Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1657 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 25. Januar 2017 – Drucksache 16/1369 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Eine europäische Strategie für kooperative intelligente Verkehrssysteme Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 25. Januar 2017 – Drucksache 16/1369 – Kenntnis zu nehmen. 22. 02. 2017 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Manfred Kern Willi Stächele Bericht Der Ausschuss für Europa und Internationales behandelte öffentlich die Mitteilung des Ministeriums für Verkehr, Drucksache 16/1369, in seiner 6. Sitzung am 22. Februar 2017. Ohne Aussprache empfahl der Ausschuss dem Plenum, von der Mitteilung Drucksache 16/1369 Kenntnis zu nehmen. 03. 03. 2017 Manfred Kern 1 Ausgegeben: 07. 03. 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1657 Empfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr an den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 25. Januar 2017 – Drucksache 16/1369 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Eine europäische Strategie für kooperative intelligente Verkehrssysteme Empfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 25. Januar 2017– Drucksache 16/1369 – Kenntnis zu nehmen. 22. 02. 2017 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Dr. Albrecht Schütte Karl Rombach Bericht Der Ausschuss für Verkehr beriet die Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 25. Januar 2017, Drucksache 16/1369, in seiner 5. Sitzung am 22. Februar 2017. Ein Abgeordneter der CDU bat um eine Einschätzung des Verkehrsministeriums, innerhalb welcher Zeiträume damit zu rechnen sei, dass Fahrzeuge über eine Steuerung per Autopilot im Stadtverkehr fahren könnten und dann auch komplett autonom fahren könnten. Der Minister für Verkehr legte dar, das automatisierte Fahren, das Gegenstand der vorliegenden Mitteilung der EU-Kommission sei, sei eine Vorstufe des autonomen Fahrens. Die EU gehe davon aus, dass zunächst verschiedene Applikationen, die den Fahrer in bestimmten Bereichen partiell unterstützten, wie etwa Bremsassistenzsysteme und Spurhaltesysteme, in den nächsten Jahren den Fahrzeugmarkt durchdringten. Er persönlich gehe davon aus, dass sich die Etablierung des autonomen Fahrens etwas länger hinziehen werde, als sich mancher Techniker dies vorstelle. Hierzu seien noch sehr viele gesellschaftliche und ethische Fragen zu klären. Nach seiner Einschätzung werde sich das autonome Fahren in bestimmten Bereichen wie etwa auf Autobahnen früher etablieren können als im Stadtverkehr, wo viele schwer kalkulierbare Faktoren wie insbesondere der Fußgängerverkehr berücksichtigt werden müssten. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1657 Das Landesverkehrsministerium beteilige sich an den Neuentwicklungen mit dem Baustelleninformationssystem des Landes. Es liege im Interesse des Landes, dass eine europäische Strategie für intelligente Verkehrssysteme entwickelt werde. Ziel sei nicht, dass möglichst viel Technik zum Einsatz komme, sondern dass die neuesten Technologien dazu genutzt würden, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die schädlichen Auswirkungen für die Umwelt zu reduzieren. Ein Abgeordneter der AfD merkte an, seine Fraktion bewerte die europäische Standardisierung in dem angesprochenen Bereich positiv. Er fragte, inwiefern die Landesregierung auf eine Reformierung des Wiener Übereinkommens hinwirken wolle, um eine europaweite Zulassung des autonomen Fahrens zu erreichen. Der Minister für Verkehr antwortete, das Wiener Übereinkommen sei in der Diskussion. Das Land Baden-Württemberg habe hierauf keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten. Die Bundesregierung habe einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der Folgeregelungen aus der bereits stattgefundenen Korrektur des Wiener Übereinkommens beinhalte. In Bezug auf das autonome Fahren seien noch einige heikle Fragen, etwa hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten des Systems, der Haftung oder der Verantwortung der Hersteller, zu klären. Einvernehmlich verabschiedete der Ausschuss die Empfehlung an den federführenden Ausschuss für Europa und Internationales, dem Plenum die Kenntnisnahme von der Mitteilung Drucksache 16/1369 zu empfehlen. 07. 03. 2017 Dr. Albrecht Schütte 3
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