DIE STADTERWEITERUNG FINANZIEREN LUKAS TOCKNER I 7. MÄRZ 2017 Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017 GLIEDERUNG DES VORTRAGES Europäische Ebene: mehr Spielraum für öffentliche Investitionen Steuern und Abgaben in Österreich: Grundsteuer und Wohnbauförderungsbeitrag Innovative Finanzierungsansätze: Beteiligungen institutioneller Anleger an gemeinnützigen Bauvereinigungen attraktiver machen Die Wohnbauinvestitionsbank Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017 EUROPÄISCHE EBENE: GOLDENE INVESTITIONSREGEL UMSETZEN Zinsen für öffentliche Anleihen sind so günstig wie noch nie: Jänner 2017, Anleihe mit Restlaufzeit bis 2047: 1,468% Februar 2017, Anleihe mit Restlaufzeit bis 2026: 0,601% Kreditfinanzierte Investitionen gerechtfertigt, wenn auch zukünftige Generationen von diesen profitieren Europäische Fiskalregeln und deren nationalstaatliche Umsetzung verunmöglichen es, Investitions- und damit Wertschöpfungs- und Beschäftigungschancen wahrzunehmen Daher: Goldene Investitionsregel auf EU-Ebene umsetzen, um Handlungsspielraum der öffentlichen Körperschaften zu erhöhen Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017 REFORM DER GRUNDSTEUER Umschichtung der Steuerlast von Arbeitseinkommen zu Vermögen wünschenswert Steuerliche Bewertung der Immobilienvermögen in Österreich (sogenannte Einheitswerte) weit von Realität entfernt Internationale Studien belegen, dass Grundsteuerreform zweckmäßig ist – sowohl hinsichtlich Beschäftigungs- wie auch Verteilungswirkung (IWF, OECD, Eurostat) Aufkommen geht zu Gänze an Gemeinden – eben diese sind in wachsenden Ballungszentren mit großen Investitionsund Finanzierungserfordernisse konfrontiert Wohnpolitisch zu bedenken: Überwälzbarkeit der Grundsteuer auf MieterInnen sollte gestrichen werden Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017 DER WOHNBAUFÖRDERUNGSBEITRAG Gemäß dem neuen Finanzausgleich ist der Wohnbauförderungsbeitrag ab 1. Jänner 2018 eine Landesabgabe; Länder können Höhe des Beitrages zukünftig beliebig festsetzen Ist im Hinblick auf eine mittelfristig mögliche Spirale nach unten kritisch zu sehen AK Forderung: Die Länder sollen sich dazu bekennen, den Beitrag nicht zu senken und das Aufkommen für Wohnbauförderung zu verwenden. Im Sinne einer nachhaltigen Verwendung soll mit Darlehen gefördert werden. Bei Bedarf sollte ferner eine maßvolle Erhöhung erwogen werden Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017 INNOVATIVE FINANZIERUNG: INSTITUTIONELLE ANLEGER UND WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEIT Adaptiertes Regierungsprogramm sieht vor, dass Anteile an gemeinnützigen Bauvereinigungen welche als GmbH oder AG organisiert sind, von den jeweiligen Eigentümern über dem Nennwert (also mit Gewinn) veräußert werden sollen dürfen. Die Regelungen in der Wohnungsgemeinnützigkeit zu den beschränkten Möglichkeiten der Gewinnausschüttung sollen dem Vernehmen nach aufrecht blieben. Unklar ist derzeit, ob das a) für alle Anteile oder b) für neu einbezahlte Anteile gelten soll. Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017 INNOVATIVE FINANZIERUNG: INSTITUTIONELLE ANLEGER UND WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEIT Zu a) hier wäre zu befürchten, dass sich etwa kommunale Eigentümer in großem Stil, etwa aufgrund von budgetären Erwägungen von Anteilen trennen. Zu b) neu einbezahlte Anteile könnten durch verstärkten Eigentumswohnungsbau und Abverkauf von bestehenden Mietwohnungen aufgewertet werden In beiden Fällen gilt, dass Verkäufe zu Preisen über dem Nennwert den Druck auf die Beschränkungen der Gewinnausschüttung erhöhen werden Ferner ist sehr zweifelhaft, ob die Körperschaftssteuerbefreiung der GBV aufrecht erhalten werden könnte Potentiell könnten sich auch europarechtliche Probleme ergeben (ähnlich dem Fall in Holland) Fazit: der Vorschlag bedroht die Wohnungsgemeinnützigkeit Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017 INNOVATIVE FINANZIERUNG: DIE WOHNBAUINVESTITIONSBANK Ist seit Oktober 2016 gegründet, derzeit werden letzte rechtliche Details bezüglich der Bundeshaftungen geklärt. Wir gehen davon aus, dass heuer Geld von der WBIB auf Baustellen im Land ankommen wird; WBIB wird Geschäftstätigkeit mit einem Darlehen der Europäischen Investitionsbank beginnen; erste Tranche in der Höhe von 100 Millionen € ist geplant. Wohnbauinvestitionsbank ist einerseits mit den europäischen Fiskalregeln vereinbar und nimmt andererseits Rücksicht auf bewährte österreichische Wohnbaustrukturen § 4 Absatz 1 WBIB-G „Bei der Vermietung WBIB-finanzierten Wohnraums hat der jeweilige Finanzierungs- und Förderwerber sicherzustellen, dass die Miete (das Entgelt) jenen Betrag nicht übersteigt, der für die Zuerkennung von Mitteln aus der Wohnbauförderung maßgebend ist oder den Entgeltbestimmungen des § 14 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (...) entspricht.“ Die Stadterweiterung finanzieren I 7. März 2017 INNOVATIVE FINANZIERUNG: WOHNBAUINVESTITIONSBANK Wohnbauinvestitionsbank wird es ermöglichen, dass außerordentliche Niedrigzinsniveau für die Stadterweiterung zu nutzen Am Beispiel von Wien: Ein m² geförderter Wohnraum erfordert rund 650 € im Stadtbudget. 1.000 Wohnungen à 70m² Nutzfläche somit rund 45,5 Millionen €. Wenn 200€/m² davon zukünftig statt aus dem Stadtbudget von der Wohnbauinvestitionsbank kommen, findet die Stadt mit rund 31,5 Millionen € pro 1.000 Wohnungen budgetär das Auslangen. Wohnungsbezogene Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Straßen kosten gemäß Information einer großen gemeinnützigen Bauvereinigung in Wien zwischen 15.000 und 20.000€ pro Wohnung. Nimmt man im Mittel 17.500 €, dann kann mit den freigewordenen 14 Millionen € die wohnungsbezogene Infrastruktur für 800 Wohnungen bei konstantem Stadtbudget finanziert werden. HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
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