Allgemeiner Parteienverkehr: Kassastunden: Dienstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 16 Uhr Dienstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 14 Uhr Bürgermeister - Sprechstunden: jeden Dienstag von 7 bis 9 Uhr, jeden Donnerstag von 18 bis 20 Uhr gegen telefonische Vereinbarung: Tel. Nr. 02236/71583 Homepage: www.achau.gv.at E-Mail: [email protected] Achau, im November 2005 AM DIENSTAG, 6. DEZEMBER UM 17,00 UHR! WIE IMMER ZUR KIRCHE Dort wird er die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Nikolaussäckchen an die Achauer Kinder verteilen. Die Gemeindeverwaltung ladet alle Kinder mit ihren Angehörigen hiezu recht herzlich ein. Für jedes Kind vom 1. bis zum 15. Lebensjahr ist ein Säckchen vorbereitet, das vom Nikolaus den Kindern persönlich überreicht wird. Der Bürgermeister 1 HEIZKOSTENZUSCHUSS 2005/2006 Liebe Achauerinnen und Achauer, in dieser Ausgabe möchten wir Sie über den, von der NÖ Landesregierung beschlossenen Heizkostenzuschuss informieren. Sollten bei Ihnen die unten genannten Voraussetzungen zutreffen, so würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns so bald als möglich Kontakt aufnehmen. Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2005/2006 in Höhe von € 75,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss wird bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Den Heizkostenzuschuss von Land und Bund sollen im wesentlichen erhalten • AusgleichszulagenbezieherInnen • Arbeitslose und NotstandsbezieherInnen • KarenzgeldbezieherInnen • Familien, die im November 2005 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen. Nähere Einzelheiten sind in den Richtlinien festgelegt. Einkommensgrenzen Als anrechenbares Einkommen gilt die Summe der Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Antragstellers und seines Ehepartners (bzw. Lebensgefährte/in). Einkommensgrenze ist der Richtsatz für Ausgleichszulage (§ 293 ASVG), der für Alleinstehende € 662,99 für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.030,23 zuzüglich € 70,56 für jedes Kind beträgt. Nachweise Alle geeigneten Nachweise für den Bezug von Ausgleichszulage (z.B. Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt), für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (z.B. Mitteilung über den Leistungsanspruch des Arbeitsmarktservice), für den Bezug von Karenzgeld (z.B. Mitteilung des Sozialversicherungsträgers) oder den Bezug der NÖ Familienhilfe (Vorlage des Bewilligungsschreibens der Abteilung Allgemeine Förderung F3 oder eines entsprechenden aktuellen Kontoauszuges). Der Heizkostenzuschuss kann in der Zeit vom 3. November 2005 bis 28. April 2006 beantragt werden (wir unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen am Gemeindeamt). Auf dem Antrag muss auch die Sozialversicherungsnummer und die Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) angegeben sein. Um Ihnen daher unnötige Wege zu ersparen, ersuchen wir Sie, diese Daten gleich bei Antragsstellung mitzunehmen. Ihr Bürgermeister Josef Brunner 2 Weihnachtsaktion So wie in den vergangenen Jahren wird die Gemeinde auch heuer eine Weihnachtsaktion durchführen. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 6.10.2005 Weihnachtszuwendungen für Personen, welche monatlich brutto die in der nachstehenden Tabelle angeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nicht zum Einkommen zählen die Familienbeihilfe, das Pflegegeld, Schüler- und Studienbeihilfen, Ausgedingsleistungen. Gerechnet wird das gesamte Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Alleinstehend Alleinstehend, 1 Kind Alleinstehend, 2 Kinder Alleinstehend, 3 Kinder* Ehepaar, Lebensgefährten Paar, 1 Kind Paar, 2 Kinder Paar, 3 Kinder* € 795,58 € 880,25 € 964,92 € 1.049,59 € 1.236,27 € 1.320,94 € 1.405,61 € 1.490,28 * Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 84,67 hinzuzurechnen. Alleinstehende, die unter die Einkommensgrenze fallen, eine einmalige Weihnachtszuwendung von € 75,Ehepaare oder Lebensgefährten, die unter die Einkommensgrenze fallen, eine einmalige Zuwendung von € 110,--. Behinderte Kinder oder Personen, die durch ihre Behinderung nie einen Beruf ausüben konnten, eine einmalige Zuwendung von € 75,--. Jenen Personen die auf Grund einer Gebührenbefreiung auf der Gemeinde namentlich bekannt sind, wird das Geld in den nächsten Tagen nach Hause gebracht (da bei diesen Personen bereits ein Nachweis erbracht wurde). Alle anderen Personen ersuchen wir, Ihren Anspruch unter Vorlage des letzten Pensionsabschnittes bzw. Lohnnachweises während der Amtstunden geltend zu machen. Entsprechende Ansuchen können bis Jahresende gestellt werden. 3 Liebe Achauerinnen und Achauer, wir, die Bäckerei PICHL, eröffnen demnächst bei Ihnen eine neue Filiale. Wir werden Ihnen neben den allgemeinen Waren einer Bäckerei, auch ein kleines Kaffee mit Sitzmöglichkeit anbieten. Je nach Nachfrage werden wir Ihnen auch die Möglichkeit geben, bei uns Wurst und Käse zu kaufen. Am Eröffnungstag den wir noch rechtzeitig bekannt geben, können Sie sich bei GRATIS - KAFFEE und KRAPFEN von unserem Warenangebot überzeugen. Auf diesem Wege suchen wir eine nette, - dynamische und einsatzfreudige Verkäuferin über 30 Jahre für ca. 30 Stunden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Pichl unter 02236/4 38 38 jederzeit gerne zur Verfügung. Bäckerei PICHL Wienerstraße 50 2340 Mödling Tel. + Fax 02236/4 38 38 Ortswasserleitung und Hausbrunnen: Trennung erforderlich! Trinkwasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen. Die Trinkwasserversorgung unterliegt in Österreich sehr hohen Qualitätsanforderungen, die von öffentlichen Wasserversorgern durch entsprechende Technik, geschultes Personal und strenge Kontrollen gewährleistet werden. In vielen Haushalten werden neben der Ortswasserleitung zusätzlich auch Hausbrunnen betrieben, die meistens für die Entnahme von Nutzwasser verwendet werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass private Hausbrunnen über die Hausinstallationen mit der öffentlichen Wasserleitung verbunden werden. So können Verunreinigungen in das öffentliche Versorgungsnetz gelangen. Denn Nutzwasser hat häufig Verkeimungen, die über provisorische oder dauerhafte Verbindungen ins Trinkwasser eingeschleust werden können. Hausbrunnen dürfen daher auf keinen Fall und auf keine Weise mit der Ortswasserleitung oder mit den aus der Ortswasserleitung versorgten Hausinstallationen verbunden werden! Häufig werden zur „Trennung“ Absperrschieber, Rückflussverhinderer oder Rohrtrenner eingesetzt. Diese sind allerdings nicht geeignet, um eine hygienisch einwandfreie Trennung beider Versorgungssysteme zu gewährleisten. Nur eine vollständige Trennung der Rohrleitungen bietet ausreichenden Schutz! Falls Sie in Ihrem Haushalt Rohrverbindungen zwischen der öffentlichen Wasserversorgung und einem Hausbrunnen vorfinden, sollten Sie im Interesse einer sicheren Wasserversorgung umgehend eine wirkungsvolle Trennung vornehmen, damit Sie und Ihre MitbürgerInnen auch weiterhin einwandfreies Trinkwasser genießen können. Veranstaltungskalender Eine Vielzahl von Veranstaltungen machen Achau zu dem was es ist – ein liebenswerter Ort. Lassen Sie Ihren Termin im Veranstaltungskalender von Frau Astrid Tauscher, 71583/21 zeitgerecht eintragen. Es ist dadurch eine bessere Koordination der Termine gewährleistet, was für die Anzahl der Besucher der Veranstaltungen in einem kleinen Ort wie Achau nicht unerheblich ist. Durch die Veröffentlichung in den Gemeindenachrichten wird Ihre Veranstaltung auch beworben. Mittwoch Mittwoch Sonntag Samstag Samstag Dienstag Dienstag Donnertag 26.10.2005 ab 9,30 Uhr 26.10.2005 ab 12,00 Uhr 13.11.2005 10,00 bis 17,00 Uhr 19.11.2005 ab 16,00 Uhr 03.12.2005 ab 20,00 Uhr 06.12.2005 ab 16,00 Uhr 06.12.2005 ab 17,00 Uhr 08.12.2005 ab 10,00 Uhr Wandertag Fitlauf Buchausstellung „Sautanz“ Krampuskränzchen Adventmarkt Nikolaus Weihnachtsmarkt Start: Volksschule Achau Veranstalter: Gemeinde Achau Start: Ecke Hintausstraße - Krottenbachstraße Veranstalter: Gemeinde Achau Pfarrheim Achau Veranstalter: Bibliotheksteam Achau Feuerwehrhaus Achau Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Achau Restaurant Bedernik Veranstalter: ARBÖ Achau Volksschule Achau Veranstalter: Volksschule Achau Vor der Pfarrkirche Veranstalter: Gemeinde Achau Pfarrheim Achau Veranstalter: Pfarre Achau Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.achau.gv.at 4
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