Grundstücksteigerung Schuldner und Grundeigentümer Tamegger Claudia Hermine, Rorschacherstrasse 85a, 9450 Lüchingen Steigerungstag Montag, 1. Mai 2017, 14:30 Uhr Steigerungslokal Stadtverwaltung Altstätten, Ratsaal (5. OG), Rathausplatz 2, 9450 Altstätten Ende der Eingabefrist 6. März 2017, 24:00 Uhr Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses Vom 27. März bis 5. April 2017 im Büro des Betreibungsamtes Altstätten, 9450 Altstätten Steigerungsobjekt Grundstück Nr. 1262, Rorschacherstrasse 85, 9450 Lüchingen / Grundbuch Altstätten 2 514 m , Strasse/Weg, Gartenanlage, Gebäude Wohnhaus Vers.-Nr. 2214, Scheune Vers.-Nr. 2215 Betreibungsamtliche Schätzung vom 2. Dezember 2016 CHF 100‘000.00 Besichtigung der Steigerungsobjekte Mittwoch, 26. April 2017 Nur gegen telefonische Voranmeldung (071 757 77 70) Hinweise Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung der Grundpfandgläubigerin an erster Pfandstelle. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Barzahlung von CHF 50‘000.00 zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 2. Juni 2017 zahlbar. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und im Amtsblatt des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2017 aufmerksam gemacht. Es wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) sowie die Art. 133 bis 143 SchKG verwiesen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie die dazugehörende Verordnung (BewV) verwiesen. 10. Februar 2017 | Stadt Altstätten | Betreibungsamt www.altstaetten.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc