Blankoinserat Auflageverfahren

Grundstücksteigerung
Schuldner und Grundeigentümer
Tamegger Claudia Hermine, Rorschacherstrasse 85a, 9450 Lüchingen
Steigerungstag
Montag, 1. Mai 2017, 14:30 Uhr
Steigerungslokal
Stadtverwaltung Altstätten, Ratsaal (5. OG), Rathausplatz 2, 9450 Altstätten
Ende der Eingabefrist
6. März 2017, 24:00 Uhr
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
Vom 27. März bis 5. April 2017 im Büro des Betreibungsamtes Altstätten, 9450 Altstätten
Steigerungsobjekt
Grundstück Nr. 1262, Rorschacherstrasse 85, 9450 Lüchingen / Grundbuch Altstätten
2
514 m , Strasse/Weg, Gartenanlage, Gebäude
Wohnhaus Vers.-Nr. 2214, Scheune Vers.-Nr. 2215
Betreibungsamtliche Schätzung vom 2. Dezember 2016
CHF 100‘000.00
Besichtigung der Steigerungsobjekte
Mittwoch, 26. April 2017
Nur gegen telefonische Voranmeldung (071 757 77 70)
Hinweise
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung der Grundpfandgläubigerin an erster
Pfandstelle. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis
eine Barzahlung von CHF 50‘000.00 zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 2. Juni 2017
zahlbar. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine
Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.
Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer
Rechte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und im Amtsblatt des Kantons St. Gallen
vom 13. Februar 2017 aufmerksam gemacht.
Es wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über
Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) sowie die Art. 133 bis 143 SchKG verwiesen. Es
wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im
Ausland (BewG) sowie die dazugehörende Verordnung (BewV) verwiesen.
10. Februar 2017 | Stadt Altstätten | Betreibungsamt
www.altstaetten.ch