INSOLVENZANFECHTUNG ÖSTERREICH Ausgewählte Fragen WOLFGANG JELINEK I. GRUNDLAGEN Rechtsentwicklung Anf-Tatbestände im Überblick Anf-Recht und Anf-Anspruch Entstehen des Anf-Anspruchs Inhalt des Anf-Anspruchs, insb Zinsen Rechtsweg und Zuständigkeit WOLFGANG JELINEK 2 Rechtsentwicklung 1 1781 Josefinische CO – kein AnfR 1862 CO-Entw Benoni: AnfR 1866/67 Auflösung des Deutschen Bundes; Doppelmonarchie; „cisleithanische“ Gesetzgebung 1868 CO – kein AnfR; Verweis auf ABGB (?!) 1873 Börsenkrach 1874 AnfG-Entw Glaser scheitert 1877 dKO 1880 AnfG-Entw Streit -> 1884 AnfG (Konkurs- und Einzel-Anf) 1914 Konkursordnung (§§ 27 – 43), AnfO (Einzel-Anf); keine Anf im Ausgleichsverfahren WOLFGANG JELINEK 3 Rechtsentwicklung 2 1925, 1934, 2003, 2006, 2009 Erweiterung des Kreises der nahen Angehörigen (§ 32) 1982 Attraktionszuständigkeit für Anf-Klagen (§ 43 Abs 5) 2009 Beseitigung überholter ehegüterrechtlicher AnfBestimmungen (§ 28 Z 3) 2010 KO-> IO (Umbenennung); Anf im eigenverwalteten SanVerf; Neufassung des § 31 (Anf in Kenntnis der ZU) WOLFGANG JELINEK 4 Anf-Tatbestände 1 § 27 „allg“ Anf-Tatbestand § 28 Z 1-3 Anf wegen Benachteiligungsabsicht („Absichtsanfechtung“) Z 1 10 Jahre positive Kenntnis 2 2,3 2 Jahre fahrlässige Unkenntnis genügt § 28 Z 4 Vermögensverschleuderung § 29 Anf unentgeltlicher (und gleichgestellter) Verfügungen („Schenkungsanfechtung“) WOLFGANG JELINEK 5 Anf-Tatbestände 2 § 30 Anf wegen Begünstigung „Gläubigertatbestand“ – „Deckungen“ Z 1 Inkongruenz – rein objektiv Z 3 Absicht des Sch, den Gl vor anderen zu begünstigen, bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der Begünstigungsabsicht Z 2 zulasten naher Angehöriger: Beweislastumkehr WOLFGANG JELINEK 6 Anf-Tatbestände 3 § 31 Anf wegen Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der ZU (+ Überschuldung, § 67 Abs 1), im allg (ohne nahe Angehörige, Z 1) Z 2 erster Fall: Deckungen Z 2 zweiter Fall: unmittelbar nachteilige Rechtsgeschäfte Z 3 mittelbar nachteilige Rechtsgeschäfte, wenn der Nachteil für die Ins-Masse objektiv vorhersehbar war; insb bei Vorliegen eines offensichtlich untauglichen Sanierungskonzepts WOLFGANG JELINEK 7 Anf-Recht und Anf-Anspruch 1 § 27 Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen • aus der Zeit vor Ins-Eröffnung • das Schuldnervermögen betreffend: den Ins-Gl gegenüber als unwirksam zu erklären („relative Unwirksamkeit“). § 39 Abs 1 Inhalt des Anf-Anspruchs: Was durch die anfechtbare Handlung • dem Vermögen des Schuldners entgangen ist oder • daraus veräußert oder aufgegeben wurde, ist zur Insolvenzmasse zu leisten. Nur gegenüber dem gutgläubigen Erwerber einer unentgeltlichen Leistung ist der Erstattungsanspruch auf die erfolgte Bereicherung beschränkt (§ 39 Abs 3) WOLFGANG JELINEK 8 Anf-Recht und Anf-Anspruch 2 Rückschluss auf Zweck: • Beseitigung von „vorinsolvenzlichen“ Beeinträchtigungen des Haftungsfonds nicht nur durch Verminderung, sondern auch durch Entgang. • „Rückgewähr“ daher zu eng. WOLFGANG JELINEK 9 Anf-Recht und Anf-Anspruch 3 Dogmatische Einordnung • Eigenständige Natur (Steinbach, Strohal, König) • Eingriffskondiktion / Verwendungsanspruch (Hoyer, Raber) • Haftungsrechtliche Unwirksamkeit (Koziol, Rebernig, Nunner-Krautgasser) Nach König geringe praktische Bedeutung: wichtigste Rechtsfolgen in § 39 durch Verweis auf ABGB (grds unredlicher Besitzer) vorgegeben (anders: dKO) . WOLFGANG JELINEK 10 Entstehen des Anf-Anspruchs • Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (OGH, König). • Bereits mit der anfechtbaren Handlung, bedingt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Koziol/Bollenberger, Rebernig, Trenker) WOLFGANG JELINEK 11 Inhalt des Anf-Anspruchs 1 Rechtsgestaltung zB Unwirksamerklärung einer Pfandrechtsbestellung oder eines Veräußerungs- und Belastungsverbots (§ 364c ABGB) Leistung (sofern Rechtsgestaltung nicht ausreicht) Wird in der Klage Leistung begehrt, so ist nach der Rsp ein vorgelagertes Gestaltungsbegehren überflüssig (krit König) Primär Naturalanspruch, bei Untunlichkeit Ersatzanspruch in Geld WOLFGANG JELINEK 12 Inhalt des Anf-Anspruchs 2 Haftung als unredlicher Besitzer § 39 Abs 2 -> Haftung gem § 335 ABGB: • Anspruch auf mögliche Erträgnisse (zB Zinsen bei Veranlagung) • Verpflichtung zur Zahlung gesetzlicher Verzugszinsen ab Zeitpunkt der anfechtbaren Zahlung (nicht erst ab Klagseinbringung) • Nicht: Zinsen einer Kreditaufnahme durch den InsVw wegen Vorenthaltung der anf Leistung (hM, aA König) WOLFGANG JELINEK 13 Rechtsweg und Zuständigkeit • Internationale Zuständigkeit in allen in Österreich eröffneten Ins-Verf (§ 27a JN iVm § 43 Abs 5); ebenso EuInsVO. • Streitiger Zivilrechtsweg in allgemeiner Gerichtsbarkeit infolge Unabhängigkeit des AnfAnspruchs von der rechtlichen Eigenart der angef Rechtshandlung; unstreitig wegen § 43 Abs 5: Insolvenzgericht. • Daher nicht in Handels- oder Arbeitsgerichtsbarkeit oder im Verwaltungsverfahren. • Prüfungsprozess über Anf-Anspruch im Ins-Verf des Anf-Gegners auch bei Arb-Ansprüchen vor dem allg Gericht (König, Rebernig, uU anders Konecny). WOLFGANG JELINEK 14 II. DECKUNGEN • • • • • • Begriff Abgrenzung Voraussetzung der Kongruenz Fallgruppen Anf kongruenter Deckungen Anf inkongruenter Deckungen WOLFGANG JELINEK 15 Begriff • „Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers“ (§ 30 Abs 1 S 1, § 31 Z 1 u 2 jeweils 1. Fall): „Gläubigertatbestand“. • Deckungen unterliegen auch der Absichts-Anf (§ 28). WOLFGANG JELINEK 16 Abgrenzung Keine Deckung: „Zug-um-Zug-Geschäft“ Ähnlich: „Bargeschäft“ (§ 142 InsO). Anfechtbarkeit eines ZuZ-Geschäfts: • § 28 – Absichtsanfechtung • § 31 zweiter Fall – nachteiliges Rechtsgeschäft. WOLFGANG JELINEK 17 Voraussetzungen der Kongruenz • Klagbarer vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch (Kongruenzgrundlage). • Anspruch muss anfechtungsfest begründet worden sein. • Vereinbarung auch in der kritischen Zeit des § 30 kann Kongruenzgrundlage bilden. • Die bewirkte Deckung darf sich nicht in einem nach den Gepflogenheiten der Beteiligten oder der Verkehrsauffassung und der einschlägigen Lebensverhältnisse nicht unwesentlichen oder nicht unüblichen Maße von der rechtlich gebührenden Deckung entfernt haben (OGH). WOLFGANG JELINEK 18 Fallgruppen 1 Kein (klagbarer) Anspruch • Zahlung einer verjährten Forderung • Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen. Nicht in der Art zu beanspruchen • Leistung an Zahlungsstatt, zB Zessionen. Nicht inkongruent: Begleichung einer Forderung durch Anweisung, Befriedigung durch Aufrechnung (allenfalls Herbeiführung der Aufrechnungslage) WOLFGANG JELINEK 19 Fallgruppen 2 Nicht in der Zeit • vorzeitige Zahlung, außer bei geringfügiger Abweichung (zB 5 Tage verfrüht) oder wenn dadurch keine Begünstigung eintritt (§ 30 Abs 1 Z 1 letzter Satz). WOLFGANG JELINEK 20 (In)kongruenz und Exekution • Grds inkongruent: Erlangung eines Pfändungspfands zur Hereinbringung einer Geldforderung (OGH verst Sen). • Aber: Zahlt der Sch anlässlich der Exekution bar oder erhält der Gläubiger Zuweisung aus dem Erlös: kongruent. • Achtung: Kongruenzgrundlage ist nicht das Pfändungspfand sondern der Zahlungsanspruch des exekutiv befriedigten Gl. • Notwendig ist, dass der VerteilungsB vor Ins-Eröffnung rechtskräftig wurde. (Andernfalls: Anf des inkongruenten Pfändungspfands mit der Wirkung der Herausgabe des Erlangten) • Anf nach anderen Tatbeständen bleibt möglich (insb § 31 Fall 1 – Deckung in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der ZU unstreitig) WOLFGANG JELINEK 21 (In)kongruenz und Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt • OGH: Zug-um-Zug-Prinzip in wirtschaftlicher Betrachtung, wenn Lohnzahlung vor Ende der nächsten Zahlungsperiode erfolgt; daher insoweit keine Deckungsanfechtung. • Teil der Lehre: vorleistender Arbeitnehmer ist Gläubiger, daher Deckungsanfechtung – wird an subjektiven Voraussetzungen scheitern (König). • Entsprechende Auslegung: Mietzins WOLFGANG JELINEK 22 (In)kongruenz und Kontokorrentkredit 1 Ungesicherter Kontokorrentkredit • Vor wirksamer Aufkündigung hat die Bank keinen Anspruch auf Abdeckung des Debetsaldos. • Daher: Vorzeitige Debetrückführung (Zahlungseingang) grundsätzlich anfechtbar. • Besteht der Kreditvertrag noch bei Ins-Eröffnung, sind Zahlungen inkongruent, die zu einer Saldensenkung unter den vereinbarten bzw tatsächlich gewährten Kreditrahmen geführt haben. Maßgebend ist der tatsächliche Debetstand. WOLFGANG JELINEK 23 (In)kongruenz und Kontokorrentkredit 2 Ausmaß des Anfechungsanspruchs Seit OGH-E 2002 hM: • betragliche Begrenzung beruht auf dem Erfordernis der Gläubigerbenachteiligung: Eine anfechtbare Gläubigerdeckung liegt nicht vor, soweit durch eine spätere, gleichwertige Leistung an den Schuldner die vorhergehende Schmälerung des Haftungsfonds „saniert“ wurde. Gilt auch bei Überziehungen. • Folge: Der Anspruch aus der Deckungsanfechtung beim Kontokorrentkredit ist durch die Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem (niedrigeren) offenen Saldo bei Verfahrenseröffnung und dem Höchstsaldo in der kritischen Zeit begrenzt. WOLFGANG JELINEK 24 (In)kongruenz und Kontokorrentkredit 3 Ausnahmen zu § 30: • Keine anfechtbare Befriedigung, wenn der Kontoinhaber verpflichtet war, bestimmte Überweisungen oder den gesamten Zahlungsverkehr auf das Konto zu veranlassen. • Ist der Kreditnehmer verpflichtet, sämtliche oder bestimmte Geldumsätze über das Konto zu führen, hat die Bank einen Anspruch hierauf. • Keine anfechtbare Befriedigung bei Rückführung, soweit das Konto überzogen war. WOLFGANG JELINEK 25 Kongruente Deckungen 1 Absichtsanfechtung (§ 28) Benachteiligungsabsicht: • Bedingter Vorsatz genügt (hM). • Wenn sich der spätere Schuldner mindestens damit abgefunden hat, dass durch die Rechtshandlung die Befriedigung einzelner (auch künftiger) Gläubiger vereitelt, erschwert oder verzögert wird. • Es genügt, wenn der Vorsatz sich auf eine nicht rechtzeitige Befriedigung der übrigen Gläubiger bezieht. • Rechtshandlung des Schuldners nötig. WOLFGANG JELINEK 26 Kongruente Deckungen 2 § 28 Absichtsanfechtung • Vor Eintritt der mat Insolvenz: Kongruenz der Deckung ist Indiz mangelnder Benachteiligungsabsicht; im Einzelfall dennoch möglich. Ränke und Umtriebe sind nicht notwendig (OGH, aA Teil der Lehre). • Nach Eintritt der mat Insolvenz, von der der Schuldner weiß: Benachteiligungsabsicht anzunehmen (hM). • Wissen des Gl (10 Jahre vor Ins-Eröff) oder fahrlässige Unkenntnis des Gl (2 Jahre vor Ins-Eröff) nötig. WOLFGANG JELINEK 27 Kongruente Deckungen 3 § 28 Absichtsanfechtung • „Druckzahlung“ zur Abwendung der Zwangsvollstreckung oder eines Ins-Antrags: gleiche Kriterien. • Sanierungsbemühungen des subjektiv hoffnungsvollen Sch: keine Benachteiligungsabsicht, sondern Begünstigungsabsicht (§ 30 Abs 1 Z 2 u 3) WOLFGANG JELINEK 28 Kongruente Deckungen 4 § 30 Anf wegen subjektiver Begünstigung • Deckung nach Eintritt der materiellen Ins oder der Stellung eines Ins-Antrags oder in den letzten 60 Tagen davor, jedoch nur, • wenn die Deckung innerhalb eines Jahres vor Ins-Eröffnung erfolgt ist (§ 30 Abs 2). • Deckung muss nicht vom Sch vorgenommen worden sein (Zwangsvollstreckung!) WOLFGANG JELINEK 29 Kongruente Deckungen 5 § 30 Begünstigungsabsicht: • Wenn der Sch in Kenntnis vorliegender oder drohender ZU (Überschuldung) einen von mehreren Gl voll befriedigt, selbst wenn er hofft, später die übrigen Gl befriedigen zu können. • ZU (Überschuldung) ist nicht Tatbestandsmerkmal, jedoch Indiz für Begünstigungsabsicht. • Eventualvorsatz genügt. • Wohlwollen des Sch: nicht notwendig. Begünstigung zwecks Vermeidung von Exekutionen oder Strafanzeigen! • Ob Sch-Handeln nötig ist, ist strittig (Unterlassen!). • Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gl nötig. WOLFGANG JELINEK 30 Kongruente Deckungen 6 § 30 Anf wegen subjektiver Begünstigung Abgrenzung: • Benachteiligungsabsicht schließt Begünstigungsabsicht ein, nicht aber umgekehrt (OGH). • Hofft der Sch, später übrige Gl befriedigen zu können: (nur) Begünstigungsabsicht. • Rechnet der Sch mit Ins-Eröffnung: Benachteiligungsabsicht. WOLFGANG JELINEK 31 Kongruente Deckungen 7 § 31 Fall 1 - Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Ins-Grundes oder Ins-Antrags • Vorliegen der materiellen Ins (ZU oder ggf Überschuldung) oder eines Ins-Antrags. • Keine Vorfrist. • Vornahme in den letzten 6 Monaten vor Ins-Eröffnung. • Schuldnerhandlung nicht erforderlich. • „Insolvenzgläubiger“: daher nicht Befriedigung eines Absonderungsberechtigten. Anders: wenn das Absonderungsrecht nicht wirksam begründet wurde (Sicherungszession!) oder anfechtbar wäre. WOLFGANG JELINEK 32 Kongruente Deckungen 8 § 31 Fall 1 Kennen-müssen. • Sorgfaltsmaßstab nach Einzelfall; höher bei Bank (insb Hausbank), Finanzamt, etwas geringer bei SV-Träger. • Nachforschungspflichten bei Medienberichten, Stundungsansuchen, Scheitern von Bankeinzügen. • Anhängigkeit von Exekutionen: differenzierte Sicht – fauler Schuldner. WOLFGANG JELINEK 33 Inkongruente Deckungen 1 Häufige Verwechslung in der Praxis: Inkongruenz – Kongruenz – Zug um Zug • Zug um Zug unterbindet Deckung iSd IO und damit die Frage Inkongruenz / Kongruenz. • Mangelt Zug um Zug, so unterbindet eine „Kongruenzgrundlage“ die Inkongruenz, nicht aber die Deckungsanfechtung schlechthin. WOLFGANG JELINEK 34 Inkongruente Deckungen 2 • Sicherstellung oder Befriedigung, die der Gl nicht oder nicht in der Art oder nicht in der Zeit zu beanspruchen hatte (Definition in § 30 Abs 1 Z 1 IO). • Absichtsanfechtung (§ 28): – Inkongruenz kann, wenn sie nicht geringfügig ist, erhebliches Indiz für die Benachteiligungsabsicht sein, vor allem, wenn die Zahlungsfähigkeit des Sch zweifelhaft (geworden) ist. – „Anfechtungsfreundlicher“ BGH: Ein Sch, der seine ZU kennt, handelt idR in Benachteiligungsabsicht (§ 133 InsO). Aus österr Sicht wegen kurzen Fristen der §§ 130, 131 InsO verständlich. WOLFGANG JELINEK 35 Inkongruente Deckungen 3 Anfechtung wegen Begünstigung § 30 Abs 1 Z 1: Inkongruenz genügt. Keine subjektiven Voraussetzungen. Entlastungsbeweis möglich. § 30 Abs 1 Z 2 u 3: Kann ebenfalls für Anf inkongruenter Deckungen verwendet werden! Anfechtung wegen Kenntnis / fahrlässiger Unkenntnis der ZU (bzw Überschuldung) § 31 Fall 1. WOLFGANG JELINEK 36 . VIELEN DANK FÜR IHR INTERESSE! WOLFGANG JELINEK 37
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