PDF-Version StartseiteIhr BKK Landesverband MitteBKK AngeboteBKK Hautkrebsvorsorge Montag, 24. April 2017 BKK Hautkrebsvorsorge Vertrag über Hautkrebsuntersuchung – Früh erkannt ist Hautkrebs vollständig heilbar Zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen Niedersachsen (KVN) und Bremen und dem BKK Landesverband Mitte bestehen Rahmenverträge über die Durchführung eines Hautuntersuchungsverfahrens. Versicherte der beigetretenen Betriebskrankenkassen können jährlich Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs bei teilnehmenden Hautärzten auf Krankenversichertenkarte durchführen lassen. Die Früherkennungsuntersuchung auf das Vorliegen von Hautkrebs umfasst: 1. 2. 3. 4. die Anamnese (Krankheitsvorgeschichte) eine körperliche Untersuchung auf Hautkrebs einschließlich einer Auflichtmikroskopie der Haut die Hauttypbestimmung die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen durch den Arzt Ergibt die Untersuchung das Vorliegen oder den Verdacht einer Hautkrebserkrankung, wird der Patient unverzüglich zu einer weitergehenden gezielten Diagnostik und Therapie überwiesen. Die Hautkrebsuntersuchung unterliegt keiner Altersbeschränkung. Die Versicherten haben einmal im Jahr Anspruch auf die Untersuchung. Hautkrebs ist früh erkannt fast zu 100 Prozent heilbar.
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