Wie beantrage ich Zwingernamenschutz? - RSV2000

Wie beantrage ich Zwingernamenschutz?
Antrag auf Schutz des Zwingernamens bei der FCI
Formular für Zwingernamenschutz von der Internetseite des
RSV2000 downloaden.
Ein bisheriger Zwingernamen kann übernommen
werden, ob er nun schon bei der FCI international geschützt ist oder nicht.
Voraussetzung: Der Zwingername muss bei der FCI frei
sein.
Formular ausfüllen und als Mailanhang an den RSV2000
([email protected]) oder drucken und per Fax (05541/6996)
zurücksenden.
Ob ein Zwingernamen bei der FCI bereits für einen anderen Züchter geschützt ist, kann man auf
der Internetseite der FCI prüfen. Leider sind die
Namen nicht immer logisch aufgeführt, deshalb
ist die Aussage nur dann gesichert, wenn der
Name bereits vergeben ist.
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Abnahme des Zwingers
Der LAZ des RSV2000 weist mir direkt oder über den regional
zuständigen LCC einen Zuchtbeauftragten zu.
Alle Zwinger werden abgenommen, auch wenn sie vorher bereits bestanden haben.
Ich nehme mit dem Zuchtbeauftragten Kontakt auf und vereinbare einen Termin.
Der Zuchtbeauftragte kommt und nimmt meinen Zwinger ab.
Für Neu-Züchter gibt es eine Prüfung.
Zur
Vorbereitung
stehen
die
möglichen
Fragen im Downloadbereich auf der Internetseite
www.rsv2000.de
Der LAZ des RSV2000 teilt mir mit, ob mein Zwinger anerkannt
wurde.
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Schäferhundverein RSV2000 e.V. Telefon +49 5541 2992 Bankverbindung Vorstand
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