Bekanntmachung I. Haushaltssatzung des Rhein-Neckar

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kämmereiamt
14.01 Finanzen
Bekanntmachung
I.
Haushaltssatzung
des Rhein-Neckar-Kreises für
das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 19, 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 79 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Kreistag am 13.12.2016 folgende HaushaltsI.
satzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
Haushaltssatzung
des Rhein-Neckar-Kreises für
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
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Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.
im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
628.472.602,38 €
1.2
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
624.370.983,84 €
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
1.4
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von
1.5
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
1.6
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0,00 €
1.7
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0,00 €
1.8
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0,00 €
1.9
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
2.
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
621.778.702,38 €
2.2
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
612.205.356,68 €
2.3
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit
4.101.618,54 €
0,00 €
4.101.618,54 €
4.101.618,54 €
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
9.573.345,70 €
2.4
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
4.201.100,00 €
2.5
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
34.392.550,00 €
2.6
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
2.7
-30.191.450,00 €
-20.618.104,30 €
2.8
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
5.500.000,00 €
2.9
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.760.100,00 €
2.10
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
3.739.900,00 €
2.11
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-16.878.204,30 €
signiert von: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis | am: 06.03.2017 | mit:
-2-
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
festgesetzt auf
5.500.000,00 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
650.000,00 €
§ 4 Kassenkredite
80.000.000,00 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
§ 5 Kreisumlage
Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 nach § 35 FAG
wird festgesetzt auf
der Steuerkraftsummen der Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises.
Heidelberg, den 13.12.2016
29,50 %
Stefan Dallinger, Landrat
II.
Wirtschaftsplan 2017
des Eigenbetriebs
„Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis“
für das Haushaltsjahr 2017
Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs „Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis“ festgesetzt auf:
§1
1. Im Erfolgsplan:
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
32.455.800 €
32.455.800 €
2. Im Vermögensplan:
Summe der Einnahmen / Ausgaben:
28.701.000 €
3. Mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionsmaßnahmen:
Neuaufnahmen 2017
6.650.000 €
4. Mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen:
1.300.000 €
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite:
Heidelberg, den 13.12.2016
7.500.000 €
Stefan Dallinger, Landrat
-3-
III.
Haushaltssatzung
der Freiherr von Ulner’schen Stiftung
für das Haushaltsjahr 2017
Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Haushaltssatzung der Freiherr von Ulner’schen Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.
im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
171.700 €
1.2
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
191.600 €
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-19.900 €
1.4
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von
1.5
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
1.6
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0€
1.7
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0€
1.8
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0€
1.9
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
2.
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
170.300 €
2.2
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
166.200 €
2.3
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
0€
-19.900 €
-19.900 €
4.100 €
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
2.4
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
0€
2.5
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
100.000 €
2.6
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
-100.000 €
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-95.900 €
2.7
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
2.8
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0€
2.9
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0€
2.10
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
2.11
0€
-95.900 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), wird festgesetzt auf
0€
-4-
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0€
§ 4 Kassenkredite
15.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
Heidelberg, den 13.12.2016
Stefan Dallinger, Landrat
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 21.02.2017 bzw. 23.02.2017 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung des Rhein-Neckar-Kreises, des Beschlusses des Kreistags
zur Feststellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Bau und Vermögen Rhein-NeckarKreis“ sowie die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Kreistags über die Haushaltssatzung der
Freiherr von Ulner’schen Stiftung für das Jahr 2017 bestätigt sowie die jeweils genehmigungspflichtigen Teile genehmigt.
IV.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan des Rhein-Neckar-Kreises, der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Bau und
Vermögen Rhein-Neckar-Kreis“ sowie der Haushaltsplan der Freiherr von Ulner’schen Stiftung
werden gem. § 81 Abs. 3 GemO sowie §§ 97 Abs.1, 96 Abs. 3 GemO, 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. §
48 LKrO in der Zeit vom
Dienstag, den 07.03.2017 bis einschl. Mittwoch, den 15.03.2017
öffentlich beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg,
Zimmer 237 (2. Obergeschoss) ausgelegt.
Heidelberg, den 06.03.2017
Rhein-Neckar-Kreis, Kämmereiamt