Landratsamt Tübingen - Abfallwirtschaftsbetrieb - Zweckverband Abfallverwertung Wilhelm-Keil-Str. 50 72072 Tübingen /Fax: (07071) 207-1307 / -1399 Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de Reutlingen-Tübingen Im Steinig 61, 72144 Dußlingen /Fax: (07072) 9188-65 / -66 Internet: www.zav-rt-tue.de ZAV Entsorgung von Bodenaushub und/oder Bauschutt im Landkreis Tübingen Bodenaushubdeponien/ Entsorgungsanlagen Öffnungszeiten Einzugsgebiete „Steinbruch Baresel“, Rottenburg a. N. - für Bodenaushub Bedarfsöffnung nach Voranmeldung Rottenburg a. N., Hirrlingen, Neustetten, Starzach „Schinderklinge“, Kusterdingen - für Bodenaushub „Schinderklinge“, Kusterdingen (Monoecke) - für nicht verwertbaren Bauschutt - für nicht verwertbaren Straßenaufbruch Mo - Do Fr Do 07.30-12.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr 07.30-12.00 Uhr Landkreis Tübingen 07.30-12.00 Uhr Landkreis Tübingen 13.00-17.00 Uhr Anmeldung Baumaßnahmen mit mehr als 100 Tonnen Aushub müssen ab dem 04.05.2015 mindestens 5 Werktage vor Beginn der Anlieferung schriftlich angemeldet werden. Dazu ist das Formular im Anhang zu verwenden. Sämtliche erforderlichen Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen. Die Anlieferung darf erst nach Freigabe durch den Zweckverband Abfallverwertung RT/TÜ (ZAV) erfolgen. Das Formular „Verbindliche Erklärung“ muss weiterhin pro Fahrzeug, Tag und Anfallstelle auf der Deponie abgegeben werden (siehe S. 2). Die Bodenaushubdeponie "Steinbruch Baresel", Rottenburg a. N. wird ausschließlich bei Anlieferungen von mehr als 200 m³ / Tag nach rechtzeitiger schriftlicher Voranmeldung beim ZAV in Dußlingen (5 Tage vorher) geöffnet. Anlieferungsbeschränkungen Auf der Deponie „Steinbruch Baresel“, Rottenburg a. N. besteht eine Anlieferungsbeschränkung. Zur Entlastung der Innenstadt von Rottenburg a. N. wird der Verkehr zur Erddeponie auf 90 LKW's = 180 Fahrten pro Tag für Hin- und Rückfahrt beschränkt. Auf allen Deponien ist die Anlieferung mit Sattelfahrzeugen und Fahrzeugen mit Anhänger abhängig von der jeweiligen Wettersituation bzw. auch von den jeweiligen Gegebenheiten auf der Deponie und somit nicht jederzeit möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall vorher beim ZAV ( 07072/9188-50). Monoecke der Entsorgungsanlage "Schinderklinge", Kusterdingen Nicht verwertbarer Bauschutt und nicht verwertbarer Straßenaufbruch zur Ablagerung auf der Monoecke der Entsorgungsanlage „Schinderklinge“, Kusterdingen: Gasbetonsteine (Ytong) Mörtel, Sand- und Putzreste Gips (Putze) Schieferplatten Tennissand Bitte beachten Sie: Keine Annahme von Kehricht; keine Verunreinigung mit organischen Störstoffen. Landratsamt Tübingen - Abfallwirtschaftsbetrieb - Zweckverband Abfallverwertung Wilhelm-Keil-Str. 50 72072 Tübingen /Fax: (07071) 207-1307 / -1399 Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de Reutlingen-Tübingen Im Steinig 61, 72144 Dußlingen /Fax: (07072) 9188-65 / -66 Internet: www.zav-rt-tue.de ZAV Gebühren Bei der Deponie Schinderklinge in Kusterdingen wird jedes Fahrzeug bei der Ein- und Ausfahrt gewogen. Der Anlieferer erhält einen Wiegeschein mit dem ermittelten Nettogewicht. Wie bisher wird die Gebühr pro angefangene Tonne berechnet. Bei der Deponie Baresel in Rottenburg werden die Gebühren bei Anlieferung mit LKW nach dessen zulässiger Nutzlast berechnet, bei Containern nach deren Volumen, multipliziert mit dem Faktor 1,5. Die Gebühren betragen auf den Bodenaushubdeponien und Entsorgungsanlagen des Landkreises je angefangene Tonne 1. Bodenaushub 2. nicht verwertbarer Bauschutt/Straßenaufbruch (Schinderklinge-Monoecke, Kusterdingen) 6,00 €, 27,00 €. Die Gebühren betragen bei Anlieferung zur Deponie Schinderklinge-Monoecke in Kusterdingen für Kleinanlieferungen bis 0,5 m³ von verwertbarem Bauschutt/ Straßenaufbruch 20,00 €. Zahlungsmöglichkeiten Mit der Umstellung zum 04.05.2015 werden keine Gebührenmarken mehr angenommen. Bis dahin gekaufte Gebührenmarken werden zurückgenommen. Die Gebühren können in Bar, per electronic-cash oder per Rechnung im Lastschriftverfahren bezahlt werden. Zur Bezahlung per Rechnung im Lastschriftverfahren muss dem ZAV zuvor ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt werden (s. Anlage). Dieses muss dem ZAV mindestens 10 Tage vor der geplanten Anlieferung vorliegen. Sie erhalten dann eine Kundennummer für die Anlieferung von Bodenaushub. Diese wird Ihnen vorab schriftlich mitgeteilt. Anschließend werden Ihre Anlieferungen an der Waage erfasst und Sie erhalten wöchentlich einen Gebührenbescheid mit Ankündigung der Abbuchung. Die Gebühren werden Ihrem Konto innerhalb von 5 Tagen belastet. Der ZAV behält sich vor, entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Tübingen eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu verlangen. Verbindliche Erklärung Anlieferungen sind nur gegen Abgabe des Formulars „Verbindliche Erklärung" möglich. In der „Verbindlichen Erklärung“ sind verschiedene verbindliche Angaben vom Anlieferer zu machen. Sie ist vom Fahrer des Anlieferungsfahrzeuges zu unterschreiben. Nach Gegenzeichnung der „Verbindlichen Erklärung“ durch die Eingangskontrolle ist der Fahrer berechtigt, das Ladegut auf der ihm zugewiesenen Fläche abzuladen. Für leicht verunreinigten Bodenaushub sowie leicht verunreinigten Bauschutt/ Straßenaufbruch sind die erforderlichen Unterlagen (z. B. Deklarationsanalysen) für die Entsorgung rechtzeitig mit dem Landratsamt Tübingen, Abfallwirtschaftsbetrieb, abzustimmen. Landratsamt Tübingen - Abfallwirtschaftsbetrieb - Zweckverband Abfallverwertung Wilhelm-Keil-Str. 50 72072 Tübingen /Fax: (07071) 207-1307 / -1399 Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de Reutlingen-Tübingen Im Steinig 61, 72144 Dußlingen /Fax: (07072) 9188-65 / -66 Internet: www.zav-rt-tue.de ZAV Recyclinganlagen für verwertbaren Bauschutt und verwertbaren Straßenaufbruch Nachfolgend genannte Verwerter haben sich gegenüber dem Landkreis zur Rückführung von verwertbarem Bauschutt und verwertbarem Straßenaufbruch in den Wirtschaftskreislauf verpflichtet. Bitte erfragen Sie Öffnungszeiten, Annahmebedingungen und -preise direkt beim jeweiligen Verwerter. • RTBR, Reutlinger-Tübinger Baustoff Recycling GmbH, Rittweg 21-25, 72070 Tübingen-Hirschau, (07071) 791563 oder 73993, Fax (07071) 78892 • RTBR, Reutlinger-Tübinger Baustoff Recycling GmbH, Am Heilbrunnen 127, 72766 Reutlingen, (07123) 961250, Fax: (07123) 961222 • Martin Baur GmbH, Kies- und Schotterlager an der B 32, 72379 Hechingen, nur Kleinmengen! (07471) 5684, Fax: (07471) 12193 Verwertbarer Bauschutt, verwertbarer Straßenaufbruch: Asphalt-Aufbruch/ -Schollen ohne Teer Leichtbeton Betonbruch, auch mit Armierung (kein Polymerbeton) Makadam aus Kanalarbeiten (obere 40 cm) Betonfertigteile Marmor Betonschächte Mauerwerksbruch mit Putzanhaftung Betonsteine Mineralischer Straßen-/Wegeaufbruch Betonstützen Mörtel (nur Martin Baur GmbH) Bimssteine Natursteine Binderschichten, ohne Teer Natursteinsplitt Bitumenestriche, ohne Teer Naturwerksteine Bitumenhaltiger Straßenaufbruch, ohne Teer Pflastersteine Brunnentröge Porotonsteine Dachziegel Rabattenplatten Deckschichten Randsteine Estriche, ohne Isolierung Sand (unbelastet) Fensterbänke, mineralisch Sandsteine Fliesen Schotter Gartenwegplatten Spülsteine Gehwegplatten Stahlbeton Gleisschotter Steinböden Gussasphalte Steintreppen Kalksandstein Straßenaufbruch, mineralisch Kalkschotter Telefon- bzw. Strommasten, aus Beton (nur TBR/RBR) Kanalrohre, aus Beton, Steinzeug Tonwaren, z. B. Blumentöpfe Keramische Baustoffe, z.B. Waschbecken, WC Tragschichten aus Straßenbau Keramische Isolatoren Waschbeton Kies Zementestriche Knochensteine Ziegel Kunststeine Bitumengebundenen Straßenaufbruch verwertet darüber hinaus auch AWN, Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG, Hardtwiesenstraße, 72147 Nehren, (07473) 4096, Fax (07473) 4095 Landratsamt Tübingen - Abfallwirtschaftsbetrieb - Zweckverband Abfallverwertung Wilhelm-Keil-Str. 50 72072 Tübingen /Fax: (07071) 207-1307 / -1399 Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de Reutlingen-Tübingen Im Steinig 61, 72144 Dußlingen /Fax: (07072) 9188-65 / -66 Internet: www.zav-rt-tue.de ZAV Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Beim Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen in Dußlingen kann zu folgenden Öffnungszeiten angeliefert werden: Montag – Freitag 07.00 – 16.45 Uhr, Samstag 08.00 – 11.45 Uhr. Gewerbliche Anlieferer haben die erforderlichen Unterlagen für die Entsorgung rechtzeitig mit dem Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen abzustimmen. Sonstige beim Bau, Umbau oder Abbruch anfallenden Abfälle zur Entsorgung durch den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/ Tübingen Sonstige Abfälle, die von den Berechtigten und Verpflichteten nach § 5 Abs. 1 und 2 selbst angeliefert werden, insbesondere Gewerbeabfälle, (Direktanlieferer Gewerbe-, Haus- und Sperrmüll) 242,00 €/ to Dachpappe Gipskartonplatten mit/ohne Styropor Glasfasermatten Heraklitplatten Kabelreste Plexiglasplatten Reste von Isoliermaterial Teppichböden Glas/ Fenster 119,00 € / to Holz 71,00 € / to z.B. Holztüren, Holzbalken Bauschutt/ Erdreich verunreinigt/ inerte Abfälle 94,00 € / to Asbestabfälle aus festgebundenen Asbestfasern, z. B. Eternitplatten; >> siehe separates Merkblatt über die Anlieferung asbesthaltiger Abfälle (privat/ gewerblich) Bauschutt, verunreinigt mit Öl, Chemikalien oder Schwermetallen >> Entsorgung auf Anfrage Lavaschlacken, sonstige Schlacke >> Entsorgung auf Anfrage Mineralwolle 145,00 €/ to nicht verwertbarer Bauschutt/ Straßenaufbruch (max. 2 m³) je angefangene Tonne 27,00 € Gasbetonsteine (Ytong) Gips (Putze) Mörtel, Sand- und Putzreste Schieferplatten Tennissand Kleinanlieferung, einmalig je Tag, bis zu 0,5 m³/ Mindestgebühr 13,00 € gilt auch für: - nicht verwertbaren Bauschutt/ Straßenaufbruch - verwertbaren Bauschutt/ Straßenaufbruch - Bodenaushub Weitere Auskünfte Weitere Auskünfte - insbesondere zur Entsorgung von verunreinigten Bauabfällen - erhalten Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen oder beim Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen. Landratsamt Tübingen - Abfallwirtschaftsbetrieb Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen /Fax: (07071) 207-1307 / -1399 Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Im Steinig 61, 72144 Dußlingen /Fax: (07072) 9188-65 / -66 Internet: www.zav-rt-tue.de Sprechzeiten: Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Sprechzeiten: Montag – Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Montag – Donnerstag 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Stand: 03/2015 Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Im Steinig 61 - 72144 Dußlingen - Telefon: 07072/9188-50 - Fax: 07072/9188-66 Annahme- und Abrechnungsverfahren von Bodenaushub an der Deponie Schinderklinge (Kusterdingen) und Baresel (Rottenburg) Information zum Ablauf der geänderten Annahme von Bodenaushub. Gültig ab dem 04.05.2015 Voranmeldung - Ab 100 to pro Baumaßnahme muss die Anlieferung angemeldet werden. Bitte verwenden Sie dazu das „Anmeldeformular“. Spätestens am 6. Werktag nach Eingang des „Anmeldeformulars“ erhalten Sie die Freigabe zur Anlieferung, bzw. eine Nachricht zum weiteren Vorgehen. Eine Freigabe zur Anlieferung und Ihre Vorgangsnummer erhalten Sie schriftlich indem wir Ihnen das „Anmeldeformular“ mit der Genehmigung zurückschicken. Bitte beachten Sie unsere weiterhin gültigen Anlieferungsbeschränkungen (bis 200m³/Tag) mit der hiervon unabhängigen schriftlichen Anmeldung für die Bedarfsöffnung der Deponie Baresel Rottenburg. (http://www.abfall-kreis-tuebingen.de/fileadmin/pdf/Infobroschueren/InfoErde.pdf) Anlieferung - Bei Anlieferung das Formular „Verbindliche Erklärung“ pro LKW und pro Tag abgeben. Bei SEPA Lastschriftverfahren den Rechnungsempfänger mit Vorgangsnummer dem Wiegepersonal angeben. Am einfachsten mit einer Kopie Ihrer Freigabe zur Anlieferung. Fahrzeug bei Ein- und Ausfahrt verwiegen lassen! Auf der Deponie Baresel erfolgt die Ermittlung des Gewichts über die Nutzlast des Fahrzeugs. Abrechnungsverfahren - Ab dem 04.05.2015 werden keine Gebührenmarken mehr angenommen. Überzählige Gebührenmarken können erstattet werden. Anlieferung nur noch gegen Barzahlung oder mit EC-Karte, oder Im SEPA-Lastschriftverfahren. Bitte 10 Tage vor geplanter Anlieferung anmelden. Verwenden Sie das Formular „Lastschriftmandat“. Sie erhalten dann eine Kundennummer speziell für Bodenaushub. Alle künftigen Lieferungen können dann per Lastschriftverfahren abgerechnet werden. Alle Formulare und eine Gebührenliste mit weiteren Informationen finden Sie unter http://www.zav-rt-tue.de Mit freundlichen Grüßen, Ihr Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Im Steinig 61 - 72144 Dußlingen Tel.: 07072/918850 - Fax: 07072/918866 e-mail: [email protected] ZAV Anmeldung von Bodenaushub (mehr als 100 to) von Anfallstellen im Landkreis Tübingen zur Ablagerung auf der Deponie Kusterdingen-Schinderklinge Deponie Rottenburg – Steinbruch ------- Mindestens 5 Werktage vor der geplanten Anlieferung beim ZAV einreichen------- Abfallerzeuger (Bauherr) Zahlungspflichtiger Name, Vorname. ……………………………………………………. Firma ……………………………………………………. ……………………………………………………. Straße, Hausnr. ……………………………………………………. ……………………………………………………. Straße, Hausnr. PLZ, Ort Lastschrift Barzahler ……………………………………………………. PLZ, Ort Telefon ……………………………………………………. Telefon ……………………………………………………. Fax ……………………………………………………. Fax ……………………………………………………. ……………………………………………………. e-mail ……………………………………………………. Transporteur: .………………………………………………… e-mail Anfallstelle/ Bauvorhaben Straße, Hausnr., Baugebiet, Flurstück-Nr. …………………………………………………………………………………………….……….…. PLZ, Ort ………………………………………………………………………………………….………….…. Art der Baumaßnahme ………………………………..………………….…………………………………………………………………………………..……. Angaben zum Material und Grundstück 1. Abfallmenge…………………………….to 2. AVV-Nr. 170 504 Boden und Steine Sonstige Nr.………..……………... 3. Anlieferzeitpunkt von……………….………....bis…….…………..……… 4. Frühere Nutzung/Bebauung des Grundstücks…………………………………………………………………………………………………...…… 5. Es besteht ein Verdacht auf Schadstoffbelastung ja nein Wenn ja, bitte Ursache angeben…………………………..………………………………………………………………………………………………… 6. Untersuchungen/Analysen/Gutachten zur Beschaffenheit des Bodenmaterials vorhanden ja nein Wenn ja, bitte der Anmeldung beilegen! Die Angaben sind vollständig und richtig. …………………………….…………..……………………………… Name der verantwortlichen Person /Ansprechpartner ……………......... …………………………….….…….……………….. Datum Unterschrift Sehr geehrte Damen und Herren, das angemeldete Material wird zur Anlieferung freigegeben und läuft unter der Vorgangsnummer ……………………………………………..… (bitte auf Verbindlicher Erklärung angeben) das angemeldete Material kann nicht zur Anlieferung freigegeben werden folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt: …..…….………………………………………………………….……………………………….. ......................……………………………………………………………………………..……………..………………………………..………………………….…. …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Dußlingen, den ………….……………………… …………………………………………………………………….. Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen / Tübingen Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Im Steinig 61 - 72144 Dußlingen - Telefon: 07072/9188-50 - Fax: 07072/9188-66 SEPA-Lastschriftmandat für Selbstanlieferer Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen, Im Steinig 61, 72144 Dußlingen Gläubiger-Identifikationsnummer: DE05ZZZ00000136455 Ich ermächtige/ Wir ermächtigen den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen (ZAV) Zahlungen von meinem/ unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die durch den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenz wird Ihnen separat im Gebührenbescheid mitgeteilt. wiederkehrende Zahlung ___________________________________________________________________________________ Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Vorname und Nachname ___________________________________________________________________________________ Firmenbezeichnung ___________________________________________________________________________________ Ansprechpartner/Telefonnummer/Faxnummer/E-Mail Adresse ___________________________________________________________________________________ Anschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Straße und Hausnummer ___________________________________________________________________________________ Anschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Postleitzahl und Ort __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ IBAN (22 Stellen) des Zahlungspflichtigen/Internationale Bankkontonummer __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ BIC des Zahlungspflichtigen (8 oder 11 Stellen) __________________________________ Kreditinstitut ____________________________________________________________________________________ Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen zurück an: Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Frau Rakautz Im Steinig 61 72144 Dußlingen Stand:Februar 15
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