DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG FAMILIENRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Die Familienrechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen im privaten Bereich ohne Prozessrisiko vor Gericht durchsetzen können. Beispiel: Peter S. rutscht auf dem verschneiten, ungestreuten Gehweg aus und zieht sich einen komplizierten Beinbruch zu, der nur langwierig verheilt und ihn in seinem privaten wie auch beruflichen Leben einschränkt. Der verantwortliche Hausbesitzer möchte keinen Schadenersatz leisten und der Geschädigte möchte prozessieren. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG hilft bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes und übernimmt Rechtsanwalts- und Prozesskosten bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro je Versicherungsfall. Warum ist eine Familienrechtsversicherung wichtig? Die Familienrechtsschutzversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG, sichert Sie und Ihre Familie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich ab. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht bei einer Klage oftmals ein hohes finanzielles Risiko, denn ein Ausgang lässt sich vorab nur schwer abschätzen. Wer den Rechtsstreit verliert und keine Rechtsschutzversicherung hat, muss in der Regel für die Gerichtskosten und Gebühren selbst aufkommen. In Zeiten einer erhöhten Prozessbereitschaft und einer zunehmend komplizierten Rechtssprechung ist eine Rechtsschutzversicherung gerade im privaten Bereich zu empfehlen. Was umfasst die Familienrechtsschutzversicherung? Der Versicherungsschutz umfasst: Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, jedoch nicht in Zusammenhang mit rechtlichen Interessen im Bereich Woh nungs- und Grundstücksrechtsschutz (siehe 2.3 Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen) Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten (Nr. 2.7. Alternative 2 siehe Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Alle Leistungen der Verkehrsrechtschutzversicherung (gemäß Nr. 17 Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen) Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem gesamten beruflichen Bereich der versicherten Personen, dies betrifft selbstständige wie auch nichtselbständige Tätigkeiten, besteht kein Versicherungsschutz. DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555 · Telefax: (01805) 768 777 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif) · Internet: www.dfv.ag · E-Mail: [email protected] 11 DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG Wer ist mit einer Familienrechtsschutzversicherung versichert? Ihr im Haushalt lebender Lebenspartner und minderjährige Kinder. Unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, bis diese eine berufliche Tätigkeit ausüben. DFV Deutsche Familienversicherung AG · Beethovenstraße 71 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: (01805) 768 555 · Telefax: (01805) 768 777 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif) · Internet: www.dfv.ag · E-Mail: [email protected] 12
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