Normschriften

Katalogisierungshandbuch
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Normschriften
Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen wurden für die Katalogisierung einzeln
veröffentlichter Normschriften festgelegt. Grundlage hierfür waren die deutschen Normen.
Bei Bedarf muss geprüft werden, inwieweit die Regeln für die Erfassung ausländischer Normen zu
ergänzen sind.
Folgendes ist bei der Katalogisierung zu beachten:

Einzeln veröffentlichte Normen werden als begrenzte Werke katalogisiert.

Es gibt ein- und mehrteilige Normen, die entsprechend als ein- bzw. mehrbändige Werke
katalogisiert werden müssen.
Bei mehrteiligen Normen steht die Untergliederung (z.B. Teil 2, Blatt 1 o.ä.) in der Titelleiste
unter der Normnummer.

Normschriften werden als Sachtitelwerke katalogisiert. Unter der ersten bzw. der besonders
hervorgehobenen Körperschaft, die eine Norm erarbeitet hat, wird entsprechend der
allgemeinen Regeln eine Nebeneintragung gemacht.

Ordnungssachtitel ist der im Mittelteil der Kopfleiste besonders hervorgehobene Titel. Der ggf.
darüber stehende typographisch kleiner gestaltete „Gruppentitel“ wird als ungezählte
Schriftenreihe behandelt (s. Beispiel 1 und 21).

Unter dem Ordnungssachtitel stehende, in der Titelleiste typographisch kleiner gestaltete
nähere Erläuterungen zur vorliegenden Norm werden bei einteiligen Normschriften als 1.
Zusatz zum Hauptsachtitel erfasst.
Bei mehrteiligen Normen handelt es sich dagegen um die sachliche Benennung des jeweiligen
Teils.

Die Bezeichnung „deutsche Norm“ wird (ggf. als zweiter) Zusatz zum Hauptsachtitel
angegeben.

Begriffe wie „Vornorm“, „Entwurf“ und dergleichen werden als Ausgabebezeichnung erfasst.

Die auf der ersten Seite der einzeln veröffentlichten Norm unterhalb der Titelleiste
abgedruckten Paralleltitel werden nach den allgemein gültigen Regeln nur in den Hauptsätzen
erfasst. Dabei ist darauf zu achten, dass als Paralleltitel die zum Ordnungssachtitel gehörende
parallele Benennung angegeben wird und nicht der Paralleltitel zum Gruppentitel bzw. die
Angaben zur sachlichen Benennung des Teils (s. Beispiel 3).

Die Normnummer wird in der gleichlautenden Kategorie 2210 eingetragen und ist damit auch
suchbar. Hier ist sowohl die Verbandsbezeichnung (bei deutschen Normen lautet diese „DIN“)
als auch die eigentliche Normnummer einzutragen
Beispiele:
2210 DIN 66250
2210 DIN 32743

In der Vorlage bei den Normzahlen vorhandene Spatien werden sowohl in der
bibliographischen Beschreibung als auch im Eintrag in Kategorie 2210 weggelassen. In der
Vorlage bei den Normnummern vorhandene Bindestriche, Schrägstriche, Punkte, Kommata,
Doppelpunkte und ähnliche Zeichen werden dagegen bei der Erfassung durch Spatien ersetzt
(entfallen mehrere Zeichen, ist nur eine Leerstellen zu erfassen).

Bei mehrteiligen Normen wird die Normnummer nur beim Hauptsatz erfasst, wobei nur die für
alle Teile geltende Nummer angegeben wird.

In der Vorlage (meist rechts unterhalb der Titelleiste) enthaltene Hinweise auf die Gültigkeit der
Norm werden im Wortlaut der Vorlage in der Fußnotenkategorie 4216 „Angaben zur
Ausgabebezeichnung“ eingetragen.
Beispiel:
4216 Ersatz für die im Januar 1986 zurückgezogene Ausg.
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Die Beispiele finden Sie im separaten Kapitel "Normschriften - Beispiele".
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
In Kategorie 114X „Veröffentlichungsart und Inhalt“ wird die Kodierung „n“ für Normschriften
eingetragen.

Auf die Angabe der Normnummer in der bibliographischen Beschreibung wird verzichtet, wenn
die Vorlage mehr als eine Norm enthält. S. hierzu auch die Beispiele 4 – 6
Wichtig:
Diese Anweisungen gelten nur für Veröffentlichungen von einzelnen Normen, die direkt
von den Normungsverbänden (in Deutschland „Deutsches Institut für Normung“) bzw.
ihren Organen herausgegeben werden. Veröffentlichungen von Normschriften in
anderen Ausgaben (einzeln oder als Norm-Sammlungen) sind nach den allgemein
gültigen Regeln zu katalogisieren. Für die Angabe von Normnummern in Sachtiteln bzw.
in der bibliographischen Beschreibung gelten jedoch auch die oben aufgeführten Regeln.
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