Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES www.wartburgkreis.de 7. März 2017 · 3/2017 xx.yyyyyyyy.xxxx · xx/yy··Jahrgang Jahrgang10 8 Inhalt Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen • Kreistagssitzung am 15.03.2017 S. 12 • Kreisausschusssitzung am 13.03.2017 S. 12 • Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses S. 13 • Foto: VGW Entwurf des neuen Nahverkehrsplanes vorgestellt Der Wartburgkreis erarbeitet aktuell gemeinsam mit der Stadt Eisenach den Nahverkehrsplan für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr in der Wartburgregion für den Zeitraum 2017 bis 2022. Der Nahverkehrsplan ist kein Fahrplan, sondern legt die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Wartburgregion fest. Zukunftsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit, insbesondere angesichts des demographischen Wandels standen dabei im Mittelpunkt. „Die Region wird wesentlich attraktiver werden und jeder wird erkennen, dass die Wartburgregion etwas unternommen hat“, freute sich Landrat Reinhard Krebs zum Auftakt der Informationsveranstaltung, im Rahmen derer der Entwurf des Nahverkehrsplanes Vertretern benachbarter Landkreise, den Verkehrsun- ternehmen der Region sowie weiteren Interessierten vorgestellt wurde. Ab 2019 sind aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen weitreichende Änderungen in der Organisationsstruktur des ÖPNV notwendig. Zudem soll der neue ÖPNV dem demographischen Wandel Rechnung tragen. Der Entwurf des Nahverkehrsplanes befindet sich bis zum 4. April in der Anhörungsphase. Dabei wird auch den Bürgern und Nutzern des ÖPNV die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den entsprechenden Planungen zu äußern und Anregungen oder Hinweise abzugeben. Zu diesem Zweck steht der Entwurf des Nahverkehrsplans in der Zeit vom 20. Februar bis zum 4. April auf der Internetseite des Wartburgkreises zum Download bereit: www.wartburgkreis. de/landkreis-politik/busbahn-in-der-wartburgregion/. Hinweise, Anregungen und Änderungswünsche sowie Einwendungen können bis zum 4. April beim Landratsamt Wartburgkreis abgegeben oder per Post an die folgende Anschrift gesendet werden: Landratsamt Wartburgkreis Amt Kreisplanung Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen. Für Rückfragen steht die Kreisplanung gerne auch unter der Tel.-Nr. 03695/616300 oder per Mail an [email protected] zur Verfügung. Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Bundestagswahlkreis 190 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis S. 14 • Sitzung des Kreiswahlausschusses am 28.07.2017 S. 15 • Sitzung des Kreiswahlausschusses am 28.09.2017 S. 15 • Bürgerbeteiligung Seen S. 15 Stellenausschreibungen • Planungskoordinator/in für Armutsprävention S. 16 • Bildungskoordinator/in für Neuzugewanderte S. 16 Das nächste Kreisjournal erscheint am 28. März 2017 Nichtamtlicher Teil - 07.03.2017 - Ausgabe 3/2017 Seite - 2 - Verkehr im Wartburgkreis Autofasten Thüringen startete Aschermittwoch Die Fastenzeit nutzen für andere Wege Am 1. März startete zum siebten Mal die Aktion „Autofasten. Sinn erfahren“ in Thüringen. Sie soll dazu anregen, in der Fastenzeit von Aschermittwoch bis Karsamstag (1. März bis 15. April) häufiger das Auto stehen zu lassen und auf das Fahrrad, den Öffentlichen Personennahverkehr oder Carsharing umzusteigen sowie zu Fuß zu gehen. Initiatoren sind der Verein Bus & Bahn Thüringen sowie die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM). „Es ist eine Einladung, von Aschermittwoch bis Karsamstag mal einen anderen Weg einzuschlagen“, sagt Christian Fuhrmann, Gemeindedezernent der EKM. „Ich verfalle in meinem Alltag oft in Gewohnheiten. Vor allem das Auto benutze ich häufig, ohne darüber nachzudenken, ob ich nicht auch anders zum Ziel komme. Immerhin ist ja ein Viertel der mit dem Auto zurückgelegten Wege kürzer als drei Kilometer. Hier können wir ohne weiteres auf das Fahrrad umsteigen oder sogar zu Fuß gehen. Und wenn ich mit dem Bus oder der Bahn fahre, habe ich Zeit zum Lesen oder kann meinen Gedanken nachhängen. Die Fastenzeit lädt ein, etwas zu verändern, neue Wege zu beschreiten, aus dem gewohnten Alltag auszubrechen.“ Die Verkehrsunternehmen in zehn Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten machen zur Aktion Schnupperangebote mit speziellen „Autofasten-Tickets“: • Landkreis Gotha • Landkreis Saalfeld-Rudolstadt • Landkreis Schmalkalden-Meiningen • Landkreis Weimarer Land • Saale-Holzland-Kreis • Saale-Orla-Kreis • Stadt Erfurt • Stadt Gera • Stadt Jena • Stadt Weimar. Zudem gibt es bei den Verkehrsunternehmen dauerhaft günstige Angebote, wie z.B. Zeitkarten. „Viele Menschen sind auf das Auto angewiesen. Es kann aber durchaus gelingen, die eigene Bequemlichkeit zu überwinden und auch einmal ohne Auto unterwegs zu sein“, so Tilman Wagenknecht, Geschäftsführer von Bus & Bahn Thüringen e. V. „Das ist gut für unsere Seele und für die Natur.“ Die Initiatoren von „Autofasten“ haben in diesem Jahr mehr als 50 Partner gefunden. Das sind neben den Bus- und Bahnunternehmen z. B. verschiedene Landkreise und Städte, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Thüringen und teilAuto Thüringen. Auch in diesem Jahr gibt es wieder den Mitmach-Kalender, der auf der Website zu finden ist. Hier können Nutzer ihre eigenen Autofasten-Aktivitäten dokumentieren. Wer seinen Kalender am Ende der Fastenzeit einschickt, nimmt an der Verlosung attraktiver Preise teil. Auch die Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH (VGW) und die Kommunale Nahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG) beteiligen sich an der Verlosung und stellen je 2 x eine Wochenkarte für den Stadtverkehr Eisenach (KVG) bzw. den Regionalverkehr im Wartburgkreis (VGW) zur Verfügung. Näheres zur Aktion Autofasten Thüringen ist im Internet unter www.autofasten-thueringen.de oder www.facebook. de/Autofasten.Thueringen zu finden. Mitgliedersuche und Vorhaben 2017 Der Fahrgastbeirat des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach sucht weiterhin neue Mitstreiter für die ehrenamtliche Arbeit. „Nach wie vor fehlt uns eine erwachsene Person mit der Erfahrung als Nutzer der Busangebote bzw. als Buspendler. Auch fehlt uns je ein Jugendlicher als Vertreter der Schülerschaft von Eisenach und dem Wartburgkreis. Bis jetzt war leider die Suche erfolglos, was sehr schade ist“, so Sprecher Frank Rothe. Der Fahrgastbeirat hat sich zur Aufgabe gemacht, den öffentlichen Personennahverkehr in der Region mitzugestalten. Ferner findet ein Austausch mit anderen Fahrgastbeiräten in Deutschland statt. „Gerade ist die Homepage www.fahrgastbeiraete.de im Internet online gegangen. Diese ist vom Vorsitzenden des Erfurter Fahrgastbeirates Konrad Braun erstellt worden“, so Rothe hierzu. Die Homepage dient der Außendarstellung der Fahrgastbeiräte und soll die Kommunikation der Fahrgastbeiräte zukünftig vereinfachen und verbessern. Auch in den sozialen Medien ist der Fahrgastbeirat unter www.facebook.com/ fahrgastbeirat.wartburgregion erreichbar. Ferner steht die Mailadresse [email protected] und der Postweg über die VGW zur Verfügung. In diesem Jahr möchte der Fahrgastbeirat verschiedene Vorhaben umsetzen. Diese sind teilweise auch Forderungen im Nahverkehrsplan. Ferner resultieren sie aus Beschwerden von Fahrgästen. Folgende Vorhaben sollen möglichst 2017 umgesetzt werden: • Verbesserung der Verknüpfung von Bus und Bahn • Prüfung der Einführung von neuen Angeboten (z.B. City-Ticket) • Verbesserung des Beschwerdemanagements gegenüber Fahrgästen • Verbesserung der Haltestellenausstattung (Liniennetzplan, Tarifinformationen) • Erhöhung der Verkaufsstellen von Fahrkarten (ggf. in Kooperation mit dem Einzelhandel) • Kundenfreundlichere Busfahrer. Seit 20. Februar ist der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans 2017-2022 auf der Homepage des Wartburgkreises veröffentlicht. Der Fahrgastbeirat wird diesen prüfen und kritisch hinterfragen. Für die Bevölkerung steht der Fahrgastbeirat hierzu natürlich zur Verfügung. Der Fahrgastbeirat ist ein auf Beschluss des Kreistages des Wartburgkreises und des Stadtrates der kreisfreien Stadt Eisenach im Frühjahr 2016 gegründetes Gremium. In regelmäßigen Abständen werden in Besprechungen mit den Aufgabenträgern (Stadt und Kreis) und mit der Verkehrsgesellschaft über verschiedene Sachverhalte diskutiert. Seine Arbeit ist die Einbeziehung der Fahrgäste in allen Entscheidungen im Sinne des öffentlichen Personennahverkehrs. Ferner fungiert der Fahrgastbeirat als Bindeglied zwischen den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern. Seite - 3 - Ausgabe 3/2017 - 07.03.2017 - Nichtamtlicher Teil Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis Foto: Heiko Matz Liebe Bürgerinnen und Bürger, nach gerade zwei Jahren Laufzeit kommen wir in diesem Frühling in eine entscheidende Phase der Umsetzung des Strategiekonzeptes für den öffentlichen Personennahverkehr in der Wartburgregion. Aktuell steht der neue Nahverkehrsplan für 2017 bis 2022 zur Anhörung und in Kürze werden der Kreistag des Wartburgkreises und der Stadtrat in Eisenach Beschlüsse dazu fassen. Der Nahverkehrsplan regelt die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und beispielsweise entscheidend für den Erhalt von Fördermitteln durch den Freistaat Thüringen. Der aktuelle Nahverkehrsplan ist im Dezember 2016 ausgelaufen. Zudem haben sich EU-Richtlinien – beispielsweise bei der Vergabe von Konzessionen an Busunternehmen – geändert. Die Vorkehrungen, die wir gerade treffen, sind darauf ausgerichtet, dass wir die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zugleich nutzen wir die Gelegenheit, den ÖPNV auch insgesamt attraktiver zu machen und neben der Schülerbeförderung, die etwa 80 Prozent des ÖPNV ausmacht, auch für den Berufsverkehr, für Pendler und Touristen noch bessere und attraktivere Angebote zu schaffen. Dabei sind wir auf einem sehr guten Weg. Der Nahverkehrsplan läuft zeitlich mit der Umsetzung des Strategiekonzeptes zusammen, ohne jedoch, dass im Nahverkehrsplan bereits alle Ergebnisse des Konzeptes enthalten wären. Das ist wichtig zu unterscheiden und erklärt auch, warum wir parallel am Modellprojekt des Bundes zur Daseinsvorsorge und Mobilität teilnehmen, dessen Ergebnisse ebenfalls in die Umsetzung des Strategiekonzeptes einfließen. Das Strategiekonzept umfasst eine grundlegende Überprüfung und Neuausrichtung des Angebotes sowie der tariflichen und organisatorischen Strukturen im ÖPNV. Es hat unter anderem auch die Aufgabe, den Stadtverkehr von Eisenach und den Überlandverkehr der Wartburgregion erstmals gemeinsam von einer Anstalt öffentlichen Rechts verantworten zu lassen. Daher werden mit dem neuen Nahverkehrsplan die Kreisbeteiligungen PNG und KVG in diese Anstalt öffentlichen Rechts unter dem Management der Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH (VGW) übergehen. Mit dem neuen Nahverkehrsplan haben wir einen entscheidenden Schritt in die gemeinsame Zukunft von Eisenach und Wartburgkreis gemacht und zugleich dafür gesorgt, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in unserer Region schon ein Stück attraktiver geworden ist. Ihr Landrat Reinhard Krebs Neuigkeiten aus der Region Projektleiter-Wechsel beim Rotmilanprojekt Julian Oymanns folgt Bastian Sauer / Schulungen für Rotmilan-Erfassung 2017 RHÖN. Das Rotmilanprojekt der Regionalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Rhön, das von der Hessischen Verwaltungsstelle des Biosphärenreservats betreut wird, hat seit wenigen Tagen einen neuen Projektleiter. Julian Oymanns folgt Bastian Sauer in diesem wichtigen Amt. Im Herbst 2014 war das Projekt von der ARGE Rhön ins Leben gerufen worden. Bis Ende Januar 2017 betreute Bastian Sauer, der an der Uni Göttingen Biologische Diversität und Ökologie studiert und seine Masterarbeit über die Nahrungsökologie des Rotmilans verfasst hat, das Projekt. Die erste Kartierung von Rotmilanhorsten in der Projektkulisse der ARGE Rhön habe ergeben, dass es rund 250 Brutpaare, also mehr als ursprünglich angenommen, gebe, sagte Sauer in seinem Rückblick. Auch habe sich die Zahl der ehrenamtlichen Julian Oymanns und Bastian Sauer, Foto: ARGE Rhön Helfer inzwischen von 80 auf nunmehr 170 erhöht. Langfristiges Ziel bleibe es, aus der Rhön wieder eine Quelloder Spenderregion zu machen, um eine weitere Zunahme der Rotmilanpopulation zu ermöglichen. Das sieht auch der neue Projektleiter Julian Oymanns, Master in Wildtierökologie und Management, so. „Wir hoffen, dass genau auch in der Rhön in den nächsten Jahren wieder mehr Rotmilanbruterfolge verzeichnet werden können.“ Auch deshalb sollen in den kommenden Jahren die Kartierung und die Schutzmaßnahmen weiter ausgebaut werden. Zentrales Ziel für die kommenden Jahre ist, gemeinsam mit Landwirten Maßnahmen zu ergreifen, die die Nahrungsverfügbarkeit für die Rotmilane während der Jungenaufzucht verbessern. Mit einer Vielzahl von Maß- nahmen soll die Population von Rotmilanen in der Rhön weiter gefördert werden. Deshalb hofft Oymanns auch auf einen weiteren Zuwachs an ehrenamtlichen Helfern. Das Artenhilfsprojekt „Rotmilan in der Rhön“ ist Teil des Bundesprogramms Biologische Vielfalt und der Biodiversitätsstrategie der Bundesrepublik Deutschland. Es wird durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert. Für die Gesamtlaufzeit des Projekts von 2014 bis 2020 stehen rund 900.000 Euro zur Verfügung. Die Gebietskulisse erstreckt sich mit rund 4.900 Quadratkilometern über die Flächen der Landkreise Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Fulda sowie die westlich der Werra gelegenen Teile der Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis. Nichtamtlicher Teil - 07.03.2017 - Ausgabe 3/2017 Seite - 4 - Neuigkeiten aus der Region Heimatkochbuch Wartburgregion – von den Landfrauen der Wartburgregion WARTBURGREGION. Ob kulinarisch oder visuell, im landschaftlich reizvollen Herzen Thüringens bleiben keine Wünsche offen. Die Landfrauen der Wartburgregion laden ein zu einer Reise der Sinne: durch die Wildnis des Nationalparks Hainich, dem UNESCO-Weltnaturerbe im Nordosten der Wartburgregion, vorbei an den Ausläufern des Thüringer Waldes im Osten, weiter zum landschaftlich einzigartigen Biosphärenreservat Rhön im Süden, bis hin zur unmittelbaren Landesgrenze Hessens im Westen des Wartburgkreises. Genauso geschichtsträchtig und vielschichtig wie die Region präsentiert sich die traditionelle Küche. Sie gilt als bodenständig und herzhaft. Rund 150 Rezepte sind zu entdecken, darunter traditionelle und moderne Gerichte. Geprägt durch den Waldreichtum Thüringens dominieren zahlreiche Wild- und Wurstspezialitäten die Speisekarten der Region. Sonntags kommt vielerorts Braten mit viel Soße und natürlich mit den echten Thüringer Klößen auf den Tisch. Doch auch leckere Obst-, Kräuter- und Gemüsegerichte haben die Landfrauen in ihr Kochbuch aufgenommen. Thüringer Schmandkuchen und vielerlei Tortenkreationen laden zum Schlemmen und Ausprobieren ein. Mit sagenumwobenen Geschichten, liebevoll ausgesuchten Rezepten und Bildern kann in diesem Buch auch ein Stück Heimat entdeckt werden. Zusammengetragen von den Landfrauen der Wartburgregion und anderen Interessierten unter der Leitung von Katrin Fiedler. Verlegt vom Verlag Edition Limosa erscheint das Buch in einer Auflage von 5.000 Stück Ende März 2017. Es ist für 19,90 € beim Verlag Limosa (www.limosa.de) oder im Handel erhältlich (ISBN 978-3-86037-626-3). Ein Meilenstein in Richtung Gebietsreform GERSTUNGEN. Ein wichtiger Schritt in Richtung Gebietsreform wurde am 23. Februar in Gerstungen getan. Die Bürgermeister Martin Trostmann aus Marksuhl und Ralf Gasterstedt aus Wolfsburg-Unkeroda unterzeichneten gemeinsam mit der Gerstunger Bürgermeisterin Sylvia Hartung die Verträge zur Eingliederung der beiden Gemeinden in die Einheitsgemeinde Gerstungen. Die Zustimmung hierfür war in den vorangegangenen Gemeinderatssitzungen und Einwohnerversammlungen erfolgt. Mit einem entsprechenden Antrag versehen befinden sich die Unterlagen jetzt auf dem Weg zum Thüringer Innenministerium. Vorher muss Sylvia Hartung, Ralf Gasterstedt und Martin Trostmann bei der Vertragsunterzeichnung, Foto: Gemeinde Gerstungen noch die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises ihre Stellungnahme dazu verfassen. Wenn alles gut geht, und davon ist man in den Gemeinden überzeugt, erfolgt die Entscheidung bereits in den nächsten Monaten im Zuge des ersten, vom Thüringer Innenministerium angekündigten, Neugliederungsgesetzes, zu dem der Thüringer Landtag seine Zustimmung geben muss. Das bedeutet, dass voraussichtlich ab 01.01.2018 die Gemeinden Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda als Ortsteile die Gemeinde Gerstungen nicht nur vergrößern, sondern vor allem stärken. Die erhöhte Leistungskraft wird allen Bürgern zugutekommen, das ist das erklärte Ziel. In der Zwischenzeit laufen die Gespräche mit den Gemeinden Dankmarshausen, Dippach und Großensee sowie der Stadt Berka/Werra weiter, denn die größten Chancen sehen die Gemeinderäte der westthüringischen Gemeinden in einem großen Verbund. Für diesen nächsten Schritt sollte die Zeit der Freiwilligkeitsphase bis 31. Oktober genutzt werden. Seite - 5 - Ausgabe 3/2017 - 07.03.2017 - Nichtamtlicher Teil Neuigkeiten aus der Region Eisenacher Unternehmen für Personalstrategie ausgezeichnet Gütesiegel „Starke Zukunft – Demografieorientiertes Unternehmen“ verliehen EISENACH. Die Truck-Lite Europe GmbH und die Umformund Fügetechnik Eisenach GmbH haben sich erfolgreich dem Gütesiegelprozess „Starke Zukunft – Demografieorientiertes Unternehmen“ gestellt und wurden dafür am 22. Februar beim regionalen Personalleiterkreis Eisenach / Wartburgkreis geehrt. Mit dem Siegel wird besonderes unternehmerisches Engagement für ein zukunftsfähiges Personalmanagement gewürdigt, das darauf ausgerichtet ist, die Motivation und Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unabhängig vom Alter zu fördern. „Herauszuheben sind die umfangreichen Aktivitäten der Truck-Lite Europe GmbH und der Umform- und Fügetechnik Eisenach GmbH in den Handlungsfeldern ‚Personalentwicklung und -führung‘ sowie ‚Wissen und Kompetenz‘„, betonte Roswitha Weitz, die Koordinatorin des Thüringer Netzwerkes Demografie. Das Thüringer Netzwerk Demografie, das dem IWT – In- stitut der Wirtschaft Thüringens zugeordnet ist, steuert den Prozess der Siegelvergabe. Kriterien, an denen ein demografieorientiertes Unternehmen gemessen wird, sind: Personalentwicklung und -führung, Wissen und Kompetenz, Chancengleichheit & Diversity sowie Gesundheit. Aktuell tragen damit 21 Unternehmen Thüringens das Gütesiegel, darunter sowohl kleinere Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern als auch größere mit mehr als 3.500 Beschäftigten, die aus den verschiedensten Thüringer Branchen stammen: von Kunststoffindustrie über Gesundheits- und Sozialwirtschaft bis hin zur Metall- und Elektroindustrie. Das Thüringer Netzwerk Demografie unterstützt seit 2008 kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen bei der Gestaltung des demografischen Wandels. Es wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. „W.I.R!“ aus der Wartburgregion beispielhaft Auftaktveranstaltung des neuen „ThUiD“-Projektes in der Schleizer Wisentahalle WARTBURGKREIS/SCHLEIZ. Seit vier Jahren engagieren sich auf Initiative der Thüringer Ehrenamtsstiftung Unternehmer im Rahmen des Projektes „ThUiD – Thüringer Unternehmen im Dialog“ für die Sicherung von Fachkräften in verschiedenen Regionen. Im Januar 2014 wurde die Idee aus Südthüringen in den Wartburgkreis getragen. Hier fanden sich Unternehmer, die ihre Verantwortung nicht nur für ihre eigene Firma, sondern für die gesamte Region im Blick haben. Sie erkannten schnell, dass Fachkräftemangel und Nachwuchsgewinnung DIE Herausforderungen unserer Zeit sind und entwickelten Ideen, dem ganz pragmatisch zu begegnen. Ein Initiativkreis, dem etwa 10 Unternehmer angehören, gründete sich, und das Projekt „W.I.R!“ war geboren. W.I.R! ist die Abkürzung für „Wünsche formulieren. Ideen entwickeln. Region stärken! - Dialog Unternehmen – Jugend in der Wartbug-Region“. Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion am 14. Februar in Schleiz, Foto: Thüringer Ehrenamtsstiftung Hauptanliegen der Unternehmer, deren Sprecher Sven Lindig, Geschäftsführer der Firma Lindig Fördertechnik GmbH in Krauthausen und Salvatore Musso, Geschäftsführer der Oerlikon Metco Woka GmbH in Barchfeld sind, ist, mit den künftigen Fachkräften schon frühzeitig in Dialog zu treten. Sie wollen erfahren, was sich die Jugendlichen wünschen, um ihre berufliche Zukunft in der Wartburgregion zu sehen. Dazu wurde der Kontakt zu Schulleitern und Jugendeinrichtungen gesucht. Zahlreiche Projekte kamen zustande, und die Teilnehmer sind sich einig, dass diese Art der Zusammenarbeit zwischen Schule und Praxis auf jeden Fall in der Zukunft ausgebaut werden soll. Im Februar stellte Landrat Reinhard Krebs diese Initia- tive zur Auftaktveranstaltung für das ThUiD-Projekt im Saale-Orla-Kreis vor. Krebs, der die Inititative WIR „Wünsche formulieren. Ideen entwickeln. Region stärken“ in der Wartburgregion unterstützt, lobt „die tollen Unternehmerpersönlichkeiten“, die sich Zeit nehmen für junge Leute, die potenzielle Mitarbeiter sind, und die „offene Atmosphäre“, die im Kontakt an den Schulen und Jugendeinrichtungen entsteht. „Die kleineren und mittelgroßen Unternehmen der Region an einen Tisch holen und gemeinsam neue Strategien entwickeln, um die Fachkräfte von Morgen im Lande zu halten, das ist das Ziel von ‚ThUiD – Thüringer Unternehmen im Dialog‘„, so Dr. Volker Düssel, Vorstandsvorsitzender der Thüringer Ehrenamtsstiftung, „Unternehmer diskutieren mit Jugendlichen, treten ihnen auf Augenhöhe gegenüber.“ Nichtamtlicher Teil - 07.03.2017 - Ausgabe 3/2017 Seite - 6 - Neuigkeiten aus der Region Notunterkunft Barchfeld ist aufgelöst BARCHFELD/MERKERS. Mitte Februar sind die Asylbewerber der ehemaligen Notunterkunft Barchfeld in die neue Gemeinschaftsunterkunft nach Merkers umgezogen. Die Notunterkunft in Barchfeld ist damit aufgelöst. Um einen möglichst nahtlosen Übergang zu schaffen, hatte bereits am Monatsanfang eine Infoveranstaltung zur Gemeinschaftsunterkunft Merkers und deren Arbeit für Interessierte und Helfer im Willkommenscenter Wartburgkreis (WiWAK) in Bad Salzungen stattgefunden. In diesem Zusammenhang bedankt sich das Landratsamt Wartburgkreis auch bei der Gemeinde Barchfeld-Immelborn, den kirchlichen Einrichtungen dort, den ehrenamtlichen Helfern und letztlich auch den direkten Anwohnern für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen anderthalb Jahren. In der Gemeinschaftsunterkunft Merkers leben die Bewohner für die Dauer ihres Asylbewerberverfahrens. Mit dem Abschluss des Verfahrens entscheidet sich, ob sie zunächst auf Zeit in Deutschland bleiben können oder zur Ausreise aufgefordert werden. Wer als Flüchtling anerkannt wird, ist verpflichtet, sich eigenen Wohnraum zu suchen. In diesem Zusammenhang nimmt das WiWAK gerne Angebote oder Hinweise entgegen, um die anerkannten Asylbewerber bei der Suche zu unterstützen. Dazu kann man sich im Willkommenscenter Wartburgkreis (WiWAK) unter der Telefonnummer: 03695-8509399 oder via E-Mail: [email protected], in der Woche von 9-16 Uhr melden. Außenansicht der Gemeinschaftsunterkunft Merkers, Foto: S. Panhans Zimmerbeispiel der Gemeinschaftsunterkunft Merkers, Foto: S. Panhans Gesundheit Lebenslehrer gesucht WARTBURGREGION. Wer in seinem Leben bereits von psychischen Gesundheitsproblemen betroffen war und diese belastende Lebenssituation meistern konnte, kann anderen Mut machen. Eine der besten Arten zu lernen wie Probleme bewältigt werden können, ist der Austausch mit Menschen, die vergleichbare Situationen bereits gemeistert haben. Deshalb sucht das Gesundheitsamt des Wartburgkreises „Lebenslehrer“ für das Schulprojekt „Verrückt? Na und! Seelisch fit in Schule und Ausbildung“. Als persönliche Experten sollen ehemalige Betroffene Schülern Mut machen, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen, über Ängste und Sorgen zu sprechen und sie dazu auffordern, sich bei Bedarf Hilfe zu holen. Zusammen mit einem Moderator begleiten die „Lebenslehrer“ einen Projekttag an einer weiterführenden Schule im Wartburgkreis, um die Schüler für das Thema „Seelische Gesundheit“ wachzumachen. In diesem Projekt sollen sich Schüler mit ihren Erfahrungen und Vorstellungen zum Thema seelische Gesundheit auseinandersetzen und dabei Menschen kennen- lernen, die in ihrem eigenen Leben Erfahrungen mit psychischen Krisen gemacht haben. Die Regionalgruppe Wartburgkreis sucht zu diesem Zweck persönliche Experten. Dies sollten Menschen sein, die in ihrem Leben bereits von psychischen Gesundheitsproblemen oder psychischen Krisen betroffen waren. Interessierte wenden sich bitte an: Landratsamt Wartburgkreis - Gesundheitsamt Nicole Briechle - Regionalkoordinatorin „Verrückt? Na und!“ Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen Tel: 03695/617419 E-Mail: [email protected] Dritte Auflage des Seniorensporttages Jeder Mensch träumt davon, auch im höheren Alter körperlich und geistig fit zu sein. Wer fit bleiben will, muss jedoch einiges dafür tun. Diese Möglichkeit bietet der diesjährige Seniorensporttag des Kreissportbundes Eisenach e. V. Am Donnerstag, 23. März, haben alle bewegungsfreudigen Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, sich von 9 bis 12 Uhr in der Werner-AßmannHalle Eisenach sportlich zu betätigen. Angeboten werden sechs verschiedene Kurse: • Fit mit Zumba • Yoga • Bal(l)ance – Koordinationsschulung und Kräftigung mit dem Pilatesball • Geselliges Tanzen • Traditionelle Chinesische Medizin • Nordic Walking an der frischen Luft. Hieraus kann jeder Teilnehmer zwei Kurse wählen. Im Anschluss an das sportliche Programm erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein warmes Mittagessen sowie Kaffee und Tee. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 5,00 €. Anmeldungen und Informationen sind direkt beim Kreissportbund Eisenach e. V., Sportpark 1, 99817 Eisenach unter 03691-203091 und per E-Mail an info@ksb-eisenach. de möglich. Seite - 7 - Ausgabe 3/2017 - 07.03.2017 - Nichtamtlicher Teil Service Ihr Landratsamt informiert ... BAföG-Anträge liegen bereit Ab sofort liegen die Formulare der BAföG-Erst- und Wiederholungsanträge für das kommende Ausbildungsjahr 2017/2018 im Landratsamt in Bad Salzungen bereit. Diese können bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen • Andrea Stütz (Buchstabenbereich A - K, Zimmer 165) Tel.: 03695/617522 und • Janin Brod (Buchstabenbereich L - Z, Zimmer 164) Tel.: 03695/617523 abgeholt werden. Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach teilt mit: Straßensammlung für Baum- und Strauchschnitt bleibt vorerst Die in der letzten Abfallzeitschrift des Zweckverbandes angekündigten Änderungen zur Grünschnitterfassung, speziell die Einrichtung von kommunalen Grünschnittplätzen, wird vorerst verschoben. Die Termine der Straßensammlung für das 2. Halbjahr werden rechtzeitig bekannt gemacht. Als Grund für die Verschiebung nennt der AZV noch erforderliche Abstimmungen mit der Stadtverwaltung Eisenach. Es wird darum gebeten, die geltenden Sprechzeiten zu beachten: montags, dienstags, donnerstags und freitags: 09.00 - 12.00 Uhr und donnerstags: 13.00 - 18.00 Uhr. Vom 29. März bis 31. März bleibt das Amt für Ausbildungsförderung wegen Weiterbildung geschlossen. Die Jägerschaft Bad Salzungen informiert: Ausbildung zum Jäger Der nächste Lehrgang zur Ausbildung zum Jäger beginnt am Samstag, 18. März um 16.00 Uhr im Lehrkabinett der Jägerschaft in 36457 Stadtlengsfeld, Gewerbepark 2. Meldungen bitte an: Michael Kirchner, Theo-Neubauer-Straße 16, 36460 Kieselbach, Tel.: 0176-49646038, E-Mail: [email protected]. Auch Nachmeldungen sind möglich. WORKSHOPS & FERIENKURSE im März und April laden wir herzlich ein: WORKSHOP Die Kunst der Radierung Probieren Sie diese Tiefdrucktechnik aus und wandeln Sie selbst experimentell auf den Spuren zwischen Rembrandt und Picasso... für Anfänger wie auch Fortgeschrittene geeignet. ab 12 Jahre und Erwachsene Fr+ Sa | 17. & 18. März | 17-20 Uhr und 10-17 Uhr 62 € inkl. Mittagessen Manga zeichnen Diese japanische Comicform erobert die Welt: wir setzen uns auseinander, üben die Formen, entwickeln einen Charakter, eine einzelne Figur. Daraus kann deine eigenen Comicgeschichte entstehen! 8 - 14 Jahre Fr+ Sa | 7. & 8. April | 16-19 Uhr und 10-17 Uhr 62 € inkl. Mittagessen F ERIENKURSE Was tanzt da auf den Stäben? Hier werden tolle Wesen erschaffen, die wir selbst bauen, dekorieren und auf Stäbe stecken. Was für ein Stab-Puppentheater! 7 - 12 Jahre | Frühjahrsferien 10. - 12. April | 10 - 15 Uhr 75 € | inkl. Mittagessen Zauberei mit Farbe Wir entdecken und experimentieren das Marmorieren mit verschiedenen Papieren und Objekten. Aus den Farb-Zauber-Werken entstehen Karten, Mappen, Leporellos und kleine Bücher... 7 - 12 Jahre | Frühjahrsferien 10. - 13. April | 10 - 15 Uhr 95 € | inkl. Mittagessen Kinder- und JugendKunstschule WAK e.V. 36448 BAD LIEBENSTEIN OT SCHWEINA | SCHLOSSSTR. 10 www.kunstschule-wak.de | 036961 - 730 508 Nichtamtlicher Teil - 07.03.2017 - Ausgabe 3/2017 Seite - 8 - Service Glückwünsche zu Ehejubiläen 65. Hochzeitstag: Frau Hedwig Elise und Herr Otto Nesselrodt, Berka/Werra OT Herda, am 24.02.2017 60. Hochzeitstag: Frau Brunhilde und Herr Werner Mähler, Nazza, am 23.02.2017 Frau Traute und Herr Hans-Günter Rausch, Gerstungen, am 23.02.2017 Frau Irma und Herr Franz Weber, Wutha-Farnroda, am 28.02.2017 Frau Anneliese und Herr Otto Senf, Berka v. d. Hainich, am 01.03.2017 Frau Gerda und Herr Gerhard Rohmeis, Gerstungen, am 02.03.2017 Frau Anneliese und Herr Eberhard Heß, Creuzburg, am 02.03.2017 Frau Gisela und Herr Adolf Hieke, Krayenberggemeinde OT Dietlas, am 03.03.2017 Hat David heute noch eine Chance gegen Goliath? Einladung zum Öffentlichen Kolloquium Der jahrzehntelange Kampf der Werra- und Weser-Anlieger um ihren Wasserschatz hat kurzfristig kleine Erfolge gebracht. Nun versucht der international agierende Konzern K+S AG die Politik in den betroffenen Bundesländern mit Betriebsstilllegungen und Menschenketten unter Druck zu setzen, ein Weitermachen in der Umweltverschmutzung zu unterstützen und genehmigen zu lassen. Arbeitsplätze werden gegen den Gewässerschutz und gegen die Trinkwasserversorgung ausgespielt. Im Kolloquium am Mittwoch, 15. März von 15 Uhr bis 18.30 Uhr soll im Gasthaus Adler (Saal) in 99837 Dankmarshausen, Oberdorf 3, diskutiert werden, ob es eine Chance gibt, die K+S AG zu umweltfreundlichem Handeln zu bewegen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen! Der nächste Gesundheitstag für die Wartburgregion findet am 18. Juni 2017 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem Gelände des Landratsamtes in Bad Salzungen statt. Blutspendetermine für März 2017 Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH Di Mi Do Fr Mo Di Di Mi Mi Do Do Do Fr Mo Di Mi Fr Fr Sa Di 07.03.2017 08.03.2017 09.03.2017 10.03.2017 13.03.2017 14.03.2017 14.03.2017 15.03.2017 15.03.2017 16.03.2017 16.03.2017 16.03.2017 17.03.2017 20.03.2017 21.03.2017 22.03.2017 24.03.2017 24.03.2017 25.03.2017 28.03.2017 16:00 - 19:30 16:00 - 20:00 17:00 - 20:00 16:00 - 19:00 16:30 - 19:30 17:00 - 19:30 17:00 - 19:30 17:00 - 19:30 16:30 - 19:30 16:00 - 19:30 16:30 - 20:00 16:30 - 19:00 16:30 - 19:30 16:30 - 19:30 16:30 - 19:30 13:00 - 15:30 16:30 - 19:30 16:30 - 20:00 10:30 - 12:30 13:30 - 16:00 Seebach, Regelschule „J. Dicel“, Friedrich-Engels-Ring 1 Spahl, Dorfgemeinschaftshaus, Zum Sohl 11 Fischbach, Gasthaus „Zur Post“, Umpfenstraße 1 Eisenach, ASB Aktiv-Treff, Nordplatz 1a, Dippach, Dorfgemeinschaftshaus, Schloßplatz 6 Marksuhl, Schlossparkschule Staatliche Regelschule, Goethestraße 14 Schönau, Feuerwehrgerätehaus, Hörseltalstraße 38 Wenigenlupnitz, Vereinsheim SG Nessetal, Neue Straße Wenigentaft, Dorfgemeinschaftshaus, St. Georg Straße Barchfeld,Feuerwehrgerätehaus, Oberer Bahndamm 6 Ettenhausen an der Suhl, Bürgerhaus, Saal, Roter Graben 2a Lauchröden, Dorfgemeinschaftshaus, Eisenacher Straße 4 Wölferbütt, Bürgerraum, August-Herbart-Straße 10 Dankmarshausen, Bürgerhaus, Kirchplatz 3 Gumpelstadt, „Kulturscheune“, Hauptstraße 61 Bad Salzungen, Landratsamt, Erzberger Allee 14 Stadtlengsfeld, Feldatalhalle, Am Turnrasen Kieselbach, Dorfgemeinschaftshaus, Fuchsgasse 5 Bad Salzungen, Volkssolidarität Begegnungsstätte, Untere Beete 6-8 Bad Salzungen, Klinikum, 2. OG Konferenzraum 2, Lindigallee 3 DRK Kreisverband Bad Salzungen e. V. Di Fr Do 07.03.2017 17.03.2017 23.03.2017 17:00 - 19:30 16:00 - 20:00 15:00 - 21:00 Bad Salzungen, Parkschule, Straße der Einheit 133 Stadtlengsfeld, Feldatalhalle, Turnrasen 1 Bad Salzungen, Solewelt, Am Flößrasen 1 Seite - 9 - Ausgabe 3/2017 - 07.03.2017 - Nichtamtlicher Teil Bildung Hochschulinformationstag auf dem Campus am Wartenberg Unternehmen präsentieren sich an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach EISENACH. Am 1. April ist es wieder soweit: Die Duale Hochschule Gera-Eisenach (DHGE) öffnet auf dem Eisenacher Campus am Wartenberg zum zweiten Hochschulinformationstag ihre Türen. Studieninteressierte haben von 10 bis 14 Uhr die Möglichkeit, sich über Chancen und Rahmenbedingungen des dualen Studiums in der Wartburgstadt zu informieren. Auch Neugierige, welche den Eisenacher Standort der DHGE noch nicht kennen, sind herzlich eingeladen. Studieninteressierte können sich durch Professoren, Mitarbeiter, Studierende und Vertreter der Praxispartner hinsichtlich ihrer beruflichen Perspektive beraten lassen. So werden wieder zahlreiche Unternehmen vor Ort sein, die ihren zukünftigen Fachkräftenachwuchs kennen lernen wollen. Wie hochschulinterne Befragungen zeigen, legen viele Studierende der DHGE bei der Wahl ihres Studiums großen Wert auf die Nähe zum Hei- Der Campus am Wartenberg, Foto: DHGE matort. Dementsprechend ist eine Kooperation mit Unternehmen auch aus dem Raum Eisenach und dem Wartburgkreis wichtig, um Fachkräfte in der Region zu qualifizieren und ihnen dort Karrierechancen zu bieten. Am Hochschulinformationstag kann man daher auch wieder regional ansässige Unternehmen wie Ruhlamat, PETKUS oder BMW Fahrzeugtechnik auf dem Campus am Wartenberg antreffen. Der ständige Praxisbezug durch die abwechselnden dreimonatigen Theorie- und Praxisphasen, die finanzielle Unabhängigkeit und die sehr guten Übernahmechancen nach dem Studium sind bei den meisten Studierenden weitere ausschlaggebende Kriterien für die Entscheidung zum dualen Studium. „Zudem ist es reizvoll, als Frau einen technischen Studiengang zu absolvieren und hoffentlich später den Titel „Bachelor of Engineering“ zu tragen“, bestätigt Antonia Timme, welche seit 2015 Fertigungsmesstechnik & Qualitätsmanagement bei der Thü- ringischen Weidmüller GmbH studiert. Wer sich vorab schon über potentielle Ausbildungsunternehmen informieren möchte, wird auch in der Online-Studienplatzbörse auf der Hochschul-Website fündig. Die Duale Hochschule GeraEisenach bietet derzeit 10 unterschiedliche duale Studiengänge in insgesamt 26 Spezialisierungsrichtungen an. Je nach gewähltem Studiengang beenden die Absolventen ihr Studium als Bachelor of Arts, Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science. Bisher konnten in Gera und Eisenach über 6.000 Absolventen ihr Studium erfolgreich abschließen. Zu den weiteren Programmhöhepunkten am 1. April gehören Vorträge, Laborbesichtigungen und ein Gewinnspiel. Für das leibliche Wohl sorgt das Team der Mensa am Wartenberg. Detaillierte Informationen wie eine Aussteller- und Programmübersicht finden sich auf www.dhge.de. Volkshochschule Wartburgkreis eine qualitätstestierte Einrichtung der Erwachsenenbildung nach iwis Tel.: 03695 5537-0 Geschäftszeiten: Fax: 03695 5537-20 Montag - Donnerstag: 09:00 - 12:00 Internet: www.vhs-wartburgkreis.de 13:00 - 19:00 E-mail: [email protected] Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Freie Plätze Frühjahrssemester 2017 In Bad Salzungen sind noch Anmeldungen möglich: 1 UE = 45 min Kursnr. Kurs/Einzelveranstaltung Datum Planetarium Bad Salzungen Wir bieten Sonderveranstaltungen für Schulen, Vereine, Firmen oder Privatpersonen. Öffentliche Veranstaltungen (Termine entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Programmangebot) Fachbereich Politik - Gesellschaft - Umwelt 16.03.17 17ZS2201 Studienfahrt Creativa nach Dortmund 07:00 – 20:00 Bildungsangebote für Eltern, Erzieher und Pädagogen – verschiedene Themen Kassenbuchführung Vereinsbuchführung So präsentiere ich meinen Verein im Internet So verwalte ich meinen Verein mit dem PC 09:00 – 16:00 17:30 – 20:45 09:00 – 16:00 09:00 – 16:00 17Z10401 17Z10402 17Z10403 17Z10404 Uhrzeit UE Gebühr 50,00 € bis 80,00 € nach Vereinb. nach Vereinbarung 3 35 € + Eintritt 75,00 € 18.13.17 24.03.17 01.04.17 25.03.17 24,80 € 74,40 € 24,80 € 24,80 € 8 24 8 8 Kursnr. 17Z10405 17ZP10502 17Z10101 17ZP10102 Kurs/Einzelveranstaltung Vereinsbuchführung mit Lexware Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Paläographie für Anfänger Toleranz – Intoleranz – Kompromisse oder: Größe und Grenze der Freiheit – Vortrag Fachbereich Kultur – Gestalten 17Z20001 Feng Shui – Akupunktur des Raumes 17ZP20001 Feng Shui – Planen und Einrichten von Wohnräumen 17Z20305 Naturseife – das reine Vergnügen 17Z20303 Kräuter aus dem Klostergarten 17Z20604 Holzschmuck für Jedermann 17Z21303 Wir filzen einen kleinen Osterhasen 17Z21304 Blüten filzen 17Z20601 Frühjahrsdeko aus Finnischer Papierschnur 17Z21407 Nähen für Anfänger/-innen 17Z21403 Damencardigan nähen – 2 Kurstage 17Z21404 Österliches mit der Nähmaschine 17Z21405 Kinderrock/Kinderkleid nähen 17Z21406 Hausschuhe nähen 17Z20502 Aquarellmalen für Einsteiger – Workshop Sa. 17Z20507 Acrylmalerei – Wochenendworkshop 17Z20504 Tangle – meditatives Zeichnen 17Z20508 Mangazeichnen für Kids 17Z20505 Mangazeichnen 17Z20509 Malen wie berühmte Künstler – für Kids 17Z20506 Malen wie berühmte Künstler Fachbereich – Gesundheit 17Z30102 Qigong für Ruhe und Bewegung 17Z30103 Fantasiereisen mit Klangschalen 17Z30104 Ich beweg mich: Yoga für den Einstieg 17Z30205 Abnehmen und Bewegung 17Z20908 Polynesien Dancing Fachbereich Sprachen 17Z40603 A2 Englisch-Konversation mit Muttersprachler 17Z40602 A2 Englisch 17Z40803 A1 Französisch (ohne Vork.) 17Z40802 B1 Französisch 17Z40201 A1 Chinesisch/Muttersprachlerin (ohne Vork.) 17Z41901 A1 Russisch/Muttersprachlerin – Kleingruppe mögl. 17Z40501 Deutsche Gebärdensprache – Einführung 17Z40401 A1 Deutsch 17Z40402 A2/B1 Deutsch – beruflich orientiert 17Z40403 B2/C1 Deutsch – Konversation Fachbereich Arbeit – Beruf 17Z50116 Einführung in die Arbeit am PC – Seniorenkurs 17Z50104 Computertreff für Senioren 17Z50106 Textverarbeitung für Anfänger 17Z50107 Tabellenkalkulation mit EXCEL 2010 17Z50108 Erste Schritte am PC 17Z50110 EXCEL für WINDOWS 2010 – kompakt 17Z50112 Einführung in das Internet Kursnr. Kurs/Einzelveranstaltung 17Z50118 Einführung in Windows 10 17Z50401 Computerschreiben – leicht gemacht 17Z50601 Buchführung 17Z50602 Buchführung am PC mit Lexware Wochenendkurse 17Z50113 Einführung in die Arbeit am PC 17Z50114 WORD für Windows 2010 17Z50115 EXCEL für Windows 2010 Seite - 10 Datum 28.04.17 12.04.17 04.05.17 17.03.17 Uhrzeit 17:30 – 20:30 18:00 – 19:30 19:00 – 20:30 19:00 – 20:30 UE 4 2 10 2 Gebühr 11,20 € 6,00 € 30,00 € 6,00 € 02.05.17 23.05.17 06.04.17 11.05.17 07.06.17 22.03.17 31.05.17 21.03.17 25.04.17 07.03.17 04.04.17 02.05.17 06.06.17 29.04.17 13.05.17 08.03.17 03.05.17 03.05.17 14.06.17 14.06.17 19:00 – 21.15 19:00 – 20.30 18:30-21:30 18:30-21:30 18:00 – 21.45 18:30 – 21:30 19:00 – 21:15 18:30 – 21:30 18:30 – 21:30 19:00 – 22:00 19:00 – 22:00 19:00 – 22:00 19:00 – 22:00 09:30 – 13:15 10:00 – 15:30 18:00 – 21:00 15:30 – 17:45 18:00 – 21:00 15:30 – 17:45 18:00 – 21:00 3 2 4 4 5 4 3 4 32 8 4 4 4 5 6 8 9 12 6 8 9,00 € 6,00 € 12,00 €* 12,00 €* 14,00 €* 11,20 €* 8,40 €* 11,20 €* 80,00 €* 20,00 €* 10,00 €* 10,00 €* 10,00 €* 15,50 €* 18,60 €* 22,40 €* 27,00 €* 33,60 €* 18,00 €* 22,40 €* 21.03.17 23.03.17 16.03.17 17.03.17 20.03.17 20:00 – 21:30 20:00 – 21:00 20:00 – 21:30 19:30 – 21:00 18:00 – 19:30 20 12 20 20 20 62,00 € 37,20 € 62,00 € 62,00 € 62,00 € 13.03.17 14.03.17 20.03.17 22.03.17 23.03.17 23.03.17 21.03.17 20.03.17 21.03.17 22.03.17 19:00 – 20:30 18:30 – 20:00 18:30 – 20:00 18:30 – 20:00 19:00 – 20:30 18:30 – 20:45 18:00 – 19:30 18:00 – 20:15 18:00 – 19:30 18:00 – 20:15 20 26 60 20 40 30 30 30 30 45 50,00 € 65,00 € 150,00 € 50,00 € 120,00 € 90,00 € 75,00 € 75,00 € 75,00 € 112,50 € 28.03.17 26.04.17 24.04.17 14.03.17 16.03.17 16.03.17 18.03.17 Datum 23.03.17 22.03.17 03.04.17 03.04.17 09:30 – 11:45 09:00 – 12:00 09:00 – 12:00 18:00 – 20:15 18:00 – 21:00 18:00 – 21:00 09:00 – 12:00 Uhrzeit 18:00 – 21:00 18:00 – 20:15 18:00 – 21:00 18:00 – 20:15 30 8 16 30 8 8 4UE 12 21 80 30 96,00 € 25,60 € 51,20 € 96,00 € 25,60 € 25,60 € 15,50 Gebühr€ 38,40 € 67,20 € 242,50 € 105,00 € 10.03.17 17.03.17 24.03.17 Fr. – So.1 WE Fr. – So.1 WE Fr. – So.1 WE 16 56,00 € 16 56,00 € 16 56,00 € * zuzügl. Nebenkosten - sind an die Kursleiter/-innen zu zahlen Nichtamtlicher Teil - 07.03.2017 - Ausgabe 3/2017 Seite - 11 - Ausgabe 3/2017 - 07.03.2017 - Nichtamtlicher Teil Kursnr. Kurs/Einzelveranstaltung Datum Außenstelle Bad Liebenstein | Frau Elisabeth Wolf | Tel. 036961-31382 17A20301 Pfefferseminar 16.03.17 17A21301 Wir filzen Eierwärmer 13.03.17 17A30102 Fantasiereisen mit Klangschalen 13.03.17 17A40601 A1 Englisch 15.03.17 17AP10501 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung 25.04.17 Außenstelle Dermbach | Frau Susanne Friese | Tel. 036964-95313 27.03.17 17C20601 Schnitzkurs „Kerzenständer mit Weinflasche“ 17C20602 Frühjahrsdeko aus Finnischer Papierschnur 04.04.17 17C30205 Kinderturnen – Lust auf Bewegung 20.03.17 17C50401 Computerschreiben „10-Finger-Tastschreiben“ 10.04.1713.04.17 Ferienkurs – kompakt Außenstelle Geisa | Frau Angelika Böning | Tel. 036967-6310 10.04.1717E20601 Zwergen-Töpfern – Ferienkurs 11.04.17 17E20602 Gartendekoration aus Keramik 27.03.17 17E20603 Korbflechten – ein uraltes Handwerk 22.03.17 17E20901 Kinder-Country- und LineDance für Kids ab 6 Jahren 14.03.17 17E30202 Funk-Aerobic 09.03.17 17E50101 Computer-Office WORKSHOP 09.03.17 Außenstelle Stadtlengsfeld | Frau Ute Herm | Tel. 036965-61307 29.03.17 17J20601 Kerzen verzieren – Festtagstafel dekorieren 17J30102 Qigong – Es ist an der Zeit, an Dich zu glauben! 20.03.17 Burgklinik Stadtlengsfeld 17J30209 Therapeutisches Klettern-Bouldern für Erwachsene 24.03.17 17J30211 Therapeutisches Bogenschießen für Erwachsene 29.04.17 (am Samstag) 17JP10501 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung 04.04.17 Außenstelle Vacha | Frau Lisa-Marie Zimmer | Tel. 036962-21257 15.03.17 17L21401 Nähen und Zuschneiden – Aufbaukurs 17L30212 Aroha® für Anfänger 03.05.17 17L40601 A1 Englisch 15.03.17 17L59191 Tabellenkalkulation EXCEL 2010 20.03.17 17LP10501 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung 14.03.17 Außenstelle Behringen | Frau Kristin Grap | Tel. 03691-724449 22.03.17 17B40601 A1 Englisch für Touristen 17B50101 Computereinstieg leicht gemacht 10.04.17 Außenstelle Gerstungen | Frau Karen Hartung | Tel. 036922-24531 dienstags 17D10101 Paläographie – Bis zu 1.000 Jahre alte Schriften 17D20601 Geschnitzte Kunst aus OBST & GEMÜSE 11.04.17 Außenstelle Mihla Frau | Edda Lämmerhirt | Tel. 036924-30060 09.03.17 17G20601 Osternest – nähen (Patchworktechnik) 17G30203 Pilates am Donnerstag 30.03.17 Außenstelle Marksuhl | Frau Andrea Habersang | Tel. 036925-90960 22.03.17 17H20602 Oster- und Frühjahresdekoration aus FILZ 17H50101 Computereinstieg leicht gemacht 10.04.17 Außenstelle Ruhla | Frau Ramona Roßbach | Tel. 036921-92661 14.03.17 17I21302 Strümpfe stricken – Voll im TREND 17I30101 Yoga 14.03.17 17I40601 A1 Englisch 23.03.17 17I40602 A2 Englisch 23.03.17 17I42201 A1 Spanisch 22.03.17 Außenstelle Treffurt | Frau Ute Tobisch | Tel. 036923-50652 17K20603 Frühlingsfloristik 15.03.17 17K40601 A1 Englisch am Vormittag 21.03.17 17KP10501 „Wie kann ich vorsorgen?“ 05.04.17 Uhrzeit UE Gebühr 18:30 – 20:00 19:00 – 21:15 18:45 – 19:45 19:00 – 20:30 18:00 – 19:30 2 9 12 30 2 6,00 € * 25,20 € * 37,30 € 75,00 € 6,00 € 17:00 – 20:00 18:30 – 21:30 17:00 – 18:00 16:00 – 18:15Mo – Do 4 4 16 12 11,20 € * 11,20 € * 56,00 € 49,85 € inkl. Lehrmaterial 14:00 – 16:15 8 22,40 € * 19:00 – 22:00 18:00 – 21:00 15:00 – 16:30 20:00 – 21:30 18:00 – 20:15 8 12 20 20 30 22,40 € * 36,00 € * 45,50 € 62,00 € 96,00 € 18:30 – 21:30 19:00 – 20:30 4 11,20 € * 20 74,50 € 17:00 – 18:00 09:30 – 16:30 8 8 32,30 € 37,20 € 18:00 – 19:30 2 6,00 € 18:30 – 21:30 18:00 – 19:00 18:00 – 19:30 18:00 – 20:15 18:00 – 19:30 32 8 30 30 2 80,00 € 24,80 € 75,00 € 96,00 € 6,00 € 19:45 – 21:15 17:00 – 20:00 30 75,00 € 24 76,80 € 19:00 – 20:30 18:30 – 21:30 10 30,00 € 4 12,00 € * 19:00 – 22:00 (2 Kurstage) 17:30 – 18:30 8 19:00 – 21:15 17:00 – 20:00 3 8,40 € * 24 76,80 € 18:30 – 20:45 17:30 – 18:30 18:00 – 19:30 19:30 – 21:00 17:00 – 18:30 12 20 30 30 30 19:30 – 21:45 09:30 – 11:00 18:00 – 19:30 3 8,75 €* 30 75,00 € 2 6,00 € (*) - es fallen zusätzlich Material- bzw. Nebenkosten an! Angebote der Außenstellen 20,00 € 15 46,50 € 33,60 € 80,75 € 75,00 € 75,00 € 75,00 € Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage www.vhs-wartburgkreis.de. Bitte beachten Sie: Die Volkshochschule Wartburgkreis informiert die angemeldeten Interessenten/-innen in der Regel schriftlich, sobald die ausgewiesene Veranstaltung die erforderliche Teilnehmerzahl zum Beginn erreicht hat! Amtlicher Teil - 07.03.2017 - Ausgabe 3/2017 Seite - 12 - Amtsblatt Die aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen des Wartburgkreises sind auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/ausschreibungen/ veröffentlicht. Öffentliche Bekanntmachungen Kreistagssitzung Die 21. Sitzung des Kreistages findet am Mittwoch, dem 15.03.2017 um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss statt. Kreisausschusssitzung Die 25. Sitzung des Kreisausschusses findet am Montag, dem 13.03.2017 um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: I. I. 1. 2. 14. 15. Öffentlicher Teil Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung Genehmigung der Niederschrift der Kreistagssitzung vom 14.12.2016 Besetzung des Kreisausschusses und des Haushalts- und Finanzausschusses Beschluss zur künftigen Organisationsstruktur des ÖPNV in der Wartburgregion (AÖR) Beurkundung Rhön GmbH Beitritt zum Verein „Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.“ Satzung über die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Wartburgkreis Gebührensatzung über die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Wartburgkreis Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Satzung des Wartburgkreises zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Antrag betr. Entwicklung des Kreisumlagesolls durch Einkreisung der Stadt Eisenach Informationen über Eilentscheidungen des Landrates Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 48200.69110 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an arbeitssuchende anerkannte Flüchtlinge Außerplanmäßige Ausgaben in den Haushaltsstellen 21100.95379 – Sanierungsmaßnahmen SSH GS Geismar (KInvF) und 22500.95139 – Sanierungsmaßnahmen RS Kaltennordheim (KInvF) Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 23000.95110 – Sanierungsmaßnahmen Gymnasium Vacha, Völkershäuser Str. 9 Außerplanmäßige Ausgabe in der HHSt. 12000.67100 – Erstattungen an das Land (Kom. Umweltverw.) Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.93540 – Erwerb eines Einsatzleitwagens ELW 1 Überplanmäßige Ausgabe in der HHSt. 12000.57100 – Sofortmaßnahmen f. Altlasten u. Bodenschutz, Laborkosten (Zweckausg. Kom. Umweltverw.) Kenntnisnahme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 vom 01. August 2016 bis 31. Dezember 2016 Mitteilungen des Landrates und anschließende Aussprache Fragestunde II. Nichtöffentlicher Teil 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 12.1. 12.2. 12.3. 12.4. 12.5. 12.6. 13. Die Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http:// www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, 27.02.2017 gez. Krebs Landrat Öffentlicher Teil A Vorlagen zur abschließenden Behandlung durch den Kreisausschuss 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung der Niederschrift der Kreisausschusssitzung vom 12.12.2016 3. Bildung einer Einkaufsgemeinschaft für den gemeinsamen Stromeinkauf Thüringer Landkreise ab 2018 4. Bildung einer Einkaufsgemeinschaft für den gemeinsamen Erdgaseinkauf Thüringer Landkreise ab 2018 5. Jahresrechnung 2016 des Wartburgkreises – Kenntnisnahme der gebildeten Haushaltsreste im Verwaltungsund Vermögenshaushalt 6. Informationen über Eilentscheidungen des Landrates 6.1. Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61000.65520 – Demographie-Projekt 6.2. Außerplanmäßige Ausgabe zur Einrichtung des „Willkommenscenters Wartburgkreis“ (WiWAK) 7. Anfragen und Mitteilungen B Vorbereitung der Kreistagssitzung 8. 17. Besetzung des Kreisausschusses und des Haushalts- und Finanzausschusses Beschluss zur künftigen Organisationsstruktur des ÖPNV in der Wartburgregion (AÖR) Beurkundung Rhön GmbH Beitritt zum Verein „Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.“ Satzung über die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Wartburgkreis Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Wartburgkreis Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Satzung des Wartburgkreises zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Antrag betr. Entwicklung des Kreisumlagesolls durch Einkreisung der Stadt Eisenach Anfragen und Mitteilungen II. Nichtöffentlicher Teil 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Die Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Kreisausschusses ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, 27.02.2017 gez. Krebs Landrat Seite - 13 - Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Wartburgkreises einschließlich Anlagen (außer dem Finanzplan) für das Haushaltsjahr 2017 (§ 26 Abs. 2 Nr. 7 ThürKO) mit Änderungen: a) Die Haushaltsstelle 90000.07200 „Kreisumlage“ wird um 583.300 € reduziert. Dafür werden Haushaltsansätze in Höhe von 501.800 € gesenkt und Einnahmehaushaltsstellen in Höhe von 81.500 € erhöht. b) Die Haushaltsstelle 90000.07200 „Kreisumlage“ wird um weitere 925.900 € durch zu erwartende Veränderungen im Jahresergebnis gesenkt. c) In der Haushaltsstelle 46000.98200 „Investitionszuweisung an Städte und Gemeinden / offene Jugendeinrichtungen“ wird der eingestellte Betrag in Höhe von 30.400 € gestrichen. Die Haushaltsstelle 20000.94000 „Sanierungsmaßnahmen an Pausenhöfen und Spielplätzen“ wird von 100.000 € auf 130.400 € erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden für die Sanierung des Pausenhofes an der Grundschule Sünna eingesetzt. Aufgrund der beschlossenen Änderungen wird der Umlagesatz der Kreisumlage bei einem Umlagesoll von 42.066.700 € auf 38,531 % festgesetzt. 2. Der Kreistag beschließt den zu den Anlagen des Haushaltsplanes des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2017 gehörenden Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm (§ 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO). Die sich aus den Nummern 1 – 3 des Beschlusses zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2017 ergebenden Anpassungen sind vorzunehmen. 3. Der Kreistag beschließt die Verlängerung des Nahverkehrsplans 2012 – 2016 des Wartburgkreises bis zum 31.12.2017. 4. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt auf Antrag der Fraktionen des Kreistages folgende Resolution zur SuedlinkErdkabeltrasse: • Der Kreistag des Wartburgkreises spricht sich grundsätzlich gegen den vom Netzbetreiber Tennet vorgestellten möglichen Trassenverlauf der HochspannungsGleichstrom-Übertragungs-Leitung (HGÜ) „Suedlink“ durch Westthüringen und unsere Region aus. • Der Kreistag des Wartburgkreises befürwortet nachdrücklich die Anstrengungen und die bereits frühzeitig ergriffenen Maßnahmen des Landrates zur Abwendung des Trassenbaus durch unsere Region. Die Gründung eines Bündnisses mit den ebenfalls betroffenen Nachbarlandkreisen in Westthüringen wird unterstützt. • Der Kreistag unterstützt die durch die Thüringer Landesregierung geäußerten Vorbehalte und deren Ankündigung, politisch und notfalls auch juristisch gegen einen Trassenverlauf durch Westthüringen vorzugehen. Wir fordern die Landesregierung, den Thüringer Landkreistag und die Thüringer Mitglieder des Bundestages dazu auf, öffentlich Stellung zu beziehen, rechtliche Schritte einzuleiten und ihren Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen, um die Variante durch Thüringen zu stoppen, noch bevor es zum Planfeststellungsverfahren kommt. • An die für die Planung der neuen Gleichstromtrassen Verantwortlichen im Bund und bei der Bundesnetzagentur appellieren wir, maßvoll und fair bei den für die Umsetzung der Energiewende notwendigen Infrastrukturmaßnahmen vorzugehen. Der Landrat wird aufgefordert, bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde gegen den geplanten Trassenverlauf durch Westthüringen einzureichen, da ansonsten gegen das Bündelungsgebot und die gewollte Geradlinigkeit der Trassenführung verstoßen würde. Ausgabe 3/2017 - 07.03.2017 - Amtlicher Teil 5. Der Kreistag beschließt, der Bestellung von Frau Kreisoberinspektorin (KOI) Malsch zur Prüferin im Rechnungsprüfungsamt mit Wirkung vom 01.03.2016 zuzustimmen. 6. Der Kreistag beschließt, der Höhergruppierung von Frau Schuhmann in die Entgeltgruppe 15 TVöD mit Wirkung vom 01.10.2016 zuzustimmen. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45420.76100 – Leistungen der sonstigen Hilfe zur Erziehung (Tagespflege) – in Höhe von 24.200,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 45570.16200 – Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern – in Höhe von 24.200,00 €. 2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45560.67200 – Erstattungen an andere Jugendhilfeträger – in Höhe von 21.500,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 45540.16200 – Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern – in Höhe von 3.700,00 €, 45550.16200 – Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern – in Höhe von 6.600,00 €, 45570.16200 – Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern – in Höhe von 9.600,00 € und 45570.25510 – Leistungen von Sozialleistungsträgern (Renten) – in Höhe von 1.600,00 €. 3. Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 5a der Hauptsatzung des Wartburgkreises die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000 € in der Haushaltsstelle 41258.74653 – Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen iE (Förderbereich). Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 41238.25540 – Leistungen von Sozialleistungsträgern iE – in Höhe von 13.600 €; 41288.25514 – Wohngeld iE (Eingliederungsheime) – in Höhe von 13.900 €; 41168.25110 – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz iE – in Höhe von 10.600 € sowie 41288.25940 – Rückzahlung gewährter Hilfen iE (überzahlte Beträge aus Vorjahren) in Eingliederungsheimen – in Höhe von 1.900 €. 4. Der Kreisausschuss beschließt den Erlass einer Forderung in Höhe von 8.896,00 € aufgrund einer Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen gemäß § 7 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG). 5. Der Kreisausschuss beschließt den Erlass einer Restforderung in Höhe von 3.290,20 € aufgrund einer Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen gemäß § 7 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistungen (UVG). 6. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für die Medienerschließung am Wanderparkplatz Glasbach/ Schillerbuche an die Firma Muthig Leitungsbau GmbH, NL Weimar-Mellingen entsprechend der geprüften Angebotsunterlagen vom 17.10.16. 7. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Planungsauftrag für die Medienerschließung zum Wanderparkplatz Glasbach/Schillerbuche auf der Basis des Angebots vom 04.11.16 an das Ingenieurbüro PROWA GmbH, Erfurt. 8. Der Kreisausschuss vergibt die Leistung LOS 01 – Rohbauarbeiten für das Vorhaben: Abbruch und Neubau einer Schulsporthalle an der Staatlichen Regelschule „Johannes Dicel“, Friedrich-Engels-Ring 1, 99846 Seebach, an die Firma Mohr-Bau-GmbH, Hoch- und Tiefbau, Straße der Zukunft 15, 36456 Barchfeld-Immelborn, gemäß geprüfter Angebotsunterlagen vom 21.11.2016. 9. Der Kreisausschuss vergibt die Leistung LOS 02 – Stahlbauarbeiten für das Vorhaben: Abbruch und Neubau einer Schulsporthalle an der Staatlichen Regelschule „Johannes Dicel“, Friedrich-Engels-Ring 1, 99846 Seebach, an die Firma HORNSCHUH GmbH + Co. KG, Seebergstraße 20, 99869 Günthersleben/Wechmar, gemäß geprüfter und gewerteter Angebotsunterlagen vom 21.11.2016. Amtlicher Teil - 07.03.2017 - Ausgabe 3/2017 Die Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, 23.02.2017 gez. Krebs Landrat Erste Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis 190 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufgrund § 16 des Bundeswahlgesetzes (BWG) hat der Bundespräsident angeordnet, dass die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 stattfindet. Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) gebe ich daher Folgendes zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Bundestagswahlkreis 190 Eisenach – Wartburgkreis – UnstrutHainich-Kreis bekannt: 1. Wahlvorschlagsrecht Kreiswahlvorschläge können gemäß § 18 Abs. 1 BWG von Parteien und von Wahlberechtigten (andere Kreiswahlvorschläge) eingereicht werden. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 19. Juni 2017 dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. In der Anzeige ist anzugeben unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Bundesvorstandes sind der Anzeige beizufügen. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes. Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag mit einem Bewerber einreichen. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist. Andere Kreiswahlvorschläge können ohne vorherige Anmeldung beim Bundeswahlleiter direkt beim Kreiswahlleiter eingereicht werden. 2. Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Kreiswahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 17. Juli 2017 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen. Sie sollen nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden und müssen enthalten: Seite - 14 a) Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin bzw. des Bewerbers, b) den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort. Ferner sollen Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-MailAdressen der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters angegeben sein. 2.1. Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Kreiswahlvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. Zu beachten ist, dass sich an der Kandidatenaufstellung für die Kreiswahlvorschläge nur solche Mitglieder bzw. Vertreter beteiligen dürfen, die im Zeitpunkt des Zusammentritts der Versammlung zur Bundestagswahl im Wahlkreis wahlberechtigt sind (§ 21 Abs. 1 BWG). Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 2.2. Andere Kreiswahlvorschläge müssen ebenfalls von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten haben. Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 Abs. 1 BWG zu bestätigen (Anlage 17 der BWO). Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt (Anlage 14 der BWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Von Deutschen gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, ist der Nachweis für die Wahlberechtigung durch die Angaben gemäß Anlage 2 der BWO und Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu erbringen. Seite - 15 Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahlvorschlages bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht werden. 3. Anlagen zum Kreiswahlvorschlag Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen: a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat (Anlage 15 der BWO), b) eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 16 der BWO), c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Anlage 17 der BWO), in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt (Anlage 18 der BWO) sowie • eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist (Anlage 15 der BWO), d) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2) mindestens 200 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (Anlage 14 der BWO). Die Vordrucke für den Kreiswahlvorschlag und seine Anlagen werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert/per E-Mail zur Verfügung gestellt. 4. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Bundestagswahl 2017 sind: • das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I, S. 1288, 1594), in der aktuell gültigen Fassung, • die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I, S. 1376), in der aktuell gültigen Fassung. 5. Anschriften des Bundes- und Kreiswahlleiters Die Anschrift des Bundeswahlleiters lautet: Der Bundeswahlleiter Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11, 65180 Wiesbaden Telefon: 0611/75 1 Telefax: 0611/72 40 00 Internet: http://www.bundeswahlleiter.de E-Mail: [email protected] Die Anschrift der Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis 190 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis lautet: Kreiswahlleiterin Frau Manja Voll Landratsamt Wartburgkreis Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen Telefon: 03695/61 59 03 Telefax: 03695/61 59 99 E-Mail: [email protected] Diese Öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/ neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, 21. Februar 2017 gez. Manja Voll Kreiswahlleiterin Ausgabe 3/2017 - 07.03.2017 - Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die zum Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Die Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Bundestagswahlkreis 190 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis für die Bundestagswahl 2017 findet statt am Freitag, den 28. Juli 2017, 10.00 Uhr im Beratungsraum 3 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen. Sitzungsgegenstand: Entscheidung über die Zulassung/Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist öffentlich. Die Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Kreiswahlausschusses ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, den 21. Februar 2017 gez. Manja Voll Kreiswahlleiterin Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die zum Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Die Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Bundestagswahlkreis 190 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis für die Bundestagswahl 2017 findet statt am Donnerstag, den 28. September 2017, 16.00 Uhr im Beratungsraum 3 des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen. Sitzungsgegenstand: Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Bundestagswahlkreis 190 Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist öffentlich. Die Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Kreiswahlausschusses ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, den 21. Februar 2017 gez. Manja Voll Kreiswahlleiterin Badegewässer im Wartburgkreis – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 12 ThürBgwVO Das Gesundheitsamt des Wartburgkreises gibt bekannt, dass gemäß § 14 Absatz 1 der Thüringer Verordnung über Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer eine Liste der Badegewässer erstellt wird. Nach § 12 dieser Verordnung können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen. Amtlicher Teil - 07.03.2017 - Ausgabe 3/2017 Badegewässer: Schönsee Urnshausen Kiessee I Immelborn Kiessee II Immelborn Anfragen, Anregungen und Informationen zu den Badegewässern im Wartburgkreis können bis zum 31. März 2017 telefonisch oder per E-Mail an das Gesundheitsamt des Wartburgkreises gerichtet werden: Frau Wagner-Schöpp Tel. 03695/617422 Frau Schilling Tel. 03695/617424 E-Mail: [email protected]. Die Öffentliche Bekanntmachung zu den Badegewässern im Wartburgkreis ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Landratsamt Wartburgkreis Stellenausschreibung Im Landratsamt Wartburgkreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt (vorbehaltlich der Bewilligung der Projektförderung) die Stelle der/des Planungskoordinatorin/ Planungskoordinators für Armutsprävention zu besetzen. Sie erwartet bei uns eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit den Aufgabenschwerpunkten: • Bestands- und Bedarfsanalyse • Recherche aktueller Daten, Netzwerke und Gremien • Datenaktualisierung unter Berücksichtigung von Armutslagen • Sichtung bestehender Teilfachpläne und Fachberichte mit dem Ziel der Armutsbekämpfung und -prävention • Maßnahmenplanung • Erarbeitung einer Strategie für die Armutsprävention • Erarbeitung einer fachvernetzenden Konzeption zur Armutsprävention • Begleitung und Kontrolle der Planung während der Umsetzung der Maßnahmen • Koordinierung der Mitwirkung der einzelnen Fachämter und Zusammenführung der einzelnen Sachberichte für eine integrierte Sozialberichterstattung. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium in den Fachrichtungen Soziologie, Sozialmanagement, Sozialwissenschaft • alternativ: ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium zum/zur Diplomverwaltungswirt/in einschließlich der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst in der Fachrichtung „nichttechnischer Verwaltungsdienst“ (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 ThürLaufbG) bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/ zur Verwaltungsfachwirt/in (Abschluss: Fortbildungslehrgang II) mit mehrjähriger Berufserfahrung im Sozialbereich • umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Sozialwirtschaft insbesondere zum Sozialrecht und Verwaltungsrecht sowie der Sozialplanung • gute Kenntnisse im Bereich der EDV-Anwendungen, sowie in der Erstellung und Aufbereitung statistischer Analysen • hohe Sozial-, Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz • Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit • strategisches, organisationsbezogenes und wirtschaftliches Denken und Handeln Seite - 16 • hohes Engagement, Flexibilität, Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten • Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Pkw für dienstliche Zwecke (gegen Kostenerstattung). Wir bieten Ihnen: • ein auf 3 Jahre (Dauer der Projektförderung) befristetes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis • Bezahlung nach Entgeltgruppe E 9b TVöD • Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes • betriebliches Gesundheitsmanagement • familienfreundliche Arbeitszeiten. Die Stelle ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Gehret (Tel. 03695/615800) und in arbeits- bzw. dienstrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel. 03695/61-5500) gern zur Verfügung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 31. März 2017 an das Landratsamt Wartburgkreis - Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen. Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen: [email protected]. Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie andressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Andernfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet. Landratsamt Wartburgkreis Stellenausschreibung Im Landratsamt Wartburgkreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt (vorbehaltlich der Projektbewilligung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung) die Stelle des/der Bildungskoordinators/in für Neuzugewanderte zu besetzen. Sie erwartet bei uns eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit den Aufgabenschwerpunkten: • Ermittlung aller relevanten Bildungsakteure in der Wartburgregion und ihrer Angebote für neu zugewanderte Menschen • Zusammenführung/Auswahl vorhandener Daten über Neuzugewanderte für die Planungen im Bildungsbereich • Analyse bestehender Bildungsangebote und Identifizierung von Lücken oder Doppelstrukturen Seite - 17 • Kontaktaufnahme zu und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung • Koordinierung der vorhandenen Strukturen bzw. Aufbau eines ressortübergreifenden Netzwerkes für die Zusammenarbeit der relevanten regionalen Bildungsakteure und zur Steuerung von Bildungsangeboten • Unterstützung und Beratung aller Beteiligten sowie der Entscheidungsinstanzen in der Kommune • Entwicklung eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes in Abstimmung mit dem Integrationskonzept der Region (Schnittstellenfunktion) • Konzeptionelle Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, Erreichbarkeit, Optimierung der Angebote • Ansprechpartner für Fragen „Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im Wartburgkreis. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium in den Fachrichtungen Soziologie, Sozialmanagement, Sozial- bzw. Erziehungswissenschaft, Pädagogik • alternativ: ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium zum/zur Diplomverwaltungswirt/in einschließlich der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst in der Fachrichtung „nichttechnischer Verwaltungsdienst“ (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 ThürLaufbG) bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/ zur Verwaltungsfachwirt/in (Abschluss: Fortbildungslehrgang II) mit mehrjähriger Berufserfahrung im Sozialbereich • sicherer Umgang mit Methoden der empirischen Sozialforschung, Datenerhebung und Statistik • fundierte Kenntnisse in und sicherer Umgang mit MS-Office Anwendungen sowie Präsentationsmedien • eine transparente, selbstständige und strukturierte Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an Engagement und Eigeninitiative • gute Kommunikations- und Moderationskompetenz sowie sicheres Auftreten vor Gruppen • strategisches und vernetztes Denken sowie die Fähigkeit zur zielführenden Entwicklung von Handlungs- und Lösungsstrategien • soziale und interkulturelle Kompetenz • Kenntnisse der regionalen Bildungslandschaft wären wünschenswert • Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Pkw für dienstliche Zwecke (gegen Kostenerstattung).Wir bieten Ihnen: • ein auf 2 Jahre (Dauer der Projektförderung) befristetes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis • Bezahlung nach Entgeltgruppe E 9b TVöD • Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes • betriebliches Gesundheitsmanagement • familienfreundliche Arbeitszeiten. Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Stelle ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Gehret (Tel. 03695/615800) und in arbeits- bzw. dienstrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel. 03695/61-5500) gern zur Verfügung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 31. März 2017 an das Ausgabe 3/2017 - 07.03.2017 - Amtlicher Teil Landratsamt Wartburgkreis - Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen. Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen: [email protected]. Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie andressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Andernfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet. Impressum: Kreisjournal – Amtsblatt des Wartburgkreises Herausgeber: Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Tel. 03695 6150 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG In den Folgen 43, 98704 Langewiesen Tel. 03677 2050-0, Fax 03677 2050-21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Reinhard Krebs Redaktion: Pressestelle Landratsamt Wartburgkreis Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Telefon: 03695 615104, Fax: 03695 615199 e-mail: [email protected] Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-beilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Wartburgkreis. Im Bedarfsfall können sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. 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