Entsorgung von Bodenaushub und/oder Bauschutt im Landkreis

Landratsamt Tübingen
- Abfallwirtschaftsbetrieb -
Zweckverband
Abfallverwertung
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
/Fax: (07071) 207-1307 / -1399
Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de
Reutlingen-Tübingen
Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
/Fax: (07072) 9188-65 / -66
Internet: www.zav-rt-tue.de
ZAV
Entsorgung von Bodenaushub und/oder Bauschutt
im Landkreis Tübingen
Bodenaushubdeponien/
Entsorgungsanlagen
Öffnungszeiten
Einzugsgebiete
„Steinbruch Baresel“, Rottenburg a. N.
- für Bodenaushub
Bedarfsöffnung nach
Voranmeldung
Rottenburg a. N., Hirrlingen,
Neustetten, Starzach
„Schinderklinge“, Kusterdingen
- für Bodenaushub
„Schinderklinge“, Kusterdingen (Monoecke)
- für nicht verwertbaren Bauschutt
- für nicht verwertbaren Straßenaufbruch
Mo - Do
Fr
Do
07.30-12.00 Uhr
13.00-17.00 Uhr
07.30-12.00 Uhr
Landkreis Tübingen
07.30-12.00 Uhr
Landkreis Tübingen
13.00-17.00 Uhr
Anmeldung
Baumaßnahmen mit mehr als 100 Tonnen Aushub müssen ab dem 04.05.2015 mindestens 5 Werktage vor
Beginn der Anlieferung schriftlich angemeldet werden.
Dazu ist das Formular im Anhang zu verwenden. Sämtliche erforderlichen Unterlagen sind der Anmeldung
beizufügen. Die Anlieferung darf erst nach Freigabe durch den Zweckverband Abfallverwertung RT/TÜ (ZAV)
erfolgen.
Das Formular „Verbindliche Erklärung“ muss weiterhin pro Fahrzeug, Tag und Anfallstelle auf der Deponie
abgegeben werden (siehe S. 2).
Die Bodenaushubdeponie "Steinbruch Baresel", Rottenburg a. N. wird ausschließlich bei Anlieferungen von
mehr als 200 m³ / Tag nach rechtzeitiger schriftlicher Voranmeldung beim ZAV in Dußlingen (5 Tage vorher)
geöffnet.
Anlieferungsbeschränkungen
Auf der Deponie „Steinbruch Baresel“, Rottenburg a. N. besteht eine Anlieferungsbeschränkung. Zur Entlastung
der Innenstadt von Rottenburg a. N. wird der Verkehr zur Erddeponie auf 90 LKW's = 180 Fahrten pro Tag für
Hin- und Rückfahrt beschränkt.
Auf allen Deponien ist die Anlieferung mit Sattelfahrzeugen und Fahrzeugen mit Anhänger abhängig von der
jeweiligen Wettersituation bzw. auch von den jeweiligen Gegebenheiten auf der Deponie und somit nicht jederzeit
möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall vorher beim ZAV ( 07072/9188-50).
Monoecke der Entsorgungsanlage "Schinderklinge", Kusterdingen
Nicht verwertbarer Bauschutt und nicht verwertbarer Straßenaufbruch zur Ablagerung auf der Monoecke
der Entsorgungsanlage „Schinderklinge“, Kusterdingen:
Gasbetonsteine (Ytong)
Mörtel, Sand- und Putzreste
Gips (Putze)
Schieferplatten
Tennissand
Bitte beachten Sie: Keine Annahme von Kehricht; keine Verunreinigung mit organischen Störstoffen.
Landratsamt Tübingen
- Abfallwirtschaftsbetrieb -
Zweckverband
Abfallverwertung
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
/Fax: (07071) 207-1307 / -1399
Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de
Reutlingen-Tübingen
Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
/Fax: (07072) 9188-65 / -66
Internet: www.zav-rt-tue.de
ZAV
Gebühren
Bei der Deponie Schinderklinge in Kusterdingen wird jedes Fahrzeug bei der Ein- und Ausfahrt gewogen.
Der Anlieferer erhält einen Wiegeschein mit dem ermittelten Nettogewicht. Wie bisher wird die Gebühr pro
angefangene Tonne berechnet.
Bei der Deponie Baresel in Rottenburg werden die Gebühren bei Anlieferung mit LKW nach dessen zulässiger
Nutzlast berechnet, bei Containern nach deren Volumen, multipliziert mit dem Faktor 1,5.
Die Gebühren betragen auf den Bodenaushubdeponien und Entsorgungsanlagen des Landkreises je
angefangene Tonne
1. Bodenaushub
2. nicht verwertbarer Bauschutt/Straßenaufbruch (Schinderklinge-Monoecke, Kusterdingen)
6,00 €,
27,00 €.
Die Gebühren betragen bei Anlieferung zur Deponie Schinderklinge-Monoecke in Kusterdingen
für Kleinanlieferungen bis 0,5 m³ von verwertbarem Bauschutt/ Straßenaufbruch
20,00 €.
Zahlungsmöglichkeiten
Mit der Umstellung zum 04.05.2015 werden keine Gebührenmarken mehr angenommen. Bis dahin gekaufte
Gebührenmarken werden zurückgenommen.
Die Gebühren können in Bar, per electronic-cash oder per Rechnung im Lastschriftverfahren bezahlt werden.
Zur Bezahlung per Rechnung im Lastschriftverfahren muss dem ZAV zuvor ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt
werden (s. Anlage). Dieses muss dem ZAV mindestens 10 Tage vor der geplanten Anlieferung vorliegen. Sie
erhalten dann eine Kundennummer für die Anlieferung von Bodenaushub. Diese wird Ihnen vorab schriftlich
mitgeteilt. Anschließend werden Ihre Anlieferungen an der Waage erfasst und Sie erhalten wöchentlich einen
Gebührenbescheid mit Ankündigung der Abbuchung. Die Gebühren werden Ihrem Konto innerhalb von 5 Tagen
belastet.
Der ZAV behält sich vor, entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Tübingen eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu verlangen.
Verbindliche Erklärung
Anlieferungen sind nur gegen Abgabe des Formulars „Verbindliche Erklärung" möglich. In der „Verbindlichen
Erklärung“ sind verschiedene verbindliche Angaben vom Anlieferer zu machen. Sie ist vom Fahrer des
Anlieferungsfahrzeuges zu unterschreiben. Nach Gegenzeichnung der „Verbindlichen Erklärung“ durch die
Eingangskontrolle ist der Fahrer berechtigt, das Ladegut auf der ihm zugewiesenen Fläche abzuladen.
Für leicht verunreinigten Bodenaushub sowie leicht verunreinigten Bauschutt/ Straßenaufbruch sind die
erforderlichen Unterlagen (z. B. Deklarationsanalysen) für die Entsorgung rechtzeitig mit dem Landratsamt
Tübingen, Abfallwirtschaftsbetrieb, abzustimmen.
Landratsamt Tübingen
- Abfallwirtschaftsbetrieb -
Zweckverband
Abfallverwertung
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
/Fax: (07071) 207-1307 / -1399
Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de
Reutlingen-Tübingen
Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
/Fax: (07072) 9188-65 / -66
Internet: www.zav-rt-tue.de
ZAV
Recyclinganlagen für verwertbaren Bauschutt und verwertbaren Straßenaufbruch
Nachfolgend genannte Verwerter haben sich gegenüber dem Landkreis zur Rückführung von verwertbarem
Bauschutt und verwertbarem Straßenaufbruch in den Wirtschaftskreislauf verpflichtet. Bitte erfragen Sie
Öffnungszeiten, Annahmebedingungen und -preise direkt beim jeweiligen Verwerter.
• RTBR, Reutlinger-Tübinger Baustoff Recycling GmbH, Rittweg 21-25, 72070 Tübingen-Hirschau,
(07071) 791563 oder 73993, Fax (07071) 78892
• RTBR, Reutlinger-Tübinger Baustoff Recycling GmbH, Am Heilbrunnen 127, 72766 Reutlingen,
(07123) 961250, Fax: (07123) 961222
• Martin Baur GmbH, Kies- und Schotterlager an der B 32, 72379 Hechingen, nur Kleinmengen!
(07471) 5684, Fax: (07471) 12193
Verwertbarer Bauschutt, verwertbarer Straßenaufbruch:
Asphalt-Aufbruch/ -Schollen ohne Teer
Leichtbeton
Betonbruch, auch mit Armierung (kein Polymerbeton) Makadam aus Kanalarbeiten (obere 40 cm)
Betonfertigteile
Marmor
Betonschächte
Mauerwerksbruch mit Putzanhaftung
Betonsteine
Mineralischer Straßen-/Wegeaufbruch
Betonstützen
Mörtel (nur Martin Baur GmbH)
Bimssteine
Natursteine
Binderschichten, ohne Teer
Natursteinsplitt
Bitumenestriche, ohne Teer
Naturwerksteine
Bitumenhaltiger Straßenaufbruch, ohne Teer
Pflastersteine
Brunnentröge
Porotonsteine
Dachziegel
Rabattenplatten
Deckschichten
Randsteine
Estriche, ohne Isolierung
Sand (unbelastet)
Fensterbänke, mineralisch
Sandsteine
Fliesen
Schotter
Gartenwegplatten
Spülsteine
Gehwegplatten
Stahlbeton
Gleisschotter
Steinböden
Gussasphalte
Steintreppen
Kalksandstein
Straßenaufbruch, mineralisch
Kalkschotter
Telefon- bzw. Strommasten, aus Beton (nur TBR/RBR)
Kanalrohre, aus Beton, Steinzeug
Tonwaren, z. B. Blumentöpfe
Keramische Baustoffe, z.B. Waschbecken, WC
Tragschichten aus Straßenbau
Keramische Isolatoren
Waschbeton
Kies
Zementestriche
Knochensteine
Ziegel
Kunststeine
Bitumengebundenen Straßenaufbruch verwertet darüber hinaus auch
AWN, Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG, Hardtwiesenstraße, 72147 Nehren,
(07473) 4096, Fax (07473) 4095
Landratsamt Tübingen
- Abfallwirtschaftsbetrieb -
Zweckverband
Abfallverwertung
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
/Fax: (07071) 207-1307 / -1399
Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de
Reutlingen-Tübingen
Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
/Fax: (07072) 9188-65 / -66
Internet: www.zav-rt-tue.de
ZAV
Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen
Beim Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen in Dußlingen kann zu folgenden Öffnungszeiten
angeliefert werden: Montag – Freitag 07.00 – 16.45 Uhr, Samstag 08.00 – 11.45 Uhr.
Gewerbliche Anlieferer haben die erforderlichen Unterlagen für die Entsorgung rechtzeitig mit dem Zweckverband
Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen abzustimmen.
Sonstige beim Bau, Umbau oder Abbruch anfallenden Abfälle zur Entsorgung durch den Zweckverband
Abfallverwertung Reutlingen/ Tübingen
Sonstige Abfälle, die von den Berechtigten und Verpflichteten nach § 5 Abs. 1 und 2 selbst angeliefert
werden, insbesondere Gewerbeabfälle, (Direktanlieferer Gewerbe-, Haus- und Sperrmüll)
242,00 €/ to
Dachpappe
Gipskartonplatten mit/ohne Styropor
Glasfasermatten
Heraklitplatten
Kabelreste
Plexiglasplatten
Reste von Isoliermaterial
Teppichböden
Glas/ Fenster
119,00 € / to
Holz
71,00 € / to
z.B. Holztüren, Holzbalken
Bauschutt/ Erdreich verunreinigt/ inerte Abfälle
94,00 € / to
Asbestabfälle aus festgebundenen Asbestfasern, z. B. Eternitplatten; >> siehe separates Merkblatt über die
Anlieferung asbesthaltiger Abfälle
(privat/ gewerblich)
Bauschutt, verunreinigt mit Öl, Chemikalien oder Schwermetallen
>> Entsorgung auf Anfrage
Lavaschlacken, sonstige Schlacke
>> Entsorgung auf Anfrage
Mineralwolle
145,00 €/ to
nicht verwertbarer Bauschutt/ Straßenaufbruch (max. 2 m³) je angefangene Tonne
27,00 €
Gasbetonsteine (Ytong)
Gips (Putze)
Mörtel, Sand- und Putzreste
Schieferplatten
Tennissand
Kleinanlieferung, einmalig je Tag, bis zu 0,5 m³/ Mindestgebühr
13,00 €
gilt auch für:
- nicht verwertbaren Bauschutt/ Straßenaufbruch
- verwertbaren Bauschutt/ Straßenaufbruch
- Bodenaushub
Weitere Auskünfte
Weitere Auskünfte - insbesondere zur Entsorgung von verunreinigten Bauabfällen - erhalten Sie beim
Abfallwirtschaftsbetrieb
des
Landkreises
Tübingen
oder
beim
Zweckverband
Abfallverwertung
Reutlingen/Tübingen.
Landratsamt Tübingen
- Abfallwirtschaftsbetrieb Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen
/Fax: (07071) 207-1307 / -1399
Internet: www.abfall-kreis-tuebingen.de
Zweckverband Abfallverwertung
Reutlingen/Tübingen
Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
/Fax: (07072) 9188-65 / -66
Internet: www.zav-rt-tue.de
Sprechzeiten:
Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Sprechzeiten:
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Stand: 03/2015
Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen
Im Steinig 61 - 72144 Dußlingen - Telefon: 07072/9188-50 - Fax: 07072/9188-66
Annahme- und Abrechnungsverfahren
von Bodenaushub an der Deponie
Schinderklinge (Kusterdingen) und Baresel (Rottenburg)
Information zum Ablauf der geänderten Annahme von Bodenaushub.
Gültig ab dem 04.05.2015
Voranmeldung
-
Ab 100 to pro Baumaßnahme muss die Anlieferung angemeldet werden. Bitte verwenden Sie
dazu das „Anmeldeformular“.
Spätestens am 6. Werktag nach Eingang des „Anmeldeformulars“ erhalten Sie die Freigabe
zur Anlieferung, bzw. eine Nachricht zum weiteren Vorgehen.
Eine Freigabe zur Anlieferung und Ihre Vorgangsnummer erhalten Sie schriftlich indem wir
Ihnen das „Anmeldeformular“ mit der Genehmigung zurückschicken.
Bitte beachten Sie unsere weiterhin gültigen Anlieferungsbeschränkungen (bis 200m³/Tag) mit
der hiervon unabhängigen schriftlichen Anmeldung für die Bedarfsöffnung der Deponie
Baresel Rottenburg. (http://www.abfall-kreis-tuebingen.de/fileadmin/pdf/Infobroschueren/InfoErde.pdf)
Anlieferung
-
Bei Anlieferung das Formular „Verbindliche Erklärung“ pro LKW und pro Tag abgeben.
Bei SEPA Lastschriftverfahren den Rechnungsempfänger mit Vorgangsnummer dem
Wiegepersonal angeben. Am einfachsten mit einer Kopie Ihrer Freigabe zur Anlieferung.
Fahrzeug bei Ein- und Ausfahrt verwiegen lassen! Auf der Deponie Baresel erfolgt die
Ermittlung des Gewichts über die Nutzlast des Fahrzeugs.
Abrechnungsverfahren
-
Ab dem 04.05.2015 werden keine Gebührenmarken mehr angenommen.
Überzählige Gebührenmarken können erstattet werden.
Anlieferung nur noch gegen Barzahlung oder mit EC-Karte, oder
Im SEPA-Lastschriftverfahren.
Bitte 10 Tage vor geplanter Anlieferung anmelden. Verwenden Sie das Formular
„Lastschriftmandat“. Sie erhalten dann eine Kundennummer speziell für Bodenaushub. Alle
künftigen Lieferungen können dann per Lastschriftverfahren abgerechnet werden.
Alle Formulare und eine Gebührenliste mit weiteren Informationen finden Sie unter
http://www.zav-rt-tue.de
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen
Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen
Im Steinig 61 - 72144 Dußlingen
Tel.: 07072/918850 - Fax: 07072/918866 e-mail: [email protected]
ZAV
Anmeldung von Bodenaushub (mehr als 100 to)
von Anfallstellen im Landkreis Tübingen zur Ablagerung auf der
Deponie Kusterdingen-Schinderklinge
Deponie Rottenburg – Steinbruch
------- Mindestens 5 Werktage vor der geplanten Anlieferung beim ZAV einreichen-------
Abfallerzeuger (Bauherr)
Zahlungspflichtiger
Name, Vorname.
…………………………………………………….
Firma
…………………………………………………….
…………………………………………………….
Straße, Hausnr.
…………………………………………………….
…………………………………………………….
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
Lastschrift
Barzahler
…………………………………………………….
PLZ, Ort
Telefon
…………………………………………………….
Telefon
…………………………………………………….
Fax
…………………………………………………….
Fax
…………………………………………………….
…………………………………………………….
e-mail
…………………………………………………….
Transporteur:
.…………………………………………………
e-mail
Anfallstelle/ Bauvorhaben
Straße, Hausnr., Baugebiet, Flurstück-Nr.
…………………………………………………………………………………………….……….….
PLZ, Ort
………………………………………………………………………………………….………….….
Art der Baumaßnahme ………………………………..………………….…………………………………………………………………………………..…….
Angaben zum Material und Grundstück
1. Abfallmenge…………………………….to
2. AVV-Nr.
170 504 Boden und Steine
Sonstige Nr.………..……………...
3. Anlieferzeitpunkt von……………….………....bis…….…………..………
4. Frühere Nutzung/Bebauung des Grundstücks…………………………………………………………………………………………………...……
5. Es besteht ein Verdacht auf Schadstoffbelastung
ja
nein
Wenn ja, bitte Ursache angeben…………………………..…………………………………………………………………………………………………
6. Untersuchungen/Analysen/Gutachten zur Beschaffenheit des Bodenmaterials vorhanden
ja
nein
Wenn ja, bitte der Anmeldung beilegen!
Die Angaben sind vollständig und richtig.
…………………………….…………..………………………………
Name der verantwortlichen Person /Ansprechpartner
…………….........
…………………………….….…….………………..
Datum
Unterschrift
Sehr geehrte Damen und Herren,
das angemeldete Material wird zur Anlieferung freigegeben
und läuft unter der Vorgangsnummer ……………………………………………..… (bitte auf Verbindlicher Erklärung angeben)
das angemeldete Material kann nicht zur Anlieferung freigegeben werden
folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt: …..…….………………………………………………………….………………………………..
......................……………………………………………………………………………..……………..………………………………..………………………….….
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
Dußlingen, den ………….………………………
……………………………………………………………………..
Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen / Tübingen
Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen
Im Steinig 61 - 72144 Dußlingen - Telefon: 07072/9188-50 - Fax: 07072/9188-66
SEPA-Lastschriftmandat für Selbstanlieferer
Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen, Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE05ZZZ00000136455
Ich ermächtige/ Wir ermächtigen den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen
(ZAV) Zahlungen von meinem/ unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die durch den Zweckverband Abfallverwertung
Reutlingen/Tübingen auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Mandatsreferenz wird Ihnen separat im Gebührenbescheid mitgeteilt.
wiederkehrende Zahlung
___________________________________________________________________________________
Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Vorname und Nachname
___________________________________________________________________________________
Firmenbezeichnung
___________________________________________________________________________________
Ansprechpartner/Telefonnummer/Faxnummer/E-Mail Adresse
___________________________________________________________________________________
Anschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Straße und Hausnummer
___________________________________________________________________________________
Anschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Postleitzahl und Ort
__ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __
IBAN (22 Stellen) des Zahlungspflichtigen/Internationale Bankkontonummer
__ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __
BIC des Zahlungspflichtigen (8 oder 11 Stellen)
__________________________________
Kreditinstitut
____________________________________________________________________________________
Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen
zurück an:
Zweckverband Abfallverwertung
Reutlingen/Tübingen
Frau Rakautz
Im Steinig 61
72144 Dußlingen
Stand:Februar 15