Verwaltungspraktikum IV_2 - Bundesministerium für Wissenschaft

BMWFW-17.719/0010-WF/Pers/1/2017
VERWALTUNGSPRAKTIKUM
in der Abteilung IV/2
(Technische Universitäten Wien und Graz;
Montanuniversität Leoben; Berichtswesen)
gemäß §§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG),
BGBl. Nr. 86, idgF
Im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbe­
reich Wissenschaft und Forschung, Abteilung IV/2 (Technische Universitäten Wien und
Graz; Montanuniversität Leoben; Berichtswesen), ist beabsichtigt, eine Verwaltungs­
praktikantin/einen Verwaltungspraktikanten (Vollzeit/40 Wochenstunden) ehestmög­
lich aufzunehmen.
Das Verwaltungspraktikum endet spätestens nach einer Gesamtdauer von zwölf Mona­
ten. Der erste Monat des Ausbildungsverhältnisses gilt als Probezeit. Durch das Aus­
bildungsverhältnis wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Auf die Übernahme in ein Dienstverhältnis besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Dauer der ordnungsgemäßen Teilnahme am Verwaltungspraktikum gebührt
ein monatlicher Ausbildungsbeitrag. Dieser beträgt in den ersten drei Monaten 50%
(1.353 Euro) und in darüber hinausgehenden Zeiträumen 100% (2.706 Euro) des
Monatsentgelts einer bzw. eines Vertragsbediensteten während der Entlohnungsgruppe v1 (jeweils Entlohnungsstufe 1).
Aufgaben- und Tätigkeitsbereich:
Unterstützung bei den Aufgaben der Abteilung (Sicherstellung einer umfassenden
Information von Parlament, Politik und Öffentlichkeit durch Erstellung von Publikatio­
nen und Berichten des Ressorts; Sicherstellung einer koordinierten Aufbereitung und
Analyse von Informationen aus Berichten der Universitäten, insbesondere aus dem
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Leistungsvereinbarungs-Monitoring der Wissensbilanzen der Universitäten) durch:

Mitarbeit bei der Erstellung des Universitätsberichts gemäß § 11 UG 2002, bei
der Erstellung von sonstigen Berichten des Ressorts und von Beiträgen zu
Publikationen anderer Ressorts

Mitarbeit bei der Aufbereitung und Analyse von Informationen aus Berichten der
Universitäten
Mitarbeit bei der Aufbereitung und Analyse von Informationen aus dem
Leistungsvereinbarungs-Monitoring der Wissensbilanzen
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (bevorzugt Sozial- und Wirtschaftswissen­
schaften)
2. Gute Kenntnisse der englischen Sprache
3. Gute EDV-Kenntnisse
Sehr gutes schriftliches Ausdrucksvermögen, selbstständiges Arbeiten, Verantwor­
tungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, soziale Kompetenz sowie
Improvisations- und Organisationstalent
Schriftliche Bewerbungen sind innerhalb der zweiwöchigen Bewerbungsfrist unter
Angabe des Referenzcodes an die Abt. VI/Pers/1 des Bundesministeriums für Wissen­
schaft, Forschung und Wirtschaft, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, z.H. Herrn MinR
Dr. Heinz Kasparovsky oder per E-Mail an [email protected] zu
richten.
Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per
E-Mail) beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einlangt.
Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungs­
verfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksich­
tigt).
Beginn der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2017
Ende der Bewerbungsfrist: 14. März 2017
Mit freundlichen Grüßen
Wien, am 27. Februar 2017
Für den Bundesminister:
Dr. Heinz Kasparovsky
BMWFW-17.719/0010-WF/Pers/1/2017
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