Stadtwald Sundern Langscheid 2017

Forstbetrieb der Stadt Sundern
Brennholzvergabe/ Stadtwald Sundern Langscheid 2017
Die Stadt Sundern vergibt Brennholz im Wege einer freihändigen Vergabe aus dem Stadtwald
Sundern-Langscheid, Allendorf, Sundern/Settmecke und Endorfer-Hütte.
Interessenten bekunden ihr Kaufinteresse per E-Mail oder per Post.
Angaben zum Verfahren:
Interessenten senden in dem Zeitraum vom 06.03.2017 bis 17.03.2017
eine E-Mail oder ein Anschreiben an folgende Adresse:
[email protected]
oder per Post
Stadt Sundern
Abt. 3.3. Grundstücke und Gebäude
Frau Kaip-Bücher
Rathausplatz 1
59846 Sundern
Im Anschluss an die Bewerbungsfrist werden die Brennholzmengen den Bewerbern zugewiesen.
Dabei werden individuelle Wünsche berücksichtigt, so dass jeder Interessent Brennholz bekommt.
Des Weiteren werden anschließend, falls möglich, weitere Wünsche nach „größeren Mengen“
berücksichtigt.
Die Zuschlagserteilung und somit auch das Ergebnis der Zuweisung der Lose findet vor Ort im
Stadtwald Sundern-Langscheid statt. Den Bewerbern wird das Ergebnis NICHT vorab schriftlich
mitgeteilt.
Für die Übergabe des Brennholzes an den Käufer stehen zwei Termine zur Verfügung:
Treffpunkt ist gegenüber dem „Mosaik“ an der Straße „Zum Sorpedamm“ = (Natoparkplatz)
1. Termin: Mittwoch, den 29.03.2017 ab 10:00 Uhr
2. Termin: Freitag, den 31.03.2017 ab 13:00 Uhr
Bedingungen:
Die E-Mail soll folgendes beinhalten:
- Telefonnummer für Rückfragen
- Name und Rechnungsanschrift des Kaufinteressenten
- Gewünschtes Sortiment
- Gewünschte Menge
- Angaben zum Motorsägenschein (wann, wo und durch wen ausgestellt)
Die Fachkunde im Umgang mit der Motorsäge ist zwingend durch einen Motorsägenschein
nachzuweisen.
Unvollständige Bestellungen können nur nachrangig bearbeitet werden.
Preisangaben:
Lang am Weg feines Holz
(Bu)
:
55,00€/FM
(Nur zur Information: -> ca.38,00 €/RM -> ca. 27,00 €/SRM)
Endorfer Hütte
Lang am Weg grobes Holz
(Bu)
:
50,00€/FM
(Nur zur Information: -> ca.34,50 €/RM -> ca.25,00 €/SRM)
Langscheid und Allendorf
Flächenaufarbeitung:
nach Liste und Karte
Durchforstung:
nach Liste und Karte
Sortimente:
1. Laubholz (zumeist Buchen-Kronenholz) lang an den Waldweg gezogen. Preis je gemessener
Holzmasse. Das Holz liegt an den in der Karte „Blau“ dargestellten Wegen. Es sind
Portionsgrößen von 2,00 FM -38,00 FM vorbereitet.
2. Kronenholz aus der Durchforstung und Buchenrestholz im Bestand liegend. Dieses ist durch
eigene Kraft an den Weg zu bringen. Preis je Fläche. Die Flächen sind in der Karte (rot) und in
der Liste.
3. Erste Durchforstung im Laubholz, durchzuführen durch den Erwerber. Preis je Fläche. Buche,
Birke und teilw. Nadelholz. Die Flächen sind in der Karte (grün) und in der Liste.
Ort / Lage:
Die Lage der einzelnen Flächen ist der Karte zu entnehmen. Eine vorzeitige Besichtigung ist somit
fußläufig möglich.
Zahlungsbedingungen:
Der Rechnungsbetrag muss vor Abholung der Ware auf eines der städtischen Konten eingezahlt sein.
Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich.
Zusätzliche Bedingungen:
1. Das Holz kann nach Eingang des Kaufbetrages bis zum 31.05.2017 geborgen, bearbeitet und
abgeholt werden. Ein Befahren des Reviers zu einem späteren Zeitpunkt ist nur nach
Absprache und mit Genehmigung durch den Verkäufer möglich.
2. Sämtliche Motorsägenarbeiten dürfen nur durch fachkundige Personen (Motorsägenschein)
mit kompletter Schutzausrüstung durchgeführt werden und es ist zwingend notwendig, dass
eine zweite Person mit vor Ort ist. Alleinarbeit an der Motorsäge ist strengstens untersagt.
(Ein Handy ersetzt nicht die zweite Person). Bei Verstößen gegen die gültigen
Unfallverhütungsvorschriften erfolgt die Ausweisung aus dem Revier bis die Arbeitssicherheit
wieder hergestellt ist.
3. Das Holz bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Stadt Sundern. Das Risiko des
zufälligen Untergangs (Diebstahl etc.) geht mit Zuschlagserteilung (Zuweisung/Übergabe) an
den Käufer über.
4. In der Selbstwerbung der Sortimente Kronenholz und Erstdurchforstung dürfen die Flächen
nicht flächig befahren werden. Eine Befahrung ist ausschließlich auf den gezeichneten
Rückegassen möglich. Bei Wetterlagen und Bodenfeuchten, die ein schadloses Befahren der
Rückegassen nicht erlauben ist die Stadt Sundern berechtigt, die Rückearbeiten zu
unterbrechen. Bei allen Arbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem verbleibenden
Bestand zu achten. Schädigungen des verbleibenden Bestandes sind vom Käufer zu
ersetzen.
5. Bei Verstößen gegen die Vorgaben von Arbeitssicherheit, Naturschutz und Bestandespflege
ist die Stadt Sundern berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten (siehe Berechtigungsschein).
6. Bei der Aufarbeitung im Wald verpflichtet sich der Käufer zum Einsatz von Biokettenöl und
Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) in der Motorsäge.
7. Der Motorsägenschein ist bei der Arbeit mitzuführen und auf Anforderung den Vertretern der
Stadt Sundern vorzuzeigen.
8. Bei der Aufarbeitung der Flächen 114/116/117 sind die Belange des Bogensports zu
berücksichtigen. Ziele, Wege und sonstige Einrichtungen sind wieder frei zu räumen.
9. Die Stadt Sundern behält sich vor, Holz, das bis 1,5 Jahre nach Erwerb nicht abgeholt wurde,
weiter zu veräußern.
Das Brennholz wird ausschließlich zur Selbstverwertung und nicht an gewerbliche Betriebe
verkauft.
Weitere Informationen zur Lage des Holzes und zum Verfahren erhalten Sie bei Holger
Dreeskornfeld.
Tel.: 0171/7509017
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Anlagen:
4 Karten
3 Listen der Sortimente