Schülerbetreuung und Hort an der Grundschule Schillerschule Richtlinien und Preise Gültig ab September 2014 1 Allgemeines: Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Schuljahr 2000/2001 die „verlässliche Grundschule“ eingeführt. In diesem Rahmen deckt der Schulunterricht die Zeit von Beginn der zweiten Stunde bis Ende der fünften Stunde ab. Die Stadt Wiesloch hat ergänzend an allen Wieslocher Grundschulen ein erweitertes Betreuungsangebot eingerichtet. Die Kinder werden in Gruppen vor und nach dem Unterricht pädagogisch betreut. Die Betreuung ist ein inhaltlich und zeitlich kontinuierliches Angebot, besonders für berufstätige bzw. alleinerziehende Eltern. Damit bietet die Stadt den Eltern ein attraktives Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei erfolgt die Betreuung der Kinder in einer engen Kooperation zwischen den Mitarbeiterinnen, der Schule und den Eltern. Betreuungsinhalt: Die Betreuung stellt für die Kinder einen Lebensraum dar, in dem sie Verlässlichkeit und Offenheit erfahren. Sie finden Gleichaltrige, die sie zur Persönlichkeitsentwicklung benötigen. Nach einem langen Schultag haben unsere Kinder die Möglichkeit, frei über eine Beschäftigung zu entscheiden. Es wird ein Mittagessen angeboten, um den großen Hunger nach dem langen Schultag zu stillen. Die Kinder können an Bastelangeboten teilnehmen, mit Freunden spielen, mit Bausteinen Kunstwerke entstehen lassen oder ein Buch lesen. Um dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden, gehen wir jeden Tag nach draußen. Bis 14.00 Uhr liegt unser Schwerpunk im Ankommen in der Betreuung, Abschalten vom Schulalltag, Mittagessen und Bewegung und freies Spiel. Die Zeit von 14.00 Uhr - 15.00 Uhr ist für das Erledigen der Hausaufgaben reserviert. Unsere Kinder, welche bis 16.30 Uhr bei uns bleiben, haben danach noch Zeit um zu spielen, Geburtstage zu feiern, nach draußen zu gehen oder freitags auch für kleine Spaziergänge. Wir, das Betreuungsteam der Schillerschule, freuen uns auf Ihr Kind / freuen uns auf Euch. Betreuungsort: Die Schülerbetreuung findet in den Räumen der Grundschule Schillerschule statt. Trägerschaft: Träger der Einrichtung ist die Stadt Wiesloch. Öffnungszeiten / Betreuungszeiten: Die Betreuung ist an den Schultagen (mögliche Ausnahmen: Betriebsausflug und sogenannte Brückentage) vor dem Unterricht von 7.00 Uhr bis 8.35 Uhr und nach dem Unterricht von 12.10 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. An schulfreien Tagen findet keine Betreuung statt. Es werden verschiedene Modelle/Betreuungszeiten angeboten: 07.00 12.10 12.10 12.10 Uhr Uhr Uhr Uhr bis bis bis bis 08.35 Uhr 14.00 Uhr 15.00 Uhr 16.30 Uhr 2 Abholzeiten und Haftung: Die Betreuungskräfte sind für die angemeldeten Kinder während der Öffnungszeit verantwortlich und haben alle Maßnahmen zu ergreifen, damit den Kindern kein Schaden entsteht. Die Verantwortung der Betreuungskräfte erstreckt sich auf den Zeitraum der gebuchten Betreuungszeiten. Um 16.30 Uhr schließt die Einrichtung. Die Kinder werden danach nicht mehr betreut. Es ist auch keine Verlängerung möglich. Die Aufsichtspflicht geht automatisch auf die Eltern zurück. Die Kinder sind pünktlich abzuholen. Eine Aufsichtspflicht über die gebuchte Betreuungszeit hinaus besteht nicht. Für verspätetes Abholen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung). Private Kleidungsstücke und Sachen sollen mit dem Namen versehen werden. Die Stadt übernimmt für Garderobe, Schmuck- und Wertsachen oder Ähnliches keine Haftung. Aufnahmeregelung: Aufnahmeberechtigt sind alle Schüler/innen der Grundschule Schillerschule. Aufnahmekriterien: Die Aufnahme für die Betreuung richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung. Der Anmeldeschluss ist am 30. Mai eines jeden Jahres. Nach dem Anmeldeschluss wird eine Warteliste erstellt. Bevorzugt werden berufstätige Eltern, Alleinerziehende, Vollbucher (5-Tage-Woche) und soziale Kriterien (Kindswohl). Kündigungsfrist bzw. Änderung der Betreuungszeiten: Die Anmeldung/der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Schuljahr. Eine Reduzierung der Betreuungszeit ist nicht möglich, sie kann nur erweitert werden. Hierzu ist eine Absprache mit der Betreuungsleitung zwingend notwendig. Für die Erweiterung des Betreuungsumfanges ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung). Der Vertrag kann nur in begründeten Ausnahmefällen (Arbeitslosigkeit, Insolvenz, Umzug) unter Vorlage der entsprechenden Dokumente aufgehoben werden. Auch weisen wir darauf hin, dass keine Individualbetreuung angeboten wird. Mittagstisch: Es wird ein Mittagstisch angeboten. Die Kosten berechnen sich nach den gebuchten Tagen und werden monatlich mit dem Beitrag abgerechnet (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung). Eine Änderung bzw. Abmeldung vom Mittagstisch ist möglich. Es besteht die Wahl zwischen einem normalen Essen/vegetarischen Essen und einem Essen für Allergiker (dieses ist mit Mehrkosten verbunden und dem Betreuungspersonal gesondert mitzuteilen). 3 Ferienbetreuung: Betreuungsort: Maria-Sibylla-Merian-Grundschule oder Schillerschule oder Frauenweiler. Aufnahmeberechtigt sind alle Schüler/innen der Grundschulen Wiesloch, unabhängig davon ob sie die Schülerbetreuung besuchen. Betreut werden die Schüler/innen in der Zeit von 07.30 Uhr bis 14.00/15.00 Uhr in den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien sowie während drei Wochen in den Sommerferien. Die Einrichtung ist während der Weihnachtsferien und drei Wochen in den Sommerferien, in der Woche 2, 3 und 4 geschlossen. Auch in den Ferien kann ein Mittagstisch gebucht werden, allerdings nur wochenweise. Die Ferienbetreuung ist separat zu buchen, die Anmeldungen für die jeweiligen Ferien müssen vier Wochen vor Ferienbeginn in der Einrichtung abgegeben werden. Die Anmeldebögen erhalten Sie beim Betreuungspersonal. Weitere Informationen finden sie in unserem Ferienbetreuungsheft. Preise (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung). Medizinische Notfälle: Mit der Anmeldung zur Betreuung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass in Notfällen der nächste Kinderarzt, notfalls jeder andere Arzt bzw. ein Krankenwagen zu Hilfe gerufen wird. Das Betreuungsteam ist über Allergien bzw. Dauermedikation zu informieren. Abwesenheit und Entschuldigung: Erkrankt das Kind selbst oder ein Mitglied seiner Wohngemeinschaft an einer ansteckenden Krankheit, so muss das Team der Betreuung umgehend informiert werden. Kinder, die aufgrund von Krankheit nicht zur Schule gehen, können auch die Betreuung nicht besuchen. Das Kind ist im Krankheitsfall bei der Einrichtung per Telefon oder Email in der Zeit von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Vormittag zu entschuldigen. Bescheinigung für das Finanzamt: Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wiesloch Ziffer 1.10 wird für das Ausstellen einer Bescheinigung für die Betreuungskosten eine Gebühr erhoben. (Preise siehe aktuelle Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wiesloch). 4 Hort an der Schule Betreuungsinhalt / Konzeption (Kurzfassung): Der Hort ist eine Familien unterstützende und Familien ergänzende Einrichtung. Der Auftrag des Hortes umfasst die Betreuung, die Bildung und die Erziehung von Kindern im Schulalter. Die Kinder werden bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten begleitet. Der Hort stellt für die Kinder einen Lebensraum dar, in dem sie Verlässlichkeit und Offenheit erfahren. Sie finden Gleichaltrige, die sie zur Persönlichkeitsentwicklung benötigen. Nach einem langen Schultag haben unsere Kinder die Möglichkeit, frei über eine Beschäftigung zu entscheiden. Feste Zeiten bestehen zum Mittagstisch sowie zur Erledigung der Hausaufgaben. Unsere Kinder können an Bastel- oder Projektangeboten teilnehmen, mit Freunden spielen, in den großen Bauecken Kunstwerke entstehen lassen oder sich mit einem Buch in die Leseecke zurückziehen. Wir gehen jeden Tag nach draußen und bieten Bewegungsspiele in der Sporthalle an. Freitags unternehmen wir manchmal kleine Ausflüge. Betreuungsort: Die Hortbetreuung findet in separaten Räumen der Schillerschule im 2. OG statt. Trägerschaft: Träger der Einrichtung ist die Stadt Wiesloch. Öffnungszeiten / Betreuungszeiten: Der Hort öffnet um 7.00 Uhr bis 8.35 Uhr am Vormittag und von 12.10 Uhr bis 17.00 Uhr am Mittag/Nachmittag. Abholzeiten und Haftung Die Mitarbeiterinnen sind für die angemeldeten Kinder während der Öffnungszeit verantwortlich und haben alle Maßnahmen zu ergreifen, damit den Kindern kein Schaden entsteht. Die Verantwortung der Betreuungskräfte erstreckt sich auf den Zeitraum der gebuchten Betreuungszeiten. Die Kinder sind pünktlich abzuholen. Eine Aufsichtspflicht über die gebuchte Betreuungszeit hinaus besteht nicht. Für verspätetes Abholen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung). Private Kleidungsstücke und Sachen sollen mit dem Namen versehen werden. Die Stadt übernimmt für Garderobe, Schmuck- und Wertsachen oder Ähnliches keine Haftung. Aufnahmeregelung: Aufnahmeberechtigt sind alle Schüler/innen der Grundschule. 5 Aufnahmekriterien: Die Aufnahme richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung. Insgesamt stehen 25 Plätze zur Verfügung. Der Anmeldeschluss ist der 30.Mai. Nach dem Anmeldeschluss wird eine Warteliste erstellt. Kündigungsfrist: Die Anmeldung ist verbindlich. Sie ist befristet auf ein Schuljahr und muss zum Ende nicht gekündigt werden. Mittagstisch: Es wird ein Mittagstisch angeboten. Die Kosten berechnen sich nach den gebuchten Tagen und werden monatlich mit dem Beitrag abgerechnet (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung). Eine Änderung bzw. Abmeldung vom Mittagstisch ist möglich. Es besteht die Wahl zwischen einem normalen Essen/vegetarischen Essen und einem Essen für Allergiker (dieses ist mit Mehrkosten verbunden und dem Betreuungspersonal gesondert mitzuteilen). Die Leitung, Frau Inge Krüger steht Ihnen unter der Telefonnummer 06222 / 929478 von 10.00 Uhr – 11.30 Uhr, abends nach Vereinbarung, zur Verfügung. Email: [email protected]. Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Herrn Bastian Krause unter der Telefonnummer 06222 / 84-259 während der Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag, Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr. Per Mail: [email protected] Bitte die Anmeldungen in der Betreuung der Grundschule Schillerschule abgeben! Im Anschluss erhalten die Eltern eine separate Buchungsbestätigung, bis zum 31.07. eines jeden Jahres, über die gebuchten Betreuungszeiten. Eltern die keine Buchungsbestätigung erhalten haben, befinden sich auf der Warteliste 6 Gebührenkatalog Schülerbetreuung: Die Beiträge für die Schülerbetreuung werden im Lastschriftverfahren von dem in der Einzugsermächtigung angegebenen Konto zu Beginn des jeweiligen Monats abgebucht, der Beitrag für einzelne Ferienwochen zu Beginn der gebuchten Ferien. Die Beiträge sind Monatsbeiträge und werden für 11 Monate erhoben. Für „nicht in Wiesloch“ gemeldete Schüler/innen wird der Familienbonus nicht gewährt. Es ist der Beitrag für eine 1-Kind-Familie zu entrichten. Elternbeiträge Betreuungsangebote an der Grundschule Schillerschule ab September 2014 1-Kind-Familie 2-Kind-Familie 3-Kind-Familie 4-Kind-Familie 100% 76% 51% 17% 1 Tag 20 € 14 € 10 € 4€ 2 Tage 25 € 20 € 12 € 5€ 3 Tage 32 € 24 € 15 € 6€ 4 Tage 37 € 29 € 20 € 7€ 5 Tage 44 € 34 € 23 € 8€ 1 Tag 23 € 18 € 11 € 4€ 2 Tage 33 € 25 € 18 € 6€ 3 Tage 42 € 32 € 22 € 7€ 4 Tage 53 € 40 € 26 € 9€ 5 Tage 63 € 47 € 32 € 10 € 1 Tag 25 € 20 € 12 € 5€ 2 Tage 42 € 32 € 22 € 7€ 3 Tage 60 € 45 € 31 € 10 € 4 Tage 77 € 59 € 40 € 13 € 5 Tage 94 € 71 € 47 € 15 € 1 Tag 49 € 37 € 25 € 9€ 2 Tage 77 € 58 € 40 € 14 € 3 Tage 104 € 79 € 54 € 19 € 4 Tage 132 € 100 € 67 € 23 € 5 Tage 149 € 113 € 76 € 25 € Prozent 7.00 - 8.35 Uhr Beitrag 12.10 - 14.00 Uhr Beitrag 12.10 - 15.00 Uhr Beitrag 12.10 - 16.30 Uhr Beitrag 7 Elternbeiträge Hort Hort an der Grundschule Schillerschule ab September 2014 Prozent 1-Kind-Familie 100% 2-Kind-Familie 76% 3-Kind-Familie 51% 4-Kind-Familie 17% 44 € 34 € 23 € 8€ 170 € 129 € 87 € 29 € 7.00 - 8.35 Uhr Beitrag 12.10 – 17.00 Uhr Beitrag Beiträge für das Mittagessen: Die Beiträge für den Mittagstisch werden mit dem Monatsbeitrag abgebucht und sind auf 11 Monate berechnet. Das Essen für Allergiker ist mit mehr Mehrkosten verbunden und dem Betreuungspersonal gesondert mitzuteilen. 5 Tage/Woche 51 € 4 Tage/Woche 41 € 3 Tage/Woche 31 € 2 Tage/Woche 21 € 1 Tag /Woche 11 € Beitrag für verspätetes Abholen: Für das verspätete Abholen wird eine Gebühr von 10,- € / angebrochene halbe Stunde erhoben. 8 Gebührenkatalog Ferienbetreuung Beiträge für die Ferienbetreuung pro Woche ohne Verpflegung (derzeit 3,- € pro Essen). Die Betreuungszeiten beginnen um 07.30 Uhr. Das Angebot der Ferienbetreuung bis 15.00 Uhr ist unter Vorbehalt der ausreichenden Teilnehmeranzahl. 1-Kind-Familie 2-Kind-Familie 3-Kind-Familie 4-Kind-Familie Prozent 100 % 76 % 51 % 17 % Herbstferien 27.10. – 31.10.2014 5 Betreuungstage bis 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 91 € 105 € 69 € 80 € 46 € 54 € 15 € 18 € Faschingsferien 16.02. – 20.02.2015 5 Betreuungstage bis 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 91 € 105 € 69 € 80 € 46 € 54 € 15 € 18 € Osterferien 30.03. – 10.04.2015 4 Betreuungstage pro Woche bis 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 73 € 83 € 56 € 63 € 37 € 42 € 12 € 14 € Pfingstferien 25.05. – 05.06.2015 4 Betreuungstage pro Woche bis 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 73 € 83 € 56 € 63 € 37 € 42 € 12 € 14 € Sommerferien 30.07. – 07.08.2015 7 Betreuungstage bis 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 127 € 146 € 96 € 111 € 65 € 74 € 22 € 25 € 31.08. – 11.09.2015 5 Betreuungstage pro Woche bis 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 91 € 105 € 69 € 80 € 46 € 54 € 15 € 18 € 9
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