Sicher zu Ihrem Recht - Zürich

Sicher zu Ihrem Recht
Zurich Privat Rechtsschutz-Versicherung
Recht bekommen
Im Kräftemessen zwischen Recht haben und Recht bekommen steht
Ihnen mit Zurich ein starker Partner zur Seite.
Oft verzichtet man aus finanziellen Gründen auf einen Rechtsstreit. Mit der Zurich PrivatRechtsschutz-Versicherung ist das nicht mehr notwendig. Zurich hilft Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen
und schützt Sie gegen das hohe Kostenrisiko, das mit dem Führen von Prozessen verbunden ist. So
profitieren Sie von einer optimalen Absicherung in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Die Highlights auf einen Blick
• Exzellente Beratung bei Rechtsfragen
• Kompetenz und Erfahrung einer zuverlässigen internationalen
Versicherung
• Spezielle Lösungen für Singles, Pensionisten und Familien
• Rechtsbeistand bereits im Ermittlungsverfahren möglich
• Kostenübernahme auch in Diversions- und Mediationsverfahren
bis 2.500 Euro
• Neu: Plus-Paket mit integriertem Reise-, Anti-Stalking-, Herausgabeund Patienten-Rechtsschutz sowie Kostenübernahme von
außergerichtlichen Gutachten bei Versicherungsvertragsstreitigkeiten
2.500 Euro
bei Diversionsund Mediationsverfahren
Bausteine für Ihr Recht
Zur Durchsetzung Ihres Rechts stehen Ihnen drei leistungsstarke Pakete zur
Verfügung. Sie können den für Sie passenden Versicherungsschutz ganz nach
Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.
Rechtsschutzpakete im Vergleich
L
M
S
3 3
–
3 3
–
3
–
–
3
–
–
3
l
H
LargeMediumSmall
SchadenersatzRechtsschutz
Privat-/Berufsbereich
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines Personen-,
Sach- oder Vermögensschadens
Straf-Rechtsschutz
Privat-/Berufsbereich
Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden
ArbeitsgerichtsRechtsschutz
Berufsbereich
(3 Monate Wartefrist)
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen vor einem Arbeitsgericht
SozialversicherungsRechtsschutz
Privat-/Berufsbereich
(3 Monate Wartefrist)
Streitigkeiten mit österreichischen Sozialversicherungsträgern in
Leistungs- und Beitragssachen
Beratungs-Rechtsschutz
Privat-/Berufsbereich
(3 Monate Wartefrist)
Kostenlose Rechtsberatung 1x pro Monat durch einen von Zurich beauftragten Rechtsanwalt oder direkt über www.zurich.at/anwaltsnetz
Allgemeiner VertragsRechtsschutz
Privatbereich
(3 Monate Wartefrist)
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen
über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und Werkverträgen über
unbewegliche Sachen.
• inkl. Versicherungsvertragsstreitigkeiten (exkl. Zurich RechtsschutzVerträge)
• inkl. 3 Streitigkeiten aus nebenberuflichen Tätigkeiten mit einer Streitwertgrenze von 2.500 Euro pro Versicherungsjahr
3
–
–
Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-/Berufsbereich
Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz ohne Bagatellgrenze
bei Vormerkdelikten. Wählbar für ein Fahrzeug oder für alle privat genutzten Motorfahrzeuge.
3
H
3
Fahrzeugs-VertragsRechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen
sowie Versicherungs-Vertragsstreitigkeiten rund um Ihr Auto
3
H H
Lenker-Rechtsschutz
Privat-/Berufsbereich
Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz als LenkerIn von
Fahrzeugen, die nicht im eigenen Eigentum stehen (z.B. Firmenwagen)
3
H H
Grundstückeigentum
und Miete
(3 Monate Wartefrist)
Gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als
EigentümerIn/MieterIn einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
(exkl. Vermieterrisiko) gemäß Art. 24 ARB.
H –
–
Erbrecht
(6 bis 12 Monate Wartefrist)
Familienrecht
(6 bis 9 Monate Wartefrist)
Streitigkeiten aus dem Erb- und Familienrecht, wie in Artikel 25 und 26
der Allgemeinen Zurich Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
beschrieben.
H –
–
Mitversicherter
Personenkreis
Neben dem Versicherungsnehmer sind der im gemeinsamen Haushalt
lebende Partner und alle ledigen und in Ausbildung befindlichen Kinder
ohne eigenes Einkommen bis zum 27. Lebensjahr mitversichert.
3 3
–
Pflegebedürftige
Personen
Einschluss pflegebedürftiger Personen (ohne Altersbegrenzung) in Basisdeckung. Gültig für Eltern und Kinder des Versicherungsnehmers oder des
Partners, sofern sie Bezieher von Pflegegeld (ab Stufe 3) bzw. erhöhter
Familienbeihilfe sind und im selben Haushalt wohnen.
H –
–
Europadeckung
Im geographischen Sinn für alle Bereiche, außer Erb- und Familienrecht,
Grundstückseigentum und Miete sowie Steuer- und Daten-Rechtsschutz
H
ErmittlungsstrafRechtsschutz
Ermittlungsverfahren gemäß StPO bis 10.000,- Euro je Versicherungsjahr
H H H
Vorsatzdelikte/
Qualifizierte Vergehen
Kostenübernahme bei Freispruch oder Einstellung
H –
–
Plus-Paket
• Reise-Rechtsschutz für Auslandsreisen bis 30.000 Euro
• Außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten
bis 1.000 Euro
• Patienten-Rechtsschutz bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
• Anti-Stalking-Rechtsschutz mit Kostenübernahme für eine einstweilige
Verfügung gegen beharrliche Verfolgung
• Herausgabe-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen an beweglichen Sachen
H –
–
Steuer-Rechtsschutz
Privat-/Berufsbereich
(3 Monate Wartefrist)
Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrecht vor dem Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof
sowie die Verteidigung in Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz vor
österreichischen Gerichten
3
–
–
Daten-Rechtsschutz
Privatbereich
(3 Monate Wartefrist)
Streitigkeiten aus dem Datenschutzgesetz
3
–
–
Ausfallsversicherung
Privatbereich
Der Ersatz der höchstpersönlichen und gerichtlich bestimmten Ansprüche
aus Körperschäden
3
–
–
Spezialstraf-Rechtsschutz
Berufsbereich
Erweiterte Spezialstraf-Rechtsschutz-Deckung für Privatpersonen in ihrer
beruflichen und vereinsmäßigen Funktion. Auch als „standalone“Variante abschließbar.
H –
–
3enthalten
H
optional wählbar
–
nicht enthalten
l nur in Verbindung mit Kfz
Für jeden das Richtige
•Familien-Rechtsschutz für Ihre ganze Familie
• Pensionisten-Rechtsschutz mit maßgeschneiderten
Deckungserweiterungen (z.B. pensionsrechtliche Verfahren)
•Single-Rechtsschutz mit speziellem Rabatt
3 3
Rechtsberatung –
einfach und schnell
Im Streitfall entscheiden Sie sich für einen Anwalt Ihres
Vertrauens oder wählen auf www.zurich.at/anwaltsnetz
einen Zurich Partneranwalt.
Vorteile Zurich Anwaltsnetz:
• österreichweites Netz mit Top-Anwälten
• überdurchschnittliche Erfolgsquoten bei Prozessen
• sofortige außergerichtliche Deckung
• erste anwaltliche Intervention (z.B. Brief) inkludiert
• Termin innerhalb von drei Werktagen
Sicher auch bei
Strafverfahren
Ein Strafverfahren ist schneller eingeleitet als gedacht. Oft
genügt der bloße Verdacht. Selbst wenn Sie freigesprochen
werden, bleiben Sie auf einem Großteil der Kosten sitzen.
Ab sofort gibt es den Zurich Spezialstraf-Rechtsschutz im
Rahmen der beruflichen und vereinsmäßigen Tätigkeit. Ob
Führungskraft oder Angestellter, im Berufsleben ist man ungeahnten strafrechtlichen Gefahren ausgesetzt.
Profitieren Sie vom erweiterten Schutz unserer SpezialstrafRechtsschutz-Versicherung. Versichert sind unter anderem
•Strafkautionen
• Versicherungsschutz ab der ersten nach außen in
Erscheinung tretenden Verfolgungshandlung
• Freie Sachverständigenwahl
•Verwaltungsstrafverfahren
Top Anwalt
auswählen
www.zurich.at/
anwaltsnetz
Zurich – Ihr starker Partner
Für jede Situation im Leben.
Seit mehr als 140 Jahren ist Zurich ein verlässlicher Partner für viele
Österreicherinnen und Österreicher. Zurich ist eine Tochtergesellschaft
der Zurich Insurance Group. Insgesamt ist die Zurich Insurance Group,
eine der weltweit führenden Versicherungs­gruppen, in mehr als
170 Ländern vertreten. Nützen Sie die Vorteile und das Know-how
einer großen, inter­nationalen Versicherungsgruppe. Wir bieten unseren
Kundinnen und Kunden umfassende, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte
Lösungen in der Risikoab­sicherung, Vorsorge und Vermögensbildung.
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Ihr Versicherungspartner berät Sie gerne.
Ausgabe Dezember 2014
633-14 pdf Druckfehler und Änderungen vorbehalten
Die wichtigsten versicherten Leistungen haben wir für Sie
in diesem Prospekt übersichtlich dargestellt. Rechtlich
verbindlich bleiben die jeweils gültigen zutreffenden
Versicherungsbedingungen und mit Ihnen getroffene schriftliche Vereinbarungen. Für künftige gesetz­­liche Änderungen
bzw. anders lautende Verordnungen oder Erlässe wird keine
Haftung übernommen.
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