Gebrauchsanleitung Abseilgerät AG 10 EN 341 CE 0158 Technische Daten Hersteller Typ Geräteklasse Fabrik-Nr. / Baujahr zul. Abseilhöhe zul. Abseilhöhe bei 2 Personen max. Abseillast max. Abseillast bei 2 Personen Eigengewicht Seillänge : : : : : RK Sicherheitstechnik AG 10 A .............../................. max. 200m : : max. 100m 150kg : : :225kg 1,4kg (ohne Seil) .......................... Meißner Sicherheitstechnik GmbH August-Nagel-Straße 21 Tel: 07305-96350 Fax: 07305-963515 3. Ausgabe 1/2000 Abseilgerät AG 1 Gebrauchsanleitung Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung 2. Vorbereitung 3. Abseilen 4. Lagerung und Transport 5. Reinigung 6. Wartung 7. Prüfung 8. Abbildung des AG 10 9. Prüfbuch Abseilgerät AG 2 Gebrauchsanleitung 1. Beschreibung Das Abseilgerät AG 10 wird für das Abseilen von Personen aus höher gelegenen Arbeitsplätzen eingesetzt. Das Abseilgerät AG 10 ist keine Auffangeinrichtung. Der temperaturabhängige Einsatzbereich der Abseilausrüstung liegt zwischen den Umgebungstemperaturen von -25°C bis 60°C. 2. Vorbereitung Die schon fertig montierte Abseilausrüstung ist nach der Entnahme aus dem Gerätebeutel oder Gerätekoffer einsatzbereit. Vor jeder Anwendung muß das Abseilgerät durch den Benutzer einer visuellen Überprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, daß sich das Abseilgerät mit dem Abfahrseil in einem einsatzfähigen Zustand befindet. Zur Befestigung des Abseilgerätes mittels Karabinerhaken sollte ein Anschlagpunkt nach EN 795 mit einer Mindestbelastbarkeit von 1000 kg in angemessener Höhe (ca. 2,0 m vom Boden gemessen) vorhanden sein. Der Anschlagpunkt sollte sich - wenn möglich – an einer Stelle am Bauwerk befinden, die einen freien Abseilvorgang ohne Hindernisse zuläßt. Der am Abseilgerät befindliche Karabinerhaken wird in die Öse des Anschlagpunktes eingehangen, mit der Überwurfmutter gesichert und das textile Seil wird bis zum Boden schlingenfrei ausgeworfen. Abseilen über scharfe Kanten möglichst vermeiden und zum Mauerwerk einen ausreichenden Abstand (ca. 0,5m) zur Erleichterung des Abseilvorganges einhalten. Falls die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes nicht möglich ist, sollte ein Kantenschutz zum Schutz des Seiles untergelegt werden. Hinweis: Bei dem gesamten Rettungsvorgang ist darauf zu achten, daß die beteiligten Personen immer gesichert sind; d.h. sollte kein Geländer vorhanden sein, müssen die Personen z.B. mittels Auffanggurt nach EN 361 und Verbindungsmittel nach EN 354 und Falldämpfer nach EN 355 gesichert sein. Abseilgerät AG 3 Gebrauchsanleitung Es ist darauf zu achten, daß der Seileintrittspunkt sowie der Seilaustrittspunkt des Abseilgerätes einen freien Durchlauf des Seiles durch das Gerät ermöglichen. 3. Abseilen Abseilen einzelner Personen im Pendelverkehr Seilendverbindung wird mit Karabinerhaken in die am Auffanggurt befindliche Brust- oder Rückenöse eingehangen Den Auffanggurt nach EN 361 oder den Rettungsgurt nach EN 1497 anlegen (jeweilige Gebrauchsanweisung beachten). Den am Seilende befindliche Karabinerhaken in die Rücken- oder Brustöse einhängen und mit der Überwurfmutter sichern. Das Seil zwischen Abseilgerät und der abzuseilenden Person darf kein Schlaffseil sein; das freie auf der anderen Seite befindliche Seil muß mit Kraft nach unten gezogen und festgehalten werden. Die zu rettende Person kann nun von der Standfläche abgeseilt werden, in dem das festgehaltene Seil losgelassen wird. Die Abfahrtsgeschwindigkeit wird über eine Fliehkraftbremse automatisch geregelt (Standardgeschwindigkeit ca. 0,7 m/s). Es besteht zusätzlich die Möglichkeit an dem hochkommenden Seil durch Bremsen mit der Hand (festhalten des Seiles) die Abfahrt zu unterbrechen. Nach Abschluß des ersten Abseilvorganges können weitere Personen wie oben beschrieben abgeseilt werden. Dieser Vorgang ist erst möglich, wenn: - die am Boden befindliche, abgeseilte Person sich aus dem Karabinerhaken des Abfahrseiles gelöst hat - die noch abzuseilenden Personen entweder auf der gesicherten Standfläche Auffang- oder Rettungsgurte in ausreichender Zahl zur Verfügung haben, oder der Auffang- oder Rettungsgurt der bereits abgeseilten Person am Abfahrseil wieder hochgezogen wird Abseilgerät AG 4 Gebrauchsanleitung Abseilen einer Person Karabinerhaken der Seilendverbindung wird in den Anschlagpunkt eingehangen und der am Abseilgerät befestigte Karabinerhaken wird in die Brustöse des Auffanggurtes eingehangen. Den Auffanggurt nach EN 361 oder den Rettungsgurt nach EN 1497 anlegen (jeweilige Gebrauchsanweisung beachten). Den am Seilende befindliche Karabinerhaken in die Brust- oder Rückenöse einhängen und mit der Überwurfmutter sichern. Das Seil zwischen Abseilgerät und der abzuseilenden Person darf kein Schlaffseil sein; das freie auf der anderen Seite befindliche Seil muß mit Kraft nach unten gezogen und festgehalten werden. Die Person kann sich nun von der Standfläche abseilen, in dem das festgehaltene Seil losgelassen wird. Die Abfahrtsgeschwindigkeit wird über eine Fliehkraftbremse automatisch geregelt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit an dem hochkommenden Seil durch Bremsen mit der Hand die Abfahrt zu unterbrechen. Gleichzeitiges Abseilen von zwei Personen Seilendverbindung wird mit dem Karabinerhaken in die an den Auffanggurten befindlichen Brustösen oder in die Verlängerung der Rückenöse durch ein Verbindungsmittel eingehangen. Beide Personen müssen den Auffanggurt nach EN 361 oder den Rettungsgurt nach EN 1497 anlegen (jeweilige Gebrauchsanweisung beachten). Den am Seilende befindliche Karabinerhaken in die Brustöse oder in das an der Rückenöse befindliche Verbindungsmittel einhängen und mit der Überwurfmutter sichern. Das Seil zwischen Abseilgerät und der abzuseilenden Person darf kein Schlaffseil sein; das freie auf der anderen Seite befindliche Seil muß mit Kraft nach unten gezogen und festgehalten werden. Die Personen können sich nun von der Standfläche abseilen, in dem das festgehaltene Seil losgelassen wird. Abseilgerät AG 5 Gebrauchsanleitung Die Abfahrtsgeschwindigkeit wird über eine Fliehkraftbremse automatisch geregelt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit an dem hochkommenden Seil durch Bremsen mit der Hand die Abfahrt zu unterbrechen. Das gleichzeitige Abseilen von zwei Personen bietet die Möglichkeit eine ärztlich zu versorgende Person unter Aufsicht abzuseilen. Der Vorgang des gleichzeitigen Abseilens von zwei Personen ist nur bis zu einer maximalen Abseilhöhe von 100 m zulässig. Hinweis: Es ist darauf zu achten, daß sich das beim Abseilvorgang hochkommende Seil nicht am Bauwerk verhakt oder hängen bleibt und den Abseilvorgang dadurch unterbricht. Beim Abseilvorgang selbst ist darauf zu achten, daß nicht auf Hindernisse aufgefahren wird. 4. Lagerung und Transport Die Rettungsausrüstung sollte in trockenen, kühlen Räumen gelagert und vor UV-Bestrahlung geschützt werden. Berühren mit Säuren, ätzenden Flüssigkeiten und Ölen vermeiden. Bei nicht vermeidbarer Durchfeuchtung der Seile, sollten diese nur auf natürliche Weise getrocknet werden. Zum Transport der Abseilausrüstung sollt immer ein stabiler Gerätebeutel oder ein Gerätekoffer verwendet werden, um eine Beschädigung durch äußere Einwirkungen zu vermeiden. 5. Reinigung Eine Reinigung der textilen Bestandteile der Abseilausrüstung darf nur vom Hersteller durchgeführt werden. Abseilgerät AG 6 Gebrauchsanleitung 6. Wartung Die Abseilausrüstung muß vor jeder Anwendung einer visuellen Überprüfung durch den Benutzer unterzogen werden, um sicherzustellen, daß sich das Gerät in einem einsatzfähigen Zustand befindet. Bei Feststellen von Beschädigungen an Seil, Karabinerhaken oder Abseilgerät, ist die Rettungsausrüstung der Nutzung zu entziehen und eine Prüfung durch den Hersteller durchführen zu lassen. Unter normalen Einsatzbedingungen kann bei den textilen Seilen von einer Benutzungsdauer von 4-6 Jahren ausgegangen werden. Achtung: Änderungen oder Zusätze dürfen an dem Abseilgerät nicht vorgenommen werden. 7. Prüfung Die Rettungsausrüstung muß mindestens 1x jährlich durch den Hersteller oder einen Sachkundigen geprüft werden. Bei zahlreicher Anwendung oder starker Belastung ( z.B. Umwelt- oder Industriefaktoren, die den Werkstoff beeinträchtigen) sollte die gesamte Abseilausrüstung nach Bedarf häufiger einer Prüfung unterzogen werden. Die Abseilausrüstung ist nach jedem Rettungseinsatz (nicht Übung) vom Hersteller zu prüfen! Das Seil muß nach 2000 m Abfahrt und die Bremse nach 5000 m Abfahrt nach den Prüfanweisungen des Herstellers überprüft werden. Abseilgerät AG 7 Gebrauchsanleitung 8. Abbildung AG 10 Abseilgerät AG 8 Gebrauchsanleitung 9. PRÜFBUCH Datum der Prüfung Ausstehende Teilprüfung Fabrikations-Nr.: Ergebnisse der Prüfung Angaben festgestellter Mängel Abseilgerät AG Stempel / Unterschrift des Sachkundigen 9
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