Allgemeine Geschäftsbedingungen – Aluso GmbH 1. Geltungsbereich Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Aluso GmbH, Haynauer Straße 49 in Berlin, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der hier aufgelisteten Geschäfts- und Vertragsbedingungen. Entgegenstehende oder anderslautende Einkaufsbedingungen haben prinzipiell keine Gültigkeit, es sei denn, die Firma Aluso GmbH hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt. Gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf deren Geltung bedarf es dazu nicht. 2. Angebot, Auftragsannahme, Vertragsschluss 2.1 Die Bestellung eines Kunden ist rechtsverbindlich. 2.2 Angebote von der Firma Aluso GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch die Firma Aluso GmbH. Dem stehen eine Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Leistungserbringung gleich. 2.3 Ergänzungen, Veränderungen und sonstige Vereinbarungen zwischen der Firma Aluso GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform. 2.4 Sollte die Firma Aluso GmbH das Angebot des Kunden an einen Drittunternehmer weitervermitteln, erfolgt dafür ein entsprechender Hinweis. Der Vertrag wird dann unmittelbar zwischen Kunden und Drittunternehmer abgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Lieferung und Leistung gegenüber der Firma Aluso GmbH bestehen in diesem Fall nicht. 2.5 Das Angebot erfolgt durch die Firma Aluso GmbH per Fax oder per Mail und wird erst durch eine unterschriebene Rücksendung der Auftragsbestätigung des Empfängers, wirksam. 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verpackung 3.1 Preise der Firma Aluso GmbH sind grundsätzlich Bruttopreise in EURO (€) inklusive derzeit gesetzlicher Mehrwertsteuer. 3.2 Die in besonderen Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder diesen gleichgestellten, genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergeben sollte, gelten die Preise der Firma Aluso GmbH ab Werk bzw. ab Lager ohne Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise für Verpackung und Versand werden gesondert kenntlich gemacht und dementsprechend berechnet. 3.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4. Produktbeschreibungen Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und sonstiger - einschließlich elektronischer - Medien sind unverbindlich, d. h. ohne Rechtsbindungswillen von der Firma Aluso GmbH abgegeben. Die in dortigen Angeboten genannten Maße und Gewichte sind keine ca. - Angaben, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Abbildungen und Zeichnungen in Angeboten sind nur annähernd maßstabs- und detailgetreu, es sei denn, diese sind ausdrücklich so bezeichnet. 5. Liefer- und Leistungszeit Die genannten Liefer- und Leistungstermine sind Ca.-Termine. Eine verbindliche Vereinbarung von Liefer- oder Leistungsterminen bedarf der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder Grund von Ereignissen, die die Firma Aluso GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen oder Anordnungen durch Behörden), auch wenn sie bei Lieferanten oder sonstigen beteiligten Zulieferern von der Firma Aluso GmbH eintreten, hat die Firma Aluso GmbH bei für bereits vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Aluso GmbH, die Lieferung oder Leistung für den Zeitraum der Dauer obiger Aktionen, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, hinauszuschieben. Wenn die Behinderung wie oben genannt mehr als 3 Monate andauert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn die andere Vertragspartei hat an der Teillieferung kein Interesse. Verlängert sich die Laufzeit oder wird die Firma Aluso GmbH von der Leistungspflicht frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma Aluso GmbH nur berufen, wenn der Kunde hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt wurde. Die Firma Aluso GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, welche sofort in Rechnung gestellt werden können. Die Einhaltung von Lieferfristen und -Terminen setzt in jedem Falle die rechtzeitige Beibringung sämtlicher vom Kunden zu beschaffender Unterlagen sowie Genehmigungen, Freigaben usw. sowie den rechtzeitigen Zahlungseingang bezüglich bereits vertraglich vereinbarter Anzahlungen voraus. Im Falle nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Voraussetzungen, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Firma Aluso GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Bei Nichteinhaltung von Fristen und Terminen aus anderen als den oben genannten Gründen, ist der Kunde berechtigt, die Firma Aluso GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen; diese sollte 3 Wochen nicht unterschreiten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung kein Interesse. Kommt die Firma Aluso GmbH mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, sind Schadensersatzansprüche auf die Höhe des nachgewiesenen Schadens beschränkt. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen Umständen, die er zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für eine etwaige Lagerhaltung; diese kann auch bei einem Dritten erfolgen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 6. Übergang der Gefahr Für den Fall, dass es sich beim Kunden um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder sonstigen gleichgestellten Personen bzw. Institutionen handelt, erfolgt die Lieferung "ab Lager" unter Geltung des Incoterm "EXW" in der jeweils neuesten Fassung. Bei Verbrauchern tritt Gefahrübergang mit Übergabe der Ware ein. Dem stehen der Annahmeverzug oder die vom Kunden zu vertretende Verzögerung der Lieferung gleich. Auf Wunsch erfolgt der Versand der Ware im Namen und für Rechnung des Kunden. Die Wahl der Versandart liegt allein im Ermessen von der Firma Aluso GmbH, soweit darüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Es wird keine Gewähr für die kostengünstigste Versandart übernommen. Sofern der Kunde dies wünscht, erfolgt auf Kosten des Kunden eine Versicherung gegen Transportrisiken. 7. Zahlungsmodalitäten 7.1 Zahlungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu leisten. Für den Fall einer besonderen Fälligkeitsvereinbarung gilt diese. Zusatzkosten, welche ggf. mit der Zahlung des Kunden zusammenhängen, werden nicht übernommen. 7.2 Lieferungen erfolgen in der Regel gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Eine Lieferung auf Lieferschein bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma Aluso GmbH und dem Kunden. 7.3 Skonto wird nur auf Grund besonderer Vereinbarung gewährt. Zu skontieren ist nur der Warenwert ohne Auslagen, Kosten und Umlagen. 7.4 Ein Zahlungsverzug tritt, auch ohne vorherige Mahnung, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma Aluso GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% zu verlangen (Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank). Auch ein bereits gewährter Rabatt wird aberkannt. Somit hat der Kunde den vollen Bruttobetrag zu entrichten. 7.5 Zu einer Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Firma Aluso GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. 7.6 Die Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und bedarf der Zustimmung von der Firma Aluso GmbH. Diskontkosten bzw. Wechselspesenkosten oder andere diesbezügliche Ausgaben gehen zu Lasten des Kunden. In der Entgegennahme von Wechseln und Schecks liegt keine Stundung der Forderung. 7.7 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden Scheck oder Wechsel nicht eingelöst oder Zahlungen werden eingestellt, werden sämtliche offenen Rechnungsbeträge unabhängig von einer möglicherweise vereinbarten Stundung oder der Laufzeit des Wechsels sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden. Hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs-, Insolvenzoder Konkursverfahrens. In einem solchen Fall kann die Firma Aluso GmbH die Erfüllung noch ausstehender Lieferungen von der Bezahlung durch Vorkasse oder der vorherigen Stellung von Sicherheiten abhängig machen. Kommt der Kunde der Vorleistungspflicht nicht nach, kann die Firma Aluso GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 7.8 Sollten Zahlungen des Kunden erfolgen, werden diese nach § 366 BGB angerechnet. Für den Fall des Bestehens von Kosten- und Zinsansprüchen neben einer Hauptschuld, werden eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, folgend auf die Zinsen und abschließend auf die Hauptschuld angerechnet (§ 367 BGB). 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware so lange bei der Firma Aluso GmbH, bis der Kunde den vollständigen Kaufpreis beglichen hat. 8.2 Im Übrigen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung und aller sonstigen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von der Firma Aluso GmbH. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. 8.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt unter Ausschluss des § 950 BGB für die Firma Aluso GmbH als Hersteller. Eine Verpflichtung für die Firma Aluso GmbH wird dadurch nicht begründet. Erlischt das Eigentum von der Firma Aluso GmbH an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung (§§ 947, 948 BGB), wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung an die Firma Aluso GmbH übergeht. Der Kunde ist zur handelsüblichen unentgeltlichen Verwahrung des (Mit-) Eigentums von der Firma Aluso GmbH verpflichtet. Ware, an der die Firma Aluso GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. 8.4 Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbriefes ist der Kunde berechtigt, Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Eine weitergehende Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Vermietung der Vorbehaltsware sowie der Verbringung ins Ausland ist dem Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Firma Aluso GmbH nicht gestattet. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an die Firma Aluso GmbH ab, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund eine Weiterveräußerung erfolgt ist. Aluso erklärt hiermit die Annahme der Abtretung. Der Kunde wird ermächtigt, die an die Firma Aluso GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf der Einzugsermächtigung ist zulässig, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. 8.5 Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung von der Firma Aluso GmbH nicht nachgegangen wird, kann die Firma Aluso GmbH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. Dazu hat der Kunde den Mitarbeitern oder einem beauftragten Dritten von der Firma Aluso GmbH Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und den unmittelbaren Besitz daran zu verschaffen sowie ggf. bestehende Herausgabeansprüche gegen Dritte abzutreten. Kosten der Rückholung hat der Kunde zu tragen. 8.6 Nach dem Rücktritt vom Vertrag ist die Firma Aluso GmbH zur Verwertung des Vorbehaltsgutes berechtigt. Der Verwertungserlös wird – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die noch bestehenden Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet. Abgetretene Forderungen kann die Firma Aluso GmbH nach dem Rücktritt unmittelbar bei dem Dritten einfordern. Zu diesem Zweck ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung bekannt zu geben und der Firma Aluso GmbH die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben zu machen sowie die erforderlichen Unterlagen herauszugeben. 8.7 Der Kunde hat die Firma Aluso GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Außerdem sind alle Schäden und Kosten vom Kunden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. 8.8 Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Betrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist die Firma Aluso GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma Aluso GmbH. 9. Gewährleistung 9.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder diesen gleichgestellt, so ist er verpflichtet, die Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen. Herbei festgestellte Mängel hat er der Firma Aluso GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Verletzt ein Kaufmann diese Obliegenheiten, entfallen seine Gewährleistungsrechte. 9.2 Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist die Firma Aluso GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (Neulieferung) berechtigt. Ist die Firma Aluso GmbH zur Nachbesserung/ Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere aus Gründen, die die Firma Aluso GmbH nicht zu verantworten hat, oder sind beide Arten der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder schlagen in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde, sofern weitere Nachbesserungsversuche für Ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei einem nur unerheblichen Mangel kommt ein Rücktritt nicht in Betracht. 9.3 Bei einer mangelhaften Montageanleitung beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer neuen fehlerfreien Montageanleitung, es sei denn, eine ordnungsgemäße Montage ist bereits erfolgt. Dies gilt nicht, wenn wegen der mangelhaften Montageanleitung bereits ein Folgeschaden entstanden ist. 9.4 Die Gewährleistungsfrist gegenüber Nichtverbrauchern beträgt ein Jahr. Die Fristen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben hiervon unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. 9.5 Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit der Lieferung. 9.6 Rückansprüche des Kunden gegen die Firma Aluso GmbH aus § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadenersatzanspruch gilt Punkt 10 der AGB entsprechend. 10. Haftung 10.1 Für weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haftet die Firma Aluso GmbH nur nach den nachfolgenden Bestimmungen. 10.2 Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, haftet die Firma Aluso GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Mängeln, die von der Firma Aluso GmbH arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde. 10.3 Im Fall einer schuldhaften Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten haftet die Firma Aluso GmbH bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist – außer im Falle groben Verschuldens sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit- auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Warenwertes. 10.4 Schadensersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes – nach einem Jahr. 10.5 Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. 11. Garantie 11.1 Für eine etwaige Garantie steht die Firma Aluso GmbH insoweit ein, wie Sie vorher ausdrücklich erklärt wurde. 11.2 Soweit die Firma Aluso GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware abgibt, stehen dem Kunden die Rechte aus der Garantie gemäß den abgegebenen Garantiebedingungen ausschließlich gegenüber der Firma Aluso GmbH zu. Die Rechte des Kunden gegenüber dem Hersteller bleiben hiervon unberührt. 12. Datenschutz Daten der Kunden werden von der Firma Aluso GmbH im erforderlichen Umfang unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und aufbewahrt. 13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen Verfassung. 13.2 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder diesen gleichgestellt ist, sind der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand Potsdam. Die Firma Aluso GmbH ist jedoch dazu berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Hat der Kunde seinen Firmensitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und findet das Wiener UN- Kaufrecht (CISG) Anwendung, so gelten die folgenden Regelungen: Vertragsänderungen und Vertragsaufhebungen sind ausnahmslos schriftlich zu vereinbaren. Die Firma Aluso GmbH haftet nur dann auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn die Vertragsverletzung auf einer von der Firma Aluso GmbH, von Ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Firma Aluso GmbH auch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist die gelieferte Sache vertragswidrig, steht dem Kunden das Recht auf Ersatzlieferung oder Vertragsaufhebung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen die Firma Aluso GmbH ausgeschlossen oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In einem solchen Fall ist die Firma Aluso GmbH zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Sollte diese fehlschlagen oder führt zu einer unzumutbaren Verzögerung, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Vertragsaufhebung erklären oder Ersatzlieferung verlangen. Hierzu ist er auch berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Beeinträchtigung verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden besteht. Bei der Lieferung ins Ausland haften wir nicht nach den dortigen Vorschriften für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung der Sache. Die Firma Aluso GmbH haftet auch nicht für anfallende Steuern. Bei der Lieferung ins Ausland haftet die Firma Aluso GmbH nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen ausgelöste Lieferhindernisse. 14. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen erfasst nicht den übrigen vertraglichen Inhalt. Diese ist durch ergänzende Vertragsauslegung dem von den Parteien jeweilig gewollten anzupassen. Ihr Aluso-Team
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