AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Aluso GmbH
1. Geltungsbereich
Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Aluso GmbH, Haynauer
Straße 49 in Berlin, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der hier aufgelisteten
Geschäfts- und Vertragsbedingungen. Entgegenstehende oder anderslautende
Einkaufsbedingungen haben prinzipiell keine Gültigkeit, es sei denn, die Firma Aluso
GmbH hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt. Gegenüber einem
Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese Bedingungen auch für künftige
Geschäftsbeziehungen. Eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf deren Geltung
bedarf es dazu nicht.
2. Angebot, Auftragsannahme, Vertragsschluss
2.1 Die Bestellung eines Kunden ist rechtsverbindlich.
2.2 Angebote von der Firma Aluso GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertragsschluss bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch die Firma Aluso
GmbH. Dem stehen eine Auftragsbestätigung oder die tatsächliche
Leistungserbringung gleich.
2.3 Ergänzungen, Veränderungen und sonstige Vereinbarungen zwischen der Firma
Aluso GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform.
2.4 Sollte die Firma Aluso GmbH das Angebot des Kunden an einen
Drittunternehmer weitervermitteln, erfolgt dafür ein entsprechender Hinweis. Der
Vertrag wird dann unmittelbar zwischen Kunden und Drittunternehmer
abgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Lieferung und Leistung gegenüber der
Firma Aluso GmbH bestehen in diesem Fall nicht.
2.5 Das Angebot erfolgt durch die Firma Aluso GmbH per Fax oder per Mail und wird
erst durch eine unterschriebene Rücksendung der Auftragsbestätigung des
Empfängers, wirksam.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verpackung
3.1 Preise der Firma Aluso GmbH sind grundsätzlich Bruttopreise in EURO (€)
inklusive derzeit gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2 Die in besonderen Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen für
Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder diesen
gleichgestellten, genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergeben sollte, gelten die
Preise der Firma Aluso GmbH ab Werk bzw. ab Lager ohne Verpackung und zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise für Verpackung und Versand werden
gesondert kenntlich gemacht und dementsprechend berechnet.
3.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Produktbeschreibungen
Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und sonstiger - einschließlich
elektronischer - Medien sind unverbindlich, d. h. ohne Rechtsbindungswillen von der
Firma Aluso GmbH abgegeben. Die in dortigen Angeboten genannten Maße und
Gewichte sind keine ca. - Angaben, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet. Abbildungen und Zeichnungen in Angeboten sind nur annähernd
maßstabs- und detailgetreu, es sei denn, diese sind ausdrücklich so bezeichnet.
5. Liefer- und Leistungszeit
Die genannten Liefer- und Leistungstermine sind Ca.-Termine. Eine verbindliche
Vereinbarung von Liefer- oder Leistungsterminen bedarf der Schriftform. Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder Grund von Ereignissen, die
die Firma Aluso GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
(hierzu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen oder
Anordnungen durch Behörden), auch wenn sie bei Lieferanten oder sonstigen
beteiligten Zulieferern von der Firma Aluso GmbH eintreten, hat die Firma Aluso
GmbH bei für bereits vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie
berechtigen die Firma Aluso GmbH, die Lieferung oder Leistung für den Zeitraum der
Dauer
obiger
Aktionen,
zuzüglich
einer
angemessenen
Vorlaufzeit,
hinauszuschieben. Wenn die Behinderung wie oben genannt mehr als 3 Monate
andauert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn die andere
Vertragspartei hat an der Teillieferung kein Interesse. Verlängert sich die Laufzeit
oder wird die Firma Aluso GmbH von der Leistungspflicht frei, kann der Kunde
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich die Firma Aluso GmbH nur berufen, wenn
der Kunde hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt wurde. Die Firma Aluso
GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, welche sofort in
Rechnung gestellt werden können. Die Einhaltung von Lieferfristen und -Terminen
setzt in jedem Falle die rechtzeitige Beibringung sämtlicher vom Kunden zu
beschaffender Unterlagen sowie Genehmigungen, Freigaben usw. sowie den
rechtzeitigen Zahlungseingang bezüglich bereits vertraglich vereinbarter
Anzahlungen voraus. Im Falle nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Voraussetzungen,
verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Firma Aluso
GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Bei Nichteinhaltung von Fristen und
Terminen aus anderen als den oben genannten Gründen, ist der Kunde berechtigt,
die Firma Aluso GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen; diese sollte
3 Wochen nicht unterschreiten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde
berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung oder Leistung vom Vertrag
zurückzutreten, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung kein Interesse.
Kommt die Firma Aluso GmbH mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, sind
Schadensersatzansprüche auf die Höhe des nachgewiesenen Schadens beschränkt.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen
Umständen, die er zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für eine etwaige
Lagerhaltung; diese kann auch bei einem Dritten erfolgen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Übergang der Gefahr
Für den Fall, dass es sich beim Kunden um Unternehmer, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder sonstigen gleichgestellten Personen bzw. Institutionen
handelt, erfolgt die Lieferung "ab Lager" unter Geltung des Incoterm "EXW" in der
jeweils neuesten Fassung. Bei Verbrauchern tritt Gefahrübergang mit Übergabe der
Ware ein. Dem stehen der Annahmeverzug oder die vom Kunden zu vertretende
Verzögerung der Lieferung gleich. Auf Wunsch erfolgt der Versand der Ware im
Namen und für Rechnung des Kunden. Die Wahl der Versandart liegt allein im
Ermessen von der Firma Aluso GmbH, soweit darüber keine gesonderte
Vereinbarung getroffen wird. Es wird keine Gewähr für die kostengünstigste
Versandart übernommen. Sofern der Kunde dies wünscht, erfolgt auf Kosten des
Kunden eine Versicherung gegen Transportrisiken.
7. Zahlungsmodalitäten
7.1 Zahlungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu leisten. Für den Fall einer
besonderen Fälligkeitsvereinbarung gilt diese. Zusatzkosten, welche ggf. mit der
Zahlung des Kunden zusammenhängen, werden nicht übernommen.
7.2 Lieferungen erfolgen in der Regel gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Eine
Lieferung auf Lieferschein bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen
der Firma Aluso GmbH und dem Kunden.
7.3 Skonto wird nur auf Grund besonderer Vereinbarung gewährt. Zu skontieren ist
nur der Warenwert ohne Auslagen, Kosten und Umlagen.
7.4 Ein Zahlungsverzug tritt, auch ohne vorherige Mahnung, spätestens 30 Tage
nach Rechnungsdatum ein. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist
die Firma Aluso GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
Höhe von 8% zu verlangen (Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank). Auch ein
bereits gewährter Rabatt wird aberkannt. Somit hat der Kunde den vollen
Bruttobetrag zu entrichten.
7.5 Zu einer Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, von der Firma Aluso GmbH anerkannt wurden oder
unstreitig sind.
7.6 Die Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber
und bedarf der Zustimmung von der Firma Aluso GmbH. Diskontkosten bzw.
Wechselspesenkosten oder andere diesbezügliche Ausgaben gehen zu Lasten des
Kunden. In der Entgegennahme von Wechseln und Schecks liegt keine Stundung
der Forderung.
7.7 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden Scheck
oder Wechsel nicht eingelöst oder Zahlungen werden eingestellt, werden sämtliche
offenen Rechnungsbeträge unabhängig von einer möglicherweise vereinbarten
Stundung oder der Laufzeit des Wechsels sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt
bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden.
Hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs-, Insolvenzoder Konkursverfahrens. In einem solchen Fall kann die Firma Aluso GmbH die
Erfüllung noch ausstehender Lieferungen von der Bezahlung durch Vorkasse oder
der vorherigen Stellung von Sicherheiten abhängig machen. Kommt der Kunde der
Vorleistungspflicht nicht nach, kann die Firma Aluso GmbH nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder auch Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen.
7.8 Sollten Zahlungen des Kunden erfolgen, werden diese nach § 366 BGB
angerechnet. Für den Fall des Bestehens von Kosten- und Zinsansprüchen neben
einer Hauptschuld, werden eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, folgend
auf die Zinsen und abschließend auf die Hauptschuld angerechnet (§ 367 BGB).
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware so
lange bei der Firma Aluso GmbH, bis der Kunde den vollständigen Kaufpreis
beglichen hat.
8.2 Im Übrigen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung und aller
sonstigen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von der Firma Aluso GmbH.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die
Saldoforderung.
8.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt unter Ausschluss des § 950 BGB für
die Firma Aluso GmbH als Hersteller. Eine Verpflichtung für die Firma Aluso
GmbH wird dadurch nicht begründet. Erlischt das Eigentum von der Firma Aluso
GmbH an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung (§§ 947, 948
BGB), wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der
Verbindung oder Vermischung an die Firma Aluso GmbH übergeht. Der Kunde ist zur
handelsüblichen unentgeltlichen Verwahrung des (Mit-) Eigentums von der Firma
Aluso GmbH verpflichtet. Ware, an der die Firma Aluso GmbH (Mit-) Eigentum
zusteht, ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
8.4 Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbriefes ist der Kunde berechtigt,
Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Eine weitergehende Verpfändung,
Sicherheitsübereignung oder Vermietung der Vorbehaltsware sowie der Verbringung
ins Ausland ist dem Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Firma
Aluso GmbH nicht gestattet. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an
die Firma Aluso GmbH ab, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund eine
Weiterveräußerung erfolgt ist. Aluso erklärt hiermit die Annahme der Abtretung. Der
Kunde wird ermächtigt, die an die Firma Aluso GmbH abgetretenen Forderungen für
deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf der
Einzugsermächtigung ist zulässig, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt.
8.5 Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn einer
Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung von der Firma Aluso GmbH nicht
nachgegangen wird, kann die Firma Aluso GmbH nach einer vorherigen
angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch
in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. Dazu hat der Kunde den Mitarbeitern
oder einem beauftragten Dritten von der Firma Aluso GmbH Zutritt zu der noch in
seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und den unmittelbaren
Besitz daran zu verschaffen sowie ggf. bestehende Herausgabeansprüche gegen
Dritte abzutreten. Kosten der Rückholung hat der Kunde zu tragen.
8.6 Nach dem Rücktritt vom Vertrag ist die Firma Aluso GmbH zur Verwertung des
Vorbehaltsgutes berechtigt. Der Verwertungserlös wird – abzüglich angemessener
Verwertungskosten – auf die noch bestehenden Verbindlichkeiten des Kunden
angerechnet. Abgetretene Forderungen kann die Firma Aluso GmbH nach dem
Rücktritt unmittelbar bei dem Dritten einfordern. Zu diesem Zweck ist der Kunde auf
Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung bekannt zu geben und der Firma
Aluso GmbH die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben zu machen
sowie die erforderlichen Unterlagen herauszugeben.
8.7 Der Kunde hat die Firma Aluso GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres
Eigentums unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Außerdem sind alle Schäden
und Kosten vom Kunden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter
entstehen.
8.8 Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Betrag der zu sichernden Forderungen
um mehr als 10 %, ist die Firma Aluso GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur
Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt der Firma Aluso GmbH.
9. Gewährleistung
9.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
diesen gleichgestellt, so ist er verpflichtet, die Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen.
Herbei festgestellte Mängel hat er der Firma Aluso GmbH unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Mängelansprüche des Kunden
setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Versteckte Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Verletzt ein Kaufmann diese
Obliegenheiten, entfallen seine Gewährleistungsrechte.
9.2 Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist die Firma Aluso GmbH nach eigener
Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (Neulieferung) berechtigt. Ist die Firma
Aluso GmbH zur Nachbesserung/ Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere aus Gründen, die die Firma Aluso GmbH nicht zu verantworten hat,
oder sind beide Arten der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten
verbunden oder schlagen in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde, sofern weitere
Nachbesserungsversuche für Ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei einem nur unerheblichen
Mangel kommt ein Rücktritt nicht in Betracht.
9.3 Bei einer mangelhaften Montageanleitung beschränkt sich die Gewährleistung
zunächst auf die Lieferung einer neuen fehlerfreien Montageanleitung, es sei denn,
eine ordnungsgemäße Montage ist bereits erfolgt. Dies gilt nicht, wenn wegen der
mangelhaften Montageanleitung bereits ein Folgeschaden entstanden ist.
9.4 Die Gewährleistungsfrist gegenüber Nichtverbrauchern beträgt ein Jahr. Die
Fristen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben
hiervon unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
9.5 Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit der
Lieferung.
9.6 Rückansprüche des Kunden gegen die Firma Aluso GmbH aus § 478 BGB
bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlichen Mängelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für einen
über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadenersatzanspruch gilt
Punkt 10 der AGB entsprechend.
10. Haftung
10.1 Für weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, haftet die Firma Aluso GmbH nur nach den nachfolgenden
Bestimmungen.
10.2 Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, haftet die
Firma Aluso GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Mängeln, die
von der Firma Aluso GmbH arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit
garantiert wurde.
10.3 Im Fall einer schuldhaften Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten haftet
die Firma Aluso GmbH bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei
leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht ist – außer im Falle groben Verschuldens sowie der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit- auf den nach Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leichter
Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Warenwertes.
10.4 Schadensersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme der Haftung wegen
Vorsatzes – nach einem Jahr.
10.5 Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den
vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
11. Garantie
11.1 Für eine etwaige Garantie steht die Firma Aluso GmbH insoweit ein, wie Sie
vorher ausdrücklich erklärt wurde.
11.2 Soweit die Firma Aluso GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
abgibt, stehen dem Kunden die Rechte aus der Garantie gemäß den abgegebenen
Garantiebedingungen ausschließlich gegenüber der Firma Aluso GmbH zu. Die
Rechte des Kunden gegenüber dem Hersteller bleiben hiervon unberührt.
12. Datenschutz
Daten der Kunden werden von der Firma Aluso GmbH im erforderlichen Umfang
unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und aufbewahrt.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen
Verfassung.
13.2 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder diesen gleichgestellt ist, sind der Erfüllungsort und der
ausschließliche Gerichtsstand Potsdam. Die Firma Aluso GmbH ist jedoch dazu
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Hat der
Kunde seinen Firmensitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland und findet das Wiener UN- Kaufrecht (CISG)
Anwendung, so gelten die folgenden Regelungen:

Vertragsänderungen und Vertragsaufhebungen sind ausnahmslos schriftlich
zu vereinbaren.


Die Firma Aluso GmbH haftet nur dann auf Schadensersatz nach den
gesetzlichen Bestimmungen, wenn die Vertragsverletzung auf einer von der
Firma Aluso GmbH, von Ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Bei
der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Firma Aluso
GmbH auch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist die gelieferte Sache
vertragswidrig, steht dem Kunden das Recht auf Ersatzlieferung oder
Vertragsaufhebung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen die
Firma Aluso GmbH ausgeschlossen oder es dem Kunden unzumutbar ist, die
vertragswidrige Ware zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend
zu machen. In einem solchen Fall ist die Firma Aluso GmbH zunächst zur
Mängelbeseitigung berechtigt. Sollte diese fehlschlagen oder führt zu einer
unzumutbaren Verzögerung, so kann der Kunde nach seiner Wahl die
Vertragsaufhebung erklären oder Ersatzlieferung verlangen. Hierzu ist er auch
berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Beeinträchtigung
verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des
Kunden besteht. Bei der Lieferung ins Ausland haften wir nicht nach den
dortigen Vorschriften für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag
vorausgesetzten Verwendung der Sache. Die Firma Aluso GmbH haftet auch
nicht für anfallende Steuern.
Bei der Lieferung ins Ausland haftet die Firma Aluso GmbH nicht für durch
staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen
ausgelöste Lieferhindernisse.
14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen erfasst nicht den übrigen
vertraglichen Inhalt. Diese ist durch ergänzende Vertragsauslegung dem von den
Parteien jeweilig gewollten anzupassen.
Ihr Aluso-Team