heide (geb. Mühlbach) wurde im neu gewählten Landesvorstand zum neuen Landesvorsitzenden des Thüringer Seniorenverbandes BRH gewählt. Unser Kollege Nickol wurde zum Ehrenvorsitzenden gewählt und steht dem Landesvorstand stets zuverlässig mit seinen Erfahrungen zur Seite. Der Thüringer Seniorenverband BRH steht stets unterstützend dem tbb und seinen Mitgliedsgewerkschaften auch bei Arbeitskampfmaßnahmen zur Seite. Dafür und zur Erfüllung unserer politischen Aufgaben wünschen und benötigen wir das kollegiale und solidarische Miteinander der Mitglieder des tbb. Kurzbericht VSLT e.V. Der Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen - kurz VSLT e.V. genannt – über dessen Arbeit in den letzten fünf Jahren an dieser Stelle berichtet werden soll, ist eine zahlenmäßig kleine Fachgewerkschaft innerhalb des Thüringer Beamtenbundes. Dennoch spielt sie im Konzert aller Fachgewerkschaften, die unter dem Dach des Beamtenbundes wirken, ein nicht unwichtiges Instrument. Der VSLT vereint in seinen Reihen zunächst einmal, zumindest wollten es seine Gründungsväter vor nunmehr 24 Jahren so, die pädagogisch qualifizierten Fachbeamten der Staatlichen Schulämter Thüringens. Später, insbesondere nach Auflösung der Abteilung Schule des Landesverwaltungsamtes Weimar wurde der potentielle Mitgliederkreis um Juristen, Verwaltungsmitarbeiter und nicht zuletzt die Schulpsychologen erweitert. Heute vertritt der VSLT im Kern alle Mitarbeiter der staatlichen Schulämter, ungeachtet dessen, ob sie Beamte oder Angestellte sind. Die Mitglieder des VSLT e.V. sind in Summe diejenigen, die an einer wichtigen Schaltstelle des Thüringer Schulwesens den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes erfüllen, wonach Schulaufsicht Angelegenheit des Staates ist und demzufolge – und hierauf muss später noch einmal zurückgekommen werden – von fachlich qualifizierten, berufserfahrenen und nicht zuletzt persönlich geeigneten Mitarbeitern wahrgenommen werden muss und in der Praxis gegenwärtig (noch) wahrgenommen wird. In Seite 87 von 99 diesem Sinne so auch im Thüringer Schulaufsichtsgesetz nachzulesen. Die Schulaufsicht ist eine Schalt- und Gelenkstelle zwischen dem, was Politik im Bildungsbereich, hier zuvorderst im Schulwesen, für notwendig umzusetzen bestimmt und der Praxis vor Ort, also den mehr als 1000 öffentlichen und privaten Schulen im Land. Im Landtag noch so gut formulierte Gesetze und im Bildungsministerium erdachte und verordnete Handlungsgerüste verfehlen ihren Zweck, wenn es nicht die institutionalisierte Schulaufsicht gäbe. Sie vermittelt die politisch als notwendig erachteten und in der Administration entwickelten Bildungsprogramme in ihren Intentionen an die Schulpraktiker und berät diese bei deren Umsetzung. Schließlich beaufsichtigt sie diesen Prozess in seinem Verlauf und evaluiert seine Ergebnisse. Die Gewährleistung und Verwirklichung des weitgehend konsensfähigen Grundsatzes der Chancengleichheit für alle an der Schulbildung Beteiligten erfolgt nicht in erster Linie durch den Ministeriumsapparat, sondern durch das praktische Wirken der Schulaufsichtsbeamten vor Ort. Das wiederum gelingt auch nur, wenn sie auf hohe Akzeptanz an den Schulen treffen. Den jahrelang erfolgreichen Weg, der diesem Prinzip folgt, haben wir in Thüringen als Dialogische Schulaufsicht bezeichnet. Aus diesem Zusammenhang heraus ist sicher erst zu verstehen, warum der Verband der Schulaufsicht in seiner Satzung neben der Wahrnehmung der beruflichen Interessen und der sozialen Absicherung seiner Mitglieder sich zugleich die Einflussnahme auf alle bildungs- und bildungspolitischen Entscheidungen des Landes (Erlasse, Gesetze, Richtlinien u.a.) auf seine Agenda geschrieben hat. Da unsere Verbandsarbeit schon von Beginn an sachlogisch verbunden war mit den Strukturen und Arbeitsaufgaben des Thüringer Schulwesens, verwundert es sicher niemanden, dass sich der Verband nicht nur als Sprachrohr seiner Mitglieder verstand und weiterhin versteht, sondern sich auch immer und in jeder Legislaturperiode artikuliert als Mitgestalter der demokratischen Erneuerung des Bildungswesens in Thüringen. Dabei war die Überzeugung um das gemeinsame Handeln in den Schulämtern für ein detbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht mokratisches Bildungswesen, für gleiche Bildungs– und Lebenschancen für alle Kinder der Fundus, um in Thüringen das Prinzip der Dialogischen Schulaufsicht nicht nur auf dem Papier zu haben, sondern es zu leben. Der leider schon verstorbene, langjährige Staatssekretär Herman Ströbel hat dieses Prinzip nachhaltig geprägt, unterstützt und darauf gedrängt, es stets auf Augenhöhe zu praktizieren. Ich beschreibe das hier so ausführlich, weil dieses, seit 1993 erfolgreich umgesetzte, und als konstitutiver Bestandteil der Unterstützungsphilosophie der Schulen verstandene Konzept mit dem Wechsel der Verantwortung für die Bildungspolitik in Thüringen 2009 nahezu vollständig aufgegeben wurde. Stattdessen wurden Bedingungen geschaffen, die das Praktizieren dieses Prinzips nicht nur erschweren, sondern es im Kern mehr oder weniger unmöglich machen. Wir, die wir in einem anfangs langen und schwierigen Prozess des Akzeptierens und Respektierens gelernt haben, das Verhältnis zwischen Schulleitungen und Schulaufsicht nicht als Anordner, Verwalter, Kontrolleur und Überwacher, sondern als Berater, Unterstützer, Motivator und Kommunikator zu gestalten, empfinden diese Entwicklung als äußerst demotivierend und frustrierend. Bei nicht wenigen der über Jahre hinweg außerordentlich engagierten Mitarbeiter führt dies letztendlich zur „inneren Kündigung“ und im schlimmeren Fall zum Burnout und bleibenden gesundheitlichen Schäden. Auch Führungsleute des VSLT blieben davon nicht verschont. Als Verband haben wir deshalb seit 2010/11, als sichtbar wurde, dass die neue Führungsriege im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Weichen in eine aus unserer Sicht falsche Richtung stellen würde, unsere eigenen Anstrengungen und Aktivitäten vervielfacht. Eins unserer ersten Ziele war es, sowohl mit dem Bildungsminister als auch seinem Staatssekretär „Schule“ in einen offenen Dialog zu treten, um die Ziele und Strategien von Schulaufsicht für die Jahre 2010 bis 2014 zu erörtern. Mehr noch, der VSLT war die erste Organisation im Bildungsbereich, die der neuen Führungsmannschaft schon kurz nach deren Amtsantritt im Spätherbst 2009 eine Plattform anbot, ihre eigenen bildungs- Seite 88 von 99 politischen Absichten und Vorhaben vor allen Schulaufsichtsmitarbeitern darzulegen. Eigens zu diesem Zweck organisierten wir bereits im Januar 2010 eine Veranstaltung in der Aula des Heinrich-Mann-Gymnasiums in Erfurt, in der dann auch Staatssekretär Merten die Gelegenheit wahrnahm, seine Vorstellungen von gemeinsamer Teilhabe an allumfassender Schulbildung ausführlich darzulegen. Leider versäumte er es, unser Angebot anzunehmen, den gelungenen Auftakt zu nutzen, um in den kommenden Jahren auf Augenhöhe miteinander zu kommunizieren. Stattdessen wurde der Verband der Schulaufsicht in den folgenden Jahren durchgehend als Störfaktor bei der Überwindung der als verfehlt behaupteten CDU-Schulpolitik betrachtet und als solcher alsbald mit all seinen Vorschlägen und Stellungnahmen völlig ignoriert. Trotz gegenteiliger schriftlicher Versicherung der Ministerpräsidentin gegenüber dem Vorstand des Verbandes ließ die Ministeriumsführung schon im Laufe des Jahres 2010 erkennen, dass sie die Zahl der Schulämter nicht bei 11 belassen werde. Der VSLT nahm diesen Gedanken unverzüglich auf und erarbeitete sich dazu eine eigene Position. Kern dieser war, obwohl wir die damalige Zahl von 11 Ämtern durchaus für optimal hielten, sich nicht grundsätzlich gegen eine Verringerung zu sperren. Obwohl wir langjährig gewachsene und bewährte Zusammenarbeitsstrukturen in den einzelnen Regionen gefährdet sahen, erschien uns die vom der Hausspitze durchsickernde Absicht, um vier zu reduzieren, als mittragbar und wir entschieden uns deshalb, in einer Arbeitsgruppe konstruktiv mitzuarbeiten. Das geschah dann auch. Im Ergebnis gelangte man tatsächlich Anfang September 2010 gemeinsam zu einem Vorschlag, der im Kern 7 Schulämter mit teilweise veränderter Struktur und moderater Personalverringerung vorsah. Gegenüber unseren Mitgliedern haben wir das so auch kommuniziert und vertreten. Nahezu fassungslos waren wir dann, als nach fünfmonatiger Nichtreaktion Minister Matschie laut einer Pressemeldung vom 12. Februar 2011 dem Kabinett vorgeschlagen hatte, die Zahl der Schulämter auf 5 zu reduzieren, damit einhergehend 54 der 89 Fachreferen- tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht tenstellen einzusparen und zudem die Mehrzahl der Stellen künftig niedriger zu bewerten. Parallel zur begrüßenswerten personellen Verstärkung der Schulpsychologie, sollten sich die Mitarbeiter der unmittelbaren Schulaufsicht seiner Auffassung nach künftig stärker auf ihre Kontrollfunktion konzentrieren. So die Verlautbarung, von der wir zunächst glaubten, sie sei zumindest in Teilen eine Falschmeldung. Schon am 22. März billigt jedoch das Kabinett den Matschieplan und die TA veröffentlicht die Details, ohne dass der Minister auch nur im Ansatz die Schulaufsicht bzw. die Fachgewerkschaft zuvor informiert hat. Was dann folgte, soll mit zwei Zahlen deutlich gemacht werden. Während der VSLT-Vorstand in der Regel alle 6 … 8 Wochen zusammentritt, also 6 oder 7 Mal im Jahr, tagte das 6-MannGremium 2011 insgesamt 16 Mal. Während wir „zähneknirschend“ bereit waren, die Reduzierung um praktisch 8 Standorte hinzunehmen, beunruhigte uns von Anfang an die Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Teil des Schulaufsichtspersonals vom völligen Wegfall ihrer bisherigen Ämter und damit auch ihrer bisherigen Aufgabenbereiche betroffen sein würde und de facto z.T. unverändert bleibenden Standorten (Gera, Weimar, Worbis) zugeordnet werden müsste. Wir waren uns sehr bald einig, beim Kultusministerium auf „sozialverträgliche“ Lösungen in den Fällen zu drängen, wo Versetzungen verbunden mit Dienstortwechsel notwendig werden würden. Wir trafen in dieser Angelegenheit auf wenig bis überhaupt nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft, so dass unser Hauptinstrument letztlich zahlreiche Schreiben an einzelne Verantwortungsträger waren. Das Ministerium entschied, sicher auch vor dem Hintergrund unserer Interventionen, einschließlich auch einer direkt bei der Ministerpräsidentin, weitgehend jedem von einer Amtsschließung betroffenen Mitarbeiter seinem individuellen „Versetzungswunsch“ stattzugeben. Das führte in zahlreichen Fällen dazu, dass vorwiegend Verwaltungsmitarbeiter in wohnortnahe andere Verwaltungsbehörden wechselten. Aber auch Schulaufsichtsreferenten schieden aus der Schulaufsicht aus und wechselten in vakante, ortsnahe Schulleiterstellen. Das betraf u.a. Mitarbeiter, die vor Seite 89 von 99 dem 01.01.2012 (nur) abgeordnet waren. Seit Beginn des Jahres 2012 erfuhr die Schulaufsicht neben der ohnehin Unruhe und Unsicherheit erzeugenden Versetzungs- und Umstrukturierungsaktion einen noch immer nachwirkenden Aderlass an erfahrenen Mitarbeitern. Ich will auch nicht verheimlichen, dass mancher die Frage nach dem Sinn seiner Mitgliedschaft stellte, hatten wir und der Thüringer Beamtenbund in der Sache doch nichts Substantielles erreicht. Während die Mehrzahl der Schulaufsichtsmitarbeiter umfassend damit beschäftigt war, ihren Platz in den neuen Schulämtern zu finden, ihren Aufsichtsbereich kennenzulernen, neue Netzwerke und Strukturen aufzubauen, z.T. die eigene Rolle neu zu definieren, lenkte der Vorstand des VSLT die Aufmerksamkeit seiner Mitglieder auf zwei weitere potentielle, 2012 jedoch noch nicht so deutlich erkennbare Konfliktkreise. Was die Ministerpräsidentin innerhalb einer Zusammenkunft mit einer Initiativgruppe aus Schulamtsleitern i.R. noch beschwichtigend als Zukunftsprojektion für die Zeit nach 2020 bezeichnete, wurde schon bald als unnachgiebig verfolgtes Konzept des Kultusministers und seines Staatssekretärs sichtbar. Die Absicht, die Zahl der schulfachlichen Referenten von 89 auf 35 zu reduzieren, verankerten sie seit 2012 konsequent in jedem neuen Landeshaushaltsplan durch die Kennzeichnung immer weiterer A14- und A15Stellen mit einem kw-Vermerk mit der Folge, dass die Neubesetzung von durch Pensionseintritt oder anderem Ausscheiden vakant gewordener Stellen nahezu unmöglich wurde. Im Ergebnis sind am Ende des Jahres 2014 schon nur noch weniger als 40 Fachreferenten im aktiven Schulaufsichtsdienst tätig und die angeblich für nach 2020 angepeilte Zielgröße von 35 könnte schon bald erreicht sein. Dass ein Fachbereich, der noch dazu einen Verfassungsauftrag erfüllt, keine mehr als 60%ige Personalreduzierung in weniger als 5 Jahren vertragen würde, war unserer Fachgewerkschaft von Anfang an klar. Insbesondere die Vorstandsmitglieder ließen deshalb keine Möglichkeit aus, den politischen Verantwortlichen die Folgen dieser Fehlentscheidung zu verdeutlichen. Sie führten unzählige Gesprächen mit leitenden Beamten, mit Abgeordneten der Kreistage und des Landtages, in Biltbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht dungsausschüssen, im Thüringer Beamtenbund, im TLV, im Hauptpersonalrat, in der Landeselternvertretung, in der KSD und anderen Organisationen. Unseren Standpunkt vertraten wir in Briefen, Vorlagen, Stellungnahmen und im dbb-Magazin und auch auf unserer Homepage. Bisher ohne Erfolg. Die Führungscrew des Ministeriums verweigerte sich vollständig und war zu keinerlei Kenntnisnahme unserer Bedenken bereit, die von zahlreichen Bildungsexperten deutschlandweit geteilt werden. Die politische Führung des TMBWK der Jahre 2009 bis 2014 gab sich aber nicht mit einer drastischen Reduzierung der Schulaufsichtsreferenten zufrieden. Sie will darüber hinaus die nachrückenden Fachbeamten in ihrer Mehrzahl nur noch wie Gymnasiallehrer im Eingangsamt besolden. Der für uns absolut unakzeptable und für Deutschland einmalige Umbau der Besoldungsstruktur, in deren Folge sowohl verwaltungsfachliche (Juristen) als auch schulfachliche Referenten in der Mehrzahl mit A13 besoldet werden sollen, bedeutet in der Konsequenz zwei bzw. drei Besoldungsstufen niedriger als in den Schulaufsichtsbehörden aller anderen Bundesländer. Zudem bewirkt dies eine Besoldung erheblich unter der aller übrigen Führungskräfte im Schulwesen und versperrt damit für geeignete Schulexperten künftig dauerhaft den Weg in die Schulaufsicht. Welcher erfahrene und erfolgreiche Schulleiter z.B. eines Gymnasiums, der in aller Regel mit A16 besoldet wird, wechselt in den Schulaufsichtsdienst, wenn ihm „nach Bewährung“ eine A14 in Aussicht gestellt wird und die auch nur dann, wenn eine der wenigen dieser Stellen frei wird. Damit diese, von einigen als „letztlich nicht umsetzbares Wunschdenken“ verkannte Absicht, auch praktisch wirksam wird, haben die politisch Verantwortlichen noch in der letzten Landtagssitzung der abgelaufenen Legislaturperiode klammheimlich die Streichung des Amtes „Schulamtsdirektor“ (A15) für Referenten der weiterführenden Schulen durchgesetzt. Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen: Dem VSLT ging und geht es nicht um die Vergrößerung der Stellenzahl und um eine bessere Besoldung – in den meisten Bun- Seite 90 von 99 desländern ist sie allerdings besser. Um das zu erkennen, lohnte ein Blick in den Landeshaushaltsplan von Sachsen. Uns geht es darum, dass die nur als dramatisch zu kennzeichnenden Einschnitte im Kernbereich der Schulaufsicht abgemildert werden. Nach Pensionierung der letzten Bestandsbeamten sollen für ganz Thüringen im Haushalt 5 Schulamtsdirektorenstellen (A15) von 38 im Jahre 2011 10 Schulrätestellen (A14) von 40 im Jahre 2011 und 20 Schulrätestellen (A13) statt 19 im Jahre 2011 bereitgestellt werden. 63 der 78 überwiegend von ausgewiesenen Schulexperten besetzten Stellen sollen also entfallen und ein Teil davon ist es schon. Es liegt auf der Hand, dass vor diesem Hintergrund die Schulaufsichtsbehörden Thüringens, ihre im Transformationsprozess über 20 Jahre hinweg gewonnene hohe Fachkompetenz, ihr umfangreiches Beratungs-Know-How und die ausgewiesenen Fähigkeiten im Management von Schulentwicklungsprozessen mittelfristig nicht werden aufrecht erhalten können. Ebenso verhält es sich im Bereich der Personalverwaltung und im Bereich Schulrecht. Der Verband der Schulaufsicht hat dies bereits sehr frühzeitig prognostiziert und sich deshalb Expertenrat gesucht. Anlässlich seines 20. Gründungsjubiläums konnte der führende Schul- und Verwaltungsrechtler Deutschlands, Prof. Hermann Avenarius vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung in Frankfurt am Main für den Festvortrag gewonnen werden. Ohne sich in die „Thüringer Angelegenheiten“ einmischen zu wollen, hat Avenarius in seinem Vortrag Vorstellungen zurückgewiesen, Schulaufsicht müsse in Folge zunehmender Eigenverantwortung der Einzelschulen in Zukunft nicht mehr so präsent sein, bräuchte weniger Expertenschaft, könne vielleicht sogar Qualifizierungsstation für künftige Schulleiter sein. Leider hatte keiner der eingeladenen Führungskräfte des TMBWK Zeit, die Einladung zur ansonsten hochrangig besetzten und sehr gut besuchten Festveranstaltung anzunehmen. Es wundert tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht deshalb auch nicht, dass auch das BattisGutachten – Prof. Ullrich Battis ist der führende Staatsrechtler Deutschlands – nicht zur Kenntnis genommen wurde, indem u.a. ad absurdum geführt wird, dass Schulaufsichtsexperten schlechter besoldet werden als jene Führungskräfte im Schulwesen, die sie beraten und beaufsichtigen sollen. Auf die gleiche Nichtbeachtung trafen auch die Bedenken seitens der Konferenz der Schulaufsicht Deutschlands (KSD), in der der VSLT langjähriges Mitglied ist. In diesem Gremium hatte Thüringen immer einen guten Ruf, weil seine Schulaufsicht als gut aufgestellt galt und eine fruchtbare Kommunikationskultur zwischen Verband und Ministerium wahrgenommen wurde. Sollte die neue Landesregierung in den o.g. beiden Punkt nicht noch einen deutlichen Kurswechsel herbeiführen, wird die Thüringer Schulaufsicht zu einem stumpfen Instrument, mit dem Schule vor Ort kaum noch gelenkt werden kann. Der VSLT wünscht sich, dass sich Seite 91 von 99 dieser Angelegenheit auch der Landesvorstand des Thüringer Beamtenbundes stärker annimmt. Zwar geht es hierbei „nur“ um eine sehr begrenzte Beamtenzahl, in der Besoldungsfrage von nicht mehr als 20 Personen, doch könnte die Vorgehensweise des Kultusministeriums Hand in Hand mit dem Finanzministerium demnächst Schule machen. Denkbar wäre, dass die Landespolitik auch andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung Thüringens in den Blick nimmt, wo Kosteneinsparung durch Privatisierung nicht greift und den Politikern nichts Besseres einfällt, als eben der rigorose Einschnitt in den Personalbestand und die Jahrzehnte gewachsene Besoldungsstruktur. In den letzten fünf Jahren mussten wir leider die Erfahrung machen, dass wir mit unseren 70 Mitgliedern nicht stark genug sind, einer, ausgerechnet durch einen SPD-Minister initiierte Fehlentwicklung Einhalt zu gebieten. Hier muss die Solidarität des gesamten Thüringer Beamtenbundes greifen. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Unsere Mitgliedsgewerkschaften Seite 92 von 99 BDZ Bezirksverband Nürnberg im BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Peter Krieger PF 12 04 09 90111 Nürnberg Fon: 0911/3763290 Fax: 0911/3762950 eMail: [email protected] Christliche Erziehergemeinschaft CEG Wilhelmstr. 20 37308 Heilbad Heiligenstadt Fon: 03606/608798 Fax: 03606/608789 eMail: [email protected] BLV Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen in Thüringen - Berufsschullehrerverband Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt Fon: 0361/51150430 Fax: 0361/51150439 eMail: [email protected] Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) Vorsitzender: Fred Siegert Adresse: LG Meiningen eMail: [email protected] BTE Gewerkschaft Mess- und Eichwesen Thüringen (BTE-TH) Pia Reinhardt Unterpörlitzer Str. 2 98693 Ilmenau Fon: 03677/850175 Fax: 03677/850400 eMail: [email protected] Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Landesgeschäftsstelle Schwerborner Str. 33 99086 Erfurt Fon: 0361/7397251 Fax: 0361/7397255 eMail: [email protected] Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD LV Thüringen) Gartenstr. 4 07958 Hohenleuben Fon: 036622/50103 Fax: 036622/50194 eMail: [email protected] Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Landesgeschäftsstelle Dittelstedter Grenze 3, 99099 Erfurt Fon: 0361/2653380 Fax: 0361/2653381 eMail: [email protected] Bund Deutscher Forstleute (BDF) LV Thüringen Landesgeschäftsstelle Heike Becher Wildenhain Nr. 30a 04565 Regis-Breitingen Fon: 034492/44642 Fax: 0180-355181412 eMail: [email protected] Deutscher Amtsanwaltsverein (DAAV) Rainer Angermüller Oberhofstraße 24 35410 Hungen Fon: 0691/3672892 eMail: [email protected] Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) Barbara Zwinkau Johannes-Itten-Straße 45 99085 Erfurt Fon: 0361/2188190 (p) und 0361/3795022 (d) Fax: 0361/3795489 (d) eMail: [email protected] Deutscher Berufsverband für soziale Arbeit (DBSH) bundespolizeigewerkschaft bgv, Ortsverband Erfurt Bernd Rudloff Kirchgasse 02 37327 Kallmerode Fon: 03605/502377 Mobil: 0152/05243944 eMail: [email protected] Deutscher Gerichtsvollzieherbund (DGVB) Werneburgstr. 11 99817 Eisenach Fon: 03691/830031 Fax: 03691/830031 eMail: [email protected] Benjamin König Löberwallgraben 14 99096 Erfurt Fon: 0361/3912454 eMail: [email protected] tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht DPVKOM Kommunikationsgewerkschaft Markus Schönfeld Dorfstr. 5 06724 Bröckau Fon: 034423/29087 eMail: [email protected] Landesverband Thüringen der Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes Dipl.-Med. Ingrid Francke Landratsamt Nordhausen FB Gesundheitswesen/ Gesundheitsamt Nordhausen Behringstraße 3 99734 Nordhausen Fon: 03631/911170 Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) Steffen Schuchardt Ernst-Haeckel-Str. 11 99097 Erfurt Fon: 0361/4821900 eMail: [email protected] Thüringer Philologenverband (TPhV) Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) Thüringer Landesverwaltungsamt Karl-Liebknecht-Str. 4 98527 Suhl Fon: 03681/732420 Fax: 03681/732401 eMail: [email protected] Thüringer Seniorenverband BRH e.V. Günther Nickol Rosenallee 4 99826 Mihla Fon: 036924/42268 Fax: 036924/42268 eMail: [email protected] Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Thüringer Verband der Lehrer Windeweg 13 98527 Suhl Fon: 03681/352312 eMail: [email protected] Rudolf-Ernst-Weise-Str. 14 06112 Halle/Saale Fon: 0345/2022242 und 0345/2023355 Fax: 0345/2022248 eMail: [email protected] Seite 93 von 99 Arnstädter Str.50 99096 Erfurt Fon: 0361/34949819 Fax: 0361/2625948 eMail: [email protected] Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft (BTB) Frank Schönborn Riedweg 8b 99867 Gotha Fon: 0163/6866593 eMail: [email protected] tlv thüringer lehrerverband Tschaikowskistraße 22 99096 Erfurt Fon: 0361/6021323 Fax: 0361/6021324 eMail: [email protected] komba Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst Postfach 450220 99052 Erfurt Fon: 036691/44107 Fax: 03669/144144 eMail: [email protected] VDStra. Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten Thomas Hirschel Prellerstraße 72 04155 Leipzig Fon: 0160/1042543 Fax: 0341/2008057 Email: [email protected] Landesverband der beamteten Tierärzte (LVbT) Dr. Michael Klimas Am Hügel 4 99084 Erfurt Fon: 0361/3800907 eMail: [email protected] Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB) Alla Queißner Wehrbereichsverwaltung Ost Dez. IV 8 (III) Prötzeler Chaussee 15344 Strausberg Fon: 03341/582576 Fax: 030/484982034 eMail: [email protected] tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) Klaus-Peter Schubert Bereich VII Prötzeler Chaussee 25 15344 Strausberg Fon: 03341/58-2550 Fax: 03341/58-2544 eMail: [email protected] Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen (VSLT) Dr. Ute Bräutigam Staatliches Schulamt Rudolstadt Fritz-Bolland-Straße 7 07407 Rudolstadt Fon: 03672/315 250 03672/315 101 Sekretariat Fax: 03672/315 104 eMail: [email protected] Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB) Fachgruppe BBV im VBOB, Bundesvermögensamt Suhl Tina Tischer Am Gesetz 1 98528 Suhl Fon: 03681/8051306 Fax: 03681/8051299 Email: [email protected] Verband der Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes Thüringen (VHDT) c/o Peter Lenz Heinrich-Mann-Straße 3 99096 Erfurt Fon: 0361/26691088 eMail: [email protected] Verband der Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst Thüringen (VLT e.V.) c/o Katrin Grau Baumgartenstraße 6 99880 Fröttstädt Fon: 0361/37743462 Fax: 03661/37743040 eMail: [email protected] Vereinigung der Prüfbeamten am Thüringer Rechnungshof Burgstr. 1 07407 Rudolstadt Fon: 03672/446222 Fax: 03672/446998 eMail: [email protected] Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft in einer unserer Fachgewerkschaften erhalten Sie: tbb beamtenbund und tarifunion thüringen Landesgeschäftsstelle Schmidtstedter Str. 9 99084 Erfurt Tel: 0361/6547523 Fax: 0361/6547522 Email: [email protected] www.tbb-konkret.de Seite 94 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) ist der Dachverband für alle Beschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst in Thüringen. Mit dem Zusatz "tarifunion" soll auch nach außen deutlich werden, dass der dbb nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes berufspolitisch vertritt. Der tbb wirkt im Landespersonalausschuss mit, wird als gewerkschaftliche Spitzenorganisation beteiligt an der beamtenrechtlichen Gesetzgebung und wirkt auf Bundesebene über den dbb beamtenbund und tarifunion bei Tarifverhandlungen in den Bereichen TV-L und TVöD mit. Auf Landesebene vertritt er ein Drittel der Landesbediensteten. Der tbb vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors sowie der dort organisierten Einzelmitglieder gegenüber der Landesregierung, dem Landtag, der kommunalen Ebene sowie weiteren einschlägigen Institutionen und Verbänden. Die Nähe zum Mitglied sowie Aufgeschlossenheit gegenüber modernen Entwicklungen und Ansprüchen in Gesellschaft und Arbeitswelt sind unsere Stärke. Hier verbinden sich Ehrenamtlichkeit und Professionalität sowie die Bereitschaft, eigene Positionen stets zu hinterfragen. Der tbb ist politisch unabhängig. Der tbb tritt ein für: • • • • • • • • eine leistungsgerechte Bezahlung und Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung, die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung eine starke, leistungsfähige Verwaltung die Erhaltung des Berufsbeamtentums den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen zugunsten einer stärkeren Einflussnahme auf personelle, soziale und organisatorische Entscheidungen eine gleichberechtigte Behandlung und den Einsatz beider Geschlechter im öffentlichen Dienst die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Einführung eines behördenübergreifenden Demographie-, Gesundheits- und Personalentwicklungskonzeptes Seite 95 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht ITGLIED NEU FÜR DBB-M Wie gehabt: Autoversicherung mit dbb-Bonus Jetzt neu: Verkehrs-Rechtsschutz mit Top-Leistung Mit der HUK-COBURG fahren dbb-Mitglieder gut und günstig: Niedrige Beiträge sichern Im Tarif Kasko SELECT sparen Sie gegenüber der normalen Kasko 20 % Beitrag ein. ER ts sc h u tz V e rk e h rs -R e ch E u ro /J a h r sc ho n ab 38,70 Verkehrs-Rechtsschutz abschließen Beschäftigte im öffentlichen Dienst zahlen für den VerkehrsRechtsschutz bei der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG, 96443 Coburg pro Jahr 38,70 Euro. Gleich Angebot abholen 25-Euro-Bonus mitnehmen dbb-Mitglieder, die als Neukunde mit ihrer Autohaftpflichtversicherung zu uns wechseln, erhalten einmalig 25 Euro dbb-Bonus. dbb-Kfz-GS43 A4.indd 1 HUK-COBURG, Geschäftsstelle Erfurt Juri-Gagarin-Ring 53, 99084 Erfurt Tel.: 0361 3447415, [email protected] 18.02.15 11:06 Partner für den Öffentlichen Dienst seit 1908 Telefon 0911 531-4871, [email protected], www.nuernberger-beamten.de Inhaltsverzeichnis Vorwort Über uns Unser Team 2010 - 2015 Landesleitung, Gremien Frauen, Jugend, Senioren Kommissionen Tarifrecht, Dienstrecht, Personalvertretungsrecht tbb Tarifbereich Thüringer Beamtenbesoldung 20 Jahre tbb Beteiligungsvereinbarung tbb engagiert Arbeitszeit Bildungsfreistellung Thüringer Pensionsfonds Seniorenmitwirkung Wegstreckenentschädigung Polizeistrukturreform Forststrukturreform Bundeswehrreform Reform Schulaufsicht Schließung JVA´s in Ostthüringen Funktional- und Gebietsreform Dienstrechtsreform Wiederverbeamtung tbb auf Kurs Privatisierung ThüLiMa scheitert an tbb LMET – geplante Aufgabenbeleihung nicht verwirklicht Verhinderung der Absenkung der Eingangsbesoldung Gewährung der Besoldung nach dem verliehenen Amt Verhinderung Streichung Jubiläumszuwendung Vorzeitiger Ruhestand für Lehrer Anhebung der Bezahlung für Grundschullehrer Reisekosten Lehramtsanwärter/ Lernen am anderen Ort Weitere Erfolge Unterzeichnung „Personalentwicklungskonzept Schulen“ Wiedereinzahlung in den Pensionsfonds Neueinstellungen im Lehrerbereich Thüringer Beihilfeverordnung Thüringer Gleichstellungsgesetz tbb aktiv Symposium 2013 „Thüringen 2020 - Vorbild oder pleite Symposium 2014 „Die Zukunft des Berufsbeamtentums“ tbb im Gespräch Ministerpräsidentin Bildungsminister Justizminister Seite 96 von 99 ……………………………………3 ……………………………………5 ……………………………………6 6 9 20 …………………………………24 …………………………………27 …………………………………29 …………………………………32 …………………………………33 33 34 35 36 37 37 38 39 39 39 40 42 43 …………………………………44 45 45 47 47 48 48 49 49 …………………………………50 50 51 51 51 51 …………………………………53 53 55 …………………………………59 59 61 62 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Fraktionen tbb im Recht Neues Personalvertretungsgesetz Thüringer Dienstrecht Thüringer Besoldungsrecht Thüringer Beamtenversorgungsgesetz Thüringer Beihilfeverordnung Neues Gleichstellungsgesetz Beratung und Rechtsschutz Bildungsarbeit Presse und Öffentlichkeitsarbeit Unsere Fachgewerkschaften berichten Kurzbericht des BTE Kurzbericht des BTB Thüringen Kurzbericht des BSBD Kurzbericht der DPolG Kurzbericht Landesverband beamteter Tierärzte Kurzbericht des Büro Thüringen der DPVKOM im RV Mitte Geschäftsbericht tlv thüringer lehrerverband Kurzbericht BDR Thüringer Seniorenverband BRH e.V. Kurzbericht VSLT e.V. Unsere Mitgliedsgewerkschaften Seite 97 von 99 62 …………………………………65 65 67 69 70 71 71 …………………………………72 …………………………………73 …………………………………73 …………………………………74 74 74 75 75 76 77 78 85 85 87 …………………………………92 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Seite 98 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Einer für alle! Ein Dachverband für alle im Öffentlichen Dienst. tbb beamtenbund und tarifunion thüringen Landesgeschäftsstelle Schmidtstedter Str. 9 99084 Erfurt Tel: 0361/6547523 Fax: 0361/6547522 Email: [email protected] www.tbb-konkret.de Seite 99 von 99 tbb beamtenbund und tarifunion thüringen │ geschäftsbericht Besuchen Sie unsere neue Filiale in Erfurt am Fischmarkt Für mich die Einzige Banken gibt es viele. Aber die BBBank ist die einzige bundesweit tätige genossenschaftliche Privatkundenbank, die Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes einzigartige Angebote macht. Zum Beispiel den B-Tarif für Bankleistungen. Außerdem betreiben wir eine konsequente Mitglieder-Mehrwert-Politik®. Als Selbsthilfeeinrichtung für den öffent lichen Dienst 1921 gegründet, verfolgen wir bis heute erfolgreich nur ein Ziel: Nutzen stiften für die Gemeinschaft unserer Mitglieder und Kunden. Mit Direktbank und wachsendem Filialnetz sind wir bundesweit für Sie da. BBBank-Filiale Erfurt Fischmarkt 4, 99084 Erfurt Telefon03 61/2 13 00 07-0 Telefax 03 61/2 13 00 07-66 www.bbbank.de Erfurt_Verwaltungsbeamte_Image_dbb_A4_4c.indd 1 20.02.15 10:16
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