Teilnahmebedingungen 1. Teilnahmebedingungen - Vertragsbestandteil Für die Teilnahme an unseren Seminaren gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen, soweit diese dem Vertrag wirksam zu Grunde gelegt wurden. 2. Anmeldung, Datenschutz Bitte melden Sie sich per E-Mail oder online mit dem Anmeldeformular an. Mit der Anmeldung, welche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages darstellt, erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt gemäß §§ 20-23 des Bundesdatenschutzgesetzes. Ihr Name erscheint auf einer Teilnehmerliste, die Bestandteil der Seminarunterlagen ist. Dieser Veröffentlichung können Sie widersprechen. Die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Seminare sowie zur Information über ähnliche Transfer-Angebote aus den Bereichen Weiterbildung & Forschung der VerbundHochschulen Harz, Anhalt und Merseburg erhoben, gespeichert und verarbeitet. Auch die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit es in diesem Rahmen notwendig ist. Diese Einwilligung können Sie jederzeit, zum Beispiel per E-Mail ([email protected]), mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Selbstverständlich achten wir bei der Verwendung Ihrer Daten auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen – insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes. Der Vertrag kommt mit Übersendung der Anmeldebestätigung durch die Hochschule Harz, spätestens aber mit der Begleichung des Teilnahmeentgeltes, zustande. 3. Rechnungsfälligkeit, Ausschluss Die für das Seminar vertraglich vereinbarten Kursentgelte sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung durch die Hochschule Harz erfolgt rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor Seminarbeginn, wenn feststeht, dass das Seminar nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden muss. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung des Kursentgeltes in Verzug, behält sich die Hochschule Harz vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend des § 5 belastet werden. 4. Rücktritt durch den Teilnehmer und Ersatzteilnehmer 4.1. Rücktritt durch den Teilnehmer Der Teilnehmer kann jederzeit von der Seminarbuchung zurücktreten. Bis 30 Tage vor dem Seminartermin ist der Rücktritt kostenlos möglich. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Hochschule Harz. Erfolgt der Rücktritt erst nach diesem Zeitpunkt, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des gesamten Kursentgeltes verpflichtet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme. 4.2 Ersatzteilnehmer Sie können jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen, der in die Rechte und Pflichten Ihres Vertrags eintritt. In diesem Fall haften der Ersatzteilnehmer und Sie als Gesamtschuldner für die Kursentgelte. 5. Teilnahmebescheinigung Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. 6. Seminarunterlagen Die Hochschule Harz bzw. die beauftragten Referenten stellen den Teilnehmern Seminarunterlagen zur Verfügung. Diese sind geistiges Eigentum des jeweiligen Herausgebers und dürfen nur mit dessen Genehmigung vervielfältigt oder für fremde Zwecke genutzt werden. 7. Rücktritt durch die Hochschule Harz wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl oder Ausfall der Dozentin/des Dozenten Die Hochschule Harz behält sich vor, das Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl, auf die in der Seminarausschreibung ausdrücklich hingewiesen wurde, oder des Ausfalls der Dozentin/des Dozenten bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn abzusagen oder zu verschieben. Die Hochschule Harz ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Bereits bezahlte Kursentgelte erstattet die Hochschule Harz selbstverständlich unverzüglich zurück. Die Hochschule Harz haftet in diesem Fall nicht für bereits gebuchte Beförderungsund Übernachtungsleistungen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Buchung. 8. Haftung Die Hochschule Harz haftet für bei Ihnen verursachte Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit sowie sonstige Schäden, soweit sie von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Hochschule Harz haftet nicht für von Ihnen zu dem Seminar mitgebrachte persönliche Gegenstände, die Ihnen während des Seminars abhandenkommen oder beschädigt werden, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung wurde durch die Hochschule Harz oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. 9. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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