PFARRGEMEINDERATSWAHL 19. März 2017 19. März 2017 PFARRGEMEINDERAT 2012-2017 In den vergangenen 5 Jahren haben folgende Frauen und Männer das Geschehen in unserer Pfarre mitgestaltet, mitgetragen und mit verantwortet. BRENCIC Monika Hausfrau CUDER Margit Beamtin JUCH Gerda Pensionistin KRIVOGRAD Johanna Religionslehrerin Mag. REGENYE Jasmin Betriebswirtin SCHNEIDER Roswitha Pfarrsekretärin Mag. Dr. GANSTER Walter Steuerberater DI MERAN Heinrich Angestellter SCHUSTER Hannelore HS–Lehrerin i.R. GUTSCHMAYER Sebastian Student NAVERSCHNIGG Josefine HS – Lehrerin i. R. SEDLACZEK Isolde Brigitte Pensionistin GRILZ Alois Pensionist HERMANN Eva- Maria Religionslehrerin OBERORTNER Sofie Pensionistin STANTA Hannes Otto Religionslehrer i. R. STARC Dieter Angestellter RODLER Annemarie Hausfrau Mag. URBAS Andreas Jurist Aufgaben des Pfarrgemeinderates Pfarrgemeindeordnung der Diözese Gurk §2 „Der Pfarrgemeinderat ist jenes Kollegium der Pfarre, das zusammen mit dem Pfarrvorsteher für die Seelsorge verantwortlich ist, sie mitträgt und Fragen des pfarrlichen Lebens entscheidet.“ 1. Zeitgemäßes Seelsorgekonzept Der PGR unterstützt den Pfarrvorsteher dabei, ein der Zeit und den Menschen gemäßes Programm für die Seelsorge zu entwickeln. Jede/r mit seinen/ihren Fähigkeiten und Kompetenzen. Dienst am Nächsten: sozialer Einsatz für die Benachteiligten der Gemeinde Verkündigungsdienst: Weitergabe des Glaubens in Bildung, Sakramenten und Öffentlichkeitsarbeit. Dienst an der Gemeinschaft: Förderung des Zusammenlebens in Toleranz. Dazu ernennt er jeweils eine/n Grundbeauftragte/n, der/die gemeinsam mit anderen Sorge dafür trägt, dass dieser Grundvollzug zeitgemäß, evangeliumsgemäß und als Dienst an den Menschen vollzogen wird. 5. Kommunikation Der PGR bemüht sich um die Verständigung und das Zusammenleben aller Menschen gemäß dem Evangelium. Er fördert den Dialog zwischen den Volksgruppen, zwischen den Geschlechtern und mit den anderen christlichen Kirchen. Der PGR bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen. Dies geschieht durch verschiedene Bildungsveranstaltungen und Austauschrunden. Weiters soll der PGR Pfarrversammlungen abhalten, wo er über seine Tätigkeit berichtet und wichtige Anliegen der Pfarre klärt. 3. Orientierung am Evangelium 6. Weiterbildung Grundlage für das Zusammenleben in der Pfarre und für die Arbeit im Pfarrgemeinderat ist die Botschaft des Evangeliums – Gottesliebe und Nächstenliebe Durch Weiterbildung und religiöse Vertiefung stärken die Pfarrgemeinderäte die Kompetenz für ihre Arbeit. 4. Sorge für die Grundaufträge Innerhalb des PGR führt der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen lt. PGO die Vermögens- und Finanzverwaltung der Pfarrgemeinde. Das Geld dient der Unterstützung der pfarrlichen Seelsorge. 2. Zusammenleben in Toleranz Der PGR sorgt sich um die Umsetzung der vier Grundvollzüge: Gottesdienst: zeitgemäße Gottesdienstformen und Formen des Gebetes. 7. Finanzverwaltung Am Sonntag, 19. März 2017 ist der Pfarrgemeinderat neu zu wählen. Wahlmotto: Der Wahlvorstand wird die Genannten nach der Wahl in der Reihenfolge der erreichten Stimmen anfragen, ob sie die Wahl annehmen. Wer zusagt, gilt als gewählt. Wie gewählt wird Wahlberechtigt sind Katholiken, 1. die am Wahltag in der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und 2. vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlberechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen. Wahlmodelle Im PGR haben wir uns für das Modell der URWAHL entschieden, daher gibt es keine Kandidatenliste Sie bestimmen selbst, wem Sie Ihre Stimme geben Sie können Personen auf dem vorgesehenen Wahlzettl nennen, die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben; gewillt sind, die Aufgaben und Pflichten im Pfarrgemeinderat und seinen Ausschüssen zu erfüllen; sich aktiv am Pfarrleben beteiligen. Mit dem nächsten Pfarrblatt erhalten Sie den offiziellen Stimmzettel für die Wahl. Studieren Sie noch einmal die Entscheidungshilfen und tragen Sie in Ruhe schon zuhause die Kandidaten /Kandidatinnen ihrer Wahl ein. Die ausgefüllten Stimmzettel werfen Sie dann bei der persönlichen Wahl am Sonntag in die Wahlurne. Der Stimmzettel ist gültig, wenn Sie nicht mehr als 10 Namen angegeben haben (So viele, wie Rubriken vorgezeichnet sind). Achtung Briefwähler! Sollten Sie am Wahltag durch Krankheit verhindert oder nicht zuhause sein, so: Melden Sie ihrem Pfarrblattboten oder im Pfarrhof, dass Sie die Möglichkeit der Briefwahl nützen wollen. Sie erhalten dann von ihrem Boten einen Stimmzettel mit einem offiziellen Briefkuvert für die Briefwahl. Solche Kuverts bekommen Sie selbstverständlich auch in der Pfarrkanzlei und zwar während der Bürozeiten: Überlegen Sie schon jetzt, wen Sie in den Pfarrgemeinderat wählen möchten: Wen vom bisherigen PGR möchte ich nennen? Wen kenne ich vom Sonntagsgottesdienst? Wen aus meinem Haus oder aus meiner Straße will ich anführen? Denken Sie bitte auch an Jugendliche, die Vertreter im PGR sein können. Schreiben Sie bitte Frauen und Männer in „ausgewogener Zahl“ auf. - Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr - Mittwoch bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Welche Interessen möchte ich im PGR vertreten haben und wer könnte diese Interessen vertreten? Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in ein neutrales Kuvert, das verschlossen wird. Wer könnte gesellschaftlich benachteiligte Gruppen in der Pfarre im PGR vertreten? Das neutrale Kuvert mit dem Stimmzettel legen Sie dann ins offizielle Kuvert und verschließen dieses ebenfalls. Welche Menschen haben besondere Fähigkeiten in den Bereichen Caritas, Gottesdienst, Verkündigung, Gemeinschaft Schreiben Sie auf die Rückseite des offiziellen Kuverts ihren Namen und ihre Adresse! Achten Sie darauf, dass das Briefwahlkuvert spätestens am Wahltag bei der Wahlkommission im Pfarrhof eingelangt ist! Für den Wahlvorstand
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