Pflegekassen zahlen für nicht vorhandene Pflegekräfte

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07.03.2017
Presseinformation
REPORT MAINZ, 06.03.2017, um 21.45 Uhr im Ersten
REPORT MAINZ und Süddeutsche Zeitung:
Pflegekassen zahlen für nicht vorhandene
Pflegekräfte
GKV-Spitzenverband kritisiert: „Personalunterdeckung wird faktisch
toleriert“
Pflegebevollmächtigter Laumann (CDU) sieht Handlungsbedarf
Mainz. Die Pflegekassen müssen den Heimen Geld für Pflegekräfte zahlen, die dort gar nicht
beschäftigt sind. Das berichten REPORT MAINZ und Süddeutsche Zeitung. Grundlage der
gemeinsamen Recherche ist ein bislang unveröffentlichter Briefwechsel zwischen dem
Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann und dem Spitzenverband der
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband). Demnach dürfen Pflegeheime
beim Personal legal „schummeln“, ohne mit finanziellen Konsequenzen rechnen zu müssen.
„Die jetzige Regelung ist ein Anreiz für einen Pflegeheimbetreiber, ein bisschen zu wenig
Personal einzustellen und sich das übriggebliebene Geld in die eigene Tasche zu stecken“,
sagt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Ganz praktisch heiße das, „dass Pflegeheime
weniger Personal beschäftigen können, als eigentlich vertraglich vereinbart ist, nämlich bis zu
acht Prozent“.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2012. Demnach ist eine
Personalunterdeckung in Pflegeeinrichtungen in Höhe von acht Prozent möglich, ohne dass die
Kassen ohne Weiteres die Vergütung kürzen können.
Diesen Umstand kritisiert auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef
Laumann (CDU): „Ich finde es sehr bedenklich, dass wir eine Rechtsprechung haben, die es
den Heimen erlaubt, zwischen sechs und acht Prozent unter der eigentlich abgemachten
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Personalausstattung zu arbeiten. Wenn das Schule macht, haben wir ein großes Problem.“
Laumann sieht hier „Handlungsbedarf“, denn „jede Personalunterschreitung würde zu nicht
gerechtfertigten Gewinnen“ der Einrichtungsträger auf Kosten der Pflegekräfte und
Pflegebedürftigen führen.
Derzeit gibt es nur wenige Verfahren der Pflegekassen gegen stationäre Einrichtungen, wenn
diese zu wenig Personal beschäftigen. Oftmals überprüfen die Kassen nicht einmal mehr, ob
die Einrichtungen tatsächlich zu wenige Pfleger einsetzen. In dem Papier, das REPORT MAINZ
und Süddeutscher Zeitung vorliegt, heißt es: „Aufgrund der geringeren Erfolgsaussichten …
führen inzwischen einige Sozialhilfeträger und Pflegekassen, z.B. in Hessen den aufwändigen
Personalabgleich nicht mehr durch“. Auch deshalb wurden von Januar bis Ende September
2016 bundesweit nur in neun von insgesamt rund 13.600 Heimen offiziell festgestellt, dass zu
wenig Personal anwesend war.
Somit werde eine Personalunterdeckung derzeit "faktisch toleriert", kritisiert der GKVSpitzenverband. „Das darf nicht sein. Wir brauchen eine Rechtsänderung, damit das endet“.
Karl-Josef Laumann sieht ebenfalls „Handlungsbedarf“. Sein Parteifreund und
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe derzeit nicht.
Auf Anfrage von REPORT MAINZ und der Süddeutschen Zeitung wiesen sowohl die Caritas als
auch die Diakonie eine systematische Unterbesetzung in ihren Einrichtungen zurück. Der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, der private Träger vertritt, hat dazu nicht
Stellung genommen.
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