Forstbetrieb der Stadt Sundern Brennholzvergabe/ Stadtwald Sundern Langscheid 2017 Die Stadt Sundern vergibt Brennholz im Wege einer freihändigen Vergabe aus dem Stadtwald Sundern-Langscheid, Allendorf, Sundern/Settmecke und Endorfer-Hütte. Interessenten bekunden ihr Kaufinteresse per E-Mail oder per Post. Angaben zum Verfahren: Interessenten senden in dem Zeitraum vom 06.03.2017 bis 17.03.2017 eine E-Mail oder ein Anschreiben an folgende Adresse: [email protected] oder per Post Stadt Sundern Abt. 3.3. Grundstücke und Gebäude Frau Kaip-Bücher Rathausplatz 1 59846 Sundern Im Anschluss an die Bewerbungsfrist werden die Brennholzmengen den Bewerbern zugewiesen. Dabei werden individuelle Wünsche berücksichtigt, so dass jeder Interessent Brennholz bekommt. Des Weiteren werden anschließend, falls möglich, weitere Wünsche nach „größeren Mengen“ berücksichtigt. Die Zuschlagserteilung und somit auch das Ergebnis der Zuweisung der Lose findet vor Ort im Stadtwald Sundern-Langscheid statt. Den Bewerbern wird das Ergebnis NICHT vorab schriftlich mitgeteilt. Für die Übergabe des Brennholzes an den Käufer stehen zwei Termine zur Verfügung: Treffpunkt ist gegenüber dem „Mosaik“ an der Straße „Zum Sorpedamm“ = (Natoparkplatz) 1. Termin: Mittwoch, den 29.03.2017 ab 10:00 Uhr 2. Termin: Freitag, den 31.03.2017 ab 13:00 Uhr Bedingungen: Die E-Mail soll folgendes beinhalten: - Telefonnummer für Rückfragen - Name und Rechnungsanschrift des Kaufinteressenten - Gewünschtes Sortiment - Gewünschte Menge - Angaben zum Motorsägenschein (wann, wo und durch wen ausgestellt) Die Fachkunde im Umgang mit der Motorsäge ist zwingend durch einen Motorsägenschein nachzuweisen. Unvollständige Bestellungen können nur nachrangig bearbeitet werden. Preisangaben: Lang am Weg feines Holz (Bu) : 55,00€/FM (Nur zur Information: -> ca.38,00 €/RM -> ca. 27,00 €/SRM) Endorfer Hütte Lang am Weg grobes Holz (Bu) : 50,00€/FM (Nur zur Information: -> ca.34,50 €/RM -> ca.25,00 €/SRM) Langscheid und Allendorf Flächenaufarbeitung: nach Liste und Karte Durchforstung: nach Liste und Karte Sortimente: 1. Laubholz (zumeist Buchen-Kronenholz) lang an den Waldweg gezogen. Preis je gemessener Holzmasse. Das Holz liegt an den in der Karte „Blau“ dargestellten Wegen. Es sind Portionsgrößen von 2,00 FM -38,00 FM vorbereitet. 2. Kronenholz aus der Durchforstung und Buchenrestholz im Bestand liegend. Dieses ist durch eigene Kraft an den Weg zu bringen. Preis je Fläche. Die Flächen sind in der Karte (rot) und in der Liste. 3. Erste Durchforstung im Laubholz, durchzuführen durch den Erwerber. Preis je Fläche. Buche, Birke und teilw. Nadelholz. Die Flächen sind in der Karte (grün) und in der Liste. Ort / Lage: Die Lage der einzelnen Flächen ist der Karte zu entnehmen. Eine vorzeitige Besichtigung ist somit fußläufig möglich. Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag muss vor Abholung der Ware auf eines der städtischen Konten eingezahlt sein. Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich. Zusätzliche Bedingungen: 1. Das Holz kann nach Eingang des Kaufbetrages bis zum 31.05.2017 geborgen, bearbeitet und abgeholt werden. Ein Befahren des Reviers zu einem späteren Zeitpunkt ist nur nach Absprache und mit Genehmigung durch den Verkäufer möglich. 2. Sämtliche Motorsägenarbeiten dürfen nur durch fachkundige Personen (Motorsägenschein) mit kompletter Schutzausrüstung durchgeführt werden und es ist zwingend notwendig, dass eine zweite Person mit vor Ort ist. Alleinarbeit an der Motorsäge ist strengstens untersagt. (Ein Handy ersetzt nicht die zweite Person). Bei Verstößen gegen die gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfolgt die Ausweisung aus dem Revier bis die Arbeitssicherheit wieder hergestellt ist. 3. Das Holz bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Stadt Sundern. Das Risiko des zufälligen Untergangs (Diebstahl etc.) geht mit Zuschlagserteilung (Zuweisung/Übergabe) an den Käufer über. 4. In der Selbstwerbung der Sortimente Kronenholz und Erstdurchforstung dürfen die Flächen nicht flächig befahren werden. Eine Befahrung ist ausschließlich auf den gezeichneten Rückegassen möglich. Bei Wetterlagen und Bodenfeuchten, die ein schadloses Befahren der Rückegassen nicht erlauben ist die Stadt Sundern berechtigt, die Rückearbeiten zu unterbrechen. Bei allen Arbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem verbleibenden Bestand zu achten. Schädigungen des verbleibenden Bestandes sind vom Käufer zu ersetzen. 5. Bei Verstößen gegen die Vorgaben von Arbeitssicherheit, Naturschutz und Bestandespflege ist die Stadt Sundern berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten (siehe Berechtigungsschein). 6. Bei der Aufarbeitung im Wald verpflichtet sich der Käufer zum Einsatz von Biokettenöl und Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) in der Motorsäge. 7. Der Motorsägenschein ist bei der Arbeit mitzuführen und auf Anforderung den Vertretern der Stadt Sundern vorzuzeigen. 8. Bei der Aufarbeitung der Flächen 114/116/117 sind die Belange des Bogensports zu berücksichtigen. Ziele, Wege und sonstige Einrichtungen sind wieder frei zu räumen. 9. Die Stadt Sundern behält sich vor, Holz, das bis 1,5 Jahre nach Erwerb nicht abgeholt wurde, weiter zu veräußern. Das Brennholz wird ausschließlich zur Selbstverwertung und nicht an gewerbliche Betriebe verkauft. Weitere Informationen zur Lage des Holzes und zum Verfahren erhalten Sie bei Holger Dreeskornfeld. Tel.: 0171/7509017 - Anlagen: 4 Karten 3 Listen der Sortimente
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