Homepage 24.04.2017 Die Auslandsgewährleistungen des Bundes 1. Exportkreditgarantien des Bundes (S O G. Hermes-Deckungen) Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Ausfuhrförderungspolitik. Sie geben Exporteuren die Möglichkeit, sich gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern. Viele Exporteure können aus Risikogesichtspunkten Ausfuhren in bestimmte Länder nur mit einer Hermes-Bürgschaft vornehmen. Insbesondere die politischen Risiken von Exporten in Länder außerhalb der OECD können nicht ausreichend durch ein privatwirtschaftliches Angebot abgesichert werden. Die deutschen Exporteure hätten ohne diese staatliche Absicherung einen entscheidenden Nachteil im internationalen Wettbewerb auf schwierigen Märkten, denn in allen wichtigen Industrieländern gibt es staatliche Institutionen, die Exporte nationaler Unternehmen effizient absichern. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen staatlichen Versicherungs- und Fördersystemen sind im so genannten OECD-Konsensus Rahmenbedingungen festgelegt worden, die im Wesentlichen einheitliche Wettbewerbs-bedingungen garantieren sollen. Zusätzlich gibt es in der EU harmonisierte Regelungen. Dieses internationale Regelwerk wird ständig fortentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. So gibt es Z . B . in der OECD eine entsprechende Arbeitsgruppe, die sich mit einer Vielzahl von Problemen (z.B. des Umweltschutzes, der Vermeidung von Bestechung, der Verhinderung zu starker Verschuldung der ärmsten Entwicklungsländer) beschäftigt und einheitliche Regeln für die staatlichen Exportversicherer entwickelt hat. Umfang der vom Bund übernommenen Hermes-Deckungen in 2016 Der Bund hat im Jahr 2016 die Gewährleistung für Auftragswerte in Höhe von R D. 20,6 M R D. € übernommen - dies entspricht rd. 1,7 % des deutschen Gesamtexports von rd. 1,21 B I O. €. Dieser Wert liegt mit -20% deutlich unter dem Wert des Vorjahres 2015. Er befindet sich damit im internationalen Trend und wieder auf dem Niveau vor der Finanzkrise 2008. Der Anteil vom Bund übernommener Deckungen für Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer einschließlich der Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der GUS-Staaten betrug 2016 etwa 83% und lag damit über dem Vorjahreswert. Der für die Exportkreditgarantien zur Verfügung stehende Ermächtigungsrahmen beträgt derzeit 160 Mrd. € (unverändert G G Ü. 2015). Das Entschädigungsrisiko des Bundes aus übernommenen Exportkreditgarantien sank 2016 erstmals seit über 10 Jahren um rd. 3% ggü. dem Vorjahr auf knapp 90 Mrd. €. Verfahren der Gewährung von Hermes-Deckungen: Der Bund hat die Geschäftsführung einem privaten Mandatarkonsortium aus der Euler Hermes Deutschland AG und der PwC (PricewaterhouseCoopers) AG übertragen. Im Rahmen einer Mandatarermächtigung wird den Mandataren ein gewisser Entscheidungsspielraum eingeräumt. Über Grundsatzfragen und die Indeckungnahme großer Exportgeschäfte entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA), in dem neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vertreten sind. Beraten wird die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen im IMA neben den Mandataren auch durch eigens dafür ernannte Sachverständige aus Industrie, Handel und Banken. Die Hermes-Deckungen werden gewährt, wenn die Kriterien der Förderungswürdigkeit und der risikomäßigen Vertretbarkeit erfüllt sind. Die Förderungswürdigkeit kann sich aus der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland, strukturpolitischen Erwägungen oder außenpolitischen Zielen ergeben. Ökologische, soziale und entwicklungspolitische Gesichtspunkte werden in die Entscheidung einbezogen. Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines Geschäfts sowie der Risikoeinstufung von Importland und ausländischem Kunden erhoben. Diese Risikoeinstufung wird OECD-weit einheitlich vorgenommen. 2. Investitionsgarantien des Bundes Die Investitionsgarantien des Bundes helfen deutschen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer Investitionsprojekte im Ausland. Mit der Absicherung der für Unternehmen oft nicht kalkulierbaren politischen Risiken (z.B. Enteignungen, Krieg, Bürgerkrieg, Transferbeschränkungen, Bruch staatlicher Zusagen) spielen die Investitionsgarantien eine wichtige Rolle bei der Erschließung von Auslandsmärkten - gerade auch in Entwicklungsund Schwellenländern - und sind damit ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung. Umfang der vom Bund übernommenen Investitionsgarantien in 2016 Im abgelaufenen Jahr 2016 wurden insgesamt 101 Investitionsgarantien im Volumen von rd. 4,3 Mrd. € für 72 Projekte in 22 Ländern übernommen. Das ist ein deutlicher Anstieg ggü. dem Vorjahr (2,6 Mrd. €) und auf einige Großprojekte zurückzuführen. Das Gesamtobligo der Bundesrepublik aus übernommenen Investitionsgarantien stieg zum Ende des Jahres 2016 auf einen neuen Rekordwert von rd. 36,4 Mrd. €. Um der anhaltend starken Nachfrage nach Investitionsgarantien für deutsche Unternehmen entsprechen zu können, hatte die Bundesregierung den hierfür zur Verfügung stehenden Ermächtigungsrahmen bereits 2014 auf 65 Mrd. € erhöht. Verfahren zur Gewährung von Investitionsgarantien Die Prinzipien zur Übernahme von Investitionsgarantien entsprechen denen der Exportkreditgarantien. Wie bei diesen hat der Bund auch bei den Investitionsgarantien die Geschäftsführung dem o.g. Konsortium übertragen. Für die Investitionsgarantien gibt es ebenfalls einen IMA, der über Grundsatzfragen und Garantieübernahmen entscheidet. Ihm gehören neben dem auch hierfür federführenden BMWi dieselben Ressorts an wie dem Export-IMA. Nähere Informationen über die Export- und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland sind im Internet unter www.agaportal.de erhältlich. 3. Bundesgarantien für sog. Ungebundene Finanzkredite an das Ausland (sog. UFK) UFK-Garantien können zum einen für sog. förderungswürdige Vorhaben vergeben werden. Darunter fallen: ▪ Projekte, die der Sicherung der Rohstoffversorgung Deutschlands dienen Der Bund kann Kredite im Zusammenhang mit Projekten für Erschließung, Abbau und Transport von Rohstoffen nach Deutschland garantieren, die für die deutsche Wirtschaft von essentieller Bedeutung sind und in Deutschland nicht vorkommen. Voraussetzung für die Übernahme der Garantien ist, dass ein langfristiger Liefervertrag mit einem deutschen Abnehmer geschlossen wird. Für solche UFK kann der Bund sowohl das politische Risiko als auch - seit 2008 - das wirtschaftliche Risiko eines Rohstoffprojekts decken. Im Jahr 2016 wurde eine UFK-Garantie in Höhe von rd. 250 Mio. € für ein Rohstoffvorhaben übernommen. ▪ Kredite zur Förderung von Mittelstandsbanken Der Bund kann Kredite der KfW an ausländische Förderinstitute decken, die die Mittel an kleine und mittlere Unternehmen weiterreichen. Zweck ist hier die Mittelstandsförderung in Ländern des ehemaligen Ostblocks und zuletzt auch in einzelnen Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets. Für die UFK-Garantien für förderungswürdige Projekte ist das BMWi federführend. Entscheidungen werden in einem IMA getroffen, dem neben BMWi und BMF auch AA und BMZ angehören. Zum anderen können UFK-Garantien gewährt werden ▪ für Kredite im besonderen staatlichen Interesse Deutschlands Bei den Krediten im besonderen staatlichen Interesse handelt es sich um einen eigenen, durch jahrzehntelange Praxis definierten Gewährleistungstatbestand, von dem nur selten Gebrauch gemacht wird. Das besondere staatliche Interesse setzt voraus, dass es sich um ein herausragendes, über „normale“ staatliche Aufgaben hinausgehendes, ressortübergreifendes Vorhaben handelt. Er wird sehr restriktiv angewandt, regelmäßig nur auf persönliche Initiative des Bundeskanzlers. Anwendungsbereiche sind entweder dringende nationale Interessen Deutschlands im bilateralen Verhältnis (Beispiel: Finanzielle Unterstützung an die ehemalige Sowjetunion für den Abzug ihrer Streitkräfte aus Deutschland 1991) oder die unerlässliche deutsche Beteiligung an international koordinierten Maßnahmen bei Zahlungsbilanzkrisen. Zuletzt wurde 2014 eine Garantie für einen KfW-Kredit von bis zu 500 Mio. € zur finanziellen Stabilisierung der Ukraine übernommen, aus welchem 2016 eine zweite Tranche von 150 Mio. € vereinbart wurde. Für UFK-Garantien im besonderen staatlichen Interesse Deutschlands ist das BMF zuständig. Umfang der vom Bund übernommenen UFK-Garantien Das Gesamtobligo aus UFK-Garantien stieg bis Ende 2016 auf rd. 5,3 Mrd. € (inkl. Zinsdeckung). 4. CIRR-Zinsausgleichsgarantien für Schiffsfinanzierungen Mit der 2008 eingeführten „Zinsausgleichsgarantie für Schiffe“ entwickelte der Bund ein Instrument, um für deutsche Werften vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu anderen Schiffbaunationen zu schaffen, in denen CIRRFinanzierungen (CIRR = Commercial Interest Reference Rate) angeboten werden. Beim CIRR handelt es sich um einen Referenzzinssatz, der von der OECD auf Basis des Marktzinsniveaus monatlich ermittelt und veröffentlicht wird. Bei einer CIRR-Finanzierung erhält ein Reeder, der bei einer deutschen Werft bestellt, bereits zum Zeitpunkt des Bauvertrags eine Finanzierungszusage zum jeweils gültigen CIRR. Das Zinsänderungsrisiko trägt dabei der Bund. Die Zinsausgleichsgarantie des Bundes ermöglicht es Banken, bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine Festzinszusage zu machen, und eröffnet ihnen zudem den Zugang zu einer günstigen Refinanzierung über die KfW. 5. Gewährleistungen für Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (sog. FZ-Vorhaben) Mit dieser Ermächtigung können Kredite der KfW für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben verbürgt werden. Zur Finanzierung dieser Projekte werden die zu verbürgenden Mittel der KfW zum Teil mit Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 23) kombiniert oder durch Zinszuschüsse verbilligt. Dabei sind die Kriterien für die öffentliche Entwicklungshilfe zu erfüllen. Auf den Gewährleistungsrahmen in Höhe von 25,7 Mrd. € waren Ende 2016 Garantien in Höhe von rd. 17,6 Mrd. € angeschrieben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um rd. 32 %. 21.04.2017 Briefmarken und Sammlermünzen Vorstellung der Gemeinschaftsmarke mit Brasilien und Münzen anlässlich des 500-jährigen Reformationsjubiläums Das Bundesministerium der Finanzen gibt im April 2017 eine 20-Euro-Gedenkmünze „500 Jahre Reformation“, das gleichnamige Sonderpostwertzeichen sowie im Mai 2017 die 50-Euro-Goldmünze „Lutherrose“ heraus. Nummer 12 Quelle: BADV Der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble stellt die Münzen und die Briefmarke am kommenden Dienstag in Berlin vor. Die Präsentation findet am 25. April 2017 um 10.30 Uhr im Martin-Gropius-Bau, Lichthof, Niederkirchnerstraße 7, 10963 Berlin statt. Martin Luthers Thesenanschlag im Jahr 1517 war der Auftakt zur Reformation – einem Ereignis, das die Weltgeschichte in Politik, Religion, Kultur und Gesellschaft maßgeblich beeinflusst hat. Um der Besonderheit dieses Jubiläums Ausdruck zu verleihen, wird in diesem Jahr erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine 50-Euro-Goldmünze herausgegeben. Diese Münze trägt das Motiv der Lutherrose. Der Entwurf stammt von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Geltow. Die Lutherrose als wichtiges Symbol für Martin Luthers Theologie zeigt die Elemente der Lutherrose (Kreuz, Herz, Blüte und Ring) in einer sorgfältig gestalteten Verbindung. Die Münze besteht aus Feingold (999,9 Tausendteile). Ihre Masse beträgt 7,78 Gramm, der Durchmesser 20 Millimeter. Die Münze wird in Stempelglanzqualität hergestellt und der Münzrand geriffelt ausgeführt. Sie wird zu gleichen Teilen von den fünf deutschen Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) geprägt. Mit ihren Ausgestaltungsmerkmalen, die in Bezug auf den Nennwert und die Masse in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig sind, ist die Münze sowohl ein exklusives Erinnerungsstück als auch eine besondere Würdigung des Reformationsjubiläums. Die Münze hat eine Auflage von 150.000 Stück. Sie erscheint am 24. Mai 2017 und kann über die Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland bezogen werden. Verkaufsstelle für Das Sonderpostwertzeichen „500 Jahre Reformation“ ist eine Gemeinschaftsmarke mit Brasilien. Die Briefmarke wurde von der Grafikerin Antonia Graschberger aus München gestaltet; sie hat einen Wert von 70 Cent und ist seit dem 13. April 2017 in den Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich. „Die Reformation (von lat. reformatio: Erneuerung, Wiederherstellung) ist ein Ereignis von weltgeschichtlicher Bedeutung. Sie ist eine religiöse Bewegung des 16. Jahrhunderts, die die Einheit der römisch-katholischen Kirche weiter zerbrechen ließ, nachdem sich bereits 1054 die östlichen orthodoxen Kirchen von der westlichen Kirche getrennt hatten. Die Reformation verbindet sich wesentlich mit Martin Luther. Dieser wollte jedoch keineswegs eine neue Kirche gründen, sondern seine Kirche konsequent auf das Wort Gottes ausrichten. Damit folgte er dem Johannesevangelium, das programmatisch mit den Worten beginnt: ‚Am Anfang war das Wort.‘ Den äußeren Anstoß zur Reformation gab der Ablasshandel, mit dessen Einnahmen der Petersdom in Rom erneuert werden sollte. Luther sah darin einen Missbrauch und rief mit seinen 95 Disputationsthesen vom 31. Oktober 1517 zur Rückbesinnung auf die zentralen Grundlagen des Evangeliums auf: die Person und das Werk Jesu Christi; die Gnade Gottes; den allein seligmachenden Glauben und die für Glaube und Kirche allein maßgebliche Heilige Schrift. Luther fand mit seinem Ruf zur Reformation in ganz Europa und darüber hinaus Gehör – auch dadurch, dass lokale Reformbestrebungen durch Impulse reformatorischer Theologie verstärkt wurden. Um der Bedeutung der Reformation willen wird der 31. Oktober 2017 in allen Bundesländern als gesetzlicher Feiertag begangen. Die internationale Bedeutung des Reformationsjubiläums kommt auch darin zum Ausdruck, dass die im Jahr 2017 geplante Gemeinschaftsmarke mit Brasilien auf ausdrücklichen Wunsch unserer lateinamerikanischen Partner dem Reformationsthema gewidmet wird“. (Text: Oberkirchenrat Joachim Ochel, Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU) Der Entwurf der 20-Euro-Gedenkmünze „500 Jahre Reformation“ stammt von dem Künstler Patrick Niesel aus Schwaig. Er zeigt das Antlitz Luthers aus dem Gemälde Lucas Cranachs d. Ä. aus dem Jahr 1529. Neben dem Porträt des Reformators tritt der Text der angedeuteten 95 Thesen gleichwertig in Erscheinung. Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: „HIER STEHE ICH, ICH KANN NICHT ANDERS“ Die 20-Euro-Münze besteht aus Sterlingsilber (Ag 925). Die Gesamtauflage der Münze beträgt ca. 1,2 Millionen Stück, davon 200.000 Stück in der höherwertigen Sammlerqualität Spiegelglanz. Die Münze hat eine Masse von 18 g und einen Durchmesser von 32,5 mm. Die Münzen in der Prägequalität Stempelglanz werden zum Nennwert (20 Euro) über die Deutsche Bundesbank in den Verkehr gebracht. Die Ausgabe der Münzen in der Sammlerqualität Spiegelglanz erfolgt zu einem über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis. Die 20-Euro-Münze ist bereits seit dem 6. April 2017 bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Filialen der Deutschen Bundesbank und zahlreichen Kreditinstituten erhältlich. Hinweis: Akkreditierung erbeten: Pressebüro Martin-Gropius-Bau E-Mail: [email protected] Fax: 030 / 25486235 Mehr zum Thema Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) 21.04.2017 Kurzübersicht der Haushalts- und Finanzdaten des Bundes im März 2017 Kurzübersicht der Haushalts- und Finanzdaten des Bundes im März 2017 1. Entwicklung des Bundeshaushalts Soll 2017 Januar bis März 20171 Januar bis März 20161 in M I O. € Ausgaben2 329.100 84.407 83.507 Einnahmen2 322.051 81.565 74.622 Steuereinnahmen 301.029 76.936 65.869 -7.049 -2.840 -8.883 0 42.824 25.195 285 -144 -115 6.734 - - 0 -39.840 -21.607 Finanzierungssaldo Finanzierung/Verwendung: Kassenmittel Münzeinnahmen Saldo Rücklagenbewegungen Nettokreditaufnahme / unterjähriger Finanzmarktsaldo3 1 Buchungsergebnisse 2 Ohne Einnahmen und Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen. 3 (-) Tilgung; (+) Kreditaufnahme. 2. Kreditmarktmittel Schuldenstands- Schuldenstand: Kreditaufnahme Tilgungen Schuldenstand: (Zunahme) (Abnahme) 31. März 2017 28. Februar 2017 änderung (Saldo) (in €m) Haushaltskredite 1.078.264 19.511 -16.042 1.081.732 3.468 1.037.267 18.297 -14.829 1.040.735 3468 nach Verwendung Bundeshaushalt Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich. Finanzmarktstabilisierungsfonds 22.228 933 -933 22 228 - Investitions- und Tilgungsfonds 18.770 281 -281 18 770 0 1.063.938 19.569 -16.042 1.067.465 3.527 Bundesanleihen 667.723 5.920 - 673.644 5.920 30-jährige Bundesanleihen 195.176 1.079 - 196.255 1.079 10-jährige Bundesanleihen 472.547 4.841 - 477.388 4.841 67.870 503 - 68.373 503 30-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes 5.280 15 - 5.295 15 10-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes 48.054 489 - 48.543 489 Inflationsindexierte Obligationen des Bundes 14.535 0 - 14.535 0 Bundesobligationen 209.757 3.614 0 213.371 3.614 Bundesschatzanweisungen 101.453 7.695 -14.000 95.148 -6.305 15.080 1.837 -2.006 14.910 -169 Sonstige Bundeswertpapiere 2.055 0 -36 2.018 -36 Schuldscheindarlehen 9.785 - - 9.785 - Sonstige Kredite und Buchschulden 4.542 -59 - 4.542 -59 nach Instrumentenarten Bundeswertpapiere Inflationsindexierte Bundeswertpapiere Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes Gliederung nach Restlaufzeiten Bis zu 1 Jahr 152.796 151.346 -1.449 Über 1 Jahr bis 4 Jahre 339.096 333.283 -5.813 Über 4 Jahre 586.372 597.103 10.730 Verbindlichkeiten aus der Kapitalindexierung infltionsindexierter Bundeswertpapiere 3.940 3.362 -578 Rücklagen gemäß Schlussfinanzierungsgesetz 2.317 2.317 0 nachrichtlich Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich. 3. Steuereinnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts Gesamtes Steueraufkommen (vorläufiges Ergebnis) in Mio. € Zeitraum Gesamtsteuereinnahmen Ergebnis A K Steuerschätzung November 2016 667.418 im März 66.757 Januar bis März 165.352 4. Gewährleistungen Ermächtigungsrahmen Ermächtigungstatbestände Belegung am 31. März 2017 Belegung am 31. März 2016 in Mrd. € Ausfuhren 160,0 124,8 132,4 Kredite an ausländische Schuldner, Direktinvestitionen im Ausland, E I B-Kredite, Kapitalbeteiligung der K F W am E I F 65,0 44,5 43,8 bilaterale F Z-Vorhaben 28,5 17,5 13,3 Ernährungsbevorratung 0,7 0,0 0,0 158,0 102,6 103,2 66,0 60,1 56,8 1,0 1,0 1,0 150 15,0 8,0 Binnenwirtschaft und sonstige Zwecke im Inland Internationale Finanzierungsinstitutionen Treuhandanstalt - Nachfolgeeinrichtungen Zinsausgleichsgarantien 5. Finanz- und Wirtschaftspolitische Termine Frühjahrstagung von I W F und Weltbank in Washington D . C . Eurogruppe und E C O F I N-Rat in Brüssel Datum 21. bis 23. April 2017 22./23. Mai 2017 G20-Fachkonferenz "G20-Africa Partnership. Investing in a Commen Future" in Berlin 12./13. Juni 2017 Eurogruppe und ECOFIN-Rat in Luxemburg 15./16. Juni 2017 Informelles Treffen der G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure am Rande des G20-Gipfels in Hamburg 6./7. Juli 2017 7./8. Juli 2017 G20-Gipfel in Hamburg Eurogruppe und ECOFIN-Rat in Brüssel English version: 10./11. Juli 2017 Federal budget and fiscal policy key figures, March 2017. Genaues Zahlenmaterial und Erläuterungen zu den Punkten 1. bis 5. finden Sie im April 2017. Monatsbericht des BMF, Ausgabe Central government operations DSBB nach I W F-Standard SDDS+. 21.04.2017 1) Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (Aktuelle Ergebnisse) Die Steuereinnahmen am aktuellen Rand finden Sie hier als Pdf- und xlsx-Dokumente zum Download. Berichtszeitraum Druckformat -.pdf Druckformat -.xlsx 1. Vierteljahr 2017 Download[PDF, 94KB] Download[xls, 124KB] März 2017 Download[PDF, 167KB] Download[xlsx, 45KB] Februar 2017 Download[PDF, 168KB] Download[xlsx, 47KB] Januar 2017 Download[PDF, 160KB] Download[xlsx, 42KB] Kalenderjahr 2016 Download[PDF, 93KB] Download[xls, 140KB] 4. Vierteljahr 2016 Download[PDF, 39KB] Download[xlsx, 66KB] Dezember 2016 Download[PDF, 163KB] Download[xlsx, 54KB] November 2016 Download[PDF, 163KB] Download[xlsx, 47KB] Oktober 2016 Download[PDF, 163KB] Download[xlsx, 46KB] 1. bis 3. Vierteljahr Download[PDF, 94KB] Download[xlsx, 63KB] 3. Vierteljahr 2016 Download[PDF, 125KB] Download[xlsx, 62KB] September 2016 Download[PDF, 167KB] Download[xlsx, 45KB] August 2016 Download[PDF, 121KB] Download[xlsx, 43KB] Juli 2016 Download[PDF, 119KB] Download[xlsx, 42KB] 1. Halbjahr 2016 Download[PDF, 47KB] Download[xls, 128KB] 2. Vierteljahr 2016 Download[PDF, 47KB] Download[xls, 128KB] Juni 2016 Download[PDF, 119KB] Download[xlsx, 42KB] Mai 2016 Download[PDF, 120KB] Download[xlsx, 40KB] April 2016 Download[PDF, 119KB] Download[xlsx, 42KB] 1. Vierteljahr 2016 Download[PDF, 95KB] Download[xls, 128KB] März 2016 Download[PDF, 119KB] Download[xlsx, 42KB] Februar 2016 Download[PDF, 120KB] Download[xlsx, 41KB] Januar 2016 Download[PDF, 165KB] Download[xlsx, 43KB] Kalenderjahr 2015 Download[PDF, 43KB] Download[xlsx, 59KB] 4. Vierteljahr 2015 Download[PDF, 43KB] Download[xlsx, 59KB] Dezember 2015 Download[PDF, 47KB] Download[xlsx, 64KB] November 2015 Download[PDF, 43KB] Download[xls, 156KB] Berichtszeitraum Druckformat -.pdf Druckformat -.xlsx Oktober 2015 Download[PDF, 42KB] Download[xlsx, 64KB] 1. bis 3. Vierteljahr Download[PDF, 90KB] Download[xlsx, 59KB] 3. Vierteljahr 2015 Download[PDF, 91KB] Download[xlsx, 59KB] September 2015 Download[PDF, 99KB] Download[xlsx, 61KB] August 2015 Download[PDF, 45KB] Download[xls, 122KB] Juli 2015 Download[PDF, 97KB] Download[xlsx, 66KB] 1. Halbjahr 2015 Download[PDF, 91KB] Download[xlsx, 61KB] 2. Vierteljahr 2015 Download[PDF, 89KB] Download[xlsx, 60KB] Juni 2015 Download[PDF, 97KB] Download[xlsx, 64KB] Mai 2015 Download[PDF, 98KB] Download[xlsx, 65KB] April 2015 Download[PDF, 46KB] Download[xlsx, 63KB] 1. Vierteljahr 2015 Download[PDF, 43KB] Download[xlsx, 59KB] März 2015 Download[PDF, 42KB] Download[xlsx, 63KB] Februar 2015 Download[PDF, 47KB] Download[xlsx, 65KB] Januar 2015 Download[PDF, 45KB] Download[xlsx, 63KB] Kalenderjahr 2014 Download[PDF, 88KB] Download[xlsx, 60KB] 4. Vierteljahr 2014 Download[PDF, 89KB] Download[xlsx, 59KB] Dezember 2014 Download[PDF, 42KB] Download[xlsx, 64KB] November 2014 Download[PDF, 43KB] Download[xlsx, 66KB] Oktober 2014 Download[PDF, 42KB] Download[xlsx, 64KB] 1. bis 3. Vierteljahr Download[PDF, 43KB] Download[xlsx, 64KB] 3. Vierteljahr 2014 Download[PDF, 47KB] Download[xlsx, 59KB] September 2014 Download[PDF, 47KB] Download[xlsx, 63KB] August 2014 Download[PDF, 48KB] Download[xlsx, 66KB] Juli 2014 Download[PDF, 47KB] Download[xlsx, 64KB] 1. Halbjahr 2014 Download[PDF, 52KB] Download[xlsx, 59KB] 2. Vierteljahr 2014 Download[PDF, 39KB] Download[xlsx, 61KB] Berichtszeitraum Druckformat -.pdf Druckformat -.xlsx Juni 2014 Download[PDF, 49KB] Download[xlsx, 64KB] Mai 2014 Download[PDF, 44KB] Download[xlsx, 66KB] April 2014 Download[PDF, 45KB] Download[xlsx, 64KB] 1. Vierteljahr 2014 Download[PDF, 52KB] Download[xlsx, 61KB] März 2014 Download[PDF, 43KB] Download[xlsx, 63KB] Februar 2014 Download[PDF, 46KB] Download[xlsx, 65KB] Januar 2014 Download[PDF, 41KB] Download[xlsx, 60KB] Kalenderjahr 2013 Download[PDF, 39KB] - 21.04.2017 Entwicklung der Steuereinnahmen Aktuelle Daten und historische Zeitreihen Detaillierte Daten zur Entwicklung der Steuereinnahmen 1. Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (Aktuelle Ergebnisse) 2. Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten 1950 bis 2015 (Die Kassenmäßigen Steuereinnahmen nach Steuerarten 1950 bis 2015) 3. Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 bis 2015 (Die Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften von 1970 bis 2014) 4. Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuergruppen mit Aufteilung auf direkte und indirekte Steuern 1970 bis 2015 (Die Steuereinnahmen nach Steuergruppen mit Aufteilung auf direkte und indirekte Steuern von 1970 bis 2015) 5. Anteile der Gebietskörperschaften an den Steuereinnahmen 1960 bis 2015 (Die Anteile der Gebietskörperschaften an den Steuereinnahmen 1960 bis 2015) 21.04.2017 Aktuelle Analyse von Wirtschaftsentwicklung und Konjunktur Prognose und Analyse der inländischen sowie der ausländischen konjunkturellen Entwicklung sind ein wichtiges Mittel zur Fundierung der wirtschafts- und finanzpolitischen Entscheidungen. Daher beobachtet und begleitet das BMF aktuelle konjunkturelle Entwicklungen schwerpunktmäßig unter dem Gesichtspunkt ihrer finanzpolitischen Auswirkungen. Mehr zum Thema Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht 21.04.2017 Anwendung neuer B F H-Entscheidungen Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil I I zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden. Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs Entscheidungen - abrufbar. www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle 21.04.17 II R 29/13 Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten 16.11.16 Bankgeheimnis - völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip - Anspruch auf rechtliches Gehör - Vermutung des § 119 N R . 3 F G O 21.04.17 II R 65/14 09.11.16 Kein Abzug des „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens 21.04.17 II R 37/13 27.09.16 Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb 21.04.17 IX R 12/15 06.12.16 Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG 21.04.17 VI R 7/16 10.11.16 Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags 21.04.17 III R 11/13 07.07.16 Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 11.04.17 III R 42/13 29.09.16 Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen Namensnutzung im Konzern - Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 A ST G A . F. bei bloßer Überlassung des Firmennamens IR 22/14 21.01.16 07.04.17 IX R 26/15 04.10.16 Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung 06.04.17 XR 57/13 06.07.16 06.04.17 II R 1/15 07.12.16 Verkaufsaufschlag als Teil des Versicherungsentgelts 06.04.17 IR 63/15 21.09.16 Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds 30.03.17 VI R 23/15 Keine Abzugsfähigkeit der die steuerfreie Reisekostenvergütung übersteigenden 19.10.16 Reisekosten als Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige daneben eine Dienstaufwandsentschädigung erhält 30.03.17 XK 2/15 26.10.16 Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge 29.03.17 XR 23/15 20.09.16 Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung - Keine Steuerermäßigung nach § 34 E ST G 27.03.17 IR 50/16 06.12.16 Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung - Halbteilungsgrundsatz 22.03.17 IX R 48/15 06.12.16 Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung 07.04.17 Hierzu: BMF-Schreiben vom 7. April 2017 Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung des Finanzrechtsstreits in der mündlichen Verhandlung 21.03.17 XR 31/14 25.10.16 Irrige Beurteilung als Voraussetzung, einen Steuerbescheid gemäß § 174 Absatz 4 A O zu ändern 21.03.17 XI R 35/14 16.11.16 Umsatzsteuer; keine Steuerbefreiung für die ausgelagerte Abwicklung des so genannten "beleghaften" Zahlungs- und Überweisungsverkehrs 21.03.17 IX R 8/15 Keine Minderung des Veräußerungsverlusts I . S .des § 17 E ST G oder des Verlusts aus 04.10.16 privaten Veräußerungsgeschäften I . S . des § 23 E ST G durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten 13.03.17 VIII R 4/14 02.08.16 10.03.17 IR 57/13 11.11.15 Zinsschranke - Gesellschafter-Fremdfinanzierung 10.03.17 XR 15/14 06.04.16 § 7g E ST G I . D . F. des U N TS T R E FG : Investitionsabsicht Finanzierungszusammenhang 10.03.17 XR 28/14 06.04.16 § 7g E ST G I . D . F. des U N TS T R E FG : Investitionsabsicht Finanzierungszusammenhang 07.03.17 IR 50/14 Besteuerung der Gesellschafter einer als US-LLP organisierten Anwaltssozietät nach Artikel 14 Absatz 1 DBA-USA 1989 - Verböserungsverbot - Änderung rechtlich 25.11.15 selbständiger Besteuerungsgrundlagen im Klageverfahren wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung 03.03.17 IX R 8/16 04.10.16 Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen 02.03.17 III R 62/13 04.10.16 VI R 02.03.17 53/14 Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten S O G. Vorschusszahlungen Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für 31.08.16 einen Verbesserungsvorschlag sowie anstelle einer Bonuszahlung gewährte Versorgungsleistungen 02.03.17 IV R 46/13 24.11.16 Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1. Januar 1999 zum Betriebsvermögen gehörten 02.03.17 IX R 56/13 12.07.16 Einnahme i.S. des § 8 Absatz 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale eines Gelddarlehens 01.03.17 III R 27/15 08.09.16 Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld 28.02.17 VIII R 55/13 20.10.16 27.02.17 II R 17/15 09.11.16 Erwerb von Anteilen an einem Haubergkomplex 24.02.17 XR 43/13 21.07.16 Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer Berücksichtigung des Barausgleich des Stillhalters bei Optionsgeschäften als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen 24.02.17 VIII R 37/14 VIII R 21.02.17 10/13 02.08.16 Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der 20.10.16 Abgeltungsteuer für vor dem 1. Januar 2009 erworbene Aktien, die bereits steuerentstrickt waren. 20.02.17 VI R 47/13 04.08.16 Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung 16.02.17 IV R 24/13 16.12.15 Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot 16.02.17 IR 74/13 14.10.15 Aufwendungen für eine Golfturnierreihe als abziehbare Betriebsausgaben 16.02.17 IV R 34/10 Nutzung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Beteiligung eines 24.04.14 Kommanditisten als atypisch stiller Gesellschafter der KG - Entstehung einer doppelstöckigen Mitunternehmerschaft 14.02.17 VI R 4/15 15.11.16 Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale 09.02.17 IR 50/15 20.07.16 Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches Steuerrecht 06.02.17 II R 12/15 09.11.16 Der Verkauf von Grundstücken durch eine GmbH an einen Landkreis ist nicht nach § 4 Nr. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit IX B 06.02.17 81/16 Aussetzung des Verfahrens - Bescheinigung über Modernisierungs- und 06.10.16 Instandsetzungsmaßnahmen - Remonstration des FA - keine Kostenentscheidung über unselbständige Nebenentscheidung VIII K 03.02.17 1/16 Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof 13.07.16 Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds mit Sitz im Drittland Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit dem Unionsrecht 03.02.17 VR 12/15 IV R 01.02.17 26/14 06.04.16 Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-backGeschäften Hierzu: BMF-Schreiben vom 3. Februar 2017. Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Frage der Gewährung der sog. erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für eine grundstücksverwaltende, gewerblich 21.07.16 geprägte Personengesellschaft bei Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft 31.01.17 IR 8/15 27.07.16 VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes (Einfamilienhauses) an den Gesellschafter-Geschäftsführer 31.01.17 IR 12/15 27.07.16 VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer 30.01.17 VI R 57/15 20.10.16 Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG 24.01.17 III R 62/11 08.09.16 Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für einen mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raum 24.01.17 VI R 16/15 01.09.16 Bewertung des geldwerten Vorteils aus dem Erwerb von Aktien im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms 23.01.17 IV R 1/14 22.09.16 Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen Download Anwendung neuer BFH-Entscheidungen[PDF, 49KB] 13.04.2017 Briefmarken und Sammlermünzen Vorstellung der Sonderbriefmarke „Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft" aus der Serie „Weltkulturerbe der UNESCO“ Das Bundesministerium der Finanzen gibt im April 2017 das Sonderpostwertzeichen „Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft“ aus der Serie „Weltkulturerbe der UNESCO“ heraus. Nummer 11 April 2017 (Ausgabetag: 13.04.2017) Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, stellt die Briefmarke am 19. April 2017 in Goslar vor. Die Präsentation findet um 11 Uhr in der Kaue des Weltkulturerbes Rammelsberg, Bergtal 19, 38640 Goslar statt. „Am 14.Dezember 1992 ernannte die UNESCO das ehemalige Erzbergwerk Rammelsberg und die Altstadt von Goslar zum Weltkulturerbe der Menschheit. Mit den über- und untertägen Anlagen des Rammelsberges wurde erstmals in Deutschland ein Zeugnis der Industriekultur auf die Welterbeliste aufgenommen. Am 1. August 2010 wurde die Welterbestätte um die Anlagen der Oberharzer Wasserwirtschaft erweitert. Das gesamte Weltkulturerbe im Harz umfasst eine Fläche von über 200 km² zwischen Goslar und Walkenried und wird von der Stiftung UNESCO-Weltkulturerbe Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft betreut. Es vereint kulturelle, gesellschaftliche und technische Zeugnisse einer vom Bergbau geprägten Region. 2017 wird dieses Welterbe 25 Jahre alt.“ (Text: Dr. Martin Wetzel, Weltkulturerbe Rammelsberg) Das Sonderpostwertzeichen wurde von der Grafikerin Nina Clausing aus Wuppertal gestaltet; es hat einen Wert von 145 Cent und ist seit dem 13. April 2017 in den Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich. Mehr zum Thema Jahresprogramme 12.04.2017 Öffentliche Finanzen Bundeskabinett beschließt Stabilitätsprogramm 2017 Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 das deutsche Stabilitätsprogramm für das Jahr 2017 beschlossen. Dieses wird nun an die Europäische Kommission und an den ECOFIN-Rat versandt. Mit dem Stabilitätsprogramm berichtet Deutschland über die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Der Staatshaushalt, d.h. der aggregierte Haushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen, ist solide finanziert und hat im Jahr 2016 sämtliche europäische und nationale finanzpolitische Vorgaben in vollem Umfang erfüllt. Die öffentlichen Haushalte erzielten einen Überschuss von 0,8 % des B I P, die Schuldenstandquote sank auf 68,3 %. Den Haushaltsplanungen zufolge werden in diesem Jahr die öffentlichen Haushalte erneut einen Überschuss von 0,5 % des BIP erzielen; die Schuldenstandquote wird weiter auf rd. 66 % sinken. Den Finanzplanungen der Bundesregierung zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenstandquote im Jahr 2020 auf unter 60 % des BIP fallen. Deutschland würde dann wieder die EU-Obergrenze der erlaubten Staatsschulden einhalten. Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Durch unsere kontinuierliche und verlässliche Finanzpolitik tragen wir entscheidend zum wirtschaftlichen Aufwärtstrend und zur Stabilität in Europa bei. Dieser Kurs hat sich als Garant für Wachstum, sichere Arbeitsplätze und Wohlstand erwiesen. Wir wollen ihn auch künftig fortsetzen. Denn nur so können den nachfolgenden Generationen tragfähige Haushalte hinterlassen. Daneben setzen wir mit Investition in Bildung und Infrastruktur die richtigen Schwerpunkte für die Zukunft.“ Die gesamtwirtschaftlichen Investitionen steigen in Deutschland in den Jahren bis 2020 um jahresdurchschnittlich 5 %. Gleichzeitig besteht Handlungsbedarf, um die öffentlichen Finanzen auch zukünftig konjunktur- und demografiefest zu machen. Bund, Länder und Gemeinden haben nach wie vor die Aufgabe, Hunderttausende von Flüchtlingen humanitär zu versorgen, Fluchtursachen zu bekämpfen und gesellschaftliche Integration zu unterstützen. Zudem wird die Alterung der Gesellschaft absehbar zu wachsenden finanziellen gesamtstaatlichen Belastungen führen. Bereits heute stellen die Staatsausgaben für Sozialleistungen den mit Abstand größten Ausgabenposten im Bundeshaushalt dar. Gleichzeitig ist die gesamtwirtschaftliche Steuer- und Abgabenquote im Jahr 2016 auf 40 % des BIP gewachsen. Für eine wachstums- und beschäftigungsfreundliche Ausrichtung der Finanzpolitik ist daher ein hohes Maß an Einnahme- und Ausgabendisziplin notwendig. Eine vorausschauende Finanzpolitik muss sich zudem auf eine notwendige Normalisierung des Zinsumfelds einstellen. 2016 2017 2018 2019 2020 2021 - in Prozent des BIP - Finanzierungssaldo 0,8 ½ ¼ ¼ ½ ½ Struktureller Finanzierungssaldo 0,8 ½ ¼ ¼ ½ ½ Schuldenstand 68,3 66 ¼ 64 61 ¾ 59 ¾ 57 Hinweis: in den Projektionsjahren gerundet auf ¼-Prozentpunkte des BIP Mehr zum Thema Deutsches Stabilitätsprogramm 2017[PDF, 949KB] Stabilitätsberichte Internationales/Finanzmarkt "Wir haben ein Problem mit Chancengleichheit" Im Interview mit der Rheinischen Post vom 8. April 2017 sprach Bundesfinanzminister D R . Wolfgang Schäuble über Bildungschancen für junge Menschen, den richtigen Weg in der Steuerpolitik und die Integration in Deutschland. Quelle: Bundesministerium der Finanzen Datum 10.04.2017 Von Michael Bröcker und Birgit Marschall Herr Schäuble, Sie sind Mitbegründer der Islamkonferenz, deren Ziel es war, das Zusammenleben mit Muslimen zu regeln. Wäre die logische Weiterentwicklung ein Islamgesetz? Schäuble: Wir haben in der Tat viele Probleme mit der Integration muslimisch geprägter Menschen, die wir lösen müssen. Insofern sprechen Jens Spahn und andere berechtigte Themen an. Wir brauchen eine Ordnung für das Zusammenleben zwischen Muslimen und der Mehrheit der Nichtmuslimen in Deutschland. Durch die Migrationskrise und das schwer zu ertragende Verhalten von Herrn Erdogan sind gemeinsame Regeln noch notwendiger geworden. Ein Bundesgesetz ist dafür sicher nicht die richtige Methode, doch das Anliegen ist richtig. Welche Probleme meinen Sie? Schäuble: Zunächst müssen Muslime das Gefühl haben, dass sie bei uns willkommen sind. Hier kann die Aufnahmegesellschaft mehr tun. Auf der anderen Seite müssen die Muslime einen Schritt mehr auf die Aufnahmegesellschaft zugehen. Wenn Muslime in unserer freiheitlichen und offenen Ordnung zuhause sein wollen, dann müssen sie diese ohne Abstriche akzeptieren. Das deutsche Recht gilt ohne Wenn und Aber für alle, die hier leben. Toleranz ist keine Einbahnstraße. Falsch verstandene Toleranz kann zu gesellschaftlicher Spaltung führen. Die SPD macht einen Gerechtigkeitswahlkampf. Wo sehen Sie in diesem Land eine Gerechtigkeitslücke? Schäuble: Wir haben ein Problem mit der Chancengleichheit. Kinder aus Familien mit schwachem Bildungshintergrund oder aus Familien, in denen kein Deutsch gesprochen wird, schaffen es seltener nach oben. Sie machen seltener Abitur und studieren seltener als andere. Durch die Digitalisierung dürfte dieses Problem eher noch größer werden. Wir brauchen mehr Erziehung, mehr Schule, mehr Qualifizierung. Wir sind uns in der Union einig, die soziale Durchlässigkeit im Bildungssystem durch gezielte Hilfen für Familien und durch Stärkung der Institution Schule zu verbessern. Wir wollen die Leute qualifizieren, damit sie gar nicht erst arbeitslos werden. Martin Schulz und die SPD wollen dagegen Leute ziemlich unspezifisch in irgendwelche Warteschleifen schicken, wenn sie schon arbeitslos geworden sind. Das ist unkonkret. Wie wollen Sie gezielt benachteiligten Kindern helfen? Schäuble: Es wird zum Beispiel darum gehen, die Institution Schule zu stärken, indem sie etwa unabhängiger wird von generellen Landesvorgaben. Die Chancen auf gute Bildung sind nun mal in manchen Bundesländern besser als in anderen. Wo es einen hohen Anspruch in den Bildungseinrichtungen gibt, ist auch die Chancengleichheit höher. Wenn der Staat leistungslos jedem einen Abschluss zuteilt, kommt es für den tatsächlichen Erfolg viel stärker auf das Elternhaus an. Denn die Elternhäuser, denen Bildung wichtig ist, versuchen, die zu geringen staatlichen Ansprüche zu kompensieren. Ich will aber dem Unionsprogramm nicht vorgreifen. Sicher werden wir Familien auch finanziell mehr unterstützen. Den Gestaltungsspielraum dafür habe ich ja genannt... Sie meinen 15 Milliarden Euro? Schäuble: Wenn wir die Steuerlastquote auf dem Stand halten wollen, auf dem wir ohne Neuverschuldung auskommen, dann stehen uns ungefähr 15 Milliarden Euro für Steuerentlastungen zur Verfügung. Daneben müssen wir den Soli abbauen. Das wollen wir ab 1. Januar 2020 in elf gleichen Jahresschritten machen. Können Sie uns den Soliabbau verbindlich versprechen? Schäuble: Formal ist das Wahlprogramm der Union noch nicht geschrieben oder verabschiedet. Aber Sie können davon ausgehen, dass der Soliabbau ab 2020 im Programm stehen wird. Und dass die Union verlässlich ist, hat sie ja gezeigt: Seit 2013 gab es keine Steuererhöhungen. Wollen Sie im Wahlprogramm Steuererhöhung erneut ausschließen? Schäuble: Jeder Erfolg, den man schon erreicht hat, verliert an Wertschätzung. Wenn wir noch mal nur damit Wahlkampf machen würden, dass wir keine Steuererhöhungen und die schwarze Null zusagen, würde das 2017 nicht ausreichen. Am Rande: Es gab in dieser Legislaturperiode vielleicht eine Überinterpretation von "keine Steuererhöhung". Das hat uns Handlungsmöglichkeiten genommen, denn mitunter kommt es an der einen oder anderen Stelle doch zu Verschiebungen, ohne dass man in der Summe Steuern erhöht, wenn etwas verändern will. Unterm Strich wollen und werden wir die Steuern senken. Wie wollen Sie die Menschen in der Mitte der Gesellschaft entlasten? Schäuble: Die Steuerbelastung steigt bei den unteren und mittleren Einkommen zu schnell. Wir wollen deshalb den sogenannten Mittelstandsbauch im Steuertarif schrittweise verschlanken. Daraus folgt denknotwendig, dass der Spitzensteuersatz später greifen muss als schon ab 54.000 Euro Jahreseinkommen. So etwas wäre in dieser Legislaturperiode an den Ländern gescheitert. Haben Sie sich nicht auch bei der Reform der Bund-Länder-Finanzen über den Tisch ziehen lassen? Schäuble: Der Bundesfinanzminister und die Fraktionen im Bundestag sind mit dem Ergebnis der Bund-LänderVerhandlungen nur begrenzt glücklich. Ich bin auch enttäuscht, dass wir die Gelegenheit nicht nutzen konnten, das Bund-Länder-System effizienter zu machen. Zunächst haben die Länder einfach addiert, was sich jedes einzelne von ihnen wünscht, und den Wunschzettel an den Bund geschickt. Auch wegen der Migrationskrise konnten wir es uns nicht leisten, den Streit zwischen Bund und Ländern eskalieren zu lassen. Wie auch die Erfahrungen in der Terrorismusbekämpfung zeigen, werden uns in der nächsten Wahlperiode noch einmal anschauen müssen, wie wir das Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern insgesamt noch effizienter gestalten. So, wie es ist, ist Deutschland nicht ausreichend zukunftsfähig aufgestellt. Wie viel gibt der Bund eigentlich aus für die Flüchtlinge pro Jahr? Schäuble: Der Bund hat 2016 rund 20 Milliarden Euro zur Bewältigung der Migrationskrise bereitgestellt. Davon sind etwas über 9 Milliarden an Länder und Kommunen gegangen, außerdem sind auch rund 6.5 Milliarden für Fluchtursachenbekämpfung mitgerechnet. Sie haben sich die Bekämpfung der Steuervermeidung durch große Konzerne auf die Fahne geschrieben, aber Apple und C O . zahlen in Irland immer noch sehr wenig Steuern. Warum sind Sie nicht für einen einheitlichen Mindeststeuersatz auf Firmengewinne in der E U? Schäuble: Ich könnte Sie auch fragen: Warum haben wir überall auf der Welt noch keinen Frieden, obwohl Herr Gabriel seit einiger Zeit Außenminister ist? Aber ernsthaft: Wir haben in den letzten Jahren in Europa mehr erreicht als in Jahrzehnten zuvor. Der automatische Informationsaustausch mit weltweit schon mehr als 100 Staaten startet demnächst. Wir haben die Lizenzzahlungen europäisch angegangen, wir haben Transparenz hinbekommen bei Absprachen zwischen Unternehmen und Steuerverwaltungen, wir gehen gemeinsam gegen Briefkastenfirmen vor. Es ist aber europäisches Prinzip, dass Steuersätze Sache der Mitgliedstaaten sind. Es darf zwar keinen unfairen Steuerwettbewerb in der EU geben, aber zu mehr sind die Staaten nicht bereit. Die Amerikaner, die derzeit mit die höchsten Steuersätze haben, haben übrigens alles Recht der Welt, ihre Unternehmenssteuern zu senken. Die SPD will die "Ehe für alle" umsetzen, Was denken Sie? Schäuble: Ich komme aus einer anderen Generation, aber ich habe auch von meinen Kindern gelernt. Wir haben ja eine rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Bei der Frage des Adoptionsrechts will ich mir kein pauschales Urteil erlauben. Es geht also vor allem um den Begriff "Ehe". Ich frage mich schon, ob dieser Begriff, der seit biblischen Zeiten als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau angelegt war, unbedingt auch auf andere Formen der Partnerschaft angewandt werden soll. Helmut Kohl hat 1998 den Zeitpunkt des rechtzeitigen Abschieds verpasst. Geht das mit Angela Merkel wieder so? Schäuble: Nein. Erstens war es richtig, dass Kohl 1998 noch mal angetreten ist. Zweitens haben wir heute eine ganz andere Situation. Frau Merkel hatte sich immer die Entscheidung offengehalten, ob sie noch mal antritt. Aber dann kamen die Flüchtlingskrise, der Brexit und andere weltpolitische Ereignisse. Da hat sie Ende 2016 dann zu Recht die Entscheidung getroffen, wieder anzutreten. Wie andere habe auch ich Frau Merkel in einem langen Gespräch gesagt: Ja, klar, Sie müssen es noch mal machen. Macht Frau Merkel die komplette nächste Legislaturperiode? Schäuble: Fragen Sie sie. Und würde Wolfgang Schäuble auch Finanzminister werden unter einem Kanzler Schulz? Schäuble: Erstens: Es wird keinen Kanzler Schulz geben. Zweitens: Was ich in der nächsten Legislaturperiode machen werde, entscheide ich, wenn ich gewählt wurde und falls mich jemand fragt. Häufig Nachgeftragt Mehr zum Thema Ihr persönlicher Lohn- und Einkommensteuerrechner BMF-Schreiben Datenportal: www.bundeshaushalt-info.de Ministerium Formulare / Vordrucke © Bundesministerium der Finanzen
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