Häufig gestellte Fragen zur Entlastungsanzeige

Häufig gestellte Fragen und dazugehörige Antworten zur Entlastungsanzeige
An wen geht die Entlastungsanzeige?
Auf dem Dienstweg an den Arbeitgeber.
Muss die/der Vorgesetzte die Anzeige unterschreiben?
Nein.
Muss die/der Vorgesetzte über die Anzeige informiert werden?
Die Entlastungsanzeige geht auf dem Dienstweg an den Arbeitgeber.
Kann ich nur für meine Person eine Entlastungsanzeige schreiben?
Ja.
Kann man auch als Team gemeinsam eine Entlastungsanzeige schreiben?
Ja.
Was sollte eine Entlastungsanzeige enthalten?
Den Überlastungsgrund und die Information dazu.
Welchen zeitlichen Bezug muss die Entlastungsanzeige haben?
Die Anzeige sollte auf einen eintretenden, drohenden (der Schaden steht unmittelbar
Bevor) oder vorauszusehenden Schaden (hier ist der Schaden wahrscheinlich) hinweisen. Sie kann auch im Nachgang auf einen Mangel hinweisen.
Wie geht der Betriebsrat mit Entlastungsanzeigen um?
Entlastungsanzeigen die dem Betriebsrat bekannt sind, führen zur Kontaktaufnahme mit
den entsprechenden Kolleginnen, Kollegen oder Abteilungen, um sich die Situation genauer schildern zu lassen. Danach finden Nachfragen beim Arbeitgeber statt und Forderungen/Vorschläge zur Behebung der angezeigten Situation.
Bei Nichteingreifen des Arbeitgebers oder wenn eingeleitete Maßnahmen nicht zur Behebung des Missstandes führen, gibt es über die Rechte des Betriebsrates weitere Möglichkeiten daran zu arbeiten, dass diese Missstände behoben werden.
Kann ich Schwierigkeiten bekommen wenn ich eine Entlastungsanzeige schreibe?
Nein.
Wo finde ich das Formular zur Entlastungsanzeige?
Hier im Intranet (Link: Entlastungsanzeigen) und als Vordruck in der Geschäftsstelle
des Betriebsrats.
Sollte eine Kopie der Anzeige an den Betriebsrat gesendet werden?
Unbedingt, sonst erfährt der Betriebsrat kaum etwas über die belastende Situation. Entlastungsanzeigen dienen zur gemeinsamen Beseitigung von Missständen.