Curriculum vitae Prof. Dr. Otto Sandrock Otto Sandrock studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, Lyon (Frankreich) und an der Yale Law School (USA). An der Universität Göttingen erwarb er den Dr. iur., an der Universität Lyon das Diplôme de Langue et Civilisation Française, an der Yale Law School den Master of Laws. Nach seinem AssessorExamen im Jahre 1958 arbeitete er zunächst etwa ein dreiviertel Jahr als freier Mitarbeiter beim Auswärtigen Amt in Bonn und bestand dort auch die Attaché-Prüfung. Mit einer kartellrechtlichen Schrift[1] habilitierte er sich dann im Jahre 1965 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsund Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Für diese Fächer wurde er im Jahre 1967 als ordentlicher Professor an die Ruhr-Universität Bochum berufen. Im Jahre 1980 folgte er einem Ruf an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität Münster. Dort wurde er neben Prof. Dr. Bernhard Großfeld, LL.M. (Yale) zum Direktor des „Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht“ ernannt. Nach seiner Emeritierung im Jahre 1995[2] ist er als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts tätig. Als solcher ist er Mitglied (of Counsel) einer internationalen Kanzlei in Düsseldorf.[3] Dort kooperiert er seit Jahrzehnten mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Siegfried Elsing, LL.M. (Yale). Von seinem festen liberalen Fundament aus engagierte sich Otto Sandrock für die Bewahrung der Privat- und der Parteiautonomie, für den Schutz des Privateigentums und für den Freihandel. Als er seine Tätigkeit als Hochschullehrer an der RuhrUniversität Bochum im Jahre 1980 beendete, konnte er ein zweibändiges „Handbuch der Internationalen Vertragsgestaltung“ vorlegen, das er mit fünf seiner Mitarbeiter verfaßt hatte[4] In diesem Handbuch und in Aufsätzen hatte er sich für eine rechtlich rundum abgesicherte und kosteneffektive internationale Schiedsgerichtsbarkeit eingesetzt. Dies führte dazu, daß ihm seit 1977 etwa 50 mal Ämter als Schiedsrichter in internationalen und nationalen Schiedsverfahren übertragen wurden. U. a. arbeitete er als Mitschiedsrichter mit den international bekannten Schiedsrichtern Robert Briner (CH) und Pieter Sanders (NL) zusammen. Mit diesen betreute er ein bedeutendes Schiedsverfahrens zwischen der Siemens A.G. und der Islamischen Republik Iran, das die beiden iranischen Atommeiler in Bushehr zum Gegenstand hatte. Dieser Streit war später auch politisch umstritten. Das Verfahren zog sich einschließlich der nachfolgenden Schlichtungsverfahren über 24 Jahre hin. Gleichzeitig setzte sich Otto Sandrock für die Liberalisierung des internationalen Gesellschaftsrechts ein, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene. Insoweit war er an der Ausarbeitung eines Entwurfes der deutschen Bundesregierung für die Fortentwicklung des internationalen 1 4 5 6 Grundbegriffe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, XV, S. 556, München. 1968. Handbuch der Internationalen Vertragsgestaltung, Ein Leitfaden für den Abschluß von Verträgen im Internationalen Wirtschaftsverkehr, Bd. I: S. I - XXIII, 1 - 635, Bd. II: S. I - XIX, 636 – 1288, Heidelberg 1980, Hans Jürgen Sonnenberger (Hrsg.), Vorschläge und Berichte zur Reform des europäischen und deutschen internationalen Gesellschaftsrechts, 6 25 S., Tübingen 2007. Völkerrechtliche Grenzen staatlicher Gesetzgebung, Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft Bd. 115 (2016) S. 1 – 94. 2 Gesellschaftsrechts beteiligt.[5] Seine besondere Aufmerksamkeit widmete er dabei der Frage, wie sich die deutsche Regelung der Mitbestimmung von Arbeitnehmern auf europäischer und internationalen Ebene auswirkt. Ferner lag Otto Sandrock der Schutz des Privateigentums gegen Enteignungen durch ausländische Staaten am Herzen. Dies veranlaßte ihn dazu, internationale Investitionsschutzabkommen und internationale Freihandelsabkommen zu untersuchen. Er setzte sich für einen möglichst liberalen Zugang ausländischer Unternehmen zu inländischen Märkten ein. Schließlich ließ ihn die vielfach zu beobachtende Staatsverschuldung (Staateninsolvenz) zum Anwalt derjenigen Privatpersonen werden, die Inhaber von Staatsanleihen insolventer Staaten sind. In diesem Zusammenhang fertigte er in den Jahren 1985 und 1986 mehrere Gutachten für den US District Court for the Southern District of New York an. Schließlich wandte er sich dezidiert gegen die extraterritoriale Anwendung von solchen nationalen wirtschaftsrechtlichen Gesetzen, die das Völkerrechts verletzen.[6] Otto Sandrock hat in vielen in- und ausländischen Rechtszeitschriften publiziert. Die meisten seiner Arbeiten weisen umfangreiche rechtsvergleichende Bezüge zu führenden ausländischen Rechtsordnungen auf. Er war/ist Mitherausgeber einiger Zeitschriften. U.a. wirkt er als einer der advisors bei der American Review of International Arbitration mit.
© Copyright 2025 ExpyDoc