AM DIENSTAG, 6. DEZEMBER UM 17,00 UHR! WIE IMMER - Achau

Allgemeiner Parteienverkehr:
Kassastunden:
Dienstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 14 Uhr
Bürgermeister - Sprechstunden:
jeden Dienstag von 7 bis 9 Uhr, jeden Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
gegen telefonische Vereinbarung: Tel. Nr. 02236/71583
Homepage: www.achau.gv.at
E-Mail: [email protected]
Achau, im November 2005
AM DIENSTAG, 6. DEZEMBER UM 17,00 UHR!
WIE IMMER ZUR KIRCHE
Dort wird er die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Nikolaussäckchen an die
Achauer Kinder verteilen.
Die Gemeindeverwaltung ladet alle Kinder mit ihren Angehörigen hiezu recht herzlich ein.
Für jedes Kind vom 1. bis zum 15. Lebensjahr ist ein Säckchen vorbereitet, das vom Nikolaus
den Kindern persönlich überreicht wird.
Der Bürgermeister
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HEIZKOSTENZUSCHUSS 2005/2006
Liebe Achauerinnen und Achauer,
in dieser Ausgabe möchten wir Sie über den, von der NÖ Landesregierung beschlossenen
Heizkostenzuschuss informieren. Sollten bei Ihnen die unten genannten Voraussetzungen zutreffen,
so würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns so bald als möglich Kontakt aufnehmen.
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und
Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2005/2006 in Höhe
von € 75,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss wird bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt
und geprüft. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss von Land und Bund sollen im wesentlichen erhalten
•
AusgleichszulagenbezieherInnen
•
Arbeitslose und NotstandsbezieherInnen
•
KarenzgeldbezieherInnen
•
Familien, die im November 2005 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen.
Nähere Einzelheiten sind in den Richtlinien festgelegt.
Einkommensgrenzen
Als anrechenbares Einkommen gilt die Summe der Einkommen des im gemeinsamen Haushalt
lebenden Antragstellers und seines Ehepartners (bzw. Lebensgefährte/in).
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für Ausgleichszulage (§ 293 ASVG), der für Alleinstehende €
662,99 für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.030,23 zuzüglich
€ 70,56 für jedes Kind
beträgt.
Nachweise
Alle geeigneten Nachweise für den Bezug von Ausgleichszulage (z.B. Pensionsbescheid oder
Pensionsabschnitt), für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (z.B. Mitteilung über
den Leistungsanspruch des Arbeitsmarktservice), für den Bezug von Karenzgeld (z.B. Mitteilung
des Sozialversicherungsträgers) oder den Bezug der NÖ Familienhilfe (Vorlage des
Bewilligungsschreibens der Abteilung Allgemeine Förderung F3 oder eines entsprechenden
aktuellen Kontoauszuges).
Der Heizkostenzuschuss kann in der Zeit vom 3. November 2005 bis 28. April 2006 beantragt
werden (wir unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen am Gemeindeamt). Auf dem Antrag muss
auch die Sozialversicherungsnummer und die Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl)
angegeben sein. Um Ihnen daher unnötige Wege zu ersparen, ersuchen wir Sie, diese Daten gleich
bei Antragsstellung mitzunehmen.
Ihr Bürgermeister
Josef Brunner
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Weihnachtsaktion
So wie in den vergangenen Jahren wird die Gemeinde auch heuer eine Weihnachtsaktion
durchführen.
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 6.10.2005 Weihnachtszuwendungen für
Personen, welche monatlich brutto die in der nachstehenden Tabelle angeführten
Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Nicht zum Einkommen zählen die Familienbeihilfe, das Pflegegeld, Schüler- und Studienbeihilfen, Ausgedingsleistungen.
Gerechnet wird das gesamte Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
Alleinstehend
Alleinstehend, 1 Kind
Alleinstehend, 2 Kinder
Alleinstehend, 3 Kinder*
Ehepaar, Lebensgefährten
Paar, 1 Kind
Paar, 2 Kinder
Paar, 3 Kinder*
€ 795,58
€ 880,25
€ 964,92
€ 1.049,59
€ 1.236,27
€ 1.320,94
€ 1.405,61
€ 1.490,28
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 84,67 hinzuzurechnen.
Alleinstehende, die unter die Einkommensgrenze fallen, eine einmalige
Weihnachtszuwendung von
€ 75,Ehepaare oder Lebensgefährten, die unter die Einkommensgrenze fallen, eine einmalige
Zuwendung von € 110,--.
Behinderte Kinder oder Personen, die durch ihre Behinderung nie einen Beruf ausüben
konnten, eine einmalige Zuwendung von € 75,--.
Jenen Personen die auf Grund einer Gebührenbefreiung auf der Gemeinde namentlich
bekannt sind, wird das Geld in den nächsten Tagen nach Hause gebracht (da bei diesen
Personen bereits ein Nachweis erbracht wurde).
Alle anderen Personen ersuchen wir, Ihren Anspruch unter Vorlage des letzten
Pensionsabschnittes bzw. Lohnnachweises während der Amtstunden geltend zu machen.
Entsprechende Ansuchen können bis Jahresende gestellt werden.
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Liebe Achauerinnen und Achauer,
wir, die Bäckerei PICHL, eröffnen demnächst bei Ihnen eine neue Filiale.
Wir werden Ihnen neben den allgemeinen Waren einer Bäckerei, auch ein
kleines Kaffee mit Sitzmöglichkeit anbieten. Je nach Nachfrage werden wir
Ihnen auch die Möglichkeit geben, bei uns Wurst und Käse zu kaufen.
Am Eröffnungstag den wir noch rechtzeitig bekannt geben, können Sie sich bei
GRATIS - KAFFEE und KRAPFEN von unserem Warenangebot überzeugen.
Auf diesem Wege suchen wir eine nette, - dynamische und einsatzfreudige
Verkäuferin über 30 Jahre für ca. 30 Stunden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Pichl unter 02236/4 38 38 jederzeit
gerne zur Verfügung.
Bäckerei PICHL
Wienerstraße 50
2340 Mödling
Tel. + Fax 02236/4 38 38
Ortswasserleitung und Hausbrunnen: Trennung erforderlich!
Trinkwasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen. Die Trinkwasserversorgung
unterliegt in Österreich sehr hohen Qualitätsanforderungen, die von öffentlichen
Wasserversorgern durch entsprechende Technik, geschultes Personal und strenge Kontrollen
gewährleistet werden.
In vielen Haushalten werden neben der Ortswasserleitung zusätzlich auch Hausbrunnen
betrieben, die meistens für die Entnahme von Nutzwasser verwendet werden. Leider kommt
es immer wieder vor, dass private Hausbrunnen über die Hausinstallationen mit der
öffentlichen Wasserleitung verbunden werden. So können Verunreinigungen in das
öffentliche Versorgungsnetz gelangen. Denn Nutzwasser hat häufig Verkeimungen, die über
provisorische oder dauerhafte Verbindungen ins Trinkwasser eingeschleust werden können.
Hausbrunnen dürfen daher auf keinen Fall und auf keine Weise mit der
Ortswasserleitung oder mit den aus der Ortswasserleitung versorgten
Hausinstallationen verbunden werden!
Häufig werden zur „Trennung“ Absperrschieber, Rückflussverhinderer oder Rohrtrenner
eingesetzt. Diese sind allerdings nicht geeignet, um eine hygienisch einwandfreie Trennung
beider Versorgungssysteme zu gewährleisten. Nur eine vollständige Trennung der
Rohrleitungen bietet ausreichenden Schutz!
Falls Sie in Ihrem Haushalt Rohrverbindungen zwischen der öffentlichen Wasserversorgung
und einem Hausbrunnen vorfinden, sollten Sie im Interesse einer sicheren Wasserversorgung
umgehend eine wirkungsvolle Trennung vornehmen, damit Sie und Ihre MitbürgerInnen auch
weiterhin einwandfreies Trinkwasser genießen können.
Veranstaltungskalender
Eine Vielzahl von Veranstaltungen machen Achau zu dem was es ist – ein liebenswerter Ort.
Lassen Sie Ihren Termin im Veranstaltungskalender von Frau Astrid Tauscher, 71583/21
zeitgerecht eintragen. Es ist dadurch eine bessere Koordination der Termine gewährleistet,
was für die Anzahl der Besucher der Veranstaltungen in einem kleinen Ort wie Achau nicht
unerheblich ist. Durch die Veröffentlichung in den Gemeindenachrichten wird Ihre
Veranstaltung auch beworben.
Mittwoch
Mittwoch
Sonntag
Samstag
Samstag
Dienstag
Dienstag
Donnertag
26.10.2005
ab 9,30 Uhr
26.10.2005
ab 12,00 Uhr
13.11.2005
10,00 bis 17,00 Uhr
19.11.2005
ab 16,00 Uhr
03.12.2005
ab 20,00 Uhr
06.12.2005
ab 16,00 Uhr
06.12.2005
ab 17,00 Uhr
08.12.2005
ab 10,00 Uhr
Wandertag
Fitlauf
Buchausstellung
„Sautanz“
Krampuskränzchen
Adventmarkt
Nikolaus
Weihnachtsmarkt
Start: Volksschule Achau
Veranstalter: Gemeinde Achau
Start: Ecke Hintausstraße - Krottenbachstraße
Veranstalter: Gemeinde Achau
Pfarrheim Achau
Veranstalter: Bibliotheksteam Achau
Feuerwehrhaus Achau
Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Achau
Restaurant Bedernik
Veranstalter: ARBÖ Achau
Volksschule Achau
Veranstalter: Volksschule Achau
Vor der Pfarrkirche
Veranstalter: Gemeinde Achau
Pfarrheim Achau
Veranstalter: Pfarre Achau
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.achau.gv.at
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