Wie bieten Ihnen die passgenaue Lösung

"Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und
ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter"
Peter Auth
Hamburg, 8. September 2014
Das Modell Zeitarbeit
Seite 2
Instrumente flexibler Beschäftigung
• Arbeitszeitkonten
• Befristete
Arbeitsverträge
• Outsourcing
• Überstunden
• Zeitarbeit
Seite 3
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit ist die zeitweise Überlassung eines
Arbeitnehmers (Zeitarbeitnehmer) an einen
Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber
(Verleiher oder Zeitarbeitsunternehmen).
Seite 4
Das Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit
Einsatz
Kunde
Mitarbeiter
Arbeitsvertrag
Überlassungsvertrag
Der Zeitarbeitgeber übernimmt die Arbeitgeberpflichten und das Arbeitgeberrisiko!
Seite 5
Der Zeitarbeitsmarkt
Penetrationsrate
in %
Anzahl Zeitarbeitnehmer
im Jahresdurchschnitt in Tsd.
3,0
1000
895
2,5
822
776
760
900
750
800
715
2,0
2,2
626
580
1,8
1,5
1,9
500
1,6
1,5
385
1,0
600
1,9
1,8
445
1,0
700
2,1
400
1,1
300
200
0,5
100
0,0
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013e
Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)
Seite 6
Aktualisiert:
815
Zeitarbeitnehmer nach Berufsbereichen
100%
90%
80%
sonstige Berufe
70%
Dienstleistungsberufe
60%
Ingenieure, Chemiker,
Techniker
Hilfsarbeiter
50%
40%
andere Industrie- und
Bauberufe
M&E-Berufe
30%
20%
10%
0%
1996
2001
2006
2011
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Seite 7
Zeitarbeit = Flexibilität für den Kunden
•
•
•
•
•
•
•
Flexible Anpassungen an Beschäftigungsschwankungen
Auffangen von Auftragsspitzen
Saisonale Arbeiten
Vertretungen
Projektarbeit
Beschaffung von in der Organisation nicht vorhandenen Qualifikationen
Temp to Perm: Testen von Mitarbeitern vor dauerhafter Übernahme
……..…bei gleichzeitiger Absicherung der Stammbelegschaft und
Erhalt der Weisungsbefugnis
Seite 8
Zeitarbeit = Flexibilität für den Kunden
100
90
80
87
84
Fachkräfte
81
73
Hilfstätigkeiten
70
60
53
50
43
40
33
34
26
30
21
20
10
0
Flexibilität, kurzfr. Verfügbarkeit von
Kapazitätsanpassung Arbeitskräften
Erprobung von
Arbeitskräften
Kosten der
Entlohnung
Bürokratie bei
Personalverwaltung
Quelle: IW Consult (2011), Befragung „Zeitarbeit in Deutschland“, „sehr wichtig“- oder „wichtig“-Antworten in vH.
Seite 9
Zeitarbeit = Sicherheit für den Mitarbeiter
Zeitarbeit bietet ein vollwertiges Arbeitsverhältnis und:

unterliegt damit dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem AÜG*.
Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine Erlaubnis der
Bundesagentur für Arbeit.

ist in der Regel unbefristet.

ist vollständig tarifiert durch Tarifverträge mit der DGBTarifgemeinschaft.

sichert den Zeitarbeitnehmern ein festes Einkommen auf Basis
einer vereinbarten Arbeitszeit zu – auch bei Nichteinsatz im
Kundenunternehmen, während des Urlaubes oder im
Krankheitsfall.
* AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Seite 10
Entwicklung der
Rahmenbedingungen
Seite 11
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen seit 2004
ab 2004
ab 2011
•
•
„Gleichbehandlung“ mit Stammmitarbeitern bzw.
Tariföffnungsklausel
Abschluss von Flächentarifverträgen mit der DGBTarifgemeinschaft (Regeln zu Entgelten, Sonderzahlungen,
Zuschlägen, Urlaub, Arbeitszeitkonto, etc.)
•
•
•
Drehtürklausel: kein Ersatz Stammbelegschaft
Lohnuntergrenze: derzeit 8,50 € West, 7,86 € Ost
Abschluss von zusätzlichen Branchenzuschlagstarifverträgen
Seite 12
Tarifverträge über Branchenzuschläge
Branchenbezogene Systematik
Annäherung der Entlohnung in der Zeitarbeit an Kundenentlohnung über Branchenzuschlag auf BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz
Branchenzuschlag
Branchenzuschlag (BZ)
Ausgleich Lohnunterschied BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz und
Vergleichsentgelt Entleiher
Entleiher
Vergleichsentgelt
BAP-IGZ-TV
Stundensatz
BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz
Entgelt für verleihfreie Zeiten, Einarbeitungszeit in BZ-Branche und
Einsatz in Branchen ohne Branchenzuschlag
Seite 13
Tarifverträge über Branchenzuschläge
Zeitabhängige Systematik
Annäherung der Entlohnung in der Zeitarbeit an Kundenentlohnung über festgelegten
zeitlichen Stufenplan in ununterbrochenem Einsatz im Kundenbetrieb
Vergleichbarer
Kundenlohn
……
BAP-DGB-TV Stundensatz
Dauer des Einsatzes
Seite 14
Tarifverträge über Branchenzuschläge
Bisherige Abschlüsse
IGM
IGBCE
IGBCE
IGBCE
EVG
IGM
TV BZ
M&E
1.11.12*
TV BZ
Chemie
1.11.12
TV BZ
Kunststoff
1.1.13*
TV BZ
Kautschuk
1.1.13*
TV BZ
Eisenbahn
1.4.13*
TV BZ
Textil/
Bekleidung
1.4.13*
+
+
+
+
+
+
IGM
TV BZ
Holz/Kunststoff
1.4.13*
Verdi
Verdi
TV BZ
Papier/Pappe/
Kunststoff
1.5.13*
+
+
TV BZ
Druckindustrie
1.7.13*
+
IGBCE
+
Basistarifwerk
BAP-IGZ-DGB Tarifgemeinschaft
(MTV, ERTV, ETV)
Eingruppierung nach Tätigkeit
* Zeitpunkt Inkrafttreten und grundsätzlich Beginn Zählung Einsatzdauer
Seite 15
TV BZ
Kali/Salz
1.7.14*
Tarifverträge über Branchenzuschläge
Zuschläge im Vergleich
* Basis BZA-DGB-TV
TV BZ
M&E
TV BZ
Chemie
TV BZ
Kautschuk
Seite 16
Tarifverträge über Branchenzuschläge
Beispiel Metall & Elektro
€
50%
45%
30%
Branchenzuschlag
20%
15%
BZA-DGB-TV Stundensatz als Berechnungsbasis
Monat
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Seite 17
Zwischenfazit: Gelungene Arbeit der Sozialpartner
• Umsetzung Equal-Pay-ähnlicher Ansatz durch Sozialpartner gelungen
Auftrag erledigt: Etablierung Zeitarbeit als sozial abgesicherte, umfassend
regulierte und zu nahezu 100 % tarifierte Beschäftigung bei gleichzeitiger
Beibehaltung der Flexibilität
• Bereits große Abdeckung der Einsatzbranchen
• Basislöhne ohne Branchenzuschläge stiegen in letzten drei Jahren bis zu 20 %
• In zahlreichen Branchentarifverträgen Lohnniveau niedriger als in Zeitarbeit
• Weitere gesetzliche Regulierung überhaupt notwendig?
Seite 18
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen
ab 2015
•
Ggf. Einführung einer Equal-Pay-Auffanglinie nach 9 Monaten
•
•
Ggf. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer (18 Monate)
•
•
erstrebenswert: Öffnungsklausel für Branchenzuschlagstarifverträge
erstrebenswert: Öffnungsklausel für Sozialpartner der Einsatzbranchen und
der Zeitarbeit; Hinterlegung von Sachgründen für „vorübergehenden“
Mehrbedarf über 18 Monate hinaus (z.B. höher qualifizierte Einsätze,
Elternzeitvertretungen u.ä.)
Ggf. Regulierung der Werk- und Dienstverträge
•
•
•
Wegfall „Rettungsschirm“ Zeitarbeit?
Definition von Kriterien?
Stärkung Rechte Betriebsräte?
Seite 19
Ausblick
Seite 20
Veränderung des Geschäftsmodells der
Personaldienstleistung
•
Markt verlangt nach ganzheitlichem Personaldienstleistungsansatz:
Zeitarbeit
Outsoucing
Personalvermittlung
Recruiting
Outplacement
Interimmangement
Freelance
•
Verschiebung der Qualifikationsebenen von Geringqualifizierten zu
Höherqualifizierten?
•
Etablierung Zeitarbeit als selbstverständlicher Teil einer Erwerbsbiografie?
Seite 21
Rückgang des Arbeitskräftepotentials…
Seite 22
… erfordert Investitionen in Bildung…

Qualifizierungskompass gemeinsam mit TÜV Rheinland und IHK
(Beispiel Fachkraft Office)

Modulare Teilqualifizierung gemeinsam mit Bundesagentur für Arbeit
(Beispiel Fachkraft Office)

Verbundausbildung gemeinsam mit Kunden

Ausbildung von Altenpflegern u.ä.
… und das Besetzen weiterer Zukunftsthemen:

Wiedereinstieg von Frauen

Halten von Älteren im Arbeitsmarkt

Organisation von Zuwanderung
Seite 23
Zusammenfassung: Erfolgsfaktoren der Zeitarbeit
Qualifizierung
Flexibilität
Sicherheit
Ergänzende
Personalinstrumente
Seite 24