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INFO: 040 / 794 19 100
Lohn / Gehalt: Einfache Abrechnung
A
und Urlaubsplanung
Mit „Lohn/Gehalt“ ist die Kanzleii in der
d Lage, die Lohnbuchhaltung selbstständig ab
bzuwickeln. Zahlreiche
Schnittstellen zu anderen ra-micro
ro 7 Programmen, aber auch zu Finanzämtern und
d Krankenkassen, vereinfachen die Arbeit.
Lohnbuchhaltung in eigener Regie
Reg
Die ra-micro 7 Lohnbuchhaltung deckt
de
besonders
die Erfordernisse von Rechtsanwal
altskanzleien ab.
Durch die Nutzung von „Lohn/Gehal
ehalt“ können die oft
erheblichen Kosten für die externe Lohnabrechnung
L
eingespart
werden.
Unter
„
„Lohn
/ Gehalt“
können z. B. Versorgungswerke
e für angestellte
Rechtsanwälte erfasst werden, für
Vollstreckungszwecke ist eine
Gehaltsbe
sberechnung am
Bildschirm möglich. Diese kann
n z.B. auch für
Unterhaltsberechnungen genutzt we
erden.
Lohnberechnung auf Knopfdruck
uck
Die Berechnung des Monatsgehaltss kann für bis zu
neun Mitarbeiter und Firmen auf
au
Knopfdruck
erfol- gen. Automatisch errechnet das Programm
aus ein- mal eingegebenen Grund- und
Mitarbeiterdaten die Steuer-, Kran
nkenkassen- und
Sozialversicherungsbeiträge, führt die Lohnkonten
und die Lohnjournale (monatlich und
d jährlich).
Lohnabrechnung ermittelten
n Da
Daten werden sofort
- im Bedarfsfall über Schnitttstellen zum Zahlungsverkehr und zum eingesetztten Buchhaltungsmodul
(Finanzbuchhaltung I oderr Finanzbuchhaltung II) weiterverarbeitet.
Urlaubsplanung
„Lohn/Gehalt“ enthält eine
e Url
Urlaubsplanung, die
anhand von Statistiklohnart
rten pro Mitarbeiter geführt werden kann. Diverse A
Auswertungen wie z. B.
eine Urlaubsübersicht oder ei
eine taggenaue Urlaubsliste je Mitarbeiter können jederzeit gedruckt werden. Dadurch verlieren Sie n
nie den Überblick über
Ihre Urlaubsplanung.
Elektronische Lohnsteue
er-Anmeldungen
Lohnsteuer-Anmeldungen mü
üssen elektronisch über
die „ELSTER-Schnittstelle“ ü
übermittelt oder gedruckt
werden. Dies kann aus dem Programm heraus erfolgen oder über ein aus dem IInternet heruntergeladenes ELSTER-Modul.
Das Jahresjournal von Lohn / Gehalt
Ferner können die vorgeschriebene
nen Meldungen
über die abzuführenden Sozialverssicherungsbeiträge an die Krankenkassen und Ve
ersorgungswerke,
die Lohnsteueranmeldung und die
e Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt elektr
tronisch übermittelt und/oder gedruckt werden.
Die Meldungen an die Krankenkasse
en erfolgen über
SV-Net. Die Meldung an das Versorrgungswerk kann
auch elektronisch über die DASB
BV (Datenservice
für berufsständische Versorgun
gungseinrichtungen
GmbH, www.da.dasbv.de) erfolgen
n. Die mit der
Elektronische Lohnsteueranme
meldung
Übersicht behalten
Beitragsnachweise und Jahrresmeldungen werden
einschließlich der Formulare vom Programm erstellt.
Listen zeigen Ihnen die Zus
usammensetzung der Beträge der einzelnen Meldunge
gen auf.
Für Prüfungen durch die Fin
inanzverwaltung oder die
Sozialversicherungsträger lasssen sich auch rückwirkend prüffähige Unterlagen e
erstellen.
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