PDF-Version - BKK Landesverband Mitte

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Dienstag, 25. April 2017
AHB/AR in Rheinland-Pfalz
Verfahren Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR)
Nach schweren Erkrankungen – zum Beispiel einem Schlaganfall oder Herzinfarkt – oder auch nach Operationen
benötigen Patienten meist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, um vollständig und rasch zu genesen. Im
direkten Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird die Behandlung daher ambulant oder stationär mit gezielten
Therapien in einem ambulanten Rehazentrum oder in einer spezialisierten Rehabilitationsfachklinik fortgesetzt. Um
möglichst schnell eine ambulante Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung (AHB) oder auch Anschlussrehabilitation (AR)
antreten zu können, sollte bereits während des Krankenhausaufenthaltes ein Antrag gestellt und die nach den
medizinischen Erfordernissen notwendige Rehabilitation eingeleitet werden.
Antragsformulare und Auskünfte gibt es bei allen Rehabilitationsträgern, zum Beispiel den Betriebskrankenkassen oder
auch bei Rentenversicherungsträgern. Der Antrag wird zusammen mit dem Befundbericht des behandelnden Arztes im
Krankenhaus vom Sozialdienst vorbereitet und an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Die Krankenkasse
bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie die Rehabilitationseinrichtung.
Die erforderlichen Formulare „Antrag auf Anschlussrehabilitation (AR)“ und „Befundbericht zum AR-Antrag“ zur
Organisation der Nachsorge in Rheinland-Pfalz finden sich hier als Download. Fragen rund um medizinische
Rehabilitationsmaßnahmen beantworten gerne die Mitarbeiter Ihrer Betriebskrankenkasse oder des BKK
Landesverbandes Mitte.
Formulare
Typ
Titel
Dateigröße
Antrag auf Anschlussrehabilitation Rheinland-Pfalz (AR)
292 KB
Befundbericht zum AR-Antrag
257 KB