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Montag, 24. April 2017
BKK Hautkrebsvorsorge
Vertrag über Hautkrebsuntersuchung – Früh erkannt ist Hautkrebs vollständig heilbar
Zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen Niedersachsen (KVN) und Bremen und dem BKK Landesverband Mitte bestehen Rahmenverträge
über die Durchführung eines Hautuntersuchungsverfahrens.
Versicherte der beigetretenen Betriebskrankenkassen können jährlich Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs bei teilnehmenden Hautärzten
auf Krankenversichertenkarte durchführen lassen.
Die Früherkennungsuntersuchung auf das Vorliegen von Hautkrebs umfasst:
1.
2.
3.
4.
die Anamnese (Krankheitsvorgeschichte)
eine körperliche Untersuchung auf Hautkrebs einschließlich einer Auflichtmikroskopie der Haut
die Hauttypbestimmung
die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen durch den Arzt
Ergibt die Untersuchung das Vorliegen oder den Verdacht einer Hautkrebserkrankung, wird der Patient unverzüglich zu einer weitergehenden
gezielten Diagnostik und Therapie überwiesen. Die Hautkrebsuntersuchung unterliegt keiner Altersbeschränkung. Die Versicherten haben einmal im
Jahr Anspruch auf die Untersuchung. Hautkrebs ist früh erkannt fast zu 100 Prozent heilbar.