Standortvorteil im Fokus
FEHR
Szenarios zur zukünftigen Nutzung der ehemaligen Kult‐Diskothek Rheinwerk
Was aus ddem
W
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Rheinwerk
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werden
kann
Nutzen Sie unsere Denkanstöße als Ihre Ideen von morgen.
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Immobilien
Standortvorteil im Fokus
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Wer gestaltet, gewinnt
Das ehemalige „Rheinwerk“ ist trotz seiner
beeindruckenden Architektur und seines Alters
nicht denkmalgeschützt.
Eine Nutzungsbindung als Unterhaltungsstätte kann
jederzeit bei Bedarf aufgehoben werden.
Der Autobahnanschluss ist nur etwa anderthalb
Kilometer entfernt.
Damit können jede wichtige Stadt im Ruhrgebiet
sowie die Landeshauptstadt Düsseldorf innerhalb
von 30 Autominuten oder weniger erreicht
werden.
Damit stehen einer kreativen Entwicklung des
Projekts in jeder nur denkbaren Richtung alle
G
Grenzen
offen.
ff
Bestechend: der Standortvorteil.
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Szenario 1
Die schnelle Lösung
Die schnelle Lösung
Aufgrund der noch weitestgehend vorhandenen
Infrastruktur ist der Wiederaufbau respektive die
erneute Inbetriebnahme als Diskothek die
schnellste und vermutlich auch preiswerteste
Lösung, mit dem Objekt Umsatz zu generieren.
Eine Unterteilung in Clubs und Lounges mit
verschiedenen Themenausrichtungen bietet sich
hier an, so dass der Gast an einem Abend in die
unterschiedlichsten Welten eintauchen kann.
Eine Erweiterung auf Tagesnutzung wäre möglich,
indem die Teilhalle 1 zum Bistro umgewidmet und
davor ein Biergarten mit Kinderspielplatz und
Rasenflächen eingerichtet werden würde.
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Szenario 2
Frauenparadies
Frauen aus mindestens 17 Städten erreichen „For
Woman only“ in maximal 30 Autominuten, Frauen
aus den Niederlanden unter einer Autostunde,, und
können dem ungebrochenen Trend der Wellness
folgen.
In dieser Konzeption ist sowohl die Aufteilung in
Einzelunternehmen als Untermieter als auch der
Betrieb durch einen Alleinunternehmer (als
Pächter) denkbar.
Ob Saunalandschaft, Wellness‐Center, Yoga‐Schule
oder gepflegte Gastronomie: Der raue Charme der
Industrieromantik schafft einen spannenden
Kontrast zum absoluten Luxus‐Wohlgefühl eines
Tages in „For Woman only“.
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Szenario 3
Kreative im Verbund
Kreative im Verbund
Großzügige Lofts zu günstigen Mieten in absoluter
Nähe zu tausenden potenzieller Kunden – ein Traum
für jjeden Kreativen.
Architekten,
Designer,
Grafiker,
Agenturen,
Fotografen, Film‐ oder Tonstudios sind nur einige,
die eine ausgefallene Arbeitsstätte benötigen, in
der Kunden repräsentativ empfangen oder von der
aus Kunden innerhalb kürzester Zeit erreicht
werden können. Eine ehemalige Kult‐Diskothek ist
da genau richtig, um eine Story zu erzählen.
Vorteilhaft an dieser Lösung ist die Risikoverteilung
auf viele Einzelparteien und die individuelle
Gestaltung der Räumlichkeiten. Ein Objekt im
ständigen Wandel. Mögliche Synergien schaffen
zusätzliche Attraktivität.
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Szenario 4
Wissenschaft und Technologie
Wissenschaft und Technologie
Technologie‐ und Wissenschaftsparks gibt es
mittlerweile in der Nähe jeder Universität oder
Fachhochschule. Oft sind sie Renommierobjekte
j
der
Städte und sollen die Wissenschaft in die Wirtschaft
tragen, um diese nach vorn zu entwickeln.
Und wenn dazu noch jede Nutzung vom
gemeinsamen Konferenzraum bis zum Labor
möglich ist, spricht alles dafür, sich nach Landes‐
fördermitteln zu erkundigen.
Wenn aber ein solches Projekt im Zentrum von
mindestens 8 Universitäten und Fachhochschulen
entsteht, sind die Synergieeffekte vorprogrammiert.
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Szenario 5
Alles auf Anfang
Alles auf Anfang
Das Grundstück ist voll erschlossen, die
Erschließungskosten für das zusätzliche Grundstück
sind bereits ggezahlt. Das Gebäude selbst ist nicht
denkmalgeschützt, ein Erhalt also nicht zwingend
notwendig.
Wer das Neue denkt, muss das Neue wagen – nur
so kann Erfolg entstehen. Wir begleiten Sie gern
dabei. In allen Phasen. Weil wir innovativ, visionär
und phantasievoll nach vorn blicken, wenn es Ihrem
Erfolg dient. Denn Ihr Erfolg ist dann auch unserer.
Obwohl
die
Bausubstanz
des
Gebäudes
nachweislich intakt ist,
ist gibt es die Option,
Option auf das
Gebäude zu verzichten und allein den
Standortvorteil zu nutzen. Hier wäre auf das
Vorhandensein einer Containerverladeanlage
in unmittelbarer Nähe hinzuweisen.
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Über den Tag hinaus
Wenn Sie es wünschen, sind wir Ihnen bei der
Verwirklichung Ihres neuen Projektes weiterhin
behilflich. Ob Planung, Vermarktung oder
Kommunikation des Projektes: In allen Phasen
können wir Ihnen die benötigten Experten zur
Verfügung stellen.
Fehr Immobilien Düsseldorf
Jolanta Fehr/Michael S. Zerban
Sonnbornstraße 44
40625 Düsseldorf
Telefon 0049 211 158 55 52
kontakt@fehr‐consulting.de
http://www.fehr‐consulting.de
Einen Teil unserer Arbeit haben Sie bereits
kennenlernen können. Vertrauen Sie uns auch in
Z k ft! Wir
Zukunft!
Wi freuen
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uns auff eine
i weiterführende
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Zusammenarbeit.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung begründet ein Vertrauensverhältnis. Es verpflichtet uns zu ordentlicher Geschäftsführung und Interessenwahrung unserer Auftraggeber.
Zur Wahrung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen unserem g
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Maklerunternehmen und seinen Auftraggebern werden folgende Bestimmungen zugrunde gelegt:
1. Die Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Verwertung von uns erhaltenen Informationen begründet einen Maklerauftrag zu unseren Geschäftsbedingungen. Das Gleiche gilt bei Kontaktaufnahme aufgrund unserer A b t
Angebote.
2. Für die Richtigkeit unserer Angebote und Angaben übernehmen wir keine Gewähr, da sämtliche Angaben auf den von unseren Kunden erteilten Auskünften erfolgen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässig und vorsätzliches Verhandeln begrenzt.
3. Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen diese Vertraulichkeit und schließt eine Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
4. Hat der Kauf‐ oder Mietinteressent von unseren Angeboten bereits Kenntnis, so ist er verpflichtet, uns innerhalb von drei Tagen zu benachrichtigen und einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Andernfalls kann er sich uns gegenüber nicht auf Vorkenntnis berufen. 5. Gemäß unserer Provisionssätze haben wir auch einen Honoraranspruch bei p
einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt beispielsweise dann vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt kauft, anstatt es zu mieten oder umgekehrt.
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6. Der Eigentümer oder Vermieter eines Objekts, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns zu erfragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
7. Unser Maklerhonorar wird fällig, wenn aufgrund unserer Tätigkeit ein Vertrag
7. Unser Maklerhonorar wird fällig, wenn aufgrund unserer Tätigkeit ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann begründet, wenn der geschlossene Vertrag unwirksam wird, sei es durch Anfechtung, vorbehaltenem oder nicht vorbehaltenem Rücktritt, Nichteintritt einer Bedingung oder vorgesehener behördlicher Genehmigung. Unser Provisionsanspruch entfällt oder mindert sich auch nicht dadurch, dass der Abschluss zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt.
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