Volvo Auto Versicherung.

Volvo Auto Versicherung.
So sicher wie ein Volvo.
Seit jeher steht bei Volvo der Sicherheitsgedanke im Vordergrund. Ob
bei der Herstellung unserer Automobile oder der Auto Versicherung
– Sicherheit hat bei uns immer höchste Priorität. Unsere Volvo Auto
Versicherung ist darüber hinaus auch genauso attraktiv wie ein Volvo.
Denn sie bietet Ihnen umfassenden Schutz mit individuell auf Sie zugeschnittenen Leistungskomponenten sowie schnellen und persönlichen Service.
Für Sie bedeutet das: maximales Fahrvergnügen mit einem Höchstmaß an Sicherheit.
Absolut zuverlässig –
unser umfassender Service.
Im Ernstfall benötigen Sie einen Partner, auf den Sie sich hundertprozentig verlassen können. Die Volvo Auto Versicherung ist Ihr Partner und steht
Ihnen immer zur Seite – erst recht im Schadenfall. Schnell, kompetent
und unkompliziert helfen Ihnen die Mitarbeiter mit all ihren Möglichkeiten.
Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Denn Sie und Ihre Mobilität sind
uns wichtig.
Eine ausführliche Übersicht über die Produktleistungen finden Sie auf
der nächsten Seite.
Kontakt:
Informieren Sie sich am besten gleich jetzt hier in unserem Autohaus. Alternativ rufen Sie
die Hotline der Volvo Auto Versicherung an und lassen sich telefonisch beraten:
Service-Telefon: 0 30/32 04-551
Mo. bis fr. von 8 bis 20 Uhr
Service-Fax: 0 30/32 04-5510
E-Mail: [email protected]
Volvo Auto Versicherung
HDI Direkt Versicherung AG, Riethorst 2, D-30659 Hannover
Starke Basis – Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss vom Gesetz her eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese regelt
dann für Sie die Haftung bei selbstverschuldeten Unfällen.
Ihre Volvo Auto Versicherung bietet Ihnen:
• Erhöhte Versicherungssummen – Pauschalabdeckung in Höhe von
100 Mio. EUR mit einer Versicherungssumme pro geschädigter
Person von bis zu 15 Mio. EUR
• Übernahme von Kosten für Kfz-Haftpflichtschäden beim Gebrauch
von Mietwagen im europäischen Ausland, soweit nicht anderweitig
Versicherungsschutz gewährt wird (Mallorca-Police)
Perfekter Schutz – Ihre Kfz-Kaskoversicherung.
Sichern Sie sich mit der Kfz-Kaskoversicherung umfangreich gegen mögliche Schäden an Ihrem Fahrzeug ab.
Ihre Kfz-Kaskoversicherung bietet Ihnen:
• 24 Monate Neupreisentschädigung* bei Schäden mit Reparatur­
kosten in Höhe von mind. 80 % des Neupreises für neue Pkw im
Erstbesitz, 12 Monate bei Entwendung, Brand oder Explosion
Weise Voraussicht – Rabatt-Schutz als Zusatzleistung
Beugen Sie lieber vor: Mit der Zusatzoption Rabatt-Schutz sichern
Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach einem Haftpflicht- und/oder
Vollkaskoschaden. Es erfolgt für Sie keine Rückstufung.
• 12 Monate Kaufpreisentschädigung* bei Schäden mit Reparatur­
kosten in Höhe von mind. 80 % des Kaufpreises für vom Volvo
Händler erworbene Gebrauchtwagen, 6 Monate bei Entwendung,
Brand oder Explosion
Immer aktuell – verbesserte Leistungen für alle
Unsere Versicherungsprodukte werden kontinuierlich weiterentwickelt. Gibt es umfangreichere Leistungen, profitieren Sie davon. Denn alle
Verbesserungen werden automatisch an Sie weitergegeben.
• Sie zahlen keine Zuschläge bei besonders hochwertiger, werk­sseitig
fest eingebauter Fahrzeugausstattung; nachträglich eingebaute
Sonder­ausstattung ist bis 10.000 EUR beitragsfrei mitversichert
• Versicherungsschutz bei Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren
(nicht nur Wild)
• Übernahme der Mietwagenkosten während der Reparatur von Karosserieschäden im Kasko-Schadenfall (bis zu 3 Tage; bis zu 60 EUR
pro Tag)
• U nbegrenzter Ersatz bei Tierbissschäden (ohne Schäden im
Fahrzeuginnenraum) sowie Ersatz bei Folgeschäden bis 2.000 EUR
• Glasreparaturen sind für Sie als Versicherungsnehmer grundsätz­lich
kostenfrei**
* Reinvestition für Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung. Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung nur in der Höhe, in der
gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach Schadenfeststellung für den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.
**B ei Bruchschäden an der Verglasung wird der Schaden ohne Abzug der Selbstbeteiligung behoben, wenn das Glas durch ein in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragtes Unternehmen
ohne Austausch der Scheibe fachgerecht repariert wird.