Rita Schwarzelühr-Sutter Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Berlin Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel: (030) 227-73071 Fax: (030) 227-76173 Email: [email protected] Wahlkreisbüro Rita Schwarzelühr-Sutter MdB Wallstr. 9/ Kaiserstr. 22 79761 Waldshut-Tiengen Tel: (07751) 91 76 881 Fax: (07751) 91 76 882 E-Mail: [email protected] Stuttgart/Waldshut/Berlin, 08.03.2017/SK Pressemitteilung Atom/Entsorgung – Baden-Württemberg Endlagersuche wird transparent und wissenschaftsbasiert Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben heute in Berlin einen fraktionsübergreifenden Entwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes in den Bundestag eingebracht. Bis zum Jahr 2031 soll auf Grundlage eines wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahrens ein Endlagerstandort gefunden werden. Das novellierte Standortauswahlgesetz legt für die Endlagersuche die fachlichen Kriterien und Anforderungen fest. Aus Anlass des nun beginnenden parlamentarischen Verfahrens erklären die Bundestagsabgeordneten Ute Vogt und Rita Schwarzelühr-Sutter aus Baden-Württemberg: „Mit der Novellierung des Standortauswahlgesetzes ist der Startschuss für eine neue, offene und transparente Suche nach dem Endlagerstandort für die hochradioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung in Deutschland gefallen. Dieses Gesetz zählt zu den wichtigsten umweltpolitischen Initiativen in der Legislaturperiode. Es verleiht der Endlagersuche Bodenhaftung. Leitprinzip ist die „weiße Landkarte“: Das gesamte Bundesgebiet wird betrachtet, keine Region bevorzugt oder ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit wird in jeder Stufe des Verfahrens einbezogen. Es findet ein umfassendes Beteiligungsverfahren zum Standortauswahlverfahren statt. Zudem gibt es einen erweiterten Rechtsschutz . Wir starten ein faires, wissenschaftsbasiertes Verfahren, um bis 2031 den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden. Eine Endlagerentscheidung kann nur nach wissenschaftlichen Kriterien, nicht nach politischen Interessen getroffen werden. Dieses Standortauswahlgesetz ist aus unserer Sicht das Ergebnis und die tragfähige Lösung einer Reihe von wichtigen vorbereitenden Schritten, die wir in dieser Legislatur getan haben: Die Inventur des gesamten in Deutschland vorhandenen und absehbar noch anfallenden Atommülls wurde abgeschlossen und erstmals eine langfristige Entsorgungsstrategie verabschiedet. Die Atomkonzerne haben sich ihren finanziellen Pflichten bei der Stilllegung und dem Rückbau ihrer Rita Schwarzelühr-Sutter Mitglied des Deutschen Bundestages Atomkraftwerke gestellt und es wird sichergestellt, dass die von ihnen gebildeten MilliardenRückstellungen für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Mit der von uns vorgenommenen Neuorganisation im Endlagerbereich - dem neugegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit und der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) sowie dem Bundesamt für Strahlenschutz - verfügen wir nun auch über eine effiziente Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung und des Strahlenschutzes. Unser Ziel ist, die politischen Auseinandersetzungen rund um die Atomkraft auf Dauer zu überwinden. Jetzt geht es darum, die Hinterlassenschaften aus der Zeit der Nutzung der Atomenergie so sicher wie nur möglich auf der Grundlage eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses zu verwahren. Dieser Aufgabe müssen wir uns als Gesellschaft stellen. Wir hoffen deshalb auf eine breite Mehrheit für das Gesetz in Bundestag und Bundesrat.“ Weitere Informationen zum Standortauswahlgesetz, zu den Prinzipien sowie den nächsten Schritten des Auswahlverfahrens stehen bereit unter: www.bmub.bund.de/P1965/ Seite 2 von 2
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