Informationsblatt - Stadt Wiesloch

Schülerbetreuung
und Hort an der
Grundschule
Schillerschule
Richtlinien und Preise
Gültig ab September 2014
1
Allgemeines:
Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Schuljahr 2000/2001 die „verlässliche Grundschule“ eingeführt. In
diesem Rahmen deckt der Schulunterricht die Zeit von Beginn der zweiten Stunde bis Ende der fünften Stunde
ab. Die Stadt Wiesloch hat ergänzend an allen Wieslocher Grundschulen ein erweitertes Betreuungsangebot
eingerichtet. Die Kinder werden in Gruppen vor und nach dem Unterricht pädagogisch betreut.
Die Betreuung ist ein inhaltlich und zeitlich kontinuierliches Angebot, besonders für berufstätige bzw.
alleinerziehende Eltern. Damit bietet die Stadt den Eltern ein attraktives Angebot zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Dabei erfolgt die Betreuung der Kinder in einer engen Kooperation zwischen den Mitarbeiterinnen,
der Schule und den Eltern.
Betreuungsinhalt:
Die Betreuung stellt für die Kinder einen Lebensraum dar, in dem sie Verlässlichkeit und Offenheit erfahren. Sie
finden Gleichaltrige, die sie zur Persönlichkeitsentwicklung benötigen. Nach einem langen Schultag haben
unsere Kinder die Möglichkeit, frei über eine Beschäftigung zu entscheiden. Es wird ein Mittagessen angeboten,
um den großen Hunger nach dem langen Schultag zu stillen. Die Kinder können an Bastelangeboten
teilnehmen, mit Freunden spielen, mit Bausteinen Kunstwerke entstehen lassen oder ein Buch lesen. Um dem
Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden, gehen wir jeden Tag nach draußen.
Bis 14.00 Uhr liegt unser Schwerpunk im Ankommen in der Betreuung, Abschalten vom Schulalltag,
Mittagessen und Bewegung und freies Spiel. Die Zeit von 14.00 Uhr - 15.00 Uhr ist für das Erledigen der
Hausaufgaben reserviert. Unsere Kinder, welche bis 16.30 Uhr bei uns bleiben, haben danach noch Zeit um zu
spielen, Geburtstage zu feiern, nach draußen zu gehen oder freitags auch für kleine Spaziergänge.
Wir, das Betreuungsteam der Schillerschule, freuen uns auf Ihr Kind / freuen uns auf Euch.
Betreuungsort:
Die Schülerbetreuung findet in den Räumen der Grundschule Schillerschule statt.
Trägerschaft:
Träger der Einrichtung ist die Stadt Wiesloch.
Öffnungszeiten / Betreuungszeiten:
Die Betreuung ist an den Schultagen (mögliche Ausnahmen: Betriebsausflug und sogenannte Brückentage) vor
dem Unterricht von 7.00 Uhr bis 8.35 Uhr und nach dem Unterricht von 12.10 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. An
schulfreien Tagen findet keine Betreuung statt.
Es werden verschiedene Modelle/Betreuungszeiten angeboten:
07.00
12.10
12.10
12.10
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
bis
bis
bis
bis
08.35 Uhr
14.00 Uhr
15.00 Uhr
16.30 Uhr
2
Abholzeiten und Haftung:
Die Betreuungskräfte sind für die angemeldeten Kinder während der Öffnungszeit verantwortlich und haben alle
Maßnahmen zu ergreifen, damit den Kindern kein Schaden entsteht.
Die Verantwortung der Betreuungskräfte erstreckt sich auf den Zeitraum der gebuchten Betreuungszeiten. Um
16.30 Uhr schließt die Einrichtung. Die Kinder werden danach nicht mehr betreut. Es ist auch keine
Verlängerung möglich.
Die Aufsichtspflicht geht automatisch auf die Eltern zurück.
Die Kinder sind pünktlich abzuholen. Eine Aufsichtspflicht über die gebuchte Betreuungszeit hinaus besteht
nicht. Für verspätetes Abholen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten (siehe jeweils aktueller
Gebührenkatalog Schülerbetreuung).
Private Kleidungsstücke und Sachen sollen mit dem Namen versehen werden. Die Stadt
übernimmt für Garderobe, Schmuck- und Wertsachen oder Ähnliches keine Haftung.
Aufnahmeregelung:
Aufnahmeberechtigt sind alle Schüler/innen der Grundschule Schillerschule.
Aufnahmekriterien:
Die Aufnahme für die Betreuung richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung. Der Anmeldeschluss ist am 30.
Mai eines jeden Jahres. Nach dem Anmeldeschluss wird eine Warteliste erstellt.
Bevorzugt werden berufstätige Eltern, Alleinerziehende, Vollbucher (5-Tage-Woche) und soziale Kriterien
(Kindswohl).
Kündigungsfrist bzw. Änderung der Betreuungszeiten:
Die Anmeldung/der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Schuljahr.
Eine Reduzierung der Betreuungszeit ist nicht möglich, sie kann nur erweitert werden. Hierzu ist eine Absprache
mit der Betreuungsleitung zwingend notwendig. Für die Erweiterung des Betreuungsumfanges ist eine
zusätzliche Gebühr zu entrichten (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung).
Der Vertrag kann nur in begründeten Ausnahmefällen (Arbeitslosigkeit, Insolvenz, Umzug) unter Vorlage der
entsprechenden Dokumente aufgehoben werden. Auch weisen wir darauf hin, dass keine Individualbetreuung
angeboten wird.
Mittagstisch:
Es wird ein Mittagstisch angeboten. Die Kosten berechnen sich nach den gebuchten Tagen und werden
monatlich mit dem Beitrag abgerechnet (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung). Eine
Änderung bzw. Abmeldung vom Mittagstisch ist möglich. Es besteht die Wahl zwischen einem normalen
Essen/vegetarischen Essen und einem Essen für Allergiker (dieses ist mit Mehrkosten verbunden und dem
Betreuungspersonal gesondert mitzuteilen).
3
Ferienbetreuung:
Betreuungsort: Maria-Sibylla-Merian-Grundschule oder Schillerschule oder Frauenweiler.
Aufnahmeberechtigt sind alle Schüler/innen der Grundschulen Wiesloch, unabhängig davon ob sie die
Schülerbetreuung besuchen.
Betreut werden die Schüler/innen in der Zeit von 07.30 Uhr bis 14.00/15.00 Uhr in den Herbst-, Faschings-,
Oster- und Pfingstferien sowie während drei Wochen in den Sommerferien. Die Einrichtung ist während der
Weihnachtsferien und drei Wochen in den Sommerferien, in der Woche 2, 3 und 4 geschlossen. Auch in den
Ferien kann ein Mittagstisch gebucht werden, allerdings nur wochenweise.
Die Ferienbetreuung ist separat zu buchen, die Anmeldungen für die jeweiligen Ferien müssen vier Wochen vor
Ferienbeginn in der Einrichtung abgegeben werden. Die Anmeldebögen erhalten Sie beim Betreuungspersonal.
Weitere Informationen finden sie in unserem Ferienbetreuungsheft. Preise (siehe jeweils aktueller
Gebührenkatalog Schülerbetreuung).
Medizinische Notfälle:
Mit der Anmeldung zur Betreuung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass in
Notfällen der nächste Kinderarzt, notfalls jeder andere Arzt bzw. ein Krankenwagen zu Hilfe gerufen wird. Das
Betreuungsteam ist über Allergien bzw. Dauermedikation zu informieren.
Abwesenheit und Entschuldigung:
Erkrankt das Kind selbst oder ein Mitglied seiner Wohngemeinschaft an einer ansteckenden Krankheit, so muss
das Team der Betreuung umgehend informiert werden. Kinder, die aufgrund von Krankheit nicht zur Schule
gehen, können auch die Betreuung nicht besuchen. Das Kind ist im Krankheitsfall bei der Einrichtung per
Telefon oder Email in der Zeit von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Vormittag zu entschuldigen.
Bescheinigung für das Finanzamt:
Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wiesloch Ziffer 1.10 wird für das Ausstellen einer
Bescheinigung
für
die
Betreuungskosten
eine
Gebühr
erhoben.
(Preise
siehe
aktuelle
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wiesloch).
4
Hort an der Schule
Betreuungsinhalt / Konzeption (Kurzfassung):
Der Hort ist eine Familien unterstützende und Familien ergänzende Einrichtung. Der Auftrag des Hortes umfasst
die Betreuung, die Bildung und die Erziehung von Kindern im Schulalter. Die Kinder werden bei ihrer
Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten begleitet. Der Hort stellt für
die Kinder einen Lebensraum dar, in dem sie Verlässlichkeit und Offenheit erfahren. Sie finden Gleichaltrige, die
sie zur Persönlichkeitsentwicklung benötigen.
Nach einem langen Schultag haben unsere Kinder die Möglichkeit, frei über eine Beschäftigung zu entscheiden.
Feste Zeiten bestehen zum Mittagstisch sowie zur Erledigung der Hausaufgaben. Unsere Kinder können an
Bastel- oder Projektangeboten teilnehmen, mit Freunden spielen, in den großen Bauecken Kunstwerke
entstehen lassen oder sich mit einem Buch in die Leseecke zurückziehen. Wir gehen jeden Tag nach draußen
und bieten Bewegungsspiele in der Sporthalle an. Freitags unternehmen wir manchmal kleine Ausflüge.
Betreuungsort:
Die Hortbetreuung findet in separaten Räumen der Schillerschule im 2. OG statt.
Trägerschaft:
Träger der Einrichtung ist die Stadt Wiesloch.
Öffnungszeiten / Betreuungszeiten:
Der Hort öffnet um 7.00 Uhr bis 8.35 Uhr am Vormittag und von 12.10 Uhr bis 17.00 Uhr am
Mittag/Nachmittag.
Abholzeiten und Haftung
Die Mitarbeiterinnen sind für die angemeldeten Kinder während der Öffnungszeit verantwortlich und haben alle
Maßnahmen zu ergreifen, damit den Kindern kein Schaden entsteht.
Die Verantwortung der Betreuungskräfte erstreckt sich auf den Zeitraum der gebuchten Betreuungszeiten.
Die Kinder sind pünktlich abzuholen. Eine Aufsichtspflicht über die gebuchte Betreuungszeit hinaus besteht
nicht. Für verspätetes Abholen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten (siehe jeweils aktueller
Gebührenkatalog Schülerbetreuung).
Private Kleidungsstücke und Sachen sollen mit dem Namen versehen werden. Die Stadt
übernimmt für Garderobe, Schmuck- und Wertsachen oder Ähnliches keine Haftung.
Aufnahmeregelung:
Aufnahmeberechtigt sind alle Schüler/innen der Grundschule.
5
Aufnahmekriterien:
Die Aufnahme richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung. Insgesamt stehen 25 Plätze zur Verfügung. Der
Anmeldeschluss ist der 30.Mai. Nach dem Anmeldeschluss wird eine Warteliste erstellt.
Kündigungsfrist:
Die Anmeldung ist verbindlich. Sie ist befristet auf ein Schuljahr und muss zum Ende nicht gekündigt werden.
Mittagstisch:
Es wird ein Mittagstisch angeboten. Die Kosten berechnen sich nach den gebuchten Tagen und werden
monatlich mit dem Beitrag abgerechnet (siehe jeweils aktueller Gebührenkatalog Schülerbetreuung). Eine
Änderung bzw. Abmeldung vom Mittagstisch ist möglich. Es besteht die Wahl zwischen einem normalen
Essen/vegetarischen Essen und einem Essen für Allergiker (dieses ist mit Mehrkosten verbunden und dem
Betreuungspersonal gesondert mitzuteilen).
Die Leitung, Frau Inge Krüger steht Ihnen unter der
Telefonnummer 06222 / 929478
von 10.00 Uhr – 11.30 Uhr, abends nach Vereinbarung, zur Verfügung.
Email: [email protected].
Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Herrn Bastian Krause unter der
Telefonnummer 06222 / 84-259 während der Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr
und Montag, Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr. Per Mail: [email protected]
Bitte die Anmeldungen in der Betreuung der Grundschule
Schillerschule abgeben! Im Anschluss erhalten die Eltern eine
separate Buchungsbestätigung, bis zum 31.07. eines jeden Jahres,
über die gebuchten Betreuungszeiten. Eltern die keine
Buchungsbestätigung erhalten haben, befinden sich auf der
Warteliste
6
Gebührenkatalog Schülerbetreuung:
Die Beiträge für die Schülerbetreuung werden im Lastschriftverfahren von dem in der Einzugsermächtigung
angegebenen Konto zu Beginn des jeweiligen Monats abgebucht, der Beitrag für einzelne Ferienwochen zu
Beginn der gebuchten Ferien. Die Beiträge sind Monatsbeiträge und werden für 11 Monate erhoben.
Für „nicht in Wiesloch“ gemeldete Schüler/innen wird der Familienbonus nicht gewährt. Es ist der Beitrag für
eine 1-Kind-Familie zu entrichten.
Elternbeiträge
Betreuungsangebote an der Grundschule Schillerschule
ab September 2014
1-Kind-Familie
2-Kind-Familie
3-Kind-Familie
4-Kind-Familie
100%
76%
51%
17%
1 Tag
20 €
14 €
10 €
4€
2 Tage
25 €
20 €
12 €
5€
3 Tage
32 €
24 €
15 €
6€
4 Tage
37 €
29 €
20 €
7€
5 Tage
44 €
34 €
23 €
8€
1 Tag
23 €
18 €
11 €
4€
2 Tage
33 €
25 €
18 €
6€
3 Tage
42 €
32 €
22 €
7€
4 Tage
53 €
40 €
26 €
9€
5 Tage
63 €
47 €
32 €
10 €
1 Tag
25 €
20 €
12 €
5€
2 Tage
42 €
32 €
22 €
7€
3 Tage
60 €
45 €
31 €
10 €
4 Tage
77 €
59 €
40 €
13 €
5 Tage
94 €
71 €
47 €
15 €
1 Tag
49 €
37 €
25 €
9€
2 Tage
77 €
58 €
40 €
14 €
3 Tage
104 €
79 €
54 €
19 €
4 Tage
132 €
100 €
67 €
23 €
5 Tage
149 €
113 €
76 €
25 €
Prozent
7.00 - 8.35 Uhr Beitrag
12.10 - 14.00 Uhr Beitrag
12.10 - 15.00 Uhr Beitrag
12.10 - 16.30 Uhr Beitrag
7
Elternbeiträge Hort
Hort an der Grundschule Schillerschule ab September 2014
Prozent
1-Kind-Familie
100%
2-Kind-Familie
76%
3-Kind-Familie
51%
4-Kind-Familie
17%
44 €
34 €
23 €
8€
170 €
129 €
87 €
29 €
7.00 - 8.35 Uhr Beitrag
12.10 – 17.00 Uhr Beitrag
Beiträge für das Mittagessen:
Die Beiträge für den Mittagstisch werden mit dem Monatsbeitrag abgebucht und sind auf 11 Monate berechnet.
Das Essen für Allergiker ist mit mehr Mehrkosten verbunden und dem Betreuungspersonal gesondert
mitzuteilen.
5 Tage/Woche
51 €
4 Tage/Woche
41 €
3 Tage/Woche
31 €
2 Tage/Woche
21 €
1 Tag /Woche
11 €
Beitrag für verspätetes Abholen:
Für das verspätete Abholen wird eine Gebühr von 10,- € / angebrochene halbe Stunde erhoben.
8
Gebührenkatalog Ferienbetreuung
Beiträge für die Ferienbetreuung pro Woche ohne Verpflegung (derzeit 3,- € pro Essen). Die Betreuungszeiten
beginnen um 07.30 Uhr. Das Angebot der Ferienbetreuung bis 15.00 Uhr ist unter Vorbehalt der
ausreichenden Teilnehmeranzahl.
1-Kind-Familie
2-Kind-Familie
3-Kind-Familie
4-Kind-Familie
Prozent
100 %
76 %
51 %
17 %
Herbstferien
27.10. – 31.10.2014
5 Betreuungstage
bis 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr
91 €
105 €
69 €
80 €
46 €
54 €
15 €
18 €
Faschingsferien
16.02. – 20.02.2015
5 Betreuungstage
bis 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr
91 €
105 €
69 €
80 €
46 €
54 €
15 €
18 €
Osterferien
30.03. – 10.04.2015
4 Betreuungstage
pro Woche
bis 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr
73 €
83 €
56 €
63 €
37 €
42 €
12 €
14 €
Pfingstferien
25.05. – 05.06.2015
4 Betreuungstage
pro Woche
bis 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr
73 €
83 €
56 €
63 €
37 €
42 €
12 €
14 €
Sommerferien
30.07. – 07.08.2015
7 Betreuungstage
bis 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr
127 €
146 €
96 €
111 €
65 €
74 €
22 €
25 €
31.08. – 11.09.2015
5 Betreuungstage
pro Woche
bis 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr
91 €
105 €
69 €
80 €
46 €
54 €
15 €
18 €
9