Wartungsvertrag

FairEnergie GmbH
Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen
Postfach 2554, 72715 Reutlingen
Telefon 0 71 21 / 5 82-36 32
Telefax 0 71 21 / 5 82-33 20
Wartungsvertrag
Auftraggeber
Name:
Objekt/Anlagenanschrift
Name:
Straße, Nr.:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
PLZ, Ort:
Telefon:
Telefon:
Zwischen dem Auftraggeber und der FairEnergie GmbH, nachfolgend Auftragnehmer
genannt, wird nachstehender Wartungsvertrag über folgende Gasgeräte abgeschlossen.
Beachten Sie bitte die Anlage zu diesem Vertrag
Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers
Ort, Datum, Unterschrift des Auftragnehmers
zutreffendes bitte ankreuzen
O Nur Wartung
Pos.
Anz.
Geräteart
O Wartung incl. Störungsbehebung
Fabrikat
Type
Lstg. kW
Baujahr
E. Preis
Ges. Preis
Zwischensumme
Nachlass gesamt bei mehreren Geräten in einer Wohnung
Wartungsvergütung/Jahr netto
zuzügl. 19 % Mehrwertsteuer
Wartungsvergütung/Jahr brutto
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Wartung der oben bezeichneten Anlage/n (nachfolgend
Vertragsgegenstand genannt) zu den nachfolgenden Bedingungen:
1.
Leistungen des Auftragnehmers
1.1
Wartung
Die Wartung des Vertragsgegenstandes wird einmal jährlich, möglichst im Zeitraum zwischen den
Heizperioden durchgeführt. Die Wartung bezieht sich auf die Kontrolle der Funktionsfähigkeit und der
Betriebssicherheit sowie auf die Reinigung der entsprechenden Gasgeräte. Eine genaue Beschreibung
dieser Arbeiten ist der beigefügten Checkliste zu entnehmen, diese ist Bestandteil des Vertrages.
Sonstige Wartungsarbeiten oder Reparaturen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
FairEnergie GmbH
Ein Unternehmen der Stadtwerke
Reutlingen GmbH
Hauffstraße 89 ⋅ 72762 Reutlingen
Postfach 25 54 ⋅ 72715 Reutlingen
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
0 71 21/5 82-0
0 71 21/5 82-35 98
[email protected]
www.fairenergie.de
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Oberbürgermeisterin Barbara Bosch
Geschäftsführer: Klaus Saiger, Heiko Suter
Sitz der Gesellschaft: Reutlingen
Handelsregister Reutlingen HRB 3670
Bankverbindungen
Volksbank Reutlingen
BLZ 640 901 00 ⋅ Konto 100 410 006
Kreissparkasse Reutlingen
BLZ 640 500 00 ⋅ Konto 103
FairEnergie GmbH
Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen
Postfach 2554, 72715 Reutlingen
Telefon 0 71 21 / 5 82-36 32
Telefax 0 71 21 / 5 82-33 20
1.2
Störungsbehebung (optional)
Der Wartungsvertrag beinhaltet, gegen Aufpreis und auf Verlangen des Auftraggebers, eine kostenlose
Störungsbehebung pro Jahr und Gerät, mit dem Ziel, die Funktionsbereitschaft des Gerätes wiederherzustellen
Für jeden weiteren Einsatz zur Störungsbehebung, ob außerhalb oder während der Normalarbeitszeit,
wird dem Auftraggeber pauschal 1 Stunde zum jeweils geltenden Verrechnungssatz des Auftragnehmers
in Rechnung gestellt.
1.3
Materialeinsatz
2.
Leistungsausschlüsse
Erforderliches Kleinmaterial im Wert bis zu 3,00 EUR pro Gerät sind in der Wartungsvergütung pro Jahr
enthalten. Die Lieferung von Ersatz- und Austauschteilen, deren Kosten den Betrag von 3,00 EUR pro Gerät
überschreiten, werden zu den jeweils geltenden Listenpreisen (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
•
•
•
•
•
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören nicht Wartungsleistungen und Störungsbehebungen,
die auf unsachgemäße Benutzung, äußere Gewalt, Fehlbedienung oder sonstige nicht vorhersehbare
Ereignisse zurückzuführen sind.
Ferner erstrecken sich die Leistungen des Auftragnehmers nicht auf Betriebsstörungen, die durch folgende
Umstände verursacht wurden:
Ausfall der elektrischen Stromversorgung.
Ausfall oder Mängel bei der Gasversorgung.
Ausfall der Regel-und Steuerungsgeräte.
Falsche Dimensionierung der Wärmeanlage.
Bauliche Veränderungen am Vertragsgegenstand durch nicht autorisierte Personen.
3.
Pflichten des Auftraggebers
4.
Wartungsvergütung und Wartungslaufzeit
4.1
Preisbasis ist das Jahr: 2007
Bauliche Veränderungen, welche die Funktion des Vertragsgegenstandes beeinträchtigen oder verändern
können, sind dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, alle ihm
bekannt gewordenen Störungen und Schäden sowie Änderungen der Betriebsbedingungen unverzüglich
zu melden.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Ausführung der Leistungen dieses Vertrages Zutritt zu dem
Vertragsgegenstand zu gewähren.
Der Auftragnehmer stellt jährlich nach ausgeführter Wartung die Rechnung. Der Betrag ist innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu bezahlen, sofern auf der Rechnung keine anderen
Zahlungsbedingungen vermerkt sind.
Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Kosten abgegolten, die erforderlich sind ,um die
vertragliche Leistung zu erbringen. Ändern sich nach Vertragsschluss die Kostenarten z.B. durch Lohnerhöhung, wird die Vergütung der jeweiligen Teuerungsrate angepasst. Die Veränderung der Vergütung
kann erstmals in dem auf den Vertragsabschluss folgenden Jahr verlangt werden. Sie wird vier Wochen
nach dem schriftlichen Verlangen wirksam und ist dem Auftraggeber zu erläutern.
4.2
Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn
er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Beginn der vertraglichen Pflichten ist der _____________________
5.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Gerät und an der Anlage, die er selbst oder seine Beauftragten
bei der Wartung oder Störungsbehebung grob fahrlässig verursacht haben. Für andere Schäden, die vom
Auftragnehmer oder seinen Beauftragten schuldhaft verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer im
Rahmen des bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche
gegen den Auftagnehmer die gesetzlichen Vorschriften.
FairEnergie GmbH
Ein Unternehmen der Stadtwerke
Reutlingen GmbH
Hauffstraße 89 ⋅ 72762 Reutlingen
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0 71 21/5 82-35 98
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Oberbürgermeisterin Barbara Bosch
Geschäftsführer: Klaus Saiger, Heiko Suter
Sitz der Gesellschaft: Reutlingen
Handelsregister Reutlingen HRB 3670
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Volksbank Reutlingen
BLZ 640 901 00 ⋅ Konto 100 410 006
Kreissparkasse Reutlingen
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6.
Schlussbestimmungen
Frühere Vereinbarungen werden durch den Abschluss dieses Vertrages aufgehoben. Vertragsänderungen
und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Der Erfüllungsort bestimmt sich nach dem Ort der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.
Der Gerichtsstand ist Reutlingen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
FairEnergie GmbH
Ein Unternehmen der Stadtwerke
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Oberbürgermeisterin Barbara Bosch
Geschäftsführer: Klaus Saiger, Heiko Suter
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