Informationen und Antrag Förderung ehrenamtliche Sprachkurse für

Informationen zur ehrenamtlichen Sprachförderung für Asylbewerber
im Landkreis Schweinfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, dass Sie oder Ihre Organisation zur Sprachförderung der Asylbewerber im Landkreis
Schweinfurt beitragen bzw. beitragen möchten.
Die Durchführung von ehrenamtlichen Sprachkursen ist eine wichtige Erweiterung des
professionellen Angebots und wir freuen uns über Ihre Bereitschaft.
Das Bayerische Sozialministerium unterstützt zu unserer Freude auch 2015 die Durchführung von
ehrenamtlich durchgeführten Sprachkursen jeweils mit 500 €. Sie müssen hierzu eine Vereinbarung
mit der durchführenden Organisation, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen
Bayern e.V. (lagfa Bayern e.V.) abschließen. Diese koordiniert das Projekt „Sprache schafft Chancen –
Ehrenamtliche Sprachförderung für Asylbewerber“. Bitte beachten Sie die beiliegenden
Voraussetzungen und Anforderungen. Auch können nur Anträge für Kurse eingereicht werden die
erst 2015 begonnen haben.
Die Freiwilligenagentur GemeinSinn steht Ihnen bei der Durchführung im Landkreis Schweinfurt,
weitere Informationen und Beratung gerne zur Verfügung. Als regionale Freiwilligenagentur sind wir
die Schnittstelle zur lagfa Bayern.
Aus diesem Grund erfassen wir alle Durchführungen von Sprachkursen über dieses Programm. Wir
bitten Sie daher uns eine Kopie Ihrer Vereinbarung zukommen zu lassen bzw. uns die Vereinbarung
zur Weiterleitung zuzusenden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß bei der Arbeit,
Raphael Kießling
Leitung Freiwilligenagentur GemeinSinn
Anlagen:
-
Informationsblatt zur Durchführung ehrenamtlicher Sprachkurse
Zweiseitige Vereinbarung mit der lagfa Bayern
Freiwilligenagentur GemeinSinn
Gorch-Fock-Str. 15, 97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 - 94 904 27, Fax: 09721 - 94 904 19
[email protected]
www.freiwilligenagentur-gemeinsinn.de
Ehrenamtliche Sprachförderung
für Asylbewerber
Das Bayerische Sozialministerium unterstützt ehrenamtlich getragene/veranstaltete
Deutschkurse für Asylbewerber mit einer Pauschale von 500 Euro. Die lagfa bayern
e.V. koordiniert im Auftrag des Bayerischen Sozialministeriums die Ausreichung der
Pauschalen. Bewerben können sich lokale Initiativen/Träger.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Pauschale sind:
 Der Deutschkurs findet regelmäßig im Umfang von mindestens 2
Unterrichtseinheiten je 45 Minuten pro Woche statt.
 Es sind insgesamt mindestens 50 Unterrichtseinheiten.
 Es sind mindestens 5 Teilnehmer. Der Nachweis wird durch eine
Unterschriftenliste mindestens in den ersten drei Terminen erbracht.
 Der Deutschkurs dauert mindestens 3 Monate.
Die Pauschale ist für Sachkosten, die bei der Organisation der Sprachkurse
entstehen, z.B.:
 Mietkosten für den Schulungsraum
 Materialkosten
 Fahrtkosten
 sonstige Kostenerstattung für den Aufwand der Kursleitung, z. B.
Fortbildungskosten,
 allerdings nicht für Honorare, Aufwandspauschalen usw. für die
Kursleitung zu verwenden.
Im Übrigen obliegt die Aufteilung der Pauschale auf die einzelnen Positionen der
lokalen Initiative.
Die Pauschale kann gewährt werden, wenn Sie durch Ihre Unterschrift der lagfa
bayern e.V. im Antrag die Durchführung eines Deutschkurses zu oben genannten
Voraussetzungen bestätigen.
Die lokale Initiative erklärt sich bereit, nach Abwicklung der Vereinbarung mit der lagfa
bayern e.V. oder einem vom Bayerischen Sozialministerium beauftragten Institut zum
Zweck der Evaluation zusammenzuarbeiten.
Die Initiative verpflichtet sich, der lagfa bayern e.V. unverzüglich mitzuteilen, wenn sie
die Vereinbarung nicht mehr erfüllen kann.
Die lagfa bayern e. V. organisiert neben der finanziellen Unterstützung einen
Erfahrungsaustausch für die Ehrenamtlichen/ Freiwilligen, die Kurse anbieten oder
schon durchgeführt haben. Er dient dazu, Kontakte und Austausch zu schaffen und
schon gemachte Erfahrungen zu bewerten und weiterzugeben. Es ist ein Treffen pro
Halbjahr pro Regierungsbezirk geplant.
Außerdem werden Schulungen für Kursleiter/innen angeboten. Geplant sind pro
Halbjahr jeweils eine zweitägige Schulung für Nord-Bayern und Süd-Bayern.
Die Aufwandspauschale wird ausgezahlt, nachdem die lokale Initiative der lagfa bayern
e.V. ein Konzept für den Deutschkurs vorgelegt und die ordnungsgemäße
Durchführung bestätigt hat.
Vereinbarung über die Durchführung ehrenamtlich/freiwillig
organisierter Sprachkurse für Asylbewerber/Flüchtlinge 2015/16
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Regierungsbezirk
(Antragsteller/in: lokale Initiative, Träger, Privatperson)
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Straße – Hausnummer
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Postleitzahl
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Ort
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E-Mail-Adresse
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Telefon
Kontoverbindung:
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Bankinstitut
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Kontoinhaber/in
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IBAN (insg. 22 Zeichen)
Wir verpflichten uns gegenüber der lagfa bayern e.V. zur
Durchführung des folgenden Sprachkurses:
Bitte in wenigen Sätzen kurz die Planung darstellen für die Dauer (mind. 50 Unterrichtseinheiten),
den Umfang (mind. 2 UE mit 45 Minuten pro Woche), die Anzahl der erwachsenen Teilnehmer/innen (mind. 5) des Sprachkurses sowie evtl. weitere Angaben über Qualifizierungs-/
Differenzierungsstufen
1
Der Sprachkurs wird geleitet von
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Name
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Vorname
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Straße – Hausnummer
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Postleitzahl
Ort
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E-Mail-Adresse
Wir erklären uns einverstanden mit den Bedingungen für die Weitergabe und Verwendung
der Pauschale zur Durchführung des Sprachkurses. Die Pauschale wird vollständig und
ausschließlich dem bestimmten Zweck zugeführt. Den Erhalt der Pauschale werden wir
mittels einer schriftlichen Empfangsbestätigung gegenüber der lagfa bayern e.V. quittieren.
Wir verpflichten uns, der lagfa bayern e.V. unverzüglich mitzuteilen, wenn diese
Vereinbarung von uns nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden kann. Wir sind uns
darüber bewusst, dass - sollte eine Vereinbarung nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt
werden - nur Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Aufwendungen begrenzt durch die
Höhe der Aufwandspauschale besteht.
Wir stellen uns ggf. auch nach Abwicklung dieser Vereinbarung für eine Zusammenarbeit
mit der lagfa bayern e.V. oder einem vom zuständigen Ministerium des Freistaats Bayern
(StMAS) beauftragten Institut zum Zweck der Evaluation zur Verfügung.
Wir sind damit einverstanden, dass das StMAS Einsicht in diese Vereinbarung und die
schriftliche Empfangsbestätigung nehmen kann. Zweck einer ggf. erfolgenden
Einsichtnahme wäre die Prüfung der Vertragsdurchführung. Im Fall der Ausübung des
Prüfungsrechts durch das StMAS werden wir von den Personen, deren Namen in dieser
Vereinbarung genannt sind, die datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen
einholen.
Als lokaler Träger/Antragsteller sind wir damit einverstanden, dass mögliche
Rückzahlungsansprüche zu verzinsen sind und dass dem StMAS von der lagfa bayern e.V.
etwaige Erstattungsansprüche gegen uns abgetreten werden können.
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Ort, Datum
Ort, Datum
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Vor- und Nachname des
Unterzeichnenden
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lagfa bayern e.V.
Lokale Initiative / Träger
(rechtsverbindliche Unterschrift)
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