MULTIMEDIA Luxemburger Wort Freitag, den 21. November 2008 Prozessor-News Was Intels neuer Quadcore kann Intels i7-Prozessor: Wer braucht soviel Rechenpower? Er heißt Core i7 und kommt mit Vorschusslorbeeren auf den Markt. Die Rede ist von Intels neuestem Vierkern-Prozessor, entwickelt unter dem Codenamen Nehalem. Es ist Intels erster Quadcore mit vier einzelnen Prozessorkernen – die seit November 2006 erhältlichen Core 2 Quads arbeiten dagegen mit zwei Dualcore-Chips. Laut ersten Tests ist das Spitzenmodell Core i7-965 mit 3,2 Gigahertz (GHz) Taktfrequenz der mit Abstand schnellste Desktop-Prozessor, der je auf den Markt kam. Neben dem i7-965 bringt Intel zwei weitere Versionen auf den Markt: den i7-940 mit 2,93 GHz sowie den i7-920 mit 2,66 GHz. Selbst diese beiden Prozessoren arbeiten deutlich flotter als das bisherige Spitzenmodell Intel Core 2 Extreme QX9770. Am Tempozuwachs dürften die vier einzelnen Prozessorkerne ihren Anteil haben, die nun einzeln auf den Cache genannten Zwischenspeicher zugreifen können. Außerdem hat Intel seine Hyperthreading genannte Technologie überarbeitet. Dadurch kann der Prozessor noch mehr Aufgaben gleichzeitig erledigen. Dass jetzt vier einzelne Kerne statt zwei Duals verwendet werden, sei aber gar nicht entscheidend, sagt Intel-Sprecher Martin Strobel in München. Er führt dagegen zum Beispiel den neuen Memory-Controller an, der direkt im Prozessorgehäuse steckt und die Datenverbindung zwischen Chip und Arbeitsspeicher beschleunigt. Den sogenannten Frontsidebus (FSB), der bei bisherigen Prozessoren für die Verbindung zwischen Prozessor und dem Rest des Rechners sorgte, gibt es bei i7 nicht mehr. Stattdessen wird eine Punkt-zu-PunktVerbindung namens QuickPath Interconnect verwendet. Diese MMS fürs iPhone Der schwedische Spezialist für Messaging-Lösungen Mobispine hat eine MMS-Lösung für das iPhone vorgestellt. Die Anwendung ist allerdings Provider-gebunden. Erste Varianten könnten noch vor Weihnachten in den App Store kommen. Für User stellt Mobispine ein einfaches Erstellen von MMS-Nachrichten in Aussicht. Bildanhänge können direkt aus Alben eingefügt oder durch Kamera-Schnappschüsse neu erstellt werden. Die Anwendung ist mit der iPhone-Kontaktliste integriert, um den Zugriff leicht zu machen. (pte) 12 Megapixel fürs Handy Sony hat in Japan einen CMOSBildsensor für Handy-Kameras vorgestellt, der eine effektive Auflösung von 12,25 Megapixeln bietet. Möglich macht die laut Unternehmen industrieweit größte Pixelzahl unter anderem die Tatsache, dass die einzelnen Pixel mit 1,4 Mikrometern Größe die Kleinsten in der Industrie sind. Zusätzlich zum Super-Bildsensor stellt das Unternehmen auch Varianten mit geringerer Auflösung sowie zwei Linsenmodule vor. Die Module sind dem Entwicklungsstadium entwachsen und sollen ab dem nächstem Jahr kommerziell vermarktet werden. (pte) Unter dem Mikroskop deutlich zu erkennen: Der i7 besitzt vier Prozessorkerne. Technologie sei etwa mit der Grafikkartenschnittstelle PCIexpress zu vergleichen, erklärt Strobel. Hinzu kommt, dass der i7 nicht wie sein Vorgänger auf 65-Nanometer-, sondern auf 45-Nanometer-Basis gefertigt wird. Auf der gleichen Fläche können dadurch mehr Transistoren untergebracht werden, die Leistungsfähigkeit wird dadurch erhöht. Die neuartige Prozessor-Architektur verlangt auch nach einer neuen Hauptplatine – es ist also nicht möglich, einen alten Rechner nur mit dem neuen Chip aufzurüsten. Es wird eine entsprechende Hauptplatine, das sogenannte Mainboard, mit einem passenden i7-Steckplatz benötigt. Entsprechende Mainboards werden in den kommenden Wochen auf den Markt kommen. Natürlich hat die neue Technologie ihren Preis: Das Spitzenmodell dürfte etwas mehr als 1 000 Euro kosten. Der 940er schlägt wohl mit rund 700 Euro und der 920 mit rund 350 Euro zu Buche. Für wen lohnt sich diese Investition? „Der i7 ist nicht unbedingt für Leute gedacht, die ausschließlich ins Internet gehen und ein paar Büroanwendungen nutzen“, sagt Martin Strobel von Intel. Auch die Audiobearbeitung erledige der i7 nicht schneller als das bisherige Intel-Flaggschiff. Deut- (FOTO: DPA/TMN/INTEL) lich mehr Tempo legen dafür Video- und Bildbearbeitung unter dem i7 an den Tag. Und auch Spieler profitieren in vielen Fällen. Das gilt Intel zufolge zum Beispiel für Titel wie „Assassin's Creed“ und „Far Cry 2“. Beides sind grafisch aufwendige Titel. Quadcore-Prozessoren für den Desktop-PC gibt es auch von Intels Konkurrenten AMD. Dabei sei der Phenom X4 deutlich günstiger als die Quadcores von Intel, betont AMD-Sprecher Michael Schmid. Allerdings kann der noch in 65-Nanometer-Technologie hergestellte Chip nicht mithalten – AMD sei im Moment abgeschlagen. Kolumne Internetrecht Wer braucht ein Impressum auf seiner Website? Ist die Angabe der Telefonnummer zwingend erforderlich? Der Leistungserbringer (prestataire), also der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen im Internet benötigt eine sogenannte Anbieterkennzeichnung, ein Impressum. Dies ist genau festgelegt im Gesetz vom 14. August 2000 zum elektronischen Geschäftsverkehr. Nach Artikel 5 hat der Anbieter dem Leistungsempfänger und den zuständigen Behörden einen leichten, direkten und dauerhaften Zugang zu folgenden Informationen zu gestatten: Vor- und Nachname; ladungsfähige Adresse; die Angaben, die es erlauben, ihn schnell zu erreichen und unmittelbar tatsächlich mit ihm zu kommunizieren (Telefonnummer) sowie seine E-Mail-Adresse; die Eintragungsnummer im Handelsgesetz; die Mehrwertsteueridentifikationsnummer; die Er- 15 laubnis, die er benötigt, um seine Tätigkeit auszuüben; sowie die Kontaktdaten der Behörde, die ihm die Erlaubnis ausgestellt hat. In Bezug auf die geregelten Berufe umfassen die anzugebenden Informationen auch die Bezeichnung des Berufsabschlusses und die Bezeichnung des Mitgliedsstaates, in dem der Abschluss bewilligt wurde. Ebenso erforderlich ist der Nachweis über die Berufsordnung, der er folgt und ein Hinweis auf die Berufsregeln, die anzuwenden sind und wie man auf diese zugreifen kann. Die Informationspflichten sind sehr umfassend und entsprechen exakt dem deutschen Recht. Da diese Informationen leicht, direkt und dauerhaft erreichbar sein müssen, empfiehlt sich, diese auf der Eingangsseite unter dem deutlich lesbaren Button „Im- „Es empfiehlt sich, das Impressum mit äußerster Sorgfalt zu gestalten.“ Markus Philipp Förster (FOTO: MARTINE DE LAGADÈRE) pressum“ bereitzuhalten. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20.10.2008 ist die Angabe der Telefonnummer nicht zwingend erforderlich. Nach dieser Entscheidung gilt, dass Firmen, die Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, nicht zwingend eine Telefonnummer angeben müssen. Er ist ausreichend, wenn Kunden über die E-Mail-Adresse hinaus auf ein Kontaktformular auf der Internetseite zurückgreifen können, und ihnen eine Telefonnummer genannt wird, wenn sie z. B. per Post um eine persönliche Kontaktaufnahme bitten. Soweit der Leistungserbringer gegen die Vorschriften verstößt, kann der Richter in Handelssachen auf Antrag der Verbraucherschutzorganisation die entsprechende Unterlassung anordnen. Die Anordnung erfolgt in der Regel im Wege der einstweiligen Verfügung, also in dem gerichtlichen Schnellverfahren. Wichtig: die Entscheidung des Handelsrichters wird veröffentlicht. Wird gegen die rechtskräftige Entscheidung verstoßen, drohen Zwangsgelder in Höhe von 251 bis 50 000 Euro. Es empfiehlt sich, das Impressum mit äußerster Sorgfalt zu gestalten. ■ www.kanzlei-trier.de Monty Python auf YouTube Die britische Kult-Komikertruppe Monty Python hat einen eigenen Kanal auf der Online-Videoplattform YouTube gestartet. Dort finden Fans der fünf Komödianten Videobeiträge mit Sketchen, Filmausschnitten und verschiedenen Interviews. „Seit drei Jahren zockt ihr YouTuber uns ab, indem ihr einfach zehntausende unserer Videos nehmt und sie auf YouTube einstellt. Doch nun hat sich das Blatt gewendet. Es ist Zeit geworden, dass wir diese Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen“, so die Mitglieder von Monty Pyton. Im Gegensatz zu dem üblichen Material auf der Videoseite wolle man unter youtube.com/user/MontyPython aber vorwiegend hochqualitative Inhalte anbieten. (pte) Life auf Google Der Internetkonzern Google hat erste Teile des legendären Fotoarchivs des US-amerikanischen Fotojournalismus-Magazins „Life“ (www.life.com/Life) im Internet für die Öffentlichkeit freigegeben. Die Bildersammlung, die insgesamt an die zehn Mio. Aufnahmen umfasst, gilt als eines der wichtigsten Archive des 20. Jahrhunderts. Mit dabei sind neben Fotoraritäten von Marilyn Monroe und John F. Kennedy bis hin zu Barack Obama und Hillary Clinton aber auch Aufnahmen, die noch aus der Zeit vor der Magazingründung stammen. Ein Großteil der nun direkt und ohne Beschränkungen im Web zugänglichen Fotografien war bisher noch unveröffentlicht. Wie Google in seinem offiziellen Blog wissen lässt, sind allerdings erst etwa 20 Prozent des gesamten Life-Archivbestandes online. Der Inhalt werde aber in den kommenden Monaten kontinuierlich wachsen. Mit rund 97 Prozent noch gänzlich unveröffentlichtem Material ist die aktuelle OnlineVeröffentlichung ein guter Anfang. (pte)
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