11. IT-Trends Sicherheit 2015 Mittwoch, 22. April 2015

11. IT-Trends Sicherheit 2015
Mittwoch, 22. April 2015
Themenbereich:
Für Entscheider
Titel des Vortrages
CISO – nur eine sinnlose Jobbezeichnung?
Wie die Position eines CISO echten Mehrwert in Ihrem Unternehmen schaffen kann
Referent:
Prof. Dr. Thomas Jäschke
Nutzen für den Fachbesucher
Angesichts rapide zunehmender Hacker-Attacken und gesetzlichen Erfordernissen stellt
sich für immer mehr Unternehmen die Frage, wie sinnvoll die Einführung eines institutionalisierten IT-Sicherheitsmanagement und damit auch die Schaffung der Position eines
IT-Sicherheitsbeauftragten (CISO) sind. Vor diesem Hintergrund erhalten die Besucher
ausführliches Know-how darüber:
was ein CISO überhaupt ist und was sein Aufgabengebiet umfasst.
warum die Einführung eines CISO sinnvoll ist und nicht als reiner Zeit- und Kostenfaktor betrachtet werden sollte.
welche Anforderungen an einen CISO gestellt und wer diese Rolle(n) am besten
übernehmen kann.
wie ein CISO in der Unternehmenshierarchie eingegliedert wird und welche Interessenskonflikte entstehen können.
Ziel des Vortrags ist es, Unternehmen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben,
wann die Berufung eines CISO sinnvoll ist und welcher Weg für das individuelle Unternehmen der geeignetste ist.
Abstract
Neues Jahr – neues Gesetz: kurz vor Weihnachten meldeten vor allem die Fachmedien,
dass das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf „zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ – auch IT-Sicherheitsgesetz genannt beschlossen hat. Für viele
Unternehmen bedeutet das neue Gesetz, dass sie ein Mindestniveau an IT-Sicherheit
einhalten, dieses durch Sicherheitsaudits nachweisen und Meldeverfahren für Sicherheitsvorfälle einführen müssen. Bereits jetzt sind sie verpflichtet bei der Einführung neuer
Technologien und Verfahren die Kompatibilität mit dem Bundesdatenschutzgesetz, dem
Telemediengesetz u.a. prüfen.
Angesichts dieser Erfordernisse stellt sich für Unternehmen die Frage, ob es Sinn macht,
eigene Positionen zu schaffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) empfiehlt die Ernennung eines Informationssicherheitsbeauftragten/(Chief)
Information Security Officer (nachfolgend CISO genannt) – mit der Beschließung des ITDatatree AG, Heubesstraße 10, 40597 Düsseldorf, T: 0211 / 598 947 20, www.datatree.eu
Sicherheitsgesetzes könnte dies auch schnell obligatorisch werden. Die Berufung eines
Datenschutzbeauftragten (DSB) ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Der geplante Vortrag soll vor allem dazu dienen, Unternehmensleitungen und IT Abteilungen darüber aufzuklären, warum und wann es Sinn macht, IT-Sicherheit im Unternehmen
zu institutionalisieren. Weiter soll erörtert werden, welche gesetzlichen, technischen und
ökonomischen Maßnahmen zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagements
erforderlich sind. Weiterhin gibt der Vortrag interessierten Unternehmen eine Entscheidungshilfe an die Hand, welcher Weg für das individuelle Unternehmen der geeignetste
ist.
In einem ersten Schritt definiert der Referent das Profil des Informationssicherheitsbeauftragten/CISO sowie sein Aufgabengebiet. Genannt werden hier vor allem die einschlägigen Definitionen aus dem Grundschutzkatalog des BSI sowie weitere Standards
(z.B. ITIL), die je nach Unternehmen eine praktikablere Lösung darstellen. Die formalen
wie persönlichen Voraussetzungen, die ein CISO erfüllen sollte werden erörtert, wie die
Institutionen, die eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung anbieten.
Angesichts der berechtigten Überlegung, ob denn nicht auch der Datenschutzbeauftragte
die Aufgaben des CISO übernehmen kann, werden in der Folge auch dessen Aufgaben
und Obliegenheiten genannt. Denn beim Datenschutz handelt es sich um das (verfassungsmäßige) Recht jedes einzelnen Bürgers auf Schutz der Privatsphäre vor missbräuchlicher Datenverarbeitung („Recht auf informationelle Selbstbestimmung“). Datensicherheit hingegen ist der Schutz der Daten, in diesem Fall auch Firmendaten, Patente etc.
vor Missbrauch, unberechtigter Einsicht oder Verwendung durch entsprechende Maßnahmen Dies bedeutet einen Unterschied nicht nur im Aufgabenbereich, sondern auch
unterschiedliche Interessen:
Während ein Informationssicherheitsbeauftragter z.B. im Falle von (privater) Internetnutzung von Mitarbeitern möglichst viel protokollieren möchte, um ex-post Missbrauch nachweisen zu können, ist es im Interesse des Datenschutzbeauftragten, dass möglichst wenig Daten von Betroffenen gespeichert werden. Bei „Bring-Your-Own-Device“-Lösungen
hingegen werden sich DSB und CISO einig sein und eventuell gegen Mitarbeiter und auch
Unternehmensführungen angehen, die dies für eine praktikable und günstige Lösung halten. In diesem Zusammenhang werden auch die Vorteile, aber auch das Konfliktpotenzial
erläutert, wenn Datenschutz-beauftragten und CISO in einer Personalunion beauftragt
werden.
Diese Interessenskonflikte werden ebenso Teil des Vortrages sein wie die Einordnung
des CISOs in die Unternehmenshierarchie, seine Weisungsbefugnisse und Berichtswege
und die praktische Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen des Unternehmens, Betriebsrat, Dienstleistern und Kunden.
Der Vortrag schließt seine Agenda, in welchen Schritten ein Unternehmen die Position
eines CISO schaffen und ein professionelles Informationssicherheitsmanagement im Unternehmen einführen sollte.
Datatree AG, Heubesstraße 10, 40597 Düsseldorf, T: 0211 / 598 947 20, www.datatree.eu