und Gastronomieflächen in der Kelheimer Altstadt

Alle weiteren Informationen zum Geschäftsflächenprogramm erhalten Sie in der zugrundeliegenden
Satzung „Geschäftsflächenprogramm der Stadt
Kelheim“ und beim Altstadtmanagement.
Informieren Sie sich gerne auch über das kommunale
Fassadenprogramm sowie Möglichkeiten der erhöhten steuerlichen Abschreibung bei Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt.
Das
förmlich
festgelegte
Sanierungsgebiet
„Kelheim Altstadtquartiere – Erweiterung“:
Informationen und Beratung:
Altstadtmanagement der Stadt Kelheim
Sonja Wessel
Bahnhofstraße 8
93309 Kelheim
Tel.: 09441/701-278
Email: [email protected]
www.kelheim.de/altstadtmanagement
Das Geschäftsflächenprogramm der Stadt Kelheim
wird finanziert durch die Städtebauförderung von
Bund, Ländern und Gemeinden. Kelheim befindet sich
im Städtebauförderprogramm Soziale Stadt.
Geschäftsflächenprogramm
der Stadt Kelheim im Rahmen
der Städtebauförderung
Kommunales Programm zur Förderung von
Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und
Dienstleistung innerhalb des Sanierungsgebiets
„Kelheim Altstadtquartiere – Erweiterung“
© Patrick Reinig
Förderrichtlinien zur Modernisierung
von Geschäfts- und Gastronomieflächen
in der Kelheimer Altstadt
Zielsetzung:
Wer wird gefördert?
Ziel des Geschäftsflächenprogramms ist es, den
Einzelhandel, die Gastronomie, das Handwerk und
den Dienstleistungsbereich innerhalb des förmlich
festgelegten Sanierungsgebietes der Kelheimer
Altstadt zu stärken und damit die zentrale
Versorgungsfunktion der Stadtmitte nachhaltig zu
sichern und weiter auszubauen. Bestehende und
drohende Leerstände in der Erdgeschossebene sollen
einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Förderberechtigt
sind
Immobilienbesitzer
von
bestehenden oder drohenden Leerstandsflächen in
der Kelheimer Altstadt. Gewerbetreibende, also Mieter
oder Pächter, sind ebenfalls förderberechtigt, sofern
diese eine Einverständniserklärung ihrer Vermieter
vorweisen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle Umbau- und Anbaumaßnahmen
in Erdgeschosslage zur Beseitigung und Vermeidung
von Leerständen sowie zur Etablierung von neuen
Geschäfts-,
Handwerks-,
Dienstleistungsund
Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger
Neben- und Lagerräume.
Folgende Maßnahmen können z.B. gefördert werden:
• Die Anschaffung neuer Schaufenster und Türen
• Neue Fußböden
• Neue Wandverkleidungen und Innenwände
• Anschaffung einer modernen energiesparenden
Beleuchtungsanlage
• Die Modernisierung von Eingangsbereichen
Nicht gefördert werden hingegen z.B.:
• Eigenständige Büro- und Praxisflächen in
Obergeschosslagen
• Neubaumaßnahmen
• Investitionen in mobile Anlagen und transportable
Inneneinrichtungen (z.B. Regale und Theken)
• Bauliche Maßnahmen zur privaten Nutzung
Wie hoch ist die Förderung?
• Die Förderung beträgt bis zu 30 % der
zuwendungsfähigen
Kosten
je
Geschäftsflächeneinheit, jedoch höchstens 5.000 Euro in
einem Zeitraum von 10 Jahren
• Die Förderung mehrerer separater Geschäftsflächeneinheiten in einem Objekt mit jeweils 5.000
Euro ist zulässig
• Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvolumen von unter 4.000 € zzgl. MwSt. werden
nicht gefördert
• Bei Eigenleistungen können 100 % der
Materialkosten als zuwendungsfähig anerkannt
werden und zu 30 % bezuschusst werden;
Lohnkosten sind nicht hingegen förderfähig
• Für weitere Modernisierungsmaßnahmen am
Äußeren des Gebäudes können Sie zusätzlich
auch Fördermittel im Rahmen des Fassadenprogramms der Stadt Kelheim in Höhe von bis zu
5.000 Euro je Objekt beantragen
Was müssen Sie tun, wenn Sie eine
Förderung beantragen wollen?
• Möglichst früh Kontakt zum Altstadtmanagement
aufnehmen und fachliche Beratung einholen
• Gemeinsam die Gestaltungsziele erarbeiten
• Wirtschaftliche und bautechnische Erfordernisse
klären (Denkmalschutz beachten!)
• Förderantrag bei der Stadt Kelheim einreichen mit
Maßnahmenbeschreibung und Angeboten (siehe
notwendige Unterlagen)
• Bescheid der Stadt Kelheim über die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens abwarten
• Sanierungsvereinbarung mit der Stadt Kelheim
schließen
• Die Modernisierungs- / Sanierungsmaßnahmen
durchführen
• Spätestens drei Monate nach Abschluss der
Sanierung die entsprechenden Rechnungen im
Original bei der Stadt einreichen
Welche Unterlagen brauchen Sie für den
Förderantrag?
• Ggf. die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde
des Landkreises Kelheim (z.B. bei der Erneuerung
von Schaufenstern, Türen und Fassadenanstrich)
> Da die Altstadt unter Ensembleschutz steht, gilt
dies auch für Objekte, die kein Denkmal sind
• Allgemeine Beschreibung des Vorhabens, ggf. mit
Skizze / Visualisierung sowie ggf. weitere
erforderliche Planungsunterlagen
• Aussagekräftige digitale Fotos vom Ist-Zustand
• Geschäftsplan
(Businessplan)
in
einem
angemessenem Umfang
• Je Gewerk zwei vergleichende Angebote
Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung nur vor
dem Beginn der Sanierungsarbeiten beantragen
können. Wir bitten daher um eine rechtzeitige
Kontaktaufnahme bei der Stadt Kelheim.