Merkblatt zum Ablauf nach dem Rigorosum

Informationsblatt über den Ablauf des Promotionsverfahrens nach dem Rigorosum
(1) Nach dem bestandenen Rigorosum wird die Dissertationsschrift, in der die Gutachter eventuell
Textkorrekturen angemerkt haben, durch den Dekan ausgehändigt (mit den Angaben für das Titelblatt gemäß
Anhang 2 der Promotionsordnung)
(2) Während der Promotionsfeier erfolgt die Überreichung der vorläufigen Urkunde. Bitte überprüfen Sie die
Angaben auf der Urkunde! Berechtigte Korrekturen (innerhalb von 1 Woche nach der Promotion per
Mail!!). Sonstige Rückfragen bitte an Herrn Thielemann: [email protected], Tel. 089 / 2180-3578.
(3) Innerhalb von 4 Wochen nach dem Rigorosum wird dem/der Promovend/in auf schriftlichen Antrag Einsicht
in die Promotionsakte gewährt.
(4) Nach erfolgter Korrektur, insbesondere der Erfüllung von Auflagen, muss ein Prüfexemplar der Schrift
(beidseits bedruckt, ohne Lebenslauf, Name und Vornamen wie im Personalausweis, Format frei wählbar,
kein Foliendeckel) dem Betreuer/in an der Tierärztlichen Fakultät vorgelegt werden.
(5) Der/die Betreuer/in schlägt dem Dekan unter Vorlage des durch ihn geprüften Exemplars die Erteilung der
Druckerlaubnis (Imprimatur) vor. Dies geschieht mit einem formlosen Schreiben an den Dekan. Wurden
durch einen der Gutachter Auflagen erteilt, muss die Erfüllung dieser Auflagen ausdrücklich bestätigt werden.
(6) Das Promotionsverfahren beinhaltet die Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertationsschrift (§12). Es müssen
entweder 40 gedruckte Exemplare der Dissertationsschrift im Format DIN A5 (ohne Lebenslauf, kein
Foliendeckel) abgeliefert werden oder es erfolgt eine elektronische Veröffentlichung über die
Universitätsbibliothek. Die Veröffentlichung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Rigorosum erfolgen.
Auf Antrag ist eine Verlängerung der Frist bis höchstens ein Jahr möglich.
(7) Bei der elektronischen Veröffentlichung muss vor der Abgabe in der Universitätsbibliothek München die
Dissertationsschrift ins Internet gestellt werden.
Auf dem Dokumentenserver der UB: http://edoc.ub.uni-muenchen.de stehen unter "Hilfe" oder "Hinweise
für Doktoranden" die entsprechenden Anweisungen. Anschließend kann auf der Ausgangsseite unter
"Registrieren" die Dissertation eingelesen werden.
Bei Problemen beim Einlesen der Datei ist Frau Hohle oder Frau Höer, Tel. +49 (0) 89 / 2180 - 3589 bzw.
2180 - 6917 zuständig.
Danach sind 6 gedruckte Exemplare (ohne Lebenslauf), beidseitig bedruckt, Format frei wählbar, kein
Foliendeckel) und das Formblatt für die Abgabe der elektronische Dissertation (Link: http://edoc.ub.unimuenchen.de/help/index.html) in einfacher Ausfertigung in der Dissertationsstelle der Univ.-Bibliothek
abzugeben.
Hierbei muss eine der 6 gedruckten Dissertationen unbedingt das vom Betreuer geprüfte Exemplar mit
dem Imprimatur-Stempel des Dekans sein!
Adresse für persönliche Abgabe:
Diss. Stelle der Univ.-Bibliothek, Geschwister-Scholl-Platz 1, Zentralbibliothek, 1.OG/Zimmer F 114, 80539
München.
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Frau Hohle, Veronika, Tel.: 089 / 2180 - 3589, E-Mail: [email protected]
Frau Höer, Daniela, Tel: 089 / 2180 - 6917, E-Mail: [email protected]
Alternativ können die 6 Exemplare der Dissertation, sowie das Formblatt in einfacher Form mit der Post an
die Dissertationsstelle geschickt werden.
(8) Bei der Veröffentlichung der Dissertationsschrift in gedruckter Form erfolgt die Abgabe persönlich oder per
Post (40 Exemplare Format DIN A5, davon eines mit dem Imprimatur-Stempel des Dekans!) an die obige
Adresse. Die Pflichtexemplare sind alterungsbeständig aus holz- und säurefreiem Papier herzustellen und
müssen dauerhaft haltbar gebunden sein.
(9) Die Universitätsbibliothek stellt eine Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht aus, die mit
der Hauspost an das Studiendekanat der Tierärztlichen Fakultät weitergeleitet wird.
Danach kann die Promotionsurkunde im Studiendekanat abgeholt werden; erst jetzt darf der Titel Dr.
med. vet. bzw. Dr. rer. biol. vet. geführt werden! Gegen Einsendung von €3,50 in Form von Briefmarken (kein
frankierter Rückumschlag!) an das Studiendekanat wird die Urkunde innerhalb Deutschlands auch per Post
zugeschickt.