Gebrauchsanleitung Rettungsgerät AG-10 (pdf/330 kB)

Gebrauchsanleitung
Abseilgerät AG 10
EN 341
CE 0158
Technische Daten
Hersteller
Typ
Geräteklasse
Fabrik-Nr. / Baujahr
zul. Abseilhöhe
zul. Abseilhöhe bei
2 Personen
max. Abseillast
max. Abseillast bei
2 Personen
Eigengewicht
Seillänge
:
:
:
:
:
RK Sicherheitstechnik
AG 10
A
.............../.................
max. 200m
:
:
max. 100m
150kg
:
:
:225kg
1,4kg (ohne Seil)
..........................
Meißner
Sicherheitstechnik GmbH
August-Nagel-Straße 21
Tel: 07305-96350
Fax: 07305-963515
3. Ausgabe
1/2000
Abseilgerät AG
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Gebrauchsanleitung
Inhaltsverzeichnis
1. Beschreibung
2. Vorbereitung
3. Abseilen
4. Lagerung und Transport
5. Reinigung
6. Wartung
7. Prüfung
8. Abbildung des AG 10
9. Prüfbuch
Abseilgerät AG
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Gebrauchsanleitung
1. Beschreibung
Das Abseilgerät AG 10 wird für das Abseilen von Personen aus höher gelegenen
Arbeitsplätzen eingesetzt.
Das Abseilgerät AG 10 ist keine Auffangeinrichtung.
Der temperaturabhängige Einsatzbereich der Abseilausrüstung liegt zwischen
den Umgebungstemperaturen von -25°C bis 60°C.
2. Vorbereitung
Die schon fertig montierte Abseilausrüstung ist nach der Entnahme aus dem
Gerätebeutel oder Gerätekoffer einsatzbereit.
Vor jeder Anwendung muß das Abseilgerät durch den Benutzer einer visuellen
Überprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, daß sich das Abseilgerät
mit dem Abfahrseil in einem einsatzfähigen Zustand befindet.
Zur Befestigung des Abseilgerätes mittels Karabinerhaken sollte ein Anschlagpunkt nach EN 795 mit einer Mindestbelastbarkeit von 1000 kg in
angemessener Höhe (ca. 2,0 m vom Boden gemessen) vorhanden sein. Der
Anschlagpunkt sollte sich - wenn möglich – an einer Stelle am Bauwerk
befinden, die einen freien Abseilvorgang ohne Hindernisse zuläßt.
Der am Abseilgerät befindliche Karabinerhaken wird in die Öse des Anschlagpunktes eingehangen, mit der Überwurfmutter gesichert und das textile Seil
wird bis zum Boden schlingenfrei ausgeworfen.
Abseilen über scharfe Kanten möglichst vermeiden und zum Mauerwerk einen
ausreichenden Abstand (ca. 0,5m) zur Erleichterung des Abseilvorganges einhalten. Falls die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes nicht möglich ist,
sollte ein Kantenschutz zum Schutz des Seiles untergelegt werden.
Hinweis:
Bei dem gesamten Rettungsvorgang ist darauf zu achten, daß die
beteiligten Personen immer gesichert sind; d.h. sollte kein
Geländer vorhanden sein, müssen die Personen z.B. mittels
Auffanggurt nach EN 361 und Verbindungsmittel nach EN 354 und
Falldämpfer nach EN 355 gesichert sein.
Abseilgerät AG
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Gebrauchsanleitung
Es ist darauf zu achten, daß der Seileintrittspunkt sowie der
Seilaustrittspunkt des Abseilgerätes einen freien Durchlauf des
Seiles durch das Gerät ermöglichen.
3. Abseilen
 Abseilen einzelner Personen im Pendelverkehr
Seilendverbindung wird mit Karabinerhaken in die am Auffanggurt
befindliche Brust- oder Rückenöse eingehangen
Den Auffanggurt nach EN 361 oder den Rettungsgurt nach EN 1497 anlegen
(jeweilige Gebrauchsanweisung beachten).
Den am Seilende befindliche Karabinerhaken in die Rücken- oder Brustöse
einhängen und mit der Überwurfmutter sichern.
Das Seil zwischen Abseilgerät und der abzuseilenden Person darf kein Schlaffseil sein; das freie auf der anderen Seite befindliche Seil muß mit Kraft nach
unten gezogen und festgehalten werden.
Die zu rettende Person kann nun von der Standfläche abgeseilt werden, in dem
das festgehaltene Seil losgelassen wird.
Die Abfahrtsgeschwindigkeit wird über eine Fliehkraftbremse automatisch
geregelt (Standardgeschwindigkeit ca. 0,7 m/s). Es besteht zusätzlich die
Möglichkeit an dem hochkommenden Seil durch Bremsen mit der Hand
(festhalten des Seiles) die Abfahrt zu unterbrechen.
Nach Abschluß des ersten Abseilvorganges können weitere Personen wie oben
beschrieben abgeseilt werden. Dieser Vorgang ist erst möglich, wenn:
- die am Boden befindliche, abgeseilte Person sich aus dem
Karabinerhaken des Abfahrseiles gelöst hat
- die noch abzuseilenden Personen entweder auf der gesicherten
Standfläche Auffang- oder Rettungsgurte in ausreichender Zahl zur
Verfügung haben, oder der Auffang- oder Rettungsgurt der bereits
abgeseilten Person am Abfahrseil wieder hochgezogen wird
Abseilgerät AG
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Gebrauchsanleitung
 Abseilen einer Person
Karabinerhaken der Seilendverbindung wird in den Anschlagpunkt eingehangen und der am Abseilgerät befestigte Karabinerhaken wird in die
Brustöse des Auffanggurtes eingehangen.
Den Auffanggurt nach EN 361 oder den Rettungsgurt nach EN 1497 anlegen
(jeweilige Gebrauchsanweisung beachten).
Den am Seilende befindliche Karabinerhaken in die Brust- oder Rückenöse
einhängen und mit der Überwurfmutter sichern.
Das Seil zwischen Abseilgerät und der abzuseilenden Person darf kein Schlaffseil sein; das freie auf der anderen Seite befindliche Seil muß mit Kraft nach
unten gezogen und festgehalten werden.
Die Person kann sich nun von der Standfläche abseilen, in dem das
festgehaltene Seil losgelassen wird.
Die Abfahrtsgeschwindigkeit wird über eine Fliehkraftbremse automatisch
geregelt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit an dem hochkommenden Seil
durch Bremsen mit der Hand die Abfahrt zu unterbrechen.
 Gleichzeitiges Abseilen von zwei Personen
Seilendverbindung wird mit dem Karabinerhaken in die an den
Auffanggurten befindlichen Brustösen oder in die Verlängerung der
Rückenöse durch ein Verbindungsmittel eingehangen.
Beide Personen müssen den Auffanggurt nach EN 361 oder den Rettungsgurt
nach EN 1497 anlegen (jeweilige Gebrauchsanweisung beachten).
Den am Seilende befindliche Karabinerhaken in die Brustöse oder in das an der
Rückenöse befindliche Verbindungsmittel einhängen und mit der Überwurfmutter sichern.
Das Seil zwischen Abseilgerät und der abzuseilenden Person darf kein Schlaffseil sein; das freie auf der anderen Seite befindliche Seil muß mit Kraft nach
unten gezogen und festgehalten werden.
Die Personen können sich nun von der Standfläche abseilen, in dem das
festgehaltene Seil losgelassen wird.
Abseilgerät AG
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Gebrauchsanleitung
Die Abfahrtsgeschwindigkeit wird über eine Fliehkraftbremse automatisch
geregelt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit an dem hochkommenden Seil
durch Bremsen mit der Hand die Abfahrt zu unterbrechen.
Das gleichzeitige Abseilen von zwei Personen bietet die Möglichkeit eine
ärztlich zu versorgende Person unter Aufsicht abzuseilen.
Der Vorgang des gleichzeitigen Abseilens von zwei Personen ist nur bis zu einer
maximalen Abseilhöhe von 100 m zulässig.
Hinweis:
Es ist darauf zu achten, daß sich das beim Abseilvorgang hochkommende Seil nicht am Bauwerk verhakt oder hängen bleibt und
den Abseilvorgang dadurch unterbricht.
Beim Abseilvorgang selbst ist darauf zu achten, daß nicht auf
Hindernisse aufgefahren wird.
4. Lagerung und Transport
Die Rettungsausrüstung sollte in trockenen, kühlen Räumen gelagert und vor
UV-Bestrahlung geschützt werden.
Berühren mit Säuren, ätzenden Flüssigkeiten und Ölen vermeiden.
Bei nicht vermeidbarer Durchfeuchtung der Seile, sollten diese nur auf
natürliche Weise getrocknet werden.
Zum Transport der Abseilausrüstung sollt immer ein stabiler Gerätebeutel oder
ein Gerätekoffer verwendet werden, um eine Beschädigung durch äußere Einwirkungen zu vermeiden.
5. Reinigung
Eine Reinigung der textilen Bestandteile der Abseilausrüstung darf nur vom
Hersteller durchgeführt werden.
Abseilgerät AG
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Gebrauchsanleitung
6. Wartung
Die Abseilausrüstung muß vor jeder Anwendung einer visuellen Überprüfung
durch den Benutzer unterzogen werden, um sicherzustellen, daß sich das Gerät
in einem einsatzfähigen Zustand befindet.
Bei Feststellen von Beschädigungen an Seil, Karabinerhaken oder Abseilgerät,
ist die Rettungsausrüstung der Nutzung zu entziehen und eine Prüfung durch
den Hersteller durchführen zu lassen.
Unter normalen Einsatzbedingungen kann bei den textilen Seilen von einer Benutzungsdauer von 4-6 Jahren ausgegangen werden.
Achtung:
Änderungen oder Zusätze dürfen an dem Abseilgerät nicht
vorgenommen werden.
7. Prüfung
Die Rettungsausrüstung muß mindestens 1x jährlich durch den Hersteller oder
einen Sachkundigen geprüft werden.
Bei zahlreicher Anwendung oder starker Belastung ( z.B. Umwelt- oder Industriefaktoren, die den Werkstoff beeinträchtigen) sollte die gesamte Abseilausrüstung nach Bedarf häufiger einer Prüfung unterzogen werden.
Die Abseilausrüstung ist nach jedem Rettungseinsatz (nicht Übung) vom Hersteller zu prüfen!
Das Seil muß nach 2000 m Abfahrt und die Bremse nach 5000 m Abfahrt nach
den Prüfanweisungen des Herstellers überprüft werden.
Abseilgerät AG
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Gebrauchsanleitung
8. Abbildung AG 10
Abseilgerät AG
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Gebrauchsanleitung
9. PRÜFBUCH
Datum der
Prüfung
Ausstehende
Teilprüfung
Fabrikations-Nr.:
Ergebnisse der Prüfung
Angaben festgestellter Mängel
Abseilgerät AG
Stempel /
Unterschrift
des Sachkundigen
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