Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 1657
16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Europa und Internationales
zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr
vom 25. Januar 2017
– Drucksache 16/1369
Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten;
hier: Eine europäische Strategie für kooperative intelligente
Verkehrssysteme
Beschlussempfehlung
Der Landtag wolle beschließen,
von der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 25. Januar 2017 – Drucksache 16/1369 – Kenntnis zu nehmen.
22. 02. 2017
Der Berichterstatter:
Der Vorsitzende:
Manfred Kern
Willi Stächele
Bericht
Der Ausschuss für Europa und Internationales behandelte öffentlich die Mitteilung des Ministeriums für Verkehr, Drucksache 16/1369, in seiner 6. Sitzung am
22. Februar 2017.
Ohne Aussprache empfahl der Ausschuss dem Plenum, von der Mitteilung Drucksache 16/1369 Kenntnis zu nehmen.
03. 03. 2017
Manfred Kern
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Ausgegeben: 07. 03. 2017
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 1657
Empfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr
an den Ausschuss für Europa und Internationales
zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 25. Januar 2017
– Drucksache 16/1369
Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten;
hier: Eine europäische Strategie für kooperative intelligente Verkehrssysteme
Empfehlung
Der Landtag wolle beschließen,
von der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 25. Januar 2017– Drucksache 16/1369 – Kenntnis zu nehmen.
22. 02. 2017
Der Berichterstatter:
Der Vorsitzende:
Dr. Albrecht Schütte
Karl Rombach
Bericht
Der Ausschuss für Verkehr beriet die Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom
25. Januar 2017, Drucksache 16/1369, in seiner 5. Sitzung am 22. Februar 2017.
Ein Abgeordneter der CDU bat um eine Einschätzung des Verkehrsministeriums,
innerhalb welcher Zeiträume damit zu rechnen sei, dass Fahrzeuge über eine Steuerung per Autopilot im Stadtverkehr fahren könnten und dann auch komplett autonom fahren könnten.
Der Minister für Verkehr legte dar, das automatisierte Fahren, das Gegenstand der
vorliegenden Mitteilung der EU-Kommission sei, sei eine Vorstufe des autonomen
Fahrens. Die EU gehe davon aus, dass zunächst verschiedene Applikationen, die
den Fahrer in bestimmten Bereichen partiell unterstützten, wie etwa Bremsassistenzsysteme und Spurhaltesysteme, in den nächsten Jahren den Fahrzeugmarkt
durchdringten.
Er persönlich gehe davon aus, dass sich die Etablierung des autonomen Fahrens
etwas länger hinziehen werde, als sich mancher Techniker dies vorstelle. Hierzu
seien noch sehr viele gesellschaftliche und ethische Fragen zu klären. Nach seiner
Einschätzung werde sich das autonome Fahren in bestimmten Bereichen wie etwa
auf Autobahnen früher etablieren können als im Stadtverkehr, wo viele schwer
kalkulierbare Faktoren wie insbesondere der Fußgängerverkehr berücksichtigt
werden müssten.
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 1657
Das Landesverkehrsministerium beteilige sich an den Neuentwicklungen mit dem
Baustelleninformationssystem des Landes. Es liege im Interesse des Landes, dass
eine europäische Strategie für intelligente Verkehrssysteme entwickelt werde. Ziel
sei nicht, dass möglichst viel Technik zum Einsatz komme, sondern dass die neuesten Technologien dazu genutzt würden, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die schädlichen Auswirkungen für die Umwelt zu reduzieren.
Ein Abgeordneter der AfD merkte an, seine Fraktion bewerte die europäische
Standardisierung in dem angesprochenen Bereich positiv. Er fragte, inwiefern die
Landesregierung auf eine Reformierung des Wiener Übereinkommens hinwirken
wolle, um eine europaweite Zulassung des autonomen Fahrens zu erreichen.
Der Minister für Verkehr antwortete, das Wiener Übereinkommen sei in der Diskussion. Das Land Baden-Württemberg habe hierauf keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten. Die Bundesregierung habe einen Gesetzentwurf in den Bundesrat
eingebracht, der Folgeregelungen aus der bereits stattgefundenen Korrektur des
Wiener Übereinkommens beinhalte. In Bezug auf das autonome Fahren seien noch
einige heikle Fragen, etwa hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten des Systems,
der Haftung oder der Verantwortung der Hersteller, zu klären.
Einvernehmlich verabschiedete der Ausschuss die Empfehlung an den federführenden Ausschuss für Europa und Internationales, dem Plenum die Kenntnisnahme
von der Mitteilung Drucksache 16/1369 zu empfehlen.
07. 03. 2017
Dr. Albrecht Schütte
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