Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Kämmereiamt 14.01 Finanzen Bekanntmachung I. Haushaltssatzung des Rhein-Neckar-Kreises für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der §§ 19, 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Kreistag am 13.12.2016 folgende HaushaltsI. satzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: Haushaltssatzung des Rhein-Neckar-Kreises für § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt dddkfjslkfdjsdsdf Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 628.472.602,38 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 624.370.983,84 € 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0,00 € 1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0,00 € 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0,00 € 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 621.778.702,38 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 612.205.356,68 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.101.618,54 € 0,00 € 4.101.618,54 € 4.101.618,54 € (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 9.573.345,70 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.201.100,00 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 34.392.550,00 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.7 -30.191.450,00 € -20.618.104,30 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 5.500.000,00 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.760.100,00 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 3.739.900,00 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -16.878.204,30 € signiert von: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis | am: 06.03.2017 | mit: -2- § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 5.500.000,00 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 650.000,00 € § 4 Kassenkredite 80.000.000,00 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf § 5 Kreisumlage Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 nach § 35 FAG wird festgesetzt auf der Steuerkraftsummen der Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises. Heidelberg, den 13.12.2016 29,50 % Stefan Dallinger, Landrat II. Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs „Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis“ für das Haushaltsjahr 2017 Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs „Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis“ festgesetzt auf: §1 1. Im Erfolgsplan: Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: 32.455.800 € 32.455.800 € 2. Im Vermögensplan: Summe der Einnahmen / Ausgaben: 28.701.000 € 3. Mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen: Neuaufnahmen 2017 6.650.000 € 4. Mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen: 1.300.000 € §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite: Heidelberg, den 13.12.2016 7.500.000 € Stefan Dallinger, Landrat -3- III. Haushaltssatzung der Freiherr von Ulner’schen Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Haushaltssatzung der Freiherr von Ulner’schen Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 171.700 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 191.600 € 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -19.900 € 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0€ 1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0€ 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0€ 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 170.300 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 166.200 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit 0€ -19.900 € -19.900 € 4.100 € (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0€ 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 100.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -100.000 € (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -95.900 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0€ 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0€ 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.11 0€ -95.900 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), wird festgesetzt auf 0€ -4- § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0€ § 4 Kassenkredite 15.000 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Heidelberg, den 13.12.2016 Stefan Dallinger, Landrat Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 21.02.2017 bzw. 23.02.2017 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung des Rhein-Neckar-Kreises, des Beschlusses des Kreistags zur Feststellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Bau und Vermögen Rhein-NeckarKreis“ sowie die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Kreistags über die Haushaltssatzung der Freiherr von Ulner’schen Stiftung für das Jahr 2017 bestätigt sowie die jeweils genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. IV. Öffentliche Auslegung Der Haushaltsplan des Rhein-Neckar-Kreises, der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis“ sowie der Haushaltsplan der Freiherr von Ulner’schen Stiftung werden gem. § 81 Abs. 3 GemO sowie §§ 97 Abs.1, 96 Abs. 3 GemO, 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 48 LKrO in der Zeit vom Dienstag, den 07.03.2017 bis einschl. Mittwoch, den 15.03.2017 öffentlich beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg, Zimmer 237 (2. Obergeschoss) ausgelegt. Heidelberg, den 06.03.2017 Rhein-Neckar-Kreis, Kämmereiamt
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