BMWFW-17.719/0010-WF/Pers/1/2017 VERWALTUNGSPRAKTIKUM in der Abteilung IV/2 (Technische Universitäten Wien und Graz; Montanuniversität Leoben; Berichtswesen) gemäß §§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, idgF Im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbe reich Wissenschaft und Forschung, Abteilung IV/2 (Technische Universitäten Wien und Graz; Montanuniversität Leoben; Berichtswesen), ist beabsichtigt, eine Verwaltungs praktikantin/einen Verwaltungspraktikanten (Vollzeit/40 Wochenstunden) ehestmög lich aufzunehmen. Das Verwaltungspraktikum endet spätestens nach einer Gesamtdauer von zwölf Mona ten. Der erste Monat des Ausbildungsverhältnisses gilt als Probezeit. Durch das Aus bildungsverhältnis wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Auf die Übernahme in ein Dienstverhältnis besteht kein Rechtsanspruch. Für die Dauer der ordnungsgemäßen Teilnahme am Verwaltungspraktikum gebührt ein monatlicher Ausbildungsbeitrag. Dieser beträgt in den ersten drei Monaten 50% (1.353 Euro) und in darüber hinausgehenden Zeiträumen 100% (2.706 Euro) des Monatsentgelts einer bzw. eines Vertragsbediensteten während der Entlohnungsgruppe v1 (jeweils Entlohnungsstufe 1). Aufgaben- und Tätigkeitsbereich: Unterstützung bei den Aufgaben der Abteilung (Sicherstellung einer umfassenden Information von Parlament, Politik und Öffentlichkeit durch Erstellung von Publikatio nen und Berichten des Ressorts; Sicherstellung einer koordinierten Aufbereitung und Analyse von Informationen aus Berichten der Universitäten, insbesondere aus dem Seite 1 von 2 Leistungsvereinbarungs-Monitoring der Wissensbilanzen der Universitäten) durch: Mitarbeit bei der Erstellung des Universitätsberichts gemäß § 11 UG 2002, bei der Erstellung von sonstigen Berichten des Ressorts und von Beiträgen zu Publikationen anderer Ressorts Mitarbeit bei der Aufbereitung und Analyse von Informationen aus Berichten der Universitäten Mitarbeit bei der Aufbereitung und Analyse von Informationen aus dem Leistungsvereinbarungs-Monitoring der Wissensbilanzen Voraussetzungen für die Bewerbung sind: 1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (bevorzugt Sozial- und Wirtschaftswissen schaften) 2. Gute Kenntnisse der englischen Sprache 3. Gute EDV-Kenntnisse Sehr gutes schriftliches Ausdrucksvermögen, selbstständiges Arbeiten, Verantwor tungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, soziale Kompetenz sowie Improvisations- und Organisationstalent Schriftliche Bewerbungen sind innerhalb der zweiwöchigen Bewerbungsfrist unter Angabe des Referenzcodes an die Abt. VI/Pers/1 des Bundesministeriums für Wissen schaft, Forschung und Wirtschaft, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, z.H. Herrn MinR Dr. Heinz Kasparovsky oder per E-Mail an [email protected] zu richten. Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungs verfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksich tigt). Beginn der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2017 Ende der Bewerbungsfrist: 14. März 2017 Mit freundlichen Grüßen Wien, am 27. Februar 2017 Für den Bundesminister: Dr. Heinz Kasparovsky BMWFW-17.719/0010-WF/Pers/1/2017 Seite 2 von 2
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