GR-Drucksache 23/2017

Stadt Bad Urach
FB 3 – Bürgerservice, Öffentliche Ordnung
Frau Trost
Drucksachennummer
23/2017
Gremium
Sitzungsdatum Behandlungszweck
Ortschaftsrat
Technischer Ausschuss
14.03.2017 Vorberatung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
28.03.2017 Beschlussfassung
Beschlussvorlage:
Vorstellung Verbesserungen für den Radverkehr in Bad Urach
Behandlungsart
öffentlich
öffentlich
Bezugsdrucksache:
Befangen:
Anlagen:
Anlage 1
Konzept Radroute Bad Urach (AG Bündnis 90/Die Grünen u. Sonst.)
(an Fraktionen u. Gruppierungen)
Anlage 2
Optimierung Radwege-Netzkonzept Kernstadt, Variante 1
Anlage 3
Optimierung Radwege-Netzkonzept Kernstadt, Variante 2
Anlage 3 a.
Beschilderungsvorschläge
Anlage 4
Optimierung Radwege-Netzkonzept Kurgebiet
Beschlussantrag:
1.
Der Gemeinderat nimmt das „Konzept Radroute Bad Urach“ zur Kenntnis
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bei der Radverkehrsschau am 19.07.2016
abgeprüften Verbesserungsmöglichkeiten weiter zu verfolgen bzw. umzusetzen.
2. 1 Einmündung Immanuel-Kant-Straße:
Markierung auf der Fahrbahn wird hergestellt.
2.2 Einmündung Gebrüder-Gross-Straße:
Markierung auf der Fahrbahn wird hergestellt.
2.3 Optimierung Radwege-Netzkonzept, Streckenführung Kernstadt:
Umsetzung der Variante 2
2.4 Optimierung Radwege-Netzkonzept, Streckenführung Kurgebiet:
Umsetzung
2
Sachverhalt und Antragsbegründung:
Eine Arbeitsgruppe der Bündnis 90/Die Grünen hat mit fachlicher Unterstützung des ADFC
das „Konzept Radroute Bad Urach“ erarbeitet und der Verwaltung am 11.04.2016 vorgestellt
und überreicht. Aufgrund des bei diesem Termin geführten Dialoges wurde das Konzept von
der Arbeitsgruppe nochmals modifiziert und in seiner endgültigen Fassung (Anlage 1) am
13.05.2016 der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung hat daraufhin fachbereichsübergreifend Verbesserungsmöglichkeiten für den
Radverkehr, basierend auf dem eingereichten Konzept erörtert und ist schließlich auf die
Straßenverkehrsbehörde mit dem Wunsch der Durchführung einer „Radverkehrsschau“
zugegangen.
Diese Radverkehrsschau wurde am 19.07.2016 mit der Straßenverkehrsbehörde, Polizei,
dem Fachbereich 3 und Herrn Zürcher als Vertreter der Arbeitsgruppe durchgeführt. Dabei
wurden sämtliche Verkehrssituationen vor Ort mit dem Fahrrad angefahren und begutachtet.
Hierbei wurden insbesondere auch die vorliegenden Unfallstatistiken der Polizei in Bezug auf
Fahrradbeteiligung mit einbezogen.
Vorschläge in Bezug einer Vorfahrtsänderung in der Einmündung Immanuel-KantStr. / Eichhaldestraße (Tempo 30) eines Fahrradschutzstreifens in der Oberen Stuttgarter
Straße Fußgängerüberweges an der Einmündung Stuttgarter Str. / Gebrüder-Gross-Str.,
Temporeduzierung auf 20 km/h an der Einmündung Stuttgarter Str. / Bismarckstr.,
Verlagerung des Radverkehrs auf den Gehweg im Bereich des Wilhelmsplatzes und der
Aufmarkierung von Piktogrammen an den unterschiedlichsten Stellen mussten von der
Verkehrsbehörde aufgrund der fehlenden rechtlichen Voraussetzungen abgelehnt werden.
Angesichts der fehlenden Unfallzahlen und der örtlichen Verkehrssituationen wurde in allen
Fällen kein Handlungsbedarf gesehen.
Verbesserungsmöglichkeiten wurden an folgenden Stellen herausgearbeitet:
Einmündung Immanuel-Kant-Straße / Eichhaldestraße:
Eine aufmarkierte Mittelinsel in der Eichhaldestraße, soll den von der Immanuel-Kant-Straße
abbiegenden Verkehr entschleunigen, um die Radfahrer (Schüler) zu schützen. Der Bau
einer Mittelinsel kann nicht befürwortet werden, da diese die Straße insbesondere im
Kurvenbereich verengen würde, wodurch der Busverkehr behindert würde.
Einmündung Gebrüder-Gross-Straße / Stuttgarter Straße:
1. Fahrbahnmarkierung entlang der Fahrspur um zu erreichen, dass der Fahrzeugfahrer
visuell geleitet wird, den Kurvenradius einhält und nicht mehr die Kurve schneidet. Dies soll
dem Radverkehr der aus Richtung Gustav-Magenwirth-Weg kommt und in die GebrüderGross-Straße abbiegt, das Einordnen zur Fahrbahnmitte / das Abbiegen erleichtern. Diese
Maßnahme wurde bereits kurz nach der Verkehrsschau umgesetzt.
2. Anbringen einer Sperrfläche auf der Stuttgarter Straße im Einmündungsbereich der
Gebrüder-Gross-Straße, die ebenfalls den abbiegenden Radverkehr schützen soll.
Münsinger Straße ab Einmündung B 465:
Freigabe des Weges durch Zeichen 260 StVO (bisher Zeichen 250 StVO „Verbot für
Fahrzeuge aller Art“ entlang der Münsinger Straße für den Radverkehr. Diese Maßnahme ist
bereits verkehrsrechtlich angeordnet und umgesetzt.
Sirchinger Straße (L 249):
Ein wichtiges Anliegen aller Beteiligten war es, eine Erleichterung der Überquerung der
Sirchinger Straße auf Höhe der Firma URACA für den Fahrradverkehr zu erreichen. Hier
wird das Radwegnetz vom Bahnhof kommend zum Grünen Weg geleitet. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle ist bereits auf 70 km/ h reduziert. Aufgrund der
verkürzten Sichtweiten und der Gesamtsituation (Wegweisung Radwegnetz des
Landkreises, Radquerung über Sperrfläche etc.) wurde die Aufstellung des
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Gefahrenzeichens (Zeichen 138 StVO „Radfahrer“) nach Zustimmung des KreisStraßenbauamtes von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Eine zusätzliche Verbesserungsmöglichkeit, wäre der Einbau einer Überquerungshilfe auf
der L 249. Hierfür wurde bereits von der Verkehrsbehörde eine positive Stellungnahme
abgegeben. Das Kreis-Straßenbauamt hat ebenfalls seine Befürwortung signalisiert.
Allerdings ist die Zustimmung des RP Tübingen als Baulastträger der L 249 erforderlich. Lt.
Aussagen des Kreis-Straßenbauamtes entspricht der Abschnitt der L 249 nicht den
Voraussetzungen der Richtlinie ERA 2010 für Überquerungsanlagen, da zum einen weder
Unfallzahlen mit Radfahrern noch eine Verkehrsbelastung von mehr als 500 Kfz/h vorliegen.
Daher kann damit gerechnet werden, dass das RP Tübingen aller Voraussicht nach nur dem
Einbau unter der Maßgabe zustimmt, wenn die Stadt Bad Urach die Planung und Umsetzung
selbst finanziert. Die Stadt Bad Urach hat einen Antrag zum Einbau und Finanzierung der
Überquerungshilfe durch das Land gestellt. Das Ergebnis des Antrages wird dem
Gemeinderat mitgeteilt.
Sollte das Regierungspräsidium die Maßnahme nicht finanzieren, bedarf es der Entscheidung des Gemeinderates, ob die Umsetzung der Maßnahme entsprechend den
Vorgaben des Straßenbaulastträgers auf Kosten der Stadt erfolgen soll.
Ein großer Anteil des eingereichten Konzeptes beschäftigt sich mit der Verbesserung der
Routenführung des vom Landkreis Reutlingen erarbeiteten Radwege-Netzkonzeptes. Das
Radweg-Netzkonzept ist mit seiner amtlichen Beschilderung (mit grüner „Verkehrschrift“
nach DIN 1045 und dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen und
Verkehrswesen e.V. (FGSV)) für den überörtlichen Rad(tourisik)verkehr konzipiert. Die
Verwaltung hat sich intensiv mit Verbesserungsmöglichkeiten der Routenführung beschäftigt.
Streckenführung in der Kernstadt:
Die bisherige Route führt derzeit am Bad Uracher Aushängeschild, unserem Marktplatz,
vorbei. Auch der Radfernwanderweg Schwäbische Alb führt nicht über den Bad Uracher
Marktplatz, sondern führt vom Kaltental kommend über die Pfählerstraße, Stuttgarter Straße,
Bismarckstraße, Bahnhof, Grüner Weg, Trailfinger Schlucht nach Münsingen. In
umgekehrter Richtung zweigt er vor dem Rathaus nach links in die Pfählerstraße ab.
Mit der geänderten Routenführung würde einhergehen, dass sowohl in der Lange Straße als
auch in der Neue Straße der Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung zugelassen
wird. Die Straßenverkehrsbehörde hat dieser Regelung vorab zugestimmt.
Diese Routenänderung zieht einen nicht unerheblichen Beschilderungsaufwand nach sich.
(Anlage 3 a)
Streckenführung im Kurgebiet:
Des Weiteren wurden Verbesserungsmöglichkeiten der Führung des Radverkehrs ab der
Haltestelle „Wasserfall“ durch die Unterführung der B 28 in Richtung Schulzentrum gesehen.
(Anlage 4)
Zu beiden Streckenführungen wurde das Kreis-Straßenbauamt um Stellungnahme gebeten
und die Möglichkeit der Umsetzung dieser Optimierungswünsche angefragt. Das RadwegeNetzkonzept für den Landkreis Reutlingen wurde am 27.04.2015 vom Kreistag beschlossen.
Ziel war es, die überregionalen und themenbezogenen Radwege miteinander zu verbinden
und zu vernetzen sowie den Ausbau von Radwegen, insbesondere außerhalb geschlossener
Ortschaften zu priorisieren und voranzutreiben.
Die in diesem Zusammenhang landkreisweit durchgeführte Beschilderungsaktion war lt.
Stellungnahme vom 24.01.2017 des Kreis-Straßenbauamtes einmalig, die verwendeten
Haushaltsmittel seien erschöpft, weitere Mittel stünden nicht zur Verfügung, da grundsätzlich
die Gemeinden für die Beschilderung der Radwege zuständig seien.
Die Fortschreibung des künftigen Radweg-Netzkonzeptes soll planmäßig alle 5 Jahre
erfolgen.
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Die vorgeschlagene Streckenführung im Kurgebiet wurde vom Kreis-Straßenbauamt
begrüßt. Eine Anpassung der Beschilderung sei angezeigt und könne daher von der Stadt
Bad Urach ausgeführt werden.
Die komplette Verlegung der Streckenführung (also auch des Radfernwanderweges
Schwäbische Alb, der auch in Broschüren des Tourismusverbandes Baden-Württemberg
beworben wird) in der Kernstadt (Anlage 2) wurde dagegen nicht befürwortet, da nach
Ansicht des Kreis-Straßenbauamtes sich dadurch kein Vorteil erschließen würde. Man könne
den Radfahrer auch mit einer anderen Beschilderung auf den Marktplatz hinweisen. Für die
Routenänderung des Radfernwanderweges wäre eine Antragstellung beim Land notwendig.
Da diese jedoch vom Landkreis nicht unterstützt wird, macht eine Antragsstellung keinen
Sinn.
Das Kreis-Straßenbauamt schlägt daher vor, den Radfernwanderweg so zu belassen und
ggf. weitere städtische Routen, wie von der Stadt in einer zweiten Variante (Anlage 3)
dargestellt, anzulegen.
Die Verwaltung empfiehlt, in der Kernstadt die Variante 2 mit den damit verbundenen
notwendigen Änderungen bzgl. der Zulassung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße
in der Lange Straße und der Neue Straße umzusetzen.
Die erarbeiteten Umsetzungsmöglichkeiten werden in der Sitzung visuell vorgestellt.
Mitteldeckung/Finanzierung:
Die Markierungsarbeiten in der Immanuel-Kant-Straße und Gebrüder-Gross-Straße durch
eine Fachfirma im Haushaltsjahr 2017 ausgeführt werden.
HH-Stelle:
01.6300.5528000 Verkehrszeichen
Kosten für die Umsetzung:
2.500,00 Euro
Beschilderung
HH-Stelle:
01.6300.528000 Verkehrszeichen
Kosten für die Umsetzung:
1.500,00 Euro
Bei den genannten Kosten handelt es sich um die Verkehrszeichen, Stahlrohrpfosten und
Befestigungsmaterial (Klemmschellen) ohne den Lohnaufwand der Baubetriebe.