Informationsblatt zur PGR Wahl 1

PFARRGEMEINDERATSWAHL
19. März 2017 19. März 2017
PFARRGEMEINDERAT
2012-2017
In den vergangenen 5 Jahren haben folgende Frauen und Männer das Geschehen
in unserer Pfarre mitgestaltet, mitgetragen und mit verantwortet.
BRENCIC
Monika
Hausfrau
CUDER
Margit
Beamtin
JUCH
Gerda
Pensionistin
KRIVOGRAD
Johanna
Religionslehrerin
Mag.
REGENYE
Jasmin
Betriebswirtin
SCHNEIDER
Roswitha
Pfarrsekretärin
Mag. Dr. GANSTER
Walter
Steuerberater
DI MERAN
Heinrich
Angestellter
SCHUSTER
Hannelore
HS–Lehrerin
i.R.
GUTSCHMAYER
Sebastian
Student
NAVERSCHNIGG
Josefine
HS – Lehrerin i. R.
SEDLACZEK
Isolde Brigitte
Pensionistin
GRILZ
Alois
Pensionist
HERMANN
Eva- Maria
Religionslehrerin
OBERORTNER
Sofie
Pensionistin
STANTA
Hannes Otto
Religionslehrer
i. R.
STARC
Dieter
Angestellter
RODLER
Annemarie
Hausfrau
Mag. URBAS
Andreas
Jurist
Aufgaben
des Pfarrgemeinderates
Pfarrgemeindeordnung der Diözese Gurk §2
„Der Pfarrgemeinderat ist jenes
Kollegium der Pfarre, das
zusammen mit dem Pfarrvorsteher
für die Seelsorge verantwortlich ist,
sie mitträgt und Fragen des
pfarrlichen Lebens entscheidet.“
1. Zeitgemäßes Seelsorgekonzept
Der PGR unterstützt den Pfarrvorsteher dabei, ein der Zeit und den Menschen gemäßes Programm für die
Seelsorge zu entwickeln. Jede/r mit
seinen/ihren Fähigkeiten und Kompetenzen.
Dienst am Nächsten:
sozialer Einsatz für die Benachteiligten der Gemeinde
Verkündigungsdienst:
Weitergabe des Glaubens in Bildung,
Sakramenten und Öffentlichkeitsarbeit.
Dienst an der Gemeinschaft:
Förderung des Zusammenlebens in
Toleranz.
Dazu ernennt er jeweils eine/n Grundbeauftragte/n, der/die gemeinsam mit
anderen Sorge dafür trägt, dass dieser
Grundvollzug zeitgemäß,
evangeliumsgemäß und als Dienst an
den Menschen vollzogen wird.
5. Kommunikation
Der PGR bemüht sich um die Verständigung und das Zusammenleben
aller Menschen gemäß dem Evangelium. Er fördert den Dialog zwischen
den Volksgruppen, zwischen den
Geschlechtern und mit den anderen
christlichen Kirchen.
Der PGR bemüht sich um
Information, Meinungsbildung und
Austausch von Erfahrungen. Dies
geschieht durch verschiedene
Bildungsveranstaltungen und
Austauschrunden. Weiters soll der
PGR Pfarrversammlungen abhalten,
wo er über seine Tätigkeit berichtet
und wichtige Anliegen der Pfarre
klärt.
3. Orientierung am Evangelium
6. Weiterbildung
Grundlage für das Zusammenleben in
der Pfarre und für die Arbeit im
Pfarrgemeinderat ist die Botschaft des
Evangeliums – Gottesliebe und
Nächstenliebe
Durch Weiterbildung und religiöse
Vertiefung stärken die Pfarrgemeinderäte die Kompetenz für ihre Arbeit.
4. Sorge für die Grundaufträge
Innerhalb des PGR führt der
Ausschuss für Verwaltung und
Finanzen lt. PGO die Vermögens- und
Finanzverwaltung der Pfarrgemeinde.
Das Geld dient der Unterstützung der
pfarrlichen Seelsorge.
2. Zusammenleben in Toleranz
Der PGR sorgt sich um die
Umsetzung der vier Grundvollzüge:
Gottesdienst:
zeitgemäße Gottesdienstformen und
Formen des Gebetes.
7. Finanzverwaltung
Am Sonntag, 19. März 2017
ist der Pfarrgemeinderat
neu zu wählen.
Wahlmotto:
Der Wahlvorstand wird die Genannten
nach der Wahl in der Reihenfolge der
erreichten Stimmen anfragen, ob sie
die Wahl annehmen.
Wer zusagt, gilt als gewählt.
Wie gewählt wird
Wahlberechtigt sind Katholiken,
1. die am Wahltag in der Pfarre ihren
ordentlichen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt haben und
2. vor dem 1. Jänner des Wahljahres
das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahlberechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen.
Wahlmodelle
Im PGR haben wir uns für das Modell
der URWAHL entschieden, daher
gibt es keine Kandidatenliste
Sie bestimmen selbst, wem Sie Ihre
Stimme geben
Sie können Personen auf dem
vorgesehenen Wahlzettl nennen, die
 vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben;
 gewillt sind, die Aufgaben und
Pflichten im Pfarrgemeinderat
und seinen Ausschüssen zu erfüllen;
 sich aktiv am Pfarrleben beteiligen.
 Mit dem nächsten Pfarrblatt
erhalten Sie den offiziellen
Stimmzettel für die Wahl.
 Studieren Sie noch einmal die
Entscheidungshilfen und tragen
Sie in Ruhe schon zuhause die
Kandidaten /Kandidatinnen
ihrer Wahl ein.
 Die ausgefüllten Stimmzettel
werfen Sie dann bei der
persönlichen Wahl am Sonntag
in die Wahlurne.
 Der Stimmzettel ist gültig, wenn
Sie nicht mehr als 10 Namen
angegeben haben (So viele, wie
Rubriken vorgezeichnet sind).
Achtung
Briefwähler!
Sollten Sie am Wahltag durch
Krankheit verhindert oder nicht
zuhause sein, so:
 Melden Sie ihrem Pfarrblattboten oder im Pfarrhof, dass Sie
die Möglichkeit der Briefwahl
nützen wollen.
 Sie erhalten dann von ihrem
Boten einen Stimmzettel mit
einem offiziellen Briefkuvert
für die Briefwahl.
 Solche Kuverts bekommen Sie
selbstverständlich auch in der
Pfarrkanzlei und zwar während
der Bürozeiten:
Überlegen Sie schon jetzt, wen Sie
in den Pfarrgemeinderat wählen
möchten:
 Wen vom bisherigen PGR
möchte ich nennen?
 Wen kenne ich vom
Sonntagsgottesdienst?
 Wen aus meinem Haus oder
aus meiner Straße will ich
anführen?
 Denken Sie bitte auch an
Jugendliche, die Vertreter im
PGR sein können.
 Schreiben Sie bitte Frauen
und Männer in
„ausgewogener Zahl“ auf.
- Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
und 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Mittwoch bis Freitag von
08.00 bis 12.00 Uhr
 Welche Interessen möchte ich
im PGR vertreten haben und
wer könnte diese Interessen
vertreten?
 Der ausgefüllte Stimmzettel
kommt in ein neutrales
Kuvert, das verschlossen wird.
 Wer könnte gesellschaftlich
benachteiligte Gruppen in der
Pfarre im PGR vertreten?
 Das neutrale Kuvert mit dem
Stimmzettel legen Sie dann ins
offizielle Kuvert und verschließen dieses ebenfalls.
 Welche Menschen haben
besondere Fähigkeiten in den
Bereichen Caritas,
Gottesdienst, Verkündigung,
Gemeinschaft
 Schreiben Sie auf die Rückseite
des offiziellen Kuverts ihren
Namen und ihre Adresse!
 Achten Sie darauf, dass das
Briefwahlkuvert spätestens am
Wahltag bei der Wahlkommission im Pfarrhof eingelangt
ist!
Für den
Wahlvorstand