Die Stadterweiterung finanzieren

DIE STADTERWEITERUNG FINANZIEREN
LUKAS TOCKNER I 7. MÄRZ 2017
Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017
GLIEDERUNG DES VORTRAGES
 Europäische Ebene: mehr Spielraum für öffentliche
Investitionen
 Steuern und Abgaben in Österreich: Grundsteuer und
Wohnbauförderungsbeitrag
 Innovative Finanzierungsansätze:
 Beteiligungen institutioneller Anleger an gemeinnützigen
Bauvereinigungen attraktiver machen
 Die Wohnbauinvestitionsbank
Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017
EUROPÄISCHE EBENE: GOLDENE
INVESTITIONSREGEL UMSETZEN
 Zinsen für öffentliche Anleihen sind so günstig wie noch nie:
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Jänner 2017, Anleihe mit Restlaufzeit bis 2047: 1,468%
Februar 2017, Anleihe mit Restlaufzeit bis 2026: 0,601%
Kreditfinanzierte Investitionen gerechtfertigt, wenn auch
zukünftige Generationen von diesen profitieren
Europäische Fiskalregeln und deren nationalstaatliche
Umsetzung verunmöglichen es, Investitions- und damit
Wertschöpfungs- und Beschäftigungschancen
wahrzunehmen
Daher: Goldene Investitionsregel auf EU-Ebene umsetzen,
um Handlungsspielraum der öffentlichen Körperschaften zu
erhöhen
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REFORM DER GRUNDSTEUER
 Umschichtung der Steuerlast von Arbeitseinkommen zu
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Vermögen wünschenswert
Steuerliche Bewertung der Immobilienvermögen in
Österreich (sogenannte Einheitswerte) weit von Realität
entfernt
Internationale Studien belegen, dass Grundsteuerreform
zweckmäßig ist – sowohl hinsichtlich Beschäftigungs- wie
auch Verteilungswirkung (IWF, OECD, Eurostat)
Aufkommen geht zu Gänze an Gemeinden – eben diese sind
in wachsenden Ballungszentren mit großen Investitionsund Finanzierungserfordernisse konfrontiert
Wohnpolitisch zu bedenken: Überwälzbarkeit der
Grundsteuer auf MieterInnen sollte gestrichen werden
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DER WOHNBAUFÖRDERUNGSBEITRAG
 Gemäß dem neuen Finanzausgleich ist der
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Wohnbauförderungsbeitrag ab 1. Jänner 2018 eine
Landesabgabe; Länder können Höhe des Beitrages
zukünftig beliebig festsetzen
Ist im Hinblick auf eine mittelfristig mögliche Spirale nach
unten kritisch zu sehen
AK Forderung: Die Länder sollen sich dazu bekennen, den
Beitrag nicht zu senken und das Aufkommen für
Wohnbauförderung zu verwenden. Im Sinne einer
nachhaltigen Verwendung soll mit Darlehen gefördert
werden.
Bei Bedarf sollte ferner eine maßvolle Erhöhung erwogen
werden
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INNOVATIVE FINANZIERUNG: INSTITUTIONELLE
ANLEGER UND WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEIT
 Adaptiertes Regierungsprogramm sieht vor, dass Anteile an
gemeinnützigen Bauvereinigungen welche als GmbH oder
AG organisiert sind, von den jeweiligen Eigentümern über
dem Nennwert (also mit Gewinn) veräußert werden sollen
dürfen. Die Regelungen in der Wohnungsgemeinnützigkeit
zu den beschränkten Möglichkeiten der
Gewinnausschüttung sollen dem Vernehmen nach aufrecht
blieben.
Unklar ist derzeit, ob das a) für alle Anteile oder b) für neu
einbezahlte Anteile gelten soll.
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INNOVATIVE FINANZIERUNG: INSTITUTIONELLE
ANLEGER UND WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEIT
 Zu a) hier wäre zu befürchten, dass sich etwa kommunale
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Eigentümer in großem Stil, etwa aufgrund von budgetären
Erwägungen von Anteilen trennen.
Zu b) neu einbezahlte Anteile könnten durch verstärkten
Eigentumswohnungsbau und Abverkauf von bestehenden
Mietwohnungen aufgewertet werden
In beiden Fällen gilt, dass Verkäufe zu Preisen über dem
Nennwert den Druck auf die Beschränkungen der
Gewinnausschüttung erhöhen werden
Ferner ist sehr zweifelhaft, ob die
Körperschaftssteuerbefreiung der GBV aufrecht erhalten
werden könnte
Potentiell könnten sich auch europarechtliche Probleme
ergeben (ähnlich dem Fall in Holland)
Fazit: der Vorschlag bedroht die Wohnungsgemeinnützigkeit
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INNOVATIVE FINANZIERUNG: DIE
WOHNBAUINVESTITIONSBANK
 Ist seit Oktober 2016 gegründet, derzeit werden letzte rechtliche
Details bezüglich der Bundeshaftungen geklärt.
 Wir gehen davon aus, dass heuer Geld von der WBIB auf
Baustellen im Land ankommen wird; WBIB wird Geschäftstätigkeit
mit einem Darlehen der Europäischen Investitionsbank beginnen;
erste Tranche in der Höhe von 100 Millionen € ist geplant.
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Wohnbauinvestitionsbank ist einerseits mit den europäischen
Fiskalregeln vereinbar und nimmt andererseits Rücksicht auf
bewährte österreichische Wohnbaustrukturen
§ 4 Absatz 1 WBIB-G „Bei der Vermietung WBIB-finanzierten
Wohnraums hat der jeweilige Finanzierungs- und Förderwerber
sicherzustellen, dass die Miete (das Entgelt) jenen Betrag nicht
übersteigt, der für die Zuerkennung von Mitteln aus der
Wohnbauförderung maßgebend ist oder den Entgeltbestimmungen
des § 14 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (...) entspricht.“
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INNOVATIVE FINANZIERUNG:
WOHNBAUINVESTITIONSBANK
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Wohnbauinvestitionsbank wird es ermöglichen, dass außerordentliche
Niedrigzinsniveau für die Stadterweiterung zu nutzen
Am Beispiel von Wien:
Ein m² geförderter Wohnraum erfordert rund 650 € im Stadtbudget.
1.000 Wohnungen à 70m² Nutzfläche somit rund 45,5 Millionen €.
Wenn 200€/m² davon zukünftig statt aus dem Stadtbudget von der
Wohnbauinvestitionsbank kommen, findet die Stadt mit rund 31,5
Millionen € pro 1.000 Wohnungen budgetär das Auslangen.
Wohnungsbezogene Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und
Straßen kosten gemäß Information einer großen gemeinnützigen
Bauvereinigung in Wien zwischen 15.000 und 20.000€ pro Wohnung.
Nimmt man im Mittel 17.500 €, dann kann mit den freigewordenen 14
Millionen € die wohnungsbezogene Infrastruktur für 800
Wohnungen bei konstantem Stadtbudget finanziert werden.
HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT