Bundesfinanzministerium

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24.04.2017
Die Auslandsgewährleistungen des Bundes
1. Exportkreditgarantien des Bundes (S O G. Hermes-Deckungen)
Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Ausfuhrförderungspolitik. Sie
geben Exporteuren die Möglichkeit, sich gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern. Viele Exporteure
können aus Risikogesichtspunkten Ausfuhren in bestimmte Länder nur mit einer Hermes-Bürgschaft vornehmen.
Insbesondere die politischen Risiken von Exporten in Länder außerhalb der OECD können nicht ausreichend durch ein
privatwirtschaftliches Angebot abgesichert werden. Die deutschen Exporteure hätten ohne diese staatliche Absicherung
einen entscheidenden Nachteil im internationalen Wettbewerb auf schwierigen Märkten, denn in allen wichtigen
Industrieländern gibt es staatliche Institutionen, die Exporte nationaler Unternehmen effizient absichern.
Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen staatlichen Versicherungs- und
Fördersystemen sind im so genannten OECD-Konsensus Rahmenbedingungen festgelegt worden, die im Wesentlichen
einheitliche Wettbewerbs-bedingungen garantieren sollen. Zusätzlich gibt es in der EU harmonisierte Regelungen.
Dieses internationale Regelwerk wird ständig fortentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. So gibt es
Z . B . in der OECD eine entsprechende Arbeitsgruppe, die sich mit einer Vielzahl von Problemen (z.B. des
Umweltschutzes, der Vermeidung von Bestechung, der Verhinderung zu starker Verschuldung der ärmsten
Entwicklungsländer) beschäftigt und einheitliche Regeln für die staatlichen Exportversicherer entwickelt hat.
Umfang der vom Bund übernommenen Hermes-Deckungen in 2016
Der Bund hat im Jahr 2016 die Gewährleistung für Auftragswerte in Höhe von R D. 20,6 M R D. € übernommen - dies
entspricht rd. 1,7 % des deutschen Gesamtexports von rd. 1,21 B I O. €. Dieser Wert liegt mit -20% deutlich unter dem
Wert des Vorjahres 2015. Er befindet sich damit im internationalen Trend und wieder auf dem Niveau vor der
Finanzkrise 2008. Der Anteil vom Bund übernommener Deckungen für Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer
einschließlich der Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der GUS-Staaten betrug 2016 etwa 83% und lag damit über
dem Vorjahreswert.
Der für die Exportkreditgarantien zur Verfügung stehende Ermächtigungsrahmen beträgt derzeit 160 Mrd. €
(unverändert G G Ü. 2015).
Das Entschädigungsrisiko des Bundes aus übernommenen Exportkreditgarantien sank 2016 erstmals seit über 10 Jahren
um rd. 3% ggü. dem Vorjahr auf knapp 90 Mrd. €.
Verfahren der Gewährung von Hermes-Deckungen:
Der Bund hat die Geschäftsführung einem privaten Mandatarkonsortium aus der Euler Hermes Deutschland AG und der
PwC (PricewaterhouseCoopers) AG übertragen. Im Rahmen einer Mandatarermächtigung wird den Mandataren ein
gewisser Entscheidungsspielraum eingeräumt. Über Grundsatzfragen und die Indeckungnahme großer Exportgeschäfte
entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA), in dem neben dem federführenden Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vertreten sind. Beraten wird die
Bundesregierung bei ihren Entscheidungen im IMA neben den Mandataren auch durch eigens dafür ernannte
Sachverständige aus Industrie, Handel und Banken.
Die Hermes-Deckungen werden gewährt, wenn die Kriterien der Förderungswürdigkeit und der risikomäßigen
Vertretbarkeit erfüllt sind. Die Förderungswürdigkeit kann sich aus der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen in
Deutschland, strukturpolitischen Erwägungen oder außenpolitischen Zielen ergeben. Ökologische, soziale und
entwicklungspolitische Gesichtspunkte werden in die Entscheidung einbezogen.
Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines
Geschäfts sowie der Risikoeinstufung von Importland und ausländischem Kunden erhoben. Diese Risikoeinstufung
wird OECD-weit einheitlich vorgenommen.
2. Investitionsgarantien des Bundes
Die Investitionsgarantien des Bundes helfen deutschen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer
Investitionsprojekte im Ausland. Mit der Absicherung der für Unternehmen oft nicht kalkulierbaren politischen Risiken
(z.B. Enteignungen, Krieg, Bürgerkrieg, Transferbeschränkungen, Bruch staatlicher Zusagen) spielen die
Investitionsgarantien eine wichtige Rolle bei der Erschließung von Auslandsmärkten - gerade auch in Entwicklungsund Schwellenländern - und sind damit ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung.
Umfang der vom Bund übernommenen Investitionsgarantien in 2016
Im abgelaufenen Jahr 2016 wurden insgesamt 101 Investitionsgarantien im Volumen von rd. 4,3 Mrd. € für 72 Projekte
in 22 Ländern übernommen. Das ist ein deutlicher Anstieg ggü. dem Vorjahr (2,6 Mrd. €) und auf einige Großprojekte
zurückzuführen. Das Gesamtobligo der Bundesrepublik aus übernommenen Investitionsgarantien stieg zum Ende des
Jahres 2016 auf einen neuen Rekordwert von rd. 36,4 Mrd. €. Um der anhaltend starken Nachfrage nach
Investitionsgarantien für deutsche Unternehmen entsprechen zu können, hatte die Bundesregierung den hierfür zur
Verfügung stehenden Ermächtigungsrahmen bereits 2014 auf 65 Mrd. € erhöht.
Verfahren zur Gewährung von Investitionsgarantien
Die Prinzipien zur Übernahme von Investitionsgarantien entsprechen denen der Exportkreditgarantien. Wie bei diesen
hat der Bund auch bei den Investitionsgarantien die Geschäftsführung dem o.g. Konsortium übertragen. Für die
Investitionsgarantien gibt es ebenfalls einen IMA, der über Grundsatzfragen und Garantieübernahmen entscheidet. Ihm
gehören neben dem auch hierfür federführenden BMWi dieselben Ressorts an wie dem Export-IMA.
Nähere Informationen über die Export- und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland sind im Internet
unter www.agaportal.de erhältlich.
3. Bundesgarantien für sog. Ungebundene Finanzkredite an das Ausland (sog. UFK)
UFK-Garantien können zum einen für sog. förderungswürdige Vorhaben vergeben werden.
Darunter fallen:
▪
Projekte, die der Sicherung der Rohstoffversorgung Deutschlands dienen
Der Bund kann Kredite im Zusammenhang mit Projekten für Erschließung, Abbau und Transport von
Rohstoffen nach Deutschland garantieren, die für die deutsche Wirtschaft von essentieller Bedeutung sind und
in Deutschland nicht vorkommen. Voraussetzung für die Übernahme der Garantien ist, dass ein langfristiger
Liefervertrag mit einem deutschen Abnehmer geschlossen wird. Für solche UFK kann der Bund sowohl das
politische Risiko als auch - seit 2008 - das wirtschaftliche Risiko eines Rohstoffprojekts decken.
Im Jahr 2016 wurde eine UFK-Garantie in Höhe von rd. 250 Mio. € für ein Rohstoffvorhaben übernommen.
▪
Kredite zur Förderung von Mittelstandsbanken
Der Bund kann Kredite der KfW an ausländische Förderinstitute decken, die die Mittel an kleine und mittlere
Unternehmen weiterreichen. Zweck ist hier die Mittelstandsförderung in Ländern des ehemaligen Ostblocks
und zuletzt auch in einzelnen Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets.
Für die UFK-Garantien für förderungswürdige Projekte ist das BMWi federführend. Entscheidungen werden in einem
IMA getroffen, dem neben BMWi und BMF auch AA und BMZ angehören.
Zum anderen können UFK-Garantien gewährt werden
▪
für Kredite im besonderen staatlichen Interesse Deutschlands
Bei den Krediten im besonderen staatlichen Interesse handelt es sich um einen eigenen, durch jahrzehntelange
Praxis definierten Gewährleistungstatbestand, von dem nur selten Gebrauch gemacht wird. Das besondere
staatliche Interesse setzt voraus, dass es sich um ein herausragendes, über „normale“ staatliche Aufgaben
hinausgehendes, ressortübergreifendes Vorhaben handelt. Er wird sehr restriktiv angewandt, regelmäßig nur
auf persönliche Initiative des Bundeskanzlers. Anwendungsbereiche sind entweder dringende nationale
Interessen Deutschlands im bilateralen Verhältnis (Beispiel: Finanzielle Unterstützung an die ehemalige
Sowjetunion für den Abzug ihrer Streitkräfte aus Deutschland 1991) oder die unerlässliche deutsche
Beteiligung an international koordinierten Maßnahmen bei Zahlungsbilanzkrisen.
Zuletzt wurde 2014 eine Garantie für einen KfW-Kredit von bis zu 500 Mio. € zur finanziellen Stabilisierung der
Ukraine übernommen, aus welchem 2016 eine zweite Tranche von 150 Mio. € vereinbart wurde.
Für UFK-Garantien im besonderen staatlichen Interesse Deutschlands ist das BMF zuständig.
Umfang der vom Bund übernommenen UFK-Garantien
Das Gesamtobligo aus UFK-Garantien stieg bis Ende 2016 auf rd. 5,3 Mrd. € (inkl. Zinsdeckung).
4. CIRR-Zinsausgleichsgarantien für Schiffsfinanzierungen
Mit der 2008 eingeführten „Zinsausgleichsgarantie für Schiffe“ entwickelte der Bund ein Instrument, um für deutsche
Werften vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu anderen Schiffbaunationen zu schaffen, in denen CIRRFinanzierungen (CIRR = Commercial Interest Reference Rate) angeboten werden.
Beim CIRR handelt es sich um einen Referenzzinssatz, der von der OECD auf Basis des Marktzinsniveaus monatlich
ermittelt und veröffentlicht wird. Bei einer CIRR-Finanzierung erhält ein Reeder, der bei einer deutschen Werft bestellt,
bereits zum Zeitpunkt des Bauvertrags eine Finanzierungszusage zum jeweils gültigen CIRR. Das Zinsänderungsrisiko
trägt dabei der Bund. Die Zinsausgleichsgarantie des Bundes ermöglicht es Banken, bereits zu einem sehr frühen
Zeitpunkt eine Festzinszusage zu machen, und eröffnet ihnen zudem den Zugang zu einer günstigen Refinanzierung
über die KfW.
5. Gewährleistungen für Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (sog. FZ-Vorhaben)
Mit dieser Ermächtigung können Kredite der KfW für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben verbürgt
werden. Zur Finanzierung dieser Projekte werden die zu verbürgenden Mittel der KfW zum Teil mit Mitteln der
Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 23) kombiniert oder durch Zinszuschüsse
verbilligt. Dabei sind die Kriterien für die öffentliche Entwicklungshilfe zu erfüllen.
Auf den Gewährleistungsrahmen in Höhe von 25,7 Mrd. € waren Ende 2016 Garantien in Höhe von rd. 17,6 Mrd. €
angeschrieben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um rd. 32 %.
21.04.2017
Briefmarken und Sammlermünzen
Vorstellung der Gemeinschaftsmarke mit Brasilien und Münzen anlässlich des
500-jährigen Reformationsjubiläums
Das Bundesministerium der Finanzen gibt im April 2017 eine 20-Euro-Gedenkmünze „500 Jahre Reformation“, das
gleichnamige Sonderpostwertzeichen sowie im Mai 2017 die 50-Euro-Goldmünze „Lutherrose“ heraus.
Nummer 12
Quelle: BADV
Der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble stellt die Münzen und die Briefmarke am kommenden
Dienstag in Berlin vor. Die Präsentation findet am 25. April 2017 um 10.30 Uhr im Martin-Gropius-Bau, Lichthof,
Niederkirchnerstraße 7, 10963 Berlin statt.
Martin Luthers Thesenanschlag im Jahr 1517 war der Auftakt zur Reformation – einem Ereignis, das die Weltgeschichte
in Politik, Religion, Kultur und Gesellschaft maßgeblich beeinflusst hat.
Um der Besonderheit dieses Jubiläums Ausdruck zu verleihen, wird in diesem Jahr erstmals in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland eine 50-Euro-Goldmünze herausgegeben. Diese Münze trägt das Motiv der Lutherrose.
Der Entwurf stammt von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Geltow.
Die Lutherrose als wichtiges Symbol für Martin Luthers Theologie zeigt die Elemente der Lutherrose (Kreuz, Herz,
Blüte und Ring) in einer sorgfältig gestalteten Verbindung. Die Münze besteht aus Feingold (999,9 Tausendteile). Ihre
Masse beträgt 7,78 Gramm, der Durchmesser 20 Millimeter. Die Münze wird in Stempelglanzqualität hergestellt und
der Münzrand geriffelt ausgeführt. Sie wird zu gleichen Teilen von den fünf deutschen Münzstätten (Berlin, München,
Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) geprägt.
Mit ihren Ausgestaltungsmerkmalen, die in Bezug auf den Nennwert und die Masse in der bisherigen Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland einmalig sind, ist die Münze sowohl ein exklusives Erinnerungsstück als auch eine
besondere Würdigung des Reformationsjubiläums.
Die Münze hat eine Auflage von 150.000 Stück. Sie erscheint am 24. Mai 2017 und kann über die
Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland bezogen werden.
Verkaufsstelle für
Das Sonderpostwertzeichen „500 Jahre Reformation“ ist eine Gemeinschaftsmarke mit Brasilien. Die Briefmarke
wurde von der Grafikerin Antonia Graschberger aus München gestaltet; sie hat einen Wert von 70 Cent und ist seit dem
13. April 2017 in den Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich.
„Die Reformation (von lat. reformatio: Erneuerung, Wiederherstellung) ist ein Ereignis von weltgeschichtlicher
Bedeutung. Sie ist eine religiöse Bewegung des 16. Jahrhunderts, die die Einheit der römisch-katholischen Kirche
weiter zerbrechen ließ, nachdem sich bereits 1054 die östlichen orthodoxen Kirchen von der westlichen Kirche getrennt
hatten.
Die Reformation verbindet sich wesentlich mit Martin Luther. Dieser wollte jedoch keineswegs eine neue Kirche
gründen, sondern seine Kirche konsequent auf das Wort Gottes ausrichten. Damit folgte er dem Johannesevangelium,
das programmatisch mit den Worten beginnt: ‚Am Anfang war das Wort.‘
Den äußeren Anstoß zur Reformation gab der Ablasshandel, mit dessen Einnahmen der Petersdom in Rom erneuert
werden sollte. Luther sah darin einen Missbrauch und rief mit seinen 95 Disputationsthesen vom 31. Oktober 1517 zur
Rückbesinnung auf die zentralen Grundlagen des Evangeliums auf: die Person und das Werk Jesu Christi; die Gnade
Gottes; den allein seligmachenden Glauben und die für Glaube und Kirche allein maßgebliche Heilige Schrift. Luther
fand mit seinem Ruf zur Reformation in ganz Europa und darüber hinaus Gehör – auch dadurch, dass lokale
Reformbestrebungen durch Impulse reformatorischer Theologie verstärkt wurden. Um der Bedeutung der Reformation
willen wird der 31. Oktober 2017 in allen Bundesländern als gesetzlicher Feiertag begangen.
Die internationale Bedeutung des Reformationsjubiläums kommt auch darin zum Ausdruck, dass die im Jahr 2017
geplante Gemeinschaftsmarke mit Brasilien auf ausdrücklichen Wunsch unserer lateinamerikanischen Partner dem
Reformationsthema gewidmet wird“.
(Text: Oberkirchenrat Joachim Ochel, Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und
der EU)
Der Entwurf der 20-Euro-Gedenkmünze „500 Jahre Reformation“ stammt von dem Künstler Patrick Niesel aus
Schwaig. Er zeigt das Antlitz Luthers aus dem Gemälde Lucas Cranachs d. Ä. aus dem Jahr 1529. Neben dem Porträt
des Reformators tritt der Text der angedeuteten 95 Thesen gleichwertig in Erscheinung.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„HIER STEHE ICH, ICH KANN NICHT ANDERS“
Die 20-Euro-Münze besteht aus Sterlingsilber (Ag 925). Die Gesamtauflage der Münze beträgt ca. 1,2 Millionen Stück,
davon 200.000 Stück in der höherwertigen Sammlerqualität Spiegelglanz. Die Münze hat eine Masse von 18 g und
einen Durchmesser von 32,5 mm. Die Münzen in der Prägequalität Stempelglanz werden zum Nennwert (20 Euro) über
die Deutsche Bundesbank in den Verkehr gebracht. Die Ausgabe der Münzen in der Sammlerqualität Spiegelglanz
erfolgt zu einem über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis.
Die 20-Euro-Münze ist bereits seit dem 6. April 2017 bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik
Deutschland sowie in den Filialen der Deutschen Bundesbank und zahlreichen Kreditinstituten erhältlich.
Hinweis:
Akkreditierung erbeten: Pressebüro Martin-Gropius-Bau
E-Mail:
[email protected]
Fax: 030 / 25486235
Mehr zum Thema
Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS)
21.04.2017
Kurzübersicht der Haushalts- und Finanzdaten des Bundes im März 2017
Kurzübersicht der Haushalts- und Finanzdaten des Bundes im März 2017
1. Entwicklung des Bundeshaushalts
Soll 2017
Januar bis März 20171
Januar bis März 20161
in M I O. €
Ausgaben2
329.100
84.407
83.507
Einnahmen2
322.051
81.565
74.622
Steuereinnahmen
301.029
76.936
65.869
-7.049
-2.840
-8.883
0
42.824
25.195
285
-144
-115
6.734
-
-
0
-39.840
-21.607
Finanzierungssaldo
Finanzierung/Verwendung:
Kassenmittel
Münzeinnahmen
Saldo Rücklagenbewegungen
Nettokreditaufnahme /
unterjähriger Finanzmarktsaldo3
1 Buchungsergebnisse
2 Ohne Einnahmen und Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
3 (-) Tilgung; (+) Kreditaufnahme.
2. Kreditmarktmittel
Schuldenstands-
Schuldenstand:
Kreditaufnahme Tilgungen Schuldenstand:
(Zunahme)
(Abnahme) 31. März 2017
28. Februar 2017
änderung
(Saldo)
(in €m)
Haushaltskredite
1.078.264
19.511
-16.042
1.081.732
3.468
1.037.267
18.297
-14.829
1.040.735
3468
nach Verwendung
Bundeshaushalt
Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich.
Finanzmarktstabilisierungsfonds
22.228
933
-933
22 228
-
Investitions- und Tilgungsfonds
18.770
281
-281
18 770
0
1.063.938
19.569
-16.042
1.067.465
3.527
Bundesanleihen
667.723
5.920
-
673.644
5.920
30-jährige Bundesanleihen
195.176
1.079
-
196.255
1.079
10-jährige Bundesanleihen
472.547
4.841
-
477.388
4.841
67.870
503
-
68.373
503
30-jährige inflationsindexierte
Anleihen des Bundes
5.280
15
-
5.295
15
10-jährige inflationsindexierte
Anleihen des Bundes
48.054
489
-
48.543
489
Inflationsindexierte
Obligationen des Bundes
14.535
0
-
14.535
0
Bundesobligationen
209.757
3.614
0
213.371
3.614
Bundesschatzanweisungen
101.453
7.695
-14.000
95.148
-6.305
15.080
1.837
-2.006
14.910
-169
Sonstige Bundeswertpapiere
2.055
0
-36
2.018
-36
Schuldscheindarlehen
9.785
-
-
9.785
-
Sonstige Kredite und
Buchschulden
4.542
-59
-
4.542
-59
nach Instrumentenarten
Bundeswertpapiere
Inflationsindexierte
Bundeswertpapiere
Unverzinsliche
Schatzanweisungen des Bundes
Gliederung nach Restlaufzeiten
Bis zu 1 Jahr
152.796
151.346
-1.449
Über 1 Jahr bis 4 Jahre
339.096
333.283
-5.813
Über 4 Jahre
586.372
597.103
10.730
Verbindlichkeiten aus der
Kapitalindexierung
infltionsindexierter
Bundeswertpapiere
3.940
3.362
-578
Rücklagen gemäß
Schlussfinanzierungsgesetz
2.317
2.317
0
nachrichtlich
Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich.
3. Steuereinnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts
Gesamtes Steueraufkommen (vorläufiges Ergebnis) in Mio. €
Zeitraum Gesamtsteuereinnahmen
Ergebnis A K Steuerschätzung November 2016
667.418
im März
66.757
Januar bis März
165.352
4. Gewährleistungen
Ermächtigungsrahmen
Ermächtigungstatbestände
Belegung am
31. März 2017
Belegung am
31. März 2016
in Mrd. €
Ausfuhren
160,0
124,8
132,4
Kredite an ausländische Schuldner,
Direktinvestitionen im Ausland, E I B-Kredite,
Kapitalbeteiligung der K F W am E I F
65,0
44,5
43,8
bilaterale F Z-Vorhaben
28,5
17,5
13,3
Ernährungsbevorratung
0,7
0,0
0,0
158,0
102,6
103,2
66,0
60,1
56,8
1,0
1,0
1,0
150
15,0
8,0
Binnenwirtschaft und sonstige Zwecke im Inland
Internationale Finanzierungsinstitutionen
Treuhandanstalt - Nachfolgeeinrichtungen
Zinsausgleichsgarantien
5. Finanz- und Wirtschaftspolitische Termine
Frühjahrstagung von I W F und Weltbank in Washington D . C .
Eurogruppe und E C O F I N-Rat in Brüssel
Datum
21. bis 23. April 2017
22./23. Mai 2017
G20-Fachkonferenz "G20-Africa Partnership. Investing in a Commen Future" in Berlin
12./13. Juni 2017
Eurogruppe und ECOFIN-Rat in Luxemburg
15./16. Juni 2017
Informelles Treffen der G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure am Rande des
G20-Gipfels in Hamburg
6./7. Juli 2017
7./8. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
Eurogruppe und ECOFIN-Rat in Brüssel
English version:
10./11. Juli 2017
Federal budget and fiscal policy key figures, March 2017.
Genaues Zahlenmaterial und Erläuterungen zu den Punkten 1. bis 5. finden Sie im
April 2017.
Monatsbericht des BMF, Ausgabe
Central government operations DSBB nach I W F-Standard SDDS+.
21.04.2017
1) Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften
(Aktuelle Ergebnisse)
Die Steuereinnahmen am aktuellen Rand finden Sie hier als Pdf- und xlsx-Dokumente zum Download.
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Februar 2017
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Januar 2017
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Kalenderjahr 2016
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4. Vierteljahr 2016
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Dezember 2016
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November 2016
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Oktober 2016
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3. Vierteljahr 2016
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September 2016
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August 2016
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Juli 2016
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Mai 2016
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April 2016
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1. Vierteljahr 2016
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März 2016
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Januar 2016
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Kalenderjahr 2013
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-
21.04.2017
Entwicklung der Steuereinnahmen
Aktuelle Daten und historische Zeitreihen
Detaillierte Daten zur Entwicklung der Steuereinnahmen
1.
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften
(Aktuelle Ergebnisse)
2.
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten 1950 bis 2015
(Die Kassenmäßigen Steuereinnahmen nach Steuerarten 1950 bis 2015)
3.
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 bis 2015
(Die Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften von 1970 bis 2014)
4.
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuergruppen mit Aufteilung auf direkte und indirekte Steuern 1970
bis 2015
(Die Steuereinnahmen nach Steuergruppen mit Aufteilung auf direkte und indirekte Steuern von 1970 bis 2015)
5.
Anteile der Gebietskörperschaften an den Steuereinnahmen 1960 bis 2015
(Die Anteile der Gebietskörperschaften an den Steuereinnahmen 1960 bis 2015)
21.04.2017
Aktuelle Analyse von Wirtschaftsentwicklung und Konjunktur
Prognose und Analyse der inländischen sowie der ausländischen konjunkturellen Entwicklung sind ein wichtiges Mittel
zur Fundierung der wirtschafts- und finanzpolitischen Entscheidungen. Daher beobachtet und begleitet das BMF
aktuelle konjunkturelle Entwicklungen schwerpunktmäßig unter dem Gesichtspunkt ihrer finanzpolitischen
Auswirkungen.
Mehr zum Thema
Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht
21.04.2017
Anwendung neuer B F H-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im
Bundessteuerblatt Teil I I zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein
anwenden.
Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs
Entscheidungen - abrufbar.
www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle
21.04.17
II R
29/13
Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit
Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten
16.11.16
Bankgeheimnis - völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip - Anspruch auf
rechtliches Gehör - Vermutung des § 119 N R . 3 F G O
21.04.17
II R
65/14
09.11.16
Kein Abzug des „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ bei der
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
21.04.17
II R
37/13
27.09.16
Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei einem nach ausländischem Recht
besteuerten Vorerwerb
21.04.17
IX R
12/15
06.12.16
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines
unternehmerisch beteiligten Aktionärs - Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG
21.04.17
VI R
7/16
10.11.16 Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags
21.04.17
III R
11/13
07.07.16 Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
11.04.17
III R
42/13
29.09.16
Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die
Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
Namensnutzung im Konzern - Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage
von § 1 Absatz 1 A ST G A . F. bei bloßer Überlassung des Firmennamens
IR
22/14
21.01.16
07.04.17
IX R
26/15
04.10.16 Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
06.04.17
XR
57/13
06.07.16
06.04.17
II R
1/15
07.12.16 Verkaufsaufschlag als Teil des Versicherungsentgelts
06.04.17
IR
63/15
21.09.16 Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds
30.03.17
VI R
23/15
Keine Abzugsfähigkeit der die steuerfreie Reisekostenvergütung übersteigenden
19.10.16 Reisekosten als Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige daneben eine
Dienstaufwandsentschädigung erhält
30.03.17
XK
2/15
26.10.16 Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge
29.03.17
XR
23/15
20.09.16
Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung - Keine Steuerermäßigung
nach § 34 E ST G
27.03.17
IR
50/16
06.12.16
Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung
- Halbteilungsgrundsatz
22.03.17
IX R
48/15
06.12.16
Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten
Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung
07.04.17
Hierzu: BMF-Schreiben vom 7. April 2017
Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung
des Finanzrechtsstreits in der mündlichen Verhandlung
21.03.17
XR
31/14
25.10.16
Irrige Beurteilung als Voraussetzung, einen Steuerbescheid gemäß § 174 Absatz 4 A O
zu ändern
21.03.17
XI R
35/14
16.11.16
Umsatzsteuer; keine Steuerbefreiung für die ausgelagerte Abwicklung des so
genannten "beleghaften" Zahlungs- und Überweisungsverkehrs
21.03.17
IX R
8/15
Keine Minderung des Veräußerungsverlusts I . S .des § 17 E ST G oder des Verlusts aus
04.10.16 privaten Veräußerungsgeschäften I . S . des § 23 E ST G durch eigenständige
Schadensersatzleistung eines Dritten
13.03.17
VIII R
4/14
02.08.16
10.03.17
IR
57/13
11.11.15 Zinsschranke - Gesellschafter-Fremdfinanzierung
10.03.17
XR
15/14
06.04.16
§ 7g E ST G I . D . F. des U N TS T R E FG : Investitionsabsicht Finanzierungszusammenhang
10.03.17
XR
28/14
06.04.16
§ 7g E ST G I . D . F. des U N TS T R E FG : Investitionsabsicht Finanzierungszusammenhang
07.03.17
IR
50/14
Besteuerung der Gesellschafter einer als US-LLP organisierten Anwaltssozietät nach
Artikel 14 Absatz 1 DBA-USA 1989 - Verböserungsverbot - Änderung rechtlich
25.11.15
selbständiger Besteuerungsgrundlagen im Klageverfahren wegen gesonderter und
einheitlicher Feststellung
03.03.17
IX R
8/16
04.10.16 Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
02.03.17
III R
62/13
04.10.16
VI R
02.03.17
53/14
Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten S O G.
Vorschusszahlungen
Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten als
außergewöhnliche Belastungen
Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für
31.08.16 einen Verbesserungsvorschlag sowie anstelle einer Bonuszahlung gewährte
Versorgungsleistungen
02.03.17
IV R
46/13
24.11.16
Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1.
Januar 1999 zum Betriebsvermögen gehörten
02.03.17
IX R
56/13
12.07.16
Einnahme i.S. des § 8 Absatz 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale
eines Gelddarlehens
01.03.17
III R
27/15
08.09.16 Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld
28.02.17
VIII R
55/13
20.10.16
27.02.17
II R
17/15
09.11.16 Erwerb von Anteilen an einem Haubergkomplex
24.02.17
XR
43/13
21.07.16 Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer
Berücksichtigung des Barausgleich des Stillhalters bei Optionsgeschäften als Verlust
bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
24.02.17
VIII R
37/14
VIII R
21.02.17
10/13
02.08.16
Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine
Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen
Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der
20.10.16 Abgeltungsteuer für vor dem 1. Januar 2009 erworbene Aktien, die bereits
steuerentstrickt waren.
20.02.17
VI R
47/13
04.08.16
Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch
außergewöhnliche Belastung
16.02.17
IV R
24/13
16.12.15 Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot
16.02.17
IR
74/13
14.10.15 Aufwendungen für eine Golfturnierreihe als abziehbare Betriebsausgaben
16.02.17
IV R
34/10
Nutzung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Beteiligung eines
24.04.14 Kommanditisten als atypisch stiller Gesellschafter der KG - Entstehung einer
doppelstöckigen Mitunternehmerschaft
14.02.17
VI R
4/15
15.11.16 Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale
09.02.17
IR
50/15
20.07.16
Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches
Steuerrecht
06.02.17
II R
12/15
09.11.16
Der Verkauf von Grundstücken durch eine GmbH an einen Landkreis ist nicht nach §
4 Nr. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit
IX B
06.02.17
81/16
Aussetzung des Verfahrens - Bescheinigung über Modernisierungs- und
06.10.16 Instandsetzungsmaßnahmen - Remonstration des FA - keine Kostenentscheidung über
unselbständige Nebenentscheidung
VIII K
03.02.17
1/16
Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof 13.07.16 Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds mit Sitz im Drittland Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit dem Unionsrecht
03.02.17
VR
12/15
IV R
01.02.17
26/14
06.04.16
Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-backGeschäften
Hierzu:
BMF-Schreiben vom 3. Februar 2017.
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Frage der Gewährung der sog. erweiterten
Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für eine grundstücksverwaltende, gewerblich
21.07.16
geprägte Personengesellschaft bei Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden,
nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft
31.01.17
IR
8/15
27.07.16
VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes
(Einfamilienhauses) an den Gesellschafter-Geschäftsführer
31.01.17
IR
12/15
27.07.16
VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den
Gesellschafter-Geschäftsführer
30.01.17
VI R
57/15
20.10.16 Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG
24.01.17
III R
62/11
08.09.16
Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für einen mit Büromöbeln und einer
Küchenzeile ausgestatteten Raum
24.01.17
VI R
16/15
01.09.16
Bewertung des geldwerten Vorteils aus dem Erwerb von Aktien im Rahmen eines
Management-Beteiligungsprogramms
23.01.17
IV R
1/14
22.09.16 Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen
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Anwendung neuer BFH-Entscheidungen[PDF, 49KB]
13.04.2017
Briefmarken und Sammlermünzen
Vorstellung der Sonderbriefmarke „Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft" aus der Serie „Weltkulturerbe der UNESCO“
Das Bundesministerium der Finanzen gibt im April 2017 das Sonderpostwertzeichen „Bergwerk Rammelsberg, Altstadt
von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft“ aus der Serie „Weltkulturerbe der UNESCO“ heraus.
Nummer 11
April 2017 (Ausgabetag: 13.04.2017)
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, stellt die Briefmarke am
19. April 2017 in Goslar vor. Die Präsentation findet um 11 Uhr in der Kaue des Weltkulturerbes Rammelsberg, Bergtal
19, 38640 Goslar statt.
„Am 14.Dezember 1992 ernannte die UNESCO das ehemalige Erzbergwerk Rammelsberg und die Altstadt von Goslar
zum Weltkulturerbe der Menschheit. Mit den über- und untertägen Anlagen des Rammelsberges wurde erstmals in
Deutschland ein Zeugnis der Industriekultur auf die Welterbeliste aufgenommen. Am 1. August 2010 wurde die
Welterbestätte um die Anlagen der Oberharzer Wasserwirtschaft erweitert.
Das gesamte Weltkulturerbe im Harz umfasst eine Fläche von über 200 km² zwischen Goslar und Walkenried und wird
von der Stiftung UNESCO-Weltkulturerbe Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer
Wasserwirtschaft betreut. Es vereint kulturelle, gesellschaftliche und technische Zeugnisse einer vom Bergbau
geprägten Region.
2017 wird dieses Welterbe 25 Jahre alt.“
(Text: Dr. Martin Wetzel, Weltkulturerbe Rammelsberg)
Das Sonderpostwertzeichen wurde von der Grafikerin Nina Clausing aus Wuppertal gestaltet; es hat einen Wert von 145
Cent und ist seit dem 13. April 2017 in den Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich.
Mehr zum Thema
Jahresprogramme
12.04.2017
Öffentliche Finanzen
Bundeskabinett beschließt Stabilitätsprogramm 2017
Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 das deutsche Stabilitätsprogramm für das Jahr 2017 beschlossen. Dieses wird
nun an die Europäische Kommission und an den ECOFIN-Rat versandt. Mit dem Stabilitätsprogramm berichtet
Deutschland über die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes.
Der Staatshaushalt, d.h. der aggregierte Haushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen, ist solide
finanziert und hat im Jahr 2016 sämtliche europäische und nationale finanzpolitische Vorgaben in vollem Umfang
erfüllt. Die öffentlichen Haushalte erzielten einen Überschuss von 0,8 % des B I P, die Schuldenstandquote sank auf
68,3 %. Den Haushaltsplanungen zufolge werden in diesem Jahr die öffentlichen Haushalte erneut einen Überschuss
von 0,5 % des BIP erzielen; die Schuldenstandquote wird weiter auf rd. 66 % sinken. Den Finanzplanungen der
Bundesregierung zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenstandquote im Jahr 2020 auf unter 60 % des BIP fallen.
Deutschland würde dann wieder die EU-Obergrenze der erlaubten Staatsschulden einhalten.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Durch unsere kontinuierliche und verlässliche
Finanzpolitik tragen wir entscheidend zum wirtschaftlichen Aufwärtstrend und zur Stabilität in Europa bei.
Dieser Kurs hat sich als Garant für Wachstum, sichere Arbeitsplätze und Wohlstand erwiesen. Wir wollen ihn
auch künftig fortsetzen. Denn nur so können den nachfolgenden Generationen tragfähige Haushalte
hinterlassen. Daneben setzen wir mit Investition in Bildung und Infrastruktur die richtigen Schwerpunkte für die
Zukunft.“
Die gesamtwirtschaftlichen Investitionen steigen in Deutschland in den Jahren bis 2020 um jahresdurchschnittlich 5 %.
Gleichzeitig besteht Handlungsbedarf, um die öffentlichen Finanzen auch zukünftig konjunktur- und demografiefest zu
machen. Bund, Länder und Gemeinden haben nach wie vor die Aufgabe, Hunderttausende von Flüchtlingen humanitär
zu versorgen, Fluchtursachen zu bekämpfen und gesellschaftliche Integration zu unterstützen.
Zudem wird die Alterung der Gesellschaft absehbar zu wachsenden finanziellen gesamtstaatlichen Belastungen führen.
Bereits heute stellen die Staatsausgaben für Sozialleistungen den mit Abstand größten Ausgabenposten im
Bundeshaushalt dar. Gleichzeitig ist die gesamtwirtschaftliche Steuer- und Abgabenquote im Jahr 2016 auf 40 % des
BIP gewachsen. Für eine wachstums- und beschäftigungsfreundliche Ausrichtung der Finanzpolitik ist daher ein hohes
Maß an Einnahme- und Ausgabendisziplin notwendig. Eine vorausschauende Finanzpolitik muss sich zudem auf eine
notwendige Normalisierung des Zinsumfelds einstellen.
2016
2017
2018
2019
2020
2021
- in Prozent des BIP -
Finanzierungssaldo
0,8
½
¼
¼
½
½
Struktureller
Finanzierungssaldo
0,8
½
¼
¼
½
½
Schuldenstand
68,3
66 ¼
64
61 ¾
59 ¾
57
Hinweis: in den Projektionsjahren gerundet auf ¼-Prozentpunkte des BIP
Mehr zum Thema
Deutsches Stabilitätsprogramm 2017[PDF, 949KB]
Stabilitätsberichte
Internationales/Finanzmarkt
"Wir haben ein Problem mit Chancengleichheit"
Im Interview mit der Rheinischen Post vom 8. April 2017 sprach Bundesfinanzminister D R . Wolfgang Schäuble über
Bildungschancen für junge Menschen, den richtigen Weg in der Steuerpolitik und die Integration in Deutschland.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Datum 10.04.2017
Von Michael Bröcker und Birgit Marschall
Herr Schäuble, Sie sind Mitbegründer der Islamkonferenz, deren Ziel es war, das Zusammenleben mit Muslimen zu
regeln. Wäre die logische Weiterentwicklung ein Islamgesetz?
Schäuble: Wir haben in der Tat viele Probleme mit der Integration muslimisch geprägter Menschen, die wir lösen
müssen. Insofern sprechen Jens Spahn und andere berechtigte Themen an. Wir brauchen eine Ordnung für das
Zusammenleben zwischen Muslimen und der Mehrheit der Nichtmuslimen in Deutschland. Durch die Migrationskrise
und das schwer zu ertragende Verhalten von Herrn Erdogan sind gemeinsame Regeln noch notwendiger geworden. Ein
Bundesgesetz ist dafür sicher nicht die richtige Methode, doch das Anliegen ist richtig.
Welche Probleme meinen Sie?
Schäuble: Zunächst müssen Muslime das Gefühl haben, dass sie bei uns willkommen sind. Hier kann die
Aufnahmegesellschaft mehr tun. Auf der anderen Seite müssen die Muslime einen Schritt mehr auf die
Aufnahmegesellschaft zugehen. Wenn Muslime in unserer freiheitlichen und offenen Ordnung zuhause sein wollen,
dann müssen sie diese ohne Abstriche akzeptieren. Das deutsche Recht gilt ohne Wenn und Aber für alle, die hier leben.
Toleranz ist keine Einbahnstraße. Falsch verstandene Toleranz kann zu gesellschaftlicher Spaltung führen.
Die SPD macht einen Gerechtigkeitswahlkampf. Wo sehen Sie in diesem Land eine Gerechtigkeitslücke?
Schäuble: Wir haben ein Problem mit der Chancengleichheit. Kinder aus Familien mit schwachem Bildungshintergrund
oder aus Familien, in denen kein Deutsch gesprochen wird, schaffen es seltener nach oben. Sie machen seltener Abitur
und studieren seltener als andere. Durch die Digitalisierung dürfte dieses Problem eher noch größer werden. Wir
brauchen mehr Erziehung, mehr Schule, mehr Qualifizierung. Wir sind uns in der Union einig, die soziale
Durchlässigkeit im Bildungssystem durch gezielte Hilfen für Familien und durch Stärkung der Institution Schule zu
verbessern. Wir wollen die Leute qualifizieren, damit sie gar nicht erst arbeitslos werden. Martin Schulz und die SPD
wollen dagegen Leute ziemlich unspezifisch in irgendwelche Warteschleifen schicken, wenn sie schon arbeitslos
geworden sind.
Das ist unkonkret. Wie wollen Sie gezielt benachteiligten Kindern helfen?
Schäuble: Es wird zum Beispiel darum gehen, die Institution Schule zu stärken, indem sie etwa unabhängiger wird von
generellen Landesvorgaben. Die Chancen auf gute Bildung sind nun mal in manchen Bundesländern besser als in
anderen. Wo es einen hohen Anspruch in den Bildungseinrichtungen gibt, ist auch die Chancengleichheit höher. Wenn
der Staat leistungslos jedem einen Abschluss zuteilt, kommt es für den tatsächlichen Erfolg viel stärker auf das
Elternhaus an. Denn die Elternhäuser, denen Bildung wichtig ist, versuchen, die zu geringen staatlichen Ansprüche zu
kompensieren. Ich will aber dem Unionsprogramm nicht vorgreifen. Sicher werden wir Familien auch finanziell mehr
unterstützen. Den Gestaltungsspielraum dafür habe ich ja genannt...
Sie meinen 15 Milliarden Euro?
Schäuble: Wenn wir die Steuerlastquote auf dem Stand halten wollen, auf dem wir ohne Neuverschuldung auskommen,
dann stehen uns ungefähr 15 Milliarden Euro für Steuerentlastungen zur Verfügung. Daneben müssen wir den Soli
abbauen. Das wollen wir ab 1. Januar 2020 in elf gleichen Jahresschritten machen.
Können Sie uns den Soliabbau verbindlich versprechen?
Schäuble: Formal ist das Wahlprogramm der Union noch nicht geschrieben oder verabschiedet. Aber Sie können davon
ausgehen, dass der Soliabbau ab 2020 im Programm stehen wird. Und dass die Union verlässlich ist, hat sie ja gezeigt:
Seit 2013 gab es keine Steuererhöhungen.
Wollen Sie im Wahlprogramm Steuererhöhung erneut ausschließen?
Schäuble: Jeder Erfolg, den man schon erreicht hat, verliert an Wertschätzung. Wenn wir noch mal nur damit
Wahlkampf machen würden, dass wir keine Steuererhöhungen und die schwarze Null zusagen, würde das 2017 nicht
ausreichen. Am Rande: Es gab in dieser Legislaturperiode vielleicht eine Überinterpretation von "keine
Steuererhöhung". Das hat uns Handlungsmöglichkeiten genommen, denn mitunter kommt es an der einen oder anderen
Stelle doch zu Verschiebungen, ohne dass man in der Summe Steuern erhöht, wenn etwas verändern will. Unterm Strich
wollen und werden wir die Steuern senken.
Wie wollen Sie die Menschen in der Mitte der Gesellschaft entlasten?
Schäuble: Die Steuerbelastung steigt bei den unteren und mittleren Einkommen zu schnell. Wir wollen deshalb den
sogenannten Mittelstandsbauch im Steuertarif schrittweise verschlanken. Daraus folgt denknotwendig, dass der
Spitzensteuersatz später greifen muss als schon ab 54.000 Euro Jahreseinkommen.
So etwas wäre in dieser Legislaturperiode an den Ländern gescheitert. Haben Sie sich nicht auch bei der Reform der
Bund-Länder-Finanzen über den Tisch ziehen lassen?
Schäuble: Der Bundesfinanzminister und die Fraktionen im Bundestag sind mit dem Ergebnis der Bund-LänderVerhandlungen nur begrenzt glücklich. Ich bin auch enttäuscht, dass wir die Gelegenheit nicht nutzen konnten, das
Bund-Länder-System effizienter zu machen. Zunächst haben die Länder einfach addiert, was sich jedes einzelne von
ihnen wünscht, und den Wunschzettel an den Bund geschickt. Auch wegen der Migrationskrise konnten wir es uns nicht
leisten, den Streit zwischen Bund und Ländern eskalieren zu lassen. Wie auch die Erfahrungen in der
Terrorismusbekämpfung zeigen, werden uns in der nächsten Wahlperiode noch einmal anschauen müssen, wie wir das
Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern insgesamt noch effizienter gestalten. So, wie es ist, ist Deutschland
nicht ausreichend zukunftsfähig aufgestellt.
Wie viel gibt der Bund eigentlich aus für die Flüchtlinge pro Jahr?
Schäuble: Der Bund hat 2016 rund 20 Milliarden Euro zur Bewältigung der Migrationskrise bereitgestellt. Davon sind
etwas über 9 Milliarden an Länder und Kommunen gegangen, außerdem sind auch rund 6.5 Milliarden für
Fluchtursachenbekämpfung mitgerechnet.
Sie haben sich die Bekämpfung der Steuervermeidung durch große Konzerne auf die Fahne geschrieben, aber Apple
und C O . zahlen in Irland immer noch sehr wenig Steuern. Warum sind Sie nicht für einen einheitlichen
Mindeststeuersatz auf Firmengewinne in der E U?
Schäuble: Ich könnte Sie auch fragen: Warum haben wir überall auf der Welt noch keinen Frieden, obwohl Herr
Gabriel seit einiger Zeit Außenminister ist? Aber ernsthaft: Wir haben in den letzten Jahren in Europa mehr erreicht als
in Jahrzehnten zuvor. Der automatische Informationsaustausch mit weltweit schon mehr als 100 Staaten startet
demnächst. Wir haben die Lizenzzahlungen europäisch angegangen, wir haben Transparenz hinbekommen bei
Absprachen zwischen Unternehmen und Steuerverwaltungen, wir gehen gemeinsam gegen Briefkastenfirmen vor. Es ist
aber europäisches Prinzip, dass Steuersätze Sache der Mitgliedstaaten sind. Es darf zwar keinen unfairen
Steuerwettbewerb in der EU geben, aber zu mehr sind die Staaten nicht bereit. Die Amerikaner, die derzeit mit die
höchsten Steuersätze haben, haben übrigens alles Recht der Welt, ihre Unternehmenssteuern zu senken.
Die SPD will die "Ehe für alle" umsetzen, Was denken Sie?
Schäuble: Ich komme aus einer anderen Generation, aber ich habe auch von meinen Kindern gelernt. Wir haben ja eine
rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Bei der Frage des Adoptionsrechts will ich
mir kein pauschales Urteil erlauben. Es geht also vor allem um den Begriff "Ehe". Ich frage mich schon, ob dieser
Begriff, der seit biblischen Zeiten als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau angelegt war, unbedingt auch auf andere
Formen der Partnerschaft angewandt werden soll.
Helmut Kohl hat 1998 den Zeitpunkt des rechtzeitigen Abschieds verpasst. Geht das mit Angela Merkel wieder so?
Schäuble: Nein. Erstens war es richtig, dass Kohl 1998 noch mal angetreten ist. Zweitens haben wir heute eine ganz
andere Situation. Frau Merkel hatte sich immer die Entscheidung offengehalten, ob sie noch mal antritt. Aber dann
kamen die Flüchtlingskrise, der Brexit und andere weltpolitische Ereignisse. Da hat sie Ende 2016 dann zu Recht die
Entscheidung getroffen, wieder anzutreten. Wie andere habe auch ich Frau Merkel in einem langen Gespräch gesagt: Ja,
klar, Sie müssen es noch mal machen.
Macht Frau Merkel die komplette nächste Legislaturperiode?
Schäuble: Fragen Sie sie.
Und würde Wolfgang Schäuble auch Finanzminister werden unter einem Kanzler Schulz?
Schäuble: Erstens: Es wird keinen Kanzler Schulz geben. Zweitens: Was ich in der nächsten Legislaturperiode machen
werde, entscheide ich, wenn ich gewählt wurde und falls mich jemand fragt.
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