Alle weiteren Informationen zum Geschäftsflächenprogramm erhalten Sie in der zugrundeliegenden Satzung „Geschäftsflächenprogramm der Stadt Kelheim“ und beim Altstadtmanagement. Informieren Sie sich gerne auch über das kommunale Fassadenprogramm sowie Möglichkeiten der erhöhten steuerlichen Abschreibung bei Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt. Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Kelheim Altstadtquartiere – Erweiterung“: Informationen und Beratung: Altstadtmanagement der Stadt Kelheim Sonja Wessel Bahnhofstraße 8 93309 Kelheim Tel.: 09441/701-278 Email: [email protected] www.kelheim.de/altstadtmanagement Das Geschäftsflächenprogramm der Stadt Kelheim wird finanziert durch die Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden. Kelheim befindet sich im Städtebauförderprogramm Soziale Stadt. Geschäftsflächenprogramm der Stadt Kelheim im Rahmen der Städtebauförderung Kommunales Programm zur Förderung von Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistung innerhalb des Sanierungsgebiets „Kelheim Altstadtquartiere – Erweiterung“ © Patrick Reinig Förderrichtlinien zur Modernisierung von Geschäfts- und Gastronomieflächen in der Kelheimer Altstadt Zielsetzung: Wer wird gefördert? Ziel des Geschäftsflächenprogramms ist es, den Einzelhandel, die Gastronomie, das Handwerk und den Dienstleistungsbereich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der Kelheimer Altstadt zu stärken und damit die zentrale Versorgungsfunktion der Stadtmitte nachhaltig zu sichern und weiter auszubauen. Bestehende und drohende Leerstände in der Erdgeschossebene sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Förderberechtigt sind Immobilienbesitzer von bestehenden oder drohenden Leerstandsflächen in der Kelheimer Altstadt. Gewerbetreibende, also Mieter oder Pächter, sind ebenfalls förderberechtigt, sofern diese eine Einverständniserklärung ihrer Vermieter vorweisen. Was wird gefördert? Förderfähig sind alle Umbau- und Anbaumaßnahmen in Erdgeschosslage zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen sowie zur Etablierung von neuen Geschäfts-, Handwerks-, Dienstleistungsund Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume. Folgende Maßnahmen können z.B. gefördert werden: • Die Anschaffung neuer Schaufenster und Türen • Neue Fußböden • Neue Wandverkleidungen und Innenwände • Anschaffung einer modernen energiesparenden Beleuchtungsanlage • Die Modernisierung von Eingangsbereichen Nicht gefördert werden hingegen z.B.: • Eigenständige Büro- und Praxisflächen in Obergeschosslagen • Neubaumaßnahmen • Investitionen in mobile Anlagen und transportable Inneneinrichtungen (z.B. Regale und Theken) • Bauliche Maßnahmen zur privaten Nutzung Wie hoch ist die Förderung? • Die Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Geschäftsflächeneinheit, jedoch höchstens 5.000 Euro in einem Zeitraum von 10 Jahren • Die Förderung mehrerer separater Geschäftsflächeneinheiten in einem Objekt mit jeweils 5.000 Euro ist zulässig • Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvolumen von unter 4.000 € zzgl. MwSt. werden nicht gefördert • Bei Eigenleistungen können 100 % der Materialkosten als zuwendungsfähig anerkannt werden und zu 30 % bezuschusst werden; Lohnkosten sind nicht hingegen förderfähig • Für weitere Modernisierungsmaßnahmen am Äußeren des Gebäudes können Sie zusätzlich auch Fördermittel im Rahmen des Fassadenprogramms der Stadt Kelheim in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Objekt beantragen Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Förderung beantragen wollen? • Möglichst früh Kontakt zum Altstadtmanagement aufnehmen und fachliche Beratung einholen • Gemeinsam die Gestaltungsziele erarbeiten • Wirtschaftliche und bautechnische Erfordernisse klären (Denkmalschutz beachten!) • Förderantrag bei der Stadt Kelheim einreichen mit Maßnahmenbeschreibung und Angeboten (siehe notwendige Unterlagen) • Bescheid der Stadt Kelheim über die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens abwarten • Sanierungsvereinbarung mit der Stadt Kelheim schließen • Die Modernisierungs- / Sanierungsmaßnahmen durchführen • Spätestens drei Monate nach Abschluss der Sanierung die entsprechenden Rechnungen im Original bei der Stadt einreichen Welche Unterlagen brauchen Sie für den Förderantrag? • Ggf. die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Kelheim (z.B. bei der Erneuerung von Schaufenstern, Türen und Fassadenanstrich) > Da die Altstadt unter Ensembleschutz steht, gilt dies auch für Objekte, die kein Denkmal sind • Allgemeine Beschreibung des Vorhabens, ggf. mit Skizze / Visualisierung sowie ggf. weitere erforderliche Planungsunterlagen • Aussagekräftige digitale Fotos vom Ist-Zustand • Geschäftsplan (Businessplan) in einem angemessenem Umfang • Je Gewerk zwei vergleichende Angebote Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung nur vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten beantragen können. Wir bitten daher um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme bei der Stadt Kelheim.
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