Was darf ich mit den Klassen fahren? B BE Kraftwagen bis 3,5 t zG* Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG* Anhänger über 750 kg zG*, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zufahrzeug nicht größer ist als 3,5 Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen: Anhänger über 750 kg zG* wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw Anhänger über 750 kg zG*, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. eingeschlossene Klasse(n): Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. eingeschlossene Klasse(n): L, M L, M Mindestalter für die Klassen: B BE 18 18 Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? B Theorie: BE Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben 12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 3 Fahrstunden Überland 1 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunden bei Dunkelheit Welche Prüfung muss ich machen? B BE Theorieprüfung ist abzulegen Theorieprüfung entfällt (Fragebogen mit 30 Fragen - ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) Praktische Prüfung ist abzulegen Praktische Prüfung ist abzulegen (sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraßen) (sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße) Unterlagen und Nachweise (sind dem Antrag für Fahrerlaubnis beizufügen) B BE Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Außerdem ist zu beachten: B BE Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben. Wissenswertes B BE Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG*). dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse C1*** bzw. C1E*** fahren o Diese Klassen werden auf das 65. Lebensjahr befristet. o danach können diese Klassen nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand und das Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Wer nicht umschreiben lässt darf ab dem 65. Lebensjahr keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zG* fahren. o Dies gilt auch, wenn die Klassen C1 und C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden. Wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E*** hinausgehen (über 12 t zG*) o müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen. Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren: Führerschein der "alten" Klasse 3 wurde vor dem 01.04.1980 erteilt: o Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder bis 80 ccm Hubraum und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h fahren. Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt. Führerschein der "alten" Klasse 3 wurde seit dem 01.04.1980 erteilt. Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren: o Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 75 Nr. 8 FeV.) o Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmal in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h) Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, L**** und M***** unbefristet, die Klassen C1*** und C1E*** befristet auf das 65. Lebensjahr erteilt. * ** *** **** ***** zG: zulässige Gesamtmasse bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit Klasse C1 und C1E: Kfz bis 7,5 t zG* mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen Klasse L: Traktoren bis 32 km/h bbH**, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH** Klasse M: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bbH** von nicht mehr als 45 km/h
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