Was Intels neuer Quadcore kann - Markus Phillipp Förster

MULTIMEDIA
Luxemburger Wort
Freitag, den 21. November 2008
Prozessor-News
Was Intels neuer Quadcore kann
Intels i7-Prozessor: Wer braucht soviel Rechenpower?
Er heißt Core i7 und kommt mit
Vorschusslorbeeren auf den Markt.
Die Rede ist von Intels neuestem
Vierkern-Prozessor, entwickelt unter dem Codenamen Nehalem. Es
ist Intels erster Quadcore mit vier
einzelnen Prozessorkernen – die
seit November 2006 erhältlichen
Core 2 Quads arbeiten dagegen mit
zwei Dualcore-Chips.
Laut ersten Tests ist das Spitzenmodell Core i7-965 mit 3,2 Gigahertz (GHz) Taktfrequenz der mit
Abstand schnellste Desktop-Prozessor, der je auf den Markt kam.
Neben dem i7-965 bringt Intel
zwei weitere Versionen auf den
Markt: den i7-940 mit 2,93 GHz
sowie den i7-920 mit 2,66 GHz.
Selbst diese beiden Prozessoren
arbeiten deutlich flotter als das
bisherige Spitzenmodell Intel
Core 2 Extreme QX9770. Am
Tempozuwachs dürften die vier
einzelnen Prozessorkerne ihren
Anteil haben, die nun einzeln auf
den Cache genannten Zwischenspeicher zugreifen können. Außerdem hat Intel seine Hyperthreading genannte Technologie
überarbeitet. Dadurch kann der
Prozessor noch mehr Aufgaben
gleichzeitig erledigen.
Dass jetzt vier einzelne Kerne
statt zwei Duals verwendet werden, sei aber gar nicht entscheidend, sagt Intel-Sprecher Martin
Strobel in München.
Er führt dagegen zum Beispiel
den neuen Memory-Controller an,
der direkt im Prozessorgehäuse
steckt und die Datenverbindung
zwischen Chip und Arbeitsspeicher beschleunigt. Den sogenannten Frontsidebus (FSB), der bei
bisherigen Prozessoren für die
Verbindung zwischen Prozessor
und dem Rest des Rechners sorgte, gibt es bei i7 nicht mehr. Stattdessen wird eine Punkt-zu-PunktVerbindung namens QuickPath
Interconnect verwendet. Diese
MMS fürs iPhone
Der schwedische Spezialist für
Messaging-Lösungen Mobispine
hat eine MMS-Lösung für das
iPhone vorgestellt. Die Anwendung ist allerdings Provider-gebunden. Erste Varianten könnten
noch vor Weihnachten in den
App Store kommen. Für User
stellt Mobispine ein einfaches Erstellen von MMS-Nachrichten in
Aussicht. Bildanhänge können direkt aus Alben eingefügt oder
durch Kamera-Schnappschüsse
neu erstellt werden. Die Anwendung ist mit der iPhone-Kontaktliste integriert, um den Zugriff
leicht zu machen. (pte)
12 Megapixel fürs Handy
Sony hat in Japan einen CMOSBildsensor für Handy-Kameras
vorgestellt, der eine effektive
Auflösung von 12,25 Megapixeln
bietet. Möglich macht die laut
Unternehmen industrieweit
größte Pixelzahl unter anderem
die Tatsache, dass die einzelnen
Pixel mit 1,4 Mikrometern Größe
die Kleinsten in der Industrie
sind. Zusätzlich zum Super-Bildsensor stellt das Unternehmen
auch Varianten mit geringerer
Auflösung sowie zwei Linsenmodule vor. Die Module sind dem
Entwicklungsstadium entwachsen und sollen ab dem nächstem
Jahr kommerziell vermarktet
werden. (pte)
Unter dem Mikroskop deutlich zu erkennen: Der i7 besitzt vier Prozessorkerne.
Technologie sei etwa mit der Grafikkartenschnittstelle PCIexpress
zu vergleichen, erklärt Strobel.
Hinzu kommt, dass der i7 nicht
wie sein Vorgänger auf 65-Nanometer-, sondern auf 45-Nanometer-Basis gefertigt wird. Auf der
gleichen Fläche können dadurch
mehr Transistoren untergebracht
werden, die Leistungsfähigkeit
wird dadurch erhöht. Die neuartige Prozessor-Architektur verlangt auch nach einer neuen
Hauptplatine – es ist also nicht
möglich, einen alten Rechner nur
mit dem neuen Chip aufzurüsten.
Es wird eine entsprechende
Hauptplatine, das sogenannte
Mainboard, mit einem passenden
i7-Steckplatz benötigt. Entsprechende Mainboards werden in
den kommenden Wochen auf den
Markt kommen.
Natürlich hat die neue Technologie ihren Preis: Das Spitzenmodell dürfte etwas mehr als 1 000
Euro kosten. Der 940er schlägt
wohl mit rund 700 Euro und der
920 mit rund 350 Euro zu Buche.
Für wen lohnt sich diese Investition? „Der i7 ist nicht unbedingt
für Leute gedacht, die ausschließlich ins Internet gehen und ein
paar Büroanwendungen nutzen“,
sagt Martin Strobel von Intel.
Auch die Audiobearbeitung erledige der i7 nicht schneller als das
bisherige Intel-Flaggschiff. Deut-
(FOTO: DPA/TMN/INTEL)
lich mehr Tempo legen dafür
Video- und Bildbearbeitung unter
dem i7 an den Tag. Und auch
Spieler profitieren in vielen Fällen. Das gilt Intel zufolge zum
Beispiel für Titel wie „Assassin's
Creed“ und „Far Cry 2“. Beides
sind grafisch aufwendige Titel.
Quadcore-Prozessoren für den
Desktop-PC gibt es auch von
Intels Konkurrenten AMD. Dabei
sei der Phenom X4 deutlich
günstiger als die Quadcores von
Intel, betont AMD-Sprecher
Michael Schmid. Allerdings kann
der noch in 65-Nanometer-Technologie hergestellte Chip nicht
mithalten – AMD sei im Moment
abgeschlagen.
Kolumne Internetrecht
Wer braucht ein Impressum auf seiner Website?
Ist die Angabe der Telefonnummer zwingend erforderlich?
Der Leistungserbringer (prestataire), also der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen im Internet benötigt eine sogenannte
Anbieterkennzeichnung, ein Impressum. Dies ist genau festgelegt im Gesetz vom 14. August
2000 zum elektronischen Geschäftsverkehr. Nach Artikel 5
hat der Anbieter dem Leistungsempfänger und den zuständigen
Behörden einen leichten, direkten und dauerhaften Zugang zu
folgenden Informationen zu gestatten: Vor- und Nachname; ladungsfähige Adresse; die Angaben, die es erlauben, ihn schnell
zu erreichen und unmittelbar tatsächlich mit ihm zu kommunizieren (Telefonnummer) sowie
seine E-Mail-Adresse; die Eintragungsnummer im Handelsgesetz; die Mehrwertsteueridentifikationsnummer; die Er-
15
laubnis, die er benötigt, um seine
Tätigkeit auszuüben; sowie die
Kontaktdaten der Behörde, die
ihm die Erlaubnis ausgestellt hat.
In Bezug auf die geregelten Berufe umfassen die anzugebenden
Informationen auch die Bezeichnung des Berufsabschlusses und
die Bezeichnung des Mitgliedsstaates, in dem der Abschluss bewilligt wurde. Ebenso erforderlich ist der Nachweis über die
Berufsordnung, der er folgt und
ein Hinweis auf die Berufsregeln,
die anzuwenden sind und wie
man auf diese zugreifen kann.
Die Informationspflichten sind
sehr umfassend und entsprechen
exakt dem deutschen Recht. Da
diese Informationen leicht, direkt
und dauerhaft erreichbar sein
müssen, empfiehlt sich, diese auf
der Eingangsseite unter dem
deutlich lesbaren Button „Im-
„Es empfiehlt sich,
das Impressum mit
äußerster Sorgfalt
zu gestalten.“
Markus Philipp Förster
(FOTO: MARTINE DE LAGADÈRE)
pressum“ bereitzuhalten. Nach
der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
vom 20.10.2008 ist die Angabe
der Telefonnummer nicht zwingend erforderlich. Nach dieser
Entscheidung gilt, dass Firmen,
die Dienste ausschließlich über
das Internet anbieten, nicht
zwingend eine Telefonnummer
angeben müssen. Er ist ausreichend, wenn Kunden über die
E-Mail-Adresse hinaus auf ein
Kontaktformular auf der Internetseite zurückgreifen können,
und ihnen eine Telefonnummer
genannt wird, wenn sie z. B. per
Post um eine persönliche Kontaktaufnahme bitten.
Soweit der Leistungserbringer
gegen die Vorschriften verstößt,
kann der Richter in Handelssachen auf Antrag der Verbraucherschutzorganisation die entsprechende Unterlassung anordnen. Die Anordnung erfolgt in
der Regel im Wege der einstweiligen Verfügung, also in dem gerichtlichen Schnellverfahren.
Wichtig: die Entscheidung des
Handelsrichters wird veröffentlicht. Wird gegen die rechtskräftige Entscheidung verstoßen,
drohen Zwangsgelder in Höhe
von 251 bis 50 000 Euro.
Es empfiehlt sich, das Impressum
mit äußerster Sorgfalt zu gestalten.
■ www.kanzlei-trier.de
Monty Python auf YouTube
Die britische Kult-Komikertruppe
Monty Python hat einen eigenen
Kanal auf der Online-Videoplattform YouTube gestartet. Dort
finden Fans der fünf Komödianten Videobeiträge mit Sketchen,
Filmausschnitten und verschiedenen Interviews. „Seit drei Jahren
zockt ihr YouTuber uns ab, indem ihr einfach zehntausende
unserer Videos nehmt und sie
auf YouTube einstellt. Doch nun
hat sich das Blatt gewendet. Es
ist Zeit geworden, dass wir diese
Angelegenheiten selbst in die
Hand nehmen“, so die Mitglieder
von Monty Pyton. Im Gegensatz
zu dem üblichen Material auf der
Videoseite wolle man unter youtube.com/user/MontyPython
aber vorwiegend hochqualitative
Inhalte anbieten. (pte)
Life auf Google
Der Internetkonzern Google hat
erste Teile des legendären Fotoarchivs des US-amerikanischen
Fotojournalismus-Magazins
„Life“ (www.life.com/Life) im Internet für die Öffentlichkeit freigegeben. Die Bildersammlung,
die insgesamt an die zehn Mio.
Aufnahmen umfasst, gilt als eines
der wichtigsten Archive des 20.
Jahrhunderts. Mit dabei sind neben Fotoraritäten von Marilyn
Monroe und John F. Kennedy bis
hin zu Barack Obama und Hillary
Clinton aber auch Aufnahmen,
die noch aus der Zeit vor der
Magazingründung stammen. Ein
Großteil der nun direkt und ohne
Beschränkungen im Web zugänglichen Fotografien war bisher
noch unveröffentlicht. Wie Google in seinem offiziellen Blog
wissen lässt, sind allerdings erst
etwa 20 Prozent des gesamten
Life-Archivbestandes online. Der
Inhalt werde aber in den kommenden Monaten kontinuierlich
wachsen. Mit rund 97 Prozent
noch gänzlich unveröffentlichtem
Material ist die aktuelle OnlineVeröffentlichung ein guter
Anfang. (pte)